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Telefon/Web-Abzocke ...
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Thema: Telefon/Web-Abzocke ... (Gelesen 10418 mal)
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SiLæncer
Cheff-Cubie
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Telefon/Web-Abzocke ...
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am:
01 Juni, 2005, 20:34 »
Sie preisen Sonderauslosungen beim Lotto an, wollen Geldanlagen schmackhaft machen oder Wein verkaufen; unerwünschte Werbeanrufe auf dem privaten Telefonanschluss sind meist lästig. Dabei ist die Rechtslage eigentlich klar, sagt Niko Härting, Rechtsanwalt in Berlin und Experte für Verbraucherrecht: Der Bundesgerichtshof habe Werbeanrufe bei Verbrauchern verboten. Doch weil viele Betroffene sich scheuen, gegen die so genannten Cold Calls vorzugehen, setzen viele Unternehmen weiterhin auf die verbotene Werbung. Und einen sicheren Schutz davor gibt es nicht.
Wer die Rufnummer des Anbieters besitzt, kann diese allerdings an die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) in Bonn weiterleiten. "Es genügt, dazu noch in ein oder zwei Sätzen den Sachverhalt zu schildern. Wir sorgen dann dafür, dass dieser Anrufer nicht noch einmal anruft", sagt Pressesprecher Rudolf Boll. Dies gilt für unaufgeforderte Werbung per Telefon, Fax, E-Mail und SMS. Entscheidend sei jedoch, dass eine Telefonnummer vorliegt, mit Hilfe derer sich die Spur zum Werbenden zurückverfolgen lässt.
Die Verbraucherzentralen gehen mit Unterlassungsklagen gegen die Cold Calls vor. "Dafür benötigen wir jedoch eine Eidesstattliche Versicherung der Betroffenen", sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg. Wichtig ist allerdings auch ein Beweis dafür, wer angerufen hat. "Dazu muss der Angerufene zum Schein auf das Anliegen des Anrufers eingehen", rät Hörmann. So bekomme man eventuell die Telefonnummer oder gar schriftliche Unterlagen zugeschickt. Sonst könne das Unternehmen später alles abstreiten.
Es sind nicht nur kleine Unternehmen, die auf Telefonwerbung bauen: Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Hörmann zufolge erst kürzlich einen großen Internetanbieter verklagt. Dieser habe systematisch Kunden angerufen beziehungsweise von einem Call-Center anrufen lassen, um sie zu einer Umstellung oder Erweiterung ihrer Telefondienstleistungen zu überreden. Das sei nicht erlaubt. Die Liste der Unternehmen, die per Telefon werben oder geworben haben, ist abwechslungsreich: Darauf stehen zum Beispiel eine Weinkellerei, Zeitschriften-Abo-Dienste und Finanzdienstleister. Häufig werden die Werbeanrufe auch als Umfrage oder Spendensammlung getarnt.
Wer sich mit den Telefonwerbern nicht abgeben will, kann natürlich auch einfach auflegen. Doch die Chancen, dass die Unternehmen ihr Treiben auf Grund einer Einstweiligen Verfügung unterlassen, stehen laut Rechtsanwalt Niko Härting gut: "Mit der Einstweiligen Verfügung ist bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld fällig", erklärt der Jurist. So wird zumindest der betreffende Verbraucher nicht weiter belästigt.
Quelle :
www.heise.de
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Jürgen
der Löter
User a.D.
Beiträge: 4999
white LED trough prism - WTF is cyan?
Re:Unerwünschte Telefonwerbung nimmt zu
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Antwort #1 am:
01 Juni, 2005, 22:21 »
Die Trillerpfeife nutzt im digitalen Zeitalter leider nicht mehr allzu viel...
Ich empfehle folgende Seite:
http://odem.org/privacy/counterscript/
Das Schlimmste, was denen pasieren kann, ist nämlich, viel Zeit zu verlieren, ohne irgendein verwertbares Ergebnis.
Es ist anzunehmen, dass die meisten dieser Waldschrate ihre Opfer an Kollegen-Firmen verömmeln, einmal nachgegeben wird man sicher auch weiterhin belästigt.
Ich hoffe nur, dass niemand von Arbeits(losen)agentur & Co. zu solchen Jobs vergattert wird, vielleicht sogar als Mini- oder Ein-Euro-Job. Alle anderen haben selbst Schuld, wenn sie sich allerlei Schmonzes anhören müssen und trotzdem die Quotenvorgaben ihres auftraggebers nicht erfüllen
Wehrt Euch!
Jürgen
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Letzte Änderung: 01 Juni, 2005, 22:22 von Jürgen
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Fragen gehören in's Forum.
Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS
als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K
(APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K
(APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB
u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940,
8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit,
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,
NOXON DAB+
Stick, MovieBox Plus USB, ...
Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+
(DVB-S2);
XORO HRT-8720
(DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663
(AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
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SiLæncer
Cheff-Cubie
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OLG Frankfurt: Keine Telefonwerbung ohne Einwilligung
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Antwort #2 am:
24 August, 2005, 18:40 »
Anrufe bei Verbrauchern stellen auch dann eine unzulässige Belästigung dar, wenn ein Kunde über mögliche Vertragsänderungen oder neue Angebote informiert wird und der Kunde nicht vorher ausdrücklich oder konkludent solchen Anrufen zugestimmt hat. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main nach einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden (Az. 6 U 175/04). Eine Einwilligung kann nach Auffassung des Gerichts auch nicht darin gesehen werden, dass der Kunde auf dem Vertragsformular seine Telefonnummer angegeben hat. Ebenso wie bei unverlangter Telefonwerbung haben Gerichte auch bei unerbetener SMS-Reklame geurteilt.
Den Stein ins Rollen brachte ein Versicherungsunternehmen, das sich gegen die Praktiken eines Mitbewerbers zur Wehr setzte. Der Konkurrent, der mit Gebäudeversicherungen handelt, hatte Kunden telefonisch über Änderungen, Ergänzungen oder mögliche Verlängerungen bestehender Verträge sowie über neue Offerten informiert. Eine ausdrückliche Einwilligung seitens der Verbraucher lag nicht vor. Auch eine entsprechende Klausel in den Vertragsformularen war nicht gegeben. Gleichwohl war das Unternehmen der Meinung, dass die Anrufe auf Grund der bestehenden Vertragsbeziehungen und der Angabe der Kundentelefonnummer rechtlich nicht zu beanstanden seien. Das sah das OLG jedoch anders und verbot dem Versicherer diese Art der Kontaktaufnahme. Dreh- und Angelpunkt war § 7 Absatz 2 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der eine unzulässige Belästigung statuiert, soweit "Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung" erfolgt. Den Reklamecharakter der Anrufe leiteten die Richter aus dem Umstand ab, dass alles unter Werbung fällt, was nichts unmittelbar mit der Abwicklung des Vertrages zu tun habe. Bei Versicherungen sei demnach nur die telefonische Klärung von Fragen wie etwa der Schadensabwicklung oder ein Hinweis auf noch ausstehende Prämien rechtmäßig, nicht aber darüber hinausgehende Informationen. Da eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden fehlte, hätte die Zulässigkeit nur aus einem schlüssigen Verhalten folgen können. Laut Gericht reiche dafür aber nicht die Angabe der Telefonnummer ohne nähere weitere Erläuterung, wozu die Telefonnummer verwendet werden soll.
Neben unerbetenen Telefonanrufen haben deutsche Gerichte auch nicht bestellte SMS-Reklame für unzulässig erklärt. So entschied beispielsweise das Landgericht (LG) Bonn Mitte letzen Jahres, dass solche Botschaften bei fehlender Einwilligung einen rechtswidrigen Eingriff in das Eigentum des Handy-Besitzers darstelle. In die gleiche Richtung geht ein Urteil des LG Berlin. Anders aber als die Bonner Richter sehen die Kollegen aus der Hauptstadt in dem Versand eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Empfängers. Zur Begründungen führte das LG Berlin an, das nicht bestellte SMS-Reklame noch stärker in das Persönlichkeitsrecht eingreife als Spam-E-Mails, da wegen der begrenzten Speicherkapazität die Gefahr des "Überlaufens" der SMS-Box bestehe und wichtige Nachrichten nicht mehr abgerufen werden könnten.
Genervten Verbrauchern stehen bei ungewollter SMS-Werbung gegenüber den Versendern unter anderem zwei Möglichkeiten zu: Sie können einerseits die Verbraucherzentralen informieren, die ihrerseits nach dem UWG gegen die Versender eine Unterlassungsklage erheben können. Andererseits können sie die Telekommunikationsunternehmen, welche die in den SMS-Botschaften angepriesenen 0190er-Rufnummern vergeben, informieren. Diese sind bei wiederholter unzulässiger Versendung gemäß § 13 a der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) zur Sperrung der Nummern berechtigt.
Quelle und Links :
http://www.heise.de/newsticker/meldung/63192
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SiLæncer
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Telefon-Hotlines ...
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Antwort #3 am:
22 September, 2005, 08:36 »
Wenn sich Mobilfunkkunden an die Hotline ihres Anbieters wenden, müssen sie oft lange Wartezeiten und schlechten Service in Kauf nehmen. Bei einem Test der Stiftung Warentest erreichten die besten Hotlines allenfalls die Note "befriedigend". So betrug die durchschnittliche Wartezeit zum Erreichen eines Mitarbeiters fast vier Minuten, berichtet die Stiftung in Berlin in ihrer Zeitschrift test (Ausgabe 10/2005). Außerdem wurden Fragen bei Testanrufen nicht hinreichend beantwortet.
Dennoch lassen sich die Unternehmen die Dienstleistung in der Regel teuer bezahlen. Im Schnitt kostet eine Auskunft laut Stiftung Warentest 1,40 Euro, vom Handy aus sogar 2,21 Euro.
Noch schlechter als die Hotlines schnitten die ebenfalls getesteten E-Mail-Services ab: 65 Prozent aller Test-Mails blieben den Angaben zufolge unbeantwortet. Bis auf zwei "ausreichende" Anbieter erhielten daher alle anderen E-Mail-Services die Note "mangelhaft". Getestet worden waren Hotlines und E-Mail-Services für Prepaid-Kunden und Interessenten von insgesamt neun Mobilfunkanbietern.
Quelle :
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Web-Abzocke ...
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Antwort #4 am:
14 Oktober, 2005, 12:19 »
Über 3000 Euro Monatsgehalt für eine selbständige Tätigkeit am heimischen PC - hinter solchen Job-Offerten im Internet stecken häufig sogenannte Phisher. Sie haben gerade ein paar Onlinekunden ausgeplündert und suchen jetzt jemanden, der das Geld für sie ins Ausland schafft.
Hamburg - Das Stellenangebot klang wie Stellenanzeigen eben so klingen: Man suche einen Speditionskaufmann schrieb die Yun-Yang-Group auf ihrer Internetseite. "Flexibilität, ein überdurchschnittliches Engagement und eine hohe Belastbarkeit" seien Grundvoraussetzungen. Hubert Dittmann, seit einigen Monaten arbeitslos und in Geldnöten, klickte sich durch den durchaus ansehnlichen Internetauftritt des vermeintlichen Hongkonger Im- und Export-Unternehmens, bewarb sich online und wurde ausgewählt "aus einem sehr großen Bewerberkreis", wie es in der Zusage hieß.
Der 46-Jährige ist jetzt wieder ohne Job - und um 5700 Euro ärmer. Als ersten und letzten Auftrag hatte Herr Yun Yang persönlich Dittmann um eine Schnell-Überweisung gebeten: Aufgrund eines Notfalls möge er doch bitte über sein privates Onlinekonto bei der Postbank Geld von Kunden nach Estland weiter überweisen. Tatsächlich transferierte Dittmann Geld, das sogenannte Phisher von fremden Online-Konten abgezweigt hatten.
Dittmann gehört als Arbeitsloser zur neuen Zielgruppe der Online-Gauner. Die Idee ist schlicht aber clever: Über das Internet werden Jobs als Vertreter für Putzmittelhersteller, russische Partnervermittlungen oder Im- und Export-Unternehmen gesucht. Tatsächlich werden die Geworbenen als Geldwäscher benutzt.
Dabei gehen die Betrüger offenbar immer professioneller vor. Hubert Dittmann wurde ein Arbeitsvertrag zugemailt, den sogar ein Hamburger Anwalt als akzeptabel durchgehen ließ. Dazu bekam der frisch gebackene "Deutschland-Repräsentant" - der ein Monatsgehalt von über 3000 Euro beziehen sollte - die Kopie eines bereits abgeschlossenen Beispiel-Import-Vertrags für sibirisches Lärchenholz.
"Das schien mir alles so weit in Ordnung", sagt Dittmann immer wieder als er seine Geschichte erzählt. Er hat den inzwischen verschwunden Internetauftritt der Yun-Yang-Group Seite für Seite ausgedruckt, und blättert kopfschüttelnd durch den Stapel. Produktreichweite, Märkte und die Geschäftssparten der vermeintlichen Firma werden dort beschrieben.
Auch die E-mails, in denen sein neuer Arbeitgeber ihn um die Schnellüberweisung nach Estland bat, hat er dabei: "Unser Vertreter in Estland hatte heute einen Autounfall und liegt bewusstlos in einem Krankenhaus. (...) Seine Mitarbeiter haben leider keine Vollmacht über das Firmenkonto, müssen aber an die Beamten in Estland 'bestimmte' Gebühren entrichten."
Ohne pünktliche Schmiergeldzahlungen gehe in Estland nichts - die deutschen Kunden seien deshalb bereits informiert und würden ihr Geld an Dittmann transferieren. "Natürlich habe ich da Fracksausen gekriegt", sagt Dittmann. Aber als dann tatsächlich von verschiedenen Konten Geld eintrudelte, sei er beruhigt gewesen. Inzwischen wurde das Geld von der Postbank zurückgebucht, weil die vermeintlichen Yun-Yang-Kunden Opfer von Phishing-Attacken waren und Anzeige erstattet hatten. In Estland sind die 5700 Euro natürlich längst abgeholt und die Postbank wird Dittmann nichts ersetzen.
Tan-Liste aufs Faxgerät gelegt
"Da gibt es auch keine Gnade vor Recht", erklärt Jürgen Ebert, Pressesprecher der Postbank. "Wenn mich jemand auf der Straße anspricht und mich bittet, ein dickes Geldbündel für ihn zu transportieren - das würde auch niemand machen." Im Internet ließen manche Kunden grundlegende Sicherheitsmaßnahmen außer Acht. So erkläre sich auch, dass trotz zahlreicher Informationskampagnen Phisher immer noch Erfolg hätten.
Die Menschen müssten misstrauischer werden, findet auch der Berliner Kriminalkommissar Jochen Kunisch. "Phishing-Mails werden leider immer noch oft beantwortet." Dabei fordere keine Bank ihre Kunden auf, ihre Pin- und Tan-Nummern - also die für das Internet-Banking nötige persönliche Identifikations- und die Transaktionsnummer - per E-mail preiszugeben. Einige Opfer hätten ihre Tan-Liste, aus der sie für jedes Online-Geschäft eine auswählen, nach dem Anruf eines vermeintlichen Bankmitarbeiters sogar per Fax verschickt.
Doch auch wer seine Bankdaten für sich behält, ist vor Phishern nicht sicher. Über sogenannte Trojaner, die auf der Festplatte des Bankkunden installiert werden, schicken Online-Räuber den Kunden auf eine falsche Bankseite und fischen so bei einer fingierten Transaktion die wertvollen Zahlenkombinationen ab.
Häufig schickten die Betrüger dafür gefälschte Telekom- oder Ebay-Rechnungen, die horrende Summen anzeigten, warnt Kripo-Mann Kunisch. Erschreckt klickten viele Empfänger auf die angehängten Dateien - und machten den Gangstern so den Weg zu ihrer Festplatte frei. So ist es nicht verwunderlich, dass Berliner Kriminalbeamte von einer Welle neuer Phishing-Attacken sprechen. Im Juni wurden in der Hauptstadt 40 Fälle bearbeitet, mittlerweile sind es schon 250. Auch in Frankfurt berichtet die Polizei von immer neuen Anzeigen.
Als Reaktion auf die Phishing-Feldzüge warten Banken derzeit mit neuen Tan-Variationen auf. Die Postbank führt seit kurzem den indizierten Tan ein, viele andere Institute wollen nachziehen. Das Prinzip: Der Kunde wählt die Transaktionsnummer nicht mehr frei aus einer Liste, sondern die Bank fordert eine bestimmte Nummer der Serie. Alternativ können Kunden auch Tans für jedes Bankgeschäft zugeschickt bekommen - je nach Institut werden sie per SMS geschickt oder sie erscheinen auf einem kleinen Extra-Gerät.
"Vielleicht lieber verzichten"
Computerexperten überzeugen auch solche mobilen Tans nicht. Phisher könnten sich einfach zwischen das Kreditinstitut und den Kunden zwischenschalten, sagt etwa Andreas Rieke, Geschäftsführer der ISL Internet Sicherheitslösungen GmbH. "Dann brauchen sie die Tan gar nicht. Stattdessen ändern sie einfach die Zielkontonummer für die Überweisung." Auch eine gesicherte SSL-Verbindung zur Bank brechen, sei "kinderleicht". Entsprechende Software gebe es im Netz.
"Wenn ich als Kunde nicht ganz sicher bin, dass mein Computer sauber ist, sollte ich vielleicht lieber auf Online-Banking verzichten", erklärt auch Andreas Lamm, Geschäftsführer der Sicherheitsfirma Kaspersky Lab in Deutschland. Lediglich das Homebanking über HBCI (Homebanking Computer Interface) mit Chipkarte biete halbwegs Sicherheit, glauben beide Experten. Dabei werden die Bankdaten über ein Lesegerät verschlüsselt, und erst dann an die Bank geschickt. "Außerdem wird nicht nur der Kunde authentifiziert, sondern auch die Bank", erklärt Rieke.
Das Verfahren wird bereits von manchen Banken angeboten - aber die Kunden zeigen wenig Begeisterung. Viele wollten nicht auf den Computer zu Hause, wo das Lesegerät steht, beschränkt sein, erklärt Deutsche-Bank-Sprecher Ebert. "Statistiken zeigen, dass die meisten Leute um 9 und um 17 Uhr auf ihr Konto zugreifen - also wenn sie im Büro sind." Viele scheuten auch die Zusatzkosten für das Lesegerät - das rund 40 Euro kostet. Wenn im nächsten Jahr verschiedene Signaturkarten wie die Gesundheitskarte eingeführt werden, könnte sich das vielleicht ändern, glaubt Ebert.
"Aber auch das Pin/Tan-Verfahren ist sicher", beharrt der Pressesprecher. Dabei gehe er freilich davon aus, dass die Kunden einen aktualisierten Browser benutzten und ihr Virenschutzprogramm täglich aktualisierten.
Quelle :
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Unendliche Geschichte: Und ewig kassiert der Dialer
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Antwort #5 am:
02 Januar, 2006, 14:20 »
Seit sich Dialer-Anbieter zertifizieren lassen müssen, scheint das Problem unmäßiger Abzocke per Internetverbindung gelöst. Ein Trugschluss, denn kassiert wird weiterhin: entweder in noch immer gierigen Maßen - oder per Trickserei. Mit "IP-Payment" könnte die nächste Betrugswelle anrollen.
Es war einmal ... das Internet. Endlose Weiten und die Frage, wie man den Kunden für kleinere Dienstleistungen zur Kasse bitten könnte.
Überweisungen oder Bankeinzug waren träge, teuer und umständlich, aber da gab es doch diese 0190er-Nummern. Egal ob Routenplaner oder persönliches Horoskop: Sollten Angebote kostenpflichtig sein, konnten sie ein kleines Programm zur Verfügung stellen, das eine 0190er-Nummer anwählt. Die Nummern sind teurer als andere Verbindungen, und der Nutzer bezahlt per Telefonrechnung die genutzte Leistung.
Der Dialer war erfunden. Und die Büchse der Pandora geöffnet.
Wildwest mit 0190
"Dialer bieten eigentlich sinnvolle Bezahlmöglichkeiten", erläutert Anke Kirchner von der Verbraucherzentrale NRW die Theorie. Doch das Konzept lädt geradezu zum Missbrauch ein. Präparierte Seiten versuchten immer geschickter, dem unbedarften Surfer heimlich einen Dialer unterzujubeln.
Dazu erschwert eine Beweislastumkehr die Lage: Der Kunde muss darlegen, nicht selbst für die strittigen, teuren Verbindungen verantwortlich zu sein. Und die Furcht, bei Verweigerung der Zahlung mit einem gesperrten Telefonanschluss dazustehen, tut ihr Übriges, auch wenn kaum jemand weiß, dass Telekom und Mitbewerber gar nicht ohne weiteres den Stecker ziehen dürfen.
Schließlich kalkulieren manche Abzocker die von unseriösen Dialern verursachten Kosten gerade so, dass sich für die Opfer ein Rechtsstreit nicht lohnt. "Zahlen, Schweigen, Ärgern" lautet für Betroffene dann häufig die Prämisse. "Was als einfache und anonyme Zahlungsmethode im Internet gedacht war, wird seit über fünf Jahren auch von unseriösen Anbietern dazu genutzt, das schnelle Geld zu machen", resümiert die Dialerschutz.de als Anlaufstelle für Betroffene.
Schluss mit "kostenlosem Zugangstool"
Eine strenge Reglementierung sollte dann das Treiben beenden. Anwahlprogramme, die zu einer "Mehrwertdiensterufnummer" verbinden, müssen bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) - ehemals RegTP - registriert werden.
Quasi die Unbedenklichkeitsbescheinigung für Dialer. Und die steht - wenn auch ungeprüft - nur Programmen zu, die mit offenen Karten spielen: Der Dialer muss sich als solcher outen und etwa auch unmissverständlich über die entstehenden Kosten aufklären. Hält sich ein Anbieter mit seinen Dialern nicht an diese Regeln, muss der Verbraucher nicht zahlen. Ab Juni dieses Jahres gelten noch einmal strengere Vorschriften: Ein weiteres Hinweisfenster ist Pflicht.
"Die Vorgaben für den Einsatz von Dialern sind inzwischen sehr verbraucherfreundlich", freut sich Anke Kirchner von der Verbraucherzentrale NRW. Sascha Borowski, Initiator von Dialerschutz.de, beschreibt die Folgen: "Die Zahl der Beschwerden über unseriöse Dialer geht seit Mitte des Jahres zurück." Trotzdem mahnen beide Experten im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE unisono: "Niemand sollte glauben, das Problem existiere nicht mehr."
Denn auch mit regelkonformen Dialern kann zumindest der unerfahrene Surfer abgezockt werden: "Wenn Geld für Dinge kassiert wird, die es überall sonst kostenlos gibt", erklärt Sascha Borowski.
Tatsächlich droht das Problem inzwischen unterschätzt zu werden. Jüngst verurteilte das Landgericht Bückeburg einen Anwender zur Zahlung von Dialerkosten in Höhe von knapp 1200,- Euro. Das Gericht akzeptierte die bloße Behauptung des Betroffenen nicht, die Einwahl sei unfreiwillig geschehen.
Auch das Ende der 0190er-Nummern könnte missverstanden werden: Tatsächlich wurden die beinahe berüchtigten Nummern zum Jahresende abgeschaltet - Dialer nutzen aber ohnehin schon länger die ebenso teuren 0900-9er-Nummern. Kurz: Weder besteht grundsätzlich keine Zahlungsverpflichtung mehr noch ist das Problem schon auf technischer Ebene schlicht abgeschaltet.
Neue Probleme
Emsi Soft, Hersteller der Sicherheitssoftware a-squared stellt eine Verschiebung der Problematik fest: "Wir beobachten vermehrt ausländische Dialer", beschreit der Analyseprofi Andreas Haak. Neue Problemfelder sieht auch Kirchner aufziehen: "Neben Auslands- und Satellitendialern wird auch das Handypayment zum Missbrauchsfeld." Dialerschutz.de bleibt gleichfalls wachsam: "Ich kann mich über Arbeit nicht beschweren", sagt Sascha Borowski, der viele Bereiche beobachtet, in denen Mehrwertdienste missbraucht werden. Ein Beispiel sind hier die Lockanrufe mit 0137- und 0190-Nummern.
Mögliche Probleme sieht er auch beim IP-Payment aufziehen: Schlimmstenfalls könnte der Besuch bestimmter, als kostenpflichtig deklarierter Seiten zukünftig ausreichen, um Gebühren fällig werden zu lassen. Mitspielen müssen die Provider, um den Nutzer anhand der IP-Adresse zu identifizieren. "Daran arbeiten einige Anbieter mit Hochdruck", so Borowski. Die Missbrauchsmöglichkeiten beim IP-Payment liegen mit unfreiwilligen Umleitungen auf der Hand.
"Wir wollten uns selbst überflüssig machen", erläutert Sascha Borowski seine Ziel für die im Jahr 2002 gestartete Seite Dialerschutz.de, "aber wir haben das bisher nicht geschafft." So wie es ausschaut, wird er sein Ziel auch zukünftig nicht erreichen.
Quelle und Links :
http://www.spiegel.de/netzwelt/technologie/0,1518,393115,00.html
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Antwort #6 am:
31 März, 2006, 20:04 »
Der Bundesverband Verbraucherzentralen (vzbv) fordert von der Bundesregierung Nachbesserungen am novellierten Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Bezogen auf jüngst vom vzbv abgemahnte Verstöße gegen dieses Gesetz verlangt die Dachorgansiation der Verbraucherzentralen, Gewinne, die durch unlauteres Handeln erwirtschaftet wurden, leichter abschöpfen zu können.
Anlass für die Forderung ist die neue Masche der Brüder Schmidtlein. Unter beschreibenden Domain-Namen wie vornamen-heute.com, lehrstellen-heute.com oder sternzeichen-heute.com bewerben sie Angebote mit "heute gratis!" sowie mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel. Der angebliche "Gratis"-Zugang wandelt sich nach Ablauf des Anmeldetages in einen kostenpflichtigen Abonnement-Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten für sieben Euro monatlich bei jährlicher Vorauskasse.
Mit verschiedenen Online-Bezahlsystemen, etwa Dialern und Handy-Payment, versuchte die Andreas & Manuel Schmidtlein GbR, des Öfteren, Internetnutzern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Wie auch diesmal erhielten sie dafür meist mit zeitlicher Verzögerung Abmahnungen des vzbv. "Der Fall Schmidtlein ist ein Paradebeispiel dafür, dass sich unlauterer Wettbewerb in Deutschland immer noch lohnen kann", erklärte vzbv-Vorstand Edda Müller. Der vzbv sei es leid, empörte sie sich: "Mit dem Hase-Igel-Spiel muss ein für alle Mal Schluss sein."
Der ganze Artikel
Quelle :
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the Duke
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Trou de cul des coeurs
Internetfirma soll Jugendlichen Millionen abgezockt haben
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Antwort #7 am:
08 September, 2006, 00:30 »
Eine südhessische Internetfirma soll in großem Stil jugendliche Webnutzer mit trügerischen Lockangeboten abgezockt haben. Der Schaden liege in Millionenhöhe, teilte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) mit.
Der Verband strengte nun nach zahlreichen Abmahnungen gegen die Firma
Andreas & Manuel Schmidtlein GbR aus Büttelborn
ein Gerichtsverfahren zur Gewinnabschöpfung an, weil auf den rund 20 Internetseiten des Unternehmens die Angaben zu Kosten und anderen Vertragsbedingungen nur versteckt aufgeführt gewesen seien.
Nach einem Bericht der "Wetzlarer Neuen Zeitung" ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen das Unternehmen wegen des Verdachts auf Betrug, Nötigung und Erpressung. Unter den Opfern sind zahlreiche Jugendliche, die Seiten mit Hausaufgaben- oder Lehrstellenangeboten aufgesucht hatten.
Die Homepages, die wie etwa "
www.sms-heute.com
" alle im Namen die Endung "-heute.com" oder "-heute.de" tragen, bieten unter anderem Informationen zu Lehrstellen, Hausaufgaben, Fabrikeinkäufen, Gedichten, Witzen, Basteln, Tieren oder dem Versenden von SMS-Mitteilungen. Um an die Informationen zu gelangen, muss sich der Internet-Nutzer auf der Startseite anmelden.
Der Großteil der Anzeigen-Erstatter gibt der Zeitung zufolge an, den Hinweis auf die vertragliche Bindung und die monatlichen Kosten nicht gesehen zu haben. Inzwischen weist das Unternehmen auf den Startseiten prominent darauf hin, dass sich der Nutzer nach einer "Testphase" automatisch zu einem zweijährigen Abonnement verpflichtet, das ihn 168 Euro kostet.
gelesen auf
gmx
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Ungebetene Telefonwerbung ist trotz AGB-Zustimmung rechtswidrig
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Antwort #8 am:
20 September, 2006, 17:37 »
Werbeanrufe bei Verbrauchern ohne deren vorherige Einwilligung sind laut Wettbewerbsrecht unzulässig. Das Verbot gilt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm auch dann, wenn der Kunde durch Abnicken der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) solchen Anrufen zugestimmt hat (Az. 4 U 78/06). Auch eine AGB-Klausel, wonach Adressen und Telefonnummern an Drittanbieter weitergegeben werden dürfen, ist null und nichtig.
Mit der Reform des Wettbewerbsrechts hat der Gesetzgeber so genannte Kaltanrufe bei Verbrauchern ohne deren vorherige Zustimmung untersagt. Um das Verbot zu umgehen, integrieren Telekommunikationsanbieter in ihren AGB einen Passus, wonach sich der Kunde mit Werbeanrufen einverstanden erklärt. Soweit die Klausel "an versteckter Stelle mitten in einem vorformulierten Text untergebracht ist", sei sie gegenstandslos, entschied das OLG Hamm. Damit gab es einem klagenden Verbraucherschutzverein Recht.
Die westfälischen Richter sehen in solchen Klauseln einen Verstoß gegen das Transparenzgebot nach Paragraph 307 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach liegt eine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern bei der Verwendung von AGB vor, wenn "die Bestimmung nicht klar und verständlich ist". Bei Kaltanrufen handelt es sich nach richterlicher Auffassung auch nicht um Bagatellfälle. Schließlich sei der mit einem Eingriff in die Privatsphäre des Anschlussinhabers verbundene Anruf geeignet, den Wettbewerb zu beeinträchtigen. Ließe man dennoch Kaltanrufe zu, würde ein Nachahmungseffekt bei jenen Mitbewerbern eintreten, die sich rechtens verhalten und keine Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung vornehmen.
Das beklagte Telekommunikationsunternehmen hat dem entgegen gehalten, dass der Kunde via AGB nur darin einwilligte, Werbeanrufe für andere Vertragsschlüsse mit Drittanbietern zu erhalten. Dem folgte das Gericht nicht und schrieb dem Unternehmen ins Stammbuch, dass eine derartige Klausel "erst recht" unwirksam sei. Schließlich sei es für den Verbraucher "angesichts des bestehenden Adresshandels unüberschaubar, wer sich auf ein solches Einverständnis berufen könnte". Diesem Adresshandel im Bereich von Telefonwerbung müsse ein Riegel vorgeschoben werden.
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DUBIOSER ABO- VERKAUF - Wie ein Brüderpaar Millionen im Internet abzockt
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Antwort #9 am:
05 Oktober, 2006, 20:23 »
Es gibt viele Arten, im Internet mit dubiosen Methoden reich zu werden. Zwei junge Männer sind dabei besonders raffiniert. Jetzt wollen sich ihre Opfer wehren.
Lydia Pinno, 17, sollte für die Schule Vornamen recherchieren. Tanja Rower, 34, brauchte Bastelmotive. Und David Dambach, 16, suchte nach Liedern und Videos seiner Lieblingsband. Im Internet gelangten sie auf die Seiten vornamen-heute.com, basteln-heute.com und p2p-heute.com.
Pinno bekam, was sie suchte, Rower nicht, und Dambach loggte sich gar nicht erst ein. Nur eins hatten am Ende alle: eine Rechnung über rund 120 Euro von einem Anwalt namens Olaf Tank.
Sie hätten, schrieb er, im Internet einen Vertrag mit der Firma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR geschlossen und stellte "strafrechtliche Konsequenzen" und "Ermittlungen" in Aussicht. Alle drei hatten keine Ahnung, wie sie zu einem Abo-Vertrag gekommen sein sollten. Und wie ihnen ging es vielen anderen Internet-Nutzern, die Dutzende ähnlicher Seiten anklickten, darunter lehrstellen.de und hausaufgaben-heute.de, die sie unmittelbar auf Schmidtlein-Seiten umleiteten und dann Post vom Anwalt provozierten.
Denn wer auf diesen Seiten seine Daten eingibt, um das Angebot zu testen, wie es heißt, beginnt nach kurzer Zeit ein Zweijahresabonnement. Kosten: stattliche 168 Euro. Wer nicht zahlt, dem droht Ärger mit Anwalt Tank.
Betreiber dieses Websites-Imperiums sind Andreas, 32, und Manuel Schmidtlein, 22, aus dem hessischen Büttelborn. Sie machen Geschäfte mit der Unaufmerksamkeit der Internet-Nutzer, die den Preis im Text überlesen.
Für die Brüder, die mit Internet-Abzockereien vermutlich schon mehrere Millionen Euro umsetzten, interessiert sich nun neben den Verbraucherzentralen auch die Staatsanwaltschaft. Mindestens 1200 Anzeigen stapeln sich in den Amtsstuben, und täglich werden es mehr. Inzwischen melden sich auch Geschädigte, die behaupten, nie auf einer der Schmidtlein-Seiten ihre Daten preisgegeben zu haben.
"Das riecht doch verdächtig nach Betrug", sagt Anwalt Patrick Wauer, der 50 Schmidtlein-Opfer vertritt. Die Brüder waren für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Eine Sekretärin teilte mit, dass die beiden grundsätzlich nicht zu sprechen seien.
Das Unterschieben von Abos ist zurzeit eine der beliebtesten Maschen von Internet-Abzockern. Hunderte Reingelegte schreiben sich in Web-Foren die Wut von der Seele und überschwemmen die Verbraucherzentralen mit Beschwerden. Neben den Schmidtleins, die ihre Geschäfte teilweise noch im Elternhaus betreiben, gibt es im deutschen Sprachraum Dutzende ähnlicher Anbieter. Von der Berechnung der Lebenserwartung über Produkttests und SMS-Versand bis hin zu ausgefallenen Sex-Wünschen - für jede Schwäche ist im Internet ein passendes Abonnement zu haben.
Viele sind allerdings ihr Geld nicht wert. 168 Euro kostet das zweijährige Schmidtlein-Abo, für zahlreiche Nutzer dürfte es eher nutzlos sein. Wer beispielsweise songtexte-heute.de abonniert, kann 24 Monate belanglose Informationen über das Tauschen von Dateien im Internet abrufen. Keine Spur dagegen von Liedzeilen berühmter Popkünstler. Auf anderen Schmidtlein-Seiten finden zahlende Nutzer Texte, die es woanders auch kostenlos gegeben hätte.
Schon vor Jahren war der große Bruder Andreas gut im Geschäft mit sogenannten Dialern. Das sind Programme, mit denen der Computer eine Verbindung über teure 0900-Leitungen aufbaut. Etliche Kinder fielen bei der Suche nach Hausaufgaben und Spielen auf solche und ähnliche Tricks herein.
Nachdem der Gesetzgeber die Dialer-Anbieter Ende 2003 per Gesetz an die kurze Leine nahm, setzten die Brüder aufs Bezahlen per Handy. Wer an die begehrten Hausaufgaben wollte, sollte seine Nummer eintippen, quasi als Zugangspasswort. Im Kleingedruckten stand noch, dass damit ein Vertrag geschlossen sei - über rund zehn Euro.
Von knapp fünf Millionen Euro Schaden ist die Rede, allein aus der Handy-Zeit. Und als die Mobilfunkfirmen auch diesem Geschäftsmodell ein Ende bereiteten, verlegten sich die Schmidtleins offenbar auf Zweijahresabos.
Inzwischen betreiben die Brüder trübe Geschäfte auch mit Firmen in Österreich und Großbritannien. Sie sind Teil einer Abzocktruppe, die länderübergreifend tätig ist und deren Web-Seiten teils untereinander verlinkt sind. Einige dieser Geschäftemacher haben die Internet-Nutzer bereits vor Jahren mit teuren Dialern abkassiert.
Die bunteste Figur im Schmidtlein-Bekanntenkreis ist Bernhard Syndikus. Der Münchner Anwalt saß bereits in Untersuchungshaft, weil ihm die Staatsanwaltschaft Verbindungen zum größten deutschen Raubkopienetzwerk vorwirft (SPIEGEL 39/2004), und wartet immer noch auf seinen Prozess. Syndikus bestreitet alle Vorwürfe.
Der 48-Jährige vertritt die Schmidtleins vor Gericht. Von Internet-Seiten, als deren Ansprechpartner er eingetragen ist, führen Links zu den Angeboten der Brüder aus Büttelborn.
Bisher ist es niemandem gelungen, diese Strukturen aufzubrechen. Denn in der Regel nutzen die findigen Geschäftemacher nur Gesetzeslücken aus, bis ihnen Ärger droht. Dann ändern sie ihre Masche. Dem wollen viele Betroffene nicht weiter zusehen.
Während die meisten mit Anwälten und Anzeigen gegen die Schmidtleins vorgehen, wollen manche mit mindestens 350 anderen Geschädigten vor dem Schmidtleinschen Elternhaus demonstrieren. Unter ihnen sind viele Eltern, die einen Brief von Anwalt Tank bekommen haben, so wie die Mutter von Lydia Pinno.
Quelle :
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Telefonspam boomt trotz Verbot
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Antwort #10 am:
31 Oktober, 2006, 10:27 »
Strafen schrecken Unternehmen nicht
Obwohl ungefragte Telefonwerbung bei Privatleuten verboten ist, ist diese Werbeform nach Informationen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stark auf dem Vormarsch. Besonders häufig würden Unternehmen aus dem Bereich Telekommunikation damit auf Kundenfang gehen.
"Telekommunikationsunternehmen sind Spitzenreiter bei der Masche, potenzielle Kunden mit unerlaubten Werbeanrufen zu bombardieren. Gewinnspiel- und Lottofirmen belegen den zweiten Platz", so Klaus Müller von der Verbraucherzentrale NRW. Die Verbraucherschützer hatten dabei Beschwerden aus den Monaten August und September 2006 ausgewertet.
"Die derzeitige Rechtslage kann offenbar nichts gegen die Belästigungen von Vertretern und Call Centern ausrichten", so Müller. Deshalb will man mit Bundestagsabgeordneten Kontakt aufnehmen, um Vorschläge zur Eindämmung dieser Gesetzesverstöße zu unterbreiten.
Außerdem würden Telefonwerbung für Glücksspiele, Versicherungen, Geldanlagen oder Reisen eingesetzt. Jährlich sollen mehr als 12.000 Beschwerden allein bei der Verbraucherzentrale NRW eintrudeln. Bewerbung oder Anbahnung eines Geschäfts ist am Telefon nur erlaubt, wenn die Angerufenen vorab ihre Zustimmung erteilt haben.
Vier Unternehmen habe man auf Grund von Beschwerden bislang abmahnen können, doch würden die Unterlassungsklagen gegen einzelne Unternehmen deren Geschäftsgebaren nicht beenden, so Müller.
Um den Spieß umzudrehen, sollten Verträge, selbst wenn sie auf illegalem Wege angebahnt wurden, künftig nichtig sein und die Betroffenen das Recht auf Schadensersatz bekommen. Außerdem solle die Entschuldigung nicht mehr gelten, dass übereifrige Mitarbeiter ohne Wissen des Unternehmens Werbeanrufe getätigt haben.
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Verbraucherschützer fordern schärfere Sanktionen gegen Telefon-Spammer
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Antwort #11 am:
31 Oktober, 2006, 13:48 »
Pro Jahr gehen allein bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rund 12.000 Beschwerden über unerwünschte Telefonwerbung zu Glücksspielen, vermeintlichen Urlaubsschnäppchen oder billigen Handys (mit teuren Laufzeitverträgen) ein – und dass, obwohl unaufgeforderte Telefonwerbung (sogenannte "Cold Calls") nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) seit Jahren verboten ist. "Telekommunikationsunternehmen sind Spitzenreiter bei der Masche, potenzielle Kunden mit unerlaubten Werbeanrufen zu bombardieren. Gewinnspiel- und Lottofirmen belegen den zweiten Platz", erklärt Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.
Zwei Monate lang recherchierten die Verbraucherschützer, um die Betreiber des lästigen Telefonterrors aufzuspüren. Verbraucher wurden aufgefordert, der Verbraucherzentrale Fälle von unerwünschter Telefonwerbung zu melden. Insgesamt gingen in den Monaten August und September mehr als 2000 Beschwerden ein, 500 davon schriftlich. Von den schriftlichen Beschwerden bezog sich jede fünfte auf automatische Bandansagen, die keinen Aufschluss über die wahre Identität des Auftraggebers zuließen. Bei den restlichen 400 bildete die Telekommunikationsbranche mit 153 Beschwerden die Spitze. An zweiter Stelle (87 Fälle) wurden Betreiber von Lotto- und Gewinnspielen genannt, gefolgt von Finanzdienstleistungen (22 Fälle), Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements (21 Fälle) und Reisen (15 Fälle).
"Die derzeitige Rechtslage kann offenbar nichts gegen die Belästigungen von Vertretern und Call Centern ausrichten", hält Müller fest. Zwar habe man vier Unternehmen aufgrund der schriftlichen Beschwerden bereits rechtlich abgemahnt, "doch erfolgreiche Unterlassungsverfahren gegen einzelne Unternehmen stoppen nicht deren unzulässiges Geschäftsgebaren." Müller fordert deshalb "schlagkräftigere Sanktionen, um die ungebremste Flut unerlaubter Werbeanrufe künftig wirkungsvoller einzudämmen." Gemeinsam mit Vertretern des Deutschen Bundestages sollen in den kommenden Wochen schärfere Sanktionen zur Eindämmung des Telefon-Spams diskutiert werden.
Zu den Verschlägen der Verbraucherzentrale NRW gehört unter anderem, dass Verbrauchern das Recht eingeräumt wird, Verträge bei unzulässiger Werbung etwa durch ein Telekommunikationsunternehmen auflösen zu können. Verbraucher müssten außerdem das Recht haben, auf Schadensersatz zu pochen. Zudem müsse der 2004 eingeführte Anspruch auf Gewinnabschöpfung auch tatsächlich umgesetzt werden. "Der mit unzulässiger Telefonwerbung erzielte Profit bleibt auch bei nachgewiesenen Verstößen bei den Unternehmen", kritisiert Müller die gegenwärtige Praxis. Last but not least fordern die Verbraucherschützer, das ihnen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit vollem Prozesskosten-Risiko im Erfolgsfall die abgeschöpften Unrechtsgewinne eines Betreibers zugute kommen. Bislang fließen diese Gelder in den Bundeshaushalt.
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Regierung prüft Vorgehen gegen unerbetene Werbeanrufe
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Antwort #12 am:
11 Dezember, 2006, 10:41 »
Die Bundesregierung denkt über ein härteres Vorgehen gegen unerbetene Werbeanrufe nach. Insbesondere müssten sie künftig mit einem Bußgeld belegt werden können, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Peter Paziorek (CDU), dem Handelsblatt. Außerdem sollten Telemarketing-Unternehmen nicht mehr mit Rufnummernunterdrückung arbeiten dürfen. Dann könnte sich der Angerufene die Nummer notieren und leichter gerichtlich gegen die Firmen vorgehen. Um die Kontrolle zu verbessern, solle auch den Verbraucherschutzverbänden erleichtert werden, so genannte Gewinnabschöpfungsverfahren gegen unseriöse Anrufer anzustrengen. So können die Verbände erzwingen, dass durch unlauteren Wettbewerb erzielte Gewinne an die Staatskasse abgeführt werden.
Die Prüfung, welche Maßnahmen man ergreifen wolle, sei allerdings noch nicht abgeschlossen, räumte der Staatssekretär ein. "Das Problem ist offenkundig", betonte er jedoch. Wenn die Wirtschaft mit dem Problem nicht selbst fertig werde – "und die Zweifel daran sind im Augenblick groß" – dann müsse die Regierung tätig werden. Man prüfe auch, ob auf Grund eines unerbetenen Werbeanrufs geschlossene Verträge generell nichtig sein sollen, sagte die verbraucherpolitische CDU-Fraktionssprecherin Julia Klöckner.
Verbraucherschützer dürften ein Vorgehen der Bundesregierung berfürworten. Die Verbraucherzentrale Bundesverband betonte, dass sich viele Telemarketingfirmen vom Verbot so genannter "Cold Calls" keineswegs beeindrucken ließen: "Wir bekommen immer noch Zigtausende von Beschwerden", sagt vzbv-Geschäftsführer Patrick von Braunmühl dem Handelsblatt. Die "Cold Calls", wenn also Telefonwerbung nicht im vorherigen Einverständnis mit dem Empfänger erfolgt, sind seit 2004 nach dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb verboten. Initiativ-Anrufe von Callcentern sind danach nicht zulässig; werben darf nur, wer zuvor die Zustimmung des Reklame-Empfängers eingeholt hat. In der Debatte um die Verabschiedung des Gesetzes hatten damals noch Unions-Abgeordnete behauptet, das Verbot von "Cold Calls" vernichte Tausende von Arbeitsplätzen in der Callcenter-Branche.
Gar nicht begeistert von den Überlegungen zur Verschärfung der Bestimmungen gegen "Cold Calls" zeigte sich erwartungsgemäß der Branchenverband DDV: Zwar sei es richtig, dass "Cold Calls" in manchen Branchen zunehme, und das sei "rechtlich und moralisch nicht in Ordnung", sagte DDV-Vizepräsident Patrick Tapp der Zeitung. Aber damit dürfe nicht die ganze CallCenter-Branche unter Generalverdacht gestellt werden, zumal diese selbst versuche, ihre schwarzen Schafe in den Griff zu bekommen.
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0900-Hotlines kassieren gesetzeswidrig ab
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Antwort #13 am:
18 Dezember, 2006, 12:15 »
Viele Service-Hotlines mit der Vorwahl 0900 kassieren Anrufer gesetzeswidrig schon während der angeblich kostenlosen Preisansage ab. Dies ergab ein Test der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Schlechtes Image wird bestätigt
Von den 25 angerufenen Hotlines ließen zwölf den Zähler schon während der Preisansage laufen. Sieben Firmen kassierten dabei sogar den vollen Minutenpreis, auch wenn der Anruf schon früher abgebrochen wurde. Dies war demnach unter anderem bei Toshiba und dem Billigflieger Ryanair der Fall. Weitere fünf Firmen kassierten ebenfalls bereits für die Preisansage, berechneten aber zumindest sekundengenau.
Nach den Vorschriften der Bundesnetzagentur müssen die Preisangaben jedoch kostenlos sein und spätestens drei Sekunden vor Beginn der Entgeltpflicht gemacht werden. So soll den Anrufern die Zeit für die Entscheidung gegeben werden, ob sie den Service zum genannten Preis in Anspruch nehmen wollen.
Viele Hotlines setzen laut Verbraucherzentrale aber darauf, dass die Verbraucher nicht jeden 0900-Anruf später in ihrer Rechnung daraufhin kontrollieren, ob der Einheitenzähler zu früh zu ticken begonnen hat. Auch würden viele Bürger "aufgrund der Kleckerbeträge von bis zu 1,99 Euro den Aufwand scheuen, alles penibel zu dokumentieren", um danach Widerspruch gegen die Rechnung einzulegen, sagte die Telekommunikationsexpertin Anke Kirchner. Bei den inzwischen mehr als 100.000 von der Netzagentur vergebenen 0900-Nummern könnten so "durchaus Millionen Euro ungerechtfertige Entgelte zusammenkommen".
Zusätzliche Einnahmen verschaffen sich viele Anbieter von 0900-Hotlines zudem mit den Warteschleifen. Von den 25 getesteten Hotlines waren dies 17. Zwar ist es nicht gesetzeswidrig, den Einheitenzähler schon ticken zu lassen, wenn der Anrufer noch auf den Kontakt mit einem Kundenbetreuer wartet. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW sollten diese Warteschleifen aber nach der Devise "ohne Leistung kein Geld" grundsätzlich kostenlos sein. Erst das Gespräch mit einem Kundenbetreuer berechtige zu Entgelten.
Es wird teurer
Ab dem 1. Januar dürften viele Anrufe bei 0900-Nummern im Übrigen noch teurer werden. Nach dem neuen Telekommunikationsgesetz dürfen Firmen dann für ihre 0900-Dienste statt bis zu zwei dann bis zu drei Euro pro Minute kassieren.
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Erneut schärfere Strafen für Telefonwerbung gefordert
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Antwort #14 am:
01 Februar, 2007, 19:01 »
Gesetzesreglung von 2004 scheinen nicht auszureichen
Obwohl unerwünschte Telefonwerbung verboten ist, nimmt die Zahl der Werbeanrufe laut den Verbraucherzentralen ständig zu. Seitens der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen kommt deshalb nun die Forderung an die Bundesregierung, die Verstöße als Ordnungswidrigkeiten zu regeln und damit deutlich höhere Bußgelder verhängen zu können.
Geht es nach den Bündnisgrünen, so soll die Bundesnetzagentur künftig die Verstöße als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro ahnden können. Zudem sollten die durch die unerlaubte Werbung erzielten Gewinne in Zukunft bereits dann eingezogen werden können, wenn ein Unternehmen grob fahrlässig gehandelt hat. Der abgeschöpfte Gewinn soll dem Vorschlag zufolge an Verbraucherschutz-Einrichtungen gehen. Zudem müsse die Bundesregierung in bundeseigenen Unternehmen und Aufsichtsräten darauf hinwirken, dass das gesetzliche Telefonwerbeverbot strikt eingehalten wird.
Laut den Verbraucherverbände erfolgen täglich Tausende von Rechtsverstößen gegen das gesetzliche Verbot der Telefonwerbung. Schon im ersten Quartal 2006 hat die Gesellschaft für Konsumforschung laut den Bündnisgrünen 82,6 Millionen telefonische Werbekontakte gemessen. Den Bündnisgrünen zufolge ist die unerwünschte Telefonwerbung mittlerweile zu einem massenhaft auftretenden Problem für Verbraucher und Verbraucherinnen geworden.
"Telekommunikationsunternehmen sind Spitzenreiter bei der Masche, potenzielle Kunden mit unerlaubten Werbeanrufen zu bombardieren. Gewinnspiel- und Lottofirmen belegen den zweiten Platz", so Klaus Müller von der Verbraucherzentrale NRW im Oktober 2006. Die Verbraucherschützer hatten dabei Beschwerden aus den Monaten August und September 2006 ausgewertet. Gegen einige Unternehmen seitens der Verbraucherschützer eingeleitete rechtliche Schritte hätten dabei keine Auswirkungen gehabt.
Im Jahr 2004 wurde das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bereits erneuert, mit der Maßgabe Verbraucher zu schützen. Bereits ein erstmaliger Werbeanruf ohne vorherige Einwilligung gilt als unzumutbar und ist als unlauterer Wettbewerb verboten. Dieses Verbot wird den Bündnisgrünen zufolge aber von einigen Unternehmen nicht oder nur unzureichend beachtet. Zudem würden einer erfolgreichen Durchsetzung des Werbeverbots erhebliche Hindernisse entgegenstehen.
Dass die bestehenden rechtlichen Mittel nicht ausreichen, hat auch schon das Verbraucherschutzministerium bemerkt. Bis jetzt scheint sich in der Hinsicht aber nicht viel getan zu haben. Nach Golem.de-Erfahrung sparen sich die Call-Center-Betreiber teilweise sogar die Mitarbeiter indem sie automatisierte Werbe-Anrufe durchführen, die auf Nutzereingabe warten und damit auch mal Anrufbeantworter füllen.
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