Autor Thema: Strafanzeigen-Maschine gegen Tauschbörsen-Nutzer / Warez-Szene  (Gelesen 34066 mal)

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Android-Warez: drei Seiten dicht
« Antwort #360 am: 22 August, 2012, 16:40 »
Ist ja mittlerweile nichts Neues, dass die eine oder andere Seite, die Warez anbietet, geschlossen wird. Doch der aktuelle Fall ist mal wieder eine Erwähnung wert, handelt es sich doch um Webseiten, die dafür anscheinend bekannt sind (waren), die eine oder andere geknackte Android-App dem geneigten Nutzer feilzubieten. Die US-Strafverfolgunsgbehörden haben meines Wissens nach damit zum ersten Mal explizit Seiten “beschlagnahmt”, die sich gezielt mit dem Austausch von Android-Apps beschäftigten. Involviert in die Aktion war neben dem Justizministerium auch das Federal Bureau of Investigation (FBI) nebst dänischen und französischen Strafverfolgungsbehörden.


applanet.net, appbucket.net und snappzmarket.com sind demnach dicht, besonders AppPlanet war bei den Leuten sehr beliebt, bot man doch einen eigenen Market an, der die Apps zum Nulltarif aufs Smartphone brachte. Verständliche Maßnahme? Natürlich! Ob nun Film, Musik, oder Software – digitale Güter sind ein großer Teil der Volkswirtschaft und gerade im Fall von Software im App-Format trifft es oftmals kleine Entwickler, was schade ist.

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Filesharing: 675.000 Dollar Strafe
« Antwort #361 am: 26 August, 2012, 17:30 »
Über die Filesharing-Börse Kazaa verbreitete Joel Tenenbaum 30 Musik-Titel. Deswegen muss er nun eine Strafe in Höhe von 675.000 US-Dollar zahlen. Dies wurde nun in einem Berufungsverfahren entschieden. In vorherigen Prozessen wurden andere Strafen auferlegt.

Es handelte sich nur um 30 Musiktitel, die der Amerikaner Joel Tenenbaum über die Tauschbörse Kazaa verbreitete. Dafür muss er nun 675.000 US-Dollar Strafe zahlen. Dies entscheid ein Gericht in den USA. Der Fall selber liegt schon einige Jahre zurück, doch Tenenbaum führte jahrelang Gerichtsprozesse gegen Anwälte der Unterhaltungsindustrie.

Zwischendurch sah es für Tenenbaum auch besser aus. 2010 erstritt er, dass die Strafe lediglich 67.000 US-Dollar betragen sollte. Gegen dieses Urteil legte Sony allerdings Berufung ein. Dies führte dazu, dass die alte Strafe von 675.000 Dollar Gültigkeit besitzt. Die zuständige Richerin lehnte nun ein Berufungsverfahren ab. Sie verwies aber darauf, dass es sich um ein vergleichsweise mildes Urteil handele. In den USA ist es möglich, pro verbreitetem Song zu einer Strafe von bis zu 150.000 Dollar verurteilt zu werden. Deshalb sei das Urteil ihrer Meinung nach am unteren Ende angesetzt.

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Video-Piraterie: Leader von IMAGiNE schuldig gesprochen
« Antwort #362 am: 31 August, 2012, 18:15 »
Das Bundesgericht von Virginia sprach am Mittwoch den früheren Leader der Warez-Gruppe IMAGiNE für schuldig. Der 39-jährige Jeramiah B. Perkins muss aber noch bis zum 3. Januar 2013 auf das endgültige Urteil warten. Ihm drohen im Höchstfall fünf Jahre Gefängnis, eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Dollar und drei Jahre Bewährung. Er hatte im Verlauf des Verfahrens seine Schuld eingestanden.

Dem 39-Jährigen aus Portsmouth wird vorgeworfen, im Internet zehntausende Kopien von Kinofilmen vertrieben zu haben. Als ehemaliger Organisator der P2P-basierten Release-Gruppe IMAGiNE mietete er in Frankreich und in anderen Ländern Server an. Er gab zudem zu dafür verantwortlich zu sein, dass Film-Mitschnitte noch vor dem offiziellen Verkaufsstart der DVDs im Internet verfügbar waren. IMAGiNE gilt als eine der aktivsten Release-Groups im Bereich Video-Piraterie. Jeramiah B. Perkins war einer der vier Gruppenmitglieder, die am 18. April von Spezialeinheiten verhaftet wurden. Perkins gab im Rahmen seiner Aussage zu, auf seinen Namen Domains von Webseiten und E-Mail-Accounts angemeldet und PayPal-Accounts aktiviert zu haben. Über PayPal wurde die Zahlung der Original-DVDs und der Vertrieb der Schwarzkopien abgewickelt.

Das US-Justizministerium wirft Perkins vor, an der Aufnahme von Tonspuren in Kinosälen beteiligt gewesen zu sein, um diese mit fremdsprachigem Filmmaterial zu synchronisieren. Die so entstandenen Schäden durch Urheberrechtsverletzungen werden auf 400.000 US-Dollar geschätzt. Zwei seiner Mitangeklagten wurden bereits im Laufe dieses Jahres vor Gericht wegen gemeinschaftlich begangener Urheberrechtsverletzungen für schuldig gesprochen.

Gerüchte besagen, weil IMAGiNE gemeinsam mit anderen Gruppierungen an einem eigenen Torrent-Tracker mit Namen UnleashTheNet arbeitete, sollen die Behörden Hinweise von ihren Mitbewerbern erhalten haben. Geplant war, die neuen Veröffentlichungen aller beteiligten Gruppen für eine gewisse Zeit exklusiv über den eigenen Torrent-Tracker zu vertreiben. Möglicherweise diente die Preisgabe der Identität der Beteiligten lediglich dem Zweck, die Konkurrenz aus dem Weg zu räumen.

Neu wären derartige Methoden innerhalb der Szene nicht, der letzte Release erfolgte mit dem DVD-Rip des Films "The Guard - ein Ire sieht schwarz" am 9. September 2011.

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Bittorrent Filesharer werden massenhaft überwacht
« Antwort #363 am: 05 September, 2012, 12:44 »
Die IP-Adressen von Nutzern, die populäre Medieninhalte über Bittorrent herunterladen, werden innerhalb weniger Stunden aufgezeichnet. Das ist das Ergebnis einer Studie (PDF-Datei) britischer Forscher, die sie am gestrigen Dienstag auf der SecureComm im italienischen Padua vorgestellt haben. Untersucht haben sie indirekte aber auch direkte Überwachungsmaßnahmen des Bittorrent-Verkehrs, um einen Überblick über die gegenwärtige Situation zu bekommen. Vor allem Verbindungsdaten von Filesharern populärer Inhalte werden demnach massenhaft gesammelt.

Bei der Analyse der über die Plattform The Pirate Bay zugänglichen Inhalte, haben die Forscher beobachtet, dass vorwiegend die jeweiligen Top 100 überwacht werden. Mit Abstand am stärksten konzentrierten sich die Kontrollsysteme dabei auf Torrents zu Film- und Musikdateien. Wer solch eine Datei über Bittorrent tauscht, dessen IP-Adresse wird innerhalb von drei Stunden registriert, so die Forscher. Je höher die Medieninhalte dabei in der Gunst der Pirate-Bay-Nutzer stehen, desto geringer ist dieser Zeitraum.

Überwacht würden die Filesharer auf verschiedene Art und Weise. Die indirekte Kontrolle greift dabei nur auf Anzeichen dafür zurück, dass von einer IP-Adresse aus Inhalte hoch- oder heruntergeladen werden. Das ist beispielsweise das Auftauchen der Adresse im Schwarm eines Torrent-Trackers. Für dieses Vorgehen hätten Wissenschaftler aber bereits eine hohe Zahl von Fehlermeldungen nachgewiesen. Diese haben demnach sogar schon zu Unterlassungserklärungen geführt, in denen Drucker als Filesharer identifiziert wurden. Trotzdem verlassen sich Urheberrechtskontrolleure weiter auf derartige Kontrollen, so die Studie.

Bei der aktiven Überwachung verbindet sich das Überwachungssystem dagegen entweder direkt mit dem Filesharer, oder stellt seine eigene Adresse zur Verfügung und wartet auf eingehende Verbindungen. Aber auch diese Methode liefere zumindest in ihrer derzeit durchgeführten Form keine gerichtsfesten Beweise gegen Filesharer, meinen die Forscher. Zur Überwachung würden sie aber jetzt immer häufiger eingesetzt.

Darüber hinaus wurden für die Studie auch sogenannte Blocklists untersucht, die im Internet kursieren, und Überwacher angeblich blockieren sollen. Hier habe sich gezeigt, dass viele der gefundenen Systeme nicht auf diesen Listen auftauchen und sich Bittorrent-Nutzer, die solche Listen einsetzen, somit nicht darauf verlassen können, nicht erfasst zu werden.

Wozu diese Daten gesammelt würden, sei im Verlauf der Studie aber nicht klargeworden, erklärte der leitende Wissenschaftler in Padua. Die BBC zitiert ihn mit der Aussage, dass viele Firmen derzeit einfach auf den Daten sitzen würden, da die Überwachung einfach zu bewerkstelligen sei. Wahrscheinlich dächten sie, dass sie in Zukunft einmal von Wert sein könnten.

Quelle : www.heise.de

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Filmpiraten müssen insgesamt 1.1 Millionen Euro zahlen
« Antwort #364 am: 28 September, 2012, 16:30 »
Diese Woche wurden in Paris fünf Mitglieder verschiedener Release-Groups zu Vorstrafen und zur Zahlung von insgesamt 1.1 Millionen Euro verurteilt. CiNEFOX veröffentlichte innerhalb von drei Jahren neben X-men 3, Mission Impossible 3 und Jumper über 500 Mitschnitte von Kinofilmen. Ein Sondereinsatzkommando der französischen Polizei verhaftete die Verdächtigen im Jahr 2008.

Die Verurteilten waren in den Release-Gruppen Carnage und CiNEFOX aktiv. Ihnen wird vorgeworfen, vom Jahr 2005 bis 2008 aktuelle Kinofilme von Leinwänden mitgeschnitten und über ftp-Sites verbreitet zu haben. Eine Sondereinheit der Polizei verhaftete Mitglieder in Lyon, Montpellier und Straßburg. Die beiden Mitglieder der Gruppe Carnage wurden ebenfalls im Zuge der Razzien festgenommen.

Den fünf Filmpiraten wird von den US-amerikanischen Filmgesellschaften Disney, Warner Bros. und Universal vorgeworfen, aufgrund ihres Verhaltens Schäden in Millionenhöhe erzeugt zu haben. Auf das Konto von CiNEFOX gingen Releases wie Könige der Wellen, Der goldene Kompass, Jumanji, Der Polar Express, Serenity, Star Wars Episode 5 und viele andere. Einer der Mitglieder von Carnage besaß eine unbegrenzte Eintrittskarte zu einem örtlichen Kino. Ihm wird zur Last gelegt, zahlreiche Cam-Rips angefertigt zu haben.

Vor Gericht sagte er, sie wussten schon, dass ihre Handlungen nicht legal waren. Aber in dem Moment war man sich einfach nicht der möglichen Konsequenzen bewusst. Für sie war es irgendwie mehr ein Spiel. Die Verteidigung wies das Gericht darauf hin, die Angeklagten seien in eine Art virtuelle Welt gezogen worden. Keiner der Angeklagten trieb seine Aktivitäten aufgrund von finanziellen Interessen voran.

Die drei Mitglieder von CiNEFOX erhielten jeweils sechs Monate auf Bewährung und wurden zur Zahlung von insgesamt 710.000 Euro verurteilt. Die beiden Mitglieder von Carnage erhielten jeweils drei Monate auf Bewährung und müssen insgesamt 410.000 Euro bezahlen.

Quelle : www.gulli.com

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Wie im Vorjahr war im ersten Halbjahr 2012 die Anzahl der Abmahnungen rückläufig. Dafür stieg die Zahl der Klagen an. Kleinere Kanzleien erhalten in Durchschnitt wöchentlich 3 bis 5 Anrufe von Abgemahnten, größere Kanzleien mit als 3 Anwälten zehn bis fünfzehn Anrufe. Wenige bereits etablierte Abmahn-Kanzleien teilen den Markt mehr und mehr unter sich auf.

Der Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. hat für dieses Jahr eine Halbjahresstatistik erstellt, die die Entwicklungen in diesem Bereich aufzeigt. Dafür wurden diverse einschlägige Foren überwacht und die Statistiken von fünfzig Rechtsanwaltskanzleien eingeholt, die dem Verein alle relevanten Daten anonymisiert mitgeteilt haben.

Im Gegensatz zu 2011 hat sich die Anzahl der Abmahnungen fast halbiert. Wahrscheinlich wurden weniger Abmahnungen verschickt, weil zahlreiche Anwender auf alternative Transfermethoden wie etwa Filehoster umgestiegen sind, bei denen sich eine Abmahnung nicht lohnt. Außerdem sind zahlreiche Abmahn-Kanzleien noch dabei, eine Unmenge an Fällen abzuarbeiten, die aufgrund ihres Alters zu verjähren drohen. Die Anwälte werden sich die Kostennoten aus den unerledigten Fällen von 2009 und 2010 nicht freiwillig entgehen lassen.

Musiktitel sind erneut an der Spitze mit über 46 Prozent aller Abmahnungen vertreten, gefolgt von Spielfilmen mit 36,5 und Pornos mit nur noch 12 Prozent. Abmahnungen aufgrund des illegalen Austauschs von Spielen, Anwenderprogrammen oder eBooks spielen in 2012 keine große Rolle. Auffällig ist die Abnahme der Porno-Abmahnungen, die letztes Jahr noch 19,7 Prozent ausmachten.

Nachdem im Jahr 2011 der große Einbruch in diesem Sektor erfolgte, konzentriert sich der Markt derzeit auf wenige "alte Bekannte" unter den Abmahn-Kanzleien. Die Top-Abmahner in 2012 sind bis jetzt: Kanzlei Waldorf Frommer, gefolgt von FAREDS, Rasch, Kornmeier & Kollegen, Sasse und Partner, Bindhardt/Fiedler/Zerbe, Reichelt/Klute/Assmann, Sebastian, WeSaveYourCopyrights. Am Ende der Fahnenstange befindet sich bisher Rechtsanwalt Reiner Munderloh, der als Newcomer Werke wie "Private Anal Teens in 3D" abmahnt.

Etwa ein Viertel der angeschriebenen Anschlussinhaber ist vergleichsbereit. Dafür ergingen im ersten Halbjahr 8 einstweilige Verfügungen, elf Unterlassungsklagen und ein Fall ging sogar bis vor das Bundesverfassungsgericht. Zwei Fälle wurden vor dem Bundesgerichtshof verhandelt, 4 gingen vor ein Oberlandesgericht, 11 vor ein Landgericht und 197 vor ein Amtsgericht. Damit stieg die Anzahl der Fälle, die vor Gericht verhandelt wurden, deutlich an.

Anfang nächsten Jahres erscheint eine neue ganzjährige Statistik aus 2012. Auch wenn diese Zahlen keiner wissenschaftlichen Prüfung standhalten würden, so demonstriert die Filesharing-Statistik dennoch sehr deutlich den Trend in diesem Bereich.

Verbraucherschützer fordern seit längerer Zeit eine Deckelung der Abmahnungen. Wenn beim ersten Vorfall die Abmahnungen im privaten Bereich keine 100 Euro überschreiten, würden die meisten Kanzleien ihre Tätigkeit verlagern und sich einträglichere Geschäftsmodelle suchen. Auch wird von Verbraucherschützern verlangt, dass sich die Kläger nicht mehr den Prozessort aussuchen können. In vielen Fällen wurden Gerichte ausgewählt, die bisher durch ihre Urteile zu Ungunsten der Abgemahnten auffielen.

Auch wenn sich der Trend weiter nach unten fortsetzt (siehe Grafik rechts), von einer Entwarnung kann bei der Anzahl der gerichtlich geklärten Abmahnungen keine Rede sein. Ob das Bundesjustizministerium noch bis zum Ende der Legislaturperiode einen Entwurf vorlegen wird, bleibt skeptisch abzuwarten. Abgemahnte haben keine Lobby, die Belange der Filesharer genossen in Berlin leider noch nie die höchste Priorität.

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Rund zwei Jahre Haft für IMAGiNE-Mitglieder
« Antwort #366 am: 03 November, 2012, 19:45 »
Nachdem die Mitglieder der Release-Gruppe IMAGiNE bereits im April für schuldig gesprochen wurden, müssen zwei der Schwarzkopierer nun für jeweils 30 und 23 Monate in Haft. Dies entschied am Freitag eine Richterin des Virgina District Court. Neben den Gefängnisaufenthalten sind die Täter zudem verpflichtet, der MPAA eine Geldstrafe in Höhe von 449.514 Dollar zu entrichten.

Die Release-Gruppe IMAGiNE stellte laut einem Gutachten, das im Namen der größten Filmlabel angefertigt wurde, 41 Prozent aller englischsprachigen Filmveröffentlichungen im Torrentnetzwerk. Mit dieser Bilanz war die amerikanische Gruppe sogar fünfmal aktiver als ihr zweitpopulärster Nachfolger.

Bereits im April dieses Jahres wurde bekannt, dass die vierköpfige Bande von den amerikanischen Justizbehörden enttarnt wurde. Entsprechend fiel das Urteil des zuständigen Gerichts, alle Täter schuldig zu sprechen. Erst am vergangenen Freitag wurde nun für zwei der Angeklagten eine Strafe verhängt.

Ein 57-jähriges Mitglied vom IMAGiNE sieht sich laut Urteil des Virgina District Court nun mit einer 30-monatigen Haftstrafe konfrontiert. Der zweite Angeklagte kam mit sieben Monaten weniger davon. Nichtsdestotrotz werden beide Männer nach ihrer Entlassung weitere drei Jahre eine Bewährung absitzen, in deren Rahmen sie sich regelmäßig bei einem zuständigen Beamten melden müssen. Überdies sind beide Personen angewiesen, der Motion Picture Association of America (MPAA) jeweils einen Betrag über 449.514 US-Dollar als Schadensersatz zu leisten.

Mit den Haftstrafen unterbot die zuständige Richterin Arenda Allen die Forderung der Anklage, die die IMAGiNE-Mitglieder bis zu 57 Monate im Gefängnis sehen wollte. Die Tatsache, dass die Schwarzkopierer allerdings keine kriminelle Vergangenheit hatten und geständig waren, wirkte sich urteilsmindernd aus.

Die andere Hälfte der Release-Gruppe wartet derweil noch auf den Beschluss ihres Strafmaßes. Die Verhandlung für das dritte Mitglied ist für Ende November anberaumt. Die letzte Verhandlung soll daraufhin Anfang 2012 stattfinden.

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Filesharing: Zeugenaussage schlägt Screenshot
« Antwort #367 am: 12 November, 2012, 16:25 »
Das Landgericht (LG) Köln wies eine Zahlungsklage wegen behaupteten Filesharings gegen einen Familienvater zurück (Urteil vom 24.10.2012; Az. 28 O 391/11). Dieser wurde von den Musikkonzernen Warner, Universal, Emi und Sony Music auf etwa 5400 Euro Schadensersatz verklagt, da unter seinem Internetanschluss 2200 Audiodateien widerrechtlich in einer Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht worden sind.

Das Gericht äußerte dabei keine Zweifel an der Richtigkeit des von den Klägerinnen vorgelegten Screenshots, der die Urheberrechtsverletzung beweisen sollte. Dasselbe gilt für die Providerauskunft, welche die im Screenshot abgebildete IP-Adresse dem Anschluss des Beklagten zuordnete. Nichtsdestotrotz ließ sich die 28. Kammer des LG Köln vom Beklagten davon überzeugen, dass er zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung mit seiner Familie im Ausland und dass sein Router während dieser Zeit vom Stromnetz getrennt war.

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Offline Jürgen

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Re: Filesharing: Zeugenaussage schlägt Screenshot
« Antwort #368 am: 13 November, 2012, 00:18 »
Ob der Router während der fraglichen Zeit am Stromnetz war oder nicht, sollte sich in den Protokollen des Providers genauso wiederfinden lassen wie eine ggf. vergebene IP-Adresse, oder im Falle von IPv6 der Satz an IP-Adressen.
Es handelt sich nämlich um dasselbe Protokoll.
Ein weitgehendes Spiegelbild solcher Datensätze kennt wohl jeder, der z.B. seine Fritz!box selbst betreut. Der findet da u.a. auch entsprechende Daten zu seinem Port am DSLAM, mit Hersteller, Version usw., und eine Änderung dort würde natürlich auch auf der Box mit Uhrzeit aufgezeichnet.

Bei normalen Internetzugängen von Privatkunden wird bekanntlich spätestens nach 24 Stunden kurz unterbrochen und IP-Adresse(n) neu vergeben. Ist der Router dagegen in der fraglichen Zeit nicht erreichbar, wird die Neuvergabe nicht automatisch initiiert, die alte IP ungültig und anderweitig verfügbar gemacht, eine neue erst beim nächsten erfolgreichen Kontaktversuch des Routers vergeben.  

Im Rahmen meiner Hilfestellung bei diversen Problemen Anderer wie auch einiger eigener Erlebnisse kann ich versichern, dass noch jeder Provider, mit dem ich so zu tun hatte, eben nicht nur IPs und die Zeiten dazu speichert, sondern gleichzeitig und damit verbunden die weiteren technischen Parameter dieser Verbindungen. Ausgefiltert werden Teile dieser Protokolle allenfalls mal aufgrund gesetzlicher Auflagen, sonst natürlich nicht, weil der Aufwand durch zu erwartende marginal geringere Datenmengen nicht auszugleichen wäre.
So kann der Provider sogar nachträglich feststellen, wenn z.B. vorübergehend ein anderer Router angeschlossen war, samt dessen technischer Identifikation und u.U. abweichender Datenrate, Störabstände, Fehlerraten usw.
Solche Daten braucht ein Provider nämlich laufend, um die technische Qualität seiner Dienstleistungen zu überwachen und drohenden Problemen möglichst vorzubeugen, z.B. aufgrund zunehmender wechselseitiger Beeinträchtigung im Leitungsbündel bei steigender Beaufschlagung mit schnellem DSL.

Fraglich ist nur, ob solche Umstände den Beteiligten dieser Auseinandersetzung überhaupt bewusst waren, und ob sie alle bereit waren, dies dem Gericht bekannt werden zu lassen, das ja meist technisch gesehen als allenfalls laienhaft informiert angesehen werden muss...

Jürgen  
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BGH-Urteil zum Filesharing: Eltern haften bei Belehrung nicht
« Antwort #369 am: 15 November, 2012, 21:00 »
Eltern müssen für den illegalen Musiktausch eines minderjährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind ausreichend über das Verbot einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt haben. Diese richtungsweisende Entscheidung traf der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe.

Im konkreten Fall ging es um eine Familie mit drei im Haushalt lebenden Kinder im Alter von 13, 15, und 19 Jahren. Vier große Unternehmen aus der Musikindustrie hatten dem Familienvater 2008 wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt und Unterlassung sowie die Zahlung von rund 2380 Euro Abmahngebühren und 3000 Euro Schadensersatz verlangt. Die Anschlussdaten zur ermittelten IP-Adresse hatten sie über Akteneinsicht im Strafverfahren erhalten.

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Filesharing: Nutzer des verschlüsselten Netzwerks Retroshare "verurteilt"
« Antwort #370 am: 21 November, 2012, 13:47 »
Auch wer bei illegalem Filesharing Daten von anderen nur durchleitet, kann dafür verfolgt werden. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden.

Ein Nutzer von Retroshare ist vom Landgericht Hamburg mit einer einstweiligen Verfügung belegt worden, obwohl das urheberrechtlich geschützte Werk von Dritten nur über seinen Nutzeraccount übertragen wurde. Das berichtet die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte, die die Medienindustrie vertritt. Das Urteil vom 24. September 2012 wurde in dieser Woche veröffentlicht.

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Rekordstrafe für US-amerikanischen Filesharer
« Antwort #371 am: 02 Dezember, 2012, 16:40 »
Als die bekannte BitTorrent-Release Group IMAGINE Sommer 2011 plötzlich ihre Veröffentlichungen einstellte, war eines schnell klar: Die Gruppe wurde von den Behörden gebusted. Nun hat das zuständige Gericht erste Urteile verkündet. Demnach wurde der Gruppenführer der Filesharer zu einer 40-monatigen Haftstrafe verurteilt – die bisher höchste US-Strafe in Folge von Filesharing.

Nachdem die bekannte BitTorrent-Gruppe IMAGINE im Juli 2011 seitens der US-Behörden gesprengt wurde, wehte innerhalb der Filesharing-Community ein tosender Wind. Angesichts der Fülle der bisher getätigten Releases dürften die betroffenen Gruppenmitglieder mit hohen Strafen rechnen. Mittlerweile wurden die ersten Urteile verkündet; und tatsächlich sind die Strafen immens.

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Nutzer muss Filesharing-Fahndern nicht die Wahrheit sagen
« Antwort #372 am: 09 Januar, 2013, 19:40 »
Die Wahrheitspflicht eines wegen illegalem Filesharing Beschuldigten reicht nicht so weit, dass er sich einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Urheberrechtverletzung aussetzen muss. So hat das Landgericht Frankfurt geurteilt.

Ein Internetnutzer müsse Ermittlern bei einer Filesharing-Abmahnung nicht die Wahrheit sagen, wenn er dadurch eine strafrechtliche Verfolgung wegen Urheberrechtverletzung befürchten müsse. Das habe das Landgericht Frankfurt entschieden, berichtet das Blog der Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke. Ein Filesharing-Nutzer hatte seinen Internetanschluss auf seinen minderjährigen Sohn angemeldet. Die Fahnder mahnten das Kind wegen illegalem Filesharing ab.

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Offline Jürgen

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Re: Nutzer muss Filesharing-Fahndern nicht die Wahrheit sagen
« Antwort #373 am: 10 Januar, 2013, 02:06 »
Überhaupt kann das Urheberrecht elementare Rechtsprinzipien unseres Landes nicht aushebeln, insbesondere keine direkt aus den Grundrechten herrührenden, wie hier GG Art. 6 und 13.

So kann weder verlangt werden, dass sich ein Beschuldigter selbst einer strafbaren Handlung bezichtigt, noch dass er auf sein Aussageverweigerungsrecht im engeren Familienkreis verzichtet.
Anwendung diese Rechte darf ihm auch nicht selbst zum Nachteil ausgelegt werden.

Im Interesse des Kindeswohls ist zudem eine Vollkontrolle aller Internetaktivitäten ohne einen hinlänglich schwerwiegenden Verdacht im Einzelfall nicht als angemessen anzusehen.
Auch Pubertierende haben einen Anspruch auf Schutz der Privat- und insbesondere Intimsphäre.

Jürgen - der auch mal 13 war  :P
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Illegale Film-Angebote werden immer kommerzieller
« Antwort #374 am: 10 Februar, 2013, 15:51 »
Während die Verbreitung illegaler Kopien bis vor einiger Zeit noch in der Hauptsache von nichtkommerziellen Warez-Gruppen und von Anwendern ohne Gewinnerzielungs-Absicht vorangetrieben wurde, gibt es nun eine starke Kommerzialisierung.

Dies geht aus einer aktuellen Analyse der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hervor. Demnach haben große illegale Contentverwerter ihr Angebot weiter ausgebaut und ermöglichen Internetnutzern Zugriff auf mehr als zwei Millionen unautorisierte Dateien mit Spielfilminhalten. Intransparente Strukturen, wie etwa der Einsatz von Anonymisierungsdiensten, im Ausland registrierte Firmengeflechte, das Anmieten von Speicherkapazitäten in Ländern mit unzureichendem Rechtsdurchsetzungsrahmen sowie die Vermietung von Werbeflächen an dubiose Dienstanbieter gehören zum Standardrepertoire der Seitenbetreiber, hieß es.

Von den aktuell insgesamt 70 aktiven illegalen Online-Portalen, die unter der Beobachtung der GVU stehen, haben die Verantwortlichen von derzeit 16 aktiven Streaming-Portalen im vergangenen Jahr durchschnittlich 31 Prozent mehr Verweise auf Kino- und Spielfilme auf ihre Seiten eingestellt. Die Betreiber illegaler Download-Portale mit eigenen externen Online-Speichern steigerten die durchschnittliche Linkanzahl sogar um 44 Prozent. Insgesamt 51 illegale Streaming- und Download-Portale wurden 2012 abgeschaltet.

Bei weitem den größten Umfang unter den illegalen Streaming-Portalen weist Movie2k auf. Seit 2008 aktiv, ermöglichte es Ende 2012 unautorisiert Zugriff auf 24.200 Filme in diversen Sprachfassungen, davon annähernd 9.500 Werke mit deutscher Tonspur. Bis zum 02. Februar 2013 wurde dieser Katalog von den Portalverantwortlichen auf fast 27.000 eingetragene Filme vergrößert. Zu jedem Film können die Nutzer zwischen mehreren Kopien bei bis zu 17 Streamhostern wählen.

Die Seite liegt auf Servern in Rumänien. Name und Sitz des Registrars sind durch Einsatz eines Anonymisierungsdienstes verborgen. Bei Aufruf von Movie2k öffnen sich Werbungen für Glücksspiele, Erotikchats und für diverse Dienste, die eine kostenlose Nutzung des gewählten Films versprechen, zuvor jedoch eine Registrierung unter Angabe der Kreditkartennummer verlangen. Daneben wird auf der Seite aber auch ein neuer Internetauftritt eines bekannten Jugend- und Musik-TV-Netzwerks beworben.

Movie2k verzeichnete im vergangenen Jahr auch den größten Besucheranstieg: Ende 2011 lag dieses illegale Angebot im Alexa-Ranking, das die meist besuchten Seiten im Web ermittelt, auf Platz 58 der beliebtesten Webseiten in Deutschland. Vor sechs Wochen belegte die Webseite Rang 35. Zum heutigen Tag ist Movie2k auf Platz 22 der in Deutschland am häufigsten aufgesuchten Seiten aufgerückt. Damit hat dieses Streaming-Angebot mehr Besucher als das soziale Netzwerk Xing, die Seite des Online-Werbemarktplatzes AdScale und der Webauftritt des Übersetzungsdienstes Babylon.

Unter den 54 aktiven Download-Portalen unter Beobachtung der GVU ermöglichten Ende 2012 allein acht BitTorrent-Portale Zugriff auf insgesamt 561.577 Filmdateien. Das am häufigsten besuchte BitTorrent-Portal "Torrent.to" ist angeblich auf Internetrechnern auf den Seychellen gespeichert. Informationen zur Identität der Seitenverantwortlichen sind vollständig verdunkelt. Seine Werbeflächen hat Torrent.to aktuell an einen Zugangsanbieter zum Usenet vermietet, der einem österreichischen Internetunternehmer zuzurechnen ist. Diesen benannten mehrere der verurteilten Kino.to-Verantwortlichen vor Gericht als Hintermann und Finanzier ihres illegalen Portals.

Quelle : http://winfuture.de

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