Autor Thema: Strafanzeigen-Maschine gegen Tauschbörsen-Nutzer / Warez-Szene  (Gelesen 34044 mal)

0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 158890
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
The Pirate Bay - Norström war nicht befangen
« Antwort #225 am: 08 Juni, 2009, 20:17 »
Wie das Stockholmer Gericht heute mitgeteilt hat, sind die Prüfungen gegen Richter Thomas Norström, welcher das Urteil im Verfahren gegen The Pirate Bay gesprochen hat, abgeschlossen. Er war nicht befangen.

Nachdem das Urteil gegen die Betreiber von The Pirate Bay gesprochen war, schien alle Hoffnung auf ein gutes Ende zerstreut. Umso interessanter war es, als kurze Zeit später Vorwürfe gegen den Vorsitzenden Richter der Verhandlung, Thomas Norström, laut wurden.

Ihm wurde zur Last gelegt, dass er bei seiner Urteilsfindung befangen gewesen sein könnte. Dies schlussfolgerte man aus der Tatsache, dass Norström Mitglied in zwei schwedischen Verbänden ist, die eine intensive Pro-Copyright Haltung innehaben. Aufgrund eines Befangenheitsantrags musste das Stockholmer Gericht eine Prüfung einleiten, um festzustellen, ob Norström wirklich befangen war. Es folgten einige weitere Pannen, beispielsweise, dass der Prüfer für das Verfahren selbst in Verbindung mit der Contentindustrie stand. Auch deutete alles darauf hin, dass Norström nicht zufällig für das Verfahren ausgewählt worden war - wie für Strafprozesse üblich - sondern bewusst. Dies begründete man mit seinem enormen Wissen zum Thema Urheberrecht.

Nach Abschluss sämtlicher Prüfungen ist man nun zu einem sicherlich nicht erwarteten Ergebnis gelangt: Thomas Norström war bei seiner Urteilsfindung nicht befangen. Nach Ansicht des Gerichts sind seine Mitgliedschaften beim Schwedischen Urheberrechtsverband sowie bei der Schwedischen Vereinigung zum Schutz von industriellem Eigentum keine, die eine Befangenheit herbeigeführt haben könnten. In ersterem Verband sind auch die Anwälte der Klägerseite, Monique Wadsted sowie Henrik Pontén, Mitglied. Beide Verbände streben ein härteres Urheberrecht an, mit strengeren Sanktionen für Urheberrechtsverletzer. Laut dem Gericht wären diese Mitgliedschaften für Norström ein wichtiger Platz für Fortbildungen gewesen, damit er up to date mit den Urheberrechtsproblematiken unserer Zeit bleibt.

Man könnte sich mit Sicherheit damit anfreunden, dass ein gewisser Lernfaktor zum Thema Urheberrecht aus diesen Mitgliedschaften hervorgeht, da sich beide Verbände nunmal intensiv mit der Thematik befassen.

Der Knackpunkt dürfte jedoch sein, wie sie sich damit befassen und hier ist wohl von einer völlig einseitigen Sichtweise auszugehen. Selbst wenn Norström nicht bewusst befangen war, so ist doch zumindest davon auszugehen, dass der "Unterricht" keine Contra-Urheberrecht Tendenzen aufwies, sondern sich lediglich für dessen Vorteile aussprach. Es stellt sich also die Frage, wie man von keiner Befangenheit sprechen kann, wenn man zeitgleich zugibt, dass Norström sich bei Verbänden fortgebildet hat, die sich primär für ein strengeres Urheberrecht einsetzen.

Quelle : www.gulli.com

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 158890
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Filesharing-Prozess: Rückschlag für die Verteidigung
« Antwort #226 am: 13 Juni, 2009, 10:20 »
Im Wiederaufnahmeverfahren gegen Jammie Thomas-Rasset wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Musik in einem Filesharing-Netz muss die Verteidigung kurz vor Prozessauftakt am kommenden Montag einen Rückschlag verkraften. Richter Michael Davis ließ die von den klagenden US-Plattenlabels vorgebrachte Beweismittel entgegen einem Antrag der Verteidigung zu. Thomas-Rassets neues Anwaltsgespann hatte gefordert, die vom technischen Dienstleister MediaSentry gesammelten Informationen zu Musikstücken und IP-Adressen nicht als Beweise zuzulassen.

Zugleich verwehrte der Richter der Verteidigung die Möglichkeit, nachträglich auf "Fair Use" zu plädieren. Diese im US-Copyright vorgesehene Schutzklausel für die legale Verwendung geschützten Materials hätte die Beklagte bereits in der Klageerwiderung in Anspruch nehmen müssen, meint der Richter. In dem nun schon seit Jahren dauernden Verfahren sei davon aber bisher nicht die Rede gewesen.

Darüber hinaus wies der Richter den Antrag der Kläger ab, die Aussage eines von der Verteidigung als Experten konsultierten Informatikers nicht zuzulassen. Doch schränkte Davis die Aussagemöglichkeiten von Assistant Professor Yongdae Kim von der Universität Minnesota ein. Kim darf zwar zu von den Klägern vorgebrachten Beweisen Stellung nehmen, soll sich mit Spekulationen zum Hergang der Ereignisse aber zurückhalten.

Rasset-Thomas wird die illegale Verbreitung von insgesamt 24 Musikstücken über Kazaa vorgeworfen, was sie aber zurückweist. Ihr Fall ist das erste von Tausenden vergleichbaren Verfahren, die unter Federführung des Verbands der US-Musikindustrie (Recording Industry Association of America, RIAA) angestrengt wurden, in dem es tatsächlich zu einer Verhandlung und einem Urteil gekommen war. Eine Geschworenenkammer hatte Rasset-Thomas für schuldig befunden und zu Schadensersatz in Höhe von 222.000 US-Dollar verurteilt. Richter Davis kassierte das Urteil später wegen eines Rechtsfehlers und ordnete ein Wiederaufnahmeverfahren an.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 158890
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Prozessauftakt in US-Filesharing-Verfahren
« Antwort #227 am: 16 Juni, 2009, 14:12 »
Am späten Montagabend europäischer Zeit hat vor einem US-Bundesgericht in Minneapolis (US-Bundesstaat Minnesota) das Wiederaufnahmeverfahren der Musikindustrie gegen die 32-jährige Jammie Thomas-Rasset begonnen. Die klagenden Labels werfen Thomas-Rasset vor, im "Shared"-Ordner ihres Kazaa-Clients über 1700 urheberrechtlich geschützte Musikstücke zur Verbreitung bereitgehalten zu haben. Gegenstand der Klage sind allerdings nur 24 einzeln genannte Songs, deren unrechtmäßige Verbreitung die Kläger im Laufe des Verfahrens nachweisen wollen.

In einem ersten Verfahren im Oktober 2007 hatte ein Geschworenengericht Thomas-Rasset im Sinne der Anklage für schuldig befunden und zu Schadensersatz in Höhe von insgesamt 222.000 US-Dollar verurteilt. Das Urteil wurde später vom vorsitzenden Richter Michael Davis nach einem Rechtsfehler kassiert und ein neues Verfahren angeordnet. Mit einem neuen Anwälte-Team an der Seite stellt sich Thomas-Rasset seit Montag erneut den Vorwürfen.

Die Klage stützt sich nur auf – wenn auch starke – Indizienbeweise, etwa die IP-Adresse des Anschlusses der Beklagten und ihren Kazaa-Nutzernamen, den sie auch für andere Dienste im Netz nutzt. Der Beweis, dass tatsächlich Thomas-Rasset zum fraglichen Zeit vor dem Computer gesessen hat, wird kaum zu führen sein. Die Geschworenen im ersten Verfahren hatten dennoch keinen Zweifel daran, dass Rasset-Thomas die fraglichen Musikstücke verbreitet hat. Nicht einig war sich die Jury in der Frage eines angemessenen Schadensersatzes. Auch darum wird es im neuen Verfahren gehen.

Der erste Prozesstag begann am Montag mit der Auswahl der zwölf Geschworenen. Danach wurden erste Zeugen vernommen. Prozessbeobachtern zufolge setzte Thomas-Rassets Anwalt "Kiwi" Camara Zeugen und Klagevertretern dabei ziemlich zu. "Das mit der Aggressivität, das ist unser Stil", sagte Camaras Partner Joe Sibley der Lokalzeitung Star Tribune. Die offensichtliche Strategie der Verteidigung, möglichst wenig der von den Klägern vorgebrachten Indizien und Zeugenaussagen als Beweismittel zuzulassen, hatte vor Prozessbeginn einen Rückschlag erlitten.

Am Montag beantragte Camara nun, die von der Musikindustrie vorgelegten Nachweise über die Urheberrechte an den fraglichen Songs nicht anzuerkennen. Damit setzt er am Anfang der Indizienkette an: Sollten die Kläger nicht nachweisen können, die Urheberrechte an den 24 Songs zu besitzen, könnte der Prozess schnell vorbei sein, meint der New Yorker Anwalt Ray Beckerman, der sich seit Jahren intensiv mit den Filsharing-Klagen der Musikindustrie befasst. Beckerman hält die Anträge Camaras, der sich auf Präzedenzfälle stützt, für "unanfechtbar" – eine Einschätzung, die allerdings nicht alle Beobachter teilen.

Das Verfahren findet international Beachtung. Der Prozess gegen Thomas-Rasset ist von tausenden ähnlichen Verfahren, die der US-Verband der Musikindustrie RIAA wegen mutmaßlich illegalen Filehsarings gegen US-Bürger angestrengt hat, das erste, in dem es zu einer Verhandlung vor Geschworenen gekommen ist. Aus dem Gerichtssaal berichten die Prozessbeobachter Marc Bourgeois für Beckermans Blog und bei Twitter (mwbourgeois) sowie der Copyright-Anwalt Ben Sheffner (Twitter bensheffner). Auch das Online-Magazin SemiAccurate twittert aus Minneapolis.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 158890
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Filesharing: IP-Adresse unzureichend für Klage
« Antwort #228 am: 16 Juni, 2009, 18:29 »
Das Tribunale Ordinario di Roma, ein Gericht in Rom, hat eine Klage der Medienindustrie gegen einen mutmaßlichen Filesharing-Nutzer mangels ausreichender Beweise zurückgewiesen.

Die Anwälte der Rechteinhaber hatten wie üblich im Rahmen eines Strafverfahrens die IP-Adresse genutzt, um die Identität des Nutzers zu ermitteln und ihn zu verklagen. Das Gericht führte in seiner Abweisung der Klage allerdings aus, dass der Betroffene zwar der Anschlussinhaber ist, daraus aber nicht geschlossen werden könne, dass er die Urheberrechtsverletzung beging.

Ohne weitergehende Belege lehnte der zuständige Richter es ab, ein Verfahren einzuleiten. Um einen Prozess zu eröffnen, wären zumindest zusätzliche Indizien nötig, die auf eine Tat durch den Anschlussinhaber hindeuten - wie beispielsweise Ein Nachweis der Nutzung der Tauschbörse von dessen PC, möglichst sogar noch von seinem privaten Benutzerkonto aus.

Die Ermittlung solcher Beweise würden es allerdings erfordern, eine Hausdurchsuchung durchzuführen und den Rechner zu beschlagnahmen. Da solch rigide Maßnahmen gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verstoßen würden, hatten Staatsanwaltschaften in Deutschland es beispielsweise mehrfach verwehrt, überhaupt strafrechtliche Ermittlungen gegen Filesharer aufzunehmen.

Quelle : http://winfuture.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 158890
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
RIAA vs. Jammie Thomas Der zweite Verhandlungstag
« Antwort #229 am: 17 Juni, 2009, 21:20 »
Der zweite Verhandlungstag im Fall Thomas-Rasset gegen die Recording Industry Association of America konnte einen geladenen Einstieg vorweisen, gefolgt von einem Tiefschlag.

Kurz vor Mittag nahm das "Drama" seinen Lauf, als der Computerexperte der Recording Industry Association of America (RIAA), Doug Jacobson, sich im Zeugenstand befand und seine Aussage tätigte.

Der Großteil davon war bereits bekannt, erklärte er einfach die wesentlichen Züge von P2P-Netzen und die Verknüpfung der Beweise von MediaSentry mit dem Provider Charter. Problematisch wurde es, als dieser plötzlich erklärte, dass er auf Jammie Thomas-Rassets Festplatten-Spiegelung eine Log-Datei gefunden habe. Diese würde belegen, dass die interne Festplatte ihres PCs von einer externen Platte befüllt worden wäre. Wir erinnern uns zurück an die Erklärung von Thomas, dass sie ihre Festplatte aufgrund eines Defektes hatte austauschen lassen. Der Verteidiger Joe Sibley erklärte, dass ihm Informationen über ein solches Log-File neu wären, und fragte, wieso dies nicht in Jacobsons Bericht stehen würde. Er wollte wissen, wann der Experte Kenntnis von der Datei erhalten hätte. "Vor einigen Tagen!", erwiderte dieser. Sibley wiederholte lautstark: "Vor einigen Tagen! Keine weiteren Fragen." Der Verteidiger von Thomas ging zurück an seinen Tisch und die Jury wurde aus dem Gerichtssaal geführt, ehe Jacobson weiter befragt wurde. Es stellte sich heraus, dass dieser das Log-File erst entdeckt hatte, als er sich auf seine Aussage für das Verfahren vorbereitete. Er habe diese Information auch an die Anwälte der Klägerseite weitergereicht. Wie jedoch unschwer zu erkennen war, hatte weder der verteidigende Anwalt noch der Vorsitzende Richter Davis Kenntnis von diesen neuen Beweisen. Dies sollte sich als schwerer Fehler herausstellen, oder wie Arstechnica formulierte: "Not disclosing new information [...] makes federal judges very, very grumpy."

Richter Davis erklärte der Klägerseite, dass ihn deren Verhalten zutiefst verärgere, so dass er sogar überlege, das gesamte Gutachten von Jacobson aus dem Verfahren zu werfen. Dazu kam es jedoch dann doch nicht.

Nach der Mittagspause versäumte es der Chefkläger Tim Reynolds nicht, sich für das Versäumnis zu entschuldigen - vier Mal. Man habe nicht in böser Absicht gehandelt und sei sich auch nicht darüber im Klaren gewesen, dass Jacobson hier von neuen Beweisen sprechen würde. Richter Davis kam zu der Entscheidung, dass lediglich ein kleiner Teil von Jacobsons Aussage gelöscht werden müsse, der Rest dürfe jedoch bleiben. Im Wesentlichen hat es jedoch keinerlei Relevanz, ob Thomas-Rasset wirklich eine externe Festplatte im März beziehungsweise April 2005 angeschlossen hatte, da die Urheberrechtsverletzung im Februar 2005 begangen wurde. Jacobson konnte seine Aussage fortsetzen, die jedoch ab diesem Zeitpunkt nur noch aus technischen Informationen bestand. Er erklärte unter anderem wie die IP-Adresse, die von MediaSentry erhoben wurde, mithilfe des Providers dem Anschluss von Thomas-Rasset zugeordnet werden konnte. Ihr Verteidiger Sibley bohrte an dieser Stelle nach: "Selbst mit all ihren Referenzen ist es doch so, dass wir bestenfalls Filesharing mit einem Computer verknüpfen können, richtig?" Jacobson bestätigte dies.

Womöglich liegt genau darin der Knackpunkt für das weitere Verfahren. Wenn die Jury zu der Ansicht gelangt, dass Thomas die Tat nicht selbst begangen hat, könnte sie nur schwerlich für schuldig befunden werden.

Der nachfolgende Zeuge war Thomas' Ex-Freund Kevin Havemeier. Dieser konnte sich zwar an keines der Dates mehr erinnern, dafür aber an die Tatsache, dass er erhebliche Probleme dabei hatte, den PC seiner Freundin zu benutzen. Das Gerät sei per Passwort geschützt gewesen und hinzu käme, dass Thomas-Rasset keinen Wireless Router benutzt hätte. Auch habe sie stets den Benutzernamen "tereastarr" für jedwede Internetaktivität verwendet. Dieser Benutzername wurde auch von MediaSentry festgehalten, was für die Jury nun womöglich zu der Annahme führt, dass es wirklich sie war. Auf Havemeier folgte Ryyan Chang Maki, der Abteilungsleiter des "Best Buy Geek Squads". Best Buy ist das Geschäft, in welchem Thomas-Rasset ihre Festplatte hatte austauschen lassen. Es wirkte witzig, als er in seiner "Geek Squad" Kleidung den Zeugenstand betrat. Das genaue Gegenteil war jedoch seine Aussage. Er erklärte, dass Thomas-Rasset ihren PC Ende Februar 2005 in das Geschäft gebracht hätte. Zwei Wochen, nachdem MediaSentry die Urheberrechtsverletzungen festgestellt hatte. Es habe ein Problem mit der Festplatte bestanden, weshalb man diese auf Garantie austauschte. Eigentlich keine große Sache, bis man das eigentliche Problem dieser Aktion erkennt.

Die von Thomas-Rasset zu einem späteren Zeitpunkt an MediaSentry ausgehändigte Festplatte war die Neue, und nicht diejenige, die sich im PC befand, als die Tat begangen wurde. Umso kritischer wird dies, da Thomas-Rasset unter Eid geschworen hatte, dass die Festplatte definitiv im Jahr 2004 ausgetauscht worden wäre und seither keinerlei Veränderungen vorgenommen wurden. Sibley versuchte diesem Austausch wenig Beachtung zu schenken und wollte von Maki die Bestätigung, dass man eine Festplatte nur dann auf Garantie austauschen würde, wenn sie wirklich defekt sei. Maki bestätigte beides. Wenn Thomas also ihre Spuren hätte verwischen wollen, so hätte sie die Festplatte selbst beschädigen müssen. Sibley versuchte nun die Jury mit einer Aufzeichnung sämtlicher Best Buy Einkäufe von Thomas-Rasset aus dem Jahr 2005 zu überzeugen. Es fanden sich zahlreiche Medienkäufe darauf, fast jede Woche kaufte sie DVDs, Videospiele und Getränke. Ihr Verteidiger versuchte zu betonen, was für eine gute Kundin sie doch sei, selbst nach der Zeit, in der ihr diese Taten vorgeworfen wurden. Dabei zielte er auf eines ab: Wenn jemand alle Musik umsonst haben könnte, wieso sollte er dann zu Best Buy gehen und CDs kaufen? Bedauerlicherweise war es aber gerade dies, was die Einkaufslisten nicht bewiesen. Zwischen Dezember 2004 und Mai 2005 war nur eine einzige Musik-CD auf der Liste. So wurde aus der Einkaufsliste viel mehr ein Indiz dafür, dass hier jemand viele Medien kauft, die Musik jedoch herunterlädt.

Es folgte Eric Stanley, welcher von Thomas-Rasset beauftragt worden war, ihre Festplatte zu prüfen. Sie erklärte ihm, dass die Platte 2004 eingebaut worden wäre, lange Zeit vor der Tat. Es schien also ein Heimspiel für sie zu werden, wäre Stanley nicht darauf aufmerksam geworden, dass die Festplatte erst 2005 eingebaut wurde. Wie ihm dies zu Ohren kam, ist unklar, denn zum Zeitpunkt der Aussage des Abteilungsleiters von Best Buy war er nicht anwesend. In einer kurzen Verhandlungspause führte dies nun aber dazu, dass Stanley die Festplatte noch einmal genauer betrachtete und den Herstellungsaufkleber fand - mit der Jahreszahl 2005. Er hatte sich also eine Festplatte angesehen, die vermutlich gar nicht im PC eingebaut war, als die Tat stattgefunden hat. So auch seine Erklärung gegenüber dem Gericht und der Jury.

Nachdem Stanley angehört worden war, wurde es endlich wirklich interessant. Jammie Thomas-Rasset musste selbst in den Zeugenstand treten, völlig in schwarz gekleidet, wie bei einer Beerdigung. Ihre Aussage war zwar nicht direkt so katastrophal, jedoch lief es auch nicht sonderlich gut für sie. Tim Reynolds verleitete sie kurz vor der Entlassung aus dem Zeugenstand zu einem Fehltritt. Reynolds bedrängte Thomas-Rasset und las jede ihrer bisherigen, unter Eid getätigten Aussagen vor, nur um sie dann zu fragen, ob diese falsch waren. Sie musste immer mit "Ja" antworten. Einige weitere Details kamen ans Licht.

Thomas-Rasset besaß und besitzt nur einen PC, einen Compaq Presario, den sie in ihrem Schlafzimmer aufbewahrte. Ihr Windows-Konto trägt den Namen "tereastarr" und ist passwortgeschützt, daneben gibt es einen Gast-Zugang sowie ein Benutzerkonto für ihre Kinder. Der Nickname "tereastarr" wird von ihr als einziger Online-Nickname benutzt - seit 16 Jahren. Im weiteren erklärte sie, dass sie niemals von KaZaA gehört habe, bis zu diesem Vorfall. Dies, obwohl "tereastarr@KaZaA" von MediaSentry als Benutzername festgestellt wurde und definitiv auf ihren Anschluss zurückgeführt wurde. Außerdem kam ans Licht, dass sie in ihrer College-Zeit einen Aufsatz über Napster verfasst hatte. Darin erklärt sie die ursprüngliche Variante von Napster für absolut legal unter US-Recht. Es dauerte eine Stunde, bis Reynolds endlich auf die Festplatte zu sprechen kam. Ohne lange um den heißen Brei herumzureden, erklärte er, dass nach seiner Ansicht die Festplatte, die MediaSentry ausgehändigt wurde, eine andere war als die, die von MediaSentry während den Ermittlungen betrachtet wurde und von wo aus die Urheberrechtsverletzungen getätigt wurden. "Das ist wahr", erwiderte Thomas-Rasset. Die Befragung endete.

Das Verfahren wird weitergehen und Thomas muss noch einmal in den Zeugenstand, um diesmal von ihrem Verteidiger befragt zu werden. Es gibt viele offene Fragen, viele Ungereimtheiten. Aber Thomas-Rasset bleibt hart. Als sie am zweiten Tag spontan gefragt wurde, ob das Share-Verzeichnis, das MediaSentry durchleuchtet hatte, ihres war, antwortete sie strikt: "Es war nicht meines."

Quelle : www.gulli.com

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 158890
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Plädoyers im US-Filesharing-Prozess
« Antwort #230 am: 18 Juni, 2009, 17:51 »
Im Wiederaufnahmeverfahren gegen die von der US-Musikindustrie wegen Urheberrechtsverletzung verklagten Jammie Thomas-Rasset haben die Anwälte am Dienstag und Mittwoch Zeugen gehört und Beweismittel vorgelegt. Die Verhandlung vor dem Bundesgericht in Minneapolis (US-Bundesstaat Minnesota) geht am heutigen Donnerstag mit den in diesen Minuten beginnenden Schlussplädoyers und der Unterweisung der Jury zu Ende. Sollten sich die Geschworenen schnell einig werden, kann es noch am Donnerstagnachmittag (US-Ortszeit) zu einem Urteil kommen.

Die Plattenlabels werfen der 32-Jährigen vor, mit der illegalen Verbreitung von 24 Songs über das P2P-Netzwerk Kazaa gegen das US-Copyright verstoßen zu haben und fordern Schadensersatz. Insgesamt seien in ihrem Kazaa-Ordner rund 1700 Stücke zur Verbreitung freigegeben gewesen. In einem ersten Verfahren hatten die Geschworenen Thomas-Rasset zur Zahlung von 222.000 US-Dollar verurteilt. Nach einem Verfahrensfehler musste der Prozess neu aufgerollt werden.

In den vergangenen beiden Tagen haben die Klagevertreter ihre Indizienkette gegen Thomas-Rasset mit Zeugenaussagen zu untermauern versucht. Gehört wurde ein Vertreter von MediaSentry, einem Dienstleister der Musikindustrie, der eine Momentaufnahme des "Shared"-Ordners des Kazaa-Teilnehmers "tereastarr" vorlegte. Unter diesem (ihrem Windows-)Nutzernamen ist Thomas-Rasset nach eigenen Angaben bei zahlreichen Online-Diensten registriert. Ein Vertreter ihres Providers sagte aus, dass die von MediaSentry ermittelte IP-Adresse zur fraglichen Zeit an das Kabelmodem der Beklagten vergeben war.

Ein von der Musikindustrie geladener Netzwerk-Experte verknüpfte die Aussagen seiner Vorgänger und reihte die Indizienkette für die Geschworenen noch einmal übersichtlich auf. Um ein nicht wesentliches Detail seiner Aussage gab es am Mittwoch kurze Aufregung, weil trotz potenzieller Beweiskraft die Verteidigung darüber nicht vorab informiert war – im US-Recht ein Verstoß gegen die Prozessordnung. Nachdem die Klagevertreter wiederholt um Entschuldigung gebeten hatten, wurde der entsprechende Teil der Aussage gestrichen.

Nach fehlgeschlagenen Versuchen, die Klage wegen nicht ausreichender Nachweise der Urheberschaft an den fraglichen Songs gleich zu Beginn abzuwehren, konzentrierte sich die Verteidigung auf das ihrer Ansicht nach fehlende Schlussstück der Indizienkette: Die reiche nur bis zum Computer in Thomas-Rassets Wohnzimmer. Wer das Gerät zur fraglichen Zeit benutzt habe, könne die Musikindustrie nicht nachweisen. Die Verteidigung versuchte bei ihren Befragungen alternative Szenarien plausibel zu machen, verzichtete aber auf die Aussage des vorgesehenen Computerexperten Yongdae Kim.

Einfacher wird der Fall damit nicht. Thomas-Rasset bleibt dabei: Sie sei es nicht gewesen. Sie habe vor der Klage nicht einmal gewusst, was Kazaa ist, hat aber im College eine Arbeit über Napster geschrieben. Sie möge Industrial und Metal nicht besonders, soll es aber heruntergeladen haben. Das bringt ihren ehemaligen Lebensgefährten, einen Metal-Fan, als möglichen Filesharer ins Spiel. Wie er, hatten auch ihre Kinder Zugang zu dem Rechner und ihrem Nutzeraccount.

Ob das reicht, die Geschworenen an Thomas-Rassets Schuld zweifeln zu lassen, wird sich möglicherweise schon bald zeigen. Denn die Verteidigung verzichtete darauf, der Jury die Erörterung komplizierter rechtlicher Fragestellungen aufzubürden – wie etwa die Frage, ob Bereithaltung von Musik im Kazaa-Ordner eine Verbreitung im Sinne des Copyrights und damit ein Verstoß ist. Wegen dieser Annahme, die von der Klageseite im ersten Prozess in die Jury-Unterweisung eingebracht worden war, war das Verfahren gegen Thomas-Rasset geplatzt.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 158890
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Norwegen - Provider soll The Pirate Bay blockieren
« Antwort #231 am: 18 Juni, 2009, 19:41 »
Nachdem die Contentindustrie in Dänemark einige juristische Erfolge erreichen konnte, die Provider zur Zugriffssperre gegen The Pirate Bay zu bewegen, versucht man dies nun auch in Norwegen.

Es ist noch nicht einmal ein Jahr vergangen, seit ein dänischer Richter die Entscheidung getroffen hatte, dass der Provider Tele2 seinen Kunden den Zugriff auf The Pirate Bay verwehren muss.

Nach Ansicht des Gerichts verletzte Tele2 in großem Ausmaße die Urheberrechte von Dritten, weil die Kunden urheberrechtlich geschütztes Material über die Leitungen des Providers jagten. Bereits zum damaligen Zeitpunkt kam eine kontroverse Diskussion auf, da man dies zum einen als einen Akt gegen die Netzneutralität, also den Carrier-Status der Provider betrachtete. Zudem hielt man es für eine Maßnahme, die der Zensur gleichkommt.

Glücklicherweise widersprach Tele2 dieser Entscheidung, so dass nun die oberste dänische Gerichtsbarkeit über die Blockade zu entscheiden hat. Bis es hier jedoch zu einem Urteil kommt, reizt die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) weiterhin ihr juristisches Glück (oder Können) aus. Ziel ist nun der größte norwegische Provider Telenor, welchem man bereits im März 2009 ein Ultimatum stellte. Man solle den Zugriff auf The Pirate Bay binnen 14 Tagen blockieren oder es folgt eine Klage.

"Das ist, als ob man von der Post verlangen würde alle Briefe zu öffnen, um zu entscheiden, welche davon zugestellt werden", so Ragnar Kårhus von Telenor kurz nach Stellung des Ultimatums. Man würde ausschließlich dem Gesetz folgen und nicht den Forderungen der Musikindustrie.

Wie nicht anders zu erwarten war, weigerte sich Telenor der Aufforderung zu folgen und erklärte gegenüber der IFPI, dass man doch darum klagen soll, wenn man es für wirklich notwendig erachtet. Dies hat man nun getan.

Sveinung Golimo, ein Repräsentant der norwegischen Filmindustrie erklärte diesen Schritt so: "Wir möchten das Problem in den Fokus rücken. Wir wollen das Internet nicht zensieren aber wir wollen eine Möglichkeit haben, von dem was wir Kreativen leben zu können."

Auch wenn man hier nicht von Zensur spricht, so stellt es doch nichts anderes dar. "Rechtswidrige Inhalte" auszublenden, in der Hoffnung es würde das Kernproblem lösen, stellt den fehlerhaftesten Ansatz dar, den man anstreben kann.

Quelle : www.gulli.com

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 158890
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Millionenstrafe im US-Filesharing-Prozess
« Antwort #232 am: 19 Juni, 2009, 12:44 »
Zum Schluss ging es rasant: Nach den Schlussplädoyers im Wiederaufnahmeverfahren gegen die von der US-Musikindustrie wegen Urheberrechtsverletzung verklagte Jammie Thomas-Rasset kamen die Geschworenen schnell zu einem Urteil. Thomas-Rasset wurde wegen der illegalen Verbreitung von 24 Musiktiteln über Filesharing-Netze zu einer Strafe von 1,9 Millionen Dollar verurteilt.

Die klagenden Labels hatten Thomas-Rasset vorgeworfen, im "Shared"-Ordner ihres Kazaa-Clients über 1700 urheberrechtlich geschützte, aber zur Weitergabe nicht lizenzierte Musikstücke zur Verbreitung bereitgehalten zu haben. Gegenstand der Klage waren allerdings nur 24 einzeln genannte Songs, deren unrechtmäßige Verbreitung die Kläger im Laufe des Verfahrens nachweisen wollten. Das Gericht befand Thomas-Rasset nun schuldig, diese 24 Musiktitel, darunter Stücke von No Doubt, Linkin Park, Gloria Estefan und Sheryl Crow, illegal heruntergeladen und weiterverbreitet zu haben. Jeder einzelne Verstoß wurde mit einer Strafe von 80.000 Dollar belegt.

Nach Angaben des Anwalts der Verurteilten hätte der rechtmäßige Kauf der Musikstücke jeweils nur 99 Cent gekostet. Die Mutter von vier Kindern sei angesichts der hohen Strafe geschockt gewesen. Eine Vertreterin der US-Plattenindustrie RIAA zeigte sich erfreut von dem Urteil. Man begrüße, dass das Gericht den Verstoß gegen Urheberrechte ebenso ernst nehme wie die Musikindustrie, hieß es.

In einem ersten Verfahren im Oktober 2007 hatte ein Geschworenengericht Thomas-Rasset im Sinne der Anklage für schuldig befunden und zu Schadensersatz in Höhe von insgesamt 222.000 US-Dollar verurteilt. Das Urteil wurde später vom vorsitzenden Richter Michael Davis nach einem Rechtsfehler kassiert und ein neues Verfahren angeordnet. Mit einem neuen Anwälte-Team an der Seite stellte sich Thomas-Rasset seit Montag dieser Woche erneut den Vorwürfen. In den vergangenen beiden Tagen hatten die Klagevertreter ihre Indizienkette gegen Thomas-Rasset mit Zeugenaussagen zu untermauern versucht.

Nach fehlgeschlagenen Versuchen, die Klage wegen nicht ausreichender Nachweise der Urheberschaft an den fraglichen Songs gleich zu Beginn abzuwehren, hatte sich die Verteidigung auf das ihrer Ansicht nach fehlende Schlussstück der Indizienkette konzentriert: Die reiche nur bis zum Computer in Thomas-Rassets Wohnzimmer. Wer das Gerät zur fraglichen Zeit benutzt habe, könne die Musikindustrie nicht nachweisen. Die Verteidigung hatte bei ihren Befragungen versucht, alternative Szenarien plausibel zu machen. Dies ist ihr nun nach Ansicht des Gerichts nicht gelungen. Wie der US-Urheberrechtsanwalt Ray Beckerman in seinem Blog Recording Industry vs The People berichtet, kann man davon ausgehen, dass das Verfahren gegen Thomas-Rasset in eine dritte Runde gehen wird; ihr Anwalt kündigte bereits Berufung an.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 158890
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
US-Filesharing-Prozess: Berufung gegen Millionenurteil angekündigt
« Antwort #233 am: 20 Juni, 2009, 17:16 »
Knapp vier Stunden brauchten die zwölf Geschworenen, um sich zu einigen. Zurück im Gerichtssaal des Bundesgerichts in Minneapolis (US-Bundesstaat Minnesota) verkündeten sie am Donnerstagnachmittag (US-Ortszeit) das überraschende Urteil: 1,92 Millionen US-Dollar Schadensersatz (1,4 Millionen Euro) wegen vorsätzlicher Urheberrechtsverletzung in 24 Fällen. Zahlen soll das Jammie Thomas-Rasset aus der Kleinstadt Brainerd (Minnesota), weil die Jury es für erwiesen hält, dass die 32-jährige Mutter von vier Kindern 24 Musikstücke über das Filesharingnetz Kazaa verbreitet hat. Doch das letzte Wort in diesem Verfahren ist noch nicht gesprochen, die Verteidigung kündigte Berufung an.

Für die Musikindustrie ist das Urteil ein "durchschlagender Erfolg", meint der Copyright-Experte Ben Sheffner, der das Verfahren in Minneapolis beobachtet hat. Allerdings könnte die enorme Summe für die Musikindustrie zum Bumerang werden, vermutet der Fachanwalt, der selbst schon für die Medienbranche gearbeitet hat. Schon das nach einem Verfahrensfehler wieder aufgehobene erste Urteil in Höhe von insgesamt 220.000 US-Dollar war von Beobachtern als völlig überzogen bezeichnet worden. Und jetzt sind es 80.000 US-Dollar für einen Song, der im Internet für 99 Cent zu haben ist.

Lautes Triumphgeheul ist von der Musikindustrie wohl deshalb auch nicht zu hören. "Wir wissen die Entscheidung der Jury zu würdigen, und dass sie diese Dinge so ernst nimmt wie wir", kommentierte Cara Duckworth, eine Sprecherin der Recording Industry Association of America (RIAA). Der US-Branchenverband koordiniert die über 30.000 Klagen, die verschiedene US-Labels in den vergangenen Jahren wegen mutmaßlich illegalen Filesharings angestrengt haben. Der Fall von Jammie Thomas-Rasset ist der bisher erste und einzige, der es bis vor die Geschworenen und zu einem Urteil gebracht hat.

Stefan Michalk, Geschäftsführer des deutschen Bundesverbands Musikindustrie, spricht von einem symbolischen Urteil. "In Deutschland ist so ein hartes Urteil mit einer Millionenstrafe aber nicht möglich und aus unserer Sicht auch gar nicht wünschenswert", sagte er der dpa. "Wir haben kein Interesse daran, Menschen in den wirtschaftlichen Ruin zu treiben." Stattdessen setzt die deutsche Musikbranche auf außergerichtliche Vergleiche mit Zahlungen zwischen 1000 und 2000 Euro. Bei 100 Songs würden häufig Vergleichsangebote in Höhe von etwa 5000 Euro gemacht, ergänzte Rechtsanwalt Carsten Ulbricht.

Auch die RIAA weiß, dass sie die 1,9 Millionen nie sehen wird und signalisierte bereits die Bereitschaft zu einem Vergleich. "Vom ersten Tag an waren wir bereit, diesen Fall außergerichtlich beizulegen", bekräftigte Duckworth. "Und daran halten wir fest." Ein Vergleich über eine niedrige einstellige Dollar-Summe, wie in solchen Verfahren üblich, ist auch für Thomas-Rasset eine Option. Trotzig reagierte sie auf das Urteil und das viele Geld, das sie nun zahlen soll: "Das einzige, was ich sagen kann, ist: Viel Glück bei dem Versuch, es von mir zu bekommen".

Thomas-Rasset will in die Berufung gehen. Ihr Anwalt "Kiwi" Camara sagte am Freitag, Details der Berufung müssten noch geklärt werden, doch werde es dabei wohl auch um die Summe gehen. "Die unverhältnismäßige Höhe der Strafe wirft verfassungsrechtliche Fragen auf", meint auch Fred von Lohmann, Anwalt der Verbraucherorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF). Das US-Verfassungsgericht habe bereits klargestellt, dass stark überhöhte Schadensersatzsummen gegen das Verfassungsprinzip des fairen Verfahrens verstoßen.

Auch Ray Beckerman meint, dass der Prozess in eine dritte Runde geht. Der New Yorker Rechtsanwalt, der die RIAA-Verfahren aus eigener Erfahrung kennt und in seinem Blog begleitet, zeigte sich erstaunt angesichts der enormen Summe. "Ich habe keine Zweifel, dass Richter Davis das Urteil aufheben wird", erklärte Beckerman gegenüber heise online. Er hat in dem Verfahren, das er nur aus der Ferne beobachten konnte, die Erörterung einiger grundlegende Fragestellungen vermisst, die in einem möglichen Berufungsprozess zum Tragen kommen sollten.

Darunter ist auch die Frage der Verfassungsmäßigkeit von so hohen Schadensersatzsummen. "Seltsamerweise könnte dieses Riesenurteil der RIAA mehr schaden als nutzen", meint Beckerman. Der Spruch der Geschworenen sei eine anschauliche Demonstration, wie sehr die Schadensersatztheorie der Musikindustrie mit der in Jahrzehnten ausgebildeteten Präzedenz über Kreuz liege. Das US-Copyright kennt den sogenannten Strafschadenersatz, der höher als der tatsächlich entstandene Schaden ausfallen kann. Doch müsse sich auch der an Verfassungsprinzipien orientieren und angemessen sein, betont Beckerman.

Bei Richter Michael Davis könnten diese Argumente auf fruchtbaren Boden fallen. Schon im ersten Verfahren hatte der oberste Richter des District Court of Minnesota seinen Bedenken gegen den hohen Schadensersatz Ausdruck verliehen. Den US-Kongress forderte Davis damals auf, das Urheberrecht für solche Fälle zu erweitern. Zwar billige das Gericht die Taten der Beklagten nicht, formulierte der Richter in seiner Anordnung eines neue Verfahrens, doch wäre es "eine Farce" anzunehmen, dass die Kazaa-Nutzung einer "alleinstehenden Mutter" vergleichbar sei mit "globalen Finanzunternehmen, die Urheberrechte aus reinem Gewinninteresse verletzen". Damals ging es noch um 222.000 US-Dollar.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 158890
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
"Die RIAA muss weg!"
« Antwort #234 am: 21 Juni, 2009, 20:07 »
Der US-amerikanische Musiker Moby bringt nach der Verurteilung von Jammie-Thomas Rasset seine Ablehnung für die Handlungen der Recording Industry Association of America zum Ausdruck.

Das Urteil gegen Jammie Thomas-Rasset, die wegen der Verbreitung von 24 urheberrechtlich geschützten Werken 1,92 Millionen US-Dollar Schadensersatz zahlen soll, erschüttert nicht nur sie selbst.

Es war die Recording Industry Association of America (RIAA) selbst, die kurz nachdem diese Summe gefallen war, von einer "gütlichen Einigung" sprach, die man noch immer anstrebe. Man hatte scheinbar begriffen, dass diese Summe keine abschreckende Wirkung mehr hatte, sondern vielmehr den Hass gegen den Interessensverband und die Majorlabels fördern würde. Ob und wie man sich einigen wird, ist bislang noch unklar, doch auch vonseiten bekannter Musiker regt sich erster Widerstand. Sie wollen die Hexenjagd nach ihren Fans nicht mehr einfach so hinnehmen und formieren sich, allen voran der Musiker und Sänger Moby. Auf seiner Website titelt er zum Schuldspruch von Thomas: "Argh. Was für ein totaler Blödsinn. So wollen sich die Plattenlabels also selbst beschützen? Indem sie Vorstadt-Mütter verklagen, weil sie Musik hören? Und dabei 80.000 US-Dollar pro Song verlangen?" Eine berechtigte Frage, die der international anerkannte Künstler hier stellt und auch postwendend selbst beantwortet: "Ich weiß nicht so recht, aber besser gefürchtet als respektiert zu sein scheint mir kein zukunftsfähiges Geschäftsmodel zu sein, wenn es um die Kunden geht. Wie wäre es stattdessen mit einem neuen Modell wie 'Es ist besser dafür geliebt zu werden den Künstlern dabei zu helfen gute Platten zu machen und den Konsumenten großartige Songs zu erschwinglichen Preisen zu bieten.'"

Die "Sue 'em all" Taktik der RIAA hat sich wirklich nicht als besonders positiv herausgestellt, zumindest auf lange Sicht betrachtet. Kurzfristig gesehen hat man wohl bereits mehrere Millionen US-Dollar eingenommen, wenn Filesharer aus Angst vor einem Prozess eine außergerichtliche Einigung anstrebt hatten. In den vergangenen Jahren soll sich die RIAA mit rund 30.000 Filesharern außergerichtlich geeinigt haben, wobei durchschnittlich etwa 3.500 US-Dollar pro Einigung geflossen sind. Einnahmen von 10 Millionen US-Dollar stehen somit im Raum.

"Ich bedauere es das jedweder Musikfan irgendwo auf der Welt sich jemals schlecht fühlen musste, weil er Musik hören wollte. Die RIAA muss aufgelöst werden", so die letzten Sätze von Mobys Blogeintrag.

Quelle : www.gulli.com

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline Warpi

  • Master Of Disaster
  • User a.D.
  • ****
  • Beiträge: 1733
Re: "Die RIAA muss weg!"
« Antwort #235 am: 21 Juni, 2009, 20:16 »
Moby hat den Nagel auf den Kopf getroffen. 
Mein Vdr / Audio/ Video / Homeserver

Intel Atom A330 Dualcore 2*1,6Ghz / 2 Gigabyte Ram
2 * 500 Gigabyte Samsung HDDS, Technisat Skystar2 DVBS
Ubuntu Jaunty Server, Vdr mit Webinterface, Openssh, Samba

2. Vdr
Pentium 3 / 1000 Mhz /  512 Mb Ram / Refurbished
1 * 200 Gigabyte Samsung HD, Technisat Skystar 2 DVBS
Ubuntu Karmic Server, Vdr mit Webinterface, Openssh, Samba

Asus Eee PC 1005P Netbook (Intel Atom N450 1.6GHz, 1GB RAM, 160GB HDD) Win 7 Starter, WarpIX Netbookremix + Ext. 500 GB 2.5 " HD

Videoschnitthardware
AMD Black Edition - AMD Phenom II X6, 6 x 3.2 GHz Prozessor, 8 GB DDR3 / 1600, 2 x Samsung 1TB, Nvidia Gt 240
Techno Trend S3200 , Windows 7 Homepremium / x64, Linux Mint Julia / x64

Die größte Fehlerquelle des PCS sitzt meist 30cm vor dem Bildschirm.

Offline ritschibie

  • Aufpass-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 9067
  • Ich liebe dieses Forum!
Re: "Die RIAA muss weg!"
« Antwort #236 am: 22 Juni, 2009, 10:17 »
Jep, es ist der pure marktwirtschaftliche Wahnsinn. Eine Riesen-Industrie
stellt über ihr Flagschiff I-net eine Riesen-Medienzentrale zur Verfügung. Dort
bietet man die Musik-clips via einem vollgepushten Videoserver (Youtube)
gleich millionenfach an. Dann soll der nicht viel schwierigere download eines
Musikstücks 80.000 US$ kosten? Meine Fresse, wenn das kein Widerspruch ist!!
Intel Core i7-4770K - ASRock Z87 Extreme6/ac - Crucial Ballistix Sport DIMM Kit 16GB, DDR3-1600 - Gigabyte Radeon R9 290 WindForce 3X OC
TBS DVB-S2 Dual Tuner TV Card Dual CI  - DVBViewer pro 5.3 und Smartdvb 4.x.x beta - 80 cm Schüssel, 2xQuad-LNB - Astra (19.2E)/Hotbird (13E)
I-net mit Motzfuchs ; WLAN: Fritz 7390; BS: Windows 10

Offline ritschibie

  • Aufpass-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 9067
  • Ich liebe dieses Forum!
Piratenjäger verliert Lizenz
« Antwort #237 am: 23 Juni, 2009, 10:28 »
Gute Zeiten für Filesharer in Norwegen: Der einzige zugelassene Piratenjäger des Landes verliert voraussichtlich seine Lizenz.

Die Kanzlei Simonsen befand sich seit 2006 im Besitz einer Lizenz der norwegischen Datenschutzbehörde. Diese erlaubte unter anderem dem Anwalt Espen Tøndel, die IP-Adressen angeblicher Urheberrechtsverletzer zu sammeln.

Dumm nur, dass die Lizenz zeitlich befristet war. Deshalb müssen Tøndel und Co. wohl nun ihre Verfolgung einstellen. Die Datenschutzbehörde hat zumindest angekündigt, die Zulassung nicht zu verlängern.

Die Begründung: Es habe zu wenig politische Diskussionen über das Thema gegeben, seitdem die Lizenz ausgestellt wurde. Damals hatten die Datenschützer nämlich eine Gesetzgebung erbeten, die den Status und Umfang der Lizenzen klären sollte.

Der Anwalt ist entsprechend unzufrieden mit der Situation und befürchtet im Falle der Nichtverlängerung der Lizenz den Piraten schutzlos ausgelieferte Rechteinhaber: "Man kann ihnen nicht vorenthalten, ihre Rechte auf diese Art zu beschützen", klagt er. (Simon Columbus)

Quelle: http://www.gulli.com
Intel Core i7-4770K - ASRock Z87 Extreme6/ac - Crucial Ballistix Sport DIMM Kit 16GB, DDR3-1600 - Gigabyte Radeon R9 290 WindForce 3X OC
TBS DVB-S2 Dual Tuner TV Card Dual CI  - DVBViewer pro 5.3 und Smartdvb 4.x.x beta - 80 cm Schüssel, 2xQuad-LNB - Astra (19.2E)/Hotbird (13E)
I-net mit Motzfuchs ; WLAN: Fritz 7390; BS: Windows 10

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 158890
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Die schwedische Internet-Tauschbörse "Pirate Bay" kommt wieder vor Gericht - und die drei Verantwortlichen haben ihre Vorladung passend über die Internetdienste Twitter und Facebook zugestellt bekommen. Wie der Chef der niederländischen Copyright-Organisation BREIN, Tim Kuik, am Mittwoch angab, soll am 21. Juli in Amsterdam gegen die drei Schweden verhandelt werden.

BREIN hat sie verklagt, weil Pirate Bay das kostenlose Herunterladen von Musik, Filmen und Computersoftware ermöglicht, die urheberrechtlich geschützt sind. Wegen Verletzung des Urheberrechts sind die drei Schweden sowie ein weiterer Verantwortlicher von Pirate Bay im April in Stockholm zu je einem Jahr Haft und umgerechnet 2,76 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt worden (SAT+KABEL berichtete). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kuik sagte der schwedischen Nachrichtenagentur TT über die ungewöhnliche Zustellung der Klageschrift per Twitter und Facebook: "Das Internet funktioniert sowohl für die Verteidiger des Urheberrechts wie für dessen Verletzer. Nun wissen die drei, dass am 21. Juli in Amsterdam verhandelt wird."

Quelle : SAT + KABEL

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 158890
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Pirate Bay will vor den EU-Gerichtshof für Menschenrechte ziehen
« Antwort #239 am: 25 Juni, 2009, 17:36 »
Der Prozess gegen vier Verantwortliche der Internet-Tauschbörse "The Pirate Bay" wird nicht wegen Befangenheit des Richters wiederholt. Entsprechende Anträge der Verteidigung wies das Oberlandesgericht in Stockholm am heutigen Donnerstag laut dpa-Bericht ab. In erster Instanz waren die vier Schweden wegen Verletzung des Urheberrechts zu je einem Jahr Haft sowie 2,7 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt worden. Wie während des Verfahrens bekanntwurde, war der Gerichtsvorsitzende Tomas Norström Mitglied von Branchenorganisationen, die sich für die Wahrung des Urheberrechts einsetzen. Die Pirate-Bay-Macher wollen nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.

Das Oberlandesgericht habe festgestellt, dass der Richter sein Engagement in der Copyright-Organsisation vor dem Prozess hätte öffentlich machen sollen, betonen die Pirate-Bay-Macher auf ihrer Website. Sie weisen zudem darauf hin, dass auch der nun über Norströms Befangenheit urteilende Richter Anders Eka mit den Anwälten der Kläger in entsprechenden Organisationen verkehre. Für den Freitag kündigten die Piraten eine Klage gegen die schwedische Justiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.

Pirate Bay ist eines der führenden Torrent-Portale, über das auch massenhaft Kopien von Musik, Filmen und Computersoftware verlinkt werden. Unter anderem die Film- und Musikindustrie aus den USA haben Gerichtsverfahren in mehreren europäischen Ländern betrieben und planen weitere, um die Sperrung der Internet-Tauschbörsen zu erreichen. Gegen das Stockholmer Urteil aus erster Instanz haben sowohl die Verurteilten wie die Kläger Berufung eingelegt.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )