Autor Thema: Strafanzeigen-Maschine gegen Tauschbörsen-Nutzer / Warez-Szene  (Gelesen 34040 mal)

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Diverse Warez- und Torrent-Sites offline
« Antwort #210 am: 20 Mai, 2009, 18:20 »
Seit dem gestrigen Dienstag sind zahlreiche beliebte Warez- und BitTorrent-Sites offline, nachdem deren Hoster diese von seinen Servern genommen hat.

Der luxemburgische Webhosting-Dienst Root eSolutions hat mehrere bei ihm gehostete Warez-Seiten offline nehmen müssen, nachdem von staatlicher Seite eine Intervention erfolgt worden war.

Die Server wurden nicht beschlagnahmt, eine Weitergabe der IP-Adressen erfolgte angeblich ebenfalls nicht. Eine Stellungnahme seitens des Betreibers verheißt jedoch nichts Gutes: "Es handelt sich hier in der Tat um eine Zwangsabschaltung, die über höhere Instanzen bewirkt wurde (Stichwort: Musik/Film-Industrie und Copyright Verletzungen). Interpol scheint da auch teilweise im Spiel zu sein. Diese Verordnung kam schon vor einer Woche, jedoch hat man uns Zeit gelassen um die betroffenen Kunden zu informieren. Den meisten Kunden schien das aber egal zu sein, da nur die wenigsten eine Reaktion zeigten. Vermutlich wird jetzt jeder zweite seine Seite zu OVH oder Hetzner umleiten, was jedoch auf Dauer nicht gut gehen wird, da diese den selben EU Direktiven unterliegen wie Luxemburg und alle anderen EU-Mitgliedstaaten. Wir, die Betreiber von server.lu können und wollen uns nichts vormachen, denn wir haben alles Mögliche getan um unsere Kunden zu informieren. Dass jetzt in diversen Foren die Gerüchteküche am Brodeln ist wird unvermeidbar sein."

Dem Hoster war ein richterlicher Beschluss zugestellt worden, wonach die Seiten vom Netz genommen werden müssen. Man stellte die Betreiber vor die Wahl, ob sie die Seiten offline zu nehmen, oder ob alle 30 Server beschlagnahmt werden sollten. Aufgrund des Kooperationswillens konnte man eine Woche Zeit schinden, um zusätzlich die Betreiber der Seiten zu informieren und diese aufzufordern, ihre Portale selbst offline zu nehmen. Dies ist jedoch bei praktisch keinem geschehen, weshalb jetzt an vielen Stellen kein Licht brennt - zumindest vorübergehend. Bislang betroffen sind:

www.torrent.to

www.g-stream.in

www.chili-warez.net

www.never-bust.org

www.united-ddl.biz

www.firefiles.in

www.relfreaks.com

www.flashload.org

www.datensau.org

www.saugking.net

www.serienfreaks.to

www.toxic.to

www.fettrap.com

www.steelwarez.com

www.ddl-warez.org

www.oxygen-warez.com

www.xxx-4-free.net

www.sceneload.com

www.feeling-warez.eu

www.flatliners.x2.to

www.warez2go.6x.to

www.leech-or-die.6x.to

www.mcload.ddl.cx

www.unlimited.gulli.to

www.ddl-scene.com

www.scum.in

www.sdx.cc

Quelle : www.gulli.com

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Bayern - Drei Hausdurchsuchungen wegen eines Werkes
« Antwort #211 am: 22 Mai, 2009, 12:34 »
Bereits vor einigen Tagen berichteten wir über eine Hausdurchsuchung, deren Verhältnismäßigkeit getrost mit einem Fragezeichen versehen werden darf. Jetzt haben uns weitere Informationen zu drei ähnlichen Fällen erreicht.

Es scheint so, als wäre der vorangegangene Monat in Bayern derjenige gewesen, bei dem die unverhältnismäßigsten Eingriffe in die Grundrechte von deutschen Bürgern ausgeführt wurden, die per Tauschbörse urheberrechtlich geschützte Werke verbreitet hatten.

Der erste Fall hat sich offensichtlich Anfang April diesen Jahres abgespielt. Ein Richter am Amtsgericht München unterzeichnete hierbei einen Hausdurchsuchungsbeschluss für das urheberrechtlich geschützte Filmwerk "Slumdog Millionär". Die DVD ist bei Amazon für 17,95 Euro käuflich zu erwerben.

Der zweite Fall stammt von Mitte April 2009. Hier hat ein Richter am Amtsgericht Augsburg eine Hausdurchsuchung genehmigt, weil der Verdächtige das Werk "The Westerner 2: Fenimore Fillmore's Revenge" illegal heruntergeladen und verbreitet haben soll. Das Spiel kostet im Handel lediglich 39,95 Euro.

Besonders interessant ist jedoch der Kommentar der zweiten Person, deren Haus durchsucht wurde. Diese hielt gegenüber Abmahnwahn-Dreipage fest: "Danach schrieben die Beamten noch ein Protokoll über die Hausdurchsuchung (HD), was sie alles beschlagnahmt hatten und schon waren die wieder weg. Die HD dauerte etwa 45 Minuten. Als man meine PCs einlud, sah ich, dass sie bereits einen PC im Kofferraum hatten und hab gleich einmal nachgefragt, ob ich heute nicht der Erste wäre. Ich bekam zur Antwort: 'Nein sie sind nicht der Erste. Wir stellen uns immer Routen zusammen, wo wir dann mehrere Hausdurchsuchungen durchführen, aber meist ist es wohl wegen Musikdateien.'"

Der dritte Fall ist etwas anders geartet. Der Hausdurchsuchungsbeschluss stammt hier von Anfang Mai 2009 und kommt ebenfalls vom Amtsgericht Augsburg. Dieses genehmigte eine Hausdurchsuchung für zwei MP3s. Es handelt sich dabei um die Tracks "I Listen To Music" von D.D. Alliance (1,29 Euro) sowie "Givin The World To You" von Josh Jackson (1,29 Euro). Es scheint gerade so, als hätte die Unverletzlichkeit der Wohnung, ein festgeschriebenes Grundrecht, im Falle von Urheberrechtsverletzungen gerade einmal einen Wert von einer MP3. Besonders pikant auch die Begründungen in den Hausdurchsuchungsbeschlüssen: Im Falle von Slumdog Millionairs teilt man folgendes mit: "Die Staatsanwaltschaft bejaht (ein) besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung aufgrund des Verbreitens vor den offiziellen Kinostart." Für das PC-Spiel The Westerner 2: Fenimore Fillmore's Revenge lautet die klare Ansage: "Die Staatsanwaltschaft bejaht (ein) besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung aufgrund des Verbreitens vier Tage nach Verkaufsstart." Besonders hervorzuheben ist jedoch eine Textpassage aus dem Hausdurchsuchungsbeschluss wegen der zwei MP3-Dateien: "Die Staatsanwaltschaft bejaht (ein) besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung."

Treffenderweise hat sich Abmahnwahn-Dreipage mit dem bekannten Strafverteidiger Udo Vetter unterhalten und ihn zu diesen Hausdurchsuchungen befragt. Auf die Frage, ob er von ähnlichen Fällen wüsste, erklärte dieser: "Unrechtmäßige Hausdurchsuchungen sind an der Tagesordnung. Meist geht es in einem solchen Stadium jedoch nicht um Profilierung, sondern die Durchsuchung ist Resultat von Trägheit und Unkenntnis. Trägheit, weil man sich halt Arbeit spart, wenn man gleich beim Beschuldigten einmarschiert, statt vernünftig zu ermitteln. Unkenntnis, weil viele Behörden noch nicht in der Informationsgesellschaft angekommen sind."

Quelle : www.gulli.com

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Medienindustrie geht gegen Pirate-Bay-Urteil in Berufung
« Antwort #212 am: 23 Mai, 2009, 11:49 »

Nach dem spektakulären Urteil[1] gegen vier Verantwortliche der Torrent-Website "The Pirate Bay" wollen die Kläger in zweiter Instanz einen höheren Schadensersatz durchsetzen. Nach der Verteidigung haben nun auch die Vertreter der Unterhaltungsindustrie Berufung eingelegt, berichtet[2] die schwedische Nachrichtenseite The Local. Die Klagevertreter fordern zudem eine Verurteilung wegen aktiver Urheberrechtsverletzung. Es gehe dabei darum, rechtliche Präzedenz zu schaffen, erklärte eine Anwältin der Kläger gegenüber The Local.

Den Vorwurf der aktiven Urheberrechtsverletzung hatte das Stockholmer Gericht in seinem Urteil vom 17. April verworfen, die vier Beklagten aber wegen Beihilfe jeweils zu einjährigen Haftstrafen sowie Schadensersatz von 30 Millionen Schwedischen Kronen (2,75 Millionen Euro) verurteilt[3]. Die Anwälte der Beklagten hatten daraufhin Berufung eingelegt[4] und dem Richter Befangenheit[5] vorgeworfen, weil er zusammen mit den Anwälten der klagenden Medienindustrie in Organisationen zum Schutz des Urheberrechts aktiv sei. Zudem werfen die Anwälte der Justiz Unregelmäßigkeiten[6] bei der Auswahl des Richters für dieses Verfahren vor.

Eine Berufungskammer soll nun zunächst klären, ob der Richter in der ersten Instanz befangen war. Dabei kommt nicht die sonst für Urheberrechtsfälle zuständige Abteilung des Berufungsgerichts zum Einsatz, sonder eine andere Kammer. Zuvor war bekannt geworden, dass die für die Berufung vorgesehene Richterin früher ebenfalls Mitglied im fraglichen Urheberrechts-Verband gewesen war. Doch auch gegen den neuen Richter hegen die Piraten Vorbehalte: Er soll ebenso Verbindungen zu den Vertretern der Klageparteien haben, schreibt[7] der verurteilte Peter Sunde in seinem Blog.

Unterdessen haben schwedische Anwälte der Major-Labels Universal, Sony, Warner und EMI vor dem Stockholmer Gericht Unterlassungsverfügungen gegen die vier Verurteilten und einen Hoster beantragt. Ihnen soll der Weiterbetrieb der Torrent-Website untersagt werden. Darüber sollen sich die vier Beklagten bis zu einem abschließenden Urteil nicht öffentlich über das Verfahren äußern dürfen.


Quelle: heise.de
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P2P-Abmahnungen - Hat das Inkasso keine Lust mehr?
« Antwort #213 am: 23 Mai, 2009, 20:33 »
Ein aktueller Fall eines abgemahnten Filesharer, welcher bereits einen Vollstreckungsbescheid erhalten hatte, scheint nun plötzlich und unerklärlich ein juristisches Ende gefunden zu haben.

Wie viele deutsche Bundesbürger ihn bekommen haben ist unklar, doch er ging vor wenigen Wochen wie ein Schreckgespenst unter abgemahnten Filesharern um. Der Mahnbescheid. Allem Anschein nach hatte die Kanzlei Schutt & Waetke beziehungsweise deren Mandanten das Inkasso-Institut Infoscore damit beauftragt, die ausstehenden Anwaltsgebühren einzutreiben.


Nach dem Versand von bis zu drei Infoscore-Mahnungen erfolgten durchschnittlich zwei Schreiben der Kanzlei Haas&Kollegen, welche für Infoscore tätig sind. Nachdem diese ebenfalls fruchtlos abgelaufen waren, leiteten Haas&Kollegen den nächsten Schritt ein, welcher zu einer erneuten Panikwelle unter Abgemahnten führte. Die ursprünglich Abgemahnten erhielten einen Mahnbescheid zugestellt, welcher die Begleichung der Kosten forderte. Manche widersprachen dem Mahnbescheid, manche jedoch auch nicht. Einen solchen Fall kann das gulli-Board gegenwärtig präsentieren mit einem höchst interessanten Ausgang.


Der Abgemahnte empfing zuerst mehrere Schreiben der Kanzlei Schutt & Waetke, in welchen ihm eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wurde. Er sollte einen bestimmten Betrag bezahlen, welcher mit jedem Schreiben wuchs. Auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wurde gefordert. Die Abmahnungen wurden ignoriert, bis sich schließlich Ende 2008 das Inkasso-Institut Infoscore mit zwei Briefen bemerkbar machte. Interessanterweise erhielt der Abgemahnte im Anschluss an diese den gerichtlichen Mahnbescheid. Die Stufe eines Schreibens der Kanzlei Haas wurde vermutlich übersprungen. Nichts Böses ahnend ignorierte der Betroffene den Mahnbescheid ebenfalls, nicht wissend, dass nach 14 Tagen ohne Widerspruch die gegnerische Seite einen Vollstreckungsbescheid beantragen kann, was auch geschah. Glücklicherweise ist es mit der Zustellung eines Vollstreckungsbescheides noch lange nicht vorbei. Auch hier besteht erneut die Option, zu widersprechen, was der Betroffene nach eingehender Recherche auch tat. Das Amtsgericht setzte sich daraufhin mit der Kanzlei Haas, welche den Mahnbescheid beantragt hatte, in Verbindung. Diese hielten allem Anschein nach Rücksprache mit dem Rechteinhaber CDV, dessen Urheberrechte angeblich verletzt worden waren. Eine äußerst interessante Situation trat hier nämlich für den Abgemahnten sowie den Antragssteller des Mahnbescheids ein. Wird nämlich gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt, so geht die Sache von Amts wegen an das zuständige Prozessgericht zurück. Dieses prüft zuerst die Zulässigkeit des Einspruchs, gefolgt von der Prüfung, ob die geltend gemachten Ansprüche begründet sind. Für diese Begründung muss der Antragssteller eine Anspruchsbegründung einreichen, die vom Inhalt her ähnlicher einer Klage wäre.


Die Kanzlei Haas hätte im Zuge des Widerspruchs auf den Vollstreckungsbescheid dem Gericht erklären müssen, wieso der Anspruch begründet ist - vergleichbar einer Klage. Interessanterweise hat man dies versäumt.

An dieser Stelle hilft alles Wunschdenken und Rätselraten nichts, da es sich womöglich auch nur um einen unbedeutenden Einzelfall handeln könnte. Wie ein professioneller Jurist der sich seit Jahren mit der Eintreibung von Forderungen beschäftigt jedoch die Frist zur Einreichung einer Antragsbegründung versäumen kann, ist doch etwas suspekt. Vielleicht - aber nur vielleicht - konnte und wollte man nicht Klagen. Wieso? Dies darf sich jeder selbst beantworten.

Quelle : www.gulli.com

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The Pirate Bay muss vorerst nicht zahlen
« Antwort #214 am: 26 Mai, 2009, 12:20 »
Die Betreiber des BitTorrent-Trackers "The Pirate Bay" müssen im Rahmen des in Schweden laufenden Strafverfahrens vorerst keine Zahlungen leisten. Das berichtet das Magazin 'TorrentFreak'.

Die Musikindustrie hatte nach einem Urteil zu Ungunsten der Webseite gefordert, dass die Betreiber für jeden weiteren Tag, den das Angebot weiterhin verfügbar ist, eine Geldbuße zahlen müssen. Diese Forderung wies das zuständige Berufungsgericht nun zurück.

Nach Ansicht der Anwälte der Musikindustrie müsste The Pirate Bay aufgrund des Urteils aus erster Instanz abgeschaltet oder die Links auf Torrent-Dateien, die den Download urheberrechtlich geschützten Materials ermöglichen, entfernt werden, bis eine höhere Instanz eine anderslautende Entscheidung trifft.

Die Richterin Caroline Hindmarsh führte aus, dass sie erst eine Anhörung mit den Angeklagten durchführen will, bevor er irgendwelche weitergehenden Schritte unternimmt. "Ich glaube nicht, dass es sich hier um einen Sachverhalt handelt, wo man umgehend aktiv werden muss", sagte sie.

Quelle : http://winfuture.de

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Das Landgericht Köln hat in einem Beschluss, der bereits Ende September 2008 ergangen ist, eine höchst kritische Äußerung bezüglich der Beweiskraft von IP-Adressen in Fällen von Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen getroffen.

Tausende Bürger müssen sich seit Jahren mit einem Phänomen befassen, dass sich als "Abmahnung" in die Köpfe der Betroffenen gebrannt hat. Spezialisierte Firmen und Kanzleien durchforsten hierbei im Auftrag eines Rechteinhabers diverse Tauschbörsen.

Ziel der Suche ist es, Filesharer ausfindig zu machen, die urheberrechtlich geschützte Werke des beauftragenden Rechteinhabers verbreiten. Um die User identifizieren zu können, wird hierzu neben anderen technischen Details stets die IP-Adresse geloggt. Nach Ansicht der Piratenjäger ist die IP-Adresse sowie der Hashwert der Datei allein bereits ausreichend, um eine Urheberrechtsverletzung beweissicher und gerichtsverwertbar zu dokumentieren. Eine IP-Adresse sowie eine Hash-Summe seien schließlich ein absolutes Unikat, doch selbst wenn dies zutrifft, wird auch stets von einer fehlerfreien Beweiserhebung gesprochen. Viele Experten können über eine fehlerfreie Beweiserhebung durch eine fehlerfreie Software nur müde lächeln. Das Landgericht Köln setzte jedoch, wie jetzt erst bekannt wurde, dem Ganzen die Krone auf.

Wie Rechtsanwalt Dr. Wachs in seinem Blog erklärt, müsse man sich vorab klar machen, dass das Landgericht Köln eine Spezialzuständigkeit im Urheberrecht innehat. Infolge dessen würden 99 Prozent der herausgegebenen Adress-Daten von eben diesem Gericht kommen. Dr. Wachs drückt es erheblich simpler aus: "ohne Köln keine Adressen und damit auch keine Abmahnungen."

Wenn man sich somit den Stellenwert des Landgerichts Köln klar gemacht hat, gilt es, einen Beschluss vom 25. September vergangenen Jahres aufmerksam durchzulesen. Dieser bezieht sich auf den Zeitraum vor dem Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch, als noch die Staatsanwaltschaften eine Auskunft vom Provider zu bestimmten IP-Adressen einholten. Inzwischen kann der Rechteinhaber mit dem Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch diese Tätigkeit selbst ausführen. Während vor dem 1. September die Staatsanwaltschaft vom Provider mitgeteilt bekam, wenn keine Zuordnung einer IP-Adresse und Zeit zu einem Anschluss möglich war, wird dies heute ausgeblendet. Die Richter segnen lediglich den Beschluss ab, die negativen Ergebnisse - die es bei einer fehlerfreien Beweiserhebung nicht geben dürfte - werden direkt an die anfragende Kanzlei weitergeleitet. Das Landgericht Köln stand jedoch seinerzeit der IP-Adresse offensichtlich äußerst kritisch gegenüber, wenn diese als Beweis hätte genutzt werden wollen.

"Auf welche Weise die Antragsstellerin vorliegend die Verbindung der zwischen konkreten IP -Adresse, einen genauen Zeitpunkt und dem "Hashwert" eines ihrer Werke hergestellt hat, lässt sich ihrer Anzeige und auch allen weiteren Schriftsätzen nicht entnehmen. In der Anzeige heißt es lediglich, die Antragstellerin habe es "in Erfahrung" gebracht. Diese Angabe ist dünn und wird durch das rund 380 Seiten lange Konvolut von "Tatnachweisen" auch nicht wesentlich aufgewertet. Der einzelne Tatnachweis - in einer PDF - Datei übermittelt - enthält bei nüchterner Betrachtung nicht viel mehr als die Behauptung, zu einer bestimmten sekundengenau definierten Zeit habe jemand unter einer konkreten IP - Adresse eine Datei mit einem bestimmten Hashwert angefordert beziehungsweise downgeloadet. Wie lange der Vorgang lief und ob und in welchem Umfang tatsächlich Daten geflossen sind, kann der "Tatnachweis" nicht vermitteln. Das technische Verfahren zur Gewinnung der übermittelten Informationen und die konkreten natürlichen Personen, die für diese Angaben ggfls. als Belastungszeugen gerade stehen könnten, sind nicht nachvollziehbar dargelegt."

Bereits an dieser Stelle werden viele Abgemahnte höchst erstaunt sein. Der wirklich interessante Teil folgt jedoch erst einen Satz später: "Die Kammer zweifelt nicht daran, dass die Antragstellerin nach bestem Wissen und Gewissen ihre Erkenntnisse vortragen möchte. Deren Verlässlichkeit kann das Gericht aber nicht abschätzen. Dass die Zuverlässigkeit der ausgespähten IP -Adressen nicht ohne weiteres unterstellt werden kann, ergibt sich aus den Angaben der Staatsanwaltschaft, die schon öfter offensichtliche Mängel bei der IP -Adressen -Auflösung beobachtet hat. So hat sie beispielsweise zunehmend beobachtet, dass bei der Abfrage von IP -Adressen Provider rückgemeldet haben, zu dem betreffenden Zeitpunkt habe zu der konkreten IP -Adresse keine Session gefunden werden können; dies könne - so folgert die Staatsanwaltschaft zu Recht -nur bedeuten, dass unter den zur Anzeige gebrachten angeblichen Taten auch solche waren, die es nicht gegeben habe."

Konkret bedeutet dies, dass die fehlerfreie Datenerhebung der hier benutzten Anti-Piracy Software alles war - aber nicht fehlerfrei. Sie lieferte IP-Adressen und Zeitwerte, die jedoch zusammengeführt keinerlei Ergebnisse bei den Providern erbrachten. Wo genau der Fehler lag - sei es nun IP-Adresse oder Zeitstempel - ist letztendlich auch egal. Es verdeutlicht die Anfälligkeit der Beweisführung. Natürlich könnte sich noch auf Einzelfälle ausgesprochen werden, die einfach "passieren", auch wenn sie dies nicht dürften. Die weitere Ausführung des Beschlusses verdeutlicht jedoch, dass die Fehler nicht im kleinen Rahmen geschehen, sondern offenbar in einem wirklich großen Stile:

"Dies habe man nur zufällig aufdecken können, weil die angeblich benutzte IP -Adresse zum betreffenden Zeitpunkt überhaupt nicht in Benutzung gewesen sei. Ob und wie oft eine mitgeteilte IP -Adresse zur Tatzeit von einem Unbeteiligten anderweitig genutzt worden sei, lasse sich nicht mit Sicherheit sagen; man könne insoweit nur Vermutungen anstellen. Derartige Fehlverknüpfungen sind nach der Erfahrung der Staatsanwaltschaft auch kein seltenes oder vereinzeltes Phänomen. Bei einigen Verfahren habe - so die Staatsanwaltschaft - die Quote der definitiv nicht zuzuordnenden IP -Adressen deutlich über 50% aller angezeigten Fälle gelegen, bei einem besonders eklatanten Anzeigenbeispiel habe die Fehlerquote sogar über 90% betragen. Ergänzend wird auf die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Köln zum Gutachten Prof. T2 vom 3.7.2008 (Blatt 158 ff.) Bezug genommen. Erklärlich erscheinen solche Zuordnungsprobleme der Kammer etwa durch Schwierigkeiten bei der Zeitnahme - sowohl beim ermittelnden Unternehmen als auch beim Provider. Auch die Verlässlichkeit der Hashwerte, die nach den Beobachtungen der Staatsanwaltschaft Köln manipuliert werden können und gelegentlich - von Hackern - manipuliert werden, um den Betrieb der Tauschbörse zu stören, ist nicht hundertprozentig gewährleistet. Daraus ergibt sich eine weitere, quantitativ schwer einzuordnende Unsicherheit in der Zuordnung eines bestimmten Festnetzanschluss ist zu einem bestimmten Werk- Download."

Aufgrund dieser Konstellation gelangte das Landgericht Köln zu folgendem Schluss:"Dies alles macht es rechtlich zweifelhaft, aus einer vereinzelten Verknüpfung zwischen einer bestimmten IP-Adresse und dem Hashwert eines einzelnen geschützten Werks eine (zivilrechtliche) Störerhaftung eines konkreten Anschlussinhabers herleiten zu wollen, solange nicht weitere Faktoren hinzutreten - wie etwa der Umstand, dass erkennbar erhebliche Datenmengen zum Upload angeboten wurden - oder zusätzliche Ermittlungsergebnisse (beispielsweise über Vortaten) vorliegen, die ein zufälliges, singuläres "Hineingeraten" eines technisch nicht versierten Internetnutzers in eine Tauschbörse, bei der der Vorsatz für die Begehung eines urheberrechtlichen Verstoßes nicht angenommen werden könnte, unwahrscheinlich erscheinen lassen."

Wir halten es an dieser Stelle wie Dr. Wachs und sparen uns eine weitere Kommentierung.

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The Pirate Bay - Unerwartetes EU-Wahl Statement?
« Antwort #216 am: 31 Mai, 2009, 14:43 »
Die Betreiber von The Pirate Bay haben zusammen mit dem Videoportal Bambuser eine neue Kampagne zur EU-Wahl gestartet. Dabei spricht man sich aber zur Überraschung vieler Beobachter für die Grünen, nicht für die Piratenpartei aus.

Diese Wahlkampagne trägt dabei den Namen "Vote or Die 2009" und soll auf die gegenwärtige Lage aufmerksam machen, in der sich die digitale Welt befindet. Überraschenderweise spricht sich Peter Sunde jedoch nicht - wie von vielen erwartet - für die Piratenpartei aus.

Die Wahlunterstützung der beliebten BitTorrent-Seite geht allem Anschein zugunsten einer anderen Partei, nämlich der Grünen. Dies mindert natürlich nicht direkt die Erfolgschancen der Piratenpartei in der bevorstehenden EU-Wahl, doch deren Hoffnungen, weitere Stimmen von technikaffinen BitTorrent-Usern zu erlangen, scheinen damit dahin. Auch dürften einige der zahlreichen Neumitglieder, die kurz nach dem Urteil der schwedischen Piratenpartei beigetreten sind, noch einmal ihr Kreuzchen überdenken. Sunde äußerte sich dabei selbst in einem kurzen Videoclip auf Bambuser und erklärte, dass man "die Grünen in der bevorstehenden Wahl wählen muss, egal wo man in Europa ist". Für die schwedische Piratenpartei dürfte dies wie eine Ohrfeige wirken.

Mit der Kampagne "Vote or Die 2009" sind nun alle dazu aufgerufen, ihre Videoclips zur bevorstehenden Wahl einzureichen, damit "ihre Stimme gehört wird". Obwohl The Pirate Bay stets dargelegt hatte, dass man sich keiner politischen Organisation zugehörig fühle, hatten viele deren Handlungsweise am ehesten mit den Zielen der Piratenpartei verknüpft. Nicht zuletzt aufgrund der Aussage, politisch unabhängig zu sein, erstaunt die Fürsprache für die Grünen umso mehr.

Wie sich dieses Statement auf die tausenden Neumitglieder bei der schwedischen Piratenpartei auswirkt, von denen viele nur aufgrund der juristischen Niederlage von The Pirate Bay Mitglied wurden, lässt sich gegenwärtig nur schwerlich abschätzen.

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Razzia bei Betreiber von Interfilm Torrent-Tracker
« Antwort #217 am: 01 Juni, 2009, 15:55 »
Die russische Polizei hat eine Razzia bei den Betreibern des Interfilm BitTorrent-Trackers durchgeführt. Neben den Gründern wurden mehrere Mitglieder verhaftet.

An der eigentlichen Problematik hat diese Razzia jedoch nichts geändert. Denn der P2P-Tracker läuft ungeachtet aller Tatsachen in den Niederlanden weiter. Während Russland bisher als ein relativ sicheres Land für BitTorrent-Betreiber angesehen wurde, scheint sich diesbezüglich nun etwas zu verändern. Als treibende Kraft hinter diesem Unterfangen wird die MPAA gehandelt.

Stattgefunden hat die Razzia in dieser Woche am 26. Mai, als die ansässige Polizei die Köpfe hinter Interfilm verhaftet hat. Im Internet sind sie unter den Nicknamen "Ripper" und "Nadezhda" bekannt. Den Anschuldigungen zufolge soll Interfilm eine zentrale Quelle für Raubkopien darstellen und Verbindungen zu internationalen Gruppierungen haben.

Auf Interfilm bekamen die Besucher, da die Dienste offenbar mittels Werbung finanziert wurden, kostenlosen Zugriff auf Bit-Torrent-Files.Allerdings sei auch eine Art Premium-Account mit besseren Downloadraten gegen Bezahlung zu haben gewesen, teilte man mit. Wie lange der von Leasweb gehostete Tracker noch im Netz sein wird, ist unklar. Aktuell läuft alles in gewohnter Manier. Im Falle einer Verurteilung drohen den Betreibern sechs Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von über 16,000 US-Dollar.

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Gratis-Album auf Protest gegen Pirate Bay-Prozess
« Antwort #218 am: 03 Juni, 2009, 12:36 »
Die schwedische Hip-Hop-Band Advance Patrol hat ihr neues Album als kostenlosen Download in das BitTorrent-Netzwerk eingestellt. Damit protestieren die Musiker gegen das Vorgehen der Musikindustrie im Pirate Bay-Prozess.

In dem Verfahren gegen den BitTorrent-Tracker hatten die Anwälte der Musikfirmen verschiedene Beispiele aufgeführt, in welchem Umfang der Industrie und den Künstlern Einnahmen verloren gehen, weil Werke über The Pirate Bay kostenlos zugänglich gemacht werden.

In einem Beispiel rechnete man auch die Verluste von Advance Patrol auf. "Wir wurden nie gefragt, ob wir in dem Prozess als Ankläger dienen wollen", erklärte nun das Band-Mitglied Gonza. "Sie haben uns in einem Kampf, an dem wir nicht teilnehmen wollen, als Sündenböcke benutzt."

"Wir lehnen es ab, für einen Krieg gegen unsere Fans eingesetzt zu werden", führte er weiter aus. Jene Menschen, die die Musik der Band herunterladen und verbreiten seien oft die engagiertesten Anhänger und keine Kriminellen, so Gonza.

Die Gruppe entschloss sich deshalb, ihr neues Album "El Futuro" kostenlos per BitTorrent zu vertreiben. Nutzern, denen das Werk gefällt, legte man nahe, einen Betrag per PayPal direkt an die Band zu spenden.

Quelle : http://winfuture.de

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Urteil: Unwissentlicher Upload in Tauschbörse nicht strafbar
« Antwort #219 am: 06 Juni, 2009, 19:08 »
Während Gerichtsverfahren rund um die Verletzung des Urheberrechts durch die Nutzung von Tauschbörsen im zivilrechtlichen Bereich inzwischen schon alltäglich sind, gibt es vergleichsweise wenig Urteile aus dem Strafrecht. Über die Frage einer potenziellen Strafbarkeit bei der Nutzung von P2P-Angeboten hatte nun das OLG Oldenburg zu entscheiden. Mit Beschluss vom 8. Mai 2009 (Az. 1 Ss 46/09) entschieden die Richter, allein aus der Teilnahme an einer Tauschbörse sei nicht automatisch abzuleiten, dass sich der jeweilige User dessen bewusst ist, dass er die heruntergeladenen Dateien auch gleichzeitig verbreitet.

Dem Angeklagten in diesem Verfahren war vorgeworfen worden, er habe Gewaltpornografie in einem P2P-Netzwerk zugänglich gemacht. Das ist nach Paragraf 184a des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar. Das Amtsgericht Jever hatte den Angeklagten im Oktober 2007 zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt. Das Landgericht Oldenburg hatte diese Entscheidung in der Berufung bestätigt. Anders sahen dies jedoch die Richter des OLG Oldenburg, sie hoben nun die Entscheidung auf.

Die vorliegenden Beweise seien falsch gewürdigt worden, meint das OLG. Denn in dem Verfahren hatte der Angeklagte ausgesagt, ihm sei nicht bewusst gewesen, dass die von ihm heruntergeladenen und im Ordner "incoming" gespeicherten Daten sofort auch anderen Nutzern der Tauschbörse zur Verfügung standen. Vielmehr sei er davon ausgegangen, dass man Dateien in einem gesonderten Ordner ausdrücklich freigeben müsse, um sie anderen Nutzern zugänglich zu machen.

Das Landgericht hatte gemeint, der Angeklagte habe als Nutzer einer Tauschbörse gewusst, dass bei Nutzung des Programms auch von dem eigenen PC Daten zur Verfügung gestellt werden oder dieses zumindest in Kauf genommen wird. Wer ein P2P-Angebot aktiv nutze, wisse auch, wie das dazugehörige Programm funktioniere. Hinzu komme, dass sich ähnliche Dateien in nicht frei zugänglichen Ordnern auf dem PC des Angeklagten befunden hätten. Wenn sich der Angeklagte der Funktion der Tauschbörse nicht bewusst gewesen wäre, hätte er diese Dateien nicht in andere Ordner zu verschieben brauchen.

Nach Ansicht der OLG-Richter widerlegen diese Ausführungen jedoch nicht die Einlassung des Angeklagten. Ein Erfahrungssatz dahingehend, dass ein – auch wiederholter – Nutzer einer Tauschbörse wisse oder zumindest damit rechne, dass er die von ihm heruntergeladenen Dateien schon durch seinen Download anderen Nutzern zur Verfügung stelle, existiere nicht. Der Name des Eingangsordners "incoming" spreche jedenfalls dagegen und lasse nicht ohne weiteres vermuten, dass hier auch Ausgangsdateien gespeichert werden.

Das Landgericht Oldenburg wird sich nun erneut mit der Sache beschäftigen müssen. Auf die Revision des Angeklagten hoben die Richter des OLG die Entscheidung der Vorinstanz auf und verwiesen die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurück an das Landgericht.

Quelle : www.heise.de

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"Die Piraten werden immer gewinnen"
« Antwort #220 am: 06 Juni, 2009, 19:42 »
Der Chef des britischen Telekommunikationsunternehmens Carphone Warhouse erklärte bei der Bekanntgabe der Jahreseinnahmen, dass die Piraten immer gewinnen werden.

Bereits 1989 gründete Charles Dunstone die inzwischen weltweit größte unabhängige Filialenkette für Telekommunikation mit dem Namen Carphone Warehouse. Unter den Tochterkonzernen befindet sich auch der britische Provider TalkTalk.

Bei der Vorstellung der Jahreseinnahmen des 20.000 Mitarbeiter umfassenden Konzerns erklärte Dunstone, dass es wie ein Spiel Katze gegen Maus sei, Menschen davon abhalten zu wollen, urheberrechtlich geschützte Materialien über das Internet zu verbreiten. Die Piraten stellen dabei die Maus dar, und sie gewinnt immer. Deshalb würden die Provider angehalten, um illegales Filesharing zu unterbinden. Diese Forderung sei naiv, so der Chef des Konzerns. Stattdessen sollten andere Lösungswege gesucht werden, wie beispielsweise eine Unterrichtung über die Vorteile des Urheberrechts gepaart mit Diensten, die dem Konsumenten gestatten "Inhalte schnell und günstig" zu erwerben.

Die Menschen seien inzwischen "besessen" von P2P-Filesharing aber es gäbe "eine Vielzahl von Wegen um Inhalte über das Internet zu verbreiten." Dabei erklärte Dunston, wie zwecklos die geplanten Maßnahmen seien und wie man die Problematik anderweitig ändern könnte: "Wenn man Geschwindigkeitsbremsen oder Internettrennungen für P2P versucht, dann werden die User einfach ihrer Traffic verschleiern oder die Inhalte anderweitig verbreiten. Es ist wie Tom und Jerry mit dem Detail, dass man die Maus niemals fangen wird. Die Maus gewinnt diesen Kampf immer und wir müssen vorsichtig sein, damit Politiker nicht in Versuchung geraten Gesetze zu erlassen, die am Ende einfach nur dumm sind. Wenn die Menschen etwas teilen wollen, dann werden sie notfalls einen anderen Weg finden, um das zu tun. Es geht mehr um Unterrichtung und die Möglichkeit, dass die Leute Inhalte leicht und günstig bekommen, dies wird den Unterschied ausmachen. Die Idee, dass das alles P2P ist und die ISPs es irgendwie einfach so aufhalten können ist sehr naiv."

Quelle : www.gulli.com

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Re: "Die Piraten werden immer gewinnen"
« Antwort #221 am: 06 Juni, 2009, 21:20 »
Zitat
wir müssen vorsichtig sein, damit Politiker nicht in Versuchung geraten Gesetze zu erlassen, die am Ende einfach nur dumm sind.

Zu spät  ;D  :laugh:  ;D

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Mininova vs. BREIN - The Pirate Bay soll blockiert werden
« Antwort #222 am: 07 Juni, 2009, 14:30 »
Am vergangenen Mittwoch fand die Verhandlung der BitTorrent-Seite Mininova gegen die niederländische Anti-Piraterie BREIN statt. Neben einer Zusammenfassung sind inzwischen weitere Details bekannt geworden, die durchaus interessant sind.

Beim Prozess am vergangenen Dienstag stellte der Anwalt des niederländischen Anti-Piraterie Verbandes BREIN einige Forderungen, darunter unter anderem die Einführung eines Filters, der Torrents zu urheberrechtlich geschützten Werken vorab aussortiert.

Dies war jedoch offensichtlich nicht alles, wie die Kollegen von Torrentfreak nun vermelden. Ihnen liegt das Protokoll der Gerichtsverhandlung vor, das weitere Details zum Prozess enthält. So stellte der Anwalt von BREIN im weiteren die Forderung, dass Mininova jedwede Torrents verbannen sollte, die auf öffentliche BitTorrent-Tracker führen, die primär urheberrechtlich geschützte Werke verbreiten. Man verwies dabei insbesondere auf The Pirate Bay. Dass diese Idee dabei völlig über das angepeilte Ziel hinausgeht, scheint BREIN nicht klar zu sein oder interessiert vielleicht auch gar nicht. Schlussendlich sind nämlich nicht alle Werke auf öffentlichen Trackern wie The Pirate Bay urheberrechtlich geschützt und den Betreibern ist es auch kaum möglich, bloß bestimmte Benutzer auszuschließen. Infolge dessen würden auch User, die Tracker für nicht geschützte Werke nutzen wollen, ausgesperrt.

Ein weiterer Vorschlag seitens des Verbandes war die Sperrung bestimmter Uploader-Accounts bei Mininova, auf der Basis von IP-Adressen, die regelmäßig Torrents einstellen, die zu urheberrechtlich geschützten Werken führen. Dabei verwies man unter anderem auf den Uploader aXXo. Interessanterweise erwähnte der Anwalt von BREIN diesen auch bei seinem Plädoyer. Er erklärte, dass sich Mininova bei aXXo für seine zahlreichen Uploads bedankt hätte und dieser mit einem "VIP Uploader" Status gekennzeichnet worden sei. Es gab und gibt bei Mininova jedoch keine "VIP Uploader" oder vergleichbare Auszeichnungen. Das Urteil soll am 15. Juli gesprochen werden und wird voraussichtlich Einfluss auf alle BitTorrent-Indexdienste in den Niederlanden nehmen.

Quelle : www.gulli.com

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Französischer BitTorrent-Tracker geschlossen
« Antwort #223 am: 07 Juni, 2009, 14:37 »
Einer der größten französischen BitTorrent-Tracker wurde vergangene Woche von den Behörden hochgenommen. Das Militär half bei der Ermittlung der Betreiber.

Vergangene Woche wurde einer der größten französischen BitTorrent-Tracker mit über 250.000 registrierten Usern von den französischen Behörden vom Netz genommen. Konkret handelt es sich um den zum Teil privaten BitTorrent-Tracker von SnowTigers.

Das Urheberrecht scheint in Frankreich einen neuen Stellenwert zu bekommen, nachdem erst jüngst das Three-Strikes-Gesetz seinen Weg durch die Instanzen gemacht hat. Wie jetzt bekannt wurde, hat die französische Polizei in Zusammenarbeit mit der Association de lutte contre le piraterie audiovisuel (ALPA) vergangene Woche den privaten BitTorrent-Tracker von SnowTigers abgeschaltet. Der Tracker, welcher 2005 gegründet wurde, bot die üblichen BitTorrent Inhalte, jedoch auch speziell aus Frankreich stammend Musik und Filme, an. Bei dem Zugriff am Dienstag wurden laut der Polizei 21 Server beschlagnahmt sowie 10 Mitglieder des SnowTigers Teams in Paris und Toulouse verhaftet. Bemerkenswert an diesem Zugriff ist die Äußerung eines ALPA-Sprechers, wonach man zur Ermittlung der "Mitarbeiter" des Trackers "sehr eng mit dem Militär zusammengearbeitet" hat. Wie genau die Unterstützung des Militärs konkret ausgesehen hat, ist bislang unklar.

Ziel der Aktion waren offensichtlich die von SnowTigers generierten Einnahmen. Einladungen waren über diverse Quellen für rund 30 Euro zu kaufen. Dieser Betrag solle den Rechteinhabern des Contents zustehen, erklärte die ALPA. Deren Präsident Frédéric Delacroix besteht derweil darauf, dass SnowTigers eine kriminelle Vereinigung war: "Die Seite hat mehrere tausend Euro an Einnahmen generiert", erklärte er. Neben den käuflichen Einladungen konnten User auch freiwillig an die Seite spenden, um diese zu unterstützen. Der Präsident der ALPA nutzte die Gelegenheit, um insbesondere unter den Spendern die Angst vor einer strafrechtlichen Verfolgung zu schüren: "All diejenigen, die Gelder [an die Seite] bezahlt haben, können jetzt befragt werden." Wie groß der Umfang der Ermittlungen ist, lässt sich gegenwärtig nur erahnen. Der Verband versteht es derweil geschickt, diese Unsicherheit für sich zu nutzen: "Wir haben es hier mit einem wahrlich internationalen Netzwerk zu tun. Die Ermittlungen sind noch nicht am Ende, da sie die französischen Staatsgrenzen überschreiten."

Ob er sich dabei auf Spender aus dem Ausland bezieht, oder auf die simple Tatsache, dass SnowTigers angeblich auch Server in den Niederlanden und Kanada besitzen, ist unklar. Der Status der im Ausland befindlichen Server ist noch unklar.

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Racheaktion für The Pirate Bay Verfahren
« Antwort #224 am: 08 Juni, 2009, 15:35 »
Henrik Pontén war auf Seiten von Antipiratbyrån als Anwalt im Prozess gegen The Pirate Bay vertreten. Dass er sich dabei nicht besonders viele Freunde gemacht hat, beweist eine jüngste Racheaktion.

Vor kurzem konnte Henrik Pontén ein etwas ungewöhnliches Schreiben von den schwedischen Behörden in Empfang nehmen. Das Schreiben kam von der schwedischen Steuerbehörde (Skatteverket) und erklärte ihm, dass sein Antrag auf Namensänderung genehmigt worden sei.

Dumm bloß, dass Pontén keinen Antrag auf Namensänderung gestellt hatte. Im weiteren teilte ihm das Schreiben nun mit, dass er praktisch ab sofort offiziell "Pirat Pontén" heißen würde. Seit dem 29. Mail kann Pontén nun diesen Namen tragen, was unzweifelhaft zu einigen Belustigungen in der Filesharer-Szene sorgen wird. "Die Piratenbewegung hat bereits vorher versucht mir zuzusetzen und als das nicht funktioniert hat, versucht man es eben so", erklärte Pontén gegenüber dem Aftonbladet. Die Attacke selbst bezeichnet er als "lächerlich" und versucht derweil seinen alten Namen wieder zurück zu bekommen. "Dies bestätigt mir eigentlich nur noch mehr, dass ich im Recht bin. Die Piratenbewegungen sprechen oft von der Wichtigkeit von persönlicher Integrität, aber diese Namensänderung verletzt meine Integrität. [...]. So wie ich das sehe, gibt es eine Kampagne gegen all diejenigen, die nicht mit der Piratenbewegung übereinstimmen. Sie versuchen unser Recht zur freien Meinungsäußerung zu beschränken. Sie haben bereits früher Maßnahmen versucht, jetzt benutzen sie eben andere Methoden."

Interessanterweise vermutet er den Angriff scheinbar aus den Reihen der schwedischen Piratenpartei, wie er gegenüber Aftonbladet festhält. Er forderte diese auch offiziell auf, sich von diesem Angriff zu distanzieren. Der Stellvertretende Vorsitzende der Partei, Christian Engström, fühlte sich scheinbar genötigt einen Kommentar hierzu abzugeben: "Die Gegenseite bloßzustellen ist absolut in Ordnung, aber diese Art von Verhalten ist einfach nur daneben. Wir distanzieren uns von solchen Angriffen und Neckereien. Es nützt der Partei nichts."

Wer sich an dieser Stelle wundert, wie diese Namensänderung abgelaufen sein könnte, sollte zur Kenntnis nehmen, dass keine Identitätsprüfung bei einem Änderungsantrag durchgeführt wird. Die betroffene Person erhält lediglich ein Schreiben, dass die gewünschte Änderung durchgeführt wurde. Ingegerd Widell von Skatteverket erklärte, dass "Pirat Pontén" seinen Original-Namen in Kürze zurückerhalten werde.

Insgesamt gesehen ein kindischer Streich, der nicht nur keinerlei wirklichen Nutzen hatte, sondern der Contentindustrie nur in die Hand spielt. Um ernst genommen zu werden, bedarf es sachlicher Argumenten und keiner sinnlosen Ausnutzung von eventuellen Lücken in der staatlichen Maschinerie. Der einzige Effekt, den dieser Streich hatte, äußerte sich in Form einer Distanzierung der Piratenpartei. Es dürfte jedoch klar sein, dass Pontén bei jeder sich bietenden Gelegenheit der Filesharer-Szene unter anderem diese lächerliche Aktion ankreiden wird, insbesondere, da hier ein persönlicher Angriff ausgeführt wurde. Die Integrität einer Person, so unbeliebt sie auch ist, zu zerstören, lässt auch die Angreifer in keinem besonders guten Licht stehen.

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