Autor Thema: Strafanzeigen-Maschine gegen Tauschbörsen-Nutzer / Warez-Szene  (Gelesen 39081 mal)

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EU-Parlament lehnt "Three Strikes"-Regelung ab
« Antwort #195 am: 07 Mai, 2009, 18:51 »
Das Europa-Parlament hat sich klar gegen die so genannte "Three Strikes"-Regelung ausgesprochen. 407 Abgeordnete stimmten für eine entsprechende Empfehlung, nur 57 waren dagegen.

Mit "Three Strikes" wird die Praxis bezeichnet, nach der Internet-Nutzern ihr Zugang gesperrt wird, wenn sie zum dritten Mal bei Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen ertappt werden. Grundlage für die Sperrung sind jeweils eigene Ermittlungsergebnisse der Medienindustrie.

Diese versucht die Regelung bereits länger in verschiedenen europäischen Ländern durchzusetzen. Die Einführung würde es Musik- und Filmkonzernen deutlich erleichtern, gegen Filesharing-Nutzer vorzugehen, weil kein aufwändiges Verfahren vor Gericht geführt werden muss.

Nach Ansicht des EU-Parlaments greift ein solches Vorgehen allerdings zu tief in die Grundrechte der Anwender ein. Allerdings hat die Entscheidung des Gremiums noch keine verbindliche Wirkung für die Mitgliedsstaaten. Grund ist die Kompetenzverteilung zwischen den EU-Gremien.

Das EU-Parlament kann selbst keine Gesetzesvorlagen einbringen, die für alle Mitglieder bindend sind. Dies kann nur die EU-Kommission. Die Empfehlung dürfte aber durchaus dafür sorgen, dass die Medienindustrie mit ihrer Lobby-Arbeit weniger erfolgreich ist.

Quelle : http://winfuture.de

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RIAA - Neue Klagen gegen Filesharer
« Antwort #196 am: 08 Mai, 2009, 14:16 »
Ende vergangenen Jahres erklärte die Recording Industry Association of America (RIAA), dass man keine einfachen Filesharer mehr verklagen würde.

Diese Aussage war zu schön, um wahr zu sein. Die Redewendung sollte Recht behalten. Bereits kurze Zeit später erreichten Berichte das Netz, dass neue Klagen verschickt wurden.

Insbesondere Ray Beckerman, ein bekannter Verteidiger von Filesharern in den USA, präsentiert auf seiner Homepage regelmäßig neue Klagefälle. Am Jahresanfang erklärte die RIAA noch, dass man gegen bereits eingeleitete Verfahren nichts unternehmen könne, man aber dennoch Wort halten wird. Es vergingen die ersten Monate des neuen Jahres, bis schließlich eines immer klarer wurde. Die Klagemaschinerie der RIAA war alles, aber nicht am Ende.

Im März 2009 reichte man eine Klage gegen Shaun Adams ein, wegen der Verbreitung von neun urheberrechtlich geschützten Werken in Filesharing-Tauschbörsen. Die Tat selbst soll er im Jahr 2007 begangen haben.

Ray Beckerman hat sich erneut die Mühe gemacht und nachgeforscht, ob bereits neue Klagefälle - trotz anderer Versprechungen - eingereicht wurden. Es mag nicht verwunderlich sein, dass er rasch fündig wurde. "Ich erhalte Berichte aus dem ganzen Land, dass neue RIAA-Klagen gegen Einzelpersonen durchgeführt werden. Nur so nebenbei habe ich nachgesehen, ob die RIAA auch im April neue Fälle gegen Personen im Ost- sowie Südbezirk von New York eingereicht hatte. Ich fand eine Klage im Südbezirk sowie zwei im Ostbezirk."

Man darf sich also getrost die Frage stellen, was eigentlich aus den Versprechungen der RIAA geworden ist. Bereits seit letzten August sollten eigentlich keine Klagen mehr durchgeführt werden, die aktuell aufgeführten waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal vorbereitett. Das Märchen findet langsam aber sicher sein Ende, wenngleich man noch immer daran festhält.

Quelle : www.gulli.com

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Filesharing - Hausdurchsuchung für 2 MP3s
« Antwort #197 am: 08 Mai, 2009, 18:51 »
Ein aktueller Beschluss des Amtsgericht Augsburg verrät, wie es um die Unverletzlichkeit der Wohnung bestellt ist.

Wie wertvoll der deutschen Gerichtsbarkeit das Grundgesetz ist, zeigt ein aktueller Hausdurchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Augsburg, welcher gegen einen vermeintlichen Filesharer ergangen ist.

Die Vorgeschichte schien relativ simpel. Der Betroffene erhielt eine Abmahnung seitens einer Rechtsanwaltskanzlei. Diese forderte ihn auf, einen Schadensersatz für die illegale Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes zu bezahlen. Dies soll der Betroffene in einer Tauschbörse zur Verfügung gestellt haben. Im weiteren verlangte man außerdem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, damit sich der Rechteinhaber sicher sein kann, dass die rechtsverletzende Tat nicht noch einmal vollzogen wird. Eine Unterlassungserklärung wurde seitens des ermittelten Anschlussinhabers abgegeben, in modifizierter Form. Die Zahlung der Rechtsanwaltskosten sowie des Schadensersatzes wurde jedoch verweigert, da sich der Betroffene keiner Schuld bewusst war.

Der Rechteinhaber stellte daraufhin einen Strafantrag, welcher nun äußerst interessante Auswirkungen hatte. Dieser spricht nämlich - wie die Abmahnung - von zwei urheberrechtlich geschützten Audiotiteln, die zugänglich gemacht worden sein sollen. Das Amtsgericht Augsburg hat aufgrund dieses Vorwurfes einen Hausdurchsuchungsbeschluss erlassen. Für zwei Audiotitel. Interessant die Standard-Klauseln des Beschlusses, im Kontext zu Tat: "Im Übrigen hält die Staatsanwaltschaft wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten" sowie "Die Beschlagnahme steht in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachtes und ist für die Ermittlungen notwendig."

Fraglich ist nur, was genau man mit diesem massiven Grundrechtseingriff eigentlich bewerkstelligen wollte. Den eines war dem Richter, der diesen Hausdurchsuchungsbeschluss unterzeichnet hat, vermutlich nicht bekannt. Der Betroffene war durch die Abmahnung bereits ausreichend vorgewarnt. Falls es doch bekannt war, darf man sich die Frage stellen, wie man einen solchen Eingriff in verbriefte Grundrechte rechtfertigen kann.

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Radiohead - Filesharing sollte legalisiert werden
« Antwort #198 am: 10 Mai, 2009, 05:18 »
Manche Details werden erst nach langer Zeit bekannt. So auch im Falle der Rock-Band Radiohead, welche ihr Album "In Rainbows" zum Wunschpreis verkauften.

Es war der Versuch, ein neues Geschäftsmodell auszuprobieren. Der Versuch gelang, wenngleich nicht vollständig so wie erwartet. Man erklärte, dass man zukünftige Alben wieder zum Festpreis verkaufen werde.

Wie nun bekannt wurde, stand es zum damaligen Zeitpunkt jedoch offensichtlich nicht besonders gut um die Band. Wie deren Manager Brian Message erklärt, hatte er der Band damals geraten, sich aufzulösen. Aufgrund massiver Schwierigkeiten bei den Aufnahmen zum Album "In Rainbows" sah er sich zu dieser Empfehlung genötigt. "Man muss ehrlich sein, wenn es nicht klappt", erklärte er gegenüber dem Music Managers Forum in Dublin. Obwohl die Band ausgelaugt war, ignorierte man jedoch den Rat des Managers und arbeitete weiter.

Besonders interessant wurde sein Vortrag jedoch aufgrund eines weiteren Details, das im Zusammenhang mit "In Rainbows" steht. Der ursprüngliche Gedanke, das Album zum individuellen Wunschpreis an die Fans zu verkaufen, stamme nicht von der Band. "Zwei meiner Partner in der Management-Branche kamen mit dieser Idee des Zahl-was-du-willst Konzeptes. Wir, also die Band und ich waren wirklich aufgeregt, etwas tapferes und zugleich verrücktes zu tun. Wir erkannten, dass wir durch die Nutzung des Internets als Vertriebsmedium 173 Länder erreichen konnten, während es uns weniger als drei Cent für den Vertrieb einer Kopie kosten würde", erklärte Message. Seiner Ansicht nach sei Radiohead auch eine Band, die "einen Schritt voraus" sei, im Vergleich zu der regulären Plattenindustrie und deren Hauptproblemen. Wenn es nach ihm ginge, sollte Filesharing nicht als illegal angesehen werden. "Wir glauben, dass Filesharing auf P2P-Basis legalisiert werden sollte. Der Austausch von Musik ohne kommerziellen Hintergrund ist eine großartige Sache für die Kultur und die Musik." Mit dieser Ansicht ist er vermutlich nicht alleine.

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Pirate-Bay-Verantwortliche werfen Richter Befangenheit vor
« Antwort #199 am: 10 Mai, 2009, 15:43 »
Die vier Verantwortlichen des schwedischen Torrent-Trackers The Pirate Bay stützen die angekündigte Berufung gegen ihre Verurteilung unter anderem auf Vorwürfe der Parteilichkeit des Richters Tomas Norström. Das schwedische Magazin Ny Teknik berichtet, das gehe aus den vier beim Berufungsgericht Svea hovrätt getrennt eingereichten Einsprüchen hervor. Die Pirate-Bay-Verantwortlichen wollen erreichen, dass ihr Fall neu verhandelt wird.

Kurz nach dem Urteilsspruch war bekannt geworden, dass Norström Mitglied in einer Organisation zum Schutz des Urheberrechts ist, in dem auch Repräsentanten der Medienindustrie vertreten sind, die als Kläger an dem Verfahren beteiligt waren. Außerdem soll er in einer Vereinigung mitwirken, die sich aktiv für eine Verschärfung des Urheberrechts einsetzt. In einem Interview mit der Zeitung Dagens Nyheter hatte Norström die Vorwürfe zurückgewiesen und betont, er stehe den Organisationen nur beratend zur Seite.

Das lässt Peter Althin, einer der Anwälte der Pirate-Bay-Verantwortlichen, nicht gelten, wie CNet berichtet. Bereits durch die Mitgliedschaft in einer Organisation, die die Rechte der Copyright-Inhaber stärken will und deren Mitglieder an dem Verfahren beteiligt waren, fehle die Vertrauensgrundlage. Althin will auch geltend machen, dass die Pirate-Bay-Betreiber die Nutzer nicht zu Urheberrechtsverletzungen aufgerufen haben. Der Anwalt meint außerdem, die für das Urteil zugrundegelegte Schadenssumme sei zu hoch angesetzt.

Das Gericht hatte die vier Pirate-Bay-Verantwortlichen der Beihilfe zur schweren Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden und zu einjährigen Haftstrafe sowie Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilt. Der Schadensersatz in Höhe von 30 Millionen Schwedischen Kronen (2,75 Millionen Euro) soll verschiedenen Film- und Musikunternehmen zugutekommen.

Quelle : www.heise.de

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The Pirate Bay - Pfändung sinnlos?
« Antwort #200 am: 11 Mai, 2009, 14:50 »
Trotz der bereits eingereichten Berufung schwebt das Urteil gegen die Betreiber von The Pirate Bay wie das Schwert des Damokles über ihnen.

Nach der Verurteilung im April gab es kontroverse Meinungen zum Urteilsspruch, die von "völlig korrekt" bis hin zu "maßlos überzogen" reichten.

Die Betreiber wurden zu einer Haftstrafe von einem Jahr sowie einer Geldstrafe von 905.000 US-Dollar pro Person verurteilt. Die Anwaltskanzlei der Klägerseite versucht nun mithilfe der "Kronofogde" insbesondere die Geldstrafen einzutreiben. Trotz der Tatsache, dass gegen das Urteil in Berufung gegangen wird, ist es rechtskräftig. Da während des Prozesses nicht nur die strafrechtliche sondern auch die zivilrechtliche Seite entschieden wurde, hat die Industrie nun einen vollstreckbaren Titel. Im Wesentlichen läuft das Pfändungsverfahren ähnlich ab wie in Deutschland, wo die Gerichtsvollzieher neben einer Gehaltspfändung auch Wertgegenstände beschlagnahmen können.

Nachdem die "Kronofogde" das Anliegen der Klägerseite geprüft hatte, wurde den Beklagten nun mitgeteilt, welche Summen sie jeweils zu bezahlen hätten, um einer Pfändung zu entgehen. Gegenüber Torrentfreak erklärte Peter Sunde, dass man inzwischen Widerspruch gegen den Antrag eingereicht hätte. Man beschwert sich darüber, dass das Verfahren noch lange nicht zu Ende ist und eine Pfändung durch die Kronofogde somit nicht zulässig sei. Abgesehen von dieser Tatsache wäre das Prozedere auch sinnlos, wie Sunde bereits vorab erklärte: "Selbst wenn ich Geld hätte würde ich eher alles was ich besitze verbrennen."

Inzwischen wurde bereits der Versuch gestartet, der Kanzlei Danowsky & Partner die Arbeit so schwer wie möglich zu machen. Eine jüngst ins Leben gerufene Website fordert Freiwillige dazu auf, kleinere Geldbeträge an die Kanzlei zu überweisen und diese dann zurückzufordern,gepaart mit der Begründung, einen Fehler bei der Überweisung begangen zu haben. Die Kanzlei ist dazu verpflichtet, jedweden Aus- sowie Eingang von Geld aufzuzeichnen, was insbesondere dann kostspielig wird, wenn viele Leute dieser Aufforderung folgen. Auch verweist man darauf, dass bei einer verweigerten Rückzahlung ebenfalls die Kronofogde beauftragt werden kann.

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The Pirate Bay - Neuverhandlung immer wahrscheinlicher
« Antwort #201 am: 12 Mai, 2009, 13:39 »
Wenige Tage nach dem Urteil gegen die Betreiber von The Pirate Bay wurde bekannt, dass der vorsitzende Richter Mitglied in mehreren Verbänden ist, die das Urheberrecht bewahren wollen. Inzwischen plädieren immer mehr schwedische Rechtsexperten dafür, das Verfahren mit einem neutralen Richter von vorne beginnen zu lassen.

Der vorsitzende Richter im Verfahren gegen die Macher von The Pirate Bay war Tomas Norström. Dieser hatte es nach der Urteilsverkündung sichtlich schwer.

Es wurde bekannt, dass Norström Mitglied im Schwedischen Urheberrechtsverband (SFU) sowie der Schwedischen Vereinigung zum Schutz von industriellem Eigentum (SFIR) ist. Diese Mitgliedschaften führten automatisch dazu, dass er zwei der der größten internationalen Verbände angehört, die sich für ein härteres und strengeres Urheberrecht aussprechen, nämlich die ALAI sowie die AIPPI. In deren Grundsätzen halten die beiden Verbände fest, dass es ihr wichtigstes Ziel ist, die Interessen von Rechteinhabern durchzusetzen. Norström hatte die entsprechenden Verbindung auch vor dem Verfahren nicht preisgegeben, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre.

Inzwischen sprechen sich viele Rechtsexperten in Schweden dafür aus, das Verfahren neu zu verhandeln. Die bisherigen Details zur SFU und SFIR hätten eine Befangenheit nur am Rande rechtfertigen können, mit der ALAI und der AIPPI ändere sich dies jedoch. Bedauerlicherweise wollen zahlreiche dieser Experten anonym bleiben. Lediglich Eric Bylander, ein Assistenzprofessor an der Universität von Göteburg sagte, dass "das Vertrauen in das judikative System verlangt, dass das Berufungsgericht dies als eine Befangenheit bewertet."

Sollte es tatsächlich zu einer kompletten Neuverhandlung kommen, so wäre dies nicht nur ein kleiner Sieg für The Pirate Bay. Die Chancen, ein anders lautendes Urteil zu erhalten, stehen auch nicht gerade schlecht. "Im besten Interesse für die schwedische Bevölkerung und ihr Vertrauen in das System sollte eine Neuverhandlung nicht nur genehmigt, sondern verlangt werden", erklärte Peter Sunde. Die entsprechenden Anträge wurden bereits eingereicht, in den kommenden Wochen wird über diese entschieden.

Neben dem Richter Tomas Norström haben die Beklagten außerdem eine neue polizeiliche Ermittlung verlangt. Die, auf der die Klage aufbaute, wurde nämlich von Jim Keyzer durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Befragung der Beklagten wusste dieser bereits, dass er bei Warner Bros. angestellt war. "Wir wollen, dass alles unter den Augen der Öffentlichkeit geschieht, so dass alle Leute dabei helfen können, dass alles korrekt abläuft", schreibt Sunde in seinem Blog. Bis zu einer möglichen Neuverhandlung wird jedoch noch einige Zeit vergehen.

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The Pirate Bay - DDoS-Attacke gegen Klägeranwalt hat begonnen
« Antwort #202 am: 13 Mai, 2009, 16:16 »
Die Kanzlei Danowsky, welche aufseiten der Contentindustrie die Klage gegen die Betreiber von The Pirate Bay ins Feld führte, sieht sich nun einer interessanten Variante eines DDo$-Angriffs ausgesetzt.

Peter Danowsky trat im Verfahren gegen The Pirate Bay als Anwalt der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) auf.

Wie bereits gestern berichtet, verbreitete sich im Netz eine Art Racheplan, welcher offensichtlich seine ersten Schritte gemacht hat. Die Besucher der Website internetavgift.se finden auf der Homepage die Aufforderung, einen Betrag von 1 Schwedischen Kronen auf das Konto der Kanzlei zu überweisen. Dies entspricht einem Betrag von ungefähr 13 Cent. Als Überweisungszweck soll "Kauf von Medien" angegeben werden. Als Ziel der "Attacke" hat man die Nordea Bank ausgemacht, bei welcher die Kanzlei ein Konto hat.

Laut den Richtlinien der Bank sind bis zu 1.000 Überweisungen pro Jahr kostenlos. Jede weitere Überweisung wird mit 21 Cent berechnet. Des Weiteren verlangt das Gesetz, dass jede Transaktion - egal ob kostenlos oder nicht - von der Kanzlei schriftlich aufgezeichnet werden muss. Es sollte deutlich werden, dass dies ein enormer personeller Aufwand werden kann, wenn sich viele zu den Überweisungen entschließen. Den Kostenfaktor für die Rücküberweisungen einmal außen vor gelassen.

Bislang ist unklar, wer sich hinter der Website und der DDoS-Planung befindet. Registriert ist die Seite auf einen "svart3024-00001", was bei manchen die Vermutung aufkommen ließ, dass Gottfrid Svartholm Warg in Verbindung mit der Seite stehen könnte.

Bislang ist unklar, wie viele Menschen dem Aufruf Folge leisten. Man sollte von diesem "Streich" auch nicht zu viel erwarten.

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Pirate Bay: Schweden will sofortigen Schadensersatz
« Antwort #203 am: 13 Mai, 2009, 18:44 »
Laut einem Bericht der schwedischen Tageszeitung 'The Local' will der Staat Schweden, dass die vier verurteilten Pirate-Bay-Betreiber den Schadensersatz über knapp 2,8 Millionen Euro sofort zahlen. Die erste Rate ist heute fällig.

Obwohl die Betreiber des BitTorrent-Trackers in Berufung gegangen sind, will die schwedische Vollzugsbehörde Kronofogdemyndigheten das Geld sofort eintreiben. Den vier Personen wurde eine Aufforderung zugestellt, 12,1 Millionen Schwedische Kronen zu überweisen. Umgerechnet sind das 1,1 Millionen Euro.

Sollten sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden die Konten von Fredrik Neij, Gottfrid Svartholm Warg, Peter Sunde und Carl Lundström gepfändet. Ein Sprecher der Behörde sagte, dass man das Geld beschlagnahmen werde, falls bis heute keine Zahlung eingeht.

Die Pirate-Bay-Betreiber zeigen sich davon unbeeindruckt. So teilte Sunde gegenüber der Nachrichtenagentur 'TT' mit, dass er den Bescheid geschreddert hat. Er erklärte, dass er der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen kann, da er kein Geld besitzt. Der einzige, der die Rechnung begleichen könnte, ist Lundström - er ist Erbe des Lebensmittelkonzerns Wasabröd.

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Neuer Skandal um Pirate-Bay-Richter
« Antwort #204 am: 15 Mai, 2009, 19:42 »
In den letzten Tagen ist der Richter im Prozess gegen die Betreiber von The Pirate Bay immer stärker unter Beschuss geraten. Ein neues Detail lässt eine Neuverhandlung unumgänglich erscheinen.

Nach dem harschen Urteil gegen das angeklagte Quartett war bekannt geworden, dass der Richter Tomas Norström selbst Mitglied in einem Verband der Rechtewirtschaft ist. Lautstarke Forderungen nach einer Neuverhandlung waren die Folge. Nur erklärte einer der TPB-Anwälte, weitere Beweismittel für eine Befangenheit Norströms gefunden zu haben.

Per E. Samuelson erklärte, der Richter sei augenscheinlich nicht zufällig für den Fall ausgelöst worden, wie es das schwedische Gesetz vorschreibt: "Wir haben einige Dinge gefunden, insbesondere über die zufällige Auswahl. Sie scheint nicht zufällig gewesen zu sein." Der Präsident des Gerichtsbezirkes widersprach diesen Vorwürfen und erklärte, alle Vorgänge seien vorschriftsgemäß ausgeführt worden.

Die Anwälte der Verteidigung haben nun Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt. Der mitangeklagte TPB-Sprecher Sunde hatte sich bereits zuvor dafür eingesetzt, angesichts der Zweifel an Norströms Neutralität den Fall neu aufzurollen:

"Im besten Interesse des Vertrauens des schwedischen Volkes in das System sollte ein Wiederaufnahmeverfahren nicht nur gewährt, sondern verlangt werden."

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The Pirate Bay - Bankkonten einfrieren?
« Antwort #205 am: 15 Mai, 2009, 20:30 »
Nach der juristischen Niederlage von The Pirate Bay hat nun die Bank, bei welcher die Betreiber ihre Konten haben, angedeutet, dass sie mit den Behörden kooperieren werden und notfalls sogar die Konten einfrieren.

Mit immer neuen Mitteln versucht man, die Betreiber von The Pirate Bay zur Zahlung des geforderten Schadensersatzes zu bewegen. All dies, obwohl gegen das Urteil Berufung eingelegt worden ist.

Natürlich schützt dies nicht vor einer Vollstreckung, es scheint jedoch so, als ob es die Industrie unglaublich eilig hätte, an vielleicht vorhandenes Bargeld zu gelangen. Problematisch wird dies, da nach wie vor unklar ist, ob die Verurteilten - bis auf eine Ausnahme - überhaupt über die finanziellen Mittel verfügen, um die Forderungen zu begleichen. Die Bank, bei welcher die vier Betreiber von The Pirate Bay ihre Konten haben, hat nun angedeutet, dass man deren Konten notfalls auch einfrieren würde. Befürchtet man, dass die angeblich vorhandenen finanziellen Mittel schnell beseitigt werden? Insbesondere Peter Sunde scheint es mit der Vollstreckung gänzlich entspannt zu nehmen. Die erhaltene Zahlungsaufforderung fand bei ihm ein interessantes Ziel: "Ich habe sie bereits geschreddert. Ich habe kein Geld, also wird es auch nicht meine persönlichen Finanzen betreffen." Bislang scheint es lediglich so, als ob Carl Lundström seinen Anteil am Schadensersatz begleichen könnte.

Dies könnte äußerst heikel für ihn werden, da alle vier zur Zahlung des Schadensersatzes verurteilt wurden. Da Sunde, Neij und Svartholm Warg jedoch vermutlich keine Zahlungen leisten können, ist davon auszugehen, dass Lundström allein für die Forderungen einstehen muss. Die Folgen dieses Ereignisses dürften sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur schwer abschätzen lassen.

Das ganze Verfahren gerät langsam aber sicher zu einer Farce, bei welcher die Contentindustrie immer mehr ins negative Licht gerät. Auf die Berufungsverhandlung darf man gespannt warten.

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Bereits kurz nach dem Urteil im Pirate-Bay-Prozess kündigten die vier verurteilten Betreiber des schwedischen Torrent-Trackers an, in Berufung zu gehen. Eines ihrer Argumente: Der beteiligte Richter Tomas Norström sei befangen gewesen, da er Mitglied in einer Organisation zum Schutz des Urheberrechts sei und in einer Vereinigung mitwirke, die sich aktiv für eine Verschärfung des Urheberrechts einsetzt.

Einem Bericht des schwedischen Fernsehens zufolge werfen die Anwälte der Pirate-Bay-Betreiber Richter Norström jetzt außerdem vor, auf andere Weise als die in Schweden vorgeschrieben zufällige Zuteilung von Richtern zu Verfahren am Prozess beteiligt worden zu sein. "Wir haben eine ganze Menge gefunden, vor allem Merkwürdigkeiten rund um das Losverfahren. Es scheint, als habe es kein Losverfahren gegeben", so Per E. Samuelson, einer der Verteidiger. Diesen Vorwurf weist das Stockholmer Gericht allerdings zurück.

Das Gericht hatte die vier Pirate-Bay-Verantwortlichen der Beihilfe zur schweren Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden und im April zu einjährigen Haftstrafen sowie Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilt.

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The Pirate Bay - Piraten-Hymne zum Download
« Antwort #207 am: 17 Mai, 2009, 22:31 »
Ein schwedischer Musiker hat für den beliebten BitTorrent-Tracker eine Hymne geschrieben. Diese kann ab sofort heruntergeladen werden.

Vor einigen Jahren haben die Betreiber des nordischen Torrent-Trackers damit geliebäugelt, eine eigene Insel zu kaufen. Getauft wurde das Vorhaben auf den Namen "Buy Sealand". Dort wollte man allen Gleichgesinnten einen Wohnsitz inclusive Breitbandinternet und VIP-Accounts für The Pirate Bay zur Verfügung stellen. Ohne urheberrechtlich Beschränkungen versteht sich.

Innerhalb weniger Wochen sammelten sich 20.000 US-Dollar von gewillten Bewohnern an. Allerdings war der Betrag nicht ausreichend, um tatsächlich eine eigene Insel zu erwerben. Daraufhin hat man noch einige andere Inseln in Betracht gezogen. Viele kamen aber nicht in Frage, da es keine ausreichende Anbindung an das Internet gab. So verlief das Projekt mit der Zeit im Sand und die gesammelten Gelder wurden verwendet, um Bäume in Kambodscha zu kaufen. Da es aber offenbar immer noch Leute gibt, die an dem Vorhaben großen Gefallen finden und die Hoffnung noch nicht aufgegeben haben, gibt es ab sofort eine eigene Pirate-Bay-Hymne.

Entsprungen ist das Werk einem schwedischen Künstler namens Montt Mardie.Er war der Meinung, dass die nordischen Piraten eine Hymne gebrauchen könnten. Grund genug für ihn, sich ans Werk zu begeben. Das zugehörige Musikvideo ist auf der Videoplattform YouTube zu sehen. Abgesehen davon kann der Titel auch via BitTorrent heruntergeladen werden. Die Pirate-Bay-Crew zeigt sich sichtlich erfreut darüber und ermutigt jeden, sich den Song herunterzuladen, zu remixen und weiterzugeben.

Quelle : www.gulli.com

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RIAA-Verfahren: Anwalt schmeißt kurz vor der Wiederaufnahme hin
« Antwort #208 am: 18 Mai, 2009, 16:20 »
In dem bisher einzigen vor Gericht verhandelten Filesharing-Verfahren der US-Musikindustrie droht eine weitere Verzögerung. Der Anwalt von Jammie Thomas will sich aus dem in Duluth (US-Bundesstaat Minnesota) anhängigen Verfahren zurückziehen, das kurz vor der Wiederaufnahme steht. Am 15. Juni sollte Thomas zum zweiten Mal der Prozess gemacht werden, nachdem die spektakuläre Verurteilung im ersten Anlauf wegen eines Verfahrensfehlers später wieder aufgehoben worden war. In seinem am Freitag eingereichten Rückzugsgesuch (PDF-Datei) führt Rechtsanwalt Brian Toder finanzielle Gründe an. Auch um das Vertrauensverhältnis zwischen Mandantin und Anwalt scheint es nicht mehr zum Besten zu stehen. Toder hatte das Mandat kurz vor dem ersten Prozess schon einmal niederlegen wollen.

Thomas erhebt in einer separaten Eingabe (PDF-Datei) keinen Widerspruch gegen Toders Rückzug. Der begründet seinen Schritt unter anderem mit Kosten von knapp 130.000 US-Dollar, die durch den Prozess bisher aufgelaufen seien. Für den weiteren Verlauf des Verfahrens rechnet der Anwalt mit noch einmal dieser Summe. Thomas ist weitgehend mittellos, hatte sich in der Vergangenheit aber zu regelmäßigen Zahlungen an Toders Kanzlei bereiterklärt. Das Gericht hatte darin ein Zeichen des guten Willens gesehen und unter Hinweis auf ein intaktes Vertrauensverhältnis Toders erstes Rückzugsgesuch verweigert. Das Gegenteil sei der Fall, argumentiert nun Toder, führt Einzelheiten dazu aber nur in einem vertraulichen, nicht veröffentlichten Antrag aus.

Gegenüber der Lokalzeitung Duluth News Tribune äußerte der Anwalt, er sei bis zu den Vergleichsverhandlungen in der vergangenen Woche an Bord geblieben. Am vergangenen Dienstag hatten sich Thomas, Toder sowie die Klagevertreter des US-Labels Capitol Records auf Anordnung des Gerichts getroffen, um zu einer außergerictlichen Lösung des Konflikts zu kommen. Das Label wirft Thomas Urheberrechtsverletzung in 24 Fällen durch die Verbreitung von Musikstücken über ein P2P-Netz vor. Nach dem Scheitern der Verhandlungen will Toder nun aussteigen. Die Gegenseite erhebe keine Einwände, wolle aber keine weitere Verzögerung des Verfahrens, schreibt Toder. Am kommenden Mittwoch soll der Antrag vor Gericht zur Sprache kommen.

Wie das auch ausgeht, für Thomas wird es schwer: Auch wenn sie kurzfristig einen neuen Verteidiger findet, muss der sich erst einarbeiten. "Auf keinen Fall kann ein anderer Anwalt diesen Fall am 15. Juni verhandeln", meinte Toder dazu gegenüber Wired. Sollte der Richter das ähnlich sehen, könnte er Toders Antrag allerdings ablehnen. Sollte er den Anwalt dagegen aus seinen Pflichten entlassen, könnte es auch eine weitere Verschiebung geben. Im für die Beklagte schlimmsten Fall steht sie am 15. Juni ohne Anwalt vor Gericht. Kritiker der vom US-Branchenverband Recording Industry Association of America (RIAA) koordinierten Klagewelle gegen mutmaßliche Filesharer hatten wiederholt auf das Ungleichgewicht hingewiesen, dass in den Verfahren hochbezahlte Branchenanwälte auf Bürger treffen, die sich eine angemessene Verteidigung nicht leisten können.

Das Verfahren gegen Jammie Thomas hatte weltweit Aufsehen erregt. Zum ersten Mal war es der amerikanischen Musikindustrie gelungen, eine Verurteilung wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke über ein Filesharing-Netzwerk zu erreichen. Thomas war von den Geschworenen der Urheberrechtsverletzung in 24 Fällen für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 222.000 US-Dollar verurteilt worden. Der vorsitzende Richter hatte später einen Verfahrensfehler eingeräumt, das Urteil kassiert und eine neue Verhandlung angeordnet.

Quelle : www.heise.de

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Musikindustrie will 'The Pirate Bay' abschalten lassen
« Antwort #209 am: 20 Mai, 2009, 16:02 »
Vertreter der Musikindustrie fordern nach der Verurteilung der Betreiber des BitTorrent-Trackers "The Pirate Bay" eine sofortige Einforderung der verhängten Strafzahlung. Außerdem wollen sie eine endgültige Sperrung des Portals durchsetzen.

Die Plattenfirmen EMI, Sony, Warner und BMG gehen dazu nun gegen den Hosting-Provider von The Pirate Bay vor. Die Firma Black Internet soll nach dem Willen der Musikfirmen aufhören, ihre Bandbreite für das Torrent-Portal zur Verfügung zu stellen, meldet die schwedische Zeitung 'Dagens Nyheter'.

Die Unternehmen haben den Angaben zufolge beim für das Verfahren gegen The Pirate Bay zuständigen Gericht einen entsprechenden Antrag eingereicht. Darüber hinaus verlangen sie, dass die Betreiber Maßnahmen ergreifen, um die weitere Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte zu unterbinden.

Bei Tests sei es möglich gewesen, 467 Musikalben herunterzuladen, für die die Plattformen die Rechte besitzen. Die Erfolgsaussichten für die Forderungen der Musikindustrie sind unterdessen eher gering, da die Server von The Pirate Bay in Ländern stehen, in denen ihr Betrieb bisher vollkommen legal möglich ist.

Noch hat das Gericht zudem nicht über einen Berufungsantrag der zu einem Jahr Haft und mehreren Millionen Euro verurteilten The Pirate Bay-Betreiber entschieden. Sie befinden sich deshalb weiterhin auf freiem Fuß. Experten gehen außerdem davon aus, dass das Verfahren noch lange nicht beendet ist und einige weitere Jahre in Anspruch nehmen könnte.

Quelle : http://winfuture.de

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