Autor Thema: Bundesagentur für Arbeit,Hartz IV,Überwachung von Arbeitslosen ....  (Gelesen 23231 mal)

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Offline Jürgen

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Re: "Existenzminimum sichern, nicht Luxus finanzieren"
« Antwort #225 am: 27 September, 2010, 01:08 »
Hmmm...

Das Fallbeil des französischen Doktors war ursprünglich auch einmal als humane Verbesserung gemeint.
Es sollte die Sache schmerzlos, schnell und sicher erledigen, im Unterschied zu Galgen, Würgestock, Erschiessen, Richtaxt, Schwert usw.
Allerdings sank auch sogleich die Hemmschwelle bei Anwendern und Publikum.
So wurde erstmals das quasi industrielle Töten ermöglicht.

Ich weiss nicht wirklich, was ursprünglich in den Köpfen der Agenda2010- / Hartz4-Erfinder vorgegangen ist, aber von echtem sozialen Denken war's damals sicher nicht geprägt.
Jedenfalls wurde die Krisenhilfe im Anschluss an die Versicherungsleistung bereits Ende der 20er Jahre bedingt eingeführt, dann unter Adenauer 1956 als Arbeitslosenhilfe so eingeführt, wie wir sie erinnern.
Die Nazi-Zeit lasse ich jetzt lieber aussen vor.
Fakt ist, dass die Sozis nicht zu den Erfindern gehörten.

Immerhin hatte die Arbeitslosenhilfe prinzipiell die bisher erbrachte Arbeitsleistung gewürdigt, indem sie höher ausfallen konnte als Sozialhilfe, die auch solche Bedürftigen erhalten konnten, die noch nie oder nur sehr wenig gearbeitet hatten.
Das heutige ALG2 dagegen stellt nach kurzer Zeit alle (über 25) gleich, egal ob noch nie gearbeitet oder jahrzehntelang geschuftet.
Ausnahmen gibt's praktisch nur für relativ begüterte Zeitgenossen, z.B. weil Hausbesitzer gegenüber Mietern besser gestellt werden, bereits früh von den Eltern weggezogene gegenüber solchen Jungerwachsenen, die sich noch nie eine eigene Bleibe leisten konnten.
Schutzvermögen hilft auch nur denen, die sowas schon haben.

Das Ganze ist hochgradig ungerecht und willkürlich, wie ja auch zumindest im Ansatz das Verfassungsgericht festgestellt hat.
Die jetzt beschlossene Neuberechnung, mit fünf Euro mehr, ändert daran gar nichts.
Insbesondere wurde der Bedarfssatz für Kleinkinder abermals nicht der Realität angepasst. Das weiss jeder, der schon einmal Windeln gekauft hat...


A propos Tabak und Alk:
So wie dieses Volk zu wählen pflegt, zwingt sich mir der Eindruck auf, man versucht eifrig, sich die Politiker schönzusaufen.
Aber soviel Schnaps und Bier gibt's garnicht...
Und ich rauche eigentlich nur, um nicht immerzu morden zu müssen :o
Vielleicht reagiert das unterdrückte Volk wenigstens jetzt.


Jürgen
- dessen aktueller Frondienst nun doch am Monatsende endet, nach zwei Jahren Blut, Schweiss und Tränen, leeren und gebrochenen Versprechungen und viel Verzicht -  
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,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
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Offline SiLæncer

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ALG II: Kein Garten, aber jede Menge Mineralwasser.
« Antwort #226 am: 27 September, 2010, 12:16 »
Die neuen Regelsätze sind festgelegt und der Referentenentwurf bietet ein paar nette Schmankerl zum Thema: "Was ist regelsatzrelevant?"

Vorab: Da der Referentenentwurf zum Thema "Neuberechnung der Regelsatz bei ALG II" sehr umfangreich ist (zwar nur 74 Seiten, diese jedoch voller Zahlen und Daten und den üblichen juristischen Schachtelsätzen), ist dieser Blogbeitrag nur eine spontane Wiedergabe der Aspekte, die mir schon jetzt aufgefallen sind.

(Hinweis: Beim Thema "Mineralwasser" wurde der in Fettschrift gezeigte Abschnitt eingefügt, nachdem mich ein Forumteilnehmer darauf aufmerksam machte, dass der Abschnitt bisher irreführend war. Ich bitte dafür um Entschuldigung.)


Es gibt kein Bier...

Tabak und Alkohol wurden nunmehr aus den Regelsätzen herausgerechnet. An deren Stelle gibt es substituierende alkoholfreie Getränke, also keine 8,11 Euro mehr für alkoholische Getränke, dafür aber 2,99 Euro für substitutionierendes Mineralwasser:

Nach der Sonderauswertung wurden für Einpersonenhaushalte der Referenzgruppe im Jahr 2008 durchschnittliche Verbrauchsausgaben von 8,11 € für alkoholische Getränke ermittelt. Davon entfielen - nach dem Wägungsschema des allgemeinen Preisindex - rechnerisch 11,35 % für Spirituosen, die nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht dem Zweck der Flüssigkeitsaufnahme dienen. Es verbleiben dann von den 8,11 € noch 7,19 € für alkoholische Getränke, die durch alkoholfreie Getränke zu substituieren sind.

Es gibt für die Umrechnungen des Preises alkoholischer in alkoholfreie Flüssigkeitsmengen keine Vorgaben, so dass hier eine Plausibilitätsrechnung erforderlich ist. Für 7,19 € lassen sich etwa 12 Liter preiswertes Bier kaufen.

Ausgehend von 12 Litern Flüssigkeitsbedarf ergibt sich das maximal durch alkoholfreie Getränke zu substituierende Flüssigkeitsvolumen. Da die Flüssigkeitsmenge mit einem preisgünstigen Getränk berechnet wurde, ist es angemessen, auch die alkoholfreien Getränke mit dem niedrigpreisigem Mineralwasser anzusetzen.

Für die anzusetzenden 12 Liter Mineralwasser wurde ein Betrag von 2,99 € eingesetzt, für den Supermärkte flächendeckend eine entsprechende Menge Mineralwasser anbieten. Legt man die Preise der preisgünstigen Discounter für 1,5 Liter Mineralwasserflaschen zugrunde, ergibt sich für 12 Liter Mineralwasser sogar nur ein Preis von 1,52 €. Bei den als regelbedarfsrelevant berücksichtigten 2,99 € ist also bei preisbewusstem Einkauf durchaus Spielraum für Saft oder andere alkoholfreie Getränke.

Garten? Wer braucht das schon?

Im System der Mindestsicherung ist die Unterhaltung eines Gartens als nicht existenzsichernd zu bewerten. Deswegen werden in der Abteilung 05 die Position "Nicht motorbetriebene Gartengeräte" nicht als regelbedarfsrelevant angesehen, die Position "Motorbetriebene Werkzeuge und Ausstattungsgegenstände für Haus und Garten" werden um die Ausgaben für Gartengeräte bereinigt.

If I had a hammer...

Die Position "Fremde Reparaturen an Handwerkzeugen" wird im Unterschied zur Sonderauswertung EVS 2003 nicht mehr als existenzsichernd berücksichtigt. Reparaturen sind nur bei teuren Werkzeugen wirtschaftlich vertretbar. Besitz und Nutzung solcher Werkzeuge sind jedoch in der Durchschnittsbetrachtung bei Leistungsberechtigten nach dem Zweiten und Zwölften Buch nicht zu unterstellen.

Vielen Dank für die Blumen

Die Position "Schnittblumen und Zimmerpflanzen" gehören nicht zum erforderlichen Grundbedarf und sind nicht existenzsichernd. Sie werden deshalb auch nicht mehr für den Regelbedarf berücksichtigt.

Demnächst gibt es doch das Bildungspaket

Die Position "sonstige Verbrauchsgüter" (u.a. Schreibwaren und Zeichenmaterial) ist nur für Kinder bis 5 Jahre voll regelbedarfsrelevant. Da Kinder von 6 bis 17 Jahren diese Güter gesondert über das Schulbasispaket erhalten, werden diese Ausgaben für diese Altersgruppe nicht bei der Ermittlung des Regelbedarfs berücksichtigt.

Da das Teilhabepaket für alle Kinder die Ausgaben für "Außerschulischen Unterricht und Hobbykurse" umfasst, werden diese für Kinder und Jugendliche nicht als Regelbedarf berücksichtigt.

Ach ja: ein Konto muss für Kinder auch nicht mehr sein. Kinder heißt übrigens: bis 18 Jahre.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Offline ritschibie

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Re: "Existenzminimum sichern, nicht Luxus finanzieren"
« Antwort #227 am: 27 September, 2010, 16:59 »
Das, was mich dabei so masslos erzürnt sind nicht die 5 € mehr (die können tatsächlich nicht den prozentualen Steigerungsfaktor der Boni der ebenfalls bündisch alimentierten Hypo-Real-Estate-Angestellten erreichen), das ist und bleibt die Tatsache, dass die Menschenwürde staatlich sanktioniert (bei einigen zumindest) zertrümmert wird. Leute, die gewohnt waren (meist jahrzentelang), ehrlich und hart ihr Geld zu verdienen, die oft auf Gehaltserhöhung verzichtet bzw. Gehaltsminderungen zugestimmt haben (für das mehrheitliche Wohl des Kapitaleigners), sind plötzlich Bittsteller mit Paria-Charakter!

Diese Situation ist unterschiedlich zu der, in der sich die ehemaligen "Sozialhilfe"-Empfänger befinden. Diese Gruppe konnte oder wollte nicht - aus den unterschiedlichsten Gründen - am "normalen" Erwerbsleben teilhaben. Ihre Mitglieder hatten meist eine ausgedehnte Vita in der "Stütze" und damit mehr Zeit, sich auf die Ebene des Existenzminimums einzustellen. Trotzdem ist der Alltag für diese Leute sicher auch kein Zuckerschlecken: Wie könnte auch, ein Leben am Existenzminimum fristen, anders sein?

Ich will keine künstlichen Pflöcke zwischen den Gruppen einschlagen, nur die Situation der ehemaligen Arbeitnehmer stärker ausleuchten.Schließlich war ich selbst bis vor kurzem Arbeitnehmer.

Ausgerechnet der Stamokap-Propagandist (als JUSO) Schröder hat den Arbeitslosen das Hartz-Etikett verliehen. Sie mögen's ja nicht so gemeint haben, aber damit haben die Rot-Grünen Sozialpolitiker eine Maschinerie in Gang gesetzt, die dem Arbeit Suchenden schwer auf dem Selbsvertrauen sitzt. Von nun an muss er sich nicht mehr seiner Qualifikation gemäß eine Stelle suchen, er muss (mehr oder weniger) nehmen, was kommt. Vor allem bei den Älteren (50+) kommt da sehr bald der Faßbinder-Spruch "Angst fressen Seele auf" zum tragen. Zum Shluß landen viele (wenn sie Glück haben) dann in der (äußerst schlecht bezahlten) Leiharbeit. Strandgut einer verfehlten Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Die, die "made in Germany" zum Mythos gemacht haben, können jetzt Biertische abräumen: "Destroyed in Germany"...

Denk ich an Deutschland in der Nacht....


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ALG II: Ende des Rätselratens
« Antwort #228 am: 27 September, 2010, 23:06 »
Die neuen (geplanten) Regelsätze stehen fest - Teil 1: Kinder und Bildung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat sich Transparenz auf die Fahnen geschrieben und bietet auf der eigenen Homepage die Zahlen und Fakten hinter der Berechnung. Was in den letzten Tagen bereits gemutmaßt wurde, hat sich nun als Fakt erwiesen: der ALG II-Regelsatz für alleinstehende Erwachsene wird auf 5 Euro erhöht und beträgt bald 364 Euro monatlich.

 Das BMAS bietet die für die Neuberechnung der Regelsätze wichtigen Dokumente auf seiner Homepage unter der Überschrift "Transparent, fair, zukunftsorientiert" an. Der darunter befindliche Referentenentwurf selbst nennt schon die neuen Regelsätze. Danach erhalten

*    alleinstehende oder alleinerziehende Leistungsberechtigte (Regelbedarfsstufe 1) 364 Euro
*    Ehegatten und Lebenspartner sowie andere erwachsene Leistungsberechtigte, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften (Regelbedarfsstufe 2) 328 Euro
*    erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben (Regelbedarfsstufe 3) 291 Euro
*    Jugendliche von Beginn des 14. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Regelbedarfsstufe 4) 275 Euro
*    Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres (Regelbedarfsstufe 5) 242 Euro
*    und Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (Regelbedarfsstufe 6) 213 Euro.

Da einerseits die kinderspezifische Berechnung der entsprechenden Regelsätze vom Bundesverfassungsgericht explizit angemahnt wurde, andererseits aber auch die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau von der Leyen, stets die Kinder in den Vordergrund rückte, soll damit angefangen werden.

Ver"erbte" Armut

Das BverfG hatte in seinem Urteil ausdrücklich festgeschrieben, dass Kinder einen spezifischen Bedarf haben, der nicht einfach prozentual vom Erwachsenenbedarf aus berechnet werden kann und darf. Auch fehle sowohl im Erwachsenen- als auch im Kinderregelsatz die Position "Bildung". Diesem wurde nun abgeholfen.

Für Kinder im Alter von bis zu 6 Jahren wurden monatliche Kosten in Höhe von 0,98 Euro für die Bildung als regelsatzrelevant anerkannt, für Kinder und Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren noch 0,29 Euro. Ausschlaggebend für die Berechnung sind die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008. Bei den Paarhaushalten mit einem Kind unter 6 Jahren ergaben sich folgende Zahlen für die Bildungsausgaben: nachrichtlich erfasst wurden 72 Haushalte, hochgerechnet wurde auf 84.000 Haushalte, die Ausgaben betrugen für den Gesamthaushalte 22,58 Euro, wovon 5,06 Euro auf Erwachsene entfielen, weshalb für die Kinder unter 6 Jahren noch 17,52 Euro auf den Bereich Bildungswesen entfielen. Monatlich wurden 0,98 Cent festgesetzt.

Hier zeigt sich die Problematik der EVS im Allgemeinen: Berücksichtigt werden die Zahlen der einkommensschwächsten Haushalte in einem bestimmten Jahr, wobei zwar Haushalte, die lediglich aus Transferleistungsempfängern bestehen, herausgenommen wurden, nicht jedoch Haushalte, die unter anderem auch von Transferleistungen leben. Dies führt bei der Berücksichtigung der Ausgaben zu Zirkelschlüssen: Wer wenig Geld hat, der kann manche Ausgaben nicht leisten, was dann dazu führt, dass diese Ausgaben bei der Berechnung der notwendigen Ausgaben für die Einkommensschwachen nicht berücksichtigt werden.

Oder einfacher ausgedrückt: Wenn die Haushalte kein Geld für die Bildung von unter 6 Jahre alten Kindern übrig haben, dann gibt es bei der Statistik keine Werte - unabhängig davon, ob diese "O-Werte" sich erst durch das geringe Einkommen ergeben haben oder nicht. Sie sind damit aber ausschlaggebend für die Berechnung der nächsten Werte. Armut erzeugt somit neue Armut.

Bildungspakete der Zukunft

Bei den Bildungsausgaben wie auch den Ausgaben für Zeichenmaterialien oder dergleichen mehr setzt das BMAS auf das Bildungspaket, welches noch nicht abgesegnet oder gar rechtlich ausgefeilt ist. Durch die späte Vorstellung der neuen Regelsätze ist somit ein Zeitdruck geschaffen worden (nicht zuletzt auch der Geheimniskrämerei des BMAS geschuldet, das z.B. bis heute nicht die genauen Anfragen an das Statistische Bundesamt herausgeben will, auf dass überprüft werden kann, welche Daten genau und weshalb angefordert wurden), der im Endeffekt auch durch den von der Bundesarbeitsministerin forcierten Druck hinsichtlich des Bildungspaketes nur eine Zustimmung zum Regelsatz wie auch dem Bildungspaket zulässt. Die neuen Regelsätze, die auch den Vorstellungen der FDP entgegenkommen, sind nur möglich, wenn zeitgleich das Bildungspaket auf den Weg geschickt wird, da es essenzieller Bestandteil der neuen Regelungen ist.

So werden Zeichenmaterialien oder Schreibwaren nur für Kinder bis 6 Jahren als regelsatzrelevant anerkannt, da das Schulpaket ab dem 6. Lebensjahr diese Ausgaben abdeckt:

Zitat
Die Position "sonstige Verbrauchsgüter" (u.a. Schreibwaren und Zeichenmaterial) ist nur für Kinder bis 5 Jahre voll regelbedarfsrelevant. Da Kinder von 6 bis 17 Jahren diese Güter gesondert über das Schulbasispaket erhalten, werden diese Ausgaben für diese Altersgruppe nicht bei der Ermittlung des Regelbedarfs berücksichtigt. Da das Teilhabepaket für alle Kinder die Ausgaben für "Außerschulischen Unterricht und Hobbykurse" umfasst, werden diese für Kinder und Jugendliche nicht als Regelbedarf berücksichtigt.

Die Frage, inwiefern solche Ausgaben auch dann übernommen werden, wenn sie weder durch "außerschulischen Unterricht" noch durch "Hobbykurse" anfallen, bleibt offen. Autodidakten bleiben hier ebenso außen vor wie Kinder, die auf Grund fehlender Möglichkeiten ihre Talente zuhause selbst entwickeln müssen.

Das Bildungspaket wird in dem Entwurf oft erwähnt, so heißt es z. B.:

Zitat
Ausgaben für Klassenfahrten und Nachhilfeunterricht für allgemein bildende und weiterführende Schulen sind Bestandteil des neuen Bildungs- und Teilhabepaketes und deshalb nicht regelbedarfsrelevant.

Hier stellt sich einmal öfter die Frage, inwiefern hier Freizeit, Bildung und Ernährung verquickt werden, wenn das Bildungs- und Teilhabepaket sowohl das Mittagessen, Musikschulenmitgliedschaften, Sportvereinsmitgliedschaften als auch Nachhilfe abdecken soll.

Viel wichtiger jedoch ist die Frage, ob das Bildungs- und Teilhabepaket sich finanziell umsetzen lassen wird. Sollte es z.B. tatsächlich erst mittels der umstrittenen Chipkarte realisiert werden, dann wird dieses Paket erst ca. Mitte 2011 geschnürt werden und setzt weiterhin auf freiwillige Hilfen von Privaten.

Vater, Mutter, Kind. Familie?

Die genaue Aufsplittung der Bedürfnisse für Kinder und Erwachsene, die das BverfG anmahnte, hat ebenfalls einen Haken: Da von "Familien" gesprochen wird, ist die Frage, welche Ausgaben nun explizit für Kinder, welche für Erwachsene und welche für die "Familie" anfallen, keineswegs unwichtig.

Wenn der Familienvater ein Physikbuch erwirbt, um dem Kind schon in frühen Jahren Naturwissenschaften nahe zu bringen - ist dies dann eine Ausgabe für den Erwachsenen oder das Kind? Hier versagt das Aufsplittungskriterium zwangsläufig.

Alkohol und Tabak oder - Umbuchungen

Da Alkohol und Tabak dem Referentenentwurf nach zu den Nahrungsmittelausgaben zählen, wurde bei den Kindern wie auch bei den Erwachsenen umgebucht:

Zitat
Der Anteil eines Kindes von 12 Jahren an Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken beträgt z.B. korrekt 25 % der Ausgaben des Familienhaushalts (Paar mit einem Kind). Und dessen Anteil an den Ausgaben des Haushalts für Alkohol und Tabak beträgt korrekt 0 %. Die Schlüssel wurden aber für die Abteilungen 01 und 02 einheitlich entwickelt, so dass der einheitliche Schlüssel für beide Abteilungen 23 % beträgt. Die Anwendung des Verteilungsschlüssels durch das Statistische Bundesamt weist dann für das Kind sowohl bei Alkohol als auch bei Tabak 23 % der Haushaltsausgaben als Verbrauchsausgaben für das Kind aus. Diese Ausgaben wurden beim Kind auf die Abteilung 01, Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke, umgebucht. Im Gegenzug wurde bei den rechnerischen Ausgaben der Erwachsenen für Abteilung 01 abgezogen und deren Ausgaben für Alkohol und Tabak hinzu gebucht.

Diese Umbuchung könnte durchaus ein Angriffspunkt sein, da sie nicht spezifisch den Kinderbedarf errechnen, sondern erneut auf allgemeine Verteilungsschlüssel setzen.

Kein Konto notwendig

Für Kinder wie auch Jugendliche bis 18 Jahren wird kein Betrag für Finanzdienstleistungen als regelsatzrelevant anerkannt:

Zitat
Die Ausgaben für Finanzdienstleistungen sind für Kinder nicht regelbedarfsrelevant, da für das Existenzminimum unterstellt wird, dass Kinder kein eigenes Girokonto haben bzw. für Kinder kein eigenes Girokonto geführt wird und auch nicht notwendig ist.

Zwar hatte bis 2006 bereits fast jeder Jugendliche ein eigenes Konto (angesichts der Altersstufen bis 18 Jahren ist hier auch zu erwähnen, dass z.B. Auszubildende über ein eigenes Konto verfügen müssen, damit ihre Ausbildungsvergütung darauf überwiesen werden kann), doch das BMAS hält dies nicht für notwendig.

Vereine und Co.

Bei den Vereinsmitgliedschaften setzt das BMAS erneut auf das Bildungspaket:

Zitat
Die bei Erwachsenen als regelbedarfsrelevant anerkannten Mitgliedsbeiträge für Organisationen ohne Erwerbscharakter sind bei Kindern und Jugendlichen nicht regelbedarfsrelevant, da für diese die Beiträge - z.B. bei Mitgliedschaft in einem Sportverein - im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes gesondert gewährt werden.

Kein Alkohol, aber Mineralwasser

Wie auch bei den Erwachsenenregelsätzen wurde bei Kindern ab 14 Jahren der Posten "Alkohol und Tabak" herausgerechnet. Ebenso wie bei den Erwachsenen gibt es für die Jugendlichen eine Substitution durch alkoholfreie Getränke (z.B. Minerwalwasser) in Höhe von 2,95 Euro monatlich.

Hier befindet sich das BMAS auf einem Schlingerkurs, was die Logik angeht. Einerseits wird weiter davon ausgegangen, dass es sich bei den alkoholischen Getränken nicht etwa um Genussmittel handelt und entsprechend die Gelder z.B. für eine exquisite Flasche Wein oder eine Flasche Sekt in geselliger Runde ausgegeben werden, sondern um Suchtmittel, weshalb auch folgerichtig die Gelder auf fiktive x Flaschen Billigbier umgerechnet werden. Andererseits meint man aber, diese Suchtmittel durch alkoholfreie Getränke ersetzen zu müssen. Das lässt darauf schließen, dass man zwar offiziell die Gelder für Alkohol und Tabak streichen wollte, jedoch in Wirklichkeit einen Kleinbetrag dafür gewährt - nicht zuletzt, weil man auch von entsprechenden Steuern profitiert. Anders ist es kaum zu erklären, dass man quasi sagt: "Wir finanzieren dein Heroin nicht (Suchtmittel), aber du kannst dafür ein paar Vitamine erhalten." Eine Konsequenz sucht man in diesem Vorgehen vergeblich.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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« Antwort #229 am: 28 September, 2010, 06:49 »
Gärtchen, Pflanzen und das neue ALG II

Auch bei den Regelsätzen für Erwachsene wurde hin- und hergerechnet und neu entschieden, was zum Existenzminimum gehört oder nicht. Und so ein Ergebnis herbeigeführt, das sich an interessanter Stelle wiederfindet.

Bei der neuen ALG-II-Berechnung fand die Bildung sowohl bei den Erwachsenen- als auch den Kinderregelsätzen nur bedingt Eingang. Mit Beträgen zwischen 98 Cent und 1,50 Euro wurde dien notwendigen Aufwendungen dafür beziffert, den Rest verwarf man mit Blick auf das Bildungs- und Teilhabepaket als nicht für den Regelsatz relevant. Ebenso erging es dem von vielen ALG II-Befürwortern als Argument für Selbstversorgung vorgebrachten Garten sowie den dazugehörigen Ausstattungsgegenständen:

Zitat
Im System der Mindestsicherung ist die Unterhaltung eines Gartens als nicht existenzsichernd zu bewerten. Deswegen werden in der Abteilung 05 die Position "Nicht motorbetriebene Gartengeräte" nicht als regelbedarfsrelevant angesehen, die Position "Motorbetriebene Werkzeuge und Ausstattungsgegenstände für Haus und Garten" werden um die Ausgaben für Gartengeräte bereinigt. Bei dieser Position mit regelbedarfsrelevanten und nicht regelbedarfsrelevanten Gütern wurde der Anteil der regelbedarfsrelevanten Güter durch den Rückgriff auf das Wägungsschema der allgemeinen Preisstatistik festgelegt.

Gleichermaßen wurden auch Reparaturen für Werkzeuge als unnötig verworfen - mit einer Begründung, die angesichts der Tatsache, dass eine Vielzahl von ALG II-Empfängern nach langer Erwerbstätigkeit sehr schnell in den ALG-II-Bezug rutscht, wenig plausibel erscheint:

Zitat
Die Position "Fremde Reparaturen an Handwerkzeugen" wird im Unterschied zur Sonderauswertung EVS 2003 nicht mehr als existenzsichernd berücksichtigt. Reparaturen sind nur bei teuren Werkzeugen wirtschaftlich vertretbar. Besitz und Nutzung solcher Werkzeuge sind jedoch in der Durchschnittsbetrachtung bei Leistungsberechtigten nach dem Zweiten und Zwölften Buch nicht zu unterstellen.

Statt hier einwandfreie Daten und Zahlen anzuführen, wird erneut, wie im bereits vom BverfG gerügten Berechnungsmodell der Regelsätze, mit Unterstellungen und Annahmen gearbeitet. Die obige Annahme ist weder auf Fakten noch auf plausible Ansichten basierend - sie wird erneut "ins Blaue hinein geschätzt", denn warum sollten Menschen, die lediglich über Transferleistungen verfügen, nicht auch teure Werkzeuge besitzen? Gerade auch jene, die nach langer Erwerbstätigkeit bei ALG II landen, dürften neben Wohnung, Einrichtung usw. doch auch über Werkzeuge etc. verfügen, deren Reparatur sich als lohnend erweisen kann.

Vielen Dank für die Blumen

Ebenfalls als nicht existenzsichernd betrachtet wurden Schnittblumen und Zimmerpflanzen. Auch die Verpflegung außer Haus wurde gekappt, wobei man hier elegant gegenrechnet:

Ebenfalls als nicht existenzsichernd betrachtet wurden Schnittblumen und Zimmerpflanzen. Auch die Verpflegung außer Haus wurde gekappt, wobei man hier elegant gegenrechnet:

Zitat
Die Verbrauchsausgaben für eine Mahlzeit bei auswärtiger Verpflegung liegen über denen, die hierfür bei eigener Beschaffung entstehen. Allerdings ersetzt die auswärtige Verpflegung die heimische Verpflegung. Wenn also eine auswärtige Verpflegung als nicht existenzsichernd anzusehen ist und die Verbrauchsausgaben hierfür nicht als regelbedarfsrelevant anzusehen sind, muss ein Ausgleich geschaffen werden, da sich der häusliche Verpflegungsbedarf (Nahrungsmittel und Getränke) und damit auch der häusliche Verpflegungsaufwand, wie er sich in den Verbrauchsausgaben der Abteilung 01 widerspiegelt, erhöht. Deshalb ist es erforderlich, den Warenwert der beim Besuch von Restaurants, Gaststätten etc. konsumierten Nahrungsmittel und Getränke als regelbedarfsrelevant zu berücksichtigen.

Obgleich das BverfG gerügt hatte, dass der Bedarf der Kinder nicht explizit berechnet wurde, hat man diesmal erneut auch Erwachsene und Kinder zusammen erfasst. Die Begründung hierfür lautet lapidar:

Eine Aufteilung der Verbrauchsausgaben auf das Kind und die Erwachsenen durch die in der EVS befragten Haushalte ist aus folgenden Gründen nicht möglich:

*    Es würde einen erheblichen Zusatzaufwand für die Befragten erfordern, wenn sie für jeden (Groß-) Einkauf eine solche Aufteilung vornehmen müssten.
*    Die Aufteilung wäre stets subjektiv, da konkrete und objektive Vorgaben seitens des Statistischen Bundesamtes nicht gemacht werden könnten. Die Aufteilung würde deshalb nach individuellen Einschätzungen erfolgen, was die Vergleichbarkeit der Ergebnisse in Frage stellen würde.
*    Angesichts der Anforderungen und des Aufwands einer Aufteilung auf Familienmitglieder müsste damit gerechnet werden, dass die befragten Haushalte überfordert würden. Würde eine solche Überforderung auch subjektiv empfunden, könnte dies zu einer abnehmenden Bereitschaft der Teilnehmer kommen, bis zum Ende des Erhebungszeitraums eine möglichst exakte Aufteilung vorzunehmen.
*    Erhöhte Anforderungen an das Führen der Haushaltsbücher können zu einer sinkenden Bereitschaft zur freiwilligen Teilnahme an der EVS führen. Dies gilt es im Interesse der Aufrechterhaltung der Qualität der Ergebnisse einer EVS zu vermeiden.

Einfach gesagt: es war zu umständlich, der Aufforderung des BverfG nachzukommen, stattdessen wurde erneut zusammen erfasst und dann gemittelt, anteilmäßig verteilt usw. Bedenkt man die Anzahl der befragten/erfassten Haushalte, so stellt sich die Frage, wieso angesichts der sowieso mannigfaltigen Ausgabepositionen, die einzeln dargestellt wurden, eine solche Auseinanderdividierung der Ausgaben die Haushalte überfordern sollte und worauf diese Ansicht sich stützt.

Auf dem Weg zu den 364 Euro

Gerade beim Thema Garten und Pflanzen/Blumen scheint es, als würde es darum gehen, sich mehr und mehr dem physischen Existenzminimum anzunähern, nicht aber dem soziokulturellen Existenzminimum, wie es das BverfG fordert. Die Annahme, dass ALG-II-Empfänger weder über teure Werkzeuge noch über hochwertige Kleidung, für die eine chemische Reinigung erforderlich ist, verfügen bzw. diese lediglich zu Vorstellungsgesprächen anziehen, zusammen mit der Annahme, dass die alkoholischen Getränke zu ca. 90% aus niedrigpreisigem Bier oder ähnlichem bestehen, betont einmal mehr die Ansicht, dass es sich bei ALG II-Empfängern um trinkende, einfach bis schlampig angezogene Menschen handelt.

Dass man sich bei der Diskussion um die Regelsätze bis zuletzt bedeckt hielt und weder die Wohlfahrtsverbände noch die Erwerbslosenverbände etc. mit einband, sondern stattdessen eine Mauer der Geheimhaltung aufbaute, während zeitgleich immer wieder das Bildungspaket sowie der geplante "Bildungschip" von Frau von der Leyen medial ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt wurden, lässt viele aufhorchen. Ebenso wie die Tatsache, dass die Referenzgruppe sich stark verändert hat und somit nicht mehr dem entspricht, was das BverfG als passende Referenzgruppe ansah.

Dass sich die Zahl 364 (Regelsatzhöhe für Alleinstehende, ebenso wie die Zahl 328 (Regelsatz für eine Person, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer ebenfalls ALG II erhaltenden Person lebt) bereis in einem Bericht des Bundesministeriums für Finanzen über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2010 als Regelsatzangabe findet, dürfte die Kritiker nicht wirklich beruhigen. Zwar ergibt sich bei Ehepaaren eine Differenz von einem Euro im Vergleich zu dem im Bericht in Ansatz gebrachten Regelsatzniveau in Höhe von 327,50 Euro pro Person, dennoch stellt sich die Frage, ob hier einmal öfter nicht etwa die Berechnung am Anfang stand, sondern lediglich dazu diente, das entsprechende Ergebnis zu liefern.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Hartz IV zum Selber-Rechnen
« Antwort #230 am: 29 September, 2010, 09:40 »
Wie viel Geld braucht ein Mensch für ein lebenswürdiges Leben?

Diese Frage beschäftigt Erwerbslose und Medien, seit die Regierung beschlossen hat, die Hartz IV-Sätze um 5 Euro monatlich zu erhöhen. In bewusster Abgrenzung dazu hat eine Dresdner Initiative, die seit langen sozialpolitisch aktiv ist, eine Kampagne gestartet, um den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln.

"Wir möchten dazu anregen, anhand Ihrer praktischen Erfahrung Beispiele dafür zu geben, was für Ausgaben für eine Existenzsicherung nötig sind", wenden sich die Initiatoren an die Zielgruppe. Für die Einträge wurden im Internet Tabellen und ein Diskussionsforum eingerichtet. Dort soll darüber diskutiert werden, welche Wertigkeit die einzelnen Bedürfnisse haben. Die Initiatoren der Kampagne räumen ein, dass sie sich damit auf schwieriges Terrain begegnen, verteidigen auf der Kampagnenhomepage aber ihre Vorgehensweise.

"Nicht alles ist für alle gleichermaßen wichtig. Bedürfnisse sind immer persönliche Bedürfnisse. Wir denken: nicht alle Lebenssituationen sind miteinander vergleichbar. Trotzdem gibt es unserer Meinung nach die Notwendigkeit, sich über das zu verständigen, was für ein menschenwürdiges Leben in dieser Gesellschaft notwendig ist. Sonst tun es andere. Was dabei heraus kommt sehen wir an den aktuellen ALG II-Regelsätzen", heißt es dort.

Es wird auch beklagt, dass eine ernsthafte Diskussion über ein angemessenes Arbeitslosengeld II bisher ausgeblieben sei. Dafür hatte man immer nur Abwehrkämpfe gegen wirtschaftsliberale Vorschläge geführt, die einer weiteren Kürzung der Hartz IV-Sätze das Wort redeten. Damit werden aber Initiativen von Erwerbslosengruppen ignoriert, die aus ihrer politischen und gesellschaftlichen Praxis heraus konkrete Forderungen in Bezug auf die Hartz IV-Sätze formulieren.

Weil diese Forderungen im persönlichen Kontakt oft besser als über das Internet zu ermitteln seien, geht am 10. Oktober 2010 ein Bündnis von Gewerkschaften und Erwerbslosengruppen für eine Erhöhung der Hartz IV-Sätze um 80 Euro monatlich auf die Straße.

Die Diskussion über ein lebenswertes Einkommen ist also durchaus nicht so auf dem Nullpunkt, wie die Initiatoren der Kampagne annehmen. Allerdings scheinen die Aktivisten noch nicht so gut vernetzt zu sein.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Hurrah, bald neue Zuverdienstmöglichkeiten für ALG II-Empfänger?
« Antwort #231 am: 29 September, 2010, 17:32 »
Motivation ist alles. Und daran fehlt es, denn noch immer schaukeln ALG II-Empfänger wahlweise in der kompletten oder in der 400-Euro-Hängematte. Zeit, sie stärker zur Aufnahme einer Vollzeittätigkeit zu motivieren.

Es ist aber auch ein Elend - schon jetzt laufen Horden von unästhetisch gekleideten Menschen zum Kreditverleiher ihrer Wahl oder gleich zur Tanke um die Ecke, frenetisch feiern sie die ab Januar voraussichtlich stattfindende Erhöhung ihres umfangreichen Subventionierungsangebotes namens ALG II. Sicher, es gibt weniger für Alk und Tabak, aber dafür gibt es doch 5 Euro mehr und 2,99 davon für Mineralwasser - das ist Anlass genug zur Freude. Darauf ein Blechdöschen voller Behaglichkeit.

Ja, die traurige Wirklichkeit ist, dass die arbeitsunwilligen Schwärme auch weiterhin die noch nicht wärmegedämmten Wohnungen besiedeln und dort Orgien der spätrömischen Dekadenz feiern, sich die auf Kosten der Leistungsträger genehmigten Weintrauben von spärlich bekleideten 1-Euro-Damen aus Brasilien (ach nein, das war jemand anderes, entschuldigung)... also, kurz gesagt: trotz all der guten Vorschläge in Bezug auf Lohnabstandsgebot etc. gibt es keine Motivation für die vielen faulen "Hartzies", sich doch endlich eine Vollzeitstelle zu suchen, stattdessen suchen sie ihr Heil im Zuverdienst.

Aber damit soll jetzt Schluss sein, denn die FDP setzt auf Motivationsspritzen durch Zuverdienstregelungen, die die jetzigen ersetzen sollen. Schluss mit dem Müßiggang, im 400-Euro-Job, jetzt geht es mit Schwung zum 400-1000-Euro-Job, denn der steht ja dauernd vor der Tür und will hereingelassen werden, wird aber vom in den 160 Euro Zuverdienst schwelgenden ALG IIler stets abgewiesen, als sei er ein Zeuge Jehovas mit dem Wachturm.

Tja, und deshalb will die FDP sich jetzt selbstlos darum kümmern, dass die Zuverdienstregeln sich ändern. Statt wie bisher sollen nun diejenigen profitieren, die sich echte Zuverdienste suchen, also jene ab 400 Euro. Der Rest soll für seine Faulenzerei in den Minijobs abgestraft, pardon, motiviert werden, sich eben auch den höherbezahlten Job zu suchen.

Die Rechnung der FDP ist dabei so: Bisher darf jemand, der 400 Euro nebenher verdient, davon 160 Euro behalten. 100 Euro Freibetrag und 20% von dem Betrag zwischen 200 und 400 Euro. Aber demnächst soll es für den echten Zuverdienstler viel besser aussehen - der darf nämlich von den ersten 200 Euro 40 Euro behalten, von dem Betrag zwischen 200 und 400 Euro noch 40%, _aber_: von dem Betrag zwischen 400 und 1000 Euro soll er ganze 50% behalten dürfen.

Die faulen 400-Euro-Schlonzer bekommen dann zwar nur noch insgesamt 120 Euro von ihrem Nebenverdienst ausgezahlt, aber hey: sucht euch doch einen besserbezahlten Zuverdienst. Oder gleich einen Job, der euch aus ALG II rausholt. Ach, das ist nicht so einfach? Ja, Mensch, warum sagt denn das niemand dem Herrn hier?


Quelle : http://www.heise.de/tp/

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ALG II-Berechnung oder: 25 Haushalte und EDV-Kurse für Kleinkinder
« Antwort #232 am: 01 Oktober, 2010, 23:18 »
Die Berechnung der neuen Regelsätze nachzuvollziehen erweist sich als schwierig. Zum einen sind Datenschutzaspekte zu berücksichtigen, zum anderen wurden erneut Kindes- und Erwachsenenbedarf vermischt.

Wer sich die Mühe macht, den Referentenentwurf zu den neuen ALG II-Regelsätzen zu lesen und versucht, die Berechnung nachzuvollziehen, der stößt auf Hindernisse. So werden Beträge, die von weniger als 25 Haushalten angegeben wurden, nicht veröffentlicht. Dies ist eine Veröffentlichungsregelung, die vom Statistischen Bundesamt selbst ausgegeben wird um die Haushalte zu schützen.

Als plakatives Beispiel sei hier z.B. eine Angabe eines Haushaltes in Tötensen genannt, dessen Ausgaben für Bekleidung über 5.000 Euro monatlich liegt. So hier die Anzahl der Haushalte genannt werden würde bzw. auch die Höhe des Betrages, so würde es naheliegen, hier auf einen prominenten Bewohner Tötensens zu schließen. Aus diesem Grunde werden Beträge und Anzahl der Haushalte nicht genannt, was ein Nachrechnen in Bezug auf die Regelsätze nahezu unmöglich macht.

Das Statistische Bundesamt meint hierzu, dass man in solchen Fällen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales einfach glauben müsse.

Kurse

Wer z.B. zum Thema "Kurse" weiterrecherchiert, der stößt auf weitere Probleme. Denn nicht nur fehlen durch diese Datenschutzregelung alle Angaben, die es einem möglich machen herauszufinden, wie das BMAS die Zahl 0,98 (monatliche Ausgaben für Kurse für Kinder zwischen 0 und 6 Jahren) Euro errechnet hat, der Posten Kurse (lft. Nr. 72, Codenummer 1050/900) lässt auch auf Malkurse etc. für Kleinkinder schließen, umfasst jedoch laut Haushaltsbuch des Statistischen Bundesamtes eher Kurse, die für Kinder unter 6 Jahren eher kaum in Frage kommen könnten, z.B. EDV-Kurse etc.:

Unterrichtsleistungen, die nicht dem Erwerb von Berufsabschlüssen dienen (z. B. kaufmännischer Unterricht und Sprachunterricht, EDV-Kurse, Erste-Hilfe-Kurse usw.)

Dass sie in der Berechnung für die Kinder unter 6 Jahren überhaupt auftauchen ist der Tatsache geschuldet, dass erneut die Gesamtausgaben für den Haushalt erhoben und statistisch und prozentual auf Kinder und Erwachsene umgerechnet bzw. verteilt wurden.

Beispiel: 1 Ehepaar mit einem Kind (5 Jahre alt) Der Vater besucht einen EDV-Kurs.

Die Kosten dieses Kurses werden nun prozentual auf die beiden Erwachsenen sowie das Kind unter 6 Jahren umgelegt.

So ergibt sich (erneut) das Problem, dass nichtkinderspezifische Bedürfnisse auf die Kinder (mit)verteilt wurden bzw. einfach Ausgaben der Erwachsenen als Richtwert genommen wurden. Die Anzahl der befragten Haushalte ist dabei nur ein weiterer Kritikpunkt. Es wurden insgesamt 1678 Haushalte (Alleinstehende) befragt, 237 Paarhaushalte mit einem Kind unter 6 Jahren (hochgerechnet auf 240.000 Haushalte), 184 Paarhaushalte mit einem Kind im Alter von 6 bis 14 Jahren (hochgerechnet auf 156.000 Haushalte) und 115 Paarhaushalte mit einem Kind im Alter von 14 bis 18 Jahren (hochgerechnet auf 82.000 Haushalte). Weshalb weder Haushalte mit mehreren Kindern noch Singlehaushalte mit Kind herangezogen wurden, weshalb die Anzahl der Haushalte verhältnismäßig gering ist und weshalb (erneut) Kinder- und Erwachsenenbedarf vermischt wurden - diese Fragen bleiben vom BMAS bisher unbeantwortet.


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Krach schlagen für 80 Euro mehr
« Antwort #233 am: 11 Oktober, 2010, 23:17 »
In Oldenburg demonstrierten Erwerbslose und forderten "mindestens 80 Euro mehr für Lebensmittel"

"Krach schlagen statt Kohldampf schieben. Mindestens 80 Euro mehr für Lebensmittel", lautete das Motto auf dem Leittransparent einer bundesweiten Erwerbslosendemonstration, die am 10. Oktober durch die Innenstadt von Oldenburg zog. Mit dieser Aktion meldeten sich Betroffene in der seit Wochen vor allem von Politikern und Fachverbänden geführten Debatte über die Höhe der Regelsätze für Hartz IV-Empfänger zu Wort.

Die Demonstration, an der etwa 3.000 Menschen teilnahmen, fand in der Oldenburger Innenstadt starke Beachtung, weil viele Teilnehmer mit Stöcken oder Löffel auf mitgeführte Töpfe oder Fässer schlugen. Damit exportierten sie eine Protestform, die in vielen lateinamerikanischen Staaten seit Langem praktiziert wird. Sie könnte Schule machen.

"Sorgen wir dafür, dass Politiker mit unserem Krach konfrontiert werden, wenn sie sich in der Öffentlichkeit zu den Hartz IV-Sätzen äußern", meinte Guido Grüner von der Oldenburger Arbeitslosenselbsthilfe bei der Abschlusskundgebung unter großen Applaus.

Heftige Kritik übten Redner auf der Demonstration an der Regierungskoalition. "Die Regelsätze dürfen sich nicht an den sinkenden Löhnen, sondern müssen sich am gestiegenen gesellschaftlichen Reichtum orientierten", erklärte ALSO-Aktivist Michael Bättig. An die im Demonstrationszug mitlaufenden Mitglieder von SPD und den Grünen richtete er eine Botschaft: "Wir freuen uns, dass ihr dabei sind. Wir vergessen aber nicht, welche Rolle diese Parteien bei der Einführung von Hartz IV gespielt haben." Deshalb dürfe es nicht bei Lippenbekenntnissen bleiben. Man werde genau beobachten, wie SPD und Grüne im Bundesrat mit den von der Bundesregierung vorgelegten Regelsätzen umgehen. Weil die Bundesregierung dort keine Mehrheit hat, könnte die Opposition das Gesetz stoppen.

Milchbauern und Gewerkschafter als Bündnispartner

Auch Gewerkschaftsmitglieder waren mit Fahnen und Emblemen gut sichtbar auf der Demonstration vertreten, was in früheren Zeiten bei Aktionen von Erwerbslosen nicht selbstverständlich war.

Zahlreiche Redner betonten, dass höhere Regelsätze nicht nur den Erwerbslosen nützen. "Mit Hartz IV sind wir gezwungen, bei Aldi und Lidl einzukaufen. Wir wollen aber nicht für den Preiskrieg der Discounter missbraucht werden", betonte eine Vertreterin einer unabhängigen Erwerbslosengruppe aus Oldenburg. Sie unterstützte ausdrücklich den Kampf der Milchbauern um gerechte Preise für ihre Produkte. Die wiederum unterstützen mit einem eigenen Wagen die Forderungen der Erwerbslosen.

Diese in Oldenburg erreichte Bündnisbreite hat die Erwerbslosen aus der ganzen Republik motiviert. Wenn ähnliche Kooperationen künftig auch in anderen Städten erreicht wird, könnte die Oldenburger Demonstration der Auftakt für ein neues Selbstbewusstsein von Erwerbslosen sein.

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Schaut her, auch dieser Mann benötigt monatlich kein Geld für Bildung
« Antwort #234 am: 13 Oktober, 2010, 19:16 »
So macht man´s: um zu begründen, dass ALG II-Empfänger wenig Geld für Bildung benötigen, stellt man fest, dass ALG II-Empfänger bisher wenig Geld für Bildung ausgeben weil sie dafür kein Geld haben.

Dass die Bundesregierung nun etwas maulfaul zugibt, dass in der Referenzgruppe für die ALG II-Regelsatzneuberechnung auch eine Vielzahl Arbeitsloser berücksichtigt wurde, ist nicht wirklich eine Überraschung. Der Zirkelschluss in dieser Hinsicht funktioniert nämlich ganz simpel so: Wir nehmen eine Referenzgruppe, die derzeit kein Geld für Bildungsausgaben hat, stellen fest, dass sie kein Geld für Bildung ausgeben und nehmen dies als Begründung dafür, dass augenscheinlich ALG II-Empfänger kein Geld für Bildung benötigen.

Kurz gesagt: 19,6 Prozent der Referenzgruppe Beschäftigte mit Sozialversicherungspflicht, dazu kommen vier Prozent Selbständige. Dagegen laufen knapp über 20 Prozent als Arbeitslose. Dabei handelt es sich entweder um Bezieher des Arbeitslosengeldes I oder sogenannte Aufstocker, die zusätzlich zu ihrem geringen Erwerbseinkommen Hartz-IV-Leistungen beanspruchen. Weitere 18 Prozent sind »sonstige Nichterwerbstätige«. Das Gros der Berücksichtigten bilden mit über 37 Prozent Kleinrentner und -pensionäre. Damit standen 75 Prozent der Berücksichtigten zum Zeitpunkt der Erhebung im Jahr 2008 nicht in Lohn und Brot.

Diese als Referenzgruppe zur Berechnung dessen zu nutzen, was ALG II-Empfänger bzw. "Arme" so benötigen, ist so als würde man jemandem sagen "hey, du hast doch die letzten Monate als du auf dein ALG II gewartet hast, auch irgendwie überlebt, also geht es auch ohne ALG II" Aber auch so ein Kommentar wäre ja nicht neu - wer schon einmal Monate auf seinen ALG II-Bescheid gewartet hat (und entsprechend auch auf das Geld), der kennt solche Sprüche schon. Aber immerhin hat man ja als Referenzgruppe nicht die Obdachlosen auf den Parkbänken genommen, auch wenn sich da sicherlich ganz niedrige Sätze, gerade in Bezug auf die Kosten der Unterkunft ergeben hätten.

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Und die Verlierer sind: Die Ärmsten der Ärmsten der Ärmsten (Sir)
« Antwort #235 am: 11 November, 2010, 16:43 »
Gerade an jenen, die schon benachteiligt sind, wird beim HartzIV-Poker weiter gespart

"Dann sollen sie sich halt einen Job suchen", heißt es ja oft, wenn ALG II-Empfänger sich über die Zustände in den ArGen, in der Politik oder über die ALG II-Regelungen im allgemeinen beschweren. Lösungen wie: "Nur ein paar Monate fördern, danach sollen sie sehen, wo sie bleiben und eben arbeiten", erfreuen sich in Foren etc. äußerster Beliebtheit. Aber was, wenn dies gar nicht möglich ist?

Einmal abgesehen von der mittlerweile schon hinlänglich bekannten Sichtweise, dass es nicht für jeden eine Arbeit geben kann, die ihm auch ansatzweise ein Auskommen garantiert, gibt es auch ALG II-Empfänger, die sowieso in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe beeinträchtigt sind, für die es kaum Arbeit gibt und die letztendlich auch immer öfter mit den Kosten für ihre Beeinträchtigung allein gelassen werden.

Ob der ALG II-Empfänger eine neue kostspielige Brille benötigt oder orthopädische Schuhe, ob Eltern einen Mehrbedarf für ein schwerbehindertes Kind einfordern... immer öfter zeigt sich, dass die Be- oder besser Gehinderten bei den Sozial"einsparungen" die Verlierer sind. Dies zeigt sich jetzt auch an den geplanten Änderungen bei ALG II.

So sollen behinderte ALG II-Empfänger, die z.B. mit ihren Eltern zusammenwohnen, demnächst nicht etwa 359 Euro oder gar 364 Euro erhalten; ihre Leistungen sollen sich auf 291 Euro reduzieren. Der Grund hierfür ist die Annahme, dass Behinderte, die im Haushalt der Eltern leben, nicht zum gemeinsamen Haushaltseinkommen beitragen, insofern also geringere Ausgaben haben. Dass Eltern zum Teil erhebliche Ausgaben wegen der Behinderung des Haushaltsmitgliedes haben, dass sie die Betreuung (hier sollte man doch eigentlich eher fördernd einschreiten) des Behinderten selbst übernehmen, statt anderen zu überlassen, bleibt außen vor. Es wird stattdessen einmal öfter auf Mutmaßungen gesetzt, denn für die vorgenannte Annahme gibt es bisher keinerlei Belege. Einmal öfter geht der Gesetzgeber einfach mal von Zahlen oder von Ideen aus, ohne diese zu belegen.

Verheiratete oder in einer Lebenspartnerschaft lebende Behinderte sollen von den neuen Regelungen nicht betroffen sein, wer aber bei den Eltern wohnen bleibt, der hat schlichtweg die Verliererkarte gezogen und erhält 20% weniger vom Regelsatz. Gleiches gilt für Behinderte in Wohngemeinschaften, denn die Regelung soll gelten für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben.

Auch diejenigen, die in Behindertenwerkstätten arbeiten, können sich, wenn die Vorschläge umgesetzt werden, auf weniger Geld einstellen. Sofern ihr Verdienst unter 299 Euro liegt, sollen die 26 Euro, die sie bisher als Förderung erhalten, nunmehr angerechnet werden. Und auch die Blindenhilfe sowie die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten sind, sollte es zu den neuen Regelungen kommen, von Kürzungen betroffen.

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Rechnungshof hält Ein-Euro-Jobs für wirkungslos
« Antwort #236 am: 15 November, 2010, 10:00 »
Der Bundesrechnungshof prangert eklatante Mängel im Hartz-IV-System an: Ein-Euro-Jobs sind demnach kaum eine Hilfe für Langzeitarbeitslose. Der grundsätzliche Vorwurf der Prüfstelle: Die Jobcenter haben ihre Arbeit seit 2005 nicht verbessert.

Berlin - Menschen ohne Jobs sollen an regelmäßige Arbeit gewöhnt und an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Das war die Idee hinter den Ein-Euro-Jobs. In der Theorie gut, in der Praxis häufig ein Desaster.

Tatsächlich bringen die vom Staat geförderten Jobs nicht viel und sind zudem oft rechtlich fragwürdig - das ist das vernichtende Fazit, das der Bundesrechnungshof jetzt fällt. In einem internen Bericht übten die Kontrolleure laut "Süddeutscher Zeitung" scharfe Kritik an den Jobcentern und ihrer Vergabe von Ein-Euro-Jobs. Die geförderten Arbeitsgelegenheiten seien in der Mehrzahl der Fälle nicht geeignet, die Chancen von Langzeitarbeitslosen "auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen", heißt es demnach in der Untersuchung.

Bereits in der Vergangenheit hatte die Prüfstelle das Instrument der Ein-Euro-Jobs scharf kritisiert. In ihrem Bericht bemängelten die Kontrolleure laut "SZ", dass bei mehr als der Hälfte der geprüften Fälle von Ein-Euro-Jobs die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung fehlten. Entweder habe es sich bei den Arbeiten nicht wie vorgeschrieben um eine zusätzliche Tätigkeit im Interesse der Allgemeinheit gehandelt oder aber durch die Ein-Euro-Jobs sei nichtgeförderten Unternehmen Konkurrenz gemacht worden.

Die Prüfer führten dem Zeitungsbericht zufolge dafür zahlreiche Beispiele an. So seien Langzeitarbeitslose unter anderem dafür eingesetzt, illegalen Müll zu beseitigen, beim Umzug eines städtischen Bauhofs zu helfen oder Nasszellen in einem Altenheim zu reinigen. Außerdem werde in der Untersuchung kritisiert, dass Jobcenter nach wie vor "meist wahllos Arbeitsgelegenheiten" zuwiesen, ohne die Hilfsbedürftigen weiter zu beraten und individuelle Ziele für die Teilnahme festzulegen.

Die meisten geförderten Jobs helfen laut Rechnungshof den Arbeitslosen nicht

Ein-Euro-Jobs sollen auf keinen Fall dazu führen, dass dadurch normal beschäftigte Arbeitnehmer ihre Stelle verlieren. Da aber die Jobcenter diese Voraussetzungen nicht ausreichend prüften, könnten Kommunen, Wohlfahrtsverbände oder Unternehmen aus der Weiterbildungsbranche "ungeförderte Tätigkeiten im ersten Arbeitsmarkt durch öffentlich geförderte Beschäftigung ersetzen und so ihre Personalkosten reduzieren", heißt es laut "SZ" in dem Bericht des Bundesrechnungshofs.

Die Rechnungsprüfer kritisieren weiter, dass die Jobcenter bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten ihre Tätigkeit "seit dem Jahr 2005 nicht merklich verbessert" hätten. In der Mehrzahl der Fälle würden die geförderten Jobs nicht helfen, "die individuellen Vermittlungshemmnisse erwerbsfähiger Hilfebedürftiger zu verringern". Für den Bericht untersuchten die Prüfer den Angaben zufolge die Vergabe in mehreren Jobcentern, aber auch bei rein kommunalen Trägern, die sich um Langzeitarbeitslose kümmern. Die 46 Seiten lange Zusammenfassung der Ergebnisse sei an das Bundesarbeitsministerium als zuständige Aufsicht gegangen.

Leiharbeiter sind stark vom Jobverlust bedroht

Ein anderer neuer Befund zum Arbeitsmarkt beschäftigt sich mit den Auswirkungen von Leiharbeit: Nach Erkenntnissen eines Arbeitsmarktexperten droht Leiharbeitern häufiger als anderen Beschäftigten beim Jobverlust die Arbeitslosigkeit. Allein im Jahr 2009 seien 16 Prozent aller neu registrierten Arbeitslosen zuvor bei einem Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt gewesen. Dabei liege der Anteil der Leiharbeiter an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gerade mal bei zwei Prozent, stellt das Mitglied im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA), Wilhelm Adamy, in einer aktuellen Analyse fest. Er beruft sich dabei auf eine von ihm angeregte Sonderauswertung der Bundesagentur.

Die Studie widerspricht dem von der Branche häufig vorgebrachten Argument, für viele Arbeitnehmer bedeute die Leiharbeit den Einstieg in eine feste Stelle. Allein von Herbst 2008 bis September 2009 hätten bundesweit 434.400 Leiharbeitskräfte ihren Job verloren und seien dadurch gezwungen gewesen, sich arbeitslos zu melden, berichtete Adamy, der beim DGB-Bundesvorstand den Bereich Arbeitsmarktpolitik leitet. Selbst in den wirtschaftlich guten Jahren 2007 und 2008 seien rund 300.000 Leiharbeitskräfte innerhalb eines Jahres arbeitslos geworden, schreibt Adamy.

Zugleich räumt der DGB-Vertreter ein, dass Arbeitslose bei Leiharbeitsunternehmen vergleichsweise gute Jobchancen hätten. Die Gründe dafür seien, dass regulär Beschäftigte in anderen Branchen besser entlohnt würden und daher nur wenig Interesse an einem Leiharbeitsvertrag hätten. Für Arbeitslose stelle Leiharbeit dagegen häufig den einzigen Strohhalm dar, um wieder in Arbeit zu kommen. Zudem winkten Leiharbeitsunternehmen bei der Beschäftigung eines Erwerbslosen überdurchschnittlich oft Lohnkostenzuschüsse. Eine dauerhafte Perspektive stellten solche Jobs für die Betroffenen aber nur in seltenen Fällen dar, gibt Adamy zu bedenken.

Quelle : www.spiegel.de

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Note mangelhaft für von der Leyens Bildungspaket
« Antwort #237 am: 30 November, 2010, 08:27 »
Hartz IV-Reform bedeutet sogar eine Verschlechterung für Kinder und Jugendliche

Trommeln kann sie, die Ministerin für Arbeit und Soziales - das hat Ursula von der Leyen (CDU) erst vor kurzem wieder bewiesen, als sie bei den Nürnberger Symphonikern Station machte, um für ihr Bildungspaket zu werben. Nachhilfe, warmes Mittagessen und Teilhabe an Freizeitangeboten, beispielsweise Musikschulunterricht, das ist die Melodie, die von der Leyen gern spielt. Die Töne scheinen zu stimmen, doch am Rhythmusgefühl der Ministerin hapert es gewaltig. "Nicht bedarfsgerecht", so lautet deshalb das Urteil auf einem Fachgespräch im Bildungsausschuss des Bundestages – der Vortrag von Frau von der Leyen überzeugt die Experten nicht, die Darbietung ist nur mangelhaft.

Dabei liest sich die Ankündigung verlockend, denn in von der Leyens Bildungspaket sind durchaus gute Ideen enthalten: Für warmes Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen sollen "hilfebedürftige Kinder" künftig einen Zuschuss erhalten, damit sie gemeinsam mit den anderen an der Verpflegung teilnehmen können, eintägige Klassenfahrten können nun ebenfalls finanziert werden, zudem gibt es Gutscheine, die betroffene Kinder in Sportvereinen, Musikschulen oder bei weiteren Anbietern einlösen können. Hinzu kommt ein Schulbasispaket, das für eine "angemessene" Ausstattung von Schülern mit Arbeitsmaterialien sorgen soll.

Doch das Bildungspaket hält nicht, was es verspricht. Dass die Leistungen, die im Bildungspaket stecken, allesamt aus den regulären Hartz IV-Sätzen herausgerechnet wurden, so dass diese nicht steigen, ist dabei nur eines von vielen Problemen. So sieht Heinz-Jürgen Stolz vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) einen vollkommen falschen Ansatz bei der Konzeption des Paketes. Es bilde nur den durchschnittlichen Bildungskonsum einer selbst schon bildungsfernen Schicht ab, nicht jedoch den Durchschnitt der gesamten Gesellschaft, so führte Stolz aus. Damit werde jedoch die Bildungsferne der Betroffenen weiter zementiert, erklärte er, und mahnte die Erstellung einer Gesamtstrategie an. Niemand dürfe mehr von Bildung und Teilhabe aus finanziellen Gründen ausgeschlossen werden, deshalb sei auch die Teilung der bildungsfernen Schicht in Leistungsberechtigte und Nichtleistungsberechtigte falsch.

Verena Göppert vom Deutschen Städtetag lobte, dass das Bildungspaket "unbare Leistungen", sprich Sachleistungen, ermögliche, kritisierte jedoch die hohe Bürokratie des Konzeptes. Laut dem Gesetzentwurf der Koalition sollen die Kommunen mit allen Leistungsanbietern Vereinbarungen treffen. Da die Zahl der Anbieter jedoch sehr hoch sei, bedeute dies einen enormen Aufwand. Zudem sehe sie den Zeitkorridor mit Sorge – bereits am 1. Januar 2011 soll das Gesetz in Kraft treten. Doch die zweite und dritte Beratung des Gesetzes im Bundestag findet erst am 3. Dezember statt. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich sogar erst am 17. Dezember mit dem Gesetz befassen.

Problematisch ist für Göppert auch der Verwaltungsaufwand. Um das Bildungspaket mit einem Gesamtvolumen von 700 Millionen Euro in 2011 auf den Weg zu bringen, kommen noch einmal Verwaltungskosten in Höhe von 135 Millionen Euro, also fast einem Fünftel der eigentlichen Leistung, hinzu. Zu hoch und unnötig sei der Verwaltungsaufwand, kritisierte sie. So sei es beispielsweise unsinnig, für die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen mit dem Anbieter eine gesonderte Vereinbarung zu treffen, wo doch ohnehin nur der Anbieter in Betracht käme, der bereits für die anderen Schüler vorgesehen sei. Auch würde der Aufwand für viele Privatpersonen und Vereine in keinem Verhältnis zur Leistungshöhe stehen. Ob die geplanten 135 Millionen Euro für den Verwaltungsaufwand ausreichen werden, bezweifelt Göppert.

Zudem kritisiert sie die Beschränkung der Kostenübernahme für das warme Mittagessen auf Angebote in der Schule. Es sei sachlich und rechtlich nicht nachvollziehbar, warum Kinder in Horten oder Jugendhäusern hier ausgeschlossen werden.

Joachim Rock vom Paritätischen Wohlfahrtsverband kritisierte neben den enormen Verwaltungskosten, dass der Ausbau von Bildung und Teilhabe insgesamt unzureichend sei. Neu sei lediglich die begrenzte Übernahme der Kosten von eintägigen Schulausflügen vorgesehen. Das Schulbasispaket entspreche von den Leistungen her einer bereits 2009 geschaffenen Regelung. Neu sei lediglich, diese auf zwei Tranchen aufzuteilen. Zudem würde dabei, entgegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes, auf eine Begründung der Bedarfsermittlung verzichtet.

Den angeblichen Mehrausgaben stehen größere Kürzungen gegenüber

Insgesamt sieht Rock keine Mehrausgaben, im Gegenteil: den Mehrausgaben von 770 Millionen Euro stünden Kürzungen in Höhe von 3,9 Milliarden Euro gegenüber. Dass die Gutscheine für das Bildungspaket künftig im Jobcenter abgeholt werden sollen, sei zudem eine unnötige Hürde, die viele Eltern von der Inanspruchnahme der Leistungen abhalten würde. Kinder dürften weder wie kleine Erwachsene noch wie kleine Arbeitslose behandelt werden.

Tatsächlich hat die Regierung noch zahlreiche weitere Hindernisse in das geplante Gesetz eingebaut, die die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungspaket erschweren und für viele gar unmöglich machen werden. So beispielsweise bei der "außerschulischen Lernförderung". Mit diesem Begriff umschreibt das Gesetz die Nachhilfe, die ausdrücklich nicht namentlich im Gesetz genannt werden durfte, wie Thomas Becker von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) aus Gesprächen mit dem Ministerium berichtet, weil dieser Begriff bedeuten würde, dass die Schule versagt. Außerschulische Nachhilfe kommt nach dem Willen der Koalition nur in Betracht, wenn schulische Angebote nicht zur Verfügung stehen und die Nachhilfe dem "Lernziel", sprich: dem Erreichen der nächsten Klassenstufe, dient. Wer es auch ohne Förderung irgendwie bis zur nächsten Klassenstufe schafft oder derart schlechte Noten hat, dass eine Versetzung unwahrscheinlich ist, ist ausdrücklich von jeder Förderung ausgeschlossen. Ebenfalls kein Grund für Förderung ist der Wunsch, eine höhere Schullaufbahn einzuschlagen. Ob ein Schüler gefördert werden soll, wird dabei der Entscheidung des Lehrers überlassen.

Doch auch die von der Ministerin so viel gepriesene "gesellschaftliche Teilhabe" mittels Sportvereinen und Musikschulen findet schnell ihre Grenzen – wenn nicht an dem knapp bemessenen Satz von 10 Euro im Monat, dann doch insbesondere im ländlichen Raum an nötigen Fahrtkosten. Denn diese werden ebenfalls ausdrücklich nicht erstattet. So fordert Stolz, statt dem "Tropfen auf den heißen Stein", dem 10 Euro-Gutschein, lieber eine Sachkostenerstattung einzuführen. Diese würde dann neben den Fahrtkosten auch Kosten für nötige Ausstattung, beispielsweise ein Musikinstrument oder ein Trikot beinhalten, denn auch dies sieht der bisherige Gesetzentwurf nicht vor.

Das Ergebnis lässt sich mit einem Blick auf die Kosten für Musikunterricht an den Berliner Musikschulen leicht beurteilen. So müssen beispielsweise für wöchentlich 45 Minuten Unterricht in einer großen Gruppe mit mindestens vier Schülern 21 Euro im Monat gezahlt werden. Hinzu kämen Leihgebühren von acht Euro für ein Instrument. Selbst mit einer 50-prozentigen Ermäßigung, die sozial Schwachen gewährt wird, liegen die Kosten allein dafür jedoch schon deutlich über dem Bildungspaket. Und so sind sich auch die Experten im Bildungsausschuss einig: Mit dem neuen Gesetz lässt sich nicht viel machen, es wird vor allem aufwändig in der Umsetzung.

Und so sind die Trommelübungen der Sozialministerin von der Leyen vor allem eines: laut. Den richtigen Rhythmus hingegen hat sie nicht gefunden.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Koalition paukt Hartz-IV-Reform durch den Bundestag
« Antwort #238 am: 03 Dezember, 2010, 15:12 »
Die Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger werden steigen: Das hat der Bundestag nach einer heftigen Debatte mit den Stimmen von Schwarz-Gelb entschieden. Nun muss der Bundesrat noch zustimmen - doch dort könnten die saarländischen Grünen die Pläne torpedieren.

Berlin - Wütende Zwischenrufe, eine angriffslustige Ministerin und ein kleiner Eklat: Die Neuregelung der Hartz-IV-Sätze hat am Freitag im Bundestag eine abwechslungsreiche Diskussion ausgelöst. Bei der namentlichen Abstimmung konnte sich schließlich Schwarz-Gelb durchsetzen. Mit den Stimmen der Regierungskoalition hat die geplante Anhebung der Regelsätze das Parlament passiert.

Der Entwurf von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sieht vor, dass die Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene zum 1. Januar 2011 um fünf Euro auf 364 Euro monatlich steigen. Für bedürftige Kinder ist ein Bildungspaket geplant, das Zuschüsse für Schulmaterial, Mittagessen in Schule und Kita sowie Freizeitaktivitäten enthält.

Die Neuregelung von Hartz IV war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die geltenden Regelsätze für verfassungswidrig erklärt hatte. Ministerin von der Leyen verteidigte das Vorhaben vor der Abstimmung und warb um die Unterstützung der Opposition - doch die attackierte die Regierung.

SPD-Chef Sigmar Gabriel griff von der Leyen scharf an. Die Ministerin verbreite die Unwahrheit, wenn sie behaupte, Rot-Grün habe nichts für Kinder getan. Das Gegenteil sei der Fall. Wenn die Ministerin die Zusammenarbeit mit der SPD wolle, "dann verkleckern Sie das nicht mit Mini-Bildungspäckchen".

Von der Leyen trat daraufhin erneut ans Rednerpult und nannte die Äußerungen Gabriels ein Armutszeugnis. Alles, was er gefordert habe, hätte die SPD in den elf Jahren ihrer Regierungszeit "auf den Weg bringen können". Die Rede der Ministerin war von Zwischenrufen der Opposition und Applaus bei der Koalition begleitet.

Die Linksfraktion beantragte anschließend eine Sitzungsunterbrechung, weil von der Leyen zum zweiten Mal das Wort ergriffen hatte. Damit müsse nach dem üblichen parlamentarischen Verfahren die Debatte neu eröffnet werden, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der Linken, Dagmar Enkelmann. Der Vizepräsident des Bundestages, Hermann Otto Solms (FDP), unterbrach daraufhin die Sitzung für eine halbe Stunde. Im Anschluss wurde die Aussprache um 20 Minuten verlängert.

Auch Linken-Fraktionschef Gregor Gysi hatte die Pläne der Regierung scharf kritisiert. Die Neuregelung sei nicht verfassungskonform, sondern grob ungerecht und "haushaltskonform zurechtgetrickst worden". Der Grünen-Sozialexperte Markus Kurth nannte das Bildungspaket "Bürokratie pur, das ist das Gegenteil von einer einfachen und sachgerechten Lösung". Die Union sei außerdem "dagegen, dass es in Hartz-IV-Haushalten einen Weihnachtsbaum gibt", so Kurth.

Spannung vor der Entscheidung in der Länderkammer

Dass die neue Hartz-IV-Regelung den Bundestag passieren würde, war erwartet worden. Spannend wird es nun im Bundesrat. Die Länderkammer berät am 17. Dezember. Dort kommt es darauf an, wie sich das Saarland bei der Abstimmung verhält, wo eine Koalition aus CDU, FDP und Grünen regiert. Die saarländischen Grünen hatten zunächst angekündigt, sie würden sich enthalten. Das bedeutet, dass das Hartz-IV-Paket im Bundesrat durchfallen würde - weil nur eine Stimme zur Mehrheit fehlt.

Vor wenigen Tagen aber machte Grünen-Landeschef Hubert Ulrich deutlich, dass das letzte Wort in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen sei. Wenn ein Angebot der Bundesregierung auf dem Tisch liege, das entscheidende Vorteile für das Saarland bringe, "müssen wir das beraten", so Ulrich. Im Klartext: Merkel könnte das kleine Land aus der Enthaltung herauskaufen. Sollten die saarländischen Grünen ihre Haltung ändern, könnte es eine Mehrheit im Bundesrat geben.

Am Freitag bekräftigte Ulrich seine Haltung: Nur wenn die schwarz-gelbe Koalition in Berlin das Gesetzesvorhaben nachbessern würde, wäre er gesprächsbereit. "Aber ich erwarte ein solches Angebot überhaupt nicht", sagte er im Deutschlandfunk. Das Saarland werde sich enthalten.

Sollte dies geschehen, kommt es voraussichtlich zur Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat. Dieser könnte im Januar beraten.

Quelle : www.spiegel.de

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Bundesrat lehnt Hartz IV-Reform ab
« Antwort #239 am: 17 Dezember, 2010, 13:28 »
Regierung schiebt die Schuld auf die Opposition

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar diesen Jahres steht fest: die Berechnung der Hartz IV-Sätze ist verfassungswidrig. Für die Bundesregierung, die immer wieder darauf hinwies, dass ihr rot-grüner Vorgänger für die Berechnung verantwortlich sei, sollte dies eigentlich eine Aufforderung zu schnellem Handeln sein. Doch abgesehen von Polemik gegen die Betroffenen, ausgehend insbesondere von Vizekanzler Westerwelle, geschah lange Zeit nichts Konkretes. Erst Ende September stellte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf zur Regelsatzberechnung vor, demzufolge die Betroffenen künftig fünf Euro mehr, Kinder jedoch gar keine Erhöhung erhalten sollen. Der Regelsatz sollte damit auf 364 Euro steigen.

Starke Proteste der Opposition folgten auf dem Fuße. Denn die Bundesregierung strich nicht nur Tabak und Alkohol aus dem Bedarfssatz. Vor allem änderte sie die Referenzgruppe, so dass jetzt nur noch die untersten 15 Prozent der Einpersonenhaushalte zur Berechnung des Bedarfs herangezogen wurden. In vorherigen Berechnungen dienten die untersten 20 Prozent als Referenz – somit waren wesentlich ärmere Haushalte die Grundlage für die Hartz IV-Berechnung.

Zudem verzichtete die Bundesregierung darauf, Aufstocker und die so genannten verdeckt Armen, die eigentlich ein Anrecht auf Hartz IV hätten, dies jedoch nicht in Anspruch nehmen, herauszurechnen. Vor allem stand die Erhöhung von Anfang an in dem Ruf, nicht Ergebnis von Berechnungen, sondern eine politische Festlegung zu sein. Denn bereits im Jahr 2008 findet sich die Erhöhung von Hartz IV auf 364 Euro im Entwurf des Existenzminimumberichtes wieder. Auch das Bildungspaket, das Teil der Hartz IV-Erhöhung ist, stößt bei Experten auf Kritik, da es vollkommen ungenügend ist Note mangelhaft für von der Leyens Bildungspaket). Dass die Regierung nicht bereit war, auf den umgehenden Protest der Opposition mit Gesprächsbereitschaft und Nachbesserungen zu reagieren, rächt sich nun im Bundesrat.

Nachdem sich auch die Grünen an der Saar gegen das Gesetz ausgesprochen haben, enthielt sich das Saarland heute im Bundesrat. Damit fand die Neuregelung in der Länderkammer keine Mehrheit. Gleichzeitig lehnte der Bundesrat einen Vorschlag aus Rheinland-Pfalz ab, wonach trotz der Ablehnung des Gesetzes der Bundesregierung der Hartz IV-Regelsatz um fünf Euro erhöht und das Bildungspaket gewährt werden soll. Nun wird die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen. Ein Termin für die Sitzung des Ausschusses ist noch nicht bekannt. Zwar kann der Ausschuss fristgemäß erst am 23. Dezember zusammentreten, jedoch hatten sich CDU, FDP und SPD schon im Vorfeld dafür ausgesprochen, das Verfahren zu beschleunigen. Möglicherweise kommt der Vermittlungsausschuss bereits heute zusammen. Eine schnelle Einigung bedeutet dies freilich nicht. Die Sozialdemokraten haben bereits "harte und zähe" Verhandlungen angekündigt.

Die von der Bundesregierung angestrebte Regelung in letzter Minute hätte die Umsetzung des mit hohem bürokratischem Aufwand verbundenen Bildungspaketes zum 1. Januar ohnehin äußerst schwierig gemacht. Doch nun nutzt das Regierungslager die Niederlage im Bundestag, um der Opposition den Schwarzen Peter zuzuschieben. Bereits im Vorfeld forderte Bundeskanzlerin Merkel sie auf, dem Gesetz "im Sinne der Kinder und Erwachsenen, die auf das Geld und die Bildungsangebote warten", zuzustimmen.

Im Bundesrat selbst qualifizierte der stellvertretende Ministerpräsident Schleswig-Holsteins, Heiner Garg (FDP) die Kritik der Opposition als "altes Ritual" ab und warf ihr vor, sie wolle sich dafür feiern lassen, dass sie die Bundesregierung auflaufen lässt. Die Kritik an der Datenbasis der Hartz-IV-Berechnung sei vorgeschoben, die Forderungen unerfüllbar. Er fühle sich wie in einer Geisterdebatte, so Garg. Der hessische Sozialminister Stefan Grüttner erklärte, es sei merkwürdig, dass die Opposition die Zustimmung zu dem Gesetz von einem Spitzengespräch abhängig mache. Dies hatte die Opposition im Vorfeld beantragt, was die Regierung jedoch ablehnte.

Auch Sozialministerin von der Leyen verteidigte ihren Gesetzentwurf vor dem Bundesrat als "Punkt für Punkt" verfassungsgemäß. Allerdings betonte sie, dass der Regelsatz auch Geringverdienern erklärt werden müsse, und berief sich damit auf das Lohnabstandsgebot. Dieses jedoch war zu keinem Zeitpunkt Gegenstand der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Lohnabstandsgebot zu nutzen, um ein niedrig angesetztes Existenzminimum zu begründen, entspricht nicht dem Geist des Grundgesetzs.

Mit dem Hinweis, die Frist des Bundesverfassungsgerichtes sei nicht verhandelbar, wollte von der Leyen die Opposition doch noch zur Zustimmung zu dem Entwurf bewegen, der sich "jetzt auf der Zielgerade" befinde. Nach der Ablehnung im Bundesrat dürfte nun vermehrt Arbeit auf die Sozialgerichte zukommen. Denn diese könnten nun selbst die Höhe der Hartz IV-Sätze festlegen, so der Rechtsexperte Johannes Münder. Die Schuld dafür liegt jedoch nicht bei der Opposition, die mit der heutigen Ablehnung lediglich von ihrem demokratischen Recht Gebrauch macht, sondern bei der Regierung, die erst kurz vor dem Ablauf der vom Verfassungsgericht gesetzten Frist einen Gesetzestext auf den Weg gebracht und zudem Gespräche mit der Opposition verhindert hat.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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