Autor Thema: Telekom-Regulierung ...  (Gelesen 3066 mal)

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Telekom-Regulierung ...
« am: 03 Dezember, 2004, 17:08 »
Die Regulierungsbehörde (RegTP) hat heute eine einstweilige Anordnung gegen die Deutsche Telekom erlassen, wonach diese die Telefonmodelle Sinus 711 Net und Sinus 722 Net nicht mehr verkaufen darf. Die Anordnung gilt bis zum Ende des Missbrauchsverfahrens, das die Behörde gegen den Konzern eingeleitet hat. Bei der RegTP waren mehrere Beschwerden von Wettbewerbern gegen diese Geschäftspraxis der Telekom eingegangen.

Die Schnurlos-Modelle der Telekom mit dem Zusatz "Net" haben eine so genannte "voreingestellte Netzwahl". Im Klartext bedeutet dies, dass sie vor jeder Telefonnummer die Telekom-Vorwahl 01033 wählen und damit die Nutzung anderer Netze unmöglich machen (siehe auch Editorial "Wählerfang" in der c't-Ausgabe 24/04). Zwar lässt sich die Voreinstellung umgehen, dazu ist jedoch ein recht komplizierter Menüaufruf vor jedem Gespräch erforderlich. Die Geräte waren im Vergleich zum Standard-Modell mit erheblichen Preisnachlässen verkauft worden.

Die Regulierungsbehörde wertete dies als "missbräuchliche Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten". Man will offenbar nicht hinnehmen, dass die Telekom ihre Verpflichtung, Call by Call und Preselection anzubieten, technisch aushebelt. Um zu verhindern, dass die Telekom weitere Geräte in den Markt bringt und damit das Kundenpotenzial für die Wettbewerber schmälert, habe die Behörde sich dazu entschlossen, eine vorläufige Anordnung zu erlassen.

Quelle : www.heise.de
« Letzte Änderung: 03 Dezember, 2004, 17:12 von SiLencer »

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Greift RegTP auf dem DSL-Markt ein?
« Antwort #1 am: 11 April, 2005, 17:13 »
Nicht nur den deutschen Mobilfunkern droht wegen marktbeherrschender Stellung ein Einschreiten der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Auch auf dem DSL-Markt könnte es schon bald Vorgaben aus Bonn geben. Medienberichten zufolge plant die Behörde Auflagen für die T-Com, die es Wettbewerbern weiter erleichtern sollen, im Geschäft mit DSL-Anschlüssen zu bestehen.

      
Erhebliche Marktmacht

In einem der "Financial Times Deutschland" vorliegenden Schreiben heißt es, dass die Behörde eine "erhebliche Marktmacht" der Telekom-Tochter auf dem Markt der schnellen DSL-Anschlüsse festgestellt habe. Daher soll es anderen Anbietern noch einfacher möglich werden, DSL-Anschlüsse in Eigenregie anzubieten.

Bitstream Access

Konkrete Ansätze, wie der Wettbewerb auf dem DSL-Markt forciert werden soll, stehen der Zeitung zufolge ebenfalls schon fest. Demnach soll die Telekom ihren Wettbewerbern den so genannten Bitstream Access zur Verfügung stellen, was von den T-Com-Konkurrenten schon lange gefordert wird, bisher aber kaum konkret umgesetzt wurde. Sie könnten dann einen DSL-Anschluss anbieten, ohne dafür ein eigenes Netz aufzubauen.

Quelle : www.onlinekosten.de

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Wettbewerb bei Breitband-Anschlüssen lässt Preise purzeln
« Antwort #2 am: 18 April, 2005, 19:38 »
Schneller Internetanschluss, Surfen zum Billigtarif oder Festpreis -- der Wettbewerb zwischen Anbietern von DSL-Anschlüssen wird immer schärfer. War der Markt im Breitbandgeschäft einst die Domäne der Deutschen Telekom, jagen die Konkurrenten dem Platzhirsch inzwischen mit Pauschaltarifen und Komplettangeboten zunehmend Marktanteile ab. Walter Raizner, im Telekom-Vorstand für das neue Geschäftsfeld Breitband zuständig, hat kein leichtes Spiel. Zu schwerfällig, zu wenig markt- und kundenorientiert: "Wir werden uns radikal ändern müssen, denn wir stehen in einem harten Wettbewerb", diagnostizierte der Chef der größten Unternehmenssparte der Telekom erst vor wenigen Wochen. Er hat sich das Ziel gesetzt, bis 2007 die Zahl der Breitbandkunden in Deutschland auf 10 Millionen (2004: 6 Millionen) zu steigern.

Eine erste Antwort auf die zahlreichen Preisoffensiven der Konkurrenten ließ nicht lange auf sich warten: Die Tochterfirma Congster, ein Ableger des größten europäischen Internetanbieters T- Online, bietet ab sofort für alle DSL-Kunden der Telekom und für alle Geschwindigkeiten eine Flatrate von 9,99 Euro im Monat. "Das Angebot liegt relativ gut im Markt", sagt Thilo Salmon, Geschäftsführer der Düsseldorfer Indigo networks GmbH, die in der Internettelefonie mit sipgate von sich reden machte. Tatsächlich hat Congster den Pauschaltarif mehr als halbiert. Bislang verlangte das Unternehmen, das den Billiganbietern in der Branche Paroli bieten will, monatlich mehr als 25 Euro. Congster ist zwar nicht der günstigste in der Branche, kommt diesen aber sichtlich näher.

Als fast unschlagbar gelten die 4,99 Euro der Strato Medien AG oder 6,99 Euro Flatrate von 1&1. Allerdings sind die Dienste bundesweit nicht überall verfügbar. Auch Tiscali und Arcor, der größte Konkurrent der Telekom, können mit Angeboten von unter 10 Euro mithalten. Im Vergleich dazu liegt der T-Online-Pauschaltarif für das Internetsurfen bei 29,95 Euro.

Richtig interessant für den Kunden werden die Tarife aber eigentlich nur im Gesamtpaket -- sprich: schnelles Internet und Telefonie aus einer Hand. Zahlreiche Stadtnetzbetreiber wie Netcologne oder HanseNet haben das längst erkannt und entsprechende Pakete geschnürt. Die Preise für Internetzugang (pauschal), einschließlich eines Telefonanschlusses oder sogar einer Sprach-Flatrate sind bereits unter 50 Euro im Monat zu haben.

Künftig werden die Telekom-Konkurrenten im Breitbandgeschäft weiter Gas geben. Allein im vergangenen Jahr schrumpfte der Marktanteil des Marktführers im DSL-Geschäft nach Angaben von Regulierungschef Matthias Kurth von knapp 90 auf 80 Prozent. Im Neukundengeschäft kämen die Wettbewerber bereits auf ein Drittel und in einzelnen Regionen hätten sie schon mehr als die Hälfte des attraktiven Marktes erobert.

Wenn die Regulierungsbehörde Ende April über den Antrag der Telekom zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) entscheidet, könnte der Wettbewerb zusätzlich angeheizt werden. Eine weitere Senkung würde den Wettbewerbern mehr Marge und damit Luft verschaffen. Es geht schließlich um das Vorprodukt, auf das sie ihre DSL-Angebote aufbauen. Derzeit müssen sie 11,80 Euro pro Monat für den Anschluss berappen. Die Telekom hat 17,40 Euro beantragt. Der Geschäftsführer des Branchenverbandes VATM, Jürgen Grützner, warnte bereits im Vorfeld: "Jetzt hat es der Regulierer in der Hand, ob er die Weichen für einen kräftigen Investitionsschub stellen oder den Fuß auf der Bremse lassen will."

Quelle : www.heise.de

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Deutsche Telekom will Breitband-Ausbau beschleunigen
« Antwort #3 am: 23 Mai, 2005, 14:14 »
Die Deutsche Telekom will den Ausbau ihres Breitband-Geschäfts "bis an die Grenzen des wirtschaftlich Vertretbaren" beschleunigen. "Die Kritik an unserem DSL-Ausbau ist völlig unbegründet", sagte der Chef der Festnetz-Sparte T-Com, Walter Raizner, der Süddeutschen Zeitung. Innerhalb von nur fünf Jahren habe das Unternehmen bereits eine Versorgungsdichte von 91 Prozent erreicht.

Das jüngste Angebot der Telekom an kleinere Kommunen, sich an einer möglichen DSL-Erschließung finanziell zu beteiligen, war zuletzt bei Konkurrenten und Verbänden auf heftige Kritik gestoßen. Das Thema sei politisch hochgespielt worden, sagte Raizner. "Die Gemeinden betrachten unser Angebot als fairen Deal." Die Haltung der Wettbewerber kritisiert der T-Com-Chef scharf: "Die sagen immer nur, bitte liebe Telekom, macht ihr das doch auf dem Lande. Wir konzentrieren uns lieber auf die Gebiete, wo DSL ohnehin schon verfügbar ist."

Für die zukünftigen Investitionen im Breitband-Geschäft sei es notwendig, dass der Konzern hier nicht Marktregulierungen unterworfen werde. Gerade die Telekom brauche klare Rahmenbedingungen für ihre Investitionen in Deutschland. "Auf Grund der umfassenden Regulierung haben wir diese Klarheit heute nicht." Raizner will dabei mit seinen Äußerungen offensichtlich schon einmal ersten Widerstand gegen Vorhaben der Regulierungsbehörde leisten: Ende April deutete Matthias Kurth, Chef der RegTP, DSL-Regulierungen an. Vieles spreche dafür, mit regulatorischen Instrumenten dafür zu sorgen, dass die Telekom für ihre Konkurrenten einen Bitstream-Zugang anbiete.

Deutschland wegen der fehlenden neun Prozent Flächenabdeckung mit DSL als Entwicklungsland auf dem Breitbandsektor zu bezeichnen, sei "totaler Humbug", sagte Raizner weiter. Die Telekom habe anders als beim Telefon keine Versorgungspflicht und biete dennoch über 90 Prozent der Bevölkerung einen schnellen Zugang zum Internet. Weitere Verbesserungen in der Versorgung dünn besiedelter Regionen soll es schon bald durch den Einsatz der Funktechnik Wimax geben.

Quelle : www.heise.de

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Telekom-Kunden zahlen mehr für Telefonate in andere Netze
« Antwort #4 am: 04 Juli, 2005, 16:56 »
Kunden der Telekom müssen jetzt 0,2 Cent pro Minute mehr für Gespräche in bestimmte andere Telefonnetze zahlen. Der Betrag werde seit Anfang Mai erhoben, sagte Frank Domagalla von der Deutschen Telekom in Bonn dem dpa/gms-Themendienst; trotzdem scheint es noch immer einige Unklarheiten und Unkenntnis bei den Kunden zu geben. Es handele sich um einen Aufschlag auf die normalerweise erhobenen Durchleitungsgebühren für Telefongespräche in die Netze anderer Anbieter. Denn einige solche Unternehmen wie NetCologne oder Hansenet dürfen nach einem Beschluss der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) im September 2004 höhere Nutzungsentgelte für Gespräche in ihre Netze erheben.

Die Telekom setzt die Erhöhung der Durchleitungsgebühren 1:1 um, eine versteckte Tariferhöhung, die Mehreinnahmen in die Kassen des Konzerns bringt, ist damit nicht verbunden. Allerdings müssen die Kosten von 0,2 Cent pro Minute auch Kunden mit den so genannten XXL-Tarifen beachten, wenn sie in Netze anderer Anbieter als der Telekom telefonieren. XXL-Tarife ermöglichen innerhalb des Telekomnetztes deutschlandweite Telefonate ohne Gesprächsgebühren zu bestimmten Zeiten (an Wochenenden und Feiertagen oder in der Nebenzeit) und kostenlose Ortsnetzgespräche.

Bislang waren die Kosten für Durchleitungsgebühren nicht an die Kunden weitergegeben worden, weil die Telekom und andere Telefongesellschaften jeweils die gleichen Gebühren für Gespräche aus fremden Netzen erhoben, erklärt Rudolf Boll von der RegTP in Bonn. Im September stellten dann einige Anbieter den Antrag, höhere Gebühren verlangen zu dürfen. Sie begründeten das damit, dass sie noch in der Ausbauphase seien und vergleichsweise höhere Kosten zu tragen hätten als die Deutsche Telekom.

Anbieter, die einen entsprechenden Antrag bei der RegTP gestellt haben, dürfen zunächst bis Ende Mai 2006 für Gespräche aus dem Netz der Telekom ein bis zu 25 Prozent höheres Durchleitungsentgelt verlangen als bisher, sagt Boll. Die Telekom gibt diese Kosten in Form von höheren Minutenpreisen an ihre Kunden weiter, betonte Domagala. «Auch manche Call-by-Call-Anbieter geben diese Erhöhung der Gebühr für Gespräche aus dem Netz der Deutschen Telekom in andere Netze an die Kunden weiter», erklärt Boll. Ob sich damit der Minutenpreis erhöhe, hänge aber von der Kalkulation des jeweiligen Anbieters ab.

Ob ein alternativer Netzbetreiber höhere Durchleitungsgebühren erhebt, erfahren Telekom-Kunden unter der kostenlosen Service-Nummer 0800/330 95 76.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/61387

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Internet-Verband bemängelt Bedingungen für Breitband-Internet
« Antwort #5 am: 11 Juli, 2005, 21:42 »
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco fordert eine deutliche Senkung der Einmalentgelte im Bereich Line Sharing. Außerdem solle die Regulierungsbehörde prüfend einschreiten. "Nachdem die EU-Kommission die Deutsche Telekom durch Androhung eines förmlichen Verfahrens bewegt hat, die monatlichen Entgelte für Line Sharing auf ein europaweit durchschnittliches Niveau von 2,34 Euro zu senken, stehen seitdem die Einmalentgelte für die Neueinrichtung, Übernahme und Kündigung einer Nutzung dieses Wettbewerbsinstruments entgegen", stellt eco fest.

In Deutschland gebe es ein Senkungspotenzial von etwa 50 Prozent gegenüber dem Durchschnittsentgelt der zehn EU-Länder mit den geringsten Entgelten und 85 Prozent gegenüber dem Durchschnittswert der drei günstigsten Länder. eco empfiehlt Migrationsentgelte beim Wechsel vom Line Sharing zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) von einmalig maximal 20 Euro, um den Wettbewerb zu beleben. Die heutigen Kosten lägen bei 120 bis 160 Euro.

Deutschland falle gegenüber anderen europäischen Ländern beim breitbandigen Internetzugang zurück. Das geht laut eco aus den aktuellen Zahlen des Verbands der Europäischen Telekommunikationsanbieter (ECTA) hervor. Demnach sei Deutschland auf den zehnten Platz bei der Breitbandverbreitung in Europa abgerutscht. Deutschland, das nach den ECTA-Zahlen einen Verbreitungsgrad bei Breitbandanschlüssen in der Bevölkerung von 8,9 Prozent hat, sei neben Zypern und der Slowakei einer von drei Problemfällen beim Breitband-Internet in Europa.

Quelle : www.heise.de

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Keine Zahlungspflicht für Telefonkunden bei verspätetem Prüfbericht
« Antwort #6 am: 20 September, 2005, 18:54 »
Bestreitet ein Telefonkunde die Nutzung von 0190-Rufnummern, kann das Telekommunikationsunternehmen nur bei Vorlage eines Prüfberichts eine Zahlung verlangen. Wird der Prüfbericht aber nicht zeitnah dem Kunden vorgelegt, muss dieser nicht zahlen. Dies hat das Amtsgericht (AG) Waiblingen entschieden (Az. 8 C 2472/04, PDF-Datei).

Hintergrund der Entscheidung war ein Streit um kostenpflichtige 0190-Rufnummern. Nachdem der Kunde im Mai 2003 seine Rechnung erhielt, legte er gegen die aufgeführten Mehrwertdienste-Rufnummern Widerspruch ein. Anstelle zu zahlen, verlangte er die Vorlage eines Prüfberichts, mit dem die Anwahl der 0190-Nummern dokumentiert werden sollte. Dem kam der Anbieter zwar nach. Das vorgelegte Zertifikat mochte der Kunde hingegen nicht akzeptieren, da es seiner Meinung nach wegen fehlender Zertifizierung der Gebührenerfassungsanlage nicht dem Gesetz entsprach. Daraufhin erhob der Anbieter Klage auf Zahlung von 264 Euro.

Zu Unrecht, wie die Amtsrichterin entschied. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Bericht tatsächlich nicht den rechtlichen Vorgaben entsprach und ordnete die Erstellung eines neuen Prüfberichts an. Aber auch das nunmehr eingereichte Prüfprotokoll nützte dem Anbieter nichts. Begründung: Zwischen dem jetzigen Bericht und dem Widerspruch liege ein Zeitraum von mehr als zwei Jahren, so dass die Ergebnisse der Dokumentation nicht mehr verlässlich seien. Damit sei "der Fall der weit verspätet vorgelegten Dokumentation mit der unterlassenen Dokumentation gleichzusetzen". Da keine zeitnahe Vorlage des Prüfberichts erfolgt sei, könne der Anbieter auch nicht die 264 Euro verlangen, so das Amtsgericht.

Das Recht von Telefonkunden auf Vorlage eines Prüfberichts ist in Paragraf 16 Absatz 1 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) geregelt. Danach müssen Telekommunikationsanbieter bei Einwendungen eine technische Prüfung durchführen und die Dokumentation dem Kunden auf Verlangen vorlegen. Aus dem gleichen Paragraf geht auch hervor, dass der Prüfbericht auch bei fehlendem Auftrag zur Erteilung eines Einzelentgeltnachweises erstellt werden muss. Erfolgt keine Dokumentation oder wird diese wie in diesem Fall nicht zeitnah erbracht, muss der Kunde die Rechnung nicht begleichen.

Welche Anforderungen an den Prüfbericht zu stellen sind, hat das Landgericht München I entschieden. Im dortigen Fall berief sich das Telekommunikationsunternehmen auf die Zeugenaussage eines Sachverständigen, dass die Telekommunikationsanlage ordnungsgemäß funktioniert habe. Das reichte den bayerischen Richtern jedoch nicht. Gleichfalls lehnte das Landgericht eine Beweisführung durch das einmal jährlich vorgeschriebene Gutachten über die Funktionsfähigkeit von Telekommunikationsanlagen ab. Dieses diene nur der allgemeinen Qualitätssicherung und sei deshalb der Bundesnetzagentur (vormals RegTP) vorzulegen. Der Kunde habe aber ein Recht auf die Einzelfallprüfung seiner Rechnung.

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Netzagentur startet Missbrauchsverfahren gegen Telekom-Tarif
« Antwort #7 am: 13 Oktober, 2005, 17:59 »
Die Bundesnetzagentur hat ein Markt-Missbrauchsverfahren gegen die Deutsche Telekom eingeleitet. Darin wird der Regulierer die Festnetz-Tarifoption Calltime 240 untersuchen: Am 1. September hatten die Bonner bei dieser ISDN-Zusatzoption zum Preis von vier Euro monatlich das Zeitbudget für Telefonate im nationalen Festnetz auf 240 Minuten verdoppelt. Gegen diese Tarifgestaltung haben zwei Wettbewerber bei der Netzagentur Beschwerde eingereicht, da sie der Telekom Preismissbrauch und einen Verstoß gegen Paragraph 28 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorwerfen: Angesichts des von der Telekom gewählten Endkundenpreises für diese Option hätten sie keine Chance, ähnliche, für sie kostendeckende Angebote zu machen, argumentieren die Wettbewerber.

Musste die Telekom als marktbeherrschendes Unternehmen früher ihre Tarife vor der Markteinführung bei der Regulierunsgbehörde genehmigen lassen (ex-ante-Prüfung), nimmt der Regulierer seit dem Inkraftreten des neuen TKG Mite 2004 bei neuen Tarifangeboten nur noch eine so genannte "Offenkundigkeitsprüfung" vor. "Wenn ein Marktmissbrauch nicht förmlich ins Auge springt, ist der neue Tarif im Markt", erklärte Behördensprecher Rudolf Boll gegenüber heise online. Behauptet nun ein Wettbewerber, dass die Telekom ihre Marktmacht missbraucht, kann die Bundesnetzagentur einen bestehenden Tarif nachträglich untersuchen (ex-post-Regulierung). Im Fall von Calltime 240 habe die Behörde zunächst die Telekom mit den Vorwürfen der Wettbewerber konfrontiert, vom Ex-Monopolisten jedoch keine zufriedenstellende Antwort erhalten, berichtet Boll. Die kommenden zwei Monate hat die Agentur nun Zeit, die Vorwürfe genauer zu untersuchen. Während der Prüfungsfrist steht es im Ermessen der Telekom, ob sie den Tarif weiter anbietet.

Die Telekom kritisiert hingegen, dass die Bundesnetzangentur überhaupt ein Missbrauchsverfahren eingeleitet hat. T-Com-Sprecher Frank Domagalla bezeichnete gegenüber heise online das Verfahren als "Schritt in die regulatorische Steinzeit". Der Regulierer habe die Entwicklung des Festnetzmarkts offenbar überhaupt nicht zur Kenntnis genommen: Angefangen bei Call-by-Call-Angeboten hätten die Telefonkunden heute eine Fülle von Möglichkeiten, auch Billigangebote von Wettbewerbern zu nutzen. Angesichts der von den Wettbewerbern der Telekom selbst gefeierten Erfolge im Telecom-Markt sei es paradox, wenn einzelne Konkurrenten ein solches Missbrauchsverfahren in Gang setzten. Der Branchenverband VATM hatte in einer jüngst vorgelegten Marktstudie ermittelt, dass das Wachstum im TK-Sektor zum großen Teil auf Erfolge der Telekom-Wettebwerber zurückgeht. Mit der Tarifoption Preselect free 333 bietet zum Beispiel auch Arcor ein Minutenkontingent zu einem monatlichen Fixbetrag, der mit dem beanstandeten T-Com-Tarif vergleichbar ist. Das Eschborner Unternehmen berechnet 4,95 Euro, für die man bis zu 333 Minuten im deutschen Festnetz telefonieren kann.

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Bundesregierung will Telekom-Regulierung lockern
« Antwort #8 am: 05 Januar, 2006, 15:27 »
Die Bundesregierung möchte die Telekommunikationsmärkte in Europa weniger regulieren als bislang. Dies geht aus einer Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums an die EU-Kommission hervor, über die Die Welt berichtet. Das Papier, das der Tageszeitung vorliegt, stellt die Stellungnahme der Bundesregierung zur Überprüfung des Regulierungsrahmens für die Telekommunikationsbranche dar, die die EU-Kommission gegenwärtig durchführt. Bis Mitte 2006 sollen die Berichte aller Mitgliedsstaaten über die Umsetzung der Telekommunikationsrichtlinien vorliegen. Danach wolle die EU-Kommission den 2002 formulierten Rechtsrahmen aktualisieren. Als eine der ersten Regierungen hat die deutsche Bundesregierung ihre Stellungnahme in Brüssel abgeliefert.

Die Regulierung müsse "auf ein notwendiges Maß beschränkt" und transparenter gestaltet werden, heißt es laut der Tageszeitung in dem Schreiben des Bundeswirtschaftsministeriums. Außerdem müsse die Arbeit der Regulierer regelmäßig überprüft werden, um regulierte Bereiche konsequent ins normale Wettbewerbsrecht zu überführen. Zwar sei der von der EU angestoßene Privatisierungsprozess in der Telekommunikation "ein Erfolgsmodell", aber die Politik habe auch die Aufgabe, "der Industrie genügend Anreize für Innovation und Investitionen zu sichern", zitiert die Welt aus dem Schreiben. Es sei der falsche Ansatz, wenn "das Hauptziel der Regulierung die Beseitigung von beträchtlicher Marktmacht" darstelle. Denn dann werde Regulierung schnell "ineffizient und übermäßig, weil natürliche Monopole und Bottleneck-Stellungen geradezu charakteristisch für die Telekommunikation sind".

Die EU-Kommission selbst hatte allerdings zuletzt erhebliche Bedenken an den Plänen der Bundesregierung geäußert, das geplante Hochgeschwindigkeits-Glasfasernetz der Telekom, das Endkunden bis zu 50 MBit/s Bandbreite für den Internetanschluss bereitstellen soll, aus der Regulierung auszunehmen. Die Bundesnetzagentur hatte daher das geplante Glasfasernetz für VDSL-Anschlüsse in die Marktanalyse für den deutschen Breitbandmarkt einbezogen und so zumindest teilweise der Regulierung unterworfen. Die EU-Kommission hatte diese Entscheidung begrüßt und in einem eigenen Beschluss unterstützt.

Die Stellungnahme der Bundesregierung zur aktuellen Novellierung des EU-Regulierungsrahmens scheint teilweise auch eine Antwort auf diese Bedenken der EU-Kommission darzustellen. Die Telekom selbst hatte dagegen immer gefordert, bei solch zusätzlich aufgebauten Netzen mit neuer Technik von der Aufsicht befreit zu werden, da sonst solche Milliardeninvestitionen nicht lukrativ seien. Der Wissenschaftliche Arbeitskreis für Regulierungsfragen bei der Bundesnetzagentur widersprach aber auch diesem Ansinnen der Telekom: Es gebe keinen funktionierenden Wettbewerb bei Infrastrukturen für Breitbandzugänge; der Investitionsaufwand des Marktführers und die Risiken sollten durch entsprechende Zugangstarife berücksichtigt werden.

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Telekom will höhere Miete für "letzte Meile" kassieren
« Antwort #9 am: 19 Januar, 2007, 16:18 »
Die Deutsche Telekom AG will die Mietgebühren für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) erhöhen. Der Bonner Konzern stellte heute nach eigenen Angaben einen entsprechenden Antrag bei der Bundesnetzagentur, welche die neuen Tarife genehmigen muss.
      
Neue Gebühren stehen an

Derzeit darf die Telekom von den Wettbewerbern 10,65 Euro im Monat verlangen, diesen Preis hatte der Regulierer letztmals im Jahr 2005 festgelegt. Der aktuelle Mietpreis ist aber nur noch bis April dieses Jahres gültig. Nun möchte das Bonner Unternehmen 12,03 Euro monatlich verlangen. Als einer der Gründe führt der Konzern die hohen finanziellen Lasten beim sozialverträglichen Personalabbau an.

Den Wettbewerbern wird dies aber nicht gefallen. Sie müssen die TAL - auch "letzte Meile" genannt - von der Telekom mieten, um ihre Kunden an das eigene DSL-Netz anschließen zu können. Würden sie dies nicht tun, so müssten sie eigene Leitungen bis zur Haustür des Kunden legen. Bereits bei der letzten Preisfestlegung forderten die Wettbewerber einen TAL-Mietpreis von unter zehn Euro, die Telekom beantragte eine Erhöhung von damals 11,80 Euro auf 17,40 Euro, der die Bundesnetzagentur erwartungsgemäß nicht nachkam.

Regulierer muss entscheiden

Im vergangenen September forderte der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) den Regulierer bereits dazu auf, die TAL-Miete vorzeitig neu festzulegen und die nach eigenen Angaben "bedrohliche Schieflage im Preisgefüge" zu beseitigen. Die Mitglieder des BREKO - dazu gehören unter anderem Arcor, Versatel, HanseNet oder NetCologne - übten scharfe Kritik an Rabatten von bis zu 54 Prozent, welche die Telekom anderen Wettbewerbern ohne eigene Infrastruktur gewähre. Die Bundesnetzagentur lehnte den Antrag ab.

Für die Verbraucher könnten höhere TAL-Mieten letztendlich steigende DSL-Preise zur Folge haben. Die Deutsche Telekom hatte Ende September nach eigenen Angaben 4,3 Millionen Teilnehmeranschlussleitungen an die Wettbewerber vermietet. Die geforderte Preiserhöhung von 1,38 Euro würde jährlich mehr als 71 Millionen Euro zusätzlich in die Kassen des Bonner Unternehmens spülen. Über den Antrag muss die Bundesnetzagentur nun bis spätestens Ende März entscheiden.

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Entrüstung über geplante Preiserhöhung der Telekom
« Antwort #10 am: 19 Januar, 2007, 17:35 »
BREKO und VATM sprechen von absurder Begründung und grobem Unfug

Mit Entrüstung reagieren die Telekom-Konkurrenten auf die Pläne des Ex-Monopolisten, die Miete für die Teilnehmeranschlussleitung zu erhöhen. Als "Unfug" und "absurd" bezeichnet BREKO und VATM die Begründung der Telekom.

Die Deutsche Telekom AG hat heute bei der Bundesnetzagentur eine Erhöhung der monatlichen Entgelte für die Teilnehmeranschlussleitung um fast 13 Prozent auf 12,03 Euro beantragt. Demgegenüber fordern die in den Verbänden VATM und BREKO organisierten Konkurrenten wie bereits beim letzten Genehmigungsverfahren vor zwei Jahren eine Absenkung dieser Entgelte auf deutlich unter 9,- Euro.

Die Telekom argumentiert, die aktuelle Miete von 10,65 Euro entspreche nicht dem im Gesetz vorgesehenen Entgeltmaßstab, "da insbesondere die Kosten für die besonderen Lasten, die die Deutsche Telekom für den sozialverträglichen Personalumbau trägt, nicht eingerechnet worden sind".

Mit dem Antrag versuche die Deutsche Telekom AG, den Wettbewerbsunternehmen sogar Kosten für zehntausende Mitarbeiter aufzubürden, für die es im Konzern keine Arbeit mehr gibt, sagt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Der gesetzliche Maßstab für die Entgelte - die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung - werde damit völlig ad absurdum geführt: "Bei allem Verständnis für die personellen Überkapazitäten eines Ex-Monopolisten kann es nicht sein, dass zehn Jahre nach der Liberalisierung erstmals die Kosten für einen technologisch bedingten und unbestreitbar erforderlichen Arbeitsplatzabbau auf die Wettbewerber abgewälzt würden."

Die Argumentation der Telekom, eine leichte Erhöhung der TAL-Miete werde den Wettbewerb nachhaltig stärken, grenze laut BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann an "groben Unfug. Das ist so, als würden unsere Mitgliedsunternehmen behaupten, die Preise erhöhen zu müssen, um Kunden zu gewinnen."

Der BREKO sieht die Netzbetreiber in einer benachteiligten Position gegenüber den Resellern von Telekomprodukten, weshalb der Verband das Verfahren zur Festlegung der neuen TAL-Entgelte bereits im letzten Jahr vorziehen lassen wollte. Dem war die Bundesnetzagentur nicht gefolgt. Der Verband machte insbesondere die Rabatte der Telekom gegenüber Resellern wie United Internet und Freenet geltend. Die Problematik verschärfte sich im Laufe des Jahres 2006 - inzwischen seien beim Weiterverkauf eines DSL-Produktes bis zu 54 Prozent Nachlass auf den Endkundenpreis möglich.

Der VATM weist darauf hin, dass die TAL-Miete hierzulande schon heute deutlich teurer ist als in Ländern wie Italien mit 8,30 Euro.

Quelle : www.golem.de

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Die Deutsche Telekom stößt mit dem Antrag auf Erhöhung ihrer Preise für die Vermietung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) an Konkurrenten bei der Bundesnetzagentur weiter auf Widerstand. "Es gibt keinen Grund, unseren bisherigen Kurs fundamental zu ändern", sagte der Chef der Behörde, Matthias Kurth, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Grundsätzlich sei es denkbar, außerordentliche Personalkosten bei den regulierten Preisen zu berücksichtigen, aber dann müsse die von der Telekom über den Personalumbau angestrebte mittelfristige Kostensenkung ebenfalls in die Kalkulation einbezogen werden.

Die Telekom hatte bei der Netzagentur beantragt, auf Grund der hohen Kosten für den "sozialverträglichen Personalumbau" die Miete für die Überlassung von Telefonanschlüssen ("letzte Meile") an Wettbewerber von 10,65 auf 12,03 Euro pro Monat erhöhen zu dürfen. Rund 4,6 Millionen Anschlüsse von Konkurrenten laufen den Angaben zufolge über angemietete Telekom-Leitungen.

Quelle : www.heise.de

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Bundesnetzagentur bekämpft Telekom-Marktmacht
« Antwort #12 am: 27 Juni, 2007, 18:12 »
Der Deutschen Telekom bläst im Streit um das schnelle VDSL-Netz nicht nur Gegenwind aus Brüssel entgegen, auch die Bundesnetzagentur duldet keine Regulierungsferien. Die Behörde gab heute in Bonn eine Regulierungsverfügung für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung bekannt. In den nächsten zwei Jahren muss die Telekom ihren Wettbewerbern nicht nur Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) - der so genannten letzten Meile - gewähren, sondern auch die Kabelkanäle zwischen Hauptverteilern und den Kabelverzweigern für Wettbewerber öffnen.
   
In einer Marktdefinition und Marktanalyse kam die Bundesnetzagentur zu dem Schluss, dass die Telekom im Bereich des Zugangs zur TAL nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht verfüge. Die Regulierungsverfügung soll nun dafür sorgen, dass mindestens in den beiden kommenden Jahren ein entsprechender Wettbewerb möglich ist. Alle bereits in der Regulierungsverfügung von April 2005 auferlegten Verpflichtungen sind beibehalten worden.

Kabelkanäle müssen geöffnet werden

Ergänzend wurde verfügt, dass die Deutsche Telekom ihre Kabelkanäle zwischen Hauptverteilern und den Kabelverzweigern für Wettbewerber öffnen muss. Sollte aus technischen Gründen oder aufgrund von Kapazitätsproblemen ein direkter Zugang zu den Kabelkanälen nicht möglich sein, ist die Telekom sogar verpflichtet, anderen Unternehmen den Zugang zu unbeschalteten Glasfaserleitungen zu gewährleisten.

Mit dieser zusätzlichen Verfügung will der Regulierer den Wettbewerb auf dem VDSL-Markt ankurbeln, ohne die Telekom grundsätzlich zu verpflichten, bereits verlegte Glasfaserkabel durch Wettbewerber nutzen zu lassen. Vielmehr sollen Telekom-Wettbewerber die Möglichkeit bekommen, über die Kabelkanäle ebenfalls glasfaserbasierte Infrastrukturen für die Highspeed-Internetnutzung aufzubauen. Dadurch würden für die Telekom-Konkurrenten zeit- und kostenintensive Grabungsarbeiten wegfallen.

Druck von Kurth

"Noch offene Detailfragen, insbesondere zu den konkreten technischen Zugangsbedingungen, sollten jetzt zügig und im eigenen Interesse zwischen der Deutschen Telekom und den Wettbewerbern einvernehmlich geregelt werden", forderte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. Er kündigte gleichzeitig an, die Bundesnetzagentur werde die Bedingungen festlegen, falls es nicht zu einer freiwilligen Einigung komme.

Quelle : www.onlinekosten.de
« Letzte Änderung: 27 Juni, 2007, 18:25 von SiLæncer »

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Potenzielles DSL-Konjunkturpaket sorgt für Unmut
« Antwort #13 am: 29 Dezember, 2008, 09:33 »
VATM will keine Bevorzugung der Deutschen Telekom

Die Konkurrenten der Deutschen Telekom haben der Bundeskanzlerin in einem Brief mitgeteilt, dass sie die weißen Flecken der Internetversorgung in Deutschland schließen könnten. Das Angebot soll preisgünstiger und schneller als das der Deutschen Telekom sein, die im Gegenzug für weniger Regulierung ihr DSL-Netz ausbauen will.
Der Telekommunikations-Branchenverband VATM teilte gegenüber der Financial Times Deutschland (FTD) mit, dass man alle bundesdeutschen Haushalte mit schnellen Internetzugängen ausstatten könne. Der Plan sieht nicht nur DSL-, sondern auch Funknetze vor, mit denen die Breitbandversorgung flächendeckend realisiert werden soll.

Das Angebot soll die Pläne der Deutschen Telekom durchkreuzen, im Zuge eines Konjunkturpaketes der Bundesregierung weitreichende Konzessionen für ihren DSL-Netzausbau zu erringen. Telekom-Chef René Obermann hatte angeboten, zwei Milliarden Euro in die Breitbandversorgung zu stecken. Die Gegenforderung birgt wettbewerbspolitischen Sprengstoff. Die Telekom-Konkurrenten sollen höhere Mietpreise für die Mitnutzung des Telekom-Netzes zahlen.

Die rund fünf Millionen Bundesbürger, die derzeit keinen DSL-Anschluss bekommen könnten, sollen von den VATM-Mitgliedsfirmen ein Breitbandangebot erhalten. Neben DSL sollen auch Glasfasern verlegt und Funknetze aufgebaut werden, erfuhr die Financial Times Deutschland.

Quelle : www.golem.de

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Re: Potenzielles DSL-Konjunkturpaket sorgt für Unmut
« Antwort #14 am: 29 Dezember, 2008, 21:18 »
Für den Verbraucher wäre es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit langfristig günstiger und wohl auch durchaus schneller verfügbar, wenn solchen Marktteilnehmern eine Chance belassen wird, die mit eigenen finanziellen und technischen Mitteln die Versorgung anbieten wollen, als wenn die Telekom - in Anlehnung an das frühere Bundespost-Monopol - Exklusivrechte zu Sonderkonditionen bekäme und damit echten Wettbewerb für längere Zeit verhindern könnte.
Dem Rosa Riesen wäre es immer noch unbenommen, sich als einer von mehreren Anbietern aus eigener Kraft zu bemühen, die bisherigen groben Versäumnisse aufzuholen...

Jürgen
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