Anbieter von VoIP vergaben an ihre Kunden bislang Rufnummern mit einer beliebigen deutschen Ortsvorwahl. Das wurde jüngst von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) verboten. Stattdessen wird es, wie bei den Mobilfunknetzen, eine eigene Rufnummerngasse geben: (0)32. Ab 24. November können die Anbieter sich für Nummernblöcke bewerben und bereits ab Januar 2005 sollen die Rufnummern den Kunden zugeteilt werden.
RegTP: Innovationen und Chancengleichheit
VoIP-Dienste werden immer beliebter und sind direkte Konkurrenz zu herkömmlicher Telefonie. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post muss daher sicherstellen, dass "faire und verlässliche Rahmenbedingungen für die Verbreitung von VoIP-Produkten und -Dienstleistungen geschaffen werden", so deren Chef Matthias Kurth. Der Bonner Behörde geht es darum, Innovationen zu ermöglichen und die Chancengleichheit des Wettbewerbs zu garantieren.
VoIP-Notruf-Problem lösen
Außer der neuen (0)32-Rufnummerngasse kümmert sich die RegTP um die Frage des Notrufs. Bisher konnte mit VoIP-Anschlüssen kein Notruf abgegeben werden, weil der Standort des Anrufers unbekannt war. Die RegTP klärt in nächster Zukunft, wer überhaupt zur Erbringung des Notrufs verpflichtet ist und wie die Notrufe zur örtlich nächstgelegenen Notrufstelle technisch geleitetet werden können.
DSL-Anschluss und Telefonanschluss trennen
Telefonanschluss und DSL-Zugang benötigen den selben Telefondraht für die letzten Meter zum Kunden. Sonst haben die Dienste nicht viel gemeinsam. Dennoch werden sie von der T-Com nur gebündelt angeboten. Die RegTP will die Entbündelung des Pakets prüfen, weil mit VoIP Telefonie über den DSL-Zugang läuft und der Telefonanschluss nicht zwingend erforderlich ist. Für die Zukunft würde eine Entbündelung das noch mehr Wettbewerb und noch mehr Angebote bedeuten. Unter anderem der Chef des T-Com-Wettbewerbers freenet, Echard Spoerr, hatte jüngst eine Entbündelung gefordert.
Quelle :
www.onlinekosten.de