Autor Thema: Überwachung, Transparenz, Datenschutz  (Gelesen 94909 mal)

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Demo gegen den Überwachungswahn in Frankfurt
« Antwort #210 am: 14 März, 2007, 10:37 »
Nach Protestzügen in Berlin und in Bielefeld im vergangenen Jahr laden Bürgerrechtler nun für den 14. April zu einer bundesweiten Demonstration gegen die "ausufernde Überwachung durch Staat und Wirtschaft" nach Frankfurt am Main ein. Besorgte Bürger sollen wieder unter dem Motto "Freiheit statt Angst" auf die Straße gehen. Startpunkt ist um 15 Uhr am Hauptbahnhof. Den Abschluss des Protestmarsches durch die Innenstadt soll eine Kundgebung vor der traditionsreichen Paulskirche bilden, wo 1848 die ersten Grundrechte auf deutschem Boden erarbeitet wurden. Heute bedroht die "grenzenlose Sicherheitslogik der Politik" den Veranstaltern zufolge die historische Errungenschaft der Verfassung.

Der Überwachungswahn greife um sich, heißt es in dem Aufruf zum Demonstrieren. Mit der geplanten Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten sowie Online-Durchsuchungen von Computern stünden weiter verschärfte Sicherheits- und Überwachungsbefugnisse auf der politischen Agenda. Dabei bewirke die zunehmende elektronische Erfassung und Überwachung der gesamten Bevölkerung keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität, sondern koste vielmehr Millionen von Euro und gefährde die Privatsphäre Unschuldiger. "Wo Angst und Aktionismus regieren, bleiben gezielte und nachhaltige Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit ebenso auf der Strecke wie ein Angehen der wirklichen, alltäglichen Probleme der Menschen", verweisen die Organisatoren auf einen halbherzigen Kampf etwa gegen Arbeitslosigkeit und Armut.

Zu den Initiatoren des dritten Protestzugs gegen die Überwachungsgesellschaft gehören der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sowie 11 weitere Organisationen vom Chaos Computer Club (CCC) über den FoeBuD und die Piratenpartei Hessen bis zu STOP1984. An den beiden bisherigen Veranstaltungen dieser Art hatten sich jeweils zwischen 250 und über 300 Demonstranten beteiligt.

Konkret fordern die Organisatoren neben einem Nein zur "Totalprotokollierung" der Telekommunikation und zu geheimen Computerdurchsuchungen ein Ende der Videoüberwachung des öffentlichen Raums, einen Verzicht auf eine automatische Gesichtskontrolle sowie den Stopp von Biometrie und RFID-Chips in Ausweisen und Pässen. Ferner wenden sie sich erneut gegen eine Aufzeichnung des Flugreiseverkehrs und einen automatischen Kfz-Kennzeichenabgleich auf öffentlichen Straßen, wie ihn immer mehr Polizeigesetze der Länder erlauben. Die Veranstalter plädieren dafür, alle seit 1968 beschlossenen Überwachungsgesetze auf ihre Effektivität und schädlichen Nebenwirkungen hin unabhängig überprüfen zu lassen. Die Arbeiten an neuen Kontrollgesetze sollen sofort beendet werden.

Quelle : www.heise.de

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BKA hält Online-Durchsuchung weiterhin für notwendig
« Antwort #211 am: 16 März, 2007, 15:07 »
Auf der Jahrespressekonferenz des Bundeskriminalamtes (BKA) über "aktuelle Herausforderungen in der Kriminalitätsbekämpfung" in Wiesbaden hat BKA-Präsident Jörg Ziercke weitergehende Handlungsmöglichkeiten für die Polizeibehörden gefordert. Zu diesen Möglichkeiten gehöre auch die Online-Durchsuchung, da das alte Instrument der Beschlagnahme eines Computers ausgereizt sei, weil Kriminelle die Daten längst im Internet verschlüsselt aufbewahren würden. Nur wenn es gelinge, Daten online abzugreifen, sei eine effektive Verfolgung von Kriminellen und Terroristen möglich.

Neben der Online-Durchsuchung forderte Ziercke neue Regelungen für die Wohnraumüberwachung (Großer Lauschangriff). Er machte darauf aufmerksam, dass eine solche Wohnraumüberwachung einen geplanten Sprengstoffanschlag auf das jüdische Kulturzentrum in München verhindert habe.

Die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Petra Pau, kritisierte Zierckes Forderung. Der BKA-Präsident "fordert penetrant, was dennoch grundgesetzwidrig bleibt: die Online- Überwachung von Computern", erklärte die Innenpolitikerin in Berlin. Ziercke wolle "Daten mitlesen, bevor sie verschlüsselt beziehungsweise nachdem sie entschlüsselt werden". Im Klartext heiße dies: "Er will nicht nur heimlich, sondern auch dauerhaft Computer ausspähen." Denn auch ein BKA-Chef könne nicht wissen, wann jemand beim Ver- oder Entschlüsseln von Daten ist.

Der Bundesgerichtshof hatte der Polizei das heimliche Ausspionieren von Computern über das Internet am 5. Februar vorerst untersagt. Für die so genannten Online-Durchsuchungen zum Beispiel von Terrorverdächtigen fehle die gesetzliche Grundlage, entschied der 3. Strafsenat in Karlsruhe.

Die Jahrespressekonferenz des BKA beherrschte indes ein anderes Thema, die Beurteilung der "Gefährdungslage" von Deutschland. Nachdem ein Drohvideo im Internet aufgetaucht war, hatten mehrere Medien vor unmittelbar bevorstehenden Anschlägen gewarnt. Ziercke zufolge gibt es derzeit keinen Grund, die Palette an Sicherheitsmaßnahmen zu erweitern. Dem BKA würden keine Erkenntnisse über geplante Aktionen der Al Qaida vorliegen. Ziercke drehte den Spieß um und behauptete: "Al Qaidas Konzept der Indoktrinierung über die Medien scheint zunehmend aufzugehen."

Neben den Terroristen nutzten organisierte Kriminelle das Internet als Tatwerkzeug für ihre Zwecke, erklärte Abteilungsleiter Jürgen Maurer. Über Trojaner würden Kriminelle Rechner infiltrieren, die anschließend in Botnetzen gegen Firmenserver eingesetzt werden. Ziel sei es dabei, die Firmen zu erpressen. Maurer zufolge nimmt auch der Kindesmissbrauch ständig zu. Mit jährlich 15.000 Missbrauchsfällen, über die häufig Fotos und Videos im Internet zirkulieren, müsse das Verbrechen intensiver bekämpft werden. Daher sei es notwendig, dass Internetprovider die Daten ihrer Nutzer "länger und umfangreicher" speicherten.

Quelle : www.heise.de

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Justizminister der Länder uneinig über Online-Durchsuchung von PCs
« Antwort #212 am: 17 März, 2007, 13:36 »
Die bayrische Justizministerin Beate Merk (CSU) fordert eine schnelle gesetzliche Regelung für die Online-Durchsuchung von Rechnern. Die aktuelle Reform der Telefonüberwachung sei ein guter Anlass, um auch Online-Durchsuchungen neu zu regeln, sagte Merk in einem Gespräch mit der "Welt am Sonntag". Ihrer Ansicht nach ist es sinnvoll, die Telefonüberwachung und das heimliche Ausforschen von Internet-PCs an dieselben Voraussetzungen zu knüpfen. Es komme darauf an, ein praktikables Gesetz zu schaffen, "das auch bei Tatbeständen wie der Verbreitung von Kinderpornografie greift", sagte Merk der Zeitung.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte dem Bericht zu Folge vorgeschlagen, dass für Online-Überwachungen dieselben Voraussetzungen gelten sollten wie beim Großen Lauschangriff. Eine solche Regelung geht Merk nicht weit genug. "Auch der Bundesgerichtshof ist der Meinung, dass die Online-Durchsuchung nicht so intensiv ist wie die Wohnraumüberwachung", sagte Merk der "Welt am Sonntag".

Schleswig-Holsteins Justizminister Uwe Döring (SPD) unterstützt die Haltung der Bundesjustizministerin. "Gegen Online-Durchsuchungen sprechen pragmatische und verfassungsrechtliche Argumente", sagte Döring der dpa in Kiel. Zuletzt hatten sich auch in der SPD Innenpolitiker den Forderungen aus der CDU angeschlossen, staatlichen Hackern das Ausspionieren privater Computer zu erlauben.

"Die Befürworter von Online-Durchsuchungen berufen sich gerne auf die Vergleichbarkeit mit dem so genannten Großen Lauschangriff", sagte Döring. Tatsächlich unterstütze dieser Vergleich jedoch eher die Argumente der Skeptiker, da nur ein eng eingegrenzter "Großer Lauschangriff" überhaupt den Segen des Bundesverfassungsgerichts bekomme. Die Auflagen seien so gravierend, dass das Verfahren aus Sicht von BKA-Chef Ziercke für die Praxis nicht mehr taugt und kaum noch angewendet wird. Einem Online-Durchsuchungsgesetz drohe dasselbe Schicksal, sagte der Minister. "Es müsste durch komplizierte Regelungen Missbrauch verhindern und den Kernbereich des Persönlichkeitsrechts sicherstellen. Der praktische Wert von Online-Untersuchungen könnte dadurch gegen Null tendieren."

Döring sieht die Gefahr, dass Politiker die Risiken des unbemerkten Durchsuchens von PCs herunterspielen: "Wenn Rechtspolitiker wie Herr Wiefelspütz vom 'Streife gehen im Internet' sprechen, verniedlicht das den gravierenden staatlichen Übergriff in die Privatsphäre, der mit dem heimlichen Zugriff auf einen Computer verbunden sein kann." Für eine effektive Strafverfolgung könnten die Ermittlungsbehörden schon jetzt auf Alternativen wie die Überwachung von Mail-Verkehr und die Beschlagnahme von Festplatten zurückgreifen.

Anfang Februar hatte der Bundesgerichtshof Online-Durchsuchungen verboten . Dafür sei eine eigenständige gesetzliche Grundlage erforderlich, die derzeit nicht existiere. Für den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen ist die Onlinedurchsuchung seit einer Änderung des Verfassungsschutzgesetzes im Dezember 2006 allerdings bereits erlaubt. Gegen diese Neuregelung wurde inzwischen eine Verfassungsbeschwerde eingelegt.

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Bosbach fordert schnelle Legalisierung von Online-Durchsuchungen
« Antwort #213 am: 18 März, 2007, 12:11 »
In der Debatte um eine neue Rechtsgrundlage für die staatliche Online-Durchsuchung von Computern macht die Union weiter Druck "Wir können auf das wichtige und wirksame Ermittlungsinstrument nicht verzichten, weil das Internet auch viele Gefahren birgt", sagte der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach in einem dpa-Gespräch.

Der CDU-Innenpolitiker verwies darauf, dass sich die Terrororganisationen weltweit der Kommunikation über das Internet zunehmend bedienten. Die kürzlich von islamistischen Extremisten verbreiteten Warnungen an Deutschland seien nur ein Beispiel. Sie nutzten das Internet aber vor allem für die interne Kommunikation. "Die Online-Durchsuchung dient der Sicherung von flüchtigen Beweisen, die den Behörden ohne rechtzeitigen Zugriff dauerhaft verloren gehen würden", fügte er hinzu.

Bosbach räumte ein, dass es sich bei der Online-Durchsuchung um einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre des Betroffenen handele. Deshalb dürfe sie nur mit einem richterlichen Beschluss und bei einem erheblichen Tatverdacht vorgenommen werden. Es sei aber unverantwortlich, eine Regelung komplett zu unterlassen.

Zuvor hatte auch Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) eine schnelle gesetzliche Regelung verlangt. Schleswig-Holsteins Justizminister Uwe Döring (SPD) hält die Online-Razzia für nach wie vor verfassungsrechtlich bedenklich und zweifelt am Nutzen dieser Fahndungsmethode.

Der Bundesgerichtshof hatte das heimliche Ausspähen über das Internet durch staatliche Ermittler wegen fehlender Rechtsgrundlage Anfang Februar verboten. Seither gibt es Diskussionen, ob eine rasche Gesetzesänderung angestrebt werden soll. Der Bundesrat hatte sich vor mehr als einer Woche gegen eine rasche gesetzliche Regelung ausgesprochen.

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Re: Schäuble: Anti-Terror-Gesetze haben sich bewährt
« Antwort #214 am: 18 März, 2007, 12:40 »
Scheinbar forciert unsere momentane Regierung die schlimmen Zustände und die Verwirrung auf diesem Gebiet, in der aktuellen c't steht ja ein niederschmetternder Beitrag dazu.
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Bundesregierung will umstrittene Abhörbefugnisse des Zolls neu fassen
« Antwort #215 am: 19 März, 2007, 11:23 »
Die Bundesregierung hat einen Entwurf (PDF-Datei) zur Änderung des umstrittenen Zollfahndungsdienstgesetzes vorgelegt. Mit der Initiative sollen nach langer Verzögerung insbesondere die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung sowohl beim "großen" als auch beim "kleinen", mit Hilfe der Telekommunikationsüberwachung erfolgenden Lauschangriff berücksichtigt werden. In diesen Bereichen will Berlin die Befugnisse der Zollfahnder entsprechend enger fassen. Laut der Bundesregierung wird zudem die Möglichkeit zur Erhebung der so genannten Verkehrsdaten im Telekommunikationsbereich durch den Zoll klarer geregelt. Andererseits soll der Informationstausch mit anderen Sicherheitsbehörden im In- und Ausland erleichtert und das Mitführen von Bargeld beim Grenzverkehr schärfer kontrolliert werden.

Vom Zollkriminalamt beauftragte Personen dürfen zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten sowie zur Aufdeckung noch unbekannter Verbrechen mit richterlicher Genehmigung "technische Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und -aufzeichungen sowie zum Abhören und Aufzeichnen von Privatgesprächen" zur Eigensicherung einsetzen. Ein solcher großer Lauschangriff soll demnach gestattet sein, um etwa eine Enttarnung verdeckter Ermittler zu verhindern. Eine entsprechende Überwachungsmaßnahme soll aber künftig unterbrochen werden, wenn einerseits der von der Verfassung besonders geschützte persönliche Kernbereich betroffen und andererseits eine Gefährdung der eingesetzten Strafverfolger ausgeschlossen ist. Erkenntnisse über solche Vorgänge dürfen dem Entwurf nach auch nicht verwertet werden.

Nicht ganz so streng ist der Kernbereichsschutz beim Telefonabhören geplant. Hier orientiert sich die Gesetzesvorlage vielmehr am Entwurf des Bundesjustizministeriums zur allgemeinen Neufassung der Telekommunikationsüberwachung. Immer dann, wenn Informationen aus dem intimen Privatbereich abgehört werden, sollen diese künftig demnach auch beim kleinen Lauschangriff sofort gelöscht werden. Wenn die Ermittler wissen, dass "allein" solche sehr privaten Daten anfallen, dürfte eine Abhörmaßnahme gar nicht mehr gestartet werden. Weiter soll ein verschärfter Richtervorbehalt gelten. Ein Mithören in Echtzeit zur Entscheidung, ob ein Gespräch zu tief ins Privatleben geht, hält die Bundesregierung nicht für nötig und machbar.

Das Abhören bestimmter Berufsgruppen will die Regierung ausschließen, wenn diese als Zeugen oder Nachrichtenübermittler betroffen sein könnten. Zum einen sollen bei den so genannten Berufsgeheimnisträgern Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete mit einem umfassenden Verwertungsverbot ganz besonders geschützt werden. Bei Ärzten, Rechtsanwälten, Journalisten sowie weiteren Geheimnisträgern soll ferner nur noch bei sorgfältiger Entscheidung im Einzelfall abgehört werden dürfen, solange diese nicht der Vorbereitung einer Straftat verdächtig sind. Das Papier sieht zudem vor, dass der nachträgliche Rechtsschutz durch erweiterte Benachrichtigungspflichten verbessert und konkretisiert wird.

Die Befugnis für das Zollkriminalamt, Verbindungs- und Standortdaten möglicher Betroffener bei den Providern zu erheben, will der Entwurf an die Strafprozessordnung anpassen. Dabei soll "zur Vorbereitung von Maßnahmen klarer und eindeutiger festgelegt werden, welche Telekommunikationsanschlüsse in eine Maßnahme" einbezogen werden müssen. So lasse sich frühzeitig verhindern, dass Privatanschlüsse einbezogen werden, obwohl darüber "keine relevanten Gespräche" geführt würden. Daneben soll verdeutlicht werden, dass neben den sonstigen Verkehrsdaten auch Standortdaten in Echtzeit erhoben werden können.

Neu ist ein Paragraph, wonach die Behörden des Zollfahndungsdienstes künftig an Zoll-, Polizei-, Justiz- und Verwaltungsbehörden sowie an sonstige für die Verhütung oder Verfolgung von Straftaten zuständigen öffentlichen Stellen anderer Staaten sowie zwischen- und überstaatliche Sicherheitsbehörden personenbezogene Daten übermitteln dürfen. Voraussetzung soll sein, dass dies erforderlich ist zur Erfüllung einer ihnen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgabe, zur Verfolgung von Straftaten und zur Strafvollstreckung nach Maßgabe der Vorschriften über die internationale Rechtshilfe oder über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof oder zur Abwehr einer im Einzelfall bestehenden erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Gleiches gilt, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen werden sollen.

Dem Zoll ist seit 1992 das Öffnen von Postsendungen und das Abhören von Telefongesprächen auf Anordnung erlaubt. Damit soll er Verstöße gegen das Außenwirtschafts- und das Kriegswaffenkontrollgesetz in Bereichen wie Staatsschutz, Betäubungsmittelkriminalität, Geldfälschung, Geldwäsche, Terrorismusbekämpfung oder den unerlaubten Außenhandel mit Waren, Datenverarbeitungsprogrammen und Technologien besser verfolgen können. Mit einer Gesetzesreform von 2004 waren die Datenerhebungs- und Übermittlungsverfahren zunächst nach dem Einschreiten des Bundesverfassungsgerichtes etwas enger gefasst worden. Ende 2005 verlängerte der Bundestag das Provisorium um 18 Monate. Bürgerrechtler haben gegen das Gesetz daraufhin Anfang 2006 erneut eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

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BVerfG : Unklare Rechtsgrundlage für behördlichen E-Mail-Zugriff
« Antwort #216 am: 21 März, 2007, 09:36 »
Schon mehrfach hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in der Vergangenheit über die Grenzen des Fernmeldegeheimnisses aus Artikel 10 des Grundgesetzes (GG) zu entscheiden. Bisher behandelten die Karlsruher Richter dabei jedoch Fragen nach dem Schutz sogenannter Verkehrsdaten und dem Zugriff darauf. In einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung vom 29. Juni 2006 (Az. 2 BvR 902/06) haben die Verfassungsrichter sich jedoch erstmals zum Zugriff auf die wesentlich sensibleren Inhaltsdaten als den tatsächlich übermittelten Kern der Kommunikation geäußert – und ließen die Frage ausdrücklich ungeklärt.

Zugrunde lag ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs. Der spätere Beschwerdeführer, selbst nicht Tatverdächtiger, hatte empfangene und versandte E-Mails in der Mailbox beim Provider gespeichert. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens kopierten die Strafverfolger im Rahmen einer Beschlagnahme rund 2500 E-Mails des Betroffenen aus dieser Mailbox.

In der Praxis wird diese Konstellation immer bedeutsamer, denn die Funktion der E-Mail-Provider wandelt sich mehr und mehr vom reinen Abrufort für E-Mails zum endgültigen, mehrere Gigabyte großen Speicherort. Wie jedoch rechtlich auf diese E-Mails zugegriffen werden kann, ist bisher nicht klar. Denkbar wäre eine einfache Beschlagnahme nach § 94 StPO – wenn sie hier denn zulässig wäre. Denn im Hinblick auf die zumindest vorhandene Nähe zur Telekommunikation wäre jedoch ebenso eine qualifizierte Anforderungen stellende Telekommunikationsüberwachung nach § 100a StPO denkbar.

Die Frage ist schon zuvor in der Rechtwissenschaft erörtert worden. Zahlreiche Juristen zogen dazu eine als "Drei-Phasen-Modell" bekannte Abgrenzung heran. Jedenfalls während die E-Mail beim Provider ruhe, stelle sie keine Kommunikation dar und könne deshalb ohne besondere Anforderungen einfach beschlagnahmt werden. Das machte nun das BVerfG nicht mit und erklärte die Frage ausdrücklich für offen und ungeklärt. Mit der Entscheidung, die als einstweilige Anordnung erging, begnügte sich das Gericht mit der Feststellung, dass die im konkreten Fall so erlangten Daten zunächst nicht weiter verwendet werden durften und schob damit der einfachen Beschlagnahme von E-Mails beim Provider vorerst einen Riegel vor. Endgültig klären will das Gericht die Frage jedoch erst im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde des Betroffenen.

Damit hält Karlsruhe jedenfalls die Tür für einen weitergehenden Schutz offen. Denn schon zuvor missfiel Datenschützern das Drei-Phasen-Modell, denn es schwächt genau im empfindlichsten Moment – der Speicherung beim Provider – den rechtlichen Schutz der E-Mails.

Nachdem zuletzt erst der BGH entschied, für eine Online-Durchsuchung fehle der Strafprozessordnung (StPO) eine passende Ermächtigungsgrundlage, ist es damit gut möglich, dass mit einer endgültigen Entscheidung auch das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber noch weitere Hausaufgaben aufgeben wird: Ganz ähnlich wie bei der Online-Durchsuchung passt nach Meinung verschiedener Juristen auch beim Zugriff auf E-Mails beim Provider weder die Vorschrift der Beschlagnahme noch die der Telekommunikationsüberwachung.

"Fordern elektronische Medien ein anderes rechtliches Programm?" hatte das Gericht sich schon bei der vorherigen, vielbeachteten Entscheidung zu den Grenzen des Schutzbereiches von Art. 10 GG gefragt. Doch dabei hatten die Richter sich noch ausschließlich mit Verkehrsdaten zu beschäftigen – also mit Informationen darüber, wer wann wo und mit welchem Gegenüber im Telekommunikationskontakt stand.

Nachdem eine frühere Kammerentscheidung des BVerfG das Fernmeldegeheimnis weit ausgelegt hatte, löste dies teilweise erhebliche Bedenken aus. Insbesondere Ermittlerkreise fürchteten, in konsequenter Anwendung der damaligen Karlsruher Linie wären auch Inhalte und eben nicht nur die im Kern der Entscheidung befindlichen Verkehrsdaten sehr umfassend geschützt und einem Zugriff der Ermittler eventuell sogar entzogen.

Wenig später also hatte das Gericht abermals die Frage zu entscheiden, nun jedoch in der Besetzung des vollständigen, zweiten Senats und nicht lediglich als dreiköpfige Kammer. Die Richter ruderten zurück: Doch nicht das Fernmeldegeheimnis, sondern lediglich der Datenschutz verhindere den Zugriff auf bestimmte Daten in bestimmten Konstellationen. Auch diese Entscheidung löste wieder ein geteiltes Echo aus.

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SPD-Sprecher: Online-Durchsuchungen kommen auf jeden Fall
« Antwort #217 am: 21 März, 2007, 13:00 »
Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, ließ am gestrigen Dienstag bei einer Diskussion unter dem Aufhänger "Staat surft mit" keinen Zweifel an seinem Segen für den Bundestrojaner: "Das werden wir selbstverständlich machen, allerdings mit klarer Rechtsgrundlage", betonte der Abgeordnete zum Streitthema Online-Durchsuchungen auf der Tagung des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in Berlin. "Das Internet ist eine Welt, in der jede Sauerei dieser Welt stattfindet", begründete der Innenexperte sein Plädoyer. Die Koalition werde daher "mit Augenmaß das Erforderliche tun, um diese Sauereien zu bekämpfen." Die "Gespensterdebatten" von Datenschützern und anderen Gegnern einer weiteren Befugnis zur staatlichen Bespitzelung versteht Wiefelspütz dagegen nicht. Da werde immer so getan, "als wären wir ein Überwachungsstaat". Dabei fordere hierzulande niemand Folter oder Guantanamo.

"Wir machen das in einer offenen und fairen Diskussion und in einem transparentem Diskussionsprozess, kontrolliert durch die Öffentlichkeit und im letzten Wort vom Bundesverfassungsgericht", erläuterte der SPD-Sprecher seinen Ansatz. Gleichzeitig bestätigte er indirekt, dass deutsche Geheimdienste schon heute Online-Durchsuchungen durchführen. "Die Bundesregierung ist der Auffassung, das sie dazu eine Rechtsgrundlage haben", sagte Wiefelspütz und deutete an, dass er nicht ganz dieser Meinung sei. Die angekündigte Befugnis für Strafverfolger werde auf jeden Fall "kein Wald-und-Wiesen-Ermittlungsverfahren". Online-Durchsuchungen würden nur in Ausnahmefällen möglich sein.

Wolfgang Bosbach, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, gab sich zunächst zurückhaltender. "Die Ministerien raufen noch miteinander", verwies er auf unterschiedliche Auffassungen zur Zulässigkeit der heimlichen Netzspionage im Bundeskabinett. Letztlich ging der Innenpolitiker aber mit seinem Koalitionskollegen konform: "Wir wollen eine klare Rechtsgrundlage schaffen, weil wir glauben, dass wir nicht auf dieses Ermittlungsinstrumentarium verzichten können." Es gehe dabei um Repression, aber insbesondere auch um Prävention. Diese werde immer wichtiger, da "wir Selbstmordattentäter nicht durch das Strafrecht abschrecken können". Die Verlegervertreter suchte er mit dem Hinweis zu beruhigen, dass es einen "abgestuften Schutz" von Berufsgeheimnisträgern wie etwa auch Journalisten geben werde ­ analog zu den Bestimmungen bei der geplanten Neufassung der Telekommunikationsüberwachung allgemein.

BKA-Präsident Jörg Ziercke meinte, die Erscheinungsformen des Terrorismus seien andere als 2001. Die Gesellschaft habe es mit autonomen Gruppen zu tun, "Home grown"-Radikalisierten und fanatisierten Einzeltätern. "Da muss ich für jeden dieser Fälle ein geeignetes Instrument haben", leitete Ziercke zur Online-Durchsuchung über. Dabei komme es darauf an, "dass wir sehr auf den Einzelfall bezogen eine Maßnahme entwickeln, die ganz gezielt auf die spezielle Umfeldsituation programmiert wird." Es werde "keinen allgemeinen Bundestrojaner" gleichsam "von der Stange" geben, sagte der BKA-Chef, ohne im Detail "kriminalistische Möglichkeiten" ausbreiten zu wollen. Es gebe auf jeden Fall "viele verdeckte Möglichkeiten, die wir auch sonst anwenden."

Generell bezeichnete es Ziercke als kommendes "Riesenthema", wie Ermittler im Zeitalter der paketvermittelten Datenübertragung sowie von Breitband, VoIP, Kryptierung und Anonymisierung überhaupt noch die Telekommunikation überwachen könnten. "Das World Wide Web wird zum eigentlichen Speicherplatz, und da wird verschlüsselt", umschrieb der Kriminalbeamte die Probleme der damit weitgehend kaltgestellten Strafverfolger. Bei "schwersten Straftaten" müsse es daher im Einzelfall mit gerichtlicher Genehmigung und Kontrolle durch Datenschützer möglich sein, eine Online-Durchsuchung durchzuführen und mit der Ermittlung vor der Verschlüsselung anzusetzen. Gleichzeitig stellte Ziercke Fälle dar, wo die Maßnahme erforderlich sei, und nannte etwa die Bekämpfung "schlimmster Formen der Kindesmisshandlung". Er machte sich auch für die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten angesichts eines Kinderporno-Falls in Baden-Württemberg stark, in dem 4600 Bilddateien auf einem Server rund 280.000 Zugriffe erzielt hätten. Eine Aufklärung sei nur über die Vorhaltung von IP-Adressen machbar.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warf angesichts dieser Ausführungen die Frage auf, inwiefern sich die angestrebten Maßnahmen so "nicht doch wie ein Schleppnetz über die Gesellschaft verbreiten". Gerade bei der "IT-Überwachung" sei die Anzahl der betroffenen Personen schnell sehr groß. Wenn man den Strafrahmen für den Bezug kinderpornographischer Materialien ansetze, "haben wir hunderte Delikte, wo man Online-Durchsuchungen rechtfertigen könnte." Er sei generell gespannt darauf, "wie man das verfassungsfest formulieren will". Zugleich erinnerte Schaar daran, dass eine Gesamtschau der Überwachungsmaßnahmen anzustellen sei. Diese führte bei manchen Menschen dazu, "dass sie sich nicht mehr frei äußern". Die Schwerverbrecher wüssten sich dagegen zu schützen, sodass die Eingriffsspirale immer weitergedreht werden müsse.

Kollateralschäden insbesondere durch die geplante Vorratsdatenspeicherung fürchtet auch Stefan Geiger, Polit-Korrespondent der Suttgarter Zeitung. Die Protokollierung der Verbindungsdaten "wird dazu führen, dass unsere Informanten sich nicht mehr melden, weil sie Angst haben, dass die Tatsache, dass sie mit uns telefoniert haben, hochkommt." Ziercke und den Abgeordneten warf er eine "taktische Argumentation" vor. Es sei einerseits "immer von Terroristen die Rede". Andererseits "werden bei vielen Dingen, wo Anti-Terrorgesetz draufsteht, ganz andere Ziele beiläufig mitverfolgt." Bei der Vorratsdatenspeicherung etwa ist ein Zugriff der Ermittler auf die Informationshalden auch bei "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" vorgesehen.

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FDP wirft Bundesregierung falsches Spiel beim Bundestrojaner vor
« Antwort #218 am: 21 März, 2007, 17:43 »
Die Liberalen empfinden es als Skandal, dass die Bundesregierung den Verfassungsschutz bei den heftig umstrittenen Online-Durchsuchungen bereits gewähren lässt. Auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag hatte die Bundesregierung zuvor erklärt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz schon jetzt das Recht zum heimlichen Ausspähen von vernetzten PCs und geschützten Datenspeichern im Internet habe. Sie bezieht sich dabei unter anderem auf Paragraph 8 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Demnach dürfen die Staatschützer "Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung, wie den Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen, Bild- und Tonaufzeichnungen, Tarnpapiere und Tarnkennzeichen anwenden." Die gestatteten Mittel habe das Bundesinnenministerium in einer Dienstvorschrift zu benennen. Eine Lizenz zu Online-Durchsuchungen ist damit nach Ansicht der FDP aber "ausdrücklich nicht vorgesehen".

Der Bundesgerichtshof hatte das heimliche Ausspähen über das Internet durch staatliche Ermittler wegen fehlender Rechtsgrundlage Anfang Februar untersagt. Konkret ging es in dem Fall um ein Vorhaben des Bundeskriminalamtes (BKA). Insbesondere Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Polizeivertreter pochen seitdem auf eine rasche gesetzliche Regelung, die Strafverfolgern die staatliche Verwanzung von PCs und Online-Datenträgern erlaubt.

"Offenbar hat die Regierung die Öffentlichkeit in der Diskussion um Online-Durchsuchungen bisher getäuscht", beklagen der FDP-Innenexperte Hartfried Wolff und die innenpolitische Sprecherin der Faktion, Gisela Piltz, nun in einer gemeinsamen Stellungnahme angesichts des Anlegens zweierlei Maß in Berlin. Die Bundesregierung erwecke mit ihrer Aussage zum Einsatz des Bundestrojaners für den Verfassungsschutz den Verdacht, dass sie – ohne ausreichende gesetzliche Grundlage – umfangreicher als bisher zugegeben Online-Durchsuchungen praktiziert habe. Zuvor hatte der Innenexperte der SPD-Fraktion im Bundestag, Dieter Wiefelspütz, bereits indirekt eingeräumt, dass staatliche Trojanerangriffe bereits praktiziert würden. Für ihn mit ein Grund, möglichst schnell die juristischen Befugnisse für die tief in die Grundrechte eingreifende Maßnahme für alle relevanten Sicherheitsbehörden zu schaffen.

Geht es nach den Liberalen, muss die Bundesregierung "umgehend und umfassend darlegen, welche Grundlagen und Dienstvorschriften bislang zum Thema Online-Durchsuchungen existieren und inwieweit Verfassungsschutz und andere Dienststellen Online-Durchsuchungen durchgeführt haben." Darüber hinaus hat die FDP eine umfangreiche Anfrage zu der geplanten Rechtsbefugnis für den Strafverfolgungsbereich gestellt. Darin will sie zunächst wissen, ob die bereits im Programm zur Stärkung der inneren Sicherheit des Innenministeriums vorgesehene Entwicklung von Möglichkeiten zur Durchsuchung "entfernter PCs" auf "verfahrensrelevante Inhalte" weiter verfolgt werde.

Des Weiteren haben die Liberalen eine Reihe von Fragen zur geplanten technischen Durchführung der Netzbespitzelung. Sie bitten die Bundesregierung in einer kleinen Anfrage etwa um Aufklärung, ob "sich selbst installierende Programme" zur Installation von Schadsoftware auf Computer vorgesehen sind oder ob Absprachen mit Softwareherstellern angestrebt sind zum Offenlassen von Sicherheitslücken für die Behörden. Bei letzterem will die Fraktion in Erfahrung bringen, inwieweit auch Kriminelle oder fremde Geheimdienste sich diese etwa für Wirtschaftsspionage zunutze machen könnten und welche Gegenmaßnahmen auch gegen das Kopieren eines erkannten Bundestrojaners vorgesehen seien.

Sei die Gefahr eines "digitalen Wettrüstens" vorprogrammiert, wenn immer neue Schwachstellen für die staatliche Spyware geschaffen werden müssten, und wie könne dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf der einen Seite die Aufgabe der technischen Prüfung der technologischen Sicherheit und auf der anderen die der Entwicklung technischer Möglichkeiten zur Überwindung solcher Sicherheitsarchitekturen zugewiesen werden, bohrt die FDP nach. Ferner möchte sie Informationen über den technischen und wissenschaftlichen Stand der Computerforensik. Damit will sie klären, ob nicht auch dieses Mittel zur beweisfähigen Datensicherung statt einer Online-Durchsuchung eingesetzt werden könnte. Ein von der Regierung zu lüftendes Rätsel ist es für die Liberalen zudem, wie beim Online-Zugriff auf Festplatten Erhebungen von Daten aus dem besonders geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung des Benutzers verhindert und welche Filter oder Schlagwortsuchverfahren eingesetzt werden sollen.

Darüber hinaus hat die Fraktion mehrere rechtliche Nachfragen, die sich etwa auf die mögliche Berührung fremder Staatssouveränität bei der Netzspionage oder das Herausfinden von Absender-PCs bei der Benutzung von Anonymisierungsservern beziehen. Unklar erscheint den Liberalen auch, wie die Überprüfbarkeit staatlichen Handelns bei den heimlichen Durchsuchungen gewährleistet werden könne. Sie bitten zudem um eine Bewertung gleichzeitig erfolgender Eingriffe in die digitale Privatsphäre beziehungsweise in den "Mitgewahrsahm" unbeteiligter Dritter an dem zu durchsuchenden Datenträger oder in einem weiteren Netzwerk angeschlossener Rechner. Die abschließende Frage richtet sich nach der Bemessung der Eingriffsschwere im Unterschied etwa zum großen Lauschangriff, da bei der Online-Durchsuchungen auch persönliche Aufzeichnungen und nicht nur "aktuelle Kommunikation" erfasst werden könne.

Quelle : www.heise.de

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Beckstein: "Gefahren aus dem Netz" müssen ernster genommen werden
« Antwort #219 am: 23 März, 2007, 14:40 »
Laut dem bayerischen Innenminister Günther Beckstein, der ab Herbst den bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber ablösen soll, ist die Gefahrenlage in Deutschland durch die Veröffentlichung eines Videos mit der Drohung, dass auch in Deutschland und Österreich Anschläge stattfinden können, größer als zuvor. In einem Gespräch mit Spiegel Online sagte er zudem, es sei nicht auszuschließen, dass eine Überarbeitung des Videos "im Westen auch über deutsche Server" erfolgt sei. Das hatten in manchen Medien als "Experten" geltende Mitarbeiter der Firma Pan Amp vor Kurzem behauptet – allerdings hatte der Chef eines Erfurter Hosting-Dienstleister schon zuvor gegenüber der Thüringer Allgemeinen erklärt, das Video sei über einen von ihm betriebenen Server ins Internet gelangt. Hinweise auf die angebliche deutsche Terrorzelle habe man schon vor Monaten dem BKA und den Bundesinnenministerium übergeben, erklärte nun ein Pan-Amp-Mitarbeiter (siehe dazu auch in Telepolis: Pan Amp und die Terror-Codecs).

Beckstein fordert auch, dass das Internet stärker als bislang beobachtet werden müsse. Die "Gefahren aus dem Netz" seien ernster zu nehmen und müssten besser bekämpft werden. Daher sei es "unbedingt notwendig", das Internet "ereignis- und verdachtsunabhängig" von Cybercops überwachen zu lassen. Man könne zwar bei "islamistischen Tätergruppen" nur selten die Urheber von Botschaften ermitteln: "Dennoch ist es wichtig, dass uns die Botschaften bekannt sind. Wir müssen diese wenigstens mitlesen, damit man Gefährdungen rechtzeitig erkennen kann."

Beckstein hatte schon zuvor das Video als "konkreten Hinweis" auf die durch die Entsendung der Tornados nach Afghanistan gestiegene Terrorgefahr in Deutschland bewertet und die Deutschen allgemein zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen. Überdies verteidigte er die Maßnahme der Ludwig-Maximilians-Universität, die nach der Veröffentlichung des Videos in Absprache mit dem bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz alle Mitarbeiter über eine E-Mail aufgefordert hatte, Verdächtiges umgehend zu melden.

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Erst vor wenigen Tagen hatte die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion erklärt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz schon jetzt das Recht besitze, Online-Durchungen durchzuführen, obgleich der Bundesgerichtshof am 31. Januar dies untersagt und die Schaffung einer rechtlichen Grundlage gefordert hatte. Nun hat die Bundesregierung auf eine Anfrage von Wolfgang Wieland, des innenpolitischen Sprechers der Grünen-Fraktion, mitgeteilt, dass nicht nur der Verfassungsschutz, sondern auch der Militärische Abwehrdienst (MAD) und der Bundesnachrichtendienst (BND) bereits die Rechtsgrundlagen „für eine heimliche Informationserhebung mittels Online-Durchsuchung“ besitzen. Im Inland würde der BND von seinen Befugnissen aber keinen Gebrauch machen. Die Anfrage hat der parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Peter Altmaier (CDU), beantwortet.

Ob die genannten Dienste bereits Online-Durchsuchungen durchfühtren, geht offenbar aus dem Schreiben nicht hervor. Wieland ist jedoch der Überzeugung: "Die Geheimdienste hacken bereits, ungeniert und unkontrolliert." Er fordert die Bundesregierung auf, die Online-Durchsuchungen sofort einzustellen. Für Wieland wird damit Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) verletzt, da es sich bei Online-Durchsuchungen auf Festplatten heimischer PCs um ein Eindringen in Wohnungen handelt. Überdies sei mit dem Eindringen in Computer auch nicht der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Schutz des "Kernbereichs privater Lebensgestaltung" gewährleistet. Wieland moniert, dass die Online-Durchsuchungen, so sie denn bereits praktiziert werden, unkontrolliert stattfinden würden. Weder liege für sie eine Genehmigung eines Richters vor, noch werde sie von der G-10-Kommission kontrolliert. Das sei ein Skandal.

Gegenüber Spiegel Online wies ein Sprecher des Bundesinnenministeriums die Vorwürfe zurück und berief sich auf die Gesetzeslage: "Das Bundesverfassungsschutzgesetz ist für jedermann offen und lesbar. Was die konkrete Tätigkeit der Nachrichtendienste angeht, berichten wir aber nur an das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) und nicht an die Öffentlichkeit. Auch das ist kein Skandal, sondern der Wille des Gesetzgebers." Dem Handelsblatt erklärte eine Sprecherin des Bundesamts für Verfassungsschutz auf die Frage, ob bereits Online-Durchsuchungen stattgefunden hätten, dass dies geheim sei. Zudem unterliege auch die Dienstvorschrift, aufgrund derer dies geregelt ist, der Geheimhaltung. Nach Paragraph 8 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes dürfen die Verfassungsschützer nach der zur Geheimsache erklärten Dienstvorschrift "Methoden, Gegenstände und Instrumente zur heimlichen Informationsbeschaffung anwenden". Auch Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hatte am Dienstag bereits erklärt, die Bundesregierung sei der Meinung, für Online-Durchsuchungen bereits eine Rechtsgrundlage zu haben, betonte aber, eine "klare Rechtsgrundlage" müsse man erst schaffen. So äußerte sich auch Wolfgang Bosbach, der stellvertretender Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, während Jörg Ziercke, der Präsident des Bundeskriminalamtes, forderte, dass der Gesetzgeber dieses Fahndungsmittel ermöglichen müsse.

Wieland wirft der Bundesregierung vor, sie wisse sehr wohl, dass die von ihr beanspruchte Rechtsgrundlage nicht gesicherte ist. Nach dem Schreibe werde nämlich aufgrund des Beschlusses des Bundesgerichtshofs geprüft, ob "gegebenenfalls ein gesetzgeberischer Änderungsbedarf bei der entsprechender Informationsbeschaffung durch die Nachrichtendienste besteht".

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Kontroverse Diskussion um geplante Änderung der Zoll-Befugnisse
« Antwort #221 am: 24 März, 2007, 18:18 »
Die von der Bundesregierung geplante Änderung der Ermittlungsbefugnisse des Zolls verschlechtert laut Oppositionspolitikern den Grundrechtsschutz und ist weiter teilweise verfassungswidrig. Dies machten Vertreter der FDP, der Linken und der Grünen am Donnerstagabend bei der 1. Lesung des Entwurfs zur Neugestaltung des umstrittenen Zollfahndungsdienstgesetzes im Bundestag im Rahmen einer lebhaften Debatte deutlich. "Sie wollen jetzt nicht nur den großen Lauschangriff einführen, sondern auch den großen Guckangriff", empörte sich Hans-Christian Ströbele, stellvertretender Vorsitzender der grünen Fraktion, in Richtung große Koalition. "In Zukunft soll es möglich sein, heimlich nicht nur abzuhören, sondern auch in Wohnungen, in Geschäftsräume, in Büros und so weiter zu sehen, das aufzunehmen und festzuhalten. Das ist ein riesiger Schritt. Dazu hat sich das Bundesverfassungsgericht noch gar nicht verhalten können, weil es so etwas in anderen Bereichen bisher noch gar nicht gibt."

Ströbele zielt damit auf die geplanten Vollmachten für das Zollkriminalamt und von ihm beauftragte Personen an. Den Plänen zufolge, dürfte das Zollkriminalamt im Rahmen der "Eigensicherung" seiner verdeckten Tätigkeiten zur Verhütung und Verfolgung von Straftaten sowie zur Aufdeckung noch unbekannter Verbrechen mit richterlicher Genehmigung "technische Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und -aufzeichungen sowie zum Abhören und Aufzeichnen von Privatgesprächen" einsetzen. Zeitliche oder räumliche Einschränkungen dieses Lausch- und Guckrechts der Zollfahnder sieht der Entwurf nicht vor. Es ist allein davon die Rede, dass es etwa um die Abwehr einer erheblichen, lebensbedrohlichen Lebensgefahr gehen muss.

Die Grünen hatten einer ersten Reform des Gesetzes noch ohne grundlegend verbesserten Bürgerrechtsschutz im Jahr 2004 trotz Bauchgrimmens zugestimmt, "um keine Schutzlücke entstehen zu lassen", wie Ströbele betonte. Zudem seien zumindest die Datenerhebungs- und Übermittlungsbefugnisse nach dem Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts etwas enger und klarer gefasst worden. Die datenschutzrechtlichen Regelungen, die Schwarz-Rot nun aber vorsehe, würden "durch eine massive Ausweitung der Überwachung der Bürger, beziehungsweise der Möglichkeiten dazu, eigentlich völlig aufgehoben." Zudem fehle nach wie vor das angeforderte Zahlenmaterial über den Einsatz der Befugnisse auf Basis der jüngsten, Ende 2005 mit den Stimmen der großen Koalition verlängerten Fassung des Gesetzes.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Rechtspolitikerin der FDP, bezeichnete die bisherige Bilanz zu diesem Gesetzgebungsvorhaben als "eine eher traurige". Konkret kritisierte sie, dass mit dem Entwurf nun "Initiativermittlungen ohne Anfangsverdacht" gewollt seien. Es werde nicht einmal erwähnt, dass zumindest "abstrakte Anhaltspunkte dafür vorliegen müssen, dass es sich überhaupt um ein entsprechendes Verhalten, um einen entsprechenden Tatbestand handelt." Mit Ströbele ging die ehemalige Bundesjustizministerin konform, dass beim Schutz von Berufsgeheimnisträgern vor Abhörmaßnahmen mehr zu tun sei. Beiden erschien nicht einsichtig, warum etwa Verteidiger geschützt sein sollen, aber Rechtsanwälte weniger und Journalisten noch weniger.

"In meinen Augen entspricht diese Regelung mit dieser Begründung und dieser Aufteilung nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts", betonte Leutheusser-Scharrenberger. Auch die geplante Form der Erfassung von Telekommunikationsinhalten berücksichtige die Karlsruher Vorgaben zum Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung nicht ausreichend. Nur in Ausnahmefällen, wenn konkrete Anhaltspunkte wirklich einen Bezug auf die unmittelbar bevorstehende Begehung einer Straftat nahelegen, sei beim Verdacht auf derartig tiefe Grundrechtseingriffe ein Abhören noch zulässig.

Keinen Beifall spenden wollte auch Wolfgang Neškovic von der Linken. "Seit April 2005 lebten die Menschen dieses Landes unter einem undichten Staatsdach", heißt es in seiner zu Protokoll gegebenen Rede. Die Koalition habe es seit dem Beginn dieser Wahlperiode nicht vermocht, das Zollfahndungsdienstgesetz verfassungsdicht zu bekommen. Man wisse daher nicht, "ob man Tränen lachen oder weinen soll, wenn man den Bearbeitungsvermerk zum Entwurf der Bundesregierung liest: 'Besonders eilbedürftig' lautet der Hinweis für die parlamentarische Befassung."

Karl Diller, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, verwies noch einmal "auf die Bedeutung des Gesetzes". Ohne fristgerechte Anschlussregelung entfiele die Befugnis des Zollkriminalamtes zur präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung im Außenwirtschaftsbereich. Der SPD-Politiker machte auf zahlreiche Verbesserungen aus datenschutzrechtlicher Sicht aufmerksam. Es gehe darum, das von der Bundesregierung erarbeitete "Gesamtkonzept" zur Neufassung der Tk-Überwachung in einem ersten Schritt umzusetzen. Mit der Gesetzesnovelle werde "ein verfassungsrechtlicher Schwebezustand beendet", warb auch Siegfried Kauder von der CDU für den Entwurf. Eine Regelungslücke sei angesichts der Gefahren, die durch die mögliche Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und des Exports von Rüstungsgütern in Kriegs- und Krisengebiete drohten, nicht zu akzeptieren.

Dee Zoll darf auf Anordnung seit 1992 Postsendungen öffnen und Telefongespräche abhören. Damit soll er Verstöße gegen das Außenwirtschafts- und das Kriegswaffenkontrollgesetz in Bereichen wie Staatsschutz, Betäubungsmittelkriminalität, Geldfälschung, Geldwäsche, Terrorismusbekämpfung oder den unerlaubten Außenhandel mit Waren, Datenverarbeitungsprogrammen und Technologien besser verfolgen können. Gegen die aktuelle Fassung des Fahndungsgesetzes läuft seit Anfang 2006 eine erneute Verfassungsbeschwerde. Der Rechtsausschuss will sich nun im April vor dem erneuten Auslaufen der befristeten Regelungen Mitte des Jahres im Rahmen einer Expertenanhörung mit dem Thema befassen.

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Hessens SPD gegen heimliche Online-Durchsuchungen
« Antwort #222 am: 25 März, 2007, 15:48 »
Die SPD-Fraktion im hessischen Landtag hat sich gegen eine staatliche Bespitzelung vernetzter PCs und von Speicherplattformen im Internet ausgesprochen. In einem Antrag an das Landesparlament wollen die oppositionellen Sozialdemokraten die Regierung in Wiesbaden aufgefordert wissen, über den Bundesrat eine gesetzliche Regelung entsprechender heimlicher Online-Durchsuchungen zu verhindern. Die verdeckte Ausforschung eines privaten Computers stelle einen Eingriff in die Privatsphäre dar und "ist durch nicht zu rechtfertigen", heißt es zur Begründung der Beschlussvorlage. Ein demokratischer Rechtsstaat müsse dem Einzelnen einen vor staatlichen Zugriffen geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung sichern und dürfe diesen nicht durch heimlich vorgenommene Überwachungsmaßnahmen aushöhlen.

Der Bundesgerichtshof hatte das heimliche Ausspähen über das Internet durch staatliche Ermittler wegen fehlender Rechtsgrundlage Anfang Februar untersagt. Insbesondere Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Polizeivertreter wie der Chef des Wiesbadener Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, pochen seitdem auf eine rasche gesetzliche Regelung, die Strafverfolgern die staatliche Verwanzung von PCs und Online-Datenträgern erlauben soll. Für Geheimdienste sieht die Bundesregierung eine entsprechende Befugnis bereits gegeben. Diese Ansicht hat zu Empörung bei Oppositionsparteien im Bundestag geführt.

Im Gegensatz zur hessischen SPD-Fraktion hat der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, jüngst keinen Zweifel an der kommenden Befugnis für die Strafverfolger zum Einsatz des "Bundestrojaners" gelassen. "Das werden wir selbstverständlich machen, allerdings mit klarer Rechtsgrundlage", betonte er bei einer Diskussion in Berlin. Einwände, wie sie die Genossen aus Hessen vorbringen, hatte der Sicherheitspolitiker als "Gespensterdebatten" abgetan.

"Nahezu jeder PC-Benutzer hat private Briefe und Fotos auf seiner Festplatte, manche vielleicht sogar Tagebücher, Testamente, Patientenverfügungen oder Ähnliches", hält die hessische SPD-Fraktion dagegen. Unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung solle nun im virtuellen Raum in die Grundrechte des Einzelnen eingegriffen werden. Für ein umfassendes Ausspionieren privater Daten könne es aber prinzipiell keine rechtliche Grundlage geben. Ein solches Ansinnen "ist ein verfassungsmäßig höchst problematischer Eingriff, der auch von den Datenschützern bundesweit abgelehnt wird".

Nicht alles, was technisch möglich ist, ist verfassungsrechtlich zulässig, betonen die Sozialdemokraten weiter. Die bisherigen, an sich bereits heftig umstrittenen gesetzlichen und technischen Kontrollmöglichkeiten im Telekommunikationsgesetz (TKG) und in der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) seien ausreichend. Der Bundesrat selbst hat sich Anfang März gegen ein rasche gesetzliche Regelung für heimliche Online-Durchsuchungen ausgesprochen und einen anders lautenden Antrag Thüringens abgelehnt.

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BKA-Chef Ziercke: Online-Durchsuchungen sind hochprofessionell
« Antwort #223 am: 26 März, 2007, 13:51 »
In einem Interview mit der tageszeitung hat sich BKA-Chef Jörg Ziercke erneut für die Online-Durchsuchungen von Täter-Computern ausgesprochen. Solche Durchsuchungen seien "hochprofessionell" und keinesfalls eine "Schleppnetzfahndung".

Durch den Einsatz von "Schlüsselbegriffen" werde sichergestellt, dass private Dateien vom durchsuchenden Programm nicht zur Kenntnis genommen würden und der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung geschützt bleibe, meinte Ziercke. Das Interview entstand im Vorfeld einer Anhörung der Grünen zum Thema Online-Durchsuchung, zu der heute neben den BKA-Experten auch Mitglieder des Chaos Computer Clubs eingeladen wurden.

Gegenüber diesen als "Hacker" titulierten Experten möchte der BKA-Chef die Arbeit seiner Truppe nicht als "Hacking" verstanden wissen. Während Hacker ziellos auf Computer losgingen, werde die Polizei gezielt in bestimmte Computer eindringen. 99,99 Prozent der Menschen in Deutschland würden damit nichts zu tun haben.

In dem Interview, das sich stellenweise wie eine Realsatire liest, behauptet der BKA-Chef, dass sich nur mit der Online-Durchsuchung die "Schlüssel" finden lassen, mit denen sich die Online-Verstecke im World Wide Web öffnen lassen. Wie eine Online-Durchsuchung am Tätercomputer "vor der Verschlüsselung oder nach der Entschlüsselung" im Detail aussehen soll, dazu wollte sich der BKA-Chef nicht öffentlich äußern.

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Offline Jürgen

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Re: BKA-Chef Ziercke: Online-Durchsuchungen sind hochprofessionell
« Antwort #224 am: 27 März, 2007, 01:27 »
Zitat
...Während Hacker ziellos auf Computer losgingen, werde die Polizei gezielt in bestimmte Computer eindringen....
...und mein Schwein kann fliegen...

Es fragt sich, ob der Ahnungslose auch nur einen Cent seines sicher nicht kärglichen Gehalts wert ist.

Wenn die Bullizei einen konkreten Verdacht hat, und nur dann, mag es sich lohnen können, gezielt zu suchen.
Aber genau dann bekäme sie ohnehin leicht einen Durchsuchungsbeschluss, dürfte aber auch bei Bedarf verdeckt ermitteln, sprich Provider-Auskünfte einholen, Leitungen überwachen usw.

Und somit würde sich im Grunde gegenüber dem Status Quo nichts wesentlich ändern.
Allerdings ist davon auszugehen, dass eventuelle Terroristen in Zukunft stets Schlüsselworte einstreuen werden, die rein privaten Inhalt vermuten lassen werden, im Sinne von "meine Liebste" usw.
Oder denkt jemand wirklich, Leute vom Schlage eines M.Atta seien alle komplett dämlich?

Falls aber verdachtsunabhängig ermittelt wird, was sicher jeder Zielfahndung vorausgehen muss, weil man in entsprechenden Kreisen eben nicht über V-Leute u.ä. verfügt, müsste zwangsläufig im Sinne einer Rasterfahndung breit gestreut und kaum gefiltert auf zigtausende Rechner zugegriffen werden, bis man irgendeine 'verdächtige' Aktivität entdecken könnte.
Und es gibt keine verlässlichen anderen Hinweise auf die bewussten Terror-Planungen, wie z.B. das regelmässige Aufsuchen bestimmter Seiten, oder die Verwendung besonderer Wege / Ports / Formate usw., sonst hätte man schon längst etliche echte Erfolge zu verbuchen.

Also macht eine Überwachungs-Hintertür überhaupt nur Sinn, wenn sie möglichst weit verbreitet wird, bestenfalls in praktisch jedes System eingeschleust.

Ach ja, ehe ich's vergesse, es gab ja schon Spuren, die auf deutsche Rechner hinwiesen, aber geführt hat die Erkenntnis dennoch bislang zu nix.
Und wenn selbst die sonst übliche Beschlagnahme und Mitnahme kompletter Anlagen meist nicht zum Erfolg führt, warum sollte das das heimliche Geprökel über die Leitung bringen können?
Gibt's da etwa mehr zu sehen, als direkt an Tastatur und Schirm?
Oder sind's die Village People mit ihren achteckigen Hardcore-Mützchen oder ihre Kolläschen im Räuber-Zivil einfach leid, bei'm Schleppen grosser Monitore und uralter Disketten-Boxen verlacht zu werden, dem Lieblings-Motiv einschlägiger Journalisten-Imitatoren?

Immerhin erlischt vor jedem intelligenten Richter sofort jede Beweiskraft, falls ein beschlagnahmtes System auch nur einen Moment wieder in Betrieb geht, weil das unvermeidlich zu verbotenen - weil nicht reversiblen - Veränderungen am Beweismittel führt.
Daher darf stets nur auf Image-Kopien diagnostiziert werden.
Aber ein Image einer ganzen Partition wird sich kaum unbemerkt ziehen und übertragen lassen, zumal diese sich nur in aktivem Zustand von aussen erreichen lässt, also während sie typischerweise steten Veränderungen unterworfen ist.
Somit muss in ein System aktiv eingegriffen werden, was eben zu STRAFBAREN Veränderungen am Beweismittel führt...

Herr, lass Hirn regnen...
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Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
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