Autor Thema: Kino.to & Co. - Streams anschauen legal  (Gelesen 15013 mal)

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Mutmaßliche Kino.to-Betreiber bleiben in Haft
« Antwort #15 am: 09 Juni, 2011, 19:36 »
Einen Tag nach der bundesweiten Razzia gegen das Filmportal Kino.to sind 12 der 13 festgenommenen Verdächtigen weiter in Haft. Eine Person sei freigelassen worden, nach einem weiteren Beschuldigten werde weiter gefahndet, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden am Donnerstag. "Wir beginnen jetzt mit Vernehmungen der Beschuldigten". Die Staatsanwaltschaft rechnet damit, dass die Ermittlungen mehrere Monate dauern werden.

Am Mittwoch waren über 200 Polizisten, Steuerfahnder und Computerspezialisten in Deutschland und im europäischen Ausland im Einsatz. Dabei wurden 42 Wohnungen, Büros und Rechenzentren in 20 Städten durchsucht sowie umfangreiches Material beschlagnahmt. Die Ermittlungen richten sich gegen 21 Personen, die das Filmportal Kino.to sowie damit verbundene Filehoster betrieben haben sollen. Ihnen wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen.

Mit Kino.to ist eine der bekanntesten "Moviez"-Sites vom Netz genommen worden. Auch wenn in der Filmindustrie nun die Korken knallen, machen sich Branchenvertreter keine Illusionen über die Nachhaltigkeit einer solchen Polizeiaktion. "Es ist zu vermuten, dass Nachfolger in Erscheinung treten werden", sagte eine Sprecherin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) am Donnerstag der dpa. Das Kino.to-Publikum weicht unterdessen unter Protest gegen die "Content Mafia" auf andere Angebote aus.

Das werden kaum die legalen Alternativen sein. Die gibt es zwar, doch werden sie von den traditionellen Vertriebsstrukturen der Industrie daran gehindert, den illegalen Angeboten ernsthaft Konkurrenz zu machen. Mit Rücksicht auf etablierte Verleihfenster für die Kino- und Videoauswertung kommen Streaming-Anbieter oft als letzte dazu, einen neuen Film zu zeigen. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen machen es neuen Angeboten oft schwer – hier will immerhin die EU-Kommision Abhilfe schaffen.

Dennoch könnte der Fall Kino.to eine längerfristige Wirkung entfalten. Kino.to war nicht das harmlose Hobby von ein paar Filmfreunden, wie es gerne verniedlicht wird. Glaubt man der Staatsanwaltschaft, war das Portal ein Unternehmen mit Millionenumsätzen. Eine Anklage der Betreiber könnte auch in der Öffentlichkeit das Bewusstsein dafür schärfen, dass es sich bei solchen Websites nicht um Kavaliersdelikte handelt. Die GVU hegt darüber hinaus die Hoffnung, dass die Polizeiaktion gegen Kino.to "eine gewisse Erschütterung in der illegalen Szene bewirken" werde.

Quelle : www.heise.de

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Re: Mutmaßliche Kino.to-Betreiber bleiben in Haft
« Antwort #16 am: 09 Juni, 2011, 19:45 »
so, so. Wenn, wie letztens in Berlin (glaub ich) in der U-Bahn einer ins Koma geprügelt wird, lässt man den Täter laufen.
Na ja, Totgeschlagene haben ebend keine Lobby.  
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Re: Mutmaßliche Kino.to-Betreiber bleiben in Haft
« Antwort #17 am: 09 Juni, 2011, 21:52 »
Hey Kater, Du wirst doch nicht etwa ein Moralist werden?

Mich wundert eher, dass die mal (selten genug) Finanzjongleure hops nehmen. Wenn es stimmt, dass
Zitat
das Portal ein Unternehmen mit Millionenumsätzen
war, dann waren das ja keine Cineasten mit dem Slogan "Movies For The People", sondern eher Gauner nach dem Motto "Money For Nothing" - eben keine Robin Hoods der filmkonsumierenden Massen. Die kannten ihr Risiko, Pech gehabt...

Wobei: Totschläger laufen zu lassen auch nicht so das Wahre ist, Jugendstrafrecht hin, Jugendstrafrecht her....
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Re: Mutmaßliche Kino.to-Betreiber bleiben in Haft
« Antwort #18 am: 09 Juni, 2011, 23:08 »
Zitat
Glaubt man der Staatsanwaltschaft, war das Portal ein Unternehmen mit Millionenumsätzen.
 ;muah

Wo sollen die denn hergekommen sein. Das halte ich für hausgemachten Blödsinn
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Re: Mutmaßliche Kino.to-Betreiber bleiben in Haft
« Antwort #19 am: 09 Juni, 2011, 23:34 »
Naja, es war aber offensichtlich auch kein Schrebergartenverein, der das aufgezogen hat:

Zitat
Dabei wurden 42 Wohnungen, Büros und Rechenzentren in 20 Städten durchsucht

Bestenfalls war's 'ne philantropische Vereinigung  ;D
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Tipp aus der Szene führte Ermittler zu kino.to
« Antwort #20 am: 10 Juni, 2011, 09:30 »
Lange versuchte die Industrie vergeblich, der Streamingsite habhaft zu werden. Als sie einen Hinweis auf einen Betreiber bekam, ging die Abschaltung der Server von Kino.to schnell.

Ist es illegal, sich den Stream eines Filmes anzusehen? Nein, sagen jene, die auf diese Art illegale Kopien aktueller Filme im Netz sehen. Ja, sagt die Filmindustrie, die das als Schädigung ihrer Geschäfte betrachtet. Rechtlich geklärt ist die Frage nicht, auch wenn sie seit Jahren Juristen und vor allem Nutzer beschäftigt. Sie tut es noch viel mehr, seit der Filmstreamingdienst kino.to von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden abgeschaltet wurde.

Doch kino.to wurde nicht geschlossen, weil die Site Streams anbot. Nach Aussage der ermittelnden Staatsanwaltschaft wurden die Betreiber festgenommen, weil sie außerdem auch die Sites steuerten, auf denen die illegalen Kopien lagen und auf die kino.to verlinkte. Man habe zumindest genug entsprechende Indizien für einen dringenden Tatverdacht, sagt der Sprecher der Ermittler, Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein.

Und er sagt, die Ermittler hätten sich der Debatte, ob Streams illegal sind oder nicht, noch gar nicht gewidmet: "Wir sehen das Problem, haben die Frage aber erst einmal zurückgestellt." Vorrangig sei es darum gegangen, der Anbieter habhaft zu werden, nicht der Nutzer.

Nutzer sollten sich nicht allzu sicher fühlen

Sicher sollten sie sich deswegen aber nicht unbedingt fühlen. Zwar vertritt der Anwalt Christian Solmecke die Rechtsauffassung, Streams anzuschauen sei nicht illegal. So muss es aber nicht bleiben.

Oberstaatsanwalt Klein sagte dazu lediglich: "Sobald wir mehr Luft haben, werden wir die Rechtslage prüfen, die Nutzerseite außer Acht lassen werden wir nicht."

Bei kino.to also ging es nicht um Streams, es ging um die illegale Verbreitung von Filmen, daher das Speichern und Anbieten derselben. Außerdem wurde die Site nicht gesperrt, sondern der Server, auf dem sie lag, abgeschaltet. Dafür bekommt die Generalstaatsanwaltschaft derzeit viel Applaus.

So gratuliert der Verband der Internetprovider Eco, die Ermittler hätten erfolgreich die Quelle dicht gemacht und nicht nur eine Netzsperre davor gehängt. "So muss man es machen", sagt eine Sprecherin des Branchenverbandes: "Internationale Zusammenarbeit und an der Quelle handeln, alles andere nutzt nichts."

Staatsanwaltschaft hält sich bedeckt

Gemeint ist damit die nicht nur in Deutschland heftig geführte Debatte um Netzsperren, also um das Blockieren von Sites, auf denen beispielsweise oft als Kinderpornografie bezeichnete Vergewaltigungsbilder zu sehen sind. Eine solche Blockade, die nur wirkt, wenn der Nutzer seinen eigenen Weg zum Zielserver nicht verschleiert, gilt als untauglich, um etwas gegen das Problem zu unternehmen. Trotzdem war ein entsprechendes Gesetz längere Zeit in Kraft, bis es vor Kurzem endgültig beerdigt wurde.

Kino.to dagegen ist nicht gesperrt, der Server selbst ist nicht mehr am Netz. Wie genau das gelang, kann oder will die Generalstaatsanwaltschaft nicht sagen. Bekannt ist lediglich, dass sie die Domain beschlagnahmt hat, was nicht viel heißt, wenn diese physisch im Ausland liegt. Wahrscheinlich hatten die Ermittler im Ausland Rechtshilfe, zumindest sagt Oberstaatsanwalt Klein, in Frankreich und den Niederlanden habe man Amtshilfe gehabt.

Die GVU, die Gesellschaft für Urheberrechtsverletzungen, ist keine Hilfe. Sie hat zwar im April eine entsprechende Anzeige erstattet und durch eigene Recherchen der Staatsanwaltschaft geholfen, wie beide erklären. Wie die Ermittler aber letztlich Zugriff auf den Server bekamen, weiß die GVU nach eigenem Bekunden nicht.

Genau das aber war das vorrangige Problem bei dem Kampf gegen kino.to. Die Site ist bei einem Anbieter registriert, der keine Angaben über denjenigen macht, der bei ihm Domains mietet. Auch die Server, auf denen die Seite lag, befanden sich im Ausland und waren in den vergangenen Jahren mehrfach umgezogen, zuletzt wohl nach Russland. Zumindest legt das eine IP-Suche nahe.

Wie es letztlich gelang, diese Hürden zu überwinden, könnte durchaus interessant sein. Immerhin gibt es weitere solcher Streamingdienste im Netz, die illegale Filmkopien anbieten. Den Hinweis auf die Betreiber - die lange unbekannt waren -, hat die GVU wohl zumindest beigesteuert. Sprecherin Christine Ehlers sagt jedenfalls, man habe jahrelang Hinweise auf die Personen gesammelt, letztlich aber einen Tipp "aus der Szene" erhalten. Der Verdächtige habe sich im Zuständigkeitsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Dresden befunden, weswegen man bei dieser Anzeige erstattet habe.

Die Ermittlungen gingen dann offensichtlich recht schnell - zumindest angesichts der Tatsache, dass die GVU seit 2008 versuchte, an kino.to heranzukommen. Am Mittwoch wurden insgesamt 42 Wohnungen durchsucht und 13 Menschen festgenommen. Einer ist inzwischen wieder frei, sagte Klein. Die anderen sollen verhört werden. Außerdem müsse man die Beweise auswerten, darunter auch mehrere beschlagnahmte Rechner. Wie erfolgreich die Aktion letztlich war, will Klein nicht bewerten: "Wir sind weit gekommen, aber das letzte Wort haben die Gerichte."

Quelle : www.golem.de

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GVU: Das Nutzen von Diensten wie Kino.to ist strafbar
« Antwort #21 am: 11 Juni, 2011, 21:03 »
Ob sich die ehemaligen Nutzer der Streaming Plattform Kino.to strafbar machten, ist weiterhin nicht geklärt. Die GVU ist mittlerweile jedoch davon überzeugt, dass man den rund vier Millionen Nutzern, straf- sowie zivilrechtlich an den Karren fahren kann. Zumindest will man den Kino.to-Fall nutzen, um einen Präzedenzfall zu schaffen.

Seit der Schließung des deutschen Streaming-Portals kino.to sind viele der ehemaligen Nutzer besorgt, dass sie für die Nutzung des Dienstes mit Strafen rechnen müssen. Ob das Ansehen eines Stream rechtlich überhaupt ein Vergehen ist, wurde bislang noch nicht geklärt. Auch unter Experten ist man sich nicht einig, wie man mit dem Sachverhalt im Rahmen des deutschen Rechtes umgehen soll.

Für die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.,  ist die Sache allerdings schon klar. In einem Blogeintrag heißt es, dass die durch das Streaming erfolgende Zwischenspeicherung des Videomaterials eine Kopie darstelle, die der Urheber nicht  gestattet. „Die Nutzung von illegalen Streams über illegale Portale wie kino.to“  sei „somit selbst illegal.“, heißt es in der Stellungnahme. Als Folge der Urheberrechtsverletzung hätten die Nutzer somit mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe zu rechnen. Auf zivilrechtlicher Seite kämen nochmals Entschädigungsstrafen infrage. Selbst der Versuch einen Stream zu nutzen sei strafbar.

Allerdings gesteht man, dass es bis jetzt noch keine höchstrichterliche Entscheidung darüber gab, ob die rechtlichen Vermutungen der GVU tatsächlich so auszulegen sind, wie beschrieben. Dafür benötige man einen Präzedenzfall, bei dem ein Gericht ein Urteil fällt, an dem sich weitere Verhandlungen orientieren. Der Fall Kino.to böte hierfür eine gute Gelegenheit, so die GVU. Man müsste also mindestens einen mutmaßlichen Nutzer der Plattform vor Gericht bringen, über dessen Fall ein Gericht dann entscheidet.

Doch schon hier stellt sich das erste Problem.  Noch ist nicht geklärt, ob auf den Server der Betreiber überhaupt brauchbare IP-Daten zu finden sind, die einen Nutzer eindeutig identifizieren könnten. Dies falle laut GVU in den Zuständigkeitsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, deren Ergebnisse allerdings noch nicht öffentlich sind. Und selbst wenn IP-Daten zu finden sind, müssten die jeweiligen Provider die entsprechenden Daten noch auf Lager haben, wofür es aber schon zu spät sein dürfte.


Quelle: www.gulli.com
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Re: GVU: Das Nutzen von Diensten wie Kino.to ist strafbar
« Antwort #22 am: 11 Juni, 2011, 21:14 »
Auf die 400.000.000.000 Anklageschriften bin ich gespannt. Viel Spass beim IP's rausfusseln, zuordnen etc.  :fr
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Re: GVU: Das Nutzen von Diensten wie Kino.to ist strafbar
« Antwort #23 am: 13 Juni, 2011, 16:32 »
soweit ich weis haben die doch auch schnelle Zugänge verkauft (wie viele Hoster).
Da liegen doch Bankdaten mit personlichen Angaben vor. Und die werden wohl nicht im Ausland gespeichert sein.
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Re: GVU: Das Nutzen von Diensten wie Kino.to ist strafbar
« Antwort #24 am: 13 Juni, 2011, 20:45 »
Und deswegen, wer nicht warten kann und die Free-Zugänge nutzen will, der nun ja der ist eben selber schuld wenn der name wo steht...

Nicht das ich da irgendwie Erfahrungen hätte
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Kino.to: Strafbare Handlung der Nutzer mehr als fraglich
« Antwort #25 am: 13 Juni, 2011, 22:15 »
Seit dem Bust von kino.to gibt es angeregte Diskussion darüber, ob auch die Nutzer in den Fokus geraten könnten. Insbesondere nach den jüngsten Ankündigungen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU), dass sich die Nutzer sehr wohl strafbar gemacht hätten. Beispielsweise der Jurist Peter Kehl beurteilt die Rechtslage der Nutzer des Portals völlig anders als die GVU.

Diese Rechtsansicht mag nachvollziehbar sein, schließlich vertritt die GVU bestimmte Interessen. Es ist nur verständlich, dass diese ein möglichst großes Schreckensszenario für die Nutzer aufbauen wollen, um diese von der Nutzung der zahlreichen Alternativangebote abzuhalten. Gegenwärtig spricht jedoch nur sehr wenig dafür, dass die Nutzer tatsächlich eine strafrechtlich relevante Handlung begangen haben.

In erster Linie geht es darum, die Frage zu klären, ob die gestreamten Inhalte kopiert wurden und dieses Kopie als Verbreitung im Sinne des Gesetzgebers angesehen werden darf. So erfüllt nicht jede digitale Kopie oder Bruchteile einer digitalen Kopie eines Werkes den Straftatbestand. Auch wenn dies bei der kurzfristigen Herstellung von körperlichen Werken bereits hinreichend ist. Durch die relevanten Gesetze soll sichergestellt werden, dass eine Vervielfältigung verhindert wird, die über eine gewisse "Zeitspanne" existiert.

Eine temporäre Zwischenspeicherung, wie bei vielen Streams üblich, entspricht dem jedoch nicht. Deshalb kann auch nicht die Rede von einer Vervielfältigung sein. Inzwischen haben sich mehrere Juristen dahingehend geäußert, dass die Begrifflichkeit der "Vervielfältigkeit" hier restriktiv ausgelegt werden muss.

Ungeachtet dessen gibt es ein weiteres, sehr wichtiges Argument, dass gegen eine strafbare Handlung der Nutzer spricht. Das deutsche Strafrecht setzt nur vorsätzliches Handeln unter Strafe. Mit Ausnahme der Paragraphen, in denen auch fahrlässiges Handeln mit Strafe bedroht ist. Gerade bei Streaming-Seiten wie kino.to dürfte es jedoch schwierig sein zu beweisen, dass der Nutzer eine Kopie anlegen wollte. Es ist ja gerade der Sinn von Streaming-Seiten, dass diese nur temporär den Inhalt übermitteln. Ohne dass die Festplatte vollgestopft wird. Von daher erscheint die Aussage der GVU mehr als zweifelhaft.

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Movie2k.to unter DDoS: Bust unwahrscheinlich
« Antwort #26 am: 14 Juni, 2011, 13:28 »
Nachdem das Streamingportal Movie2k.to schon letzte Nacht offline war, mehrten sich bei den Nutzern die Gerüchte, sie hätten das gleiche Schicksal wie die Betreiber von kino.to ereilt. Gut informierte Kreise besagen aber, die Website steht seit einigen Stunden unter DDoS und kann deswegen nicht erreicht werden.

Wie wir gut informierten Kreisen entnommen haben, gibt es augenblicklich keinerlei Hinweise darauf, dass die Polizei das Portal hochgenommen haben könnte. Die Website steht seit einigen Stunden unter Dauerfeuer zahlreicher Rechner, die die Webserver mit unzähligen sinnlosen Anfragen in die Knie zwingen. Die Verursacher der Attacke sind derzeit unbekannt. Auf polizeiliche Aktionen gibt es aber keine konkreten Hinweise. Wir haben bei den Betreibern von Movie2k per E-Mail um eine Stellungnahme nachgefragt. Deren Kommunikation wird aber im gleichen Umfang beeinträchtigt sein, wie die Auslieferung der Webseite selbst. Von daher ist leider mit keiner zeitnahen Antwort zu rechnen.

Quelle: www.gulli.com

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Movie2k.to unter DDoS: Bust ausgeschlossen (Update)
« Antwort #27 am: 14 Juni, 2011, 14:00 »
Update:

Wir bekamen von den Betreibern gerade die Bestätigung: "Hi Lars, hiermit bestätige ich, dass wir unter DDoS stehen. Der Server läuft jetzt erstmal wieder, es hat keinen Bust gegeben und es besteht auch nicht die Gefahr dazu. DDoS kommt mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit von der Konkurrenz."

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Das Innenministerium von Sachsen wurde abgemahnt, weil auf der von den Ermittlern übernommenen Webseite kein Impressum hinterlegt wurde. Arrangiert wurde das Schreiben vom Portal Cineastentreff.de und den Kölner Medienanwälten Oblaten und Gaessler. Man möchte damit auf den in Deutschland vorherrschenden Abmahnwahn hinweisen. Gleichzeitig distanziert man sich vom Geschäftsmodell von kino.to.

So ziemlich jeder regelmäßige Besucher von Kino.to konnte in den vergangenen Tagen die Mitteilung der Kriminalpolizei vernehmen. Wer sind aber die neuen Betreiber der Seite? Ob die Domain nun von der Polizei beschlagnahmt wurde oder nicht - laut dem Telemediengesetz muss jede Webseite über ein Impressum verfügen. Die Verfasser der Abmahnung kommentieren ihre Aktion: "(...) offenbar seien nicht mal Behörden in der Lage, die „schwammige und völlig unklaren gesetzlichen Regelungen“ des Telemediengesetzes in Bezug auf die Impressumspflicht einzuhalten. „Neben der Beseitigung des Rechtsverstoßes wollen wir zu dieser Problematik eine Diskussion anregen“. Was das Thema Abmahnungen in Deutschland betrifft, müsse dringend "Rechtssicherheit geschaffen werden". Nur so wären derartige meist kostenpflichtige Schreiben nicht mehr möglich.

Verschickt wurde die Abmahnung von der Kölner Medienrechtskanzlei Obladen Gaessler, die sich auf die Verteidigung von Abmahnopfern spezialisiert haben. Rechtsanwalt Obladen dazu: "Meines Erachtens sind die gesetzlichen Vorschriften für den einzelnen Internetuser so undurchsichtig, dass die Gestaltung eines zu hundert Prozent rechtssicheren Internetauftritts kaum möglich ist. Sobald man im Internet aktiv ist, ist bereits die Abmahngefahr gegeben, was von den Abmahnenden gnadenlos ausgenutzt wird." Die Verantwortlichen können im Prinzip froh über diese PR-wirksame Aktion sein. Denn wenn auf kino.to bald möglichst ein Impressum hinterlegt wurde, ist keine kostenpflichtige Abmahnung mehr möglich.

Das PDF der Abmahnung kann hier ungekürzt eingesehen werden.

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Kino.to-Razzia: Millionen Euro auf Konten - Autos beschlagnahmt
« Antwort #29 am: 19 Juni, 2011, 10:42 »
Nach dem Schlag gegen das illegale Internet-Filmportal Kino.to hat die Justiz erste Konten beschlagnahmt, auf denen vermeintliche Millionen-Gewinne der Betreiber vermutet werden.

Nach einem Bericht des Magazins "Focus" (kommende Ausgabe), der sich auf die Generalstaatsanwaltschaft Dresden stützt, stellten Ermittler auf Konten in Spanien, rund 2,5 Millionen Euro sicher. Diese sollen dem aus Leipzig stammenden Hauptbeschuldigten gehören. Zudem beschlagnahmten sie bei ihm Computertechnik sowie drei Autos in Deutschland und auf Mallorca. Laut "Focus" fanden die Ermittler auf dem deutschen Konto eines führenden Kino.to-Mitarbeiters 200.000 Euro.

Ob der Leipziger tatsächlich der Kopf der Plattform ist, bleibt zunächst offen. Er soll das Modell der Streaming-Plattform entwickelt haben. "Der war kein Robin Hood, der Daten einfach im Netz verteilte", sagte ein Fahnder dem "Focus", sondern habe im Gegenteil einen "Riesenreibach" gemacht.

Der Dresdner Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein ist indessen davon überzeugt, dass es sich bei Kino.to "um ein hochkriminelles, profitorientiertes System" handelt, bei dem die Anführer alles penibel organisiert haben – "vom illegalen Beschaffen der Filme über das Aufladen der Hoster, die man zum Teil selbst betrieben hat, bis zur Bereitstellung der Links auf ihrer Internet-Seite".

Am 8. Juni hatten Polizisten, Steuerfahnder und Datenspezialisten bundesweit zeitgleich über 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht, um die Betreiber von Kino.to dingfest zu machen. 13 Personen wurden verhaftet, eine inzwischen wieder freigelassen. Nach einer Person wird noch bundesweit gefahndet. Seither ist das Portal in seiner bislang gewohnten Form nicht mehr abrufbar. Begonnen hatte das Verfahren mit einem Strafantrag der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) von Ende April.

Wie hoch der Schaden durch Raubkopien ist, diskutieren Experten durchaus kontrovers. Erst im letzten Jahr hatte die US-Regierung Lobby-Organisationen wie der mächtigen MPAA vorgehalten, mit falschen Zahlen zu operieren, um eigene Interessen rücksichtslos durchzusetzen.

Quelle : SAT + KABEL

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