Autor Thema: XP Prof startet ohne Grund ohne Bluescreen neu  (Gelesen 3070 mal)

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Offline Jürgen

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Re: XP Prof startet ohne Grund ohne Bluescreen neu
« Antwort #15 am: 26 Januar, 2009, 02:30 »
Ich wollte auch keinesfalls irgendeine Panik verbreiten, man müsse einen PC unbedingt regelmässig starten.
Wie gesagt, falls das Mainboard zu den von der bekannten Problematik mit schlechtem Elektrolyten in den Elkos gehören sollte, wäre das eine mögliche Ursache für solche Anlaufprobleme.
Auch Minuten nach dem Start, wenn die Teile langsam warm werden.

Wie auch immer, viel häufiger geht's um Lüfterprobleme.
Oder um ein weich gewordenes Netzteil, oft auch wegen dessen Elkos.
Alles andere ist weit weniger wahrscheinlich.
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28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
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Offline McCom

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Re: XP Prof startet ohne Grund ohne Bluescreen neu
« Antwort #16 am: 27 Januar, 2009, 17:07 »
So, jetzt darf wieder in der Kiste gegraben werden. Bis gestern keine Probleme mehr, PC 1a stabil. Ich hab gespielt ich hab Musik gehört, er war bestimmt mehr als 4h am Stück am Strom. Dazu war das Zimmer warm vielleicht 25°C. Heute komm ich nach Hause, fahre die Kiste hoch, er läuft ca 10min aber ohne Eingabe. Dann starte ich Winamp und zack down und neustart. Nur dieses mal ein durchgehender BIOS-Piep-Ton, kein gepiepe nur ein langer Ton. So, ich tippe 100% nicht auf wärme weil ich meinen Laptop zur selben zeit hochgefahren hab und der 18°C HDD und 20°C CPU gesagt hat. Warum? Ich hab in der früh das Fenster offen gelassen und mein Zimmer ist sau kalt^^ rechner hab ich bis jetzt nicht wieder an strom gelassen... Ideen?
Desktop: Pentium 4 mit 3,00 GHz, 1 GB RAM, WinXP PRO SP3 + DX 9c, 500 GB HD, Radeon X1950 Pro, OnBoardSound von Realtek, SkyStar2 PCI (Treiber 4.50)

Laptop : Core2Duo T7250, 2GB RAM, Win7 Prof 32bit, 500 GB HD, GeForce 8400M G, OnBoardSound von Realtek, SkyStar USB plus (1.0.2.8 BDA)

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Offline spoke1

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Re: XP Prof startet ohne Grund ohne Bluescreen neu
« Antwort #17 am: 27 Januar, 2009, 17:51 »
Produktiv:
ASRock K8S8X, Athlon64 3000+, 1GB Infineon Ram, WinFast A340 8X AGP, Samsung HD160 GB SATA2,
Technisat SkyStar 2, Stab HH100 Rotor und 5° & 19,2° Ost fest
BS: Mandriva-Linux (mdv) 2010.2 PP, kde 3.5.12, kaffeine 0.8.8, skynetR32

Bastelsrechner:
ASRock N570 SLI, Athlon64 X2 6000+ 4GB Geil Ram, EVGA GeForce G 210 Passiv (1GB DDR3, VGA, DVI, HDMI), Samsung HD 500GB SATA2, TT-budget S2-3200 PCI
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Offline SiLæncer

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Re: XP Prof startet ohne Grund ohne Bluescreen neu
« Antwort #18 am: 27 Januar, 2009, 18:03 »
Also evtl. doch das Netzteil...

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline Theos

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Re: XP Prof startet ohne Grund ohne Bluescreen neu
« Antwort #19 am: 27 Januar, 2009, 21:37 »
So, ich tippe 100% nicht auf wärme weil ich meinen Laptop zur selben zeit hochgefahren hab und der 18°C HDD und 20°C CPU gesagt hat. Warum? Ich hab in der früh das Fenster offen gelassen und mein Zimmer ist sau kalt^^ rechner hab ich bis jetzt nicht wieder an strom gelassen... Ideen?
luft ist ein sehr, sehr schlechter wärmeleiter, ganz besonders wenn sie sich nicht bewegt(ie. kein lüfter läuft). deshalb sind rückschlüsse über die zimmertemperatur nur im umgekehrten fall möglich (also wenn es drinnen 40 grad hat, dann könnte es eng werden...).
ein vergleich mit einem notebook, dass zum einem eine sehr stromsparende hardware hat, und zum anderem eine funktionierende kühlung, sagt allerdings noch weniger aus ;)

aber wie auch immer, wie spoke1 und Silaencer schon sagten, laut http://www.hardware-bastelkiste.de/bios_beepcodes.html (das funktioniert auch ohne JS) wär das ein zeichen für das netzteil bzw. mainboard.

achtung: beim aus/einbauen umbedingt den stecker ziehen. abgesehen von der körperlichen gefahr kann man sich anderes komponenten sehr leicht kaputtmachen. (auch wäre ein erden des eigenen körpers ratsam, einfach mal den heitzkörper angreifen bevor du am mainboard rumwerkst)

Offline McCom

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Re: XP Prof startet ohne Grund ohne Bluescreen neu
« Antwort #20 am: 27 Januar, 2009, 21:55 »
Hm ja, Theos du hast natürlich zu 100% recht, aber... Ich hab den Rechner dann nach 10min wieder hochgefahren, ohne piepen dieses mal. Everest an und mich nur beobachtend davor gesetzt und eine hand am Rücklüfter gehabt. Der hat 7min geblasen und kalte Luft ausgeworfen, das sagte auch der sensor. Naja dann halt wieder weg...

Hab die alte Schachtel gefunden, gekauft 27.2.2007, hm da hab ich noch 1 Monat. 2 Jahre an sich kein Alter, vorallem so wenig Stunden wie das Teil aufm Buckel hat... Hab nun sowohl den hersteller (LC Power) und den Verkäufer (Mindfactory.de) angeschrieben und gefragt was es sein kann und was ich tun soll.
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Re: XP Prof startet ohne Grund ohne Bluescreen neu
« Antwort #21 am: 27 Januar, 2009, 22:14 »
naja, man könnte auch sagen, dass der hersteller zu knapp mit der garantie kalkuliert hat ;)

Offline McCom

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Re: XP Prof startet ohne Grund ohne Bluescreen neu
« Antwort #22 am: 28 Januar, 2009, 11:28 »
Meine Mail an beide:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich besitze seit dem 28.2.2007 ein LC6420GP das in seinem ersten Jahr keine Probleme machte. Dieses Netzteil erwarb ich von Mindfactory.de Da ich beruflich im zweiten Jahr recht wenig an meinem Desktoprechner arbeiten konnte, stand der Rechner immer wieder für 3 Monate und wurde dann für 2 Wochen genutzt.

Bei der letzten Nutzung (Oktober) stürzte er beim ersten Mal nach 10min Laufzeit ohne Meldung ab, wie wenn man den Stecker zieht, diese Zeit verkürzte sich nach mehrmaligen booten und Abstürzen bis auf 3min nach Laufzeit nach einschalten. Beim letzten Absturz gab das Mainboard nur einen langen Piepton von sich. Nach 10min ohne Strom lief der Rechner die nächsten 2 Wochen ohne Probleme, auch bei aufwendigen Anwendungen und ich machte mir keine Gedanken mehr.

Nun bin ich wieder zu Hause und dasselbe Spiel mit Abstürzen nach 10min beginnt von Vorne. In einem Forum in dem ich Hilfe suchte, wurde mir geraten das Netzteil auszutauschen, da nach meiner Beschreibung und Ausschluss mehrerer anderer Möglichkeiten nur dieses als Fehlerquelle anzusehen wäre.

Da das Netzteil an sich nicht viele Betriebsstunden hat, vor allem im Vergleich zum alten Netzteil das vorher eingebaut war und die Gewährleistung in einem Monat ablaufen würde, würde es mich interessieren ob Fehler bei dieser Baureihe bekannt sind und ob ich als Leihe einen Funktionstest durchführen kann um den Fehler zu bestätigen oder zu widerlegen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort Hersteller:
Zitat
Sehr geehrter Herr X,
bitte wenden Sie sich an Ihren Händler, um Ihren Garantieanspruch geltend zu machen.
Einen defekt kann man nicht ausschließen, allerdings höre ich jetzt diesen Fehler zum ersten mal.
Sie können den Fehlerquelle eingrenzen, wenn Sie z. B. ein anderes Netzteil verwenden. Sollte der Fehler dann nciht auftreten ist das Netzteil defekt.

Mit freundlichen Grüßen / Kind regards / Meilleures salutations

Antwort Verkäufer:
Zitat
Sehr geehrter Herr X,

mit Bedauern nehmen wir Ihre Reklamation zur Kenntnis. Wir werden Ihre Reklamation prüfen und diese zeitnah und unbürokratisch zu Ihrer Zufriedenheit erledigen.
Wir bestätigen dankend den Erhalt Ihres Reparaturauftrages/Ihrer Reklamation.
Zur weiteren Bearbeitung der Angelegenheit und zur Weiterleitung an unseren Lieferanten erbitten wir den Nachweis, dass der Mangel bereits bei Ablieferung bei Ihnen vorhanden war. Wir bitten um Verständnis dafür, dass nach der gesetzlichen Regelung (§ 434 BGB) nach Ablauf von 6 Monaten nach Kauf nur dann von einem Gewährleistungsfall ausgegangen werden muss, wenn dieser Nachweis durch den Käufer erbracht ist.

Bitte prüfen Sie, ob unabhängig von unserer Gewährleistungsverpflichtung eine eigene Garantieverpflichtung des Herstellers für das Produkt besteht. Diese ergibt sich ggf. aus dem Produkt beigefügten Garantieunterlagen des Herstellers bzw. auf dessen Internetseite.

Jetzt Mal Frage an euch, weil ihr sowas bestimmt schon öfter hattet, wie reagier ich jetzt am besten weiter? Was mach ich nun? Denn an sich ist ja ein Netzteil kein Verbrauchsgut was nach nichtmal echten gelaufenen 3 Monaten abkacken sollte^^
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Re: XP Prof startet ohne Grund ohne Bluescreen neu
« Antwort #23 am: 28 Januar, 2009, 21:20 »
Folgendes:

Prüfe zunächst alle Steckverbinder auf Wärmespuren / Schmorstellen.
Vorhanden -> supposingly your own fault...
Nicht vorhanden, dann weiter:

Ist das Netzteil werks-oder händlerseitig versiegelt, d.h. ohne Verletzung eines Garantiesiegels nicht zu öffnen? Oder ist das Öffnen des Geräts dem Kunden ohnehin laut AGB oder Garantiebestimmungen untersagt?

Dann ist dem Kunden dieser Nachweis aufgrund eines nicht von ihm, sondern vom Inverkehrbringer selbst verursachten Grundes von vornherein unmöglich gemacht. Das hat der Vertragspartner - der Händler zu vertreten, nicht der Käufer.
So ist beispielsweise eine Sichtprüfung der Elektrolyt-Kondensatoren oder der Lötstellen nicht möglich.

Gemäss Anleitung / Beschreibung / anerkannten Regeln der Technik dürften lediglich folgende Bestandteile als Verschleissteile gelten:
- Lüfter; der funktioniert aber einwandfrei und ohne erkennbaren Verschleiss wie z.B. erhöhtes Laufgeräusch
- Sicherung; die ist aber intakt, sonst wäre das Gerät total ausgefallen
- vom Benutzer handhabbare Bauteile wie Schalter und aussenliegende Steckverbindungen; den eventuell vorhandenen Umschalter 230V / 110V, falls nicht versiegelt, betätigst Du im stromlosen Zustand einige Male und testest anschliessend nochmal, Steckverbinder Sichtprüfung

Weiterhin wäre auf den Verschmutzungsgrad zu achten, beispielsweise anhand der sichtbaren Lüfterräder oder von aussen erkennbarer Teile der Platinen.

Wenn so insgesamt ohne Befund, ist davon auszugehen, dass, insbesondere im Zusammenhang mit der ungewöhnlich niedrigen Betriebsstundenzahl, der Fehler bereits bei'm Kauf dem Grunde nach angelegt war.   


Sinnvoll könnte noch folgende Formulierung in einem eigenen Absatz sein:
"Im Wissen um die Strafbarkeit der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Erklärung erkläre ich das Folgende an Eides Statt:"
(sinngemäss: Netzteil hat insgesamt nur weniger als ein halbes Jahr gelaufen, wurde nie auch nur annähernd bis an seine angegebenen Leistungsgrenzen belastet und wurde stets nur bestimmungsgemäss und unter normalen wohnraumtypischen Umgebungsbedingungen verwendet. Irgendein Grund für vorzeitigen Verschleiss ist daher nicht gegeben)
(danach separate eigenhändige Unterschrift mit Datum)
« Letzte Änderung: 28 Januar, 2009, 21:28 von Jürgen »
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Re: XP Prof startet ohne Grund ohne Bluescreen neu
« Antwort #24 am: 28 Januar, 2009, 21:53 »
Vielen vielen Dank!

Ich werde morgen wenn ich wieder Tageslicht im Zimmer habe den Rechner aufmachen und mit größter Vorsicht (hab das Ding ja schon mal gewechselt) deinen Katalog durchgehen. An sich denke ich nicht das ein Punkt zutreffen könnte, aber bin mal gespannt.

Werde dann berichten, wie das ganze weiter geht. Schon jetzt vielen Dank!
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Re: XP Prof startet ohne Grund ohne Bluescreen neu
« Antwort #25 am: 04 Februar, 2009, 22:58 »
So, wollte nur kurz schreiben wie es weiter geht.

Also Rechner aufgemacht, Netzteil ausgebaut und mal wieder festgestellt das man Schrauben NIE fest genug anziehen kann (ich depp)! Retourschein ausgefüllt und Begleitbrief beigelegt. Vorgestern dann zur Post gebracht. Einzige Bedenken die ich jetzt habe, wenn ich ein neues Netzteil zurück bekomme, ob ich je wieder die richtigen kabel an die richtigen Stecker am Motherboard hinbekomme... Ok, HDD-Stecker, die kenn ich^^

Und sollte ich je wieder einen Rechner neu aufbauen, werde ich unbedingt ein Netzteil nehmen, dem man modular nur die Kabel anschließt die man auch braucht... Dieses LCPower Netzteil, tss ich frag mich wer so viele Stromkabel braucht^^
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Re: XP Prof startet ohne Grund ohne Bluescreen neu
« Antwort #26 am: 09 Februar, 2009, 19:18 »
Mein dad hat mir heute per mail geschrieben, das das netzteil unberührt wieder zurück kam. Mit dem hinweis:

"da es schon über 1 Jahr alt ist soll ich den Fehler beweisen, dass er schon bei Auslieferung vorhanden war."
---
Aber a) bin ich mediziner und kein techniker, b) ist das Netzteil schon verklebt c) hätte ich eh keine Ahnung wie das zu beweisen wäre.

Was meint ihr, soll ich es sein lassen, mich ärgern und da nie wieder was kaufen, oder kann man da noch was machen? Mir gehts da auch etwas ums Prinzip, da wie gesagt es ja "fast" neu war. Nebenbei, Brief mit Beschreibung und Aussage wegen Betriebsstunden war dabei...

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Offline Warpi

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Re: XP Prof startet ohne Grund ohne Bluescreen neu
« Antwort #27 am: 09 Februar, 2009, 19:44 »
Verbraucherberatung würde ich sagen. Hab da auch nicht so den Plan ...
Mein Vdr / Audio/ Video / Homeserver

Intel Atom A330 Dualcore 2*1,6Ghz / 2 Gigabyte Ram
2 * 500 Gigabyte Samsung HDDS, Technisat Skystar2 DVBS
Ubuntu Jaunty Server, Vdr mit Webinterface, Openssh, Samba

2. Vdr
Pentium 3 / 1000 Mhz /  512 Mb Ram / Refurbished
1 * 200 Gigabyte Samsung HD, Technisat Skystar 2 DVBS
Ubuntu Karmic Server, Vdr mit Webinterface, Openssh, Samba

Asus Eee PC 1005P Netbook (Intel Atom N450 1.6GHz, 1GB RAM, 160GB HDD) Win 7 Starter, WarpIX Netbookremix + Ext. 500 GB 2.5 " HD

Videoschnitthardware
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Die größte Fehlerquelle des PCS sitzt meist 30cm vor dem Bildschirm.

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Re: XP Prof startet ohne Grund ohne Bluescreen neu
« Antwort #28 am: 09 Februar, 2009, 20:45 »
Dann will ich mal tief Luft holen......


Die sogenannte Gewährleistung stammt aus dem Bereich des Zivilrechtes. Genauer jedoch aus dem Schuldrecht.
Die Gewährleistung spielt hauptsächlich in drei Sachgebieten eine Rolle:
1. Beim Kauf; die wichtigsten Vorschriften hier finden sich in den §§ 459 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches, BGB.
2. Beim Werkvertrag; hier sind es die Vorschriften der §§ 633 ff. BGB.
3. Beim Reisevertrag; mit den §§ 651c ff. BGB.
Als Gewährleistung bezeichnet man dabei grundsätzlich die gesetzliche Verpflichtung des Schuldners, dem Gläubiger eine Sache bzw. ein Werk in mangelfreiem Zustand zu übergeben.
Gewährleistungsansprüche, die aus einer Zuwiderhandlung des Schuldners resultieren können sind dabei, je nach Sachgebiet: die Wandlung, die Minderung, der Rücktritt sowie der Schadensersatz.

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ab 1. Januar 2002: Zwei Jahre Gewährleistung und Garantie, aber nicht für alle

Neue Regeln für Gewährleistung und Garantie

Durch die Änderung des deutschen Schuldrechts gilt ab 1. Januar 2002 ein neues Gewährleistungsrecht. Endverbraucher haben danach 24 Monate Anspruch auf Gewährleistung, für gewerbliche Anwender kann der Gewährleistungsanspruch vom Händler auf 12 Monate verkürzt werden.

Im Folgenden dokumentieren wir eine Information des ZVEI, Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie e. V., Fachverband Elektrowerkzeuge, an den Handel, die die neue Rechtssituation erläutert. Die Vorschläge werden künftig sicher in ähnlicher Form nicht nur in der Werkzeugbranche, sondern auch bei anderen Produkten zu finden sein. Wir werden außerdem demnächst noch in einem ausführlichen Report über die neue Situation in Sachen Garantie und Service bei Elektrowerkzeugen berichten.

Information des Fachverbands Elektrowerkzeuge im ZVEI
zu Gewährleistung und Garantie bei Elektrowerkzeugen ab 2002

1. Worin besteht der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Mit der Schuldrechtsreform kommt es zu neuen Gewährleistungsregelungen und Fristen, die ab 1. Januar 2002 zwischen Verkäufer und Käufer wirksam sind.

Die Gewährleistungsfrist für Neuprodukte, die ab diesem Datum verkauft werden, wird von bisher 6 Monaten auf 24 Monate, beginnend mit Auslieferung beim Käufer, erhöht.
Gegenüber privaten Verbrauchern ist diese Frist nicht verkürzbar.
Gegenüber Nicht-Verbrauchern, z. B. Handwerk, Industrie, Kommunen ist die Gewährleistungsfristüber die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) auf 12 Monate verkürzbar.
Im Falle eines Werkvertrages wie z. B. bei der Reparatur von Elektrowerkzeugen
ist diese Frist für private und gewerbliche Kunden ebenfalls über AGB auf 12 Monate verkürzbar und bezieht sich nur auf die erneuerten Teile.

Im Gegensatz dazu ist eine Garantie immer eine freiwillige Zusatzleistung der Hersteller bzw. des Handels. Sie ist inhaltlich weitgehend frei gestaltbar.

2. Was ist ein Fehler im Sinne der Gewährleistung?

Die Gewährleistung ist entgegen der landläufigen Meinung keine "Vollgarantie".

    * Es wird nur für anfängliche Fehler gehaftet, d. h. die bereits bei der Übergabe an den Endverbraucher vorlagen.
    * Fehler liegen vor, wenn die Sache von Anfang an
      - nicht der Vereinbarung entspricht, oder
      - nicht den Angaben in der Werbung/Produktbeschreibung entspricht, oder
      - nicht der üblichen Nutzung und Beschaffenheit entspricht.

Keine Fehler sind insbesondere:

    * gebrauchsbedingter Verschleiß
    * Mängel, die dem Kunden bereits beim Kauf bekannt waren
    * Eigenverschulden des Kunden (z. B. unsachgemäße Bedienung, falsche Lagerung; Hinweise dazu gibt die Bedienungsanleitung)

Bitte beachten Sie: Nur wenn ein Fehler im Sinne der Gewährleistung vorliegt, ist dieser kostenlos zu beheben, andernfalls muss die Reparatur vom Kunden selbst bezahlt werden.

Einschränkend wirkt außerdem die neue Beweislastregel, die nur für den privaten Verbraucher gilt! In den ersten 6 Monaten der Gewährleistungsfrist wird vermutet, dass der Fehler bei der Übergabe vorlag. In den verbleibenden 18 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung vorlag.


3. Liegt ein Fehler im Sinne der Gewährleistung vor....

......hat der Kunde folgende Rechte:

Stufe 1:    Reparatur oder Austausch
Stufe 2:    Minderung oder Rücktritt vom Kauf (= früher "Wandlung" genannt),
und Schadensersatz

Diese Rechte stehen in einem gestaffelten Verhältnis zueinander. Nur wenn die Stufe 1 nicht möglich oder aber gescheitert ist, besteht ein Recht auf Ansprüche aus der Stufe 2.
Auch innerhalb der Stufen besteht eine Reihenfolge. Das Gesetz sieht in der Stufe 1 zwar vor, dass zunächst der Käufer ein Wahlrecht zwischen Reparatur und Austausch hat. Dieses Wahlrecht des Käufers wird aber begrenzt, wenn die getroffenen Wahl unverhältnismäßig ist.

Das heißt, Sie können die Wahl eines Kunden auf z. B. Umtausch zurückweisen mit dem Argument, dass dies unverhältnismäßig ist. Dabei schlagen vor allen Dingen Kosten ins Gewicht. Die günstigere Reparatur hat grundsätzlich Vorrang vor dem Umtausch. Dem Käufer können zwei Reparaturversuche zugemutet werden.

Ist die Stufe 1 nicht möglich oder gescheitert, erfolgt die Abwicklung des Rücktritts oder der Minderung wie bisher.

Prinzipiell gilt:
Reparatur oder Austausch vor Preisminderung oder Rücktritt.


4. Rückgriffsanspruch

Aus der Gewährleistungsabwicklung durch den Verkäufer ergeben sich Rückgriffsansprüche gegenüber dem direkten Lieferanten, wenn am Ende der Lieferkette ein privater Verbraucher steht.

Selbstverständlich sind vor der Geltendmachung eines solchen Rückgriffsanspruchs die vereinbarten Abwicklungsmodalitäten zu berücksichtigen.

Im Interesse einer fachgerechten und kostengünstigen Durchführung ist es daher nicht empfehlenswert, außerhalb der Hersteller-Garantieerklärungen zu verfahren, wie nachfolgend (Ziffer 5) dargestellt.


5. Herstellergarantien

Mehr Sicherheit für unsere Kunden

Wie bisher bieten zahlreiche Hersteller für ihre Produkte eine freiwillige Garantie gegenüber den Kunden an.

Diese freiwillige Herstellergarantie ist ein besonderer Service und gilt in der Regel

12 Monate bei beruflich/gewerblichem Gebrauch und
24 Monate bei ausschließlich privatem Gebrauch

ab dem Kaufdatum.
Den genauen Umfang dieser Garantie bestimmen die Hersteller durch ihre individuellen Garantieerklärungen.

Vorteil für den Handel:

    * Die Abwicklung kann wie bisher erfolgen
    * Mit der Hersteller-Garantieerklärung treten die Elektrowerkzeug-Hersteller quasi in die gesetzlichen Verpflichtungen des Handels gegenüber dem Kunden/Verwender ein.

Im Sinne einer problemlosen Abwicklung sollte dem Kunden die Inanspruchnahme der Herstellergarantien empfohlen werden.

6. Was sollten Sie beachten?

    * Passen Ihre AGB noch zur neuen Gesetzessituation?
    * Die Hersteller werden Garantieregeln zur Verfügung stellen, die am POS ausgehängt werden können. Sie beinhalten Entscheidungshilfen für die Vorgehensweise.
    * Die Hersteller werden Ihnen ihre individuellen Garantieerklärungen zur Verfügung stellen. Auf Wunsch sind diese dem Kunden auszuhändigen.

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Gewährleistung und Garantie - Hardware und Software
 
Wenn bei dem Erwerb von Hardware oder Software Probleme auftreten, stellt sich für Kunden häufig die Frage, welche Rechte aus Gewährleistung oder Garantie geltend gemacht werden können. Die nachfolgenden Ausführungen geben einen Überblick über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und die Ansprüche des Kunden aus Garantieversprechen.

Was ist Gewährleistung?
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bei einem Kaufvertrag der Kunde eine mangelfreie Hard- oder Software erhält. Gleiches gilt für die Durchführung für Reparaturen. Auch hier geht das Gesetz von einer mangelfrei durchgeführten Arbeit aus. Das neue Schuldrecht, das seit dem 01.01.2002 in Kraft ist, bietet dem Verkäufer im Rahmen eines Kaufvertrages eine zweite Chance. Falls die Hard- oder Software bei der Übergabe an den Käufer nicht in Ordnung ist, muss der Verkäufer zunächst eine Möglichkeit erhalten, die Hard- oder Software in Ordnung zu bringen oder dem Kunden eine andere Hard- und Software zu übergeben. Gleiches gilt bei einer Reparatur. War die Reparatur nicht erfolgreich, muss nacherfüllt, also der Mangel beseitigt werden.

Was ist Garantie?
In Bezug auf Garantie hat der Gesetzgeber nur wenige Gesichtspunkte geregelt. Für den Kunden lässt sich nur anhand der jeweiligen Garantiebedingungen und Garantievoraussetzungen im Detail klären, welche Ansprüche er im Garantiefall hat. Auch die Frage, wann ein Garantiefall vorliegt, ist nicht im Gesetz geregelt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eine Garantie
eine zusätzliche Leistung und Absicherung des Verkäufers oder des Herstellers von Hard- und Software ist. Wichtig ist, dass die Ansprüche aus Garantie unabhängig und neben den gesetzlichen Ansprüchen aus Gewährleistung bestehen. Aufgrund der vielfältigen Gestaltungen der Garantiebedingungen lässt sich daher nicht pauschal beantworten, welche Rechte dem Kunden zustehen.

Welche Voraussetzungen fordert die Gewährleistung?
Zwei Grundvoraussetzungen müssen erfüllt sein, um Ansprüche aus Gewährleistung geltend machen zu können:
Es muss ein Mangel vorliegen. Das Gesetzt fordert, dass Hard- und Software frei von Mängeln an den Kunden übergeben wird. Entspricht die Hard- und Software nicht der vereinbarten Beschaffenheit, so liegt ein Mangel vor. Neben der konkreten vertraglichen Vereinbarung können die für den Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder die gewöhnliche Verwendung eine Rolle spielen.
Zweite Voraussetzung ist, dass der Mangel bereits bei dem sogenannten "Gefahrübergang" vorlag. Für die Beurteilung, ob ein Gewährleistungsfall vorliegt, ist entscheidender Beurteilungszeitpunkt der Erhalt der Hard- und Software. Zu diesem Zeitpunkt muss der Mangel bereits vorgelegen oder zumindest angelegt sein. Diese Betrachtungsweise bereitet in der Praxis immer wieder Probleme. Häufig wird die Gewährleistung mit der Garantie verwechselt. Manche Hersteller und Anbieter beurteilen im Rahmen einer
Garantie einen Fehler nicht nur danach, ob er bei der Übergabe der Hard- und Software vorlag, sondern übernehmen eine Beseitigung des Fehlers auch, wenn dieser zu einem späteren Zeitpunkt eingetreten ist. Dies bedeutet aber eine zusätzliche Leistung des Herstellers, die unabhängig von der Gewährleistung besteht.


Welche Rechte haben Kunden?
Wenn die Hard- oder Software im Rahmen eines Kaufvertrages mangelhaft ist, muss der Verkäufer zunächst nacherfüllen, also entweder die Hard- und Software austauschen oder reparieren. Scheitert die Nacherfüllung, so können Kunden von dem Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Daneben bestehen Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Der konkrete Schaden muss im Detail nachgewiesen werden.
Wenn bei einer Reparatur Mängel auftreten, so ist das erste Recht des Käufers ebenfalls die Nacherfüllung. Wenn diese scheitert, können Käufer den Mangel selbst beseitigen und den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Daneben haben Kunden die Möglichkeit, von dem Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern. Wie bei einem Kaufvertrag bestehen daneben
Schadensersatzansprüche, oder es kann der Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangt werden.

Wer muss was beweisen?
Der Kunde muss beweisen, dass der Mangel zu dem Zeitpunkt des Gefahrüberganges, das heißt zu dem Zeitpunkt, an dem er das Gerät erhalten hat, vorlag. Dies lässt sich im Zweifel nur mit Hilfe eines Sachverständigen klären. Eine Ausnahme besteht bei dem sogenannten Verbrauchsgüterkauf. Ein Verbrauchsgüterkauf ist immer dann gegeben, wenn eine Privatperson bei einem Unternehmer Hard- oder Software erwirbt. Dann gilt in den ersten sechs Monaten die Vermutung, dass bei einem aufgetretenen Fehler die Hard- oder Software bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft war.



Angaben ohne Gewähr auf vollständig oder Richtigkeit
Produktiv:
ASRock K8S8X, Athlon64 3000+, 1GB Infineon Ram, WinFast A340 8X AGP, Samsung HD160 GB SATA2,
Technisat SkyStar 2, Stab HH100 Rotor und 5° & 19,2° Ost fest
BS: Mandriva-Linux (mdv) 2010.2 PP, kde 3.5.12, kaffeine 0.8.8, skynetR32

Bastelsrechner:
ASRock N570 SLI, Athlon64 X2 6000+ 4GB Geil Ram, EVGA GeForce G 210 Passiv (1GB DDR3, VGA, DVI, HDMI), Samsung HD 500GB SATA2, TT-budget S2-3200 PCI
BS: immer nur Pinguin freundliche

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Re: XP Prof startet ohne Grund ohne Bluescreen neu
« Antwort #29 am: 09 Februar, 2009, 20:57 »
Wer muss was beweisen?
Der Kunde muss beweisen, dass der Mangel zu dem Zeitpunkt des Gefahrüberganges, das heißt zu dem Zeitpunkt, an dem er das Gerät erhalten hat, vorlag. Dies lässt sich im Zweifel nur mit Hilfe eines Sachverständigen klären. Eine Ausnahme besteht bei dem sogenannten Verbrauchsgüterkauf. Ein Verbrauchsgüterkauf ist immer dann gegeben, wenn eine Privatperson bei einem Unternehmer Hard- oder Software erwirbt. Dann gilt in den ersten sechs Monaten die Vermutung, dass bei einem aufgetretenen Fehler die Hard- oder Software bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft war.

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Als Laie würde ich sagen, es sieht schlecht für mccom aus :(. Dann besser ein neues Netzgerät kaufen und Nerven sparen ;D
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