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Thema:
Anwälte verbieten Ansicht von HTML-Code ihrer Website
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Autor
Thema: Anwälte verbieten Ansicht von HTML-Code ihrer Website (Gelesen 904 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 158890
Ohne Input kein Output
Anwälte verbieten Ansicht von HTML-Code ihrer Website
«
am:
19 Oktober, 2007, 14:19 »
Nutzungsbedingungen untersagen Quelltext-Ansicht im Browser
Die mit eigenwilligen Abmahnungen und Klagedrohungen bekanntgewordene Anwaltskanzlei Dozier Attorneys verbietet in den Nutzungsbestimmungen für ihre Website die Ansicht des HTML-Codes derselben. Wie die Anwälte bei Zuwiderhandlung vorgehen wollen, bleibt offen.
Auf der Seite der Anwaltskanzlei findet sich in der Rubrik "User Agreement/Privacy Policy ein mehrere Seiten langer Text, ähnlich den berüchtigten "End User License Agreements" für proprietäre Software. Ein Passus darin erregte die Aufmerksamkeit von Greg Beck von der Verbraucherschutz- und Bürgerrechtsorganisation Public Citizen. Der Passus liest sich wie folgt:
"Zum Beispiel sind wir die Urheber aller Texte auf dieser Website und Eigentümer ihres Look-and-Feels. Uns gehört auch der ganze Code, der HTML-Code eingeschlossen, sowie die Inhalte. Wie Sie vielleicht wissen, können Sie sich den HTML-Code in einem Standardbrowser anzeigen lassen. Wir gestatten es Ihnen jedoch nicht, den Code anzusehen, denn wir sehen ihn als unser gesetzlich geschütztes, geistiges Eigentum an. Sie haben daher keine Erlaubnis, das zu tun. Darüber hinaus sollten Sie auch keine ganzen oder teilweisen Kopien von dieser Website anfertigen, denn wir wollen nicht kopiert werden. Wir gestatten auch keine Links auf unsere Website, ohne unsere Erlaubnis dazu gegeben zu haben"
Dozier Attorneys haben vor einigen Tagen erneut Aufmerksamkeit erregt, als sie den Betreibern von InfomercialScams eine Abmahnung schickten. InfomercialScams hatte den Möbel- und Haushaltwarenhändler DirectBuy auf ihrer Homepage unter anderem unter Verwendung der Worte "Betrug" und "Alptraum" scharf kritisiert. In dem von Dozier-Anwalt Donald Morris formulierten Abmahnungsschreiben wurde InfomercialScams deswegen "die Ermutigung und Aufforderung zur Verleumdung" vorgeworfen. Im Abmahnungsschreiben machte Morris Urheberrechte geltend und warnte davor, das Schreiben zu veröffentlichen. Das würde seiner Auffassung nach eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Public Citizen, die sich auf die Seite von InfomercialScams gestellt haben, hat das aber nicht davon abgehalten, das Schreiben auf ihrer Website zu posten.
Im vergangenen Jahr waren die Dozier-Anwälte mit ihrem Vorgehen gegen Shawn Olson bekannt geworden. Der Fall war ähnlich gelagert wie der Streit zwischen DirectBuy und InfomercialScams. Olson hatte damals den Machern des Manchester Who’s Who auf einer eigens dafür eingerichteten Webseite Betrug vorgeworfen. Die Kanzlei Dozier forderte Olson per E-Mail auf, die Webseite zu entfernen und machte Schadensersatzforderungen in Höhe von insgesamt 7 Millionen US-Dollar geltend, zuzüglich Anwaltsgebühren. Olson weigerte sich, der Forderung nachzukommen (Zitat Olson: "Raucht dieser Anwalt Crack?") oder dem Angebot einer außergerichtliche Einigung zuzustimmen. Der Fall liegt jetzt bei Gericht.
Quelle :
www.golem.de
Arbeits.- Testrechner
:
Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
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Microsoft Windows 10 Home 64Bit
TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )
Jürgen
der Löter
User a.D.
Beiträge: 4999
white LED trough prism - WTF is cyan?
Re: Anwälte verbieten Ansicht von HTML-Code ihrer Website
«
Antwort #1 am:
20 Oktober, 2007, 00:59 »
Kompletter Bockmist.
Ebenso könnte man verbieten wollen, das Impressum einer Zeitung oder Fussnoten in einem Buch zu lesen.
Den seltsamen Zeitgenossen ist anscheinend nicht klar, dass es reine Text-Browser gibt, die IMMER den HTML-Code anzeigen, ungefiltert, genau so wie die Daten öffentlich verbreitet werden.
Keine Ahnung vom Internet, aber klagen wollen
Und eines noch:
Quelltext-Anzeige ist die einzig wirklich sichere Methode.
Das weiss man doch schon seit Ewigkeiten auch von E-Mails.
Und selbst irgendeine Art von Filterung der Quelltext-Anzeige zur Unterdrückung der Anzeige von Formatierungen ist per se eine angreifbare und daher sicherheitsrelevante Funktion.
Insbesondere gilt das schon lange für Links, interne wie externe...
Übrigens, wie anders als per Quelltext-Anzeige soll man prüfen, dass diese Policy authentisch ist und nicht irgendwie z.B. über einen Angriff a la frame spoofing untergeschoben und damit ganz sicher wirkungslos ist?
Rein rechtlich gebietet die Sorgfaltspflicht im Geschäftsverkehr oft genug mindestens eben solche Prüfungen.
Setzen, sechs
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28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS
als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K
(APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K
(APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
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u.a. mit Raspbian
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8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit,
Cinergy S2 USB HD
,
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Stick, MovieBox Plus USB, ...
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XORO HRS-9200 CI+
(DVB-S2);
XORO HRT-8720
(DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663
(AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
FritzBox 7590 mit VDSL2 50000
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