Autor Thema: Filtern, schnüffeln, blockieren  (Gelesen 648 mal)

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Offline SiLæncer

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Filtern, schnüffeln, blockieren
« am: 19 Oktober, 2007, 13:09 »
Geht das Zeitalter des fröhlichen Austauschs von Spielfilmen, Serien und Musik im Internet zu Ende? Die führenden US-Konzerne wollen gemeinsam gegen Piraterie kämpfen - mit Filterprogrammen, Nutzer-Überwachung, Link-Blockaden. Google ist wegen der YouTube-Klage nicht dabei.

Neun US-Medien- und Internet-Unternehmen haben gemeinsame Regeln für den Schutz von Urheberrechten in der "Web 2.0"-Ära aufgestellt. Die Web-Firmen (Dailymotion, Microsoft, MySpace, Veoh) verpflichten sich, effiziente Filter einzusetzen, um urheberrechtlich geschütztes Material schnell zu erkennen.

Die Medienunternehmen (Disney, CBS, NBC Universal, Viacom, Fox) wollen im Gegenzug auf Klagen gegen die Internet-Gesellschaften verzichten, wenn diese solche Filter einsetzen und sich trotzdem illegal hochgeladenes Material auf ihren Seiten findet.

Das Kontrollabkommen der Web-Riesen geht aber über den bloßen Einsatz von Filtern hinaus. Die Web-Firmen verpflichten sich zu einem Mindeststandard bei der Überwachung ihrer Mitglieder. Und sie versprechen, diese Informationen in bestimmten Fällen, wenn es die Gesetze zum Datenschutz erlauben, mit den Rechteinhabern zu teilen. Vorgesehen ist zum Beispiel:

    * Die Betreiber von Mitmachportalen sollen es den Rechteinhabern ermöglichen, Rechtsverstöße auch in geschlossenen, kleinen Nutzergruppen zu verfolgen. Sprich: Wer in seinem Freundeskreis online Musik tauscht, ohne dass die Außenwelt es mitbekommt, soll von Diensten wie MySpace ausgeschnüffelt und mit einer Warnung bedacht werden. (Paragraph 5)
    * Web-Anbieter sollen Links zu Seiten löschen und unterbinden, die "eindeutig dafür bestimmt oder vorwiegend dafür genutzt werden um Raubkopien zu verbreiten". (Paragraph 4)
    * Mindestens 60 Tage lang sollen die Web-Anbieter Informationen zum Upload-Verhalten ihrer Mitglieder speichern - sofern es die Gesetze erlauben. Mitzuspeichern sind IP-Adressen, Uhrzeit und Datum und alle Informationen zu vorherigen Urheberrechtsverstößen der Nutzer. Diese Informationen sollen die Dienste an die Rechteinhaber weitergeben, wenn die Gesetze das erlauben. (Paragraph 10)

Das ist der Deal: Wer sich an die Spielregeln der Rechteinhaber hält, wird von ihnen nicht verklagt. So steht es in der Vereinbarung (" User Generated Content Principles"): "Wenn ein UGC-Dienst all diesen Leitsätzen nach bestem Wissen folgt, sollten Rechteinhaber keine Copyright-Klagen gegen ihn anstrengen, wenn dennoch von Nutzern eingestellte Inhalte gegen Urheberrecht verstoßen."

Eine solche Klage des US-Medienkonzerns Viacom läuft gerade gegen Googles Video-Tochter YouTube. Das dürfte ein Grund dafür sein, dass YouTube und Google die Vereinbarung nicht unterzeichnet haben. Verhandlungen darüber hat es laut "Wall Street Journal" gegeben. Viacom fordert von YouTube mehr als eine Milliarde Dollar Schadensersatz, weil gut 160.000 Videoclips von Viacom-Fernsehshows ohne Erlaubnis auf YouTube zu sehen waren.

Anfang der Woche hat YouTube eine eigene Filtertechnik vorgestellt, sie läuft derzeit im Testbetrieb. Die vom Filter-Pakt vorgesehen Programme funktionieren nach einem vergleichbaren Prinzip.

Diese Filterprogramme sollen verhindern, dass urheberrechtlich geschützte Videos oder Musikdateien überhaupt von Nutzern eingestellt werden können.

Filter können vor Schadensersatzklagen schützen

Solche Maßnahmen dürften den Anforderungen des US-Rechts genügen: Die Gesetze zum Schutz der Urheberrechte verlangen von Internet-Diensten, dass sie illegal angebotene Inhalte auf Aufforderung durch die Rechteinhaber entfernen. Im Rahmen des Filter-Paktes hat zum Beispiel die Video-Seite Dailymotion eine neue Filtertechnik des französischen "Institut national de l'audiovisuel" (INA) integriert.

Unabhängig davon müssen sich Internet-Firmen auch gegen zivilrechtliche Klagen von Rechteinhabern absichern. Die begründen ihre Schadensersatzforderungen oft damit, dass Mitmachangebote den Urheberrechtsschutz bewusst vernachlässigen, um von den Gesetzesbrüchen der Mitglieder zu profitieren. So argumentiert zum Beispiel Viacom in seiner Klage gegen YouTube. Das freiwillig eingesetzte Filterprogramm könnte das Gericht überzeugen, dass YouTube sich um den Schutz der Urheberrechte bemüht.

Quelle : www.spiegel.de

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Sorge um Nutzerrechte wegen Copyright-Filter fürs Web 2.0
« Antwort #1 am: 20 Oktober, 2007, 10:55 »
US-Bürgerrechtsorganisationen fürchten angesichts der  Kontrollbemühungen von Medien- und Internetfirmen über nutzergenerierte Inhalte auf Musik- und Videoplattformen um die "Fair Use"-Möglichkeiten. Die im Interesse der Allgemeinheit aufrecht erhaltenen Freiräume im Umgang mit Copyright-geschützten Werken seien angesichts der geplanten automatischen Filtertechnik im Kampf gegen Urheberrechtsverletzer kaum aufrechtzuerhalten, moniert die Präsidentin der Vereinigung  Public Knowledge, Gigi Sohn. Es sei eine Schande, dass sich Googles YouTube und vergleichbare Dienste durch die Unterhaltungsindustrie zur Entwicklung von Techniken zur Einschränkung des freien Informationsflusses hätten hinreißen lassen. Die Web-2.0-Firmen müssten sicherstellen, dass aufgrund des Einflusses der Rechteinhaber die Balance im Copyright nicht weiter verloren gehe.

Andere Beobachter sprechen von einem "Frontalangriff auf die Internet-Freiheiten". Die großen Medienfirmen hätten nicht verstanden, dass die Plattformen für nutzergenerierte Inhalte vor allem als Werbung für die jeweils verwendeten Ursprungswerke zu verstehen seien. Ihnen wäre es nach wie vor am liebsten, bestimmte Inhalte ganz von einer Verbreitung im Internet abzuschotten.

Dass der freiwillig gewählte Filteransatz gefährlich sei, findet auch der Fachdienst Ars Technica: So könne die "Fingerabdruck-Technik" etwa nicht zwischen der erlaubten Verwendung geschützter Inhalte im Rahmen von Zitaten, Parodie oder Satire und tatsächlichen Copyright-Verletzungen unterscheiden. Die mitmachenden Online-Dienste würden zudem über die Auflagen des umstrittenen Digital Millennium Copyright Act (DMCA) hinausgehen und die Verantwortung über urheberrechtsfreie Angebote auf die Betreiber selbst abwälzen.

Die auf nutzergenerierte Inhalte setzenden Multimedia-Angebote Dailymotion, Veoh.com, MSN Soapbox und MySpace haben am gestrigen Freitag gemeinsam mit US-Medienriesen wie Disney, NBC Universal, CBS, Fox und Viacom Copyright-Prinzipien für Dienste mit nutzergenerierten Inhalten auf einer im Auftrag von Microsoft gehosteten Site vorgestellt. Die Richtlinien sehen vor, dass Medienunternehmen den Plattformbetreibern ihr Original-Material zum Abgleich mit neu von Surfern hochgeladenen Inhalten zur Verfügung stellen und IP-Adressen der Nutzer 60 Tage lang speichern. Google hat Anfang der Woche ein vergleichbares technisches System für die Web-2.0-Ikone YouTube präsentiert. Aus Originalinhalten soll dabei eine Art digitaler "Fingerabdruck" erstellt werden, mit dem der Filter "gefüttert" wird.

Die Erwartungen der Initiatoren der Copyright-Leitlinien sind hoch. Der Präsident von NBC Universal, Jeff Zucker, sieht mit dem von seinem Konzern mitgetragenen Selbstkontroll-Vorstoß etwa "einen bedeutenden Schritt markiert, mit dem das Internet von seinem Wild-West-Charakter befreit und in ein populäres Medium verwandelt wird, das die rechtlichen Regeln respektiert". Mit der Anerkennung der gegenseitigen Vorteile einer technologiebasierten Rahmenlösung im Kampf gegen "Piraterie" hätten Internet- und Medienfirmen die Grundlage für das "legale Wachstum von Video im Netz" geschaffen. Mit ähnlichen Worten hat Microsoft-Chef Steve Ballmer seiner Freude über die gute Zusammenarbeit im Interesse der Kunden Ausdruck verliehen.

Ein Vertreter von YouTube hat sich zurückhaltender über die Filter-Allianz geäußert: "Wir begrüßen die Ideen von den verschiedenen Medienunternehmen zur Identifizierung von Inhalten", heißt es bei der Google-Tochter. "Wir freuen uns, dass sie in diesen Fragen die Notwendigkeit zur Kooperation erkannt haben. Wir werden mit ihnen zusammenarbeiten, um unsere industrieweit führenden Werkzeuge weiterzuentwickeln." Einen konkreten Anschluss an die vom Konkurrenten Microsoft mitgetragene Initiative hat YouTube freilich nicht angekündigt. Google werde sich einem einheitlichen Filtermodell aber auf die Dauer kaum entziehen können, meint der Analyst James McQuivey von Forrester Research. Eng damit verknüpft ist auch das Schicksal anhängiger Gerichtsverfahren wie das von Viacom gegen YouTube.

Der Geschäftsführer von Viacom, Philippe Dauman, hat auf dem Web-2.0-Gipfel in San Francisco gerade noch einmal den Finger in die Wunde gelegt. "Niemand will ein proprietäres System, das nur einer Firma nützt", kritisierte er den bisherigen Alleingang Googles beim Filtern. Der Netzkonzern solle sich der Vereinigung daher möglichst rasch anschließen. Viacom verlangt von YouTube eine Milliarde US-Dollar Schadensersatz wegen quasi offen zur Schau getragener Copyright-Missachtung. Veoh und DailyMotion erhoffen sich derweil Vorteile gegenüber der drückenden Konkurrenz durch jetzt einfacher abzuschließende Partnerschaften mit traditionellen Medienhäusern. Zudem hoffen die an der Allianz beteiligten Online-Firmen, einer gesetzlichen Regelung mit dem Selbstkontrollversuch zuvorzukommen.

Hierzulande versicherte eine Sprecherin von MyVideo gegenüber heise online, "dass wir jede technologisch und wirtschaftlich umsetzbare Maßnahme unterstützen, die einen effizienteren Schutz vor Urheberrechtsverletzungen zur Folge hätte". Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MyVideo würden ausdrücklich das Hochladen und die Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten oder rechtswidrigen Inhalten untersagen. Im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben würden letztere sofort entfernt, sobald MyVideo auf sie aufmerksam gemacht werde. Zudem setzte die Plattform eine Video-Finger-Print-Lösung ein, welche die ersten Sequenzen einer Datei beim Upload speichere. Werde ein anstößiger Clip entfernt, sei dieser Beitrag künftig für die Plattform MyVideo gesperrt und könne auch von anderen Nutzern nicht ein weiteres Mal eingestellt werden.

Quelle : www.heise.de

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Datenschützer sehen IP-Adressen als persönliche Daten
« Antwort #2 am: 21 Januar, 2008, 19:03 »
Die Internet-Adressen von Computern - sogenannte IP-Adressen - müssen nach Ansicht der europäischen Datenschützer als persönliche Daten angesehen werden. Die Datenschützer widersprachen damit im Europa-Parlament der Argumentation von Vertretern der Internet-Industrie.

«In diesem Zeitalter zu sagen, IP-Adressen sind nicht personenbezogen, das ist nicht möglich», meinte der deutsche Datenschutzbeauftragte Peter Schaar, der die Arbeitsgruppe seiner EU-Amtskollegen vertritt.

Auch die Vertreterin der niederländischen Datenschutzbehörde, Sjoera Nas, betonte: «IP-Adressen müssen als persönliche Daten angesehen werden.» Der Nutzer müsse zudem erfahren, wie die verschiedenen genutzten Dienstleistungen eines Anbieters miteinander verknüpft werden. Die Zusammenhänge von Internet-Nutzung und interaktiver Werbung seien für viele Verbraucher aber nur schwer durchschaubar, sagte Cornelia Kutterer vom europäischen Verbraucherschutzverband BEUC.

Vertreter der Industrie wiesen die Bedenken zurück. Google scanne die Inhalte von Emails seiner Kunden unter anderem, um ihnen passende Werbung zu schicken, sagte Konzernvertreter Peter Fleischer. «Jeder Verbraucher merkt das in einer Sekunde.» Der Google-Vertreter sprach sich zugleich gegen einen generellen Schutz von IP-Adressen aus: «Die Frage, ob IP-Adressen persönliche Angaben sind, kann man nicht mit Ja oder Nein beantworten», sagte Fleischer.

Quelle : http://www.derwesten.de

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