Autor Thema: 3...2...1...und raus  (Gelesen 865 mal)

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3...2...1...und raus
« am: 03 September, 2007, 18:38 »
Die Justiz Sachsen-Anhalts ist nur zwei Wochen nach dem Start ihres Pilotprojekts zum Verkauf von eingezogenen Wertgegenständen bei eBay über Tücken in den Verfahrensabläufen des Online-Auktionshauses gestolpert. "Wir hatten am Samstag den Super-GAU", erklärt die Sprecherin des Justizministeriums, Ute Albersmann, gegenüber heise online. Denn das Verkäufer-Konto "justiz-magdeburg", unter dem die Staatsanwaltschaft Magdeburg seit dem 20. August zunächst sieben Schmuckstücke angeboten hatte, war plötzlich gesperrt. Auf der "Mich"-Seite wurde mitgeteilt, dass der Verkäufer "kein angemeldetes eBay-Mitglied" mehr sei.

Wie sich inzwischen herausgestellt hat, war der Grund für die Sperrung ein nicht zustellbarer Brief von eBay. Der für die Durchführung der Auktionen zuständige Rechtspfleger hatte die Magdeburger Staatsanwaltschaft offenbar als sogenanntes "Geprüftes Mitglied" anmelden wollen. Laut eBay signalisiert man mit diesem Status, dass man als besonders vertrauenswürdig gilt. Geprüft wird dabei unter anderem die angegebene Kontaktadresse. eBay verschickt zu diesem Zweck einen Bestätigungscode per Post an die Adresse des Kontoinhabers. Den Brief mit dem Code, der später auf einer eBay-Seite eingegeben werden muss, händigt der Postbote aber erst aus, wenn sich der Empfänger per PostIdent-Verfahren ausgewiesen, also seinen Personalausweis oder Reisepass vorgezeigt hat.

Angesichts der Angaben, wonach "das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Justizministerium des Landes Sachsen-Anhalt, dieses vertreten durch den Generalstaatsanwalt in Naumburg, dieser vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Magdeburg" für das Verkäuferkonto "justiz-magdeburg" verantwortlich zeichnet, kann man sich geradezu bildhaft vorstellen, wie der Postbote auf der Suche nach dem richtigen Empfänger für den Brief durch die Behörde geeilt sein muss. Weil aber niemand den Brief mit dem Code in Empfang nehmen wollte, schickte er das Schreiben schließlich mit dem Vermerk "Unzustellbar" an eBay zurück. Und das Online-Auktionshaus sperrte nach Ablauf der zweiwöchigen Frist für die Eingabe des Bestätigungscodes am Samstag kurzerhand das Konto.

Inzwischen sei der Sachverhalt aber mit eBay geklärt, erläutert Ministeriumssprecherin Albersmann. Seit etwa 14:00 Uhr am heutigen Montag sei das Verkäufer-Konto "justiz-magdeburg" wieder aktiv. Allerdings müssten die zum Zeitpunkt der Sperrung noch nicht beendeten Auktionen noch einmal gestartet werden. Von den sieben Schmuckstücken, die bislang eingestellt wurden, haben zwei bereits einen Abnehmer gefunden. Darunter ein Goldring mit drei Diamant-Brillanten, der für 420,99 Euro versteigert wurde. Der Artikel, dessen Wert ein öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator und Sachverständiger auf 750 Euro taxiert hatte, wurde insgesamt 3.695 Mal angesehen und verzeichnete 33 Gebote.

Vom Verkauf sogenannter Verfalls- und Einziehungsobjekte über eBay erhofft sich das Justizministerium höhere Erlöse für die Landeskasse als bei herkömmlichen Versteigerungen. Verfall und Einziehung werden bei Strafverfahren durch den Richter angeordnet. Ziel des Verfalls ist die Abschöpfung von Vermögensvorteilen aus Straftaten zum Beispiel in Fällen von Rauschgifthandel. Eingezogen werden kann, was durch die Straftat hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen ist und dem Straftäter gehört. Ansprüche Dritter, so zum Beispiel bei Diebstahl, gehen in jedem Fall vor. Im Jahr 2006 stellten die Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt bei 80 betroffenen Vermögen durch Einziehung und Verfall Vermögen im Wert von insgesamt über 2,6 Millionen Euro sicher.

Quelle : www.heise.de

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Abmahnung: Justiz schlampt bei staatlicher eBay- Auktion
« Antwort #1 am: 26 September, 2007, 15:09 »
Einnahmequellen mit Hindernissen: Die Staatsanwaltschaft Magdeburg versucht mit Versteigerung von Diebesgut bei eBay Geld zu erwirtschaften. Doch die Juristen schaffen es nicht die Angebote so zu formulieren, dass diese unanfechtbar sind - ein Problem, das viele Händler haben.

Die 52 Brillanten blitzen, das Gelbgold glänzt edel matt - zumindest beim Foto hat sich die Staatsanwaltschaft Magdeburg alle Mühe gegeben. Das Bild wirbt bei eBay für eine Auktion der Justiz Sachen-Anhalts. Zu ersteigern: ein 4,6 Gramm schwerer Ring, laut Gutachten 800 Euro wert, den verurteilte Verbrecher mit unehrlich verdientem Geld aus Drogengeschäften gekauft haben.

Mit den eBay-Auktionen wolle man "die Absatzchancen erhöhen" und "mehr Geld für die Landeskasse einnehmen", erklärte Justizministerin Angela Kolb Ende Juli. Bei der Ausführung begeht die Staatsanwaltschaft Magdeburg dann allerdings denselben Fehler wie Hunderte Online-Händler zuvor: Sie verlässt sich bei der für nicht-private Händler gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung auf einen Mustertext des Bundesjustizministeriums. Die Vorlage steht zwar im Anhang zu einem Gesetz, Gerichte halten sie aber für rechtswidrig und entscheiden schon seit Jahren gegen Händler, die diesen Text benutzt haben.

Davon wissen die eBay-Beauftragten bei der Magdeburger Staatsanwaltschaft offensichtlich nichts. Ihre Ring-Auktion startete am 13. September mit perfekten Fotos und zwei bei eBay-Auktionen regelmäßig abgemahnten Fehlern in der Widerrufsbelehrung.

Händler-Verband protestiert gegen Chaos-Gesetz

Diese Fehler entdeckten Juristen beim Verband der Internet-Händler IEBA. Seit Jahren kämpft die Organisation gegen das Abmahnunwesen bei Online-Shops und eBay, fordert eine Überarbeitung der komplizierten Gesetze, die solche Abmahnungen ermöglichen. Vergebens. Jetzt wollen Shop-Betreiber die Justiz mit den Berliner Chaos-Gesetzen schlagen. Und es gelingt.

Am 19. September faxt IEBA-Anwalt Michael Herrmann der Staatsanwaltschaft Magdeburg die Abmahnung. Konkrete Vorwürfe:

    * In der Widerrufsbelehrung ist die Widerrufsfrist mit "2 Wochen" angegeben. Laut dominierender Rechtssprechung gilt bei eBay jedoch eine Frist von einem Monat.
    * Die Staatsanwaltschaft erklärt, diese Frist beginne "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung". Doch Urteilen zufolge entspricht ein Text auf einer Internetseite nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Textform. eBay-Händler müssen die Widerrufsbelehrung zum Beispiel per E-Mail versenden.

Die Staatsanwaltschaft reagiert. Noch am selben Tag ergänzt jemand den Auktionstext um den fetten, roten, unterstrichenen Hinweis, die Widerrufsfrist betrage einen Monat. Zwei Tage später stellen die Juristen eine neue Widerrufsbelehrung ein, weisen auf eine Belehrung in Textform hin. Die Fehler hatte man zuvor aber auch schon im Justizministerium Sachsen-Anhalts bemerkt. Sprecherin Ivonne Ohlbrecht: "Die Widerrufsbelehrung war falsch formuliert, das ist auch der Fachabteilung hier im Ministerium aufgefallen. Parallel zu der Abmahnung haben wir Änderungen veranlasst."

Einen Tag bevor die Frist der IEBA zur Abgabe der Unterlassungserklärung ausläuft, faxt das Ministerium der Justiz Sachsen-Anhalts statt einer Unterlassungserklärung einen fast schon weinerlichen Brief an IEBA-Anwalt Herrmann.

Das SPIEGEL ONLINE vorliegende Schreiben erklärt, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg sich an der vom Bundesjustizministerium formulierten Musterbelehrung orientiert hat - "ohne die Besonderheiten des Fernsabsatzes über eBay zu berücksichtigen". Der Autor bittet um "Verständnis" für diesen "Fehler". Die Staatsanwaltschaft Magdeburg habe "bundesweit erstmalig" versucht, solche Gegenstände über eBay zu versteigern. Und: "Sie konnte hierbei auf keinerlei Erfahrungen zurückgreifen und musste sich bisher mit verbraucherschützenden Normen in der Verwertung nicht auseinandersetzen".

Ähnlich argumentiert Ministeriums-Sprecherin Ohlbrecht: Der Fehler rühre daher, dass man sich am Mustertext in der BGB-Informationspflichtenverordnung orientiert hat. Gleichzeitig bittet sie um "Verständnis". Denn: "Es ist ein Modellprojekt, die Justiz hat bisher keine Erfahrungen als Online-Händler, dieses Gebiet war für sie eine fremde Materie."

Abmahnung als Protest, nicht als Geldquelle

Dem Internet-Händler-Verband IEBA genügt diese Antwort, man will nicht klagen. Anwalt Herrmann betont, dass man bewusst auf eine Kostennote verzichtet habe. Es gehe nicht um Geldmacherei, sondern um Protest. Denn, so Herrmann: "Es kann nicht sein, dass der Gesetzgeber kleinen Händlern ein Regelungs-Konvolut zumutet, an dem sogar eine Staatsanwaltschaft mit ihrem Heer an Juristen scheitert."

Die Argumentation der Staatsanwaltschaft ("keinerlei Erfahrungen") verblüfft den IEBA-Vorsitzenden Jens Krumbeck: "Wenn ich mich als Online-Händler am Muster-Text des Justizministerium orientiere, bin ich ganz schnell dran, kriege eine Abmahnung und muss zahlen. Da interessiert niemanden, ob man neu im Geschäft ist."

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat Glück gehabt, dass sie nur von IEBA abgemahnt wurde. Denn wenn ein Anwalt das im Auftrag seiner Mandanten tut, kriegen die gebührenpflichtig Abgemahnten gleich noch eine Kostennote - je nach Streitwert 500 bis 1000 Euro. Entweder sie unterschreiben und zahlen, oder sie riskieren einen Prozess.

Solche Gerichtsverfahren sind in Deutschland ein Roulette-Spiel (siehe Kasten unten). Der IEBA-Vorsitzende Krumbeck: "Die Gerichte urteilen so unterschiedlich, dass sich das immer noch lohnt. Wir hören bei IEBA fast täglich von neuen Abmahnungen."

Dank der geltenden Gesetze sind Abmahnung ein lohnendes Geschäft. Krumbeck macht eine einfache Rechnung auf: "Wenn ihnen als Anwalt 200 Betroffene eine Abmahnung unterschreiben und die Kostennote von 700 Euro bezahlen, haben sie mehr Umsatz gemacht als viele Online-Händler im Jahr erzielen."

Die Schuld dafür sieht Krumbeck beim Gesetzgeber. Vor allem ärgert den Mittelständler die Haltung des Bundesjustizministeriums: "Seit Jahren halten die an ihrem mangelhaften Mustertext fest, klären nicht über die Risiken auf, lassen tausende von Händlern in die Abmahnfalle tappen." IEBA hat Mitte August eine Petition von 1600 Online-Händlern beim Justizministerium eingereicht. Bislang kam keine Reaktion. Krumbeck: "Wir haben keine Antwort, schon gar keinen Termin bekommen."

Justizministerium will endlich handeln - nach fünf Jahren

Doch jetzt - fünf Jahre, nachdem der merkwürdige Mustertext verkündet wurde - kommt offenbar ein wenig Bewegung in die Sache. Auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE teilte das Justizministerium schon im August mit, man prüfe eine Überarbeitung der Widerrufsbelehrung. Heute sagte Ministeriums-Sprecher Henning Plöger, die Vorschläge würden in den "Bundesressorts diskutiert", im Oktober wolle man Bundesländer und Verbände einbeziehen.

So lange hängen eBay- und Online-Händler weiter im Ungewissen. Die Juristen bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg haben die wichtigsten eBay-Lektionen auf die harte Tour gelernt: Erst die Abmahnung, dann noch ein unbefriedigendes Auktionsergebnis: Der auf 800 Euro geschätzte Ring ging für 251 an den Höchstbietenden.

Quelle : www.spiegel.de

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Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch einen Gesetzesentwurf zur Internetauktion bei der Zwangsvollstreckung verabschiedet. Damit sollen Gegenstände, die der Gerichtsvollzieher gepfändet hat, einfacher online versteigert werden können. Während Wertsachen und sonstige veräußerbaren Dinge bislang üblicherweise vor Ort bei Präsenzveranstaltungen unter den Hammer kamen, soll künftig die Auktion im Web die Regel werden. Die federführende Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) geht davon aus, dass so höhere Erlöse erzielt werden können: "Über das Internet erreichen wir einen viel größeren Bieterkreis und die Auktionsplattform ist für jedermann 24 Stunden am Tag zugänglich." Dies sei nicht nur im Interesse der Gläubiger. Auch die Schuldner könnten bei besseren Bewertungen ihres früheren Eigentums "schneller wieder auf die Beine kommen".

Der Entwurf ergänzt nach Angaben des Justizministeriums die bestehenden Vorschriften der Zivilprozessordnung, damit die Internetversteigerung selbstverständlich werde. Die Bundesländer sollen ermächtigt werden, Einzelheiten wie etwa die Versteigerungsplattform, Beginn, Ende und Ablauf der Auktion oder die Voraussetzungen für die Teilnahme durch Rechtsverordnungen zu regeln. Das Vorhaben betreffe daneben die Vollstreckung aus Steuerbescheiden und aus Urteilen der Finanzgerichte zugunsten der Finanzbehörden. Die Internetversteigerung beweglicher Sachen werde ferner in der Abgabenordnung als gesetzlicher Regelfall neben der Präsenzversteigerung etabliert. Der Bieterwettbewerb solle in diesen Fällen auf der Auktionsplattform www.zoll-auktion.de stattfinden. Diese von der Bundeszollverwaltung betriebene Plattform werde seit einigen Jahren erfolgreich genutzt. Ziel sei es, das parlamentarische Verfahren für das die Zustimmung des Bundesrates erforderliche Gesetz noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen.

Auf geteilte Meinungen stieß derweil die vom Kabinett heute ebenfalls abgesegnete neue Breitband-Strategie (PDF-Datei) der Bundesregierung. Viel Lob für das Vorhaben, bis spätestens Ende 2010 flächendeckend "leistungsfähige" Breitbandanschlüsse zur Verfügung zu stellen und bis 2014 für 75 Prozent der bundesdeutschen Haushalte Leitungen mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde erreichbar zu machen, spendeten Wirtschaftsverbände. So unterstützte Ludwig Georg Braun, Präsident des Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), den Vorstoß nachdrücklich: "Hier geht es um Zukunftsvorsorge, denn ohne schnelle Internetanschlüsse funktionieren weder E-Learning, noch E-Health oder auch E-Government." Der DIHK sei der Ansicht, dass in den nächsten Jahren ein Drittel des Wirtschaftswachstums von Breitband abhängen werde und damit auch viele Tausend Arbeitsplätze.

August-Wilhelm Scheer, Präsident der Branchenvereinigung Bitkom, begrüßte, dass die Industrie nun ein investitionsfreundliches Umfeld mit langfristiger Planungs- und Rechtssicherheit für den kostspieligen Breitband-Ausbau erhalte. Unter diesen Voraussetzungen könnten die Telekommunikationsfirmen den Netzausbau beschleunigen und damit die Konjunktur stützen. Dabei "sollte künftig auf belastende Regulierungsentscheidungen verzichtet werden". Auch Alf Henryk Wulf, Mitglied des Präsidiums der Initiative D21, bezeichnete flächendeckendes Breitband für eine moderne Gesellschaft als "absolut unverzichtbar". Die Versorgung der Bevölkerung mit schnellem Internet müsse genauso wie Straßenbau oder Elektrizität als Infrastrukturmaßnahme verstanden werden.

Die Grünen monierten dagegen, dass die Bundesregierung "der Deutschen Telekom auf den Leim gegangen" sei und unabhängige Gutachter nicht gehört habe. Das Milliardenprogramm konzentriere sich auf den sehr kostenintensiven Ausbau der unterirdischen Glasfasernetze durch den Bonner Konzern. Alternative Lösungen würden unter den Tisch fallen und andere Anbieter müssten mit der Telekom kooperieren. "Dadurch werden alte monopolistische Strukturen fortgeschrieben." Was die Kommunen bräuchten, sei eine unabhängige Beratung, "um die finanziellen Mittel zielgenau einsetzen zu können". Vodafone begrüßte indes, dass ungenutzte Rundfunkfrequenzen in Form der viel beschworenen digitalen Dividende schnell für ländliche Breitbandversorgung freigeben werden sollen. So werde eine Versorgung der "weißen Flecken" kurzfristig über "mobiles DSL" möglich.

Quelle : www.heise.de

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