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Filehoster diverses ...
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Thema: Filehoster diverses ... (Gelesen 10774 mal)
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SiLæncer
Cheff-Cubie
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Megaupload: Weitere Anklagepunkte gegen Kim Schmitz & Co.
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Antwort #90 am:
18 Februar, 2012, 22:30 »
Gegen den vor etwa einem Monat in Neuseeland festgenommenen Betreiber von Megaupload und weitere Verantwortliche wurden zusätzliche Anklagepunkte erhoben. Die neuen Vorwürfe lauten auf Betrug und Verletzung des Urheberschutzes. Vor allem habe man gegen die Uploader besonders attraktiver Dateien nichts unternommen, was beim Filehoster Megaupload zahlreiche Downloads nach sich zog.
Der Filehoster habe sich nach Ansicht der US-Behörden in massivem Ausmaß der Internetpiraterie schuldig gemacht, weil mehr als 90 Prozent der Nutzer den Dienst lediglich für den Download von urheberrechtlich geschützten Dateien eingesetzt haben. Die tatsächliche Kundenzahl wurde hingegen korrigiert. Über 66,6 anstatt 180 Millionen registrierte Nutzer sollen es nach offiziellen Angaben gewesen sein.
Den Betreibern wird vorgeworfen, der Filehoster habe keine Maßnahmen gegen die Uploader ergriffen, die im Laufe der Jahre immer wieder massiv gegen den Urheberschutz verstoßen haben. Ein einzelner Nutzer soll 16.950 Datensätze hochgeladen haben, die aufgrund ihrer Aktualität über 34 Millionen Mal bezogen wurden. Die US-Behörden verlangen weiterhin unter anderem die Auslieferung von Kim Schmitz, der mit Megaupload im Jahr 2010 angeblich 32 Millionen Euro verdient haben soll. Bislang ist unklar, ob die Zahlen der Ermittler der Wahrheit entsprechen.
Quelle:
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RapidShare bremst kostenlose Downloader aus (Update)
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Antwort #91 am:
20 Februar, 2012, 16:00 »
Auf unsere Anfrage vom 18. Februar erhielten wir just in diesem Moment eine Antwort von Frau Zwingli, der Geschäftsführerin von RapidShare, zur freien Verwendung:
"Sie haben in Ihrem inzwischen erschienenen Artikel korrekt festgestellt, dass wir mit dieser Massnahme einen Teil der Nutzer von RapidShare fernhalten möchten und insbesondere die Verwendung von Downloadmanagern durch Free-User nicht vorgesehen ist. Nicht korrekt ist allerdings, dass es dabei um Werbeeinnahmen geht. RapidShare ist im Gegensatz zu praktisch jedem anderen Hoster komplett werbefrei.
Nach der Schliessung von Megaupload und den Reaktionen einiger anderer Filehoster suchen sich deren ehemaligen Nutzer neue Dienste. Leider handelt es sich bei dem dadurch entstandenen Zustrom von Nutzern zu einem sehr grossen Teil um solche, die illegalen Aktivitäten nachgehen, insbesondere Urheberrechtsverletzungen. Obwohl unser Anti-Abuse-Team sich verstärkt diesen neu hinzugekommenen Nutzern widmet, ist es uns nicht so schnell wie erwünscht gelungen, den Anstieg der illegalen Nutzung zu stoppen. Deshalb haben wir uns zu dieser drastischen Massnahme entschieden. Dass diese wirksam ist, zeigt das bisherige Feedback in einschlägigen Foren, wo bereits nach neuen Alternativen gesucht wird.
Wie Sie aber ebenfalls festgestellt haben, sind auch viele derjenigen Kunden betroffen, die RapidShare ausschliesslich zu legalen Zwecken nutzen. Es war uns leider nicht möglich, diese von vornherein von der Einschränkung auszuschliessen, doch wir arbeiten an einer Lösung. Informationen dazu folgen auf unserer Facebook-Seite.
Grundsätzlich halten wir es für falsch, technische Dienste für alle einzuschränken, nur weil sie von einzelnen missbräuchlich verwendet werden können. Dass wir in diesem Fall von diesem Standpunkt abweichen, ist nur dadurch legitimiert, dass jede Alternative kurz- oder langfristig ebenfalls alle Kunden betroffen hätte. Wenn es uns wie erwartet gelingt, den Missbrauch einzudämmen, können wir uns wieder voll darauf konzentrieren, ein technisch hervorragendes Produkt anzubieten."
Quelle:
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RapidShare: Entfernung der Downloadbremse nur gegen Preisgabe der Identität
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Antwort #92 am:
21 Februar, 2012, 17:15 »
Wer die kostenlosen Downloads von Blog oder Webseite beschleunigen will, muss dem Schweizer Filehoster RapidShare zahlreiche Angaben machen. Mit dieser Aktion soll die Attraktivität für alle Free User erhöht und erneut die Legalität des eigenen Dienstes heraus gestrichen werden. Die Causa Megaupload trägt noch immer Früchte, denn die Angebote der Webwarez-Szene bleiben weiterhin außen vor.
In der Ankündigung auf Facebook streicht man erneut heraus, dass die Mehrheit der Anwender des Schweizer Internetdienstleisters lediglich legale Interessen verfolgen würden. Man sei sehr darüber betrübt, dass so viele legale Anwender von der Download-Bremse betroffen seien. Der Filehoster sei lediglich von einer Minderheit (von Urheberrechtsverletzern) missbraucht worden. Die Geschäftsleitung von RS glaubt, jede wie auch immer geartete Maßnahme hätte früher oder später auch die Benutzer mit ehrbaren Absichten betroffen.
Die Unterscheidung zwischen Raubkopierern und normalen Nutzern ist nach Ansicht von RapidShare schnell und einfach vollzogen. Wer für seine Daten nichts bezahlen will, möchte zumeist auch für Dienstleistungen nichts bezahlen. Neben anderen Gründen fürchten diese User, dass man sie aufgrund ihrer Angaben juristisch verfolgen könnte. Der Filehoster habe die einschlägigen Foren im Internet überwacht, was die Thesen der mangelnden Zahlungsbereitschaft und der Angst vor Verfolgung bestätigt haben soll.
Die von der Transfer-Bremse betroffenen Kunden, die darauf angewiesen sind, dass ihre Daten auch ohne Premium-Zugang zu attraktiven Konditionen kostenlos heruntergeladen werden können, dürfen sich ab sofort beim Schweizer Filehoster melden. Geschäftskunden sollen angeben, welchem Bereich ihr Unternehmen zugeordnet werden kann. Zudem muss man dem Schweizer IT-Dienstleister Namen, Telefonnummer und E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners hinterlassen, mit der eine direkte Kontaktaufnahme möglich ist. Auch der Name und die Adresse der eigenen Webseite nebst Informationen zu den angebotenen Dateien sollen im Rahmen der E-Mail angegeben werden. Wer das zusätzliche Angebot nutzen will, muss zudem bestätigen, dass er damit einverstanden ist, dass RapidShare überprüft, ob mit dem Angebot nicht doch illegale Zwecke verfolgt werden.
Hintergrund: Am 17. Februar gab der Internet-Dienstleister RapidShare bekannt, dass man für alle kostenlosen Downloads und Nutzer von Download-Clients eine maximale Geschwindigkeit von 30 kb/s eingerichtet hat. Damit wurde für die Free User der Zugriff auf sämtliche Dateien stark begrenzt. Mit voller Geschwindigkeit können nur noch die Käufer eines Premium-Accounts herunterladen.
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Kim Dotcom auf Kaution entlassen
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Antwort #93 am:
22 Februar, 2012, 12:50 »
Gut einen Monat nach seiner Festnahme in Neuseeland ist der deutsche Betreiber der Internetplattform Megaupload, Kim Schmitz, gegen Kaution aus dem Gefängnis entlassen worden. Bei einer Anhörung vor einem Gericht in Auckland habe der Richter am Mittwoch keine besondere Fluchtgefahr erkennen können, berichteten neuseeländische Medien.
Drei Mitarbeiter des 38-Jährigen, der auch die finnische Staatsbürgerschaft besitzt und seinen Namen inzwischen in Kim Dotcom geändert hat, waren schon zuvor gegen Kaution aus der Untersuchungshaft freigekommen, darunter zwei weitere Deutsche. Die vier waren am 20. Januar auf Antrag der US-Behörden von der neuseeländischen Polizei wegen Internet-Piraterie festgenommen worden.
Die USA fordern eine Auslieferung der Megaupload-Verantwortlichen. Sie werfen ihnen vor, die inzwischen dichtgemachte Plattform zu einem der größten Umschlagplätze für illegale Kopien von Filmen und Musik gemacht zu haben. Den Rechteinhabern sei so ein Schaden von mehr als 500 Millionen Dollar entstanden. Die Beschuldigten weisen die Vorwürfe zurück.
"Es macht den Anschein, als habe er allen Grund hierzubleiben, mit seiner Familie zusammen zu sein und darum zu kämpfen, sein erhebliches Vermögen zu behalten", so Richter Nevin Dawson am Mittwoch zu einer Fluchtgefahr des Deutschen. Zu den gegen Dotcom verhängten Auflagen gehört, dass er bis auf Weiteres weder das Internet noch Hubschrauber benutzt und sich nicht unangemeldet von seinem Anwesen nördlich von Auckland entfernt.
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Deutscher Anbieter will "anonymes" Dateihosting betreiben
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Antwort #94 am:
26 Februar, 2012, 10:45 »
Durch die Schließung zahlreicher Filehoster entsteht Platz für Newcomer in der Branche. So will der offenbar deutsche Anbieter „Anonstream“ durch die frei gewordenen Kunden eine neue Plattform etablieren. Man wirbt mit vollkommener Anonymität und gar einer Vergütung für die Uploader. Jedoch bleibt fraglich, inwiefern man diese Versprechen tatsächlich einlösen will.
Das Vorgehen der Behörden gegen den ehemaligen Filehostingdienst Megaupload hatte gravierende Folgen. Nachdem das FBI die gesamte Domain beschlagnahmte und dem Betreiber, Kim Schmitz horrende Haftstrafen angedroht wurden, schlossen viele Konkurrenzbetriebe freiwillig ihre Pforten. Nun planen offenbar einige mutige Unternehmer, den Kundenstrom abzufangen.
Die Webseite „Anonstream.com“, die offenbar unter deutscher Führung steht, ist aktuell eines der prominentesten Beispiele. Auf der recht simpel gehaltenen Webpräsenz wirbt man mit „völlige[r] Anonymität beim Hochladen, Streamen und Downloaden“ und einer Vergütung für populäre Uploads. Auf welchem Wege diese Anonymisierung des Datenverkehrs allerdings erfolgen soll, wird nicht beschrieben.
Bei genauerer Untersuchung scheint zumindest das Portal auf deutschem Gebiet gehostet zu sein. Gerade wenn auch die Dateien der User dort gespeichert werden, wäre eine herausragende Sicherheit für die Nutzer vermutlich nicht gegeben. Über besondere Verschlüsselungsverfahren macht man auf der knappen Informationsseite ebenfalls keine Angaben. Auf das sogenannte „Pay per Download“ – System wird ebenfalls nicht explizit eingegangen.
Immerhin um die Belange der Contentindustrie hat man sich bemüht. Eine „Industrie-API“ soll es Urhebern ermöglichen, illegal angebotene Downloads wieder zu entfernen. Ein reguläres Impressum sucht man hingegen vergebens.
Der Preis für einen „Premium-Account“ hält sich mit höchstens 32 Cent pro Tag noch im Rahmen. Kunden mit einem solchen Zugang wird eine höhere Downloadgeschwindigkeit und anderer Komfort gewährt. User, die den Dienst gratis nutzen, können Dateien höchstens mit 80 Kilobytes pro Sekunden übertragen. Gerade dieses Detail lässt daran zweifeln, ob die sich Plattform tatsächlich etablieren kann.
Update:
Der Filehoster wurde mittlerweile von der Hacker-Szene genauer unter die Lupe genommen. Das Ergebnis, zu dem der Blog „Bursali“ kommt, scheint fatal. Dem IT-Spezialisten „Deniz“ gelang es, die komplette Datenbank von Anonstream zu erbeuten. Doch damit nicht genug: Entgegen des Versprechens von Anonymität und Sicherheit, scheint der Betreiber der Internetseite die IP-Adressen seiner Kunden zu speichern. In den erbeuteten Listen war unter anderem der Eintrag „user_ip“ zu finden.
Ferner gelang es dem Angreifer durch eine gravierende Sicherheitslücke, die Passwörter der Administratoren herauszufinden. Diese seien über einen sogenannten Brute-Force-Angriff innerhalb weniger Minuten zu erraten.
Aktuell ist die Webseite nicht zu erreichen. Wann der Filehoster wieder verfügbar sein wird, bleibt abzuwarten.
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Deutscher Anbieter will "anonymes" Dateihosting betreiben (Update)
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Antwort #95 am:
28 Februar, 2012, 21:00 »
Mittlerweile ist auf der Webseite Anonstream.com eine Stellungnahme der Betreiber zu lesen. Demnach sei es durch den Einbruch im Server zu keinem „Datenklau“ gekommen. Überdies habe man alle bekannten Sicherheitslücken behoben. Gegenüber Gulli bestätigte der Entdecker der Fehler, Deniz Isik alias „Bursali“, dass die entsprechenden SQL-Anfälligkeiten beseitigt wurden, nachdem die Administration um Unterstützung des IT-Spezialisten gebeten hatte. Ferner distanzierte sich Anonstream von diversen Gerüchten, die den Betreibern Verbindungen zu kriminellen Personen nachsagten.
Abschließend kritisierten die Leiter des Hosters die vorgeblich lückenhaften Beiträge der Portale Gulli und Winfuture mit den Worten: „Anonstream.com war nicht für solch eine immense und teils schlecht recherchierte Berichterstattung verantwortlich. Trotzdem hoffen wir das Wir einige zahlreiche Benutzer gewinnen konnten. Bei weiteren Fragen steht unser Support jederzeit zur Verfügung.“
Aktuell ist die Seite erneut offline geschaltet. Ob es sich um Wartungsarbeiten oder einen andersartigen Zwischenfall handelt, ist nicht bekannt.
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Megaupload-Gründer Dotcom bleibt gegen Kaution frei
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Antwort #96 am:
29 Februar, 2012, 12:55 »
Der deutsche Gründer der inzwischen gesperrten Internet-Plattform Megaupload bleibt gegen Kaution auf freiem Fuß. Das entschied ein Gericht in Neuseeland am Mittwoch. Der gebürtige Kieler Kim Dotcom, früher Schmitz, darf in seinem Haus nördlich von Auckland auf die Anhörung im Auslieferungsverfahren im August warten. Die USA wollen Dotcom und einigen seiner Mitarbeiter wegen Urheberrechtsverletzungen und Betrugs den Prozess machen.
Dotcom war im Januar in seinem Anwesen in Coatesville bei Auckland festgenommen worden. Erst vergangene Woche wurde er gegen Kaution aus der Haft entlassen. Dagegen ging die Staatsanwaltschaft in Berufung. Sie fürchtet, dass Dotcom sich mit seiner schwangeren Frau und drei kleinen Kindern nach Deutschland absetzen könnte. Diese Gefahr sah der Richter nicht. Dotcom muss eine elektronische Fessel am Fußgelenk tragen und sei damit ausreichend zu überwachen.
Die US-Behörden werfen Dotcom und seinen Mitarbeitern vor, Copyright-Besitzer in großem Stil um ihre Einkünfte gebracht zu haben. Megaupload sei einer der größten Umschlagplätze für illegale Kopien von Musik und Filmen gewesen. Den Rechteinhabern sei eine halbe Milliarde Dollar Schaden entstanden.
Dotcom weist die Vorwürfe zurück und wehrt sich gegen die Auslieferung. Er darf bis zur Anhörung kein Internet benutzen und sein Haus nur mit Genehmigung der Behörden verlassen. Bei der Festnahme waren Konten und Wertgegenstände im mehrstelligen Millionenbereich sichergestellt worden. Dotcom stellte nach Angaben seines Anwalts bei Gericht den Antrag, aus dem Vermögen monatlich 28.000 neuseeländische Dollar (17.500 Euro) für den Familienunterhalt ausbezahlt zu bekommen.
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USA beantragen Auslieferung von Kim Dotcom
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Antwort #97 am:
05 März, 2012, 12:47 »
Die USA haben einen Auslieferungsantrag für den deutschen Gründer der inzwischen gesperrten Internet-Plattform Megaupload vorgelegt. Die neuseeländische Staatsanwältin Anne Toohey, die in diesem Fall die Interessen der USA vertritt, teilte am Montag mit, der Antrag gegen Kim Dotcom sei am Freitag beim Gericht in Auckland eingereicht worden.
Ein neuseeländisches Gericht hatte entschieden, dass der Deutsche gegen Kaution auf freiem Fuß bleibt. Der gebürtige Kieler Kim Dotcom, früher Schmitz, darf in seinem Haus nördlich von Auckland auf die Anhörung im Auslieferungsverfahren im August warten. Die USA wollen Dotcom und einigen seiner Mitarbeiter wegen Urheberrechtsverletzungen und Betrugs den Prozess machen.
Dotcom war im Januar in seinem Anwesen in Coatesville bei Auckland festgenommen worden. Gegen seine Freilassung auf Kaution war die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Sie fürchtet, dass Dotcom sich mit seiner schwangeren Frau und drei kleinen Kindern nach Deutschland absetzen könnte. Diese Gefahr sah der Richter nicht. Dotcom muss eine elektronische Fessel am Fußgelenk tragen und sei damit ausreichend zu überwachen.
Die US-Behörden werfen Dotcom und seinen Mitarbeitern vor, Copyright-Besitzer in großem Stil um ihre Einkünfte gebracht zu haben. Megaupload sei einer der größten Umschlagplätze für illegale Kopien von Musik und Filmen gewesen. Den Rechteinhabern sei eine halbe Milliarde Dollar Schaden entstanden.
Dotcom weist die Vorwürfe zurück und wehrt sich gegen die Auslieferung. Er darf bis zur Anhörung kein Internet benutzen und sein Haus nur mit Genehmigung der Behörden verlassen. Bei der Festnahme waren Konten und Wertgegenstände im mehrstelligen Millionenbereich sichergestellt worden.
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Kim Schmitz: Megaupload hatte viele Nutzer in US-Regierungsstellen
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Antwort #98 am:
13 März, 2012, 12:57 »
Laut Kim Schmitz sollen viele Nutzerkonten des Sharehosters Megaupload zu US-Regierungsvertretern gehören. Er hoffe, dass die Daten der Nutzer bald freigegeben würden, sagt Schmitz.
Eine größere Zahl von Megaupload-Nutzern soll aus US-Regierungsstellen kommen. Das hat Megaupload-Gründer Kim Schmitz alias Kim Dotcom in einem Interview mit dem Onlinemagazin Torrentfreak gesagt: "Stellen Sie sich vor: Wir fanden heraus, dass eine große Anzahl von Mega-Nutzerkonten von US-Regierungsbeamten, einschließlich des Justizministeriums und des US-Senats, stammen."
Schmitz und das Anwaltsteam seines Unternehmens versuchen derzeit, die beschlagnahmten Megaupload-Nutzerdaten freizubekommen. Dabei werde auch versucht, die Daten zumindest zeitweise nutzbar zu machen. "Ich hoffe, wir werden bald die Erlaubnis bekommen, ihnen und dem Rest unserer Nutzer Zugang zu ihren Dateien zu geben", sagte Schmitz. Millionen private Nutzerdaten wie Bilder und Dateien aus Büroanwendungen würden mit Sicherheit keine Urheberrecht verletzten.
Schmitz und vier seiner Mitarbeiter wurden im Januar 2012 verhaftet und warten in Neuseeland und in den Niederlanden auf ein Auslieferungsverfahren. Schmitz ist seit kurzem auf Kaution frei, sein Vermögen wurde eingefroren.
Auch die digitale Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) will den Megaupload-Nutzern helfen, wieder an ihre Dateien zu kommen und hat dafür Ende Januar 2012 die Aktion Megaretrieval gestartet. EFF-Anwalt Julie Samuels erklärte, die EFF sei besorgt, dass das Eigentum so vieler gesetzestreuer Nutzer von Megaupload.com eingezogen wurde und die Regierung nichts unternehme, um ihnen zu helfen. "Wir denken, es ist wichtig, dass diese Benutzer eine Stimmen bekommen und gehört werden, während diese Sache weiter voranschreitet."
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white LED trough prism - WTF is cyan?
Re: Kim Schmitz: Megaupload hatte viele Nutzer in US-Regierungsstellen
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Antwort #99 am:
13 März, 2012, 23:47 »
Ohne hier für irgendeinen schrägen Vogel das Wort ergreifen zu wollen, möchte ich dennoch die Frage in den Raum stellen, ob die Wegnahme legaler Uploads, wie oben erwähnt, auch privater Bilder und Daten aus Büroanwendungen, nicht ihrerseits rechtswidrig sein mag.
Die Verfolger wird das sicher ebensowenig interessieren wie das Schicksal bombardierter schlafender Zivilisten oder versklavter / gefolterter / ermordeter / verstrahlter / vergifteter Zulieferer für den "American Dream".
Oder der Umweltschutz in Nigeria, China usw.
Kollateralschaden oder "Friendly Fire", die Opfer werden sich für solche Details nicht interessieren...
Jürgen
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OLG Hamburg modifiziert Haftung von One-Click-Hostern
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Antwort #100 am:
16 März, 2012, 17:20 »
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat die Verantwortlichkeit des One-Click-Hosters Rapidshare für über die Plattform begangene Urheberrechtsverstöße bejaht (Az. 5 U 87/09). Das Unternehmen könne als Störer in Haftung genommen werden, weil sein Geschäftsmodell strukturell die Gefahr massenhafter Begehung von Urheberrechtsverletzungen in einem Umfang in sich berge, der die Erfüllung von Prüf- und Handlungspflichten zumutbar mache. Soweit entsprechen die drei gleichzeitig ergangenen, aktuellen Urteile der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts.
An einer entscheidenden Stelle hat sich der 5. Zivilsenat des Gerichts aber von einem früheren Urteil distanziert: Nicht das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Werken an sich sei rechtswidrig, sondern das "öffentlich zugänglich machen". Und dies geschehe erst dann, wenn "die jeweiligen Rapidshare-Links im Rahmen von Downloadlink-Sammlungen im Internet dritten Personen uneingeschränkt zur Verfügung gestellt worden sind". Anbietern von dezentralem Speicherplatz im Netz sei es häufig nicht verlässlich möglich, "mit vertretbarem Aufwand und ohne unzulässigen Eingriff in geschützte Rechtspositionen des Nutzers urheberrechtlich zulässige von unzulässigen Speichervorgängen zu unterscheiden".
Konkret hat das OLG Hamburg der Rapidshare AG auf Klage der Verwertungsgesellschaft GEMA mit Urteil vom 14. März 2012 verboten, über 4000 konkret bezeichnete Musiktitel im Rahmen ihres Onlinedienstes in Deutschland öffentlich zugänglich machen zu lassen. Es müsse in erster Linie darum gehen, die erneute Verbreitung als rechtsverletzend erkannter Dateien zu unterbinden, beispielsweise dadurch, dass rechtsverletzende Downloadlinks gelöscht und "unter anderem in Link-Ressourcen im Internet gezielt nach weiteren Links gesucht werde, über die das betreffende Werk in urheberrechtsverletzender Weise zugänglich gemacht werde."
De facto verlangt das OLG Hamburg also nun von Rapidshare, aktiv Link-Portale auf Rapidshare-URLs hin zu durchsuchen und bei Treffern die verlinkten Dateien auf den eigenen Servern zu löschen. Urheberrechtsexperten äußerten in ersten Kommentaren Kritik an diesem Urteil, so etwa Rechtsanwalt Thomas Stadler: "Das erfordert freilich ein aufwendiges Kontroll- und Überwachungssystem, das schwerlich mit den Paragrafen 7 Abs. 2 Telemediengesetz beziehungsweise Artikel 15 Abs. 1 der E-Commerce-Richtlinie vereinbar wäre." Joerg Heidrich, Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags, wies darauf hin, dass nun "die bislang überdrehten Haftungsrisiken von Rapidshare als Hosting-Plattform zwar insgesamt gesenkt" würden. Trotzdem seien die in der Entscheidung statuierten Vorgaben für den Hoster kaum mit den gesetzlichen und höchstgerichtlichen Vorgaben vereinbar und technisch auch kaum umsetzbar.
Die GEMA zeigte sich zufrieden mit dem errungenen Urteil. Es bestätige, dass Rapidshare wirksame Maßnahmen gegen die Nutzung illegaler Inhalte ergreifen müsse. Rapidshare hingegen betonte, dass das Gericht ist in den vorliegenden Fällen von seiner bisherigen Haltung abgewichen sei, "wonach das Geschäftsmodell von Rapidshare nicht von der Rechtsordnung gebilligt sei". In der Tat hatten die Richter aus Hamburg in dem Urteil aus dem Jahr 2008 noch die Ansicht vertreten, das Geschäftsmodell von Rapidshare habe grundsätzlich "nicht den Schutz der Rechtsordnung verdient".
Laut Rapidshare sehe das Gericht nunmehr die Verpflichtung von Rapidshare vor allem darin, das Problem der Piraterie dort zu bekämpfen, wo illegale Dateien tatsächlich verbreitet würden, nämlich auf den einschlägigen Link-Seiten. "Genau das tut Rapidshare bereits seit Jahren", teilte das in der Schweiz ansässige Unternehmen heute mit.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat der OLG-Senat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Das oberste deutsche Gericht wird sich ohnehin Mitte des Jahres mit der Haftung von Rapidshare beschäftigen: Am 12. Juli verhandelt er die Revision gegen ein Urteil des OLG Düsseldorf, in dem es um dieselben Fragestellungen geht.
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Megaupload-Gründer DotCom könnte Wertgegenstände zurückerhalten
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Antwort #101 am:
18 März, 2012, 14:30 »
Der Gründer des nun geschlossenen Dateihosters Megaupload, Kim DotCom, könnte seine beschlagnahmten Wertsachen schon bald zurückerhalten. Grund ist ein falsch ausgefülltes Formular der zuständigen Polizei, das vom zuständigen Gericht jüngst für ungültig erklärt wurde. Fälschlicherweise gab man dem Beschuldigten nicht die Chance, sich vor Gericht bezüglich der Konfiszierung zu rechtfertigen.
Kim DotCom (ehemals Schmitz) scheffelte mit seiner Geschäftsidee „Megaupload“ Millionen. Auf seinem Anwesen in Neuseeland fand die Polizei etliche Sportwagen, Jetskis, Kunstgemälde und andere Reichtümer, die gemeinsam mit allen Konten des Verdächtigen beschlagnahmt wurden. Grund für das Vorgehen der neuseeländischen Polizei war eine Forderung seitens der amerikanischen Behörden, die DotCom der gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzung bezichtigen. Mittlerweile steht der ehemalige Leiter der Hostingplattform nur noch unter Hausarrest, muss jedoch ohne sein Hab und Gut auskommen.
Dies könnte sich allerdings schon bald ändern. Wie die Zeitung New Zealand Herald schreibt, handelte die zuständige Polizei bei der Beschlagnahmung der Güter nicht gesetzeskonform. Laut dem Bericht habe der Polizeikommissar Peter Marshall eine falsche einstweilige Verfügung zur Beschlagnahmung der Gegenstände verfasst. Hierdurch war es DotCom nicht möglich, sich vor einem Gericht zur drohenden Konfiszierung zu äußern, um so etwas an der Entscheidung zu ändern. Nach neuseeländischem Gesetz hat der Millionär jedoch das Recht auf eine derartige Anhörung, weshalb die Richterin Judith Potter die Schrift nun für „ungültig“ erklärte.
Infolgedessen hat Kim DotCom nun gute Chancen, seine Wertgegenstände unabhängig vom laufenden Verfahren wiederzuerlangen. Hierfür müssten seine Anwälte der Polizei beispielsweise vorsätzlich böswilliges Handeln nachweisen, um so die Einbehaltung für rechtswidrig befinden zu lassen. Einen konkreten Termin für die nun notwendige Anhörung in dieser Sache gibt es noch nicht. Über die drohende Auslieferung DotComs in die Vereinigen Staaten wird erst am 20. August debattiert.
Quelle:
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Megaupload: Warnung vor falschen Abmahn-Emails
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Antwort #102 am:
19 März, 2012, 21:00 »
Die in Berlin ansässige Firma 'eleven' macht darauf aufmerksam, dass sich seit dem vergangenen Wochenende massenhaft E-Mails im Umlauf befinden, in denen den Empfängern Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden.
In der elektronischen Post, die mit dem Betreff "Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung - Filesharing" im Zusammenhang mit der geschlossenen Filehosting-Plattform Megaupload daher kommt, werden die Empfänger zur Zahlung von 146,95 Euro aufgerufen. Sollte man der Zahlung innerhalb einer gesetzten Frist nicht nachkommen, so müsse man 891,31 Euro aufbringen. Den Gegenstandswert beziffert man auf 10.000 Euro.
Eine angeblich in München ansässige Rechtsanwaltskanzlei, von der die Post stammen soll, vertritt den getroffenen Angaben zufolge mehrere bekannte Filmstudios und Plattenlabels. Hierbei kommt dann auch Megaupload ins Spiel. Die Empfänger werden beschuldigt, in der letzten Zeit urheberrechtlich geschützte Inhalte über den Filehoster heruntergeladen zu haben.
An die E-Mails wurde zudem ein PDF-Dokument mit einem Briefkopf der Anwaltskanzlei aus München angehängt. Während dieses auf den ersten Blick durchaus seriös wirkt, wird man bei genauerer Betrachtung auf verschiedene Fehler aufmerksam. Es ist unter anderem die Rede von Megaupload als ein Peer-to-Peer-Netzwerk. Ferner fehlen in dem Dokument Angaben zur zuständigen Rechtsanwaltskammer und diverse weitere Pflichtangaben.
Der Sicherheitsdienstleister eleven aus Berlin hat einen genauen Blick auf diese Informationen geworfen. Anstelle einer Festnetznummer findet man in dem Dokument zum Beispiel nur eine Mobilfunknummer. Das zugehörige Bankkonto befindet sich bei einem slowakischen Kreditinstitut und diverse Punkte auf der Webseite verweisen auf leere Seiten. Im Zweifelsfall sollten sich die Empfänger an eine Verbraucherzentrale in der Nähe wenden oder einen Anwalt kontaktieren, heißt es.
Quelle :
http://winfuture.de/
War ja klar das da gewisse Leute auf Ideen kommen
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Jürgen
der Löter
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Re: Megaupload: Warnung vor falschen Abmahn-Emails
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Antwort #103 am:
20 März, 2012, 01:58 »
...und sogar mit einigem Geschick.
Liest sich für Laien ziemlich überzeugend.
BTW, die aufgelisteten IP-Nummern gehören tatsächlich zum Pool der dtag.
Nicht sonderlich wundern würde mich allerdings, wenn irgendwann sogar Datensätze aus dem Dunstkreis der Betreiber zur Verwendung kämen.
Nur wäre es dann mit größter Wahrscheinlichkeit viel zu spät, um gerichtsverwertbare Daten für die Zuordnung von auf den Servern eventuell gespeicherter IPs zu sichern.
Selbst die gekippte Vorratsdatenspeicherung hierzulande hatte da klare Grenzen.
Und unsere Provider werden sich nicht die Blöße geben, irgendwelche Daten herauszurücken, die sie nach geltenden Datenschutzregeln schon nicht mehr gespeichert haben dürfen.
Ohne ein offizielles gerichtliches Mahnschreiben oder eine Kontaktaufnahme seitens der Ermittlungs
behörden
sollte man in so einem Fall noch nicht einmal Geld für einen eigenen Anwalt herauswerfen.
Es sei denn, man hätte eine Zusage der eigenen Rechtsschutzversicherung und große Lust auf sowas.
Jürgen
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Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
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3.) Raspberry Pi 512MB
u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940,
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Google unterstützt Hotfile vor Gericht
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Antwort #104 am:
20 März, 2012, 16:51 »
Im Gerichtsverfahren zwischen der amerikanischen Filmindustrie (vertreten durch ihren Spitzenverband MPAA) und dem One-Click-Hoster Hotfile ist nach der Electronic Frontier Foundation nun auch Google dem beklagten Unternehmen zur Seite gesprungen. Die Vorwürfe der Filmindustrie seien irreführend und würden im Falle einer Bestätigung durch das Gericht ganze Brachenzweige der Internetwirtschaft gefährden, erklärt der Internetkonzern in einer schriftlichen Eingabe (PDF-Datei).
Hotfile war im Februar 2011 von der MPAA und verschiedenen Filmstudios verklagt worden. Hollywood wirft dem Unternehmen vor, im Rahmen eines "Affiliate"- und "Referral"-Programms auch Betreiber von Linkseiten und Urheberrechtsverletzer zu belohnen. Die auf Hotfile gehosteten Inhalte würden mit Wissen des Hosters zumeist illegal verbreitet. Damit sei Hotfile mit für von Nutzern begangene Urheberrechtsverletzungen verantwortlich. Die Studios fordern Unterlassung und Schadensersatz.
Knackpunkt ist die Auslegung der sogenannten "Safe Harbor"-Regelung im Digital Millennium Copyright Act (DMCA), wonach Dienstanbieter für illegale Handlungen ihrer Nutzer nicht verantwortlich sind, wenn sie im vertretbaren Rahmen Gegenmaßnahmen getroffen haben und Verstößen nachgehen, sobald sie über solche informiert werden. Google argumentiert in seiner Eingabe, dass bei einer zu engen Auslegung das eigene Geschäftsmodell, aber auch die von Facebook, Twitter oder Wikipedia nicht mehr möglich wären.
In Deutschland hatte das Oberlandgericht Hamburg vor einigen Tagen die Verantwortung des One-Click-Hosters Rapidshare vergleichsweise weit ausgelegt und entschieden, der Hoster könne als sogenannter "Störer" in die Pflicht genommen werden, weil sein Geschäftsmodell massenhafte Urheberrechtsverletzungen möglich mache.
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