Autor Thema: Filehoster diverses ...  (Gelesen 10768 mal)

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Re: Megaupload: Der wohlkalkulierte Dominoeffekt
« Antwort #75 am: 28 Januar, 2012, 19:28 »
deswegen hab ich ja möchte in Großbuchstaben geschrieben. ;)
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Re: Megaupload: Der wohlkalkulierte Dominoeffekt
« Antwort #76 am: 28 Januar, 2012, 20:19 »
Wie immer ist zwischen Anspruch und Wirklichkeit.... ;D
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Megaupload: Löschung der Daten ab Donnerstag?
« Antwort #77 am: 30 Januar, 2012, 12:36 »
Möglicherweise schlechte Nachricht für alle (legalen) Nutzer des vor kurzem hochgenommenen Filehosters Megaupload: Nach dem Bericht einer neuseeländischen Zeitung könnten bereits ab Donnerstag alle Daten - auch die "legalen" - gelöscht werden.

Wie der 'nzherald.co.nz' berichtet, dürften legitime Megaupload-Nutzer kaum noch eine Chance haben, ihre auf dem geschlossenen Filehoster gespeicherten Dokumente, Fotos etc. wiederzusehen. Nach Angaben von US-Ermittlern könnten diese Daten bereits ab Donnerstag gelöscht werden.

Der Grund ist schlichtweg Geld: Da Megaupload externe Unternehmen angeheuert hat, um auf deren Servern die Daten zu lagern und die US-Behörden nach Angaben von Megaupload-Anwalt Ira Rothken die finanziellen Mittel der Betreiber eingefroren haben, gibt es nun niemanden, der für die Server-Kosten aufkommt.


Bereits vergangenen Freitag hat die zuständige US-Staatsanwaltschaft einen Brief verfasst, der den Hostern (Carpathia Hosting Inc. und Cogent Communications Group Inc.) erlaubt, ab Donnerstag die Megaupload-Dateien zu löschen.

Die Hoster können, müssen die Daten aber nicht löschen. Was mit ihnen geschieht, liegt im Ermessen der beiden zuvor genannten Unternehmen. Die US-Behörden gaben außerdem zu Protokoll, dass sie selbst einen Teil der Daten kopiert hätten, die Server selbst aber nicht (physikalisch) beschlagnahmt hätten.

Megaupload-Anwalt Rothken sagte dazu, dass man derzeit mit den Ermittlungs-Behörden verhandle, um ein Löschen der Daten zu verhindern. Er gab außerdem an, dass mindestens 50 Millionen Nutzer Dateien bei Megaupload hochgeladen hätten. Der Rechtsvertreter argumentierte, dass abgesehen von den Kunden-Files, es dort auch Daten gäbe, die zur Verteidigung von Megaupload wichtig seien.

Rothken gab sich dabei "vorsichtig optimistisch", dass die Löschung vorerst verhindert werden kann, weil "die Vereinigten Staaten und Megaupload ein gemeinsames Interesse haben sollten, Kunden zu schützen."

Quelle: http://winfuture.de/

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Filehoster: GVU fordert eine komplette Umkehr der Beweislast
« Antwort #78 am: 30 Januar, 2012, 13:15 »
Die GVU fordert eine Umkehr der Beweislast. Diese soll vor allem die Anbieter betreffen, die Uploader für das Hochladen besonders begehrter Dateien bezahlt. Nach gegenwärtiger Rechtslage sind Filehoster nur dann haftbar, wenn sie Abuse-E-Mails oder andere Hinweise von Rechteinhabern längerfristig ignorieren. Somit wäre erst einmal per se jeder Anbieter illegal, bis er seine Unschuld beweisen kann.

Der Takedown von Megaupload ist noch immer omnipräsent in den Medien. Diesen Umstand möchte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) offenbar für ihre Forderungen nach strengeren Gesetzen in Anspruch nehmen. Die Betreiber des Filehosters Megaupload wurden durch das strikte Vorgehen der US-amerikanischen Justiz überrascht. Kim Schmitz & Co. glaubten, solange sie gemeldete Dateien zügig genug entfernen, seien sie juristisch gesehen auf der sicheren Seite. Durch den Bust der Mega-Kette (MegaStuff.info, MegaPorn.com, MegaVideo.com und 15 weitere Domains) ist aber die gesamte Hoster-Branche ins Wanken geraten. Viele zogen es trotz des Schutzes durch den US-amerikanischen DMCA nach den Inhaftierungen in Neuseeland vor, ihre Belohnungsprogramme auf Eis zu legen. Analysen der GVU weisen bei den Hostern ohne Belohnungssystem auf einen „signifikanten Nutzerrückgang“ hin. Im Gegenzug verzeichnen die Anbieter, die ihre Uploader noch immer für das Beschaffen populärer Dateien vergüten, einen starken Zuwachs. Zwar profitieren so gut wie alle One-Click-Hoster vom Niedergang des Mega-Schwergewichts. Laut GVU profitiert jedoch niemand in dem Umfang, wie die Konkurrenz, die noch immer auf das alte Vergütungssystem setzt.

Die Streaming-Webseite kinox.to und weitere sind momentan dabei, ihr Angebot zu reorganisieren. Die Streams von Filehostern ohne Uploader-Provisionen werden entfernt. Konkurrenten mit derartigen Prämienprogrammen werden den Streaming-Seiten hinzugefügt. Der ständige Nachschub neuer Kinomitschnitte soll nach Annahme der GVU nur dann funktionieren, wenn die Beschaffer für ihre Tätigkeit bezahlt werden. Dazu kommt: Ein konstanter Nachschub an Kino-Mitschnitten sei die Voraussetzung für hohe Nutzerzahlen. Und hohe Werbeeinnahmen erreiche man eben nur aufgrund hoher Zugriffszahlen, der Kreis schließt sich.

Vor diesem Hintergrund verlangt die GVU, die Diensteanbieter seien grundsätzlich für alle Inhalte haftbar zu machen, die bei ihnen hochgeladen werden. In dem Fall könnten alle Filehoster, die nicht offshore betrieben werden, sofort ihre Pforten schließen. Dann wäre es innerhalb der EU oder USA unerheblich, ob man auf Löschanträge von Filmgesellschaften oder anderen Rechteinhabern reagiert. Wer eine Ausnahme dieses „parasitären Geschäftsmodells“ bildet, der müsse dafür nach Ansicht des GVU-Geschäftsführers Dr. Matthias Leonardy die Beweise selbst vorlegen. Demnach geht man nicht mehr von der Unschuld, sondern grundsätzlich von der Schuld aller Anbieter aus.

Ob man in den Reihen der Politik oder Justiz dieser Forderung nachkommen wird, bleibt aber zunächst abzuwarten. Natürlich sollte man auch kritisch hinterfragen, ob die Hintermänner des Mega-Konzerns tatsächlich mit Haftstrafen von bis zu 20 Jahren überzogen werden sollten. Mit karitativen Erwägungen dürfte der Aufbau des Filehosters aber eben auch nichts gemeinsam haben.

Wie seht ihr das: Sollte jeder One-Click-Hoster zum Wohl der Content-Industrie vor dem Gesetz als schuldig gelten, bis dessen Unschuld bewiesen wurde? Reicht die kriminelle Energie der Anbieter aus, um derartige Forderungen an den Gesetzgeber zu stellen?

Quelle: www.gulli.com

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Megaupload: Daten mindestens 2 Wochen sicher
« Antwort #79 am: 31 Januar, 2012, 11:30 »
Gestern hatte es noch geheißen, dass am Donnerstag die Löschung der (legalen) Daten beginnen würde. Nun gab Ira Rothken, der Anwalt des Filehosters Megaupload, vorerst Entwarnung: Die Daten sollten "mindestens" zwei Wochen lang unangetastet bleiben.

Wie Ira Rothken per 'Twitter' bekannt gab, haben die US-amerikanischen Hoster Carpathia und Cogent zugestimmt, die Dateien, die nicht gegen Urheberrechte verstoßen und von "legalen" Nutzern stammen, noch mindestens zwei Wochen lang auf den Servern zu behalten. Die Zeit wollen die Rechtsvertreter von Megaupload nutzen, um mit den US-Behörden eine Einigung darüber zu erzielen.


Ira Rothken gab (vorerst) Entwarnung

Zuvor hatte das FBI den Hostern das OK gegeben, die Megaupload-Daten löschen zu dürfen, da die Ermittlungen diesbezüglich abgeschlossen sein. Rothken wollte das verhindern, nicht nur um legitime Nutzer vor einem Verlust ihrer privaten Daten zu bewahren, sondern auch weil er angab, dass sich darunter auch Informationen finden könnten, die zur Verteidigung von Megaupload wichtig seien.

Trotz aller dem vor kurzem geschlossenen Filehoster vorgeworfenen Urheberrechtsverstöße befinden sich bei Megaupload bzw. seinen Geschäftspartnern, die bisher die Server-Infrastruktur zur Verfügung gestellt hatten, Millionen legale Dateien von rund 50 Millionen Nutzern.

Ob die User ihre Daten je wiedersehen werden, ist aber eine andere Frage: Wie 'Carpathia Hosting' in einem Statement bekannt gab, habe man weder die technischen noch die rechtlichen Möglichkeiten an diese Daten heranzukommen. Jeder, der bei Megaupload Daten gespeichert hat, möge sich an Megaupload wenden und nicht an Carpathia, so der Hoster.

Die Tatsache, dass etliche der von Megaupload genutzten Server in den Vereinigten Staaten stehen, hat den Zugriff durch US-Behörden auf die mutmaßlich "kriminelle Organisation" erst ermöglicht. Als Unternehmen ist Megaupload aber in Hong Kong registriert und wurde von Neuseeland aus betrieben, was durchaus Fragen zur rechtlichen Zuständigkeit aufwirft.

Quelle: www.winfuture.de
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Megaupload: Webseite für Betroffene eingerichtet
« Antwort #80 am: 01 Februar, 2012, 12:25 »
In den vergangenen Tagen stellten sich Millionen Nutzer, die private und legale Dateien bei Megaupload hochgeladen hatten, die bange Frage, ob sie ihre Urlaubsbilder, Dokumente etc. je wieder sehen werden. Zumindest haben sie jetzt eine Anlaufstation.

Die Bürgerrechtsorganisation 'Electronic Frontier Foundation' (EFF) und der US-Hoster Carpathia, bei dem viele der Megaupload-Daten lagern, haben gemeinsam eine Webseite namens 'Megaretrieval.com' eingerichtet. Auf diese Weise will man erreichen, dass geschätzte 50 Millionen User des vor kurzem gesperrten Filehosters vielleicht doch noch ihre Daten wiedersehen.

"Die EFF ist besorgt, dass so vielen rechtmäßigen Nutzer von Megaupload.com ohne Warnung ihr Eigentum weggenommen worden ist und das die Regierung keine Schritte unternimmt, um ihnen zu helfen", sagt EFF-Anwältin Julie Samuels. "Wir glauben, dass es wichtig ist, dass die Stimmen dieser Nutzer gehört werden, wenn das Verfahren voranschreitet."

Der Hoster Carpathia, dem die US-Behörden am Anfang der Woche (neben Cogent Communications) an sich die Freigabe erteilt hatten, die Megaupload-Daten von ihren Servern löschen zu dürfen, unterstützt die EFF-Initiative und hat auch die Megaretrieval.com-Seite eingerichtet.


Carpathia-Sprecher Brian Winter betonte noch einmal, dass der Hoster selbst keinen Zugang zu den Megaupload-Daten habe: "Wir unterstützen deshalb die EFF und ihre Versuche, den Usern zu helfen, die über Megaupload gespeicherten legalen Daten wiederzubekommen."

In einer gemeinsamen Pressemitteilung erklären die Bürgerrechtsorganisation und der Hoster, dass man Nutzern in den Vereinigten Staaten helfen wolle, rechtliche Unterstützung in dieser Causa zu bekommen. Für Betroffene aus Europa oder anderen Staaten trifft dies wohl nicht zu, da als rechtliche Basis für die EFF-Initiative die US-Gesetze gelten.

Anmerkung: Wir haben bei der EFF nachgefragt, ob es auch nur ansatzweise einen Sinn hat, sich als europäischer Nutzer bzw. Betroffener an die Organisation zu wenden. Sobald wir eine Antwort bekommen, werden wir diese als Update nachreichen.

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Uploaded.to gängelt Kunden mit langsamen Downloads
« Antwort #81 am: 02 Februar, 2012, 06:00 »
Das Vorgehen der Behörden gegen den Filehoster Megaupload hatte für die Branche gravierende Folgen. Etliche Konkurrenten nahmen kurz nach dem Bekanntwerden der Verhaftung des „Mega“-Geschäftsführers Kim Schmitz ihre Services vom Netz. Uploaded.to schränkte sein Angebot zunächst zwar ein, nichtsdestotrotz scheinen etliche Kunden, zum Nachteil bestehender Kunden, zum verbliebenen Dienst zu strömen.

Uploaded.to gilt weiterhin als einer der bekanntesten File-Hoster im Netz. Dennoch ging das Strafverfahren gegen den Megaupload-Chef Kim Schmitz und seine Geschäftspartner nicht an dem Unternehmen vorbei. Wenige Stunden nach der Abschaltung von Megaupload.com wurde die Uploaded-Domain für sämtlich US-Bürger gesperrt. Nutzer aus Amerika werden auch aktuell noch mit einer Fehlermeldung abgespeist. Offenbar haben die Betreiber Angst, selbst ins Fadenkreuz der amerikanischen Ermittler zu geraten. Schließlich waren es Selbige, die die Verhaftungen beim neuseeländischen Konzern veranlassten.

Sogenannten Premium-Nutzer, die für eine schnelle Downloadgeschwindigkeit bezahlen, können den Dienst aktuell nicht in vollem Umfang nutzen. Wie in etlichen Internetforen zu lesen ist, werden Dateien seit einigen Tagen lediglich mit rund 50 Kilobytes pro Sekunde übertragen. Dieser Wert liegt selbstverständlich weit unter den Erwartungen der User. Eine knappe Stellungnahme liefert die Firma passenderweise auf der Unterseite „Support“. Angeblich komme es durch einen „massiven Nutzeransturm“ aktuell zu einer „kompletten Auslastung“ der Kapazitäten, wodurch der Standard der Plattform aktuell nicht erreicht würde. Eine Besserung des Problems stehe in „den nächsten Tagen“ bevor, heißt es in der kurzen Erklärung. Der Grund für den vermeintlichen Nutzeransturm liegt auf der Hand. Kunden, die zuvor noch bei Megaupload, Filesonic oder ähnlichen Diensten untergekommen sind, strömen nun offenbar zur verbliebenen Plattform.

Nichtdestotrotz scheint Uploaded aktuell penibel darauf zu achten, nicht selbst mit Urheberrechtsverletzungen in Verbindung gebracht zu werden. Auf etlichen Webseiten der Grauzone sind laut zahlreicher aufgebrachter User, überwiegend Dateien verlinkt, die auf Uploaded.to gelöscht wurden. Derartig akribische „Reinigungsaktionen“ waren beim Anbieter zu früheren Zeiten nicht zu beobachten. Selbst auf unsere E-Mail-Anfrage wurde lediglich mit dem Satz „Wir haben die von ihnen gemeldeten Dateien von unserer Plattform gelöscht.“ beantwortet – dabei ging es um etwas völlig anderes.

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MegaUpload-Mitarbeiter offenbar umfassend vom FBI bespitzelt
« Antwort #82 am: 04 Februar, 2012, 06:30 »
Die Schließung des Filehosters MegaUpload macht nach wie vor Schlagzeilen. Bemerkenswert ist dabei offenbar auch ein bislang eher weniger beachteter Aspekt: die Menge an Protokollen interner Kommunikationsvorgänge von MegaUpload, die das FBI ansammelte. Diese wurden aber offenbar auf einen korrekten Richterbeschluss hin erlangt.

Wie aus Dokumenten hervorgeht, die die US-Behörden kürzlich im Rahmen der Ermittlungen gegen den Filehoster bei einem neuseeländischen Gericht einreichten, sind einige der erlangten Kommunikations-Protokolle durchaus aufschlussreich. Einige der Logs gehen angeblich bis zu fünf Jahre zurück.

So gibt es ein Protokoll eines Skype-Chats von 2007, in dem MegaUpload-Manager besorgt die Meinung äußerten, MegaUpload-Gründer Kim "Dotcom" Schmitz passe "nicht gut auf sein Geld auf" und "die aktuelle Situation [sei] etwas riskant".

Es ist noch nicht restlos geklärt, wie das FBI an die interne Kommunikation der MegaUpload-Mitarbeiter kam. Es wird aber vermutet, dass eine Art "Staatstrojaner" - also eine auf den Rechnern der Verdächtigen installierte Spionage-Software - verwendet wurde. Verwunderlich ist jedenfalls, dass Skype die Chat-History seiner Nutzer laut AGB nur 30 Tage lang speichert, das FBI aber angeblich Protokolle bis zu fünf Jahre alte Skype-Chats vorliegen hat, obwohl die Ermittlungen gegen MegaUpload soweit bekannt erst vor wenigen Monaten begannen. Das IT-Newsportal CNET News berichtet außerdem unter Berufung auf anonyme Quellen bei Skype, der mittlerweile zu Microsoft gehörende VoIP-Dienst sei von den Behörden nicht zur Herausgabe von Informationen oder Logs aufgefordert worden. Das FBI wollte sich zu den technischen Einzelheiten nicht äußern und erklärte lediglich, für die Beschaffung der Informationen habe ein gültiger Richterbeschluss vorgelegen.

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Megaupload: Weitere Vorwürfe gegen die Polizei
« Antwort #83 am: 07 Februar, 2012, 17:30 »
Laut einem Bericht des neuseeländischen Fernsehsenders '3News' kam es im Zuge der Verhaftung des Megaupload-Chefs Kim Schmitz alias Kim Dotcom möglicherweise zu einem überzogen Vorgehen der Polizeikräfte.

Einem Team des TV-Senders gelang es, in Begleitung von Wayne Tempero, dem Sicherheitschef der Familie Schmitz, auf das Anwesen des Megaupload-Chefs zu gelangen und dort zu drehen.

Dabei erzählt Tempero wie er die Polizeiaktion erlebt hat: Demnach sei er am Tag der Verhaftungen von Hubschraubern geweckt worden und nach Verlassen eines Seitengebäudes des Anwesens von einem Zivilbeamten mit Maschinengewehr in der Hand gezwungen worden, sich sofort auf den Boden zu legen. Der Polizist habe sich dabei allerdings nicht als Beamter zu erkennen gegeben, so der Sicherheitschef.


Tempero bestätigte, dass sich zu diesem Zeitpunkt im Hause seines Auftraggebers Schmitz zwei Schusswaffen befunden hätten, die beiden (auf Temperos Namen registrierten) Schrotflinten seien allerdings in Waffenschränken verschlossen gewesen.

Die Polizeibeamten hätten nach Angaben von Tempero auch jenen Teil des Hauses betreten, wo die Kindermädchen und drei kleine Kleinkinder gelebt haben. Auch diese Beamten seien mit Pistole, Gewehr und kugelsicherer Weste ausgerüstet gewesen, berichtet Tempero. Eines der Kindermädchen sei dabei nach Schusswaffen und Bomben gefragt worden.

Tempero zeigte dem TV-Reporter auch einen Haushalts-Aufzug, der von Polizeibeamten offensichtlich mit Schlaghämmern "bearbeitet" worden ist, weil diese den zu diesem Zeitpunkt sich noch versteckenden Schmitz dahinter vermutet haben.

Den so genannten "Red Room", also den Panikraum, in dem sich Schmitz versteckt hat, entdeckten die Polizisten erst, nachdem der Sicherheitschef sie darauf hingewiesen hat. Allerdings sagte Tempero, dass dieser Panikraum bereits vor dem Einzug des Megaupload-Chefs existiert habe und auch auf den Bauplänen verzeichnet sei. Eine Schrotflinte habe sich während der Verhaftung von Schmitz auch dort befunden, nämlich in einem der bereits erwähnten Waffenschränke. Schmitz sei aber währenddessen aber an der entgegengesetzten Seite des Raumes gewesen, also nicht ansatzweise in der Nähe der Waffe.

In einem 'Interview' im Anschluss an den Beitrag, bestätigte der Polizei-Sprecher Malcolm Burgess, dass beim Einsatz gegen Kim Dotcom auch Spezialkräfte der neuseeländischen Polizei vor Ort waren. Er rechtfertigte den Großeinsatz mit einer zuvor erfolgten Risikoeinschätzung und verwies auf die Schusswaffen sowie die Möglichkeit der Beweisvernichtung.

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Das besiegelte Schicksal von Kim Schmitz
« Antwort #84 am: 10 Februar, 2012, 10:00 »
Mega-Prison für Megaupload-Betreiber Kim Dotcom und die Rolle des FBI - Teil 1

Als Kimble verhaftet wurde, konnte er lediglich vermuten, was gegen ihn vorliegt: Urheberrechtsverletzung. Für jemanden wie Kimble waren eine derartige Verhaftung und der Vorwurf nichts Neues. Doch wer hinter der Verhaftung wirklich steckte, wusste Kimble zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Das erklärt auch seine Gelassenheit, als ihn das neuseeländische Fernsehen direkt nach seiner Festnahme aufnahm. Womöglich dachte er dabei an die Rechtsabkommen, die zwischen Neuseeland, Deutschland und auch Finnland bestehen. Im Zweifelsfall findet der Prozess in Deutschland oder Finnland statt. Aber auch Neuseeland ist kein schlechter Ort für ein Urteil, da auch dort Straftäter wie er mit Samthandschuhen angefasst werden.


Auf sicherem Boden

Mit den Konsequenzen seiner Taten glaubt sich Kimble bestens auszukennen. In Deutschland konnte er bereits viel Erfahrung sammeln. Bereits 1994 wurde er wegen Computerbetrugs, Bandenhehlerei und Missbrauch von Titeln zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Dann, im Jahre 2002, lautete der Vorwurf Insiderhandel mit Aktien. Auch hier kam Kimble glimpflich davon - wieder nur eine Bewährungsstrafe. Eine Verhaftung mehr oder weniger dürfte Kimble mittlerweile nicht mehr besonders berühren. Vielleicht hat er im Falle von Megaupload ebenfalls nur mit einer Verhaftung gerechnet. Und auch dann würde er davonkommen. Wie immer. Diesmal vielleicht sogar erst recht, denn an Geld mangelte es Kimble zum Zeitpunkt seiner Verhaftung nicht. Auf 65 Millionen Dollar soll er sein Vermögen angehäuft haben. Dafür lohnt es sich aus seiner Sicht, eine Bewährungsstrafe zu riskieren.

Auf seiner gemieteten Villa in Neuseeland weht die finnische Flagge. Bei seinem Abschiedsgesang auf seiner Website warf er Deutschland vor einigen Jahren vor, ein Land voller neidischer und missgünstiger Menschen zu sein. Es sei hier kein Platz mehr für einen Helden wie ihn. Abgebildet war die deutsche Flagge mit einem Totenkopf. Untertauchen sei eine gute Sache, schrieb er noch in seinem Abschiedsbrief und verließ das Land. Anscheinend unter anderem nach Finnland, wo er sich einbürgern ließ.

Eine doppelte Staatsbürgerschaft in Finnland und Deutschland kann ohnehin nicht verkehrt sein, könnte er sich dabei gedacht haben. Länder wie Neuseeland haben ein eigenes Verständnis für Verhältnismäßigkeit bei der Bestrafung von Menschen wie Kimble. Zwar versuchen Industrie-Verbände in allen Ländern seit Jahren weltweit, ein Exempel an Schwarzkopierern zu statuieren. Kampagnen wie "Raubkopierer sind Verbrecher" sollen Angst und Schrecken in der Bevölkerung verbreiten. Doch die Justiz bleibt sachlich - vor allem in Europa. Letztlich sitzt auch auf der Klägerseite ein verbeamteter Staatsanwalt. Und er muss zumindest in Deutschland die Vor- und Nachteile des Beschuldigten abwägen. Ein guter Verteidiger kann den Beklagten schon irgendwie aus der Misere herausboxen. Letztlich kommt es auf eine gute Klageabwehr an. Das weiß Kimble.

Doch weder Deutschland noch Finnland oder Neuseeland haben diesmal mit den Ermittlungen gegen Kimble etwas zu tun. Zudem halten sich die beiden Länder, Deutschland und Finnland, dessen Bürger eigentlich Kimble ist, aus der Angelegenheit offenbar gänzlich heraus. So langsam muss es dann auch Kimble mulmig geworden sein. Dann kam die erschreckende Nachricht. Kurze Zeit später wurde klar, dass er sich mit einer anderen Klasse der Staatsgewalt angelegt hatte, nämlich den USA. Nun war die Stimmung von Kimble konzentrierter, und er schaute nicht mehr in Siegerpose in die Kameras, wie er es sonst zu tun pflegte. Neuseeland war lediglich der Klageschrift des amerikanischen Justizministeriums nachgekommen und hatte die Verhaftungen und Beschlagnahmungen präzise nach Vorgabe durchgeführt.

Doch eine weitere Tatsache macht die Angelegenheit für Kimble besonders bedrohlich: Der Ermittler ist nicht etwa die Filmindustrie oder eine von ihm beauftragte Detektei wie oft in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen mit Konzernen. Es ist das FBI. Das teilte ihm zumindest sein Anwalt mit, der es selbst den Medien entnommen hatte. Das FBI hat seinen Erfolg bereits auf seiner Website verkündet.

Was das FBI dazu veranlasst hat, bis nach Neuseeland vorzudringen, lässt Fragen offen. Laut den Unterlagen liegen dem FBI Telefongespräche, Email-Verkehr sowie Videoaufnahmen von Kimble vor. Dort ist alles dokumentiert. Das FBI weiß sogar bis aufs letzte Detail, wer welche Software wann und wie für Kimble programmiert hat. Aus den Unterlagen geht auch hervor, dass Kimble und sein Team selbst Schwarzkopien besorgt und in das Portal hochgeladen haben sollen. Megaupload ist nicht nur ein Fileserver wie Rapidshare gewesen, sondern eine kommerzielle Handelsplattform für nicht lizenzierte Filme, Musik und vieles mehr.

Die Vorgehensweise ist eine bislang noch nicht offenkundige Ermittlungstaktik des FBI außerhalb seiner eigenen Grenzen der USA. Wie konnte das FBI an all diese Daten in Neuseeland kommen? Was die wenigsten wissen ist, dass das FBI seit 2004 noch stärker in die Prozesse der übrigen Geheimdienste der USA integriert worden ist, um international effizienter agieren zu können. Nach 9/11 hat sich der gesamte amerikanische Geheimdienst im Rahmen der Intelligence Reform and Terrorism Prevention Act (IRTPA) gemeinsam mit der United States Intelligence Community (CI) neu formiert. Insgesamt 16 Geheimdienste sind dem Verbund CI angeschlossen, darunter die üblichen Dienste wie das Verteidigungsministerium DOD, die CIA, der NSA und dort eben auch das FBI.

Ziel der Reform ist es, eine internationale Macht auszuüben, um nicht nur Terroristen, sondern alle möglichen Straftäter überall und jederzeit dingfest machen zu können. Seither hat der Verbund CI auch Interpol und Europol beraten und mit reorganisiert. Justizbehörden weltweit profitieren auf diese Weise von den Ermittlungen der US-Geheimdienste. Seit mehr als 10 Jahren haben sich die USA nun auch zum Ziel gesetzt, die Interessen ihrer Lobbygruppen, der Film-, Musik- und Softwareindustrie exekutiv zu vertreten.

Interessanterweise hat sich das FBI Zeit gelassen. Mehrere Jahre soll es gegen die Megaupload-Verschwörung, wie sie das FBI nennt, ermittelt haben. Auch das ist eine Vorgehensweise, die das FBI mittlerweile auszeichnet. Schnellschüsse und Blitzaktionen sind vor allem im Bereich von internationaler Kriminalität kein vielversprechendes Vorgehen mehr. Wenn es darum geht, jemanden für lange Zeit aus dem Verkehr zu ziehen, wird einem gründlich ausgearbeiteten Plan gefolgt, der alle Interessensparteien mit einschließt. Eine gute Strategie im gesamten Prozess, von der Verhaftung bis zur Verurteilung, ist die Antwort der amerikanischen Justiz gegen Staranwälte, mächtige oder politisch einflussreiche Kriminelle. Erst wenn die Klage feststeht, die Beweise, Informationen und Anschuldigungen auf Stahl gegossen sind, folgt die Verhaftung. Man möchte nicht mehr in die Situation kommen, sich verteidigen zu müssen und zu keinem Zeitpunkt die Angelegenheit im Klageprozess aus dem Ruder gleiten lassen. Angriff ist nicht nur die die beste Verteidigung. Es geht vor allem um eins: Vorbereitung.

Ort des Verbrechens

Knapp 30 Meilen vom Weißen Haus und vom Hauptgebäude des FBI entfernt hortete Kimble im US-Bundesstaat Virginia, in der kleinen Stadt Dulles, seine immensen Daten, die er für sein illegales Portal Megaupload benötigte. Dort hatte seine Firma beim Internetprovider Carpathia Hosting insgesamt 25 Petabyte an Daten gemietet. Etwas südlicher, in Richmond Virginia, befindet sich auch die Elite der Staatsanwälte, die seit Jahrzehnten erfolgreich gegen Softwarepiraten vorgehen. Das dortige Justizministerium Virginia Department of Juvenile Justice ist auch gleichzeitig der Ort, wo die Klage gegen Kimble erhoben wurde.

Ob es pure Dummheit oder dreiste Frechheit war, die Kimble gewogen, seiner illegalen Tätigkeit ausgerechnet direkt vor der Nase der Ermittler nachzugehen, wird sich bei seiner egozentrischen Persönlichkeit schwer beantworten lassen. Gewiss ist allerdings, dass damit auch der Verhandlungsort Virginia besiegelt sein dürfte. Es stellt sich im Grunde kaum noch die Frage, ob Kimble in die USA ausgeliefert wird oder nicht. Neuseeland ist weder der initiierende Ermittler noch der Kläger gegen Kimble. Würde die Regierung darauf bestehen, die Klage im eigenen Land durchführen zu wollen, müsste die gesamte Klageschrift inklusive der vom FBI gesammelten Beweise ins neuseeländische Gesetz transferiert werden. Für Neuseeland dürfte derzeit kein Argument für eine solche Vorgehensweise sprechen. Die Formalitäten und die Dauer bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Auslieferung dürften aber weder für das US-Justizministerium noch für Neuseeland ein Problem darstellen, solange Kimble fest hinter Gittern sitzt. Diese Tatsache einmal vor Augen gehalten wird Neuseeland alles in seiner gesetzlichen Macht stehende versuchen, um eine vorzeitige Entlassung von Kimble zu verhindern, bevor sie ihn der USA übergeben.

Vorab erwartet Kimble ein längerer Aufenthalt in einem Gefängnis, womöglich ebenfalls in Virginia, bevor es überhaupt zur Verhandlung und Urteilsverkündung kommt. "Prison" - so heißen die Untersuchungshaftanstalten in den USA, in denen bis zu 20 Gefangene in einer Zelle aufbewahrt werden und zehn Jahre oder mehr auf ihre Verhandlungen warten. Die Prisons in den USA gelten als die schlimmsten Haftanstalten. Das einzige, was den Gefangenen den Aufenthalt über sich ergehen lässt, ist die Hoffnung oder die Angst vor der eigentlichen Verhandlung.

Dank den Ermittlungen des FBI weiß das Justizministerium bereits auch, was den Beschuldigten gehört oder, besser gesagt, gehört hat. Das zeigt auch das Ausmaß der Ermittlungen. Das FBI wusste bis aufs kleinste Detail, welche Gegenstände sich im Besitz von Kimble und seinen Komplizen in seiner gemieteten Villa in Neuseeland befanden. In der Klageschrift sind zahlreiche Bildschirme und Videokameras von bekannten Marken sowie Computer, Server und weiteres, detailliert bis auf ihre Seriennummern, aufgelistet. Hinzu kommen Fahrzeuge samt Kennzeichen, Gemälde und Statuen, die präzise mit Beschreibungen aufgeführt sind. Weiterhin erstreckten sich die Ermittlungen des FBI gegen die Megaupload-Verschwörung auf Länder wie China, Australien, die Philippinen, Singapur, die Niederlande, Slowakei und auch Deutschland. In all diesen Ländern wurden unzählige Konten der Beschuldigten beschlagnahmt, darunter auch Paypal-Konten, sogar Konten der Commerzbank und der Deutschen Bank.

Für das FBI gibt es also weder Grenzen noch Schwellenländer, wenn es um die Durchsetzung der eigenen Interessen geht. Es wird jeder Spur und jedem Hinweis nachgegangen und die Informationen vor Ort besorgt. Um in einem fremden Land ermitteln zu dürfen, braucht man schließlich keine Genehmigung. Im Grunde darf jeder FBI-Agent ohne Autorität und Schusswaffe mit seinem Reisepass in ein beliebiges Land einreisen und dort Beobachtungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten anstellen. Zollbehörden weltweit und letztlich auch das Interpol machen eigentlich nichts anderes. Auch deutsche Zollbeamte sind beispielsweise ständig auf den Flughäfen überall auf dem Globus im Einsatz, ohne eine polizeiliche Autorität vor Ort besitzen zu müssen, solange sie nur beobachten und nicht aktiv ins Geschehen eingreifen.

Wenn es dann um die aktive Verfolgung und Verhaftung von Kriminellen geht, spielen die hiesigen Behörden jedoch auch mit. Die Anklagepunkte gegen die Betreiber von Megaupload sind Konspiration, organisiertes Verbrechen, schwere Urheberrechtsverletzung in mehreren Fällen sowie Geldwäsche. Bei derartigen Vorwürfen fällt es den örtlichen Behörden ohnehin schwer, ihre Arbeit dem FBI zu verweigern. So funktioniert die internationale Strafverfolgung.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Möglicherweise aufgrund von rechtlichen Problemen sperrt der Cyberlocker HellShare.com derzeit die Besucher diverser Staaten aus. Erste Anfragen von Benutzern von Untergrund-Foren gingen bereits vor vier Tagen ein. Wer den Filehoster ohne Proxy oder VPN besucht, erhält derzeit die Fehlermeldung "502 Bad Gateway. We are sorry, but HellShare is unavailable in Germany".

Der tschechische Filehoster HellShare sperrt möglicherweise aufgrund juristischer Erwägungen seit einigen Tagen Surfer aus bestimmten Staaten aus. So ist die Webseite aus Deutschland, Österreich, den USA und bestimmten anderen Ländern nicht erreichbar. Wird die IP-Adresse des Filesharers hingegen verschleiert, so kann man den tschechischen Internet-Dienstleister problemlos in Anspruch nehmen. Tests mit webproxy.cz bestätigten die volle Funktionsfähigkeit der Webseite. In diversen Foren wurde bereits zu Beginn dieser Woche die mangelnde Erreichbarkeit festgestellt. Auch wurden vereinzelte Webproxies gesperrt, wie beispielsweise der Anonymous Proxy.

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Ein arroganter, übergewichtiger Deutscher vor einer konservativen Jury
« Antwort #86 am: 11 Februar, 2012, 19:30 »
Mega-Prison für Megaupload-Betreiber Kim Dotcom und die Macht der Industrie - Teil 2

In den USA üben Verbände immensen Druck aus. Ein bekannter Name in der Filmindustrie ist die Motion Picture Association of America (MPAA), die schon seit den 30er Jahren in den USA großen politischen Einfluss hat. Dazu gehören seit eh und je Unternehmen wie Walt Disney, Sony Pictures, Fox, Paramount, Universal und Warner. Zuletzt hat auch MPAA in Deutschland für Furore durch massenhafte Klagen gegen Filmpiraten gesorgt. Unter der gleichen Decke steckt der Verband Business Software Alliance (BSA), der von Unternehmen wie Apple, Cisco, IBM, HP, Microsoft, Intel, SAP und vielen mehr finanziert wird, damit er ihre Interessen in jeder Hinsicht rigoros durchsetzt.


Gegen diese Maschinerie soll ein Verteidiger ankämpfen und seinen Mandanten vor einer langen Haftstrafe verschonen. Kaum verwunderlich, dass fast alle diese Verteidiger mittlerweile Vertreter dieser Konzerne und Verbände sind und für solche Fälle nicht mehr für den Angeschuldigten zur Verfügung stehen. Wem derartige Prozesse drohen, den möchte zudem kein Anwalt verteidigen, der jahrelang gebraucht hat, um sein Image und somit sein Wert in der amerikanischen Justiz zu steigern. Immerhin geht es hierbei nicht um eine medienpopuläre Lewinsky-Affäre. Kimbles Versuch, den weltbekannten Anwalt Robert Bennett für sich zu gewinnen, stößt bei ihm daher eher auf Bestürzung - die Absage des Verteidigers klingt wie "thanks, but no thanks", wie der Amerikaner zu sagen pflegt, wenn er etwas ablehnt, aber dabei gleichzeitig die Höflichkeit wahrt. Übrig bleiben mehr oder minder erfolgreiche Einzelkämpfer-Anwälte, die lediglich ihren Job tun, wie es das System von ihnen verlangt.

Zumal sich die Frage stellt, womit Kim Schmitz oder Kimble noch das Honorar eines Anwalts bezahlen könnte. Derzeit wurde sein gesamter Besitz mehr als nur beschlagnahmt. Er soll sein Vermögen nie wieder zurückbekommen, so will es zumindest das US-Justizministerium. Dort gilt, wer aus illegalen Geschäften Geld erwirtschaftet, dem stehe dieses Vermögen nicht zu. Das geht auch aus der 72-seitigen Anklageschrift hervor.

Auf das Vermögen von Kimble wird ein Anspruch in Höhe von mindestens 175 Millionen Dollar erhoben. Das ist um ein Vielfaches mehr, als Kimble eigentlich gehabt hat. Und er kann auf nichts davon zurückgreifen, auch nicht während seiner Verhandlung. Er hat nichts. Er ist arm. Nicht nur menschlich, sondern auch finanziell. Schon wieder. Nur die Kosten der Verhandlung muss er nicht zahlen - schließlich ist der Kläger der Staat selbst. Welch eine Erleichterung.

Star-Staatsanwälte

Derweil gibt es in den USA Star-Staatsanwälte, die unter großem Erfolgsdruck stehen. Die immensen Kosten während der Ermittlungen des FBI müssen letztlich auch für den einzelnen Fall gerechtfertigt sein. Der Einfluss der Verbände und der politische Druck sind riesig.

Bekannt ist die Methode von derartigen Verbänden, ihre eigenen Leute in Positionen als Richter, Staatsanwälte und Senatoren zu drängen. Und wen wundert es da noch, dass der ermittelnde Oberstaatsanwalt Neil H. MacBride im Fall vom Megaupload ausgerechnet der ehemalige Vizepräsident der BSA selbst ist. Seinen Auftrag erhielt er Anfang 2009 persönlich von Barack Obama, um den weltweiten Kampf gegen Softwarepiraten aufzunehmen. Was wie aus einem verschwörerischen Film klingt, ist pure Realität: Die Ermittler handeln im direkten Auftrag des Präsidenten der Vereinigten Staaten sowie im Interesse der nationalen Sicherheit und vertreten dabei das Interesse gigantischer Konzerne.

Unter der Unterschrift von MacBride in der Klageschrift lässt sich auch der bekannte Name des Staatsanwalts Jay V. Prabhu entdecken. Im Jahre 2002 war er der leitende Staatsanwalt im Fall gegen Danny Ferrer, dem Betreiber der Website BuysUSA.com, der dort, ähnliche wie Megaupload, illegale Software angeboten hatte. Damals ging man von einem Schaden von 20 Millionen US-Dollar aus. Vor Kimble galt das noch als ein großer Schlag gegen organisiertes Verbrechen. Dem großen Druck der Staatsanwaltschaft konnte Danny Ferrer nicht standhalten und gestand schließlich sämtliche Vorwürfe. Das FBI konnte zu diesem Zeitpunkt nicht alles ermitteln, weil die ermittlungstechnischen Möglichkeiten bezüglich Softwarepiraterie noch nicht ausreichten. So verriet Ferrel die Namen aller Komplizen und weiterer Drahtzieher. Damit nicht genug wurde Ferrer sogar Teil der operativen Ermittlungen des FBI und half der Behörde, weitere Täter dingfest zu machen. Nur aus diesem Grund wurde er zu einer mildernden Strafe verurteilt - sechs Jahre ohne Bewährung im Florida-Gefängnis Coleman Federal Correctional Complex, einem Knast für Mörder und Vergewaltiger.

Im Vergleich dazu steht Kimble mit einem ermittelnden Schaden in Höhe von 500 Millionen Dollar als ein Fall der Superlative dar. Mildernde Umstände geltend zu machen, dürfte nun schwierig werden, da Kimble selbst der Drahtzieher war und zudem das FBI keine weiteren Informationen mehr zur Überführung von anderen Komplizen benötigt. Die Zeiten, in denen organisierte Softwarepiraten noch Deals mit dem FBI machen konnten, sind längst vorbei. Seit Oktober 2000 hat das FBI mittlerweile eine vernetzte Struktur im Einsatz gegen solche Organisationen aufgebaut. Angefangen mit Operation Buccaneer folgten schließlich weitere internationale Ermittlungen gegen Softwaresyndikate mit Einsatznamen wie Operation Fastlink, Operation Safehaven und Operation Site Down. Ermittlungen gegen solche Syndikate gehören seitdem zur Routine. Das Netzwerk und die Mittel sind längst mit dem sogenannten Internet Privacy Act genehmigt, die Budgets sind seither immer weiter gestiegen.

Der Fall von Kimble ist für das FBI mit keinen Geheimnissen mehr verbunden, zumal Kimble nicht gerade dafür bekannt ist, sich und seine Taten geschickt zu verschleiern. Im Fall von Insiderhandel floh er ausgerechnet nach Thailand, wo einem übergewichtigen 2-Meter-Mann das Unerkanntbleiben unmöglich sein dürfte. Und in dem im Dezember 2011 erschienenen Werbeclip über sein illegales Portal Megaupload, der bei YouTube mehr als 12 Millionen Besucher zählt, taucht er sogar selbst als Sänger auf und schreit unter schrillen Megaupload-Logos ins Mikrofon: "It's a hit!"

Die Klage

Sollte es Kimble tatsächlich schaffen, einen renommierten Anwalt für sich zu gewinnen, kann er sich beispielsweise im Staate Virginia vor einer Jury verteidigen lassen. Das dürfte Kimbles einzige Chance sein - er muss die Sympathie der Jury für sich gewinnen. Die Anklagepunkte und Vorwürfe gegen Kimble sind übersät mit tatkräftigen Beweismaterialien, da das FBI selbst für die Beschaffung zuständig war. So kann eine Verurteilung gegen Kimble sogar zu einer Haftstrafe von über 50 Jahren führen, wenn er in allen Punkten schuldig gesprochen wird und diese Punkte zusammenaddiert werden, wie in den USA oft üblich. Das Verständnis für Verhältnismäßigkeit hat in den USA eine besondere Bedeutung als in Deutschland. Lange Haftstrafen von bis zu 200 Jahren sind dort keine Seltenheit. "Du bleibst hier selbst nach dem Tod", ist eine beliebte Aussage in amerikanischen Gefängnissen, denn die meisten werden auf dem gefängniseigenen Friedhof begraben.

So bleibt Kimbles letzte Chance, sich vor der Jury als Opfer darzustellen. Ein verlorener Computerjunkie, der aufgrund seiner Sucht die Grenzen seines Tuns nicht mehr sehen konnte. Er könnte sich beispielsweise als jemanden darstellen, der aufgrund falscher Freunde auf Abwege geriet und selbst dort nie ein Gewaltverbrechen verübte. Das könnte als Strategie funktionieren, um ihn davor zu bewahren, mehr als zehn Jahre in einem US-Gefängnis absitzen zu müssen. Er wird sicherlich auch diesmal nicht darum herum kommen, seine eigenen Geschäftsfreunde, die mit ihm verhaftet worden sind, zu belasten. Auch das würde Kimbles Persönlichkeit entsprechen.

In den späten 90er Jahren, kurz nachdem er wegen Kreditkartenmissbrauch verhaftet worden war, wurden in Hackerkreisen Stimmen laut, dass Kimble auch seine Freunde an die Softwareindustrie gegen Entgelt ausgeliefert habe. Der damalige berüchtigte Schwarzkopierer-Jäger und Anwalt Günther Freiherr von Gravenreuth hat seinen eigenen Aussagen zufolge Kimble als sogenannten Testbesteller beschäftigt. So wurden die damaligen Hacker genannt, die sich bei von Gravenreuth nebenbei Taschengeld verdienen wollten. Doch auch sonst scheint Kimble keine besonders erfolgreichen Geschäftsfreunde gehabt zu haben. Auch von Gravenreuth hat sich Jahre später das Leben genommen, nachdem ihm eine 14-monatige Haftstrafe in Deutschland drohte.

Kimble - eine verlorene Seele mit schlechten Mentoren und irregeleiteten Moralvorstellungen? In solch einer Opferfigur vermag man sich Kimble jedoch kaum vorzustellen. Stattdessen spricht vieles dafür, dass Kimble versuchen wird, sich lautstark zu verteidigen. Ein arroganter, übergewichtiger und reicher Deutscher vor einer konservativen Jury aus Virginia. Vielleicht ist es genau das, worauf sich die US-Staatsanwaltschaft freut.

Letztlich ist davon auszugehen, dass die US-Staatsanwälte auf derartige und weitere Begründungen vorbereitet sind. Dass Kimble nirgendwo auf der Welt Sympathisanten hat und selbst in Hackerkreisen in Verruf geraten ist, macht die Arbeit der Kläger noch einfacher. Anders als bei Hackern wie Kevin Mitnick, der trotz einer weltweiten Protestwelle für mehr als vier Jahre in Haft saß, gilt Kimble in Hackerkreisen als ein Unmoralischer und Defraudant. Im Gerichtssaal, ausgestattet mit modernsten Monitoren, Lautsprechern und Projektoren, werden Bilder von Kimble in Hubschraubern, in Jachten, mit Autos mit Kennzeichen wie "God" und "Mafia" und mit nackten exotischen Mädchen vorliegen. Kimbles Selbstdarstellung der letzten Jahre in den Medien ist genau das Material, was die Staatsanwaltschaft zu ihrem Vorteil benötigt, um die Geschichte von Kimble jederzeit in jegliche Richtung zu drehen. Zudem wird Kimble in den USA als Wiederholungstäter nach amerikanischem Gesetz verurteilt werden. Seine Bewährungsstrafen aus Deutschland, selbst wenn sie hierzulande erloschen sind, können dort zur Kräftigung der Klagebegründung erneut genutzt werden.

Das gesamte Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft und dem FBI bereits jetzt als Erfolg gefeiert. Solch einen eindeutigen und sogar einfachen Fall hatten auch die Verbände und Lobbygruppen noch nicht gehabt. Es ist fast so, als wären sie dankbar für das, was Kimble für sie getan hat. Ein besseres Exempel lässt sich kaum noch statuieren, eine bessere Erfolgsgeschichte für die US-Justiz und die Industrie kann es eigentlich kaum noch geben. So jemanden wie Kimble bekommt man nun einmal nicht alle Tage.

Sein Ziel, so Kimble in einem Interview, war es, zu den zehn reichsten Männern der Welt zu gehören. Er wollte jemand sein. Etwas Außergewöhnliches schaffen. Und die Welt sollte es mitbekommen. Und nun scheint er es geschafft zu haben. Zumindest für einige Jahre. Bis er wieder in Vergessenheit gerät und sich niemand mehr so recht erinnert, wer eigentlich dieser Kimble ist, der irgendwo in den USA eine langjährige Haftstrafe absitzt.

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Megaupload: Kompagnon von Kim Schmitz auf Kaution frei
« Antwort #87 am: 15 Februar, 2012, 12:58 »
Richter David McNaughton hat Mathias Ortmann, den laut FBI zweiten Mann hinter Kim Schmitz bei Megaupload, auf Kaution freigelassen. Damit sind drei von vier Festgenommenen unter strikten Auflagen auf Kaution frei.

Nach Bran van der Kolk und Finn Batato darf nun auch Mathias Ortmann das Untersuchungsgefängnis verlassen, meldet die Zeitung New Zealand Herald. Den Dreien wird vorgeworfen, zusammen mit Kim Schmitz den Filehoster Megaupload betrieben zu haben.

Laut FBI war der Deutsche Matthias Ortmann nach Kim Schmitz der zweite Mann bei Megaupload. Ihm sollen laut Anklageschrift 25 Prozent der Anteile an Megaupload gehören, er soll dafür allein im Jahr 2010 rund 9 Millionen US-Dollar erhalten haben.

Für die drei auf Kaution Entlassenen gelten strikte Auflagen: Sie werden von der Polizei überwacht und dürfen das Internet nicht nutzen.

Kim Schmitz bleibt vorerst bis zum 22. Februar 2012 in Untersuchungshaft, entschied Richter David McNaughton bereits Ende Januar 2012.

Die Polizei in Neuseeland durfte sich nach der Verhaftung der Megaupload-Betreiber offenbar über positive Rückmeldungen von internationalen Strafverfolgunsgbehörden freuen, wie New Zealand Herald weiter meldet. Demnach wurde das Vorgehen der Polizei im Polizeimagazin "Ten One" beschrieben.

Quelle : www.golem.de

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Verlagsbranche geht gegen E-Book-Sharing vor
« Antwort #88 am: 15 Februar, 2012, 17:50 »
Eine internationale Allianz aus Verlagshäusern und Verbänden hat laut eigenen Angaben beim Landgericht München 17 einstweilige Verfügungen gegen den Sharehoster ifile.it und eine damit verbundene Link-Website erwirkt. Die die Betreiber seien ausfindig gemacht und die Unterlassungsverfügungen am Dienstag zugestellt worden, meldet der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der zusammen mit anderen Branchenvertretern gegen die Plattform vorgeht. Die beiden Dienste sollen als illegale "Internet-Bibliothek" über 400.000 E-Books zum Download angeboten haben. Durch Werbung, Spenden, Verkäufe sowie Premium-Zugängen sollen die Betreiber jährlich acht Millionen Euro umgesetzt haben.

Nach Angaben der Anwälte der Verleger betrieben die Macher der Plattform ein "technisch ausgeklügeltes System" aus einer Linksammlung und dem unter einer italienischen Webadresse firmierenden Filehoster. Die Plattform soll auch über umfangreiche Suchfunktionen verfügt haben und nach "Regalen" zu bestimmten Fachrichtungen geordnet gewesen sein. Neben zahlreichen rechtswidrigen Kopien von Spielfilmen, Software und Computerspielen sollen sich dort auch erhebliche Mengen geschützter Sprachwerke befunden haben. Mittlerweile sind auf ifile.it keine Uploads möglich.

Beide Dienste seien zunächst abgemahnt worden, heißt es bei den Beschwerdeführern. Daraufhin hätten die Betreiber den Zugang zu der illegalen Online-Bibliothek stark eingeschränkt und keine Neuanmeldungen mehr zugelassen. Die Copyright-Verstöße seien innerhalb der Gruppe der bestehenden User aber fortgesetzt worden. Die Server sollen ursprünglich in Deutschland gestanden haben, später in der Ukraine. Die Whois-Einträge zu den Domain-Inhabern seien teils mehrfach geändert, E-Mails unter Decknamen beantwortet worden, teilten die Anwälte weiter mit. Die Betreiber der Plattform seien schließlich in Irland ausfindig gemacht worden, wohin die Verfügungen zugestellt wurden.

Für den Geschäftsführer des Börsenvereins, Alexander Skipis, zeigt das Beispiel, "dass sich die planmäßige Urheberrechtsverletzung zu einem hochkriminellen und profitablen Geschäft entwickelt hat". Das Vorgehen dagegen habe nichts "mit der Einschränkung von Meinungsfreiheit zu tun, sondern mit der Herstellung rechtsstaatlicher Verhältnisse im Netz". Die internationale Buchbranche habe bewiesen, "dass sie den Kampf gegen organisierte Urheberrechtskriminalität fortführt", ergänzte Jens Bammel, Geschäftsführer der Internationalen Verleger-Union. Das Vorgehen sei "ein wichtiger Schritt zu einem transparenten, ehrlichen und fairen Handel von digitalen Inhalten im Internet".

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RapidShare bremst kostenlose Downloader aus
« Antwort #89 am: 17 Februar, 2012, 20:30 »
Offensichtlich möchte der Schweizer Filehoster RapidShare die Anwender des JDownloaders und alle kostenlosen Downloader ohne Premium-Zugang von einer Benutzung des eigenen Dienstes abhalten. Wie bereits gestern im gulli:board berichtet wurde, hat man die Geschwindigkeit aller kostenlosen Transfers auf 30 kb/s reduziert.

Im Download-Client JDownloader erscheint bei kostenlosen Transfers momentan eine Nachricht, die die Nutzer darüber aufklärt, dass der Anbieter die Geschwindigkeit auf 30 kb/s reduziert hat. Einmal unterbrochene Downloads kann man jetzt nicht mehr zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, was die Attraktivität des Angebots für die Free User weiter begrenzen dürfte. Auch sollen nun künstliche Pausen beim Transfer eingebaut worden sein, um den Vorgang noch komplizierter zu gestalten. Die Bezahlkunden sind von den neuen Barrieren nicht betroffen. Sie können weiterhin barrierefrei und mit den herkömmlichen Übertragungsraten auf alle Daten des Schweizer Filehosters zugreifen.

Auf der Facebook-Seite des Anbieters wurde die Transfer-Bremse bereits bestätigt. Es sei zu einer Zunahme von nicht weiter erläuterten Missbräuchen gekommen, weswegen man sich zu dieser Maßnahme gezwungen sah. Die mehr als 100 Kommentare der Anwender fallen entsprechend negativ aus. Manche Besucher bemängeln, sogar Transfers via BitTorrent seien jetzt schneller als kostenlose Downloads von den Servern des Sharehosters. Ein anderer Kommentator versucht über den Schweizer Filehoster legale Dateien anzubieten. Er ist über das erschwerte Angebot seiner Archive wenig erfreut. Wieder andere mutmaßen sogar, die Maßnahme diene lediglich der Kundengewinnung und Gewinnmaximierung des Unternehmens.

Allen Kritikern sollte aber klar sein, dass die Nutzung von Download-Clients es dem Anbieter erschwert, Werbeeinnahmen durch seine Besucher zu erzielen. Bereits am 26. Januar gab man via Facebook bekannt, dass die Schließung von Megaupload einen erheblichen Zuwachs an Traffic mit sich brachte. Durch die exzessive Nutzung des kostenlosen Angebots entstehen RapidShare natürlich sehr hohe Kosten, die man offenbar mit dieser drakonisch anmutenden Maßnahme zu begrenzen versucht.

BastiB, ein User des g:b, fasste die Problematik gestern höchst passend zusammen: „Wenn du vor der Uni gratis eine FAZ in die Hand gedrückt bekommst, kannst du dich ja auch nicht darüber aufregen, dass beispielsweise der Wirtschaftsteil in der Gratis-Ausgabe nicht enthalten ist.“ Eine Presseanfrage wurde heute früh an das Unternehmen verschickt. Wir werden unverzüglich ein Update veröffentlichen, sollten wir eine Antwort von der PR-Abteilung von RapidShare erhalten.

Quelle: www.gulli.com

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