Autor Thema: Sperrliste für R-Gespräche ab September Pflicht  (Gelesen 625 mal)

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Offline SiLæncer

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Sperrliste für R-Gespräche ab September Pflicht
« am: 22 März, 2007, 11:20 »
In Deutschland waren sie lange eher unbekannt und den meisten nur aus US-Fernsehserien geläufig: So genannte R-Gespräche, bei denen der Angerufene auf Anfrage die Kosten für das Gespräch übernehmen kann. Seit einiger Zeit gibt es den Service auch hierzulande über Service-Rufnummern; die Rolle der freundliche Dame vom Amt übernehmen spezialisierte Anbieter mit "kostenlosen" Rufnummern. Die berechnen dem Angerufenen dann nicht selten saftige Gebühren – und machen es auch nicht gerade leicht, das Gespräch abzulehnen. Damit Anschlussinhaber auch bestimmen können, dass sie mit solchen Anrufen nicht belästigt werden wollen, führt die Bundesnetzagentur eine Datenbank für gesperrte Nummern ein.

Ab dem 1. September müssen sich alle Telefonanbieter an dem System beteiligen. Heute stellte die Regulierungsbehörde erste Details der neuen Sperrlösung vor. Für die Sperrung beauftragt der Anschlussinhaber seinen Diensteanbieter, die Rufnummer auf die Sperrliste setzen zu lassen. Die Sperrliste wird von der Bundesnetzagentur als Datenbank geführt. Alle Anbieter von Zugängen zum öffentlichen Telefonnetz melden der Bundesnetzagentur täglich alle bei ihnen eingegangenen Aufträge zur Sperrung oder Entsperrung einer Rufnummer. Gleichzeitig sind die Anbieter von R-Gesprächsdiensten verpflichtet, die Liste mit den Sperrdaten täglich abzurufen. Während der Eintrag in die Sperrliste kostenlos zu erfolgen hat, können die Anbieter für die Löschung einer Rufnummer ein Entgelt verlangen.

Quelle : www.heise.de
« Letzte Änderung: 22 März, 2007, 15:21 von SiLæncer »

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Offline SiLæncer

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Neue Schutzregeln bei Service-Rufnummern treten in Kraft
« Antwort #1 am: 28 August, 2007, 17:34 »
Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG), das im Februar dieses Jahres in Kraft getreten ist, soll auch Verbraucher besser vor Rufnummernmissbrauch und bösen Überraschungen auf der Telefonrechnung schützen. Die neuen Schutzregeln treten anders als der Rest des Gesetzes erst am 1. September in Kraft. Die deutsche Aufsichtsbehörde für Telekommunikationsanbieter stellte die neuen Regelungen heute der Presse vor und zog bei der Gelegenheit eine positive Bilanz der Bekämpfung des Rufnummernmissbrauchs durch die Arbeit der Bundesnetzagentur.

"Ein Ziel des Gesetzes ist, die Preistransparenz für die Verbraucher zu erhöhen", erläuterte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, die neuen Regelungen heute in Bonn. Die Ausweitung der schon bestehenden Transparenzverpflichtungen auf zusätzliche Rufnummernbereiche soll dem Missbrauch vorbauen. Die Anbieter werden dazu verpflichtet, den Preis für verschiedene Dienste anzusagen, nachdem ein Verbraucher die entsprechende Nummer gewählt hat – allerdings nicht in jedem Fall. Das neue Gesetz regelt darüber hinaus, dass Kunden bei bestimmten Verstößen gegen die Vorschriften nicht zur Zahlung des Entgelts verpflichtet ist. Um zivilrechtliche Ansprüche durchsetzen zu können, hat der Gesetzgeber den Verbraucher jetzt mit zusätzlichen Auskunftsansprüchen ausgestattet.

Ab dem 1. September müssen die Anbieter von Mehrwertdiensten die Preise nicht nur für 0900-Nummern, sondern unter Umständen auch die mit 0137, 0180 oder 012 beginnenden Nummern sowie Auskunftsdienste (0118) ansagen oder anzeigen. Die Ansagepflicht gilt für Auskunftsdienste oder neuartige Dienste (012) ab einem Minutenpreis von 2 Euro, bei zeitunabhängigen Tarifen besteht die Pflicht grundsätzlich. Bei Premium-SMS und ähnlichen Diensten gilt ebenfalls eine Anzeigepflicht (per SMS) ab 2 Euro. Die Werbung für diese Dienste muss grundsätzlich klar und lesbar auf den Preis hinweisen.

Gleichzeitig legt das Gesetz die Höchstgrenze für nach Zeit abgerechnete 0900-Dienste auf 3 Euro pro Minute fest (Ausnahmen möglich), bei pauschaler Tarifierung darf der Anruf maximal 30 Euro kosten. Spätestens nach 60 Minuten muss die Verbindung getrennt werden. Neu ist an dieser Regelung allerdings nur, dass die Anbieter von 0900-Nummern künftig 3 statt bisher 2 Euro pro Minute kassieren dürfen – die Gespräche können also teurer werden.

Hier hat sich offenbar die Branche durchgesetzt, die der von Verbraucherorganisationen geforderten Senkung der Obergrenze vehement widersprochen hatte. Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) hatte gegen das neue TKG intensiv Stimmung gemacht, dabei aber stets auf die Schutzklausel für das VDSL-Netz der Telekom abgehoben. Dabei vertritt der Verband die Interessen seiner Mitglieder auch bei den Schutzregeln und hatte sich für eine Obergrenze von 3 Euro eingesetzt.

Den Verbraucherschützern reicht das bei Weitem nicht. "Eine ganze Branche ist darauf spezialisiert, den Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen – diesem Treiben setzt die Regierungskoalition keine effektiven Schutzmechanismen entgegen", kommentierte der stellvertretende Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), Patrick von Braunmühl, die Gesetzesvorlage Ende vergangenen Jahres. Der vzvb hatte sich für niedrigere Schwellen und Obergrenzen ausgesprochen: ab 1 Euro pro Minute sollte die Auskunftspflicht beginnen und 0900-Gespräche im Zeittakt sollten maximal 1 Euro kosten dürfen.

Quelle : www.heise.de

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Offline Jürgen

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Re: Sperrliste für R-Gespräche ab September Pflicht
« Antwort #2 am: 28 August, 2007, 20:24 »
Eine der Regierungsparteien hat den hype um die sog. 'Mehrwertdienste' überhaupt erst eingeführt.
Wen wundert's also, wenn die Abzocke weiterhin aktiv gefördert wird ::)

Es ist mir völlig schleierhaft, welche legale Tätigkeit am Telefon dem Verbraucher 180 Euro pro Stunde wert sein sollte, und weshalb auch die Telefon-Dienstleister davon einen grossen Teil erhalten, anstelle normaler Leitungs-/Verbindungsgebühren...

Zu Zeiten der Bimbes-Birne wären das satte 352,05 DM gewesen. Das kostete noch nicht einmal ein Anwalt, der zudem damals keinesfalls telefonisch Rechtsausküfte geben durfte.
Dennoch wurde genau dieser Tätigkeit damals penetrant als Rechtfertigung für die Einführung der teuren Sonderdienste angeführt.
Aber genutzt wurden diese bekanntermassen hauptsächlich für Onanier-Hilfe, Teleshopping-Proleten- und Kindermagazinleser-Abzocke und später die Dialer.
Allesamt volkswirtschaftlich nutzlos, zumeist mindestens hart an der Grenze zur Sittenwidrigkeit und Illegalität.
Aber schon in Bonn offensichtlich genau so gewollt, denn sonst hätte man gegen den weit überwiegenden Missbrauch sofort gesetzgeberisch einschreiten können.

Das lässt bitter erahnen, wes' Geistes Kind unsere Politik-Imitatoren sind...

BTW, eine Sperrliste für R-Gespräche dürfte auch für Abzocker und andere Kriminelle interessant sein. Immerhin enthält sie gut gefiltert die Telefonnummern einer interessanten Zielgruppe, die meist eher etwas gebildeter, anspruchsvoller und zahlungskräftiger sein dürfte als der Gemeine Proll, und sicherlch recht offen für Angebote mit Sicherheits-Bezug.
Wahrscheinlich stehen die Anbietern schon in den Startlöchern...
« Letzte Änderung: 28 August, 2007, 20:48 von Jürgen »
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