Autor Thema: Klagewelle gegen deutsche Videoportale ?  (Gelesen 1341 mal)

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Klagewelle gegen deutsche Videoportale ?
« am: 18 März, 2007, 14:40 »
Der US-Medienkonzern Viacom prüft nach einem Bericht des Magazins Focus derzeit rechtliche Schritte gegen deutsche Video-Websites wie MyVideo oder Clipfish wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. "Wir werden weltweit jede Seite, die unsere Urheberrechte verletzt, genau prüfen", sagte ein Viacom-Sprecher dem Magazin.

Viacom, unter anderem Inhaber der Musiksender MTV und VH1, hatte am Dienstag eine Schadenersatzklage gegen Google in Höhe von einer Milliarde Dollar bekannt gegeben. Google soll mit seinem kürzlich erworbenen Video-Portal YouTube "massive Copyright-Verletzungen" begangen haben, lautet der Vorwurf. Außerdem erschwere YouTube das Aufspüren von urheberrechtlich geschütztem Material und vereitle damit die Versuche von Rechteinhabern, das illegale Angebot ihrer Videoclips zu verhindern.

Quelle : www.heise.de
« Letzte Änderung: 18 März, 2007, 14:51 von SiLæncer »

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Re: Klagewelle gegen deutsche Videoportale ?
« Antwort #1 am: 18 März, 2007, 16:32 »
Ob die nicht lieber froh sein sollten, über die kostenlose Werbung!

Offline SiLæncer

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Depp 2.0: Polizei stellt Raser wegen YouTube- Videos
« Antwort #2 am: 26 April, 2007, 07:06 »
Wenn doch Internet-Fahndung immer so einfach wäre: Die französische Polizei hat einen Raser gefasst, der in einem Video bei YouTube Vollgas gibt. Bei 225 km/h ließ er sich am Steuer filmen - jetzt winkt statt Internet-Heldenruhm eine saftige Strafe.

Nancy - Ein junger Autofahrer in Frankreich hat sich selbst ins Visier der Justiz gebracht, weil er eine Geschwindigkeitsübertretung ins Internet gestellt hat. Wie die Polizei heute im ostfranzösischen Lunéville mitteilte, ließ sich der 25-Jährige bei einer Fahrt mit 225 Stundenkilometern am Steuer seines Wagens aufnehmen, während nur Tempo 110 erlaubt war.

Anschließend stellte er die gefilmte "Heldentat" einschließlich Tachostand unter seinem Vornamen und mit dem Titel "Ich werde nie mehr zu spät kommen" auf die Video-Website YouTube. Dort wurde das Video von einem Polizisten entdeckt, der anhand der Ausschnitte Fahrzeug und Halter problemlos identifizierte. Jetzt muss der Raser Ende Juni vor Gericht erscheinen.

Quelle : www.spiegel.de

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GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen VideoTube
« Antwort #3 am: 12 Juli, 2007, 07:46 »
Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA meldet einen weiteren Erfolg in ihren Bemühungen "gegen die Internetpiraterie". Das Landgericht Köln habe dem Betreiber der Videoplattform VideoTube per einstweiliger Verfügung untersagt, Werke aus dem GEMA-Repertoire unlizenziert zu nutzen, teilte die Verwertungsgesellschaft heute mit. Zahlreiche Videos seien mit Werken aus dem GEMA-Repertoire hinterlegt, zum Teil fänden sich ganze Musikvideos oder Konzertmitschnitte auf der Plattform. Die VideoTube GmbH habe bereits fortgeschrittene Lizenzverhandlungen mit der GEMA zuvor abgebrochen, heißt es weiter.

Die GEMA sieht in der Verfügung des Kölner Landgerichts auch ein "Signal für die rechtliche Bewertung von Web-2.0-Plattformen" insgesamt. "Die Entscheidung zeigt, dass die Betreiber dieser Plattformen sich nicht jeglicher Verantwortung für Verletzungen des Repertoires unserer Mitglieder durch ihre Nutzer entziehen können", bewertet der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker den Entscheid. Ein Sprecher der VideoTube GmbH war am Mittwochabend nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Mit dem Platzhirsch YouTube ist sich die GEMA Berichten zufolge inzwischen einig geworden. Für die Nutzung GEMA-relevanter Inhalte zahlt das Videoportal von Google demnach zunächst eine Pauschale. Unterdessen geht der Streit der Verwertungsgesellschaft mit dem Filehoster RapidShare, dem die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte vorgeworfen wird, weiter. Gegen die Schweizer RapidShare AG hatte die GEMA ebenfalls eine Verfügung sowie ein erstinstanzliches Urteil erwirkt. Der Filehoster sieht sich dagegen unter dem Schutz des Haftungsprivilegs für Hosting-Anbieter und will die Angelegenheit mit einer negativen Feststellungsklage grundsätzlich geklärt wissen.

Die VideoTube-Betreiber waren bis Ende Mai auch Besitzer der Domain YouTube.de, mussten diese nach einem Streit mit Google aber abgeben. Die YouTube-Mutter Google hatte die Domain bereits im vergangenen Jahr beansprucht und angekündigt, diesem "Markenmissbrauch" ein Ende zu setzen. Nach einer außergerichtlichen Einigung, über deren Details beide Beteiligten Stillschwiegen bewahren, ist die Domain seit dem 1. Juni im Besitz von Google.

Quelle : www.heise.de

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Das deutsche Streaming-Portal Videotube hat die von der Verwertungsgesellschaft GEMA erwirkte Einstweilige Verfügung harsch kritisiert. Es gehe offenbar darum ein Exempel zu statuieren.

Die GEMA habe von ihr in einem "dreisten" Vorgehen 20 Prozent des geplanten Umsatzes für 2007 als Abgabe verlangt. Nun rechnet das Unternehmen aus Landshut mit einer Klagewelle. Nach Darstellung von Videotube hatte das Unternehmen immer wieder Forderungen der GEMA erfüllt und mehrfach nach entsprechender Aufforderung auch Videos gelöscht. Zudem sei ein Filter eingebaut worden, der Videos nach Begriffen durchsuche und bestimmte Stücke aussortiere, dabei seien auch alle Interpreten der GEMA-Liste aufgeführt.

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hatte am Mittwoch einen juristischen Teilerfolg gegen Videotube vermeldet. Nach einem Bericht der Nachrichtenagentur ddp am Mittwoch abend, untersagte das Landgericht Köln Videotube, Werke aus dem GEMA-Repertoire unlizenziert zu nutzen. Der Dienstebetreiber hatte die Lizenzverhandlungen mit der GEMA zuvor abgebrochen. Anlass des Streits war das Verhalten vieler Videotube-Nutzer, eingestellte Videos mit Musik zu unterlegen sowie Musikvideos und Konzertmitschnitte zu veröffentlichen. Konkret wurden 25 Titel von Künstlern wie Tokio Hotel oder Bushido angemahnt.

Welche Auswirkungen das vorläufige Urteil haben wird, ist derzeit unklar. Videotube hat zunächst Gelegenheit, sich gegen die Verfügung zu wehren, erst danach kommt es zu einem Verfahren in der Hauptsache. Die GEMA vertritt nach eigenen Angaben in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern wie Komponisten, Textautoren und Musikverlegern sowie von über eine Million Rechteinhabern aus aller Welt.

Laut GEMA zeigt das Urteil, dass sich der Betreiber nicht jeglicher Verantwortung für seine Nutzer entziehen kann. Der Gerichtssprecher erklärte dazu, der Betreiber müsse aber grundsätzlich - mittels einer Abmahnung - von dem Problem in Kenntnis gesetzt werden und ausreichend Zeit und die technische Möglichkeit haben zu reagieren. In dem vorliegenden Streit sei dies der Fall gewesen, Videotube habe auf die GEMA-Abmahnungen nicht reagiert, widersprach die Gesellschaft der Darstellung der unterlegenen Partei.

Quelle : SAT+KABEL

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Videoportale und Verwerter verhandeln
« Antwort #5 am: 13 Juli, 2007, 16:05 »
"Das ist ein richtiger Hammer", schimpft VideoTube-Chef Rudi Singer. Gerade hat die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA eine einstweilige Verfügung gegen sein Unternehmen erwirkt. Danach ist es dem mit rund 100.000 registrierten Nutzern im Verhältnis zur Konkurrenz kleinen Videoportal untersagt, Videos mit der Musik von verschiedenen Interpreten anzubieten. Der Beschluss des Landgerichts Köln vom 4. Juli (Az. 28 O 350/07) zählt insgesamt 27 Titel auf, darunter Material von Rammstein, Bushido, Tokio Hotel oder Lafee. Die GEMA will für die Online-Nutzung auf dem Portal eine angemessene Vergütung. Entsprechende Verhandlungen waren von VideoTube zuvor abgebrochen worden. Daraufhin zog die Verwertungsgesellschaft vor das Kölner Landgericht, das die einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erließ.

Danach ist es VideoTube bei einem angedrohten Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro zwar nur untersagt, die 27 aufgeführten Titel zu nutzen. Doch belasten die Anwaltskosten für den Streit mit der GEMA das Unternehmen schwer. Der Geschäftsführer weiß nicht, wie es jetzt mit dem Unternehmen weiter gehen soll. "Wir können es uns nicht mehr leisten", erklärt Singer, der auch noch eine Softwarefirma führt. Denn auch andere Rechteinhaber haben gegenüber VideoTube schon Ansprüche geltend gemacht. Jetzt überlegt er, einen Investor ins Boot zu holen oder das Videoportal ganz zu verkaufen – bei eBay.

"Wir haben beanstandete Inhalte immer sofort gelöscht", sagt ein Sprecher des Unternehmens. Von der GEMA seien zudem astronomische Forderungen gestellt worden. So hätten die Verwerter bis zu 20 Prozent des Gesamtumsatzes von Videotube haben wollen (die GEMA konnte das nicht bestätigen, die normalen Tarife bewegten sich um 10 Prozent und darunter). Das sei einfach nicht machbar, meint Singer, Videotube müsse schließlich auch enorme Traffic-Kosten tragen. Schon bei den Löschanfragen seien die Verwerter sehr kleinlich gewesen. So hätten sie die Löschung von Videos verlangt, auf denen eine Person vor der eigenen Webcam ein Lied aus dem GEMA-Repertoire singt. Nachdem die GEMA auf verschiedene Vorschläge nicht eingegangen sei, habe man die Verhandlungen abgebrochen.

Für die GEMA macht es keinen Unterschied, ob Kinder vor ihrer Webcam singen oder ein professionelles Video zur Aufführung kommt – Abgaben werden bei öffentlicher Aufführung (und die es sich bei einem Video in einem öffentlichen Internet-Videoportal wohl unbestreitbar handelt) in jedem Fall fällig. Das sehe das Urheberrecht so vor, betont die Verwertungsgesellschaft. Über eine mögliche branchenweite Lösung spricht die GEMA derzeit mit den deutschen Videoportalen. In den Verhandlungen sollen sowohl die Nutzungsintensität als auch die Erträge der Portale berücksichtigt werden. Doch kann die GEMA nicht alle nötigen Lizenzen erteilen. In Europa sind für solche Nutzungsarten verschiedene Schutzrechte zu berücksichtigen, weshalb die Lizenzierung von Videoportalen nicht gerade trivial ist. Auch die Frage der Leistungsschutzrechte und gegebenenfalls der Herstellungsrechte muss geklärt werden. So muss zum Beispiel ein Künstler die Nutzung seiner Musik für bestimmte Zwecke erlauben – oder er kann sie verbieten.

Die Branche ringt also um geeignete Modelle, die den neuen Vertriebswegen und -formen im Internet gerecht werden. Googles Youtube ist sich immerhin schon mit der GEMA einig und zahlt erst einmal eine Pauschale. Darüber hinaus kann die die GEMA keine Rechte vergeben, die liegen zum Beispiel bei den Musikverlagen oder den Labels. Die sitzen derzeit noch nicht mit am Tisch, wenn die GEMA mit den anderen großen Videoportale verhandelt. Etwa mit Myvideo und der RTL-Tochter Clipfish, die auf ein Angebot der Münchner wartet. Auch die Kölner Sevenload "respektiert den Auftrag der GEMA", teilt das Unternehmen mit, und bietet für Urheber inziwschen ein Erlösbeteiligungsmodell an, das auf Vereinbarungen mit Rechteinhabern beruht.

Videotube könnte im intensiven Ringen der Konkurrenten mit der GEMA unter die Räder kommen. Für Singer ist klar, warum ausgerechnet sein Portal jetzt Ärger hat: "Da es nicht opportun ist, sich mit einem großen Fernsehsender anzulegen, gehen sie auf die Kleinen", sagt er im Hinblick auf die Beteiligungen von RTL und ProSiebenSat1 an zwei der großen Videoportale: Die GEMA wolle ein Exempel statuieren. Die Verwerter weisen das zurück. "Wir wollen eine baldige Lösung, damit diese Branche legal arbeiten kann", erklärt eine Sprecherin. Zum Nulltarif könne es die Rechte aber nicht geben. Wer sich wie VideoTube nicht mit den Verwerten einigt, muss also weiter auch mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Das Beispiel Videotube, so ist in München zu hören, werde wohl nicht das einzige bleiben.

Quelle : www.heise.de

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Viacom will Geld von Google
« Antwort #6 am: 14 Juli, 2007, 17:54 »
Weil Googles Verbreitungsportal für Videoclips YouTube "willentlich Technologie zur Verletzung von Urheberrechten in großem Ausmaß" offeriere, hat der Medienkonzern Viacom den Suchmaschinenbetreiber beim Bezirksgricht New York um eine Milliarde US-Dollar Schadenersatz verklagt. Einerseits dreht sich der Streit um weit mehr als 100.000 Mitschnitte von MTV und ähnlichen Sendern, die laut Viacom-Anwälten bereits 1,2 Milliarden mal via YouTube betrachtet worden seien. YouTube soll diese Clips entfernen und hat ähnliche Forderungen durch CBS und NBC in der Vergangenheit schon durch den Abschluss von Lizenzabkommen erfüllt, wie der Wiener Standard berichtet. Andererseits geht es aber auch, wie in der Washington Post zu lesen, ums regelmäßige Auftauchen von Clips aus Fernsehshows. Diese Inhalte leben offenbar von der Aktualität des Angebots, und wenn sie etwa nach einer Beschwerde durch die Urheber aus dem Angebot entfernt werden, dürften sie ohnehin die meisten Interessenten schon erreicht haben.

Zwischen den Prozessgegnern steht nicht zur Debatte, dass das Hochladen etwa von South-Park-Fernsehfolgen, wie sie bei iTunes gegen Geld angeboten werden, auf YouTube legal sein könnte. Google bezieht sich aber auf den amerikanischen Digital Millennium Copyright Act und sieht sich lediglich in der Pflicht, beanstandete Inhalte unverzüglich vom Download auszuschließen. Es scheint zwar auch unumstritten, dass Google solchen Lösch-Anforderungen bereitwillg nachkommt, nur argumentiert Viacom, die Plattform-Betreiber wälzten die Kosten zur Überwachung des Angebots auf die Copyright-Inhaber ab und müssten vielmehr bessere Filter bereitstellen, um illegale Uploads gar nicht erst zuzulassen.

Ungeachtet solch sachbezogener Argumente heizt sich das Klima zwischen Google und Viacom durch eher emotionale Äußerungen auf. So äußerte Google-CEO Eric Schmidt gegenüber Medien, die ganze Firma Viacom sei "nur auf Prozesse aufgebaut", man möge nur ihre Geschichte ansehen. Viacom-Chefankläger Sumner Redstone beschreibt sich dagegen als jemand, der keine Schlachten mag. "Ich wäre lieber ein Liebhaber als ein Kämpfer", sagt der Mann, der nach einer anderen Klage gegen den Kabelfernseh-Pionier John Malone stolz verkündet, er habe mit letzterem just ein herzliches Abendessen verbracht. Ob sich die Streitigkeiten mit Google ebenso ins Einvernehmliche wandeln lassen, kann man noch nicht absehen.

Quelle : www.heise.de

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RTL macht Jagd auf „DSDS“-Videos bei YouTube
« Antwort #7 am: 26 Januar, 2009, 21:23 »
RTL geht rigoros gegen „Superstar“-Mitschnitte bei YouTube vor. Dieter Bohlen pöbelt in der Video-Community nur mehr als Werbefigur.

Von Zuschauern im Videoportal YouTube hochgeladene Ausschnitte der neuen Staffel von „Deutschland sucht den Superstar“ haben nur eine kurze Überlebensdauer. Minutenschnell sind sie entfernt. Es bleibt die kurze Mitteilung: „This video is no longer availabe due to a copyright claim by RTL“.

Auf FOCUS-Anfrage bestätigte der „DSDS“-Sender, dass RTL konsequent alle von Usern hochgeladenen Mitschnitte der aktuellen Staffel bei YouTube entfernen lässt. Dazu habe man auch eine Vereinbarung mit dem Videoportal geschlossen.

Hintergrund: RTL ist entschlossen, selbst mit seinen Internetaktivitäten von der Online-Nachfrage der Zuschauer zu profitieren. Vor allem sollen Internet-User aufs RTL-eigene Videoportal umgeleitet werden. Dazu hat RTL selbst ein Werbevideo auf YouTube platziert, in dem Dieter Bohlen einem Kandidaten wünscht, beim morgendlichen Onanieren möge doch mehr herauskommen als bei seiner Sangeskunst. Deutlich mehr Unterhaltungswert hat da die Video-Beschwerde eines Zuschauers über das Verhalten von RTL. Mit der Entfernung dieses Videos ist nicht so bald zu rechnen.


Quelle: http://www.focus.de
Produktiv:
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YouTube will Spots mit GEMA-Musik sperren
« Antwort #8 am: 31 März, 2009, 21:13 »
Die Verhandlungen zwischen YouTube und der GEMA über eine Verlängerung ihres am heutigen Dienstag auslaufenden Lizenzvertrags zur Nutzung des Repertoires der Musikverwertungsgesellschaft sind vorläufig gescheitert. Nach Angaben der GEMA will die Google-Tochterfirma nun Videos der von der Gesellschaft vertretenen Plattenfirmen auf der deutschen Plattform sperren. Damit bleibt YouTube seiner auch in Großbritannien an den Tag gelegten Linie treu, wo das Webunternehmen seit Anfang März nach dem Auslaufen einer Lizenz der dortigen Verwertungsgesellschaft PRS for Music bereits Musikspots für britische Nutzer blockiert.

Von November 2007 an durfte das Videoportal das GEMA-Repertoire auf Vertragsbasis in Künstlerspots sowie in Beiträgen zeigen, die Nutzer selbst erstellt haben. Die Gespräche über eine Fortführung der Vereinbarung scheiterten nun laut der GEMA vor allem daran, dass YouTube weiter allein eine Pauschalgebühr zahlen will. Die Verwertungsgesellschaft drängt dagegen auf genauere Informationen zu den genutzten Musikwerken und der Anzahl der abgespielten Streams, um "die Angemessenheit der Vergütung" besser beurteilen und die eingenommen Gelder in unbekannter Höhe zielgerichteter an die Urheber und Musikverlage ausschütten zu können. Generell möchte die GEMA eine "angemessene Beteiligung an den Einnahmen und Wertschöpfungen von YouTube erreichen".

Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der Verwertungsgesellschaft, kündigte an, sich der "grundlegenden Auseinandersetzung" im Interesse der vertretenen Urheber und Rechteinhaber weiter stellen zu wollen. Auch Bereiche wie Buchverlage und Autoren, Tonträgerlabels und Sendeanstalten seien prinzipiell davon betroffen. Deutsche Kreative hätten genauso wie ihre Kollegen in Großbritannien empört auf das Geschäftsgebaren von YouTube reagiert. Die GEMA zitiert den Komponisten Enjott Schneider mit der dankbaren Ansage, dass es "in diesem Tal voller Flatrate-Kultur und Flatrate-Hirnen" noch Instanzen gebe, die dem "Verrat" und "Verkauf" von Urhebern entgegenwirken würden.

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GEMA: Bislang kaum Videos bei YouTube tatsächlich gesperrt
« Antwort #9 am: 05 April, 2009, 11:29 »
Nachdem YouTube vor einigen Tagen verkündet hatte, Videos zu sperren, für die eine Ende 2007 mit der GEMA geschlossene Vereinbarung über die Rechteverwertung im März ausgelaufen war, meldet sich nun die GEMA zu Wort. In einem Interview gegenüber dem Spiegel sagte GEMA-Sprecher Harald Hecker: "Wenn ich mich bei YouTube umschaue, kann ich bisher nicht entdecken, dass in größerem Umfang schon Videos gesperrt worden sind." Er hält es sogar für möglich, dass die Ankündigung nur ein PR-Trick sei. Er sieht in der Sperrung respektive ihrer Androhung den Versuch, die Rechteinhaber unter Druck zu setzen: "Das hat nichts mehr mit fairen Verhandlungen zu tun." In Großbritanien hat YouTube in einem ähnlich gelagerten Streit mit einem Rechteverwerter indes viele Videos gesperrt.

Von einer Forderung über 12 Cent Abgaben pro betrachtetem Video mit GEMA-Musik will Harald Hecker nichts wissen. Er bezeichnete diese Zahl als Teil einer Kampagne von YouTube-Betreiber Google gegen die GEMA und nannte selbst eine Zahl von einem Cent pro Download. Aber auch das hält Google für unrealistisch. Die GEMA hält dagegen, dass die Künstler nicht dafür da seien, dass Google auf ihre Kosten Geld mit Werbung verdient.

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GEMA vs. YouTube - Falsche Infos gestreut?
« Antwort #10 am: 05 April, 2009, 20:47 »
Der Verband unabhängiger Musikunternehmen (VUT) wirft der Google Tochter YouTube die Verbreitung von gezielten Fehlinformationen vor. Auch will man die eigenen Nutzungsdaten nicht preisgeben.

Am 31. März lief die zeitlich befristete Vereinbarung zwischen dem Google Konzern und der GEMA bezüglich der Vergütung für musikalische Inhalte auf YouTube aus. (gulli berichtete darüber)

Wie schon vor einigen Wochen in England, hat YouTube die laufenden Verhandlungen abgebrochen, um nach Aussage des VUT mit unvollständigen Sperrungen von Musikinhalten auf dem Rücken der Nutzer Druck auszuüben. Die Attraktivität des Angebotes des Videohosters basiert primär auf den zahlreichen kommerziellen Musikvideos, die man sich dort umsonst anschauen kann. YouTube verkauft Werbung auf Grundlage der millionenfachen Nutzung dieser Inhalte. Man ist dort an maximalen Umsätzen, nicht am Teilen der Erträge interessiert. Eine Beteiligung der Autoren der Inhalte ist in diesem Geschäftsmodell gesetzlich vorgeschrieben und erscheint nur fair.

Über die angemessene Höhe der Vergütung muss natürlich verhandelt werden. Die GEMA ist mit dem Angebot einer Minimalvergütung von 1 cent pro Stream in die aktuellen Verhandlungen gegangen. Wie auch schon in England, weigert sich You Tube aber grundsätzlich sowohl über eine - egal wie niedrige - Vergütung pro Stream zu verhandeln als auch die für eine Abrechnung an Autoren benötigten Nutzungsdaten zur Verfügung zu stellen. Woher aber kommt die Sparsamkeit bei der Weitergabe der Daten?

Bisher ist von YouTube Deutschland noch kein Cent geflossen. In England wurden erste Zahlungen vorgenommen, diese sollen aber minimal ausgefallen sein. Für 10 Millionen Zuschauer sollen lediglich 0,6 Pence geflossen sein. Und weder die GEMA noch der VUT werden auf ihre Gelder freiwillig verzichten wollen.

Man fordert also den Konzern YouTube auf, ihrerseits mit einem eigenen Vorschlag an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Und wenn man schon sperren will, warum nicht gleich alle Inhalte, die urheberrechtlich geschützt sind? Das wird man aber zum Schutz der eigenen Attraktivität des Portals nicht tun. Wer surft dort noch herum, sollten wirklich alle Musikvideos gesperrt sein?

Update: Eine Einigung bezüglich der Sperre der Videos lässt weiter auf sich warten. "Wenn ich mich bei YouTube umschaue, kann ich bisher nicht entdecken, dass bislang in größerem Umfang Videos gesperrt worden sind", sagte kürzlich der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Harald Heker, gegenüber dem Spiegel. Ein unverändertes Bild zeichnet sich auch für die User ab. Der weitere Verlauf dieser Angelegenheit verspricht jedenfalls spannend zu werden.

Fazit:

Das Tauziehen geht also fröhlich weiter. Der Videohoster und die Vertreter der Autoren schieben sich gegenseitig den schwarzen Peter zu. Ausgetragen wird der Streit auf dem Rücken der Musikfans, die mit der Angelegenheit im Grunde genommen überhaupt nichts zu tun haben. Der Verein GEMA wie auch das Unternehmen YouTube haben sich in der Vergangenheit als Meister beim Einsammeln von Geldern gezeigt. Realistisch betrachtet dürfte der Streit also noch ein wenig andauern. Prima! Vielleicht sollte man als Konsument alternativ auf freie Musik umsatteln? Netlabels als auch Portale wie Jamendo sind voller guter Musik, die es lohnt für umsonst heruntergeladen und überprüft zu werden.

Quelle : www.gulli.com

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Videoportal setzt sich gegen Rechteverwerter durch
« Antwort #11 am: 07 Juli, 2009, 20:06 »
Mit einem interessanten Urteil hat das Landgericht München der Debatte um Rechte am sogenannten geistigen Eigentum und deren Verwertung im digitalen Zeitalter einen neuen Dreh verschafft. In der Entscheidung vom 25. Juni gab die Kammer des LG München I einer Feststellungsklage der ProSiebenSat1-Tochter MyVideo statt (Az. 7 O 4139/08). Das Videoportal hatte gegen eine Unterlassungsforderung der Lizenzierungsgesellschaft CELAS geklagt, die Vervielfältigungsrechte an dem von ihr vertretenen Repertoire des Major-Labels EMI geltend machte.

CELAS ist eine von der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA und ihrer britischen Schwester PRS gegründete Servicegesellschaft, die von EMI mit der europaweiten Lizenzierung der Online- und Mobilnutzung des englischsprachigen EMI-Repertoires beauftragt worden war. EMI hatte die zuvor bereits von der GEMA wahrgenommenen Rechte teilweise zurückgefordert und der CELAS die Vervielfältungsrechte übertragen. Die Aufführungsrechte verblieben bei der GEMA. Die hatte mit MyVideo auch entsprechende Lizenzvereinbarungen.

CELAS hatte nach Angaben von MyVideo nun versucht, aufgrund dieser Vervielfältigungsrechte Lizenzgebühren in Millionenhöhe einzutreiben. Das sei unzulässig, urteilten die Münchner Richter, die auf einen solchen Lizenzanspruch beruhenden Unterlassungsforderungen also nichtig. Das Gericht ist der Auffassung, dass im Online-Bereich Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte nicht zu trennen seien, weil eine Präsentation von Musikwerken im Netz die Herstellung einer Kopie voraussetze. Die Richter stellten fest, die Vervielfältigungsrechte dürften nicht abgespalten werden und lägen weiterhin bei der GEMA.

Damit hat das Gericht den Plänen des Major-Labels, Lizenzgebühren für die Online-Nutzung gleich zweifach in Rechnung zu stellen, vorerst einen Riegel vorgeschoben. "Damit wird es für die Nutzer erheblich erleichtert, Online-Rechte direkt bei der GEMA zu erwerben, ohne mit Geschäftsmodellen wie CELAS oder PEDL bezüglich der mechanischen Rechte verhandeln zu müssen", erläuterte MyVideo-Anwalt Martin von Albrecht. Die CELAS will sich allerdings noch nicht geschlagen geben. Die Trennung und eigenständige Verwertung der Vervielfältigungsrechte, teilte das Unternehmen mit, sei "im internationalen Rechtsverkehr für Onlinenutzungen durchweg anerkannt". Das Unternehmen prüft eine Berufung.

Quelle : www.heise.de

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Rammstein: Management mahnt Medien wegen Leak-Meldung ab
« Antwort #12 am: 25 Juli, 2009, 18:07 »
Unveröffentlichter Song von Rammstein angeblich auf Youtube veröffentlicht

Die Band Rammstein macht Ernst - nicht nur musikalisch, sondern auch im Kampf gegen freie Berichterstattung. Mehrere Medien melden, dass sie nach Berichten über einen angeblich von der Berliner Kombo stammenden neuen Song, der auf Youtube aufgetaucht ist, mit rechtlichen Schritten rechnen müssen.
"Aufgrund einer Abmahnung durch das Rammstein-Management und einem nun laufenden Rechtsstreit mussten wir den Bericht 'Rammstein: Neues Lied geistert durchs Netz' leider erst einmal aus unserem Online-Angebot und dem Forum nehmen", schreibt die Redaktion der Zeitung Augsburger Allgemeinen auf ihren Onlineseiten. Und: "Wir prüfen derzeit das weitere Vorgehen und bitten um Verständnis."

Auch das Musikportal Laut.de berichtet unter der Überschrift "Rammstein drohen Fans und Medien" über eine Abmahnung durch die Firma Pilgrim Management, die Rammstein betreut. Zuvor hatte Laut.de gemeldet, dass Pilgrim zwei Fanseiten mit massiven rechtlichen Konsequenzen unter Druck gesetzt hatte.

Stein des Anstoßes ist ein angeblich von Rammstein stammender neuer Song namens "Liebe ist für alle da"; Pilgrim Management hält laut Denic.de die Rechte an der Domain liebeistfueralleda.de. Das Lied sei, so Gulli.de, "über einen grauen Kanal in 'CD-Qualität' auf YouTube gelandet - mehrere Wochen, bevor das Stück offiziell veröffentlicht werden sollte."

Kurz danach sei das Lied auf Veranlassung von Pilgrim zwar wieder entfernt worden. Entsprechende Meldungen auf den genannten Webseiten habe dies aber nicht mehr verhindern können. Also sei das Rammstein-Management mit den genannten Schritten vorgegangen.

Es ist nicht das erste Mal, dass Rammstein und Management durch rechtliche Drohungen aufgefallen sind und Fans gegen sich aufgebracht haben. 2004 wurde die größte deutsche Rammstein-Fansite nach einem Streit geschlossen.

Quelle : www.golem.de

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