Autor Thema: ARD, ZDF diverses ...  (Gelesen 22227 mal)

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Offline SiLæncer

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Zu den schärfsten Kritikern von ARD und ZDF gehört ausgerechnet eine Gruppierung aus der CDU-Basis. Jetzt stellt sie ein Reformpaket vor - mit den radikalsten Forderungen, mit denen sich die Öffentlich-rechtlichen je konfrontiert sahen.

Für Christian Schmidt, Ortsverbandsvorsitzender der CDU im saarländischen Bezirk Scheuern-Lindscheid, begann alles mit der Diskussion um GEZ-Gebühren auf neue Empfangsgeräte - die so genannte PC-Abgabe. Schnell stellte er fest, dass er nicht das einzige CDU-Mitglied war, das sich darüber erregen konnte.

An der Spitze seiner Partei regte sich hingegen wenig, im Gegenteil: Die Ausweitung der Aktivitäten von ARD und ZDF im Bereich der so genannten Neuen Medien war offensichtlich genauso politisch gewollt, wie der Freibrief, vom Bürger dafür Geld verlangen zu können.

Schmidt mischte sich ein in die Debatte, rieb sich kräftig am GEZ-Wesen, sammelte Verbündete und gründete die offene Mitgliedergruppierung cdu-basis.de, in der sich Parteimitglieder vor allem mit Fragen rund um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland auseinandersetzen. Abgesehen von der "aktiven Kerngruppe" aus elf Parteimitgliedern diskutierten mittlerweile mehrere Tausend CDU-Mitglieder im Forum der Basis-Gruppe.

Jetzt legt sie den Landesverbänden der CDU, den Landtagsmitgliedern der SPD, Vertretern von ARD und ZDF und "anderen relevanten Empfängern" sowie als Antrag an "mehrere CDU-Landesparteitage" ein Reformpaket als Diskussionsgrundlage für die Neuregelung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland vor, das sich gewaschen hat: Radikaler wollte den ÖRs bisher noch niemand an die Substanz.

Denn die cdu-basis-Gruppe will nicht weniger, als ARD und ZDF komplett umzukrempeln.

Die Kernforderungen des Arbeitspapiers (siehe PDF-Download) stellen so gut wie jeden Aspekt der Organisations- und Finanzierungsstruktur von ARD und ZDF in Frage. Vor allem aber enthalten sie eine Kritik, die sich auch gegen die Kontrolle und politische Instrumentalisierung der Sender durch die Parteien und Interessengruppen wendet.

Durch das ganze Papier ziehen sich die Grundsätze Staatsferne, wirtschaftliche Unabhängigkeit, bürgerliche Kontrolle, Transparenz, kontrollierte Wirtschaftlichkeit sowie die Forderung, an Stelle der allgemeinen, Geräte-gebundenen Gebührenpflicht eine Zahlung für erbrachte und genutzte Leistung treten zu lassen.

Dass dieses radikale Reformpaket einfach übernommen würde, das glaubt natürlich auch cdu-basis-Gründer Christian Schmidt nicht. "Das ist eine Diskussionsgrundlage", sagt Schmidt. "Wir wollen, dass sich die Parteimitglieder und -gremien mit dem Thema auseinander setzen!" Und fügt an, dass sie natürlich hofften, "dass es übernommen würde".

Denn ernst gemeint sei es. Schmidt ist sich sicher, dass das aktuelle System der öffentlich-rechtlichen Sender und ihrer expansiven Pläne "dem Willen der Bürger" nicht entspräche. Er spricht von einem "Verwaltungsmonster", einer "Geldvernichtungsmaschine", die das Gebührenaufkommen mit undurchsichtigen Finanzgebahren und grotesken Fehlentscheidungen verheize. Deshalb der "Vorschlag zur Neuorganisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks".

In einem Vorwort zu dem Konzeptpapier, das am heutigen Samstag als Diskussionsanregung an rund 20.000 Personen in Parteien und Regierung, Gremien und öffentlich-rechtlichen Anstalten verschickt wird, macht cdu-basis ihre Motive klar: "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich fragen lassen, was er als 'Wert' versteht, was er denkt den Bürgerinnen und Bürgern zu bieten. Er muss auch selbst fragen, ob diese Ansprüche mit denen des Publikums übereinstimmen oder was er ändern kann oder muss. Um aber herauszufinden, wo die Überschneidungen liegen, wo hingegen Verbesserungspotential ist, hätte er sich mit der Öffentlichkeit auseinandersetzen müssen. Dies ist aus unserer Sicht bis heute nicht geschehen."

Quelle : www.spiegel.de

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Offline awaschko

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Zitat
Vor allem aber enthalten sie eine Kritik, die sich auch gegen die Kontrolle und politische Instrumentalisierung der Sender durch die Parteien und Interessengruppen wendet.

Durch das ganze Papier ziehen sich die Grundsätze Staatsferne, wirtschaftliche Unabhängigkeit, bürgerliche Kontrolle, Transparenz, kontrollierte Wirtschaftlichkeit sowie die Forderung, an Stelle der allgemeinen, Geräte-gebundenen Gebührenpflicht eine Zahlung für erbrachte und genutzte Leistung treten zu lassen.

Ja, wo kämen wir denn dahin, wenn sich solche Selbstverständlichkeiten auch noch durchsetzen würden? Leider wird das wohl nie was werden.....

Offline lucky

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Nach jahrelanger Rechtsprechung in Richtung ÖR und G€Z besteht nur noch eine einzige Hoffnung.
Die eindeutige Definition von Grundversorgung.

Das ist die letzte Chance diese Geldvernichtungsmaschine in Grenzen zu halten bzw. zu verweisen!

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Offline Jürgen

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eine Zahlung für ... genutzte Leistung
...möchte ich auf gar keinen Fall erleben.
Erstens geht das grundsätzlich nur per Verschlüsselung, und damit zwänge man selbst die Ärmsten zum Einsatz geeigneter neuer Hardware. Allgemeine Verschlüsselung ist ohnehin mit Grundversorgung nicht vereinbar.
Zweitens ist eine permanente und umfassende Überwachung der Nutzung völlig indiskutabel. Und sie würde eine Art Rückkanal voraussetzen, der ebensowenig verlangt werden kann.

Die Ö-R sollen sich endlich auf ihren Auftrag besinnen und ihre Aktivitäten genau darauf konzentrieren.
Dazu gehören Meinungs- und Informations-Vielfalt, echte Bildungs- und Kultur-Angebote mit Niveau usw.
Und ganz sicher nicht Werbung, Sponsoring, Hofberichterstattung, politische Hetze und Volksverdummung, Seifenopern unterster Kategorie und debile Volksmusik-Katastrophen...
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
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Weiter Widerstand gegen öffentlich-rechtliche Online-Offensive
« Antwort #34 am: 30 August, 2007, 19:11 »
Während Verleger und Privatsender weiter gegen die Online-Pläne der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wettern, reifen in der Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz offenbar konkrete Pläne, wie die Netzoffensive von ARD und ZDF gesteuert werden könne. Wie die Wochenzeitung Die Zeit berichtet, wollen die Pfälzer den Onlinepräsenzen der Sender "enge Grenzen" setzen. Im Netz sollen sich ARD und ZDF strikt auf sendebegleitende Informationen beschränken und ihren Auftrag der audiovisuellen Grundversorgung nicht überstrapazieren.

Den Vorsitz der Rundfunkkommission der Länder führt der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD). Die Kommission berät am 6. September mit dem ARD-Vorsitzenden Fritz Raff und dem ZDF-Intendanten Markus Schächter erstmals auch die Netzpläne der Sender. Dabei wird es auch um die heftige Kritik aus den Reihen der Verleger und der privaten Rundfunkanbieter sowie der Politik gehen. Vor allem die Medienbranche hatte sich vehement gegen die Onlinepläne ausgesprochen; die Kritiker fürchten eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten privatwirtschaftlicher Onlineangebote bis zur Gefährdung der Medienvielfalt in Deutschland.

Hubert Burda vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und Helmut Heinen vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) haben heute erneut vor der weiteren Expansion öffentlich-rechtlicher Online-Aktivitäten gewarnt. Schon die bestehenden Internetangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks würden die Vielfalt privatwirtschaftlich organisierter Medien in Deutschland nachhaltig beeinträchtigen, meinten die Präsidenten der Verlegerverbände auf der IFA in Berlin. Mit ihren Plänen unterliefen ARD und ZDF die Vorgaben der EU-Kommission, lautet der Vorwurf der Verbände, die jetzt den Gesetzgeber aufforderten, die Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen.

Mit einem Kompromiss hatte die Bundesregierung ein EU-Beihilfeverfahren gegen die Gebührenfinanzierung öffentlich-rechtlicher Medien abwenden können. Danach soll mit dem für 2009 anstehenden neuen Rundfunkstaatsvertrag unter anderem durch eine Präzisierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags für mehr Klarheit bei den Aktivitäten der Sender und ihrer jeweiligen Finanzierung gesorgt werden. Insbesondere bei neuen Digitalprogrammen und den Online-Aktivitäten der Sender bestand die Kommission darauf, dass kommerzielle Aktivitäten jenseits des öffentlichen Auftrags nicht mit Rundfunkgebühren querfinanziert werden.

Mit ihren Digitalplänen stoßen die Öffentlich-Rechtlichen jetzt in ein regulatorisches Vakuum. Die Leitlinien, an denen sich die Sender bis zu einem EU-konformen Rundfunkstaatsvertrag orientieren sollen, sind noch nicht festgelegt. Die Verlegerverbände fordern den Gesetzgeber auf, für klare Rahmenbedingungen zu sorgen. ARD und ZDF sollen sich in den Telemedien strikt auf "programmbegleitende Randnutzung zu Fernseh- und Hörfunkprogrammen" beschränken. Werbung oder andere Formen der Kommerzialisierung sollen in öffentlich-rechtlichen Online-Medien weiterhin nicht stattfinden. Für die Budgets der Online-Angebote sollen engere Grenzen gelten.

Quelle : www.heise.de

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Re: ZDF will HDTV-Ausstrahlung 2008 starten - und fordert dafür mehr Geld
« Antwort #35 am: 04 September, 2007, 18:39 »
Beck plädiert im Digitalstreit für "faires Nebeneinander" von Privaten und Öffentlich-Rechtlichen

ARD und ZDF dürfen nach Ansicht des Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder, Kurt Beck (SPD), keine Nachteile von der Digitalisierung der Medien haben. Die Technologie, mit der in Zukunft ausgestrahlt und empfangen wird, könne nicht zu Lasten des öffentlich-rechtlichen Fernsehens und Rundfunks gehen, sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident auf der Internationalen Funkausstellung (IFA) am heutigen Dienstag in Berlin. "Es muss klar sein, dass sich öffentlich-rechtliche Sender an der digitalen Entwicklung beteiligen können, ja beteiligen müssen", erklärte Beck nach Angaben des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB).

Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) sowie die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger fordern enge Grenzen für das digitale Rundfunk- und Internetangebot von ARD und ZDF. Die Öffentlich-Rechtlichen hätten eine Vorreiterrolle bei der Förderung der Technologie und der Qualität des Programms, betonte Beck. Die Medienpolitik müsse Spielregeln finden, um ein faires Nebeneinander der unterschiedlichen Angebote zu sichern. Die Geschäftsmodelle müssten aber von den Sendern, Kabelnetz- und Satellitenbetreibern selbst entwickelt werden.

Quelle : www.heise.de

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Rundfunkgebühren-Festsetzung verfassungswidrig
« Antwort #36 am: 11 September, 2007, 12:36 »
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio haben erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Festsetzung der Rundfunkgebühr für den Zeitraum 1. April 2005 bis 31. Dezember 2008 geklagt. Das hat das oberste deutsche Gericht nun entschieden. Die Gebührenfestsetzung, mit der der Gesetzgeber um 28 Cent unter der von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlenen Gebühr geblieben war, verletzt nach Meinung der Richter die Rundfunkfreiheit (Az. 1 BvR 2270/05).

Den Verantwortlichen in den Bundesländern schrieb das Bundesverfassungsgericht deutliche Worte ins Stammbuch: "Die Gründe, auf die sich der Gesetzgeber für die Abweichung vom Gebührenvorschlag der KEF beruft, haben teilweise bereits als solche vor der Rundfunkfreiheit keinen Bestand. In anderen Teilen sind sie nicht hinreichend nachvollziehbar oder gehen sogar von offensichtlich falschen Annahmen aus." Die Festsetzung der Rundfunkgebühr müsse "frei von medienpolitischen Zwecksetzungen erfolgen", hielten die Richter fest. Der Grundsatz der "Trennung zwischen der medienpolitischen Konkretisierung des Rundfunkauftrags und der Gebührenfestsetzung" solle gewährleisten, dass das Risiko einer "mittelbaren Einflussnahme auf die Wahrnehmung des Programmauftrags" ausgeschlossen und "die Programmfreiheit der Rundfunkanstalten" gesichert sei. Die Öffentlich-Rechtlichen haben aber ohne Erfolg gegen die Ergänzung der Kriterien geklagt, nach denen die KEF die Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten prüfen muss.

Die Bundesländer hatten sich bei der Festsetzung der Abgaben im 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag für die laufende Periode erstmals nicht an die Empfehlung der KEF gehalten. Zum 1. April 2005 erhöhten sich die Rundfunkgebühren um 88 Cent auf 17,03 Euro, statt um die von der KEF empfohlenen 1,09 Euro. Da die neue Periode schon am 1. Januar 2009 beginnt, sei es verfassungsrechtlich hinnehmbar, bis dahin die Gebühr nicht neu festzulegen, entschied das Gericht. Bei der anstehenden Neufestsetzung müsse aber gewährleistet werden, dass den Sendern ein Ausgleich gewährt wird, falls ihnen für die laufende Periode Mittel entgangen sein sollten, um die künftige Erfüllung des Rundfunkauftrags sicherzustellen. Laut Mitteilung verringern sich die Erlöse aufgrund der verfassungswidrigen Festsetzung um etwa 440 Millionen Euro.

ZDF-Intendant Markus Schächter hebt aus der Begründung des Bundesverfassungsgerichts hervor, dass die Festsetzung der Rundfunkgebühr frei von medienpolitischen Zwecksetzungen erfolgen müsse. Das Gericht hat seines Erachtens nachdrücklich betont, "dass die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von staatlicher Einflussnahme das Fundament der deutschen Medienordnung ist". Es werde keine rückwirkende Erhöhung der Rundfunkgebühr geben, versichert Schächter. Es sei den Klägern ausschließlich darum gegangen, für das Gebührenverfahren eine eindeutige Rechtsgrundlage zu bekommen. Für den ARD-Vorsitzenden Fritz Raff ist wichtig, "dass die wesentliche Ertragsquelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiterhin frei von sachfremden Erwägungen festzusetzen ist".

Hoffnungen auf eine Niederlage der Öffentlich-Rechtlichen hatten der IT-Branchenverband Bitkom und die Zeitungsverleger gehegt. Der Bitkom fordert eine niedrigere und vereinfachte Rundfunkabgabe, die alle Haushalte und Firmen zahlen. Es gäbe dann keine Schwarzseher mehr und die GEZ könne Bürokratie abbauen, hieß es zur Begründung. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) will, dass Schluss gemacht wird "mit der Praxis der vergangenen Jahre, ständig neue Dienste zu entwickeln und dafür stets eine Erhöhung der Rundfunkgebühren zu fordern".

Die Rundfunkgebühren in Deutschland waren auch von der EU-Kommission begutachtet worden. Sie stellte im April das Beihilfeverfahren über die Rundfunkfinanzierung ein. ARD und ZDF verpflichteten sich aber zu Änderungen und mehr Transparenz, um den im EG-Vertrag verankerten Vorschriften zu staatlichen Beihilfen und deren Anwendung auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk künftig zu entsprechen.

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Privatsender fürchten "Expansion" von ARD und ZDF im Internet
« Antwort #37 am: 11 September, 2007, 17:39 »
Das Rundfunkgebührenurteil des Bundesverfassungsgerichts ist bei Politikern, Medienverbänden und in der Wirtschaft auf geteilte Meinungen gestoßen. SPD, Grüne und Gewerkschaften begrüßten die Entscheidung aus Karlsruhe. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk könne seine grundlegende Funktion für die demokratische Ordnung nur "mit einer unabhängigen und im Kern von Politik unbeeinflussten Finanzierung" erfüllen, teilten die SPD-Medienexperten Monika Griefahn und Jörg Tauss mit. Aus bundespolitischer Sicht steht es für die Sozialdemokraten außer Zweifel, "dass ein leistungs- und zukunftsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk für eine freie Informations- und Meinungsbildung in einer demokratischen Öffentlichkeit unverzichtbar ist". Zudem hätten die Verfassungsrichter vor einer "Erosion der Identifizierbarkeit" der Öffentlich-Rechtlichen gewarnt. Nun gelte es, auch im digitalen Bereich zur Bestands- und Entwicklungsgarantie von ARD und ZDF zu stehen.

Die medienpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Grietje Bettin, sprach von einer "Watsche für die Bundesländer und einem Sieg für die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland". ARD und ZDF hätten im dualen System die Aufgabe, den Bürgern "ein vielfältiges, von wirtschaftlichen Zwängen freies Programm anzubieten – und zwar auch im digitalen Bereich", unterstützte die Oppositionspolitikerin die umstrittene Digitalstrategie der beiden Sender. Bettins Kollege von der Linksfraktion, Lothar Bisky, sieht die Rundfunkfreiheit und die Staatsferne der Öffentlich-Rechtlichen gestärkt. Die Entscheidung sorge auch dafür, dass niemand nachzahlen müsse. Mit den Beiträgen der Zuschauer sei sparsam umzugehen, um den "schleichenden Akzeptanzverlust der öffentlich-rechtlichen Programme" zu stoppen.

Experten der Unionsfraktion halten im Zusammenhang mit der Diskussion um die Einführung einer Mediengebühr angesichts des Urteils "einen Systemwechsel hin zu einer Rundfunksteuer oder Haushaltsabgabe für problematisch". Für sie lautet die Lehre aus Karlsruhe: "Es sollte bei dem jetzigen System bleiben." Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk müsse es zwar Entwicklungsmöglichkeiten im Online-Bereich geben. Diese dürften aber den "Charakter als Sender für die Grundversorgung nicht verletzen".

Das Verfassungsgericht hatte zuvor entschieden, dass die jüngste Erhöhung der Rundfunkgebühr in Deutschland zu gering ausgefallen ist. Die derzeit zu berappenden 17,03 Euro monatlich seien in verfassungswidriger Weise festgelegt worden. Die Bundesländer hätten mit teilweise nicht nachvollziehbaren Gründen bei der Gebührenfestsetzung Einfluss genommen. Das Verfahren habe damit die Rundfunkfreiheit verletzt. Das Gericht gab damit den Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio statt.

Landespolitiker machen derweil gute Miene zur Kritik aus Karlsruhe und legen den Wink in ihrem Interesse aus: "Der Rundfunkgesetzgeber hat weite Spielräume, die deutlich verstärkt worden sind", sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD). Sein Kollege aus Baden-Württemberg, Günther Oettinger (CDU), bekräftigte, dass die Länder keine reine "Notarfunktion" hätten. Mit einer präzisen Begründung könnten sie zugunsten der Gebührenzahler Vorschläge der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) korrigieren. Auch laut Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber hat Karlsruhe die Haltung der Länder bestätigt, Anwalt der Interessen der Gebührenzahler zu sein. Der CSU-Politiker begrüßte vor allem die "klare Aussage des Bundesverfassungsgerichts, dass der Gesetzgeber die Gesamtbelastung der Bürger bei der Gebührenhöhe berücksichtigen darf".

Die FDP-Bundestagsfraktion und der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) mahnten zugleich eine rasche Neubestimmung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags an. "Die Bundesländer müssen jetzt endlich handeln und im Einklang mit Vorgaben der EU-Kommission einen präzisen öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrag im Rundfunkstaatsvertrag verankern", forderten die FDP-Medienpolitiker Hans-Joachim Otto und Christoph Waitz. Dabei seien Schwerpunkte auf die Bereiche Kultur, Bildung und Information zu legen. Nur wenn klar sei, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk leisten solle und was nicht, sei eine staatsferne Gebührenfestsetzung für jeden nachvollziehbar und transparent.

Für VPRT-Chef Jürgen Doetz kommt es nun vor allem auf die Verdeutlichung an, "dass Karlsruhe nicht als Freibrief für eine ungehinderte digitale Expansion zu Lasten des Gebührenzahlers missverstanden wird". Erst wenn die Politik den Grundversorgungsauftrag für ARD und ZDF klar vorgebe, könne eine Gebührenfestsetzung "in geordneten Bahnen verlaufen". Tobias Schmid, Bereichsleiter Medienpolitik bei RTL Television, warnte von "ausufernden Gebührenforderungen" der Öffentlich-Rechtlichen, wenn ihre Aufgaben nicht genauer gefasst würden.

ARD und ZDF sagten Ende vergangener Woche zu, künftig genauer auf den gesellschaftlichen Nutzen ihrer Programme zu achten und Auswirkungen auf den Medienmarkt zu prüfen. Vor allem neue Angebote im Internet und anderen digitalen Medien würden demnach einen so genannten Public-Value-Test durchlaufen. Damit soll geklärt werden, ob das Programm dem Versorgungsauftrag dient und aus Gebühreneinnahmen finanziert werden darf. Auf diese Regelung haben sich die Senderchefs von ARD und ZDF, Fritz Raff und Markus Schächter, mit den Staatskanzleien von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg geeinigt. Als Vorbild dient ein entsprechender Standard der BBC. Konkret soll hierzulande eine Kommission darauf achten, dass ein Konzept einen öffentlichen Mehrwert schafft. Im Rahmen eines Anhörungsrechts sollen auch Privatsender Stellung nehmen können. Am Ende sollen die Länder entscheiden, ob ein Projekt mit den rechtlichen Vorgaben vereinbar ist.

Quelle : www.heise.de

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Umfrage: Jüngere würden auf ARD und ZDF verzichten - Gebühren zu hoch
« Antwort #38 am: 15 September, 2007, 18:22 »
Fast die Hälfte der jüngeren Deutschen würde einer Umfrage zufolge auf das öffentlich-rechtliche Fernsehen und Radio verzichten.

Das ergab eine vom Magazin "Der Spiegel" in Auftrag gegebene repräsentative Untersuchung des Meinungsforschungsinstituts TNS Forschung. Etwa 45 Prozent der 20- bis 29-Jährigen würden das gebührenfinanzierte Radio und Fernsehen am liebsten abschaffen. Bei den älteren Menschen stehen ARD und ZDF hingegen hoch im Kurs: Für 74 Prozent der Befragten von 60 oder mehr Jahren sind diese Sender ein Muss. Insgesamt halten 63 Prozent der Bundesbürger das öffentlich-rechtliche Fernsehen und Radio für unverzichtbar. In Sachen Gebühren hört es allerdings mit dem Akzeptanz auf: Knapp 60 Prozent der Befragten halten sie für zu hoch.

Quelle : SAT+KABEL

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Ministerpräsidenten diskutieren Pro-Kopf-Rundfunkgebühren
« Antwort #39 am: 16 September, 2007, 18:06 »
Vom 17. bis 19. Oktober treffen sich die Regierungschefs der deutschen Bundesländer in Wiesbaben zur Ministerpräsidentenkonferenz. Dann soll es auch um die Zukunft der Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehen, also um Alternativen zur bisherigen, gerätebezogenen "GEZ-Gebühr" von zurzeit 5,52 (nur Radio) beziehungsweise 17,03 Euro monatlich, die den Rundfunkanstalten insgesamt ein Jahresbudget von rund 7,1 Milliarden Euro einbringt.

Es kursieren verschiedene Modelle für künftige Rundfunkgebühren. Die Grünen etwa hatten bereits vor einem Jahr eine "Mediengebühr" vorgeschlagen, die pro Haushalt erhoben werden soll. Auch eine Finanzierung über Steuern des Bundes (etwa Mehrwert- oder Einkommenssteuer) oder der Länder (etwa Vermögens-, Erbschafts- oder Biersteuer) wird diskutiert. Das Land Hessen hat kürzlich einer Steuerfinanzierung eine Absage erteilt – das aktuelle Gebührenvolumen entspräche etwa einem Mehrwertsteuer-Prozentpunkt.

Der Bild am Sonntag (BamS) liegt nun nach eigenen Angaben ein "Diskussionspapier der Arbeitsgemeinschaft Zukunft der Rundfunkgebühr" für die kommende Ministerpräsidentenkonferenz vor, das vier Modelle in verschiedenen Varianten beschreibt. Laut BamS favorisieren "viele Medienexperten" eine Art "Kopfpauschale", für die auch Hans-Joachim Otto (FDP) plädiert, der Vorsitzende des Kultur- und Medienausschusses des Bundestags; er spricht von einer "Medienabgabe". Als weitere Befürworter dieses Modells erwähnt die BamS Wolfgang Börnsen (CDU) und Jörg Tauss (SPD).

Die Kopfpauschale soll laut Bild am Sonntag zwischen 9 und 11 Euro betragen. Im Vergleich zu einer haushaltsbezogenen Abgabe würde der Verwaltungsaufwand für die Erfassung der Zahl der Personen pro Haushalt entfallen, allerdings sei dafür ein Abgleich mit den Daten der Einwohnermeldeämter nötig.

Als weiteres Gebührenmodell wird laut BamS eine vereinfachte Form der bisherigen GEZ-Gebühr diskutiert, ohne Trennung in Grundgebühr und Fernsehaufschlag sowie etwa auch inklusive Autoradios.

Quelle : www.heise.de

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Re: Ministerpräsidenten diskutieren Pro-Kopf-Rundfunkgebühren
« Antwort #40 am: 17 September, 2007, 02:41 »
Kopfsteuern sind in unserem Rechtssystem grundsätzlich unzulässig.
Auch eine Besteuerung nach Haushalten würde m.e. einer Überprüfung auf Verfassungsmässigkeit nicht standhalten.
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,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
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Offline berti

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Re: Ministerpräsidenten diskutieren Pro-Kopf-Rundfunkgebühren
« Antwort #41 am: 17 September, 2007, 09:55 »
Kopfsteuern sind in unserem Rechtssystem grundsätzlich unzulässig.
Auch eine Besteuerung nach Haushalten würde m.e. einer Überprüfung auf Verfassungsmässigkeit nicht standhalten.

Hättest du da links, wo man sich zum thema etwas einlesen kann?
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Offline Jürgen

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Re: Ministerpräsidenten diskutieren Pro-Kopf-Rundfunkgebühren
« Antwort #42 am: 17 September, 2007, 19:07 »
Einen klaren textlichen Beweis habe ich nicht zur Hand, aber ich verweise auf die Grundlage Artikel 20 (1).
Kopfsteuern sind zweifelsfrei nicht sozial.


Für weitere Recherchen z.B.:
http://de.encarta.msn.com/encyclopedia_761567780/Leibeigenschaft.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Kopfsteuer
http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_05/nn_3388/DE/Service/Lexikon__A__Z/node.html__nnn=true
http://www.walhalla.de/static/leseprobe/7176600.pdf

Oder einfach Google mit 'kopfsteuer +grundgesetz' o.ä. füttern
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Offline SiLæncer

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Bericht: ARD und ZDF geben zu viel Geld für Online aus
« Antwort #43 am: 21 November, 2007, 11:41 »
Die öffentlich-rechtlichen Sender haben nach einem Bericht der Wochenzeitung Die Zeit ihre Selbstverpflichtung gebrochen, nicht mehr als 0,75 Prozent der Gebühreneinnahmen für ihre Online-Aktivitäten auszugeben. Das gehe aus einem Bericht der unabhängigen Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hervor, dessen erste Fassung der Zeitung in Auszügen vorlägen.

Danach habe das Erste (ARD) 0,84 Prozent für sein Online-Angebot in der vierjährigen Periode von 2005 bis 2008 ausgegeben, 0,9 Prozent seien es beim Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF), und auch das Deutschlandradio werde die Latte mit 0,81 Prozent deutlich reißen. Die Kommission rechne – im Gegensatz zu ARD, ZDF und Deutschlandradio – die technischen Kosten mit ein, die im Internet zum Beispiel beim Abruf von Videoclips entstehen. Insgesamt werden die Öffentlich-Rechtlichen für ihre Internetauftritte in den vier Jahren bis 2008 laut KEF-Bericht rund 275 Millionen Euro ausgegeben haben – eine Überschreitung um rund 34 Millionen Euro.

Die KEF kritisiere außerdem, dass auch andere Kosten erst gar nicht erfasst würden, weil sie erst dem Internet-Angebot zugerechnet werden, wenn sie überwiegend dafür entstanden sind. "Im Übrigen ist die Kommission der Auffassung, dass durch die konsequente Anwendung des Überwiegenheitsprinzips Teile des Online-Aufwands weiterhin nicht mit erfasst wurden", zitiert die Zeit aus dem Berichtsabschnitt über die ARD.

Martin Stadelmaier, Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, bewertet das Ergebnis der KEF in der Zeit als einen Vorgang, den er als "sehr ärgerlich empfunden" habe. Die Vertreter von ARD und ZDF hätten sich bei der Vorlage des Berichts in der Rundfunkkommission "wie ertappte Jungs" verhalten. Er fordert, dass die zwei Cent monatliche Gebühr, die im Durchschnitt zu viel ausgegeben wurden, den Öffentlich-Rechtlichen in der nächsten Rundfunkgebührenperiode abgezogen werden: "Das ist eine einfache Plusminus-Rechnung", sagt Stadelmaier.

Quelle : www.heise.de

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Offline SiLæncer

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ZDF will Investitionen in Digitalisierung deutlich erhöhen
« Antwort #44 am: 07 Dezember, 2007, 15:55 »
Das ZDF will verstärkt in die Digitalisierung seines Programms investieren. Wie Intendant Markus Schächter anlässlich der Verabschiedung des Haushaltsplans 2008 im ZDF-Fernsehrat sagte, erfordere "die mit großen Schritten voranschreitende Digitalisierung eine deutliche Erhöhung der Investitionen in den nächsten Jahren". Mit dem konsequent umgesetzten Sparkurs der vergangenen Jahre werde zwar das Ziel erreicht, die über vier Jahre bis Ende 2008 laufende Gebührenperiode "mit einer schwarzen Null" abzuschließen. Dies habe jedoch auch zu einer Schwächung des Programmvorrates und zu einem Investitionsstau bei der Technik geführt.

In der Diskussion um konkurrierende Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Sender einerseits und der Zeitungen andererseits betonte Schächter, das ZDF sei im Gespräch mit den Zeitungsverlegern und nicht im Konflikt. "Ich bin optimistisch, dass es mit einzelnen Verlegern eine Umsetzung der doch eher gemeinsam geprägten Interessen im zunehmend bewegtbild-geprägten Onlinebereich geben kann, und glaube, dass es möglich sein wird, im Laufe des Frühjahrs erste Kooperationen zu realisieren." Im Gespräch mit den Verlegern habe er deutlich gemacht, dass das ZDF keinerlei ökonomische Wettbewerbsziele verfolge.

Bei dem Treffen auf dem Mainzer Lerchenberg beschloss der ZDF- Fernsehrat außerdem einen sogenannten Drei-Stufen-Test zur Genehmigung neuer Digital- oder Telemedienangebote. Der Fernsehratsvorsitzende Ruprecht Polenz sagte nach der Sitzung, er gehe davon aus, "dass die ARD zu ähnlichen Verfahren kommen wird". Nach dem neuen Verfahren legt der Intendant künftig eine Projektbeschreibung vor, die auch Angaben zu den Kosten sowie eine Einschätzung zu den Auswirkungen auf den Markt enthalten muss. Die Beschreibung soll dann im eigenen Online-Angebot veröffentlicht werden, damit auch möglicherweise betroffene Marktteilnehmer Gelegenheit zu einer Stellungnahme bekommen. Hintergrund des Tests sind Vorgaben der EU-Kommission für die Rundfunkordnung, die in Deutschland als Gesetz im neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag erst ab 2009 verankert werden.

Schächter sagte in seiner Haushaltsrede zur wirtschaftlichen Lage, das ZDF werde nach den hervorragenden Jahresabschlüssen 2005 und 2006 den Haushaltsplan für 2008 mit einem Fehlbetrag von 79,9 Millionen Euro abschließen. Dies sei jedoch für das letzte Jahr einer Gebührenperiode nicht ungewöhnlich. Für das von Sportgroßereignissen geprägte kommende Jahr sei dies vielmehr ein sehr zufriedenstellendes Resultat. Die kommenden Olympischen Sommerspiele und die Fußball- Europameisterschaft riefen in Erinnerung, dass der internationale TV- Sport der Schlüssel zu den digitalen Geschäftsmodellen und "zum Einstieg neuer Player aus ganz anderen finanziellen Ligen" sei. Die Unregulierbarkeit internationaler Unternehmensriesen werde auf dem Medienmarkt zum drängenden Problem, sagte Schächter.

Quelle : www.heise.de

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