Autor Thema: Teure Mausklicks: 5900 Euro für ein Pinup- Bildchen  (Gelesen 913 mal)

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Teure Mausklicks: 5900 Euro für ein Pinup- Bildchen
« am: 17 November, 2006, 13:43 »
Texte und Bilder aus dem Internet auf seine Homepage zu laden kann viel Geld kosten. Anwälte überziehen Web-Nutzer mit Lizenz- und Abmahngebühren.

Die Dame mit der üppigen Oberweite zählt zu den prominenten Figuren im Pin-up-Gewerbe. Katie Price, 28, verdiente sich durch eine angebliche Liebesnacht mit dem Formel-1-Piloten Ralf Schumacher den Status des "Boxenluders". Die Engländerin hat Fans in der ganzen Welt - und zu ihnen gesellte sich vor eineinhalb Jahren auch ein damals 17-jähriger Auszubildender aus Haßfurt.

Ein Dutzend Fotos, die meisten von Katie Price, lud Mario Alka von ausländischen Internet-Seiten auf seine eigene Homepage. Die Bilder wurden als "all free" annonciert, doch gebührenfrei waren sie allenfalls nach dem Recht des Ursprungslandes.

In Deutschland unterliegen sie dem Urheberrecht, und deshalb fand Alka wenige Tage später Post von einer Hamburger Anwältin im Briefkasten: Rund 3600 Euro Lizenzgebühren sollte der Berufsschüler an einen Fotografen und eine Frankfurter Bildagentur zahlen, außerdem 2300 Euro Gebühren für die Abmahn-Juristin.

Die Tücken des Urheberrechts sind im Internet-Zeitalter ein hochlukratives Geschäft für Anwälte und Rechte-Inhaber: Schon klitzekleine Popstar-Bildchen, die sich Teenager ohne Genehmigung auf ihre Internet-Seite laden, winzige Stadtplanausschnitte auf Privateinladungen oder Zitate aus Schlagertexten können arglose Surfer schnell Tausende Euro kosten. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will "dem Missbrauch bei den Abmahnungen" nicht länger zusehen und in solchen Bagatellfällen zumindest die Anwaltsgebühren, die Advokaten von privaten Surfern fordern, bei Erstabmahnungen per Gesetz auf 50 Euro begrenzen.

"Das wäre schon mal ein Schritt in die richtige Richtung", sagt Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen. Denn bisher sind die Betroffenen den mitunter hundertfach per Serienbrief von Anwälten verschickten Forderungen praktisch schutzlos ausgeliefert. So wie die junge Studentin, die bei Ebay Jeans ersteigert hatte. Weil die Kleidung ihr nicht passte, bot die Frau sie bei dem Internet-Auktionator gleich wieder an - mit den Bildern aus der Ursprungsanzeige. Kurz darauf meldete sich ein Anwaltsbüro bei ihr und wies darauf hin, dass sie im Gegensatz zum Erstverkäufer kein Recht an den Jeans-Fotos habe - deshalb sollte sie nun rund 1200 Euro zahlen. "Wir mussten ihr sagen, dass sie da wohl nicht umhinkommen wird", sagt Verbraucherberater Günther Pfaff.

Wer sich juristisch wehrt, geht ein hohes Risiko ein. Der Haßfurter Azubi Mario Alka fuhr mehrfach zu Gerichtsverhandlungen in das 500 Kilometer entfernt gelegene Hamburg, weil er die Forderungen unverschämt empfand. Nach dem Vergleichsvorschlag des Hamburger Landgerichts fielen nun wenigstens die Lizenzgebühren für die Fotos niedriger aus - aber inzwischen sind Alka so hohe Anwaltsgebühren und Gerichtskosten entstanden, dass er nach Abschluss des Verfahrens auf jeden Fall mehr zahlen muss, als wenn er die von der Anwältin verlangte Summe gleich überwiesen hätte: Sollten seine Prozessgegner dem Vergleich zustimmen, werden sich Alkas Kosten für die unbedarften Mausklicks auf mindestens 7000 Euro summiert haben - bleibt die Zustimmung aus, können einige tausend Euro dazukommen.

Teuer erwischen kann es auch den, der in hehrer Absicht klickt. Erlebt hat dies der Bonner Deutschlehrer Martin Schlu: Weil seine Schüler lieber im Internet surfen als Bücher lesen, stellte der Pädagoge Aufgaben und Lernhilfen auf seine Homepage. Dummerweise waren Textauszüge von Erich Kästner dabei. Die Rechte daran lägen bei dessen Erben, mahnte kurz darauf ein cleverer Anwalt - und schickte eine Gesamtrechnung über knapp 1200 Euro.

Die Anwaltslobby hält derlei Gebaren für völlig in Ordnung - und will den Zypries-Vorstoß verhindern. Mitunter verlangten Kollegen tatsächlich zu hohe Gebühren, aber darunter dürfe nicht die gesamte Anwaltschaft leiden, heißt es bei der Bundesrechtsanwaltskammer. Zwar seien 700 Euro plus Lizenzgebühr für "eine Stadtplankachel" etwas viel, räumt Urheberrechts-Experte Paul Hertin ein. Für angemessen hält der Rechtsanwalt etwa 250 Euro. Aber weniger dürfe es nicht sein, denn "Strafe muss sein".

Doch selbst für 50 Euro werden sich wohl noch genügend Advokaten finden, die mit massenhaft verbreitetem Standardschreiben die Urheberrechte im Bagatellbereich verteidigen, glaubt selbst Rechtsanwalt Hertin: "Die lassen das dann halt von ihrer Sekretärin machen."

Die Arbeit dürfte ihnen nicht ausgehen, denn oft genug scheinen es die Rechte-Inhaber auf eine Rechte-Verletzung geradezu anzulegen, vermutet der Wiesbadener Finanzbeamte Reinhold Weiß, nebenbei Vorsitzender des Schachclubs Landskrone/Altrhein. Der kleine Verein hatte nach seinem Umzug in ein neues Spiellokal Straßenplan-Auszüge von einem Internet-Stadtplandienst auf seine Homepage gestellt. Der Schachclub sollte dafür eine "angemessene" Lizenzgebühr von 750 Euro plus Anwaltskosten von 555,60 Euro zahlen. "Kein vernünftiger Mensch", sagt Weiß, "würde freiwillig 750 Euro für ein Stück Stadtplan zahlen, das man in einer halben Stunde selbst zeichnen könnte."

Verbraucherschützer sehen das zwar ähnlich, können aber angesichts der Rechtslage nur empfehlen, nichts von einer fremden Internet-Seite auf die eigene Homepage zu laden, ohne sich beim Betreiber der Ursprungsseite verbindlich nach Nutzungsbedingungen erkundigt zu haben.

Lehrer Schlu hat nach den Erfahrungen mit dem Kästner-Text seinen kompletten Internet-Auftritt durchforstet und alle zeitgenössischen Texte gelöscht. Nur Autoren, so vermutet er, die schon länger als 70 Jahre tot sind, könne er seinen Schülern noch ohne teure Folgen im Netz zugänglich machen: "Tucholsky etwa müsste seit einigen Monaten eigentlich wieder gehen."

Quelle : www.spiegel.de

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Offline kater

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Abmahngebühren sollen begrenzt werden
« Antwort #1 am: 17 November, 2006, 19:09 »
hab heute eine Meldung im Radio gehört welche meiner Meinung nach eine Erwähnung verdient.
Danach will Ministerin Zypries einen Gesetzesentwurf vorlegen wonach Abmahngebühren für Bagtelldelikte 50€ nicht überschreiten dürfen. Bedeutet zB, wer auf seiner privaten Homepage ein Bildchen seines Popsternchens oder ein rundergeladenes Foto vom Stadion seines Lieblingsvereins verwendet, darf im Maximalfall mit der genannten Gebühr belegt werden. Damit soll ein Riegel vor die neuerdings angewante Methode geschoben werden hunderte wenn nicht gar tausende € für derartige Delikte zu veranschlagen. Alledings soll damit auch das Urheberecht weiterhin geschützt werden.
Dies gilt allerdings nur für Homepages, welche nicht komerzieller Natur sind.
kater
Quelle MDR-Info ::)
« Letzte Änderung: 17 November, 2006, 19:19 von kater »
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Re: Teure Mausklicks: 5900 Euro für ein Pinup- Bildchen
« Antwort #2 am: 17 November, 2006, 19:14 »
Habs mal hier dran gehängt ...passt gut ;)

Bei heise.de gibts auch was entsprechendes...bin mal gespannt ob das auch wirklich in die reale Welt durchdringt oder ob sich da findige Anwälte einfach was neues ausdenken und die Leute zu schröpfen....

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Offline kater

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Re: Teure Mausklicks: 5900 Euro für ein Pinup- Bildchen
« Antwort #3 am: 17 November, 2006, 19:22 »
stimmt, hatte deine obige Meldung noch gar nicht gelesen.
kater
PS hab mir den obigen Artickel gerade durchgelesen und kann wieder mal nur den Kopf schütteln.
1. muß ein Anwalt nicht erst ein Mandat des Rechteinhabers haben bevor er tätig wird, oder geht der Anwalt auf Internetrecherche und "drangt" die mögliche Anzeige dem Geschädigten auf um in den Genuss der Honorare zu kommen. Es könnte ja auch sein das zB Kästners Erben der Meinung sind das der Deutschlehrer recht getan hat. Er hat ja nicht die gesammelten Werke veroffentlicht.
 
« Letzte Änderung: 17 November, 2006, 20:11 von kater »
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