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Thema: YouTube ... (Gelesen 16932 mal)
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SiLæncer
Cheff-Cubie
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Youtube streamt über zwei Milliarden Videoclips pro Tag
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Antwort #90 am:
18 Mai, 2010, 11:32 »
Die Zahl der abgerufenen Clips auf dem Internet-Videoportal Youtube hat sich innerhalb eines halben Jahres verdoppelt. Im vergangenen Oktober war es noch eine Milliarde, inzwischen sind es über zwei Milliarden, die jeden Tag von Millionen von Nutzern angeklickt werden, wie die Google-Tochterfirma berichtete. Die Website, die am Montag fünf Jahre alt geworden ist, war bisher stets defizitär – Analysten gehen nun aber davon aus, dass Youtube dieses Jahr erstmals einen Profit für Google abwerfen könnte. Der Internetriese hatte das Videoportal Ende 2006 für 1,65 Milliarden Dollar übernommen.
Das Portal streamt zunehmend auch ganze Filme, entweder als Pay- Per-View-Angebot oder mit Werbeunterbrechungen. Allerdings ist das Angebot derzeit noch sehr begrenzt. Bisher ist es Youtube nicht gelungen, mit amerikanischen Filmstudios oder TV-Sendern eine Partnerschaft einzugehen.
Obwohl pro Minute 24 Stunden Videomaterial neu auf Youtube geladen werden, verbringt der durchschnittliche Nutzer nur gerade 15 Minuten pro Tag auf dem Portal. Zum Vergleich: Der typische US- Fernsehzuschauer sitzt über fünf Stunden vor dem TV-Gerät. Aber Youtube nutzt die wachsende Popularität, um im Werbemarkt aggressiver aufzutreten.
Eine Rolle dürfte das Portal auch bei den neusten Plänen des Mutterhauses spielen, das diese Woche in San Francisco "Google TV" vorstellen wird, eine Software-Plattform fürs Fernsehen, das der Internetkonzern gemeinsam mit Sony, Intel und Logitech entwickelt.
Quelle :
www.heise.de
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Youtube - Videoschnitt im Browser
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Antwort #91 am:
17 Juni, 2010, 11:21 »
Google erweitert Youtube um einen Videoeditor, der im Browser läuft. Damit lassen sich Videos beschneiden, mehrere Videos zu einem zusammenfügen und der Ton austauschen.
Der Youtube Video Editor bietet rudimentäre Funktionen zur Videobearbeitung. Die neue browserbasierte Software steht im Rahmen von Testtube zur Verfügung, dem Youtube-Inkubator für neue Ideen. Ohne Installation von Software können so Videos auf Youtube bearbeitet werden.
Video: YouTube - Videos online schneiden
(2:12)
Googles Videoschnittlösung erlaubt es, einzelne Videos am Anfang und Ende zu kürzen, Musik aus einer Bibliothek mit mehreren zehntausend Songs hinzuzufügen und mehrere Videos zu einem neuen zusammenzufügen. Dieses kann dann direkt auf Youtube veröffentlicht werden.
Der Editor zeigt die zuletzt hochgeladenen Videos in einer Übersicht an und erlaubt es, sie in eine Zeitleiste zu ziehen. Dort können die einzelnen Schnipsel dann bearbeitet werden. Weitere Funktionen sollen in Zukunft hinzugefügt werden, ohne dass die Bedienung deutlich komplexer werden soll.
Quelle :
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YouTube gewinnt Urheberrechtsstreit gegen Viacom
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Antwort #92 am:
24 Juni, 2010, 08:21 »
In den USA wurde heute ein Urteil im Verfahren zwischen dem Videoportal YouTube und dem Medienkonzern Viacom gefällt. YouTube ging daraus als Sieger hervor und hat sich nun bestätigen lassen, dass man durch den Digital Millennium Copyright Act geschützt ist.
Bei Urheberrechtsverletzungen sieht dieser keine Strafe vor, wenn ein Portal wie YouTube die geschützten Inhalte entfernt, sobald es Kenntnis darüber erlangt. Viacom hatte versucht zu beweisen, dass die YouTube-Mitarbeiter von den Copyright-Verstößen wussten, aber nichts dagegen unternommen haben.Der Rechtsstreit dauerte inzwischen rund drei Jahre an. Viacom hatte Schadensersatz in Höhe von einer Milliarde US-Dollar gefordert.
Die Betreiber von YouTube bezeichnen die Entscheidung als einen wichtigen Sieg, der zahlreiche Menschen auf der ganzen Welt betrifft, die das Web zur Kommunikation und zum Erfahrungsaustausch mit anderen Menschen verwenden.
In einem 108 Seiten umfassenden Dokument hatte Viacom zuletzt versucht darzustellen, dass die YouTube-Gründer rücksichtslos das Urheberrecht verletzen, da sie nur interessiert, das Datenaufkommen ihres Portals zu steigern. Auch die Google-Manager, die für die Übernahme von YouTube verantwortlich waren, haben die Geschäftspraktiken des Videoportals in Frage gestellt, schließlich basierte der Erfolg auf fragwürdigen Copyright-Verstößen, argumentierte Viacom im Mai.
Quelle :
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YouTube: TV-freundlich und überarbeitete Mobil-Seite
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Antwort #93 am:
08 Juli, 2010, 11:40 »
Im Gegensatz zur "Lean Forward Experience" des PC versteht der Amerikaner unter der "Leanback Experience" gemeinhin, sich zu entspannen und berieseln zu lassen. Getreu diesem Motto hat YouTube seine TV-freundliche Seite YouTube Leanback freigeschaltet – wie bei YouTube üblich zunächst als Beta-Version. Die Videos der in Flash implementierten "Leanback Experience" füllen das gesamte Browser-Fenster, navigiert wird mit Pfeiltasten und Enter. Ein persönlicher Feed, den YouTube aus den Einstellungen des Nutzers, dessen abonnierten YouTube-Kanälen und den Videos seiner Facebook-Freunde (sofern die YouTube- und Facebook-Accounts verbunden sind) zusammenstellt, spielt fast augenblicklich los. Darüber hinaus kann man zwischen einer Vielzahl verschiedener Themenkanäle wählen, etwa Comedy, Education, Entertainment, Pets & Animals, Sports oder Travel & Events.
YouTube Leanback: Googles Videoportal gibt sich TV-freundlich; Videos aus Themenkanälen werden automatisch und bildschirmfüllend abgespielt, navigiert wird mit Pfeiltasten.
Erfreulich ist, wie schnell man zwischen den Themen-Kanälen wechseln kann. Es gibt praktisch keine Wartezeiten, bis ein Video startet – ganz anders als es sonst bei YouTube üblich ist. Die Videos werden, jeweils in der augenscheinlich höchsten vorliegenden Auflösung abgespielt.
Auch die für Mobilgeräte optimierte YouTube Mobile wurde für Android-Geräte und iPhone deutlich überarbeitet. Die Mobilseite arbeitet deutlich schneller als zuvor, wartet mit größeren, Touch-freundlicheren Bedienelemente auf und erlaubt beispielsweise das Anlegen von Favoriten sowie Abspiellisten. Klickt man auf ein Video, öffnet sich nicht mehr die jeweilige YouTube-App, sondern direkt der Videoplayer des Mobilgeräts. Um das neue YouTube Mobile ausprobieren zu können, muss man in YouTube Sprachoptionen Englisch wählen, sonst bekommt man die alte Ansicht serviert.
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Youtube - Videos in 4.096 x 3.072 Pixeln
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Antwort #94 am:
10 Juli, 2010, 13:35 »
Der Videoplayer von Youtube unterstützt ab sofort Filme in 4k-Auflösung – also mit 4.096 x 3.072 Pixel. Für den Alltag dürfte das noch zu viel sein: Fünf bereitgestellte HD-Streifen zeigen, dass der Bilderrausch ohne sehr schnelle Internetverbindung ins stocken kommt.
Im Rahmen der VidCon-Tagung in Los Angeles hat Youtube bekannt gegeben, dass der der hauseigenen Videoplayer ab sofort auch das Format 4k unterstützt – damit sind Auflösung von 4.096 x 3.072 Pixeln gemeint. In seinem Blog weist das Unternehmen darauf hin, dass die ideale Projektionsfäche für 4k-Videos bei rund 7,5 Metern in der Diagonale liegt. Digitale Filme für Imax-Kinos liegen nur in 2k-Auflösung vor, was 2.048 x 1080 Pixeln entspricht. Das bislang am höchsten aufgelöste Videoformat auf Youtube war 1.080p.
Auf einer
Übersichtsseite hat Youtube fünf Videos
veröffentlicht, die mit speziellen Kameras in dem neuen Format gedreht wurden; die 4k-Auflösung verbirgt sich hinter dem Auflösungseintrag „Original“. Youtube weist auf die technischen Herausforderungen hin, die den alltagsgebrauch von 4k derzeit noch einschränken: Zum einen benötigt es schnelle Internetverbindungen – und Projektoren dafür hätten derzeit noch die Größe von Kühlschränken.
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GEMA vs. YouTube: Wir sehen uns vor Gericht
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Antwort #95 am:
28 Juli, 2010, 18:39 »
Vor rund 8 Wochen hatte die GEMA die Verhandlungen mit YouTube abgebrochen. Die Koalition mit acht weiteren Verwertungsgesellschaften scheint aber derzeit zu bröckeln. YouTube, respektive Google soll sich nach Informationen der Financial Times Deutschland (FTD) mittlerweile mit der italienischen SIAE geeinigt haben.
Ab morgen wird das Hamburger Landgericht entscheiden, ob das Videoportal YouTube wie ursprünglich verlangt unzählige Videos von GEMA-Mitgliedern entfernen muss. Als kleines Vorgeplänkel auf den Rechtsstreit gibt ein Google-Manager gegenüber der FTD bekannt, dass die GEMA die einzige Partei sei, mit der es nicht zu schaffen wäre, einen Vertrag abzuschließen. Sie hätten nach Ansicht von Herrn Philipp Schindler die Verhandlungen „aus heiterem Himmel“ abgebrochen und würden zudem jeden Versuch unmöglich machen, die Gespräche wieder aufzunehmen. Aufseiten der GEMA wurde bekannt gegeben, man wolle zunächst das Gerichtsurteil abwarten. Die Verwertungsgesellschaft versucht seit einem Jahr für ihre Mitglieder eine höhere Beteiligung für die abgespielten Videos zu erreichen.
Bislang ist nicht bekannt, warum die Società Italiana degli Autori ed Editori (SIAE, italienische Gesellschaft der Urheber und Verleger) aus dem Bündnis mit der GEMA, ASCAP, BMI, SESAC und SACEM & Co. ausgeschert ist. Zuletzt hatte die GEMA einen Cent pro Video verlangt. Google lehnt dies ab, weil das Videoportal selbst nicht derartige Umsätze abwerfen würde. Der Mutterkonzern will nicht dauerhaft finanziell für YouTube einstehen müssen.
Quelle:
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15 Minuten - Youtube erhöht Upload-Limit
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Antwort #96 am:
30 Juli, 2010, 08:21 »
Bislang setzte Youtube den Anwendern ein Limit. Die Videos durften nicht länger als 10 Minuten sein. Das ist nun vorbei - ab sofort kann jeder Videos mit einer Länge von 15 Minuten hochladen.
Google begründet die Anhebung der Videolänge mit der Weiterentwicklung seines Inhalt-Identifikationssystems. Urheberrechtsinhaber wie die großen Filmstudios und Major Labels können mit Content ID ihre Inhalte auf Youtube verwalten und Rechtsverletzungen erkennen. So können Videos zum Beispiel gesperrt werden.
Insgesamt nutzen das System über 1.000 Rechteinhaber weltweit. Sie übermitteln für Content ID Audio- oder Video-Referenzdateien sowie einige Metadaten und Anweisungen, die erläutern, wie mit gefundenen Inhalten verfahren werden soll.
Google sieht sich jetzt in der Lage, auch längere Videos und damit insgesamt deutlich mehr Daten mit seinem Content-ID-System zu verwalten. Wer in der Vergangenheit ein Video nicht veröffentlichen konnte, weil es zu lang war, muss es in der Rubrik "My Videos" zunächst löschen und es dann noch einmal versuchen.
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YouTube vs. GEMA: Landgericht vertagt das Urteil
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Antwort #97 am:
30 Juli, 2010, 18:46 »
Informationen des 'Handelsblatts' zufolge hat das Landgericht Hamburg das ausstehende Urteil im Rechtsstreit zwischen der Videoplattform YouTube und der Verwertungsgesellschaft GEMA auf Ende August dieses Jahres vertagt.
Am heutigen Freitag hat diesbezüglich eine mündliche Anhörung stattgefunden. Eine Entscheidung blieb allerdings aus. Mit der Urteilsverkündigung ist erst am 27. August dieses Jahres zu rechnen.
Dabei geht es um die exemplarische Sperrung von über 600 Musikvideos. Ursprünglich wurde dieses Vorhaben von einem Zusammenschluss aus mehreren europäischen Verwertungsgesellschaften angestrengt.Sollte der Sperrung stattgegeben werden, so könnte die GEMA die Sperrung von zehntausenden Videos verlangen, berichtet das Blatt. Überdies steht die Frage im Raum, wer für die Sperrung an sich verantwortlich ist. In diesem Zusammenhang gehen die Meinungen stark auseinander.Geht es nach der GEMA, so sind die Betreiber der Videoplattform dafür verantwortlich, die angebotenen Inhalte automatisch und noch vor der Veröffentlichung automatisch auf mögliche Urheberrechtsverletzungen zu prüfen.
Eine ganz andere Haltung legt hingegen Google an den Tag. Die Rechteinhaber selbst sollen mit dem zur Verfügung gestellten Tool "Content-ID" die Inhalte unter die Lupe nehmen, heißt es vom US-amerikanischen Internetkonzern.
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Gericht lehnt Verfügungsantrag der Gema gegen Youtube ab
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Antwort #98 am:
27 August, 2010, 13:52 »
Der Streit ist so alt wie es Videos im Netz gibt: Nutzer laden ihre Filmchen und Videoschnipsel auf Portale wie Youtube und kümmern sich dabei wenig um die Rechteklärung. Wenn sie dafür Filmausschnitte oder Musik benutzen, gibt es in der Regel einen Urheber, der die Nutzung seines Werkes vergütet haben will. Für die Vergütung sorgen unter anderem Verwertungsgesellschaften wie die Gema, die über diese Rechtsfrage mit Youtube seit Monaten im Clinch liegen. Am Freitag nun entschied das Hamburger Landgericht über eine Einstweilige Verfügung gegen das Videoportal.
Das Gericht hat den Antrag der Gema "mangels Eilbedürftigkeit" zurückgewiesen. Die "Antragstellerinnen hätten die Dringlichkeit einer vorläufigen Regelung nicht hinreichend glaubhaft gemacht", begründete die Kammer laut Mitteilung ihre Entscheidung. Das Gericht halte es für wenig wahrscheinlich, "dass die Antragstellerinnen erst wenige Wochen vor dem Einreichen des Antrags [...] von den konkreten Rechtsverletzungen erfahren haben. Dass Musikkompositionen im Dienst 'You Tube' genutzt werden, war den Antragstellerinnen lange bekannt."
In der Sache selbst traf die Kammer daher keine Entscheidung. Doch macht das Gericht schon eine Tendenz deutlich: Es spreche viel dafür, heißt es in der Mitteilung, dass der Gema "prinzipiell ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch [...] zusteht". Für die endgültige Klärung verwies die Kammer auf das sich eventuell anschließende Hauptsacheverfahren, "sofern es den Beteiligten nicht gelingt, sich außergerichtlich zu einigen". Das darf als Fingerzeig gewertet werden, dass die Parteien an den Verhandlungstisch zurückkehren sollten.
Youtube und Gema waren bei ihren Verhandlungen zur Erneuerung eines im März 2009 abgelaufenen Lizenzabkommens auf keinen grünen Zweig gekommen. Nach monatelangen Gesprächen hatte die Gema die Verhandlungen im Mai für gescheitert erklärt und war vor Gericht gezogen, um im Bunde mit anderen europäischen Verwertungsgesellschaften eine einstweilige Verfügung gegen Youtube zu erwirken. Die zielte darauf ab, insgesamt 600 Videos mit Musik, die zum Repertoire der Verwertungsgesellschaften gehört, sperren oder löschen zu lassen. Das Gericht hatte sich in der mündlichen Verhandlung Ende Juli vier Wochen Bedenkzeit ausgebeten, um die komplexe Sachlage angemessen würdigen zu können.
Die Verhandlungen zwischen Gema und Youtube waren nicht zuletzt daran gescheitert, dass sich zwei völlig unterschiedliche Systeme gegenüberstehen. Die Gema besteht als Verwertungsgesellschaft alter Schule gewohnheitsmäßig auf eine Vergütung pro Aufführung – wie es bei im Radio oder auf öffentlichen Veranstaltungen gespielter Musik üblich ist. Auf dem Tisch lag zuletzt ein Angebot von 1 Eurocent pro abgerufenem Stream.
Das ist Youtube noch zu viel – bei Abrufzahlen, die für einzelne Videos auch schon mal in die Millionen gehen, kommt auch bei Centbeträgen eine stattliche Summe zusammen. Das würde das Unternehmen über Gebühr belasten, heißt es bei Youtube. Das Videoportal schreibt immer noch rote Zahlen, will aber in diesem Jahr erstmals Geld verdienen. Der Google-Tochter schwebt ein Vergütungssystem vor, bei dem die Rechteinhaber an den mit ihren Inhalten erzielten Werbeeinnahmen beteiligt werden.
In dem Streit geht es darüber hinaus auch um die Grundsatzfrage, wie Plattformanbieter mit Urheberrechtsverletzungen auf ihren Servern umgehen sollen. Youtube reagiert auf Hinweis der Rechteinhaber und sperrt rechtswidrige Inhalte gegebenenfalls. Damit genüge das Videoportal seinen Pflichten als Plattformbetreiber, argumentiert Konzernmutter Google. Die Gema dagegen will Youtube und Konsorten darüber hinaus in die Pflicht genommen wissen, dass die Plattformbetreiber gegen weitere Rechtsverletzungen präventiv tätig werden müssen: Die Anbieter sollen verhindern, dass einmal gesperrte Titel erneut hochgeladen werden.
Von dem Urteil des LG Hamburg erhofften sich beide Seiten auch einen Fingerzeig in dieser Grundsatzfrage. Während man bei Youtube davon ausgegangen war, dass Gericht werde die bisherige Praxis als ausreichend anerkennen, hoffte die Gema auch, das Urteil werde neuen Schwung in die brachliegenden Verhandlungen über ein Lizenzabkommen bringen. Während das Gericht wegen fehlender Dringlichkeit keine Entscheidung in der Sache getroffen hat, dürfte die Gema zumindest die Einschätzung des Gerichts freuen, dass Youtube "zumutbare Prüfungspflichten bzw. Maßnahmen zur Verhinderung erneuter Rechtsverletzungen nicht wahr- bzw. vorgenommen habe". Auch das müsse in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden - oder am Verhandlungstisch.
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Youtube bald mit Spielfilmen in voller Länge
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Antwort #99 am:
28 August, 2010, 09:24 »
Das Online-Videoportal Youtube will künftig mehr Spielfilme in voller Länge zeigen. So sollen Filme von einzelnen US-Studios kostenlos zum Abruf zur Verfügung gestellt werden.
Das Videoportal des Internetriesen Google habe mit verschiedenen Hollywood-Studios wie Lionsgate, MGM und Sony Pictures eine entsprechende Vereinbarung zur Erweiterung des Spielfilmbereichs geschlossen, berichteten mehrere britische Medien am Freitagabend. Die Filme der Studios und der britischen Filmemacher von Blinkbox sollen demnach kostenlos auf Youtube gezeigt werden. Die Studios sollen im Gegenzug an Werbeeinnahmen beteiligt werden. Bis zu 400 Stunden Filmmaterial würden in Kürze zur Verfügung stehen, hieß es. Ein genauer Starttermin liegt bislang nicht vor.
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Bericht: Youtube bereitet kostenpflichtiges Streamingangebot vor
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Antwort #100 am:
30 August, 2010, 13:28 »
Youtube könnte noch in diesem Jahr ein kostenpflichtiges Streaming-Angebot für Kinofilme starten, berichtet die Financial Times unter Berufung auf nicht identifizierte Quellen. Die Google-Tochter verhandelt darüber seit rund zwölf Monaten mit Hollywood. Zuletzt seien die Gespräche intensiviert worden, heißt es weiter. Die Filmstudios suchen angesichts rückläufiger DVD-Verkäufe händeringend nach neuen Einnahmequellen.
Dabei könnten aktuelle Filme zeitgleich mit der DVD und Downloadangeboten auch als Stream im Umfeld von Youtube erhältlich sein. In dem Bericht ist von einer Streaming-Gebühr von rund 5 US-Dollar für neue Titel die Rede. Zunächst sei der Start in den USA vorgesehen, später könnten dann auch andere Regionen hinzukommen. Bereits seit Januar laufe bei Youtube der Betatest eines Streaming-Angebots.
Google habe in den Verhandlungen auf die Vorzüge eines mit der Suchmaschine und dem populären Videoportal verknüpften Streamingdienstes hingewiesen, heißt es weiter. Damit könne der Suchmaschinenkonzern ein riesiges Publikum erreichen. Bei den großen Studios sei das zuletzt auf großes Interesse gestoßen.
Youtube begibt sich dabei in Konkurrenz zu den etablierten Download-Anbietern iTunes (Apple) und Amazon, aber auch zu Online-Verleihern wie Netflix oder Videoportalen wie Hulu. Von Apple werden auf einer Veranstaltung am Mittwoch neben der üblichen Produktpflege für die iPod-Familie unter anderem auch Neuigkeiten für die Streaming-Box Apple TV erwartet.
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Arte und Youtube kooperieren
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Antwort #101 am:
01 September, 2010, 16:25 »
Der Kulturkanal Arte und die Videoplattform Youtube kooperieren. Ab November sollen die Formate des deutsch-französischen Senders auf der Plattform abrufbar sein.
Das Programm von Arte werde auf Youtube sowohl in Deutsch als auch in Französisch angeboten, teilte der Sender am Mittwoch mit. Mehrere Stunden Videomaterial sollen demnach wöchentlich auf den schon bestehenden Youtube-Kanal des Senders hochgeladen werden. Geschützt wird der Inhalt mit Content ID. Zudem sollen Apps für iPhone und iPad entwickelt werden, die ab November einen kostenlosen Youtube-Zugriff bieten sollen. "Die Nutzer erwarten jeden Tag mehr anspruchsvolle Kulturprogramme auf Youtube", so Andreas Briese, Strategic Partner Development Manager bei Youtube. Bislang nutzte Arte Youtube vor allem für Programmhinweise.
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LG Hamburg verdonnert YouTube zum Sperren einzelner Musikvideos
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Antwort #102 am:
04 September, 2010, 15:20 »
Der Produzent der englischen Sängerin Sarah Brightman, Frank Peterson, hat in einem Rechtsstreit mit YouTube einen Teilsieg errungen. Die Videoplattform darf drei Aufnahmen mit Titeln der Künstlerin nicht mehr verbreiten, urteilte das Landgericht Hamburg am gestrigen Freitag.
Aufgrund der Veröffentlichung der Videos sehen die Richter die Google-Tochter nicht nur zur Unterlassung, sondern auch zum Schadensersatz verpflichtet. Einem Anspruch zur Auskunftserteilung, der eine Ausgleichszahlung für die rechtswidrige Darstellung der Werke vorbereiten soll, gaben sie in den drei Fällen statt. YouTube muss demnach offen legen, wie oft die entsprechenden Aufnahmen mit Songs der Sopranistin abgerufen worden sind. Brightman landete mit ihrem Duett "Time to Say Goodbye" mit Andrea Bocelli einen Welthit.
Das Landgericht ging laut einer Mitteilung der Hamburger Justizbehörden davon auch, dass sich YouTube die von den Nutzern ihrer Plattform hochgeladenen Inhalte zu Eigen gemacht hat. Daraus folgten "erhöhte Prüfpflichten" im Hinblick auf die Inhalte der Videos, denen die Google-Tochter nach Auffassung der den Fall behandelnden Kammer nicht nachgekommen ist. Die formularmäßige Versicherung des jeweiligen Hochladenden, er habe alle erforderlichen Rechte an dem Video, entbinde YouTube nicht von der Pflicht, sich von dem Nutzer im Einzelfall nachweisen zu lassen, dass er über die erforderlichen Rechte tatsächlich verfügt. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass Anwender die Möglichkeit hätten, die Plattform anonym zu nutzen.
Der Kläger machte in der Auseinandersetzug geltend, Inhaber verschiedener nach dem Urheberrechtsgesetz geschützter Leistungen als Werkbearbeiter, Produzent und Verleger zu sein, die sich in Darbietungen und Aufnahmen der Künstlerin verkörpern. Solche Aufnahmen hätten sich in zahlreichen Videos gefunden, die Nutzern bei YouTube online gestellt hätten und die dann über die Plattform abrufbar gewesen seien. Rechte zur Nutzung der Stücke seien aber nicht eingeräumt worden. Die Aufnahmen seien ferner zum Teil mit anderen Inhalten der Videos wie Filmen, Bildern oder Texten verknüpft worden, was einer eigenständigen Rechtseinräumung bedurft hätte. Zum Teil soll es sich auch um nicht autorisierte Live-Mitschnitte gehandelt haben.
Arnd Haller, Leiter der Rechtsabteilung bei Google Deutschland, kündigte inzwischen an, gegen das rund 60 Seiten lange Urteil Widerspruch einzulegen. Die umfangreiche Peterson-Klage sei zwar "weitestgehend abgewiesen" worden. Mit der Verpflichtung, drei bestimmte Videos nicht mehr zugänglich zu machen, habe sich das Gericht aber über einschlägige EU-Richtlinien hinweggesetzt. Diese Entscheidung werde "zu einer ganz erheblichen Rechtsunsicherheit bei allen Anbietern von Videoplattformen, Meinungsforen, Social Communities, Blogs und vielen weiteren Internetdiensten in Deutschland führen", weshalb der Gang in die Revision nötig sei. Haller zeigte sich zugleich zuversichtlich, dass der Richterspruch "keinen Bestand haben wird".
Ein Google-Sprecher führte gegenüber heise online aus, dass sich die Klage auf viele weitere Werke mit Songs Brightmans bezogen habe. Mit den meisten Ansprüchen habe sich Peterson daher nicht durchsetzen können. Zudem müsse er die gesamten Kosten des Verfahrens tragen. Trotzdem gehe das Urteil in den drei anerkannten Fällen deutlich zu weit. Laut der europäischen E-Commerce-Richtlinie haften Provider, die fremde Inhalte auf eigenen Rechnern zum Abruf bereithalten, nur "nach Kenntnis" offenkundig rechtswidriger Inhalte. Eine allgemeine Überwachungspflicht von Inhalten für die Anbieter schließt das hierzulande mit dem Telemediengesetz umgesetzte Rahmenwerk aus. In einem von der GEMA vorgebrachten Rechtsstreit gegen YouTube hatte das Landgericht der Hansestadt jüngst einen Verfügungsantrag der Musikverwertungsgesellschaft zurückgewiesen. Zugleich ließ es aber durchblicken, der GEMA wohl prinzipiell ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch zustehe.
Quelle :
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YouTube: "Das Leben in einem Tag" erkunden
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Antwort #103 am:
06 September, 2010, 11:08 »
Der 24. Juli 2010 war für viele Menschen ein besonderer Tag. Für Sie nicht? Dann schauen Sie sich das Projekt "
Das Leben in einem Tag
" an, das YouTube Anfang Juli ins Leben gerufen hat und nun Fortschritte macht.
Jeder Interessierte konnte mit seiner Kamera beliebige Szenen aus seinem Alltag aufnehmen, egal ob es ein Fußball-Spiel in der Nachbarschaft war, der tägliche Weg zur Arbeit oder vielleicht sogar die eigene Hochzeit. Natürlich konnten auch negative Momente dabei sein, beispielsweise der Tod eines geliebten Menschen.
Das Rohmaterial wird derzeit vom bekannten Oscar-prämierten Regisseur Kevin Macdonald zu einem Dokumentarfilm zusammengeschnitten. Als Produzent unterstützt ihn Ridley Scott, der durch Filme wie "Gladiator" und "Black Hawk Down" bekannt ist.
Über 80.000 Videos aus 197 Ländern wurden via YouTube eingesendet. Damit ist "Das Leben in einem Tag" der größte von Zuschauern erstellte Film. Einige der Einsendungen wurden bereits von den beiden kreativen Köpfen durchgesehen und in einer Galerie online gestellt. Der fertige Film soll im Januar 2011 auf dem Sundance Film Festival Premiere feiern.
Quelle :
http://winfuture.de
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Youtube und Rechteverwerter ringen weiter um Vergütung von Musikrechten
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Antwort #104 am:
30 September, 2010, 16:27 »
Im Streit um die Vergütung von Urheberrechten bei Musikvideos hat sich Youtube mit der französischen Verwertungsgesellschaft Sacem auf ein Vergütungsmodell geeinigt. Das teilten die Google-Tochter und die Sacem am Donnerstag in Paris mit, ohne auf Einzelheiten des Vertrags einzugehen. Laut dpa-Bericht soll die Vereinbarung ähnlich wie in Italien aussehen, wo Google mit der Musikindustrie die Werbeeinnahmen teilt.
In dem langwierigen Disput zwischen der Verwertungsgesellschaften und Online-Diensten wie Youtube geht es unter anderem um die Frage, wie die Nutzung von geschützten Werken im Netz vergütet werden soll. Während die meisten Verwertungsgesellschaften zunächst auf ihr traditionelles Vergütungsmodell bestanden und einen festen Betrag pro Abruf eines Videos verlangten, bevorzugen die Diensteanbieter wie Google eine Beteiligung der Verwerter an den Werbeeinnahmen.
Mit der zunächst bis 2012 befristeten Einigung für den französischen Markt bröckelt die ehemals geschlossene Front der großen Verwerter nach ähnlichen Abkommen in Italien und den Niederlanden weiter ab. Damit steigt auch der Druck auf Youtube Deutschland und die hiesige Verwertungsgesellschaft Gema, die sich den Vorstellungen der Videoplattform bisher hartnäckig widersetzt. Die Gema hatte die Verhandlungen mit Youtube zuletzt platzen lassen und versucht derzeit, auf dem Rechtsweg Fakten zu schaffen.
Nach dem zunächst gescheiterteten Versuch, eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung verschiedener Musikstücke auf Youtube zu erwirken, kündigte die Gema am Donnerstag an, die Angelegenheit im Hauptsacheverfahren weiter zu verfolgen. Das Gericht hatte in seiner Ablehnung des Eilantrags aus verfahrenstechnischen Gründen darauf hingewiesen, dass einiges für einen Unterlassungsanspruch der Gema spreche.
"Wir halten das Hauptsacheverfahren gegen YouTube für den richtigen Weg und sind aufgrund der Urteilsbegründung des Landgerichts Hamburg optimistisch, dass unsere Ansprüche gegenüber YouTube gerechtfertigt sind", sagt Gema-Chef Harald Heker und spricht damit auch für die mitklagenden sieben internationalen Partnergesellschaften, zu denen etwa die Italiener und auch die französische Sacem gehört – deren frischgebackene Einigung mit Youtube gilt für den französischen Markt, während die Verwertung des Repertoires in Deutschland noch einer Vereinbarung bedarf.
Youtube setzt dabei weiter auf eine Einigung am Verhandlungstisch. "Wir sind offen für Verhandlungen", sagte der für Youtube Europa zuständige Google-Manager Patrick Walker der dpa. Er könne sich nicht erklären, wieso in Deutschland nicht möglich sein soll, was in Italien, Frankreich oder den Niederlanden funktioniere. Er hoffe, dass die dortigen Vereinbarungen Modellcharakter für Deutschland haben können. "Wir müssen uns in der Mitte treffen können." Eine Bezahlung pro Abruf eines Videos komme nicht aber nicht in Frage.
Dass sich die Sacem in Frankreich mit Youtube einigt, in Deutschland aber weiter gegen den Diensteanbieter vorgeht, weist auch auf das strukturelle Problem der traditionellen Verwertungsmodelle hin. Für eine legale Nutzung geschützter Inhalte müssen für jedes Territorium Verträge mit verschiedenen Verwertern abgeschlossen werden – für globale Dienste wie Youtube ein schwieriges Unterfangen.
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