Autor Thema: VDSL-Zukunft wird spannend  (Gelesen 5182 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 158890
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Telekom-Gesetz könnte gesamten Ausbau stoppen
« Antwort #15 am: 27 November, 2006, 16:30 »
Die Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) schlägt Alarm. Die geplante Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geht nach Ansicht des Verbands weit über den Schutz des neuen VDSL-Glasfasernetzes hinaus. Die gesamte technologische Weiterentwicklung der Netze im Wettbewerb werde auf diese Weise laut VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner gefährdet.

Weitreichende Folgen

Nachdem sich die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD in der vergangenen Woche bereits auf einen Kompromiss zum neuen TKG geeinigt hätten, reiche die in das Gesetz übernommene Definition für "neue Märkte" trotzdem aus, um den kompletten Ausbau der Breitband-Infrastruktur durch die Wettbewerber zu stoppen. Grützner appelliert nun an den Wirtschaftsausschuss des Bundestags, das Gesetz in letzter Minute noch zu ändern.

Kabelverzweiger für Wettbewerber tabu?

Nach der beschlossenen Definition soll laut Verband bereits die Erhöhung der Reichweite bestehender Produkte ausreichend sein, um einen neuen Markt abzugrenzen. Neue Märkte sollen laut Gesetz eine Zeit lang von der Regulierung durch die Bundesnetzagentur ausgenommen werden. Die von der Telekom geplante Aufrüstung der Kabelverzweiger habe aber etwa auch zum Ziel, die Reichweite breitbandiger Internetzugänge zu erhöhen. Die Wettbewerber fürchten nun, dass dies laut Gesetz auch zu einer Regulierungsfreistellung führt und ihnen so der Zugang zu den Kabelverzweigern verwehrt würde.

"Ohne Zugang zu den Kabelverzweigern und der Glasfaser-Zuführung lässt sich das von uns verfolgte Ziel, deutlich mehr Kunden etwa per ADSL2+ ans schnelle Internet anzuschließen, nicht mehr realisieren", sagt Grützner. Sogar die in Deutschland anstehende Umrüstung des Netzes auf IP-Technologie werde von der Regulierungsfreistellung erfasst. Das gehe weit über die offiziell gewünschte Freistellung hinaus. Der TK-Entwurf soll noch in dieser Woche vom Bundestag verabschiedet werden. Laut Verband sei mit verheerenden Folgen für den gesamten Breitbandmarkt und die von den Wettbewerbern geplanten Milliardeninvestitionen zu rechnen.

Quelle : www.onlinekosten.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 158890
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Weg frei für Regulierungsferien beim VDSL-Netz der Telekom
« Antwort #16 am: 29 November, 2006, 15:47 »
Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch mit schwarz-roter Mehrheit Änderungsanträge der großen Koalition am Telekommunikationsgesetz (TKG) angenommen. Gemäß dem neuen Paragraph 9a sollen "neue Märkte" damit grundsätzlich nicht der Regulierung unterliegen. Nur wenn "Tatsachen die Annahme rechtfertigen", dass bei fehlender staatlicher Kontrolle "die Entwicklung eines nachhaltig wettbwerbsorientierten Marktes im Bereich der Telekommunikationsdienste oder -netze langfristig behindert wird", soll die Bundesnetzagentur einschreiten. Dabei soll sie "insbesondere das Ziel der Förderung von effizienten Infrastrukturinvestitionen und die Unterstützung von Innovationen" berücksichtigen.

Die große Koalition kommt mit der Regelung, die nach der Entscheidung im Wirtschaftsausschuss nun bereits am morgigen Donnerstag vom gesamten Parlament verabschiedet werden soll, gemäß einer bereits vergangene Woche erfolgten Einigung einem alten Wunsch der Deutschen Telekom nach. Diese hatte sich frühzeitig im vergangenen Jahr an die Bundesregierung mit der Bitte gewandt, die rund 3 Milliarden Euro Investitionen für ihr geplantes VDSL-Netz vor Mitnutzungsauflagen für die Konkurrenz zu schützen. Prompt gelobte Schwarz-Rot im Koalitionsvertrag, diesem Begehr Folge leisten zu wollen. Der später vorgelegte Regierungsvorschlag zur Festschreibung der "Regulierungsferien" in der TKG-Änderung wird mit dem Votum des Wirtschaftsausschusses nun nur noch "klarer strukturiert", wie es in der Begründung der Änderungsanträge der Koalition heißt.

Die Freistellung lehnt sich demnach nun "sehr eng an Vorgaben der EU-Kommission" an, die sich allerdings wiederholt vehement gegen die Klausel ausgesprochen und mit Klage wegen Verletzung des EU-Vertrags gedroht hat. Im Übrigen stimme die Formulierung auch mit den Vorschlägen der Monopolkommission überein. Diese habe es jüngst für wenig umstritten erklärt, dass "neue Märkte zunächst von der Regulierung befreit sein sollten, damit Anreize für die Entwicklung neuer Produkte und Dienste erhalten bleiben". Die Koalition verteidigt die Regulierungsausnahme weiter mit dem Argument, dass die damit einhergehende "temporäre Möglichkeit übernormaler Gewinne letztlich auch zu einem Zusatznutzen der Verbraucher führt und weder aus wettbewerbspolitischer noch aus gesamtwirtschaftlicher Sicht bedenklich ist". Bestünde aber die Gefahr einer Verfestigung der Monopole, "besteht eindeutig Bedarf für regulatorische Eingriffe".

Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbands der Telekom-Herausforderer VATM, kritisiert die entscheidende Weichenstellung im Wirtschaftsausschuss stark: "Statt zu mehr Planungssicherheit führt der Gesetzentwurf für den gesamten Markt, mithin auch für die Deutsche Telekom, zu enormer Rechtsunsicherheit." Absolut unklar bleibe, unter welchen Voraussetzungen künftig reguliert werden solle. Der Gesetzentwurf lässt nach Grützners Ansicht nicht nur "jede wettbewerbsorientierte ordnungspolitische Linie vermissen", sondern weise nun nach Abschluss aller Beratungen und Expertenrunden auch noch gravierende Mängel auf. So gebe es etwa Widersprüche zwischen dem Gesetzeswortlaut und der Begründung zur Definition "neue Märkte". Gerichtliche Auseinandersetzungen seien damit vorprogrammiert.

Ironischerweise könnte sich die umstrittene Gesetzesänderung schier als unnötig herausstellen. Einige Analysten bezweifeln laut einem Bericht der Financial Times Deutschland, ob der Rosa Riese sein geplantes, VDSL-Anschlüsse beim Endkunden mit bis zu 50 Mb/s ermöglichendes Glasfasernetz angesichts enormen Spardrucks überhaupt wie geplant bauen wird. Der inzwischen geschasste Ex-Konzernchef Kai-Uwe Ricke hätte Börsengroßanlegern zuletzt versprochen, nochmals knapp fünf Milliarden Euro weniger auszugeben. Marktbeobachter von der Hypo-Vereinsbank hätten deshalb die Prognosen für VDSL-Investitionen für 2007 und Folgejahre reduziert. Der neue, aus dem Mobilfunkbereich kommende Telekom-Chef René Obermann habe zudem wenig Interesse an VDSL und dem Verbuddeln von Milliarden ins Festnetz. Die großen grauen Kabelkästen, welche der Altmonopolist momentan in einzelnen Großstädten für VDSL ins Stadtbild stellt und die von Konkurrenten als "Trabbi-Garagen" verhöhnt werden, könnten daher ein seltener Anblick bleiben.

Gemäß Empfehlungen von Experten bei einer Anhörung zur TKG-Änderung hat der Wirtschaftsausschuss ferner einheitlichere Anzeigepflichten für den Preis von Telekommunikationsdienstleistungen beschlossen. Er muss zukünftig deutlich lesbar dargestellt und für Premium-SMS ab 2 Euro auch bestätigt werden. Für die Preisansagepflicht ist für Festnetz und Mobilfunk eine Preisobergrenze für 3 Euro pro Minute festgesetzt worden. Weiteren Forderungen von Verbraucherschützern wie zu einer Ansagepflicht bei "Call by Call"-Gesprächen will Schwarz-Rot nicht nachkommen. Der Gesetzesentwurf dürfte morgen erwartungsgemäß in 2. und 3. Lesung vom Bundesratsplenum verabschiedet werden. Danach haben die Länder über den Bundesrat noch ein Wörtchen mitzureden.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 158890
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Bundestag verabschiedet Telekommunikationsgesetz
« Antwort #17 am: 30 November, 2006, 16:28 »
Der Bundestag hat heute mit den Stimmen der Regierungskoalition die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verabschiedet. Es beinhaltet unter anderem eine Relegung, nach der das VDSL-Netz der Telekom für eine befristete Zeit von der Regulierung durch die Bundesnetzagentur befreit wird. Die Europäische Kommission hatte die Regulierungsferien für den Bonner Konzern kritisiert und mit einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland gedroht. Mit dem Gesetz werden zudem die Rechte der Verbraucher gestärkt.

Die Opposition kritisierte die Gesetzes-Novelle. Ihrer Ansicht nach werden die Konkurrenten der Telekom benachteiligt. Da die Netzagentur nur bei einer "langfristigen" Beeinträchtigung des Wettbewerbs einschreiten dürfe, drohe der Wegfall von vielen Arbeitsplätzen bei den Konkurrenten, sagte der FDP-Medienexperte Hans-Joachim Otto laut dpa. Zudem drohe ein Konflikt mit der Europäischen Kommission. Martin Dörmann (SPD) verteidigte hingegen das Gesetz als "europarechtskonform".

Die Telekom will 3 Milliarden Euro in das VDSL-Netz mit Übertragungsraten von bis zu 50 Megabit pro Sekunde stecken. Der Konzern verlangt für den Netzausbau Investitionssicherheit. Insgesamt sollen 50 Großstädte angeschlossen werden. Mit VDSL will die Telekom ihre Netze für so genannte Triple-Play-Angebote aufrüsten, die Internet, Telefonie und Medieninhalte bündeln.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 158890
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Neues Telekommunikationsgesetz erhält viele schlechte Noten
« Antwort #18 am: 01 Dezember, 2006, 09:59 »
Bei Verbraucherschützern, Telekom-Konkurrenten und dem US-Handelsministerium stößt die Festschreibung der Regulierungsferien für das VDSL-Netz der Deutschen Telekom und die Vorgabe neuer Kundenschutzregeln für den Telekommunikationsmarkt nicht auf Gegenliebe. Der Bundestag hatte die entsprechenden Bestimmungen am gestrigen Donnerstag mit den Stimmen von Schwarz-Rot im Rahmen der Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. "Das Gesetz schottet die Deutsche Telekom beim Ausbau der Glasfasernetze gegen Wettbewerber ab und bringt nicht die notwendige Verbesserung beim Verbraucherschutz," zeigte sich Patrick von Braunmühl, Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), enttäuscht von dem im Wirtschaftsausschuss des Bundestags vorbereiteten Beschluss der Parlamentarier.

Das TKG räumt dem Altmonopolisten eine befristete Freistellung von Vorab-Regulierungsauflagen der Bundesnetzagentur ein. Nach Auffassung des vzbv fördern Bundesregierung und Bundestag mit diesem Vorgehen "Remonopolisierungstendenzen" im Telekommunikationsmarkt und "nehmen infolge dessen billigend nachteilige Wirkungen für die Telekommunikationsnutzer in Kauf". Nicht ausreichend hält der Verband auch die gesetzliche Bekämpfung der Telefonabzocke. Er verweist darauf, dass der anhaltende Missbrauch mit teuren Bezahl-Nummern wie zum Beispiel im 0900-Bereich oder bei Kurzwahldiensten im Mobilfunk einer der Hauptauslöser für die aktuelle Gesetzesänderung gewesen sei. Hilfreich gewesen wäre daher eine Verpflichtung von "Call by Call"-Anbietern zur vorherigen Preisansage und "eine niedrige Schwelle für die verbindliche Preisansage vor der Nutzung teurer entgeltlicher Telefonmehrwertdienste" vom Live-Chat-Abo bis zur Telefonauskunft.

Nach dem verabschiedeten Wortlaut des Gesetzes müssen Preisinformationen für Auskunfts- oder Massenverkehrsdienste wie beim Televoting und Kurzwahl-Dienste wie Klingeltöne oder Logos erst ab einem Preis von 2 Euro deutlich sichtbar und gut lesbar präsentiert werden, beklagt der vzbv. Er hatte sich für eine Grenzziehung bei 1 Euro stark gemacht. Auch die einheitlich festgelegte Preisobergrenze für Mehrwertdienste von 3 Euro pro Minute im Festnetz und Mobilfunk scheint den Verbraucherschützern viel zu hoch. Andererseits dürfen Abo-Verträge für Kurzwahl-Dienste künftig nur noch zustande kommen, wenn der Kunde diese bestätigt. Auch soll es jederzeit ein Kündigungsrecht geben. Abo-Kunden können ferner auf Verlangen eine kostenlose "Warn-SMS" erhalten, wenn sich die Rechnung auf 20 Euro im Monat beläuft.

Volker Kitz, Rechtsexperte beim Branchenverband Bitkom, hält die Verbraucherschutzbestimmungen dagegen für mehr als ausreichend: "Die Unternehmen werden nun noch mehr Geld als bisher schon in den Kundenschutz investieren", kündigte er an. Dazu hätte es aber keinen Zwang durch den Gesetzgeber gebraucht, denn die Anbieter wüssten, "dass zufriedene Kunden auch bleibende Kunden sind". Der Staat sollte sich jetzt aber endlich seinerseits dazu durchringen, die mit der geplanten Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung noch einmal steigenden Kosten für die Telekommunikationsüberwachung zu tragen, fordert Kitz. Die Verpflichtung von Unternehmen "zu Hilfssheriffs auf eigene Rechnung" binde bei diesen Geld, "das auch in innovativen Kundenschutz investiert werden könnte."

Branchenverbände wie der VATM oder der BREKO waren im Vorfeld vehement gegen die Regulierungsferien für den Erzrivalen Sturm gelaufen. Sie setzen ihre Hoffnung nun vor allem auf Brüssel. Die EU-Kommission hatte im Vorfeld für den Fall der Verabschiedung des Gesetzes bereits den Gang vor den Europäischen Gerichtshof angekündigt. Die Verbände haben sich vor kurzem in einem gemeinsamen Schreiben direkt an den Präsidenten der EU-Kommission, José Manuel Barroso, gewandt. In ihrem Brief weisen sie den Portugiesen auf einen drohenden abermaligen Monopolstatus der Telekom und massive negativen Folgen sowohl für Wettbewerber als auch für Verbraucher hin. Unterstützung erhielten sie vom Deutschen Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation (DVPT).

Das US-Handelsministerium hatte laut der Nachrichtenagentur Dow Jones Newswires kurz vor den entscheidenden Lesungen des TKG im Bundestag einen Brief an das Bundeswirtschaftsministerium geschrieben. Eine Freistellung des neuen Telekom-Hochgeschwindigkeitsnetzes von der Regulierung könnte Herausforderer der Telekom benachteiligen, schrieb der Staatssekretär für internationalen Handel, Franklin Lavin, an Wirtschafts-Staatssekretär Bernd Pfaffenbach: "Da die USA für freie Märkte sind und einen Deregulierungs-Ansatz verfolgen, sind wir besorgt, dass diese Ferien, wie vorgeschlagen, den Wettbewerb und die Entwicklung eines robusten Telekommunikationsmarktes untergraben." Wirtschafts-Staatssekretärin Dagmar Wöhrl verteidigte die Regelungen dagegen im Bundestag. Laut der CSU-Politikerin "ist es uns gelungen, einen Ausgleich zwischen den vielschichtigsten Interessenlagen zu finden".

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 158890
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Widerstand gegen Regulierungsferien beim VDSL-Netz im Bundesrat
« Antwort #19 am: 11 Dezember, 2006, 12:56 »
Hamburg und Niedersachsen haben sich im Wirtschaftsausschuss des Bundesrats gegen die vom Bundestag beschlossene Regulierungsfreistellung für "Neue Märkte" im Telekommunikationsbereich stark gemacht. In einem entsprechenden Antrag der beiden Länder gegen die heftig umstrittene Änderung am Telekommunikationsgesetz (TKG) heißt es unter anderem, dass die von der großen Koalition befürworteten Regulierungsferien für das VDSL-Netz der Deutschen Telekom nicht mit EU-Recht zu vereinbaren seien und einer wettbewerbsbehindernden Rückkehr zum Monopol des Rosa Riesen Vorschub geleistet werde. Kritisiert wird, dass der Ermessensspielraum des nationalen Regulierers eingeschränkt werden soll. Die Bundesnetzagentur kann laut dem verabschiedeten Gesetzesentwurf erst bei langfristigen Marktbehinderungen einschreiten.

Gemäß dem neuen Paragraphen 9a im Telekommunikationsgesetz sollen "neue Märkte" grundsätzlich nicht der Regulierung unterliegen. Nur wenn "Tatsachen die Annahme rechtfertigen", dass bei fehlender staatlicher Kontrolle "die Entwicklung eines nachhaltig wettbwerbsorientierten Marktes im Bereich der Telekommunikationsdienste oder -netze langfristig behindert wird", soll die Bundesnetzagentur einschreiten. Dabei soll sie "insbesondere das Ziel der Förderung von effizienten Infrastrukturinvestitionen und die Unterstützung von Innovationen" berücksichtigen. Die große Koalition kam mit der Regelung einem alten Wunsch der Deutschen Telekom nach. Diese hatte sich frühzeitig im vergangenen Jahr an die Bundesregierung mit der Bitte gewandt, die rund 3 Milliarden Euro Investitionen für ihr geplantes VDSL-Netz vor Mitnutzungsauflagen für die Konkurrenz zu schützen.

Generell erhielten einzelne Regulierungsziele einseitig Vorrang, geben Hamburg und Niedersachsen nun zu bedenken. Ferner sei der Kriterienkatalog für die Definition "neuer Märkte" verfehlt. Der Antrag bemängelt schließlich, dass im TKG-Änderungsgesetz keine Regelung für die effiziente Ausgestaltung einer sektorspezifischen Missbrauchskontrolle enthalten sei. Im Ergebnis bestehe durch das von der EU-Kommission angekündigte Vertragsverletzungsverfahren eine erhebliche Rechts- und Planungsunsicherheit für alle Marktteilnehmer. Am kommenden Freitag wird sich nun das Plenum des Bundesrats in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr mit der TKG-Novelle und dem Antrag beschäftigen (Tagesordnungspunkt 74).

Wettbewerber der Telekom schöpfen angesichts der Sorgen der Wirtschaftspolitiker auf Länderebene wieder Hoffnung auf einen "fairen" VDSL-Zugang. Sie kritisieren die geplanten Regulierunsferien seit langem scharf, da damit für alle Marktteilnehmer Planungsunsicherheiten entstünden und Wettbewerbs- sowie Ordnungspolitik flöten gehen würden. "Die Länder kritisieren zu Recht, dass der Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung das eigentliche Ziel, Innovationen zu ermöglichen und Infrastrukturinvestitionen zu fördern, konterkariert", begrüßt der Geschäftsführer des Branchenverbands VATM, Jürgen Grützner, daher den Vorstoß im Bundesrat. Die Länderchefs hätten am Freitag "die letzte Chance, die berechtigten Einwände gegen die TKG-Novelle in ihrer jetzigen Form zu berücksichtigen".

Auch der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) freut sich, dass der Weg frei gemacht werden könnte für eine Wiederaufnahme der Diskussion im Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag. "Wir werden nochmals alles in den Ring werfen, um im zweiten Anlauf eine Lex Telekom zu verhindern", kündigte Breko-Geschäftsführer Rainer Lüddemann an. Es habe schließlich nicht an "ökonomischen Gutachten, wissenschaftlicher Kritik und politischen Warnungen vor allem aus Brüssel wahrlich nicht gemangelt". Diese Argumente dürften nicht ein weiteres Mal überhört werden, "wenn sich die Politik nicht erneut einem Scheitern in letzter Sekunde aussetzen möchte." Allerdings sieht Lüddemann auch die Gefahr, dass der in den vergangenen Monaten stärker gewordene Einfluss der Telekom-Lobby im ungünstigsten Fall im Vermittlungsausschuss für eine noch wettbewerbsfeindlichere Regelung sorgen könnte.

Berlin hat die TKG-Reform dagegen erneut verteidigt. Es handle sich dabei nicht um eine "Lex Telekom" oder "Lex VDSL", betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (PDF-Datei) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Im Gesetz sei eine Regelung gefunden worden, die entsprechende Prüfungen durch die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde je nach zu erwartender Markt- und Wettbewerbssituation mit unterschiedlichen Rechtsfolgen vorsehe. Für den Fall, dass vorab mit einem dauerhaften "privaten Monopol" gerechnet werden muss, dürfe auf Regulierung nicht verzichtet werden. Die konkrete Einzelfallprüfung obliege der Bundesnetzagentur.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 158890
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Telekom: Bitstrom-Zugang ohne VDSL und Entbündelung
« Antwort #20 am: 14 Dezember, 2006, 16:18 »
Wie von der Bundesnetzagentur gefordert hat die Telekom heute das IP-Bitstrom-Angebot vorgelegt, berichtet die Frankfurt Allgemeine Zeitung. Der IP-Bitstrom-Zugang soll Wettbewerber in die Lage versetzen, Endkunden eigene breitbandige Internetzugänge anzubieten, ohne die gesamte Teilnehmeranschlussleitung mieten zu müssen.

Bei dem nun vorgelegten Angebot handelt es sich aber offenbar nur um die Zusammenfassung bestehender Großhandelsprodukte und Zusammenschaltungsleistungen. Trotz der Forderungen aus Brüssel bietet die Telekom keinen Zugriff auf das schnelle VDSL-Netz an und erfüllt damit auch eine zentrale Forderung der Bundesnetzagentur nicht. Auch ein entbündelter DSL-Zugang, also ohne Telefonanschluss, ist im Angebot nicht enthalten.

Vermutlich werden nun langwierige Verhandlungen zwischen der Telekom, ihren Wettbewerbern und der Bundesnetzagentur beginnen, deren Ausgang vollkommen offen ist. Die Telekom erwartet gegenüber dem Status Quo weder von den Preisen noch von den angebotenen Leistungen her eine grundlegende Änderung.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 158890
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Bundesrat will umstrittenem Telekommunikationsgesetz zustimmen
« Antwort #21 am: 14 Dezember, 2006, 17:55 »
Der Bundesrat wird der umstrittenen Neufassung des Telekommunikationsgesetzes zustimmen, die das neue VDSL-Glasfasernetz der Deutschen Telekom begünstigt. Nach dpa-Informationen gibt es dafür in der Länderkammer, die am Freitag entscheidet, eine klare Mehrheit. Damit steuert Deutschland auf ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zu. Dies würde 2007 die deutsche EU-Ratspräsidentschaft überschatten.

Brüssel kritisiert, dass die vom Bundestag bereits beschlossene Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) den Wettbewerb in einem der Telecom-Zukunftsmärkte bereits zum Start ausbremst. Das neue Breitband-Netz der Deutschen Telekom soll für eine gewisse Zeit von der Regulierung durch die Bundesnetzagentur befreit werden.

In den Ländern gab es bis zuletzt Kontroversen über das TK-Gesetz. Während der Rechtsausschuss des Bundesrats aus Haftungsgründen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses empfiehlt, rät der Wirtschaftsausschuss grundsätzlich zur Annahme. Dieses Gremium kritisiert aber in einem Zusatzprotokoll, dass das Gesetz "eine wettbewerbshindernde Rückkehr zu alten Monopolsituationen" ermögliche. Zudem seien einige Regelungen zu den neuen Märkten nicht EU-konform.

Damit begründet auch EU-Kommissarin Viviane Reding ihre scharfe Ablehnung. Die Koalition und Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) glauben dagegen, das Gesetz sei europarechtlich einwandfrei. Die Deutsche Telekom will drei Milliarden Euro in das VDSL-Netz mit Übertragungsraten von bis zu 50 Megabit pro Sekunde stecken. Der Konzern argumentiert, ohne Investitionssicherheit könne diese enorme Summe nicht aufgebracht werden. Insgesamt sollen 50 Großstädte angeschlossen werden.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 158890
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Bundesrat winkt Telekommunikationsgesetz und Anti-Terrorgesetze durch
« Antwort #22 am: 15 Dezember, 2006, 12:32 »
Die Länderchefs hatten es am heutigen Freitag eilig, die  umstrittene Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Bundesrat passieren zu lassen. Nachdem der nordrhein-westfälische Minister für Bundes- und Europa-Angelegenheiten sowie der parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Hartmut Schauerte noch einmal für die ausgeglichenen Regelungen geworben hatten, stimmte der Bundesrat für die Novelle. Ein Antrag des federführenden Wirtschaftsausschusses, mit dem das Gesetz als "nicht EU-rechtskonform" kritisiert werden sollte, fand keine Mehrheit. Um das Inkrafttreten der TKG-Reform nicht zu verzögern, widersetzten sich die Landesfürsten auch dem Begehr des Rechtsausschusses, wegen der 2003 ins TKG aufgenommenen Klausel zur Entschädigung von Telcos und Providern für ihre Hilfsleistungen bei staatlichen Überwachungsmaßnahmen den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Besonders umkämpft ist die Gesetzesänderung, weil sie "neue Märkte" für unbestimmte Zeit von der Regulierung freistellen will. Die damit einhergehenden Regulierungsferien für das VDSL-Netz der Deutschen Telekom werden von Wettbewerbern und Oppositionspolitikern als Signal zur erneuten Monopolisierung des Telekommunikationssektors scharf kritisiert. Auch die EU-Kommission hat wiederholt angekündigt, bei Inkrafttreten des Gesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung anzustrengen. Der Ende vergangene Woche aufgeloderte Widerstand von Ländern wie Hamburg oder Niedersachsen gegen die Bestimmung erlosch im Vorfeld der Abstimmung wieder. Auch die Bedenken der Wirtschaftspolitiker, die zumindest in einem Zusatzprotokoll dokumentiert werden sollten, bügelten die Länderchefs weg.

Der Wirtschaftsausschuss hatte moniert, dass die gesetzlichen Vorgaben einzelne Regulierungsziele vorzögen und der Kriterienkatalog zur Definition neuer Märkte zu schwammig sei. Er beklagte ferner, dass es Eingriffsmöglichkeiten für den Regulierer erst bei langfristigerer Wettbewerbsbehinderungen geben soll. Damit würde die angestrebte Klausel die "ordnungspolitische Zweckbestimmung des EU-Rechtsrahmens" und die darin getroffenen Befugnisse der Bundesnetzagentur zur Marktanalyse konterkarieren. Darüber hielten die Wirtschaftspolitiker auch eine "effiziente Ausgestaltung der nachträglichen Entgeltregulierung und der besonderen Missbrauchsaufsicht" für "dringend notwendig".

Ohne jegliche Einwände hat der Bundesrat zudem die neuen, vom Bundestag mit schwarz-roter Mehrheit Anfang Dezember beschlossenen Anti-Terrorgesetze abgenickt. Es geht dabei zum einen um die Befugnis für das Bundeskriminalamt, von Januar an eine zentrale Anti-Terrordatei einzurichten und dabei vorhandene Datenbestände von Polizeien und Geheimdiensten zusammenzuführen. In Kraft treten kann zudem das volksnah betitelte Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG), das die den Geheimdiensten nach dem 11. September gegebenen erweiterten Befugnisse verlängert und erneut ausdehnt.

Neben dem Verfassungsschutz können so künftig auch Bundesnachrichtendienst (BND) und Militärischer Abschirmdienst (MAD) Auskünfte bei Luftfahrtunternehmen, Banken, Post-, Telekommunikations- und Telediensteunternehmen einholen. Dies gilt nicht mehr nur bei Terrorverdacht, sondern auch im Rahmen der Aufklärung "verfassungsfeindlicher Bestrebungen" im Inland. Entsprechend ausgedehnt wird die Ermächtigung zum Einsatz des IMSI-Catchers für die Mobilfunküberwachung. Verdeckt fahnden dürfen Sicherheitsbehörden ferner im Schengener Informationssystem.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 158890
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
EU-Kommission plant Klage gegen Deutschland wegen TKG-Novelle
« Antwort #23 am: 15 Dezember, 2006, 19:24 »
Die EU-Kommission will Deutschland wegen Vertragsverletzung verklagen, sobald die heute vom Bundesrat verabschiedete Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft tritt. Das sagte Kommissionssprecher Martin Selmayr laut Medienberichten. Brüssel kritisiert an dem neuen Gesetz, dass das neue Breitband-Netz der Deutschen Telekom für eine gewisse Zeit von der Regulierung durch die Bundesnetzagentur befreit werden soll. Damit werde der Wettbewerb in einem der Telecom-Zukunftsmärkte bereits zum Start ausgebremst. Die Klage werde voraussichtlich im Mai eingereicht, wird Selmayr weiter zitiert.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 158890
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
EU-Kommissarin bereitet Verfahren wegen TKG-Novelle vor
« Antwort #24 am: 20 Dezember, 2006, 17:18 »
Die EU-Kommission bereitet wegen der kürzlich verabschiedeten Änderung des Telekommunikationsgesetzes mit Hochdruck ein Vertragsverletzungsverfahren vor. Wie der Sprecher von Medien-Kommissarin Viviane Reding heute in Brüssel sagte, erteilten ihr die Kollegen ein entsprechendes Mandat. Reding und die für Wettbewerbsrecht zuständige Kommissarin Neelie Kroes hatten die Bundesregierung wiederholt gewarnt, das Gesetz auf den Weg zu bringen. Nach Einschätzung der Brüsseler Behörde wird die Deutsche Telekom durch einen Passus zu Regulierungsferien gegenüber der Konkurrenz bevorzugt. Es dürfte die erste Verfahrenseröffnung unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft sein, die am 1. Januar beginnt und ein halbes Jahr dauert.

Mit Vertragsverletzungsverfahren, die in einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg münden können, will die Kommission die Mitgliedstaaten zwingen, das EU-Recht einzuhalten. Der Bundesrat hatte dem Gesetz am vergangenen Freitag zugestimmt. Es wird voraussichtlich Mitte Januar in Kraft treten. Der Kommissionssprecher kündigte an, genau in diesem Moment werde der Bundesregierung die Verfahrenseröffnung schriftlich mitgeteilt.

Das Gesetz stellt das neue VDSL-Glasfasernetz der Deutschen Telekom, die in die Technik drei Milliarden Euro investieren will, zunächst von der deutschen Wettbewerbsaufsicht – der Bundesnetzagentur – frei. Der Konzern argumentiert, ohne Investitionssicherheit könne diese enorme Summe nicht aufgebracht werden. Insgesamt sollen 50 Großstädte angeschlossen werden. Wettbewerber der Telekom haben angekündigt, ihre Investitionen in dem Zukunftsmarkt zu drosseln.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 158890
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
EU und USA bringen sich gegen umstrittenes Telekom-Gesetz in Stellung
« Antwort #25 am: 04 Januar, 2007, 19:03 »
Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) sorgt auch auf internationaler Ebene weiter für Diskussionen. In einem Interview mit der Berliner Zeitung bekräftigte die für Medien und Kommunikation zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding ihre Absicht, gegen die von der Bundesregierung im neuen Telekommunikationsgesetz verankerte Ausnahmeregelung für das VDSL-Netz der Telekom vor Gericht zu ziehen. Außerdem deutete sie an, dass Deutschland noch weiterer Ärger drohe. Reding kann sich vorstellen, dass andere Länder bei der Welthandelsorganisation WTO gegen das Gesetz vorgehen. Aus den USA, erklärte die Kommissarin, gebe es bereits entsprechende Signale.

Bereits vor Verabschiedung der umstrittenen TKG-Novelle hatte der Staatssekretär für internationalen Handel im US-Handelsministerium, Franklin Lavin, das Bundeswirtschaftsministerium schriftlich über die Besorgnis der Amerikaner informiert, dass die Freistellung des VDSL-Netzes von der Regulierung den Wettbewerb untergrabe. In dem Schreiben hatte Lavin den Wirtschafts-Staatssekretär Bernd Pfaffenbach aufgefordert, den Bedenken der Telekom-Konkurrenten gegen das Gesetz Rechnung zu tragen. Auch das Büro der Handelsbeauftragten der US-Regierung (US Trade Representative, USTR) beobachtet das Vorgehen der Deutschen mit Skepsis. In dem Jahresbericht zum Telekommunikationsmarkt äußerte die USTR Besorgnis über die "offensichtliche Billigung eines temporären Monopols" in der Regulierungspolitik der Bundesregierung und kündigte eine weitere Beobachtung der deutschen Aktivitäten an.

Nach Verabschiedung des TKG durch Bundestag und Bundesrat hatte der Verband der US-Telekommunikationsbranche (COMPTEL) die Handelsbeauftrage Mitte Dezember dann erneut aufgefordert, bei der WTO geeignete Maßnahmen gegen das Vorgehen der Bundesregierung zu ergreifen. Die kritisierte Billigung des Telekom-Monopols sei inzwischen per Gesetz fixiert, diese Änderung des TKG stehe Deutschlands Verpflichtungen gegenüber den WTO-Partnern entgegen. Die USTR müsse nun ernsthaft erwägen, in dieser Angelegenheit ein Schlichtungsverfahren auf WTO-Ebene anzustrengen.

Auch die EU-Kommission bleibt in Sachen "Lex Telekom" im neuen Jahr beharrlich auf Kurs. Die Analyse des Falles sei nun abgeschlossen und die Juristen ständen für ein Eilverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof bereit, erklärte Reding. Ein Land, das jetzt die EU-Präsidentschaft übernommen hat, könne in dieser Funktion nicht einerseits auf europäischen Wettbewerb setzen, und andererseits "den Rückweg in die Absicherung alter Monopole antreten".

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline Jürgen

  • der Löter
  • User a.D.
  • ****
  • Beiträge: 4999
  • white LED trough prism - WTF is cyan?
...Aus den USA, erklärte die Kommissarin, gebe es bereits entsprechende Signale....
Was soll das bedeuten, starten demnächst 'mal wieder die Bomber?  ::)

Mir erschliesst sich einfach nicht, was Derartiges die WTO / USA oder andere Nicht-EU-Länder überhaupt angehen könnte  :P
Eine Pflicht zur weltweiten und sofortigen Dienstleistungs-Marktöffnung gibt's nicht.
Auch nicht in den USA für uns  >:(
Kein Support per persönlicher Mitteilung!
Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663 (AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
FritzBox 7590 mit VDSL2 50000

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 158890
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Telekom droht VDSL-Konkurrenz
« Antwort #27 am: 02 Februar, 2007, 18:49 »
Internetkunden können doch noch auf mehrere Anbieter beim Hochgeschwindigkeitsnetz VDSL hoffen: Die Bundesregierung gab dem Druck aus Brüssel nach und überprüft derzeit ein bereits vom Bundestag verabschiedetes Gesetz, mit dem die Deutsche Telekom vorerst vom Wettbewerb freigestellt werden sollte. Das erfuhr die Nachrichtenagentur AFP aus EU-Kreisen in Brüssel. Das Telekom-Gesetz sollte ursprünglich Anfang Januar in Kraft treten, ist aber immer noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Bundesregierung habe offensichtlich "einige Zweifel" bekommen, hieß es in Brüssel weiter. Die EU-Kommission hatte mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens ein Verfahren gegen Deutschland angekündigt. Dies sei der Bundesregierung unter ihrem derzeitigen EU-Vorsitz womöglich zu heikel. Aus Sicht der Kommission erhält die Telekom durch das Gesetz ein staatlich gebilligtes Quasi-Monopol, das der Wahlfreiheit der Verbraucher widerspricht.

Verhandlungen laufen

Die Bundesnetzagentur und die Telekom verhandelten bereits über Alternativen, hieß es in den EU-Kreisen weiter. Ein möglicher Kompromiss sei, dass die Telekom das VDSL-Netz auch für Konkurrenten öffne, diese aber wegen der hohen Investitionen zur Kasse bitte. Die veränderte Haltung der Telekom hänge mit dem neuen Konzernchef René Obermann zusammen, aber auch mit der Tatsache, dass es erst rund 25.000 VDSL-Kunden gebe.

Im Fall einer Einigung "wäre das Gesetz nicht mehr notwendig", hieß es. Die Bundesregierung setze daher zunächst auf Abwarten und später womöglich auf einen Rückzug des Textes.

Quelle : www.onlinekosten.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 158890
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Heftig umkämpftes Telekommunikationsgesetz tritt in Kraft
« Antwort #28 am: 23 Februar, 2007, 13:56 »
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt am morgigen Samstag die lang umkämpfte Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Gemäß dem hinzugekommenen Paragraphen 9a des " Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften" (PDF-Datei) werden "neue Märkte" für unbestimmte Zeit von der Vorabregulierung freigestellt. Die damit einhergehenden "Regulierungsferien" für das VDSL-Netz der Deutschen Telekom werden von Wettbewerbern und Oppositionspolitikern als Signal zur erneuten Monopolisierung des Telekommunikationssektors scharf kritisiert. Der Bundesrat hatte Mitte Dezember trotzdem – auch entgegen Bedenken im eigenen Wirtschaftsausschuss wegen mangelnder EU-Rechtskonformität – den Weg für die Reform freigemacht.

Die EU-Kommission hatte im Vorfeld ein Vertragsverletzungsverfahren bereits vorbereitet und das entsprechende Schreiben mit der jetzt erfolgten offiziellen Publikation des Gesetzes vermutlich bereits an die Bundesregierung abgeschickt. Nach Einschätzung der Brüsseler Behörde wird die Telekom durch die Regulierungsferien für ihr Hochgeschwindigkeitsnetz gegenüber den Konkurrenten bevorzugt. Auf der Sitzung der Kommission am 20. Dezember hatte die federführende Medienkommissarin Viviane Reding Rückendeckung durch das Kollegium bekommen und war zu einer Verfahrenseröffnung ausdrücklich ermächtigt worden. Es droht damit eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.

Die Herausforderer der Telekom setzen ihre Hoffnung nun in die Regulierungsbehörde. Die Bundesnetzagentur soll auch im Breitbandsektor noch einschreiten dürfen, wenn "Tatsachen die Annahme rechtfertigen", dass bei fehlender staatlicher Kontrolle "die Entwicklung eines nachhaltig wettbwerbsorientierten Marktes im Bereich der Telekommunikationsdienste oder -netze langfristig behindert wird". Auch wenn die Entscheidungsspielräume der Bundesnetzagentur nicht nur nach Ansicht der EU-Kommission durch das neue Telekommunikationsgesetz unzulässig eingeengt worden seien, "vertrauen wir darauf, dass der Regulierer auch weiterhin mit aller Kraft für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen wird", erklärte Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Branchenverbands VATM. Angesichts sich widersprechender Formulierungen im eigentlichen Text und in der Begründung des TKG sei dies jedoch eine "schwierige Aufgabe". Die Reform böte daher "nicht gerade gute Voraussetzungen für Rechtssicherheit im Markt und damit für den Investitionsstandort Deutschland".

Für besonders wichtig erachtet es Grützner, dass der Regulierer weiterhin für einen fairen Netzzugang für die Wettbewerber zum neuen Glasfasernetzabschnitt der Telekom sorge. Die Teilnehmeranschlussleitung bleibe auch in Zeiten der viel beschworenen Next Generation Networks und der Umstellung kompletter Netze auf das Internetprotokoll "die Mutter aller Vorleistungen – egal ob sie aus Kupfer oder aus Glasfaser besteht". Grützner erinnerte zugleich daran, dass bereits Ende März die Entscheidung des Regulierers über den umstrittenen Preis der Teilnehmeranschlussleitung anstehe, "der für den Infrastrukturwettbewerb auf der so genannten letzten Meile unabdingbar ist". Hier müsse die Bundesnetzagentur die Weichen richtig stellen.

Die TKG-Änderung bringt auch neue Regeln zum Verbraucherschutz mit sich. Nach dem Gesetz müssen Preisinformationen für Auskunfts- oder Massenverkehrsdienste wie beim Televoting und Kurzwahl-Dienste wie Klingeltöne oder Logos ab einem Preis von zwei Euro deutlich sichtbar und gut lesbar präsentiert werden. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte sich hier für eine Grenzziehung schon bei einem Euro ausgesprochen. Auch die einheitlich festgelegte Preisobergrenze für Mehrwertdienste von drei Euro pro Minute im Festnetz und Mobilfunk scheint den Verbraucherschützern zu hoch. Hilfreich gewesen wäre laut vzbv ferner eine Verpflichtung von "Call by Call"-Anbietern zur vorherigen Preisansage. Andererseits dürfen Abo-Verträge für Kurzwahl-Dienste künftig nur noch zustande kommen, wenn der Kunde diese bestätigt. Auch soll es jederzeit ein Kündigungsrecht geben. Abo-Kunden können ferner auf Verlangen eine kostenlose "Warn-SMS" erhalten, wenn sich die Rechnung auf 20 Euro im Monat beläuft.

Der Branchenverband Bitkom hält die Verbraucherschutzbestimmungen daher für mehr als ausreichend. Ihm liegt schwerer im Magen, dass sich die Bundesregierung nach wie vor nicht durchringen konnte, die mit der geplanten Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung noch einmal steigenden Kosten für die Telekommunikationsüberwachung zu tragen. Die Heranziehung von Unternehmen als "Hilfssheriffs auf eigene Rechnung" binde bei diesen Geld, "das auch in innovativen Kundenschutz investiert werden könnte".

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 158890
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
EU-Verfahren gegen Deutschland wegen Telekommunikations-Gesetz
« Antwort #29 am: 26 Februar, 2007, 12:35 »
Die EU-Kommission hat gegen Deutschland ein Verfahren wegen des neuen Telekommunikationsgesetzes eingeleitet und ein Mahnschreiben an die Bundesregierung gesandt. Das Gesetz hebele den Wettbewerb aus, teilte die Kommission zur Begründung mit. In der Praxis führe die neue Regelung dazu, dass das Glasfasernetz der Deutschen Telekom, mit dem VDSL-Anschlüsse mit bis zu 50 MBit/s beim Endkunden ermöglicht werden, konkurrenzlos sei. Außerdem werde durch das Gesetz versucht, bei der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde Einfluss zu nehmen, ob der Konkurrenz Zugang zum VDSL-Netz gewährt werden muss. Das neue Gesetz beschneide dadurch die Entscheidungsfreiheit der Bundesnetzagentur bei der Definition und Analyse von Märkten gemäß den einschlägigen EU-Vorschriften.

Die Kommission will den Fall so schnell wie möglich vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) bringen; man habe sich für ein Eilverfahren entschieden, sodass Deutschland nur eine Frist von 15 Tagen zur Beantwortung des Mahnschreibens der Kommission bleibe. "Die Entscheidung Deutschlands, die Telekom von der Regulierung auszunehmen, wird zahlreiche Rechtsstreitigkeiten sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene nach sich ziehen", kommentierte EU-Kommissarin Viviane Reding. Dies sei "alles andere als ein Anreiz für Investitionen".

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt trat am vergangenen Samstag die lang umkämpfte Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Entscheidend für das Verfahren, das die EU-Kommission nun einleitete, ist der neue Paragraph 9a des " Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften" (PDF-Datei); danach werden "neue Märkte" für unbestimmte Zeit von der Vorabregulierung freigestellt. Die damit einhergehenden "Regulierungsferien" für das VDSL-Netz der Deutschen Telekom werden von Telekom-Konkurrenten und von Oppositionspolitikern als Signal zur erneuten Monopolisierung des Telekommunikationssektors scharf kritisiert.

Die EU-Kommission hatte im Vorfeld bereits ein Vertragsverletzungsverfahren bereits vorbereitet und das entsprechende Schreiben an die Bundesregierung schon angekündigt, sollte das TKG wirklich Gesetzeskraft erlangen. Auf der Sitzung der Kommission am 20. Dezember hatte die federführende Medienkommissarin Viviane Reding Rückendeckung durch das Kollegium bekommen und war zu einer Verfahrenseröffnung ausdrücklich ermächtigt worden.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )