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Handy- Überwachung: Eine Wanze für jeden Mann
« am: 10 August, 2006, 18:49 »
Mit dem Handy in der Tasche ist man nicht nur immer erreichbar, sondern man kann auch jederzeit geortet werden. Hundebesitzer und besorgte Eltern wollen wissen, wo sich ihre Lieblinge aufhalten - und Eheleute, wo sich ihre untreuen Partner herumtreiben.

"Ich kontrolliere nicht nur sein Handy, sondern lasse es sogar orten", schreibt sandy007 im Forum "Kaffeekränzchen". "Ich wurde schon einmal von meinem Ex betrogen und mein jetziger Freund muss durch die Untreue meines Ex' jetzt dran Glauben."

Dazu wird nur ein PC, ein Internetzugang und das zu überwachende Handy benötigt - und ein Dienstleister, der die Überwachung übernimmt. Die Internetseite Ehebruch24 macht sich gar nicht die Mühe, ihr fragwürdiges Anliegen zu tarnen: "Gehen auch Sie auf Nummer sicher und überprüfen Sie die Treue Ihres Partners." Jede Überprüfung des Aufenthaltsortes kostet den neugierigen Partner 99 Cent. Ein ernst gemeintes Angebot?

Im Internet bieten inzwischen eine Vielzahl verschiedener Unternehmen die Handyortung als Dienstleistung an. Selbst der Netzbetreiber O2 mit insgesamt 10,1 Millionen Kunden hat einen eigenen Dienst, um verschwundene Handys wieder aufzufinden.

In den meisten Fällen geht es den Nutzern um die Sicherheit der eigenen Kinder oder die Verabredung mit Freunden. Der Vorgang ist dabei in der Regel derselbe: Das Handy wird bei dem Dienstleister und dem jeweiligen Netzbetreiber zur Ortung freigeschaltet. Dann wird zur Bestätigung eine SMS an die Mobilfunknummer verschickt. Denn prinzipiell funktioniert so etwas in Deutschland nur, wenn der Überwachte sein Einverständnis erklärt.

Problematisch wird es dagegen immer dann, wenn Menschen ohne ihr Wissen überwacht werden. Das ist relativ einfach zu machen: In Familien fällt es kaum auf, wenn jemand ein Handy für eine kurze Zeit unter Verschluss hält. Man wartet die Bestätigung ab und schon ist die Kontrolle allgegenwärtig.

Ist das Gerät erstmal angemeldet, reicht ein Besuch auf der Webseite des Dienstleisters und man erfährt sofort den Aufenthaltsort. "Eine Ortung ist in Großstädten im besten Fall auf 50 Meter genau", sagt Dirk Karnowsky, Geschäftsführer von jackmobile. "Eine genauere Bestimmung ist derzeit nicht möglich, denn dafür müssen die Netze technisch aufgerüstet werden. Dann könnte mit einer Peilung von mehreren Punkten der Standort des Handys sehr genau ermittelt werden."

Das Gesetz schützt nur eingeschränkt

Auf dem Land kann die Abweichung schon mal mehrere Kilometer ausmachen, was die Anwendung mehr oder weniger nutzlos macht. Die Kontrolle per Handy hat - nach anfänglichen Anlaufschwierigkeiten - inzwischen Konjunktur. Jackmobile etwa ist seit 2003 mit seinem Ortungsdienst "track your kid" im Geschäft, aber erst in den letzten beiden Jahren ist die Kundenzahl auf 20.000 angewachsen.

Die rechtlichen Fragen scheinen geklärt. Nach der Freischaltung ist die Ortung jederzeit möglich und eine weitere Überprüfung der Rechtmäßigkeit erfolgt nicht mehr, was auch den gesetzlichen Vorgaben entspricht. "Es ist im Telekommunikationsgesetz nur festgehalten, dass die Benutzer unterrichtet werden müssen", sagt Joseph Büttgen, Mitarbeiter des Bundesbeauftragten für den Datenschutz. "Auch Kinder haben ein Recht auf ihre Privatsphäre und Eltern sollten das berücksichtigen. Wer einen solchen Dienst nutzt, der sollte seine Kinder immer darüber informieren."

Doch hier reicht die Gesetzgebung offenbar nicht aus und eröffnet der privaten Schnüffelei alle Möglichkeiten. Ob ein zur Ortung von Kindern freigeschaltetes Handy wirklich dafür benutzt wird, ist für den Dienstleister ja nicht zu überprüfen.

Doch es gibt auch für die Anbieter einfache Möglichkeiten, die Privatsphäre der Menschen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus zu schützen. "Der Klassiker ist die Kontrolle zum Beispiel der eigenen Ehefrau", sagt Stefan Heimerl, Vorstand der Firma Mecomo. "Wir schicken deshalb immer mal wieder eine Nachricht, dass das Handy zur Ortung angemeldet ist."

Der niederländische Dienst Fleet Online informiert den Betroffenen sogar vor jeder Ortung per SMS und wartet die Einverständniserklärung ab, bevor er aktiv wird. Solche Beispiele würden Datenschützer gerne zur verbindlichen Regel machen.

Und so funktioniert die Technik

Die Ortung per Handy basiert auf dem Global System for Mobile Communication (GSM), dem digitalen Übertragungsstandard für mobile Kommunikation. Dabei erfolgt die Ortung durch Anfrage der Funkzelle, in der das Handy eingebucht ist, die Dienstleister wandeln die Geokoordinaten in Straßenangaben um. Der Auftraggeber erhält also Angaben, die relativ unpräzise sind.

Genauer ist da schon die Ortung mit einem satellitengestützten GPS-System, was es zum Beispiel für Hunde und Katzen gibt. Das Halsband bekommt eine eigene Mobilfunknummer und wenn der Halter anruft, dann werden die Koordinaten per GPS geortet.

Die Firma Corscience aus Erlangen bietet seit dem Sommer diesen Jahres das Hundeortungssystem Buddy an, dass den Vierbeiner auf zehn Meter genau orten kann. Den besorgten Halter kostet das Gerät 260 Euro und die monatlichen Gebühren für einen Mobilfunkvertrag. Das praktische daran ist, dass man von Hunden und Katzen keine Einverständniserklärung einzuholen braucht. So bieten sich dem Gerät natürlich noch ganz andere Möglichkeiten bei der unbemerkten Kontrolle von Ehepartner und Kindern - Halsbänder lassen sich schließlich auch in Schul- oder Aktentaschen deponieren. Für die Ortung verwirrter Senioren gibt es ein GPS-Armband.

Und auch, wer es noch unauffälliger mag, wird bedient. Denn ein Gerät, in dem ein Handy steckt, muss ja nicht so aussehen. "Das GSM Celltrack", wirbt Corscience für eine Streichholzschachtel-kleine Wanze diesen Namens, "lässt sich leicht in Päckchen und Gütern integrieren und verstecken. Das unauffällige Aussehen und die geringen Abmaße (keine externe Antenne, keine sichtbaren Schalter oder vom Anwender bedienbaren Teile, keine Anzeige: das Blinken der Status-LED kann ferngesteuert unterdrückt werden) schützt es davor entdeckt, gestohlen oder manipuliert zu werden".

Wertvolle Güter, wirbt Corscience, ließen sich mit diesem "leistungsstarken Begleiter" sichern und überwachen - wie zum Beispiel "Waren, Ihre Mitarbeiter oder lieben Familienmitglieder".

Quelle : www.spiegel.de

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Datenschutzbeauftragter warnt vor Missbrauch bei Handy-Ortung
« Antwort #1 am: 30 Mai, 2010, 17:03 »
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, hat dringend vor Missbrauch bei der Ortung von Mobiltelefonen gewarnt. Bei der großen Zahl der Nutzer von Ortungssystemen könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch Menschen geortet würden, "die weder davon wissen, noch damit einverstanden wären", sagte Schaar. "Diese heimliche Ortung muss gesetzlich und technisch soweit wie möglich unterbunden werden."

Paragraf 98 des Telekommunikationsgesetzes verlange eine schriftliche Einwilligung, geortet zu werden. Zudem müsse der Handy-Nutzer bei jeder fünften Ortung per Textmitteilung (SMS) darüber informiert werden. Unseriöse Anbieter umgingen diese Regelung aber, so Schaar. "Wenn jemand fälschlicherweise für mich eine solche Erklärung abgibt, habe ich als Betroffener kaum eine Möglichkeit herauszufinden, ob mein Handy geortet wird. Hier ist Missbrauch Tür und Tor geöffnet."

Bedenklich sei, dass die Bundesnetzagentur akzeptiere, dass die Einwilligungserklärungen an die Ortungsdienste gehen, die nicht wüssten, wem das zu ortende Handy wirklich gehört. Besser wäre es, wenn die Einwilligung dem Mobilfunkunternehmen erteilt würde, das über die Kundendaten verfüge und diese zuordnen könne.

Mobile Geräte können sehr genaue Standortdaten liefern, etwa durch Feststellung der Funkzelle im Mobilfunknetz, eingebaute Satellitenortung (GPS) oder Auswertung von Informationen über lokale Funknetze (WLAN). In manchen Geräten und Diensten werden nach Angaben von Datenschützern die verschiedenen Ortungsmethoden miteinander kombiniert. Im Ergebnis lässt sich damit jeder Schritt des Nutzers nachvollziehen.

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) erneuerte indes ihre Forderung an die Internet-Dienste Google und Facebook, den Datenschutz ihrer Nutzer besser zu gewährleisten. Wegen des besonders umstrittenen Straßenfoto-Dienstes StreetView rechnet die Ministerin mit einer Flut von Klagen gegen Google: "Wenn die Welle an Widersprüchen anhält, vermuten wir, dass es bis Jahresende mehr als 50 000 werden könnten."

Quelle : www.heise.de

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