Das Forum rund um DVB am PC, Handy und Tablet
Neuigkeiten:
Anzeigen der neuesten Beiträge
Übersicht
Forum
Hilfe
Einloggen
Registrieren
DVB-Cube BETA <<< Das deutsche PC und DVB-Forum >>>
»
Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio
»
# WWW, Telefon, Provider & Co
»
Thema:
Urteil: Internet per Stromleitung in Österreich stört
« vorheriges
nächstes »
Drucken
Seiten: [
1
]
Nach unten
Autor
Thema: Urteil: Internet per Stromleitung in Österreich stört (Gelesen 555 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
spoke1
Alle angenehmen Dinge des Lebens sind entweder illegal, unmoralisch, teuer oder machen dick!
Premium-Cubie
Beiträge: 2718
kaffeine Fan
Urteil: Internet per Stromleitung in Österreich stört
«
am:
19 Juli, 2006, 19:32 »
Verwaltungsgerichtshof ordnet Nachbesserung bei Providern an
Bei der umstrittenen Internetanbindung von Haushalten über das Stromnetz deutet sich jetzt eine durch Österreich angestossene Neuordnung an. Die "Powerline Communication" (PLC) störe eindeutig nicht nur die Frequenzbänder von Funkamateueren, stellte das dortige Verwaltungsgericht fest. Die Kammer wies dabei auch auf europäische Vorschriften hin.
golem.de
Schon seit Jahren wehren sich vor allem Kurzwellenfunker, die ihr Hobby oft mit viel Aufwand betreiben, gegen die PLC genannte Datenübertragung per Stromleitung. Die Störstrahlungen des öffentlichen Stromnetzes sollen so stark sein, dass ein Sendebetrieb an manchen Standorten nicht mehr möglich ist - technische Maßnahmen dagegen gibt es für die Funker außer einem Umzug nicht.
mehr:
http://www.golem.de/0607/46614.html
Produktiv:
ASRock K8S8X, Athlon64 3000+, 1GB Infineon Ram, WinFast A340 8X AGP, Samsung HD160 GB SATA2,
Technisat SkyStar 2, Stab HH100 Rotor und 5° & 19,2° Ost fest
BS: Mandriva-Linux (mdv) 2010.2 PP, kde 3.5.12, kaffeine 0.8.8, skynetR32
Bastelsrechner:
ASRock N570 SLI, Athlon64 X2 6000+ 4GB Geil Ram, EVGA GeForce G 210 Passiv (1GB DDR3, VGA, DVI, HDMI), Samsung HD 500GB SATA2, TT-budget S2-3200 PCI
BS: immer nur Pinguin freundliche
gunky
Light-Cubie
Beiträge: 14
Dumm ist Der, der dummes tut (Mutter Gump)
Re: Urteil: Internet per Stromleitung in Österreich stört
«
Antwort #1 am:
19 Juli, 2006, 20:02 »
Hallo!
Also bei uns in (Nieder)Österreich haben die Energieversorger das Blaue vom Himmel geworben.
So... schnell, sauber, günstig... :-)
Leider war das alles nur ein Werbeslogan, ich wurde sogar einige Zeit mit den neuesten Nachrichten per Post versorgt.
Die Nachrichten waren sehr "Aufschlussreich": wir werden, wir möchten, wir könnten. Aber nicht es funktioniert.
Die Voraussetzungen wirklich schnelles Internet zu bekommen waren auch nicht sehr greifbar.
Einige Fachzeitschriften haben das schon 2000/01 erkannt und Powerline & Co in die Haushalte, als Netzwerklösung, verbannt.
greetings from lower austria
DVB PC: Intel Pentium 3 933 MHZ (Mehr taktet das Board nicht mehr), Asus P3B-F, 384 MB SDRAM, HDD1 15GB, HDD2 3GB, HDD3 38GB, HDD4 153GB,
Hauppauge WinTV-Nexus-S (Uralt), die meisten Teile sind vor dem Verschrotten gerettet.
DVB Software: Multidec, RitzDvb, ProdDvb 4 & 5
CableStar
Mega-Cubie
Beiträge: 102
Re: Urteil: Internet per Stromleitung in Österreich stört
«
Antwort #2 am:
19 Juli, 2006, 20:24 »
die LinzAG hält auf jeden Fall nach wie vor beinhart an der Sache fest. Nachdem Sie einige Millionen in die Sache selbst und mittlerweile fast mehr in die Anwälte investieren können sie wohl nicht so schnell aufgeben.
Die Technik an sich ist aber auf keinen Fall zukunftstauglich, abgesehen von der niedrigen Bandbreite werdennämlich neben dem Amateurfunk auch noch Mittel- oder Langwellenradioempfang und diverse "Fallback" Notruffrequenzen gestört
CableStar 2; Athlon64 X2 4200; Geforce 6600GT - Elitegroup K8 Nforce3 -- ASUS MW221u 22"WIIIDEEEScreen LCD
Software: WIN XP auf aktuellem DVBViewer
gunky
Light-Cubie
Beiträge: 14
Dumm ist Der, der dummes tut (Mutter Gump)
Re: Urteil: Internet per Stromleitung in Österreich stört
«
Antwort #3 am:
19 Juli, 2006, 20:44 »
Was mich an der ganzen Geschichte gestört hat, war die Art und Weise.
E
nergie
V
ernünftig
N
utzen hat den halben Bezirk zum Narren gehalten.
Zu dieser Zeit hatten wir aber nur 2 Möglichkeiten:
Post mit Telefon oder Priority mit Fernsehen.
Telefonieren mit der österreichischen Post mag ich nicht,
Fernsehen, naja, mit 2. Salatschüsseln im Garten was brauch ich da KabelTV.
Postmonopol ist ja "der Schöpfer sei gepriesen" Schnee von gestern.
Jetzt habe ich zwar auch Festnetz, aber VOIP geht nicht so in die Finanzen.
Ich denke auch, das sich findige Juristen um des "Kaisers Bart" streiten.
Es lebe die Wirtschaft, Arbeitsplatzsicherung für Richter und Anwälte.
Fördert den Nachbarschaftsstreit
Als alter CB Funker stehe ich jetzt natürlich zu den UKWlern
DVB PC: Intel Pentium 3 933 MHZ (Mehr taktet das Board nicht mehr), Asus P3B-F, 384 MB SDRAM, HDD1 15GB, HDD2 3GB, HDD3 38GB, HDD4 153GB,
Hauppauge WinTV-Nexus-S (Uralt), die meisten Teile sind vor dem Verschrotten gerettet.
DVB Software: Multidec, RitzDvb, ProdDvb 4 & 5
SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 158890
Ohne Input kein Output
Powerline-Störungen: Aufschub für Linz AG
«
Antwort #4 am:
20 Juli, 2006, 11:13 »
Der Konflikt um das Linzer Powerline-Netz (PLC) und die Störungen von Funk- und Radioempfang ist um ein kurioses Kapitel reicher: Der österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat einen Bescheid der Obersten Fernmeldebehörde BMVIT aufgehoben, mit dem der Linz AG die Einstellung der Störungen auferlegt wurde. Ursache für diese Entscheidung ist, dass die Behörde dem Netzbetreiber die Wahl der Mittel zur Störungsbeseitigung ohne Nennung konkreter Maßnahmen selbst überlassen hat. Damit ist der Bescheid zu unbestimmt. Der juristische Erfolg könnte sich für die Linz AG allerdings als Bumerang erweisen, da nun kostspielige Schirmungsauflagen oder Abschaltungen drohen. PLC nutzt ungeschirmte Stromleitungen zur Datenübertragung für Internet-Zugang, wobei es fast das gesamte Kurzwellenspektrum zwischen 1,8 und 32 MHz belegt.
Der im November 2005 in zweiter Instanz rechtskräftig erlassene Bescheid hat eine wechselhafte Geschichte. Die Linz AG hatte den gegen sie erlassenen Bescheid zunächst als Sieg gefeiert, den Wortlaut jedoch nicht veröffentlicht. Die Auflagen zur Störungsbeseitigung hatte das Unternehmen damals gegenüber heise online als nicht schwerwiegend dargestellt und intensive Zusammenarbeit mit der Behörde angekündigt. Tatsächlich aber belangte die Linz AG die Behörde vor dem Verwaltungsgerichtshof. Auch während das Verfahren lief, wurden weitere Störungsfälle bekannt. Besonders große Probleme traten bei einer nationalen Katastrophenfunkübung am 1. Mai auf: Sechs Funkstationen in Linz sowie eine im angrenzenden Ansfelden konnten aufgrund der Störungen nicht an der Notfunkübung teilnehmen.
Der Verwaltungsgerichtshof widmet sich in der Begründung seines Erkenntnisses ausführlich der Stellungnahme der Linz AG, bestätigt jedoch durchweg die Rechtsmeinung der Obersten Fernmeldebehörde. "Dem Vorbringen der beschwerdeführenden Partei, wonach die Verpflichtung, die PLC-Anlage so zu betreiben, dass Telekommunikationsanlagen nicht durch funktechnische Störungen gestört werden können, im Widerspruch zum anwendbaren Gemeinschaftsrecht stehe, kann daher nicht gefolgt werden", heißt es etwa im Erkenntnis, "Die (...) verursachten elektromagnetischen Störungen [dürfen] keinen Pegel erreichen, bei dem ein bestimmungsgemäßer Betrieb von [anderen] Funk- und Telekommunikationsgeräten oder anderen Betriebsmitteln nicht möglich ist. (Anh I Z 1 lit a RL 2004/108/EG)"
Laut VwGH hat die Behörde zwei Möglichkeiten, einzuschreiten. Einerseits kann sie spezifische Maßnahmen zum Schutz konkret gestörter Anlagen (§ 88 Abs 1 TKG 2003) vorschreiben. Als zweite Option droht die Stilllegung: "Für den Fall, dass eine Telekommunikationsanlage entgegen den Bestimmungen des TKG 2003 errichtet oder betrieben und dadurch der ungestörte Kommunikationsverkehr beeinträchtigt wird, kommt jedoch (...) die Außerbetriebsetzung der rechtswidrig betriebenen Anlage nach der Bestimmung des § 88 Abs 2 TKG 2003 in Betracht", erläutert der VwGH. Unter Beachtung der "Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit" sind auch weniger gravierende Auflagen möglich. Diese müssen jedoch so genau formuliert werden, dass sie nötigenfalls auch zwangsweise umgesetzt werden könnten.
"Da die belangte Behörde die Bestimmung des § 88 Abs 1 TKG 2003 unrichtig angewendet hat, indem sie es unterlassen hat, konkrete Maßnahmen im Hinblick auf bestimmte gestörte Anlagen anzuordnen, war der angefochtene Bescheid daher wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes (...) aufzuheben", schließt der VwGH. Während die Linz AG das als weiteren Erfolg darstellt, kündigt das Ministerium neue Bescheide an: "Der Bogen [der Möglichkeiten] reicht von Anordnungen in Bezug auf einzelne gestörte Funkgeräte, bis hin zur völligen Abschaltung des Netzes, wenn dieses als Ganzes rechtswidrig betrieben wird. Die vom BMVIT im Sinne der Betreiberin angeordnete Flexibilität, Maßnahmen nach eigener Einschätzung zu setzen, ist nach Auffassung des VwGH nicht mehr möglich."
Quelle und Links :
http://www.heise.de/newsticker/meldung/75702
Arbeits.- Testrechner
:
Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit
TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )
Drucken
Seiten: [
1
]
Nach oben
« vorheriges
nächstes »
DVB-Cube BETA <<< Das deutsche PC und DVB-Forum >>>
»
Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio
»
# WWW, Telefon, Provider & Co
»
Thema:
Urteil: Internet per Stromleitung in Österreich stört