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eBay diverses ...
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Thema: eBay diverses ... (Gelesen 6571 mal)
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SiLæncer
Cheff-Cubie
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eBay erweitert Bewertungssystem
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Antwort #15 am:
10 März, 2007, 15:20 »
Die Internet-Auktionsplattform eBay ergänzt ihr seit Anbeginn größtenteils unverändertes Bewertungssystem; in Kürze können Käufer die Verkäufer in vier zusätzlichen Kategorien beurteilen. Die neuen Kategorien umfassen die Beschreibung des verkauften Objekts, die Kontaktaufnahme nach dem Zuschlag, die Versanddauer und die Kosten für Verpackung und Versand. Für alle vier Kategorien sieht eBay eine Skala aus fünf Sternen vor.
Das neue Bewertungssystem "Feedback 2.0" soll das bisherige Bewertungsschema eines eBay-Nutzers nur ergänzen; der Auktionspartner lässt sich weiterhin global mit den drei Optionen gut, neutral und schlecht beurteilen. Feedback 2.0 soll zunächst in Australien, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Indien, Irland, Italien und Polen starten; die eBay-Portale anderer Länder sollen im Frühjahr folgen.
Quelle :
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Anklage gegen Abmahnverein "Ehrlich währt am längsten" erhoben
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Antwort #16 am:
20 März, 2007, 11:05 »
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat gegen den 47-jährigen Vorsitzenden des Abmahnvereins "Ehrlich währt am längsten" und dessen 21-jährige Tochter Anklage wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrugs Fällen erhoben. Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, in 392 Fällen Gewerbetreibende, die über das Internet bei eBay Waren veräußerten, wegen eines vermeintlichen oder tatsächlichen Verstoßes gegen Informationspflichten abgemahnt und dafür jeweils 146,16 Euro Abmahngebühren kassiert zu haben.
Die Angeschuldigten betrieben den in der Schweiz eingetragenen Abmahnverein, der laut Staatsanwaltschaft seinen tatsächlichen Sitz in Sandkrug bei Oldenburg hatte. Der Verein selbst behauptete, in Sandkrug lediglich eine "deutsche Geschäftsstelle" zu haben. Mittlerweile hat sich der Verein liquidiert.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll er lediglich vorgetäuscht haben, nach Paragraf 8 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zur Abmahnung berechtigt zu sein. Tatsächlich habe der Verein nie über die nach dieser Vorschrift notwendige Anzahl von unternehmerischen Mitgliedern verfügt. Der Anklage zufolge sollen die Vereinsmitglieder über Zeitungsinserate für eine Nebentätigkeit in Heimarbeit geworben worden sein. Sie sollen tatsächlich nie ein Gewerbe ausgeübt haben.
Laut Staatsanwaltschaft ist ein Gesamtschaden von 54.272 Euro entstanden. Die Tochter des Vereinsvorsitzenden soll die Schreibarbeiten für den Verein erledigt haben. Auf ihre Konten überwiesen die Geschädigten die Abmahngebühren. Insgesamt versandte der Verein über 5000 Abmahnungen. Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage auf die 392 Fälle beschränkt, in denen die Abgemahnten die geforderten Gebühren zahlten.
Die Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Oldenburg hat über die Eröffnung der Hauptverhandlung noch nicht entschieden. Das Verfahren werde voraussichtlich mit einem weiteren Verfahren gegen den einschlägig vorbestraften Vorsitzenden des Abmahnvereins verbunden. In diesem Verfahren werden ihm im Zusammenhang mit Kaffeefahrten 3192 Fälle der strafbaren Werbung vorgeworfen.
Quelle :
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Ebay haftet bei gefälschten Produkten
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Antwort #17 am:
19 April, 2007, 12:43 »
Nach einer Mitteilung des Bundesgerichtshofs hat dieser seine bisherige Rechtssprechung zur Haftung von Internetauktionshäusern in einem neuen Urteil vom heutigen Tage bestätigt (Az. I ZR 35/04). Danach haftet eBay für über seine Plattform durch Dritte vorgenommene Markenrechtsverletzungen grundsätzlich auch dann, wenn die Versteigerungsplattform selbst keine Kenntnis von dem einzelnen Angebot hat. Diese Haftung setzt jedoch voraus, dass es zuvor bereits zu derartigen Rechtsverletzungen gekommen war.
Zu dem gleichen Ergebnis war der BGH bereits in einem Urteil vom März 2004 gekommen. Das damalige Urteil war nicht nur von Juristen heftig kritisiert worden und bildete die rechtliche Grundlage für eine Vielzahl von Verfahren über die Haftung von Betreibern für Inhalte Dritter, etwa im Rahmen von Foren, Blogs oder Webhosting. Für Aufsehen und erhebliche Rechtsunsicherheit sorgte hier etwa das gegen den Heise Zeitschriften Verlag ergangene so genannte Foren-Urteil.
Klägerin des jetzt entschiedenen Verfahrens war erneut der Uhrenanbieter der Marke "Rolex". Bei eBay wurden im Zeitraum von Juni 2000 bis Januar 2001 zahlreiche Uhren angeboten, die mit den für die Klägerin geschützten Marken versehen waren. Es handelte sich dabei zum Teil um Fälschungen. Der Uhrenhersteller nahm daraufhin das Auktionshaus auf Unterlassung in Anspruch.
Nach Ansicht des BGH komme eine Haftung von eBay als so genannter "Störer" in Betracht, weil mit der Internetplattform das Angebot gefälschter Uhren ermöglicht werde. eBay müsse – wenn sie von einem Markeninhaber auf eine klar erkennbare Rechtsverletzung hingewiesen wird – nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern grundsätzlich auch Vorsorge dafür treffen, dass es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen komme. Dabei betonte der BGH allerdings erneut, dass dem Betreiber auf diese Weise keine unzumutbaren Prüfungspflichten auferlegt werden dürfen, die das gesamte Geschäftsmodell infrage stellen würden. Es bestehe jedoch die Verpflichtung, technisch mögliche und zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, damit gefälschte Rolex-Uhren gar nicht erst im Internet angeboten werden können.
Die Entscheidung entspricht damit inhaltlich voll dem Urteil aus dem Jahre 2004. Neu ist lediglich die Feststellung, dass diese Haftungsregeln auch im Rahmen des im März 2007 in Kraft getretenen Telemediengesetzes (TMG) gelten. Dies ist jedoch wenig überraschend, da die relevanten Passagen wörtlich aus dem zuvor geltenden Teledienstegesetz (TDG) übernommen wurden. Trotz heftiger Kritik von Industrie und Usern hatte es der Gesetzgeber im Rahmen der Reform nicht für notwendig befunden, durch eine Änderung der umstrittenen Formulierungen für größere Rechtssicherheit bei den Anbietern zu sorgen.
Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung das angefochtene Urteil des OLG Düsseldorf aus dem Jahre 2004 aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Dort müsse insbesondere noch geklärt werden, ob es sich in den Fällen, in denen die Beklagte auf Fälschungen hingewiesen worden ist, um eindeutig erkennbare Markenverletzungen gehandelt hat.
Quelle :
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Letzte Änderung: 19 April, 2007, 13:10 von SiLæncer
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Tschüss, eBay!
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Antwort #18 am:
12 Mai, 2007, 15:21 »
Rekordgewinn, ein eigenes Magazin, immer mehr Mitglieder: Jeder sechste Deutsche kauft inzwischen bei Ebay ein. Doch die Auktionspreise für gebrauchte Artikel sind mittlerweile oft höher als für Neuware, der Service mies. Ein Abschied.
Ebay hat zwölf Millionen deutsche Nutzer, eBay hat jetzt ein eigenes Magazin aus dem Stern-Verlag Gruner und Jahr - eBay hat Erfolg. Es scheint so etwas wie eine "Generation eBay" zu entstehen, zumindest suggeriert das wirklich witzige "eBay Magazin" das: "Jeder von uns wusste noch genau, was er zum ersten Mal auf eBay gekauft oder verkauft hatte", schreibt die Redaktion am Anfang des Hefts.
Ich weiß es nicht mehr, nur, dass es am 1. April 1999 gewesen sein muss. Und heute, acht Jahre und 1268 Bewertungen später weiß ich genau, was ich zum letzten Mal bei eBay gekauft und verkauft habe - und warum ich das nicht wieder tun werde.
1. Normale Produkte sind zu teuer
Natürlich gibt es bei eBay noch Schnäppchen. Begehrte Produkte wie Digitalkameras gehören aber nicht dazu. Ende Januar der letzte Versuch: Eine Mega-Zoom-Digitalkamera soll es werden, die Sony DSC-H2. Allerdings: Bei eBay sind alle Gebraucht-Geräte noch Stunden vor Auktionsende teurer als Neuware im Laden. Gekauft habe ich dann beim Händler. Preis: 267 Euro. Der Vergleich heute: Beim günstigsten Händler kostet die Kamera neu mit voller Garantie 243,35 Euro. Bei eBay liegt das Höchstgebot für ein drei Monate altes Gerät - mehr als einen Tag vor Auktionsende! - bei 241 Euro. Ein Schnäppchen?
2. Trügerische Paypal-Sicherheit
Der eBay-Bezahldienst Paypal gibt Käufern ein gutes Gefühl: "Sollte ein eBay-Artikel einmal erheblich von der Beschreibung abweichen, oder der Verkäufer den Artikel nicht verschicken", erstattet PayPal dem Käufer bis zu 500 Euro des Artikelwerts. Das stimmt - im Prinzip. Manchmal aber auch nicht: Am 30. Juni kaufte ich eine alte Spiegelreflexkamera, eine Canon EOS 500n mit 300er-Teleobjektiv. Der Verkäufer hatte zwar nur sechs Bewertungen, aber es gibt ja den Paypal-Schutz. Ich bezahlte also sofort, 212,99 Euro. Nach einer Woche war die Ware noch immer nicht da, der Verkäufer reagierte nicht auf Anfragen, ich stellte Antrag auf Paypal-Käuferschutz.
Die Droh-E-Mails von Paypal verschreckten den Verkäufer offensichtlich. Am 14. Juli kommt das Paket mit der Kamera. Aber das Objektiv - viel wertvoller als die Kamera allein - fehlt. Also noch eine Paypal-Beschwerde?
Nach einer Stunde Lektüre der Paypal-Nutzungsbedingungen der Schock: "pro Paypal-Transaktion darf nur eine Beschwerde eingereicht werden". Und die Paypal-Käuferbeschwerderichtlinie führt dazu aus: "Es ist insbesondere nicht gestattet, eine Beschwerde für einen nicht erhaltenen Artikel einzureichen und dieselbe dann in eine Beschwerde für einen erheblich von seiner Beschreibung abweichenden Artikel umzuwandeln (oder umgekehrt), falls sich die Umstände nach dem Einreichen der ersten Beschwerde ändern."
Ich ändere die Beschwerde nicht, Paypal zahlt das Geld zurück, ich schicke dem Verkäufer schicke die Kamera. Alles noch mal gut gegangen. Aber sicher fühlt sich niemand, der einmal einige Stunden lang die Paypal- Nutzungsbedingungen und die diversen Richtlinien gelesen hat.
3. Lieber Löschen als Prüfen
Der vorletzte Verkaufsversuch bei eBay: Am 15. Januar stelle ich eine Jacke einer interessanten, aber nicht sehr bekannten Marke ein. Um das alles attraktiver zu machen, kommen viele Fotos dazu, eine ausführliche Beschreibung - und ein Link zur Webseite des Modelabels. Das war ein Fehler: Bei eBay sind Links nicht erlaubt.
Das ist den meisten Verkäufern auch bekannt und durchaus verständlich, schließlich soll ja auf der Plattform niemand Werbung für seinen eigenen Laden machen, wo er dann günstiger verkauft und die eBay-Provision spart. Ich habe diese eBay-Richtlinie einfach vergessen. Nur: Ich habe nichts Schlimmes getan, nur zum Hersteller verlinkt. Eine Stunde später war die Artikelbeschreibung, waren alle Fotos gelöscht - eine Stunde Arbeit verloren. Nicht der Link wird gelöscht - sondern das komplette Angebot wegen "verbotener Links".
4. Rechteinhaber haben immer Recht
Der letzte Verkaufsversuch bei eBay: Eine alte Jeans einer japanischen Marke. Die Beschreibung ist wieder sehr umfangreich, diesmal speichere ich sie vorsichtshalber auf dem Computer zuhause ab. Einen Tag läuft die Auktion, dann kommt die E-Mail von eBay: "Angebot wurde entfernt: Markennamenmissbrauch".
Missbrauch? Weil der Name der Marke genannt wurde? Beschwert hatte sich eine britische Firma, weil durch die Auktion ihre "Rechte an geistigem Eigentum verletzt" wurden. Angeblich.
Die Jeans war so echt, wie man sich bei einer im Laden gekauften Hose eben sein kann. Andere Markennamen tauchten in der Auktion nicht auf. Aber eine Quittung habe ich nicht mehr und Lust auf Auseinandersetzungen mit britischen Unternehmen auch nicht. Die Position eBays ist klar: eBay muss "den Artikel entfernen, um bestimmte rechtliche Anforderungen zu erfüllen", schreibt das Unternehmen.
Das klingt ganz anders als im eBay-Magazin. Da steht: "eBay ist eben nicht einfach ein Kaufhaus, sondern hinter eBay stecken Millionen von Menschen aus der ganzen Welt, die sich treffen und miteinander handeln."
Das war auch mal so. Tschüss, eBay - es waren acht schöne Jahre, aber du hast dich sehr verändert.
Quelle :
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EBay : Misstrauen, Angst, Unsicherheit
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Antwort #19 am:
18 Mai, 2007, 12:45 »
14,5 Prozent ihrer Online-Zeit verbringen deutsche Internetnutzer bei eBay. Doch viele Kunden sind unzufrieden, zeigen die Zuschriften von SPIEGEL-ONLINE-Lesern. Jetzt antwortet das Auktionshaus auf die Vorwürfe.
Alle 50 Sekunden eine Digitalkamera, jede Minute ein Auto, täglich ein Kühlschrank - nirgends in Europa wird soviel online ersteigert wie bei eBay Deutschland. Doch nach dem rasanten Wachstum der vergangenen Jahre äußern jetzt immer mehr unzufriedene Kunden ihre Enttäuschung: Als Reaktion auf einen Artikel bei SPIEGEL ONLINE senden viele Leser der Redaktion ihre eBay-Erfahrungen. Die meisten sind negativ. EBay reagiert und erklärt, wie die bemängelten Zustände verbessert werden sollen.
Kaum noch Schnäppchen - wegen Preistreibern?
Die Kritik an den überhöhten Auktionspreisen kommentieren einige Leser abgebrüht: "Blind bei eBay kaufen, war von Anfang an nicht schlau, weil manchen Auktionsteilnehmern beim Steigern der Gaul durchgeht." Da bieten leichtgläubige Kunden für gebrauchte Digitalkameras, die im Handel neuwertig 144 Euro kosten, bis zu 190 Euro.
Die Konsequenz für viele eBay-Kunden: Sie kaufen bei Online-Auktionen nur noch spezielle Artikel, für die es nur vergleichweise wenig Nachfrage gibt: antiquarische Bücher, Autoersatzteile, Ersatzteile für Playmobil - Digitalkameras und Unterhaltungselektronik aber auf gar keinen Fall.
Eine mögliche Erklärung für die oft unverständlich hohen Gewinngebote ist die von eBay verbotene Preistreiberei. Sprich: Ein betrügerischer Kunde bietet unter anderem Namen für seine eigenen Auktionen oder lässt Bekannte mitbieten, um die Gebote hochzutreiben. Obwohl eBay verspricht, vehemente gegen solche Trickser vorzugehen, schaffen es offensichtlich immer wieder einige damit durchzukommen. Hinweise: Mitglieder ohne Bewertungen bieten mit - manchmal sperrt eBay solche Nutzerkonten, laut Kunden allerdings manchmal mit Verzögerung.
Misstrauisch machen auch solche Beispiele: Fünf identischen Artikel bieten verschiedene Händler bei eBay an - und ausgerechnet bei dem mit den meisten Geboten treibt ein Bieter den Preis noch höher, ignoriert die anderen Auktionen völlig. Unerfahren? Betrügerisch! So der Verdacht vieler eBay-Nutzer.
EBay antwortet:
Gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeder eBay-Nutzer bei der Anmeldung akzeptiert, ist es Verkäufern eindeutig untersagt, eigene Auktionen durch Abgabe von Geboten unter Verwendung eines weiteren Nutzerkontos oder durch die gezielte Einschaltung eines Dritten zu manipulieren.
Diese Vorschrift trägt dazu bei, dass der Handel bei eBay fair verläuft. Erhalten wir Hinweise von Dritten - zum Beispiel von anderen eBay-Nutzern - auf eine solches Fehlverhalten, so wird dieser Sachverhalt vom eBay-Sicherheitsteam unverzüglich und individuell untersucht. Darüber hinaus überprüft das eBay Sicherheitsteam den Online-Marktplatz auch in Eigeninitiative auf unzulässige Verhaltensweisen wie die Abgabe von Geboten auf eigene Auktionen oder die gezielte Einschaltung eines Dritten zur Manipulation einer Auktion.
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Quelle :
www.spiegel.de
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eBay löschte Negativ-Bewertungen bei Betrügern
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Antwort #20 am:
14 Juni, 2007, 11:24 »
Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet in ihrer heutigen Ausgabe von zwei eBay-Betrügern, denen das Auktionshaus eine weiße Weste verschaffte, indem es ihre Negativbewertungen löschte. Auf diese Weise fielen weitere Kunden auf die Verkäufer herein.
In einem der Fälle hatte ein eBay-Händler Ware im Wert von 130.00 Euro nicht geliefert. Haufenweise Negativbewertungen verprellter Kunden waren die Folge. eBay hat das Benutzerkonto des Verkäufers zwar kurzzeitig gesperrt, dann aber wieder freigegeben und alle Negativbewertungen kommentarlos gelöscht: Das Auktionshaus glaubte den Beteuerungen des Verkäufers, sein Account sei gehackt worden.
Mittlerweile hat eBay den Fehler erkannt und den Benutzeraccount gelöscht. In einem zweiten Fall sperrte eBay einen Verkäufer erst zwei Wochen, nachdem es über einen Betrugverdacht informiert wurde.
Quelle :
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Regelmäßiger eBay-Verkauf privater Ware gilt als gewerblich
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Antwort #21 am:
14 Juli, 2007, 16:38 »
eBay-Nutzer, die regelmäßig über die Internet-Handelsplattform Waren verkaufen, ist auch dann gewerblich tätig, wenn die Gegenstände aus seinem Privatvermögen stammen. Das berichtet die Zeitschrift „OLG-Report“ unter Berufung auf einen kürzlich gefällten Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt.
Dem Richterspruch zufolge sei maßgeblich, dass eine „auf Dauer angelegte wirtschaftliche Betätigung“ vorliegt (Az.: 6 W 27/07). Damit entschied das Gericht, dass sich ein privater Verkäufer bei seinen Geschäften über eBay an die Regeln des für Profis geltenden Wettbewerbsrechts halten muss. Mit der Begründung, er verkaufe lediglich Waren aus seinem Privatvermögen und betreibe daher keinen professionellen Handel, hatte der Betroffene die Vorwürfe abgelehnt. Um einen professionellen Handel zu betreiben, sei seiner Meinung nach neben dem Verkauf von Waren auch der Ankauf notwendig.
Das Oberlandesgericht folgte dieser Auffassung nicht. Maßgeblich sei allein, dass der Verkäufer schon über ein Jahr kontinuierlich Waren verkaufe. Aus rein rechtlicher Sicht betrachtet, werde er damit vom Verbraucher zum Gewerbetreibenden. Aus diesem Grund müsse er bei seinen Geschäften die Regeln des Wettbewerbsrechts sowie die nach dem Zivilrecht für Unternehmer geltenden Belehrungs- und Informationspflichten beachten.
Im vorliegenden Fall hatte der Beschuldigte binnen eines Jahres bei eBay 484 bewertete Geschäfte getätigt. Nach eigenen Angaben stellte der Antragsgegner pro Woche etwa 20 bis 30 Stempel in seinem eigenen Shop bei der Internet-Handelsplattform ein. Laut OLG belege der Umfang und die Ausgestaltung der Verkaufstätigkeit eindeutig eine gewerbliche Tätigkeit. Nach Angaben des Beschuldigten wollte er eine über 100 000 postgeschichtliche Belege umfassende Stempelsammlung Stück für Stück verkaufen.
Quelle :
www.pcwelt.de
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eBay muss sein Image aufpolieren
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Antwort #22 am:
15 Juli, 2007, 11:49 »
Analysten der Citigroup ermittelten, dass allein im zweiten Quartal dieses Jahres auf der deutschen Homepage von eBay 15 Prozent weniger Angebote eingestellt wurden als in der gleichen Zeit des Vorjahres. Der Marktplatz wird besonders für Hobbyverkäufer immer unattraktiver: Wer nur noch einen Euro für den ausgetragenen Wintermantel oder die alte Stereoanlage bekommt, spart sich die Mühe lieber. Schlecht laufen der Analyse zufolge vor allem Bücher und Musik.
Das Internet-Auktionshaus hat zudem ein Imageproblem: Nutzer beschweren sich über schlechten Kundenservice, die Preistreiberei anderer Mitglieder und Betrugsfälle, etwa weil Verkäufer ihre Warenbeschreibungen beschönigen oder den Artikel überhaupt nicht versenden. Erst im Juni hatte eBay bei zwei betrügerischen Verkäufern Dutzende von Negativ-Bewertungen gelöscht.
Hinzu kommt, dass sich mit den Gebührenerhöhungen vom Januar 2007 die Verdienstmöglichkeiten der Kleinhändler noch einmal vermindert haben. Die Privatverkäufer leiden ohnehin unter dem Druck der professionellen Händler, die ihre Waren zumeist nicht versteigern, sondern zu Festpreisen feilbieten. Mit ihrer Marktmacht haben diese sogenannten Powerseller in der Vergangenheit den Handel an sich gerissen und Otto Normalanbieter immer mehr vom virtuellen Marktplatz verdrängt.
eBay-Sprecherin Maike Fuest zufolge handelt es sich dagegen bei den jüngsten Maßnahmen um "Gebührenanpassungen", die für die "Gesundheit des Marktes" erforderlich gewesen seien. Eine Reihe von Abgaben sei angehoben, andere seien dagegen gesenkt worden – zuletzt etwa die Angebotsgebühr bei eBay Motors von zehn auf einen Euro.
Diese Anpassungen bleiben allerdings nicht ohne Folgen: Viele Verkaufsprofis dünnen ihr Angebot aus und versuchen nicht mehr, hoch spezialisierte Waren in großen Stückzahlen unter die Leute zu bringen. Nicht wenige ziehen sich gleich ganz von der Handelsplattform zurück und eröffnen ihre eigenen Internet-Shops oder wenden sich eBays Konkurrenten zu, die ihre Angebote oft kostengünstiger anbieten.
Doch mit den abwandernden Powersellern entgeht dem Konzern viel Geld. Inzwischen rufen eBay-Mitarbeiter bei den Profihändlern an und erkundigen sich, warum diese weniger Artikel ins Netz stellen. In Einzelfällen werden sogar Gutschriften angeboten. eBay selbst spricht ganz unaufgeregt von "regelmäßigen Sonderaktionen", die neben einmaligen finanziellen Vergünstigungen für Mitglieder etwa auch Seminarangebote beinhalten.
Nach wie vor ist der Konzern mit einem Umsatz von 1,77 Milliarden Dollar und einem Gewinn von 377 Millionen Dollar im ersten Quartal 2007 alles andere als ein Armenhaus. Und mit 233 Millionen registrierten und 83 Millionen aktiven Nutzern weltweit, unter denen rund 95 Prozent aller Internetauktionen abgewickelt werden, führt kein Weg an dem Quasi-Monopolisten vorbei. Das sieht auch Unternehmenssprecherin Fuest nicht anders: "Mit mehr als 20 Millionen Menschen in Deutschland sind hierzulande über die Hälfte der Internetnutzer Mitglied bei eBay."
Auch bei den Zahlen für das zweite Quartal, die am 18. Juli veröffentlicht werden, sind keine Einbrüche zu erwarten: Das Unternehmen rechnet mit Erlösen von 1,75 bis 1,8 Milliarden Dollar und will unter Ausklammerung von Sonderfaktoren 31 bis 33 Cent pro Aktie verdienen. Die Anleger haben trotzdem das Vertrauen in die eBay-Aktie verloren. Seit dem Höchststand Ende 2004 fiel der Börsenkurs etwa um die Hälfte und steht zurzeit bei etwas über 33 Dollar.
Konzernchefin Meg Whitman will in die Offensive gehen: Es werde "mehr Änderungen innerhalb der kommenden zwölf Monate geben als in den vergangenen vier Jahren". Bisher erschöpft sich die Weiterentwicklung allerdings in einer Verbesserung des Bewertungssystems und der Ankündigung, die Startseite übersichtlicher zu machen.
Quelle :
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Amtsrichterin urteilt: EBay- Schnäppchenjäger unter Hehlerei- Verdacht
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Antwort #23 am:
25 Juli, 2007, 17:46 »
In Pforzheim hat das Amtsgericht einen eBay-Käufer wegen Hehlerei verurteilt. Begründung: Er hat ein Navigationssystem bei einer Auktion sehr günstig bekommen, die Ware stammte aus Polen - da müsse man Verdacht schöpfen.
Da hat sich der eBay-Käufer gefreut: Für 681 Euro inklusive Versandkosten bekam er den Zuschlag für ein Navigationssystem. Neupreis: 2137 Euro. Alles schien sauber: Der Verkäufer war ein eBay-"Powerseller" mit vielen positiven Bewertungen. Das Gerät kam, der Käufer baute es in seinen VW-Golf ein und alles funktionierte. Bis er das Gerät wieder bei der Polizei abgeben musste - ohne Entschädigung. Diebesgut!
Jetzt hat das Amtgericht Pforzheim entschieden: Der Käufer hat sich strafbar gemacht, wegen Hehlerei. Strafe: 1200 Euro plus Verfahrenskosten.
Die Urteilsbegründung, die SPIEGEL ONLINE vorliegt, überrascht mit einer erstaunlichen Indizienkette. Kurz gefasst: Das Gerät war billig und der Verkäufer kam aus Polen - daraus ergibt sich für die Amtsrichterin "der zwingende Schluss", dass der eBay-Käufer "zumindest billigend in Kauf genommen hat, dass die Sache aus einer rechtwidrigen Vortat stammt".
Hintergrund: Der Hehlerei nach Paragraph 259 des Strafgesetzbuchs kann man sich auch als reiner Käufer strafbar machen. Wenn man eine Sache ankauft, die ein anderer gestohlen hat, um sich zu bereichern, ist das Hehlerei. Und als Bereicherung gilt auch, wenn man etwas so günstig wie nirgends (bei legalen Quellen) sonst bekommt, weil es rechtswidrig erlangt worden ist.
Im Detail begründet die Richterin das Urteil so:
* Der bei der Auktion erzielte Höchstpreis war zu niedrig: "Der Angeklagte wusste, dass das Neugerät mindestens dreimal so viel kostete, wie er aufwenden musste."
* Der Startpreis war zu niedrig. Der Käufer hätte wegen des Verhältnisses zwischen Neu- und Verkaufspreis misstrauisch werden müssen. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass der Preis bei einer Auktion zustande kam: "Zwar werden bei einer solchen auch Waren unter ihrem Wert verkauft, hier jedoch lag das Mindestgebot bei 1 Euro."
* Das Gerät wurde als "nagelneu" verkauft und stellte sich nach Erhalt tatsächlich als neuwertig heraus.
* Und abgesehen von diesem offensichtlich sehr günstigen Kaufpreis war es für "den Angeklagten ersichtlich, dass das Gerät von Polen aus verkauft wurde, was eine Rechtsverfolgung zumindest erschwerte."
Die Urteilsbegründung überrascht eBay. Wolfgang Weber, Leiter der Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden bei der Auktionsplattform sagt zu SPIEGEL ONLINE: "Meines Wissen ist das der erste Fall, wo ein Gericht eine Verkäufer tatsächlich allein aufgrund solcher Indizien wegen Hehlerei verurteilt hat."
Sollten andere Gerichte der Argumentation aus Pforzheim folgen, müssten Schnäppchen-Jäger bei eBay fortan Hehlerei-Vorwürfe fürchten. Sören Siebert, Jurist und Internetrechts-Experte: "Dann müssten Käufer bei jedem eBay-Schnäppchen die Annahme des Pakets verweigern, wenn sie bis dahin keinen Beleg haben, dass der Verkäufer auch Eigentümer ist."
Wann ist Sparsamkeit strafbar?
Spinnt man diesen Gedanken fort, wird die Absurdität des Urteils deutlich. Michael Schilpp, Anwalt des verurteilten Schnäppchenjägers, sagt SPIEGEL ONLINE: "Viele seriöse Händler nutzen Auktionen mit 1-Euro-Startpreis als Lockmittel. Wie soll denn ein Käufer wissen, ab wann Sparsamkeit nicht mehr strafbar ist?" Der Pforzheimer Anwalt hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Ob die nächste Instanz dem Gedankengang der Amtsrichterin folgt? Ihre Argumentation ist in vielen Punkten angreifbar. Doch bis zum nächsten Urteil hat ein deutsches Gericht mal wieder etwas zusätzliche Rechtsunsicherheit im Netz geschaffen.
Wenn in einer zwielichtigen Kneipe ein Handy für einen 50-Euro-Schein den Besitzer wechselt, ist klar, dass sich Käufer und Verkäufer einig sind: Der Preis ist niedrig, weil das Risiko wegen der unklaren Herkunft der Ware hoch ist. Bei eBay-Auktionen liegt die Sache anders. Da einigen sich nicht Käufer und Verkäufer allein auf einen Preis - den beeinflussen auch viele andere Faktoren.
Internet-Rechtsexperte Siebert bezweifelt daher, dass der Endpreis einer Auktion als Indiz für Hehlerei gelten kann: "Der hängt von vielen Faktoren ab, die der Käufer nicht beeinflussen kann: Wann läuft die Auktion? Wie ist der Text formuliert? Wie ist das Interesse anderer Bieter? Gibt es andere Angebote?"
Streitpunkt: 1-Euro-Startpreis
Etwas anderes ist es, wenn der Sofortkauf-Preis eines eBay-Angebots bei einem Drittel des Neupreises liegen würde. Da sollte man als Käufer skeptisch sein, wenn keine begründeten Anhaltspunkte für den niedrigen Preis ersichtlich sind - Macken zum Beispiel. Sieber: "Wer da ohne einen weiteren Beleg für die Rechtmäßigkeit kauft, nimmt meines Erachtens schon billigend in Kauf, dass es sich um Ware mit nicht-rechtmäßiger Herkunft handelt."
Wählen nur Händer gestohlener Waren einen Startpreis von einem Euro? Wohl kaum. Niedrige Startpreise sind ein gutes Lockmittel, um Interesse zu wecken und Gebote zu locken. eBay-Sprecherin Maike Fuest sagt zu SPIEGEL ONLINE: "Auktionen, die bei einem Euro starten, erzielen bei eBay häufig sogar höhere Endpreise als Auktionen, die mit einem Startpreis nahe dem Neupreis beginnen. Das haben auch wissenschaftliche Untersuchungen bestätigt."
Niedrige Einstiegspreise seien ein wichtiges psychologisches Moment, sagt Fuest. So würden Interessenten das Gefühl bekommen, dass dieser Artikel ihnen gehören könnte. Fazit: "Es ist bei eBay üblich, dass auch hochwertige Waren zu einem Startpreis von einem Euro angeboten werden."
Die "erschwerte Rechtsverfolgung" in Polen
Verkäufer illegaler Waren seien gut beraten, ihre Ware von Polen aus bei eBay Deutschland anzubieten, weil das die Rechtsverfolgung erschwere - so die Einschätzung der Pforzheimer Amtsrichterin. Dem widerspricht Wolfgang Weber, Leiter der Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden bei eBay, im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE. Gegen die Versuche, Ware bei eBay zu verkaufen, werde die Plattform gemeinsam mit vielen Polizeibehören aktiv.
Bei solchen Fällen gehe die Polizei gegen die Verkäufer vor, das sei am effektivsten. Und, sagt Weber: "Dass ein Anbieter in Polen oder im Baltikum sitzt, erschwert heutzutage die Ermittlungen kaum. Erstens ist das EU-Raum, zweitens sind gerade die polnischen Behören bei solchen Delikten sehr engagiert und kooperationsbereit."
Quelle :
www.spiegel.de
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eBay: modernisiert und günstiger
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Antwort #24 am:
04 September, 2007, 19:07 »
Der Chef von eBay-Deutschland, Stefan Groß-Selbeck, gab sich auf seiner Presseveranstaltung am heutigen Dienstag in Berlin optimistisch: Man habe von 2006 auf 2007 ein Wachstum von 13 Prozent verzeichnen können. Die 24 Millionen Mitglieder in Deutschland nutzten eBay durchschnittlich 2,2 Stunden im Monat. Doch es sei noch mehr drin: "Aus einer EMNID-Umfrage wissen wir, dass in jedem der rund 39 Millionen deutschen Haushalte ungenutzte Gegenstände im Wert von etwa 538 Euro schlummern", sagte Groß-Selbeck. Dies sei ein potenzielles Handelsvolumen von fast 21 Milliarden Euro im Privat-zu-Privat-Bereich, der 2006 auf eBay etwa 4 Milliarden umfasste.
Um unter anderem dieses Potenzial nutzen zu können, geht eBay die zwei am häufigsten kritisierten Punkte an seinem Dienst an: Den Kunden-Support und die Gebühren. Die Kapazitäten der telefonischen Kundenhotline sollen ausgebaut werden, die Gespräche kosten künftig statt 59 nur noch 14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Als Grund dafür nennt eBay Untersuchungen, nach denen Fragen und Probleme der Kunden per Telefon wesentlich schneller geklärt werden können als per E-Mail. Das deckt sich mit den Berichten vieler unserer Leser, die sich über Support-Mails voller nutzloser Standardtextbausteine beschweren.
Die Gebührensenkungen betrifft ein Produkt, das bei privaten Verkäufern sehr beliebt ist: Der Preis für eine Auktion mit 1 Euro Startgebot und einem Galeriebild wird von 1 Euro auf 49 Cent gesenkt. Außerdem wird das Verkaufen einfacher: Ein neues verkürztes Verkaufsformular ermöglicht das Einstellen von Artikeln in sechs Schritten; das Ganze soll nur drei Minuten dauern.
Außerdem hat eBay das Design der Seiten überarbeitet, um die Navigation zu vereinheitlichen und zu verbessern. Die Homepage wurde aufgeräumt und ist übersichtlicher geworden. Außerdem will eBay, ganz im Web-2.0-Trend, den Austausch zwischen Mitgliedern verbessern und so eine engere Community schaffen. Insbesondere der Bereich Mein eBay wird stark überarbeitet. Die derzeitige Alpha-Version ist nicht nur übersichtlicher geworden, sondern zeigt auch etliche Social-Network-Funktionen. Im Oktober soll das System für deutsche Mitglieder in eine öffentliche Beta gehen.
Erheblich überarbeitet wird auch die Suchfunktion: Sie soll sich weniger stark an Kategorien orientieren, sondern mehr an Produktmerkmalen. So wird man bei bestimmten Produkten über einen Regler die gewünschte Farbe einstellen können. In bestimmten Produktkategorien (etwa Stofftiere) ist die Ergebnisliste einer Suche bildorientiert, Texte erscheinen erst beim Überfahren der Abbildungen. Das System befindet sich noch in einer Testphase und soll im ersten Quartal 2008 bei eBay Deutschland eingeführt werden.
Einige Gimmicks runden die Modernisierung ab: In die Artikelbeschreibungen lassen sich nun auch Videos integrieren. Das Trendbarometer zeigt nach Kategorien sortiert, welche Artikel auf dem Online-Marktplatz gerade heiß begehrt sind oder welche Auktionen die meisten Gebote erhalten oder wonach am häufigsten gesucht wird. Mit dem Online-Tool eBay auf meiner Seite kann man Angebote aus eBay in die eigene Seite, etwa ein Blog, einbauen.
Quelle :
www.heise.de
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Re: eBay: modernisiert und günstiger
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Antwort #25 am:
09 September, 2007, 11:23 »
Soll das jetzt davon ablenken dass schon wieder tausende Kundendaten geklaut wurden.........
Diverse Satschüsseln DVB-Receiver und -Karten...
SiLæncer
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Freispruch nach Ersteigerung gestohlener Ware bei eBay
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Antwort #26 am:
28 September, 2007, 13:09 »
Wer unwissentlich gestohlene Ware bei eBay ersteigert, macht sich nach einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe nicht strafbar. Das gilt dem Gericht zufolge auch bei günstigen Angeboten, wenn es sich für den Käufer die illegale Herkunft des Artikels nicht aufdrängt. Die Richter sprachen damit am Freitag einen Softwareingenieur vom Vorwurf der Hehlerei frei und hoben eine 1200- Euro-Geldstrafe (40 Tagessätze) des Amtsgerichts Pforzheim auf. Bei sensationell billigen Schnäppchen kann sich ein allzu gutgläubiger Käufer aber im Einzelfall doch wegen Hehlerei strafbar machen, hieß es in der Urteilsbegründung.
Der 47-Jährige hatte über das Internetauktionshaus eBay für 670 Euro ein Navigationsgerät ersteigert, das im Handel mehr als 2000 Euro kostet. Dem Landgericht zufolge ist dem Angeklagten kein Vorsatz nachweisbar. Auch der Staatsanwalt hatte Freispruch beantragt (Az: 18 AK 136/07 vom 28. September 2007). In der Verhandlung in Pforzheim hatte der bisher völlig unbescholtene Mann ausgesagt, auf die Seriosität des angeblich "top legalen" Angebots vertraut zu haben. Der Verkäufer des Geräts war bei eBay als Powerseller eingestuft und hatte nach dem eBay-Einstufungssystem mehr als 99 Prozent positive Bewertungen von Seiten der Käufer. Später stellte sich heraus, dass das vermeintliche Schnäppchen zu einer ganzen Ladung von in Slowenien gestohlenen Navigationsgeräten gehörte.
Das Gericht hielt es für plausibel, dass der Angeklagte glaubte, aus dem Normalverkauf ausgesonderte B-Ware zu erwerben. Dennoch warnte der Vorsitzende Richter Andreas Heidrich vor zu großer Blauäugigkeit: "Auch die Online-Versteigerung spielt sich nicht im rechtsfreien Raum ab." Für eine vorsätzliche Hehlerei reiche es aus, dass der Käufer mit dem Erwerb von Diebesgut rechne und dies stillschweigend in Kauf nehme.
In diesem Fall liegt laut Gericht kein Vorsatz vor, auch, weil der erzielte Preis sich im Rahmen vergleichbarer eBay-Angebote hielt. Dass die Versteigerung mit einem Euro Mindestgebot begann, werteten die Richter – da dies bei eBay üblich ist – nicht als Indiz für Hehlerei, ebensowenig wie den Umstand, dass der Verkäufer eine polnische Adresse hatte. Anders könnte der Fall bei einer sogenannten Sofortkaufoption mit einem sensationellen Preis liegen. Da müsse man sich nach den Gründen erkundigen, mahnte Heidrich: "Wenn da keine plausible Antwort kommt, sollte man die Finger davon lassen."
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Re: Freispruch nach Ersteigerung gestohlener Ware bei eBay
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Antwort #27 am:
28 September, 2007, 16:09 »
Na Gott sei dank. Muss man doch keine Angst haben, verklagt zu werden, nur weil man ein Schnäppchen gemacht hat... Und in diesem Fall (Powerseller, >500€) hätte ich auch nicht gedacht, dass es Diebesgut ist...
Ich gebe keinen Support über PM/ICQ/Email ,bitte stellt eure Fragen ins Board!!
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Re: Freispruch nach Ersteigerung gestohlener Ware bei eBay
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Antwort #28 am:
29 September, 2007, 14:39 »
kann ich so bestätigen. Mein Sohn hatte Autositze privat bei ebay ersteigert und eingebaut. Einige Wochen später wurde die Ware in einer rüden Aktion von der Kripo beschlagnahmt. Er sollte sie ausbauen und abliefern. Der Verkäufer war durch Handel mit gestohlener Ware auffällig geworden. Für die Herkunft der Sitze gab es aber keine Tatbeweise, aber trotzdem die Beschlagnahme. Es kam aber zu keiner Anklage meines Sohnes. Nach einigen Wochen konnte er das ganze Zeug wieder abholen.
Im Zuge der Aktion war ein Sensor für den Airback gestorben. Die Nachfrage nach Schadenersatz wurde selbstverständlich abschlägig beantwortet.
Soviel zu unserem Rechtssystem.
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Hacker bricht in Ebay-Server ein - Anwender ausgesperrt
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Antwort #29 am:
09 Oktober, 2007, 11:52 »
Einem Hacker ist es gelungen, Zugriff auf einen Ebay-Server zu erhalten und die Accounts einiger Ebay-Nutzer zu kapern. Ebay bestätigte den Vorfall nun und versucht, die Gemüter zu beruhigen.
Große Websites sind fortwährend Angriffen seitens Hacker ausgesetzt. Bei Ebay ist einem solchen nun vor wenigen Tagen offenbar gelungen, einen Server des Unternehmens zu knacken. Der Hacker hat in der Folge einige Ebay-Mitglieder von dem Service ausgesperrt. Laut Ebay seien nur "sehr wenige" Konten betroffen gewesen.
"Wir waren in der Lage, den Angreifer zu stoppen, bevor weitreichender Schaden entstanden wäre. Zu keinem Zeitpunkt hatte der Angreifer Zugriff auf finanzielle oder sonstige sensiblen Daten", so Ebay-Sprecherin Nichola Sharpe gegenüber dem IDG News Service.
Ebay habe Sharpe zufolge die betroffenen Accounts "gesichert und wieder hergestellt". Die legitimen Nutzer werden dabei über den Vorfall in Kenntnis gesetzt. Wie viele Anwender genau von dem Hack betroffen waren, wollte Sharpe nicht erläutern.
Auch Details dazu, wie der Hacker überhaupt in den Ebay-Server eindringen konnte, blieb Ebay schuldig. "Dem Angreifer gelang es, sich Zutritt auf extern sichtbare Server zu verschaffen und nicht, indem er sich in die Site hackte", so Sharpe. Um was es sich genau bei den "extern sichtbaren Servern" handelt und vor allem, wie sie sich von einem Webserver von Ebay unterscheidet, ließ Sharpe ebenfalls offen.
Grundsätzlich seinen solche Angriffe aber nichts ungewöhnliches, so die Sprecherin. Ebay sehe sich solchen Herausforderungen täglich gegenüber. "Nachdem wir von dem aktuellen Fall gelernt haben, wurde schnell reagiert", so Sharpe. Und weiter: "Da wir weiter fortfahren, die traditionellen Wege zu versperren, über die die bösen Jungs unser System angreifen wollen, ist es nur natürlich, dass sie nach neuen Wegen suchen werden, um hinein zu kommen."
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