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Abmahnpraxis ...
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Thema: Abmahnpraxis ... (Gelesen 16919 mal)
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SiLæncer
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Juristische Analyse: Streaming-Abmahnungen jenseits der roten Linie
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Antwort #150 am:
22 Dezember, 2013, 16:18 »
Vom "Abmahnwahn" war schon oft die Rede: Gewisse Anwälte versenden Abmahnungen immer wieder per Serienbrief, mit denen sie drei- bis vierstellige Summen verlangen und so für viel Frust und erhebliche Kosten sorgen. Doch eines hatten die bisherigen Abmahnungen für sich: Im Kern hatten die Abmahner meist einen Punkt.
Seit drei Wochen machen nun Abmahnungen wegen des Vorwurfs Schlagzeilen, die Abgemahnten hätten Videos auf einem Porno-Video-Portal lediglich angesehen. Damit dürfte allerdings die rote Linie des strafrechtlich Relevanten überschritten sein: Die Vorwürfe scheinen rechtlich so weit hergeholt, die Ermittlung des "Tatverdachts" so fehleranfällig, dass sich diese Masche für die Urheber der Abmahnwelle sehr wahrscheinlich als schmerzhafter Bumerang erweisen wird.
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Porno-Streaming-Abmahnungen: Rechteinhaber äußert sich zur IP-Adress-Ermittlung
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Antwort #151 am:
23 Dezember, 2013, 09:20 »
Zur dubiosen IP-Adressen-Erhebung, die den Streaming-Abmahnungen der Kanzlei U+C zugrunde liegt, hat sich nun der Rechteinhaber, die Schweizer The Archive AG. zu Wort gemeldet. In einer Mitteilung stellt Ralf Reichert, der auch Geschäftsführer der deutschen Plattenfirma Intergroove ist, fest, dass "es zu einer Vielzahl von falschen Spekulationen über eine möglicherweise sogar unrechtmäßige Datenerhebung gekommen" sei. Und: "Diesen Vorwürfen ist entschieden entgegen zu treten."
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Redtube-Abmahnungen: Lücken in der Rechtekette?
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Antwort #152 am:
29 Dezember, 2013, 18:10 »
In der Abmahn-Affäre um eine Handvoll Redtube-Videos mehren sich die Zweifel, ob es bei der Rechteübertragung an die Auftraggeber der abmahnenden Kanzlei korrekt zugegangen ist. Die Rechtekette lässt sich bisher nur bis zum Hersteller der entsprechenden DVDs zurückverfolgen, der die Filme aber offenbar nicht selbst produziert hat.
In den Abmahnungen, die tausende Internetnutzer in den vergangenen Wochen erhalten haben, und den entsprechenden Gerichtsunterlagen ist als "Hersteller" der abgemahnten Titel das in Spanien registrierte Unternehmen Serrato Consultores ausgewiesen, das offenbar hinter dem Porno-DVD-Label "Julia Reaves" steht.
Serrato hat den bisherigen Erkenntnissen zufolge zehn Pornos, die unter dem Label "Julia Reaves Productions" auch auf DVD erschienen sind, an den Berliner Oliver Hausner lizenziert. Der Lizenzvertrag trägt die Unterschrift von Hausner und Jutta Schilling a.k.a. "Julia Reaves". Hausner hat die Rechte flugs an die Schweizer Verwertergesellschaft The Archive weitergereicht, in deren Namen dann die Regensburger Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) zahlreiche Abmahnungen verschickt hat.
Offenbar ist aber Schilling bzw. Serrato nicht Produzent der Sexfilme. Nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich um Produktionen des US-Studios Combat Zone, die Schilling unter anderem Titel auf dem eigenen Label herausgebracht hat. Unklar ist dabei, ob Schilling dabei Exklusivrechte erworben hat, die sie ohne Weiteres an Dritte weiterreichen konnte. Combat Zone vertreibt die Filme weiterhin selbst unter dem Originaltitel.
U+C hatte im Namen von The Archive über 10.000 Internetnutzer auf dem Postweg abgemahnt. Portalbetreiber Redtube hat mittlerweile eine einstweilige Verfügung gegen The Archive erwirkt, die dem Verwerter weitere Abmahnungen untersagt. Auch die Staastanwaltschaft beschäftigt sich mit der Abmahnwelle und geht dem Verdacht nach, dass es bei der Beschaffung der IP-Adressen der Abgemahnten nicht mir rechten Dingen zugegangen ist.
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Bundesregierung: "Streaming ist keine Urheberrechtsverletzung"
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Antwort #153 am:
07 Januar, 2014, 20:39 »
Die Bundesregierung stellt sich auf die Seite der Streaming-Nutzer, handelt jedoch nicht. Eine endgültige Klärung im Fall Redtube könne erst der Europäische Gerichtshof bringen.
Das Bundesjustizministerium erklärt, die Regierung hält "das reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung". Das ergab die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Partei Die Linke, die die netzpolitische Sprecherin der Fraktion, Halina Wawzyniak, Spiegel Online vorgelegt hat.
Dabei beruft sich das Justizministerium auf die Paragrafen 44a und 53 des Urheberrechtsgesetzes. "Ob die Nutzung von Streaming-Angeboten eine Vervielfältigung darstellt, die Rechte von Urhebern oder Leistungsschutzberechtigten verletzt, ist allerdings bislang noch nicht durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt worden." Abschließend könne die Frage "nur vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden", so das von Heiko Maas (SPD) geführte Ministerium.
In der Anfrage hieß es, die Bundesregierung solle Stellung beziehen, ob "das reine Betrachten eines Videostreams" als "urheberrechtlich relevante Vervielfältigung" angesehen und "unter welchen Voraussetzungen" dies als "illegal und damit abmahnwürdig" bewertet werde.
Doch das leistet die Antwort nicht: Zwar verweist die Regierung auf das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, das auch die Redtube-Abmahnungen betreffe. Neu bewertet werde das Gesetz jedoch erst 2015, so das Ministerium.
Wawzyniak erklärte: "Trotz des im Oktober diesen Jahres in Kraft getretenen Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken, das eigentlich solche Massenabmahnungen eindämmen wollte, kommt es wieder zu einer großangelegten Abmahnwelle. Damit bestätigt sich leider unsere Kritik, dass das Gesetz unzureichend ist."
Eigentlich gelte das Anschauen eines Streams im Web bisher nicht als Verletzung des Urheberrechts - sowie auch das reine Anschauen einer illegal kopierten DVD nicht als Verletzung des Urheberrechts gilt und damit nicht strafbar sei, so die Anwältin. Zumindest sei dies umstritten.
Das Landgericht Köln hatte Anträgen stattgegeben, die Daten zu IP-Adressen angeblicher Nutzer der Streamingplattform Redtube.com herauszugeben. Von den Streaming-Abmahnungen durch Urmann + Collegen dürften weit über 10.000 Menschen betroffen sein. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen Thomas Urmann, den Geschäftsführer der Rechtsanwaltsgesellschaft Urmann + Collegen, eingeleitet. Anwälte hatten geklagt, weil in der Abmahnung ein Sachverhalt vorgetragen werde, in dem keine Urheberrechtsverletzung zu sehen sei.
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Redtube-Abmahnungen: Was die Regierung sagt, "spielt keine Rolle"
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Antwort #154 am:
09 Januar, 2014, 20:17 »
Anwalt Thomas Urmann bezeichnet die Aussagen des Bundesjustizministers Heiko Maas zur Rechtmäßigkeit von Streaming und den Redtube-Abmahnungen als "sehr dünn". Sie hätten keine "juristische Relevanz".
Die Klarstellung der Bundesregierung, dass "das reine Betrachten eines Videostreams" nicht als "Urheberrechtsverletzung" bewertet werde, ist für Thomas Urmann von der Kanzlei Urmann + Collegen ohne Bedeutung. Urmann + Collegen hatten wegen Streaming-Nutzung bei Redtube.com zehntausende Abmahnungen verschickt.
Urmann sagte der Hamburger Morgenpost: "Für uns spielt (das) keine Rolle. Nüchtern betrachtet ist es sehr dünn, was die Regierung da verfasst hat." Juristisch habe die Stellungnahme der Regierung überhaupt keine Relevanz, "es wird ja nur alles nach Europa abgeschoben."
Die netzpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Halina Wawzyniak, hatte ebenfalls erklärt, die Bundesregierung bleibe auf halbem Wege stehen. Wawzyniak: "Sie will nämlich keine gesetzliche Klarstellung vornehmen, sondern verweist für die Frage, ob Streaming eine Vervielfältigung darstellt, auf den Europäischen Gerichtshof."
Die Bundesregierung führte in der Antwort auf eine Anfrage der Linken aus: "Nach Paragraf 44a Urheberrecht ist eine Vervielfältigung ohne Zustimmung des Rechtsinhabers zulässig, wenn es sich um vorübergehende Vervielfältigungshandlungen handelt, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist, eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder eine rechtmäßige Nutzung eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben."
Nach Paragraf 53 Urheberrecht sind zudem "einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch erlaubt, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen." Vor diesem Hintergrund halte die Bundesregierung das reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung. "Ob die Nutzung von Streaming-Angeboten eine Vervielfältigung darstellt, die Rechte von Urhebern oder Leistungsschutzberechtigten verletzt, ist allerdings bislang noch nicht durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt worden. Letztlich kann diese Frage nur vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden werden."
Die zu Unrecht wegen Streaming Abgemahnten kämen mit dieser Auskunft nicht weiter, so Wawzyniak.
Auch den Bericht zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg auf Betreiben der Kanzlei Müller Müller Rößner (MMR) wies Urmann zurück. Ermittelt werde noch gar nichts. "Die Staatsanwaltschaft prüft jetzt erst, ob sie in der Sache ermitteln wird." Er überlege nun, selbst Strafanzeige gegen Müller Müller Rößner zu stellen, obwohl er es eigentlich kindisch finde, wenn sich Anwälte gegenseitig anzeigten.
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Redtube-Abmahnungen: Gericht ging Briefkastenfirma auf dem Leim
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Antwort #155 am:
31 Januar, 2014, 20:11 »
heise-Leser auf der Spur der Abmahner: Die Firma, die die IP-Adressen von tausenden Redtube-Abgemahnten ermittelt haben will, existiert nur als Briefkasten. Und "forensische" Software lässt sich leicht nachbauen.
Vieles hat sich mittlerweile aufgeklärt rund um die Redtube-Abmahnwelle, die vor rund zwei Monaten über deutsche Internet-Nutzer schwappte. Auch, wie beim Landgericht Köln aus den IP-Adressen angeblicher Konsumenten von Porno-Streams deren persönliche Daten ermittelt wurden, liegt inzwischen offen. Noch immer ganz klar ist aber, wie die Schweizer Firma The Archive, die angeblich die Verbreitungsrechte an den Pornovideos inne hat, an die IP-Adressen gelangt ist.
Nach eigenen Angaben hat The Archive dazu das Unternehmen ITGuards Inc. engagiert, das mit seiner Software "Gladii 1.1.3" die angeblich rechtsverletzenden Streaming-Vorgänge protokolliert haben will. Glaubhaft gemacht wurde dies sogar mit einer eidesstattlichen Versicherung eines ITGuards-Mitarbeiter namens Andreas R, der seine Erklärung am 11. August 2013 in Ingolstadt unterzeichnet hat, fernab des Stammsitzes von ITGuards.
ITGuards Inc sitzt nämlich nach seinen Angaben gegenüber dem Rechteinhaber und damit auch gegenüber den Gerichten in San Jose, mitten im Silicon Valley. Auch auf der Website ist dieser Hauptsitz angegeben. Dort heißt es: "Our location in Silicon Valley allows us to continuously add new experts to handle consistent growth. Our team exemplifies perfect symbiosis, which is reflected every day in our work to the benefit of our partners."
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Redtube-Abmahnungen: Urmann+Collegen schmeißt hin
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Antwort #156 am:
14 Mai, 2014, 17:38 »
Die Anwaltskanzlei Urmann+Collegen hat einem externen Anwalt zufolge das Mandat für die Redtube-Abmahungen niedergelegt. Die Gründe dafür sind nicht bekannt. Möglicherweise versucht die Regensburger Kanzlei Schadensbegrenzung zu betreiben oder wurde schlicht nicht bezahlt. Die abmahnende Partei The Archive AG jedenfalls steht nun ohne Rechtsbeistand da.
Wie der Rechtsanwalt Thomas Fell auf Anwalt24.de schreibt, hat die Regensburger Anwaltskanzlei Urmann+Collegen (U+C), die im Rahmen des enormen Medieninteresses an den Redtube-Abmahnungen vielfach mit Hohn, Spott und Misstrauen bedacht wurde, das Mandat in diesem Fall niedergelegt. Fell selbst vertritt von den Abmahnungen betroffene Bundesbürger. Konkret hatte er eine negative Feststellungsklage eingereicht, in der angezweifelt wird, ob die Ansprüche der Schweizer Firma The Archive AG überhaupt berechtigt sind. Wie Fell erklärt, habe es nun aber eine "überraschende Wendung" gegeben.
Am 30. April habe U+C dem zuständigen Gericht mitgeteilt, "dass U + C Rechtsanwälte das Mandat niedergelegt haben und die Firma The Archive AG nicht mehr vertreten", so Fell. Rekapitulierend schreibt der Anwalt, dass als Reaktion auf die negative Feststellungsklage zuerst noch eine "umfangreiche Erwiderung“ seitens U+C verfasst und vor Gericht präsentiert wurde. Aus Sicht von Thomas Fell und seinen Mitstreitern sei diese jedoch "oberflächlich" ausgefallen und habe "an den entscheidenden Stellen keinerlei Nachweise" erbracht. Wie schon in den Monaten zuvor hatte es die Kanzlei versäumt darzulegen, wie die Ermittlungen genau stattgefunden hätten. So ist bis heute unklar, auf welchem Weg The Archive AG die angeblichen Urheberrechtsverletzer identifiziert hatte.
Urmann+Collegen ziehen sich aus der Schusslinie, betreiben möglicherweise Schadensbegrenzung
"Wir halten dies für einen geschickten Schachzug", schreibt Fell abschließend. "Zum einen fällt dann eine Zustellanschrift weg. Vermutlich wird eine Zustellung in der Schweiz erhebliche Mühen bereiten. Zum anderen gerät die Kanzlei U + C Rechtsanwälte erst einmal aus der ‚Schusslinie‘. Wir erwarten, dass die Firma The Archive AG in dem Gerichtsverfahren keinerlei Aktivitäten unternimmt." Gegenüber golem.de erklärt der Rechtsanwalt Christian Solmecke, der sich seit Bekanntwerden der Abmahnwelle mehrfach zu dem Fall in den Medien geäußert hatte, dass es ungewöhnlich sei, "wenn Anwälte im laufenden Verfahren das Mandat niederlegen". Ein möglicher Grund dafür könnten ausbleibende Gebühren der Mandanten, aber auch ein zerrüttetes Vertrauensverhältnis sein. "Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Mandant seinem Anwalt wichtige Informationen verschwiegen hat und das erst im Prozess herausgekommen ist", so Solmecke.
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Popcorn Time im Visier der Abmahner
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Antwort #157 am:
16 Mai, 2014, 19:18 »
Rollt die nächste Abmahnwelle heran? Offenbar häufen sich in jüngster Zeit Abmahnschreiben gegen Nutzer des Torrent-Streaming-Clients Popcorn Time.
"Hollywoods größter Alptraum“, der Torrent-Streaming-Dienst Popcorn Time, gerät offenbar in das Visier der Abmahner: Der Anwalt Christian Solmecke berichtet von einem verstärkten Aufkommen an Abmahnschreiben, die sich gegen Nutzer des Dienstes richten. Insgesamt seien ihm bislang über ein Dutzend Fälle bekannt. Im Gespräch mit dem Stern schätzt er, dass die Zahl der Abgemahnten bereits schon in die Tausenden gehen könnte.
Ebenfalls in das Visier der Abmahner ist offenbar die Plattform cuevana.tv geraten, die ganz ähnlich wie Popcorn Time funktioniert. In den von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer stammenden Abmahnschreiben verlangen die Rechteinhaber offenbar Summen von mehreren hundert Euro. Im Bericht des Stern ist die Rede von einer Abmahnung in Höhe von 815 Euro, weil der Film „Project X“ über einen der Dienste gesehen wurde.
Das Problem: Popcorn Time speist sich sowohl in seiner Desktop-Version wie auch in der seit dieser Woche erhältlichen Android-App aus illegalen Kopien, die mittels BitTorrent-Protokoll direkt aus den Tauschnetzwerken gestreamt werden. Dabei werden nicht nur Daten empfangen, sondern auch die empfangenen Teile wieder im BitTorrent-Netzwerk freigegeben. Wer die App nutzt, macht sich somit nach deutschem Urheberrecht strafbar.
Anders als bei den dubiosen Abmahnungen im Fall Redtube ist hier also eine klare Rechtsgrundlage vorhanden. Mit der Behauptung, nichts von der Filesharing-Funktion der Dienste gewusst zu haben, könne man sich nicht vor einer Abmahnung schützen, warnt Solmecke: "Das deutsche Urheberrechtsgesetz sieht eine verschuldensunabhängige Haftung für Urheberrechtsverletzungen vor."
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EuGH: Websurfer durch Urheberrechtsausnahme geschützt
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Antwort #158 am:
06 Juni, 2014, 16:53 »
Wer geschützte Werke im Web nur betrachtet, also nicht ausdruckt oder herunterlädt, verstößt dadurch nicht gegen das Urheberrecht, hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Wenn ein Webnutzer ein urheberrechtlich geschütztes Werk auf einer Webseite betrachtet, muss er dafür keine gesonderte Lizenz erwerben. Das ist die Quintessenz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Rechtsstreit zwischen der Public Relations Consultants Association (PRCA) und der Newspaper Licensing Agency (NLA). Die Kopien auf dem Bildschirm und im Cache der Festplatte eines Computers, die für das Betrachten einer Webseite erstellt werden, erfüllen nach Ansicht der Richter die Voraussetzungen, um vom Schutz der europäischen Urheberrechtsrichtlinie ausgenommen zu werden. Schließlich seien diese vorübergehend, flüchtig oder begleitend und ein integraler und wesentlicher Teil eines technischen Verfahrens.
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Jürgen
der Löter
User a.D.
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white LED trough prism - WTF is cyan?
Re: EuGH: Websurfer durch Urheberrechtsausnahme geschützt
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Antwort #159 am:
07 Juni, 2014, 02:45 »
Hinzuzufügen ist, dass sich das reine Betrachten urheberrechtlich geschützter Inhalte im Internet überhaupt nicht vermeiden lässt.
Sowohl die Hauptinhalte von normalen Webseiten unterliegen regelmäßig diesem Schutz, als auch extern dahin eingebundene Elemente wie Werbeeinblendungen, fremde Frames und vieles mehr.
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Selbst das zufällige Treffen auf illegale Inhalte ist für den Besucher zumindest solange als nicht strafrechtlich relevant anzusehen, wie er nicht systematisch danach gesucht hat, mit dem Auftreten dort nicht rechnen musste und er die Seite nach Erkennen einer rechtlichen Brisanz unverzüglich verlässt oder auch sie den zuständigen Stellen meldet.
Für eine solche Meldung sind sogar aussagefähige Kopien, wie z.B. Screenshots oder andere lokale Sicherungen, zur Beweissicherung möglicherweise unverzichtbar (so bei typischerweise schnell veränderlichen Seiten) und daher (ausschließlich) zur Weitergabe an die Verfolger sicher nicht entgeltpflichtig.
Selbst wenn ein (Standard-)Browser (ohne spezielle Plugins) ungefragt beginnen sollte, nur weiterführende Links einer Seite schon teilweise vorab in seinen Cache zu laden, ist dies eine Verhaltensweise, mit der sein Benutzer nicht rechnen muss, die er also nicht zu vertreten hat.
Sonnenklar sollte auch sein, dass ein Nutzer in der Regel überhaupt erst dann über Rechtmäßigkeit von Inhalten befinden kann, wenn er sie wahrnehmen - meist also sehen - kann.
Anders wird das nur anzusehen sein, wenn er sich den Weg zu diesem Inhalt erkennbar über eine Seite gesucht hat, die es eindeutig darauf anlegt, Zugang zu ebensolchen Inhalten erst zu ermöglichen oder erheblich zu erleichtern.
Dennoch ist es auch völlig harmlosen Zeitgenossen möglich, auf an sich harmlosen Seiten ungewollt auf Inhalte zu stoßen, die dort eigentlich nicht zu erwarten wären und für seine Person oder seinen Aufenthaltsort verboten sind. Wie gesagt, das wäre ihm allenfalls bei zielgerichtetem Verhalten und ggf. im Wiederholungsfalle anzukreiden. Dabei ist sicher noch keine Wiederholung gegeben, wenn er z.B. vor Schreck panisch den Stecker zieht und der Rechner beim Wiedereinschalten die letzte Browsersitzung automatisch wiederherstellt.
Entsprechend tiefen Einblick in und Zugriff auf dafür zuständige Systemeinstellungen hat Otto oder Erika Normalsurfer üblicherweise gar nicht.
Die Nutzung von Default-Einstellungen von weitverbreiteten Browsern und Betriebssystemen kann nicht per se verwerflich sein.
Selbst die heute leider weitverbreiteten Browser-Hijacker führen Nutzer auf regelmäßig ungewollte Seiten und Inhalte, und auch da kann es nicht unbedingt verwerflich sein, wenn jemand erst noch seine wirklich wichtigen Dinge zu Ende bringt (Hausaufgabe, Doktorarbeit, Bewerbung, Miete-Überweisung etc. pp.), bevor er in Kauf nimmt, bei einem an sich angezeigten Reinigungsversuch seine Maschine möglicherweise komplett lahmzulegen bzw. lahmlegen zu lassen.
Nicht gewollt und / oder nicht erkennbar - keine Entgeltpflicht...
So verstehe zumindest ich die Sache, natürlich als juristischer Laie.
Jürgen
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Antwort #160 am:
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REDTUBE-ABMAHNWELLE: Thomas Urmann nicht mehr als Anwalt tätig
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Antwort #161 am:
30 Dezember, 2014, 19:09 »
Der Regensburger Anwalt Thomas Urmann, bekannt durch Massenabmahnungen an Redtube-Nutzer, hat nun endgültig keine Zulassung als Anwalt mehr. Die Gründe sind unklar.
Der durch massenhafte Abmahnungen wegen des Abrufs von Sexvideos auf Redtube bekannt gewordene Jurist Thomas Urmann ist kein Anwalt mehr. Die Mainzer Kanzlei Gulden-Röttger will nach eigenen Angaben bereits vor Weihnachten ein entsprechendes Schreiben der Rechtsanwaltskammer Regensburg erhalten haben. "Da der Ex-Kollge Thomas Urmann nicht mehr zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und auch die Urmann & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gelöscht worden ist, hat sich das berufsrechtliche Verfahren damit erledigt", schrieb Anwalt Tobias Röttger auf der Website der Kanzlei. Die Kanzlei hatte Beschwerde gegen Urmann wegen der Massenabmahnungen wegen Redtube eingelegt.
Bereits im August hatte die Mittelbayerische Zeitung berichtet, dass Urmann wegen der verschleppten Insolvenz einer Wurstfirma seine Zulassung verloren habe. Dieser Bericht wurde anschließend korrigiert, da die Information auf einem Missverständnis mit Urmanns Verteidiger beruht haben soll. Über die berufsrechtlichen Konsequenzen habe nicht das Gericht, sondern im Regelfall die zuständige Anwaltskammer in einem gesonderten berufsrechtlichen Verfahren zu entscheiden, hatte der Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln, Martin W. Huff, zu Legal Tribune Online gesagt. Urmann hätte sich zumindest darauf berufen können, dass die Verurteilung nur seine Tätigkeit als Geschäftsführer der Wurstfabrik betraf und nicht seine Arbeit als Anwalt, wie im Fall der Redtube-Abmahnungen.
Unklar ist bislang, ob Urmann die Zulassung entzogen wurde, oder er diese selbst zurückgegeben hat. Die Anwaltskammer Nürnberg sagte laut Teltarif.de, dass der Anwalt bereits seit dem 17. November nicht mehr registriert sei. Eine Angabe zu den Gründen sei aber nicht möglich.
Komplett aufgelöst wurde Urmanns Kanzlei jedoch nicht. Einer Eintragung im Handelsregister zufolge wurde sie in Z9 Verwaltungs-GmbH umbenannt. Als neuer Unternehmensgegenstand wurde demnach die "Verwaltung eines Vermögens" eingetragen.
Die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) hatte Anfang Dezember 2013 tausende Nutzer wegen angeblich illegaler Nutzung der Porno-Streaming-Plattform Redtube abgemahnt. Der Fall erregte Aufsehen, weil die Anwälte das Landgericht Köln dazu bewogen hatten, die IP-Adressen von Redtube-Nutzern ermitteln zu können. Das Landgericht hat seine Ansicht zur Herausgabe der Nutzerdaten inzwischen revidiert. Die Mainzer Kanzlei Gulden & Röttger hatte rund 350 Internetnutzer vertreten, die Urmann abgemahnt hatte.
Quelle :
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Abmahnungen wegen Redtube-Pornostreaming: Durchsuchung bei Berliner Anwalt
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Antwort #162 am:
08 Januar, 2015, 16:54 »
Die Ermittlungen wegen Zehntausender unberechtigter Porno-Abmahnungen gehen weiter. Die Staatsanwaltschaft Köln verdächtigt nun einen Anwalt, vor Gericht falsche Angaben gemacht zu haben.
Nachdem Kölner Richter die Auskunftsersuchen der Massenabmahner allzu unkritisch durchgewunken hatten, hat die Justizposse um angeblich rechtsverletzende Porno-Streamings von Redtube nun auch ein Nachspiel für die Beteiligten. Wie bekannt wurde, hat die Kölner Staatsanwaltschaft bereits im November 2014 mehrere Objekte durchsucht – darunter auch eine Berliner Rechtsanwaltskanzlei.
Der Fall hatte Ende 2013 für Aufsehen gesorgt: Die Regensburger Anwaltskanzlei Urmann + Collegen hatte rund 36.000 Abmahnungen an Telekom-Kunden versandt, weil diese illegal Pornofilme heruntergeladen haben sollten. In dem Schreiben forderten die Anwälte neben einer Unterlassungserklärung eine Zahlung von 250 Euro. Viele der Angeschriebenen überwiesen aus Angst das Geld; 600.000 Euro sollen auf dem Konto der Abmahner gelandet sein.
Unhaltbare Vorwürfe, schnelle Kasse
Doch die Vorwürfe gegen die Empfänger der Abmahnungen erwiesen sich schnell als unhaltbar: Weder konnte nachgewiesen werden, dass das Streamen kostenlos angebotener Filme von dem Pornoportal Redtube illegal gewesen sei, noch schien die abmahnende Firma die erforderlichen Rechte an den abgemahnten Filmen zu haben. Ein ominöses Software-Gutachten einer Briefkastenfirma, auf dessen Grundlage Kölner Richter die Herausgabe der Adressen der Abgemahnten beschlossen hatten, enthielt irreführende Angaben: So war von einem Download der Filme und nicht von Streaming die Rede. Im Januar 2014 gab das Landgericht Köln Beschwerden gegen die Auskunftsersuchen statt – allerdings waren die Daten da längst geflossen.
Das Software-Gutachten und die eidesstattliche Versicherung, mit der die Anwälte die Herausgabe der Telekom-Kundendaten erreicht hatten, sind nun Gegenstand von Ermittlungen der Kölner Staatsanwaltschaft, wie die Zeitung "Die Welt" berichtet. So sei ein beteiligter Berliner Anwalt Beschuldigter in dem nun laufenden Strafverfahren.
Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian hatte diese Auskunftsersuchen bei Gericht eingereicht, bestritt nach der Abmahnwelle aber, in einem vertraglichen Verhältnis zu dem Ermittlungsunternehmen ITGuards zu stehen, das die IP-Adressen zu Tage gefördert hat – demnach habe er die Daten nur im Auftrag der Rechteinhaber durchgereicht.
Falsche Angaben vor Gericht
Das sieht die Kölner Staatsanwaltschaft jetzt offenbar anders. Gegenüber heise online bestätigte Staatsanwalt Daniel Vollmert das Verfahren gegen den Juristen, will sich aber nicht inhatlich äußern. "Es wurde auch bei einer Rechtsanwaltskanzlei durchsucht, allerdings nach Paragraf 103 StPO, das heißt: zeugenschaftlich", erklärte Vollmert. Erst nach der Durchsuchung sei der Anwalt vom Zeugen zum Beschuldigten geworden. Insgesamt habe die Polizei drei Objekte durchsucht. Noch hat die Staatsanwaltschaft allerdings keine Anklage erhoben.
Laut "Welt"-Bericht ging die Täuschung der Richter weiter, als nur ein irreführendes technisches Gutachten vorgelegt zu haben. So seien womöglich gefälschte Cover-Abbildungen der angeblich illegal heruntergeladenen Porno-Filme eingereicht worden – die Strichcodes auf den Packungen passten demnach nicht zu Porno Filmen, sondern stammten von einer Modemarke.
Das Geld ist weg
Die Chancem das gezahlte Geld zurückzubekommen, steht für die Abgemahnten trotz der strafrechtlichen Ermittlungen schlecht. Das Geld nach zeitweiliger Blockade des Empfängerkontos längst in die Schweiz abgeflossen, wo auch die abmahnende Firma "The Archive" ihren offiziellen Sitz hatte. Die Wahrscheinlichkeit, dass Hintermänner im Ausland zur Rückzahlung gebracht werden können, sind gering.
Auch anderen Juristen brachte die Massenabmahnung kein Glück. Im Dezember war bekannt geworden, dass Thomas Urmann, der die Abmahnungen verschickt hatte, seine Anwaltszulassung zurückgegeben hatte – allerdings aus anderen Gründen.
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Warnung vor Popcorn Time & Co: Anwälte registrieren Abmahn-Welle
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Antwort #163 am:
19 Januar, 2015, 19:41 »
Streamingdienste wie Popcorn Time scheinen aktuell für eine neue Abmahnwelle zu sorgen. Münchern Anwälte fordern im Namen der Filmindustrie bis zu 815 Euro und eine Unterlassungserklärung von Nutzern, die illegale Inhalte über solche Software anschauen.
Gut getarnt als Video-Plattform
Das Versprechen von Popcorn Time ist so einfach wie anziehend: Über das Programm sollen Nutzer ganz kostenlos aktuelle Filme und bekannte Serien betrachten können. Aktuell steht die Software in 44 Sprachen und für viele Betriebssysteme zur Verfügung. Im Gegensatz zu früheren Fällen mit Streaming-Plattformen ist die rechtliche Lage hier aber weit weniger komplex: Die Nutzung dieses Dienstes ist illegal - und das hat technische Gründe.
Statt den Inhalt "nur" zu streamen - und damit keine dauerhafte Kopie auf der Festplatte anzufertigen - wird dieser bei Popcorn Time und anderen ähnlichen Diensten nach dem Filesharing-Prinzip auch gleich wieder über die Upload-Leitung des Nutzers zur Verfügung gestellt. Damit wird das illegale Material nicht nur kurzzeitig auf dem Rechner abgespeichert sondern gleichzeitig vom Betrachter selbst angeboten.
Wie der Berliner Anwalt Johannes von Rüden, der hinter der Plattform Abmahnhelfer.de steht, jetzt mitteilt (via Golem), haben er und sein Team alleine im Januar 150 Abmahnungen bearbeitet, die auf die Nutzung von Popcorn Time zurückzuführen sind. Die Anschlussinhaber erhalten dabei meist von der Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer eine Rechnung in Höhe von 815 Euro und werden dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Böse Post vom Anwalt
Waldorf Frommer vertreten dabei große Namen der Medien- und Filmindustrie. Zu den Konzernen, in deren Auftrag die Anwälte agieren, gehören internationale Unternehmen wie 21st Century Fox und Warner Brothers aber auch deutsche Rechteinhaber wie Tele München oder Universum Film. Neben aktuellen Kinofilmen mahnt die Kanzlei aktuell vor allem wegen Serien wie Family Guy, Modern Family und Homeland ab.
Popcorn Time steht dabei auch für einen Umschwung im Vorgehen der Abmahnanwälte. Laut von Rüden werden immer weniger Abmahnungen wegen klassischem Filesharing verschickt. Vielmehr würden aktuell gemischte Systeme wie Popcorn Time dazu beitragen, dass immer mehr Nutzer Brief vom Anwalt bekommen. Die Kanzlei Waldorf Frommer war schon Mitte letzten Jahres wegen solcher Abmahnungen ins unrühmliche Rampenlicht gerückt.
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Urteil: Redtube-Abmahner muss Betroffenen Schadensersatz zahlen
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Antwort #164 am:
10 April, 2015, 21:07 »
Wegen tausendfacher dubioser Abmahnungen rund um das Porno-Protal Redtube hatte der hauptverantwortlichen Thomas Urmann Ende letzten Jahres seine Zulassung als Anwalt verloren. Jetzt wurde der Abmahner für seine Geschäftspraktiken zu Schadensersatz verurteilt.
Vorsätzlich und unerlaubt
Der Namen Urmann + Collegen (U+C) hatte Ende 2013 für einigen Wirbel gesorgt. Von der Kanzlei waren rund 36.000 Abmahnungen wegen angeblicher illegaler Nutzung von geschützten Inhalten auf der Porno-Streaming-Plattform Redtube verschickt worden. Nach Bekanntwerden der Abmahnwelle wurden schnell deutlich, dass hier mit äußerst dubiose Geschäftspraktiken vorgegangen wird.
Nach Entziehung der Anwalts-Zulassung macht es jetzt das Amtsgericht Regensburg in einer aktuellen Entscheidung erneut ganz klar: Mit dem tausendfachen Versenden von Abmahnungen hat der Kanzleichef und Ex-Anwalt Thomas Urmann nach Ansicht der Richter vollkommen wissentlich eine illegale Handlung begangen.
Wie die klageführende Kanzlei Weiß & Partner nach dem Urteil im Jurablog berichtet (via Golem), waren die Beschuldigten im Verhandlungsprozess dabei zu keinerlei Zusammenarbeit bereit. Demnach habe das Gericht Urmann und die mit der U+C-Nachfolge betraute Z9 Verwaltungs Gmbh mehrmals mit Auflagen belegt, die allerdings stets ohne weitere Reaktion blieben. Da am 20. März 2015 keiner der Beklagten bei einem entscheidenden Fortsetzungstermin anwesend war, verhängte das Gericht ein Versäumnisurteil, nach dem jetzt Schadensersatz zu leisten ist.
Demnach muss Urmann gesamtschuldnerisch mit der Nachfolgegesellschaft Z9 sämtliche Kosten erstatten, die alle Abgemahnten für die Abwehr der falschen Anschuldigungen aufwenden mussten. Das Gericht gründet sein Urteil dabei vor allem auf die Feststellung, dass Urmanns Geschäftspraktiken eine "vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung zugrunde liegt". Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht. Abmahnung, Porno, RedTube, U+CU+C
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