Autor Thema: Abmahnpraxis ...  (Gelesen 17143 mal)

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Offline stuart

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Wer ohne Genehmigung des Urhebers Filme aus Tauschbörsen lädt, macht sich strafbar – so lautete bislang die eindeutige Rechtsprechung der Gerichte. Doch nun kommt dieser Grundsatz ins Wanken, da Pornofilme unter Umständen gar kein Urheberrecht genießen.

-Telefonica verweigerte Verkehrsdaten
-Schmuddelfilme ohne ausschmückende Handlung grundsätzlich nicht schützenswert
-Hierfür kein Schutz als Filmwerk (§ 94 UrhG)
-Regensburger Anwaltskanzlei Urmann + Collegen

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Quelle: www.chip.de
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Offline stuart

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Abgemahnt: Beim Porno-Gucken kommt der Anwalt
« Antwort #136 am: 09 Dezember, 2013, 21:39 »
Redtube-Nutzer bekommen derzeit tausendfach Post vom Anwalt: Die Kanzlei "Urmann und Collegen" hat die IP-Adressen von Porno-Konsumenten ermittelt und mahnt massenhaft ab. Es ist das erste Mal, dass User wegen Streamings abgemahnt werden. Wir sagen Ihnen, wie Sie sich schützen können.

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Quelle: www.chip.de

Urmann + Collegen... Hmm, das hab ich doch schon mal gelesen...  :hmm

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Offline SiLæncer

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Re: Abgemahnt: Beim Porno-Gucken kommt der Anwalt
« Antwort #137 am: 09 Dezember, 2013, 21:44 »
Einfach ignorieren ;)

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Offline Jürgen

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Re: Abgemahnt: Beim Porno-Gucken kommt der Anwalt
« Antwort #138 am: 10 Dezember, 2013, 04:41 »
Einfach ignorieren ;)
... aktuell wohl richtig.

Allerdings wird man künftig wohl öfters mit ähnlichen Aktionen rechnen müssen.
Und das Thema Porno dient diesmal sicher nur dazu, Betroffene möglichst peinlich zu berühren und zu stillschweigender Zahlung zu bewegen.
Bevor die bessere Hälfte was mitkriegt...

Im Prinzip aber könne praktisch jedes auf irgendeiner Webseite (z.B. als Werbebanner) eingeblendete Bildchen zu derartigen Verfolgungen genutzt werden.
Auch nicht unbedingt nur "einschlägige"...
Malware benötigt man dafür gar nicht, wenn man Zugriff auf den Server hat, der das Bild verbreitet, oder z.B. auf Cookies dort.
Man behauptet, die Adresse des originalen Speicherorts wäre nicht öffentlich bekannt gegeben worden, weil sie nur eng begrenzten eigenen Zwecken diene.
Der windige "Künstler" beansprucht dann Copyright, feddisch.

Da ich natürlich keine Anleitungen für solche illegalen und betrügerischen Aktivitäten liefere, sind in dieser Beschreibung absichtlich kleine Fehler und Lücken enthalten.

Jürgen
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Porno-Streaming: Erste Details zur riesigen Redtube-Abmahnwelle
« Antwort #139 am: 10 Dezember, 2013, 16:32 »
Die Abmahnwelle zu angeblich rechtswidrigem Streaming-Konsum auf dem Pornovideo-Portal Redtube nimmt riesige Ausmaße an. Viele Anwaltskanzleien, die sich auf die Abwehr solcher Vorwürfe spezialisiert haben, berichten von nicht stillstehenden Telefonen. Rechtsanwalt Christian Solmecke sprach gegenüber heise online am heutigen Dienstag von bislang etwa 700 Telefonaten in der Sache: "Ich kann jetzt schon sagen, dass es in Deutschland so eine konzentrierte Abmahnaktion noch nicht gegeben hat."

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Quelle : www.heise.de

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Offline Jürgen

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Re: Porno-Streaming: Erste Details zur riesigen Redtube-Abmahnwelle
« Antwort #140 am: 11 Dezember, 2013, 04:29 »
Ganz ähnlich wie ich gestern beschreibt auch heise in diesem Artikel grob, wie zur Erfassung der Nutzer-Ips vorgegangen worden sein könnte:
Zitat
Noch immer wird im Web darüber spekuliert, wie die Schweizer The Archive AG überhaupt IP-Adressen von Streaming-Konsumenten bei Redtube protokollieren konnte. Es verdichten sich die Hinweise, dass schlicht der Tracking-Service von Redtube für Werbepartner, die Bannerplatz auf dem Portal kaufen können, genutzt wurde. Dieser liefert nämlich dem ausliefernden Ad-Server unanonymisierte IP-Adresse sowie die genau URL des Abrufs. Außerdem könnte IP-Traffic deutscher Nutzer über den Dienst Traffic-Holder gezielt infiltrierten Seiten zugeführt worden sein. Darauf deuten Seitenaufrufe hin, die betroffene Nutzer in ihrer Browser-Historie gefunden haben. Der genaue Mechanismus ist allerdings noch im Dunkeln.
Die mir gerade durch den Kopf gehenden wüsten Flüche und Verwünschungen kann ich hier jetzt wirklich nicht zitieren.

Es wird allerhöchste Zeit, dass den dreisten Abmahn-Bastarden und -Parasiten gründlich das Handwerk gelegt wird, und zwar wenn nötig durch eine klare Rechtsänderung.  
Eine ausreichende Mehrheit im Bundestag sollte sich ja demnächst finden lassen, und eine gewisse Interessenvertretung skrupelloser Haie ist bekanntlich nicht mehr im Bundestag vertreten...

Jürgen
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Offline Joutungwu

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Re: Porno-Streaming: Erste Details zur riesigen Redtube-Abmahnwelle
« Antwort #141 am: 11 Dezember, 2013, 19:46 »
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die IP-Ermittlung per aufgeschalteter Werbung vor Gericht standhalten könnte, da es Szenarien gibt, wo das Flash Videoskript (evt. selektiv) geblockt werden kann, wodurch keine Daten des "geschützten" Werkes auf dem lokalen Rechner landen, aber dennoch die IP über die Werbung registriert wurde. Aber möglicherweise liegt die Beweislast (mal wieder) irgentwo außerhalb meines Rechtsempfindens.
Theoretisch würde sich auf diese Weise fast alles abmahnen lassen, selbst Firmenlogos, die theoretisch durch bezahlte Strohmänner irgentwo hingesetzt werden könnten. Wenn diese Abmahnungen vor Gericht durchgesetzt werden könnten, dann hätten wir den totalen Abmahn-Wahnsinn als Folge.

Ein anderer Punkt: Ich lese manchmal solche Aussagen, dass man auf der einen Seite (Bsp.: kino.irgentwas, eigentlich nur ein Vermittler zu anderen Streamhostern) wissen kann oder muss, dass es sich zum Großteil um bekannte geschützte Werke handelt, aber auf einer anderen Seite, welche angeblich seriös sei (Bsp.: youtube), kann oder muss man dies nicht wissen. Wenn ich Stichworte wie "Asterix", "Judge Dredd", "Avatar", "Die Ritter der Kokusnuss" in youtube eingebe, dann finde ich (ehemalige) Kinofilme in voller Länge. Aus dem Grund kann ich diese Aussagen nur als Müll bezeichnen.

Gruß
Joutungwu

PS: Kennt ihr "Interstate 60"? Gibt es auch auf youtube!: you*ube.com/watch?v=KgAVfjvfR7k   ;wusch
In englischer Sprache nur per HTML-5 Videoplayer. Flash gab bei mir keinen Ton aus. Also bei Bedarf das Flash-Plugin deaktivieren.
Die Protagonisten kommen irgentwann ab Position 1:18:40 in den schönen Ort Morlaw.  ;)
« Letzte Änderung: 10 Juli, 2015, 22:41 von Joutungwu »
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Sat.-Technik: Technisat GigaSystem 17/8 G, 4x Quattro-LNBs: 19.2° E, 13.0° E, 28.2° E, 7.0° E
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Offline Joutungwu

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Re: Porno-Streaming: Erste Details zur riesigen Redtube-Abmahnwelle
« Antwort #142 am: 11 Dezember, 2013, 21:42 »
Dieser Artikel ist auch lesenswert, da er erste Äußerungen von Urmann beinhaltet: http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/abmahnkanzleien/abmahnung-u-c-rechtsanwaelte/thomas-urmann-diese-abmahnwelle-war-erst-der-anfang-49126/

Zitat Urmann:
Zitat
Letztlich war es nur so wie in alten Filesharing Zeiten. Sicherlich haben wir jetzt sehr viele Abmahnungen verschickt, wir wollten damit unbedingt noch vor Weihnachten raus.

Was für ein ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... lieber Mensch!  Hat jemand die Nummer von Knecht Ruprecht?:x
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Offline SiLæncer

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U+C soll "illegale Erfolgsvereinbarung" zugesichert haben
« Antwort #143 am: 13 Dezember, 2013, 18:30 »
Ein Gutachten der Kanzlei von Christian Solmecke kommt zu dem Schluss, dass eine ältere Mandatsvereinbarung illegal gewesen ist. U+C sind der Abmahner vermeintlicher Nutzer der Streaming-Plattform Redtube.com.

Die Piratenpartei Deutschland hat eine ihr zugespielte Mandatsvereinbarung der Kanzlei Urmann + Collegen mit einer Verleihfirma von Pornofilmen auf ihrer parteiinternen Plattform "Nebelhorn" veröffentlicht. "Die geleakten Dokumente erlauben einen tieferen Einblick in die Umsätze der Geschäftspartner", so die Piratenpartei.

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Offline Hans Vader

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Re: U+C soll "illegale Erfolgsvereinbarung" zugesichert haben
« Antwort #144 am: 13 Dezember, 2013, 19:08 »
Mittlerweile will Redtube auch rechtlich gegen U+C vorgehen. Weiterhin beteuert Redtube das keine IPS weiter gegeben wurden.

(Klar , macht jetzt jede(r) einen Bogen um diese Seite  ;wusch)
« Letzte Änderung: 13 Dezember, 2013, 19:49 von _hansvader_ »
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Offline SiLæncer

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Porno-Abmahnungen: Indizienkette zur IP-Adressen-Ermittlung verdichtet sich
« Antwort #145 am: 13 Dezember, 2013, 19:45 »
Allmählich fügen sich die einzelnen Informationen zur Streaming-Abmahnwelle um Porno-Abrufe beim Portal Redtube.com zu einem Bild. Nicht endgültig geklärt ist aber, wie der Rechteinhaber The Archive die IP-Adressen der Abgemahnten ermittelt hat. Ein Gutachten zur angeblich verwendeten Ermittlungssoftware "GLADII 1.1.3" liegt zwar in Auszügen vor, ist aber wenig erhellend. Die an der Abmahnwelle Beteiligten schweigen sich diesem Thema aus. Viele Indizien sprechen nun für eine Vorgehensweise, die in den strafrechtlich relevanten Bereich reicht und zumindest den Verdacht auf Computerbetrug in gewerblichem Ausmaß nahelegt.

In Foren meldeten sich Abgemahnte, die ihre Browser-Historien nach Aufrufen von Redtube.com zum Zeitpunkt durchforsteten, an dem laut Abmahnung der Abruf des Pornovideos stattgefunden haben soll. Dabei fiel auf, dass unmittelbar vor dem Abruf ein Zugriff auf trafficholder.com verzeichnet war. Von dort aus ging es offenbar per automatischer Weiterleitung zur Domain retdube.net. Hier ein Beispiel:

hxxp://hit.trafficholder.com/transfer.php?http://49655.movfile.net
hxxp://49655.movfile.net/
hxxp://49655.retdube.net/

Was ist hier abgelaufen? Der Browser wurde von irgendwoher zu trafficholder.com weitergeleitet. Dort sorgte der Aufruf des Skripts transfer.php mit dem Parameter hxxp://49655.movfile.net dafür, dass direkt zur Seite 49655.movfile.net weitergeleitet wurde, von dort aus zu 49655.retdube.net. Auf retdube.net befand sich schließlich eine Weiterleitung zu Redtube.com.

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Offline Jürgen

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Re: Abgemahnt: Beim Porno-Gucken kommt der Anwalt
« Antwort #146 am: 14 Dezember, 2013, 03:12 »
Vielleicht sollte man bei der Beurteilung der eigentlichen Vorwürfe noch einmal über grundlegende technische Prinzipien nachsinnen, insbesondere bei den Gerichten.

Hier ist ja nur von der Zwischenspeicherung im RAM die Rede, und es wird impliziert, diese würde eine illegale Kopie bedeuten.

Das ist aber kompletter Unfug.Eine illegale Kopie im rechtlichen Sinne kann nur etwas sein, was entweder dem Nutzer selbst oder durch sein aktives verbotenes Handeln oder seine verwerfliche Duldung Dritten verfügbar gemacht wird.

Aufgrund der stets komprimierten Inhalte, egal ob jetzt MPEG2, h.264, Flash Video oder was auch immer, ist es technisch unumgänglich, laufend eine Mindestmenge an Daten im Speicher vorzuhalten, bevor die Dekomprimierung und Dekodierung zur Darstellung überhaupt beginnen kann.
Diese Mindestmenge an Daten im Cache besteht aus regelmäßig mehreren Komponenten, u.a. zur Erkennung und Korrektur von Übertragungsfehlern, zur Handhabung variabler Bitrate mindestens des Videostreams (VBR-Puffer) und natürlich zur Rekonstruktion der Zwischenbilder mindestens einer GOP.

Das ist vollkommen unabhängig davon, ob auf einem PC wiedergegeben wird, oder z.B. von einer legalen DVD auf einem stand alone DVD-Spieler, gehört zwingend zur Wiedergabe modern komprimierter A/V-Inhalte!
Oder zur Wider(lich)gabe, im Falle gewisser Inhalte...

Auch hat der Nutzer eines standardmäßig eingerichteten PCs keinen zur Kopie geeigneten Zugriff auf die verwendeten Speicherbereiche, denn das verhindert normalerweise die Speicherverwaltung moderner Betriebssysteme.
Und abhängig von der individuell tatsächlich genutzten Hardware erfolgt zwar die erste Stufe dieser Pufferungen sicherlich im RAM, wenngleich noch nur genau so, wie der Transportstrom übertragen wird, aber die meisten PCs nutzen zur Video-Wiedergabe schon seit langer Zeit allerlei verschiedene Varianten zur Hardware-Dekodierung, die einen mehr oder weniger großen Teil der folgenden, die darzustellenden Inhalte betreffenden abwechselnden Puffer- und Verarbeitungsschritte übernehmen.
Das war schon anno dunnemals bei meiner ATI RagePro Turbo der Fall...
So verteilt sich, schon lange bevor eine klar erkennbare Bilderfolge im eigentlichen Grafik-Ausgabespeicher entsteht, das noch teilweise komprimierte und unvollständige Signal auf verschiedene und unabhängig allein von den Hardware-Treibern und dem Betriebssystem verwaltete Speicherbereiche im RAM und im Grafikspeicher. Eine Rekonstruktion daraus zur Speicherung wäre nur mit individuell erstellten Werkzeugen überhaupt möglich.

Den Rest des Darstellungsweges kann der Produzent der Inhalte mit diversen ihm verfügbaren Mitteln schützen, auf die moderne Rechner empfindlich reagieren, wie z.B. HDCP, Macrovision usw.

Unterlässt der Produzent dies, schützt er seine Inhalte nicht mit Mitteln des anerkannten Stands der Technik und kann mangels Erfüllung eigener Sorgfaltspflichten u.a. nicht auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.    

Es gibt zwar Werkzeuge, die imstande sind, den eingehenden Datenstrom noch vor der RAM-Pufferung abzugreifen und zu duplizieren, aber die bringen zumindest weder Windows noch die üblichen Browser von selbst mit.
Aber erst damit wäre es möglich, eine nachhaltige und später verwertbare Kopie zu erstellen, z.B. auf der lokalen Festplatte.

Gleiches und mehr vermögen allerdings von Haus aus allerlei Einzelgeräte wie BlueRay-Player, MediaPlayer, SmartTVs, SmartPhones usw.
Müsste man eigentlich nicht viel eher deren Nutzer und insbesondere die Betreiber der von denen standardmäßig genutzten vorprogrammierten Portale zu belangen versuchen ???


So gesehen, ist das alles primitivster Bockmist und entbehrt wahrlich jeder rechtlichen Grundlage.

Jürgen
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Kommentar: Streaming-Abmahnungen - letzte Hoffnung Pornobranche
« Antwort #147 am: 16 Dezember, 2013, 14:15 »
Kurz nachdem das Weihnachtsgeld auf dem Konto war, flatterten Abmahnbriefe bei zehntausenden Internet-Nutzern in die Briefkästen. Viel schlimmer kann es vor allem für Familienväter kaum kommen -- kurz vor dem Fest der Liebe werden sie von einer Rechtsanwaltskanzlei des Urheberrechsverstoßes bezichtigt. Thema: Porno-Streaming. Das wird die Frau wahrlich freuen. Viele Betroffene haben wahrscheinlich die geforderten 250 Euro schnell gezahlt, bevor es zu Hause richtig ungemütlich wird.

Und genau darauf setzte der dubiose Abmahn-Klüngel. Er hat ein gesellschaftliches Tabu genutzt, um Geld zu machen. Jeder, der nach Kenntnis der Sachlage behauptet, es ginge tatsächlich in erster Linie um die Verteidigung von Urheberrechten, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.

Die Argumentation der Abmahnanwälte, dass das Zwischenspeichern der Streaming-Inhalte ein Vervielfältigen darstelle, ist fragwürdig. Sollte diese Argumentation tatsächlich greifen, dürften deutsche Internet-Nutzer auch Seiten wie Youtube oder Vimeo nicht mehr ansurfen. Das Ansehen eines von einem beliebigen Nutzer ins Netz gestellten Musikvideos oder Filmausschnittes könnte dann zur Abmahnung führen. Das würde das Internet in die Steinzeit katapultieren -- zumindest in Deutschland.

Glück für die Collegen, dass einige Richter in Deutschland offenbar nicht zwischen Tauschbörse und Streaming-Portal unterscheiden können. Auch die Ermittlung der IP-Adressen der Streaming-Nutzer ist anscheinend nicht mit rechten Dingen zugegangen. Offenbar wurden Nutzer gezielt zu einem Fake-Proxy umgeleitet, der die Adressen abgriff und sie schließlich an einen der abgemahnten Porno-Clips weiterleitete. Kein Wunder, dass sich die Abmahner zur Art und Weise der IP-Ermittlung bis jetzt nicht geäußert haben, obwohl sie vor allem in Diskussionsforen unter Dauerfeuer empörter Nutzer stehen.

Dass die Abmahner allerdings noch öffentlich damit drohen, in den kommenden Monaten auch Nutzer anderer Portale anzuschreiben, ist in Hinblick der derzeit bekannten Details an Frechheit kaum noch zu überbieten. Es zeigt aber auch: Sie haben vor dem deutschen Rechtsstaat oder der Politik anscheinend nichts zu befürchten. Sollte nicht eigentlich ein Staatsanwalt schon längst Beweise bei den Abmahnern sichergestellt haben?

Seine Hoffnung kann der deutsche Internetnutzer offenbar nur noch auf einen setzen: die Porno-Industrie. Die wird sich wohl kaum das Streaming-Geschäftsmodell kaputt machen lassen. Redtube hat bereits rechtliche Schritte angekündigt. Das könnte den Abmahn-Collegen noch teuer zu stehen kommen.

Quelle : www.heise.de



 :jo

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Nach massiver Kritik an der jüngsten Abmahnwelle gegen vermeintlich illegale Porno-Clips im Internet lenkt das Landgericht Köln ein. Einige Kammern räumten bereits ein, dass durch die verfügte Auskunftserteilung des Gerichts das Recht der Betroffenen möglicherweise verletzt worden sei, teilte das Gericht am Freitag mit. Sie neigten dazu, an ihrer ursprünglichen Einschätzung nicht mehr festzuhalten.

Bereits jetzt seien im Landgericht Köln über 50 Beschwerden gegen die Beschlüsse eingegangen, die den Providern erlaubten, Nutzerdaten herauszugeben. Einige Kammern hätten signalisiert, dass sie die aufgetauchten Bedenken an der Ordnungsgemäßheit der Ermittlungen der IP-Adressen inzwischen "für beachtlich" hielten. "Endgültige Entscheidungen über die Beschwerden sind noch nicht ergangen", stellte das Gericht zugleich fest. Sie würden frühestens im Januar erwartet.

Eine Regensburger Anwaltskanzlei hatte im Namen der Schweizer Firma "The Archive AG" als Rechteinhaberin zehntausende Nutzer abgemahnt und zu einer Geldzahlung verpflichtet. Das Auskunftsersuchen zur Herausgabe der Namen der Anschlussinhaber wurde vom Landgericht Köln bewilligt. Über die Rechtmäßigkeit gibt es nun aber Zweifel, unter anderem, da die Videoclips per Streaming angesehen wurden, was nach Auffassung einiger Kammern keine Verletzung von Urheberrechten darstellt.

Quelle : www.heise.de

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Redtube erwirkt einstweilige Verfügung gegen Abmahner
« Antwort #149 am: 21 Dezember, 2013, 13:57 »
Jetzt ist das Streamingportal Redtube selbst gegen die Abmahnwelle erfolgreich vorgegangen. Gegen The Archive AG hat Redtube eine einstweilige Verfügung erwirkt. Ab sofort dürfen keine Abmahnungen mehr verschickt werden.

Vor dem Hamburger Landgericht hat das Streamingportal Redtube eine einstweilige Verfügung gegen die Schweizer The Archive AG erwirkt. Demnach dürfen ab sofort keine Abmahnungen mehr verschickt werden, berichtet die Frankfurter Rundschau. Die Abmahnungen werden durch die Regensburger Anwaltskanzlei Urmann + Collegen verschickt, die The Archive AG vertritt.

Durch die einstweilige Verfügung ist es The Archive AG verboten, Abmahnschreiben an Nutzer der Internetplattform Redtube zu versenden, in denen behauptet wird, dass Besucher das Urheberrecht von The Archive AG verletzt hätten, zitiert Die Frankfurter Rundschau die Pressemitteilung von Redtube. Das gelte für alle Videos, an denen The Archive AG Urheberrechte geltend mache.

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Quelle : www.golem.de

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