Herbert Kauer (Name von der Redaktion geändert) staunte nicht schlecht, als er völlig unerwartet einen Brief von T-Online erhielt. Darin enthalten war nicht nur eine CD mit der Zugangssoftware, sondern auch ein Begleitschreiben, das Ihn als neuen T-Online-Kunden begrüßte. Gleich mit dabei: Ein Bogen, der die Zugangsdaten enthält.
Kauer ist erstaunt, da er noch nie Kontakt zu T-Online hatte. Er geht von einem Irrtum aus und legt den Brief erstmal beiseite. "Wenn ich die Zugangsdaten nicht nutze, muss ich ja auch nichts bezahlen", denkt er sich. Weit gefehlt. Bereits einen Monat später erhält er eine Rechnung von T-Online in Höhe von 4,95 Euro. Bei dem Posten handelt es sich um die Grundgebühr für den Tarif "eco", für den die zugesandten Zugangsdaten gelten.
Verärgert ruft Herr Kauer die T-Online-Hotline an. Dort teilt ihm ein Kundenberater mit, dass ihm der Betrag zwar gutgeschrieben werde, er die Rechnung aber erstmal bezahlen solle - sonst werde er mit Mahnungen zugeschüttet. Kauer soll also Geld überweisen, obwohl er nie einen Tarif bei T-Online bestellt hat.
Herbert Kauer ist kein Einzelfall. Immer wieder kommt es vor, dass arglose Anwender einen Brief mit CD und freigeschalteten Zugangsdaten erhalten - und kurze Zeit später die Rechnung dafür. Manchmal geht dem Brief ein Telefonat voraus. Darin preist ein Callcenter-Mitarbeiter die Vorteile von T-Online an und fragt, ob er dem Gesprächspartner ein Starter-Paket zusenden darf. Es kommt vor, dass Mitarbeiter nicht darauf hinweisen, dass dadurch monatliche Kosten entstehen - oder sogar von einem "kostenlosen und unverbindlichem Angebot" sprechen. Uns sind Fälle bekannt, in denen Anwender das Start-Paket erhalten haben, obwohl sie dies am Telefon unmissverständlich abgelehnt hatten.
Nachgefragt bei T-OnlineHat ein sonst so seriös wirkender Anbieter es wirklich nötig, auf solch eine Weise auf Kundenfang zu gehen? Wir konfrontierten die T-Online-Pressestelle mit den Vorfällen.
In der Antwort heißt es, dass es nicht T-Online selbst sei, der telefonisch Neukunden wirbt, sondern Kooperationspartner, die im Gegenzug von T-Online Provisionen erhalten. Offenbar gibt es darunter auch schwarze Schafe, die ihren Verdienst auf unredliche Weise steigern wollen. T-Online könne aber bei jedem Neukunden feststellen, wer ihn geworben hat und somit einem Kooperationspartner kündigen, wenn sich die Beschwerden häufen. Die Frage bleibt allerdings, warum es dann immer wieder zu solchen Fällen kommt.
Im Falle von Herbert Kauer, der keinen Werbeanruf bekommen hat, gibt es T-Online zufolge eine andere Erklärung. Offenbar hat jemand in seinem Namen unter
www.service.t-online.de einen Tarif beantragt, um ihn zu ärgern. Wie bei einem Versandhaus auch, ist es auch bei T-Online ohne weiteres möglich, etwas auf fremden Namen zu bestellen.
Warum keine Absicherung gegen ungewollte Accounts?Die Frage bleibt, warum T-Online die Zugangsdaten sofort aktiviert und die Berechnung der Grundgebühr sofort startet. Besser wäre es, wenn der Zugang erst ab der ersten Einwahl kostenpflichtig werden würde. Dann würden falsch gelieferte Zugangsdaten - egal ob vom Call-Center oder einer fremden Person beauftragt - ohne Folgen für die Betroffenen bleiben.
Betroffenen können wir nur den Rat geben, sofort zu reagieren, wenn Sie unaufgefordert Zugangsdaten geschickt bekommen. Nehmen Sie am besten gleich telefonisch Kontakt zum Anbieter auf und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung, dass der Account wieder geschlossen wurde.
Quelle :
www.pcwelt.de