Autor Thema: Webcams können Persönlichkeitsrechte verletzen  (Gelesen 661 mal)

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Offline SiLæncer

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Webcams können Persönlichkeitsrechte verletzen
« am: 20 Juni, 2007, 16:02 »
Wer Webcams einrichtet und deren Bilder in Internet oder Intranet anbietet, darf die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Menschen nicht verletzen. Nur wer Bilder veröffentlicht, auf denen Personen nicht erkennbar oder wie bei bedeutenden Bauwerken nur als "Beiwerk" anzusehen sind, muss keine rechtlichen Konsequenzen fürchten.

Webcams erfreuen sich großer Beliebtheit. Immer mehr Unternehmen nutzen die Bilder für ihre Internet- oder Intranet-Angebote. Die Kameras überwachen den Firmenparkplatz oder das gesamte Werksgelände, zeigen Warteschlangen vor der Essensausgabe oder dokumentieren Baufortschritte auf Baustellen. Ob zur Überwachung oder zur Information: In allen Fällen muss das Unternehmen, das Webcams aufstellt, rechtliche Spielregeln beachten.

Das Gesetz unterscheidet bei der Kamerabeobachtung zwischen öffentlichem und privatem Raum. Diese Unterscheidung gilt auch für Unternehmen. Bei der Nutzung im privaten Bereich verlangt das deutsche Recht in der Regel eine Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und dem Vorliegen überwiegender Interessen des Webcam-Nutzers, also des Unternehmers. In Unternehmen mit Betriebsräten ist es wichtig, diese vor dem Aufstellen einer Kamera ordnungsgemäß zu beteiligen. Denn jede "Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen" ist nach dem Betriebsverfassungsgesetz mitbestimmungspflichtig. Gleiches gilt für Personalräte im öffentlichen Dienst.

Ist die Qualität der Überwachungskamera beispielsweise bei der Essenausgabe oder auf der Baustelle so "schlecht", dass einzelne Personen nicht erkannt werden können, spricht nichts gegen den Einsatz einer Webcam. Andernfalls bedarf es der Zustimmung der Mitarbeiter beziehungsweise der Bauarbeiter.

Im öffentlichen Bereich muss ebenfalls ein berechtigtes Interesse vorliegen. So ist das Aufstellen von Webcams an touristisch interessanten Orten erlaubt, wenn ein Schild auf das Vorhandensein der Kamera hinweist.

Diese Rechtslage stellt auch eine Hürde für eine mögliche Ausweitung des neuen Google-Dienstes Street View auf Deutschland dar. Der Autor des iX-Artikels, RA Tobias Haar, hält zumindest Aufnahmen von Personen vor Privathäusern für problematisch; anders sei dies nur bei Landschaftsaufnahmen und Örtlichkeiten von öffentlichem Interesse, "beispielsweise dem Brandenburger Tor, wenn die abgebildeten Personen nicht der eigentliche Zweck der Aufnahme sind." Aber: "Letztlich dürfen hier wohl auch wieder die Gerichte entscheiden."

Quelle : www.heise.de

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Offline Jürgen

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Re: Webcams können Persönlichkeitsrechte verletzen
« Antwort #1 am: 21 Juni, 2007, 05:25 »
Ich habe letztes Jahr einem ehemaligen Arbeitgeber intensiv den Gedanken ausgetrieben, die Überwachungskameras seiner Gastronomie gegen Webcams auszutauschen, natürlich (wieder) mit Audio, und so aus dem Malle-Urlaub stets online live oder per Aufzeichnung den Laden 'kontrollieren' zu können, und zwar mit genau den obigen Argumenten.

Diese Auseinandersetzung hat Tage gedauert, und am Schluss habe ich ihm mit Anzeige / Klage gedroht, bis er endlich von diesem irren Plan abliess.
Zudem habe ich ihm tatsächlich Schläge angedroht, sollte ich jemals feststellen, dass meine Worte abgehört würden.

Wenn's nach ihm gegangen wäre, hätt' ich ihm alles schon simpel eingerichtet, ohne irgendwelche Zugangshemmnisse oder ähnlichen 'überflüssigen Schnickschnack'...

Da ich nun aber der einzig infragekommende (billige) Techniker war, konnte er nichts machen und hat mich letztlich sogar noch ein Jahr länger beschäftigt, als unrsprünglich vorgesehen.

Skrupellosigkeit und Korruption sind nicht mein Ding.
Weil nämlich absolut niemand auf der Welt so viel bieten könnte, wie mir mein gutes Gewissen wert ist...
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