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Kino.to & Co. - Streams anschauen legal
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Thema: Kino.to & Co. - Streams anschauen legal (Gelesen 15041 mal)
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SiLæncer
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Wird Movie4k der Nachfolger von Movie2k ?
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Antwort #105 am:
01 Juni, 2013, 19:48 »
Während die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) nicht für die Abschaltung von movie2k.to verantwortlich ist, wird neuerdings eine der ehemals aktiven Domains des Streaming-Portals umgeleitet. Bei movie4k.com wird momentan verkündet, man solle die Website nochmals später für weitere Neuigkeiten besuchen. Möglicherweise wird dort ein neues Kinoportal vorbereitet.
Auch GVU-Geschäftsführer Dr. Matthias Leonardy kann momentan nicht sagen, welche Gründe letztlich zur Abschaltung von Movie2k geführt haben. Gleichzeitig kündigt Leonardy an, die GVU hätte aufgrund der Kooperation des Top-Uploaders Hologramm nun Zugang zu internen Kenntnissen der Szene erlangt. Die neuen Informationen will die GVU "selbstverständlich den Strafverfolgungsbehörden in geeigneter Weise zur Verfügung" stellen. Zur Durchsuchung der privaten Räumlichkeiten des überaus aktiven Uploaders aus Schleswig-Holstein im Mai 2013 kam es nach einer Strafanzeige der GVU im Zuge der kino.to-Ermittlungen. Hologramm soll allein bei kino.to weit über 100.000 Filme hochgeladen haben. Er war aber zudem bei Movie2k und möglicherweise auch bei anderen Streaming-Portalen aktiv. Auch gibt sich die GVU gesprächsbereit, sollten sich die Admins von Movie2k freiwillig stellen wollen.
Das aber ist offenbar nicht der Fall. Stattdessen führte zwischenzeitlich eine der Domains des Streaming-Portals zu einem neuen Angebot mit der Domain movie4k.to. Die Kollegen vom P2P-Blog TorrentFreak erfuhren vom rumänischen Unternehmen voxility, dass die Betreiber des Streaming-Portals den Vertrag mit demselben gekündigt haben. Beim neuen Angebot Movie4k, deren Server angeblich auf den Jungferninseln gehostet werden sollen, wird unter movie4k.to angezeigt: "Please come back later for more news." Auf unsere E-Mails haben die Betreiber von Movie2k.to bislang nicht reagiert.
Natürlich handelt es sich dabei nur um Spekulationen. Allerdings ist es zum jetzigen Zeitpunkt wahrscheinlich, dass die Admins des Streaming-Portals nicht überführt wurden, sondern ihr Angebot aus reiner Vorsicht vom Netz nahmen. Wenn schon nicht Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein, der sich in den letzten Tagen gegenüber der Presse erneut sehr vorsichtig äußerte, so doch auf jeden Fall die GVU hätte mit Sicherheit bekannt gegeben, dass sie für die Abschaltung des illegalen Angebots verantwortlich ist. Wenn es den Machern gelingen sollte, bei völliger Abschottung ihrer eigenen Identität einen Klon ihres alten Portals auf die Beine zu stellen, so würden sie es auf jeden Fall tun. Ansonsten würde sich die Konkurrenz von kkiste.to, nox.to, g-stream.in, kinox.to & Co. weiterhin sehr über die zusätzlichen Besucherströme freuen, die die Downtime von Movie2k generiert. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich die Admins die bisherigen Einnahmen dauerhaft entgehen lassen wollen. Dass zwischenzeitlich movie2k.com auf movie4k.to umgeleitet wurde, deutet stark auf ein neues Portal mit altem Aussehen und den bekannten Inhalten hin.
Um bei der griechischen Mythologie zu bleiben: Manchmal wächst der Hydra sogar ein neuer Kopf nach, ohne das ihr der alte abgeschlagen wurde. Man darf gespannt sein, wie sich die Situation entwickeln wird.
Quelle:
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Movie4k wendet sich an die Öffentlichkeit
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Antwort #106 am:
02 Juni, 2013, 20:54 »
Die mutmaßlichen Betreiber des Streamingportals Movie2k, welches am 30. April 2013 offline ging, haben sich nun mit einer Nachricht auf ihrer Nachfolgeseite an die Öffentlichkeit gewendet. Der eigene Erfolg wird als das Resultat eines kollektiven Bedürfnisses nach kostenlosen Medien angesehen. Man könne Urheberrechtsverletzungen nicht mit schweren Delikten gleichsetzen und ähnlich hart bestrafen.
Möglicherweise wird Movie4k derzeit von der Konkurrenz mit DDoS-Angriffen überzogen, weil die Seite heute mitunter nur schlecht erreichbar war. Das neue Streaming-Portal sieht wie erwartet wie ein Klon der alten Website aus. Die Betreiber wenden sich nun mit einer Nachricht an ihre Besucher. Niemand sollte aus monetären Gründen gerichtet werden, schreiben sie. Die Menschen hätten schlichtweg das Bedürfnis, Streaming-Portale zu besuchen. Die Problematik sei "das Resultat eines kollektiven Bedürfnisses der Menschen nach kostenfreien Medien." Man müsse dementsprechend der Industrie und dem Gesetzgeber klarmachen, dass "die "Verletzung eines Copyrights" auf keinen Fall mit einem Gewaltdelikt oder sogar Mord gleichzusetzen" sei. "Wieso sitzen Raubkopierer 5 Jahre im Gefängnis, während Kinderschänder mit einer Strafe von 22 Monaten auf Bewährung frei kommen? Weil es bei ersterem vor allem um einen finanziellen Schaden geht, der um ein Vielfaches wichtiger ist als ein unersetzbares Menschenleben."
Am Ende ihres Statements kommt auch der Kampf des Herakles gegen die Hydra aus der griechische Mythologie zum Zug. "Geht eine Seite offline, kommen in den nächsten Tagen fünf neue, die deren Platz einnehmen wollen. Ist es nicht an der Zeit, etwas an dem aktuellen Geschäftsmodell zu ändern und den Einfluss der neuen Medien zu akzeptieren?" Die Betreiber glauben, dass man den Wunsch der Menschen nach kostenlosen Streams nicht unterdrücken soll. Schließlich bedanken sie sich bei allen Usern, die ihnen in der Vergangenheit beim Kampf für ein "freies Internet" geholfen haben.
Dann empfehlen sie allen Lesern, bei der nächsten Wahl die Piratenpartei zu wählen. Höchstwahrscheinlich erhoffen sie sich von den Piraten eine Lockerung der bestehenden Gesetzgebung, obwohl führende Vertreter der Partei derartige Seiten, bei denen ein kommerzielles Interesse im Vordergrund steht, bereits öffentlich verurteilt haben. Online-Portale wie Movie4k, Kino.to oder Torrent.to verfolgen aber eindeutig kommerzielle Interessen. Der ehemalige Betreiber von Kino.to soll mit seinem Projekt insgesamt rund 6,6 Millionen Euro eingenommen haben. Der frühere Betreiber von Torrent.to soll zu Spitzenzeiten monatliche Einnahmen im hohen fünfstelligen Bereich erzielt haben.
Quelle:
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Mit movie2k.bz ging ein weiterer Movie2k-Klon online
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Antwort #107 am:
03 Juni, 2013, 20:30 »
Neben Movie4k gibt es seit kurzem einen weiteren Klon, der sich als Nachfolger von Movie2k präsentiert. Zwar sieht das Angebot auf
www.movie2k.bz
der bisherigen Seite sehr ähnlich. Wer genauer hinschaut, wird aber einige Unterschiede entdecken. Die GVU warnt indes, die Antivirensoftware von Kaspersky Lab hätte heute früh wegen der möglichen Verbreitung von Schadsoftware angeschlagen.
Während Movie4k im Gegensatz zu gestern derzeit gut erreichbar ist, versucht sich im Zuge der Umstellung ein weiteres Internet-Portal zu profilieren. Seit kurzem ist unter movie2k.bz ebenfalls eine Vielzahl an urheberrechtlich geschützten Kinomitschnitten verfügbar. Die Website sieht genauso aus wie die Vorgängerseite auch. Wer aber genauer hinschaut, wird schnell erkennen, dass die Website etwas unfertig wirkt. So können diverse Elemente zur Bedienung der Seite nicht aktiviert werden, beziehungsweise leiten diese die Besucher auf die Hauptseite weiter. Keine der neben dem Logo in der Grafik erwähnten alternativen Domains funktioniert. Das ist auch nicht weiter verwunderlich, weil im Zuge der Abschaltung von Movie2k alle Domains von den Betreibern gesperrt wurden. Den Bereich für Pornofilme hat man bei movie2k.bz indes von der Bildfläche verschwinden lassen. Interessant erscheint auch die Auswahl der Streaming-Hoster. Die Macher von movie2k.bz arbeiten teilweise mit anderen Streaming-Hostern zusammen als die Admins von Movie4k. Auch das Statement der Movie4k-Betreiber fehlt beim neuen Klon komplett. Bei der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) schlug heute Vormittag die Antivirensoftware von Kaspersky Lab an. Derzeit warnen aber weder die Browser Firefox noch Google Chrome vor einer möglichen Verbreitung von Schadsoftware. Natürlich haben die privaten Ermittler der GVU auch den neuen Anbieter im Visier. Solange bei den Betreibern Einigkeit besteht, fällt deren Identifikation aber sehr kompliziert aus.
Aufgrund der Unterschiede zwischen den beiden neuen Seiten ist anzunehmen, dass es sich um zwei Portale von zwei unterschiedlichen Anbietern handelt. Wahrscheinlich hat jemand aus dem Umfeld der Movie2k-Hintermänner im Schnellverfahren eine neue Seite hochgezogen. Die angebotenen Streams sind zwar voll funktionstüchtig, der Rest der Seite befindet sich aber teilweise noch im Aufbau. Für die meisten Besucher dürfte sich dies aber nicht weiter störend auswirken.
Freilich bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiter entwickelt, Konkurrenz belebt bekanntlich das Geschäft. Die Entwicklung erinnert an den Wegfall der Börse bei gulli.com im Jahr 2008 oder beispielsweise den Bust von Kino.to. In beiden Fällen gab es kurz nach dem Wegfall des alten Angebots mehrere Gruppierungen, die jeweils ein eigenes Internet-Portal hochgezogen haben. Möglicherweise versuchen sich die Wettbewerber untereinander gegenseitig mit weiteren DDoS-Attacken zu behindern. Gestern war der Zugriff auf Movie4k zeitweise nur im Schneckentempo möglich. In diesem Bereich der “Szene” wäre das Ausschalten der Konkurrenz mittels DDoS-Angriffen zumindest nicht unüblich.
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Wird Movie4k von KinoX betrieben?
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Antwort #108 am:
14 Juni, 2013, 14:14 »
Derzeit mehren sich die Hinweise, dass die Betreiber des Streaming-Portals kinox.to auch die Nachfolgeseite von movie2k.to ins Netz gestellt haben. Das alte Streaming-Portal leitet nach wie vor auf die Präsenz der Piratenpartei um. Für die zusätzlichen Besucherströme wurde eigens ein Video eingebunden, in dem für die quasi-Abschaffung des Urheberrechts in Deutschland geworben wird.
Die Redaktion von gulli.com erhielt in den letzten Tagen vermehrt Hinweise aus dem gulli:board, dass deren Nutzer sich mit dem Usernamen und Passwort von kinox.to auch bei movie4k.to einloggen können. Ein Hack der Datenbank von KinoX erscheint weniger wahrscheinlich. Die bestehenden Datensätze deuten vielmehr darauf hin, dass jemand die alte Datenbank von KinoX benutzte, um damit das neue TV- und Kinoportal Movie4k aufzubauen. Auch wurde uns berichtet, beide Websites werden von der Firma Akrino Inc. gegen DDoS-Angriffe geschützt, die angeblich dem Russian Business Network (RBN) angehören soll. Den Kontakt zu Akrino herzustellen, ist nach Auskunft eines Informanten alles andere als einfach. Die Dienstleistungen des Unternehmens sollen sich zudem sehr kostspielig gestalten. Auch fällt schon auf den ersten Blick auf, dass sowohl die Streams von kinox.to als auch von movie4k.to von beinahe exakt den gleichen Streaming-Hostern zur Verfügung gestellt werden. Wer sich das Statement auf Movie4k genauer durchliest, dem fällt auf, dass sich die Verwendung der deutschen Sprache von der der Movie2k-Admins im gulli:Interview merklich unterscheidet.
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Websperren-Urteil wegen Kino.to: Österreichisches Urteil macht Provider ratlos
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Antwort #109 am:
23 Juli, 2014, 13:17 »
Österreichische Provider müssen den Zugang zu Webseiten sperren, sobald Rechtsverletzungen behauptet werden. Eine unabhängige Überprüfung gibt es nicht.
Nach der Vorlageentscheidung des EuGH in der Sache kino.to hat nun der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) über die ursprüngliche Klage endgültig entschieden. Wie der OGH auf seiner Website schreibt, hat er den Sperrbefehl der niedrigeren Instanzen bestätigt: "Access-Providern kann demnach untersagt werden, ihren Kunden den Zugang zu einer Website zu vermitteln, auf der Schutzgegenstände ohne Zustimmung der Rechteinhaber zugänglich gemacht werden."
"Das gilt aber nicht, wenn dadurch auch der rechtmäßige Zugang zu Informationen verhindert würde", heißt es in der Zusammenfassung weiter. Der Branchenverband ISPA (Internet Service Providers Austria) fürchtet den Missbrauch der Zensur: "Einen Nachweis muss der Rechteinhaber nicht erbringen. Es reicht die Behauptung, dass seine Rechte verletzt werden."
"Selbst eine Weigerung des Providers und eine anschließende Klage des angeblichen Rechteinhabers führen noch nicht zu einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Forderung", führt die ISPA weiter aus, "Zuerst muss sich der Internetanbieter zu einer Beugestrafe verurteilen lassen. Erst wenn er dagegen beruft wird die inhaltliche Richtigkeit der Sperraufforderung überprüft."
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Razzien gegen Betreiber von Kinox.to
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Antwort #110 am:
25 Oktober, 2014, 20:36 »
Ermittler haben sechs Wohn- und Geschäftsräume in vier deutschen Bundesländern durchsucht, um Kinox.to stillzulegen. Doch die beiden Hauptbeschuldigten sind entkommen, gegen sie wird jetzt europaweit gefahndet. Die Plattform ist online geblieben.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat mit Durchsuchungsaktionen versucht, die mutmaßlichen Betreiber von Kinox.to festzunehmen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel, dem Informationen der Ermittler und eine E-Mail der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) an die Mitglieder vorliegen. Die Ermittler durchsuchten laut dem Bericht sechs Wohn- und Geschäftsräume in vier Bundesländern.
Eine Spezialeinheit versuchte, die Hauptbeschuldigten, zwei Brüder im Alter von 25 und 21 Jahren, die bei ihren Eltern leben, in einem Haus in der Nähe von Lübeck aufzuspüren. Sie konnte die beiden jedoch nicht aufgreifen. Ihnen wird gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung, Steuerhinterziehung, räuberische Erpressung und Brandstiftung vorgeworfen.
Zwei weitere Haftbefehle gegen wichtige Kräfte aus der Gruppe seien im Raum Neuss und in Düsseldorf vollstreckt worden. Bei einem Zahlungsdienstleister in Berlin seien "Vermögenswerte sichergestellt" worden, erklärte der Dresdner Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein dem Spiegel. Nach den Brüdern werde "europaweit gefahndet".
Laut eigenen Angaben stellt Kinox.to "keine direkten Links zu dem jeweiligen Stream (bereit), sondern indixiert, wie es auch Google macht." Das illegale Angebot ist weiterhin online.
Die Kinox.to-Betreiber sollen Kontakte zu der von der Staatsanwaltschaft geschlossenen Plattform Kino.to haben. Sie sollen auch eigene Filehoster wie Freakshare.com und Bitshare.com betrieben haben. Geld hätten sie mit Abo-Modellen und Onlinewerbung eingenommen. Über eine Million Euro Steuern seien hinterzogen worden. In der E-Mail der GVU wird von einem "illegalen, rein kommerziellen System" gesprochen. Die GVU behauptet, die Betreiber stünden auch hinter Movie4k.to, Boerse.sx und Mygully.com.
Kundengelder für Premium-Accounts bei Bitshare flossen nach einem Bericht der Welt am Sonntag vom Juni 2013 auf ein Konto in Berlin. Bitshare sei im lateinamerikanischen Belize ansässig. Die Kundengelder sollen über den in Berlin-Friedrichshagen und in der Schweiz ansässigen Zahlungsabwickler Micropayment auf zwei Konten der Berliner Commerzbank gegangen sein.
Im Juni 2011 wurden Kino.to und sein Netzwerk aus Sharehostern offline genommen und die Betreiber verhaftet. Der Gründer und Chef war am 14. Juni 2012 vom Landgericht Leipzig zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht blieb damit im untersten Strafrahmen
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spoke1
Alle angenehmen Dinge des Lebens sind entweder illegal, unmoralisch, teuer oder machen dick!
Premium-Cubie
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kaffeine Fan
Re: Razzien gegen Betreiber von Kinox.to
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Antwort #111 am:
25 Oktober, 2014, 20:54 »
Nette Geschichte!
Und weil die Jungs so dermassen abgew*chst sind wohnen die noch "oben bei Mutti". Kann ich durchaus verstehen wenn man sich 'ne Million teilen muss
Produktiv:
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BS: Mandriva-Linux (mdv) 2010.2 PP, kde 3.5.12, kaffeine 0.8.8, skynetR32
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BS: immer nur Pinguin freundliche
SiLæncer
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Kinox.to-Razzia: Folgen für die Nutzer sehr unterschiedlich
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Antwort #112 am:
26 Oktober, 2014, 12:04 »
Nach der Razzia gegen die Betreiber von Kinox.to zeichnet sich ab, dass die Folgen für Nutzer des Streaming-Portals gering sein dürften. Ganz anders sieht es bei den Download-Portalen aus, die wohl ebenfalls von den Kinox.to-Machern betrieben worden sind.
Angesichts der Razzia gegen die mutmaßlichen Betreiber des illegalen Streaming-Angebots Kinox.to stellt sich die Frage, welche juristischen Folgen es für die Nutzer geben könnte. Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt in einer ersten Einschätzung, dass sich Nutzer von Kinox.to keine großen Sorgen machen müssten. Deutlich größer seien hingegen die Gefahren für die Nutzer einiger Download-Portale, hinter denen ebenfalls die Kinox.to-Betreiber stehen sollen.
"Aus meiner Sicht haben die Nutzer von Kinox.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streaming-Diensten nicht rechtswidrig ist", erklärt Solmecke zu dem aktuellen Vorfall. Das gelte immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt werde. Er geht nicht davon aus, dass gegen Nutzer von Kinox.to im großen Stil vorgegangen werde.
Will die Staatsanwaltschaft Nutzer auf frischer Tat erwischen?
Auslöser der Razzia sei offenbar eine Strafanzeige der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) gewesen, die dafür bekannt sei, juristisch vor allem gegen die Betreiber vorzugehen. Das zeige auch die durchgeführte Razzia. Die betreffenden Portale sind vorerst wohl weiterhin erreichbar, die weitere Nutzung birgt allerdings derzeit ein erhöhtes Risiko. So geht die Webseite Tarnkappe.info davon aus, dass die Staatsanwaltschaft die Server weiter betreibe, um zu registrieren, welche Nutzer sich auf der Seite anmelden und diese damit quasi auf frischer Tat erwischen zu können.
Dieses Szenario hält Solmecke hingegen für eher unwahrscheinlich: Ein solches Vorgehen sei zwar theoretisch denkbar, "aus Sicht der anwaltlichen Praxis aber eher ungewöhnlich". Derzeit ist zudem unklar, ob Server wie Kinox.to überhaupt die IP-Adressen der Nutzer speichern, um diese identifizieren zu können.
Gerichte sahen Streams vielfach nicht als Urheberrechtsverletzung
Die Filmindustrie vertrete zwar - anders als Solmecke - die Auffassung, dass schon das Zwischenspeichern eines Films im flüchtigen Speicher eines Computers als illegale Kopie anzusehen sei. In Folge der Redtube-Abmahnungen tendierten allerdings etliche Gerichte dazu, den Konsum von Streams nicht als Urheberrechtsverletzung anzusehen.
Sollte es trotzdem zu Abmahnungen kommen, müssten die betroffenen Nutzer mit sogenannten Unterlassungserklärungen versichern, künftig keine Filme mehr zu vervielfältigen und Schadensersatzansprüche zahlen, so Solmecke. Der Schadensersatzanspruch setze sich zusammen aus den Anwaltsgebühren, die bei rund 155 Euro gedeckelt sein dürften, und dem tatsächlich entstandenen Schaden.
Dieser errechne sich aus den Kosten eines Kinobesuchs respektive dem Ausleihen einer DVD, die bei rund 10 Euro liegen dürften. Wesentlich höhere Schadensersatzansprüche und Anwaltskosten würden in den Tausenden Filesharing-Verfahren in Deutschland angesetzt. In diesen Verfahren haben die Nutzer aber das illegale Material selbst mit verbreitet, was bei Kinox.to nicht der Fall ist.
Auch in Folge der Ermittlungen gegen den Kinox-Vorgänger Kino.to hat zwar die Generalstaatsanwaltschaft Dresden seinerzeit das Vorgehen gegen sogenannte zahlende Premium-Nutzer angekündigt, diese Drohung aber letztlich nicht wahr gemacht. Solmecke vermutet als Grund die rechtlichen Unklarheiten in diesem Fall.
Größeres Risiko für Nutzer der Download-Portale der Kinox.to-Betreiber
Tarnkappe geht davon aus, dass auch die Download-Portale Mygully, Freakshare alias Bitshare und Boerse.sx von den Gesuchten betrieben worden seien. Hier sei es nicht um das Streamen von Filmen gegangen, Nutzer konnten illegale Inhalte wie Musik, Filme, Bücher oder Software über sogenannte One-Click-Hoster herunterladen. Falls die Staatsanwaltschaft an die Namen dieser Nutzer gelangt, geht Solmecke davon aus, dass sie mit Abmahnungen der jeweiligen Rechteinhaber zu rechnen haben.
Ermittler haben sechs Wohn- und Geschäftsräume in vier deutschen Bundesländern durchsucht, um Kinox.to stillzulegen. Doch die beiden Hauptbeschuldigten sind entkommen, gegen sie wird jetzt europaweit gefahndet.
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kinox.to nach Razzia weiter online: Behörden haben keinen Zugang
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Antwort #113 am:
27 Oktober, 2014, 19:30 »
Obwohl die Behörden nach den Betreibern des Film-Portals kinox.to fahnden, bleibt es vorerst wohl online: den Ermittlern fehlen die Zugangscodes. Den Flüchtigen werden zudem zahlreiche andere Websites zugerechnet.
Auch nach den umfangreichen Polizeiaktionen gegen die mutmaßlichen Betreiber des Streaming-Portals kinox.to, des einschlägigen Forums MyGulli sowie der Sharehoster Bitshare und Freakshare sind die Angebote weiter online. Die Behörden haben nach eigenen Angaben keinen Zugang zu den Servern. Den haben nach Einschätzung der Ermittler die zwei Hauptverdächtigen, die weiter auf der Flucht sind. "Das macht es kompliziert", sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegenüber dpa.
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Mutmaßliche Kinox.to-Betreiber noch immer auf der Flucht
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Antwort #114 am:
03 April, 2015, 11:48 »
Bisher gibt es keine heiße Spur, wo sich die Betreiber des illegalen Streamingportals aufhalten. Die Lübecker Brüder werden per internationalem Haftbefehl gesucht. Das Portal ist derweil weiterhin online.
Die Strafverfolgungsbehörden bekommen die mutmaßlichen Betreiber des illegalen Streaming-Portals Kinox.to auch nach fünf Monaten nicht zu fassen. Im Oktober 2014 waren sie zur Fahndung ausgeschrieben worden. "Wir haben noch keine heiße Spur bislang", sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden, Wolfgang Klein. Nach den 22 und 25 Jahre alten Brüdern aus dem Raum Lübeck wird mit internationalem Haftbefehl gesucht. Es habe immer wieder mal Vermutungen zum Aufenthaltsort der Männer gegeben, aber das sei "nicht zielführend" gewesen, sagte Klein. Die Gesuchten gelten als gewaltbereit.
Kinox.to ist ein Nachfolgeportal des 2011 vom Netz genommenen Kino.to, dessen Drahtzieher unter anderem in Leipzig saßen. Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft führt die Ermittlungen.
Den Kinox.to-Betreibern werden unter anderem gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen, Steuerhinterziehung von mindestens 1,3 Millionen Euro, Erpressung und in einem Fall auch Brandstiftung vorgeworfen. Es gibt insgesamt vier Hauptbeschuldigte, zwei wurden bereits 2014 festgenommen. Trotz der Ermittlungen ist Kinox.to aber weiter online und streamt Filme und Serien. "Wir konnten es nicht abschalten, weil wir die Zugangscodes nicht haben", sagte Klein.
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Filme und TV: Lieber legal streamen
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Antwort #115 am:
05 Februar, 2016, 12:48 »
In den USA hat Netflix Filesharing den Rang abgelaufen. Auch hierzulande greifen immer mehr zu einer Video-Flatrate. Bei Angeboten aus der Grauzone begeht man indes Urheberrechtsverletzungen und muss mit Abmahnungen rechnen, wenn auch nicht in jedem Fall.
Video-Flatrates liefern für 10 Euro im Monat jede Menge Unterhaltungsfutter und lassen sich dank moderner Streaming-Boxen wie Apple TV (4. Generation), Android TV oder Fire TV bequem nutzen. Allerdings fehlen Eigenproduktionen hiesiger Sender und Live-Events. Doch selbst dafür braucht man keinen Kabel- oder Satellitenanschluss mehr: Mediatheken und Live-Streams der Sender ergänzt um Online-Videorecorder wie Bong, Save.tv oder YouTV (früher Shift.tv) stopfen die verbleibenden Programmlücken.
Topaktuelle Blockbuster und Serien gibt es allenfalls per Pay per View. Doch eine einfache Internet-Suche fördert Dienste zutage, die auch aktuell im Kino laufende Streifen streamen. Einige dieser Streaming-Portale wirken auf den ersten Blick durchaus seriös, andere sind nach dem Aufpoppen von Werbebannern und dem anschlagenden Virenscanner sofort als zwielichtige Angebote entlarvt.
Wer illegal Filme herunterlädt oder streamt, begeht mindestens eine Urheberrechtsverletzung. Doch nicht in allen Fällen droht eine Abmahnung. Oft befinden sich Nutzer derartiger Portale im rechtlichen Graubereich, etwa beim Streaming über Share-Hoster. Das reine Anschauen eines Streams ist nach überwiegender Meinung der Juristen rechtlich nicht zu belangen.
Abmahnung vor Strafverfahren
Bei Diensten wie Popcorn Time und dessen Ablegern sieht die Sache anders aus. Da diese Angebote auf Torrents basieren, fällt die Identifikation der Anschluss-Inhaber leicht. Bis die Abmahnung kommt, ist es nur eine Frage der Zeit. Immerhin müssen die Ertappten im Normalfall keine Strafverfahren fürchten, auch wenn sie theoretisch möglich wären. Den Anwälten der Rechteinhaber geht es nach dem Motto "Turn piracy into profit“ nur darum, so viel Geld wie möglich einzunehmen.
Das Computermagazin c't vergleicht in der aktuellen Ausgabe 4/16 Video-Flatrates und zeigt auf, wie Mediatheken, Online-Videorecorder und Live-Streams sie zum Internet-Vollprogramm ergänzen. Außerdem werden illegale Download- und Streaming-Portale analysiert und die Abmahngefahr bei zwielichtigen Angeboten bewertet.
Quelle :
www.heise.de
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