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Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio => # News diverses ... => Thema gestartet von: SiLæncer am 14 März, 2005, 18:44
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Der Zielkonflikt zwischen Transparenz und Datenschutz bestimmte am heutigen Montag die Sachverständigen-Anhörung zum geplanten Informationsfreiheitsgesetz (IFG) im Innenausschuss des Bundestages. Die Paragrafen 3 und 4 des insgesamt 15 Paragrafen umfassenden rotgrünen Gesetzentwurfes regeln den Schutz besonderer öffentlicher Belange und behördlicher Entscheidungsprozesse, die Paragrafen 5 und 6 den Schutz personenbezogener Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
Ein Anspruch auf Informationszugang besteht etwa nicht, wenn das Bekanntwerden der Information sich nachteilig auf die internationalen Beziehungen, die Belange der inneren und äußeren Sicherheit, auf ein laufendes Gerichtsverfahren oder die fiskalischen Interessen des Bundes auswirken könnte. Die Nachrichtendienste sollen gleich gänzlich den Anfragen kritischer Bürger entzogen bleiben. Soweit das Auskunftsbegehren auf Verwaltungsvorgänge zielt, in denen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen tangiert sein könnten -- mangels einer präzisen rechtlichen Definition fällt darunter jegliches wettbewerbsrelevante Knowhow von Unternehmen -- dürften die Auskünfte nur erteilt werden, "soweit der Betroffene eingewilligt hat".
Mit diesen Einschränkungen könne "jede behördliche Ablehnung, Informationszugang zu gewähren, beliebig begründet werden", bemängelte Rechtsanwalt Falk Peters von der European Society for eGovernment (ESG) den Entwurf in der Anhörung. Und der an der Berliner Humboldt-Universität lehrende Staatsrechtler Michael Kloepfer kritisierte besonders den weit gefassten Vorrang der öffentlichen Belange. "Die überaus vielen Ausnahmeregelungen können als 'Verlustliste der Informationsfreiheit' angesehen werden", meinte er. Der in der Gesetzesbegründung beschworene Grundsatz, 'soviel Informationen wie möglich, so viel Geheimnisschutz wie nötig', scheine in dem Gesetz selbst nicht beherzigt, sondern "eher umgekehrt worden zu sein".
Für den Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) ist das IFG indes "ein Gesetz, was wir nicht unbedingt brauchen", wie BDI-Vertreter Klaus Bräuning in der Anhörung bekräftigte. Nach Meinung des BDI gewährleisten die bestehenden gesetzlichen Grundlagen einschließlich des Artikel 5 Grundgesetz -- Pressefreiheit -- bereits genügend Transparenz und Offenheit, und in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren besitzen die persönlich Beteiligten Akteneinsichtsrechte. "Mehr Bürokratie sollte nicht geschaffen werden", erklärte Bräuning und befürchtet Denial-of-Service-Attacken ganz eigener Art: "Etwaige Missbräuche von Anfragen könnten dazu führen, dass eine punktuelle Lahmlegung bundesbehördlichen Handelns eintritt. Dies wäre bei konzertierten Aktionen Hunderter Interessenten denkbar, die gezielt unterschiedliche Anfragen stellen und Auskunft verlangen."
Für den Staatsrechtler Kloepfer sind solche Befürchtungen "nicht von dieser Welt". Sie halten auch vor dem Hintergrund der bereits gesammelten Erfahrungen in mittlerweile 50 anderen Staaten und den vier Bundesländern Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, in denen es auf Landesebene bereits ein Informationsfreiheitsgesetz gibt, "einer empirischen Überprüfung schlicht nicht stand", wie Manfred Redelfs als Sprecher von netzwerk recherche, der Humanistischen Union und der Journalistenverbände DJV und dju (Ver.di) erklärte. "Es ist nirgendwo zu einer Überlastung der Ämter, zu Missbrauchsfällen oder einer Kostensteigerung gekommen".
In Schleswig-Holstein beispielsweise waren in den ersten zwei Jahren nach dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes 2000 Anträge gestellt worden, von denen die Hälfte der Ämter gar nicht betroffen war, berichtete Redelfs den Abgeordneten. Auf die übrigen Ämter entfielen durchschnittlich fünf Anträge -- "da kann man sicherlich nicht von einer Überlastung sprechen". In 88 Prozent der Fälle konnten die Informationen zugänglich gemacht werden, meist innerhalb von einer Woche; in den restlichen Fällen hätten die Informationen meist gar nicht vorgelegen und nur recht selten hätte der Schutz von Unternehmensgeheimnissen oder personenbezogener Daten von Dritten überhaupt eine Rolle gespielt.
"Die Wirtschaftsverbände haben sich mit einem weitgehenden Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen durchgesetzt", bedauerte Peter Eigen von Transparency International. Während der Gesetzentwurf in dem Konflikt zwischen Informationszugang und Schutz personenbezogener Daten eine Abwägung der unterschiedlichen Interessen verlangt, werde das, was ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis ist, "faktisch weitgehend durch das jeweilige Unternehmen bestimmt". Nach Meinung des Brandenburger Landesbeauftragten für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht, Alexander Dix, sollte jedoch die Festlegung, ob es sich bei privatwirtschaftliche Unternehmen betreffende Informationen um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt, "auch der objektiven Prüfung durch die aktenführende Stelle unterliegen".
Die rotgrünen Koalitionäre sehen den Gesetzentwurf zur Zeit noch eher als einen Einstieg in den freien Informationszugang für jedermann denn schon als das Gelbe vom Ei an. Der mühsam ausgehandelte Kompromiss ziele auf "vertrauensbildende Maßnahmen, keine Widerstand leistende Verwaltung", betonte der Berichterstatter der SPD-Fraktion im Innenausschuss, Michael Bürsch. So soll das IFG auch nur ein 'Gesetz auf Probe' mit einer auf fünf Jahre befristeten Geltungsdauer sein. Innerhalb dieser Zeit wollen Bundesregierung und Bundestag die praktischen Erfahrungen auswerten, damit das Parlament dann erneut darüber befinden kann.
Quelle : www.heise.de
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Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes soll voraussichtlich in der nächsten oder übernächsten Sitzungswoche noch im Bundestag verabschiedet werden. Dies stellte das Büro des Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss (SPD) klar. In den letzten Tagen kursierten Gerüchte, es werde nicht mehr zu einer Verabschiedung kommen, bevor die Neuwahlen des Bundestags im Herbst stattfinden beziehungsweise bevor Bundeskanzler Gerhard Schröder die Vertrauensfrage stellt und anschließend, geht es nach den Plänen der Bundesregierung, der Bundespräsident das Parlament auflöst. Da die CDU sich gegen das Gesetz ausspricht, wäre eine Verschiebung der Abstimmung wohl das Ende des Vorhabens gewesen, Daten aus öffentlichen Aktenbeständen Bürgern auf Nachfrage zur Verfügung stellen zu können. Bislang regiert in Deutschland noch immer das Prinzip des Amtsgeheimnisses.
Nachdem schon vor rund zwei Wochen die 2. und 3. Lesung des Gesetzes wegen eines Einspruchs der Krankenkassen verschoben wurde, scheinen nun die letzten Bedenken ausgeräumt zu sein. Die Informationsbeauftragten der Länder stellten heute in einer Entschließung klar, dass Patientendaten auch weiterhin geschützt sind: "Die berechtigten Interessen der Krankenkassen an der Geheimhaltung ihrer Geschäftsgeheimnisse sowie der Sozialdaten ihrer Patientinnen und Patienten werden von dem vorgelegten Gesetzentwurf wirksam geschützt." Es gebe daher keinen Grund für eine Verschiebung der Diskussion im Parlament. Der Informationsbeauftragte des Landes Brandenburg, Alexander Dix, betonte die Wichtigkeit des Vorhabens: "Ohne eine gesetzliche Regelung, die dem Bürger den Zugang zu amtlichen Unterlagen eröffnet, bleibt Deutschland mit seinem überkommenen Amtsgeheimnis sonst europäisches und internationales Schlusslicht in Sachen Transparenz."
Das Informationsfreiheitsgesetz ist zwar im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, dennoch könnten die CDU-geführten Länder das Gesetz mit einem Einspruch anhalten, wenn die Länder, in denen auch die FDP in der Regierung ist, mitmachen. Die FDP ihrerseits hatte jedoch jüngst sogar weitergehende Offenlegungspflichten im Informationsfreiheitsgesetz gefordert. Zuletzt hatte sie sich Anfang Mai auf dem Bundesparteitag in Köln ein umfassendes Informationsfreiheitsgesetz auf die Fahnen geschrieben. Daher ist es unwahrscheinlich, dass sie die Blockadepolitik der Unionsländer unterstützt. Würde die FDP in den Ländern jedoch keine einheitliche Linie finden, wäre dies auf absehbare Zeit das Aus für die bundesweite Informationsfreiheit in Deutschland.
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/59985
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Mit rot-grüner Mehrheit hat der Bundestag am heutigen Freitag das lange verschleppte Informationsfreiheitsgesetz doch kurz vor knapp in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Mit dem umkämpften, von den Koalitionsfraktionen selbst eingebrachten Prestigeprojekt soll künftig jeder Bürger "gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen" haben. Rot-Grün erhofft sich von diesem wohl letzten gemeinsamen Reformvorhaben vor den Neuwahlen eine lebendigere und kritischere Demokratie sowie eine bessere Möglichkeit zur Bekämpfung der Korruption.
Vorbehaltlos ist die von Rot-Grün nach siebenjährigen Diskussionen beschlossene Aufhebung des Aktengeheimnisses allerdings nicht: Ein weit gefasster Ausnahmekatalog schottet etwa "militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr", Sicherheitsbereiche, Regulierungsbehörden sowie sämtliche Informationen über "fiskalische Interessen des Bundes" ab. Auch der Schutz von Geschäftsgeheimnissen nimmt breiten Raum in dem Gesetz ein.
Die Union befürchtet trotzdem, dass die vorgesehene Stärkung der Bürgerrechte nur Verwaltungsbeamte und Gerichte beschäftigt, und stimmte gegen die Informationsfreiheit. Das Gesetz sei "überflüssig", meint der Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Wolfgang Zeitlmann. Es gebe bereits "zahlreiche Gesetze", die den Bürgern Einsicht in Verwaltungsakten ermöglichen würden. Ein vorbehaltloser Informationsanspruch ist allerdings neu. Die CDU-Innenpolitikerin Beatrix Philipp stichelte in Richtung Rot-Grün: "Die Bevölkerung hat ihre Probeläufe zu Gesetzesvorhaben leid." Es gebe "ganz massive Bedenken gegen die Umsetzung in die Praxis." Ihre Partei wünsche den angestrebten "Kulturwandel" nicht. Die "weit reichenden Folgen" für das deutsche Rechtssystem hätten laut Philipp eine längere Beratung erfordert.
Der FDP geht gemäß ihrer alt-neuen Positionierung als Bürgerrechtspartei auf ihrem jüngsten Bundesparteitag in Köln der rot-grüne Vorschlag nicht weit genug. In einem Entschließungsantrag hatten die Liberalen daher gefordert, den Schutz öffentlicher Belange deutlich enger zu fassen. "Die Ausnahme ganzer Behörden von der Anwendung des Gesetzes ist sachlich nicht gerechtfertigt und führt zu einem erheblichen Verlust an Informationsfreiheit", heißt es in dem Papier. Zudem sollte die Verwaltung klarer angehalten werden, von sich aus die Informationsversorgung über das Internet und die Einbindung in E-Government-Projekte zu übernehmen. Im Plenum fand die FDP mit diesem Begehr aber keine Mehrheit.
Dass sich die Liberalen letztlich trotz ihrer Kritik enthielten, ist ein klares Signal an die FDP-mitregierten Bundesländer. Der unionsdominierte Bundesrat ist einspruchberechtigt bei dem Gesetz, obwohl es eigentlich die Länderbehörden nicht berührt. Mit der so genannten Kanzlermehrheit könnte Rot-Grün zwar prinzipiell ein Veto der Länderkammer überstimmen. Angesichts des straffen Zeitplans von Bundeskanzler Gerhard Schröder zur Auflösung des Bundestags im Juli würde das Informationsfreiheitsgesetz jedoch auf der Strecke bleiben. Manfred Redelfs vom Netzwerk Recherche, das gemeinsam mit zahlreichen anderen Organisationen der Zivilgesellschaft immer wieder Dampf beim Akteneinsichtsrecht gemacht hatte, sieht damit nun im Bundesrat "die Bürgerrechtsseite der FDP auf den Prüfstand gestellt". Enthalten sich die Liberalen auch in der Länderkammer, könnte das Gesetz am 1. Januar 2006 in Kraft treten. In einer eventuellen Regierungskoalition mit der Union könnte die FDP ihre Vorstellungen von mehr Informationsfreiheit dagegen kaum durchbringen.
Insbesondere der Ausnahmekatalog war bis zuletzt umstritten. So hatten die gesetzlichen Krankenkassen die zunächst vorgesehene Verabschiedung vor drei Wochen mit Bedenken torpediert, dass der Wettbewerb im Versicherungs- und Pharmabereich durch die Informationsrechte blockiert werden könnte. Rot-Grün hat daher noch zusätzlich eine Klausel eingebaut, wonach auch "die wirtschaftlichen Interessen der Sozialversicherungen" gesondert geschützt werden. Trotzdem feiern Koalitionsvertreter einen Sieg auf ganzer Ebene: "Wir verpassen den Amtsstuben einen grünen Anstrich, der so einfach nicht mehr zu übermalen ist", freut sich etwa Grietje Bettin, medienpolitische Sprecherin der Grünen. Die Verwaltung werde vom Gegner, der sich nicht in die Karten schauen lässt, zum Partner der Bürger. Gemeinsam mit ihrer für die Innenpolitik zuständigen Kollegin Silke Stokar ermahnte sie die Behörden, von den Ausnahmeregelungen "zurückhaltend und bürgerfreundlich Gebrauch zu machen".
Der medienpolitische Sprecher der SPD, Jörg Tauss, sprach von einem "guten Tag für Deutschland", räumte gegenüber der FDP aber ein, dass sie zu Recht eine etwas weitere Fassung des "Einstiegsgesetzes" angemahnt habe. Die Überprüfungspflicht, die einer erst danach möglichen Verlängerung der neuen Regeln vorauszugehen hat, könne eine gute Chance dazu bieten. Für den SPD-Innenpolitiker Michael Bürsch öffnet sich nun "eine Gasse für die Bürgergesellschaft". Er verwies auf die guten Erfahrungen, welche vier Bundesländer mit eigenen Informationsfreiheitsgesetzen bereits gemacht haben.
Quelle : www.heise.de
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Die Union lehnt das rot-grüne Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das den Bürgern Akteneinsicht bei Bundesbehörden garantiert, strikt ab und will es deshalb an den Vermittlungsausschuss überweisen. Die Paragrafen 3 und 4 des insgesamt 15 Paragrafen umfassenden Gesetzentwurfes regeln den Schutz besonderer öffentlicher Belange, die Paragrafen 5 und 6 unter anderem den Schutz personenbezogener Daten.
Schon jetzt kennt das Gesetz jedoch bereits so viele Ausnahmen, dass jede behördliche Ablehnung, Informationszugang zu gewähren, beliebig begründet werden könne, bemängelte Rechtsanwalt Falk Peters von der European Society for eGovermnent (ESG). Ein Anspruch auf Informationszugang besteht zum Beispiel nicht, wenn das Bekanntwerden der Information sich nachteilig auf die internationalen Beziehungen, die Belange der inneren und äußeren Sicherheit, auf ein laufendes Gerichtsverfahren oder die fiskalischen Interessen des Bundes auswirken könnte. Den Politikern der Union scheinen diese Beschränkungen noch nicht weit genug zu gehen.
Die fünf stellvertretenden Ministerpräsidenten der von den Liberalen mitregierten Bundesländer beschlossen auf einer Telefonkonferenz, das IFG zu retten, schreibt das Nachrichtenmagazin Spiegel. Am vorigen Donnerstag einigte man sich auf Gegenmaßnahmen, die die Blockade der Union aushebeln sollen. Enthielten sich bei der Abstimmung am 6. Juli im Bundesrat wenigstens zwei schwarz-gelb regierte Länder, könnte das IFG noch vor der geplanten Bundestagswahl im September in Kraft treten.
Quelle : www.heise.de
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Das Bundesinnenministerium hat am heutigen Freitag die "Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz" im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (PDF-Datei). Die Höhe der darin festgesetzten Kosten, die auf den Bürger bei der seit Anfang des Jahres möglichen Abfrage von Akteninformationen bei Bundesbehörden zukommen, stößt insbesondere bei Medienverbänden auf scharfe Proteste. Vorab stand schon vor der Beratung des Informationsfreiheitsgesetzes zwar fest, dass die Behörden Gebühren bis zu 500 Euro für die Befriedigung des Interesses der Bürger erheben können würden. Überrascht hat nun aber eine Klausel, wonach selbst die Einsichtnahme von Akten direkt auf einem Amt mit Gebühren zwischen 15 und 500 Euro zu Buche schlagen soll.
"Ein Bürgerrecht darf nicht zur Sanierung der öffentlichen Kassen missbraucht werden", drängt Manfred Redelfs vom Netzwerk Recherche auf Nachbesserungen. Die mögliche "Gebührenkeule" lade nach Auffassung des Verbandes geradewegs dazu ein, dass "kooperationsunwillige Behörden" die Bürger von der Wahrnehmung ihrer neuen Rechte abhalten. Für Redelfs legt die Festsetzung des Innenministerium nahe, "dass auch die Arbeitszeit der Angestellten und Beamten in den Behörden anteilmäßig mit abgerechnet werden soll". Damit ticke für Bürger, die sich zu einer Akteneinsicht ins Amt begäben, immer schon "der Gebührenzähler". Es sei unverständlich, wieso die Bundesregierung hinter der Novelle des Umweltinformationsgesetzes zurückgeblieben sei. Dort setzte das Parlament auf Druck aus Brüssel hin fest, dass für den Blick in die Akten bei den Behörden vor Ort nichts zu bezahlen ist.
Heftige Kritik an der Verordnung übt auch Michael Konken, Bundesvorsitzender des Deutschen Journalistenverbandes (DJV). Er spricht von einem gezielten Versuch, die Rechte des Informationsfreiheitsgesetzes "via Abschreckung" auszuhebeln. Das Risiko, im schlimmsten Fall 500 Euro für eine Auskunft zahlen zu müssen, werde viele recherchierende Journalisten davon abbringen, sich an die Behörden zu wenden. Laut Konken werden "freie Journalisten sich hohe Summen als Rechercheaufwand nicht leisten und auch viele Redaktionen ausufernde Gebühren nicht zahlen können." Der DJV wiederholt deshalb seine Forderung, die Kosten für den Informationszugang bewusst niedrig anzusetzen. Es dürfe nur der Material-, nicht aber den Arbeitsaufwand der Behörden in Rechnung gestellt werden.
Erste Einwände gegen die Kostensätze kommen ferner aus dem Bundestag. "Mit solchen Mammut-Gebühren verkehrt sich das Informationsfreiheitsgesetz in sein Gegenteil", wettert die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Petra Pau. Benötigt würden stattdessen Sonderregeln für "Mindestrentner", Empfänger des Arbeitslosengeldes II und weitere spezifische Bevölkerungsgruppen.
Die Gebührenverordnung sieht vor, dass nur mündliche und einfache schriftliche Auskünfte sowie die Herausgabe weniger Kopien kostenlos sind. Für Vervielfältigungen werden ansonsten 10 Cent pro DIN-A4-Seite berechnet. Die Unterscheidung zwischen den eigentlichen Gebühren für den Einsatz eines Behördenmitarbeiters sowie "Amtshandlungen" auf der einen und "Auslagen" für Sachkosten auf der anderen Seite lässt es zu, dass bei der Bearbeitung von Ansprüchen Gesamtkosten von mehr als 500 Euro berechnet werden könnten. Aus "Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interessen" steht es aber auch in der Macht der Behörden, die Gebühren um bis zu 50 Prozent zu ermäßigen. In "besonderen Fällen" soll es ihnen freistehen, von einer Kostenerhebung gänzlich abzusehen. Eine nähere Erläuterung der schwammigen Kriterien oder gar eine pauschale Kostenbefreiung für die Presse hat das Innenministerium nicht vorgenommen.
Das Informationsfreiheitsgesetz soll eigentlich einen allgemeinen, vom Auskunft begehrenden Bürger nicht näher zu begründenden Zugang zu amtlichen Informationen eröffnen. Damit einhergehen sollte nach dem Willen der ehemaligen rot-grünen Regierungsfraktionen auch ein Paradigmenwechsel im Denken der Behörden hin zu mehr Offenheit und Transparenz im Sinne des "gläsernen Rathauses". Medienpolitiker, Beauftragte für die Akteneinsicht bei Bund und Ländern sowie Verbände der Zivilgesellschaft hatten nach der Verabschiedung des Gesetzes dazu aufgefordert, die neuen Rechte bis zu ihren Grenzen hin auszuloten. Ausnahmen vom Recht auf Akteneinsicht bestehen für zahlreiche Fälle, etwa bei der Beeinträchtigung der finanziellen Interessen des Bundes, bei sicherheitsrelevanten Belangen oder auch bei Geschäftsgeheimnissen.
Quelle : www.heise.de
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Wer beim Auswärtigen Amt nach Informationsfreiheitsgesetz Akteneinsicht begehrt, bekommt umgehend eine freundliche Eingangsbestätigung vom eigens eingerichteten "Arbeitsstab Informationsfreiheit". Die Botschaft lautet: "Bitte beachten Sie, dass der Zugang zu amtlichen Informationen kostenpflichtig ist. Die Gebühren können je nach Arbeitsaufwand des Auswärtigen Amtes zwischen 15 und 500 Euro betragen."
Wer trotz der eindringlichen Warnung weiter auf Informationszugang besteht, den straft das Amt wie angedroht mit exorbitanten Kosten. In seiner Rechnung mit der laufenden Nummer 00001/06, die heise online vorliegt, macht der Arbeitsstab einen "deutlich höheren Arbeitsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen" geltend. Zusammen mit der Herausgabe der gewünschten Kopien, die immerhin als "einfach" eingestuft wird, ergibt sich laut Rechnung eine Gebühr von 106,80 Euro. Dazu kommen noch 40 Cent fürs Kopieren der vier Seiten, alles in allem fordert das Amt also 107,20 Euro.
Vom Antragsteller angefordert war ein Erlass des Auswärtigen Amtes an die Visa-Stellen vom 22. November vergangenen Jahres mit dem Aktenzeichen 508-1-516.20. Derartige Erlasse sind das tägliche Handwerkszeug der Konsularbeamten in den über 150 Visa-Stellen weltweit, das Dokument an eine E-Mail anzuhängen, dürfte einen solchen Beamten wenige Minuten Arbeit kosten. Doch statt der erhofften E-Mail erhielt der Antragsteller pünktlich zum Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Frist die besagte Rechnung.
Schon bei Veröffentlichung der Gebührenordnung durch das Bundesinnenministerium Anfang Januar waren Befürchtungen laut geworden, die Behörden könnten die Neugier der Bürger mittels Gebührenkeule dämpfen wollen. Aus Beamtenkreisen verlautet zudem, dass man jede Minute penibel protokolliere, die mit der Bearbeitung von Informationsanträgen verbracht wird. Dahinter steht die Hoffnung, das in der Verwaltung ungeliebte Gesetz durch Errechnen vermeintlicher Verwaltungskosten in großer Höhe wieder kippen zu können.
Das Auswärtige Amt will sämtliche Information nur gegen Vorkasse herausrücken. Eine eigene Kostenstelle zur Beitreibung der Gebühren könne man sich schließlich nicht auch noch leisten, hieß es dazu. Weitere Anfragen von heise online zum Umgang mit Informationsersuchen ließ die deutsche Diplomatie bislang unbeantwortet.
Quelle : www.heise.de
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Den stolzen Betrag von 107,20 Euro sollte ein Bürger für die Überlassung einer Kopie eines Erlasses zur Visa-Praxis mit vier Seiten Umfang bezahlen. So sah es die Rechnung Nummer 00001/06 vor, die der "Arbeitsstab Informationsfreiheitsgesetz" des Auswärtigen Amtes Ende Januar verschickt hatte. Dem sofort eingelegten Widerspruch gab die Behörde nun in vollem Umfang statt.
"Die Berechnung der Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung erfolgte fehlerhaft", heißt es in einem Bescheid, der heise online vorliegt. "Für die Gebührenberechnung heranzuziehen sind die unmittelbar zur Zusammenstellung der begehrten Unterlagen durchgeführten und erforderlichen Maßnahmen." Da die Zusammenstellung des nachgefragten Erlasses keinen erhöhten Verwaltungsaufwand verursacht habe, sei "die Gebühr am unteren Rande des Gebührenrahmens festzulegen" gewesen.
Nach der Korrektur sind statt der 107,20 Euro nur noch 15,40 Euro zu zahlen. Eine Anfrage von heise online zu den ersten Erfahrungen mit dem Informationsfreiheitsgesetz hat das Auswärtige Amt seit fast zwei Wochen unbeantwortet gelassen.
Quelle : www.heise.de
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Die Auseinandersetzung um die saftigen Gebühren, die das Bundesinnenministerium in seiner Gebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz für Auskunftsersuche bei der Verwaltung ermöglicht hat, beschäftigt nun auch den Bundestag. Am Donnerstagabend sollten Anträge der FDP und der Grünen debattiert werden, die beide eine bürgerfreundliche Kostenregelung fordern und damit dem erst Anfang des Jahres in Kraft getretenen Gesetz zum Durchbruch verhelfen wollen. Da sich die Tagesordnung auf Grund einer langen Debatte über die Vogelgrippe und der anschließenden Diskussion vor dem befürwortenden Beschluss zur Vorratsdatenspeicherung verzögert hatte, gaben die vorgesehenen Redner ihre Beiträge schriftlich zu Protokoll. Die Behandlung der Anträge verwiesen die Fraktionen in die zuständigen Ausschüsse.
"Mit der erlassenen Gebührenordnung verfolgt die Bundesregierung eine Strategie der Abschreckung", begründet die innenpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Silke Stokar, laut der vorbereiteten Rede den Antrag ihrer Partei. Die Richtlinien des Bundesinnenministers bezeichnete sie als Wegweiser zurück ins preußische Amtsgeheimnis: "Wer es wagt, zu fragen, zahlt Strafgebühren." Eine Gebührenordnung, die Verwaltungskosten eins zu eins umsetzen wolle, laufe aber den Vorgaben des Gesetzes zuwider.
Als Beleg für die abschreckende Wirkung der Kostenfestsetzungen des Innenministerium wertet Stokar unisono mit ihrer Kollegin von der FDP, Gisela Piltz, die negativen Erfahrungen mit dem Außenministerium. Das Auswärtige Amt schickte sich jüngst an, ein Bürgerbegehren nach Akteneinsicht gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz zu einem teuren Vergnügen umzugestalten und korrigierte den "Fehler" erst nach Protesten. "Knapp 108 Euro für vier Kopien, ich finde, das ist ein stolzer Preis", kritisierte Piltz den Vorgang, nachdem sie allgemeine Verwaltungsgebühren von der anfangs geforderten Summe abgezogen hatte. Notwendig ist ihrer Meinung nach "eine Verwaltungsvorschrift, in der konkretisierende Kriterien aufgezeigt werden, für welche Informationsanträge welche Gebühren anfallen können". Die Bürger, die Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen wollen, müssten sich vorab die Größenordnung der Kosten vorstellen können, die auf sie zukommen.
Ein Dorn im Auge ist Piltz auch das vom Außenministerium geäußerte Ansinnen, nur nach bereits erfolgter Gebührenzahlung Informationen herauszurücken. Es sei "eigentlich fast unverschämt zu nennen, einen Bürger, der ein ihm gesetzlich – und nach Auffassung der Bundesregierung sogar verfassungsrechtlich – garantiertes Recht wahrnehmen will, so zu behandeln", empört sich die Liberale über das Misstrauen in der Verwaltung. Vorkasse sollte ihrer Ansicht nach nicht das übliche Verfahren sein, sondern allenfalls unter besonderen Umständen zur Anwendung kommen. Dass Bürger nach Auskunft der Regierung bislang nicht mehr als 111 Anfragen auf Grund der neu gewährten Informationsfreiheit gestellt haben, wertet Piltz mit als Folge der Unklarheit über die entstehenden Kosten. Interessierte müssten mehr darin unterstützt werden, aktiv Interesse am Verwaltungshandeln zu entwickeln und damit "einen Beitrag zu mehr Transparenz und einem steigenden Vertrauen zwischen Bürgern und Staat zu leisten". Es dürfe nicht sein, "dass die Verwaltung am liebsten Klarsicht auf den gläsernen Bürger hat, aber selbst diffus hinter Milchglas abtaucht".
Michael Bürsch von der SPD zeigt für die Einwände "im Prinzip Verständnis": Ein großes Problem sieht auch er darin, "dass die Kostenverordnung kein so genanntes Kumulationsverbot enthält". Wenn also ein Bürger in demselben Verfahren zunächst Einsicht in die Akten und dann Herausgabe weiterer Schriftstücke verlange, könnten jeweils Gebührenbeträge bis zu 500 Euro verlangt werden. Der Gesetzgeber habe in seiner Begründung jedoch ausgeführt, dass sich die Kostenverordnung für das Informationsfreiheitsgesetz an der zum Umweltinformationsgesetz orientieren solle. In der Umweltinformationskostenverordnung sei ein solches Verbot der Gebührenanhäufung festgelegt. Bürsch will daher Innenminister Wolfgang Schäuble auffordern, die Kostenregelung für die Akteneinsicht entsprechend nachzubessern. Weitergehenden Änderungsbedarf sieht er bislang nicht.
Brüsk zurück wies die Forderungen der Grünen und Liberalen die Abgeordnete Beatrix Philipp. Die CDU-Politikerin erklärte in deren Richtung, "dass es weit mit Ihnen gekommen ist", wenn "Ihnen in Anbetracht von existenziellen Problemen im In- und Ausland" tatsächlich nichts anderes einfalle, als eine Verordnung wegen zu hoch scheinender Gebühren zu kritisieren. Der Innenexpertin wäre es am liebsten, wenn das bei der Union ungeliebte Gesetz bald wieder auf den Prüfstand gestellt würde. Und zwar bestenfalls unter einer Regierung, die "kein Interesse daran hat, eine qualifizierte Verwaltung zu einer bürokratischen 'Auskunftei' umzubauen". Die reine Möglichkeit der Auskunft über fast alle erfassten Daten muss laut Philipp auch nicht zwingend damit verbunden sein, dass diese "Dienstleistung" der Verwaltung auch noch kostenlos erfolgt. Eine Ahnlehnung der Gebührenordnung an die des Umweltinformationsgesetzes lehnt die Unionsvertreterin ab, da zwischen beiden bereichen "erhebliche Unterschiede" etwa beim Umfang der zu machenden Auskünfte oder der benötigten Amtshandlungen bestünden.
Quelle : www.heise.de
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Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sieht in dem jüngst vom Kieler Innenministerium vorgelegten Änderungsentwurf zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ein bürokratisches Regelwerk, das lediglich dazu dient, Transparenzansprüche der Bürger gegenüber dem Staat abzubauen. Vordergründig gehe es darum, die Europäische Umweltinformationsrichtlinie im Landesrecht umzusetzen, das federführende Ministerium nutze diesen Anlass jedoch, um seit sechs Jahren bewährte Standards im Informationsfreiheitsrecht abzubauen, heißt es einer heute veröffentlichten Pressemitteilung des ULD.
"Dieser Gesetzentwurf steht im Widerspruch zu den öffentlichen Bekundungen der Landesregierung, die sich zu Bürokratieabbau und Bürgerfreundlichkeit bekennt", erklärte der Leiter des ULD, Dr. Thilo Weichert. "Das bisherige Informationsfreiheitsgesetz ist ein kurzes, klares und praktikables Gesetz, das sich unstreitig bewährt hat und das in vielen Bundesländern als Vorbild für entsprechende Gesetzesinitiativen herangezogen worden ist." Mit dem neuen Gesetz würde sich Schleswig-Holstein aber vom "Vorreiter in Sachen Informationsfreiheit zum Schlusslicht bei den Regelungen in Deutschland" katapultieren, warnt der Datenschutzexperte.
So solle in dem Gesetz künftig etwa das fiskalische Handeln, also jegliche Form zivilrechtlicher Tätigkeit der Verwaltung vollständig der Pflicht zur Offenlegung gegenüber den Bürgern entzogen werden. Auch würde es bei Auskunftsersuchen zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen keine Abwägung mehr zwischen Geheimhaltungs- und Offenlegungsinteressen geben, sondern die Einsicht würde pauschal verweigert. Mit der Streichung des Rechts des ULD, im Fall von Verstößen gegen das IFG eine Beanstandung auszusprechen, würde das Verfahren der außergerichtlichen Streitschlichtung verschlechtert, kritisieren die Datenschützer. Eine ausführliche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf hat das ULD im Internet veröffentlicht.
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/69860
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Anfang des Jahres ist in Deutschland das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft getreten, das Bürgern den Zugang zu amtlichen Informationen erleichtern und zu mehr Behörden-Transparenz im Sinne des "gläsernen Rathauses" führen soll. Was theoretisch auf dem Papier möglich ist, kostet in der Praxis jedoch häufig eine Menge Geld: Für Einsichtnahmen in Akten können die Behörden laut Bundesverordnung Gebühren von bis zu 500 Euro erheben, selbst wenn der Bürger sein Recht direkt auf dem Amt wahrnimmt. Den Vogel schoss zuletzt das Auswärtige Amt ab, das für vier fotokopierte Seiten zum VISA-Erlass mehr als 107 Euro Gebühren kassieren wollte.
Damit Bürger trotzdem intensiv vom neuen Auskunftsrecht Gebrauch machen und um zu verhindern, dass Informationssuchende immer wieder für die gleichen Leistungen zur Kasse gebeten werden, hat der Bielefelder Bürgerrechtsverein FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs) gemeinsam mit dem Chaos Computer Club (CCC) jetzt ein Internet-Portal eingerichtet, wo schon angeforderte Akten eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Die so genannte gemeinsame Aktensammelstelle zum Informationsfreiheitsgesetz ist ab sofort unter der Internet-Adresse www.befreite-dokumente.de zu erreichen.
"Wir möchten den Bürgern das Informationsfreiheitsgesetz schmackhaft machen und zeigen, dass es tatsächlich genutzt wird", erläutert Mitinitiator Frank Rosengart vom Chaos Computer Club, "zudem kritisieren wir die hohen Gebühren und möchten die Behörden ermuntern, die Akten von sich aus zu veröffentlichen". Akten, die bereits digital vorliegen, können direkt eingespielt werden. Zudem gibt es eine Faxnummer, an die man von den Behörden "freigekaufte Akten" schicken kann. Auch der Postweg steht offen. "Es ist eigentlich die Aufgabe der Behörden, eine solche Plattform bereitzustellen, aber das wird noch einige Jahre dauern", kritisiert Axel Rüweler vom FoeBuD.
Quelle : www.heise.de
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Die schon gleich nach dem Inkrafttreten Anfang des Jahres umstrittene Handhabung des Informationsfreiheitsgesetzes ist jetzt um eine weitere Variante bereichert worden: der Ablehnung eines Antrags auf Akteneinsicht unter Berufung auf das Urheberrecht. In dem heise online vorliegenden Fall zielte das Auskunftsbegehren des c't-Autors Richard Sietmann, der sich schon mehrfach mit elektronischen Wahlmaschinen auseinander gesetzt hat, auf die vollständigen Prüfunterlagen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zur Bauartzulassung eines Wahlcomputers des niederländischen Herstellers Nedap.
Diese softwaregesteuerten Wahlgeräte waren bei der letzten Bundestagswahl bereits in knapp 2200 von insgesamt rund 80.000 Stimmbezirken eingesetzt worden. Der Einsatz ist in der Bundeswahlgeräteverordnung geregelt. Diese sieht vor, dass die PTB einen Prototyp des Systems einer technischen Prüfung unterzieht, bevor die Bauartzulassung und Verwendungsgenehmigung durch das Bundesinnenministerium erfolgt.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) räumt im Grundsatz jedem gegenüber den Behörden des Bundes den Zugang zu amtlichen Informationen ein, schränkt diesen Anspruch jedoch unter anderem ein, sobald schutzwürdige Interessen Dritter betroffen sein könnten. So heißt es im Paragraphen 6 IFG: "Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, soweit der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht. Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen darf nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat."
Im vorliegenden Fall willigte die Herstellerfirma Nedap zwar in die Freigabe des Prüfberichts ein, nicht jedoch in die Freigabe der 36 Anlagen, die die Grundlage der summarischen Bewertungen des Prüfberichts bilden. "Bei den im Anhang des Prüfberichts aufgeführten technischen Unterlagen, den Unterlagen zur Bedienung des Geräts, den Prüfdokumentationen und den ergänzenden Unterlagen zu den Prüfanforderungen handelt es sich ausnahmslos um Werke, die nach Paragraph 2 Absatz 1 des Urheberrechtsgesetzes geschützt sind", begründete die PTB den Ablehnungsbescheid. "Somit kann allein der Urheber entscheiden, ob und in welcher Weise diese Werke von anderen genutzt werden dürfen."
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/72938)
Quelle : www.heise.de
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Trotz Kritik von vielen Seiten, darunter aus dem Deutschen Bundestag, hält das für die Festlegungen des Gebührenrahmens zuständige Bundesministerium des Innern (BMI) offenbar an seiner Politik der Abschreckung mittels Kostenbescheid fest. So erhielt c't-Autor Richard Sietmann gestern einen Bescheid aus dem Hause Schäuble, demzufolge er für die von ihm beantragte Akteneinsicht in die Genehmigungsunterlagen für Wahlcomputer 240 Euro bezahlen soll.
Die Begründung der Ministerialen ist besonders pikant: Die erbetenen Unterlagen enthielten "vielfältige technische Unterlagen und ähnliches" der Firma Nedap, "die dem Urheberschutz der Firma unterliegen und über die allein die Firma zu befinden hat. Darüber hinaus beinhalten die Unterlagen Beschreibungen technischer Details der Wahlgeräte, die als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu bewerten sind", heißt es in dem Bescheid weiter.
Einsicht in solche Unterlagen können nach § 6 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) nur dann gewährt werden, wenn der Inhaber solcher Schutzrechte zugestimmt hat. Da die Firma ihre Zustimmung verweigert habe, seien "geschützte Informationen auszusondern" gewesen. Mit dem dafür nötigen Arbeitsaufwand begründet die Behörde die Gebühren. Das bedeutet, je weniger der Antragsteller an Informationen erhält, um so höher fällt die Kostenrechnung am Ende aus.
Befürchtungen, dass der im IFG verankerte Schutz geistigen Eigentums zur Informationsverweigerung missbraucht werden könnte, waren bereits im Verfahren um den Vertrag mit der Firma Toll-Collect laut geworden, den einige Bundestagsabgeordnete unter Berufung auf das IFG hatten einsehen wollen. Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass das BMI aufgrund der in § 31 des Bundeswahlgesetzes vorgeschriebenen Öffentlichkeit der Wahlhandlung womöglich gehalten gewesen wäre, die Hersteller von Wahlgeräten zur Offenlegung zu verpflichten. Der Journalist prüft nun gemeinsam mit dem Heise Verlag mögliche rechtliche Schritte gegen den Bescheid.
Quelle : www.heise.de
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Demnächst wird auch der Landtag Thüringens wieder über ein Informationsfreiheitsgesetz beraten. Roland Hahnemann von der PDS kündigte an, dass die Fraktion der Linkspartei-PDS einen Entwurf erarbeiten und anschließend in den Landtag einbringen wird. Zuletzt hatte der Landtag im Jahr 2002 einen Entwurf der SPD-Fraktion abgelehnt. Die Chancen auf Erfolg stehen aber auch für den zweiten Anlauf nicht gut, da die CDU die absolute Mehrheit der Sitze im Landtag stellt.
Inzwischen gibt es bereits in acht von sechzehn Bundesländern Informationsfreiheitsgesetze. Allein 2006 verabschiedeten die Landtage in Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland solche Regelungen. Offensichtlich hat die Einführung des Bundes-Informationsfreiheitsgesetzes im letzten Jahr die bislang bestehenden Blockaden in vielen Ländern gelockert; zuletzt traten die Informationsfreiheitsgesetze am gestrigen Dienstag in Hamburg und Bremen in Kraft.
Doch noch immer sind es vor allem die unionsgeführten Bundesländer, die vor der Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes zurückschrecken: Im traditionell schwarzen Bayern wird derzeit ein Entwurf der SPD und der Bündnisgrünen beraten. Die Chancen stehen jedoch schlecht: Erst Mitte Juli lehnte der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen den Entwurf nach erster Lesung ab. Im CDU-geführten Baden-Württemberg lehnte der Landtag im Dezember 2005 einen Entwurf der bündnisgrünen Fraktion ab. In Hessen lehnten zuletzt 2001 CDU und FDP einen bündnisgrünen Entwurf ab. Seither herrscht Funkstille. Auch in Niedersachsen geht es seit zwei Jahren nicht mehr voran; 2004 hatte der Landtag ein Gesetz in erster Lesung beschlossen, einen zweiten Entwurf der bündnisgrünen Fraktion an den Ausschuss für Recht und Verfassung zu überweisen. Innenminister Uwe Schünemann hatte damals in einer Mitteilung darauf hingewiesen, dass es seiner Meinung nach keinen Bedarf für ein solches Gesetz gebe: "Für die Bürgerinnen und Bürger ist damit kein wirklicher zusätzlicher Nutzen verbunden. In der Landesverwaltung und bei den Kommunen entstehen erheblicher Mehraufwand und weitere Kosten."
In Sachsen lehnte der Landtag im Dezember 2005 in der 2. und 3. Lesung den Gesetzentwurf der Linksfraktion/PDS ab. Vertreter der CDU und SPD hatten den zusätzlichen Kostenaufwand und die damit verbundenen Mehrbelastung auf kommunaler Ebene kritisiert. Auch im von CDU und FDP gemeinsam regierten Sachsen-Anhalt scheiterte im Dezember 2005 ein Entwurf der PDS-Fraktion aus dem Jahr 2003. Aus dem rot-gelb regierten Rheinland-Pfalz ist seit schon drei Jahren nichts mehr zu hören. 2003 hatte der Landtag in 2. Lesung den bündnisgrünen Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP-Fraktionen abgelehnt, nachdem sich der Ausschuss für Inneres dagegen ausgesprochen hatte.
Laut Transparency Internation sind die bisher gesammelten Erfahrungen zu den Ländergesetzen in Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen "weitgehend positiv": "Die Akteneinsicht erfolgt in vielen Fällen komplikationslos, über die gestellten Anträge wird meist zügig und positiv entschieden." Allerdings würden Bürger ihr Informationsrecht immer noch nur in begrenztem Umfange nutzen. Transparency International vermutet, dass dies vor allem darauf zurückzuführen ist, dass die Regelungen über die Akteneinsicht bisher weitgehend unbekannt sind. Nur in Einzelfällen sollen die Behörden nur sehr zögerlich bzw. erst nach Verwaltungsstreitverfahren der Akteneinsicht nachgekommen sein. Auch vermutet Transparency International, dass die teilweise hohen Gebühren abschreckende Wirkung ausüben.
Quelle : www.heise.de
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Die Bundesregierung legt hohen Wert darauf, dass bei der Akteneinsicht gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz besondere öffentliche Belange, der behördliche Entscheidungsprozess, der Datenschutz, das geistige Eigentum und Geschäftsgeheimnisse zu beachten sind. Dies geht aus ihrer jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Insbesondere verteidigt die Bundesregierung die Auskunftsverweigerung im Fall Toll Collect: Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes will demnach keineswegs "den Schutz von Vertraulichkeitsvereinbarungen rückwirkend für beliehene Auftragnehmer des Bundes" aufheben. Selbst wenn man von einem solchen Ziel ausgehe, würden einer Veröffentlichung auch Teilen des Vertrags Geheimhaltungsklauseln entgegenstehen.
Der SPD-Abgeordnete Jörg Tauss und Politiker der Grünen hatten auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes Anfang des Jahres Anträge auf Einsicht in das Vertragswerk zwischen dem Maut-Konsortium und dem Bundesverkehrsministerium gestellt, das inklusive Anlagen rund 17.000 Seiten umfasst. Das Ministerium lehnte eine Offenlegung jedoch ab und führte zur Begründung an, dass die Herausgabe Toll Collect im Wettbewerb schaden beziehungsweise die Sicherheit des Systems gefährden könne. Im Übrigen sähe man sich mangels Sachverstand nicht in der Lage, geheimhaltungsbedürftige Passagen zu schwärzen und die übrigen freizugeben. Zudem könne die Herausgabe des Vertrags die "Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit der Rechtspflegeorgane" beeinträchtigen, da der Bund Toll Collect wegen mangelnder Leistungserbringung auf insgesamt 5,1 Milliarden Euro vor einem Schiedsgericht verklagt hat.
Von jeglicher Akteneinsicht wäre im Rahmen der LKW-Maut nur der Teilbereich betroffen, in dem die Toll Collect GmbH als Beliehene tätig wird, begründet die Bundesregierung die Verweigerung des Informationseinblicks nun ausführlicher. Unberührt bliebe der "umfassende Vertraulichkeitsanspruch der Toll Collect GbR". Diese sei als eigentlicher Auftragnehmer ebenfalls Vertragspartner des Maut-Betreibervertrages, im Gegensatz zur übergeordneten Projektgesellschaft Toll Collect GmbH jedoch nicht "mit hoheitlichen Aufgaben beliehen" worden. So würde eine Veröffentlichung des Maut-Betreibervertrages durch den Bund selbst dann eine Vertragsverletzung gegenüber der Toll Collect GbR darstellen, soweit dies im Verhältnis zur Toll Collect GmbH rechtmäßig wäre. Im Maut-Konsortium sind neben der Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Konzerne DaimlerChrysler Financial Services und Deutsche Telekom vertreten.
Auch die Weigerung, Teilauszüge des Betreibervertrags zu veröffentlichen, untermauert die Bundesregierung noch einmal. Die angesichts möglicher wirtschaftlicher Schäden ihres Vertragspartners notwendige sichere Beurteilung durch eine Behörde, ob einzelne Passagen eines solchen Kontrakts keine Rückschlüsse von Konkurrenten auf geheimhaltungsbedürftige Informationen des Vertragspartners zulassen, würde "detaillierte Kenntnisse der Behörde über betriebliche und geschäftliche Abläufe beim Vertragspartner und auch bei dessen Wettbewerbern erfordern". Dieses Wissen sei in Verwaltungen "regelmäßig nicht vorhanden" und müsse für eine erfolgreiche Vertragsabwicklung auch nicht aufgebaut werden.
Eine Heranziehung externen Sachverstandes für die zuverlässige Trennung geheimhaltungsbedürftiger von nicht geheimhaltungsbedürftigen Passagen wäre für das Verkehrsministerium zudem "mit erheblichen Kosten verbunden". Dies würde einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand bedeuten, was einen Informationszugang ausschließe. Angesichts des anhängigen Schiedsverfahrens zwischen Bund und Toll Collect sei eine Akteneinsicht zudem generell ausgeschlossen, weil der Zugang nachteilige Auswirkungen auf dieses Verfahren haben könnte. Es genüge dabei "die bloße Möglichkeit" abträglicher Effekte. Dabei komme es auch nicht darauf an, ob und mit welchem Erfolg auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes erlangte Informationen verwendet würden, um möglicherweise Druck auf Entscheidungsträger auszuüben.
Generell hält die Bundesregierung die Handhabung des Informationsfreiheitsgesetzes nicht für zu restriktiv, da die Bundesbehörden sich allein an die gesetzlichen Vorgaben halten und den weiten Ausnahmekatalog vom prinzipiellen Anspruch der Bürger auf Informationszugang anwenden würden. Bei den Bundesministerien sind seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes Anfang 2006 bis zum 20. Juni 420 Anträge auf Akteneinsicht gestellt worden. In 193 Fällen gewährten diese den Informationszugang vollständig, in 30 Fällen teilweise. 106 Anträge lehnten sie ab, 86 befanden sich am Stichtag noch in Bearbeitung.
In 28 Verfahren legten die Antragsteller Widerspruch gegen eine Verweigerung des Informationszugangs ein. Davon wurde dem Widerspruch nur einmal vollständig, in vier Verfahren teilweise abgeholfen. In acht Verfahren wiesen die Behörden den Widerspruch zurück. Die übrigen Vorverfahren sind noch nicht abgeschlossen, zudem noch Klagen anhängig. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist nach eigenen Angaben bislang in 141 Fällen als Ombudsmann angerufen worden. Die ihm anvertrauten Fälle sind größtenteils noch offen, da die Bearbeitung auch aufgrund einzuholender Stellungnahmen der Behörden und Prüfungen längere Zeit beansprucht.
Summa Summarum ist bislang laut der Bundesregierung das vom Informationsfreiheitsgesetz verfolgte Ziel, die Transparenz des Verwaltungshandelns zu erhöhen, erreicht worden. Zumindest beurteilt sie die Wirkung des Informationsfreiheitsgesetzes auf mehr Transparenz staatlichen Handelns in der Behördenorganisation und Verwaltungsabläufen trotz der vielfältigen Kritik von Bürgerrechtlern an der Handhabung der Normen mit einem Wort schlicht als "positiv".
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Die schwarz-rote Kieler Landesregierung musste sich auf einer Anhörung am gestrigen Mittwoch scharfe Kritik an ihren umstrittenen Plänen zur Reform des schleswig-holsteinischen Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) anhören. "Ein Bundesland, das zu den Vorreitern in Sachen Informationsfreiheit zählte, will einen Rückzieher machen", beklagte der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), Michael Konken, im Umfeld der Expertenbefragung im Kieler Landtag. Das Amtsgeheimnis drohe aus der Mottenkiste geholt zu werden. "Bürger sollen in Zukunft faktisch kein Recht mehr haben, Einsicht in den Umgang der Verwaltung mit Steuergeldern zu erhalten", wendet sich auch Grietje Bettin, Bundestagsabgeordnete der Grünen aus Schleswig-Holstein und medienpolitische Sprecherin ihrer Fraktion, gegen das von Innenminister Ralf Stegner vorangetriebene Änderungsgesetz. Der SPD-Politiker wolle damit "einen der wichtigsten Grundsätze von Informationsfreiheit aushebeln".
Die schleswig-holsteinische Landesregierung will mit dem Entwurf zur Überarbeitung des Informationsfreiheitsgesetzes ihr finanzielles Handeln der öffentlichen Kontrolle entziehen. Datenschützer hatten schon frühzeitig dagegen Stellung bezogen. "Das Vorhaben der Landesregierung würde besonders korruptionsanfällige Bereiche wie behördliche Bauvorhaben von der Informationsfreiheit ausnehmen", hält Hansjörg Elshorst von Transparency International nun dagegen. Bürgerrechtsorganisationen sind ferner dagegen, auch das Auskunftsrecht gegenüber Privatpersonen und privatrechtlich organisierten Unternehmen einzuschränken, die mit Behörden zusammenarbeiten. "Von der Polizei beauftragte Abschleppunternehmen oder eine privatrechtliche Abfallgesellschaft, die sich im Eigentum eines Landkreises befindet, wären damit nicht mehr zur Auskunft verpflichtet", verdeutlicht der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit, Sven Berger, die erwarteten Auswirkungen.
In Schleswig-Holstein gilt bereits seit 2000 ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und wurde auf Bundesebene zum Vorbild. Die Kritiker befürchten, dass mit den Plänen im Norden die umfangreiche Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte der Bürger gegenüber Behörden auch in anderen Bundesländern auf den Prüfstand kommen könnten. Die CDU in Hamburg hat im Frühjahr ein Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet, das die weiten Ausnahmen im Pendant des Bundes noch deutlich ausbaut. In der Hansestadt kommen die Rügen allerdings auch von SPD-Seite. Der CDU-Senat habe das Gesetz von Anfang an torpediert, beschwert sich Andreas Dressel, Innenexperte der SPD in der Hamburger Bürgerschaft. Das im August in Kraft getrete Gesetz werde totgeschwiegen und seine Nutzung überdies von einer "überhöhten und intransparenten Gebührenordnung" beeinträchtigt. Es sei erkennbar, dass der Senat nicht "von lästigen Bürgern" gestört werden wolle.
Derweil treten die Grünen in Hessen für mehr Akteneinsicht ein. "Da die Landesregierung bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Entwurf für ein Gesetz zum freien Informationszugang vorgelegt hat, haben wir uns entschlossen, einen eigenen Entwurf zu erarbeiten und einzubringen", erklärt der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Jürgen Frömmrich. Auch der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch habe mehrfach die Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes gefordert. Insgesamt gewähren bislang sieben von 16 Bundesländern ihren Bürgern spezielle Rechte zur Akteneinsicht. Solche Landesgesetze gab es bereits vor der Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes in Schleswig-Holstein, in Brandenburg und in Berlin. 2002 zog Nordrhein-Westfalen nach, vor Kurzem Bremen und Hamburg. Ende Juli trat zudem das IFG in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Bereits verabschiedet ist auch ein Pendant für das Saarland.
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Anfragen nach dem neuen Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Mecklenburg-Vorpommern könnten die Zusammenführung, Sichtung, Aufbereitung und Bearbeitung umfangreicher Aktenbestände nötig machen, heißt es im Schweriner Innenministerium zur Rechtfertigung der angesetzten hohen Gebühren für schriftliche Auskünfte über Behördeninformationen. Daher sei ein "außergewöhnlicher Vorbereitungsaufwand" festzusetzen, bei dem sich die Kosten für die "Akteneinsicht" im nordöstlichsten Bundesland auf bis zu 1000 Euro belaufen können. Von einem "deutlich höheren Verwaltungsaufwand" könne zudem ausgegangen werden, "wenn bereits zur Vorbereitung der Auskunft eine aufwändige Durchsicht der Akten erforderlich ist und die Herausgabe von Abschriften ein Aussondern von Aktenbestandteilen erforderlich macht". Dies sei etwa bei der Sicherstellung des vorgeschriebenen "Schutzes öffentlicher und privater Belange" der Fall.
Die Linkspartei hatte sich nach Bekanntgabe der Verordnung über Gebühren und Auslagen gemäß dem IFG mit einer Anfrage an die Landesregierung gewandt. In der inzwischen vorliegenden Antwort sucht das Innenministerium die von Bürgerrechtsvereinigungen scharf kritisierten Kostenvorgaben zu verteidigen. Demnach ist etwa auch von einem "umfangreichen oder außergewöhnlichen Verwaltungsaufwand" zu sprechen, wenn geschützte Informationen "zu anonymisieren, herauszunehmen oder auch zu schwärzen" sind. Ein höherer Aufwand könne zusätzlich "insbesondere durch die Bereitstellung von gesonderten Räumen oder besonderer Technik sowie durch die Betreuung des Antragstellers entstehen". Dabei würden "mehrere Gebührentatbestände gleichzeitig" zusammenkommen. Paragraph drei der Verordnung gibt der Verwaltung die Möglichkeit, kumulativ bei einem besonders hohen Aufwand die stolzen "Normalsummen" von bis zu 1000 Euro ohne feste Vorgabe weiter anzuheben.
Auch bei den Formulierungen zu den "Auslagen" sieht das Innenministerium keinen Änderungsbedarf. Gemeint seien damit "die über den von der Gebühr abgegoltenen Normalaufwand hinausreichenden besonderen Aufwendungen für die in Anspruch genommene Verwaltungsleistung". Diese müssten laut Landesverwaltungskostengesetz zusätzlich und auch dann erhoben werden, wenn eine Amtshandlung eigentlich gebührenfrei ist. Für Dieter Hüsgen von der Anti-Korruptionsorganisation Transparency International, die sich seit langem für mehr Informationsfreiheit stark macht, spricht die Diktion der Stellungnahme Bände: "Die Kostenkeule schlägt bei jeder Antwort erneut zu." Das Innenministerium wolle offensichtlich die Bürger abschrecken, überhaupt Anträge zu stellen, sobald ein gewisser Verwaltungsaufwand damit verbunden sei. Man werde das Gebührenverhalten der Behörden in Mecklenburg-Vorpommern genau beobachten.
Einen Zwischensieg können Bürgerrechtsvertreter dagegen bei der umstrittenen Novelle des IFG Schleswig-Holstein vermelden, in deren Zuge die Kieler Landesregierung ihr finanzielles Handeln der öffentlichen Kontrolle entziehen will. Nachdem auf einer Anhörung im September scharfe Kritik an dem Reformvorhaben laut wurde, vertagte der federführende Innenausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags vergangene Woche die Erörterung der Regierungsvorlage aufgrund "erneutem Besprechungsbedarf". Der Plan der Regierungsfraktionen von CDU und SPD, das überarbeitete Gesetz noch im Dezember durch das Parlament zu bringen, ist damit erst einmal vom Tisch. Die Novelle kann so nicht – wie zunächst vorgesehen – bereits Anfang 2007 in Kraft treten.
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Der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit und den Datenschutz, Peter Schaar, hat ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Akteneinsicht bei Bundesbehörden eine erste Bilanz gezogen. Die bisherigen Erfahrungen haben seiner Ansicht nach gezeigt, "wie wichtig das Informationsfreiheitsgesetz für eine offene und demokratische Gesellschaft ist." Gleichzeitig bemängelt Schaar, dass "leider noch immer einige Verwaltungen Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung haben." In zahlreichen Fällen habe er den Auskunft beantragenden Bürgern im vergangenen Jahr aber trotzdem helfen können, die gewünschten Informationen zu bekommen. Der Mittelsmann verlieh seiner Hoffnung Ausdruck, dass in Zukunft die Bürger ihre Rechte noch besser kennen lernen und notfalls davon Gebrauch machen. Die Behörden forderte Schaar auf, "von sich aus für mehr Transparenz sorgen, indem sie möglichst viele wichtige Informationen im Internet veröffentlichen."
Insgesamt haben sich 2006 in 196 Fällen frustrierte Informationssuchende an den Bundesbeauftragten gewandt: in 102 Fällen, weil einzelne öffentliche Stellen des Bundes ihren Antrag auf Informationszugang ganz oder teilweise ablehnten oder gar nicht reagierten. In 94 Fällen war dagegen eine konkrete Zuordnung zu einer bestimmten Behörde nicht gegeben. Hinzu kamen zahlreiche telefonische Anfragen. Die schriftlichen Beschwerden richteten sich gegen Behörden sämtlicher Bundesministerien. Am häufigsten betroffen war das Ressort für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit 19 Eingaben, gefolgt vom Bereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit 17 und des Finanzressorts mit 14 Beschwerden.
In den 161 inzwischen abgeschlossenen Fällen konnte Schaars Mannschaft in rund zwei Dritteln eine für den Antragsteller günstige Lösung erreichen. Die Behörden revidierten dabei oft ihren ursprünglichen, zum Teil sehr pauschal ablehnenden Standpunkt und gewährten dann Einblick in die gewünschten Unterlagen. In bislang zwei Fällen hat der Bundesbeauftragte von seinem Recht Gebrauch gemacht, selbst in die verschlossen gehaltenen Unterlagen zu schauen, um die Ablehnungsgründe zu kontrollieren. Darüber hinaus hat Schaar in einem anderen Fall die erste Beanstandung ausgesprochen. Dieser lag die auch anderweitig anzutreffende Problematik zugrunde, dass die Behörde bei einer Preisgabe der angefragten Informationen nachteilige Auswirkungen auf die Prozesssituation des Bundes in einem Klageverfahren erwartete. Nach Auffassung Schaars dient der dabei bemühte Ausnahmetatbestand vom allgemeinen Akteneinsichtsrechts jedoch ausschließlich dem Schutz eines laufenden Gerichtsverfahrens an sich, nicht aber dem der prozessbeteiligten Behörde. In einem Rechtsstaat dürfe es nicht sein, dass eine Verwaltungsstelle gegen einen Bürger einen Prozess führt, obwohl sich Unterlagen in ihren Akten befinden, bei deren Bekanntwerden sie den Rechtsstreit verlieren könnte.
Allgemein war ein häufiger Ablehnungsgrund das angebliche Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Die Behörden ziehen sich laut Schaar zu schnell hierauf zurück, "ohne die betroffenen Unternehmen zu beteiligen oder ausreichend darzulegen, inwiefern die Offenlegung der begehrten Information zu einem konkreten wirtschaftlichen Nachteil" einer Firma führen könnte. Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass häufig zumindest ein teilweiser Informationszugang ermöglicht werden könne.
Finanz-, Wettbewerbs- oder Regulierungsbehörden berufen sich Schaar zufolge ferner immer wieder pauschal auf eine für sie gesondert ins Gesetz aufgenommene weitere Abschottungsklausel. Dabei handele es sich jedoch nicht um eine komplette Bereichsausnahme für diese Behörden. Vielmehr sei von ihnen in jedem Einzelfall konkret dazulegen, inwiefern eine Akteneinsicht nachteilige Auswirkungen auf ihre Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben haben könnte. Häufig werde ein Zugang zu Daten oder Archiven auch deshalb verweigert, weil die Information einer gesetzlichen Geheimhaltungsvorschrift unterliege, moniert der Bundesbeauftragte weiter. "Hier ist jedoch stets sorgfältig zu prüfen, wie weit solche Spezialregelungen tatsächlich reichen." Auch würden vermeintlich "besondere" Amtsgeheimnisse mitunter nur Konkretisierungen des allgemeinen, überkommenen Verschwiegenheitsgrundsatzes darstellen, was einem Informationszugang nicht entgegenstünde. Bei als Verschlusssachen eingestuften Dokumenten sollte ein Antrag auf Informationszugang außerdem zum Anlass genommen werden, die Gültigkeit der Einordnung erneut zu überprüfen.
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Der Berliner Jurist Michael Kloepfer fordert, ein Grundrecht auf Akteneinsicht in die Verfassung aufzunehmen. Damit könnte leichter Abhilfe gegen praktische Probleme bei der Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) des Bundes geschaffen werden. "Es geht um elementare Freiheitsfragen", betonte der Rechtsprofessor an der Humboldt Universität auf einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin. "Ich würde meinen, da sind auch Mehrheiten organisierbar." Generell sei der Ruf nach einem "Grundrecht auf Akteneinsicht" eine politisch gute Strategie, um die Informationsfreiheit hierzulande weiterzuentwickeln. Es sei schließlich "unzweifelhaft, dass das Gesetz Mängel enthält." Es müssten daher schon jetzt die Weichen für die anstehende Evaluation und die Neuausrichtung beim IFG in der nächsten Legislaturperiode gestellt werden.
Konkret warf Kloepfer die Frage auf, inwieweit beim Gesetz zur Akteneinsicht auf Bundesebene "die Informationsfreiheit noch die Regel ist oder die Ausnahmen übermächtig sind." Man müsse diese zumindest "ordnen und sehen, wo man sie zurückfährt". Insbesondere die absolute Ausklammerung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen hält Kloepfer für gänzlich überzogen: "Die landet irgendwann in Karlsruhe", ist sich der Rechtsexperte sicher, da es hier nicht einmal einer Abwägung von Amts wegen bedürfe wie beim Schutz persönlicher Daten. Insgesamt stehe der Gesetzgeber vor der Aufgabe, angemessene Einsichtsrechte "in das Dreigestirn" von Verbraucher- und Umweltinformationsgesetz einzupassen. Letzteres sei bislang auf Bundesebene "das bessere Informationsgesetz", da hier auch schärfere europäische Vorgaben zu berücksichtigen gewesen seien und etwa ein Abwägungsgebot bei Betriebsgeheimnissen gelte. Zudem müssten alle 16 Bundesländer eigene Umweltinformationsregelungen vornehmen.
Hier sieht Kloepfer auch eine Chance, die noch acht Länder ohne eigenes Informationsfreiheitsgesetz zu einem hohen Standard bei Akteneinsichtsrechten allgemein zu verpflichten. Die zivilgesellschaftlichen Organisationen müssten in dieser Frage am Ball bleiben, nachdem diese schon Druck beim IFG des Bundes gemacht hatten.
Jörg Tauss, medienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, zeigte sich zurückhaltender, was eine umfangreiche Reform des Informationsfreiheitsgesetzes anbelangt. "Wir sind mit der Bewahrung des Status quo mehr gebunden als mit der Reform", beklagte der langjährige Verfechter der Festschreibung eines weiten Rechts auf Akteneinsicht. Die Behörden würden das Gesetz nach wie vor als Niederlage empfinden, da es vom Parlament "an den Ministerien vorbei geschrieben" worden sei. Tauss sieht dort "erhebliche Kapazitäten", um dem Ganzen "Sand ins Getriebe zu werfen". So habe man auch schon alle Hände voll zu tun gehabt, um in Schleswig-Holstein eine deutliche Verschlechterung des dortigen IFG durch die Ausklammerung des gesamten "fiskalischen Handelns" der Regierung zu verhindern. Die große Koalition in Kiel hatte zunächst geplant, gleichzeitig mit dem zu schaffenden Umweltinformationsgesetz die Rechte im IFG in einem Bündelgesetz auszuhöhlen. Dieses Vorhaben ist mit der gestrigen Verabschiedung eines eigenen Gesetzes über die Auskunftsrechte zu Umweltinformationen durch den schleswig-holsteinischen Landtag zunächst vom Tisch, was auch die Grünen begrüßen. Sei bedauern aber die verpasste Chance, mehr Auskunftsrechte für die Bürger in einem Gesetz intelligent zu verknüpfen.
Tauss berichtete zudem von leidvollen eigenen Erfahrungen mit der teilweisen Zahnlosigkeit des IFG des Bundes. Vor rund einem Jahr hatte er einen Antrag auf Einsicht in den Vertrag des Bundesverkehrsministeriums mit Toll Collect gestellt. Nach einem "netten Brief", wonach die Einzelheiten des 17.000 Seiten umfassenden Mautvertrages geheim seien, habe er daraufhin Mitte Mai einen ablehnenden Bescheid erhalten. Darin sei auch von "ungünstigen Auswirkungen" auf das Schiedsverfahren von Toll Collect mit dem Bund die Rede gewesen. Zudem sei das IFG erst nach Vertragsschluss in Kraft getreten. Zwei geheime Einsichtnahmen durch Bundestagsausschüsse seien auch bereits erfolgt. Der Sozialdemokrat legte daraufhin Ende Juni Widerspruch ein, da die Betriebsgeheimnisse nicht nachgewiesen worden seien und das Schlichtungsverfahren nicht geltend gemacht werden könne. In einer Woche läuft die Frist für eine Erwiderung aus dem Ministerium ab. Angesichts von Rechtsanwaltskosten für eine Klage in vierstelliger Höhe wollte Tauss in dieser Sache scherzhaft bereits "zu einer Spendensammlung aufrufen."
Der Stern-Reporter Hans-Martin Tillack, der jüngst mit einer ganzen Reihe von Anfragen nach IFG bei Bundesministerien Einblicke in deren von Firmen wie EADS gesponserten Feste erhalten konnte, sieht bei vielen Bürgern und Kollegen noch ein zu starkes Gefühl des "Obrigkeitsstaates" vorhanden. Noch würden sich zu wenige trauen, von ihrem Akteneinsichtsrecht Gebrauch zu machen. Sein Magazin habe inzwischen auch zwei Klagen laufen, da ihm Einblicke in den Terminkalender von Außenminister Frank-Walter Steinmeier sowie in die Kosten der Dienstreisen des Bundeskanzleramtes verweigert worden seien. Mit der zuletzt genannten Anfrage erhoffte sich Tillack, etwas über verdächtige Flüge im Zusammenhang mit der vom Europarat monierten Verschleppung von Terrorverdächtigungen durch die CIA zu erfahren. Diese Informationen seien mit der Begründung verweigert worden, dass sie "von den Bürgern falsch interpretiert werden könnten".
Der Landesbeauftragte Informationsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern, Karsten Neumann, berichtete von einem Fall, in dem das Innenministerium des Landes keine Informationen über die Abrechnungen für den Polizeieinsatz zur Absicherung des Besuchs des US-Präsidenten im vergangenen Sommer herausrücken wollte. Hier habe es geheißen, dass auch Polizeikräfte aus anderen Bundesländern beteiligt gewesen seien und daher überhaupt keine Auskunft gewährt werden könne. Für Neumann eine klare "Flucht aus der Informationsfreiheit durch die bloße Zusammenarbeit von Landesbehörden". Der Informationsfreiheitsbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, der Mitte Januar eine gemischte Bilanz nach einem Jahr IFG gezogen hatte, forderte ein unbedingtes Festhalten des Parlamentes an den Auskunftsregelungen. Es handle sich um ein Kontrollmittel, das es auszubauen und mit anderen Vorschriften zu harmonisieren gelte.
Quelle : www.heise.de
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...dann packt bitte den Datenschutz gleich mit dazu!
Sonst wird diese Informationsfreiheit sicher sofort gegen uns eingesetzt...
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Die Bundestagsverwaltung hat die Anti-Korruptionsorganisation Transparency Deutschland mit ihrem Begehr, auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) des Bundes ein Gutachten im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit um die Offenlegung von Nebeneinkünften der Parlamentarier zu erhalten, abblitzen lassen. Die Ablehnung stützt sich unter anderem darauf, dass sich der Wunsch auf Akteneinsicht auf den vom breiten Ausnahmekatalog des Gesetzes geschützten Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten beziehe und nicht dem Gebiet der Verwaltungstätigkeiten des Bundestages zuzuordnen sei.
Die Auseinandersetzung über die Herausgabe der Expertise zieht sich bereits seit Anfang September hin. Damals hatte der Vorsitzende von Transparency Deutschland, Hansjörg Elshorst, einen Antrag (PDF-Datei) auf Herausgabe einer Kopie des Rechtsgutachtens des Staatsrechtlers Ulrich Battis zu Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten an den Parlamentspräsidenten Norbert Lammert (CDU) gestellt. Das Schriftstück sei offen zu legen, da es sich nicht um einen Entwurf zur unmittelbaren Vorbereitung einer Entscheidung des Bundestags handle. Vielmehr gehe es um "abgrenzbare Erkenntnisse", welche die Hoheit der Behörde beziehungsweise des Bundestagspräsidenten in dem beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Streit um die Zubrote der Parlamentarier nicht beeinträchtige.
Von der Bundestagsverwaltung kam postwendend eine ablehnende Antwort (PDF), da das IFG nicht anwendbar sei. Das Recht auf Akteneinsicht finde auf den Bundestag nur Anwendung, "soweit er öffentlich rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt". Spezifische parlamentarische Angelegenheiten wie die Gesetzgebung oder die Wahrung der Rechte des Parlaments und seiner Mitglieder würden dagegen vom Informationszugang ausgenommen bleiben. Das vorliegende Verfahren sei genau in diesem Bereich anzusiedeln. Professor Battis vertrete den Bundestag zudem in einem Organstreitverfahren in Karlsruhe. Bei dem beantragten Dokument handle es sich insofern nicht um ein abstraktes Rechtsgutachten, sondern um eine "Klageerwiderung in einem konkreten Verfahren". Der Zugang zu derlei Prozessakten werde durch das Bundesverfassungsgerichtsgesetz nur den Verfahrensbeteiligten eröffnet, zu denen Transparency nicht gehöre.
Elshorst stellte sich in seinem Widerspruch (PDF-Datei) auf den Standpunkt, dass die Rechte der Abgeordneten durch den Informationszugang gar nicht unmittelbar betroffen wären. Gegenstand der Ausführungen des Gutachtens seien nach Informationen Transparencys zudem "Ausführungen zur Zulässigkeit der Veröffentlichung der Angaben von Abgeordneten auf gesetzlicher Grundlage". Diese seien nicht Bestandteil einer spezifischen parlamentarischen Aufgabe, sondern der unter die Auskunftsrechte des IFG fallenden Verwaltungsaufgaben des Bundestags. Elshorst äußerte zudem den Verdacht, dass die zunächst für den Bundestagspräsidenten angefertigte Expertise nachträglich als Anlage zum Bestandteil einer Stellungnahme vor dem Bundesverfassungsgericht gemacht worden sei, was nicht zum Ausschluss des Informationsanspruchs führen dürfe. Zudem wäre die Zurückweisung mit europarechtlichen Vorgaben nicht vereinbar.
Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Bundestagsverwaltung, Wolfram Kolodziej-Derfert, wies die Argumente Elshorsts in seinem jetzt veröffentlichten Widerspruchsbescheid (PDF-Datei) komplett zurück und setzte die Kosten für das Widerspruchsverfahren für Transparency auf 30 Euro fest. Der Einspruch sei zwar zulässig, aber nicht begründet, heißt es in dem Schreiben. Bei dem beantragten Schriftstück habe es sich von vornherein um eine Klageerwiderung innerhalb des anhängigen Verfahrens gehandelt, lautet die Begründung. Es gehe gerade nicht um eine Akte, welche die Verwaltungstätigkeit des Bundestags betreffe. Die angeführten Brüsseler Vorgaben hätten zudem hinter den bereichsspezifischen Zugangsregelungen hierzulande zurückzustehen. Transparency hofft nun auf eine andere Entscheidung des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit, den die Organisation mit eingeschaltet hat.
Quelle : www.heise.de
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Die Regierungskoalition hat am gestrigen Donnerstag im Bundestag zwei bereits über ein Jahr alte Anträge von FDP und Grünen abgelehnt, die sich für eine bürgerfreundlichere und transparentere Kostenregelung beim Recht auf Akteneinsicht stark gemacht hatten. Beatrix Philipp von der CDU räumte zwar ein, dass es "in Einzelfällen zu Fehlentscheidungen" bei Gebührenfestsetzungen für Anfragen auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) "gekommen sein kann, die dann von der Presse vermarktet wurden." Diese seien in der für den Rechtsstaat üblichen Weise jedoch korrigiert worden.
Michael Bürsch von der SPD-Fraktion ging mit seiner Koalitionskollegin konform: Die Praxis nach einem Jahr Informationsfreiheitsgesetz habe zeigt, dass die Forderungen nach einer angemessenen Kostengestaltung "erfüllt sind". Beide Politiker beriefen sich in ihren Ausführungen auf die gemischte Bilanz des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit, Peter Schaar, wonach die Verwaltungen nach Anlaufschwierigkeiten zu einer "moderaten Gebührenpraxis" gefunden hätten.
Philipp rechnete vor, dass die Behörden bei lediglich acht Prozent der im vergangenen Jahr 1379 positiv beschiedenen Anträge auf Akteneinsicht Gebühren erhoben hätten. In 50 Fällen seien weniger als 50 Euro, in 21 Fällen weniger als 100 Euro und in 43 Fällen mehr als 100 Euro an Gebühren erhoben worden. Die Sorge, dass überhöhte Kosten Anfragewillige und Bürger abschrecken könnten, "ist also völlig unbegründet". Es gebe allerdings Anlass zu der Vermutung, dass die Opposition mit der Debatte das Thema Gebühren nutzen wollen, "um die gesamte Schublade Informationsfreiheitsgesetz wieder aufzuziehen." Die Vertreterin der Unionsfraktion plädierte dagegen dafür, "der Verwaltung ein wenig Zeit" zu lassen, "sich an die neuen Regeln zu gewöhnen und sich mit ihnen anzufreunden".
"Bei der Informationsfreiheit geht es um mehr als nur um ein Gesetz", hielt die Innenexpertin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, dagegen. "Es ist ein Prinzip, das von der Verwaltung verinnerlicht werden muss." Informationen und Daten seien für die Verwaltung kein Selbstzweck, sondern würden im Auftrag der Bürger erhoben. Hier sei mit Hilfe einer niedrigeren und einfacheren Kostenregelung ein Umdenken gefordert, um die verstärkte Kontrolle der Exekutive durch die Bürger und deren Teilhabe am politischen Prozess zu stärken. Die Geschichte des IFG bezeichnete Piltz bislang als "eine traurige". Sie sei geprägt vom Misstrauen der Regierung und der Bürokratie gegenüber den Bürgern. So habe die Verwaltung zunächst in Gebührenbescheiden 100 Euro für vier Kopien verlangt. Ohne eine Neuregelung würde es solche Problemfälle auch in Zukunft geben.
"Eine Informationsfreiheit, die davon abhängt, ob man Geld hat oder nicht, ist mit einem liberalen Rechtsstaats- und Demokratieverständnis nicht zu vereinbaren", plädierte Piltz für eine Begrenzung der bislang Gebühren bis zu 500 Euro und zusätzliche Auslagenentschädigungen vorsehende Kostenvorgabe. Dass die Ämter Vorkasse verlangen würden, sei in einem Rechtsstaat ebenfalls "sehr merkwürdig" und sollte abgeschafft werden. Die Liberale bemängelte weiter, dass die Bundesregierung zu wenig Aufklärung über das Gesetz betreibe und Informationen dazu allein "auf der "hintersten Ecke" der Homepage des Bundesinnenministeriums versteckt habe.
Petra Pau von den Linken warf Schwarz-Rot vor, "nicht für noch mehr Demokratie und Bürgerrechte stimmen zu wollen". Das Informationsfreiheitsgesetz müsse endlich von "Mühlsteinen" wie der Höchstgrenze von 500 Euro für Auskunftsbegehren befreit werden. Wer arm dran sei, werde sonst auch noch seiner Bürgerrechte beraubt. Für die Grünen kritisierte deren Innenexpertin Silke Stokar, dass eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz "nach wie vor teurer als eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz" sei Man könne den Bürgern auch nicht erklären, "dass in Deutschland eine Heerschar von Bediensteten des öffentlichen Dienstes damit beschäftigt ist, zu ergründen, was die Übermittlung einer vom Staat erstellten DIN-A4-Kopie an die Bürgerinnen und Bürger wohl im Einzelnen kosten könnte". Weiter kritisierte die Grüne, dass "nicht ein Ministerium" die Anregung im IFG umgesetzt habe, "einfache Verwaltungsvorgänge in das Internet zu stellen". Die Chance, dass Bürger ohne lange Anfragen Informationen über Akten mit einem Mausklick bekommen, werde so vertan.
Quelle : www.heise.de
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Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) in Deutschland hat auf ihrer Sitzung in Kiel eine Entschließung verabschiedet, die die Argumentation mit "Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen" anprangert. Häufig genug würden Begehren auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz mit dem Argument verweigert, dass Geheimnisse von Unternehmen vorliegen würden, denen mit der Veröffentlichung wirtschaftlichen Schaden zugefügt würde. Eine solche Argumentation ist nach Ansicht der IFK ein Versuch der Bundes- wie Landesbehörden, sich der Forderung nach einer transparenten Verwaltung entziehen.
Aus diesem Grund hat die IFK auf ihrer gestrigen Sitzung die jeweiligen Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene aufgefordert, die gesetzlichen Regeln zu ergänzen und zu präzisieren. Denkbar sei ein Kriterienkatalog von Geheimnissen, wie er im Gentechnik- und Chemikalienrecht entwickelt wurde. "Jedes Unternehmen, das Geschäfte mit der öffentlichen Hand macht, muss damit rechnen, dass öffentliche Gelder und Interessen betroffen sind, dass also hierzu auch eine öffentliche Kontrolle stattfinden kann. So stünde es im diametralen Widerspruch zur Intention der Informationsfreiheitsgesetze, wenn Beamte und Unternehmen mit dem Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse erreichen könnten, dass illegale Absprachen, Korruption oder Durchstechereien im Verborgenen blieben", betonte Thilo Weichert, der Vorsitzende der IFK.
Zwar geht die IFK davon aus, dass in Einzelfällen die Einsichtsverweigerung durch die Behörden korrekt ist. Doch angefangen bei dem verweigerten Einblick in die TollCollect-Verträge über Errichtung und Betrieb eines LKW-Mautsystems bis hin zur Ausschreibung eines lokalen Bauvorhabens würden viel zu viele Auskunftsersuchen mit der Begründung eines vorliegenden Geschäftsgeheimnisses abgewimmelt. Einen in ähnliche Richtung zielenden Vorstoß hatte im Februar der Berliner Jurist Michael Kloepfer gemacht, als er die Aufnahme der Informationsfreiheit ins Grundgesetz forderte.
Während die Bundesregierung ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), das für mehr Transparenz in der Verwaltung durch das Recht auf Akteneinsicht und auf Zugang zu amtlichen Informationen für jeden Bürger sorgen soll, eine positive Bilanz gezogen hatte, finden etliche Initiativen sich durch eine harsche Auslegung des Geheimnisvorbehaltes behindert. Auch die Definition, ab wann ein Abgeordneter öffentlich-rechtliche Aufgaben erfüllt und seine Einkünfte unter das IFG fallen, ist umstritten.
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In Sachsen-Anhalt soll künftig jeder Bürger weitgehend freien Zugang zu Behördenakten erhalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (Landtagsdrucksache 5/748, PDF-Datei) brachte die Landesregierung am Donnerstag in den Landtag ein. Das Gesetz solle die Transparenz der Verwaltung erhöhen, sagte Innenminister Holger Hövelmann (SPD). Der Nachweis eines besonderen Interesses sei für Anträge auf Akteneinsicht künftig nicht mehr nötig. Allerdings werde es auch Ausnahmen geben: Akteneinsicht werde auch in Zukunft nicht möglich sein, wenn wichtige öffentliche Belange, schutzwürdige Interessen Dritter oder Geschäftsgeheimnisse berührt seien. Die Auskünfte sollen gebührenpflichtig sein.
CDU und SPD erklärten im Landtag, es sei gut, dass es nach acht Bundesländern und auf Bundesebene bald nun auch in Sachsen-Anhalt eine solche Regelung gebe. Die Linke zeigte sich verärgert, weil sie seit Jahren mehrfach ähnliche Gesetzentwürfe eingebracht habe, die immer abgeschmettert worden seien. Die FDP mahnte, das neue Gesetz dürfe nicht zu zu viel Bürokratie führen. Genau dies befürchten die kommunalen Spitzenverbände, die keine Notwendigkeit für ein solches Gesetz sehen. Der Landesdatenschutzbeauftragte Harald von Bose unterstützt die Pläne hingegen und warnte schon vor geraumer Zeit vor zu vielen Ausnahmen.
Nach bisheriger Rechtslage ist der Zugang zu öffentlichen Daten in Sachsen-Anhalt nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Die Regel ist, dass die Menschen in solches Datenmaterial keinen Einblick nehmen können. Das so genannte Informationsfreiheitsgesetz bzw. Informationszugangsgesetz, wie es Entwurf in Sachsen-Anhalt genannt wird, soll nach dem Willen der Regierung noch in diesem Jahr endgültig beschlossen werden.
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Entgegen dem Trend beim Bund und in zahlreichen Ländern bleiben Thüringen und Gemeinden in Bayern zunächst weiter dem Grundsatz des Amtsgeheimnisses verhaftet. So hat die SPD-Fraktion im thüringischen Landtag ihren Entwurf (PDF-Datei) für ein Informationsfreiheitsgesetz des Landes nach langem Streit mit der CDU wieder zurückgezogen. Mit dem Vorschlag wollten die Sozialdemokraten ein allgemeines Akteneinsichtsrecht für alle Bürger schaffen, um ihnen einen voraussetzungslosen Zugang zu den Informationen der Behörden von Land und Kommunen zu gewähren sowie die Transparenz in der Verwaltung zu fördern. Der Münchner Stadtrat hat zudem vergangene Woche einen Antrag der ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei) zur Schaffung einer Satzung für Informationsfreiheit für die bayerische Landeshauptstadt abgelehnt. Damit haben die Münchner Bürger auch künftig keine Möglichkeit, tiefere Blicke in die Aktenschränke der Stadtverwaltung zu werfen.
In Thüringen hat die oppositionelle SPD der allein regierenden CDU schon seit einiger Zeit eine Abwehrhaltung bei der Informationsfreiheit vorgeworfen. Nun erklärten die Genossen, dass die Christdemokraten den Entwurf in den parlamentarischen Ausschüssen weitgehend verwässert hätten. Eine Zustimmung sei so nicht mehr möglich, da vom ursprünglichen Anliegen angesichts zu breiter Ausnahmen kaum noch etwas übrig geblieben wäre. Schon der SPD-Entwurf sah vor, unter anderem "öffentliche Belange", den behördlichen Entscheidungsbildungsprozess, das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis oder personenbezogene Daten besonders vor einem Informationszugang zu schützen. Zuvor war bereits 2002 ein Anlauf der SPD für ein Informationsfreiheitsgesetz im thüringischen Landtag gescheitert.
Lange Gesichter gibt es auch bei den Befürwortern eines Akteneinsichtsrechts im Süden. "Transparenz und Bürgernähe in der Verwaltung sind unablässig in einer Demokratie", betonte ein Sprecher des Bündnisses Informationsfreiheit für Bayern nach der Entscheidung im Münchner Stadtrat. "Informationen, die in öffentlichen Stellen vorhanden sind, gehören der Allgemeinheit, nicht der Behörde". Der Vereinigung gehören unter anderem die Organisationen Mehr Demokratie, Transparency International Deutschland (TI), Humanistische Union, der Bayerische Journalistenverband sowie die ÖDP an. Diese hatten sich erhofft, dass die Stadt München mit einer Informationsfreiheitssatzung "Vorbild im Hinblick auf eine moderne Demokratie für ganz Bayern" werden würde.
"Nur ein kleiner Lichtblick" ist für Heike Mayer von TI die Tatsache, dass der Stadtrat einen Ergänzungsantrag der Grünen mehrheitlich angenommen hat. Dieser fordert die bayerische Staatregierung auf, ein Informationsfreiheitsgesetz mit Regelungen auch für Kommunen zu erlassen. Inwieweit diese Forderung Aussicht auf Erfolg hat, bleibt jedoch äußerst fraglich. Schließlich lehnte die CSU im bayerischen Landtag bereits vor neun Monaten zwei Gesetzentwürfe ab, die öffentliche Stellen in Bayern darauf verpflichtet hätten, die bei ihnen vorhandenen Informationen für jedermann zugänglich zu machen. Acht Bundesländer haben derweil bereits eigene entsprechende Informationsfreiheitsgesetze erlassen und bieten ihren Bürgern so ein erweitertes Kontroll- und Mitgestaltungsrecht.
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Zwei Karlsruher SPD-Abgeordnete wollen der Verwaltung beim Abschied vom hierzulande jahrelang hoch gehaltenen Grundsatz des Amtsgeheimnisses Dampf machen. Jörg Tauss und Johannes Jung haben zu diesem Zweck die eigene Regierung wegen Nichterfüllung ihrer Pflichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes verklagt, wie sie am heutigen Freitag in Berlin bekannt gaben. Im Prozess des Medienpolitikers Tauss geht es um die vom Bundesverkehrsministerium geheim gehaltenen Verträge mit dem Maut-Konsortium Toll Collect. Jung ist gegen das Bundesinnenministerium gerichtlich zu Felde gezogen, da dieses ihm eine Kopie des Rahmenvertrages mit der privatisierten Bundesdruckerei GmbH zur Produktion elektronischer Reisepässe verweigerte.
Der Streit zwischen Tauss und seinem Parteikollegen Wolfgang Tiefensee als Chef des Verkehrsministeriums zieht sich bereits anderthalb Jahre hin. Anfang 2006 stellte der medienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Antrag auf Einsicht in den Toll-Collect-Vertrag. Ein knappes halbes Jahr später erhielt er den ablehnenden Bescheid, da die Einzelheiten des 17.000 Seiten umfassenden Rahmenwerks geheim seien. Darin war auch von "ungünstigen Auswirkungen" auf das Schiedsverfahren von Toll Collect mit dem Bund die Rede. Der Sozialdemokrat legte daraufhin Ende Juni vergangenen Jahres Widerspruch ein, da die Betriebsgeheimnisse nicht nachgewiesen worden seien.
Im Januar schickte das Verkehrsministerium Tauss einen formellen Widerspruchsbescheid, in dem es seine Bedenken auf 17 Seiten noch einmal ausführte. Dabei berief es sich auf die weit gefassten Ausnahmeklauseln des IFG und einen "unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand zur physischen Trennung als geheimhaltungsbedürftig identifizierter Informationen von zugänglichen Informationen". Allein die zwei Einstiegs- sowie die beiden Schlussseiten der Kernvereinbarung gab die Behörde frei, in denen auf die "strenge Vertraulichkeit" des Dokuments verwiesen wird. Tauss stellte daraufhin Ende April einen zweiten Antrag auf Akteneinsicht. Als er Anfang Juni nur die Information erhielt, dass sich die Entscheidung darüber "ein wenig verzögern wird", beauftragte der Abgeordnete einen Anwalt mit der Einreichung der seit Ende Juni laufenden Untätigkeitsklage gegen das Ministerium.
In der Begründung der heise online vorliegenden Beschwerde heißt es, dass "eine mögliche vertragliche Vertrauensabrede einem Anspruch nach IFG nicht entgegensteht". Eine solche wäre sowohl bei öffentlich-rechtlichen als auch privaten Verträgen nichtig. Auch ein Ausschluss zum Schutz von besonderen öffentlichen Belangen gemäß Informationsfreiheitsgesetz sei nicht ersichtlich. So sei das Schiedsverfahren etwa gerade kein laufender Gerichtsvorgang. Zumal sei ein Nachteil dafür weder ersichtlich noch geltend gemacht worden. Unbegründet sei zudem eine Absage wegen dem Schutz von Verwaltungsabläufen, nicht ersichtlich ein Ausschluss wegen personenbezogener oder Geschäftsgeheimnissen. Eine Wettbewerbssituation sei nicht mehr gegeben.
Der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit, Peter Schaar, gibt Tauss Rückendeckung. Nach seiner Auffassung sind nach eigener Prüfung der Aktenlage "größere Teile des Vertrages zugänglich zu machen, als das Ministerium bereit ist, offen zu legen". Er habe daher die restriktive Handhabung des Informationsfreiheitsgesetzes nunmehr formell beanstandet. Schaar appellierte zugleich erneut an die Behörden, das Informationsfreiheitsgesetz nicht als Eingriff in ihre Autorität zu verstehen. Vielmehr sei das IFG "als Chance zu begreifen, das Verwaltungshandeln gegenüber den Bürgern transparenter zu machen."
Zu der parallel eingereichten Klage erläuterte Tauss' Fraktionskollege Junge, er habe im September 2005 das Innenministerium um die Herausgabe der Rahmenvereinbarung mit der Bundesdruckerei zur Fertigung von Ausweisdokumenten gebeten. Laut Ministerium sei diese jedoch "in ihrer Gesamtschau ein Geschäftsgeheimnis". Ressortchef Wolfgang Schäuble (CDU) habe ihm mitgeteilt, dass die Überlassung einer Kopie ausgeschlossen sei. Der Außenpolitiker könne höchstens "unter den üblichen Geheimschutzauflagen" Einsicht in den Vertrag nehmen. Damit dürfe er jedoch über die entsprechenden Informationen nicht sprechen, monierte Jung, womit sie für seine Arbeit als Parlamentarier wertlos seien.
Tauss erhofft sich von seiner Klage auch eine Fortentwicklung des IFG. Er beobachte, dass Regierungsstellen zunehmend in flapsiger, oberflächlicher oder überhaupt nicht mehr verwertbarer Form auf Informationsbegehren der Abgeordneten antworten. Geht es nach dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alexander Dix, haben die beiden Ministerien "zu pauschal Geheimhaltungsbedürftigkeit reklamiert". Sollten Tauss und Jung in den Klageverfahren unterliegen, müsse das IFG nachgebessert werden. Schließlich gebe es unstreitig in beiden Fällen ein erhebliches öffentliches Interesse an den Verträgen. Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), Michael Konken, assistierte, nach dem Gesetz müssten die Ministerien die gewünschten Auskünfte erteilen: "Diese Form von Geheimniskrämerei verstößt gegen Geist und Buchstaben des IFG."
Die Grünen im Bundestag klagen derweil vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Antwortpraxis der Regierung auf parlamentarische Anfragen, bei denen die Geheimdienste betroffen sind. "Hier meint die Regierung, jedes Auskunftsersuchen mit dem Hinweis auf Geheimschutzbelange pauschal und unbegründet abwehren zu können", bedauert Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck. Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen, beklagte, dass das Informationsfreiheitsgesetz zu viele Ausnahmetatbestände enthalte. Darauf könnten sich die Behörden zu schnell zurückziehen. Eine Änderung des Gesetzes sei zu erwägen.
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Die Informationsfreiheitsbeauftragten von Bund und Ländern haben auf ihrer Konferenz am heutigen Montag eine Entschließung verabschiedet, in der sie sich gegen den Vorstoß des Bundesrats zur Ausnahme von Finanzaufsichtsbehörden vom Recht auf Akteneinsicht stemmen. Es könne nicht sein, dass gerade bei den in der Finanzkrise in die Kritik geratenen Kontrollstellen die Transparenz noch weiter eingeschränkt werde, betonen die Anwälte der Bürger. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die staatlichen Aufsichtsinstanzen sollte "durch mehr Offenheit wiederhergestellt und nicht durch Einschränkung der Informationsfreiheit noch weiter erschüttert werden".
Geht es nach den Ländern, sollen sämtliche Kontrollstellen im Finanz- und Versicherungssektor wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom allgemeinen Recht auf Aktenzugang gemäß Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) im Rahmen der Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie ausgenommen werden. Andernfalls sehen sie das Bankgeheimnis und andere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in Gefahr. Der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit und den Datenschutz, Peter Schaar, warnt dagegen vor der weiteren Aushöhlung des Informationsanspruchs der Bürger gegenüber der Verwaltung. Er forderte den Bundestag auf, den Appell des Bundesrats zurückzuweisen. Informationen, die tatsächlich geheimhaltungsbedürftig sind, seien durch das IFG bereits ausreichend geschützt.
Vergangenen Mittwoch hatte sich bei der 1. Lesung des Gesetzesentwurfs zur Implementierung der Direktive für Zahlungsdienste auch Martin Gerster von der SPD-Fraktion im Bundestag verwundert gezeigt über die Stellungnahme der Länder. "Für mich steht glasklar fest: Die Bürger haben ein Recht auf Einblick in das Handeln der staatlichen Verwaltung", betonte der Sozialdemokrat. "Ich sehe deshalb keinen Grund, warum wir ausgerechnet hier die Uhr zurückdrehen sollten." Besonders aufhorchen lasse, dass der Vorschlag zur Eingrenzung des IFG aus Bayern komme, wo seit kurzem "die Bürgerrechtspartei FDP mitregiert". Offenbar sei im Südosten die "liberale Großzügigkeit" mittlerweile versiegt.
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Die Bilanz der Bundesregierung zur Nutzung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) des Bundes fällt auch in diesem Jahr wieder zwiespältig aus. Wie aus einer heise online vorliegenden Antwort des federführenden Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervorgeht, ist die Zahl der Anfragen auf Akteneinsicht 2008 zwar wieder leicht auf 1548 Anträge gestiegen. Im Jahr zuvor gab es nur 1265 Anfragen nach 2278 Eingaben 2006. Zugleich hat sich aber die Zahl der Ablehnungen von Anträgen auf Informationszugang von 247 im Jahre 2007 auf 536 Fälle im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt. Die Menge der vollständig beantworteten Anfragen ging im gleichen Zeitraum von 681 auf 618 zurück. Bei den unvollständig beantworteten Anträgen stieg die Zahl wiederum vom 128 auf 193.
Diese Entwicklung ist laut Silke Stokar, innenpolitische Sprecherin der Fraktion der Grünen im Bundestag, "von der Bundesregierung gewollt". Sie zeige, "dass die große Koalition dem Gesetz die Luft abdrehen will". Immer kleinlichere Verfahrenshürden und ein wachsender Unwille, das Gesetz zu befolgen, seien nicht länger hinnehmbar. Ins Bild passe dabei auch, dass die Bundesregierung sich nicht einmal dazu durchringen könne, den Bundesrat dabei zu stoppen, eine Sperre sämtlicher Informationen aus dem Bereich der Finanz-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht in das Gesetz zu schreiben, verweist die Innenexpertin auf den jüngsten Vorstoß der Länder zur Einschränkung der Informationsfreiheit.
"Die Bundesregierung tut alles, das Gesetz lahm zu legen und die Bürger davon abzuschrecken, ihr Fragerecht zu nutzen", empört sich Stokar weiter. Dementsprechend sehe Berlin auch keine Veranlassung, verstärkt für das Gesetz zu werben und die Internetseiten der öffentlichen Stellen so zu gestalten, dass die Menschen über ihre Rechte aufgeklärt werden.
Aus der Antwort der Bundesregierung geht auch hervor, dass Bürger 2008 in 85 Fällen bei den Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden Widerspruch gegen Entscheidungen über Anträge auf Informationszugang eingelegt haben. Aber nur in drei Fällen sei der erneuten Eingabe vollständig, in 16 Fällen teilweise abgeholfen worden. 37 Fälle seien noch nicht abgeschlossen. Zudem seien 22 Klagen anhängig, während zweien bereits stattgegeben, ebenfalls zwei sich auf sonstige Weise erledigt hätten und eine abgewiesen worden sei. Ferner hätten enttäuschte Bürger den Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit nach dessen Angaben im vergangenen Jahr in 133 Fällen als Vermittler angerufen. Davon richteten sich dem Papier zufolge 83 Eingaben konkret gegen einen ablehnenden Bescheid einer öffentliche Stelle des Bundes. Die Mehrzahl dieser Fälle sei noch nicht abgeschlossen wegen unterschiedlicher Rechtsauffassungen. In etwa der Hälfte der erledigten Angelegenheiten habe der Beauftragte festgestellt, dass der Informationszugang zurecht abgelehnt worden war. In fast allen anderen Fällen sei die Akteneinsicht schließlich ganz oder teilweise gewährt worden.
Zu den für die Bürger entstandenen Kosten hält das Innenministerium fest, dass die von Anträgen betroffenen Verwaltungsstellen 109 Mal eine Gebühr für die Gewährung des Informationszugangs erhoben hätten. Die Höhe habe in 39 Fällen bei bis zu 50 Euro, in 24 Fällen bis zu 100 Euro und in 46 Fällen sogar mehr als 100 Euro betragen. Die Behörden hätten weiter in 63 Fällen die Erstattung von Auslagen verlangt, davon in 21 Fällen mehr als zehn Euro. Ob sich Widersprüche lediglich gegen den Kostenbescheid richten, erhebt die Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht. Generell habe es keine besonders häufig genannten oder zu verallgemeinernde Gründe für die Ablehnung von Anfragen gegeben.
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Die Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) vor vier Jahren hat eine Jahrhunderte alte Behördenpraxis auf den Kopf gestellt. Galt bislang grundsätzlich das Amtsgeheimnis, muss die Verwaltung nun einen Grund anführen, wenn sie einem Bürger Informationen vorenthält. Denn der hat ein Recht auf Akteneinsicht. Dass dieser Kulturwandel in den Amtsstuben mit schweren Anlaufschwierigkeiten erfolgt, davon geht die Fraktion der Bündnisgrünen im Bundestag aus.
In ihrer kleinen Anfrage (17/297) zur "Informationsfreiheit als Zukunftsaufgabe" kritisiert die Fraktion, dass "sich viele Stellen nach wie vor schwer damit" täten, "das Gesetz angemessen umzusetzen und sich von dem überkommenen Grundsatz einer alles erfassenden Amtsverschwiegenheit zu verabschieden". Die Praxis sei "oftmals restriktiv", berechtigte Anfragen würden "vielfach" mit Berufung auf gefährdete Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse abgelehnt. Eine sorgfältige Prüfung der Einlassungen fände "oftmals nicht" oder "sehr oberflächlich" statt. Einzelne Behörden gäben sogar Unterlagen bewusst aus der Hand, um so den Informationsanspruch zu unterlaufen. Belege dafür findet sie auch in der Statistik – demnach sei die Anzahl der Anfragen zwar gestiegen, die bewilligten Auskünfte seien jedoch "deutlich" zurückgegangen.
In ihrer kürzlich veröffentlichten Antwort (17/412) weist die Regierung diesen Eindruck zurück. Ausnahmevorschriften seien grundsätzlich eng anzuwenden. Es gebe "keine Belege" dafür, dass der Ausnahmegrund "Betriebs- und Geschäftsgeheimnis" nicht sachgerecht angewandt worden wäre. Die Statistik interpretiert die Regierung ebenfalls anders: So ließen sich aus den zahlen keine generelle Aussage entnehmen: "Jede Entscheidung hängt von den spezifischen Fragestellungen im Einzelfall ab." Die gestiegene Zahl der Ablehnungen reflektiere lediglich, dass es mehr Anträge gab, die Ausnahmegründe berührten.
Obgleich der Antrag der Union zur Einrichtung einer Bundestagsenquête zu den gesellschaftlichen Auswirkungen des Computerzeitalters auch das eng mit dem Thema der Informationsfreiheit verbundene Thema "Open Data" anspricht, greift die Bundesregierung dies in ihrer Antwort nicht auf. Allerdings hatten auch die Bündnisgrünen nicht ausdrücklich danach gefragt, sondern sich lediglich nach einer "Verbesserung der Internetpräsenzen" erkundigt. Open Data ist ebenfalls noch nicht ausdrücklich auf der Agenda der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder. Diese hatten Mitte Dezember nicht nur die Zusammenführung der bisher zersplitterten Regelungen zum Informationszugang der Bürgerinnen und Bürger gefordert, sondern sich auch für "ein Höchstmaß an Transparenz und Bürgerfreundlichkeit" ausgesprochen, dabei jedoch die speziellen Anforderungen von Open Data nicht thematisiert.
Bei Open Data geht es darum, Daten in einer maschinenlesbaren Form zur Verfügung zu stellen, sodass die Daten etwa über Widgets sinnvoll ausgewertet werden können. Bürger könnten beispielsweise abfragen, welche Abfälle in ihrem Umkreis in Gewässer eingeleitet oder deponiert wurden. Vorreiter in Sachen Open Data sind die USA. US-Präsident Barack Obama ließ Behördendaten über die Website Data.gov frei geben. Open-Source-Programmierer entwickelten darauf hin im Rahmen einer Gov-2.0-Challenge erste "Apps for America". Eine zivilgesellschaftliche Initiative will erstmals in Deutschland eine derartige Challenge austragen. Der Verein Open Data Network kündigte an für die "Apps4Democracy Deutschland" im April in Berlin ein Treffen zu organisieren. Spätestens dann wird sich herausstellen, ob sich mit den derzeit verfügbaren Daten bereits etwas auf die Beine stellen lässt.
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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat Behörden und Unternehmen zu mehr Offenheit aufgefordert. "Wenn die Verwaltung den Bürgern mit Misstrauen begegnet, werden die Bürger auch nicht mehr Vertrauen in staatliches Handeln haben", sagte Schaar am Montag auf einer Tagung zum Informationsfreiheitsgesetz in Schwerin. Im Konflikt zwischen dem Zugang zu Informationen und Betriebsgeheimnissen sollte es ein Abwägungsverfahren geben. Zu oft lehnten Behörden ein Informationsersuchen ab, nur weil die Interessen eines privaten Unternehmens betroffen sein könnten. Wenn Verträge zwischen privaten Firmen und der öffentlichen Hand nicht einsehbar seien, werde auch die Korruptionsbekämpfung erschwert.
Schaar kritisierte ferner die mangelnde Transparenz im Bankwesen. Das Verbraucherinformationsgesetz sollte auf Finanzprodukte ausgeweitet werden. Für die Anbieter solcher Produkte wäre es eine gute Möglichkeit, ihre Seriosität nachzuweisen. "Ich frage mich, warum die Banken darauf dringen, die Finanzaufsicht vollständig aus dem Geltungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes herauszunehmen", so Schaar.
Der frühere Bundesverfassungsrichter Winfried Hassemer wies darauf hin, dass sich der Begriff der Privatheit radikal gewandelt habe. Massenveranstaltungen wie Facebook gingen "dem überkommenen Verständnis von Privatheit an die Gurgel". Das Rechtsgut, das den Datenschutz über Jahrzehnte begründet habe, sei am Verschwinden. Hassemer zeigte sich aber überzeugt, dass sich neue Formen von Privatheit herausbilden werden.
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Der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit und Datenschutz, Peter Schaar, hat im Gespräch mit heise online eine gemischte Bilanz des vor fünf Jahren in Kraft getretenen Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) gezogen. Positiv sei, dass das Normenwerk überhaupt angewendet werde und bei den Bundesbehörden in den vergangenen Jahren jeweils rund 1500 Anträge eingegangen seien. Etwa zehn Prozent davon führten zu offiziellen Beschwerden, denen in der Regel ganz oder teils abgeholfen werden könne. Der Bekanntheitsgrad des Gesetzes lasse aber zu wünschen übrig. Viele Bürger wüssten noch gar nicht, "dass es einen Anspruch gibt auf Zugang zu öffentlichen Verwaltungsakten, für den eine persönliche Betroffenheit nicht erforderlich ist".
In vielen Verwaltungen sei die Botschaft des Gesetzes, dass mehr Transparenz nötig ist, noch nicht angekommen, beklagte Schaar. "Bisweilen suchen die Behörden geradezu nach einem Anhaltspunkt, wieso sie bestimmte Informationen nicht herausgeben können." Dazu komme, dass das Gesetz nach wie vor zu viele Ausnahmetatbestände enthalte. Er schätze, dass allein deswegen 2010 ein Drittel der Anträge nicht oder nicht vollständig beauskunftet worden sei.
Der Ombudsmann sieht daher dringenden Nachbesserungsbedarf etwa zur Eingrenzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Weiter macht er sich unter anderem für eine "aktive Informationspolitik im Sinne von Open Data" stark. Unterstützung im politischen Lager erhält Schaar beispielsweise von FDP-Fraktionsvize Gisela Piltz: "Fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten wird es Zeit, dass das IFG endlich aus dem Vorschulalter herauswächst", betonte die Liberale gegenüber heise online. Bei der geplanten Evaluierung müssten vor allem eine Überprüfung der Ausnahmetatbestände sowie der aktuellen Kostenstruktur und die häufig nur schwer leistbare Abgrenzung zu anderen Informationsansprüchen im Fokus stehen.
Quelle : www.heise.de
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Über das neue Internetportal "Frag den Staat (https://fragdenstaat.de/)" können Bürger in Deutschland künftig Informationen von Bundesbehörden und Bundesministerien online einholen. Die am Montag ans Netz gegangene Website veröffentlicht Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und will den Bürgern helfen, selber Anfragen an den Staat zu stellen. Die Antworten der Behörden und Ministerien werden nicht nur an die Fragesteller, sondern auch an das Portal gesendet. In Deutschland gibt es seit 2006 ein nicht immer unumstrittenes Gesetz für Informationsfreiheit auf Bundesebene.
Das Portal wird von dem Verein Open Knowledge Foundation Deutschland betrieben, der sich für die Umsetzung der gesetzlich garantierten Informationsfreiheit einsetzt. Vorbild ist die britische Website whatdotheyknow.com, über die im vergangenen Jahr bereits zwölf Prozent aller Anfragen an staatliche Behörden gestellt worden sind. FragDenStaat.de wird derzeit von elf Organisationen und Initiativen unterstützt, darunter Transparency International, die Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit e.V., die Digitale Gesellschaft und die Journalistenverbände DJV und DJU.
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Bundesministerien dürfen Bürgern eine Akteneinsicht nicht mit der Begründung verwehren, dass die gewünschten Unterlagen "das Regierungshandeln" betreffen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in zwei Grundsatzurteilen entschieden (AZ.: C 3.11 und 4.11). Demnach gilt das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) grundsätzlich für die gesamte Tätigkeit einzelner Ressorts der Regierung. Die Leipziger Richter bestätigten mit den Beschlüssen Entscheidungen der Vorinstanz Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Eine Unterscheidung zwischen der Verwaltungs- und der Regierungstätigkeit eines Ministeriums gehe aus dem IFG nicht hervor sei und auch nach dem Gesetzeszweck nicht gerechtfertigt, begründete das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung. Es komme auch nicht darauf an, dass ein Ressort mit der Abgabe einer Stellungnahme gegenüber dem Petitionsausschuss eine verfassungsrechtliche Verpflichtung erfülle. Andere gesetzlich festgeschriebene Ausnahmeregelungen stünden dem Informationsanspruch der Kläger ebenfalls nicht entgegen. Insbesondere könne sich ein Ministerium nicht auf den Schutz der Vertraulichkeit von Beratungen berufen.
In dem einen Fall hatte ein Interessent Einsicht in Unterlagen des Bundesjustizministeriums zur Frage der Reformbedürftigkeit des Kindschaftsrechts begehrt. Im zweiten verlangte der Kläger Zugang zu Stellungnahmen des gleichen Hauses, die dieses in zwei Petitionsverfahren gegenüber dem Bundestag abgegeben hatte. Das Berliner OVG hatte Anfang des Jahres auch in einer anderen Angelegenheit entschieden, dass das IFG eine Auskunftspflicht für alle Verwaltungsstellen des Bundes und damit für "die gesamte Exekutive" aufstelle. Der Gesetzgeber habe das Ziel verfolgt, mit der Norm die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürger und die Verwaltungskontrolle zu stärken.
Der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit, Peter Schaar, begrüßte die rechtliche Klarstellung aus Leipzig, "dass die Exekutive des Bundes einschließlich der Bundesregierung selbst dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes unterliegt und grundsätzlich den Bürgern Auskunft geben muss". Das Gericht habe so "der Transparenz der Regierungsarbeit zum Durchbruch verholfen". Schaar rechnet damit, dass die Urteile in der Praxis eine große Bedeutung entfalten. Es handle sich um eine "gute Nachricht für alle, die von ihrem demokratischen Recht auf umfassende Information Gebrauch machen wollen".
Quelle : www.heise.de