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Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio => # WWW, Telefon, Provider & Co => Thema gestartet von: SiLæncer am 05 März, 2005, 13:24

Titel: FREIE NETZE : Utopien aus Sauerkrautdosen
Beitrag von: SiLæncer am 05 März, 2005, 13:24
Breitband bekommen ist schon schwer, es selber machen gar nicht sehr: Außerhalb der Metropolen beginnt Internet-technisch schnell die Dritte Welt. Doch auch in Großstädten wie Berlin sprießen die freien Netze, mit denen Netzbewegte den "Telkos" kostengünstig ein Schnippchen schlagen.

Freie Netze wie auch freie Software beleben die ursprünglichen Ideen des Internet: freie Kommunikation und Information für alle, von und für die User.

Ideale, die im Zeitalter überlaufender Spam-Mülleimer und der Kommerzialisierung des Internet weitgehend vergessen wurden. Außer von denen, für die die Segnungen der digitalen Technik im Wortsinn meilenweit entfernt blieben: In ländlichen Regionen mit schwacher Infrastruktur wie im dänischen Djursland bedeuten Teilen und Kooperation mitunter die einzige Chance, doch noch an der schnellen digitalen Kommunikation teilnehmen zu können.

Aber nicht nur in Dänemark, auch in San Francisco, Melbourne oder Madrid spannen sich freie Netze, ebenso wie in deutschen Städten.

Der Berliner Jürgen Neumann ist Mitbegründer der "Freifunk"-Initiative. Vor zwei Jahren startete "Freifunk" und zählt mittlerweile 2000 Mitglieder im deutschsprachigen Raum. Man gehört dazu, wenn man sich auf der "Freifunk"-Website registriert, die immerhin 1,5 Millionen Klicks im Monat zählt. "Wir wollten eine Plattform gründen, wo sich die freien Netz-Communities zusammenschließen und austauschen können", sagt Neumann, 38. "Damit man nicht jedes Mal das Rad neu erfinden muss."

Freie Netze gibt es in Deutschland mittlerweile zuhauf, doch da man sich nirgendwo anmelden muss, kennt niemand die genaue Zahl. Zu Freifunk gehören "Open Nets" in Wien, über München und Münster bis nach Norderstedt und Berlin.

Antennen aus Sauerkraut- und Chipsdosen

In der deutschen Hauptstadt sind in den letzten zwei Jahren verschiedene freie Netze entstanden, die sich vor wenigen Monaten im "BerlinBackBone" zusammenschlossen. Zum Netz gehören normale Haushalte aber auch Kulturstätten, wie das Tacheles. Im "BerlinBackBone"-Netz sollen Konzerte und Events live aus Clubs und Theatern online gestreamt werden.

Einen Knotenpunkt im "BerlinBackBone" bildet der Kultur-Club "C-Base". Einmal im Monat taucht Jürgen Neumann hier auf. Der "Freifunker", der beruflich Unternehmen im IT-Bereich berät, hält dann wie in der guten alten Volkshochschule Einführungskurse über freie Netze.

An diesem Abend sitzen rund 30 Leute vor ihm und Neumann erklärt geduldig die Möglichkeiten von freien Netzen. Dann prasseln die Fragen der Zuhörer auf ihn nieder: "Was muss ich jetzt kaufen? Wie groß muss die Antenne sein? Ist das überhaupt erlaubt?" Neumann widmet sich allen Fragen. Nie zu technisch, er will niemanden vergraulen.

Nach dem Schnellkurs "Freie Netze" kann man in der C-Base auch gleich seine Antenne selbst bauen: Sauerkraut- und Chipsdosen eignen sich hervorragend - aber auch der Milch-Tetrapak. Mit Geduld für das Löten entstehen funktionstüchtige Antennen, die bis zu zwei Kilometer Reichweite haben.

Telefonieren - gratis und ohne Grundgebühr

Der Antennen-Bau gehört zu den etwas nostalgischen Basics, längst geht es um viel Hightech. Die "Freifunk"-Initiative arbeitet Hand in Hand mit Entwicklern aus der freien Software-Gemeinde. An Routing-Software wird getüftelt, damit die Daten den schnellsten Weg im freien Netz finden.

Auch in kommerziellen Entwicklungen stecken große Hoffnungen - mit der Breitband-Funktechnik WiMax sind Entfernungen zwischen Rechnern bis zu 30 Kilometern überbrückbar. Bislang ist WiMax noch zu teuer, aber in einigen Jahren könnte sie zum Standard jedes Rechners gehören.

Neben neuer Funktechnologie ist vor allem Voice over IP ("VoIP") ein großes Thema - die Internet-Telefonie. Inzwischen ist es überall möglich, von PC zu PC gratis und ohne Grundgebühr über das Internet zu telefonieren. Eine rapide wachsende Zahl von Anbietern macht dazu Angebote für die Telefonie vom PC zum Festnetz - typischerweise zu weltweiten Pauschaltarifen, die deutlich unter den üblichen Telefonkosten liegen.

Großflächige Freinetze schaffen dazu noch "Intranets", die ebenfalls für die Telefonie genutzt werden können. Ob das den Riesen Telekom wachrüttelt, ist noch offen: Zur Cebit präsentiert die Telekom nur sehr zaghafte VoIP-Engagements, obwohl die Zahl der Internet-Telefonierer in Deutschland schon jetzt im satt sechsstelligen Bereich liegen soll.

Aber bis die "Freinetzler" eine ernsthafte Konkurrenz für den Goliath Telekom darstellen, tragen sie ihre Idee schon einmal in den Rest der Welt. Denn während in den Industrieländern der Trend zum Zweit-Handy besteht, gibt es nach wie vor Menschen ohne Telefon. 2001 hatte über ein Drittel der Weltbevölkerung noch nie telefoniert. Ganz abgesehen vom Internet-Zugang: In Indien sind 0,7 Prozent der Bevölkerung online und in Afrika, ohne Südafrika, sogar nur 0,5 Prozent. Aber es kann noch schlimmer kommen.

Freie Netze als Exportschlager

In Sunamganji, einem Distrikt in Nord-Bangladesch, besitzen von den rund 1,9 Millionen Menschen 0,2 Prozent ein Telefon. Die Berliner Netzaktivistin "Elektra", 38, reist kommende Woche in die IT-Provinz. In ihrem Gepäck hat sie dann Kabel, elektronische Schaltungen und eine Vision: freie Netze.

Gemeinsam mit den Bewohnern von Sunamganji baut die Berlinerin freie Netze, damit endlich von Dorf zu Dorf telefoniert werden kann. "Da macht das Ganze noch wirklich Sinn", sagt Elektra, die in der Berliner freien Software-Szene bekannt ist. "Bei uns in Deutschland ist es eher das Sahnehäubchen."

Wie in Berlin oder Djursland werden auch in Sunamganji die freien Netze wachsen und die Dörfer vielleicht bald online gehen - vor allem die Dorfschulen. Solche Visionen werden auch in Djursland vorangetrieben. Mit EU-Fördergeldern entsteht ein Internationales Trainings-Zentrum. Menschen aus allen Ländern, insbesondere aus der Dritten Welt, sollen in Djursland schon bald alles rund um freie Netze, Linux und Internet-Telefonie lernen. Mit seinem freien Netz hat das dünn besiedelte Djursland einen Exportschlager entdeckt und ist sozial wieder "online".

http://www.freifunk.net/

Quelle : www.spiegel.de
Titel: DSL per WLAN teilen - es gibt auch noch Sofanet
Beitrag von: spoke1 am 29 November, 2006, 19:33

Fon-Konkurrent bietet drahtlosen DSL-Zugang für die Nachbarn

Während Fon mit subventionierten bis kostenlosen Routern warb, ist der kleine deutsche Konkurrent Sofanet fast in Vergessenheit geraten. Nun meldet sich das Unternehmen mit einem neuen Tarif für Gastnutzer zurück, will die eigene Technik leichter bedienbar machen und verspricht mehr Sicherheit als bei Fon.
   
Anders als bei Fon ist Sofanet ausschließlich auf kostenpflichtige Nutzung durch Gäste ausgelegt und funktioniert nur mit T-DSL-basierten Internet-Zugängen. Darüber wird mit einem separaten Router per PPPoE-Verbindung eine eigene DSL-Kennung parallel zur bestehenden DSL-Kennung genutzt, über welche die Gäste dann per spezieller Software und verschlüsselten VPN-Tunnel surfen.

Der Sofanet-Partner hängt dazu per Switch einen selbst zu erwerbenden zweiten Router an das vorhandenen DSL-Modem. Alternativ kann per PPPoE-Pass-Through der zweite Router auch hinter einen DSL-Modem-bestückten Router gehängt werden. Anschluss-Inhaber können damit ihren vorhandenen Flatrate-Tarif weiternutzen, während die Sofanet-Kunden mit anderer IP-Adresse online unterwegs sind und im Zweifelsfall leichter nachgewiesen werden kann, dass ein Dritter unerlaubtes über die DSL-Verbindung des Gastgebers getrieben hat.

"Sofanet ist bei der Bundesnetzagentur registriert und sorgt für das ordnungsgemäße Speichern der Verbindungsdaten. Eine anonyme Internetnutzung durch Mitsurfer oder Fremde ist nicht möglich. Ein weiterer Vorteil ist die permanente Verschlüsselung des Internetverkehrs durch den sofaLINK", heißt es seitens Sofanet. Bei Fon ist lediglich eine unverschlüsselte Verbindung vorgesehen, ein VPN für verschlüsselte Übertragung muss der Nutzer im Zweifelsfall selbst einrichten.

Durch die zusätzliche DSL-Kennung von Sofanet verhalte man sich zudem entsprechend der Nutzungsbedingungen des Haupt-DSL-Providers, da lediglich der T-DSL-Anschluss geteilt werde und nicht der Internet-Zugang. Allerdings gibt es noch eine Bandbreiten-Verwaltung, so dass Gastgeber und Gast sich bei hohem Bandbreitenbedarf dennoch gegenseitig die Nutzung vermiesen können.

Auch wenn Sofanet auf der eigenen Website etwas von Geldverdienen und einer Provision erzählt - das sind noch Überbleibsel vom alten Angebot, bei dem ein separater DSL-Tarif gezahlt werden musste. Stattdessen gibt es für Partner nun "Gratisvolumen" zum Surfen über andere Sofanet-Hotspots oder für eine VPN-geschützte Verbindung über offene Hotspots. Bei Fon erhält der Nutzer hingegen weiterhin einen Teil der Einnahmen, aber auch nur dann wenn es sich um einen zahlender Gast und nicht um einen sozialen Mit-Fonero handelt, der sein Netz selber kostenlos zur Verfügung stellt.

Wer als Gast den kostenpflichtigen Sofanet-Zugang nutzen will, findet dazu unter einer WLAN-Kennung (SSID) die nötige Anleitung und Anmeldemöglichkeit. Per Paypal - und leider nur über diesen Dienst - kann das neue und einzige Sofanet-Tarifpaket für 15,- Euro erworben werden. Innerhalb von 90 Tagen steht dann ein Übertragungsvolumen von 6 GByte zur Verfügung. Zum Vergleich: Wer als zahlender Nutzer ("Alien") über einen Fon-Router online gehen will, zahlt 3 Euro pro Tag.

Diesen Preis will Sofanet mit seinem aktuellen Angebot unterbieten - macht die Nutzung aber damit nur für ein Nachbarschaftsnetz oder das Café als Arbeitsplatz attraktiv - deswegen spricht Sofanet auch vom "nachbarschaftsDSL". Wer nur zeitweilig an einem Ort online ist, der bekommt keinen Tarif für eine kurzzeitige Nutzung geboten. Noch ein weiteres Problem ergibt sich beim Blick auf die Hotspot-Karte von Sofanet.de: Es mangelt dem Dienst noch an Partnern, das hofft das Unternehmen in Zukunft ändern zu können.

Währenddessen feiert das auch dank namhafter Partner finanzkräftigere Fon dank seiner subventionierten bis kostenlosen WLAN-DSL-Routern weitere Erfolge bei der steigenden Mitglieder-Zahl und der damit auch eingehenden Ausbreitung von Fon-Hotspots. Allerdings hat Fon auch mit mehr Trittbrettfahrern zu kämpfen, die eher an den günstigen Fon-Routern als am Teilen ihres DSL-Zugangs interessiert sind.

Wer seinen DSL-Zugang lieber ohne kommerziell arbeitende Partner mit anderen teilen will, findet Gleichgesinnte auch über Freifunk.net. (ck)

Quelle: http://www.golem.de/0611/49201.html
Titel: Kostenloses WLAN für Berlin
Beitrag von: spoke1 am 24 Februar, 2009, 21:54
Zwei Pilotprojekte sollen Vereinbarkeit mit dem Stadtbild aufzeigen

Berlin soll kostenloses WLAN bekommen. Zwei Pilotprojekte sollen möglichst bald starten, kündigte der Berliner Wirtschaftssenator Harald Wolf (Die Linke) an. Eines Tages soll innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings kostenloses Surfen möglich sein.
Rund drei Jahre hat die Berliner Politik mit dem Thema gerungen, nun soll Bewegung in die Sache kommen, kündigte Harald Wolf gegenüber der Berliner Morgenpost an. Wirtschafts- und Stadtentwicklungsverwaltung haben sich demnach auf zwei Pilotprojekte verständigt: Zum einen soll die City Ost rund um Unter den Linden und die Friedrichstraße mit kostenlosem WLAN versorgt werden, zum anderen die City West rund um den Kurfürstendamm und die Tauentzienstraße.

Die Stadtentwicklungsverwaltung hatte das Vorhaben bislang ausgebremst, um zu klären, wo die Antennen angebracht werden sollen. Antennen an Straßenlaternen seien nicht mit dem Stadtbild vereinbar, und für eine Anbringung an Ampeln mussten zuvor technische und rechtliche Fragen geklärt werden. Nun sei der Weg dafür frei, meldet die Berliner Morgenpost.

Der Berliner SPD-Chef Michael Müller sieht in den beiden Pilotprojekten nur einen ersten Schritt. Er setzt sich für ein kostenloses WLAN ein, das das Surfen innerhalb des S-Bahn-Rings erlaubt, um damit die Attraktivität Berlins vor allem für junge Menschen zu erhöhen.

Doch darüber soll erst nach Abschluss der Pilotprojekte entschieden werden. Sie sollen auch zeigen, ob sich ein stadtweites WLAN mit dem Stadtbild verträgt.


Quelle: http://www.golem.de/
Titel: Gezerre um kostenloses WLAN für Berlin
Beitrag von: SiLæncer am 25 Mai, 2009, 21:58
Firmen wollen nach Pilotprojekt kein Ausschreibungsverfahren

Das offene WLAN für Berlin hat seine Industriepartner für den angekündigten Pilotbetrieb verloren. Das räumte der Wirtschaftssenat der Hauptstadt ein. Die Teilnehmer an dem Piloten waren nicht bereit, sich nach Abschluss der Versuchsphase einem Ausschreibungsverfahren zu stellen.
Das Projekt "Kostenloses WLAN für Berlin" hat sich festgefahren. Noch im Februar 2009 hieß es, dass zwei Piloten kurz vor dem Start stünden. Zum einen sollte die City Ost rund um Unter den Linden und die Friedrichstraße ausgeleuchtet werden, zum anderen die City West rund um den Kurfürstendamm und die Tauentzienstraße. Nun hat ein Abstimmungsgespräch des Senats mit den Interessenten im März offenbar zum Eklat geführt.

Brigitte Schmidt, Sprecherin der Senatsverwaltung für Wirtschaft sagte Golem.de: "Die Interessenten wünschen sich für den Fall eines erfolgreichen Verlaufs und einer positiven Bewertung der Pilotvorhaben eine Vergabe der öffentlichen Standorte ohne Ausschreibungsverfahren. Ohne diese Zusicherung wird eine Durchführung von Pilotvorhaben abgelehnt." Der Wirtschaftssenat und der Senator für Stadtentwicklung hatten zuvor die Nutzung der Lichtsignalanlagen und Lampenmasten für das Stadt-WLAN ermöglicht.

Die Berliner Regierung wolle die Bereitstellung der öffentlichen Ressourcen für die sogenannte "ergänzende Breitbandversorgung" jedoch weiter "unbedingt ausgeschrieben" wissen, um ein offenes, transparentes, diskriminierungsfreies und wettbewerbsorientiertes Vergabeverfahren zu gewährleisten, so Schmidt. Europäisches Wettbewerbsrecht und die Eingrenzung der Betreiberanzahl machten dies unerlässlich.

Rund drei Jahre ringt die Berliner Politik schon mit dem Thema. Fernziel bleibt laut Schmidt aber weiter, innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings kostenloses Surfen zu ermöglichen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Freies WLAN in Berlin verzögert sich
Beitrag von: SiLæncer am 10 August, 2009, 11:24
Der seit März 2007 geplante freie drahtlose Internetzugang in der Berliner Innenstadt verzögert sich. Grund dafür seien Bedenken der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, berichtet die Berliner Morgenpost. Sie befürchtet, dass die von der Stuttgarter Firma Airdata einzurichtenden 5000 Standorte für Zugangspunkte (Hotspots) das Stadtbild beeinträchtigen. Ein Anbringen an Ampeln könne zudem deren Funktion stören.

Im Februar 2009 hat es laut dem Bericht einen Versuch gegeben, bei dem Hotspots auf zwei Ampelanlagen 14 Tage liefen. An dem Test sei das Unternehmen Nuon beteiligt gewesen, das den technischen Betrieb der Ampeln in Berlin überwacht. Nuon habe Airdata mitgeteilt, der Test sei erfolgreich verlaufen, es habe keine Einflüsse auf die Funktionsfähigkeit an Lichtsignalanlagen und keine Störungen oder Ausfälle gegeben. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bleibe aber bei ihren Sicherheitsbedenken, ohne sie zu begründen.

Im Gegensatz zu diesem Ressort wolle der Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) das Vorhaben umgehend verwirklichen. Das Berliner WLAN-Projekt soll einen freien drahtlosen Internetzugang über ein privat betriebenes Funknetz ermöglichen.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: Ausschreibung für kostenloses Berliner WLAN geplant
Beitrag von: SiLæncer am 19 August, 2009, 11:37
Nach langem Hin und Her plant die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft nun eine Ausschreibung für ein kostenloses öffentliches WLAN, berichtet die Taz unter Berufung auf Brigitte Schmidt, Sprecherin der Senatsverwaltung.

Details zu der geplanten Ausschreibung wollte Schmidt gegenüber der Taz nicht nennen, das Papier solle "in den nächsten Wochen" fertig sein. Die zunächst geplante Pilotphase soll entfallen. Mögliche Betreiber waren von der Idee einer Ausschreibung nach Abschluss der Pilotphase nicht begeistert.

Bereits seit Jahren wird in Berlin um ein kostenloses öffentliches WLAN gerungen. Es sind vor allem Bedenken, Accesspoint und Antennen könnten das Stadtbild verschandeln.

Wenig begeistert von den Ausschreibunsgplänen zeigt sich das Unternehmen Airdata, das als einziges bereit war, einen Pilotversuch durchzuführen und zudem bereits zu Testzwecken WLAN-Router an verschiedenen Ampel- und Lampenarten befestigt hat. Airdata schließt aber nicht aus, sich an der Ausschreibung zu beteiligen. Angedacht ist ein kostenloser Basisdienst, mit dem die Nutzer kostenlos ins Internet kommen. Wie dieser aber konkret aussehen und gegebenenfalls von einem kostenpflichtigen Angebot, über das das WLAN finanziert werden soll, abgegrenzt wird, ist offen.

Quelle : www.golem.de
Titel: Trübe Aussichten für freies WLAN in Berlin
Beitrag von: SiLæncer am 03 Dezember, 2009, 19:07
Für das geplante flächendeckende WLAN in der Berliner Innenstadt verschlechtern sich die Bedingungen. Die meisten Straßenlampen, auf denen die Antennen angebracht werden sollten, dürften für den kabellosen Internetzugang nicht genutzt werden, teilte die Senatswirtschaftsverwaltung mit. Zudem sei bei Ampeln und einem Großteil der Lampen im Osten der Stadt die geeignete Stromversorgung für WLAN-Betreiber sehr aufwendig. Das hätten Gespräche mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ergeben, antwortete Staatssekretärin Almuth Nehring-Venus (Linke) auf eine parlamentarische Anfrage der CDU.

"Aus wirtschaftspolitsicher Sicht wäre ein privatbetriebenes WLAN unter Nutzung der öffentlichen Verkehrsanlagen des Landes Berlin zu begrüßen", erklärte Nehring-Venus. Besonders für medienaffine junge Berliner und Touristen sei es wünschenswert, an jedem Ort der Innenstadt kostengünstig ins Internet zu kommen. Doch gerade an den touristisch interessanten Straßen und Plätzen dürften Betreiber die Lampen nicht nutzen, weil sie entweder stadtbildprägend oder gasbetrieben sein. Das Thema WLAN könne aber ohnehin bald überholt sein: Die Mobilfunkunternehmen bieten nach Angaben der Staatssekretärin mit Pauschaltarifen und Angeboten für Internetzugang für einen Tag "attraktive Alternativen für den mobilen Internetzugang".

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Trübe Aussichten für freies WLAN in Berlin
Beitrag von: spoke1 am 03 Dezember, 2009, 21:17
Der Grundgedanke war ja mal ein guter, zumindest meiner Meinung nach. Aber dank der Entwicklung die eigentlich schon viel weiter hätte sein können:

Zitat
Die Mobilfunkunternehmen bieten nach Angaben der Staatssekretärin mit Pauschaltarifen und Angeboten für Internetzugang für einen Tag "attraktive Alternativen für den mobilen Internetzugang".

Welche dann auch in naher Zukunft sicher das gesamtdeutsche Bild prägen werden. Die (kurze) Ära des verkabeltem DSL sehe ich langsam an ihr Ende kommen. Somit ist DVB-T als Übertragungsweg hierfür auch endgültig aus dem Rennen. Technik von gestern  ;D
Titel: Re: Trübe Aussichten für freies WLAN in Berlin
Beitrag von: Jürgen am 04 Dezember, 2009, 02:53
...Technik von gestern
Da bin ich  mir nicht so sicher.
Die draht- bzw. glasfaserbasierte Zuführung erlaubt eine sehr hohe Gesamtdatenrate pro Verteilerkasten, die derzeitige Funknetze bei weitem nicht zur Verfügung stellen, jedenfalls nicht in den üblichen Frequenzbereichen.
Funknetze mit hohen Teilnehmerzahlen bieten, wie entsprechende Dienste per TV-Kabel oder Satellit, vielleicht eine hohe nominelle Anschlussdatenrate, aber in der Praxis nur, wenn / weil die meisten Teilnehmer eines solchen Systems diese kaum gleichzeitig ausnutzen. Man teilt sich die Kapazität des Systems, massgeblich ist das jeweils engste Nadelöhr ...
Nehmen dagegen Internet-TV und P2P weiterhin stark zu, werden sowohl Funkzellen als auch trägerfrequente Kabel-Systeme recht schnell an ihre Kapazitätsgrenzen.
Glasfaserzugeführte Verteilstellen für ADSL / VDSL sind da deutlich überlegen und allenfalls durch Glasfaser-Hausanschlüsse zu toppen, aber sicher nicht durch Funkdienste unterhalb 'zig GHz.
Stimmt, auch die Anzahl der verfügbaren DSL-Ports ist lokal immer begrenzt, aber die entsprechende Infrastruktur ist bei Bedarf relativ leicht erheblich aufzubohren, während bei Funkanbindung schnell unüberwindliche Grenzen der Physik erreicht werden.
Titel: Berliner Innenstadt-WLAN gescheitert
Beitrag von: SiLæncer am 05 Januar, 2010, 17:30
Das geplante öffentliche WLAN in der Berliner Innenstadt wird es einem Zeitungsbericht zufolge nicht geben. Das Projekt sei vom Tisch, berichtet (http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article1233176/Senat-streicht-Projekt-fuer-freies-Wlan-Netz.html) die Berliner Morgenpost am Dienstag in ihrer Online-Ausgabe. Ein Sprecher der federführenden Senatsverwaltung für Wirtschaft wollte die Meldung gegenüber der dpa nicht bestätigen. Das Thema soll in einer Woche noch einmal auf die Tagesordnung des Senats.

Bereits vor einem Monat hatte die Senatsverwaltung für Wirtschaft Probleme beim Aufbau des Funknetzes eingeräumt. Die für die Installation der Router und Antennen ausgewählten Straßenlampen und Ampeln seien überwiegend nicht geeignet oder dürften nicht genutzt werden. Mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die für die Infrastruktur zuständig ist, hat sich das Haus von Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) der Morgenpost zufolge nicht auf ein gemeinsames Konzept verständigen können.

Das Projekt war vor drei Jahren angestoßen worden. Mit rund 5000 Antennen sollte innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings ein flächendeckendes Funknetz entstehen. Zunächst war von einem offenen und kostenlosen WLAN die Rede, dann sollte das Netz ausgeschrieben und privatwirtschaftlich betrieben werden – von wem und zu welchen Bedingungen ist bis heute unklar. Ein Betreiber dürfte unter den schwierigen politischen Bedingungen auch schwer zu finden sein.

In der Hauptstadt bringt sich derweil die Opposition in Stellung, die Senatswahlen im Jahr 2011 schon fest im Blick. Union und Grüne erklärten gegenüber dpa, der rot-rote Senat sei "kläglich gescheitert" und zu zukunftsfähigen Projekten nicht fähig. "Dieser Senat, der nicht müde wird, Berlin zur Hochburg der Kreativen auszurufen und diese anzulocken, hat sich selbst offline gestellt", sagte  CDU-Fraktionschef Frank Henkel.

Quelle : www.heise.de
Titel: Berlin beerdigt geplantes Innenstadt-WLAN
Beitrag von: SiLæncer am 11 Januar, 2010, 16:47
Berlin bekommt kein flächendeckendes WLAN in der Innenstadt. Das Projekt müsse beendet werden, sagte Wirtschafts-Staatssekretärin Almuth Nehring-Venus am Montag im Wirtschaftsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. Das System habe nicht so gestaltet werden können, dass es für einen privaten Netzbetreiber attraktiv gewesen wäre. Damit bestätigte Nehring-Venus einen Bericht der Berliner Morgenpost vom vergangenen Dienstag.

Als problematisch herausgestellt hat sich laut der Staatssekretärin, dass etwa die Hälfte der Laternen mit Gas leuchtet und strombetriebene Sendeanlagen dort nicht angebracht werden könnten. Auch an Ampeln sei dies teils nicht möglich. Im vergangenen Jahr waren auch Gespräche mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gescheitert. Die Behörde hatte die historischen Kandelaber in der Innenstadt nicht für die WLAN-Antennen freigegeben. Insgesamt waren 5000 Antennen im Bereich innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings geplant.

Der Senat entscheidet am Dienstag über das Vorhaben. Die Beschlussempfehlung der Senatsverwaltung für Wirtschaft sieht vor, die Pläne nicht weiter zu empfehlen. Das wird auch damit begründet, dass inzwischen zahlreiche Nutzer unterwegs über das Handy ins Internet gehen und nicht mehr auf WLAN angewiesen seien.

Quelle : www.heise.de
Titel: Neuer Anlauf für Berliner WLAN
Beitrag von: SiLæncer am 15 Juli, 2010, 11:02
Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit will einen neuen Anlauf für ein flächendeckendes WLAN in der Innenstadt unternehmen. Dem Berliner Tagesspiegel sagte Wowereit nach einem Besuch des Motorola-Werks im Berliner Stadtteil Renickendorf, wenn es ein konkretes Beispiel gebe, wie es in der Praxis funktioniert, sei das ein guter Anlass, die Umsetzung für Berlin nochmals zu prüfen. Motorola habe für den Netzbetreiber Unitymedia in Aachen innerhalb von acht Monaten ein flächendeckendes Funknetz aufgebaut. Der Sprecher der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Mathias Gille, habe aber in Frage gestellt, ob das angestrebte Angebot angesichts der sich weiter entwickelnden Mobilfunktechnik überhaupt noch notwendig ist.

Pläne für ein flächendeckendes WLAN in der Berliner Innenstadt hatte die SPD Anfang 2008 bekannt gemacht. Die Pläne scheiterten, weil die für die Installation der Router und Antennen ausgewählten Straßenlampen und Ampeln nach Ansicht des Wirtschaftsressorts überwiegend nicht geeignet seien oder nicht genutzt werden dürften. In Aachen sei ein Großteil der Sender in den ohnehin auf den Straßen stehenden Ampelschaltkästen versteckt, sagte laut dem Bericht Frank Oliver Pauer von Motorola. Der bisherige Partner, die Stuttgarter Airdata AG, sei weiter an dem Projekt in Berlin interessiert, außerdem gebe es zwei weitere Interessenten.

Das Berliner Funknetz soll sich über Werbung, Vermarktung und kostenpflichtige Zusatzangebote finanzieren. Das Aachener WLAN zwischen Technischer Hochschule und Hauptbahnhof wurde im Integrationszentrum von Motorola in Reinickendorf entwickelt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Ein "Internetbrunnen" in Mainz für "frisches, klares Internet"
Beitrag von: SiLæncer am 16 August, 2010, 12:55
Die Idee der Freifunk-Bewegung ist, allen Menschen überall einen Internet-Zugang zu bieten. Statt darauf zu warten, dass öffentliche oder kommerzielle Initiativen das in die Hand nehmen, hat eine Gruppe von Aktivisten nun selbst in die Hände gespuckt und ein „spendenfinanziertes, öffentliches WLAN für Mainz und die Welt“ errichtet.

Am Sophienstiftplatz in Weimar gibt es einen „Internet-Kiosk“ („Kiosk of Piracy“), auf dem Rathausplatz in Mainz im Rahmen der Veranstaltung „Peng findet Stadt“, steht der weltweit erste „Internetbrunnen“. In einer Kultur, in der der Zugang zum Internet einen ähnlichen Grundrechte-Charakter hat wie der Zugang zu sauberem Wasser und in der viele Menschen ihre Reiseroute anhand von WLAN-Zugängen planen wie das Herdenvieh die seinen anhand von Wasserstellen, ist die Idee eines „Internetbrunnens“, aus dem man „frisches klares Internet schöpfen“ kann, nicht weit entfernt.

In einem Brief an die „sehr geehrte Welt“ beschreiben die Initiatoren, was ein „Internetbrunnen“ ist – und was aus der Idee werden kann: Ein „Internetbrunnen ist ein WLAN-Router mit Spendenfunktion. Er wird an öffentlichen Orten aufgestellt und so lange er genug Spenden bekommt um die Kosten zu decken, sendet er die Daten so schnell er kann“. Wird zu wenig gespendet, fährt der Router in einen Sparmodus, durch den nur noch Basisdienste wie E-Mails genutzt werden können, wird mehr als nötig gespendet, wird aus dem Überschuss der nächste Internetbrunnen gebaut. Pro Brunnen fallen rund 100 Euro Anfangsinvestition und jeweils 50 Euro für die Sendeleistung pro Monat an.

Standorte und Gestaltung der „Brunnen“ sollen individuell per Abstimmung entschieden werden, nicht ein einheitlicher „Masterplan“ noch ein Design mit Wiedererkennungswert soll das Straßenbild der Städte uniformieren. Eigene Initiativen zur Errichtung von „Internetbrunnen“, im Zweifelsfall auch gerne vor der eigenen Haustür, sind ebenso willkommen wie Engagement und Design-Vorschläge der sämtlich ehrenamtlich engagierten Mitstreiter. Landfristig ist es das Ziel, „auf diese Weise regionale All-Profit-Organisationen zu starten, die sich vor Ort gemeinsam eines Problems annehmen um dieses zu lösen“.

Eines der Problemen, die in Deutschland überregional als erstes zu lösen wären, ist die bekannte „Störerhaftung“, wer also dafür zur Rechenschaft gezogen wird, wenn illegale Inhalte aus dem „Internetbrunnen“ geschöpft oder hineingeschüttet werden. Zwar gibt es noch kein BGH-Urteil zu öffentlichen WLAN-Netzen ohne kommerziellen Hintergrund, aber es es ist zu erwarten, dass die Pflichten der Betreiber ähnlich bewertet werden wie bei kommerziellen Anbietern.

Angesichts der steigenden Bedeutung des mobilen Zugangs zum Internet eine leicht verspielte aber ernstzunehmende Idee als ein Auftakt zu „Mainz - Stadt der Wissenschaft 2011“.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Neues Lebenszeichen vom Berliner Stadt-WLAN
Beitrag von: SiLæncer am 12 Januar, 2012, 17:15
Wie bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, wagt der rot-schwarze Senat in Berlin einen neuen Anlauf für ein öffentliches Stadt-WLAN. Im digitalen Zeitalter müsse eine Metropole den Zugang zum schnellen Internet für alle sichern, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Wowereit (SPD) am Donnerstag in seiner Regierungserklärung im Abgeordnetenhaus. "Die Wirtschaft braucht es und es ist unsere soziale Verantwortung, die digitale Spaltung zu verhindern."

Bereits die Vorgängerregierung aus Sozialdemokraten und Linken hatte sich zwischen 2008 und 2010 um dieses Projekt bemüht. Der alte Senat erklärtes es jedoch Anfang 2010 für gescheitert, da Berlin privaten WLAN-Betreibern "kein attraktives Angebot unterbreiten (könne), um unter Nutzung von öffentlicher Infrastruktur ein homogenes und flächendeckendes Netz im Berliner Zentrum aufzubauen". Die derzeitige Wirtschaftsverwaltung habe diesen Bericht nun zurückgezogen und eine neue Bewertung angekündigt.

"Wir wollen ein Netz an zentralen Orten innerhalb des S-Bahn-Ringes etablieren", erklärte der Berliner Senatskanzleichef Björn Böhning gegenüber dem Tagesspiegel. Anfangs wolle man das Funknetz in Gegenden aufbauen, in denen viele Touristen unterwegs seien oder an denen es viele "Unternehmen mit Internet-Bezug" gäbe. Laut Böhning soll das noch in den Anfängen steckende Projekt keine Kosten für das Land Berlin verursachen, denn mögliche Betreiber könnten die Installation und den Betrieb der geplanten WLAN-Infrastruktur über Werbung finanzieren. Ob neue Ausschreibungen sowie Kooperationen mit regionalen Initiativen nötig und möglich seien, prüfe man derzeit, erläutert Böhning weiter.

Zu einer dieser regionalen Initiativen dürfte auch das vom Förderverein Freie Netzwerke bereits 2010 vorgelegte Konzept zum Wireless Open Public Local Access Network Berlin (wOPLAN-B) gehören. Die Verfasser stammen aus der Berliner Freifunk-Initiative, die in einigen Stadtteilen ein offenes Funknetz betreibt. Nach dem Willen der Piratenfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, soll der Senat dieses Konzept in die Umsetzung seiner Pläne einbeziehen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Digitaler Graben: Freie WLANs werden aus Angst vor Störerhaftung selten
Beitrag von: SiLæncer am 20 März, 2012, 13:05
Das Café St. Oberholz wurde auch wegen seines offenen Netzzugangs bekannt. Nun ist er zu, aus Angst vor Abmahnungen. Die stören freie Netze inzwischen erheblich.

Das Café St. Oberholz in Berlins Mitte ist vor allem deswegen bekannt geworden, weil es dort ein frei verfügbares WLAN gab. Die Vergangenheit ist kein Zufall, denn das gibt es in dieser Form jetzt nicht mehr. Das mag banal klingen und wie ein Fakt, der für einen größeren Personenkreis nicht unbedingt relevant ist. Allerdings ist das Café ein Beleg für eine Entwicklung, und diese Entwicklung ist durchaus relevant.

Die Bundesregierung hat sich nicht umsonst dem Ziel verschrieben, die sogenannte digitale Kluft zu überwinden. Sie sucht nach Wegen, um möglichst allen Menschen hierzulande einen möglichst leichten Zugang zum Netz zu gewähren. Nur so können sie die Chancen nutzen, die das Netz bietet, lautet die Idee dahinter.

Ein Weg dazu ist der Ausbau von Breitbandverbindungen - der nicht so richtig vorankommt. Ein anderer Weg sind frei verfügbare Funknetze. Die kommen ebenfalls nicht voran. Der Verein Freifunk beispielsweise verhandelt seit Monaten mit dem Berliner Senat, ohne dass es bislang zu einem Ergebnis kam. Mehr als eine Absichtserklärung des Senats gibt es bis heute nicht.

Gleichzeitig gibt es in Deutschland Bestrebungen, einen freien und ungehinderten Zugang zum Netz, dort wo er existiert, möglichst zu unterbinden. Gemeint ist die sogenannte Störerhaftung. Seit Mai 2010 ist es laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes untersagt, sein WLAN unkontrolliert anderen zur Verfügung zu stellen. Der Besitzer eines WLAN-Routers haftet demnach, wenn andere damit etwas anstellen, also beispielsweise dann, wenn sie darüber illegale Kopien von Filmen oder Musik beziehen oder verbreiten.

Erstritten hat das Urteil Pelham Power Productions, ein Musiklabel aus Frankfurt. Ziel war es, diejenigen finden zu können, die beispielsweise illegal digitale Werke verbreiten. In einem für alle offenen und unkontrollierten Funknetz ist das tatsächlich nicht unbedingt möglich. Das nachvollziehbare wirtschaftliche Motiv hat jedoch gesellschaftliche Folgen, die sich langsam zeigen. Unter anderem am Beispiel St. Oberholz.

Jahrelang musste, wer dort surfen wollte, lediglich seinen Rechner anmachen und seiner Modemkarte das Passwort "overwood" verraten. Anschließend konnte er unbeschränkt und unbeobachtet ins Netz. Dem Besitzer, Ansgar Oberholz, ist inzwischen allerdings die Lust vergangen, diesen Service anzubieten. Er bekam mehrere Abmahnungen, weil Kunden in seinem Café Urheberrechte anderer verletzten.

So etwas bringt dem Inhaber des Routers nicht gleich eine hohe Schadenersatzforderung ein. Doch die daraus entstehenden Schriftwechsel kosten Geld. Die Anwälte schicken mit jeder Abmahnung eine Gebührenrechnung mit. Und die muss dank des BGH-Urteils der Betreiber des WLAN-Routers begleichen, auch wenn er nichts weiter sagen kann, als dass er nicht weiß, wer dort surfte.

Oberholz hatte davon genug. Also mietet er nun bei einem darauf spezialisierten Provider einen Netzzugang. Die Besucher seines Cafés müssen sich am Tresen einen Anmeldezettel aushändigen lassen und loggen sich dann auf der Seite des Providers ein.

Mehr Unbequemlichkeit, sonst nichts

Das Absurde daran: Auch dieser Provider kann im Zweifel einem Musiklabel nicht sagen, wer über seine Netzverbindung Illegales tat. Der Provider muss das aber auch nicht. Laut Gesetz darf ihn nicht interessieren, was in seinen Leitungen passiert. Und wenn er zur Abrechnung keine Kundendaten erhebt, wozu er nicht verpflichtet ist, kann er auch keine herausgeben.

Gesurft werden kann also mit etwas mehr Mühe im St. Oberholz weiter, die Abmahnungen bekommt nun der Provider. Erreicht wird damit jedoch gar nichts. Beziehungsweise nur etwas mehr Unbequemlichkeit für die Kunden.

Oberholz kann darüber nur den Kopf schütteln. "Mich ärgert das sehr", sagt er. "Vor allem, weil sich dadurch nichts ändert." Angesichts solcher Entwicklungen könne man hierzulande durchaus das Gefühl bekommen, sich in Kafkas Schloss zu befinden, sagt er.

Das alles mag nur ein klein wenig unkomfortabler aussehen. Doch es ist mehr. Viele Betreiber von Cafés haben inzwischen Angst vor solchen Abmahnbriefen und haben ihre Netzzugänge dichtgemacht. Ganz zu schweigen von normalen Nutzern.

Vorteile nicht nur für Touristen

Markus Beckedahl, der sich in dem Verein Digitale Gesellschaft unter anderem für freie Netzzugänge einsetzt, sagt: "Durch die Störerhaftung wird digitale Nachbarschaftshilfe erschwert." Kaum jemand traue sich noch, mit anderen eine Leitung zu teilen, aus Angst vor einem Anwaltsbrief. "Wir reden darüber, dass wir die digitale Spaltung zurückdrängen wollen, gleichzeitig erschweren wir durch solche Regeln den Zugang."

Dabei hätte freier Zugang zum Internet Vorteile. Für Touristen, die ein paar Tage lang in Berlin sind und nicht mit einer ausländischen SIM für viel Geld surfen müssten. Für Unternehmen wie eben Cafés, in denen inzwischen viele Menschen ihre Mails abrufen oder im Netz lesen. Und für ganz normale Bürger.

Bleibt der Weg der Klage. Der Diplom-Jurist Jens Ferner, der sich mit Internetrecht beschäftigt, hat in seinem Blog vor einiger Zeit überlegt, dass es auch einen rechtlichen Weg geben könnte, der Störerhaftung zu entgehen. Denn auf kommerzielle Betreiber sei das Modell eigentlich nicht übertragbar, glaubt Ferner. Sie könnten argumentieren, dass ihr Geschäftsinteresse überwiege. Denn auch die Störerhaftung ist nur ein Recht, das gegen andere abgewogen werden muss. Sie könnte somit auch gegen das Interesse der Allgemeinheit abgewogen werden.

Ansgar Oberholz will das Risiko einer solchen Klage allein nicht tragen, und zwar nicht nur das finanzielle. "Das würde bedeuten, dass ich über Jahre immer wieder vor Gerichten erscheinen müsste. Das ist mir zu heftig.

Quelle : www.golem.de
Titel: Berliner Initiative für offene WLANs
Beitrag von: SiLæncer am 07 April, 2012, 16:30
Die Große Koalition aus SPD und CDU im Berliner Abgeordnetenhaus hat eine Bundesratsinitiative angestoßen, um die Störerhaftung für Betreiber offener WLANs zu beschränken. Hintergrund ist das Ziel der Koalition, in Berlin ein kostenfreies offenes WLAN anzubieten.

Nach aktueller Rechtsprechung gehen Betreiber offener Funknetze ein erhebliches Haftungsrisiko ein. Falls der Verdacht aufkommt, dass über die von ihnen bereitgestellte Netzverbindung Verstöße gegen das Urheberrecht oder andere Rechtsverletzungen begangen werden, können sie als sogenannte Mitstörer in Anspruch genommen werden.

In der Begründung für den Antrag der Koalition heißt es: "Bei der Verbreitung von Inhalten im Netz ist es zunehmende Praxis, Betreiber oder Nutzer von WLAN-Anschlüssen abzumahnen, wobei die Streitwerte unangemessen hoch und für Bürgerinnen und Bürger oder z. B. Cafés existenzgefährdend sind. Dies verhindert, dass im stärkeren Maße als bisher WLANs frei zur Verfügung gestellt werden."

Bei Änderung der Betreiberhaftung könnten ausbaubare Bürgerinitiativen wieder aufleben, etwa Freifunk-Initiativen oder Free-Wifi-Initiativen von Kommunen. Daher müsse es für Betreiber, die ihr WLAN-Netz anderen zur Nutzung zur Verfügung stellten, hinsichtlich der Haftung nach dem Telemediengesetz und dem Urheberrechtsgesetz gesetzliche Klarstellungen geben. Es seien zumutbare und üblicherweise einhaltbare Kriterien gesetzlich zu regeln, unter denen ein WLAN-Anbieter haftet beziehungsweise nicht haftet.

Quelle : www.heise.de
Titel: Mit der Freifunk-Freedom-Fighter-Box gegen die Störerhaftung
Beitrag von: SiLæncer am 15 Juni, 2012, 13:20
Das OpenWRT-Team und der Verein Freie Netzwerke e.V. wollen in den kommenden Wochen 100 angepasste WLAN-Access-Points in den Berliner Stadtbezirken Kreuzberg und Friedrichshain kostenlos verteilen. Die Geräte stellen über ein offenes Funknetz einen anonymen Internetzugang für jedermann bereit und zeigen beim Erstkontakt die Splashpage http://anon.freifunk.net: Die Initiatoren wollen damit gegen die Störerhaftung protestieren und sich für offene und anonyme Internet-Zugänge engagieren, schreiben sie in ihrer Mitteilung.

Die Freifunk-Freedom-Fighter-Box genannten Router verbinden sich dabei über einen DSL-Anschluss ins Internet. Den Datenverkehr der am Access Point angemeldeten Nutzer tunneln die Geräte automatisch per virtuellem privaten Netz jedoch zu einem VPN-Anbieter in Schweden, sodass sowohl WLAN-Surfer als auch DSL-Inhaber anonym bleiben. Die Freifunk-Freedom-Fighter-Box belegt per Traffic-Shaping dabei nur einen Teil der über den Internet-Uplink bereitstehenden Geschwindigkeit.

Die für die Freifunk-Freedom-Fighter-Box eingesetzten Router stammen aus einer drei Jahre zurückliegenden Spende des Netzwerkausrüsters AirTies, der dem Verein unter einigen Auflagen insgesamt 560 Geräte bereitstellte. Die für die Aktion nötigen 100 VPN-Zugänge in Schweden spendete der Provider Ipredator für die Kampagne. In der auf den Geräten laufenden OpenWRT-Fassung stecken drei Jahre Entwicklungszeit, die vor allem durch den OpenWRT-Entwickler Mirko Vogt aufgebracht wurde. Im Unterschied zu klassischen Freifunk-Knoten baut die Freifunk-Freedom-Fighter-Box kein vermaschtes Funknetz mit benachbarten Boxen auf, da die AirTies-Router nur als Access Point arbeiten können.

Quelle : www.heise.de
Titel: Digitale Gesellschaft schlägt Gesetz gegen Störerhaftung vor
Beitrag von: SiLæncer am 26 Juni, 2012, 16:21
Der Verein Digitale Gesellschaft will WLAN-Betreiber von der Störerhaftung befreit sehen und bringt einen eigenen Vorschlag (http://digitalegesellschaft.de/wp-content/uploads/2012/06/Digitale-Gesellschaft-Gesetzentwurf-Haftungsfreistellung-fur-offentliche-Funknetzwerke.pdf) (PDF-Datei) für die Änderung des Telemediengesetzes in die Debatte ein. Die Aktivisten gehen mit ihrem Vorschlag über eine von der Berliner Koalition in Gang gebrachte Bundesratsinitiative zur Neuregelung der Störerhaftung hinaus. Der Verein versprich sich davon die bessere Verfügbarkeit von öffentlichen Netzen.

"Wer sein WLAN anderen zur Mitnutzung zur Verfügung stellt, tut etwas Gutes und sollte dafür nicht potenziell bestraft werden", erläutert Markus Beckedahl, Vorsitzender des Vereins. Nötig geworden sei die Neuregelung, nachdem der Bundesgerichtshof im Sommer 2010 entschieden hatte, dass Inhaber eines nicht "marktüblich gesicherten" WLAN-Zugangs für Ansprüche wegen Filesharing haften müssen, selbst wenn ihm der Dateitausch nicht nachzuweisen ist. Um teure Abmahnungen zu vermeiden, hätten daher viele WLAN-Betreiber ihre Netze abgeschottet, erklärt der Verein. Es sei jedoch im Interesse der Gesellschaft, dass öffentliche Zugangspunkte zum Internet geschaffen würden. So sehe der Hartz-IV-Regelsatz keine Mittel für einen Internetzugang vor und besonders Kinder seien benachteiligt, wenn sie keinen Zugang zum Internet hätten.

Der Verein will die Betreiber öffentlich zugänglicher WLAN-Netze rechtlich mit Access-Providern gleichstellen, die durch das Haftungsprivileg vor Abmahnungen geschützt sind. Dazu soll das Telemediengesetz um eine entsprechende Vorschrift erweitert werden, wonach "gewerbliche und nichtgewerbliche Betreiber, die sich an einen nicht im Voraus namentlich bestimmten Nutzerkreis richten" von der Haftung ausgeschlossen sind.

(http://www.heise.de/imgs/18/8/8/1/1/1/3/e102dd38dbc7365f.jpeg)
Damit geht der Vorschlag deutlich über den unter anderem vom Hamburger Bürgerschaftsabgeordneten Hansjörg Schmidt im Januar eingebrachten Antrag hinaus. Der SPD-Angeordnete will zwar ebenfalls ein Haftungsprivileg für Betreiber öffentlicher Funknetze im Telemediengesetz festschreiben, sieht aber weiterhin "technische Schutzmaßnahmen" gegen potenziellen Missbrauch vor. Darunter können Authentifizierungsmaßnahmen fallen, wie sie derzeit vor allem kommerzielle Hotspot-Betreiber anbieten.

Für die Digitale Gesellschaft sind solche Zugangsschranken jedoch nicht akzeptabel. So sei unklar, wer hafte, wenn es hier zu Fehlern komme. Von den Gästen den Personalausweis vorzeigen zu lassen, sei zu aufwändig. Gegenüber heise online räumt Beckedahl ein, dass durch die vorgeschlagene Neuregelung auch berechtigte Abmahnungen in der Praxis schwer durchzusetzen wären: "Wir denken, dass es eher vertretbar ist, wenn Abmahnen unattraktiver wird, als wenn es – wie bisher – kaum offene Netze gibt, weil man sonst eventuell für Fehler anderer einstehen müsste."

Dass der Gesetzesvorschlag Realität werden wird, ist aber eher unwahrscheinlich. So begrüßte Hansjörg Schmidt zwar die konstruktive Initiative aus Berlin, bezweifelte jedoch, dass eine so weit gehende Neuregelung durchzusetzen sei. "Ich sehe derzeit keine Mehrheit für eine komplette Abschaffung der Störerhaftung", erklärte der Abgeordnete gegenüber heise online.

Quelle : www.heise.de
Titel: Gericht erlaubt anonyme WLAN-Hotspots
Beitrag von: SiLæncer am 16 Juli, 2012, 11:09
WLAN-Zugänge, wie es sie in Hotels, Gaststätten, Bahnhöfen und Flughäfen gibt, dürfen weiterhin anonym angeboten werden. Das hat das Landgericht München I im Januar entschieden. Das Urteil wurde am heutigen Montag vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht (Az: 17 HK O 1398/11, PDF-Datei). Demnach müssen Anbieter kostenloser Hotspots die Nutzer nicht identifizieren. Das Urteil sei inzwischen rechtskräftig, teilte der AK Vorrat mit.

Geklagt hatte ein Unternehmen, das in Deutschland WLANs betreibt, in die die sich Nutzer mit ihrem eigenen Gerät einloggen können. Dafür müssen sie sich auf einer vorgeschalteten Seite anmelden. Das beklagte Unternehmen bietet ebenfalls WLAN-Hotspots an und hat sich laut Urteil in dem Hotspot-Betreibervertrag verpflichtet, Vorratsdaten nach EU-Richtlinie zu speichern. Da sich die WLAN-Netze des Beklagten ohne Zugangskontrolle nutzen lassen, werden keine Vorratsdaten gespeichert. Der Beklagte lehnte die Aufforderung des Klägers zu speichern ab, dieser ging daraufhin vor Gericht.

Die Klägerpartei – die eine Wettbewerbsverzerrung sah – meint unter anderem, obwohl das Bundesverfassungsgericht entschieden habe, dass die Speicherung von Verkehrsdaten in der seinerzeit vorliegenden Form in Paragraf 113 a, b TKG nicht verfassungskonform sei, bliebe sie dennoch erforderlich; die Erhebung von Bestands- und Verkehrsdaten sei nicht verfassungswidrig, die Befugnis ergebe sich aus den Paragrafen 95 und 96 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Das Speichern sei auch notwendig, um die Störerhaftung zu vermeiden.

Das Gericht war hingegen der Meinung, die Verpflichtung zur Erhebung und Speicherung der Daten ergebe sich weder aus dem vom Kläger vorgebrachten Paragrafen 101 UrhG, noch aus den Paragrafen 111 TKG und Paragrafen 95 und 96 desselben Gesetzes. Das Gericht meinte auch – anders als der Kläger –, dass das Bundesverfassungsgericht nicht nur die Befugnis zur Weitergabe von Vorratsdaten für verfassungswidrig erklärt hatte, sondern auch die Erhebung an sich. Das Gericht wies die Klage insgesamt ab.

Quelle : www.heise.de
Titel: Berliner Senat will Betreiberhaftung bei WLAN beschränken
Beitrag von: SiLæncer am 04 September, 2012, 18:45
Der Berliner Senat hat am Dienstag eine Initiative beschlossen, um das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber zu senken. Gemeinsam mit Hamburg will Berlin die Initiative im Bundesrat einbringen und die Bundesregierung zum Handeln veranlassen. Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD), auf dessen Vorstoß die Vorlage verabschiedet wurde, forderte klare Rahmenbedingungen, damit "sowohl Bürger als auch Nachbarschafts- und Freifunkinitiativen, Hotels, Wirte oder andere Anbieter offene WLAN-Internetzugänge bereitstellen können.“

"Ein höheres Maß an Rechtssicherheit ist auch wichtig zur Unterstützung des Ausbaus der digitalen Infrastruktur Berlins", meint Wowereit. Zwar sei die Lage für gewerbsmäßige WLAN-Betreiber durch das Telemediengesetz (PDF-Datei) geregelt. Jedoch hätten etwa Hotels und Gaststätten nach wie vor erhebliche Rechtsunsicherheit, wenn das von ihnen als Service angebotene WLAN missbraucht wird. Zudem würden zunehmend Betreiber oder Nutzer von WLAN-Netzen abgemahnt, wobei die Streitwerte unangemessen hohe, mitunter existenzgefährdende Summen erreichten.

Laut Stand der Rechtsprechung können Betreiber offener Funknetze als sogenannte Mitstörer belangt werden, wenn jemand über ihre Netzverbindungen Urheberrechtsverstöße oder andere Rechtsverletzungen begeht. Die Initiative zielt deshalb unter anderem darauf, klare und zumutbare Vorkehrungen zu definieren, die für einen Netzbetrieb ohne Haftungsrisiko zu erfüllen sind. Angekündigt wurde der Berliner Vorstoß bereits im April dieses Jahres.

Quelle : www.heise.de
Titel: Grünes Licht für freies WLAN in Potsdam
Beitrag von: SiLæncer am 07 Dezember, 2012, 21:40
Die Stadtverordnetenversammlung von Potsdam hat auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen beschlossen, ein freies WLAN mit 400 Zugangspunkten zu errichten, das Besuchern wie Bürgern der Stadt gestattet, jederzeit ein digitales Glas Wasser zu trinken. Nun sollen 400 geeignete Standorte für die WLAN-Router gesucht werden. Dabei übernimmt die Stadt die Stromkosten für den Betrieb der Router, während Bürgerinitiativen wie Freifunk Potsdam die Beschaffung, Wartung und Installation der Anlagen besorgen wollen.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gruenes-Licht-fuer-freies-WLAN-in-Potsdam-1764564.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Operation Störerhaftung
Beitrag von: SiLæncer am 27 Dezember, 2012, 18:34
Während in Hamburg der Datenschützer-Kongress 29C3 unter anderem über freies WLAN diskutiert – morgen wird es zum Beispiel einen Vortrag von Dr. Reto Mantz über "Sharing Access – Risiken beim Betrieb offener (WLAN-)Netze – Stand gestern, heute und morgen" geben–, die Bundesregierung Vorschläge für eine mögliche Haftungsfreistellung für Betreiber von WLAN-Anschlüssen prüft, dem Bundesrat ein Antrag (PDF) der Länder Berlin und Hamburg zur Beschränkung des Haftungsrisikos für Betreiber drahtloser lokaler Netzwerke vorliegt-- setzen die Abmahner ihre Tätigkeit fort, Café- und Gaststättenbesitzer sowie sogenannte "Freifunker" auf Basis des Telemedia-Gesetzes (PDF) und einiger Urteile abzumahnen. Ein Mitglied der Initiative Freifunk-Rheinland, der sein WLAN unverschlüsselt bereitstellte, wurde nun nach Auskunft des Vereins mit fünf Abmahnungen überhäuft. Der Verein will sich rechtlich zu Wehr setzten und hat unter Operation Störerhaftung ein Spendenkonto eingerichtet.

Es ist offenbar höchste Zeit, dass der Gesetzgeber hier klärend tätig wird. Berlin will im nächsten Jahr selbst ein freies WLAN anbieten, auch die Nachbarstadt Potsdam hat Anfang Dezember beschlossen, 400 freie Zugangspunkte einzurichten.

Quelle : http://www.heise.de/newsticker/meldung/Operation-Stoererhaftung-1774690.html
Titel: Freifunker: Spenden gegen WLAN-Abmahnungen
Beitrag von: SiLæncer am 03 Januar, 2013, 12:45
Unter dem Begriff "Freifunk" versteht man in Deutschland etwas, was in anderen Ländern deutlich selbstverständlicher ist als hierzulande: Das Zurverfügungstellen ungenutzter private WLAN-Kapazitäten für Dritte. Vereinen wie Initiative Freifunk-Rheinland wollen dazu den Aufbau von Mesh-Netzwerken mit vielen verbundenen Freifunkroutern fördern. Dabei stehen ihnen allerdings abmahnende Anwälte im Weg, die unter Rückgriff auf das aktuelle Telemediengesetz und einige Urteile Rechtsverletzungen behaupten und damit Geld und Unterlassungserklärungen fordern.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Freifunker-Spenden-gegen-WLAN-Abmahnungen-1776110.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesregierung will WLAN-Störerhaftung den Gerichten überlassen
Beitrag von: SiLæncer am 13 März, 2013, 17:40
Die Bundesregierung hält eine gesetzliche Beschränkung des Haftungsrisikos von Betreibern offener Funknetze "weder für geeignet noch für erforderlich". Das geht aus einer Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums auf einen Vorstoß des Bundesrats hervor, die heise online vorliegt. Die Haftung ist nach Ansicht der Bundesregierung bereits von der Rechtsprechung auf "klare umgrenzte Sachverhalte" eingegrenzt worden. Die aktuelle Gesetzeslage stehe dem Angebot von WLAN-Anschlüssen zur Nutzung durch Dritte nicht entgegen.

Der Bundesrat hatte die Bundesregierung im Oktober 2012 aufgefordert, eine gesetzliche Einschränkung der sogenannten Störerhaftung für WLAN-Anbieter zu prüfen, weil Betreiber oder Nutzer von Hotspots zunehmend abgemahnt würden. Die dabei unangemessen hoch angesetzten Streitwerte könnten existenzgefährdend sein. Der Bundesrat wünscht sich klare gesetzliche Vorgaben, welche technischen Vorkehrungen Betreiber öffentlicher Netze gegen Missbrauch treffen müssten, um das Haftungs- und Abmahnrisiko auszuschließen. So könne etwa das Haftungsprivileg der Zugangsprovider aus dem Telemediengesetz (TMG) auf WLAN-Betreiber ausgedehnt werden.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-will-WLAN-Stoererhaftung-den-Gerichten-ueberlassen-1822479.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Schwarz-Gelb lehnt Haftungsklarstellung für WLAN-Betreiber ab
Beitrag von: SiLæncer am 06 Juni, 2013, 17:22
Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat am Mittwoch einen Antrag der SPD-Fraktion abgeschmettert, wonach die Bundesregierung die sogenannte Störerhaftung für Hotspot-Anbieter überprüfen und einen Gesetzentwurf dazu vorlegen sollte. Die Sozialdemokraten wollten damit klargestellt wissen, in welchen konkreten Grenzen die Betreiber offener WLAN-Zugänge Datensicherheit, Datenschutz und das Kommunikationsgeheimnis wahren sollten. Sie hatten zudem angeregt, die Haftungsbeschränkung für Zugangsanbieter aus dem Telemediengesetz (TMG) auf Funknetzbetreiber auszudehnen.

Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP lehnten das Vorhaben aber nun ab. Sie wollen die Behandlung der Frage der Störerhaftung im Bundesjustizministerium abwarten. Liberale warnten zudem schon vorab, dass die Haftungsprivilegien für klassische Internetprovider mit zahlreichen Speicher- und Auskunftspflichten einhergingen und diese WLAN-Betreiber vor Herausforderungen stellen könnten. Die Grünen und die Linken enthielten sich der Abstimmung. Letztere haben einen eigenen Gesetzentwurf zu dem Thema eingebracht. Demnach sollen Funknetzanbieter auch von Unterlassungsansprüchen wegen Urheberrechtsverletzungen freigestellt werden, die vielen Café-Besitzern in Folge der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zusetzen. Ein reiner Prüfauftrag geht ihnen nicht weit genug.

Experten hatten sich in einer parlamentarischen Anhörung vor allem im Interesse kleinerer WLAN-Betreiber dafür ausgesprochen, ein "Vollzugsdefizit" im TMG zu schließen und die Haftungsfreistellungen zu verdeutlichen. Die Bundesregierung hält eine gesetzliche Beschränkung des Risikos von Anbietern offener Funknetze dagegen "weder für geeignet noch für erforderlich". Sie möchte die Klärung möglicherweise verbleibender Rechtsfragen den Gerichten überlassen. Das Votum des Bundestagsausschusses muss noch vom Plenum bestätigt werden, was als Formsache gilt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Kostenloses WLAN an deutschen Bahnhöfen
Beitrag von: SiLæncer am 24 September, 2013, 13:08
An deutschen Bahnhöfen können die Besucher ab sofort für 30 Minuten pro Tag kostenlos das dortige WLAN der Telekom nutzen. Danach wird der Kunde automatisch ausgeloggt. Die weitere Nutzung ist kostenpflichtig. Ein Tagespass kostet beispielsweise 4,95 Euro.

"Wir wollen den Aufenthalt im Bahnhof für unsere Kunden noch attraktiver machen. Die kostenlose WLAN-Nutzung ermöglicht es, während der Zeit am Bahnhof zum Beispiel Smartphone oder Tablet mit der Cloud zu synchronisieren", sagt André Zeug, Vorstandsvorsitzender der DB Station&Service AG laut einer Mitteilung der Deutschen Bahn.

In den vergangenen Jahren sei die Nutzung der WLAN-HotSpots an Bahnhöfen um durchschnittlich 20 Prozent angestiegen. Im vorigen Jahr wurden 75 Bahnhöfe mit Hotspots der Telekom versehen. Insgesamt haben nun 105 Bahnhöfe einen drahtlosen Zugang zum Internet.

Damit der Bahnhofsbesucher ins WLAN kommt, lässt er sich die verfügbaren Netzwerke anzeigen und verbindet sich mit "Telekom". Dann startet er einen Webbrowser und gibt einen beliebigen URL ein, danach erscheint das Hotspot-Portal des WLAN-Bahnhofs. Dort gibt der Nutzer seine Handyrufnummer ein, damit er einen Zugangscode per SMS zugeschickt bekommt, den er in das Formular auf dem Portal eingibt.

Neben den Hotspots an den Bahnhöfen gibt es auch auf einigen ICE-Strecken der Bahn WLAN in den Zügen. Im Juni hat die Bahn bekannt gegeben, bis Anfang 2014 das 5200 Kilometer lange ICE-Netz zu 98 Prozent mit WLAN abzudecken.

Quelle : www.heise.de
Titel: Kabel Deutschland kündigt WLAN-Hotspots für sechs weitere Städte an
Beitrag von: SiLæncer am 29 Oktober, 2013, 17:29
Kabel Deutschland (KDG), der größte deutsche Kabelnetzbetreiber, setzt seine WLAN-Strategie fort. In der vergangenen Woche zog der Anbieter eine positive Bilanz des vor einem Jahr gestarteten Berliner Public-Wifi"-Projekts. In der deutschen Hauptstadt und in Potsdam verzeichnet KDG monatlich durchschnittlich 1,5 Millionen Zugriffe auf die dort errichteten 100 Hotspots. Seit Ende September sind darüber hinaus zudem rund 300 Hotspots in über 70 bayerischen Städten und Gemeinden in Betrieb. Aufgrund der großen Nachfolge kündigte Kabel Deutschland WLAN für weitere Städte in weiteren Bundesländern an, darunter etwa Hamburg, Bremen, Hannover und Mainz. Am 10. Oktober gab das Münchener Unternehmen zunächst 15 Städte bekannt, am Dienstag nannte Kabel Deutschland nun die Namen von sechs weiteren Städten, in denen WLAN-Hotspots errichtet werden sollen.

Der ganze Artikel (http://www.onlinekosten.de/news/artikel/55234/0/Kabel-Deutschland-kuendigt-WLAN-Hotspots-fuer-sechs-weitere-Staedte-an?utm_source=rss2&utm_medium=feed)

Quelle : www.onlinekosten.de
Titel: Große Koalition will Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber abmildern
Beitrag von: SiLæncer am 04 November, 2013, 19:24
Die Unterarbeitsgruppe "Digitale Agenda" im Rahmen der Koalitionsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD hat sich in ihrer Sitzung am Montag darauf verständigt, die für klassische Internetprovider bestehenden Haftungsprivilegieb auf die Betreiber offener Funknetze ausdehnen zu wollen. Dies erklärten die stellvertretende CSU-Generalsekretärin Dorothee Bär und die frühere Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Montag nach der Verhandlungsrunde in Berlin.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Grosse-Koalition-will-Haftungsrisiko-fuer-WLAN-Betreiber-abmildern-2039695.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Öffentliches WLAN in Berlin wieder kurz vorm Scheitern
Beitrag von: SiLæncer am 26 Mai, 2014, 19:43
Es ist bereits das dritte Mal, dass in Berlin der Versuch ein öffentliches WLAN-Netz zu etablieren zu scheitern droht. Seit sieben Jahren beweist die Stadtverwaltung damit, wie rückständig sie gegenüber dem Ruf von Berlin als Weltstadt ist. Der neue Anlauf scheint, wie es von Anbietern heißt, daran zu scheitern, dass die "Vorstellungen des Senats […] unterirdisch" sind.

Einem Bericht der Berliner Morgenpost zufolge, liebäugelt der Berliner Senat mal wieder mit dem Versuch, ein flächendeckendes WLAN-Netz in der Hauptstadt zu etablieren – zumindest für den Innenstadtbereich. Was in anderen Städten schon länger als Testprojekt läuft oder teilweise als Komfort-Funktion von Telekommunikationsunternehmen angeboten wird, hat sich in Berlin als scheinbar nicht möglich herausgestellt. Der Senat zeigt sich jedoch zuversichtlich, dass es dieses Mal, im dritten Anlauf, klappen wird. Dabei befindet sich der Berliner Senat gerade einmal in der Ausschreibungsphase.

In der Meldung beruft sich die Berliner Morgenpost auf den Medienstaatssekretär Björn Böhning. Dieser soll gesagt haben, "dass wir im Sommer eine Lösung vorstellen können". Aktuell ringen Senat und Unternehmen um die Finanzierung des Projekts. Grundsätzlich soll die Nutzung des WLAN-Netzes für die ersten 30 Minuten kostenlos sein, was in der Folge bedeuten würde, dass gerade der Großteil der Zugriffe, die sich auf Anfragen zu Restaurants, Stadtplänen, Partys, Fahrplänen und Aufrufe von sozialen Netzwerken verteilen werden, für den Anbieter keinen Umsatz einbringen. Und der Senat weigert sich, für die Kosten der freien Nutzungszeit aufzukommen. Dabei ist es offensichtlich, dass die Stadt durch einen besseren Service für Touristen und Bürger von der Maßnahme profitieren würde.

Mögliche Anbieter und Berliner Unternehmen zeigen sich verständnislos

5.000 WLAN-Hotspots müssten in Berlin, genauer gesagt innerhalb der Ringbahn, errichtet werden, um eine flächendeckende Verfügbarkeit zu gewährleisten. Von ursprünglich neun Unternehmen, die um den Auftrag buhlten, sind mittlerweile nur noch drei im Rennen. Gegenüber der Berliner Morgenpost meldete sich der Sprecher eines der ausgeschiedenen Unternehmen zu Wort und erklärte: "Die Vorstellungen des Senats sind derart unterirdisch, dass man weinen möchte." Auch der Vorstandsvorsitzende der Wall AG, ein Unternehmen für Außenwerbung, das einen Großteil der Werbeflächen – beispielsweise an Tram-Haltestationen - in Berlin verwaltet, zeigt sich verständnislos ob der Probleme. "Wir können absolut nicht verstehen, warum es in Berlin bis heute kein öffentliches WLAN-Angebot gibt, das durch Werbung gegenfinanziert ist." Die Wall AG unterhält bereits seit Jahren ein öffentlich zugängliches WLAN-Netz im Bereich des Kurfürstendamms.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Filesharing: BGH entschärft die Störerhaftung jetzt weitgehend
Beitrag von: SiLæncer am 04 Juni, 2014, 21:05
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die so genannte Störerhaftung, die bei Urheberrechtsverletzungen via Filesharing immer wieder zu Abmahnungen gegen Anschluss-Inhaber führte, deutlich entschärft. Erst die nun vorliegende Urteilsbegründung macht dies im Detail deutlich.
Die mündliche Urteilsverkündung fand bereits im Januar statt. Damals wurde bereits klar, dass Eltern nicht zur Verantwortung gezogen werden können, wenn ihre volljährigen Kinder über ihren Internet-Anschluss Urheberrechts-Verletzungen begehen - zumindest sofern sie keine triftigen Anhaltspunkte für ein solches Vergehen haben.

In der nun vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung geht der BGH sogar noch deutlich weiter über den Rahmen der Familie hinaus. Damit steht nun eine Grundsatzentscheidung in höchster Instanz im Raum, die Filesharing-Abmahnungen dann doch in sehr vielen Fällen anfechtbar macht.

Keine Verantwortung für Dritte

Wörtlich heißt es in dem Urteil: "Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, ist eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers nicht begründet, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Internetanschluss zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nicht hinreichend gesichert war oder bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde."

Nach Einschätzung des auf Internet-Recht spezialisierten Rechtsanwalts Christian Solmecke bedeutet dies, dass ein Anschlussinhaber bei entsprechenden Vorwürfen lediglich glaubhaft erklären muss, dass er die Anbindung nicht allein nutzt. Dies dürfte nicht nur in Familien zu erheblich weniger Problemen führen, sondern vor allem auch in Wohngemeinschaften. Problematisch könnte es aufgrund anderslautender Rechtssprechung allerdings weiterhin sein, wenn kein ausreichend gesichertes beziehungsweise offenes WLAN betrieben wird.

Gänzlich aus dem Schneider sind Anschlussinhaber damit aber nicht, denn das BGH Urteil verpflichtet diese im Falle des Falles zu eigenen Nachforschungen in zumutbaren Rahmen, um den eigentlichen Täter ausfindig zu machen. Dies dürfte sich laut Solmecke aber wohl darauf beschränken lassen, dass man die Personen, die zum fraglichen Zeitpunkt den Anschluss genutzt haben könnten, befragt. "Je länger die vermeintliche Urheberrechtsverletzung her ist, desto weniger wird es zumutbar sein, konkrete Nachforschungen zu verlangen", so der Anwalt.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: eco-Verband fordert endlich Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber
Beitrag von: SiLæncer am 04 November, 2014, 19:32
Die Internetwirtschaft will WLAN-Betreiber endlich vom Damoklesschwert Störerhaftung befreien. Das Thema steht auf der Digitalen Agenda, aber eilig hat es die Bundesregierung nicht.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) drängt auf mehr Rechtssicherheit für die Betreiber offener WLANs. Die bisher unklaren gesetzlichen Regelungen sind nach Ansicht des Verbands Hauptursache, dass Deutschland bei öffentlichen Funknetzen im internationalen Vergleich zurückfällt. "Wir haben hier sehr, sehr wenige offene WLANs", sagte eco-Vorstand Klaus Landefeld am Dienstag in Berlin. Nach einer Erhebung des eco-Verbands sind in Deutschland nur rund 15.000 von knapp 1 Million Hotspots frei zugänglich. "Das liegt natürlich an den erheblichen Haftungsrisiken, die die Betreiber haben."

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/eco-Verband-fordert-endlich-Rechtssicherheit-fuer-WLAN-Betreiber-2442256.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: "Weniger Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber - aber nicht für alle"
Beitrag von: SiLæncer am 21 Februar, 2015, 16:08
Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet an einem Gesetzentwurf, um mehr Rechtssicherheit für Hotspot-Anbieter zu schaffen - allerdings mit entscheidenenden Einschränkungen. Für Freifunker könnten die Regelungen das Aus bedeuten.

Wirtschaftsverbände und der Bundesrat sehen die Bundesregierung bei der WLAN-Störerhaftung seit Langem am Zug. Jetzt möchte das federführende Bundeswirtschaftsministerium endlich Nägel mit Köpfen machen und zumindest ausgewählte WLAN-Betreiber vom Damoklesschwert der Störerhaftung befreien. So arbeitet das Haus von Sigmar Gabriel (SPD) an einem Gesetzentwurf, wonach spezielle Hotspot-Anbieter ausdrücklich die gleichen Haftungsfreistellungen genießen sollen wie gängige Internetprovider.

Anmeldung und Überprüfung

Mit dem Vorstoß soll der einschlägige Paragraph 8 Telemediengesetz (TMG) entsprechend geändert werden, berichtet "Spiegel Online". Die Privilegien sollen demnach aber nur gelten, wenn Betreiber drahtloser Netzwerke "zumutbare Maßnahmen" ergreifen, um Missbrauch etwa durch Copyright-Verstöße zu verhindern. Hotspot-Anbieter müssten "in der Regel durch Verschlüsselung" oder vergleichbare Instrumente sicherstellen, dass sich "außenstehende Dritte" keinen unberechtigten Zugriff auf ein Funknetz verschafften.

Im Kern geht es dem Wirtschaftsressort folglich um eine Anmeldung, in deren Rahmen Nutzer zudem erklären müssten, während einer Sitzung "keine Rechtsverletzungen zu begehen". Noch als derzeit in Klammern gesetzte Option bringt das Wirtschaftsministerium eine zweite massive Einschränkung der Haftungsfreistellung ins Spiel: Anbieter, die einen Zugang nicht "anlässlich einer geschäftsmäßigen Tätigkeit oder als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellen", müssten demnach sogar den "Namen des Nutzers kennen". Private Hotspot-Anbieter könnten ihr Netz drahtlos also nur direkt Bekannten oder anderen Dritten erst nach einer Art Ausweiskontrolle öffnen.

Aus für Freifunker?

Nicht vereinbar mit den geplanten Auflagen wäre das Modell der Freifunker, die mehr oder weniger in privaten Eigeninitiativen offene Funknetze hochziehen und dabei auf eine Registrierung oder Belehrung der Nutzer verzichten. Ein Berliner Amtsgericht hat vor Kurzem entschieden, dass sich Freifunker trotzdem auf das Providerprivileg berufen können, und so eine Filesharing-Abmahnung abgewehrt. Mit der vom Wirtschaftsministerium geplanten Änderung, die noch mit den anderen Ressorts der Bundesregierung und dem Bundestag abgestimmt werden muss, wären solche Urteile wohl Geschichte.

Prinzipiell hatte sich Schwarz-Rot schon in der Koalitionsvereinbarung darauf verständigt, das Haftungsrisiko für Anbieter offener Funknetze zu senken. Einzelheiten blieben aber lange vage. Die Opposition brachte daher im November eine eigene Initiative in den Bundestag ein, um das Haftungsprivileg für Provider auf gewerbliche und private Hotspot-Betreiber auszudehnen. Dies erschien Vertretern der CDU/CSU-Fraktion aber als "zu simpel": einen Freifahrtschein für Urheberrechtsverletzer dürfe es nicht geben.

Verschärfung für Sharehoster

Mit der neuen Initiative will das Wirtschaftsressort auch ein weiteres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag aufgreifen und die Haftung von Sharehostern verschärfen. Paragraph 10 TMG möchte das Ministerium dazu so ändern, dass die generelle Haftungsfreistellung für "besonders gefahrgeneigte Dienste" aufgehoben wird.

Darunter fasst der Entwurf etwa Anbieter, bei denen weit überwiegend Inhalte rechtswidrig gespeichert oder verwendet werden. Nicht mehr privilegiert sein sollen auch Filehoster oder Cloud-Dienste, die "durch eigene Maßnahmen gezielt die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung" fördern, mit der "Nichtverfolgbarkeit bei Rechtsverstößen" werben oder keine Möglichkeit bieten, illegale Inhalte "durch Berechtigte entfernen zu lassen".

Quelle : www.heise.de
Titel: Freifunker kritisieren Gesetzvorschlag zur Störerhaftung
Beitrag von: SiLæncer am 07 März, 2015, 09:23
Der Verein Freie Netze befürchtet, dass die Vorschläge zur Neuregelung der Störerhaftung öffentliche WLAN-Zugänge unnötig beschränken: Dem Entwurf mangele es an Klarheit, Praxisnähe und Sachverstand.

Die Freifunk-Community und der Verein Freie Netze e.V. wenden sich deutlich gegen die Vorschläge zur Neuregelung der Störerhaftung: Die Vorschläge führen danach weder zu der angestrebten Rechtssicherheit, noch seien sie praktisch umsetzbar und führen auch nicht zu mehr öffentlich zugänglichen WLAN-Zugängen. Sollte der Entwurf als Gesetz verabschiedet werden, befürchten die Freifunker eine weitere Verschlechterung der aktuellen Situation.

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Freifunker-kritisieren-Gesetzvorschlag-zur-Stoererhaftung-2569735.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: WLAN-Gesetz: Private sollen Hotspots nur mit Bekannten teilen dürfen
Beitrag von: SiLæncer am 12 März, 2015, 15:30
Das Bundeswirtschaftsministerium hat seinen Gesetzesentwurf veröffentlicht, mit dem es mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen will. Das ist nicht gelungen, meint die Internetwirtschaft.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am Donnerstag seinen Gesetzentwurf ins Netz gestellt, der für Betreiber öffentlicher WLANs für mehr Klarheit in der Haftungsfreiheit sorgen soll. Die schon im schwarz-roten Koalitionsvertrag gewünschten Haftungsprivilegien sollen jedoch an umfangreiche Bedingungen geknüpft werden.

Um für eventuelle Verstöße nicht haftbar gemacht werden zu können, sollen geschäftsmäßige WLAN-Betreiber oder öffentliche Einrichtungen dem Entwurf zufolge "zumutbare Maßnahmen" ergreifen, um etwa einen Urheberrechtsverstoß zu verhindern. Dazu zählt das Ministerium insbesondere "anerkannte Verschlüsselungsverfahren" gegen einen unberechtigten WLAN-Zugang. Vom Nutzer müssen die Anbieter eine Erklärung einholen, dass er "keine Rechtsverletzungen" begeht.

Bundesregierung bleibt hart

"Sonstige" Hotspot-Betreiber – also Privatpersonen oder Initiativen wie Freifunk – sollen nur von der Haftung freigestellt werden, wenn sie die Nutzer ihrer Netze namentlich kennen. Dieser geplante Absatz 5 in Paragraph 8 Telemediengesetz (TMG), der eine anonyme WLAN-Nutzung nicht von der Störerhaftung ausnimmt, stand in einem ersten Referentenentwurf vom Februar noch in Klammern. Jetzt steht fest, dass die Bundesregierung an dieser weitgehenden Einschränkung festhalten will. Die Klausel beißt sich aber mit Paragraph 13 TMG: Danach haben Diensteanbieter die Inanspruchnahme von Telemedien und ihre Bezahlung "anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist".

Mit der neuen Initiative will das Wirtschaftsressort auch eine weitere Zusage aus der Koalitionsvereinbarung aufgreifen und die Haftung von Sharehostern verschärfen. Paragraph 10 TMG soll dazu so geändert werden, dass die generelle Haftungsfreistellung für "besonders gefahrgeneigte Dienste" aufgehoben wird. Darunter fasst der Entwurf etwa Anbieter, bei denen "weit überwiegend" Inhalte rechtswidrig gespeichert oder verwendet werden. Nicht mehr privilegiert sein sollen auch Filehoster oder Cloud-Dienste, die "durch eigene Maßnahmen gezielt die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung" fördern oder keine Möglichkeit bieten, illegale Inhalte "durch Berechtigte entfernen zu lassen".

Bürokratischer Aufwand

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) sieht noch "erheblichen Nachbesserungsbedarf". Zwar begrüßt der Verband die Klarstellung, dass WLAN-Betreiber auch Zugangsanbieter im Sinne des Telemediengesetzes sind. Doch anstatt eine einfache Bereitstellung von Funknetzen zu ermöglichen und die Rechtsunsicherheit zu beseitige, schaffe die Regierung bürokratischen Aufwand und ein neues Haftungsrisiko für die WLAN-Betreiber. "Der Gesetzentwurf bleibt leider hinter unseren Erwartungen zurück", bilanziert eco-Vorstand Oliver Süme und kritisiert besonders die Neuregelung für Hoster. "Es ist völlig unklar, was unter dem neu eingeführten Begriff sogenannter 'gefahrengeneigter Dienste' zu verstehen ist."

Auch der Verein Digitale Gesellschaft, der einen Alternativvorschlag erstellt hatte und dafür auch die Opposition begeistern konnte, kritisiert den Entwurf von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD): "Statt rechtssicherer Bedingungen für freie Funknetze" wolle Gabriel "neue Hürden für eine flächendeckende Versorgung mit offenem WLAN" schaffen. Privaten Betreibern würden praktisch unerfüllbare Pflichten auferlegt, so dass sie wohl auch künftig ihre Funknetze nicht für die Allgemeinheit öffneten. Zuvor hatte die Freifunk-Bewegung das erste Papier des Ressorts scharf kritisiert.

Offenes Netz bei Dobrindt

Fast zeitgleich hat das benachbarte Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur an der Invalidenstraße in Berlin einen kostenlosen Hotspot mit der Kennung "OpenWLAN BMVI" und 50 MBit/s bereitgestellt. "Mit einem Klick ist man drin, für die Anmeldung der Nutzer ist keine Registrierung nötig", verkündet das Haus von Alexander Dobrindt (CSU). Auf die ins Spiel gebrachten "zumutbaren Maßnahmen", um sicher von der Störerhaftung freigestellt zu werden, verzichtet das Verkehrsressort so. "Wir sind aber trotzdem rechtlich abgesichert", erklärte ein Sprecher des Hauses gegenüber heise online. Der Service werde von einer kleinen Berliner Telekommunikationsfirma betrieben, für die andere Verpflichtungen gälten.

Quelle : www.heise.de



 :O Schwachsinn 5
Titel: STÖRERHAFTUNG: Regierung versteht WLAN-Verschlüsselung nicht
Beitrag von: SiLæncer am 08 April, 2015, 16:26
Das Wirtschaftsministerium erklärt ausführlich das geplante Gesetz zur Abschaffung der Störerhaftung - wobei deutlich wird, dass einige Regelungen nur vorgeschoben sind und WLAN-Hotspots durch Freifunker und Private verhindert werden sollen.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat mit einem ausführlichen Frage- und Antwortkatalog auf die Kritik am Gesetzentwurf zur Störerhaftung reagiert. Allerdings machen die Erläuterungen der Regierung klar: Die geplanten Regelungen sind teilweise in sich widersprüchlich und können die damit vorgesehenen Ziele nicht erfüllen. Das gilt für die Verschlüsselungspflicht von WLAN-Betreibern und die Frage, wer einen WLAN-Hotspot "geschäftsmäßig" betreibt. Die Freifunker sehen ihre Kritik daher bestätigt.

Das Wirtschaftsministerium begründet die Pflicht zur Verschlüsselung unter anderem damit, dass diese "vor allem dem Interesse des WLAN-Betreibers selbst" diene. "Sie verhindert, dass Unbefugte über seinen Internet-Zugang surfen und auf seine Dateien zugreifen können. Darüber hinaus dient die Verschlüsselung dem Schutz des Kommunikationsgeheimnisses", heißt es in Punkt 5 der FAQ. Eine Argumentation, die wenig schlüssig ist und bei der das Ministerium nach Ansicht der Freifunker zwei grundlegend verschiedene Dinge vermischt: IT-Sicherheit und die Frage der Haftung.

Verschlüsselung kein Schutz vor Ausspähung

Denn die Verschlüsselung verhindert zunächst, dass überhaupt jemand Fremdes das WLAN nutzen kann. Das dient derzeit zwar der Rechtssicherheit, denn der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2010 privaten Anschlussinhabern eine Pflicht zur Verschlüsselung auferlegt. Doch der Gesetzentwurf soll schließlich eine breiteres Angebot für "geschäftsmäßig" betriebene WLAN-Hotspots ermöglichen, die nun die Pflichten erfüllen sollen, die der BGH lediglich für private Anbieter aufgestellt hat. Freifunker können sich hingegen nach einem Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg bereits jetzt auf das Providerprivileg berufen - ohne Verschlüsselung. Das Ministerium bügelt dieses Urteil aber in Punkt 11 mit dem Verweis ab, es handele sich um eine von vielen "uneinheitlichen untergerichtlichen Entscheidungen".

Da solche "geschäftsmäßigen" Betreiber das WLAN-Passwort offensiv verbreiten werden, ist der Kreis der Befugten ohnehin kaum einzuschränken. Unsinnig ist zudem die Behauptung, dass diese Befugten mit Hilfe des Passwortes auf die Daten des Betreibers zugreifen können. Wer ein öffentliches WLAN anbietet, sollte auf andere Weise dafür sorgen, dass seine privaten Daten vor dem Zugriff über das Funknetz geschützt sind. Moderne Router wie die Fritzbox bieten dazu beispielsweise einen Gastzugang an, der ein zusätzliches Funknetz mit separaten Sicherheitseinstellungen zur Verfügung stellt. Zudem weist Netzpolitik.org zu Recht darauf hin, dass die Verschlüsselung dann keinen Schutz des Kommunikationsgeheimnisses biete, wenn der Schlüssel bekannt ist. Abhörsicherheit erreicht dann nur die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Kommunikation vom Rechner aus.

Freifunker sind "geschäftsmäßige Anbieter"

An mehreren Stellen geht das Ministerium in den FAQ auf die Situation der Freifunker ein. "Ob ein Freifunkverein privater oder geschäftsmäßiger WLAN-Anbieter ist, kommt auf den Einzelfall an", heißt es in Punkt 2. Über die Art der Betätigung könnte unter anderem die Satzung Aufschluss geben. Das Ministerium geht aber davon aus, "dass Freifunker ihr WLAN in der Regel wiederholt und auf Dauer zur Verfügung stellen, also geschäftsmäßig tätig sind". Folgt man der Argumentation der Regierung, könnten auch Privatpersonen sich darauf berufen, ihr WLAN geschäftsmäßig zu betreiben. Ausschlaggebendes Kriterium ist demnach eine "nachhaltige Tätigkeit", die "auf Wiederholung gerichtet und auf eine gewisse Dauer angelegt ist". Als nicht geschäftsmäßig gelte hingegen die "nur gelegentliche private Betätigung". Unklar dürfte dabei aber sein, wie diese "nachhaltige Tätigkeit" nachgewiesen wird.

Wer demnach als Privatperson sein WLAN dauerhaft zur Verfügung stellt, müsste nicht die zusätzliche Auflage erfüllen und die Namen der Nutzer kennen. Allerdings versichert das Ministerium mehrfach, dass die Namen weder protokolliert, registriert oder anderweitig erfasst werden müssten. "Private WLAN-Anbieter müssen im Zeitpunkt der WLAN-Überlassung nur den Namen des Nutzers kennen. Dies dürfte im privaten Umfeld regelmäßig der Fall sein", heißt es in Punkt 1. Wie eine solche Kenntnis in einem möglichen Gerichtsverfahren nachgewiesen werden kann, erwähnt das Ministerium jedoch nicht. Letztlich müsste sich der private Anbieter wohl doch die Namen der WLAN-Nutzer notieren, um deren Kenntnis "im Zeitpunkt der WLAN-Überlassung" nachweisen zu können.

Schutz des geistigen Eigentums als Grund

Das Ministerium begründet die Auflagen für WLAN-Betreiber damit, das Recht am geistigen Eigentum durchsetzen zu wollen. "Die vollständige Abschaffung der Störerhaftung hieße, dass jeder über das WLAN eines anderen ins Internet gehen, auf dessen Daten zugreifen und Urheberrechtsverletzungen oder Straftaten begehen könnte", heißt es in Punkt 10. Diese Argumentation lassen die Freifunker jedoch nicht gelten. "Es bleibt aber unklar, wie denn mit den von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen das Interesse der Inhaber von Urheberrechten und der Strafverfolgung geschützt wird. Wie sollen denn mit den Maßnahmen Rechtsverletzungen verhindert oder verfolgt werden?", fragt der Jurist und IT-Experte Reto Mantz. In der Tat gibt es genügend Möglichkeiten, als nicht registrierter Nutzer über ein verschlüsseltes WLAN urheberrechtlich geschützte Daten herunterzuladen.

Nach Ansicht von Mantz zielt der Entwurf "auf ein Weniger an WLAN-Nutzung ab, weil über WLANs Rechtsverletzungen begangen werden könnten". Das Gesetz werde zu einem WLAN-Sterben führen, wenn es nicht einfach ignoriert oder umgangen werde, schreibt Mantz. Es sei daher besser, dass es nicht komme.

Ob der Entwurf in dieser Form vom Kabinett beschlossen wird und anschließend den Bundestag passiert, ist aber noch nicht sicher. Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) twitterte am Dienstag: "Für freies WLAN braucht es ein Ende der Störerhaftung. Wir setzen uns in Berlin dafür ein." Der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil antwortete darauf nur knapp: "Überzeugt das Innenministerium!" Bleibt die Bundesregierung bei ihrem Entwurf, sollte sie ihn aber zumindest mit überzeugenderen Argumenten begründen.

Quelle : www.golem.de
Titel: Unitymedia: Bis Jahresende Gratis-WLAN in 100 Städten
Beitrag von: SiLæncer am 17 Juli, 2015, 14:43
Kabelnetzbetreiber Unitymedia will die 100 größten Städte in Hessen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen mit Hotspots ausstatten. Den Auftakt macht Düsseldorf, wo es allerdings schon Alternativen wie den Freifunk gibt.

Die 100 größten Städte in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg sollen bis Jahresende mit kostenlosem WLAN versorgt werden. Das hat der Kabelnetzbetreiber Unitymedia am Freitag in Düsseldorf bestätigt. Dies seien Städte ab etwa 50.000 Einwohnern. Rund 1000 Hotspots sollen in stark frequentierten Zonen in Betrieb gehen.

Als erste Stadt ist Düsseldorf am Start. Dort werden am 3. August 33 Unitymedia-Hotspots zur Verfügung gestellt. Pro Nutzer stehen 100 MB Datenkapazität mit einer Geschwindigkeit von 10 Mbit/s pro Tag zur Verfügung, danach wird auf 64 Kbit/s gedrosselt. Für die Nutzung sei eine einmalige Registrierung erforderlich.

Allerdings gibt es in Düsseldorf bereits Alternativen dazu: Der Außenwerber Wall AG bietet 52 Hotspots mit kostenlosem WLAN an. Wer keine kommerziellen Anbieter mag, kann auch auf das kostenlose WLAN der örtlichen Freifunk-Initiative zugreifen. Laut Angaben der Freifunker stehen aktuell 200 Hotspots in der Stadt zur Verfügung, eine Registrierung zur Nutzung ist nicht nötig.

Quelle : www.heise.de
Titel: Im Bundesrat formiert sich Widerstand gegen das WLAN-Gesetz
Beitrag von: SiLæncer am 31 Oktober, 2015, 15:39
Ausschüsse der Länderkammer fordern, Hotspot-Anbieter grundsätzlich von der Störerhaftung auszuschließen. Gestrichen werden soll ihnen zufolge ferner eine Klausel, die "gefahrgeneigte Dienste" speziell in die Verantwortung nehmen will.

Der Bundesrat wird sich kommende Woche voraussichtlich dafür aussprechen, den umstrittenen WLAN-Gesetzentwurf der Bundesregierung in Kernpunkten zu korrigieren. So fordern der Wirtschafts-, der Rechts- und der Kulturausschuss der Länderkammer, Hotspot-Betreiber ganz vom Damoklesschwert der Störerhaftung zu befreien. Diese dürften nicht verpflichtet werden, Sicherungsmaßnahmen wie eine Routerverschlüsselung vorzunehmen und Nutzer zum Einwilligen in Vertragsbedingungen zu verdonnern.

Eine entsprechende Initiative hatte der thüringische Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) Anfang der Woche angekündigt. Die Mitglieder der Ausschüsse begründen ihre Initiative damit, dass die Bundesregierung unbestimmte Rechtsbegriffe einführe, die weiterhin durch die Gerichte ausgelegt werden müssten. So werde die derzeitige Rechtslage nicht verbessert und das Ziel nicht erreicht, mehr öffentlichen WLAN-Zugängen den Boden zu bereiten. Dagegen seien nachteilige Auswirkungen auf die Strafverfolgung genauso wenig zu erwarten wie eine Zunahme von Urheberrechtsverletzungen, denn die Bedeutung von Filesharing sei gesunken.

Die Störerhaftung soll den drei Gremien zufolge nur für den Fall nicht ausgeschlossen werden, wenn ein Diensteanbieter absichtlich mit einem Nutzer zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen. Eine solche Kooperation sei nicht schutzwürdig.

Der Wirtschafts- und der Kulturausschuss empfehlen zudem, die umstrittene "Vermutungsregel" zu streichen. Mit dieser Klausel will die Bundesregierung die Haftung für "gefahrgeneigte Dienste" wie Filehoster oder Cloud-Dienste generell verschärfen, was die Internetwirtschaft scharf kritisiert. Die Fachpolitiker der Länder befürchten, dass sich der Ansatz negativ auf die Medienvielfalt und die Meinungsfreiheit auswirken könnte.

Der Bundesrat stimmt am kommenden Freitag über seine Stellungnahme zu dem Gesetzesvorhaben ab. Ganz verhindern kann er dieses nicht, falls der Bundestag sein Plädoyer nicht berücksichtigen sollte, aber zumindest ausbremsen.

Quelle : www.heise.de
Titel: WLAN-Gesetz: Netzpolitiker der Koalition offen für Änderungen
Beitrag von: SiLæncer am 03 Dezember, 2015, 19:04
Kompromiss auf der Zielgerade? Kurz vor der ersten Lesung des umstrittenen WLAN-Gesetzes gehen zumindest die Netzpolitiker der Koalitionsfraktionen auf einige Forderungen der Kritiker ein.

In den Streit um das heftig kritisierte WLAN-Gesetz der schwarz-roten Regierungskoalition kommt Bewegung: Nachdem Netzaktivisten, die Bundestagsopposition, zahlreiche Wirtschaftsverbände und zuletzt auch der Bundesrat sowie die EU-Kommission gegen den Entwurf des neuen Telemediengesetzes Sturm gelaufen waren, signalisierten am Donnerstag zumindest die Netzpolitiker von SPD und CDU/CSU Verhandlungsbereitschaft.

“Noch nicht in Stein gemeißelt”

"Wir wollen das Potenzial von freien WLAN-Netzen heben, und das wird mit dem aktuellen Gesetzesentwurf nicht erfüllt. Da muss es zu Verbesserungen kommen", sagte der netzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lars Klingbeil, der TextilWirtschaft (dfv Mediengruppe). Auch sein netzpolitischer Kollege von der Unionsfraktion, Thomas Jarzombek, argumentierte in diese Richtung: "Natürlich wird an dem Gesetz noch gearbeitet", teilte er der Fachzeitschrift mit. "Wir werden uns bestimmte Teile noch einmal genau angucken. Das ist noch nicht in Stein gemeißelt."

Der aktuelle Entwurf steht am Donnerstagabend auf der Tagesordnung des Bundestages und soll zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden. In dem vorliegenden Gesetzesentwurf werden die Betreiber von Drahtlosnetzen, die ihr WLAN für die Öffentlichkeit anbieten möchten, verpflichtet, ihre Netze gegen unberechtigte Zugriffe zu sichern. Außerdem müssen die Nutzer eine Erklärung abgeben, dass sie den Hotspot nicht für Rechtsverstöße nutzen. Die Hotspot-Betreiber laufen sonst Gefahr, für Rechtsverletzungen der Anwender zu haften. Mit diesen Einschränkungen wollte die Bundesregierung verhindern, dass offene WLAN-Netze zu Einfallstoren für anonyme Kriminalität und Urheberrechtsverletzungen im Internet werden.

“Praxisferner” Entwurf

Insbesondere die Anmeldepflicht für Nutzer wird von Kritikern als praxisfern bezeichnet. Klingbeil sieht das auch so: "Einfach das Netz anklicken und man ist drin. Das ist meine Idealvorstellung", sagte er der TextilWirtschaft. Der SPD-Netzpolitiker will in den kommenden Wochen Gespräche mit den Abgeordneten der Union führen, um Nachbesserungen zu beschließen. Jarzombek, der ebenfalls noch Prüfbedarf sieht, ist dazu grundsätzlich bereit. Es dürfe nicht zu einer Registrierungspflicht kommen, sagte der CDU-Netzpolitiker der dpa.

Der Gesetzesentwurf war zuvor auf harsche Kritik von Netzaktivisten gestoßen: "Der Kabinettsentwurf zur WLAN-Störerhaftung verspielt digitale Chancen zugunsten einer kruden Sicherheitsesoterik", erklärte etwa Volker Tripp, politischer Referent des Vereins Digitale Gesellschaft.

Quelle : www.heise.de
Titel: Störerhaftung: Massive Kritik am WLAN-Gesetzentwurf der Regierung
Beitrag von: SiLæncer am 04 Dezember, 2015, 18:37
Die Opposition warnte zur 1. Lesung des Entwurfs des Bundeskabinetts für mehr Rechtssicherheit von Hotspot-Anbietern vor einem netzpolitischen Rückschritt. Auch die Koalition sieht Korrekturbedarf, wobei die Richtung aber vage bleibt.

Die Bundesregierung hat sich mit ihrem Vorhaben, WLAN-Anbieter nur unter bestimmten Umständen von der Störerhaftung zu befreien, im Bundestag keine Freunde gemacht. Vertreter aller Fraktionen machten zur 1. Lesung des Gesetzentwurfs am Donnerstagabend deutlich, dass dieser korrigiert werden müsse. Zu einem echten Schlagabtausch kam es aber nicht, da die Reden wegen der vorgerückten Stunde nur zu Protokoll gegeben wurden.

Steine auf dem Weg zu offenen Funknetzen

Die Linke Halina Wawzyniak appellierte an Schwarz-Rot, den vom Bundesgerichtshof (BGH) fabrizierten "Unsinn" der Fremdhaftung endlich komplett abzuschaffen. Erfreut seien allein große Anbieter wie die Deutsche Telekom, "die nun ihre teuren Produkte schön verkaufen können", ärgerte sich Wawzyniak. Schließlich würden insbesondere Privatpersonen von den vorgesehenen Auflagen für offene drahtlose Netzwerke verunsichert. Besonders schlimm sei, dass die Regierung Freifunkern, die gerade etwa Flüchtlingsheime mit dringend benötigtem Internet per WLAN versorgten, noch mehr Steine in den Weg legen wolle. Wawzyniak empfahl der Koalition, den bislang von ihr abgelehnten Vorschlag der Opposition zu dem Thema zu lesen.

Die Regierung wolle offenbar nur dafür sorgen, "dass es bald weniger statt mehr offene Funknetze gibt", monierte Grünen-Netzexperte Konstantin von Notz. Damit habe sie sich heillos im "Neuland" verlaufen und drohe offen gegen EU-Recht sowie eventuell auch gegen das Grundgesetz zu verstoßen.

"Wir müssen nacharbeiten"

Hansjörg Durz meldete für die CDU/CSU-Fraktion noch "intensiven Diskussionsbedarf" an. Es werde zu berücksichtigen sein, ob der angestrebte Zweck tatsächlich erfüllt werde und ob legale Geschäftsmodelle beeinträchtigt würden. Die Union wolle "die Auswirkungen auf sämtliche Dienste der Branche unter die Lupe nehmen" und für ein "ausgewogenes System an Verantwortlichkeiten" sorgen. Dabei sei auch das BGH-Urteil zu Websperren einzubeziehen.

"Wir müssen nacharbeiten", ergänzte der CDU-Abgeordnete Axel Knoerig. Öffentliche WLAN-Angebote sollten praktikabel sein, aber auch Datensicherheit und Urheberrechtsschutz berücksichtigen. Zudem seien "bereits getätigte Investitionen unserer Wirtschaft" in solche Systeme zu sichern. Auch sollten Sicherheitsbehörden für Ermittlungen zugreifen können.

"Betreiber von öffentlichen WLANs dürfen künftig nicht mehr für fremde Rechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden", forderte Marcus Held von der SPD-Fraktion. "Die zahlreichen Freifunkinitiativen dürfen wir nicht im Regen stehen lassen." Die Störerhaftung müsse daher endlich abgeschafft werden. Der SPD-Netzexperte Lars Klingbeil hofft, auch den Koalitionspartner davon überzeugen zu können, "dass die Ängste vor offenen WLAN-Netzen unbegründet sind" und es "dadurch nicht zu massenhaften Urheberrechtsverletzungen kommt".

Bedenken der EU-Kommission, Kritik von Freifunkern

Die EU-Kommission hat in einer ersten Analyse des Gesetzentwurfs zu bedenken gegeben, dass die vorgesehenen Pflichten für Hotspot-Betreiber sowie die geplante verschärfte Haftung für "gefahrgeneigte Dienste" gegen die E-Commerce-Richtlinie verstoßen könnten. Zudem würden die Anbieter in ihrer Berufsfreiheit beschränkt, heißt es in dem Papier, das Netzpolitik.org im Wortlaut veröffentlicht hat. Dies sei mit der europäischen Grundrechte-Charta nicht vereinbar.

Der Förderverein freie Netzwerke beklagte, dass der Entwurf im Gegensatz zu den im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Zielen nicht zu mehr Rechtssicherheit für Funknetzwerke führen und Deutschland bei der Digitalisierung weiter ausbremsen werde. Selbst Urheberrechtsverletzungen wären damit nicht besser verfolgbar.

Quelle : www.heise.de
Titel: Störerhaftung: EuGH mischt in Freifunker-Verfahren mit
Beitrag von: SiLæncer am 09 Dezember, 2015, 16:51
Ein Münchner Freifunker wehrt sich dagegen, für eine über sein offenes WLAN begangene Rechtsverletzung verantwortlich gemacht zu werden. Der Fall mit Tragweite beschäftigt auch den Europäischen Gerichtshof.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg beschäftigt sich mit der Haftungsfrage für Betreiber öffentlicher Funknetze (Az. C-484/14). Anlass ist ein Verfahren vor dem Münchner Landgericht, in dem sich Freifunker und Pirat Tobias McFadden gegen Ansprüche von Sony Music wehrt. Die Musikfirma fordert 800 Euro von dem Veranstaltungstechniker, weil jemand über dessen offenes WLAN illegal ein Musikstück heruntergeladen haben soll. McFadden hat gegen diese Forderung von Sony Music geklagt.

Grundsätzliche Bedeutung

Die Richter in dem Münchner Verfahren haben den EuGH eingeschaltet, um den europäischen Rechtsrahmen zu klären. Das Landgericht geht davon aus, dass Dritte die Urheberrechtsverletzung begangen haben und will wissen, ob EU-Gesetze eine Verantwortlichkeit des WLAN-Betreibers ausschließen. Dem Verfahren wird grundsätzliche Bedeutung beigemessen, weshalb die Piratenpartei den Kläger finanziell unterstützt. Das Urteil des EuGH wird daher mit Spannung erwartet. Allerdings ist mit der Entscheidung erst in einigen Monaten zu rechnen.

In der mündlichen Verhandlung am Mittwoch sprachen sich McFaddens Anwälte entschieden gegen die sogenannte Störerhaftung aus. Wenn WLAN-Hotspots generell zwangsweise verschlüsselt werden müssten, hätte dies zur Folge, “dass sich jegliches öffentliches WLAN in öffentlichen Einrichtungen, Geschäftszentren, Beherbergungsbetrieben, Gaststätten, Museen in ein privates WLAN verwandeln würde”.

Übertriebene Maßnahmen

Es sei auch nicht angemessen, Anbieter eines Hotspots zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen zu verurteilen und ihnen die Wahl der Mittel zu überlassen. Im Zweifelsfall würde der WLAN-Diensteanbieter übertriebene Maßnahmen ergreifen, um eine Haftung auszuschließen, was sich auf die Grundrechte des Nutzers im Hinblick auf den Datenschutz und die Informationsfreiheit negativ auswirke.

Unterdessen versucht die Bundesregierung, die für WLAN-Betreiber unsichere Rechtslage zu ändern. Der Entwurf sieht vor, dass Betreiber öffentlicher WLANs nicht näher definierte “zumutbare Maßnahmen” gegen Missbrauch ergreifen sollen, um unter Umständen in den Genuss des im Telemediengesetz (TMG) verankerten Haftungsprivilegs für Provider zu kommen. Laut Bundesregierung komme dafür etwa "die Verschlüsselung des Routers" oder "eine freiwillige Registrierung der Nutzer" in Betracht.

“Krude Sicherheitsesoterik”

Der Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium von Sigmar Gabriel (SPD) stößt allerdings vielerseits auf heftige Kritik, weil er aus Rücksichtnahme auf die Copyright-Lobby einen Spagat versuche, der zu weiteren Unsicherheiten führe. Kritiker fordern, Betreibern öffentlicher Funknetze ohne Wenn und Aber das Haftungsprivileg eines Providers zuzubilligen.

"Der Kabinettsentwurf zur WLAN-Störerhaftung verspielt digitale Chancen zugunsten einer kruden Sicherheitsesoterik", meint etwa Volker Tripp von der Digitalen Gesellschaft. Auch die Opposition, der Bundesrat und die EU-Kommission drängen auf Änderungen des Gesetzesentwurfs. Zuletzt hatten Netzpolitiker der Koalition signalisiert, dass man über Änderungen reden könnte. Ein klares Urteil des EuGH dürfte die Meinungsbildung der Politiker beeinflussen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Experten fordern umfangreiche Korrekturen am WLAN-Gesetzentwurf
Beitrag von: SiLæncer am 17 Dezember, 2015, 13:44
Fast alle Sachverständigen haben sich bei einer Anhörung gegen die geplanten Regeln zur Störerhaftung bei WLAN-Anbietern und "gefahrgeneigten Diensten" ausgesprochen. Die Initiative sei unpraktikabel und europarechtswidrig.

Experten ließen in einer Anhörung im Bundestag am Mittwoch kaum ein gutes Haar am umstrittenen Gesetzentwurf, mit dem die Bundesregierung das Telemediengesetz (TMG) ändern und Bedingungen für die Haftungsfreistellung für Hotspot-Betreiber aufstellt.

Die Bedeutung offener WLANs könne etwa für bestimmte Regionen und den Tourismus "kaum überschätzt werden", erläuterte der Berliner Richter Ulf Buermeyer. Die Initiative sei aber nicht geeignet, die bestehende Rechtsunsicherheit für entsprechende Anbieter zu beseitigen.

Zumutbare Sicherungsmaßnahmen

Laut dem Gesetzentwurf müssten Betreiber ihre Hotspots auf "zumutbare" Weise vor Rechtsverletzungen schützen, um in den Genuss des Haftungsprivilegs für Provider aus dem TMG zu kommen. Dafür könnte der Router verschlüsselt oder der Nutzer freiwillig registriert werden. WLAN-Anbieter müssten von ihren Nutzern zudem eine Erklärung einholen, dass diese keine Rechtsverletzungen begehen wollten. Eine solche "Vorschaltseite" mit einer "Rechtstreue-Erklärung" sei so gut wie unwirksam, meinte Buermeyer.

Andererseits würde die Vorschrift bei Freifunkern mit offenen Hotspots zumindest größere Programmierarbeiten erfordern. Letztlich gebe es in deren Netzen aber nur berechtige Nutzer, sodass es fraglich sei, ob diese Betreiber überhaupt privilegiert seien. Der Richter warnte daher deutlich davor, den Entwurf "Gesetz werden zu lassen".

Im stillen Kämmerlein

Andere Möglichkeiten, das Internet anonym zu nutzen, gebe es heute bereits viele, erläuterte Buermeyer. Schon im Mobilfunk entfalle letztlich eine Identifizierung, sodass offene WLAN-Knoten an diesem Punkt kaum mehr ins Gewicht fielen. Rechtswidrige Dinge im öffentlichem Raum zu tun, sei zudem deutlich gefährlicher als im stillen Kämmerlein zu handeln.

Erfahrungen zeigten auch, dass offene WLAN nicht spezifisch für Rechtsverletzungen genutzt werden. Buermeyer plädierte daher für den Vorschlag des Bundesrats, Hotspot-Anbieter weitgehender von der Störerhaftung freizustellen und keine zusätzlichen Sicherungen zu verlangen. Bei öffentlichen WLAN-Diensten bringe eine Verschlüsselung "aus Sicherheitssicht keinen Vorteil", konstatierte auch Dirk Häger vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Ein Zugangsschutz sei dort "nicht so relevant". Wer einen Hotspot zuhause betreibe, müsse diesen aber verschlüsseln und "fremde Leute außen vorhalten". In diesem Umfeld "einfach nur ein WLAN völlig ungesichert hinzustellen", sei auch nach dem TMG oder dem Telekommunikationsgesetz (TKG) verboten.

Störerhaftung abschaffen

Der Berliner Rechtsanwalt Niko Härting plädierte ebenfalls dafür, die Störerhaftung für Hotspot-Betreiber "voraussetzungslos abzuschaffen". Sonst werde sich WLAN im öffentlichen Raum nicht so entwickeln, wie das in anderen europäischen Ländern der Fall sei. Der von der Bundesregierung wohl gemeinte Passwortschutz werde auch nicht zum "glorreichen Rückgang von Rechtsverletzungen" führen.

Ulrich Meier von der Firma hotsplots, die Produkte für den WLAN-Betrieb anbietet, hatte nichts gegen den Gesetzentwurf einzuwenden. Der Hotspot-Ausbau komme hierzulande "sehr gut voran", auch wenn es wenig "freie" Funknetze ohne Verschlüsselung und Passwort gebe. Post von Abmahnanwälten habe das Unternehmen noch nie bekommen, nur Ermittler fragen an. Dabei sei es aber wohl nicht in erster Linie um Urheberrechtsverletzungen gegangen.

Anonymität "nicht ein Recht per se"

Der Göttinger Medien- und Telekommunikationsrechtler Gerald Spindler bezeichnete die Klausel zu den Sicherungsmaßnahmen weder als "sehr hilfreich" noch als "besonders schädlich". Er sei kein Freund der deutschen Störerhaftung, aber respektiere die geltende Rechtsprechung. Anonymität sei hierzulande "nicht ein Recht per se", erläuterte der Professor seine Linie zu Äußerungsmöglichkeiten im Netz ohne Klarnamen. Sie gehöre "abgewogen im Rahmen der Meinungsfreiheit und von Rechtsverletzungen". Dabei seien auch Schutzpflichten des Staates gegenüber Betroffenen zu beachten.

Spindler kritisierte, dass es derzeit keinerlei Anreize für Provider gebe, eine Rechtsverfolgung durchzusetzen. Einig waren sich alle Juristen vor Ort, dass der von der Regierung geplante Paragraph europarechtswidrig sei, wonach Filehoster, Cloud-Lösungen oder Anbieter pseudonymer oder anonymer Telemediendienste von vornherein als besonders "gefahrgeneigt" eingestuft und haftungsrechtlich nicht mehr privilegiert werden sollen. "Die Vorschrift regt die Phantasie des Anwalts auf Rechteinhaberseite an", gab Härting zu bedenken. Wenn ein Mandant sich etwa durch etwas gestört fühle, was auf einem Ärzteportal über ihn berichtet werde, könnte er damit den Betreiber des Bewertungsportals in Anspruch nehmen.

Deep Packet Inspection

Dies führe zu einem "ganz neuen Ansatz für alle, die mit der Störerhaftung nicht durchdringen." Ein Host-Provider käme damit nicht mehr umhin, die bei ihm gespeicherten Daten "konsequent zu überwachen", warnte Buermeyer. Dies sei auch mit dem Grundgesetz kaum zu vereinbaren. Nötig wäre, den gesamten Datenverkehr mit "Deep Packet Inspection" zu durchleuchten, ergänzte Volker Tripp vom Verein Digitale Gesellschaft. Ein Anbieter müsste im ganzen Internet prüfen, ob rechtswidrig Links auf die bei ihm vorgehaltenen Inhalte gesetzt würden.

Die geplanten "Vermutungstatbestände" seien so abstrakt und weit formuliert, "dass sie zu lange anhaltenden Rechtsstreitigkeiten zwischen Rechteinhabern und Zugangsprovidern führen", prophezeite der Kölner Rechtsanwalt Dieter Frey auf Basis eines von ihm erstellten Gutachtens. Er plädierte dafür, jetzt nur WLAN-Anbieter haftungsrechtlich mit großen Zugangsprovidern gleichzustellen und sonst das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu diesem Komplex abzuwarten, das nächstes Jahr ansteht.

Quelle : www.heise.de
Titel: "Regeln zur WLAN-Störerhaftung verfehlen Ziele komplett"
Beitrag von: SiLæncer am 07 Januar, 2016, 16:37
WLAN-Anbieter sollten nicht für Rechtsverletzung ihrer Nutzer haften, "auch nicht im Rahmen der Störerhaftung“, fordert der Arbeitskreis Urheberrecht der SPD in einem Positionspapier.

Die Kritik an den in einer Gesetzesnovelle geplanten Regeln zur WLAN-Störerhaftung reißt nicht ab. Diesmal kommt sie von innerhalb der großen Koalition – Mitglieder der SPD-Fraktion sehen den Entwurf als gänzlich unzureichend an. Die geschaffenen Rechtsbegriffe seien zu unbestimmt, die gewünschte Rechtssicherheit werde verfehlt und in Konsequenz werde damit eher von offenem WLAN abgeschreckt, lautet das Ergebnis eines siebenseitigen Papiers des SPD-Arbeitskreises Urheberrecht.

Auch die geplanten Regelungen zu "gefahrgeneigten Diensten“, die auf bewusst urheberrechtsverletzende Dienste abzielen, verfehlten ihren Zweck. Insgesamt würdigen die Autoren zwar die schwierige Kompromissfindung hinter dem Entwurf, drängen aber darauf, dass bestimmte Paragraphen des Entwurfs grundlegend überarbeitet werden. Das neue Telemediengesetz müsse klarstellen, dass "WLAN-Anbieter als Accessprovider nicht für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haften, auch nicht im Rahmen der Störerhaftung“.

Missbrauch unwahrscheinlich?

Hintergrund ist die aktuell auf Bundesebene laufende Novelle des Telemediengesetzes, die auch Regeln zur Störerhaftung enthält. Laut denen sollen auch künftig WLAN-Betreiber für Fehlverhalten ihrer Internetnutzer haften müssen. Nur wenn sie bestimmte technische Sicherungen verwenden, stehen sie nicht mehr in der Haftung – doch diese erfordern etwa größere Programmierarbeiten.

Außerdem sollen Nutzer einer Rechtstreueerklärung zustimmen. Die Rechteverletzung über Hotspots wird von Experten aber als eher unbedeutend eingestuft. Rechtswidrige Dinge im öffentlichem Raum zu tun sei deutlich gefährlicher als im stillen Kämmerlein zu handeln, meint der Berliner Richter Ulf Buermeyer. Dafür spricht auch ein seit 2012 laufender Versuch mit offenen Hotspots der Medienanstalt Berlin-Brandenburg, auf den in dem SPD-Papier verwiesen wird. Bei diesem sei es bislang noch zu keinem einzigem Missbrauchsfall durch die WLAN-Nutzer gekommen.

Bundesrat für Freistellung

Neben dem SPD-Arbeitskreis hatten bereits mehrere Experten in einer Bundestagsanhörung den Entwurf zerpflückt, auch die Opposition fand wenig Gutes darin. Es werde damit eher für weniger denn für mehr offenes WLAN gesorgt, befürchten viele. Kritik kam auch aus der Wirtschaft: Störerhaftung sei nicht kundenfreundlich und somit schlecht für den Einzelhandel, der WLAN anbieten wolle, hieß es kürzlich etwa vom Handelsverband Baden-Württemberg. Der Bundesrat hatte bereits im vergangenen November vorgeschlagen, Hotspot-Anbieter weitgehender von der Störerhaftung freizustellen und keine zusätzlichen Sicherungen zu verlangen.

Quelle : www.heise.de
Titel: WLAN und Störerhaftung: Die Fronten sind verhärtet
Beitrag von: SiLæncer am 15 April, 2016, 16:05
Die Koalition kommt bei der geplanten Reform des Telemediengesetzes nicht zu Potte. In der Regierung wächst offenbar der Widerstand gegen eine Vorschaltseite für Hotspots, doch die CDU/CSU-Fraktion will hier nicht locker lassen.

Vertreter der großen Koalition schieben sich gegenseitig die Schuld zu, warum es beim WLAN-Gesetz nicht vorangeht. "Es gibt keinen abgestimmten Text, wir warten auf die SPD", heißt es aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Aus SPD-Kreisen ist dagegen zu hören: "Die Union hält uns drei Stöckchen hin und erwartet, dass wir darüber springen."

Im Prinzip sind sich CDU/CSU und SPD einig, dass die Anbieter offener Funknetze von der Störerhaftung befreit werden sollen. Umkämpft bleibt aber, wie weit der Gesetzgeber dabei gehen soll. Die von der Bundesregierung vorgesehene Pflicht für Hotspot-Betreiber, Sicherungen wie eine Routerverschlüsselung einzubauen, ist zwar so gut wie vom Tisch. CDU/CSU drängen aber weiter darauf, dass Nutzer zumindest über eine Vorschaltseite in Vertragsbedingungen einwilligen müssten, um insbesondere Urheberrechtsverletzungen einzudämmen. Alles andere sei nicht mit der EU-Richtlinie zur zivilrechtlichen Copyright-Durchsetzung zu vereinbaren.

Hass besser bekämpfen

Auch will die CDU/CSU einen erweiterten Auskunftsanspruch im Telemediengesetz. Der Bundesrat hat sich im Lauf des Verfahrens dafür stark gemacht, dass eBay, Facebook, Google und andere Online-Dienste Bestands- und Nutzungsdaten auch zum Schutz von Persönlichkeitsrechten herausgeben müssen. Damit wollen die Länder es unter anderem ermöglichen, Hassbotschaften, Hetze oder Mobbing vor allem in sozialen Netzwerken und Online-Foren besser zu bekämpfen. Die Rechtsexpertin der Union, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) hatte im Dezember noch erklärt, dass dies derzeit nicht diskutiert werde. Mittlerweile hat die Fraktion den Anspruch aber doch aufgenommen.

Weiter bestehen CDU und CSU auf einem Entschließungsantrag. Damit wollen sie einen Ausgleich dafür schaffen, dass die Haftung für "gefahrgeneigte Dienste" wie Filehoster oder Cloud-Dienste im Gegensatz zum Regierungsentwurf nicht generell verschärft werden soll. Das Thema würde mit der Resolution weiter auf der Agenda der Koalition bleiben.

Verhärtete Fronten

Wenig erfreut sind CDU/CSU nun, dass Vermerke von Fachleuten der Bundesministerien für Justiz, Wirtschaft und Inneres an die Presse gedrungen sind, die sich angeblich für komplett offenes WLAN aussprechen. Laut Süddeutscher Zeitung bezeichnen es Experten als fraglich, ob "eine gesetzliche Auflage zum Schutz des Zugangs zum WLAN" überhaupt zulässig sei. Damit stünde auch die von Unionsabgeordneten gewünschte Vorschaltseite auf der Kippe.

Die Fronten in der Koalition sind trotzdem verhärtet, eine für Donnerstag geplante Berichterstatterrunde zu dem Gesetzesvorhaben fiel aus und soll in der nächsten Sitzungswoche nachgeholt werden. In der Union verbreitet sich Ansicht, dass es die SPD offenbar nicht mehr sonderlich eilig habe und auf das baldige Urteil des Europäischen Gerichtshofs setze. Dort stehen die Weichen in Richtung Aus für die Störerhaftung. "Der internetpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Thomas Jarzombek, meint hingegen, der ausstehende Beschluss der Luxemburger Richter werde sich wohl nur auf gewerbliche Hotspot-Betreiber beziehen, private Anbieter und Nutzer blieben außen vor.

Quelle : www.heise.de
Titel: Die Hotspot-Wüste lebt: Freude über Ende der WLAN-Störerhaftung
Beitrag von: SiLæncer am 11 Mai, 2016, 15:59
Nach langem Gezanke hat sich die Koalition darauf geeinigt, offenen Funknetzen den Weg zu ebnen. IT- und Providerverbände sprechen von einer "überaus guten Nachricht". Einen Haken gibt es aber noch.

Die Ansage von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat gewirkt: Schwarz-Rot hat sich am Mittwochmorgen auf die lange umstrittene Reform des Telemediengesetzes (TMG) geeinigt, mit der Hotspot-Betreiber möglichst weit von der Störerhaftung befreit werden sollen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in den abschließenden Gesprächen ihre Forderung aufgegeben, dass Nutzer zumindest über eine Vorschaltseite in Vertragsbedingungen einwilligen müssten, um vor allem Urheberrechtsverletzungen vorzubeugen.

"Endlich Rechtssicherheit"

Die Regierungsfraktionen haben sich darauf verständigt, dass WLAN-Anbieter als klassische Zugangsanbieter anzusehen sind. Damit können sie die allgemeinen Haftungsprivilegien für Provider beanspruchen und müssen das Nutzerverhalten nicht vorsorglich im Blick behalten. Es werde "endlich Rechtssicherheit für alle WLAN-Betreiber geschaffen" und der Weg für offene Funknetze hierzulande freigemacht, schreiben die SPD-Netzpolitiker Christian Flisek, Lars Klingbeil und Marcus Held in einem gemeinsamen Blogeintrag

Unionssprecher hatten zu bedenken gegeben, dass das Ende der Störerhaftung wohl nur gewerbliche Anbieter für sich reklamieren könnten. "Da das deutsche Recht keine Unterscheidung zwischen gewerblichen oder privaten Anbietern kennt, gilt diese Klarstellung für alle Betreiber, die ein freies WLAN anbieten", halten die SPD-Experten dagegen. Die Privilegien umfassten horizontal sowohl die straf-, die verwaltungs- wie auch die zivilrechtliche Haftung, sodass Abmahnungen wegen Rechtsverstößen von Nutzern weitgehend ausgeschlossen sein sollten.

Noch ein Haken

Die Sache hat aber noch einen Haken: Man werde wohl noch abwarten müssen, ob Richter es genauso sähen, dass die Anbieter nicht mehr in Anspruch genommen werden könnten, heißt es einschränkend in SPD-Kreisen. Gerichte könnten zudem weiter Websperren anordnen.

Den umstrittenen Paragraphen aus dem Regierungspapier, wonach die Haftung für "gefahrgeneigte Dienste" wie Filehoster oder Cloud-Dienste generell verschärft werden sollte, hat die Koalition in einen Entschließungsantrag umgewandelt. Die Bundesregierung soll demnach auf EU-Ebene anregen, ob der Rechtsrahmen für Hostprovider auch angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) überarbeitet werden muss, "um illegalen Plattformen wirksam begegnen zu können".

Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Die-Hotspot-Wueste-lebt-Freude-ueber-Ende-der-WLAN-Stoererhaftung-3204300.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: Bericht: Gabriel will WLAN-Gesetz nachbessern
Beitrag von: SiLæncer am 19 Oktober, 2016, 17:30
Das Bundeswirtschaftsministerium bereitet offenbar schon erste Änderungen am neuen Telemediengesetz vor. Anbieter unverschlüsselter Hotspots wie zum Beispiel Cafés sollen mehr Rechtssicherheit vor Abmahnungen bekommen.

Knapp drei Monate nach dem Inkrafttreten des neuen Telemediengesetzes zum Schutz der Hotspot-Anbieter vor Abmahn-Anwälten sieht das Bundeswirtschaftsministerium bereits Bedarf für Nachbesserungen. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht der Rheinischen Post (http://www.rp-online.de/politik/deutschland/spd-will-w-lan-gesetz-nachbessern-aid-1.6335187). Danach soll in einem neuen Gesetzentwurf geregelt werden, dass Betreiber unverschlüsselter WLANs wie Hotels oder Cafés nicht mehr die Kosten für Abmahnungen tragen müssen, wenn ein Gast etwa illegale Inhalte herunterlädt. Zudem will Ressortchef Sigmar Gabriel (SPD) klarstellen, dass Betreiber nicht verpflichtet werden dürfen, ihr Netz zu verschlüsseln.

Das Ministerium reagiere damit auf das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur so genannten Störerhaftung. In dem konkreten Fall war der Betreiber eines offenen Funknetzes, Tobias McFadden, zwar davon befreit worden, für den illegalen Download eines Songs Schadenersatz und Abmahnkosten zahlen zu müssen. Der EuGH erklärte aber gleichzeitig, dass im Falle einer Rechtsverletzung von dem WLAN-Betreiber verlangt werden könne, den Zugang künftig mit einem Passwort zu sichern.

"Alle Hürden für freies WLAN müssen weg"

"Anders als von den Koalitionen in der Gesetzesbegründung zur Änderung des Telemediengesetzes beabsichtigt, wendet der EuGH das Haftungsprivileg nicht auf Unterlassungsansprüche an", erklärte der Sprecher. Der EuGH habe zudem klargestellt, dass ein Passwortschutz, bei dem die Nutzer ihre Identität offenbaren müssen, zulässig sein kann.

In dem Änderungsentwurf heißt es nun: "Diensteanbieter (...) dürfen nicht verpflichtet werden, Nutzer zu registrieren oder ihr Netz zu schließen oder zu verschlüsseln". Der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lars Klingbeil, unterstützt das Vorhaben. "Abmahnkosten und Verschlüsselungspflichten dürfen nicht entstehen. Alle Hürden für freies WLAN müssen weg", sagte Klingbeil der Rheinischen Post. Er gehe davon aus, dass auch die Union dazu bereit sei. Der Änderungsentwurf soll vom Ministerium nun zügig in der Bundesregierung abgestimmt werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Kostenfrei surfen: Vertrag für stadtweites WLAN in Hamburg steht
Beitrag von: SiLæncer am 13 April, 2017, 17:15
Vor einem Jahr begann der Anbieter Willy.tel in Hamburg mit dem Ausbau von kostenlosem öffentlichen WLAN. Nun ist der Vertrag zwischen beiden Parteien fertig.

Der Ausbau eines kostenfreien öffentlichen WLAN-Netzes für Internetsurfer in Hamburg kommt nach einem Jahr voran. Der Vertrag des Anbieters Willy.tel GmbH mit der Stadt Hamburg ist unter Dach und Fach und kann im Transparenzportal eingesehen werden.

Ausbau innerhalb des Jahres

Willy.tel-Projektleiter Mario Bethune geht davon aus, dass das Unternehmen von Mai an die Erweiterung des WLAN-Netzes in der Hamburger Innenstadt vornimmt. "Wir wollen noch vor dem G20-Gipfel im Juli den Jungfernstieg ausgerüstet haben", sagte der Projektleiter gegenüber der dpa.

Der Telekommunikationsanbieter war vor einem Jahr mit einem Pilotprojekt an der Binnenalster gestartet. Gemäß Vertrag muss das Unternehmen 150 Zugangspunkte im inneren und weitere 750 Stellen im gesamten Stadtgebiet einrichten. Dafür dürfen Straßenlaternen und Anzeigetafeln von Parkleitsystemen genutzt werden, wie Bethune erläuterte. Mitte nächsten Jahres könnte das WLAN die Innenstadt zwischen Lombardsbrücke und Landungsbrücken abdecken.

Dauerhaft kostenfrei

Anders als bei Hotspots seien alle Willy.tel-Access Points "homogen" miteinander verbunden, so dass Nutzer sich hierfür nur einmal anmelden müssten, berichtete der IT-Leiter. Um sich anzumelden, wählen Nutzer das WLAN "MobyKlick" aus. Sie erhalten per SMS einen vierstelligen Code, mit dem sie sich einloggen und 24 Stunden angemeldet bleiben können.

Neben Willy.tel bieten andere Telekommunikationsanbieter in Hamburg ebenfalls Hotspots an. Deren Nutzung ist zum Teil nur zeitlich begrenzt gratis, anschließend fallen Gebühren an. Eine kostenlose Internet-Verbindung per WLAN gibt es aber etwa auch über Hamburgs Freifunk-Initiative.

Quelle : www.heise.de
Titel: WLAN-Anhörung: Die Crux mit der Störerhaftung und "herbeigeredete Bedenken"
Beitrag von: SiLæncer am 26 Juni, 2017, 18:07
Kaum einer der Experten war bei einer Anhörung des Bundestags zum geplanten WLAN-Gesetz ganz zufrieden mit dem Regierungsentwurf, am heftigsten wetterten aber ein Staatsanwalt und die Musikindustrie gegen die Initiative.

Begeisterungsstürme löste der Entwurf der Bundesregierung, der Betreibern offener WLANs mehr Rechtssicherheit verschaffen soll, bei einer Anhörung im Bundestag am Montag nicht aus. Die meisten Sachverständigen, die zur erneuten "Änderung des Telemediengesetzes" (TMG) und der darin vorgesehenen Präzisierung der Störerhaftung gehört wurden, hatten an dem Entwurf etwas auszusetzen. Die Gefahr eines vorauseilenden "Overblocking" sei mit dem vorgesehenen neuen Anspruch auf Websperren gegen wiederholte Urheberrechtsverletzungen verknüpft, warnte eine Reihe von Experten.

Verstoß gegen EU-Recht?

Besonders übel stieß die Initiative Vertretern der Strafverfolgung und von Rechteinhabern auf. Florian Drücke vom Bundesverband Musikindustrie befürchtete einen "Leerlauf der Rechtsdurchsetzung". Allenthalben sei von Cafés zu hören, die angeblich wegen einer "Abmahnung von 150 Euro" dicht machen müssten, während parallel offenbar immer weniger Gäste bereit seien, überhaupt in angemessenem Umfang Speisen und Getränke zu ordern. Über die Rechteinhaber spreche dagegen keiner, beklagte der Labelvertreter. Dabei sei das "Durchsetzungsverhinderungsgesetz", das sich an alle möglichen Provider richte, mit europäischen Recht nicht vereinbar. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe gerade erst mit seinem Urteil gegen The Pirate Bay betont, dass es möglich sein müsse, gegen Rechtsverletzer angemessen vorzugehen.

Der ganze Artikel (https://www.heise.de/newsticker/meldung/WLAN-Anhoerung-Die-Crux-mit-der-Stoererhaftung-und-herbeigeredete-Bedenken-3756173.html)

Quelle : www.heise.de
Titel: BGH urteilt zur Haftung für offene WLAN-Hotspots
Beitrag von: SiLæncer am 26 Juli, 2018, 15:36
Der Bundesgerichtshof bestätigt im Grundsatz die Neuregelung der Störerhaftung, schafft aber neue Unsicherheiten über Komplettsperren.

Internetnutzer, die ihr WLAN für die Allgemeinheit öffnen, können künftig nicht mehr auf Unterlassung verklagt werden, wenn jemand ihren Anschluss für illegale Uploads missbraucht. Eine entsprechende gesetzliche Neuregelung von 2017 zur Abschaffung der sogenannten Störerhaftung bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in den wesentlichen Punkten (Az. I ZR 64/17).

Das neue Telemediengesetz sei mit dem Europarecht vereinbar, weil den geschädigten Firmen immer noch die Möglichkeit bleibe, den WLAN-Betreiber gerichtlich zur Sperrung bestimmter Inhalte zu verpflichten. In seiner Begründung zielte der Gesetzgeber hier ausdrücklich nicht auf Passwort-Zugangsschutz, sondern beispielsweise auf die Sperre von Tauschbörsenports ab.

Neue Unklarheiten

Dem folgte der BGH nicht und dürfte damit neue Unsicherheiten schaffen: Wörtlich heißt es in der Mitteilung zum Urteil: "Der Anspruch auf Sperrmaßnahmen ist nicht auf bestimmte Sperrmaßnahmen beschränkt und kann auch die Pflicht zur Registrierung von Nutzern, zur Verschlüsselung des Zugangs mit einem Passwort oder – im äußersten Fall – zur vollständigen Sperrung des Zugangs umfassen."

Die obersten Zivilrichter hatten das erste Mal mit der neuen Rechtslage zu tun. In ihrem Grundsatz-Urteil klären sie viele offene Fragen, werfen aber auch neue auf. Einige Passagen im Gesetz, die sie für unzureichend halten, legen sie auch selbst im Sinne des EU-Rechts aus.

Geänderte Rechtslage

Der eigentliche Fall, auf den der BGH mit seinem Urteil reagiert, spielte sich aber bereits 2013 ab, vor der Änderung des Telemdiengesetzes. Ein Computerspiele-Produzent hatte einen Mann abmahnen lassen, der mehrere offene WLANs sowie zwei TOR-Exitnodes unterhielt. 2013 hatte jemand darüber in einer Internet-Tauschbörse verbotenerweise ein Spiel zum Herunterladen angeboten.

Bereits in der Verhandlung vor dem BGH im Juni hatte sich allerdings abgezeichnet, dass die Richter nicht einfach nur den konkreten Fall auf Basis der damals bestehenden Rechtslage überprüfen, sondern das geänderte Gesetz genau unter die Lupe nehmen wollen. Zentrale Frage war, inwieweit es mit EU-Recht vereinbar ist.

Quelle : www.heise.de
Titel: Analyse zum BGH-Urteil: Störerhaftung durch neue Rechtsunsicherheiten ersetzt
Beitrag von: SiLæncer am 26 Juli, 2018, 18:34
Der BGH hat mit seinem heutigen Urteil zwar die Abschaffung der Störerhaftung bestätigt, aber an anderer Stelle sorgt für neue Rechtsunsicherheiten.

Der Weg einer juristischen Auseinandersetzung durch die Instanzen dauert meist mehrere Jahre, bevor die endgültige Entscheidung fällt. Knifflig wird es für die Gerichte, wenn sich währenddessen die Rechtslage gravierend ändert. Mit einem solchen Fall musste sich der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in den vergangenen Monaten beschäftigen. Wieder einmal ging es um die Haftung für die urheberrechtswidrige Nutzung einer Tauschbörse.

Eine Anwaltskanzlei hatte für den Software-Publisher Koch Media einen Anschlussinhaber abgemahnt, weil er das Spiel "Dead Island" am 6. Januar 2013 über seine IP-Adresse zum Upload angeboten haben soll. Die Kanzlei hatte ihn zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung von Anwaltskosten und Schadensersatz aufgefordert.

Der Anschlussinhaber weigerte sich. Seine Begründung: Er selbst habe die Tat nicht begangen, allerdings betreibe er fünf öffentlich zugängliche WLAN-Hotspots sowie zwei Tor-Exit-Nodes unter der IP-Adresse. Das Landgericht (LG) und 2017 in der Berufung auch das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wandten auf den den Fall das Konstrukt der Störerhaftung an und gaben Koch Media Recht. Der Beklagte habe es pflichtwidrig unterlassen, seinen Internetanschluss gegen die missbräuchliche Nutzung durch Dritte zu schützen.

Der ganze Artikel (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-Stoererhaftung-durch-neue-Rechtsunsicherheiten-ersetzt-4121377.html)

Quelle : www.heise.de