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In Frankreich ist erstmals ein Tauschbörsennutzer verurteilt worden. Für das Anbieten von 10.000 Musiktiteln über das Internet muss ein 28-jähriger Lehrer rund 10.000 Euro Schadenersatz unter anderem an die Verwertungsgesellschaft Sacem (Société des auteurs, compositeurs et éditeurs de musique) zahlen, urteilte ein Gericht in Pontoise (Val-d'Oise). Zudem muss der Lehrer die Verfahrenskosten in Höhe von 2400 Euro tragen. Eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Die Musikindustrie begrüßte den "exemplarischen Charakter" dieses Urteils, Verbraucherschützer verlangten hingegen Straffreiheit für "Musikpiraten". Das Urteil fiel allerdings milder aus als nach dem Gesetz maximal vorgesehen, das bis zu drei Jahre Haft und 300.000 Euro Geldstrafe vorsieht. Der Amateur-Musiker war im August 2004 nach mehrmonatiger Überwachung festgenommen worden.
Quelle : www.heise.de
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Von einem absurden Fall berichtet die US-amerikanische Zeitung The Charleston Gazette. Demnach hat der Verband der US-Musikindustrie Recording Industry Association of America (RIAA) gegen eine bereits einen Monat zuvor im Alter von 83 Jahren verstorbene Dame Klage eingereicht. Angeblich soll sie unter dem Nick-Namen "smittenedkitten" 700 Pop-, Rock- und Rap-Songs illegal im Internet zum Tausch angeboten haben.
"Gertrude Walton hasste Computer", zitiert die Zeitung die Tochter der Dame. Sie habe in den letzten 17 Jahren mit ihrer Mutter zusammengelebt. Ein Computer sei aufgrund der Aversion ihrer Mutter nie ins Haus gekommen. "Sie hätte nicht einmal gewusst, wie man einen PC anschaltet."
Am vergangenen Donnerstag räumt die RIAA nach Angaben der Zeitung schließlich ein mögliches Missverständnis ein. "Die Beweisaufnahme in diesem Fall liegt schon Wochen und Monate zurück", sagte demnach RIAA-Sprecher Jonathan Lamy. Man werde die Klage nun möglicherweise zurückziehen.
Die Tochter allerdings stellt den Verlauf anders dar. Sie habe bereits einige Tage vor Klageerhebung einen Kopie des Totenscheins an die RIAA gefaxt, nachdem sie eine entsprechende Ankündigung erhalten hatte. "Ich bin mir ganz sicher, dass meine Mutter nicht vom Greenwood-Friedhof auferstehen wird, um an der Verhandlung teilzunehmen."
Quelle : www.heise.de
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Mit "großer Sorge" nimmt der Verband der Filmverleiher (VdF) zur Kenntnis, dass das Bundesjustizministerium auch im überarbeiteten Referentenentwurf für die zweite Reformstufe des Urheberrechtsgesetzes nicht auf die Einführung einer "Bagatellgrenze" verzichten will. Mit dem geplanten Gesetzesvorbehalt sollen rechtswidrige Vervielfältigungen straffrei bleiben, wenn sie "nur in geringer Zahl und ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch" hergestellt werden. "Sollte diese neue Vorschrift ohne Einschränkung auch für den Kinofilmbereich gelten, ist unser Kampf gegen die Auswirkungen der Piraterie zum Scheitern verurteilt", schlägt VdF-Geschäftsführer Johannes Klingsporn jetzt in einem heise online vorliegenden Schreiben an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries Alarm. Er bittet die SPD-Politikerin "dringend, auf die Einführung dieser 'Raubkopierer'-Klausel zu verzichten."
Die Filmverleiher, die schon im Herbst gegen die Bagatellgrenze zu Felde zogen, befürchten insbesondere zwei Konsequenzen: "eine absurde Schwächung der Rechtsverfolgung sowie eine Legalisierung von Milliarden von Raubkopien". Die vorgesehene Änderung hätte zur Folge, "dass aus Sicht des Gesetzgebers das Mitschneiden aktueller Kinofilme im Kinosaal zunächst straffrei wäre", hält Klingsporn Zypries vor Augen. Gleiches gelte für zehntausende Mitarbeiter in der Filmindustrie: Private Vervielfältigung werde strafrechtlich nicht verfolgt, wenn sie im geringen Umfang erfolge. Eine Begründung dieser "absurden Schwächung der Rechtsverfolgung" sei im Referentenentwurf nirgends geliefert worden.
Die Einführung einer Bagatellklausel hätte zur Folge, dass die 40 Millionen Nutzer, die laut der aktuellen Brennerstudie der Filmförderungsanstalt Zugang zu digitalen Vervielfältigungstechniken haben, ohne Strafandrohung Filme herunterladen dürften, warnt Klingsporn weiter.
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Parallel haben die Filmverleiher in Kooperation mit der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ihre ausführliche rechtliche Stellungnahme zum so genannten "2. Korb" der Urheberrechtsreform überarbeitet. Sie vergleichen darin die Debatte um die Straffreiheit gelegentlicher nach dem neuen Gesetz aber illegaler Tauschbörsennutzung mit der "in den siebziger und achtziger Jahren geführten Diskussion über den Ladendiebstahl". Die vom Justizministerium gesehene Gefahr der Kriminalisierung weiter Bevölkerungskreise sehen sie nicht.
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Nicht locker lassen die Rechteinhaber zudem bei ihrer Forderung nach einem Auskunftsanspruch gegen Provider. Oberlandesgerichte in Frankfurt und in München haben in diesem Zusammenhang in den letzten Monaten geurteilt, dass Internetanbieter auf Grund der momentanen Gesetzeslage die persönlichen Daten ihrer Kunden beim Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen nicht herausgeben müssen
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Im Bundesjustizministerium gibt es derweil Überlegungen, das umstrittene Instrument zur Offenlegung von Kundenidentitäten eventuell in das neu zusammengeschnürte Telemediengesetz zu integrieren. Noch prüfen die Experten dort aber, inwieweit ein Auskunftsanspruch im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Durchsetzung des "geistigen Eigentums" überhaupt ins deutsche Recht eingeführt werden muss.
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(Stefan Krempl) / (jk/c't)
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/56165) mit Links
Quelle: www.heise.de
Anmerkung von mir:
Das verspricht noch interessant zu werden, möglicherweise bekommt die Filmindustrie doch nicht ohne Weiteres genau die Gesetze, die sie gerne hätte.
Wenn doch, verlange ich einen Rechtsanspruch auf Datenträgerersatz bei Beschädigung, ohne abermalige Bezahlung der Rechte.
Immerhin wollen die uns letztlich auch jegliche Sicherungskopie geschützter Inhalte verbieten.
Die Bindung eines Nutzungsrechts an ein bestimmtes (physisches) Datrenträgerexemplar sollte in dem Zusammenhang auf möglicherweise unzulässiges Koppelgeschäft geprüft werden, immerhin ist die CD oder DVD selbst das billigste Bestandteil der Ware.
Zudem müsste sonst jede entsprechende Abgabe auf Hardware und Rohlinge entfallen bzw. nach Inkrafttreten zumindest teilweise erstattet werden.
Jürgen
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Der Kampf zwischen der US-amerikanischen Unterhaltungsindustrie und den Herstellern von Tauschbörsen-Software hat die letzte juristische Instanz erreicht. Der Oberste Gerichtshof der USA nahm sich am heutigen Dienstag der Klage von 28 Film- und Musikkonzernen gegen Grokster und StreamCast Networks (Morpheus) an. Ein Urteil wird allerdings frühestens im Juli erwartet. Die verklagten Firmen hatten alle bisherigen Verfahren in den anderen Instanzen gewonnen.
Die Musikindustrie macht in der Klage geltend, in den vergangenen Jahren schwere Verluste durch Tauschbörsen erlitten zu haben. Zwar sind mehrere Konzerne inzwischen dazu übergegangen, das legale Herunterladen ihrer Musik über das Internet anzubieten, so verkaufte der Online-Dienst iTunes Music Store von Apple seit seinem Start vor knapp zwei Jahren mehr als 300 Millionen Musikstücke. Die Zahl der kostenlos heruntergeladenen Titel, die nicht bei den Rechteinhabern oder den Rechteverwertern lizenziert worden sind, liegt nach Meinung der Industrie aber immer noch beim einem Vielfachen.
Die Hersteller der Tauschbörsen-Software haben sich in der Vergangenheit erfolgreich damit verteidigt, dass sie für den Missbrauch ihrer Produkte durch Verbraucher nicht verantwortlich sind. Sie beziehen sich dabei auf das so genannte Betamax-Urteil des Supreme Court: Darin war Sony von dem Vorwurf freigesprochen worden, Videorecorder-Hersteller seien für mögliche illegale Nutzung ihrer Geräte zur Herstellung von Raubkopien verantwortlich zu machen.
Unterstützung erhielten Grokster und Streamcast nicht nur vom Medienmogul Mark Cuban und von einzelnen Musikern, sondern unter anderem von IT-Verbänden: Der Schutz geistigen Eigentums dürfe nicht auf Kosten technischer Innovationen durchgesetzt werden. Das Betamax-Urteil habe es möglich gemacht, dass sich eine angeblich zerstörerische Technik in Videorecordern, CD-Playern, Apples iPod bis hin zum Computer als solchem entfalten konnte.
Der Fall erregt aber nicht nur das Interesse der User, sondern ruft auf beiden Seiten Verbündete auf den Plan; auch unter Musikern ist die Haltung nicht einheitlich. So schlugen sich die Christian Coalition of America, aber auch das Hip-Hop Summit Action Network auf die Seite der Medienbranche. Künstler Tom Jones und Avril Lavigne oder die der Songwriters Guild of America unterstützen die Musik- und Filmverbände ebenfalls in ihrem Vorgehen gegen die beiden Hersteller von Tauschbörsensoftware. Die Medienbranche sieht das Betamax-Urteil falsch interpretiert: Wenn ein Produkt oder ein Service hauptsächlich für illegale Zwecke genutzt werde, müsse ein Provider oder Anbieter zur Rechenschaft gezogen werden. Ähnlich wie im Fall von Napster lautet der Vorwurf gegenüber Grokster und Streamcast gar, sie hätten die Software explizit dafür entwickelt, damit Anwender Urheberrechtsverletzungen begehen könnten.
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshof der USA in einigen Wochen wird von vielen Betrachtern als ähnlich bedeutsam für die Hightech-Industrie und die moderne Medienbranche eingeschätzt wir das Betamax-Urteil von 1984. Als eine Art Betamax-Urteil für das digitale Medienzeitalter könnte es die künftige Richtung bestimmen, in der sich die Zugriffsmöglichkeiten der Kunden auf urheberrechtlich geschützte Werke und der Umgang mit digitalen Medien sowie Online-Distribution entwickelt. Die Verbände der Film- und Musikbranche haben aber bereits angekündigt, sie würden ihre kommerziellen Download-Dienste und Medien-Onlineshops weiter ausbauen, auch wenn sie vor dem Supreme Court gegen Grokster und Streamcast unterliegen würden.
Quelle : www.heise.de
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Der Branchenverband der US-amerikanischen Filmindustrie, Motion Picture Association of America (MPAA) hat Klagen gegen sechs BitTorrent-Websites eingereicht. Sie seien dafür veranwortlich, dass Filme und Fernsehsendungen im Wert von mehreren Millionen US-Dollar illegal verbreitet werden, teilt die MPAA mit (PDF). Dies sei das erste Mal, dass sich der Verband gegen Websites wendet, die für die unerlaubte Verbreitung von Fernsehsendungen verantwortlich seien. Bei den verklagten Sites handelt es sich um ShunTV, Zonatracker, Btefnet, Scfi-Classics, CDDVDHeaven und Bragginrights. Zusammen erreichten sie täglich bis zu 100.000 Nutzer, schreibt die MPAA.
Die Filmindustrie hatte Ende vergangenen Jahres angekündigt, gerichtlich gegen BitTorrent-Server vorgehen zu wollen. Kurz darauf folgten die ersten Klagen. Nun bilanziert die MPAA, über 90 Prozent der Sites, die verklagt worden seien, hätten ihre Dienste eingestellt. Auf einigen Websites wie zum Beispiel LokiTorrent.com prangt nun der MPAA-Warnhinweis "You Can Click But You Cannot Hide". Im Februar hatte der Verband in einem Schnellverfahren vor einem US-Bundesgericht in Dallas die Schließung der BitTorrent-Link-Seite LokiTorrent.com durchgesetzt.
Quelle : www.heise.de
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Der Verband der US-amerikanischen Filmindustrie Motion Picture Association of America (MPAA) hat erneut gegen Internet-Tauschbörsenteilnehmer geklagt. Das sei die fünfte Klage-Runde, teilt der Verband in einer DOC-Datei mit. Sie sei Teil einer "dramatischen Eskalation" im Kampf gegen "Filmpiraterie". Wie viele Internet-Nutzer von der Klage betroffen sind, teilt die MPAA nicht mit.
"Diese Klagen tragen dazu bei, auf die Konsequenzen aufmerksam zu machen, die durch das Stehlen von Filmen im Internet entstehen", sagte das für "weltweite Antipiraterie" zuständige MPAA-Vorstandsmitglied John G. Malcolm. Aktueller Aufhänger für den Unmut der Filmfirmen ist das Auftauchen des neuen George-Lucas-Films Star Wars: Episode III in Tauschbörsen. Er sei illegal im Internet erhältlich gewesen, bevor er in den Kinos zu sehen war. "Die Menschen, die Filme illegal tauschen, müssen verstehen, dass es sich um Diebstahl handelt und dass sie dafür verantwortlich gemacht werden."
Die MPAA hatte ihre Offensive gegen Online-Tauschbörsenteilnehmer im November vergangenen Jahres eingeläutet und eine erste Klagewelle gegen einzelne Internet-Nutzer angekündigt. Seitdem habe der Verband viele von ihnen mit Namen identifizieren können, teilt die MPAA mit. Die angedrohten Zivilansprüche können 30.000 US-Dollar für einen unerlaubt kopierten oder weitergereichten Film betragen und bis zu 150.000 US-Dollar, wenn ein Vorsatz im Spiel ist.
"Wir würden natürlich lieber sehen, dass die Leute Kinokarten oder DVDs im Laden kaufen als ihr Geld für Anwälte auszugeben", fügt Malcolm hinzu. "Doch wir werden nicht eher ruhen, bis auch der letzte Internet-Filmdieb außer Gefecht gesetzt wurde." Die MPAA zitiert eine Studie, laut der der Schaden, der in diesem Jahr durch Online-Filmtausch entstehen werde, 5,4 Milliarden US-Dollar betragen werde. Zuletzt zielten die juristischen Aktionen des Verbandes gegen die Verbreitung von TV-Mitschnitten über das Internet.
Quelle : www.heise.de
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Eine gängige Methode der Medienbranche im Kampf gegen Filesharing war und ist das Einspeisen gefälschter oder verstümmelter Dateien in das jeweilige P2P-Netz. Inzwischen scheint auch vermehrt BitTorrent davon betroffen zu sein. Laut Beiträgen in einschlägigen Foren häufen sich nicht nur gefälschte torrent-Dateien auf Webservern und in anderen P2P-Börsen, die als Ausgangspunkt für den BitTorrent-Download dienen. Verschiedene Dienstleister speisen mit Hilfe manipulierter BitTorrent-Clients angeblich kaputte Pakete in bestehende Transfers ein und versuchen so, den erfolgreichen Transfer zwischen den Peers zu vereiteln.
Auf "The Pirate Bay" berichten Anwender, dass sie die gefälschten Pakete unter anderem auf IP-Adressbereiche von MediaSentry/Safenet sowie verschiedenen Internet-Providern wie ThePlanet.com Internet Services, Abovenet Communications, Peak Web Hosting und Performance Systems International eingrenzen konnten. Ihnen waren Probleme beim Tausch der neuesten Episoden der US-TV-Serie Six Feet Under aufgefallen, etwa fehlerhafte Pakete und vorzeitig beziehungsweise irregulär abgebaute TCP-Verbindungen.
Ein solches Vorgehen der Filmindustrie wäre keineswegs überraschend: Schon vor Jahren begann die Musik- und Filmbranche damit, beispielsweise in Napster und Kazaa manipulierte Dateien einzuspeisen, um Tauschbörsianer zu zermürben.
Quelle : www.heise.de
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Seit der ersten Klagewelle gegen Tauschbörsen-Teilnehmer, die Musikaufnahmen zum Download zur Verfügung stellen, seien in Deutschland etwa 1300 Strafverfahren eingeleitet worden. Das teilt Hartmut Spiesecke mit, Sprecher des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft. Die daraufhin geltend gemachten Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche hätten durchschnittlich je Betroffenem 4000 Euro betragen, im Einzelfall bis zu 15.000 Euro. Wie viele "Rechtsverletzer" bisher an die Musikindustrie gezahlt haben, gibt Spiesecke nicht bekannt.
Die Zahl der unerlaubt auf Filesharing-Plattformen angebotenen Musikaufnahmen sei von Januar bis Juni um drei Prozent auf 900 Millionen angestiegen, gleichzeitig wachse aber in vielen Ländern die Nutzung legaler Online-Plattformen. Vor diesem Hintergrund habe in Deutschland für 2004 eine deutliche Abnahme von unerlaubt angebotenen Songs festgestellt werden können, und zwar von 600 Millionen im Jahr 2003 auf 382 Millionen, meint der Branchenverband.
Quelle : www.heise.de
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Der Interessenverband der US-amerikanischen Filmindustrie hat Klagen gegen 286 Internetnutzer wegen Copyright-Verletzungen eingereicht. Dabei hat die Motion Picture Association of America (MPAA) eine neue Taktik eingeschlagen, schreiben US-amerikanische Medien. Sie habe die Beschuldigten durch Daten ausfindig machen können, die sie von geschlossenen BitTorrent-Websites erhalten hat. Gegen diese war die MPAA in jüngster Zeit massiv vorgegangen. Als Teil der außergerichtlichen Einigung mit einigen Betreibern seien Daten wie Server-Logdateien an Vertreter der Filmindustrie übergeben worden.
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/63277
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Tausende Strafanzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer wegen Verletzung des Urheberrechts überfluten derzeit die Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Sie wurden nach Informationen von heise online von einer Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei eingereicht, die mit dem Schweizer Unternehmen Logistep zusammenarbeitet.
Logistep hat sich nach eigenen Angaben darauf spezialisiert, im Auftrag von Rechteinhabern Urheberrechtsverletzungen im Internet aufzuspüren. Auf seiner Homepage gibt das "Anti-Piracy-Unternehmen" an, es dokumentiere voll automatisiert, "welche Inhalte über welchen Zeitraum und mit welcher IP-Adresse des Users geladen wurden". Als "Full-Service-Dienstleister" kümmere es sich auch gleich um die rechtliche Verfolgung.
Allein im Juni und Juli sind mehr als 20.000 Anzeigen der Karlsruher Kanzlei eingegangen, wie die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage bestätigte. Die Anwaltskanzlei habe angegeben, pro Woche noch etwa 10.000 Anzeigen nachschieben zu können, sagte ein Kripo-Beamter. Allein in 12.000 Fällen gehe es um Upload-Angebote des PC-Spiels Earth 2160 im eDonkey-P2P-Netz. Das Spiel wird vom Hersteller Zuxxez Entertainment vertrieben.
Dirk P. Hassinger, Vorstand bei Zuxxez, bestätigte die Beauftragung von Logistep. "Uns entstehen immense Verluste durch den Tausch unserer Software in P2P-Börsen, die wir nicht mehr hinnehmen." Schon jetzt lasse sich beobachten, "dass die Aktion insoweit gefruchtet hat, als dass Earth 2160 in Tauschbörsen so gut wie nicht mehr zu finden ist und dadurch die Verkäufe anhaltend sehr zufriedenstellend sind."
In den Anzeigen führt die Anwaltskanzlei den Namen der angebotenen Software, die IP-Adresse, die emule-Nutzkennung des Anbieters und den Zeitpunkt des Angebots an. Auf welche Weise Logistep diese Daten ermittelt hat, geht nach Auskunft des Kripo-Beamten nicht daraus hervor. Es sei also nicht garantiert, dass beispielsweise der Timestamp immer korrekt sei. Nur dann aber könne die Staatsanwaltschaft mit hinreichender Sicherheit feststellen, welcher Nutzer im genannten Zeitraum die IP-Adresse vom Zugangsprovider zugewiesen bekommen hat.
Trotz dieser Bedenken hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe in allen Fällen Ermittlungen aufgenommen. Logistep fordert jeweils mit einer automatisch generierten E-Mail den Provider des Verdächtigen auf, die Verbindungsdaten auch im Falle eines Flatrate-Zugangs vorläufig zu sichern. Die Strafermittler fragen dann nach Eingang der Anzeige die Kundendaten zu den IP-Adressen ab.
Dass Richter aufgrund der Beweislage Durchsuchungsbeschlüsse genehmigen würden, ist unwahrscheinlich. Deshalb schickt die Staatsanwaltschaft zunächst lediglich Anhörungsbögen an die ermittelten Personen. Unabhängig davon, ob der Verdächtigte die Tat zugibt, wird in den meisten Fällen die Einstellung des Verfahrens angeboten, falls er der Auflage einer Geldzahlung zustimmt. Was passiert, wenn ein Verdächtiger die Tat bestreitet, ist noch offen. Zu einer Anklage ist es bisher noch nicht gekommen.
Gegenüber heise online wollte die Logistep AG in Höri keine Auskünfte darüber erteilen, wie ihre Tauschbörsen-Scan-Software arbeitet und welche Daten von Nutzern in der "Live-Datenbank" erfasst werden. Dazu gebe es derzeit eine "restriktive Informationssperre", teilte man uns telefonisch mit. In einigen Wochen wolle man das Verfahren genauer erläutern. Man habe in Deutschland bereits einige große Kunden dafür begeistern können. Auch der Spielehersteller CDV etwa hat Ende Juli 2005 bekannt gegeben, durch Logistep "jede ermittelte Raubkopie und illegale Vervielfältigung straf- und zivilrechtlich verfolgen" zu lassen. Auch Unternehmen aus der Musikindustrie sind unter den neu gewonnenen Kunden. Auf die Staatsanwaltschaft dürfte also noch jede Menge weitere Arbeit zukommen.
Unterdessen kündigte die von Logistep beauftragte Kanzlei an, Akteneinsicht bei den Ermittlungsbehörden zu beantragen, nachdem die Tauschbörsen-Nutzer ermittelt wurden. Der nächste Schritt der Auftraggeber wird folglich sein, den Strafanzeigen zivilrechtliche Ansprüche, beispielsweise kostenpflichtige Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen, folgen zu lassen. Der Hersteller Zuxxez bestätigte, bereits solche Schritte eingeleitet zu haben. Als Schadensersatz pro Upload von Earth 2160 veranschlagt er 50 Euro.
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/63635
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Auf den ersten Blick geht es der Musikindustrie derzeit eher schlecht: Laut den jüngsten Zahlen, die der internationale Verband der phonographischen Wirtschaft, die IPFI, vorgelegt hat, schrumpfte der Umsatz mit Tonträgern wie CDs in der ersten Jahreshälfte 2005 im Vergleich zum Vorjahr um 200 Millionen Dollar auf 13,2 Milliarden. Damit setzte sich ein Trend fort, der den Musikfirmen immer mehr Verluste beschert.
Allerdings fehlt bei diesen Zahlen die Berücksichtigung eines gegenläufigen Phänomens: Das enorme Wachstum im Online-Musikbereich, der seit 2004 um nahezu 350 Prozent zulegte. In der ersten Jahreshälfte 2004 lag der Umsatz in diesem Sektor noch bei nur 220 Millionen Dollar, ein Jahr später sind es bereits 790 Millionen. Dominiert von Apples "iTunes Music Store", liegen die Online-Musikverkäufe inzwischen bei immerhin sechs Prozent des Gesamtmusikmarktes. Vor einem Jahr waren es gerade einmal zwei Prozent.
Die Musikbranche frohlockt. "Der Boom bei digitaler Musik kennt kein Ende. Dieses Wachstum ist nicht nur für die Musikfirmen spannend, sondern auch für die Reseller und den Konsumenten", teilte IFPI-Vorsitzender und CEO John Kennedy in seiner Botschaft an die Presse mit, in der das gute Ergebnis verkündet wurde. "Immer mehr Menschen in immer mehr Ländern laden sich Musik legal auf Computer oder Handy."
Sogar erste Dateitauschbörsen-Betreiber gestehen ihre Niederlage ein: "Die Musikindustrie hat nicht nur die Schlacht um die Online-Musik gewonnen, sondern den ganzen Krieg", meint etwa Wayne Rosso. Der Mann war Gründer des von den Plattenlabels mit allen rechtlichen Mitteln gejagten P2P-Anbieters Grokster und ist heute Aufsichtsratsvorsitzender von Mashboxx, dem neuen Besitzer des Unternehmens.
Die Strategie, sowohl Dateitauschbörsenbetreiber als auch raubkopierende Nutzer vor den Kadi zu ziehen, scheint aufzugehen. Anfang September entschied ein Gericht in Australien, dass die populäre Tauschbörse Kazaa Urheberrechtsverletzungen ermöglicht oder zugelassen hat. Der Richter zwang die Mutterfirma, ihre Software so zu verändern, dass künftig weniger Verstöße vorkommen können. Außerdem muss Kazaa 90 Prozent der Gerichtskosten übernehmen, die den Klägern (darunter die Labels Warner, Sony und Universal) entstanden sind.
Auch in den USA gewinnen die Musikkonzerne Oberwasser: Im Juni entschied der Oberste Gerichtshof des Landes in einem viel beachteten Urteil gegen den Dateitauschbörsenbetreiber Grokster. Das Urteil erschreckte viele Filesharing-Firmen derart, dass sie ihr Geschäftsmodell nun ändern wollen, weil ihnen sonst die Schließung drohen könnte. Grokster selbst wurde inzwischen an Mashboxx verkauft, ein Unternehmen, das von der Industrie genehmigte Tauschbörsen betreiben will. WinMX, ein anderer populärer Filesharing-Dienst, ist bereits offline gegangen. eDonkey, einst ebenfalls sehr beliebt, will derweil demnächst damit beginnen, seine Kunden pro getauschtem Song zahlen zu lassen, wie Firmengründer Sam Yagan sagt.
Sogar BitTorrent, dessen dezentraler Tauschdienst die Musikindustrie lange Zeit in Angst und Schrecken versetzte, ändern sich womöglich: Die gleichnamige Firma nahm kürzlich 8,75 Millionen Dollar von Risikokapitalgebern auf -- Gelder, die ein Unternehmen, das Piraterie als sein Hauptgeschäftsmodell ansieht, wohl kaum bekommen hätte. "BitTorrent soll die ideale Plattform sowohl für unabhängige Verleger als auch für führende Medienkonzerne werden", kommentierte BitTorrent-Gründer Bram Cohen das Investment.
All diese Entwicklungen deuten auf einen klaren Sieg der Musikindustrie im Online-Sektor hin. Noch vor sechs Jahren, als Napster das Licht der Welt erblickte und schnell Millionen Nutzer mit kostenloser -- und illegaler -- Musik versorgte, hätte das niemand erwartet. Damals schien es, als läuteten die Totenglocken für die Labels.
Besonders das rechtliche Vorgehen der Musikfirmen gegen Filesharing-Netze wirkt sich auf die Anbieter aus. Auch scheint der Datenverkehr insgesamt zurückzugehen. Wie Eric Garland, CEO beim P2P-Statistikunternehmen BigChampagne, sagt, nimmt das Wachstum derzeit ab: "Die Wachstumskurve ist ziemlich eingefroren." Die durchschnittliche Anzahl gleichzeitiger Tauschbörsennutzer sinkt bereits: Lag sie im August noch bei 9,6 Millionen, ging sie im September auf 9,3 Millionen zurück.
Garland glaubt allerdings nicht, dass die Dateitausch-Software an sich tatsächlich verschwinden wird -- selbst wenn die Hersteller das Feld verlassen oder Musik künftig legal vertreiben wollen. Der Statistiker rechnet eher damit, dass die Tools nutzerfreundlicher würden: Derzeit machen die Dateitauschbörsen ihr Geld vor allem mit eher nerviger Werbung, die ihre Programme enthalten. Sollten die Unternehmen verschwinden, könnten sich werbefreie Tools durchsetzen. "Sobald niemand mehr Geld mit diesen Programmen verdienen muss, verschwindet auch die in ihnen enthaltene Ad- und Spyware", sagt Garland.
Obwohl die Musikindustrie derzeit ihren Sieg feiert, muss dieser also nicht von Dauer sein. So zeigen sich bereits erste Risse zwischen den Medienkonzernen und Online-Vertreibern wie Apple: Da tauschten beispielsweise Warner Music-Boss Edgar Bronfman und Apple-Chef Steve Jobs kürzlich wenig nette Worte zum Thema Preise im iTunes Music Store aus.
Bronfman will entweder mehr Geld oder zumindest mehr Kontrolle über die Preisgestaltung seiner Songs in dem bisher populärsten Online-Musikladen. Jobs will die Preise hingegen weiterhin bei 99 Cent pro Titel belassen. Die Motivation der Musikindustrie, auf die Preise zu drücken, ist wirtschaftlich verständlich: Ihre Umsätze gehen zurück, sobald Kunden die Möglichkeit haben, sich frei zehn Songs für 99 Cent pro Stück auszuwählen, anstatt ein ganzes Album auf CD für 17 Dollar zu kaufen.
"Das ist letztlich ein Pyrrhussieg", meint Jim Griffin, CEO von Cherry Lane Digital, einer Consulting-Firma, die die Unterhaltungsindustrie in Sachen Technologie berät. "Die Musikfirmen haben auf einem völlig neuen Spielfeld gewonnen, das ganz anders ist als das, was sie kannten." Der Markt zerfasere und das sei letztlich bei keinem Geschäft gut. Nichtdestotrotz: Angesichts ihrer Lage freut sich die Musikindustrie auch über diesen Sieg.
Quelle : www.heise.de
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Schweizer Filesharing-Nutzer erhalten seit heute Instant Messages der Schweizer Landesgruppe der International Federation Of Producers Of Phonograms And Videograms (IFPI). Diese öffnen sich laut Interessenverband der Musikindustrie automatisch am Bildschirm jener Internetnutzer, die eine Tauschbörse aufsuchen. Die Instant-Messages sind als letzte Warnung gedacht, bevor gegen den unerlaubten Vertrieb von Musikdateien im Internet konsequent durchgegriffen werde, schreibt die IFPI Schweiz, denn ab Mitte November will sie "konsequent durchgreifen". Näheres dazu will sie noch in Pressekonferenzen bekanntgeben.
In der Instant Message der IFPI heißt es: "Sie bieten geschützte Musikfiles ohne Zustimmung der Rechteinhaber über eine Internet-Tauschbörse an. Wir freuen uns über Ihr Interesse an Musik – aber warum ignorieren Sie die Rechte jener Urheber, Künstler und Labels, die diese Musik geschaffen haben?" In der Schweizer Musikwirtschaft gebe es mehr als 30.000 Beschäftigte. Illegale Angebote in Tauschbörsen gefährdeten die wirtschaftliche und künstlerische Existenz der am Musikschaffen Beteiligten. Weiter weist die IFPI auf die Artikel 62, 67 und 69 des Urheberrechtsgesetzes hin, nach denen auf das unerlaubte Anbieten von Musik im Internet Schadensersatzforderungen und strafrechtliche Sanktionen folgen könnten. Tauschbörsenteilnehmer seien nicht anonym, heißt es weiter in der elektronischen Botschaft, und könnten über gerichtliche Anträge zur Rechenschaft gezogen werden.
Bereits im März 2004 hatte die IFPI Schweiz angekündigt, ohne Vorwarnung rechtliche Schritte gegen Filesharer einleiten zu wollen. Drei Monate später bilanzierte die Musikindustrie, sie sei seit 1999 gegen etwa 1300 Privatpersonen wegen Online-Musiktauschs vorgegangen und habe mit etwa 800 Vergleiche geschlossen. Seinerzeit hieß es auch, mit spezieller Software werde der Datenverkehr nach "auffälligen Bewegungen von MP3-Dateien" abgesucht und die IP-Adresse des Nutzers ermittelt. Für jeden ihrer Meinung nach illegal erworbenen Titel berechnet die IFPI Schweiz 1 Franken (0,65 Euro). Im Nachbarland Österreich verschickt die IFPI seit etwa einem Jahr Warnungen per Instant Messaging.
Quelle : www.heise.de
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Die massenhaft gestellten Strafanzeigen gegen P2P-Tauschbörsennutzer zogen erste drakonische Maßnahmen der Ermittlungsbehörden nach sich. Verschickte die zuständige Staatsanwaltschaft Karlsruhe zunächst nur Anschreiben an die Verdächtigten, in denen sie mitteilt, dass "ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz" eingeleitet worden sei, fanden jetzt erste Hausdurchsuchungen bei Verdächtigen statt.
In einem heise online vorliegenden Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Schwetzingen etwa wird die Maßnahme mit dem Verdacht begründet, der Beschuldigte habe das Computerspiel Earth 2160 "bei einer Tauschbörse im Internet zum Tausch angeboten", obwohl er "nicht in Besitz der dafür erforderlichen Erlaubnis der Rechteinhaberin, nämlich der Firma Zuxxez Entertainment AG" gewesen sei. Eine Durchsuchung und Beschlagnahme sei gerechtfertigt, da mit der "Auffindung von Beweismitteln" zu rechnen sei.
Der Verdächtige hatte allerdings vor der Durchsuchung bereits eine Abmahnung der Karlsruher Kanzlei Schutt-Waetke erhalten, in der er von Zuxxez aufgefordert wurde, die Datei, die der Polizei als Beweismaterial dienen soll, "unverzüglich von dem zum Download für andere Tauschbörsennutzer freigegebenen Ordner Ihres Rechners zu entfernen", was er lange vor der Durchsuchung auch tat. Dennoch beschlagnahmten die Ermittlungsbeamten seinen Rechner. Rechtsanwältin Julia Janson-Czermak, die mehrere der Abmahnungsempfänger vertritt, hält das Vorgehen für "absurd".
Wie in allen derartigen Fällen wurde zuvor vom Schweizer Unternehmen Logistep die IP-Adresse und der Zeitpunkt des Tauschbörsenangebots von Earth 2160 ermittelt. Logistep übermittelt diese Daten in Echtzeit an die Karlsruher Anwaltskanzlei, die wiederum vom Rechteinhaber pauschal für sämtliche derartige Rechtsverstöße mandatiert ist. Die Kanzlei stellt sodann Strafanzeige gegen unbekannt, wartet, bis die Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur IP-Adresse ermittelt hat, nimmt sofort Akteneinsicht und mahnt den mutmaßlichen Rechtsverstoß ab. Wie der Fall zeigt, wird die Strafverfolgung erheblich gestört, wenn die Staatsanwaltschaft mehr Zeit benötigt als die zivilrechtlich vorgehende Kanzlei Schutt-Waetke.
Dazu befragt, antwortet Dirk P. Hassinger, Vorstand von Zuxxez: "Wir können nichts dafür, wenn sich die Staatsanwaltschaft bisweilen recht viel Zeit lässt." Hassinger hat kein Problem damit, dass aufgrund der Strafanzeigen Durchsuchungen stattfinden und Rechner beschlagnahmt werden. Durch den Tausch des Spiels im Börsen wie eDonkey entstehe Zuxxez immenser Schaden, den man nur mit diesem Vorgehen eindämmen könne.
Allein bis Oktober 2005 habe die Kanzlei 3700 Abmahnungen an Tauschbörsennutzer verschickt, die Earth 2160 zum Download angeboten haben sollen. Der Tausch des Spiels sei kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Die deutschen Nutzer kämen ja noch glimpflich davon, sagte Hassinger, und fand drastische Worte: "Wenn Sie in China jemanden anzeigen, kann es sein, dass er gleich an die Wand gestellt wird."
Derweil hat Logistep offenbar neue Kunden für seinen Antipiracy-Service gewinnen können. Für das Frankfurter Musiklabel 3p des Rappers und Produzenten Moses Pelham mahnt die Kanzlei Schutt-Waetke jetzt Nutzer ab, die CD-Rips der Band Glashaus in Tauschbörsen anbieten. Dieses Verhalten dürfte kaum auf der Linie des Verbands der deutschen Phonoverbände IFPI liegen, der einen großen Teil der deutschen Musikindustrie vertritt. Dessen Sprecher Hartmut Spiesecke äußerte sich im Gespräch mit heise online skeptisch zur Strafanzeigenmaschinerie von Logistep.
Eine der Abmahnungen des Pelham-Labels liegt heise online vor. Sie ist nahezu gleichlautend mit der zum Spiel Earth 2160. Die Kanzlei verlangt für die Aufwendungen ihrer Mandantin einen Pauschalbetrag von 250 Euro. Hinzu kommt eine Schadensersatzforderung in Höhe von 50 Euro. Dieser "geringe Pauschalbetrag bestehe "nicht lediglich in dem Wert des Albums, das Sie hätten kaufen müssen, sondern stellt vielmehr den Wert der ersparten Lizenzgebühr für das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, Verbreitung und Verwertung" dar. Mehrfache Anfragen von heise online beim Label 3p zu den Abmahnungen blieben bisher unbeantwortet.
Zum Aufspüren von Urheberrechtsverstößen durchforstet Logistep mit einer modifizierten Version des Open-Source-Clients Shareaza die P2P-Netze. Findet der Client die urheberrechtlich geschützte Datei des Logistep-Auftraggebers, protokolliert er die Anbieter-IP-Adresse sowie im Falle des beliebten emule den bei der Client-Installation generierten 16-stelligen User-Hash (GUID). Taucht diese GUID in einem anderen Protokoll wieder auf, geht Logistep davon aus, dass es sich um einen "Mehrfachtäter" handelt, was unter anderem eine höhere Abmahngebühr bedeutet. Dies dürfte im Zweifelsfalle allerdings wenig Beweiskraft haben: Die GUID lässt sich fast beliebig manipulieren. Das Löschen einer bestimmten Datei sorgt beispielsweise dafür, dass emule beim nächsten Start eine neue GUID erzeugt.
Der Logistep-Client schickt direkt nach dem Fund der Datei eine E-Mail an den Abusedesk des zur IP-Adresse zugehörigen Providers. Das Schreiben enthält die Bitte, alle Log-Daten zur IP-Adresse ausnahmsweise nicht zu löschen, weil mutmaßlich eine Straftat vorliegt und demnächst die Staatsanwaltschaft nach dem Anschlussinhaber fragen dürfte. Dieses Vorgehen sorgt zunehmend für Unmut bei den Zugangs-Providern, die qua Datenschutzvorschriften eigentlich dazu angehalten sind, genau diese Daten nach Verbindungsende zu löschen. Dem Berliner Flatrate-Anbieter Versatel platzte der Kragen: Per einstweiliger Verfügung ließ man Logistep verbieten, den Abusedesk mit solchen Mails zu bombardieren. Das Schweizer Unternehmen hat bereits Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt.
Quelle : www.heise.de
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Eidgenössische Provider erhalten momentan Post von der IFPI Schweiz, in der sie zur Herausgabe der persönlichen Daten auffällig gewordener Tauschbörsen-Nutzer beziehungsweise zum Versand von Unterlassungserklärungen an Rechte verletzende Filesharer angehalten werden. Die Schweizer Landesgruppe der Musikindustrie sieht die Zugangsanbieter zum Handeln verpflichtet, weil diese gleichzeitig über die Urheberrechtsverletzungen aufgeklärt und somit für die Handlungen von Kunden haften würden. "Wir fordern Sie daher auf, unverzüglich wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um diese rechtswidrigen Zustände zu beenden und die unautorisierte Vervielfältigung und Verbreitung zu stoppen", heißt es in dem heise online vorliegenden Schreiben. Ferner rät der Phonoverband "dringend" an, "zu Beweiszwecken sofort entsprechende Sicherungen" über den Datenverkehr vorzunehmen, der über ins Visier genommene IP-Adressen laufe.
Die Schweizer Musikindustrie fährt bereits seit längerem eine lautstarke Kampagne gegen illegales Filesharing. Seit November versendet sie per Instant Messaging "letzte Warnungen" an Tauschbörsen-Nutzer, die ihrer Ansicht nach "geschützte Musikfiles ohne Zustimmung der Rechteinhaber" anbieten. Kurz darauf kündigte die IFPI Schweiz ein Ende der juristischen Schonzeit unter dem Motto "Game over" für Filesharer an. Mitte Dezember gab die Vereinigung bekannt, über 50 Verfahren wegen illegaler Verbreitung von Songs im Internet eröffnet zu haben. Der Abschreckungseffekt der Aktion soll nun anscheinend über die Inanspruchnahme der Provider noch vergrößert werden, obwohl sich die IFPI damit auf rechtlich unsicheres Terrain begibt.
"Uns ist bewusst, dass die in Rede stehenden Soundfiles nicht von Ihnen, sondern von Dritten vervielfältigt und verbreitet werden, die sich dafür der von Ihnen zur Verfügung gestellten technischen Infrastruktur bedienen", räumt der Verband in dem Brief ein. Die Mitwirkung an derlei Urheberrechtsverletzungen sei aber "als Gehilfenschaft ebenfalls strafbar und schadenersatzpflichtig, sobald Sie trotz Kenntnis von der Rechtsverletzung beziehungsweise des entsprechenden Verdachtes diese weiterhin durch die fortgesetzte Zurverfügungstellung Ihrer technischen Infrastruktur ermöglichen".
Die IFPI-Landesgruppe will daher entgegen der Regelungen zum Fernmeldegeheimnis Auskunft über die "vollständigen Angaben über Name und Wohnort der Personen", die mit aufgezeichneten IP-Adressen die an sich geschützten Dateien illegal angeboten haben sollen. Sollten die Provider "aus irgendwelchen Gründen" nicht dazu bereit sein, bittet der Verband um die Zusendung einer Unterlassungserklärung und eines Vergleichs an die entsprechenden Nutzer, damit diese sich bei der IFPI "freiwillig" melden können. Nur mit der Weiterleitung der Briefe, die "aus datenschutzrechtlichen Gründen" in der Form von Blanko-Erklärungen ohne konkrete zu zahlende Summen gehalten sind, könnten die Provider ihre Kunden vor einer Strafanzeige retten, heißt es weiter in dem Schreiben. Eine Anzeige müsste der Phonoverband dann freilich zunächst gegen unbekannt stellen.
Die Summen, welche die Musikindustrie in der Schweiz bei vorherigen Vergleichsangeboten ins Spiel gebracht hat, bewegen sich laut Medienberichten zwischen 1000 und 9000 Schweizer Franken. Anderweitig geltend zu machende Schadensersatzansprüche beziffert die IFPI auf Beträge zwischen 3000 und 10.000 Franken. Zu Prozessen gegen Tauschbörsen-Nutzer ist es in der Schweiz bislang noch nicht gekommen.
Die Inanspruchnahme von Providern bei der Klärung potenzieller Urheberrechtsverletzungen steht auch hierzulande im Mittelpunkt einer heftigen Auseinandersetzung. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kündigte vergangene Woche an, einen Auskunftsanspruch gegen die Zugangsanbieter gesetzlich verankern zu wollen. Dagegen wehren sich die betroffenen Unternehmen, während die Unterhaltungsindustrie die vorgeschlagenen Regelungen noch nicht für ausreichend hält.
Quelle : www.heise.de
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Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe hat eine Empfehlung zum Umgang mit Massenstrafanzeigen gegen Filesharing-Nutzer ausgesprochen. Bei einer Arbeitstagung der Generalstaatsanwälte Ende November 2005 hatten die Behörden zuvor darüber diskutiert, wie sie künftig mit den zig tausenden Strafanzeigen umgehen sollen, die in Karlsruhe wegen mutmaßlichen Urheberrechtsverstößen gestellt wurden.
Daraus resultierte eine Empfehlung, die Christine Hügel, Generalstaatsanwältin Karlsruhe, badischen leitenden Oberstaatsanwälten schickte. Das Schreiben liegt heise online vor. Üblicherweise werden solche Empfehlungen auch von nicht direkt adressierten Staatsanwaltschaften umgesetzt. Die Handlungsanweisungen kommen einer von den Ermittlern und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries geforderten Bagatellregelung sehr nahe.
Dem Schreiben zufolge sollen die Staatsanwälte zwar in jedem Fall den Anschlussinhaber ermitteln lassen, der zur in der Anzeige angebenen IP-Adresse gehört. Wenn in der Anzeige aber nicht glaubhaft gemacht wird, dass der mutmaßliche Filesharing-Nutzer zum angegebenen Zeitpunkt mehr als 100 verschiedene urheberrechtlich geschützte Werke zum Tausch angeboten hat, sollen die Staatsanwaltschaften das Verfahren eingestellen. Bei 101 bis 500 Dateien sei "eine Beschuldigtenvernehmung angemessen". Erst bei mehr als 500 verschiedenen Dateien "können Ermittlungen durchgeführt werden, unter anderem erscheint eine Durchsuchung verhältnismäßig". Diese Grenzen gelten laut Generalstaatsanwältin nur, wenn beim Beschuldigten keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen.
Diese Regelung bedeutet allerdings für die Strafanzeigenmaschinerie des Schweizer Unternehmens Logistep kaum Sand im Getriebe. Die Firma ist darauf spezialisiert, für Rechteinhaber bestimmte Dateien in P2P-Netzwerken aufzuspüren und die IP-Adressen der Dateianbieter zu protokollieren. Die Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei Schutt-Waetke stellt sodann Strafanzeige gegen unbekannt. Dann warten die Anwälte, bis die Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur IP-Adresse ermittelt hat, nehmen sofort Akteneinsicht und mahnen den mutmaßlichen Rechtsverstoß ab.
In allen heise online vorliegenden Fällen ging es bei den Strafanzeigen bisher um das Angebot einer einzigen Datei. Diesen Beschuldigten dürften der neuen Regelung zufolge also in den meisten Fällen keine strafrechtlichen Konsequenzen mehr drohen. Da den Staatsanwaltschaften aber empfohlen wird, in jedem Fall die Personalien des Beschuldigten zu ermitteln, erhält die Karlsruher Kanzlei auch weiterhin bei Akteneinsicht die gewünschten Informationen, um zivilrechtlich vorgehen zu können.
Quelle : www.heise.de
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Das Bundesjustizministerium hat seine Vorlage für einen Kabinettsentwurf zur seit Herbst 2004 geplanten zweiten Stufe der Urheberrechtsreform noch einmal leicht überarbeitet und an Interessensverbände zur Begutachtung geschickt. Diese sind gleichzeitig zu einer Anhörung am 26. Januar in Berlin eingeladen. Das heiße Eisen des so genannten 2. Korbs der Gesetzesnovelle zu den Kopierregeln für das digitale Zeitalter soll damit für seine spätere Debatte im Bundestag vorbereitet werden. Der dafür nötige Kabinettsbeschluss ist fürs Frühjahr vorgesehen. Ursprünglich sollte er bereits Ende März 2005 verabschiedet werden, was sich aber im vergangenen Jahr immer weiter verzögerte und schließlich durch die Neuwahlen blockiert wurde.
Nach wie vor besonders umstritten sind die Regelungen zum Umgang mit Tauschbörsen-Nutzern, die Ausgestaltung von Vergütungspauschalen fürs private Kopieren sowie die Möglichkeiten von Bibliotheken zur Versorgung der Fachwelt und der Bevölkerung mit Wissen. Zur Eindämmung der Selbstbedienung der Surfer in Peer-2-Peer-Netzen sieht der Kabinettsentwurf aus dem Justizministerium vor, Downloads "rechtswidrig hergestellter und öffentlich zugänglich gemachter Vorlagen" aus dem Internet zu kriminalisieren. Im nicht-gewerblichen Umfeld drohen demnach Haftstrafen bis zu drei Jahren. Eine Anfertigung von Privatkopien unter Umgehung von Kopierschutztechniken soll zudem verboten bleiben. Um eine "Kriminalisierung der Schulhöfe zu verhindern", hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries jedoch vorgeschlagen, dass "in geringer Zahl" für den privaten Gebrauch erstellte Kopien straffrei bleiben sollen. Diese "Bagatellklausel" erweiterte ihr Haus vor einem Jahr um die Versorgung des "persönlich verbundenen" Bekanntenkreises sowie "Bearbeitungen oder Umgestaltungen von Werken".
Die Film- und Musikindustrie läuft seit längerem gegen die von ihr als "Raubkopierer-Klausel" bezeichnete Freistellung Sturm. Auch innerhalb der ehemaligen Bundesregierung war das Vorhaben nicht unumstritten. Fachpolitiker aus dem Bundestag wie der Urheberrechtsexperte der CDU, Günter Krings, oder Ludwig Stiegler aus der Führungsebene der SDP-Fraktion haben sich ebenfalls bereits gegen eine Bagatellgrenze ausgesprochen. Laut Zypries können Urheber und Rechtsinhaber aber trotz der Regelung "gegen das Kopieren aus File-Sharing-Systemen im Internet erfolgreich vorgehen". Wer etwa Hunderte von Musiktiteln illegal aus dem Internet herunterlade, dürfe nicht damit rechnen, straffrei zu bleiben. Ein "kostenloser Genuss von geistigem Eigentum" werde nicht zur Regel. Staatsanwaltschaften haben angesichts einer Überflutung mit Anzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer ihre Praxis bereits auf die geplante rechtliche Änderung abgestimmt.
Eine Vergütungspflicht ist künftig laut dem Entwurf vorgesehen, wenn Geräte, Speichermedien oder Zubehör "in nennenswertem Umfang" fürs Kopieren benutzt werden. Die Höhe der Abgabe soll "insgesamt angemessen" auch bei Multifunktionsgeräten sein und die Hersteller "nicht unzumutbar beeinträchtigen". Industrieverbände wie der Bitkom sehen die Existenz ihrer produzierenden Mitgliederfirmen dennoch gefährdet, während Vertreter der Urheber ganz ähnliche Sorgen für ihre Klientel haben. Letztere fürchten, dass die fürs Inkasso und die Verteilung der Gebühren zuständigen Verwertungsgesellschaften erst mit teuren Gutachten die tatsächlichen Nutzungsformen der abgabepflichtigen Produkte klären lassen müssen.
Wenig getan hat sich bei den Punkten, die Bibliotheken betreffen. Diese sollen künftig zwar mehr Exemplare eines Werkes an elektronischen Leseplätzen gleichzeitig zugänglich machen dürfen, als der Bestand der Einrichtung eigentlich umfasst. Der Versand digitaler Kopien etwa durch den Dienst subito bleibt aber auf "grafische" Dateien im digitalen Umfeld oder auf Faxaussendungen beschränkt, obwohl das Bundesforschungsministerium dagegen interveniert hatte.
Scharfe Kritik am Festhalten an der größtenteils unveränderten Gesetzesvorlage übt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Er sieht die Wissensgesellschaft in Gefahr. "Bildung, Forschung und Unterricht werden ausgebremst, harmlose Nutzer von Privatkopien kriminalisiert", klagt Vorstandsmitglied Patrick von Braunmühl. Der Entwurf sei "unbrauchbar, weil er legitime Privatkopien fast automatisch zu illegalen Raubkopien macht und Schulen und Universitäten vom digitalen Wissen abschneidet". Das Justizministerium habe das Ziel eines fairen Ausgleichs zwischen den legitimen Interessen der Inhalteanbieter und den Bedürfnissen der Verbraucher verfehlt.
Im Detail protestiert von Braunmühl etwa dagegen, dass Forderungen von Schulen, Forschern und der Kultusministerkonferenz, endlich für Rechtssicherheit bei der Nutzung digitaler Werke im Unterricht zu sorgen, ignoriert würden. Ein Recht zum Einsatz digitaler Kopien im Unterricht wurde zwar 2003 geschaffen, aber bis Ende 2006 befristet. Bei der Kriminalisierung von Filesharern bleibt dem Verbraucherschützer zudem schleierhaft, wie "offensichtlich rechtswidrige" Angebote erkannt werden sollen: "Es findet hier eine Verlagerung der Verantwortlichkeit für die Beachtung von Urheberrechten vom Anbieter zum Nutzer statt, die völlig inakzeptabel ist." Der Medienindustrie macht der Verband den Vorwurf, ihre potenziellen Kunden mit der Fesselung von Inhalten durch Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement und "skandalöse" Kopierschutzblockern wie dem Rootkit von Sony BMG "in illegale Tauschbörsen" zu treiben. Besonders verheerend für die Verbraucher sei, dass das Justizministerium gleichzeitig mit der Novelle auch die Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum stärken und einen Auskunftsanspruch gegen Provider schaffen will.
Zu den Diskussionen und juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):
* Die Auseinandersetzung um das Urheberrecht in der digitalen Welt
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/68067
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Die Schweizer Musikindustrie beendet ihre "Schonfrist" für Filesharer. Die Landesgruppe der International Federation Of Producers Of Phonograms And Videograms (IFPI) geht nun laut Medienberichten mit Strafanzeigen gegen die illegale Verbreitung von Musikdateien vor. Damit macht sie ihre erstmals im März 2004 geäußerten und im November vorigen Jahres in der Aktion "Game over" erneuerten Drohungen wahr.
Die Musikindustrie wollte ursprünglich im Rahmen von "Game Over" allen privaten "Raubkopierern" eine außergerichtliche Lösung anbieten. Die Betroffenen hätten sich verpflichten müssen, alle illegalen Musikdateien zu löschen sowie Kosten- und Schadenersatz von 3000 bis zu 9000 Franken (5800 Euro) zu bezahlen. Da aber die Internetprovider die Unterlassungsaufforderungen nicht an die Tauschbörsen-Nutzer weiterleiten würden, komme dieser Weg nicht in Frage. Daher habe die IFPI bei bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich Strafanzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer eingereicht. Die Provider seien nur im Fall eines Strafverfahrens dazu verpflichtet, den Behörden Auskunft zu geben, heißt es in den Berichten.
"Letzte Warnungen" hatte die Schweizer Musikindustrie seit Anfang November vorigen Jahres verschickt, und zwar per Instant Messages über Tauschbörsensoftware. Kurz vor Weihnachten bekamen Provider Post von der IFPI Schweiz, in der sie zur Herausgabe der persönlichen Daten auffällig gewordener Tauschbörsen-Nutzer beziehungsweise zum Versand von Unterlassungserklärungen an Rechte verletzende Filesharer angehalten wurden.
Quelle : www.heise.de
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Die juristischen Anstrengungen, dem illegalen Musiktausch über das Internet Einhalt zu gebieten, waren nach Aussagen John Kennedys, CEO der International Federation of the Phonographic Industries (IFPI), nur bedingt erfolgreich. Immer noch stünden 870 Millionen Titel illegal zum Download in Tauschbörsen zur Verfügung, also in etwa so viel wie schon vor zwei Jahren. "Ich würde gerne hier sitzen und ihnen sagen, dass die Zahlen rückläufig sind", so Kennedy in einem Gespräch mit BBC News.
Obgleich weltweit fast 20.000 Verfahren angestrengt wurden, führe die steigende Zahl von Breitbandverbindungen weltweit zur Stabilisierung der Tauschbörsen. Kennedy sieht den einzigen Ausweg in mehr juristischer Intervention: "Diejenigen, die sich daran gewöhnt haben ihre Musik gratis zu beziehen, sind nur schwer umzuerziehen. Das ist ehrlich gesagt ein Argument für mehr Gerichtsverfahren. Momentan vertrauen die Leute darauf, dass es sie nicht treffen wird."
Auch die Internet Service Provider könnten Kennedys Ansicht nach ins juristische Fadenkreuz der IFPI geraten. Würden diese gezielt gegen die illegal handelnde Tauschbörsenkundschaft vorgehen, könnte man den Umfang der Musikpiraterie "in einer sehr kurzen Zeitspanne dramatisch reduzieren."
Quelle : www.heise.de
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Die Strafanzeigen-Maschinerie des Unternehmens Logistep überflutet auch weiterhin Staatsanwaltschaften. Gegenüber dpa klagte die Karlsruher Generalstaatsanwältin Christine Hügel, innerhalb eines halben Jahres seien "rund 40.000 Anzeigen wegen illegaler Kopien von Musik, Software und Computerspielen eingelegt worden". Hinter den Anzeigen stehe "stets eine bestimmte Anwaltskanzlei, die die Rechte betroffener Unternehmen wahrnimmt".
Nach den Worten von Hügel sind auch andere Staatsanwaltschaften – etwa in Hamburg und Frankfurt – mit ähnlichen Fällen befasst, allerdings in deutlich geringerem Maße als in Karlsruhe. Im Jahr 2004 habe die Gesamtzahl aller dort aufgenommenen Strafanzeigen 40.000 betragen. Allein das Registrieren der Fälle verursache einen derart großen Aufwand, dass bereits zusätzlich Polizeibeamte dafür eingesetzt würden. 9000 Fälle seien bereits abgearbeitet worden und hätten mit der Einstellung des Verfahrens geendet.
Logistep ist nach eigenem Bekunden darauf spezialisiert, für Rechteinhaber bestimmte Dateien in P2P-Netzwerken aufzuspüren und die IP-Adressen der Dateianbieter zu protokollieren. Die Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei Schutt-Waetke stellt sodann massenhaft Strafanzeigen gegen unbekannt. Dann warten die Anwälte, bis die Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur IP-Adresse ermittelt hat, nehmen sofort Akteneinsicht und mahnen den mutmaßlichen Rechtsverstoß ab.
Weil die Fälle ohnehin wenig vorhandene Ressourcen bei den Staatsanwaltschaften binden, hatte Generalstaatsanwältin Hügel im Dezember 2005 eine Empfehlung zur Behandlung derartiger Verfahren abgegeben. Demnach sollen die Staatsanwälte zwar in jedem Fall den Anschlussinhaber ermitteln lassen, der zur in der Anzeige angebenen IP-Adresse gehört. Wenn in der Anzeige aber nicht glaubhaft gemacht wird, dass der mutmaßliche Filesharing-Nutzer zum angegebenen Zeitpunkt mehr als 100 verschiedene urheberrechtlich geschützte Werke zum Tausch angeboten hat, sollen die Staatsanwaltschaften das Verfahren einstellen.
Siehe dazu auch:
* Massenstrafanzeigen gegen P2P-Nutzer: Bagatellregelung durch die Hintertür
* Juristische Niederlage für Strafanzeigen-Maschinerie gegen P2P-Nutzer
* Durchsuchungen nach Massenstrafanzeigen gegen Filesharing-Nutzer
* Strafanzeigen-Maschinerie gegen P2P-Nutzer arbeitet weiter
* Musikindustrie sieht "Strafanzeigen-Automatik" gegen Raubkopierer skeptisch
* Strafanzeigen-Maschine gegen Tauschbörsen-Nutzer
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/68882
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Der Verband der britischen Musikindustrie British Phonographic Industry (BPI) hat sich vor dem High Court in London gegen zwei Männer durchgesetzt, die für den unerlaubten Vertrieb von Musikstücken über das Internet via Filesharing geradestehen sollten. Das teilt die BPI heute mit. Beide hatten es demnach abgelehnt, sich außergerichtlich mit den Plattenfirmen zu einigen. Dies seien die ersten Fälle dieser Art, die in Großbritannien vor Gericht landeten.
Der Beschuldigte aus Brighton muss 1500 Pfund Strafe zahlen; die Kosten und die Höhe weiterer Zahlungen stehen noch nicht fest. Das Gericht wies sein Argument zurück, er habe in Unkenntnis der britischen Copyright-Gesetze gehandelt und für die Musikstücke kein Geld erhalten. Der zweite Beschuldigte, der in King's Lynn, Norfolk, wohnt, muss 5000 Pfund Strafe zahlen, Kosten in Höhe von 13.500 Pfund übernehmen sowie darüber hinaus einen noch nicht bezifferten Schadensersatz. Das Gericht ließ sein Argument nicht gelten, die BPI habe keine Beweise vorlegen können.
Die BPI teilte im März 2004 zunächst Verwarnungen aus und begann im Oktober darauf mit juristischen Aktionen gegen Tauschbörsen-Nutzer. 139 wurden bisher insgesamt verklagt. Mit 88 der Beschuldigten hat der Verband bereits Einigungen erzielt. Mit 51 weiteren, die im Dezember verklagt wurde, strebt er eine außergerichtliche Einigung an. Diese haben bis Ende Januar Zeit, auf das Angebot einzugehen.
Quelle : www.heise.de
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Ein Pariser Bezirksgericht hat das Herunter- und Hochladen von Dateien über P2P-Netzwerke zum privaten Gebrauch für legal erklärt. Die entsprechende Entscheidung ist schon zwei Monate alt, fand aber erst in dieser Woche den Weg in die Öffentlichkeit (PDF-Datei). Jean-Baptiste Soufron, Justiziar der digitalen Bürgerrechtsvertretung Association of Audionautes feiert das Urteil nun als "wichtigen Schritt in unserem Kampf für die Legalisierung von P2P". Den richterlichen Beschluss betrachtet er zugleich als Signal an das französische Parlament, das momentan über eine umfassende Urheberrechtsreform debattiert und dabei in einer ersten, noch zu bestätigenden Runde die Einführung einer Art pauschaler "Kulturflatrate" zur rechtlichen Freigabe der Tauschbörsennutzung beschlossen hat.
In dem verhandelten Fall hatte der französische Phonoverband, die Société Civile des Producteurs Phonographiques (SCPP), gegen einen eifrigen P2P-Sauger geklagt. Im September 2004 fand die Staatsanwaltschaft bei einer Hausdurchsuchung 1875 MP3- und DIVX-Dateien auf dessen Festplatte. Die Anklage lautete auf den Up- und Download von 1212 Songs und damit auf schwere Urheberrechtsverletzungen. Die Richter wollten sich der Ansicht der SCPP jedoch nicht anschließen. Sie hielten das Tauschverhalten des Beklagten für legal, da es sich um Privatkopien gehandelt habe.
Soufron sieht das Urteil in einer Linie mit mehreren bereits zuvor erfolgten Gerichtsentscheiden, bei denen ein Recht auf die Privatkopie bei der P2P-Nutzung bejaht wurde. Auch das Berufungsgericht in Montpellier hat einen solchen Richtspruch bereits bestätigt. Teilweise wurden den Beklagten aber die Zahlung geringfügiger Strafen für das Hochladen urheberrechtlich geschützter Materialien aufgebrummt. Die Pariser Richter haben nun erstmals auch den Upload für legal erklärt. Die SCPP spricht von einer "ungenauen Auslegung des Rechts" und verneint einen generellen "Umschwung" der Jurisprudenz. Sie will Berufung gegen das Urteil einlegen.
Die Audionauten verweisen derweil in ihrem Blog noch auf einen weiteren Etappensieg. Demnach hat ein Pariser Bezirksgericht im Januar auch Warner Music verboten, Un-CDs mit Kopierschutztechnologien und Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) zu verkaufen. Konkret ging es um die Scheibe "Testify" von Phil Collins. Das Label muss dem Kläger, der sich in seiner Möglichkeit zum Erstellen privater Kopien eingeschränkt sah, 59,50 Euro Schadensersatz zahlen. Zugleich brummten die Richter der Plattenfirma eine allgemeine Strafe in Höhe von 5000 Euro auf.
In Frankreich unterstützt die Verbraucherschutzorganisation UFC-Que Choisir eine ganze Reihe an Klagen von Nutzern gegen Un-CDs verschiedener Musik-Konzerne. Dabei konnte sie unter anderem auch bereits gegen EMI Erfolge erzielen. Während sich in Frankreich so ein allgemeines Fallrecht zur Stärkung der Privatkopie herauszubilden scheint, droht ihr hierzulande immer mehr das letzte Stündlein zu schlagen. So machen sich in der andauernden Debatte um die 2. Stufe der Urheberrechtsreform in Berlin momentan nur noch die Grünen für eine auch gegen DRM durchsetzbare Privatkopie und die Einführung einer Bagatellklausel für die straffreie private Tauschbörsennutzung stark.
Quelle : www.heise.de
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und wie siehts bei uns aus...?
ein mp3 file auf deiner platte und du bist im knast... irgenwas stimmt hier nicht ??? ???
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Im Zuge der Überarbeitung des US-amerikanischen Digital Millennium Copyright Act (DMCA) hat der Interessenverband der US-Musikindustrie Recording Industry Association of America (RIAA) seine Einstellung zu Kopien von Songs einer CD für den privaten Gebrauch auf mobilen Playern gewandelt. Darauf weisen die Bürgerrechtler der Electronic Frontier Foundation (EFF) hin. RIAA-Anwalt Don Verrilli habe im Verfahren gegen die Tauschbörsenbetreiber Grokster und Streamcast Networks vergangenes Jahr noch betont, es sei grundsätzlich rechtmäßig, eigene CDs auf den eigenen Computer oder iPod hochzuladen (PDF-Datei). Aus einer Eingabe an das für Urheberrecht zuständige Copyright Office gehe demgegenüber nun ein bedeutender Sinneswandel hervor. Darin heißt es, die Aussage legitimiere nicht einen "fair use", sondern drücke lediglich eine Bewilligung der Urheberrechtsinhaber aus, die zurückgenommen werden könne.
Diese Aussage findet sich als Fußnote in dem Schreiben Exemption to Prohibition on Circumvention of Copyright Protection Systems for Access Control Technologies (PDF-Datei), das die RIAA zusammen mit anderen Organisationen Anfang Februar vorgelegt hat. Es beschäftigt sich unter anderem ausgiebig mit dem Prinzip des "fair use" und der Wandlung von Formaten bei der Erstellung von Privatkopien. Das Copyright Office hatte die Möglichkeit geboten, bis zum 2. Februar in Eingaben die Überarbeitung des DMCA zu erörtern, bei der es unter anderem um Ausnahmen vom Verbot der Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen geht.
Quelle : www.heise.de
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Privatkopie soll auf den eigenen Gebrauch beschränkt werden
Die Musikindustrie untermauert ihre Forderungen nach einer weitere Beschneidung der Privatkopie und will "intelligente Aufnahmesoftware" verbieten. Radio- und Internetprogramme dürfen in Zukunft nur noch für zeitversetztes Hören mitgeschnitten werden, geht es nach dem Willen der Deutschen Phonoverbände.
Der Musikmarkt habe in den letzten Jahren Umsatzeinbußen von mehr als 40 Prozent hinnehmen müssen. Schuld sei die ungebremste Ausweitung privater Vervielfältigungen durch neue digitale Technologien sowie die durch das Internet ausgelöste Flutwelle von Piraterie, wiederholen die Deutschen Phonoverbände ihr Klagelied. Einen "besseren Schutz für Kreative und Verwerter bieten", fordert daher Michael Haentjes, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände im Rahmen der Urheberrechtsnovelle. Es gehe darum, die wirtschaftliche Ertragsfähigkeit für Künstler und Verwerter zurückzugewinnen.
So fordern die Deutschen Phonoverbände zum Gesetzentwurf für den 2. Korb der Urheberrechtsgesetznovellierung unter anderem eine Begrenzung der Privatkopie: Diese soll künftig nur noch zulässig sein, wenn die Kopien vom eigenen Original zum eigenen persönlichen Gebrauch erstellt werden. Ein Kopierschutz darf schon nach der aktuellen Gesetzeslage nicht umgangen werden.
Darüber hinaus soll das Mitschneiden aus Radio- und Internetprogrammen auf ein zeitversetztes Hören beschränkt und "intelligente Aufnahmesoftware" verboten werden. Unklar bleibt dabei aber, wie dies ausgestaltet und was als intelligente Aufnahmesoftware angesehen werden soll.
Auch das Sendeprivileg im traditionellen Hörfunk soll eingeschränkt werden, d.h. Künstler und Verwerter sollen wie im Filmbereich entscheiden können, wer die eigenen Songs im Radio spielen darf.
Die im aktuellen Entwurf für den 2. Korb der Urheberrechtsgesetznovellierung vorgesehene "Bagatellklausel" könne man nicht hinnehmen, der Diebstahl geistigen Eigentums dürfe nicht straffrei gestellt werden, heißt es in einer Mitteilung.
Darüber hinaus macht sich die Musikindustrie auch weiterhin für einen Auskunftsanspruch gegen Internet-Serviceprovider stark und fordert, dass Schadensersatz für illegale Musiknutzungen höher sein müssen als die normale Lizenz.
Quelle : www.golem.de
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MPAA verklagt erstmals auch Betreiber von Newsgroup-Download-Diensten
Die US-Filmindustrie macht Jagd auf weitere bekannte Websites, die Bittorrent-, eDonkey- oder Newsgroup-Downloads mit teils unerlaubt verbreiteten Filmen, Musik und Software listen. Die Motion Picture Association of America (MPAA) hat entsprechend sieben Klagen eingereicht, die sich etwa gegen IsoHunt.com, BTHub.com und TorrentBox.com richten.
Der MPAA sind die Websites ein Dorn im Auge - sie verbreiten zwar selbst keine unerlaubten Kopien, listen aber als Katalogdienste in den verschiedenen Tauschbörsennetzen auftauchende Dateien, von denen auf den ersten Blick nur sehr wenige Inhalte auch legal in Tauschbörsen verbreitet werden dürfen. Entsprechend macht die Filmindustrie den Betreibern der Websites den Vorwurf, unerlaubte Tauschaktivitäten zu fördern.
Die MPAA hat bereits zuvor Erfolg damit gehabt, Bittorrent- und eDonkey-Websites schließen zu lassen. Diesmal soll es u.a. den Torrent-Sites "Isohunt.com", "BTHub.com", "TorrentBox.com" und - dem deutlich umfangreicheren und sehr beliebten - "TorrentSpy.com" an den Kragen gehen, da sie eben auch Download-Quellen von Spielfilmen und Fernsehserien referenzieren.
Zumindest TorrentSpy und ISOHunt sind - anders als es bei den meisten bisherigen Klagen der Fall war - keine Bittorrent-Tracker, sondern nur Suchmaschinen, die in verschiedene Trackern nach Inhalten suchen. Dennoch sieht die MPAA hier keine geringere Schuld, da sie eindeutig nach Kriterien referenzieren würden, denen zufolge die Betreiber die Förderung der unerlaubten Verbreitung von Inhalten bewusst in Kauf nehmen würden.
Die auf Science Fiction spezialisierte Torrent-Site NiteShadow.com trifft es ebenfalls, sie soll ihren rund 24.000 registrierten Nutzern den Weg zum Download von über 1.000 Science-Fiction-Filmen und -Serien geebnet haben, so die MPAA.
Nachdem in Europa bereits vor kurzem der eDonkey-Server Razorback 2.0 hopsgenommen wurde, werden eDonkey-Nutzer voraussichtlich bald auch die eDonkey-Website Ed2k-It.com vermissen, die ebenfalls selbst keine Downloads anbot, sondern nur als Katalogdienst für registrierte Nutzer fungierte.
In dieser Klagewelle trifft es erstmals auch Websites wie "NZB-Zone.com" (bereits offline), "BinNews.com" und "DVDRs.net", deren zahlende Mitglieder bequem auf Dateien zugreifen können, die über im Usenet zu findende Newsgroups verbreitet werden. Dabei ist DVDRs.net eigentlich eine Website, die den anderen nicht entspricht, da sie sich primär Nachrichten aus dem DVD-, HD-DVD- und Blu-ray-Bereich widmet - dummerweise gehörte dazu aber auch ein kostenpflichtiger Newsdienst, vermutlich der von NZB-Zone.com.
Noch scheinen nicht allen Betreibern der genannten Websites die Klageschriften zugegangen zu sein. Das ist einerseits wegen der größtenteils nicht veränderten Inhalte zu vermuten und wurde andererseits auch gegenüber "Slyck" bestätigt. Hier gaben etwa hinter TorrentSpy und ISOHunt stehende Personen an, dass sie noch nichts von der MPAA oder seitens eines Gerichts gehört haben. Das dürfte sich aber schnell ändern.
Der MPAA zufolge wurden alleine im Jahr 2005 rund 75 Torrent- und eDonkey-Sites aus dem Verkehr gezogen.
Quelle : www.golem.de
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Wenn Terror nicht reicht, sollen nun Tauschbörsen herhalten
Thilo Weichert: "Es gibt keinen Grund für den Bundestag, eine grundrechtswidrige Vorgabe aus Brüssel umzusetzen"
Terrorgefahr ist als Argument für die geplante Vorratsdatenspeicherung (VDS) offensichtlich nicht mehr ausreichend. Doch mögliche Urheberrechtsverletzungen durch Tauschbörsen sind offensichtlich ein noch weit schlagkräftiger Grund und sollen die ungeliebte Richtlinie nun legalisieren.
Nachdem die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in Brüssel abgesegnet wurde, steht die praktische Umsetzung in Deutschland bevor. Der Bundestag hat sich zuvor bereits für die Umsetzung der Richtlinie ausgesprochen und schob den Zwang durch Brüssel als Begründung vor. Ein Argument, welches Dr. Thilo Weichert nicht nachvollziehen kann. Im Interview mit Telepolis spricht der oberste Datenschützer Schleswig-Holsteins über die Gefahren und die eigentliche Intention hinter der Vorratsdatenspeicherung.
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/22/22161/1.html)
Quelle : www.heise.de
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Musikindustrie: Eltern haften für ihre Kinder
Mit einer neuen Klagewelle gegen Nutzer von Tauschbörsen in zehn Ländern will die Musikindustrie ihren Kampf gegen unerlaubte Musikkopien auf eine neue Stufe stellen - vor allem Eltern einen Warnschuss versetzen. Diese sollen darauf achten, was ihre Kinder mit dem Computer treiben oder die Zeche zahlen, die ihre Kinder anrichten. Einigen Tauschbörsennutzern wurde sogar der Internetzugang gekappt.
Rund 2.000 Fälle in zehn Ländern zettelt der Verband der Musikindustrie (IFPI) an. Allein in Deutschland wurden 1.233 Strafanzeigen gestellt. In Dänemark wurden Nutzern von Tauschbörsen mit entsprechenden Verfügungen die Internetzugänge gesperrt, ähnlich wie zuvor in Frankreich. In Italien wurden Durchsuchungen bei einzelnen Tauschbörsennutzern und Server-Betreibern durchgeführt und rund 70 Computer beschlagnahmt. Auch Kinderpornografie sei hierbei gefunden worden.
Man greife gezielt so genannte "Uploader" an und meint damit Personen, die hunderte oder tausende Songs in Tauschbörsen anbieten, Zahlen, die bei ein paar getauschten CDs schnell entstehen. Darunter sind Nutzer der Peer-to-Peer-Systeme FastTrack (Kazaa), Gnutella (BearShare), eDonkey, DirectConnect, BitTorrent, Limewire, WinMX und SoulSeek.
Die Musikindustrie betont dabei wieder einmal, dass es jeden, der Tauschbörsen nutzt, treffen kann. Unter den aktuellen Fällen seien beispielsweise ein finnischer Zimmermann, ein britischer Postmitarbeiter, ein tschechischer IT-Manager, ein deutscher Richter sowie ein deutsches Rentner-Ehepaar. Die meisten Personen seien aber männlich und zwischen 20 und 35 Jahre alt.
Mit dabei sind aber explizit auch Eltern, die für Handlungen ihrer Kinder zur Rechenschaft gezogen werden sollen. Die IFPI verbindet dies mit einer ausdrücklichen Warnung an Eltern, die dafür verantwortlich seien, was ihre Sprösslinge mit dem Familiencomputer anstellen. Die IFPI verweist auf entsprechende Informationskampagnen und die Software Digital File Check, die Computer von Tauschbörsensoftware befreien soll.
In Deutschland verweist die IFPI auf diverse Gerichtsurteile, nach denen die Inhaber von Telefonanschlüssen dafür zur Verantwortung gezogen werden können, dass über diese Anschlüsse Verstöße gegen das Urheberrecht ausgeführt wurden (Störerhaftung). Das Landgericht Düsseldorf habe beispielsweise entschieden, dass die Eltern haftbar für illegale Musikangebote bei bearshare ihrer beiden Söhne im Alter von 15 und 16 Jahren sind. Sie zahlten Gerichtskosten und Schadensersatz in Höhe von rund 5.000 Euro. Ein Krankenhaus in Kassel zahlte 5.500 Euro Schadensersatz, weil Mitarbeiter offensichtlich im Rahmen ihrer Dienstzeit knapp 2.000 Titel illegal zum Herunterladen angeboten hatten.
Insgesamt stieg die Zahl der Verfahren gegen Tauschbörsennutzer allein außerhalb der USA damit auf über 5.500. Soweit es zu außergerichtlichen Einigungen kam, zahlten die Beklagten im Durchschnitt 2.633,- Euro.
Quelle : www.golem.de
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Die Betreiber der BitTorrent-Suchseite Torrentspy.com haben eine Klage beim U.S. District Court for the Central District of California eingereicht, in der sie dem Interessenverband der US-Filmindustrie, MPAA (Motion Picture Association of America) vorwerfen, einen Hacker auf Torrentspy.com angesetzt zu haben. Die in der Klageschrift (PDF-Datei) namentlich nicht genannte Person sei von einer MPAA-Führungskraft angeworben und beauftragt worden, gegen eine Bezahlung von 15.000 US-Dollar persönliche E-Mail-Nachrichten und vertrauliche Geschäftsinformationen von Torrentspy.com zu stehlen. Der Hacker habe seine Beteiligung an dem Komplott eingeräumt und kooperiere inzwischen mit Torrentspy.
Torrentspy war im Februar von der MPAA verklagt worden. Der Interessenverband wirft den Betreibern der Website vor, Unterstützung für Raubkopierer zu leisten. Obwohl es sich bei Torrentspy (oder auch isoHunt) nicht um eigentliche BitTorrent-Tracker handelt, sondern lediglich um Suchmaschinen, die in verschiedenen Trackern nach Inhalten suchen, will die MPAA das Abschalten solcher Seiten erreichen, um den Tausch urheberrechtlich geschützten Materials zu erschweren. Die Hacker-Vorwürfe kommentierte MPAA-Sprecherin Kori Bernards unterdessen als "nicht zutreffend". Torrentspy versuche damit lediglich von den Fakten abzulenken.
Torrentspy gibt hingegen an, der beauftragte Hacker habe bei seinen Angriffen gezielt nach Unterlagen mit Geschäftszahlen gesucht. So habe er etwa Informationen zu den Geschäftseinnahmen und -ausgaben in den Monaten Januar bis Juni 2005 abgegriffen. Auch seien ihm Kopien des privaten E-Mail-Verkehrs zwischen Torrentspy-Mitarbeitern sowie Daten über eingesetzte Server und Bezahlvorgänge in die Hände gefallen. Torrentspys größter Trumpf dürfte eine schriftliche Vereinbarung sein, die nach Angaben von Ira Rothken, Anwältin von Torrentspy, sowohl von dem Hacker als auch von der MPAA-Führungskraft unterzeichnet wurde. Rothkens Angaben zufolge soll der Hacker von der MPAA auch auf andere Torrent-Seiten angesetzt worden sein.
Quelle : www.heise.de
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Der nach eigenen Angaben weltgrößte BitTorrent-Tracker ThePirateBay.org ist offline, nachdem die schwedische Polizei nach eigenen Angaben bei einer Razzia Server beschlagnahmt hat. Insgesamnt drei Personen seien zum Verhör mitgenommen worden, erklärte die zuständige Stockholmer Landeskriminalpolizei. Gegenüber der P2P-Newsseite Slyck äußerte sich eine Sprecher von ThePirateBay: Die schwedische Polizei habe die Server beschlagnahmt, um zu prüfen, ob die Server für kriminelle Machenschaften genutzt wurden oder nicht. Die Polizei sei sich diesbezüglich offenbar nicht sicher.
Als Tracker indexiert ThePirateBay zwar zum Tausch bei BitTorrent angebotene Dateien und hält .torrent-Dateien mit den IP-Adressen der beteiligten Rechner bereit, bietet selbst aber kein urheberrechtlich geschütztes Material an. In der Vergangenheit hat die internationale Medienindustrie bereits mehrere BitTorrent-Tracker und -Suchengines vom Netz nehmen lassen, so etwa Suprnova.org – vor ThePirateBay Hauptanlaufpunkt für Torrent-Suchende. Inzwischen wurden die Ermittlungen gegen den Betreiber von Suprnova.org eingestellt und die Seite wieder online, Torrents werden dort aber nicht mehr angeboten.
Selbst wenn die ThePirateBay-Betreiber nach Abschluss der Ermittlungen ihre Server zurück erhalten sollten, dürfte die Musik- und Filmindustrie die Beschlagnahmung als Erfolg werten, müssen BitTorrent-Nutzer sich doch nun nach neuen Quellen für ihre Downloads umsehen.
Quelle : www.heise.de
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USA sollen sich für Schließung stark gemacht haben
Die Razzia gegen den schwedischen BitTorrent-Tracker ThePirateBay.org sorgt für heftige Kritik. Zum einen wird die rechtliche Grundlage für die Aktion angezweifelt. Zum anderen gibt es Berichte, die USA hätten sich für eine "finale Lösung der Sache" eingesetzt.
Am 31. Mai 2006 hat die schwedische Polizei Server des BitTorrent-Trackers ThePirateBay.org beschlagnahmt und zwei Betreiber sowie deren Rechtsberater vorübergehend festgenommen. Dabei wurden auch gleich die Server der Pro-Piraterie-Lobby-Organisation "Piratbyrån" ("Piratenbüro") beschlagnahmt, da sie im gleichen Server-Raum standen.
Doch die Betreiber wollen sich damit nicht klein kriegen lasen: unter thepiratebay.org melden sie sich bereits zurück. Das eigentliche Angebot soll in wenigen Tagen wieder zur Verfügung stehen - trotz der beschlagnahmten Server.
Derweil wird in Schweden Kritik am Vorgehen der Behörden laut. Die Piratpartiet - zu Deutsch "Piratenpartei" - wird nicht müde, auf die rechtliche Situation hinzuweisen, das recht liberale Urheberrecht in Schweden erlaube es, Tracker mit Links auf unerlaubt kopierte Inhalte und Daten zu betreiben. Auf den beschlagnahmten Servern selbst standen keine urheberrechtlich geschützten Materialien zu Verfügung, so die Betreiber.
Bisher konnte ThePirateBay.org unbehelligt agieren und gewann vor allem nach dem im Jahr 2004 erfolgten Fall der Torrent-Suchmaschine SuprNova.org an Popularität. Die US-Filmlobby in Form der MPAA lobte derweil das Vorgehen der schwedischen Behörden und freute sich über eine gute Zusammenarbeit mit offiziellen Stellen in den USA und Schweden, die zur Schließung der Seite geführt hätten.
Mikael Viborg, Rechtsbeistand der Betreiber von ThePirateBay.org, der selbst vorübergehend in Gewahrsam genommen und verhört wurde, berichtet in einem englischsprachigen Blog. Er ist selbst in der Piratenpartei aktiv. Zudem hat Snild Dolkow ein Blog eingerichtet, in dem er schwedische Artikel zum Thema in die englische Sprache übersetzt.
Quelle : www.golem.de
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Der nach eigenen Angaben weltgrößte BitTorrent-Tracker ThePirateBay.org ist wieder online. Am 31. Mail hatte die schwedische Polizei bei einer Razzia den Server beschlagnahmt und drei Personen zum Verhör vorgeladen. Die Polizei habe prüfen wollen, ob der Server für kriminelle Machenschaften genutzt worden sei, erklärte ein Betreiber des Trackers. Zurzeit erscheint als Startseite das Torrent-Verzeichnis des Servers, wie es sich kurz vor dem Polizeizugriff dargestellt hat. Offenbar hatten die Betreiber folglich vorgesorgt und regelmäßig Backups ihrer Bestände gefertigt, die sie nun zurückspielten.
Die Beschlagnahmung von PirateBay zieht längst auch politische Kreise: Das staatliche schwedische Fernsehen SVT hatte kurz nach Beschlagnahmung des Servers berichtet, die schwedische Regierung habe sich von hochrangigen US-Beamten unter Druck setzen lassen, die Aktion durchzuführen. Im April habe die US-Regierung vom schwedischen Außenministerium verlangt, bald das "Problem PirateBay" zu lösen. Der Staatssekretär des Justizministers habt dann dem TV-Bericht zufolge den Generalstaatsanwalt und den obersten Polizeichef kontaktiert und die Anweisung zum Losschlagen gegen den Tracker-Server gegeben.
Als Tracker indexiert PirateBay zwar zum Tausch bei BitTorrent angebotene Dateien und hält .torrent-Dateien mit den IP-Adressen der beteiligten Rechner bereit, bietet selbst aber kein urheberrechtlich geschütztes Material an. In Schweden blieben derlei Angebote bislang unbehelligt, weil sie nicht gegen das dortige Urheberrecht verstoßen. Deshalb kam es in der Vergangenheit schon des öfteren zu Verstimmungen zwischen der US-amerikanischen und schwedischen Justiz.
Quelle : www.heise.de
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Die Schließung des schwedischen Torrent-Portals “The Pirate Bay” scheint einige Leute verärgert zu haben. Findige Hacker setzten die offizielle Website der schwedischen Polizei außer Gefecht. Für heute sind Demonstrationen geplant.
Laut Aussagen der Polizeiverwaltung wurde die Website in der gestrigen Nacht mit DoS-Attacken bombardiert und war so für viele Stunden nicht erreichbar. So verzeichnete das Angebot der Ordnungshüter ganze 500 000 Zugriffe in einer einzigen Sekunde; mit einem derartigen Ansturm kamen die Server nicht zurecht. Die Behörden ermitteln zur Zeit nach dem Ursprung des Angriffs.
Auch die Online-Agebote der Mediengiganten Warner Music und Sony mussten in dieser Nacht einen Angriff über sich ergehen lassen, dieser wurde von einem türkischen Hacker verursacht. Ob neben der zeitlichen Übereinstimmung ein weiterer Bezug zu den Angriffen in Schweden besteht, ist allerdings unklar.
The Pirate Bay stellt das größte und bekannteste Torrent-Portal der Welt dar und die Nachricht der Schließung durch schwedische Behörden rief bei vielen Fans Empörung hervor. Sogar Parteien sprachen sich dagegen aus und werfen der Regierung vor, zu schnell dem Druck amerikanischer Firmen und Politiker nachgegeben zu haben. Die Betreiber des Portals selbst bestehen weiterhin darauf, dass die Razzia gegen geltendes schwedisches Recht verstoßen hätte und kündigten an, ihr Angebot alsbald wieder auf die Beine zu stellen.
Mit einem derartigen Zuspruch in der Bevölkerung hätten die Betreiber wohl nicht gerechnet. Daher organisiert man aktuell eine Demonstration, die in Stockholm auf die Schließung aufmerksam machen soll. Ob man damit wirklich etwas erreichen kann, ist fraglich. Doch zumindest in Schweden scheint man den Nerv der Gesellschaft getroffen zu haben. So könnte sich die Schließung schon bald zu einem politischen Skandal entwickeln, da vor allem der US-amerikanische Einfluss auf die schwedische Politik in der Bevölkerung nur wenig Zuspruch findet.
Quelle : www.pcwelt.de
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Im Zuge der Razzia gegen den Bittorrent-Tracker ThePirateBay haben Sympathisanten am Wochenende die schwedische Regierungs-Webseite vorübergehend lahm gelegt. Wie die schwedische Boulevard-Zeitung Aftonbladet meldet, war die 40.000 Einzelseiten umfassende Internetpräsenz in der Nacht vom Samstag auf Sonntag nicht erreichbar und ging erst am Sonntagvormittag wieder ans Netz.
Bisher gab es von offizieller Seite keine Informationen, weshalb die Seite nicht erreichbar war, man müsse den Ausfall erst systematisch analysieren, hieß es. Laut Aftonbladet verlief der Zusammenbruch nach demselben Muster wie ein Angriff auf Server der schwedischen Polizei, die am Donnerstag durch eine Denial-of-Service-Attacke (DoS) vorübergehend außer Gefecht gesetzt wurden.
Am Samstag demonstrierten in Stockholm und Göteborg insgesamt 900 Netzaktivisten gegen die Polizei-Razzia bei "ThePirateBay". Für die Unterstützer widerspricht die Durchsuchungsaktion geltendem schwedischen Recht. "Für uns steht fest, dass das Portal gegen kein schwedisches Gesetz verstößt und somit vollkommen legal ist. Solange das Gesetz nicht geändert wird oder das oberste Gericht eine solche Entscheidung trifft, setzten wir unsere Aktivitäten unbarmherzig fort", erklärte der rechtliche Berater der Seite, Mikael Vibor. PirateBay stelle lediglich Informationen zu Downloadangeboten zur Verfügung, würde selbst jedoch keinerlei urheberrechtlich geschütztes Material anbieten.
Um dem freien Datentausch politisches Gewicht zu geben, hat die Gruppe Piratbyran im Januar The Pirate Party gegründet (siehe Telepolis Schwedens Piraten nehmen Urheberrecht ins Visier). Mit der Partei will Piratbyran in das schwedische Parlament einziehen. Kernpunkte des Parteiprogramms sind die Stärkung der Privatsphäre und ein ausgeglichenes Urheberrecht. Bis jetzt zählt die Partei 5500 Mitglieder. Um in das schwedische Parlament einzuziehen, müsste die Piratenpartei bei der nächsten Parlamentswahl im September die 4-Prozent-Hürde nehmen und benötigt dazu 225.000 Stimmen.
Quelle : www.heise.de
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Rückkehr zum schwedischen Provider PRQ - Kritik an Beschlagnahmungen
Der Ende Mai 2006 im Rahmen einer Razzia abgeschaltete Bittorrent-Tracker The Pirate Bay, der vor allem auf unerlaubte Film-, Musik- und Softwarekopien verweist, ist nun wieder bei seinem vorherigen schwedischen Provider online. Die Razzia hat in Schweden für viel Kritik gesorgt, nicht nur weil der schwedische Justizminister sich unnötig Druck aus den USA gebeugt haben soll, sondern auch weil bei der Aktion kurzerhand Server unbeteiligter PRQ-Kunden beschlagnahmt wurden, über 200 Domains offline gingen und damit wirtschaftlicher Schaden bei Unbeteiligten angerichtet wurde.
Laut Berichten von Slyck.com wurden vor allem diejenigen geschädigt, die mit Pirate Bay nichts zu tun hatten. Pirate Bay konnte hingegen recht schnell auf Server in den Niederlanden wechseln und war in kurzer Zeit wieder online. Nun ist der Bittorrent-Tracker wieder bei PRQ gehostet. Selbst eine Woche nach der Razzia hatten die PRQ-Kunden ihre Server immer noch nicht wieder, was für viel Kritik auch aus dem politischen Lager sorgte. Zwei Mitglieder der Opposition haben laut Slyck eine Untersuchung gegen Justizminister Thomas Bodstrom verlangt.
Der Betrieb von Bittorrent-Trackern, die unerlaubte Kopien referenzieren und damit zu deren Verbreitung beitragen, ist rechtlich strittig. Technisch stellen Tracker nur Informationen bereit, wo beliebige Daten zu finden sind, jedoch nicht die Dateien selbst. In Schweden soll das Gesetz in diesem Fall nicht eindeutig sein, so dass sich schwedische Medien und die Filesharing-Szene die Frage stellten, inwiefern die ohne Klage ausgeführte Razzia rechtens war.
Die Betreiber von The Pirate Bay hatten in der vergangenen Woche als Reaktion auf die Razzia angekündigt, ihren Tracker noch internationaler, dezentralisierter und unaufhaltbar zu machen. Dank der öffentlichen Aufmerksamkeit sollen die Zugriffe auf The Pirate Bay explodiert sein. Per Reverse DNS meldet der bei PRQ online gegangene Server laut Digg.com derzeit folgende eindeutige Nachricht: "hey.mpaa.and.apb.bite.my.shiny.metal.ass.thepiratebay.org".
Quelle : www.golem.de
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Nach dem zwischenzeitlichen "Ausflug" in die Niederlande ist der BitTorrent-Tracker ThePirateBay nach Schweden zurückgekehrt. Im PirateBay-Blog schreibt "toba", Ziel sei es nun, eine weltumspannendes Server-Netz aufzubauen, um einerseits schnelleren Zugriff auf die Torrents zu gewährleisten und andererseits selbst bei Beschlagnahme von Servern in einem Land das Angebot aufrecht erhalten zu können. ThePirateBay lägen bereits Angebote für Server, Bandbreite und monetäre Unterstützung aus mehreren Ländern vor, mit deren Hilfe man den "big plan" umsetzen könne. ThePirateBay scheine eine Art Überlebensinstinkt à la "Skynet" zu entwickeln, heißt es in dem Blog. Arnold Schwarzenegger bekämpfte das sich gegen die Menschheit auflehnende neurale Netzwerk "Skynet" in der Terminator-Serie.
Vor knapp drei Wochen wurden die Server des nach eigenen Angaben weltgrößten BitTorrent-Trackers von schwedischen Behörden beschlagnahmt, kurz danach ging der Tracker in den Niederlanden wieder online. Als Tracker indexiert ThePirateBay zwar zum Tausch bei BitTorrent angebotene Dateien und hält .torrent-Dateien mit den IP-Adressen der beteiligten Rechner bereit, bietet selbst aber kein urheberrechtlich geschütztes Material an. Neben einem politischen Nachspiel hat die Beschlagnahmung der beim schwedischen Dienstleister PRQ gemieteten Server auch ein juristisches. Nicht nur die Betreiber von ThePirateBay erwägen rechtliche Schritte – auch andere Unternehmen, deren Server bei der Aktion der schwedischen Behörden aus Versehen ebenfalls beschlagnahmt worden waren, wollen nun Schadensersatzansprüche geltend machen.
Quelle : www.heise.de
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Schwedische MPAA-Anwälte ließen Pirate-Bay-Betreiber per Detektiv beschatten
Der schwedische Justizminister Thomas Bodström hat sich nach der am 31. Mai 2006 erfolgten Razzia beim Provider des BitTorrent-Trackers The Pirate Bay einiges an Kritik anhören müssen. Unter anderem wurde die rechtliche Grundlage für die Aktion bezweifelt, die zudem nur auf Druck aus den USA stattgefunden haben soll. Dass die USA dem EU-Land Schweden sogar mit Handelssanktionen gedroht haben, erfuhr der schwedische Fernsehsender SVT nun vom Staatssekretär Dan Eliasson.
Die angedrohten Handelssanktionen waren der Auslöser für die in Frage gestellte Razzia. Bereits seit längerem hatte die US-Filmindustrie in Vertretung durch die Motion Picture Association of America (MPAA) darauf gedrängt, dass Schweden den BitTorrent-Tracker Pirate Bay abschaltet, allerdings wies Dan Eliasson dies mit Hinweis aufgrund ausreichender rechtliche Grundlagen im schwedische Gesetz als nicht verfassungskonform zurück. Schließlich drohte die US-Regierung im Rahmen der WTO mit Handelssanktionen, wie SVT von Eliasson bestätigt bekommen hat. Der Druck auf die schwedische Justiz war demnach höher als zuerst angenommen.
Bei der Razzia hatte die schwedische Polizei nicht nur die Pirate-Bay-Server, sondern fast alle Server beschlagnahmt und damit unbeteiligte Unternehmen in Mitleidenschaft gezogen. Wie zu erwarten war, war Pirate Bay schon kurz nach der Beschlagnahmung der Server wieder online - erst auf Ausweich-Servern in den Niederlanden, dann wieder direkt vom alten schwedischen Provider aus. Bis jetzt haben die Aktionen die Popularität von Pirate Bay nur gestärkt, die Website hat laut den Betreibern mehr Zugriffe als je zuvor. Pirate Bay bietet zwar selbst keine unerlaubten Kopien an, referenziert als Verzeichnisdienst für BitTorrent-Downloads aber auf größtenteils fragwürdige Inhalte.
Eine weitere interessante Neuigkeit gibt es von den Betreibern von Pirate Bay, die im Auftrag der schwedischen MPAA-Anwälte mehrfach von Privatdetektiven beschattet worden sein sollen. "Es haut mich irgendwie um, so viel Aufmerksamkeit von meinen lieben Freunden bei der MPAA zu bekommen und es passt wirklich zu dem Bild, dass es sich bei ihnen um völlig Irre handelt (die schwedische Antipiratenpartei ist im Vergleich dazu ruhig, rational und fair!)", so "anakata" am 21. Juni 2006 im Pirate-Bay-eigenen Blog.
Quelle : www.golem.de
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In ihrem Kampf gegen illegale Filesharer wendet sich die britische Musikindustrie nun direkt an die Internet-Serviceprovider (ISP). Die British Phonographic Industry forderte zwei ISPs auf, insgesamt 59 Nutzer-Accounts wegen "illegalen Filesharings" zu sperren. Einer wehrt sich.
Damit geht die Musikindustrie einen neuen Weg. Bestand die Strategie bisher darin, einzelne Tauschbörsennutzer zu belangen, zielen die Maßnahmen nun auch gegen andere Unternehmen. Die ISPs sollten "ihr Haus in Ordnung bringen und bei diesen Leuten den Stecker ziehen", wird die Musikindustrie von BBC zitiert. Diese Strategie hatte sich schon angekündigt, als vor wenigen Wochen IFPI-Chef John Kennedy in einem exklusiven Interview mit SPIEGEL ONLINE gegen die Provider aussprach.
Cable & Wireless verwies darauf, dass die internen Sicherheitsmaßnahmen bereits dafür sorgten, die Accounts von Nutzern illegaler Tauschbörsen zu schließen und verweigerte nähere Auskünfte zu den beanstandeten Accounts. Ein Sprecher stellte fest: "Wir werden alle notwendigen Schritte unternehmen, um die Angelegenheit zu klären".
Tiscali hingegen stellte klar, man sperre keine Kunden-Accounts nur aufgrund einer externen Anfrage. Dazu bedürfe es zunächst einer Untersuchung. "Wir überprüfen sämtliche uns zur Verfügung gestellten Informationen und werden angemessen reagieren", so laut der Nachrichtenagentur Reuters das Unternehmen.
Nach eigenen Angaben hatte BPI 17 IP-Adressen bei Tiscali und 42 bei Cable & Wireless identifiziert, die "signifikante Mengen von Musik im Besitz von BPI-Mitgliedern" heraufgeladen hätten. BPI-Vorsitzender Peter Jamieson machte deutlich, es sei nicht hinnehmbar, dass die ISPs "gegenüber Copyrightverstößen in industriellem Ausmaß die Augen verschließen".
Tiscali bezeichnete die bloße Übersendung von IP-Adressen als "nicht beweiskräftig". Weder habe die Musiklobby einen Nachweis geleistet, dass über die genannten Adressen Down- oder Uploadvorgänge gelaufen seien, noch, dass die genannten IP-Adressen mit einem "Shared Directory" verbunden gewesen seien, auf das andere hätten zugreifen können. In einem Fall hatte die BPI einen Screenshot übermittelt, über die der Provider nun mit seinem Kunden reden wolle.
Bereits zuvor hatte die BPI 139 Tauschbörsennutzer verklagt und in vier Fällen Urteile zu ihren Gunsten erwirkt, in 111 Fällen wurden außergerichtliche Vergleiche erreicht.
Quelle : www.spiegel.de
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Im Rahmen ihrer Kampagne "Raubkopierer sind Verbrecher" lässt die Filmindustrie unter anderem überprüfen, welche Filme wie oft aus illegalen Online-Tauschbörsen heruntergeladen werden. Richtige Download-Charts lassen sich so ermitteln.
"Ice Age 2 - Jetzt taut's" war besonders erfolgreich. Nicht nur an der Kinokasse - weit über 2 Millionen sahen den Film allein am Startwochenende im April im Kino - sondern auch im Netz: Laut einer Studie der Spezialfirma P4M ("Die InternetAgenten") wurde der Film über flauschige Animationstierchen am Ende der Eiszeit allein an diesem ersten Aprilwochenende 121.894 Mal über das Bittorrent-Filesharingsystem heruntergeladen.
Um deutlich zu machen, wie sehr sie sich durch illegale Filmdownloads geschädigt sieht, greift die Industrie nun also zur Statistik. Tatsächlich sind die Zahlen, die P4M ermittelt hat erstaunlich - zumal es sich, erklärt deren technischer Leiter Petur Agustsson, nur um deutsche Versionen der jeweiligen Filme handeln soll. Die über 100.000 im Netz gefundenen vollständigen Kopien von "Ice Age 2" seien "alle im Kino abgefilmte Versionen" gewesen sagt Agustsson - also wackelig gedrehte, mit unterirdischem Ton versehene Mitschnitte aus Kinosälen. Eine deutsche DVD-Version gab es zum Kinostart noch längst nicht.
Daraus wiederum lässt sich allerdings auch ablesen, dass der Schaden für die Industrie durch diese über Bittorrent verteilten Kopien sich nicht wirklich in nicht verkaufte Kinokarten umrechnen lässt - denn so mancher dürfte sich beim ersten Blick auf das, was er da stunden- oder tagelang aus dem Netz gezogen hat, mit Grausen abwenden, spätestens, wenn das Kind auf dem Sitzplatz neben dem Piraten mit der Kamera anfängt, den Film zu kommentieren.
Filme mit 50.000 oder mehr Besuchern, so ein Ergebnis der Studie, seien am Eröffnungswochenende zu 100 Prozent im Netz verfügbar, Filme mit 10.000 bis 50.000 Zuschauern am ersten Wochenende immer noch zu 80 Prozent. Beim Remake von "Das Omen" etwa stünden gut 82.000 Downloads gut 135.000 verkauften Kinokarten gegenüber. Besonders verbreitet seien aber Thriller, Action-, Kinder- und Animationsfilme. Filme der Gattung "Drama" - was immer P4M darunter versteht - werden dagegen weniger schnell ins Netz gestellt, Dokumentarfilme waren am Startwochenende nur in 6 Prozent der Fälle online als abgefilmte Version verfügbar. Mit anderen Worten: Online verteilt und heruntergeladen wird vor allem Popcornkino. Filmkunst ist in pixelig-blecherner Fassung eher unpopulär.
Petur Agustsson erklärte im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE, wie P4M diese Download-Statistiken ermittelt. Die einzelnen sogenannten Tracker, also die Server, die die Verbindungen zwischen denen herstellen, die eine Datei ganz oder teilweise auf ihrer Festplatte haben, zählen mit: Jeder beendete Download einer bestimmten Datei wird vermerkt. Diese Daten stehen zur Verfügung und können mit einem entsprechend modifizierten Bittorrent-Client, also einer Variante der Tauschbörsen-Software, abgefragt werden.
Die P4M-Fahnder suchen also alle von einem bestimmten Film vorhandenen Bittorrent-Versionen aus dem Netz - spezielle Seiten listen solche Dateien auf und stellen Dateien zur Verfügung, die eine Verbindung zu dem entsprechenden Netzwerk herstellen. Die Häufigkeit, mit der alle gefundenen deutschen Fassungen eines Films heruntergeladen worden sind, wird dann festgehalten. Dazu müssen die Fahnder selbst saugen - tun das aber natürlich mit offizieller Erlaubnis ihrer Auftraggeber.
Personenbezogene Daten über einzelne Nutzer der Tauschbörsen sammeln Agustsson und seine Kollegen bislang aber nicht - das wäre in Deutschland auch nur mit Hilfe eines Gerichtsbeschlusses möglich. Rein technisch ist die Identifikation in einer Bittorrent-Börse aber sehr einfach: Jeder der an der Verteilung einer Datei, also beispielsweise "Ice Age 2" teilnimmt und Daten herunter- oder hochlädt oder beides, der ist auch mit seiner IP-Adresse für alle anderen Beteiligten zu sehen. Die IP-Adresse ist, über die Datenbank des Internet-Providers, dem entsprechenden Nutzer zuzuordnen.
Quelle : www.spiegel.de
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In der US-amerikanischen "Blogosphäre" sorgt derzeit ein Weblog-Eintrag für Aufregung vor allem bei jenen, die die Aktivitäten des Lobbyverbands der US-Musikindustrie RIAA mit Skepsis sehen. In dem Eintrag auf Recording Industry vs, The People heißt es, nach dem Tod eines der Copyright-Verletzung Beschuldigten habe die RIAA bei Gericht einen Aufschub weiterer Verhandlungen um 60 Tage beantragt. Der Prozess solle weitergeführt werden, da es Anhaltspunkte dafür gebe, dass andere Familienmitglieder bei den angeblichen Copyright-Verletzungen involviert gewesen seien. Der Beschuldigte habe aber nicht mehr auf diese Vorwürfe antworten können. Die RIAA-Vertreter hätten bei Gericht Antrag auf Verlängerung der Fristen gestellt, damit die Familie ausreichend Zeit für Trauer habe und danach erst zur Sache aussagen müsse.
Die US-Musikindustrie hat vor knapp drei Jahren begonnen, Tauschbörsennutzer wegen angeblicher Copyright-Verletzungen zu verklagen. Vor Kurzem zog die RIAA die Bilanz, nach Klagen gegen Tauschbörsennutzer und Produzenten von P2P-Software das illegale Filesharing unter Kontrolle zu haben. Mit ihrer Kampagne, "jeden und alles zu verklagen", habe die Musikindustrie aber auch einige "Kollateralschäden" angerichtet, meinen Kritiker. Im Oktober vorigen Jahres reichte eine von der RIAA Beschuldigte Gegenklage ein. In einem jüngst in US-Medien kursierenden Fall stehen Bürgerrechtler einer Frau zur Seite, die sich erfolgreich gegen Beschuldigungen der RIAA wehren konnte und nun Prozesskostenerstattung verlangt.
Quelle : www.heise.de
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Merken die noch was ? >:( ???
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Ein finnisches Gericht hat 22 Männer verurteilt, die eine Online-Tauschbörse im großen Stil betrieben haben. Die Angeklagten müssen eine Geldstrafe von insgesamt 427.000 Euro zahlen, berichteten finnische Medien am Freitag. Der Fall wurde als der größte dieser Art in der Geschichte des Landes beschrieben.
Die Männer hatten urheberrechtlich geschützte, aber für Internet-Tauschbörsen nicht lizenzierte Musik, Filme und Spiele online getauscht. Rund 10.000 Benutzer hätten auf die illegale Tauschbörse zugegriffen. Die Strafe entspreche einem Zehntel des Verkaufswertes des Materials. Die Männer müssen zudem die Prozesskosten von 142.000 Euro übernehmen. Die Musik- und Filmindustrie hatte 3,7 Millionen Euro Schadenersatz gefordert; 10 ebenfalls angeklagte Männer wurden freigesprochen. In 19 weiteren Fällen sollen in Finnland 60 weitere Beschuldigte vor Gericht stehen.
Quelle : www.heise.de
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In den USA ist ein 23-Jähriger wegen Urheberrechtsverletzung zu fünf Monaten Gefängnis und 3000 US-Dollar (2386 Euro) Geldstrafe verurteilt worden. Weitere fünf Monate muss der ehemalige Administrator eine Bittorrent-Website unter Hausarrest verbringen, außerdem steht er für drei Jahre unter Beobachtung. Der Verurteilte hatte sich schuldig im Sinne der Anklage bekannt, die ihm Verschwörung zur Urheberrechtsverletzung und kriminelle Urheberrechtsverletzung vorgeworfen hatte. Das Urteil erging bereits am 17. Oktober.
Der Verurteilte war im Rahmen einer spektakulären Aktion der US-Bundespolizei gegen den Bittorrent-Tracker "EliteTorrents" aufgeflogen. Das FBI hatte am 25 Mai 2005 in der "Operation D-Elite" zusammen mit dem Zoll zehn Ziele durchsucht und Server beschlagnahmt sowie die Website endgültig stillgelegt. Auf EliteTorrents sollen wiederholt Torrent-Links zu Filmkopien aufgetaucht sein, bevor die Werke in den Kinos waren. So soll eine Arbeitskopie von "Star Wars: Episode III" einige Stunden vor dem Kinostart in dem Netz erhältlich gewesen sein.
Das sei die erste Verurteilung wegen Urheberrechtsverletzungen in einem P2P-Netz mit Bittorrent-Technik, erklärte der Staatsanwalt. Eine zweite könnte bald folgen: Ein weiterer Administrator der Site hatte sich ebenfalls schuldig bekannt. Sein Urteil wird für den 12. Dezember erwartet. "Wir hoffen, dass dieses Fall die Botschaft sendet, dass der Cyberspace keinen Schild der Anonymität für diejenigen bietet, die das Urheberrecht brechen", sagte Staatsanwalt John Brownlee.
Quelle : www.heise.de
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Piratebay wehrt sich gegen die Blockade eines schwedischen Internet Service Providers.
Der schwedische ISP „Perspektiv Bredband“ hat beschlossen, seine Kunden den Zugriff auf die Seite AllofMP3.com zu verwähren. Anfragen auf eben genannte Seite werden schlichtweg geblockt. Piratebay.org setzt zu einem ungewöhnlichen Gegenschlag an.
Sie blockieren nun alle Anfragen, die von exakt diesem Provider kommen. Als eine der bestbesuchten Seiten in Schweden schaue man nicht zu, wie die Grundrechte mit Füssen getreten werden. Die Piratenpartei Schwedens fordert andere Seiten auf, dies auch zu tun. Die Aufforderung enthält sogar Source-Code, wie dies auf einfach Weise zu realisieren ist.
Info: http://piratbyran.org/perspektiv/
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Auf Nutzer von illegalen Tauschbörsen kommen noch härtere Zeiten zu. Wer urheberrechtlich geschützte Musiktitel über Peer-2-Peer-Netzwerke wie eMule oder BitTorrent tauscht, soll im kommenden Jahr noch schneller Gefahr laufen, von der Musikindustrie verklagt zu werden. Das berichtet die Nachrichtenagentur Associated Press. Auf diese Weise sollen Milliardenverluste der Branche verringert werden.
Mehr klagen als bisher
Wie es heißt, soll der Druck unter anderem durch deutlich mehr Klagen gesteigert werden. Monatlich sei geplant, mehr als 1000 Raubkopierer zu verklagen. "Im kommenden Jahr wird die Zahl der Strafanträge deutlich erhöht", sagt Phonoverband-Geschäftsführer Peter Zombik. Die Zahl von 10.000 zur Strafanzeige gebrachten Urheberrchtsverletzungen soll demnach 2007 deutlich gesteigert werden.
Allein 2005 wurden laut Zombik 439 Millionen CD-Alben kopiert. Das entspreche einem rechnerischen Verlust von fünf Milliarden Euro. Hinzu komme ein Schaden in Höhe von einer Milliarde Euro durch illegale Downloads im Internet. Der gesteigerte Umsatz durch legale Musikdownloads kann das Minus bei den CD-Verkäufen bisher nicht ausgleichen. Zombik rechnet für das Geschäftsjahr 2007 bei allen Musikverkäufen mit einem einstelligen Minus. Im ersten Halbjahr hatte es verglichen mit den ersten sechs Monaten 2005 bei 3,4 Prozent gelegen.
Quelle : www.onlinekosten.de
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Selbst ernanntes Fürstentum Sealand soll zum Filesharing-Paradies werden
Das Fürstentum Sealand, eine im Zweiten Weltkrieg erbaute Seeplattform vor der Küste Großbritanniens, steht zum Verkauf. Die Macher der BitTorrent-Seite ThePirateBay.org würden sie gern kaufen und ein Land ohne Urheberrecht schaffen.
Der Preis für die einstige britische Festung "Rogh Tower" alias Sealand soll bei rund 2 Milliarden Euro liegen, schätzen die Macher von ThePirateBay.org. "Aber das interessiert uns nicht. Wir versuchen es trotzdem. Wir wollen sehen, was die Commnunity mit einer eigenen Insel anstellen kann", heißt es im PirateBay-Blog. Sealand soll nach ihren Vorstellungen eine schnelle Internetverbindung und keine Urheberrechtsgesetze erhalten.
Die spanische Immobilienfirma InmoNaranja bietet Sealand für 750 Millionen Euro an.
Dazu wurde zunächst einmal unter buysealand.com eine eigene Website eingerichtet, um zu diskutieren, wie das Land funktionieren soll, aber auch, um Geld zu sammeln. Sollte das Geld nicht für Sealand reichen, werde man eine Insel kaufen und dann die Unabhängigkeit erklären, ist dort zu lesen.
Sealand betrachtet sich zwar als eigener Staat, ist aber international nicht anerkannt. Allerdings hat ein britisches Gericht im Jahr 1968 sich nicht für Sealand verantwortlich erklärt.
Quelle : www.golem.de
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Ein Sprecher der deutschen Phonoverbände hat angesichts wenig fruchtender "gut gemeinter Appelle" der Musikindustrie die Notwendigkeit des Vorhabens der IFPI betont, hierzulande im Jahr 2007 monatlich mindestens 1000 illegale Nutzer von Tauschbörsen anzuzeigen. "Uns geht es darum, das Bewusstsein für den Wert geistigen Eigentums zu schärfen, egal ob es um Musik, Spielfilme, Hörbücher, Spiele, Software, Fotografie oder andere Kreativleistungen geht", verteidigte der neue stellvertretende IFPI-Geschäftsführer Stefan Michalk die geplante scharfe juristische Vorgehensweise gegen die Anbieter geschützter Werke in P2P-Netzwerken gegenüber der Süddeutschen Zeitung. "Die Musikindustrie hat hier eine unangenehme Vorreiterrolle, da sich Musik vergleichsweise leicht kopieren und tauschen lässt."
Laut Michalk will die deutsche Landesgruppe des internationalen Verbandes der Tonträgerhersteller mit den Massenstrafanzeigen klarmachen, "dass der Diebstahl geistigen Eigentums kein Kavaliersdelikt ist". Illegale Angebote stellen seiner Ansicht nach zunehmend eine existenzielle Bedrohung für alle Kreativindustrien dar. "Dagegen wehren wir uns", betonte der Verbandssprecher. "Die Zahl der Strafanträge gegen Uploader in Tauschbörsen haben wir seit März 2004 stetig erhöht und werden das auch weiter tun." Die im Phonoverband vertretenen Musiklabel rechnen angesichts der noch nicht komplett vorliegenden Unternehmenszahlen für 2006 erneut mit einem Rückgang des Verkaufs von Tonträgern wie CDs im zumindest einstelligen Prozentbereich, der auch durch überproportional steigende bezahlte Musikdownloads nicht ausgeglichen worden sei.
Zu den Auswirkungen der bisherigen juristischen Hatz gegen Tauschbörsennutzer äußerte sich Michalk zurückhaltend. Er wertete allein als Erfolg, "dass die Anzahl illegaler Downloads trotz kontinuierlich steigender DSL-Anschlüsse nicht gestiegen ist". Insgesamt haben die deutschen Phonoverbände bislang in 20.000 Fällen Strafanzeige gestellt, wovon sich allein 10.000 auf 2006 beziehen. Laut den Berechnungen der Industrie sollen 2005 439 Millionen CD-Alben illegal kopiert worden sein, was einen rechnerischen Verlust von fünf Milliarden Euro ausmache. Dazu komme eine Milliarde Euro Schaden durch illegale Downloads im Internet.
Große Hoffnungen setzt die Musikindustrie auf die Umsetzung der EU-Richtlinie zur zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. Bisher müssen die Phonoverbände beim illegalen Kopieren von Musikstücken Strafanzeige stellen, um an den Namen den Internetsurfers hinter der zunächst nur bekannten IP-Adresse zu kommen. Mit den geplanten neuen gesetzlichen Regelungen könnte die Musikindustrie rascher zivilrechtlich gegen Musikpiraten vorgehen, da ihnen die Provider direkt Auskunft über die Nutzerinformationen geben müssten. Allerdings konnte sich die Musikindustrie bislang nicht mit ihrer Forderung durchsetzen, dass nicht zunächst ein Richter über die Weitergabe der persönlichen Daten entscheiden soll. Ein Dorn im Auge ist ihr auch, dass das Bundesjustizministerium die Abmahngebühren bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzern auf 50 Euro pro Fall beschränken will.
Die Staatsanwaltschaften sehen sich momentan bereits mit Strafanzeigen etwa aus der Logistep-Maschinerie überschüttet. Eine Erhöhung der Schlagzahl ist daher heftig umstritten. Für den neuen Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Christian Sommer, etwa sind derlei Massenverfahren nicht die Lösung des Problems. "Nicht nur, dass durch solche Massenverfahren die Strafverfolgungsbehörden instrumentalisiert und die Überlastung der einzelnen Dienststellen und Staatsanwaltschaften billigend in Kauf genommen werden" beklagt der Vertreter der Filmindustrie. Das Vorgehen schade auch generell "einem kooperativen Klima nachhaltig".
Schon jetzt haben Sommer zufolge zahlreiche Strafverfolgungsbehörden die Grenze, von der an Strafverfahren tatsächlich eingeleitet werden, massiv erhöht. Dies habe zur Folge, "dass nur noch in den seltensten Fällen die Chance auf ein Urteil besteht." Dies gehe soweit, dass bereits in naher Zukunft "die Verfolgung von Piraterie durch strafprozessuale Maßnahmen nicht mehr möglich sein könnte." Die sinkende Anzahl an Strafverfahren bei gleichzeitiger Steigerung der Einstellungen an Verfahren und das Setzen auf Vergleichszahlungen durch die Anzeigen-Maschinerien würden einer "Dekriminalisierung von Urheberrechtsverletzungen" gleichkommen.
Quelle : www.heise.de
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Provider dreht nach Druck die Seite ab - MPAA war bisher mit Klagen nicht erfolgreich
Seit mehr als einem Jahr versuchen Musik- und Filmindustrie die Bittorrent-Suchmaschine isoHunt in die Knie zu zwingen - bisher allerdings mit geringem Erfolg. Nun scheint man aber doch einen Weg gefunden zu habe: Das Angebot von isoHunt ist derzeit nicht mehr zu erreichen.
Laut einer Stellungnahme der Betreiber der Seite, hat der primäre Provider ohne vorherige Benachrichtigung den Zugang abgedreht. Hinter der Aktion vermutet man den Druck der Filmindustrie.
Suche
Entgegen klassischen File-Sharing-Seiten stellt sich die Situation bei isoHunt deutlich komplexer - und für die Kläger schwieriger - dar. isoHunt bietet selbst keine Downloads an, auch die zum Bittorent-Tausch nötigen Tracker-Dateien befinden sich nicht auf den Servern des Projekts. Statt dessen versteht man sich lediglich als Suchmaschine, ähnlich wie es auch Google ist. Verklagt man isoHunt könne man genau so gut Google verklagen, immerhin ließen sich auch hier zahlreiche Dateien mit zweifelhaftem rechtlichen Hintergrund aufspüren.
Umsiedeln
Unterdessen will sich isoHunt auch weiterhin nicht geschlagen gegeben. Derzeit ist man dabei das Angebot auf einen neuen Server umzusiedeln, die Betreiber hoffen schon bald wieder online zu sein.
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Wahrscheinlich liegt es in der Natur eines jeden "Piraten" nach einem rechtsfreien Raum für seine anderswo illegalen Aktivitäten zu suchen. Auch beim weltgrößten BitTorrent-Tracker ThePirateBay.org ist dies nicht anders und so startete man vor einigen Wochen den Versuch, die Seeplattform "Sealand" zu kaufen.
Doch bereits kurz nachdem die Betreiber der "Piratenbucht" ihr Vorhaben der Öffentlichkeit präsentiert hatten, kamen Zweifel auf. Neben dem Problem, dass die Plattform mittlerweile in den Hoheitsgewässern Großbritanniens liegt, hieß es seitens des Maklers, dass man "Sealand" nicht an jemanden verkaufen werde, der möglicherweise Unternehmungen anstellt, die gegen britisches Recht verstoßen.
Nun ist der Versuch offenbar gänzlich gescheitert, da die derzeitigen Besitzer der Plattform mitgeteilt haben, dass sie nicht an ThePirateBay.org verkauft werden soll. Michael Bates, der sich selbst als "Prinz von Sealand" und dessen Erbe bezeichnet, sagte, dass man nicht an die Tracker-Betreiber verkaufen wolle, da diese internationale Gesetze missachten.
Bates sagte weiter, dass er ein Buch geschrieben habe, das von einem Hollywood-Studio verfilmt werden soll. Ein Verkauf der Plattform an ThePirateBay.org wäre deshalb ein Fehler, weil die Filesharing-Mannen so ihr Treiben ungestört fortführen könnten. Als Filesharing-Unternehmung sei ThePirateBay.org als möglicher Käufer nicht qualifiziert.
Die Betreiber des BitTorrent-Trackers sind auf eine Ablehnung ihres Kaufinteresses nach eigenen Angaben vorbereitet. Wahrscheinlich wollen sie die von ihren Unterstützern gesammelten Spenden nun für eine andere Insel aufbringen, die dann für unabhängig erklärt werden soll.
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Der Ärger für den 16-jährigen Robert Santangelo begann vor fünf Jahren. Damals soll über eine bestimmte IP-Adresse urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet worden sein. Weil es sich dabei um Musik handelte, interessiert sich die Musikindustrie brennend für den Fall. Der IP-Adresse wurde ein Telefonanschluss zugeordnet und der Anschlussinhaber, wie in tausenden ähnlich gelagerten Fällen zuvor auch, verklagt: Santangelos Mutter Patti. Doch die 42-Jährige weigerte sich, den von der Musikindustrie standardmäßig angebotenen Vergleich zu akzeptieren. Als sie das Verfahren ausfechten wollte, ließ die Musikindustrie die Klage im Dezember 2006 wie eine heiße Kartoffel fallen. Und nahm stattdessen ihre beiden Kinder ins Visier.
Während sich seine Schwester nicht rührte und zu einer Geldstrafe von 30.750 US-Dollar verurteilt wurde, wehrt sich auch Robert Santangelo nun mit einer Gegenklage. Er will den Fall vor einer Jury verhandeln lassen und wählt damit einen Weg, der schon in anderen Fällen erfolgreich war. Sein Verteidiger fährt schweres Geschütz auf, er wirft der Industrie Kartellbildung und Verschwörung vor. Aber vielleicht ist der ganze Spuk ja bald vorüber: In einem anderen Fall brütet ein New Yorker Richter gerade über einer Entscheidung, die wegweisend für viele ähnlich gelagerte Verfahren sein könnte. Dabei war der Fall zunächst kein besonderer: Ein großes Plattenlabel, vertreten durch den Verband RIAA, verklagt eine Schwesternschülerin aus der Bronx. Bewaffnet sind die Ankläger wie immer mit einer IP-Adresse, einer Telefonnummer und ein paar Songs. Tenise Barker, die Beklagte, widerspricht den Anschuldigungen. Auch sie hat einen umtriebigen Anwalt. Ray Beckerman kennt alle diese Fälle und führt ein Blog über die Klagewelle, mit der die Musikindustrie ihre Kunden überzieht. Und er rührt ordentlich die Trommel für diesen Fall.
Inzwischen geht es bei Elektra vs. Barker längst nicht mehr um ein paar getauschte Songs. Es geht um die Schlüssigkeit der Argumentationskette der Musikindustrie, um die Auslegung des US-amerikanischen Urheberrechts – und Berufsskeptiker sorgen sich sogar schon um die Zukunft des Internets. Ein Urteil wird zumindest Auswirkungen auf andere Fälle dieser Art haben. Deshalb will sich der zuständige Richter Kenneth Karas seine Entscheidung gut überlegen und nicht einfach einem anderen Urteil folgen. Er scheint, im Unterschied zu einigen seiner Kollegen, etwas vom Internet zu verstehen. Karas muss zunächst entscheiden, ob er den Prozess überhaupt weiterführt, denn Beckerman hat die Abweisung der Klage beantragt. Sein Argument: Die Musikindustrie kann eine Urheberrechtsverletzungen nicht nachweisen. Alles was sie habe, sei eine IP-Adresse, der dazugehörige Telefonanschluss und Hinweise darauf, dass in einem Tauschordner auf dem Rechner der Beklagten irgendwann mal ein paar Songs gelegen haben. Nach Beckermans Rechtsauffassung will das Gesetz es genauer wissen: Wann, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit hat seine Mandantin welche Songs angeboten, und wurden sie auch heruntergeladen?
So genau müsse sie das gar nicht beweisen, meint die Musikindustrie und führt ihr entscheidendes Argument ins Feld: Allein, dass die Daten zugänglich gemacht worden seien, bedeute eine Verbreitung im Sinne des Urheberrechts (DMCA) und eine Verletzung desselben. Sollte diese Auslegung Schule machen, fürchten zahlreiche Organisationen um die Zukunft des Netzes, denn dadurch werde das Urheberrecht unkontrollierbar und viele derzeit legale Praktiken würden kriminalisiert. Schon ein simpler Hyperlink, mit dem Informationen zugänglich gemacht werden, wäre nach dieser Auslegung ein Vergehen. Angesichts der Brisanz haben sich zahlreiche Organisationen in Form von Gerichtseingaben schriftlich zu der Sache geäußert. Der Verband der Internetwirtschaft ist ebenso besorgt wie der Verband der Computerindustrie und die Electronic Frontier Foundation EFF. Auf der anderen Seite gibt sich die Filmbranche solidarisch. Sogar das US-Justizministerium hat sich zu dem Fall geäußert, Washington beobachtet die Vorgänge mit Interesse.
Die Standpunkte sind ausgetauscht, die Entscheidung liegt nun bei Richter Karas. Das kann dauern, sagt Beckerman. "Es könnte ein paar Wochen dauern, oder auch Monate", erklärte der Anwalt. "Der Richter versteht, wie wichtig es ist, dass er das Richtige macht. Er wird nichts übereilen." In welche Richtung Karas tendiert, wissen auch Prozessbeobachter nicht genau zu sagen. Dass der Jurist versteht, worum es geht, hat er dagegen demonstriert. Er soll den RIAA-Anwalt gefragt haben: "Wenn ich hier ein paar Papiere liegen lasse und Sie autorisiere, diese zu nehmen, habe ich sie dann auch erfolgreich an Sie verteilt, wenn Sie sie nicht genommen haben? Müssten Sie sie dafür nicht tatsächlich an sich genommen haben?"
Quelle : www.heise.de
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Es sind schwere Zeiten für die Musikindustrie. Das durchsichtige Anti-DRM-Manöver von Apple-Chef Steve Jobs wird die Big Four wahrscheinlich nicht so erschüttern, wie es eine Reihe von Rückschlägen vor US-Gerichten vermögen. Auf der anderen Seite des Atlantiks steht gerade die in den vergangenen Jahren gefahrene Strategie der Plattenlabels der massiven Klagen gegen Privatpersonen ernsthaft auf dem juristischen Prüfstand. Während in New York ein Richter noch über einer möglicherweise Präzedenz setzenden Entscheidung brütet, ist weiter westlich bereits ein wegweisendes Urteil ergangen. In dem Verfahren mehrerer Labels (unter anderem Capitol Records) gegen eine allein erziehende Mutter aus dem Bundesstaat Oklahoma hatte sich der Verband der amerikanischen Musikindustrie (RIAA) zurückgezogen, nachdem sich Deborah Foster gegen die Vorwürfe gewehrt und dem üblichen Vergleich verweigert hatte. Das US-Recht sieht in solchen Fällen keine automatische Übernahme der Anwaltskosten vor. Deshalb hatte der Richter erneut zu entscheiden, diesmal über einen Antrag Fosters auf Übernahme ihrer Unkosten durch die Kläger.
Der Richter hat dem jetzt zugestimmt. Am vergangenen Dienstag veröffentlichte das Gericht die Entscheidung, in der der Richter einige interessante Schlüsse zieht. Für einige Prozessbeobachter ist die Begründung von Richter Lee R. West der erste Sargnagel für die Klagekampagne der Musikindustrie. Der offensichtlichen Annahme der Plattenlabels, dass sich auch der Besitzer eines Internetzugangs über den illegal Musik getauscht wurde mindestens der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung strafbar mache, widerspricht West klar und deutlich. Das Urheberrecht selbst kenne solche Beihilfe gar nicht, argumentiert der Richter. Doch auch nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen könne eine Beihilfe nicht alleine aus der Bereitstellung des Mittels konstruiert werden. Darüber hinaus hält der Richter das Urheberrecht nicht für ein Schutzinstrument der Inhalteanbieter, vielmehr sei das Gesetz gedacht, den Zugang der Öffentlichkeit zu kreativen Werken zu regeln.
Der Richter verdonnerte die Labels auch zur Übernahme von Fosters Prozesskosten, weil der US Supreme Court darauf hingewiesen habe, dass die Grenzen des Urheberrechts so klar wie möglich definiert werden müssten. Dafür seien auch Prozesse wie Capitol vs. Foster geeignet. Es sei dem Gesetz und der Allgemeinheit in diesem Sinne nicht förderlich, wenn sich eine Partei angesichts möglicher horrender Prozesskosten auf einen Vergleich einige und die eigentliche Anschuldigung nicht endgültig geklärt werde.
Während die Entscheidung für Foster eine große Erleichterung sein dürfte (ihre Anwältin schätzt die Kosten bisher auf über 50.000 US-Dollar), stellt sie für die Plattenfirmen ein echtes Problem dar: Die Prozesskosten kann die Millionen-Industrie in Einzelfällen zwar verschmerzen, es geht auch weniger ums liebe Geld. Vielmehr steht das Urteil im Widerspruch zur zentralen Strategie der Labels, sich in möglichen Fällen von Urheberrechtsvergehen an die Anschlussinhaber zu halten. Darüber hinaus kann die Ansicht von Richter West Präzedenz setzen. Das wäre ein schwerer Rückschlag für die Industrie, der Beobachter unterstellen, mit den Massenklagen Präzedenzfälle durch die Hintertür etablieren zu wollen. Die Labels können aber noch in Berufung gehen.
Quelle : www.heise.de
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Capitol Records, BMG Music und drei weitere Plattenfirmen wollen beim Bezirksgericht in Oregon erreichen, dass ein 10-jähriges Mädchen im Verfahren um angebliche Copyright-Verletzungen gegen ihre Mutter aussagt. Diese namens Tanya Andersen ist in den Kreisen, die die juristischen Aktivitäten der Musikindustrie beobachten, keine Unbekannte. Die alleinerziehende Mutter konterte eine Klage wegen unautorisierten Musiktauschs im Oktober 2005 mit einer Gegenklage wegen angeblichen Betrugs, Eingriffs in die Privatsphäre, Rechtsmissbrauchs und elektronischen Hausfriedensbruchs. Sie will nun erreichen, dass die Aussage ihrer Tochter per Videokonferenz oder Telefon eingeholt wird, um sie vor den Belastungen einer persönlichen Vernehmung zu schützen, geht aus einer Eingabe ihres Anwalts bei Gericht hervor.
Die Recording Industry Association of America (RIAA), die in dem Verfahren die fünf Plattenfirmen vertritt, besteht auf eine persönliche Vorladung. In ihrer Eingabe bezeichnet sie die Tochter, die zum Zeitpunkt der angeblichen Copyright-Verstöße sieben Jahre alt war, als "wichtigen Zeugen". Die Tochter habe den Computer in den Wohnung ebenfalls genutzt und sei die einzige Person, die in dem fraglichen Zeitraum anwesend gewesen sei.
Andersen wird vorgeworfen, über die Tauschbörse Kazaa 1288 Musikdateien bereit gestellt zu haben. Dies habe ein Ermittler im Mai 2004 festgestellt. Die Verteidigung weist die Vorwürfe zurück. Andersen sei nicht bei Kazaa aktiv gewesen. Es sei erwiesen, dass sich die Vorwürfe der RIAA gegen einen anderen Internet-Nutzer richten müssten. Unter den angeblich von ihr unautorisiert über Kazaa getauschten Stücken befanden sich auch welche der Stilrichtung "Ganster-Rap". Die 42-jährige Andersen wies weit von sich, diese Musik zu mögen.
Quelle : www.heise.de
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RIAA will Universitäten als Postverteiler nutzen
Seit Ende Februar fordert die Recording Industry Association of America (RIAA), die Lobby-Organisation der großen Plattenfirmen, US-Hochschulen auf, Briefe an Studierende weiterzuleiten, die mit Hilfe von Tauschbörsen Urheberrechte verletzen. In den Schreiben wird den Studierenden angeboten, sich außergerichtlich mit der RIAA zu einigen. Nun hat die Universität Wisconsin dieser Aufforderung als erste eine deutliche Absage erteilt, die Universität Nebraska verlangt sogar von der RIAA, angefallene Kosten zu erstatten.
Seit Beginn der Briefaktion der RIAA gibt es lautstarke Kritik an dem Vorgehen. Es gehe der RIAA darum, den üblichen Rechtsweg zu umgehen, um auf einfache Art Druck auf Studenten auszuüben, so die Kommentatoren. Denn normalerweise kennt die RIAA nur die IP-Adresse der Nutzer, die sich in Tauschbörsen aufhalten, und müsste eine gerichtliche Verfügung erwirken, um die Universitäten dazu zu zwingen, die Identität dieser Nutzer zu enthüllen. Stattdessen schickt sie massenhaft Briefe an Hochschulen mit der Aufforderung, sie an die entsprechenden Studierenden weiterzuleiten, damit diese sich mit der RIAA außergerichtlich einigen können. Wenn die Universitäten mitspielen, ersparen sie der RIAA den Gang vor Gericht.
Die Universität Wisconsin hat der RIAA nun deutlich gemacht, dass sie dieses Vorgehen nicht mitmachen wird. In einer E-Mail an Studierende schreibt Ken Frazier, Chief Information Officer (CIO) der Universität: "Vor kurzem wurde die Universität Madison, ebenso wie andere Hochschulen, darauf hingewiesen, dass sie Aufforderungen zu Vergleichen erhalten wird, die an Empfänger weitergeleitet werden sollen, von denen die Absender annehmen, dass sie Urheberrechtsverletzungen begehen. In Übereinstimmung mit unseren Regeln für das Netzmanagement und unserem Verständnis des Gesetzes, hat die Universität Wisconsin nicht die Absicht, diese Briefe direkt an Nutzer des Campus-Netzes weiterzuleiten. Selbstverständlich werden wir uns aber gültigen gerichtlichen Verfügungen beugen."
In der universitätsunabhängigen Campus-Zeitung "The Badger Herald" kritisiert Brian Rust, Sprecher der Abteilung für Informationstechnologie, das Vorgehen der RIAA: "Diese Aufforderungen zu Vergleichen sind der Versuch, den üblichen Rechtsweg zu umgehen und die Universitäten zu Hilfspolizisten zu machen." Nach Rusts Angaben treffen bei der Universität 10 bis 20 Unterlassungsaufforderungen täglich ein, die die Verwaltung an die Betroffenen weiterleiten muss. Aber die Vergleichsaufforderungen der RIAA seien bedrohlicher. Die angebotenen Einigungssummen lägen meist bei 700,- US-Dollar pro Fall, könnten aber bis zu 3.500,- US-Dollar betragen. "Man kann sich vorstellen, dass einige Leute die Website aufgerufen und ihre Kreditkarte gezückt haben, um zu bezahlen", so Rust, "Damit wollen wir nichts zu tun haben, wir sind nicht der Rechtsvertreter der Plattenindustrie und wollen das auch nicht sein."
Chief Information Officer Ken Frazier geht in einer Erklärung auf seiner Website noch einen Schritt weiter: "Wir sind der Ansicht, dass die RIAA mit ihren Möglichkeiten durchaus in der Lage ist, gerichtliche Verfügungen zuzustellen und Vergleiche zu erzielen – ohne die Hilfe der Universität. Stattdessen dienen wir unseren Nutzern besser, indem wir ihre Privatsphäre schützen und sie darauf hinweisen, welche ernsten Folgen es haben kann, Urheberrechte zu verletzen. Wir ermutigen sie, die Rechte am geistigen Eigentum der Platten- und Filmindustrie zu respektieren, indem sie ihre Musik und Filme nicht an andere Internetnutzer weitergeben. Die Folgen können für sie teuer sein."
Die Universität Nebraska leitet die Briefe zwar weiter, verlangt aber von der RIAA, die Kosten für ihre Arbeit zu erstatten – und geht dabei von 11,- US-Dollar pro Brief aus. "Wir geben hier Steuergeld aus, um die Probleme der RIAA zu lösen", wird Walter Weir, Chief Information Officer der Universität, im Omaha World-Herald zitiert. Weir weiter: "Sind wir ein Vertreter der RIAA? Warum bezahlen sie uns nicht für so etwas?"
An der Universität Nebraska ist das Computersystem so konfiguriert, dass IP-Adressen dynamisch vergeben werden. Protokolle, welche IP-Adresse welchem Computer zugewiesen ist, werden nur einen Monat lang aufbewahrt. Jenni Engebretsen, Sprecherin der RIAA, kritisierte die Universität gegenüber dem Omaha World-Herald dafür, die Daten nicht länger aufzubewahren, mit deren Hilfe es möglich wäre, Urheberrechtsverletzer aufzuspüren: "Man möchte meinen, dass die Universitäten verstehen, wie notwendig es ist, diese Dateien aufzubewahren."
Im viel gelesenen US-Weblog Techdirt wird diese Aussage mit den Worten kommentiert: "Diese Beschwerde ist lächerlich. Die Universität hat keinen Bedarf daran, diese Daten aufzubewahren und es gibt keinen Grund, sie aus irgendeiner Verpflichtung gegenüber der RIAA aufzubewahren. [...] Wenn dieses ganze Hin und Her vertraut vorkommt, dann deshalb, weil es sehr daran erinnert, wie die RIAA vor einigen Jahren versucht hat, die Zugangsprovider dazu zu bringen, ihre Nutzerdaten preiszugeben. Zum Glück haben die Provider Rückgrat gezeigt und der RIAA gesagt, sie solle sie in Ruhe lassen. Zu dumm, dass sie daraus nichts gelernt hat."
Quelle : www.golem.de
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Die parlamentarische Kontrollinstanz für Justiz in Schweden (Justitieombudsmännen, JO) hat ihren Untersuchungsbericht zur umstrittenen Razzia gegen den Torrent-Tracker The Pirate Bay und dessen Hoster PRQ vorgelegt. Danach verzichtet JO auf rechtliche Schritte gegen die Ermittlungsbehörden und sprach den damaligen Justizminister Thomas Bodström und einen Staatssekretär des Justizministeriums von dem Verdacht frei, unrechtmäßig Einfluss auf die Ermittlungen genommen zu haben. Bei der aufsehenerregenden Polizeiaktion gegen die Pirate Bay hatten die schwedischen Behörden Ende Mai vergangenen Jahres 186 Server bei dem Webhoster und Housinganbieter beschlagnahmt, der auch den Pirate-Bay-Server beheimatete. Dabei wurden auch die Server zahlreicher anderer Unternehmen und Privatpersonen vom Netz genommen.
Zunächst eingereichte Beschwerden gegen unverhältnismäßiges Vorgehen von Staatsanwalt und Polizei waren im Sande verlaufen, nachdem ein Gericht kein Fehlverhalten der Behörden erkennen konnte. Die Beschlagnahme sämtlicher bei PRQ vorgefundener Server sei angesichts der Umstände gerechtfertigt gewesen. Diese Einschätzung bestätigte nun auch der JO-Bericht. Die Entfernung der Server sei gerechtfertigt gewesen, um die Rechner einfacher auf ihre Inhalte untersuchen zu können. Dem Argument der Ermittler, dass die Beschlagnahme auch gegen nachträgliche Manipulation der Platteninhalte über das Netz schützen sollte, konnte JO allerdings nicht folgen. Zudem rügt der Bericht die verzögerte Rückgabe der Server an die Eigentümer.
Die Razzia hatte in Schweden auch eine politische Debatte darüber ausgelöst, ob die internationalen Verbände der Film- und Musikindustrie (MPA, IFPI) und die US-Botschaft Druck auf schwedische Ministeriale ausgeübt hatten, gegen die damals größte Sammlung von Bittorrent-Links vorzugehen. Der JO-Bericht erwähnt zwar die aktive Lobbyarbeit der Verbände, spricht das Justizministerium aber von unzulässiger Einflussnahme auf die Behörden frei. Bodström muss sich in dieser Sache noch vor den Verfassungsausschuss des Parlaments verantworten. Auch der Justizkanzler will sich mit den Vorgängen und möglichen Schadensersatzansprüchen der Betroffenen beschäftigen.
Wenig zufrieden mit dem JO-Bericht zeigt sich der Chef der schwedischen Piraten-Partei, Rickard Falkvinge. "Ich finde es erstaunlich, dass die Untersuchung des JO all das außer Acht lässt, was eine krasser Verstoß gegen die Verfassung war", sagte Falkvinge gegenüber dem schwedischen Nachrichtenportal The Local. Er betonte, dass die Server Eigentum des Piratenbüros (Piratbyrån) seien. Mit der Beschlagnahme hätten die Behörden auch gegen das Versammlungsrecht verstoßen. Die Piraten-Partei erwägt nun, den Fall vor den europäischen Gerichtshof zu bringen.
Quelle : www.heise.de
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Das weltweit größte Verzeichnis illegaler und legaler Tauschbörseninhalte ist in Schweden noch immer online: Pirate Bay triumphiert. Jetzt kommt heraus: Der schwedische Rechtspopulist Carl Lundström finanziert die Piratenseite.
Das Schiff bäumt sich auf dem Kamm einer Welle hoch, die Gischt spritzt, der Wind bläht das Piratenzeichen auf dem Hauptsegel auf - es geht vorwärts. Dieses Symbol des weltweit größten Portals für die Tauschbörse Bittorent sieht man im Netz noch immer. Vor fast einem Jahr hat die schwedische Polizei in Stockholm die Server von Pirate Bay beschlagnahmt. Doch bis heute hat die Staatsanwaltschaft keine Anklage erhoben.
Pirate Bay ist längst wieder online. Nach wie vor findet man dort Links zu Kinofilmen, Fernsehserien, Musik und Software - Microsoft Office 2007, Spiderman 3, die Alben der Red Hot Chili Peppers? Alles da. Ermöglicht hat das der schwedische Rechtspopulist Carl Lundström. Er finanziert Server und Internetanbindung von Pirate Bay.
Gerüchte über die Unterstützung von Lundström kamen in Schweden schon im vorigen Jahr auf. Ende April hat sie Pirate-Bay-Sprecher Tobias Andersson im schwedischen Fernsehen bestätigen müssen. In der Talk Show Bert auf dem Sender TV8 konfrontierte ihn der Moderator Bert Karlsson - Anfang der 90er Rechtpopulist, dann Musikproduzent und Erfinder der schwedischen DSDS-Variante "Fame Factory" - mit Beweisen für die Unterstützung durch Lundström.
"Ohne Lundström kein Pirate Bay"
Andersson gab vor laufenden Kameras zu: "Ja, er hat uns die Server und die Webanbindung gesponsert." Auf YouTube kursiert ein Ausschnitt dieses Geständnisses. Ein entscheidendes Detail unterschlägt die englische Übersetzung aber - Andersson sagt in dem Tumult auch: "Ohne die Unterstützung von Carl Lundström hätte Pirate Bay nicht starten können."
Der Moderator Bert Karlsson wirft Pirate Bay eine noch viel größere Abhängigkeit von Lundström vor: Der habe die Piraten-Gruppe mit Millionensummen unterstützt. Weder Vertreter von Pirate Bay noch der aus der Gruppe hervorgegangenen Piraten-Partei wollen dazu Stellung nehmen. Mikael Viborg, Anwalt von Pirate Bay, sagte SPIEGEL ONLINE: "Carl Lundström ist ein Unterstützer freier Kultur." Lundström gehöre aber nicht zu den Gründern von Pirate Bay.
Ihm gehöre eine Telekommunikationsfirma, er habe Pirate Bay "Dienstleistungen erbracht, für die er bezahlt wurde, so weit ich weiß". Viborg könnte damit die Bannerwerbung für Lundströms Firma "Rix Telecom" meinen. Die lief tatsächlich einmal auf dem Portal. Allerdings will Viborg das ausdrücklich als private Aussage verstanden wissen, er spreche nicht offiziell für Pirate Bay.
Lundström finanziert rechtsextreme Parteien
Der Pirate-Bay-Financier Carl Lundström ist in Schweden nicht unbedingt als Verfechter einer "freien Kultur" bekannt. Die angesehene Wirtschaftszeitung "Ekonomi Nyheterna" nennt ihn einen "Rechtsextremen". Lundström, einer der Erben des Knäckebrot-Imperiums Wasabröd, habe in der Vergangenheit zahlreiche rechts-populistische oder rechts-radikale Bewegungen und Splitterparteien finanziert.
So zum Beispiel die Sverigedemokraterna, die Nationaldemokraterna, die Framstegspartiet und die Bewegung "Bevara Sverige Svenskt" (Haltet Schweden Schwedisch). Laut "Ekonomi Nyheterna" wurde Carl Lundström 1988 wegen eines tätlichen Angriffs auf drei Ausländer in Stockholm verurteilt. Das alles ist den Pirate-Bay-Machern bekannt. Tobias Andersson verteidigte sich im Fernsehen so: "Es ist besser, wenn er uns das Geld gibt als Sverigedemokraterna."
Seit diesem Fernseh-Interview äußert sich die Gruppe hinter Pirate Bay nicht mehr zu ihrer Finanzierung. Sie haben es so bislang tatsächlich geschafft, die Geschichte nicht aus Schwedens herausdringen zu lassen. In einem Gespräch mit der Los Angeles Times vorige Woche konnte Pirate-Bay-Programmierer Peter Sunde ohne lästige Zwischenfragen zu Lundström von einer angeblich unknackbaren Tauschbörse schwärmen, die die Gruppe programmiert.
Pirate Bay kann weitermachen
Obwohl die schwedische Polizei im vorigen Mai die Server von Pirate Bay beschlagnahmt hat, kann die Gruppe mit neuer Technik weitermachen wie zuvor. Bis zum 1. Juni muss die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Der Anwalt der Gruppe Mikael Viborg ist zuversichtlich: "Meiner Meinung nach, ist es nach schwedischem Urheberrecht unmöglich, eine Anklage gegen Pirate Bay zu erheben."
Auch die Musikindustrie ist vorsichtig mit Einschätzungen. Nach einem Triumphschrei im vorigen Mai, halten sich die Vertreter des internationalen Musikverbands IFPI nun bedeckt. Magnus Mårtensson, Rechtsanwalt bei IFPI Schweden sagt zu SPIEGEL ONLINE: "Die Ermittlungen laufen, die Polizei untersucht die beschlagnahmten Server, das ist aus technischer Sicht sehr kompliziert."
Der Musikindustrie hat die Razzia nichts gebracht
Tatsächlich hat die Razzia gegen Pirate Bay im vorigen Jahr der Musikindustrie gar nichts gebracht. Mårtensson: "In Schweden sind Bittorrent und Direct Connect nach wie vor sehr populär." Und anders als seine IFPI-Kollegen in anderen Staaten will Mårtensson den geschätzten Schaden durch Pirate Bay nicht beziffern: "Das wären Schätzungen, sehr riskante Schätzungen."
Profitiert hat von der Polizei-Aktion bislang vor allem die schwedische Piraten-Partei, die aus Pirate Bay hervorgegangen ist: Sie gewinnt Mitglieder. Fragen zur Verbindung mit Pirate Bay und Carl Lundström hat die Partei SPIEGEL ONLINE nicht beantwortet. Fest steht: Die Partei will sich nicht ins Links-Rechts-Schema pressen lassen. Sie verzichtet auf politische Aussagen zu anderen Themen als dem Urheberrecht.
Damit hat sie viele potentielle Wähler: 1,2 der 9 Millionen Schweden gaben bei einer Umfrage der Markforschungsfirma Mediavision im vorigen Sommer an, Musik aus Tauschbörsen geladen zu haben. Bislang hat die Piraten-Partei diese Chancen bei Wahlen nicht nutzen können. Aber sie hat inzwischen nach eigenen Angaben fast 9000 Mitglieder. Zum Vergleich: Die schwedischen Grünen haben 9550 Mitglieder.
Quelle : www.spiegel.de
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Das schwedische Piratbyran (Piratenbüro) hat Vorwürfe gegen den Torrent-Tracker The Pirate Bay (TPB) zurückgewiesen, die Filesharing-Site sei von einem schwedischen Rechtspopulisten mitfinanziert worden. TPB soll von dem schwedischen Unternehmer Carl Lundström, dem Verbindungen zu zahlreichen rechtsgerichteten und rechtsradikalen Organisationen nachgesagt werden, finanziell unterstützt worden sein.
Die 2004 gegründete TPB gilt als der weltgrößte Torrent-Tracker und ist Thema auf höchster politischer Ebene. Im vergangenen Jahr machte die Piratenbucht international Schlagzeilen, als die schwedische Polizei die Server des neuen Providers PRQ in einer spektakulären Razzia beschlagnahmte. Danach waren in Schweden Vorwürfe laut geworden, die Regierung habe sich auf Druck der USA in die Ermittlungen eingemischt. Eine Untersuchung hatte jedoch kein Fehlverhalten der Beteiligten erkennen können. TPB musste sich in der Vergangenheit aber auch schon Vorwürfe aus den Szene gefallen lassen, dass die Betreiber mit dem Server längst mehr Geld verdienen als die reinen Betriebskosten.
Spekulationen um eine mögliche Verbindung zwischen Pirate Bay und dem Rechtspopulisten Carl Lundström gibt es schon länger. Ende März gab ein Sprecher des Piratenbüros, Tobias Andersson, in einer Fernsehsendung des schwedischen Senders TV8 schließlich zu, dass Lundström dem Piraten-Unternehmen mit Servern und Bandbreite auf die Beine geholfen hatte.
Spiegel Online griff die Geschichte am heutigen Freitag auf und enthüllt die angeblichen finanziellen Verbindungen des Piraten-Servers zur rechten Szene. Von "Millionen Kronen" (Hunderttausenden Euro) ist die Rede, die der rechtslastige Unternehmer den Piraten habe zukommen lassen. Das behauptet zumindest Bert Karlsson, der Moderator der Fernsehsendung, ohne das allerdings näher zu erläutern. Magnus Eriksson von Piratbyran, der erklärt, von Spiegel Online nicht direkt kontaktiert und befragt worden zu sein, meint in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber heise online, das ganze sei ein "großes Missverständnis".
Eriksson gibt zu, dass der Piraten-Server zu Beginn von Lundström profitiert habe. TPB wurde aus dem Kreis des Piratenbüros gegründet, beide sind sich immer noch freundschaftlich verbunden. Als die Piraten erstmals in Schweden vor Anker gegangen seien, habe der damalige Administrator der Site bei dem Provider Rix Telecom gearbeitet. Sein damaliger Chef sei der Wasa-Erbe Carl Lundström gewesen, der auch heute noch Anteile an dem Unternehmen hält. Lundström habe gestattet, dass der Administrator sein Privatprojekt im Rechenzentrum des Providers unterbringt. Das seien in der Branche übliche Vergünstigungen für Angestellte bei ISPs. Inzwischen werde TPB längst nicht mehr bei Rix gehostet. "Eine andere Verbindung hat es nie gegeben", bekräftigt Eriksson. Das stimmt allerdings nicht ganz: Auch der neue Hoster hat geschäftliche Verbindungen zu Lundströms Unternehmen.
Der Piratenbüro-Sprecher habe im Fernsehen unkorrekterweise den Anschein erweckt, als sei tatsächlich Geld geflossen, meint Eriksson. Andersson hatte in der Fernsehsendung gesagt, es sei doch besser, Lundström gebe sein Geld der TPB und nicht einer rechtsextremen Partei. Moderator Karlsson hatte den Vertreter des Piratenbüros vor laufender Kamera in die Zange genommen. Dem Talkmaster unterstellt das Piratenbüro dabei auch persönliche Motive. "Bert hat persönliches Interesse daran, die TPB schlecht zu machen. Er verdient sein Geld mit dem Verkauf von Musik." Karlsson, der im Laufe seiner Karriere unter anderem für eine populistische Partei im Parlament saß, führte ein Plattenlabel und ist im Fernsehgeschäft aktiv, unter anderem mit der schwedischen Variante der Talentshow Pop Idol. Die behaupteten "Millionen Kronen" Unterstützung seien Karlssons persönliche Spekulation, meint Eriksson. "Soweit ich weiß, hat er bisher nicht versucht, die Zahlen irgendwo zu belegen."
Allerdings ist man sich im Piratenbüro der heiklen Verbindung zu Lundström offenbar von Anfang an bewusst gewesen. "Aber das Ausmaß seiner Aktivitäten war damals noch nicht so bekannt", erklärt Eriksson. "Natürlich hat uns das nicht gefallen. Aber Rix ist ein großes Unternehmen mit Kunden wie der Schwedischen Liberalen Partei. Wir hatten nicht das Gefühl, dass unsere Erlaubnis, TPB bei Rix zu hosten, in irgendeiner Weise Lundströms private Aktivitäten unterstützte." Inzwischen sei TPB bei dem eigenen Hostingunternehmen PRQ der beiden Administratoren beheimatet. Allerdings setzt auch der PRQ offenbar weiter auf die Infrastruktur von Rix Port80: Die Server stehen unter anderem in einem von RixPort80 gemieteten Rechenzentrum. Lundström ist inzwischen nicht mehr CEO bei Rix, hält aber immer noch wesentliche Anteile des Unternehmens.
Quelle : www.heise.de
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Staatsanwalt Hakan Roswall plant laut schwedischen Medienberichten die Betreiber des nach eigenen Angaben weltgrößten BitTorrent-Trackers ThePirateBay.org zu bestrafen. Er wirft ihnen Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz, Hilfeleistung beim Verstoß gegen das Urheberrecht durch andere und Bildung einer Verschwörung zum Verstoß gegen Urheberrechte vor.
Der Sprecher des Piratenbüros, Tobias Andersson, gibt sich derweil aber gelassen. "Wir haben damit gerechnet und glauben kaum, dass die Justiz damit Erfolg haben wird." Es sei offensichtlich, dass auf der Webseite keinerlei urheberrechtlich geschütztes Material zu finden sei, sondern lediglich Links zu anderen Seiten. "Wie auch immer der Streit enden wird, wir werden weiter machen. Sollten wir in Schweden am Ende geächtet sein, machen wir eben woanders weiter. Es gibt keinen Stillstand."
Roswall hat von den Gerichten bis 1. Juni Zeit bekommen, um zu entscheiden, ob er die Betreiber von PirateBay belangt. Der Staatsanwalt hat indes angedeutet, dass er mehr Zeit benötigen könnte, bevor er dem Gericht eine Anklageschrift vorlegen kann. Gegen welche und wie viele Personen Vorwürfe erhoben werden, ist noch nicht bekannt. Die Untersuchungen seien noch nicht abgeschlossen, da noch einige Personen befragt werden müssten, erklärte Roswall.
Ein April gewählter Ombudsmann der Justiz erinnerte indes daran, dass im Zuge der Ermittlungen, die Ende Mai 2006 zu einer Razzia der schwedischen Polizei führte, zwischenzeitlich Firmen und Privatpersonen unter Umständen versehentlich ins Visier der Justiz geraten sind. Ob diese unschuldigen Opfer eine Entschädigung erhalten, ist bislang noch nicht geklärt.
Quelle : www.heise.de
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Am Freitag vergangener Woche haben Unbekannte einen Server der Torrent-Tracker-Seite ThePirateBay.org gehackt und dabei die Nutzer-Datenbank kopiert. In einem Blog-Eintrag bestätigen die Betreiber der Seite sowohl den Hack als auch, dass dabei die Datenbank ausgelesen wurde.
Zwar seien in der Datenbank Daten wie Passwörter und E-Mails kryptographisch gesichert, dennoch raten die Betreiber dazu, ein neues Passwort zu setzen. Die Lücke, über die die Angreifer eingedrungen seien, habe sich in der Blog-Software befunden und sei inzwischen geschlossen. Nähere Angaben machen die PirateBay-Betreiber nicht.
Die nach eigenen Angaben größte Torrent-Tracker-Seite der Welt sorgt immer wieder für Schlagzeilen: Zuletzt wollte der Staatsanwalt die Betreiber der Seite für Urheberrechtsverletzungen mitverantwortlich machen.
Siehe dazu auch:
* User data stolen but not unsecured, Blog-Eintrag bei ThePirateBay.org -> http://thepiratebay.org/blog/68
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Die Betreiber des nach eigenen Angaben weltgrößten BitTorrent-Trackers ThePirateBay.org wollen angeblich ein Videostreaming-Angebot starten. Dies bestätigte PirateBay-Mitgründer Peter "brokep" Kopimi im Blog der Website. Das Projekt sei in Arbeit und werde "ein wenig der für Pirate Bay typischen Mentalität" verkörpern. Momentan ist TheVideoBay.org nur für Entwickler und Betatester zugänglich. Wann der Dienst der Öffentlichkeit zugänglich sein wird, ist unklar. Wie das Blog NewTeeVee berichtet, werden zu Testzwecken derzeit vorwiegend Musik- und Pornovideos gestreamt, die die PirateBay-Gründer Fredrik Neij und Peter Kopimi selbst hochgeladen haben sollen.
Sollte The Pirate Bay es mit dem Videodienst tatsächlich ernst meinen, wäre dies ein weiterer Schlag ins Gesicht der Rechteinhaber. Denn ein von den Pirate-Bay-Machern initiierter Videodienst wird im Unterschied zu YouTube & Co. kaum Hinweisen auf Urheberrechtsverletzungen nachgheen und entsprechendes Material entfernen. Anfang Mai kündigte der schwedische Staatsanwalt Hakan Roswall rechtliche Schritte gegen The Pirate Bay an. Er wirft den Betreibern Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz, Hilfeleistung beim Verstoß gegen das Urheberrecht durch andere und Bildung einer Verschwörung zum Verstoß gegen Urheberrechte vor. Die Pirate-Bay-Macher sind indes der Ansicht, dass die von ihnen gehosteten Torrent-Dateien nicht gegen das Urheberrecht verstoßen, sodass der Vorstoß des Staatsanwalts zum Scheitern verurteilt sei. Man darf gespannt sein, wie man sich im Falle von The Video Bay aus der Affäre ziehen will – gesetzt den Fall, der Streaming-Dienst geht tatsächlich online.
Quelle : www.heise.de
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Die kalifornische Bundesrichterin Jacqueline Chooljian hat in einem Verfahren gegen die Torrent-Suchmaschine TorrentSpy entschieden, dass der Betreiber fortan Benutzerdaten über Besucher der Seite aufzeichnen müsse. Die Richterin setze den Erlass am Freitag aus, um dem Beklagten bis zum 12. Juni die Möglichkeit auf Einspruch einzuräumen.
Der Betreiber erklärt auf der Webseite unter "Privacy Policy", dass er keine Daten über Benutzer der Suchmaschine an Dritte weitergebe. TorrentSpy-Anwalt Ira Rothken erklärte, es sei wahrscheinlicher, dass TorrentSpy US-Nutzern den Zugang entziehen würde, als dass die Daten tatsächlich geloggt würden. Die Entscheidung ziehe vermutlich nach sich, dass Webseitenanbieter gezwungen werden könnten, Nutzerdaten aufzuzeichnen und weiterzugeben.
Die Motion Picture Association of America, welche unter anderem das Filmstudio Columbia Pictures vertritt, hatte TorrentSpy im Februar 2006 verklagt, da die Suchmaschine der Film-Piraterie Vorschub leiste. Anwalt der Electronic Frontier Foundation Fred von Lohmann vermutet, die Entscheidung könne zu einem Rückgang der Besucherzahlen von E-Commerce- und Unterhaltungsseiten führen.
Quelle : www.heise.de
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Deutschlands Musikindustrie hat nach einem Zeitungsbericht seit Anfang dieses Jahres 25.000 Strafanzeigen gegen Internetnutzer erstattet, die sich Musik heruntergeladen haben und diese illegal im Netz anbieten. Damit liegt die Musikindustrie über den eigenen Zielvorgaben: Anfang des Jahres hieß es, man wolle im Jahr 2007 pro Monat mindestens 1000 Strafanzeigen gegen illegale Nutzer von Tauschbörsen stellen. An den Musik-Genres lasse sich erkennen, dass ein Großteil der Tatverdächtigen Jugendliche seien, sagte Stefan Michalk, stellvertretender Geschäftsführer des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft in Berlin, dem Westfalen-Blatt.
Im Auftrag der Plattenindustrie folgten 90 Ermittler im Internet den Spuren illegal heruntergeladener Musikstücke, erklärte Michalk: "Sie finden irgendwann die IP-Adresse des betreffenden Computers, und die teilen wir der Staatsanwaltschaft mit.". Mit den Eltern würden dann oft außergerichtliche Vergleiche über den Schadenersatz geschlossen. Je nach Datenmenge und persönlichen Verhältnissen liegen diese zwischen einigen hundert und 20.000 Euro, erklärte Michalk.
Er bewertete das massive Vorgehen als Erfolg im Interesse der Künstler und der Plattenfirmen: "2003 gab es in Deutschland 600 Millionen illegaler Downloads, 2006 waren es nur noch 374 Millionen. Nach unserer Erfahrung werden Täter, die einmal erwischt worden sind, nicht rückfällig." Legal seien im vergangenen Jahr 27 Millionen Titel heruntergeladen worden, die meisten zu Preisen zwischen 99 Cent und 1,30 Euro.
Quelle : www.heise.de
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Im Kampf gegen "Internet-Piraterie" hat die Musikindustrie auch in Deutschland inzwischen eine härtere Gangart gegen Nutzer von Internet-Tauschbörsen eingelegt. Allein im vergangenen halben Jahr verfolgte die Industrie mit 25.000 Strafanzeigen Musikfans, die im Internet Songs vermutlich illegal heruntergeladen oder vertrieben haben. Von dem strafrechtlichen Vorgehen verspricht sich die Plattenindustrie ein wirksames Mittel gegen den illegalen Musiktausch. Doch die Methoden sind auch hier zu Lande schon vielfach in die Kritik geraten.
In den USA geht der Verband RIAA (Recording Industry Association of America) im Auftrag der Musikindustrie seit geraumer Zeit mit zum Teil drakonischen Schritten und hohen Geldstrafen gegen vermeintliche "Raubkopierer" vor. Dabei trifft es allerdings nicht immer Nutzer, die die Musik im großen Stil herunterladen und professionell vertreiben. Oft sind es auch Privatpersonen, die zu Recht oder auch Unrecht ins Visier der Musikindustrie geraten. Das rief auch schon Verbraucherschutzorganisationen wie die amerikanische EFF (Electronic Frontier Foundation) auf den Plan. Sie steht den beklagten Privatpersonen in manchen Fällen juristisch und finanziell zur Seite.
Vor rund vier Jahren brachte der amerikanische Verband der Plattenindustrie zum Beispiel ein damals zwölfjähriges Mädchen vor Gericht, das insgesamt 1000 Songs auf den heimischen Rechner herunter geladen haben soll. Von seiner Forderung von zunächst 150.000 Dollar pro Song als Schadenersatz rückte der Verband schließlich ab und einigte sich mit der Mutter des Kindes außergerichtlich auf eine Zahlung von 2000 Dollar.
Auch in Deutschland kommt es meist zu außergerichtlichen Einigungen – gerade wenn Kinder an den Downloads beteiligt waren. Denn nach Angaben des Karlsruher Rechtsanwalts Michael Rosenthal ist die Rechtslage im Fall von Minderjährigen hier immer noch unklar. Es gebe noch keine einheitliche Rechtsprechung oder obergerichtliche Urteile, nach denen sich künftige Entscheidungen richten könnten, sagte der Anwalt.
Dennoch zeigen nach Angaben des Bundesverbandes der Fonografischen Wirtschaft die verstärkte Strafverfolgung bereits Wirkung: Von 2005 auf 2006 war die Zahl der illegalen Musikdownloads in Deutschland von 412 auf 384 Millionen Stück zurück gegangen. Den meist jugendlichen Tauschbörsen-Nutzern mangelt es nach Meinung der Musikindustrie immer noch an Unrechtsbewusstsein beim illegalen Musiktausch.
Die Filmindustrie will nicht die gleichen Fehler wie die Plattenfirmen machen und versucht schon seit einiger Zeit, potenzielle illegale Kopierer frühzeitig abzuschrecken. Vor etwas mehr als drei Jahren startete sie eine umstrittene Werbe-Aktion unter dem Motto "Raubkopierer sind Verbrecher". Ziel dieser und ähnlicher Aktionen ist es, die Strafbarkeit von der Verbreitung und dem Tausch solcher Kopien ins Bewusstsein zu rücken. Viele Verbraucherorganisationen kritisieren die Aktionen allerdings als eine unverhältnismäßige Kriminalisierung breiter Bevölkerungsschichten.
Die Musikindustrie-Verbände in den USA und in Deutschland gehen bei der Verfolgung von illegalem Musiktausch ganz ähnlich vor. Die Ermittler forschen bei Verdacht im Internet auf Tauschbörsen und gegebenenfalls über die Internet-Provider nach den IP-Adressen der auffällig gewordenen Computer. Darüber lassen sich die Nutzer beziehungsweise Eigentümer eindeutig identifizieren. Diese Informationen werden dann für die Strafverfolgung an die Staatsanwalt übergeben. Für eine effektivere Fahndung befürworten die Verbände deshalb auch die aktuellen Pläne des Bundesrates. Danach könnten gespeicherte Verbindungen bei den Internet-Providern auch zu zivilrechtlichen Zwecken verwendet werden.
Quelle : www.heise.de
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Deutschlands Musikbranche geht massiv gegen das illegale Herunterladen von Musik im Internet vor. Allein in diesem Jahr seien gegen 25.000 meist jugendliche Nutzer Strafanzeigen erstattet worden, sagte der stellvertretende Geschäftsführer des Bundesverbands der Phonographischen Wirtschaft, Stefan Michalk, dem "Westfalen-Blatt" vom Mittwoch. Am Ende stünde meist die Zahlung von Schadenersatz von bis zu 20.000 Euro, sagte er weiter.
Fahnder im Netz
90 Ermittler fahnden im Internet derzeit nach illegalen Downloads. Finden sie die so genannte IP-Adresse des Computer, teilen sie diese der Staatsanwaltschaft mit. Über die Strafanzeige werde anschließend nach der Adresse des Computer-Nutzers gefahndet. Danach würden mit den Eltern der Täter meist außergerichtliche Vergleiche über den Schadenersatz geschlossen. Die Höhe richte sich nach der Datenmenge und den persönlichen Verhältnissen.
Michalk bewertete das Vorgehen als erfolgreich. Die Zahl der illegalen Downloads sei von 600 Millionen im Jahr 2003 auf 374 Millionen im Jahr 2006 zurückgegangen, sagte er dem Blatt. Täter, die einmal erwischt worden seien, würden nicht wieder rückfällig. Legal seien im vergangenen Jahr 27 Millionen Lieder heruntergeladen worden, nicht einmal ein Zehntel der illegalen Downloads. Diese gibt es bei Online-Shops für Preise von etwa einem Euro.
Quelle : www.onlinekosten.de
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Auf den ersten Blick könnte man die Details des vor kurzem verkündeten Urteils im Prozess zwischen Torrentspy und der Medienindustrie für einen verspäteten Aprilscherz oder einen Schildbürgerstreich halten: Magistrate Judge Jacqueline Chooljian aus Los Angeles in den USA kommt dort aber tatsächlich zu dem Schluss, dass der Zustand des Hauptspeichers eines PC oder Servers ein für das Gericht wichtiges Beweismittel sei. Im Urteil heißt es: Der Angelagte habe den Arbeitsspeicher (RAM) seines Servers jederzeit willentlich verändern können. Außerdem sei es dem Angeklagten nicht gelungen nachzuweisen, dass es unzumutbar schwer sei, den Zustand des RAM zu sichern, um ihn vor Gericht als Beweis vorzulegen. Eine juristische Begründung für das anhaltende Fehlverhalten sei ebenfalls nicht erkennbar.
Im konkreten Fall muss Torrentspy – wie bereits gemeldet – nun Daten wie IP-Adressen von eingehenden Verbindungen mitloggen. Im Urteil steht aber ein sehr viel weiterer Bezug auf den ganzen Arbeitsspeicher. Dean McCarron, Principle Analyst bei Mercury Research, kommentierte, er habe das Gefühl, dem Gericht fehle es an technischem Verständnis. Dennoch zeigt das Urteil ein Problem vieler Internetfirmen: Derzeit ist nicht klar, welche Daten auf nichtflüchtige Speicher archiviert werden müssen und welche im flüchtigen Arbeitsspeicher verbleiben dürfen. Einerseits versuchen so beispielsweise im Tauschbörsenumfeld Serverbetreiber auf diese Weise die IP-Adressen ihrer Kunden vor den Klagen der Rechteinhaber zu schützen, andererseits fallen im RAM eines Servers große Menge an Daten an, die sicher wenig zur Klärung der Rechtslage vor Gericht beitragen können. Ihre Lagerung wäre aber sehr teuer, wenn man alle Änderungen des RAM aufheben müsste.
Quelle : www.heise.de
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Im konkreten Fall muss Torrentspy – wie bereits gemeldet – nun Daten wie IP-Adressen von eingehenden Verbindungen mitloggen. Im Urteil steht aber ein sehr viel weiterer Bezug auf den ganzen Arbeitsspeicher. Dean McCarron, Principle Analyst bei Mercury Research, kommentierte, er habe das Gefühl, dem Gericht fehle es an technischem Verständnis. Dennoch zeigt das Urteil ein Problem vieler Internetfirmen: Derzeit ist nicht klar, welche Daten auf nichtflüchtige Speicher archiviert werden müssen und welche im flüchtigen Arbeitsspeicher verbleiben dürfen. Einerseits versuchen so beispielsweise im Tauschbörsenumfeld Serverbetreiber auf diese Weise die IP-Adressen ihrer Kunden vor den Klagen der Rechteinhaber zu schützen, andererseits fallen im RAM eines Servers große Menge an Daten an, die sicher wenig zur Klärung der Rechtslage vor Gericht beitragen können. Ihre Lagerung wäre aber sehr teuer, wenn man alle Änderungen des RAM aufheben müsste.
Quelle : www.heise.de
Ein kleines Tool sollte solch ein Problem doch schnell und "zeitnah" lösen lassen, alle IPs bekommen einen Zufallsfaktor addiert... ;D
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Wie jeder weiß kann man das Problem mit dem platzsparenden Abspeichern durch konsequentes Exclusivverodern sämtlicher Bytes auf ein Byte reduzieren. Führt man diese Prozedur jede Sekunde durch braucht man im Jahr nur 30 MB an Speicher ;D.
Das Rückrechnen des Speicherinhaltes übernimmt dann einer der Juristen / Kaufleute, die sich ja sowieso wesentlich besser mit der Technik auskennen als die Techniker ::). Wie sonst können die Jungens und Mädels Dinge so bewerten das der Techniker stets der gelackmeierte ist?
GC
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Ich finde, ein freundlicher Techniker sollte imstande sein, den Anwälten der MPAA auf Anfrage einen Streifen RAM zur forensischen Beweissicherung zur Verfügung zu stellen.
Natürlich mit dem freundlichen Hinweis, auf dem, und nur auf dem, müssten nach bestem Wissen und Gewissen die fraglichen Daten zwischengespeichert gewesen sein.
Etwas EDO kann doch wohl jeder entbehren ;D
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Die Electronic Frontier Foundation (EFF) will die Torrent-Suchmaschine TorrentSpy im Gerichtsverfahren gegen die US-Filmindustrie unterstützen. Das geht aus einem TorrentSpy-Blog-Eintrag hervor, der auf einen CNet-Artikel verweist. Demnach hat EFF-Anwalt Fred von Lohmann die Prozessbeteiligten darüber informiert, mit einer freiwilligen Sachverständigeneingabe dafür argumentieren zu wollen, dass die Entscheidung der Bundesrichterin Jacqueline Chooljian rückgängig gemacht wird, nach der TorrentSpy Daten über Besucher der Seite aufzeichnen müsse.
Die Motion Picture Association of America (MPAA) hatte TorrentSpy im Februar 2006 verklagt, da die Suchmaschine der Film-"Piraterie" Vorschub leiste. Vor knapp zwei Wochen hatte Chooljian die Aufzeichnung von Benutzerdaten angeordnet, diese Anordnung bis zum 12. Juni ausgesetzt, um eine Einspruchsmöglichkeit einzuräumen. Diese hat TorrentSpy inzwischen wahrgenommen.
Als problematisch sehen Kritiker an, dass der Richterspruch den Server-RAM als gerichtsrelevanten Beweisträger ansieht. Sollte die Entscheidung Schule machen, könne es passieren, dass Beklagte in einem Zivilverfahren dazu verpflichtet werden, die auf ihrem RAM enthaltenen Daten zu übergeben. Dafür müssten sie große Datenmengen anhäufen.
Quelle : www.heise.de
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Richter Lorenzo F. Garcia vom Bezirksgericht New Mexico hat einen Antrag des Verbands der US-amerikanischen Musikindustrie RIAA abgelehnt, mit dem sie die Preisgabe der Identität von 16 Internetnutzern erreichen wollte. Der Internet-Rechtsexperte Ray Beckerman hat nun auf seiner Website die bereits im vorigen Monat ergangene Entscheidung veröffentlicht. Das Begehren der Musikindustrie richtete sich an die Universität von New Mexico, unter deren Obhut sie die Musiktauscher vermutet.
Die Herausgabe von Log-Dateien durch die Universität als Internet-Provider könnte bedeuten, dass auch hochsensible Daten der Internetnutzer herausgegeben werden. Diese mögliche Verletzung der Privatsphäre wog für Richter Garcia schwerer als die von der Musikindustrie vorgebrachten möglichen weiteren finanziellen Schäden, falls den unbekannten Beschuldigten nicht das Handwerk gelegt werde. Da die Beschuldigten nicht feststehen, könnten diese nicht über die mögliche Offenlegung ihrer Daten informiert werden, infolgedessen dazu keine Stellung beziehen oder Einspruch erheben.
Daher hat Richter Garcia die Musikindustrie und die Universität dazu angehalten, eine Prozedur zu finden, die es ermöglicht, die betroffenen Internetnutzer vor der Offenlegung ihrer persönlichen Daten zu informieren. Falls sich die Parteien nicht einigen können, werde eine Gerichtssitzung einberufen, auf der das weitere Vorgehen besprochen werde. In seiner Urteilsbegründung hat Garcia der Musikindustrie mit auf den Weg gegeben, eine von ihr verlangte "Ex Parte Application", bei der die Gegenseite eines Verfahrens – wie zum Beispiel hier die Wahrung der Privatsphäre – nicht angehört und ihre Interessen nicht berücksichtigt werden, dürfe nicht zur Regel werden.
Quelle : www.heise.de
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So, jetzt hat die RIAA ja den Beweis geliefert:
Es gibt ein Leben nach dem Tod.
Wem das bloss nützt?????????? :o
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Naja, nachdem ja feststeht, dass es wesentlich mehr Tote als Lebende gibt.....
;D ;D ;D
auch hier gilt wer früher stirbt ist länger tot :o :o
Wäre doch ein neuer Geschäftszweig für Banken: Das Konto für posthume Verpflichtungen, willst Du nicht im Grab rotieren musst Du uns Dein Geld spendieren...am besten noch per Gesetz eine Verpflichtung dazu so ein Konto anzulegen, Einlage mindestens 1/10 des Lebenseinkommens...
und da sag nochmal einer der Tod würde nur das Leben kosten ;D ;D ;D
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Moderne Piraten wüten nicht in der Karibik, sondern im Internet und auf der Straße. Dort vertreiben die digitalen Freibeuter Filme oder Musik und treiben damit zwei stolze Industrien in den Ruin. So zumindest tönt es seit Jahren aus Hollywood und den PR-Abteilungen der Big Four.
Ob der nicht wegzudiskutierende Umsatzrückgang aber ausschließlich mit illegal verbreiteten Kopien begründet werden kann, wird derzeit in den USA wieder heiß diskutiert. In der Sommer-Saison, die klassische Kinozeit in Amerika, starten die großen Blockbuster und Familienfilme. Das Wall Street Journal berichtet von den Bemühungen der Filmbranche, einer neuen Piraterie-Welle Herr zu werden. Gleich drei Filme, in die hohe Erwartungen gesetzt werden, sind schon vor dem Kinostart im Netz und auf dem Schwarzmarkt aufgetaucht. Die Industrie sucht jetzt nach den Quellen der illegalen Kopien.
Der Dokumentarfilmer Michael Moore sieht die Vorab-Premiere seines neuen Werkes "Sicko" (über das Gesundheitswesen) in den P2P-Netzen als willkommene Verbreitung seiner Botschaft. Moore hält die Urheberrechte für zu restriktiv und den Ansatz der Industrie, die Filesharer auf dem Rechtsweg zu verfolgen, für falsch. Die Verleiher des Films, der am 29. Juni in die US-Kinos kommen soll, sehen das anders. Sie haben jetzt Ermittler beauftragt, die Quelle des online veröffentlichten Materials zu enttarnen.
Die kann bei noch nicht offiziell angelaufenen Filmen eigentlich nur innerhalb der Industrie selbst liegen. Außer der Panne bei "Sicko" deutet auch im Fall zweier anderer derzeit zirkulierender Filme – Disneys Animationsfilm "Ratatouille" und der Horror-Schocker "Hostel 2" – alles in diese Richtung. Eine mögliche Quelle sind die zahlreichen Testvorführungen, bei denen die Studios ihre Filme mit Hilfe von Fragebögen und Fokusgruppen bis zur allerletzten Minute auf die Publikumserwartungen trimmen. Das führt nicht nur zu immer formelhafteren Filmen, sondern auch zu einem Sicherheitsproblem.
Innerhalb der Filmindustrie glaubte man allerdings, das in jüngster Zeit besser in den Griff bekommen zu haben. Strenge Sicherheitsvorkehrungen herrschen an den Produktionsstätten und bei Vorabvorführungen; auch Journalisten müssen bei Presse-Screenings nicht nur ihre Jacke abgeben. Doch scheint es weiter Lücken zu geben. Disney hat "Ratatouille" vor dem Kinostart am 29. Mai rund 800-mal in so genannten Sneak Previews gezeigt. Experten schätzen laut WSJ, dass die im Netz verbreitete Kopie auf einer dieser "Sneaks" aufgezeichnet worden sein könnte.
Im Fall von "Sicko" und "Hostel 2" stammt das Ausgangsmaterial wohl direkt aus dem Produktionsprozess, offenbar von Arbeitskopien. Die Macher des zum noch jungen Genre "Torture Porn" zählenden Streifens "Hostel 2" machen denn auch die Piraterie gleich für das enttäuschende Einspielergebnis zum Start verantwortlich. Während "Hostel" als Low-Budget-Produktion (rund 5 Millionen US-Dollar) bereits am ersten Wochenende das Vierfache seiner Produktionskosten einspielte, blieb das Startergebnis des Nachfolgers hinter seinem Budget von etwa 10 Millionen US-Dollar zurück. Das, so halten Filmkritiker dagegen, könne allerdings auch daran liegen, dass "Hostel 2" einfach ein schlechter Film ist.
Quelle : www.heise.de
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Tanya Andersen aus dem US-Bundesstatt Oregon hat eine Klage gegen eine Reihe von Plattenfirmen, den Branchenverband RIAA (Recording Industry Association of America) sowie die Firmen MediaSentry und Settlement Support Center eingebracht (PDF-Dokument). Die belangten Labels sind Atlantic Recording, Priority Records, Capitol Records, UMG Recordings und BMG Music. Zunächst war Andersen verklagt worden, weil sie Musikdateien illegal aus dem Internet heruntergeladen haben soll. Ihr konnte die Tat jedoch nicht nachgewiesen werden, die Musikindustrie musste ihre Klage mit Rechtswirkung zurückziehen. Nun schlägt Andersen zurück.
Andersen war als Inhaberin eines Telefonanschlusses verklagt worden, über den angeblich illegal Musik getauscht worden war. Die RIAA geht bei diesen Verfahren immer nach dem gleichen Muster vor: Ihre Experten oder eine Software liefern eine IP-Adresse, über die ein Musikstück in ein Filesharing-Netz gelangt ist. Mit einer Klage gegen Unbekannt erwirkt die Musikindustrie einen Beschluss, der den jeweiligen Provider zur Herausgabe des zu der IP gehörenden Anschlusses zwingt. Der Anschlussinhaber wird dann verklagt. In diesem Fall war das Tanya Andersen. 2005 hatte die RIAA Klage erhoben und warf der alleinerziehenden Mutter vor, unter anderem Gangsta Rap wie "Hoes in my Room" heruntergeladen zu haben. Andersen hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen und, anstatt den angebotenen Vergleich zu akzeptieren, schließlich Gegenklage eingereicht. Die RIAA wollte Andersens 10-jährige Tochter vorladen, sie sollte ihre Mutter vor Gericht belasten. Schließlich ergab eine Untersuchung ihrer Festplatte durch einen Experten der Anklage keine Hinweise.
Nachdem die RIAA ihre Klage "with prejudice" zurückzog, ist Andersen von jeglichen Zweifeln befreit und braucht seitens der RIAA keine neuen Angriffe zu fürchten. Darüber hinaus versetzt ein solches dismissal with prejudice die Beklagte in die Lage, ihre Verfahrenskosten von der RIAA einzuklagen. Die alleinerziehende Mutter möchte aber nun nicht nur ihre direkten Prozesskosten ersetzt bekommen, sondern verlangt auch Schadenersatz und Bußgeld für die erlittene persönliche Unbill. Andersen wirft MediaSentry vor, wissentlich illegale, nachlässige und fehlerhafte Untersuchungen gegen sie selbst und tausende andere Amerikaner durchgeführt zu haben und durchzuführen. Dabei würden die Privatsphäre verletzt und eine Reihe von Gesetzen gebrochen. Anschließend werde von den Beklagten organisiert versucht, von vermeintlichen Tätern Zahlungen über jeweils Tausende Dollar zu bekommen. Dafür würden Methoden wie Zwangsausübung, Einschüchterung, Demütigung und Drohung eingesetzt. Dabei werde nicht klar gestellt, dass die behaupteten Beweise entweder nicht existierten oder fehlerhaft sein könnten.
In ihrem Fall sei sie auch dann noch belästigt worden, als ihre Unschuld bereits festgestanden und ein Mitarbeiter des Settlement Support Centers dies auch bestätigt habe. Der gesamte Fall habe nicht nur zu materieller Belastung, etwa für die Untersuchung ihres Computers, sondern auch zu großem psychischen Stress geführt. Daher habe sie nicht, wie geplant, wieder zu arbeiten beginnen können, sondern vielmehr erneut ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Dafür möchte die Frau nun entschädigt werden. Gegenüber US-Medien hat die RIAA Stellungnahmen zum Fall abgelehnt.
Quelle : www.heise.de
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Einer Mitteilung der schwedischen Piratenpartei zufolge wollen die schwedischen Behörden die Torrent-Suchmaschine ThePirateBay im eigenen Land sperren. Die umstrittene Tauschbörsen-Website, die tausende Torrent-Tracker mit urheberrechtlich geschütztem Material verzeichnet, solle als Seite eingestuft werden, die Kinderpornographie verbreitet. Die schwedischen Internetprovider sollen ThePirateBay daher auf ihre Sperrlisten setzen.
Bereits im Mai 2006 hatte die schwedische Polizei ThePirateBay geschlossen und zeitweise Server beschlagnahmt, um sie nach illegalem Material zu durchsuchen. Die Rechtsmittel reichten aber nicht aus, um die Seite zu verbieten, sodass sie wenige Wochen später den Betrieb wieder aufnahm .
Der Vorsitzende der schwedischen Piratenpartei Rick Falkvinge bezeichnet die aktuelle Aktion als einen erheblichen Vertrauensbruch zwischen der Polizei und der Internetgemeinde. Nachdem der letzte Versuch der Schließung gescheitert sei, versuche man es nun auf diesem Wege. Doch das sei Missbrauch: Die Möglichkeiten, kinderpornografische Seiten zu sperren, würden nun genutzt, um unerwünschte, jedoch nicht gesetzeswidrige Seiten zu sperren. Das sei Zensur und stelle Schweden auf die gleiche Stufe mit Ländern wie China oder Saudi-Arabien.
Quelle : www.heise.de
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Verzieht euch: Diese pointierte Antwort auf ihre Aufforderung, Abmahnungen wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen an Studenten weiterzugeben, erhielt der Verband der US-Musikindustrie (RIAA) von den Harvard-Professoren Charles Nesson und John Palfrey. Nesson, der Gründer und einer der Direktoren des Berkman Center for Internet and Society an der Harvard Law School, und sein Kollege empfahlen den betroffenen US-Universitäten in einem Beitrag für die Juni-Ausgabe des Instituts-Magazins The Filter eine gemeinsame klare Linie gegen die Begehrlichkeiten der RIAA.
Der Präsident der Recording Industry Association of America, Cary Sherman, hatte die Universitätsverwaltung in einem Schreiben aufgefordert, sie solle nicht weiter den passiven Mittelsmann für die Musikdownloads der Studenten spielen. "Wir stimmen zu", antworten die Professoren. "Harvard und die anderen 22 Universitäten, die von der RIIA 'vorgerichtliche Mahnschreiben' erhalten haben, sollten vielmehr gemeinsam deutliche Maßnahmen ergreifen und der RIAA mitteilen, sie soll sich verziehen".
Rund 1200 Abmahnungen habe die RIAA an verschiedene US-Universitäten gesandt, und weitere angekündigt. Nach dem bei der RIAA üblichen Verfahren wird darin jeweils eine IP-Adresse aufgeführt, gegen deren jeweiligen Benutzer die Industrie vorgehen möchte. Von den Unis verlangt die RIAA, die Schreiben an die Studierenden weiterzuleiten, die hinter den IP-Adressen steckten. Damit spart sich der Verband den gesetzlich vorgesehenen – und nicht immer erfolgreichen – Gang vor Gericht. Erst nach einer Klage gegen Unbekannt kann die RIAA versuchen, mit einer gerichtlichen Anordnung die Herausgabe der Nutzerdaten zu erzwingen.
"Die Universitäten haben keine rechtliche Verpflichtung, die Briefe der RIAA weiterzuleiten. Das sollten sie nur dann tun, wenn sie glauben, dass das mit ihrer Aufgabe vereinbar sei." Genau das aber glauben Nesson und Palfrey nicht. Die Universitäten hätten mit diesen Verfahren nichts zu schaffen. Sie dürften nicht den Anschein erwecken, bestimmtem wirtschaftlichen Interessen zu entsprechen. Das widerspräche dem offenen Geist, der auf einem Campus herrsche. Zudem würde die RIAA mit der alten Taktik des Schulhofschlägers gegen Schwächere ins Feld ziehen. Statt des normalen gerichtlichen Verfahrens wolle die Industrie die Universitäten dabei zu ihren Wasserträgern machen, schreiben Nesson und Palfrey. Statt der Drohgebärden fordern sie von der RIAA, über die eigentlichen Probleme zu diskutieren und sich dazu selbst auf dem Campus zu stellen. Am Berkman Center arbeitet eine eigene Arbeitsgruppe an dem Thema.
Nicht alle Universitätsleitungen reagieren aber wie die Harvard-Profs. Die Universität von Washington kündigte kürzlich an, sie werden die Briefe an die ebenso weiterleiten wie die Namen der betroffenen Studenten an den Verband. Die RIAA bietet darin den Studierenden einen Vergleich an, für den die Studierenden allerdings 3000 bis 5000 Dollar hinlegen müssen. Die Rechtslage bleibt dabei unklar. Ein Richter in New Mexico hatte kürzlich entschieden, er werden keine einstweiligen Verfügungen ausstellen, solange die Identität der Studierenden nicht bekannt und sie nicht in der Lage seien, Einsicht in die Verfahren zu nehmen. Gleichzeitig gibt es bereits erste Konter-Klagen gegen die RIAA wegen falscher Beschuldigungen.
Quelle : www.heise.de
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Die Torrent-Suchmaschine "The Pirate Bay" wird nun offenbar doch nicht auf eine schwarze Liste der Behörden gesetzt, mit der schwedische Provider Websites mit kinderpornografischen Inhalten blockieren. Das teilt die Pirate Bay auf ihrem Blog mit. Das für diese Woche erwartete Update der Liste werde die Pirate Bay nicht enthalten, heißt es in dem Eintrag. Unklar ist allerdings, ob dies auch für zukünftige Updates der Liste gilt. Die schwedischen Behörden hatten zunächst angekündigt, den Torrent-Tracker auf die Sperrliste zu setzen.
Die Betreiber der Website hatten die Vorgehensweise der Polizei scharf kritisiert und den Verdacht, an der Verbreitung von Kinderpornografie beteiligt zu sein, zurückgewiesen. Sie werfen den Behörden vor, nach der erfolglosen Polizeiaktion mit Razzia und zeitweiliger Stilllegung des Angebots nun zu jedem denkbaren Mittel zu greifen, um die ungeliebte Piratenbucht trocken zu legen. Jetzt werde überlegt, gegen die Verantwortlichen bei den Behörden Klage wegen Rufschädigung oder Fehlverhalten im Amt einzureichen, heißt es weiter.
Unterdessen hat das schwedische Justizministerium am Montag einen neue Gesetzesinitiative vorgelegt, nach der die Inhaber von Urheberrechten erweiterte gerichtliche Unterstützung bei der Verfolgung von mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen erwarten können. Wie die englischsprachige Nachrichtenseite The Local berichtet, könnten die Provider durch ein entsprechendes Gesetz gerichtlich gezwungen werden, die Identitäten hinter mutmaßlich illegalen Filesharings den Rechteinhabern preiszugeben.
Quelle : www.heise.de
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Die Musikindustrie leidet unter Verlusten. Verbände und Labels weltweit machen das Filesharing maßgeblich für die wirtschaftliche Krise der Branche verantwortlich. Über mögliche weitere Gründe wird selten geredet, unter der Hand räumen Branchenvertreter allerdings längst auch andere Ursachen ein. In der Öffentlichkeit muss dennoch weiter der Filesharer als alleiniger Buhmann herhalten, nicht selten auch vor Gericht. Ein Vertreter des Verbands der US-Musikindustrie RIAA hat im Gespräch dem US-Nachrichtenportal TG Daily zwar eingeräumt, dass die Prozesswelle gegen Filesharer (und damit potentielle Kunden) nicht die alleinige Antwort auf die Probleme der Industrie sein kann. RIAA-Sprecher Jonathan Lamy verteidigte die Prozesse allerdings als einen "notwendigen Teil einer größeren Gleichung". Die wichtigsten Strategien gegen den nichtzahlenden Downloader seien eine aggressive Lizenzierung und damit attraktive legale Alternativen. Das wird auch bei seinen Kollegen auf der anderen Seite des Atlantiks so gesehen.
Doch hat die Musikindustrie ihrem aggressiven Vorgehen gegen mutmaßliche Filesharer und potenzielle Kunden auch ein wachsendes Imageproblem zu verdanken. Für die Klagewellen fängt sich vor allem der Verband der US-Majors eine zunehmend negativ gestimmte Berichterstattung ein. Es gebe "Reibung und Schlagzeilen", räumt auch der RIAA-Sprecher ein. Doch fühlt sich die Branche dabei auch ungerecht behandelt. Von keiner anderen Industrie wird erwartet, tatenlos dabei zuzusehen, wie ihre Produkte kostenlos und illegal vertrieben werden.
Trotzdem ist die Branche an der schlechten Stimmung nicht ganz unschuldig. Da sind auf der einen Seite die immer noch enormen Profite, die unter dem zunehmenden Einfluss von Investmentfonds noch weiter steigen sollen. Musik- und Filmbranche wandeln sich von einstmals bewunderten Kreativindustrien zu herkömmlichen Massenherstellern, die ihre potenziellen und tatsächlichen Kunden mit aggressiven Aufklärungskampagnen unter Generalverdacht stellen, die angekündigten legalen Alternativen (wie das DRM-freie Musikangebot von EMI bei iTunes) aber nur zögerlich entwickeln. Und schließlich greifen beide Branchen zu mitunter höchst umstrittenen Methoden, um ihre berechtigten Interessen zu vertreten. Eine Milliardenindustrie, die Kinder vor Gericht zwingen will, gegen ihre Mutter auszusagen und oder sogar gegen Tote prozessiert, hat ein Problem.
Kritikern, die folglich wenig schmeichelhafte Begriffe wie "Schleppnetztaktik" oder "Schulhofschläger" in die Debatte werfen, hält die Industrie trotzig entgegen, es sei ihr gutes Recht, gegen Urheberrechtsverletzungen auch gerichtlich vorzugehen. Das stimmt, doch steckt die Musikbranche damit in einem Dilemma. Eigentlich will sie zumindest einen Teil der Filesharer als zahlende Kunden gewinnen, wohl wissend, dass die Hardcore-Downloader es wahrscheinlich nie werden. Doch den gelegentlichen P2P-Nutzer mit einem Restbestand an Unrechtsbewusstsein, der vielleicht später einmal wieder das Portemonnaie zückt, wenn er wirtschaftlich etabliert ist, gilt es bis dahin nicht zu verprellen. Das scheint derzeit nicht zu funktionieren, das Bild, das die Zielgruppe von der Branche hat, könnte besser sein.
Diesen Balanceakt wollen auch die deutschen Labels und ihre Vertreter meistern. Wie die Amerikaner setzt die deutsche Musikindustrie deshalb auf eine Kombination von Aufklärung und Abschreckung. Dazu tingeln Industrievertreter zum Beispiel durch Schulen, um der jungen Generation den Wert von Musik neu zu vermitteln, für den sie angeblich jedes Gefühl verloren hat. Parallel werden auch die Gerichte beschäftigt. Die deutsche Phonoindustrie geht dabei in ihrer Eigenwahrnehmung nicht so rabiat vor wie die US-Kollegen, soll seit Jahresbeginn aber 25.000 Strafanzeigen gestellt haben. Das ist schon mehr, als der RIAA seit 2003 zugeschrieben werden. Doch soll das nicht von den anderen Zielen ablenken. "Wir haben kein Interesse daran, die Leute zu verklagen", erklärt der Sprecher der Deutschen Phonoverbände (IFPI), Stefan Michalk, gegenüber heise online. Der Verband will vor allem – wie seine internationalen Pendants auch – die Zugangsanbieter mit in die Verantwortung nehmen; in den USA gehören dazu auch die Universitäten.
Kritiker werfen der Musikindustrie gerne vor, die Entwicklung des digitalen Musikzeitalters verschlafen zu haben und den Status Quo nun mit allen Mitteln verteidigen zu wollen, ohne selbst zur Weiterentwicklung fähig zu sein. Doch sollte man das nicht als reine Abwehrgefechte missverstehen, denn eigentlich ist das Filesharing-Problem einigermaßen unter Kontrolle. Die Branche kämpft offensiv um ihre Interessen, wenn die Urheberrechte im digitalen Zeitalter neu verhandelt werden. Manchmal geht sie dabei offenbar zu weit, und manchmal trifft sie auf Leute wie Harvard-Professor Charles Nesson, die ihr sagen, sie solle sich verziehen.
Quelle : www.heise.de
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Zwei Dinge fallen mir (nach 4tägigem Netzschaden) dazu ein:
1. Wenn Tote des Filesharing bezichtigt werden, kann es sein, daß man im Leben danach gute Musik zu hören bekommt?
2. Dieser Nesson ist mir erst mal sympathisch!!
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Das könnte unangenehm werden. Das Verfahren einer alleinerziehenden Mutter gegen den Verband der US-Musikindustrie (RIAA), der die vier Major-Labels ("Big Four") und damit nach eigenen Angaben 90 Prozent des US-Musikmarktes repräsentiert, nimmt eine für die Plattenbosse potenziell schmerzhafte Wendung: Andersen will das Verfahren gegen die RIAA, das Label Atlantic und andere sowie die Dienstleister MediaSentry (Ermittlungen) und Settlement Support Center (Vergleichsabwicklung) als Sammelklage führen. Damit würde der Prozess stellvertretend für mehrere tausend weitere, von der RIAA der angeblichen Urheberrechtsverletzung beschuldigte Personen gelten.
Sollte der Richter die Sammelklage zulassen, steht für die Big Four damit viel auf dem Spiel. Denn im Rahmen der beispiellosen Klagewelle, mit der die Musikindustrie vermeintliche Filesharer in den USA überzogen hat, haben sich nur wenige der Betroffenen bisher erfolgreich und öffentlichkeitswirksam gegen die Anschuldigungen zur Wehr gesetzt – darunter auch Andersen. Die Taktik des Verbandes, durch massive Klagedrohungen und hohe Streitwerte es gar nicht zum Prozess kommen zu lassen, ging in den meisten Fällen auf. Ein außergerichtlicher Vergleich über einige tausend US-Dollar und eine Unterlassungserklärung reichten der RIAA. Ein Prozess ist offenbar gar nicht im Sinne der Kläger: Der kostet Geld und birgt Risiken.
Dabei haben die klagenden RIAA-Anwälte selten mehr in der Hand als eine IP-Adresse, über die zu einem bestimmten Zeit angeblich urheberrechtlich geschütztes Material angeboten wurde. Diese "Beweise" liefert der Dienstleister Media Sentry, so etwas wie das US-Pendant der in Europa in ähnlicher Mission auftretenden Logistep oder Pro Media. Doch zweifeln Kritiker und die Anwälte der Betroffenen die Beweiskraft der von Media Sentry gelieferten Daten an. Eine IP und ein Dateiname, argumentieren die Juristen, reichten als Beweis weder für die aktive Beteiligung einer bestimmten Person (in diesen Fällen zumeist der Anschlussinhaber) noch für den tatsächlichen Inhalt der Datei.
Von einer "Schleppnetztaktik" der Musikindustrie spricht Rechtsanwältin Daliah Saper, die für zwei ihrer Mandanten die Einstellung eines RIAA-Verfahrens erreichte. Zwei Jura-Professoren der Havard Law School sehen in dem Vorgehen des Musikverbandes, mit der Androhung ernster Konsequenzen einen außergerichtlichen Vergleich zu befördern, Parallelen zum klassischen Schulhofschläger, der Angst und Schrecken vor allem dadurch verbreitet, dass er sich grundsätzlich mit Schwächeren anlegt. Die Harvard-Leute könnten sich das deshalb leisten, meint der in Sachen RIAA erfahrene New Yorker Rechtsanwalt Ray Beckerman, weil die Musiklobby nicht den Mut habe, sich mit der Elite-Uni anzulegen: "Sie hacken lieber auf den Schwachen und Hilflosen herum und nicht auf denen, die sich wehren." Inzwischen muss auch die RIAA einräumen, dass die Prozesswelle zu "Reibung und Schlagzeilen" führt. Für den Verband ist sie aber "notwendiger Teil einer größeren Gleichung" – also der Gesamtstrategie gegen Filesharing und "Piraterie".
In den Fällen, in denen sich die Beschuldigten davon nicht überrumpeln lassen, kommt es der RIAA deshalb offenbar darauf an, ein rechtskräftiges Urteil gegen sich zu vermeiden. Denn im Präzedenzrecht der USA wird jede Entscheidung eines Bundesgerichts gegen die RIAA Einfluss auf die vielen anderen Verfahren haben. Auch deshalb führen RIAA-Anwälte auch in Verfahren, die in der Hauptsache längst erledigt sind, noch weiter einen Kleinkrieg um wichtige Detailfragen – zum Beispiel ob die Klage rechtskräftig abgewiesen wird oder ob nicht ein Versprechen der RIAA reicht, in dieser Sache nie wieder zu klagen. Selbst in dem Verfahren gegen Deborah Foster, in dem die RIAA eine schwere Schlappe einstecken musste, verzögert der Verband die vom Richter angeordnete Erstattung von Fosters Anwaltskosten bisher – will nach eigenen Angaben aber innerhalb der kommenden zehn Tage zahlen.
Ein Sammelverfahren, wie jetzt von Andersens Anwalt Lory Lybeck angestrengt, könnte für zehntausende Klagen, mit der die RIAA bisher US-Bürger überzogen hat, gelten. Lybeck fordert Strafgeld und Schadensersatz sowie Übernahme von Anwalts- und sonstigen Kosten. Das könnte insgesamt kostspielig werden: Im Verfahren gegen Foster hatte der Richter die Anwaltskosten auf rund 68.000 US-Dollar festgesetzt und war damit der RIAA nach Meinung beobachtender Juristen noch ziemlich entgegen gekommen. In der jetzt erweiterten Gegenklage fährt Andersen eine Reihe dicker Geschütze auf: Verschwörung, Betrug, Missbrauch des Urheberrechts, Rechtsmissbrauch, Verstoß gegen das Gesetz gegen Computermissbrauch sowie Verstöße, die unter das Gesetz für Delikte der organisierten Kriminalität fallen.
[Update: Sollte das Gericht die Sammelklage zulassen, könnte das ein "ernsthaftes Problem für die Klage-Kampagne der RIAA darstellen", meint auch Beobachter Beckerman. In den vergangenen vier Jahren sei wiederholt gefordert worden, das wirtschaftliche Ungleichgewicht in diesen Fällen mit einer Sammelklage auszugleichen. Allerdings macht sich der New Yorker Anwalt wenig Hoffnungen, dass es zu einer schnellen Entscheidung kommt. "Wie ich die RIAA kenne, wird sie wahrscheinlich beantragen, die Klage abzuweisen", sagt er gegenüber heise online. "Man kann also damit rechnen, dass es einige Jahre dauern wird, bis das durch ist." Bis dahin könne die Klagewelle längst abgeebbt sein, weil sie schlecht für das Geschäft der Musikindustrie sei. "Früher oder später werden das auch die Aktionäre der großen Plattenfirmen realisieren, wie es der Rest der Welt längst hat."]
Auch die Ermittlungsmethoden von Media Sentry werden in der Klageschrift genauer unter die Lupe genommen. Der Dienstleister schnüffele in der Privatsphäre der US-Bürger herum, ohne dass die Online-Detektive dafür die notwendige Lizenz für Privatermittler vorweisen könnten. Damit verstoße Media Sentry gegen geltendes Recht und die zahllosen Verfahren der RIAA basierten so auf "illegalen Ermittlungen". Zudem missbrauche der Musikverband das Rechtssystem, um mit zahllosen Klagen gegen Unbekannt ("John Doe") an die Namen der Anschlussinhaber zu kommen, denen die fraglichen IP-Adressen zugeordnet waren. Die Strafanzeigen würden dann sofort wieder fallen gelassen, ohne dass der Betroffene von dem Verfahren überhaupt Kenntnis erlangt habe. Dann folge das Vergleichsangebot oder eine Zivilklage.
Dieses Verfahren zur Ermittlung mutmaßlicher Filesharer ist auch deutschen Staatsanwälten bekannt. Auf ihren Schreibtischen türmen sich die Klageschriften der Musikindustrie. Das Amtsgericht Oldenburg hatte zuletzt die Auskunftsersuchen an Provider der dortigen Staatsanwaltschaft wegen "offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit" untersagt. Auch andere Staatsanwaltschaften sehen das so. Bei ein paar Songs, um die es in den Filesharing-Klagen in der Regel geht, sei das öffentliche Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung eher gering, meinen die Ankläger in Hannover. Besonders deutlich wurde die Berliner Staatsanwaltschaft in ihrer Ablehnung einer Strafanzeige zur Ermittlung von über 9000 IP-Adressen: Die Rechteinhaber wollten sich "unter dem Deckmantel vorgeblicher Strafverfolgung die zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche erforderlichen Personaldaten unentgeltlich unter Einsatz beschränkter Strafverfolgungsressourcen und finanziell zu Lasten des Berliner Landeshaushaltes beschaffen".
Quelle : www.heise.de
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Die Torrent-Suchmaschine TorrentSpy hat in der vergangenen Nacht damit begonnen, den Zugriff amerikanischer Nutzer auf die Website zu beschränken. Damit ziehen die Betreiber wie angekündigt die Konsequenzen aus einem im Juni ergangenen Urteil. In dem vom Verband der US-Filmindustrie (MPAA) angestrengten Prozess hatte ein Gericht den Betreibern auferlegt, Nutzungsdaten aufzuzeichnen und im Verfahren als Beweismaterial vorzulegen. Um die Privatsphäre der Nutzer wie versprochen schützen zu können, habe man mit dem Ausschluss amerikanischer IP-Adressräume begonnen, teilen die Betreiber auf ihrem Blog mit.
Die MPAA hatte die Betreiber der in den Niederlanden beheimateten Suchmaschine im vergangenen Jahr wegen der Beihilfe zu von Nutzern begangenen Urheberrechtsverletzungen verklagt. Obwohl die Betreiber argumentierten, keine IP-Adressen zu protokollieren und sich auf ihre Datenschutzbestimmungen beriefen, ordnete das Gericht die Vorlage der Zugriff-Logs an. Dem Argument, dass es keine permanent gespeicherten Daten dieser Art gebe, wollte das Gericht nicht folgen und vertrat die Ansicht, der Arbeitsspeicher der Server enthalte elektronisch gespeicherte Informationen. Abzüge des Server-RAMs könnten damit als Beweismittel herangezogen werden.
Der Ausschluss der US-Nutzer erfolgte nach Angaben von TorrentSpy nicht auf eine gerichtliche Anordnung und habe keinen direkten Bezug zu dem Verfahren, sondern sei vor dem Hintergrund der unsicheren internationalen Rechtslage sowie der eigenen Datenschutzbestimmungen zu verstehen. Allerdings räumte TorrentSpy-Anwalt Ira Rothken gegenüber US-Medien ein, die Anordnung des Gerichts habe bei der Entscheidung eine Rolle gespielt. TorrentSpy hatte gegen diese Entscheidung Einspruch eingelegt, der jedoch heute zurückgewiesen wurde, nur wenige Stunden nach dem begonnenen Ausschluss der US-Nutzer. Rothken kündigte daraufhin an, den Fall vor die nächste Berufungsinstanz bringen zu wollen.
Sollte die Ansicht des Gerichts bezüglich der Beweiskraft des flüchtigen Arbeitsspeichers Schule machen, fürchten Kritiker weit reichende Folgen für die IT-Wirtschaft. Die Bürgerrechtsorganisation EFF war den TorrentSpy-Betreibern in dem Verfahren zur Seite gesprungen und hatte vor den Konsequenzen gewarnt. Selbst normale Suchmaschinen könnten so gezwungen werden, massive Datensammlungen anzulegen, um möglichen Prozessanforderungen zu entsprechen.
Quelle : www.heise.de
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Die niederländische Torrent-Suchmaschine TorrentSpy musste in der vergangenen Woche vor Gericht die zweite Schlappe innerhalb weniger Tage hinnehmen. Ein US-Bezirksgericht wies eine Klage der TorrentSpy-Betreiber gegen des Verband der US-Filmindustrie (MPAA) ab. Die MPAA hatte in einem Urheberrechtsstreit mit der Filesharing-Suchmaschine vertrauliche E-Mails der Gegenseite von einem ehemaligen TorrentSpy-Mitstreiter für 15.000 US-Dollar gekauft. Der Anwalt der P2P-Plattform, Ira Rothken, hatte die MPAA daraufhin wegen Verstoßes gegen das Abhörverbot für Telefongespräche oder elektronische Kommunikation verklagt.
Das Gericht wies die Klage ab. Während die Tatsache, dass sich die MPAA vertrauliche E-Mails gegen Bezahlung verschafft hatte, auch von den Beklagten nicht bestritten wiurd, begründete die Richterin die Ablehnung mit einer Erörterung des technischen Vorgangs "Abhören" oder "Abfangen". Die fraglichen ein- und ausgehenden E-Mails wurden von einem ehemaligen Mitstreiter der TorrentSpy-Betreiber in Kopie an ein Google-Mailkonto geschickt, gespeichert und dann der MPAA übergeben. Beim Versand der Kopie der E-Mail sei das Original bereits auf dem System gespeichert, ein "Abfangen" auf dem Weg im Sinne des Gesetzes finde also nicht statt.
Anwalt Rothken hält dem entgegen, die Kopien der E-Mails seien zeitgleich bei Eingang oder Versand verschickt worden. "Wenn das Abhörverbot im digitalen Zeitalter irgendeinen Sinn haben soll, muss es für Fälle wie diesen gelten", sagte er gegenüber CNET News. Er will jetzt in die Berufung gehen und rechnet wie in dem Parallelverfahren mit Unterstützung durch die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF). Die meint, die Auslegung der Richterin mache es nahezu unmöglich, beim Mitlesen von E-Mails gegen das Abhörverbot zu verstoßen.
Die Richterin hatte Torrentspy in einem Parallelverfahren zur Vorlage von Logdateien gezwungen. Den Einspruch der Beklagten dagegen wies sie am Dienstag zurück, kurz nachdem die Niderländer begonnen hatten, Nutzer mit IP-Adressen aus den USA vom Besuch der Website auszuschließen.
In der Abhör-Frage folgt sie einem ähnlichen Urteil eines US-Berufungsgerichts aus dem Jahr 2004. Auch in diesem Fall hatten die Richter befunden, das nach genauer Interpretation des Texts bereits gespeicherte Informationen nicht im Sinne des Gesetzes abgefangen werden könnten. Denn während in der Begriffsdefinition des Paragrafen im Falle von Telefonleitungen gespeicherte Gespräche ausdrücklich eingeschlossen sind, fehlt dieser Zusatz bei der Definition der elektronischen Kommunikation.
Nach Ansicht einiger Juristen heißt das logischerweise: Gespeicherte E-Mails können nach Gesetzestext nicht abgefangen werden und wo kein Abfangen, da auch kein Verstoß. Das sehen aber offenbar nicht alle Richter so. Rothken spricht von einer in dieser Frage gespaltenen Richterschaft in den USA und hofft nun, dass das Berufungsgericht dazu ein angemessenes Urteil fällen wird.
Quelle : www.heise.de
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Die Betreiber der BitTorrent-Site PirateBay wollen zahlreiche Unternehmen aus der Musik- und Filmindustrie wegen Computersabotage verklagen. Grundlage dafür sind interne E-Mails eines für die Motion Picture Association of America (MPAA) tätigen Unternehmens, die im Internet aufgetaucht waren. Man habe nun Beweise, dass die Musik- und Filmindustrie professionelle Cracker, Saboteure und DDoS-Initiatoren bezahle, um das Angebot von PirateBay zu sabotieren. Man habe die Namen der beteiligten Firmen der Polizei weitergemeldet, heißt es.
Ob aus der Anzeige tatsächlich eine Anklage wird, bleibt abzuwarten. Das dürfte unter anderem davon abhängen, ob eine Datei mit angeblichem E-Mail-Verkehr als Beweis dienen kann. PirateBay ist indes immer wieder selbst Ziel von Ermittlungen gewesen. Im vergangenen Jahr waren bei einer Razzia Server beschlagnahmt worden, sodass der Dienst vorübergehend offline war.
Quelle : www.heise.de
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Richter erteilt scharfe Verwarnung wegen unberechtigten Klagen
Im Fall der zu Unrecht von der Musikindustrie verklagten Tanya Andersen hat ein Richter entschieden, dass die Musikindustrie für Andersens Anwaltskosten aufzukommen hat. Zugleich sandte der Richter ein Warnsignal an die Musikindustrie, die ihnen vom Copyright-Gesetz zugesprochenen Rechte nicht zu missbrauchen.
Tanya Andersen ist Mutter einer zehnjährigen Tochter und Sozialhilfeempfängerin. Anfang 2005 war sie von einer Reihe von Musikfirmen, darunter Atlantic und BMG, mit dem Vorwurf der illegalen Verbreitung von 1.046 Musikstücken im Internet verklagt worden. Zuvor hatte sich Andersen, die alle Vorwürfe bestritt, geweigert, gegen Zahlung einer Entschädigung den Fall außergerichtlich beizulegen. Ihr Anwalt erhob stattdessen in ihrem Auftrag Gegenklage.
Die Musikfirmen versuchten dann, die damals siebenjährige Tochter von Andersen zu vernehmen. Ein Gericht erklärte die Vernehmung für zulässig. Die Musikfirmen warfen der Tochter vor, unter anderem Titel wie "Dope Nose", "Bullet In The Head" und "Shake That Ass Bitch" heruntergeladen zu haben.
Andersens Anwalt gelang es schließlich, nachzuweisen, dass der Internetzugang von dem die Musikindustrie behauptete, dass er von Andersens Computer aus zum Dateitausch benutzt worden sei, einem Mann gehörte, der fast 200 Meilen entfernt von Andersen lebte. Alles, was es dazu brauchte, war eine Google-Suche. Erst Monate später beschlossen die Musikfirmen, ihre Klage fallen zu lassen. Bis dahin hatte Andersens Verteidigung, an der sich die Electronic Frontier Foundation beteiligt hat, bereits zehntausende Dollar gekostet.
Andersen klagte gegen die Musikfirmen und forderte, dass diese ihre Anwaltsgebühren übernehmen sollten. Dagegen wehrten sich die Musikfirmen und verloren - Richter Donald C. Ashmanskas verurteilte sie zur Zahlung der Anwaltsgebühren. Er begründete sein Urteil zum einen damit, dass der Rechtsstreit nicht von Andersen ausgegangen sei und die Musikindustrie bei der Klage ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sei. Darüber hinaus will er sein Urteil ausdrücklich als Warnung verstanden wissen:
"Welche Gründe auch immer die Kläger dazu bewogen haben mögen, diesen Fall in der von ihnen gewählten Form zu verfolgen, können wir im Lichte der vom Copyright-Gesetz bestimmten Grenzen nicht feststellen, dass das Vorgehen angemessen war ... Solch ein Vorgehen muss wegen des möglichen Abschreckungseffekts, den es für den öffentlichen Zugang zu kreativen Werken haben könnte, verhindert werden. Würde sich ein solches Vorgehen einbürgern, ist anzunehmen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit zögern würden, kreative Werke im Internet zu verbreiten, unabhängig davon, ob sie dabei das Urheberrecht verletzen würden, oder ob es um Fälle gehen würde, auf die das Urheberrecht keine Anwendung findet. Rechteinhaber im Allgemeinen und diese Kläger im Besonderen sollten daran gehindert werden, jemanden in der Weise wie hier geschehen zu verklagen."
Tanya Andersen hat mittlerweile eine Sammelklage gegen die betreffenden Musikfirmen eingereicht, in der sie ihnen "illegales, fehlerhaftes und fahrlässiges Verhalten" vorwirft.
Quelle : www.golem.de
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In einer Kleinstadt im Mittelwesten der USA beginnt am morgigen Dienstag ein Prozess, der weit über die Grenzen des Landes hinaus Beachtung finden wird. Vor dem Bezirksgericht in Duluth (US-Bundesstaat Minnesota) wird sich die US-Bürgerin Jammie Thomas vor einer Jury gegen einen ungleich größeren Gegner verteidigen: die Musikindustrie, vertreten durch ihren amerikanischen Verband RIAA. Es geht, wie in zahllosen ähnlichen Verfahren zuvor, um Filesharing. Thomas soll zahlreiche Songs der klagenden Plattenfirmen (Virgin und andere) über Kazaa verbreitet haben – ein Vorwurf, den sie vehement bestreitet und den sie vor den Geschworenen mit Hilfe des erfahrenen Anwalts Brian Toder entkräften will. Doch auch für die RIAA steht eine Menge auf dem Spiel.
Die Musikindustrie hat es seit Beginn ihrer Klagekampagne gegen angebliche Filesharer vor über vier Jahren stets zu vermeiden gewusst, dass die Fälle tatsächlich zur Verhandlung vor einer Jury kommen. Mit gutem Grund, wie Beobachter und einige beteiligte Anwälte vermuten. Die RIAA könne eine tatsächliche Urheberrechtsverletzung in der Regel nicht nachweisen, kritisiert zum Beispiel der New Yorker Anwalt Ray Beckerman, der selbst angebliche Filesharer gegen die Musikriesen vertreten hat. Die RIAA stützt ihre Klagen in der Regel auf eine IP-Adresse und das formaljuristische Argument, die Bereitstellung ("making available") eines Songs zum Beispiel im Share-Ordner eines Kazaa-Clients käme einer aktiven Verbreitung im Sinne des US-Urheberrechts gleich.
Diese von gegnerischen Anwälten stets in Frage gestellte Argumentation des Verbands muss im Fall Virgin gegen Thomas nun vor den Geschworenen Bestand haben. Soweit bekannt ist, handelt es sich um die erste der zigtausend Filesharing-Klagen, die es bis zu einer Verhandlung gebracht hat. Während sich die meisten Beklagten aus Angst vor immensen finanziellen und rechtlichen Konsequenzen verglichen haben – unterstützt durch ein von der RIAA angebotenes Onlineverfahren – zog sich der Verband aus Prozessen mit widerspenstigeren Gegnern zurück. Selbst im Rückzug versuchten die RIAA-Juristen, rechtskräftige Entscheidungen, die einen Präzedenzcharakter für die zahllosen ähnlichen Verfahren haben könnten, zu vermeiden.
Für die Beklagten, die in der Regel über wenig finanzielle Reserven für einen Prozess gegen einen Industriegiganten verfügen, bedeutet das weitere Streitigkeiten – und Kosten –, selbst wenn die Klage an sich längst abgewiesen wurde. Die Beklagten Tanya Andersen und Deborah Foster, die sich nach langwierigem Streit gegen die RIAA behaupten konnten, haben diese Erfahrung gemacht.
Auch bei Virgin gegen Thomas hatten die RIAA-Anwälte bis zuletzt versucht, eine Verhandlung zu verhindern oder zumindest den Entscheidungsspielraum der Geschworenen einzuschränken. Einen in letzter Minute eingereichten Antrag der Industrievertreter, zumindest einige der strittigen Fakten vorab per Richterentscheid feststellen zu lassen und damit aus der Verhandlung herauszuhalten, wies das Gericht zurück. Der Prozess soll nun am Dienstag mit der Auswahl der Geschworenen beginnen.
Gerade in der Vehemenz solcher Rückzugsgefechte sehen Beobachter ein Indiz dafür, dass der Verband weiß, wie dünn das Eis unter seinen Füßen ist. Der in den vergangenen Monaten gewachsene Widerstand gegen die Prozesskampagne bringt die US-Musikindustrie zunehmend in Schwierigkeiten, ihre Fälle darzulegen. In zuletzt in einem anderen Verfahren eingereichten Dokumenten nehmen die RIAA-Anwälte von der "Making available"-Argumentation Abstand und wählen den auch im US-Copyright verwandten Begriff der Verbreitung ("Distribution"). Allerdings, so bemerken Beobachter, bringe die argumentative Kosmetik allein noch keinen Nachweis eines Gesetzesverstoßes. Nach Rechtsmeinung der RIAA-Gegner müsse die RIAA immer noch im Einzelfall nachweisen, dass ein Individuum einen tatsächlichen Verstoß gegen das Urheberrecht begangen habe. Mit wenig mehr als einer – zudem möglicherweise dynamisch vergebenen – IP-Adresse sei das nicht möglich.
Die "Schleppnetztaktik" der Musikindustrie verfängt also offenbar nicht immer, und nicht immer trifft es die Richtigen. "Wenn du mit einem Netz fischst, wirst du manchmal ein paar Delfine fangen", meinte dazu eine RIAA-Sprecherin gegenüber der US-Zeitung Pittsburgh Post-Gazette. Manchmal ist der Beifang aber auch weniger harmlos, als die RIAA das gerne hätte. Tanya Andersen hat nun ihrerseits die RIAA verklagt und will erreichen, dass ihre Klage als Sammelklage zugelassen wird. An einem ganzen Netz voller zappelnder Delfine könnte sich auch die RIAA verheben.
Quelle : www.heise.de
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In ihrem Kampf gegen Musikpiraterie hat die amerikanische Musikindustrie am Donnerstag einen für Beobachter überraschenden und deutlichen Sieg errungen. Zwölf Geschworene befanden eine 30 Jahre alte Amerikanerin im US-Bundesstaat Minnesota schuldig, durch die Weitergabe von Musikdateien an andere Internetnutzer vorsätzlich die Urheberrechte führender Plattenfirmen verletzt zu haben. Die alleinstehende Mutter wurde der Urheberrechtsverletzung in 24 Fällen schuldig gesprochen und zur Zahlung einer Geldstrafe von 222.000 US-Dollar (rund 156.000 Euro) verurteilt. Der einflussreiche Verband Recording Industry Association of America (RIAA) warf ihr vor, unter dem Benutzernamen "tereastarr" über den Shared-Ordner eines Kazaa-Clients insgesamt rund 1.700 Musik-Dateien verbreitet zu haben. Geklagt hatten betroffene Labels von insgesamt 24 Songs.
Der Prozess in Duluth (Minnesota) war das erste der mehreren tausend von der RIAA angestrengten Verfahren, das es tatsächlich bis zu einer Verhandlung gebracht hatte. Nach Prozessauftakt am vergangenen Dienstag und zwei Tagen Verhandlung kamen die Geschworenen, die sich im Rahmen der Jury-Auswahl selbst als nicht besonders Computer-affin geoutet hatten, am Donnerstag nach über vier Stunden Beratung zu ihrem Urteil. Während die RIAA, deren Argumentation von Beobachtern vor Prozessbeginn als schwach eingestuft worden war, mit dem Ausgang mehr als zufrieden ist, zeigten sich Kritiker der RIAA-Klagekampagne überrascht.
"Eine Strafe von 220.000 Dollar für die Urheberrechtsverletzung von 24 Songs, die zusammen 23,76 Dollar kosten? In einem Fall, in dem es keinen Beweis gibt, dass die Beklagte diese Dateien tatsächlich übertragen hat?" Der New Yorker Rechtsanwalt Ray Beckerman, selbst an Verfahren gegen die Musikindustrie beteiligt, kann es kaum glauben. "Das ist eines der irrationalsten Dinge, die ich in meinem Leben mit dem Gesetz je gesehen habe." Knackpunkt des Verfahrens war offenbar, dass sich die RIAA mit ihrer bekannten Argumentationslinie durchsetzen konnte, das die einfache Bereitstellung von Daten (wie im Kazaa-Shared-Ordner) schon eine Verbreitung im Sinne des US-Copyrights (Digital Millennium Copyright Act, DCMA) bedeutet.
In der ersten Fassung der Unterweisung, die den Geschworenen zur Urteilsfindung an die Hand gegeben wird, hatte es unbestätigten Berichten zufolge noch geheißen, dass die Bereitstellung von Tonaufnahmen in einem P2P-Netz allein noch keine Verletzung der Verbreitungsrechte der Rechteinhaber bedeute, sondern dass eine tatsächliche Übertragung stattfinden müsse. Dieser Passus war auf Betreiben der RIAA-Anwälte vom Richter noch geändert worden, so dass die reine Bereitstellung von Songs für ein P2P-Netz schon eine Urheberrechtsverletzung bedeute.
Doch hatte dieser Etappensieg der RIAA während des mündlichen Verfahrens die kritischen Prozessbeobachter noch nicht wirklich verunsichern können. Denn nachdem die Beklagte ihre Festplatte kurz nach den angeblichen Urheberrechtsverstößen ausgetauscht hatte, konnten die RIAA-Anwälte ihr weder die Bereitstellung der Songs noch den Betrieb eines Kazaa-Clients direkt nachweisen. Doch dürfte auch der Nutzername der Beklagten eine wesentliche Rolle gespielt haben. So ist die Beklagte, die die ihr vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen stets bestritten hatte, nach Meinung des Industrieverbandes durch den Kazaa-Nutzernamen "tereastarr", den sie auch andernorts im Netz verwendet, eine IP-Adresse und die MAC-Adresse ihres Kabelmodems eindeutig identifiziert worden.
Dieser Meinung haben sich die Geschworenen nun offenbar anschließen können. Bereits während der Beratung gab es einen Hinweis, dass die Jury die Beklagte schuldig sprechen könnten. Die Geschworenen hatten sich vom Richter instruieren lassen, wie hoch die Mindeststrafe für vorsätzliche Urheberrechtsverletzung ist. Das sind 750 US-Dollar pro Verstoß, der Strafrahmen geht bis maximal 150.000 US-Dollar – der Beklagten drohte also eine Millionenstrafe. Den Rahmen haben die Geschworenen nun nicht ganz ausgeschöpft, sind mit 9.250 US-Dollar pro Song aber auch nicht am unteren Rand geblieben.
Während der Verhandlung des Falls, dessen ursprüngliche Bezeichnung nach dem plötzlichen Rückzug des Virgin-Labels kurz vor Prozessbeginn in "Capitol Records v. Thomas" geändert worden war, hatten Beobachter von einem ausgeglichenen Schlagabtausch berichtet. So konnte sich die RIAA zwar mit ihrer Auslegung des Urheberrechts durchsetzen, doch versagte der Richter eine Zeugenvernehmung des RIAA-Präsidenten, weil er den Prozess nicht zu einer Show der Musikindustrie machen wollte. Dennoch sieht der Verband in dem vermutlich richtungsweisenden Urteil die Bestätigung der umstrittenen Klagekampagne, mit der die Musikindustrie tausende mutmaßliche Filesharer überzogen hat und die nicht selten in einem Vergleich enden. "Das passiert, wenn man sich nicht vergleicht", kommentierte RIAA-Anwalt Richard Gabriel laut einem Wired-Bericht. "Ich glaube, wir haben deutlich gemacht, dass wir gewillt sind, das vor Gericht auszutragen." Der Nachrichtenagentur AP sagte er: "Das ist, so hoffe ich, ein Signal, dass der Download und die Verbreitung unserer Aufnahmen nicht okay ist."
Unklar ist unterdessen, wie es nun weiter geht. Auf die Beklagte, die nach Angaben ihres Anwalts Brian Toder am Boden zerstört ist, kommen nun unter Umständen noch die Prozesskosten der Gegenseite zu – was ebenfalls sehr teuer werden kann. Toder ist allerdings zuversichtlich, mit der Gegenseite reden zu können. Ob er in Berufung geht, sagte er US-Berichten zufolge bisher nicht. Für seinen Kollegen Beckerman ist der Fall nach der Niederlage alles andere als vorbei. "Wenn der Richter das Urteil nicht von sich aus überstimmt, erwarte ich einen entsprechenden Antrag, der sich auf die offensichtliche Verfassungswidrigkeit und andere Gründe bezieht." Sollte es dazu nicht kommen, rechnet er mit einem Erfolg in der Berufung.
Quelle : www.heise.de
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Jammie Thomas geht in Berufung. Die 30-jährige Amerikanerin, die von einem Geschworenengericht in der vergangenen Woche wegen der unerlaubten Verbreitung von 24 Musikstücken zu insgesamt 222.000 US-Dollar Schadensersatz verurteilt worden war, will sich auf dem Rechtsweg weiter gegen die klagenden Labels wehren. Wie Thomas auf ihrer MySpace-Seite mitteilt, hat ihr Anwalt Brian Toder in einem Interview mit CNN angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
Nach der Urteilsverkündung am Donnerstag vergangener Woche war zunächst offen geblieben, ob Thomas das Urteil anfechten wird. Dabei dürften die Verurteilte und ihr Anwalt auch abgewogen haben, ob sich eine Berufung negativ auf eine mögliche Einigung mit der Gegenseite bezüglich der ebenfalls fälligen Prozesskosten auswirken könnte. Unterdessen hat die alleinerziehende Mutter von zwei Kindern ein Paypal-Spendenkonto auf einer Website eingerichtet. Die Spenden sollen an ein von ihrem Anwalt verwaltetes Konto gehen.
In der Berufung will Toder vor allem auf die umstrittene Unterweisung der Jury abheben. Nach der mündlichen Verhandlung hatte der vorsitzende Richter das Dokument für die Geschworenen in einem möglicherweise entscheidenden Punkt zu Gunsten der klagenden Labels abgeändert. Danach wurden die Geschworenen instruiert, dass die Bereithaltung von Musik – zum Beispiel im Shared-Ordner eines Kazaa-Clients – einer Verbreitung im Sinne des US-Gesetzes gleich komme. In den zahlreichen Fällen, die der US-Verband der Musikindustrie (RIAA) gegen mutmaßlich filesharende Bürger vor Gericht gegangen war (ohne dabei bisher ein Verfahren oder Urteil zu riskieren), wurde in dieser strittigen Frage bisher uneinheitlich entschieden.
Die Reaktionen auf das Urteil fallen unterschiedlich aus. Für den Beauftragten der US-Regierung für die internationale Durchsetzung geistigen Eigentums, Chris Israel, belegt das Urteil die Wirksamkeit des US-Copyrights. "Fälle wie dieser zeigen, dass die strikte Verfolgung ein wesentlicher Teil unserer Anstrengungen gegen die Piraterie ist, und dass wir in den Vereinigten Staaten ein effektives Rechtssystem haben, das Rechteinhabern den Schutz ihres geistigen Eigentums ermöglicht", sagte der Regierungsbeamte gegenüber CNet News.
Auch Kritiker des Urteils räumen ein, dass die Indizien in diesem Fall deutlich auf Thomas hinweisen. Doch deute das Urteil auf die Schwäche des US-Copyrights hin, das für solche Fälle keine angemessene Behandlung vorsehe. Das US-Gesetz bevorteile die Interessen der Inhalteindustrie und schränke die faire Nutzung über Gebühr ein. Die von der Jury festgesetzten Summen stünden in keinem Verhältnis zum entstandenen Schaden. Darüber hinaus dürfte sich der Erfolg der RIAA als Pyrrhussieg entpuppen: Eine gewonnene Schlacht, doch der Krieg sei längst nicht mehr zu gewinnen. Ungeachtet dessen will die RIAA die Klagekampagne, die nach Aussagen einer Sony-Managerin im Prozess gegen Thomas "Millionen" verschlingt, weiter an dieser Politik der Abschreckung festhalten.
Abschreckung ist auch ein Teil der Strategie der deutschen Musikindustrie. Doch dürfen die Labels in Deutschland, so sie denn vor Gericht gehen, nicht mit Summen wie in den USA rechnen. "Schadensersatzzahlungen in den USA sind mit deutschen Verhältnissen grundsätzlich nicht vergleichbar", erklärt der Geschäftsführer des frisch getauften Bundesverbands Musikindustrie, Stefan Michalk. "Trotzdem hat das Urteil Signalwirkung über die USA hinaus: Erstens ist Musikdiebstahl kein Kavaliersdelikt und zweitens ist es besser, sich außergerichtlich zu einigen, wenn man erwischt wurde. In Deutschland halten wir an der Strategie fest, dass die Strafen zwar spürbar sein sollen, die Betroffenen aber nicht an den Rand des Ruins treiben."
Quelle : www.heise.de
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Nach nur fünf Minuten waren sich die Geschworenen einig: Jammie Thomas ist schuldig. Doch stritt die Jury noch fast fünf Stunden über das Strafmaß, erklärte einer der Geschworenen im Interview mit Wired. Am Ende kamen die zwölf Geschworenen zu einem "Kompromiss": Thomas wurde für das ihr zur Last gelegte Filesharing von 24 Musikstücken zu Schadensersatz in Höhe von 9250 US-Dollar pro Song verurteilt, insgesamt 222.000 US-Dollar (156.000 Euro). "Wir wollten ein Zeichen setzen", erklärte der 38-jährige Geschworene.
Das US-Gesetz sieht für vorsätzliche Urheberrechtsverletzung ein Minimum von 750 US-Dollar pro Verstoß vor, maximal sind 150.000 US-Dollar möglich – ebenfalls für jeden Verstoß. Im schlimmsten Fall hätte Thomas also zu 3,6 Millionen US-Dollar verurteilt werden können. Laut Jury-Mitglied Michael H. wollten mindestens zwei der Geschworenen diese Höchststrafe auch verhängen. Doch nachdem ein Jurymitglied lange auf dem Minimum bestanden habe, sei es nach einigem Gezänk zu dem Kompromiss gekommen.
Demnach war die Jury von den Argumenten der Anklage schnell überzeugt. Die Anwälte des Verbandes der US-Musikindustrie (RIAA) hatten eine IP-Adresse, die zum fraglichen Zeitpunkt dem Kabelmodem der Angeklagten zugeordnet werden konnte, und eine Momentaufnahme des Shared-Ordners des Kazaa-Mitglieds "tereastarr" vorgelegt. Die RIAA konnte zudem zeigen, dass Thomas diesen Nutzernamen offenbar seit Jahren auch für andere Internetdienste nutzt.
Thomas beteuert nach wie vor ihre Unschuld. Ihr wollten die Geschworenen ebensowenig glauben wie den Versuchen ihres Anwalts Brian Toder, die Indizienkette der Anklage mit alternativen Szenarien zu entkräften. Toder hatte auf die Möglichkeit hingewiesen, jemand anders habe den Internetzugang kapern können, zum Beispiel über einen WLAN-Router. Die Jury zeigte sich davon nicht beeindruckt. "Sie hat gelogen", meint dazu der Geschworene. "Ihre Verteidigung war schlecht."
Das Votum der Jury "ist eine sehr bedauerliche Verirrung", urteilt der Copyright-Experte Ray Beckerman, "es fällt total aus dem Rahmen". Seiner Ansicht nach hat die Anklage einen wesentlichen Nachweis nicht gebracht: Dass Thomas die fraglichen Songs tatsächlich weitergegeben hat. Das US-Copyright verlange aber genau das. "Die RIAA vertritt die Theorie, dass die reine 'Bereitstellung' von Daten eine Verletzung ihres Distributionsrechts nach Sektion 106(3) ist", erklärt der New Yorker Rechtsanwalt gegenüber heise online. "Im Gesetz steht so etwas aber nicht. Das Gesetz gilt nur für die öffentliche Verbreitung von realen Kopien." Demnach hätte Thomas auch die tatsächliche Weitergabe nachgewiesen werden müssen, wozu die Indizien der Anklage nicht ausreichend gewesen seien.
In der ursprünglichen Fassung der schriftlichen Unterweisung der Geschworenen war Richter Michael Davis dieser Auslegung noch gefolgt. In der anschließenden Debatte konnten sich die RIAA-Anwälte mit ihrer Sichtweise durchsetzen, und die Jury wurde angewiesen, dass schon die Bereitstellung von Musik eine Urheberrechtsverletzung darstelle. Doch glaubt der von Wired befragte Geschworene, dass die Jury in jedem Fall zu einem Schuldspruch gekommen wäre. "Die Entscheidung wäre sehr viel schwerer gewesen, aber wir wären zu dem gleichen Ergebnis gekommen."
Unterdessen erhält Thomas Unterstützung von der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF), die sich schon in vergleichbaren Fällen engagiert hatte. Die EFF will die Argumente der Verteidigung mit einer Eingabe vor der Berufungsinstanz stützen. Die Chancen für eine erfolgreiche Berufung stehen nach Beckermans Einschätzung gut. "Ich denke, das Urteil der niederen Instanz wird aufgehoben, und entweder ein neuer Prozess angeordnet oder der Fall ganz abgewiesen."
Quelle : www.heise.de
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Vertreter der nach eigenen Angaben weltweit größten BitTorrent-Tracker blickten auf der Konferenz The Oil of the 21st Century überwiegend optimistisch in die Zukunft. "Ich sehe nicht, warum ein Tracker illegal sein könnte", erklärte Peter Kolmisoppi, Mitgründer der schwedischen PirateBay, auf der noch bis Sonntag laufenden Tagung im Telegrafenamt des Berliner Bezirks Mitte. Auf der Site selbst würden ja keine Inhalte angeboten. Generell sei es "langweilig", über veraltete Konzepte wie das Copyright zu sprechen. "Wir sind eine legale Seite", konstatierte auch Erik Dubbelboer, Präsident der in den Niederlanden sitzenden Betreiberfirma von Mininova. "Wir haben dort keinen Content."
Tatsächlich ist es den Anbietern der beiden Filesharing-Portale bislang gelungen, dem massiven, im Fall von PirateBay teilweise öffentlich dokumentierten Druck von Rechteinhabern etwa aus Hollywood aufgrund vergleichsweise liberaler Urheberrechtsgesetze in Schweden und Holland standzuhalten. "Wir sind auch verärgert", konterte Kolmisoppi den Verdruss etwa der Motion Picture Association of America (MPAA) mit dem Verweis auf die von US-Rechtehaltern immer wieder fälschlicherweise beanspruchte weltweite Geltung US-amerikanischer Gesetze wie dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA). Der MPAA war es im vergangenen Jahr kurzzeitig gelungen, mit Hilfe der schwedischen Polizei und einer von den Ermittlern durchgeführten Razzia die Piratenbucht drei Tage stillzulegen. Seit die Site rasch wieder online war, "schickt uns die MPAA nichts mehr", erläuterte Kolmisoppi. Die unterhaltsamen Antworten der selbsternannten Piraten auf andere Anforderungen von Anwälten oder "Web-Sheriffs" zur Beseitigung geschützter Werke fasste er mit den Worten "Fuck you" zusammen.
Einen echten rechtlichen Angriffspunkt in Form eines "Single Point of Failure" sieht Kolmisoppi bei der PirateBay nicht: "Ich denke nicht, dass ein Versagen droht." Man werde höchstens weitere Erfahrungen mit dem Rechtssystem machen, verwies der blonde junge Mann auf drohende Gerichtsverfahren. Anfang Mai kündigte der schwedische Staatsanwalt Hakan Roswall rechtliche Schritte gegen The Pirate Bay an. Er wirft den Betreibern Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz, Hilfeleistung beim Verstoß gegen das Urheberrecht durch andere und Bildung einer Verschwörung zum Verstoß gegen Urheberrechte vor. Die schwedische Justizministerin Beatrice Ask will zudem die Provider in der rechtlichen Schlacht gegen die Torrent-Seite einspannen. Ein Kampf gegen Windmühlen, meint der PirateBay-Gründer: "Wenn wir das nicht anbieten, macht es eben jemand anders."
Bei Mininova, dem Nachfolger der inzwischen in die Piratenbucht aufgenommen Site Suprnova mit rund zwei Millionen Besuchern pro Tag, laufen dagegen noch Gespräche etwa mit der MPAA. "Das geht alles zähflüssig über die Bühne", berichtete Dubbelboer und widersprach zugleich Gerüchten, dass es bereits einen Deal zum Ausfiltern von Hollywood-Filmen gebe. Man wolle keine Selektion bei den Torrents vornehmen, aber die Rechteinhaber "total zu ignorieren, ist auch schwierig". Sollte ein Filter eingebaut werden, lasse man dies die Öffentlichkeit auf jeden Fall wissen. Was die Zukunft bringe, sei unklar. Vielleicht ja aber auch eine "neue, bessere und noch mehr dezentralisierte Filesharing-Technologie" als BitTorrent.
Die PirateBay-Macher engagieren sich laut Kolmisoppi bereits in diese Richtung: "Wir unterstützen die Entwicklung eines neuen Filesharing-Protokolls." Im Gegensatz zu BitTorrent werde dieses Open Source sein, damit die Nutzer in Eigenregie daran feilen und leichter Tracker-Systeme weltweit aufsetzen könnten. Weitere Details wollte Kolmisoppi noch nicht verraten. Die Arbeit an dem Protokoll sei aber überfällig, seit große Filmstudios bei der BitTorrent-Mutterfirma an Bord seien. Zugleich bekräftigte der Schwede, dass die "Piraten" ein Streaming-Protokoll als Peer-to-Peer-Dienst (P2P) aufsetzen wollen. Die allgemein ausgesandte Botschaft laute: Die Technik gehe einen Schritt weiter als etwa bei YouTube und sei damit auch nicht so einfach zu zensieren wie zentrale Videoplattformen.
Generell wollten die Panelteilnehmer eigentlich weniger über Fragen von Immaterialgüterrechten als vielmehr über "Filesharing als neue Kulturindustrie" sprechen. Das Nutzen der Tauschbörsen sei längst eine alltägliche Sache geworden und werde "mehr und mehr einfach gemacht", befand Kolmisoppi in diese Richtung. Selbst Medienfirmen würden die Tracker nutzen, um etwa vollständige Listen von ausgestrahlten Fernsehserien für die kommerzielle Verwendung zu erhalten. Die größte Nutzergruppe bei Mininova seien nach wie vor Studenten, ergänzte Dubbelboer. An den Fragen im Forum sei aber abzulesen, dass "auch mehr und mehr über Fünfzigjährige vorbeischauen, die noch nie zuvor etwas heruntergeladen haben". Dass große Medienfirmen eines Tags aber Geld in die Plattform stecken, glaubt der Niederländer nicht. Bisher herrsche aus dieser Branche der Konfrontationskurs vor.
Der Londoner Autor und Filmproduzent Jamie King versuchte aus den Trackerbetreibern herauszukitzeln, ob die Piratenseiten letztlich nicht sogar diejenigen mit der höheren – wenn auch versteckten – Ethik im Gegensatz zu kommerziellen Konzernangeboten seien. Zumindest gehe es ihnen offensichtlich nicht um den Verkauf von Nutzerdaten, wie ihn für King etwa gerade die Netzwerkseite Facebook mit der Annahme einer Millionenbeteiligung von Microsoft vollzogen hat. Er prophezeite eine "Massenrevolte", wenn den Nutzern klar werde, dass viele Anbieter im Web 2.0 die von ihnen preisgegebenen Informationen und die eigen generierten Inhalte allein als Ware und Mittel für die eigene Bereicherung sähen. Die P2P-Seiten hätten jenseits von Werbung dagegen keinen Weg gefunden, aus den im Angesicht einer massiven Ausdehnung des Copyrights aufgebauten Infrastrukturen Geld zu machen. Dafür hätten sie aber die bessere Reichweite und hätten das Problem gelöst, die Aufmerksamkeit der Nutzer auf bestimmte Inhalte zu lenken.
Auch als die besseren Archive handelten Filesharing-Befürworter P2P-Dienste im Vergleich zu den entsprechenden, oft mit proprietären Formaten und Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) arbeitenden Angebote traditioneller Medienhäuser wie den öffentlich-rechtlichen Sendern. Vor allem das geschlossene, auf ausgefallene Filmproduktionen spezialisierte Torrent-Netzwerk KaraGarga kam hier zur Sprache, wo Links auf einmal verfügbare Streifen archiviert und somit auch nach Jahren noch zu neuem Leben erweckt werden könnten. Umstrittener war dagegen der Ansatz von KaraGarga und anderen kleinen P2P-Seiten, das Verhältnis von Up- und Downloads zu messen und Punkte für selbst angebotene Werke zu verteilen.
Allgemeines Ziel der vom Projektbüro bootlab mit Förderung der Kulturstiftung des Bundes organisierten Konferenz ist eine kritische Auseinandersetzung mit dem Zitat Mark Gettys, des Präsidenten der Bildagentur Getty Images, wonach "das geistige Eigentum das Öl des 21. Jahrhunderts" sei, und den dahinter stehenden Konzepten rund um Urheber-, Patent- oder Markenrechte. Im Rahmen eines panischen "Kriegs gegen die Piraterie" versuche ein Kartell von Vertreibern von Firmenwissen sein exklusiven Rechte zur "Ausbeutung" der informationellen Ressourcen der Welt zu erhalten, heißt es in der Einführung zu der Tagung. Dieser Versuch der Privatisierung öffentlichen Eigentums stoße aber auf einen fast automatisch erfolgenden Widerstand, der durch die technologische Entwicklung und den damit verknüpften kulturellen und sozialen Fortschritt angetrieben werde. Im Zeitalter der unwiderruflichen digitalen Reproduktion und des Internet müsse das bereits von Walter Benjamin betonte positive Potenzial des Kopierens herausgearbeitet und die künstliche Verknappung von Ideen und geistigen Werken verhindert werden.
Quelle : www.heise.de
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Die schwedischen Freibeuter des Download-Portals The Pirate Bay arbeiten an einer Filesharing-Alternative zum bekannten BitTorrent-Protokoll. Grund dafür ist die zunehmende Kommerzialisierung von BitTorrent durch den Erfinder Bram Cohen.
Das noch namenlose Protokoll ist ein XML-basiertes Äquivalent zu den so genannten Torrents, lediglich mit der Endung .p2p. Der Code wurde so entwickelt, dass P2P-Clienten nun auch Torrent-Files öffnen können. Die Entwicklung sei laut Pirate Bay sicherer als die bekannten Torrent-Formate und soll auch P2P-Benutzern mehr Sicherheit bieten. Die Anti-Copyright-Vereinigung hat es sich zum Ziel gesetzt, den Einfluss von BitTorrent-Erfinder Bram Cohen zu verringern. Das neue Protokoll, welches eine Teil-Kompatibilität zu BitTorrent aufweist, soll außerdem vor Malware- und Spam-Angriffen schützen.
Stein des Anstoßes für die Eigenentwicklung war die Veröffentlichung der BitTorrent-Version 6.0 im Juli 2006. Als erste Version in der Laufbahn des Programms wurde diese ohne Source Code angeboten, was für viel Aufsehen in der Filesharing-Community sorgte. Ende Februar 2007 wandelte die BitTorrent Inc. ihre gleichnamige Website dann in einen Online-Shop um, in dem nur noch kostenpflichtige Inhalte zum Download angeboten werden.
Ein weiteres Sicherheitsrisiko sehen die Schweden in der zunehmenden Strafverfolgung von Filesharing-Netzwerken. Die Behörden infiltrieren zunehmend die vermeintlich privaten P2P-Tauschbörsen, was die Schließung des Musik-Portals OiNK.cd vor wenigen Wochen verdeutlichte. Dabei hatten sich Mitarbeiter der Sicherheitsfirma Media Defender ins Netzwerk eingeschleust und die Betreiber schließlich verhaftet.
Quelle : www.pcwelt.de
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Den Betreibern der PirateBay droht neues Ungemach. Der US-Popstar Prince plant nach Informationen des Branchendienstes News.com konkrete rechtliche Schritte gegen den großen BitTorrent-Tracker. Demnach will der Musiker mithilfe des britischen Dienstleisters Web Sheriff unter anderen in den USA und Frankreich Klagen wegen der Unterstützung von Copyright-Verletzungen einreichen. In Schweden selbst, wo die Server der Piratenbucht vor Anker liegen, will man sich dagegen aufgrund des dortigen liberalen Urheberrechts nicht an die Gerichte wenden. Laut John Giacobbi, dem Präsidenten der Rechtsdurchsetzungsfirma Web Sheriff, ist auch ein zivilrechtliches Vorgehen gegen einige Firmen in Vorbereitung, die auf PirateBay Werbung schalten. Viele davon sollen in Israel sitzen.
Die Gründer des schwedischen Torrent-Trackers ließen Web Sheriff schon einmal abblitzen, als das Unternehmen die Interessen der US-Rockband The White Stripes wahrzunehmen suchte. Das Hin und Her zwischen beiden Parteien ist auf einer speziellen Dokumentationsseite der Piratenbucht nachzulesen. Dieses mal glaubt Giacobbi aber einen besseren Weg gefunden zu haben. Er will vor allem geltend machen, dass die drei PirateBay-Gründer entgegen deren Angaben rund 70.000 US-Dollar pro Monat mit Anzeigenschaltungen auf der Webseite verdienen. Damit würden sie von den zugänglich gemachten geschützten Werken profitieren, ohne die betroffenen Künstler zu entschädigen. Überprüft werden sollten auch die ausländischen Tätigkeiten der Trackerinstitution, da diese mit den schwedischen Steuergesetzen sowie internationalen Finanzabkommen kollidieren könnten.
Prince hatte das Unternehmen Web Sheriff im September beauftragt, gegen diverse Online-Angebote vorzugehen, die angeblich Copyrights an Werken des Künstlers sowie an Merchandising-Artikeln verletzen. Der Popstar wird dabei von der Lobby der Musikindustrie, der IFPI, unterstützt. Im Visier sollen neben der Piratenbucht unter anderem auch YouTube oder eBay stehen. Die nun angekündigte Klage ist anscheinend eine weitere Frucht der Kooperation des Musikers mit den Briten. Seit kurzem gehen die Websheriffs im Auftrag des Sängers laut Medienberichten auch gegen Fansites vor. Das Management des Künstlers bestreitet dies aber.
Die Filesharing-Protagonisten der PirateBay zeigten sich Ende Oktober noch gänzlich unbeeindruckt von rechtlichen Bedrohungen. Konkret soll es nun aber laut dem BlogTorrentFreak auch mit den Ankündigungen der schwedischen Staatsanwaltschaft werden, rechtliche Schritte gegen die Betreiber des Trackers einzuleiten. Ihnen sollen noch vor Ende Januar 2008 in ihrem Heimatland Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz, Hilfeleistung beim Verletzten des Urheberrechts durch andere und Bildung einer Verschwörung zum Verstoß gegen Urheberrechte vorgeworfen werden.
Quelle : www.heise.de
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Traffic-Studie von ipoque gibt Einblick in die Nutzung von P2P, VoIP und Skype
Der größte Teil des Internet-Traffics geht auf P2P-Systeme zurück, zwischen 49 und 95 Prozent des gesamten Datenverkehrs entfallen auf entsprechende Filesharing-Systeme. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Leipziger Unternehmens ipoque, das Lösungen für Internet-Traffic-Management anbietet und im August und September 2007 den Internetverkehr in fünf Regionen der Welt untersuchte.
Während der Schwerpunkt der ipoque-Studie 2006 noch auf Peer-to-Peer (P2P) lag, wurden in diesem Jahr zusätzlich Internettelefonie (VoIP), Skype, Video-Streaming, Instant Messaging (IM), Filehosting und verschlüsselte P2P-Protokolle analysiert. Drei Petabyte anonymer Daten, erhoben von über einer Million Nutzern in Australien, Deutschland, dem Nahen Osten, Ost- und Südeuropa, sind in die Auswertung eingeflossen. Die Ergebnisse fallen dabei regional sehr unterschiedlich aus.
Der Anteil von P2P-Traffic am Gesamtverkehr liegt zwischen 49 Prozent im Nahen Osten und 84 Prozent in Osteuropa. Nachts werden teilweise sogar bis über 95 Prozent erreicht. Jeder fünfte Internetnutzer betreibt laut ipoque Filesharing. Dabei ist BitTorrent in fast allen Regionen mit Abstand das populärste P2P-Protokoll. Lediglich in Südeuropa dominiert immer noch eDonkey.
Zum ersten Mal untersuchte ipoque in diesem Jahr auch verschlüsselte P2P-Protokolle. Demnach sind 20 Prozent des P2P-Verkehrs mittlerweile verschlüsselt. Die getauschten Inhalte haben sich im Vergleich zum Vorjahr nur wenig verändert. Videos werden immer noch mit Abstand am meisten getauscht. Zu den beliebtesten Werken gehören Kinofilme, Pornografie und Musik. Auffallend hoch sei der Anteil von eBooks im Nahen Osten und Computerspielen in Südeuropa, so ipoque.
Voice over IP (VoIP) ist mit nur einem Prozent für einen geringen Anteil des Internetverkehrs verantwortlich, wird allerdings von bis zu 30 Prozent aller Nutzer eingesetzt. Skype ist mit großem Abstand die populärste Anwendung für Internettelefonie und macht rund 95 Prozent der VoIP-Traffics aus.
Die Beliebtheit von Instant Messaging (IM) ist sehr stark regional abhängig. Im Nahen Osten verwenden 60 Prozent aller Nutzer IM, in Deutschland hingegen nur 17 Prozent.
In Sachen Internetvideo dominieren Flash-Filme, eingebettet in Webseiten wie YouTube. Trotz der hohen Medienpräsenz hat Joost noch keine Relevanz. Insgesamt macht Video-Streaming rund 8 Prozent des Internetverkehrs im Messzeitraum aus.
Filehoster wie RapidShare und MegaUpload erzeugen mittlerweile zwischen 4 und 9 Prozent des Gesamtverkehrs, wobei diese Angebote von einer vergleichsweise geringen Anzahl der Internetnutzer verwendet werden.
Quelle : www.golem.de
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Das US-amerikanische Justizministerium stellt sich im Filesharing-Verfahren der Musikindustrie gegen die US-Bürgerin Jammie Thomas auf die Seite der Kläger. In einer Eingabe fordert das Ministerium das zuständige Bundesbezirksgericht in Minnesota auf, die Verfassungsmäßigkeit der bisher ergangenen Entscheidungen festzustellen. Insbesondere geht es dabei um die Bestimmungen im US-amerikanischen Urheberrecht über die Bemessung von Schadensersatz (17 U.S.C. § 504[c]), die nach Meinung der US-Regierung nicht gegen den fünften Verfassungszusatz verstoßen.
In Übereinstimmung mit den Copyright-Gesetzen muss Thomas für die Weitergabe von 24 Musikstücken 222.000 US-Dollar Schadensersatz zahlen, entschieden die Geschworenen im Oktober. Daraufhin stellte Thomas' Anwalt einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zur Festsetzung eines realisitischen Schadensersatzes, alternativ eine Entscheidung des Richters in dieser Sache. Die Verteidigung meint, dass diese so genannten statutory damages über jedes Maß hinausgehen und damit den im fünften Verfassungszusatz festgelegten Grundsatz der fairen Beurteilung vor Gericht verletzen.
Die US-Regierung argumentiert in ihrer Eingabe, es sei nicht zu ermessen, wie viele Copyright-Verstöße durch das Hochladen von Musikstücken in das Internet angestoßen werden. Potenziell seien es Millionen. Deshalb sei es unmöglich, den verursachten Schaden durch eine einzelne Copyright-Verletzung festzulegen, insbesondere bei einer, die über das Internet erfolge. Es sei nicht zulässig, den Schaden je gestohlenem Musikstück auf 70 US-Cent festzulegen, wie es die Verteidigung gefordert habe. Dies würde andere zu Gesetzesübertretungen ermutigen und dazu, eines der "wertvollsten Erzeugnisse der USA" zu stehlen. Zudem seien 70 Cent dem tatsächlichen Aufwand der Musikindustrie nicht angemessen.
Quelle: heise.de (http://www.heise.de/newsticker/meldung/100075)
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Bundesbezirksrichterin Florence-Marie Cooper vom Central District of California hat einem Antrag der Kläger des US-Filmindustrieverbands MPAA stattgegeben, das Verfahren gegen die TorrentSpy-Betreiber zu beenden. Die Beklagten Justin Bunnell, Forrest Parker und Wes Parker hätten Falschaussagen geleistet und systematisch Beweismittel vernichtet, heißt es zur Begründung. TorrentSpy sei für Copyright-Verletzungen verantwortlich. Voraussichtlich im kommenden Jahr wird in einer weiteren Gerichtssitzung das Strafmaß bekannt gegeben, also die Schadensersatzsumme und weitere Sanktionen wie das Schließen der TorrentSpy-Website.
Die Motion Picture Association of America (MPAA) feiert in einer Mitteilung (PDF-Datei) das Urteil. Sie erläutert, die Beklagten hätten beispielsweise Forenbeiträge gelöscht, die Rückschlüsse auf Copyright-Verletzungen und andere Vergehen zuließen, sowie Verzeichnisse mit geschützten Werken und IP-Adressen von Nutzern. TorrentSpy-Anwalt Ira Rothken sieht die Entscheidung hingegen als zu hart und nicht gerechtfertigt an. Ihm bleibt in dieser Instanz nur noch, über die Höhe des Schadensersatzes zu verhandeln.
MPAA-Mitglieder hatten Anfang vorigen Jahres diverse P2P-Verzeichnise verklagt, darunter auch TorrentSpy, da die Websites es ihren Nutzern ermöglichten, komplette Filme aus dem Internet zu laden. TorrentSpy wehrte sich und reichte einen Antrag auf Klageabweisung ein, da die Website selbst keine urheberrechtlich geschützten Werke hoste. Dabei wurde sie von Bürgerrechtlern unterstützt. Im Juni dieses Jahres wurde TorrentSpy dazu verpflichtet, Besucherdaten zu loggen. Daraufhin sperrte die Torrent-Suchmaschine US-amerikanische Internetnutzer aus.
Quelle : www.heise.de
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Von Januar an speichern Internetprovider alle Verbindungsdaten sechs Monate lang auf Vorrat. Gegen Raubkopierer können die Protokolle allerdings nicht ohne weiteres verwendet werden. Das stört die Piraten-Jäger - sie fordern eine Änderung der Datenschutzgesetze.
In Internet-Tauschbörsen gibt es praktisch jeden Spielfilm – manchmal schon vor dem offiziellen Starttermin – umsonst. Komplette Staffeln von US-Fernsehserien wie "The Wire" oder "Die Sopranos" lassen sich mit ein bisschen Geduld in Tauschbörsen über Bittorrent-Tracker wie Pirate Bay oder Mininova aufspüren und herunterladen.
In einer zwei Gigabyte großen Zip-Datei mit dem Titel "Madonna" finden sich sämtliche Alben, Maxis und Remixe der amerikanischen Pop-Queen, inklusive Cover und digitalem Booklet.
Wem die Warterei beim Download zu lang wird, investiert zehn Euro Monatsgebühr für einen Payserver wie Usenext oder sieht sich bei Sharehostern wie Rapidshare um.
Natürlich sind solche Umtriebe illegal und verstoßen gegen das Urheberrecht (zu den wichtigsten Änderungen siehe Kasten unten). Zu gerne würde die GVU daher Tauschbörsennutzer zivilrechtlich belangen können. Die ab Januar gesammelten Verbindungsdaten aus der Vorratsdatenspeicherung böten sich hier an. Doch per Gesetz wurde eine Weitergabe der Daten an die Privatwirtschaft ausdrücklich ausgeschlossen.
Jetzt bemüht sich der Lobbyverband GVU, den Hebel anderswo anzusetzen. "Es ist dringend notwendig", sagt Christian Sommer, Vorstandsvorsitzender der GVU, "dass die Unternehmen der Film- und Entertainment-Softwarebranche wirksame Instrumente an die Hand bekommen, um gegen Urheberrechtsverletzungen auch vorzugehen."
Internetsperre für Raubkopierer
Sommer wirbt augenblicklich für ein in Frankreich soeben umgesetztes "Graduated Response"-Konzept. Demnach können Internet-Provider ihre Kunden per E-Mail auf illegales Handeln aufmerksam machen. Im Wiederholungsfall sind sie berechtigt, den Internetzugang zu kappen. Ein solches Vorgehen steht ganz in Einklang mit Vorstellungen der Europäischen Union. In Frankreich wird schon ein entsprechendes Gesetz erarbeitet - Präsident Sarkozy will Raubkopierern das Internet sperren.
Schon jetzt verstößt der Download von Kinospielfilmen aus Tauschbörsen gegen die AGBs der Provider. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen diese aber ihre Kunden nicht per Mail anschreiben. "Es geht nicht darum, den Datenschutz aufzuweichen", so Sommer, "letztlich ist es zum Nutzen des Kunden, einen Hinweis zu bekommen, anstatt ein Strafverfahren."
In Datenschutzkreisen ist die Idee noch nicht angekommen. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hält die "Vermischung der Verantwortung des Netzbetreibers mit einer inhaltlichen Kontrolle" für problematisch: "Der Internet-Provider wird dann zum Inhaltspolizisten." Niemand könne nächtlichen Datenströmen, auch in großen Mengen, ansehen, ob sie legal oder illegal zustande kommen. Eine "Mail vom Provider" hält Dix für abwegig.
1600 Strafverfahren dieses Jahr
Während solche "minimal invasiven Maßnahmen" (Sommer) auf einen abschreckenden Effekt zielen, stehen im Fadenkreuz der Datenfahnder besonders die sogenannten Release-Gruppen. Das sind weltweit ein paar Hundert Leute, die aktuelle Kinohits per Camcorder im Kino abfilmen, sich die Tonspuren besorgen und daraus distributionsfähige DivX-Movies in verschiedenen Sprachen basteln. Die Filme gelangen dann auf Payserver, zu Sharehostern und schließlich in die Tauschbörsen.
Wenige Tage nach einer von der GVU initiierten Durchsuchungsaktion im September hatte sich mit "Lightforce" die erste Release-Gruppe verabschiedet. Mit "Lex" folgte am 20. Dezember 2007 eine zweite, dem Vernehmen nach besonders einflussreiche Truppe. Dem Betreiber des Hannoveraner Cinemaxx am Raschplatz waren seit längerem Leute aufgefallen, die in Sneak-Previews Mitschnitte gemacht hatten.
Es kam zur Strafanzeige, und "Lex" kündigte jetzt die eigene Auflösung an. Oftmals erhalten die Strafverfolger auch Tipps aus der Szene. Mitgliedern geht etwa die zunehmende Kommerzialisierung gegen den Strich. Sie wollen ihren Kopf nicht dafür hinhalten, dass Sharehoster und Tauschbörsen viel Geld aus Anzeigenerlösen von Arcor, Freenet oder dem Otto-Versand erzielen.
Die GVU reklamiert insgesamt 1600 erfolgreich abgeschlossene Strafverfahren bis Ende September. 430.000 Gegenstände – von Raubkopien über Festplatten bis zu kompletten Rechnern – seien dabei beschlagnahmt worden. Dennoch bereitet der schnelle technologische Wandel dem Lobby-Verband und Strafverfolgern Sorge. Es ist ein Katz-und-Maus-Spiel: Neue Technologien schaffen Schlupflöcher, die erst mühsam erkannt und dann umständlich ausgeräuchert werden.
Quelle : www.spiegel.de
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"Raubkopieren" (rechtlich gesehen völlig falscher Begriff) ist ganz klar kein Kavaliersdelikt.
Allerdings ist das was sich die GVU schon geleistet hat auch ganz eindeutig STRAFBAR.
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Die Zukunft Kino Marketing GmbH (ZKM) und die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) haben gemeinsam an die seit Neujahr geltenden überarbeiteten Regelungen beim Urheberrecht hingewiesen. "Wir begrüßen das neue Urheberrecht und die darin enthaltenen schärferen Bestimmungen zur Nutzung von Tauschbörsen", erklärte ZKM-Geschäftsführer Jan Oesterlin. "Illegales Kopieren und Downloaden von Filmen schadet unserer Gesellschaft nicht nur finanziell, sondern auch kulturell." So könnten etwa kleinere, gewagte Filmprojekte nicht mehr umgesetzt werden, wenn die Kostendeckung nicht sichergestellt sei. Eine Studie der Bauhaus-Universität Weimar und der Universität Hamburg habe ergeben, dass der deutschen Filmindustrie durch illegales Filesharing rund 193 Millionen Euro pro Jahr verloren gingen.
Gemäß der lange umkämpften zweiten Reformstufe des Urheberrechts ist nicht mehr allein die Kopie einer "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage" untersagt. Dieses Verbot wird nun vielmehr ausdrücklich auf unrechtmäßig zum Download angebotene Werke ausgedehnt. Laut der Firma Zukunft Kino Marketing, die nach dem Auslaufen der umstrittenen Kampagne "Raubkopierer sind Verbrecher" ihr zweites Standbein "Respe©t Copyrights" in den Vordergrund gerückt hat, bestand bei vielen Menschen Verwirrung darüber, "was denn eigentlich unter so einer illegalen Quelle zu verstehen sei". Nachvollziehen hätten die meisten Nutzer noch können, dass "eine Raubkopie eine illegale Quelle" darstelle. Unverständnis sei jedoch entstanden, wenn ein Surfer davon ausging, "dass ein anderer Nutzer seine legal erworbene Film-DVD digitalisiert und diese Kopie dann ins Netz gestellt hat". Schließlich sei dies eine rechtmäßige Privatkopie und somit erlaubt, so die gängige Annahme.
In diesem Punkt schafft das neue Urheberrecht gemäß Respe©t Copyrights und GVU nun Klarheit: Das Verbot sei ausdrücklich auf solche Kopien ausgedehnt worden, "die ohne Erlaubnis der Rechteinhaber im Internet zum Download bereit stehen". Darunter fielen auch die erwähnten Privatkopien, deren Herstellung zwar möglicherweise rechtmäßig sei, die aber ohne Gehnemigung der Rechte-Inhaber bzw. der Rechte-Verwerter nicht zum öffentlichen Download angeboten werden dürften. Privatpersonen hätten generell keine Erlaubnis von den Filmstudios, deren Werke "in der Öffentlichkeit vorzuführen oder sie im Internet anzubieten". Aktuelle Kinofilme könnten grundsätzlich nicht als legale Kopie im Internet stehen. So lange ein neu erschienener Streifen in den Filmtheatern laufe, werde er nirgendwo sonst von den Rechteinhabern angeboten. Aber auch später, wenn ein Film neu auf DVD im Handel oder im Verleih sei, könne eine "kostenlose Kopie im Internet nur rechtswidrig sein".
Dass einzelne Verleiher oder unabhängige Filmemacher Promo-Angebote etwa unter Creative-Commons-Lizenzen unentgeltlich ins Netz stellen, scheinen die Macher der Kampagne somit nicht für möglich zu halten. Vielmehr geben sie Online-Cineasten noch den Tipp mit auf den Weg, dass "seriöse Anbieter immer ein vollständiges Impressum auf ihrer Seite haben". Bei Internetseiten mit Filmdownloadangeboten, die in ihrem Namen oder in der Beschreibung Begriffe wie "Pirat", "Warez" oder "Esel" führen, sei ferner "äußerste Vorsicht" geboten.
Verbraucherschützer beklagen dagegen seit längerem weiterhin bestehende Ungewissheiten über die Legalität der im Netz aufzufindenden Quellen. Unisono mit den Grünen fürchten Nutzervertreter zudem, dass nach der Streichung der so genannten P2P-Bagatellklausel aus dem "2. Korb" der Urheberrechtsnovelle auch "die Schulhöfe kriminalisiert" werden.
Die Branchenvereinigung Bitkom hat zudem daran erinnert, dass sich mit der neuen Gesetzgebung auch die Festlegung der Vergütungspauschalen für Aufzeichnungsgeräte wie DVD-Recorder und Speichermedien wie zum Beispiel CD-Rohlinge ändert. Die Abgaben, die als Ausgleich für das erlaubte, private Kopieren von Musik, Texten und anderen Daten dienen und über Verwertungsgesellschaften an die Urheber ausgeschüttet werden, würden nun nicht mehr per Gesetz festgelegt. Künftig müssten die Verwertungsgesellschaften und Industrieverbände diese vielmehr gemeinsam aushandeln. Die Vergütungen hätten sich dabei "nach der tatsächlichen Nutzung des Gerätes für Kopierzwecke" zu richten und müssten "wirtschaftlich angemessen sein", betont die Lobbyvereinigung. Besonders umstritten zwischen beiden Seiten ist derzeit, inwiefern auch auf Drucker eine Urheberpauschale fällig ist. Der Bundesgerichtshof hat eine Abgabenpflicht in diesem Fall auf Basis der alten Gesetzeslage Anfang Dezember verneint. Die Verwertungsgesellschaften hoffen aber, dass die Gerichte anhand der neuen Bestimmungen anders entscheiden.
Quelle : www.heise.de
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Vorwurf der "Verschwörung zur Urheberrechtsverletzung"
Die schwedische Staatsanwaltschaft hat angekündigt, Ende Januar 2008 Anklage gegen die Betreiber des weltgrößten BitTorrent-Trackers "The Pirate Bay" zu erheben. Die Staatsanwaltschaft wirft den Betreibern "Verschwörung zur Urheberrechtsverletzung" vor, berichtet das Wall Street Journal.
Seit Jahren bemühen sich Vertreter der Unterhaltungsindustrien und der US-Regierung darum, dem Treiben der schwedischen Piraten ein Ende zu machen. Ende Mai 2006 wurden auf Druck der USA kurzzeitig die Server von The Pirate Bay beschlagnahmt. Mangels rechtlicher Handhabe und nach öffentlichen Protesten mussten die Server bereits nach wenigen Tagen wieder zurückgegeben werden. Nun hofft die Staatsanwaltschaft, auf der Grundlage der seinerzeit auf den beschlagnahmten Servern gefundenen Informationen die Pirate-Bay-Betreiber doch noch vor Gericht zur Verantwortung ziehen zu können, heißt es im Wall Street Journal.
Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, Ende Januar 2008 Anklage zu erheben. Der Vorwurf lautet auf "Verschwörung zur Urheberrechtsverletzung". Die Beweisführung dürfte der Staatsanwaltschaft dabei nicht leicht fallen. The Pirate Bay selbst speichert keine urheberrechtlich geschützten Musik- oder Filmdateien. Stattdessen wird ein Verzeichnis auf solche Dateien geführt, die aber auf anderen Computern gespeichert sind. Nach schwedischer Rechtslage ist ein solcher Verweis nicht automatisch unzulässig. Aus diesem Grunde sind sich die Betreiber von The Pirate Bay auch sicher, vor Gericht zu siegen. Fredrik Neij, einer der Gründer, erklärte: "Wir machen uns keine Sorgen. Wir denken, das Gesetz ist auf unserer Seite."
The Pirate Bay und ihre Betreiber erfreuen sich in Schweden großer Beliebtheit. Die Nutzung von Tauschbörsen ist in Schweden mittlerweile so weit verbreitet, dass Politiker die Entkriminalisierung solcher Aktivitäten fordern. Laut Wall Street Journal sprach sich erst im vergangenen Monat eine Gruppe konservativer Politiker für die Anerkennung der Realitäten aus. "Das ist zu einem wichtigen Bestandteil des alltäglichen Lebens der Menschen geworden", wird Karl Siegfrid, einer der Politiker zitiert. Und weiter: "Ich glaube, es ist unmöglich, diese Entwicklung aufzuhalten."
Quelle : www.golem.de
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Der Kulturausschuss des EU-Parlaments hat sich in seinem Votum für einen Bericht zur Förderung der Kulturwirtschaft gegen Änderungsanträge ausgesprochen, die das Kappen des Internetzugangs oder den Einbau netzseitiger Filter durch die Provider im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen forderten. Die Abgeordneten konnten sich in ihrer Sitzung am gestrigen Dienstag nicht für derart weit gehende Empfehlungen erwärmen, erklärte eine Mitarbeiterin aus dem Büro der grünen EU-Parlamentariern Helga Trüpel gegenüber heise online. Die gleich Botschaft überbringt die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF). Der vom französischen Sozialisten Guy Bono betreute Report müsse nun aber noch im Plenum des Parlaments abgestimmt werden, heißt es dort. Es sei zu hoffen, dass sich die Abgeordneten dort der Empfehlung des federführenden Kulturausschusses anschließen.
Im Industrieausschuss, der sich zuvor mit dem Papier beschäftigte, war zunächst ein unkonkreter Änderungsvorschlag aufgekommen, wonach das Parlament auch die "kritische Angelegenheit des geistigen Eigentums neu überdenken" sollte. Die Internationale Föderation der Phonographischen Industrie (IFPI) nahm diese Steilvorlage zum Anlass, um eine neue Debatte über das Blockieren von Protokollen für Peer-to-Peer-Netzwerke (P2P) und das Filtern von Inhalten durch Internetprovider zu entfachen. Die Lobbyvereinigung verwies in einer Eingabe einmal mehr auf die unzureichende Kooperation der Zugangsanbieter sowie auf technische Möglichkeiten im Kampf gegen "Raubkopien". Die konservative spanische Abgeordnete und frühere Kulturministerin ihres Landes, Pilar del Castillo Vera, brachte daraufhin einen entsprechenden Änderungsantrag im Kulturausschuss ein. Demnach sollten Provider "Filtermechanismen installieren, um Urheberrechtsverstöße zu verhindern".
Die Mitglieder des Kulturausschusses konnten sich dafür aber genauso wenig erwärmen wie für einen später hinzugefügten weiteren Ergänzungsvorschlag. Damit setzte sich der britische EU-Abgeordnete Christopher Heaton-Harris für eine Verpflichtung für Zugangsanbieter ein, den Internetzugang für Kunden zu sperren, die "wiederholt oder in großem Ausmaß" Urheberrechtsverletzungen begehen. Ferner hätten nach Ansicht des Konservativen rechtsverletztende Inhalte von den Anbietern blockiert werden sollen. Auch dieser Antrag fand aber keine Mehrheit. Die Kulturpolitiker lehnten zudem einen Vorschlag einer luxemburgischen Abgeordneten ab, wonach die Kommission neben Vertretern der Industrie und Verbrauchern auch die "Designer von P2P-Webseiten" in Gespräche zur Bekämpfung illegaler Downloads einbeziehen sollte.
Quelle : www.heise.de
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Ohne bessere Lizensierungsmöglichkeiten für Peer-to-Peer-Dienste und eine Reform des Urheberrechts geht es nicht mehr, sagte der Urheberrechts- und Cyberlaw-Experte Lawrence Lessig auf der weltgrößten Musikmesse Midem in Cannes. Mit dem Urheberrecht aus dem 19. Jahrhundert könne man heute nicht mehr wirtschaften. Lessig rief die Industrie, die erstmals den renommierten Kritiker nach Cannes eingeladen hatte, zu einem Wandel auf. Wichtig sei eine bessere Ausbalancierung der Interessen und auch Respekt gegenüber alternativen Ansätzen, etwa einem Projekt wie den Creative Commons.
Creative Commons sei keineswegs, wie oft von Teilen der Industrie gescholten, ein Feind des Urheberrechts, betonte ihr Gründer Lessig. Die alternativen Lizenzen verschafften vielmehr einem ausbalancierten Urheberrecht Respekt, für das sich Kreative selbst entscheiden könnten. Die übertriebenen Forderungen und vor allem die "Urheberrechtskriege", mit denen die Unterhaltungsindustrie die Nutzer, vor allem Jugendliche überzogen habe, hätten in den vergangenen Jahren zu einer Radikalisierung geführt. "Dieser Krieg ist nicht zu gewinnen", sagte Lessig, "glauben Sie mir, ich bin Amerikaner, ich kenne mich aus damit."
Die Industrie müsse auch anerkennen, dass es keine Möglichkeit geben, die Technik, die die Möglichkeiten zur massenhaften Verbreitung eröffne, abzustellen, "man kann sie allenfalls kriminalisieren." Hätte die Industrie schon vor Jahren Peer-to-Peer-Dienste lizensiert, statt sie zu bekriegen, hätten Künstler bereits heute viel mehr Geld verdient, sagte Lessig. Gesetzliche Änderungen und bessere Lizenzbedingungen seien aber weiter vordringlich.
Urheber, die sich für Creative Commons-Lizenzen entscheiden, können laut Lessig inwzischen übrigens durchaus auch kommerzielle Lizenzen vergeben, im Rahmen von CC+. Dafür arbeitet die Organisation mit Anbietern wie Pump Audio zusammen. Auch die dänische Verwertungsgesellschaft Koda hat laut Lessig den von Ihnen vertretenen Künstlern nun angeboten, dass sie auch mit Creative-Commons-Lizenzen experimentieren können. Bislang hatten die Verwertungsgesellschaften dies ziemlich kategorisch ausgeschlossen.
Quelle : www.heise.de
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Der schwedische Staatsanwalt Håkan Roswall will am Donnerstag dieser Woche Anklage gegen den Torrent-Tracker ThePirateBay erheben. Das berichten schwedische Tageszeitungen wie Dagens Nyheter und Svenska Dagbladet.
Der Vorwurf lautet, wie schon vor gut zwei Wochen berichtet, auf angebliche Verschwörung zum Verstoß gegen Urheberrechte. In den Besitz der Beweismittel will die Staatsanwaltschaft bei einer Razzia Ende Mai 2006 gekommen sein: Damals wurden PirateBay-Server beschlagnahmt und drei Personen verhört.
An anderer Stelle wird gemeldet, der Torrent-Tracker habe mittlerweile mehr als 10 Millionen Peers. Zudem handhabt der Tracker jetzt mehr als eine Million Torrents. Als Tracker indexiert ThePirateBay zwar zum Tausch bei BitTorrent angebotene Dateien und hält .torrent-Dateien mit den IP-Adressen der beteiligten Rechner bereit, bietet selbst aber kein urheberrechtlich geschütztes Material direkt zum Download an.
Quelle : www.heise.de
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Klage spanischer Musikproduzenten abgewiesen, wonach Telefonica Nutzerdaten von Filesharern herausgeben sollte. Laut dem am heutigen Dienstag veröffentlichten Urteil (Az.: C-275/06) gibt es keine europäische Vorgaben, die einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern vorschreiben. Die Kammer hat somit zunächst die Privatsphäre von Tauschbörsen-Nutzern geschützt. Sie hält aber auch allgemein fest, dass die EU-Mitgliedsstaaten in Eigenregie Regelungen zur Herausgabe von Nutzerinformationen hinter ermittelten IP-Adressen an Unternehmen etwa der Musik- und Filmindustrie treffen können. Dabei seien aber die Grundrechte zu beachten.
In dem nun entschiedenen Rechtsstreit ging es um das Begehren des Musikproduzentenverbands Productores de Músicade España (Promusicae) nach den Daten von Kunden, die mit dynamischer IP-Adresse über das Telefonica-Netz Urheberrechtsverletzungen in der Tauschbörse KaZaa begangen haben sollen. Das Gericht Juzgado de lo mercantil in Madrid hatte zunächst den Zugangsanbieter dazu aufgefordert, die gewünschten Informationen herauszugeben. Dieser Entscheidung widersetzte sich der Provider mit Hinweis darauf, dass er laut spanischem Recht nur im Rahmen einer strafrechtlichen Untersuchung oder zum Schutz der inneren Sicherheit Auskunft über Nutzerdaten erteilen dürfe.
Der EuGH gab Telefonica Recht. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens im Hinblick auf einen effektiven Schutz des Urheberrechts keine Pflicht zur Mitteilung personenbezogener Daten im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens vorsehen. Laut der Entscheidung gebieten eine solche Pflicht zu Auskunftsregelungen weder die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr oder die Urheberrechtsrichtlinie noch die Direktive zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums oder die Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation. Die Mitgliedstaaten müssten bei der Umsetzung aller dieser Vorgaben "ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den verschiedenen durch die Gemeinschaftsrechtsordnung geschützten Grundrechten sicherstellen". Dabei sind dem Urteil nach auch andere allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts, wie etwa der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, zu berücksichtigen. Insgesamt müssten die Mitgliedsstaaten ein Gleichgewicht zwischen den verschiedenen durch die Gemeinschaftsrechtsordnung geschützten Grundrechten sicherstellen.
Bei der heiklen Frage der Schaffung eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs überlässt der Gerichtshof die Verantwortung so den nationalen Gesetzgebern. Die Mitgliedsstaaten haben ihm zufolge die Möglichkeit, eine Pflicht zur Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens vorzusehen, sind aber auch nicht dazu gezwungen.
Die Generalanwältin Julian Kokott hatte zuvor ein stärkeres Plädoyer für den Schutz der Privatsphäre der Nutzer abgeben. Ihre Empfehlung lautete, die Praxis der Übergabe von Kundendaten von Internet-Providern an Privatunternehmen in Zivilverfahren generell nicht zuzulassen. Die EuGH-Juristin schrieb in ihrem Schlussantrag, dass die EU-Datenschutzbestimmungen "die Weitergabe von personengebundenen Verkehrsdaten nur an die zuständigen staatlichen Stellen erlauben, nicht aber eine direkte Weitergabe an die Inhaber von Urheberrechten, welche die Verletzung ihrer Rechte zivilrechtlich verfolgen möchten". Sie legte weiter dar, dass eine weite Auslegung des Begriffs des unzulässigen Gebrauchs von elektronischen Kommunikationssystemen den Schutz personenbezogener Verbindungsdaten sowie den Schutz des Kommunikationsgeheimnisses weitgehend entleeren würde.
Hierzulande will die Bundesregierung einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch mit dem heftig umstrittenen Entwurf für ein Gesetz zur besseren Durchsetzung von Rechten am geistigen Eigentum schaffen. Damit könnten auch private Firmen auf zu Abrechnungszwecken gespeicherte Verbindungsdaten sowie auf Kundendaten wie Name oder Anschrift zugreifen. Nicht erlaubt werden soll der Unterhaltungsindustrie dagegen der Zugang zu den für sechs Monate auf Vorrat zu speichernden Verbindungsdaten. Bislang gibt es aber weder in der Politik noch in der Wirtschaft gedankliche oder technische Ansätze, wie die im Rahmen der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung erhobenen Nutzerspuren von den bisher bereits aufbewahrten Abrechnungsdaten getrennt werden könnten. Im Bundesrat waren vor kurzem zudem bereits Stimmen laut geworden, welche die Vorratsdaten auch für zivilrechtliche Zwecke nutzbar machen wollten.
In einer ersten Reaktion begrüßte Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstands der Grünen, das Urteil. Damit setze der Europäische Gerichtshof "den immer neuen Methoden und Wünschen der Musik- und Filmindustrie klare Grenzen". Der Datenschutz im Internet werde damit deutlich gestärkt. Die Entscheidung "wird Strahlkraft für ganz Europa entfalten", glaubt Spitz. Sie mache zudem deutlich, "das es eine intensive Abwägung zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und des Datenschutzes geben muss – der Datenschutz aber stärker wiegt". Der Grüne forderte vor diesem Hintergrund die Bundesregierung auf, "jegliche Vorhaben zu einem solchen zivilrechtlichen Anspruch der Industrie in den anstehenden bundesdeutschen Gesetzgebungsverfahren zu unterlassen".
Vertreter der Rechteinhaber ziehen eine andere Schlussfolgerung: Die Forderung nach Ausgewogenheit bedeutet laut Christian Sommer, dem Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), aber auch, "dass der Datenschutz – so wichtig dieser auch ist – eben nicht als Totschlagargument gegen die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen herhalten kann und darf." Insofern erwartet Sommer nach der Klarstellung konsequenterweise, "dass ein Ungleichgewicht zulasten der Durchsetzung der Rechte des Geistigen Eigentums bei den momentanen Gesetzgebungsverfahren ausbleibt".
Quelle : www.heise.de
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Angeklagte geben sich amüsiert
Jetzt wird es ernst für die Betreiber des Torrent-Trackers Pirate Bay. Der schwedische Staatsanwalt Hakan Roswall hat wie angekündigt ein Verfahren gegen sie eröffnet und fordert eine hohe Geldstrafe. Die Angeklagten reagieren jedoch gelassen.
Der schwedische Staatsanwalt Hakan Roswall hat wie angekündigt am heutigen Donnerstag Anklage gegen die Betreiber des Torrent-Trackers The Pirate Bay erhoben. Roswall wirft den Betreibern vor, Internet-Nutzern den Tausch von urheberrechtsgeschütztem Material wie Musik, Filmen und Software zu ermöglichen und daran zu verdienen. "Der Betrieb von The Pirate Bay wird mit Werbeeinnahmen finanziert", sagte Roswall. "In diesem Sinne nutzt man urheberrechtsgeschützte Werke und Darbietungen kommerziell aus."
In der Anklage führt Roswall eine große Liste von Werken auf, deren Download über Pirate Bay zustande gekommen ist. Konkret geht es um 20 Platten, unter anderem von den Beatles und Robbie Williams, neun Filme, darunter Harry Potter und der Feuerkelch, sowie vier Computerspiele. Zu den Klägern gehören die große Unternehmen aus der Unterhaltungsbranche, wie Warner, MGM, Columbia Pictures, 20th Century Fox, Sony BMG, Universal und EMI. Diese müssen nun zum 29. Februar ihre Schadensersatzforderungen vorlegen.
Im Falle einer Verurteilung droht den Angeklagten eine hohe Geldstrafe, möglicherweise sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr.
Dennoch nehmen die Betreiber die Anklage gelassen. In ihrem Blog machen sie sich sogar über den Umfang der Ermittlungsakten lustig. Diese umfassen 4.620 Seiten, die man für umgerechnet knapp 640 Euro bei der Polizei kaufen kann. Die Piraten schlagen vor, die Akten lieber in eine PDF-Datei zu wandeln und kostenlos über das Internet zu verteilen. Außerdem habe man nicht vor, die Polizei dafür zu verklagen, dass sie "das Material, das sie uns ohne unsere Erlaubnis weggenommen haben, kommerziell ausnutzt".
Quelle : www.golem.de
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Am Donnerstag hat der schwedische Staatsanwalt Håkan Roswall Anklage gegen drei Betreiber des Torrent-Trackers The Pirate Bay sowie einen Geschäftsmann erhoben. Heute meldet sich dazu der Bundesverband Musikindustrie zu Wort. Er begrüßt in einer Mitteilung, dass einer der größten Torrent-Tracker wegen Verstößen gegen das Urheberrecht zur Rechenschaft gezogen werden soll. "Entgegen ihrer Behauptung, das Angebot aus rein idealistischen Gründen zu betreiben, profitieren die Betreiber von Anzeigenerlösen und mussten letztes Jahr in einem Fernsehinterview sogar eingestehen, Geldmittel aus dem rechtsradikalen Umfeld erhalten zu haben", heißt es in der Mitteilung.
Die schwedische Polizei hatte 2006 die Server des Torrent-Trackers beschlagnahmt und Beweismittel gesichert. Nach anderthalb Jahren Ermittlungsarbeit ist die Klageschrift jetzt vor Gericht eingegangen. Staatsanwalt Håkan Roswall fordert laut einem Bericht der schwedischen Tageszeitung Dagens Nyheter 1,2 Millionen Kronen (127.000 Euro) und die Übergabe der Rechner an die Behörden. Die Höhe des geforderten Schadenersatzes richtet sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nach dem Minimum des Profits durch die angeblichen Urheberrechtsverletzungen. Die Pirate-Bay-Betreiber hingegen widersprechen. Jegliche Werbeeinnahmen flössen als Investition in die Technik zurück. Als Zeugen der Anklage sollen Vertreter der IFPI sowie der schwedischen Anti-"Piraterie"-Kampagne Antipiratbyrån aussagen.
Quelle : www.heise.de
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Etappensieg für die IFPI in Dänemark
In einem vom internationalen Verband der Tonträgerhersteller (IFPI) angestrengten Prozess gegen den dänischen Internetprovider Tele2 hat das Gericht zugunsten der IFPI entschieden. Tele2 muss ab sofort den Zugang zum BitTorrent-Tracker The Pirate Bay blockieren.
Mit dem Urteil kann die IFPI einen neuen Etappensieg im Kampf gegen die schwedischen Betreiber der Piratenbucht für sich verbuchen. In ersten Reaktionen zeigten sich die Piraten enttäuscht aber entschlossen, nicht aufzugeben. Gegenüber Torrentfreak erklärte Brokep, Mitbegründer der Pirate Bay: "Ich hoffe, die Torrent-Community versteht, was das für die dänische Bevölkerung bedeutet. Das gibt auch ein sehr schlechtes Beispiel für die Europäische Union ab und ich hoffe, alle werden dagegen ankämpfen." Als ersten Schritt wollen die Pirate-Bay-Macher neue Domains registrieren um so die Blockade zu umgehen.
Das aktuelle Urteil ist kein Einzelfall in Dänemark. Im Jahr 2006 wurde derselbe Internetprovider, Tele2, bereits von einem Gericht gezwungen, den Zugang zu AllofMP3 zu blockieren. Die IFPI hofft nun, dass andere dänische Internetprovider nach dem Urteil freiwillige Blockademaßnahmen ergreifen werden. Dazu sagte der schwedische IFPI-Vertreter Lars Gustafsson: "Wir werden ganz sicher alle Möglichkeiten prüfen. Natürlich glauben wird, dass alle seriösen Provider Pirate Bay aussperren sollten."
Sebastian Gjerding, Sprecher von der schwedischen Lobby-Organisation Piratgruppen, kritisierte das aktuelle Urteil gegenüber Torrentfreak: "Das Urteil ist absurd. Damit wird für die dänische Bevölkerung der Zugang zum größten Distributor von Kultur und Wissen – urheberrechtlich geschützt oder nicht – blockiert. Es ist wahr, dass man über The Pirate Bay an geschütztes Material herankommt – wie über Google oder Rapidshare auch. Sollen die alle ebenfalls geschlossen werden?"
Quelle : www.golem.de
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Der Feldzug der US-Musikindustrie gegen Studenten und andere Verdächtigte, denen die Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material über Filesharing-Netze vorgeworfen wird, trifft vor Gericht auf zunehmenden Widerstand. In den vom US-Verband Recording Industry Association of America (RIAA) im Namen der großen Musikkonzerne angestrengten Verfahren gegen mutmaßliche Filesharer treffen die Industrieanwälte immer öfter auf Gegner, die sich den Vergleichsforderungen der Kläger nicht einfach fügen wollen. Dabei haben die Beklagten und ihre Verteidiger unter anderem die Beweisführung der RIAA und einmal mehr deren technischen Dienstleister als Schwachpunkt ausgemacht.
Die RIAA baut ihre Klagen auf "forensische" Beweise auf, die in der Regel aus einer IP-Adresse bestehen, über die zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Auswahl an Musikstücken im Kazaa-Netzwerk angeboten wurde. Nach einer Anzeige gegen Unbekannt und der Erlaubnis des Richters zur sofortigen Beweissicherung (die den Klägern erlaubt, mit dem Verfahren fortzufahren, ohne die Gegenseite einzubeziehen) zwingen die RIAA-Anwälte den Internetanbieter mit einer richterlichen Anordnung, die zur fraglichen IP passenden Nutzerdaten herauszugeben.
Ausgangspunkt der Klagen ist die IP-Adresse und eine Momentaufnahme des "Shared-Ordners" des über diese IP verbundenen Kazaa-Clients. Ermittelt werden diese Beweise vom Dienstleister MediaSentry, der ähnlich wie die deutsche ProMedia die Musikindustrie in ihrem Kampf gegen die illegale Verbreitung von Musik unterstützt. In einigen der von der RIAA geführten Prozessen steht die Vorgehensweise von MediaSentry nun erneut zur Debatte, nachdem sich im vergangenen Jahr bereits der Generalstaatsanwalt des US-Bundesstaates Oregon mit MediaSentry beschäftigt hatte.
Anwälte der Beklagten wollen geklärt wissen, ob der Dienstleister als privates Ermittlungsunternehmen zu gelten hat und also in zahlreichen US-Bundesstaaten eine entsprechende staatliche Genehmigung haben müsse. Sollte das Gericht dieser Auffassung sein, argumentiert der Anwalt in einem der Verfahren (Lava vs. Amurao), wären die von MediaSentry ohne Privatermittlerlizenz beschafften Beweise nicht verwertbar. Gleichzeitig haben die RIAA-Anwälte die Einstellung des Verfahrens beantragt.
In diesem Zusammenhang weist in einem weiteren Verfahren die Verteidigung darauf hin, MediaSentry liege eine Unterlassungsforderung von der Massachusetts State Police vor, in der das Unternehmen aufgefordert werde, Ermittlungen ohne gültige Lizenz zu unterlassen.
Methodisch ähnlich geht die Hamburger ProMedia GmbH im Auftrag der Musikindustrie gegen Urheberrechtsverletzungen vor. Wie in den USA sind die Methoden der privaten Ermittler auch hierzulande umstritten. Kritiker bemängeln einerseits, dass staatliche Stellen Beauftragte der klagenden Industrie in die Ermittlungen einbeziehen. Darüber hinaus regt sich Widerstand bei den Staatsanwaltschaften gegen eine Instrumentalisierung durch die Musikindustrie. Staatsanwälte beklagen die Massen von Strafanzeigen der Musikindustrie und erhielten im vergangenen Jahr Rückendeckung durch einen Beschluss des Amtsgerichts Offenburg, der Provider-Anfragen zur Ermittlung der persönlichen Daten zu einer IP-Adresse wegen "offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit" untersagt.
Quelle : www.heise.de
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Die Betreiber des schwedischen Torrent-Trackers Pirate Bay wehren sich gegen die Blockade durch den Telekommunikationsanbieter Tele2 Danmark. Sie informieren Tele2-Nutzer auf der Website The Jesper Bay darüber, wie die Sperre umgangen werden kann. Sie ist benannt nach dem Marketing-Direktor der dänischen Sektion der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI), Jesper Bay. Die Betreiber erläutern, sie wollten den Namen des IFPI-Mitarbeiters zur Abwechslung in einem positiven Zusammenhang erwähnen.
Für die Umgehung der Blockade empfiehlt Pirate Bay den Weg über OpenDNS beziehungsweise den Eintrag alternativer DNS-Server im Router. Außerdem schildern sie, wie Windows- und Mac-OS-X-Nutzer ihr System umkonfigurieren können. Ähnlich lässt sich auch eine Sperre von Arcor zu zwei Porno-Webseiten umgehen. Zusätzlich bietet Pirate Bay einen telefonischen Service an.
Tele2 ist gerichtlich dazu gezwungen, den Weg zu The Pirate Bay zu sperren. Laut einer Übersetzung des Beschlusses hat das Gericht befunden, bei dem Angebot handele es sich um eine Suchmaschine eigens für den unautorisierten Vertrieb urheberrechtlich geschützter Werke. Das dänische Urheberrecht verbiete die direkte oder indirekte Reproduktion solcher Werke. Indem Tele2 derartige Dateien über sein Netz transportiere, reproduziere sie sie vorübergehend und leiste Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen. In Schweden hat die Staatsanwaltschaft bereits Anklage gegen die Pirate-Bay-Betreiber erhoben.
Die Tochter des norwegischen Konzerns Telenor erwägt derweil laut einem Bericht auf Infoworld rechtliche Schritte gegen die Blockade. Tele2-Vertreter wollen sich demnach zunächst am kommenden Montag zusammen mit anderen Telekommunikationsunternehmen beraten.
Quelle : www.heise.de
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Das britische Ministerium für Kultur, Medien und Sport plant ein Gesetz, nach dem Internetprovider verpflichtet wären, gegen Internetnutzer vorzugehen, wenn sie verdächtigt werden, illegal Filme oder Musik herunterzuladen. Beim ersten Verstoß, berichtet die Tageszeitung The Times, ist eine E-Mail mit einer Warnung vorgesehen, beim zweiten Mal soll eine zeitlich befristete Sperre des Internetzugangs erfolgen, beim dritten Mal soll der Internetzugang ganz gesperrt werden.
Internetprovider, die der Maßnahme "three strikes" nicht nachkommen, können nach demn Gesetz belangt werden. Geplant ist auch, dass die persönlichen Daten der verdächtigen Kunden den Gerichten offengelegt werden müssen und die Internetprovider Informationen über ihre verdächtigen Kunden weitergeben.
Das Ministerium bereitet für den Gesetzesvorschlag ein Dokument vor, das in der nächsten Zeit veröffentlicht werden soll, um die britische Ûnterhaltungsindustrie zu fördern. Erste Entwürfe des Programms zur "kreativen Ökonomie" habe man bereits zur Konsultation an die Beteiligten geschickt. Als eines der Probleme wird genannt, dass Internetzugänge teilweise nicht vom Kunden selbst, sondern von anderen Personen zum Download verwendet werden, etwa durch das Eindringen in eine WLAN-Verbindung. Ein anderer Konfliktpunkt sei, wie viele Warnungen die Internetprovider verschicken und wie viele Accounts sie sperren sollen. Man schätzt, dass etwa sechs Millionen Briten über ihre Breitbandverbindungen illegal Kopien aus dem Internet herunterladen.
In dem Programm zur Förderung der Unterhaltungsindustrie soll in Analagie zum Weltwirtschaftsforum in Davos eine neue internationale Konferenz World Creative Economy Forum eingeführt und ein neues Filmzentrum in London gefördert werden. Zudem ist daran gedacht zu gewährleisten, dass Kinder wöchentlich fünf Stunden kulturellen Aktivitäten nachgehen. So sollen die Kinder das Recht erhalten, ein Musikinstrument zu lernen, Museen zu besuchen oder Filme zu machen.
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Stefan Herwig, Gründer des inzwischen geschlossenen Gelsenkirchener Plattenlabels Dependent Records, ist sauer. Auf Leute, die seine Musik lieber illegal herunterladen oder legal kopieren, anstatt zu kaufen, auf die Bundesregierung, weil sie das Urheberrecht nicht so modifiziert, "dass es auch heute den mit der Musik handelnden Personen eine Grundlage bietet, davon zu leben", und derzeit besonders auf einen Unbekannten. Dieser hat nämlich die gesamte bei Dependent Records erschienene Musik ins Netz gestellt und dafür gesorgt, dass auf The Pirate Bay die entsprechenden Torrent-Dateien bereitstehen.
Soweit wäre das noch nicht ungewöhnlich, wenn sich der Unbekannte im Begleitschreiben zu den Torrent-Dateien nicht als Stefan Herwig ausgeben und wie folgt ausführen würde: "Ich habe mein Plattenlabel Dependent Records für immer geschlossen. Aber weil ich möchte, dass meine Musik von den Leuten da draußen gehört wird, ist alles, was ich je veröffentlicht habe, jetzt auf The Pirate Bay zugänglich. Dies ist ein LEGALER Torrent!" Auf der Website von Dependent Records wird das als "Ente" bezeichnet. Ein Blog-Autor, der auf den Text hereingefallen war, und weitere Medien, die die Mitteilung weiterverbreiteten, werden von dem Label-Gründer kritisiert.
Herwig hatte sein Label vergangenes Jahr geschlossen. "Wir sind keineswegs pleite, aber nach einer langen Zeit der Frustration haben wir uns trotzdem zu diesem Schritt entschlossen", heißt es in einer Mitteilung, die zunächst in einem CD-Booklet abgedruckt und dann auch online veröffentlicht wurde. "Es geht nicht um Geld, das ging es nie. Es ging immer darum, Musik zu veröffentlichen, von der wir meinten, dass man sie fördern sollte." Allerdings sei die Veröffentlichung von CDs zu einem finanziellen Risiko geworden. "Insgesamt schätzen wir, dass auf jede verkaufte CD von Dependent mittlerweile drei bis fünf illegale Downloads kommen. (...) In letzter Konsequenz jedoch machen wir nicht aufgrund der Existenz von Piratenseiten zu, sondern weil sie von zu Vielen benutzt werden, die unsere Bands und Songs zwar schätzen, dafür aber nichts bezahlen wollen." Die Gruppe jener, die Musik zunächst herunterladen und später kaufen würden, sei eine Minderheit.
Quelle : www.heise.de
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Neue Strategie gegen Raubkopien
Filesharing: verbotene Downloads
(dpa/ar) Die US-Musikindustrie will laut einem Zeitungsbericht im Kampf gegen die ausufernden Raubkopien die bisherige Taktik von Massenklagen gegen Verbraucher aufgeben.
Stattdessen wolle sie künftig auf die Zusammenarbeit mit den Internet-Providern setzen, berichtete das "Wall Street Journal" am Freitag. Mit den großen Anbietern von Internet-Zugängen habe der US- Branchenverband RIAA bereits provisorische Abkommen ausgehandelt. Dem Bericht zufolge verklagte die US-Musikindustrie seit 2003 rund 35.000 Menschen. Die Klagen hatten zum Teil für ein negatives Image der Branche gesorgt, wie zum Beispiel der Fall, in dem eine alleinerziehende Mutter eine Strafe von mehr als 200.000 US-Dollar aufgebrummt bekam.
Nach der neuen Vorgehensweise würde die Musikindustrie nun zum Beispiel einen Internet-Diensteanbieter über Urheberrechtsverstöße bei dessen Kunden informieren, schrieb die Zeitung. Das weitere Vorgehen läge bei dem Internet-Unternehmen. Es könnte den Kunden verwarnen und bei Wiederholung der Vergehen auch den Netzzugang kappen. Die RIAA behalte sich zwar weiterhin das Recht vor, besonders hartnäckige Musikpiraten vor Gericht zu bringen. Die Zahl der Klagen solle aber auf ein Minimum reduziert werden.
Deutscher Musikverband begrüßt Schulterschluss mit Providern
Der Bundesverband Musikindustrie begrüßte die geplante Vereinbarung. Nach Frankreich und England gingen jetzt auch die USA zu einer effizienten Bekämpfung von Internetpiraterie mit Warnhinweisen über. Massenverfahren seien aber eine Notwehrlösung, sagte der Verbandsvorsitzende Dieter Gorny. Ohne die Bereitschaft von Politik und Providern in Deutschland, den Versand von Warnhinweisen zumindest zu testen, bleibe dem Musikverband keine Alternative zur juristischen Verfolgung von Internetpiraterie.
Allein 2007 und 2008 seien in Deutschland rund 60.000 Strafanzeigen wegen Urheberrechtsverletzungen bei Musik gestellt worden. Hinzu kamen geschätzte 50.000 bis 100.000 Strafverfahren, die von der Film- und Buchbranche eingeleitet worden seien. Seit Beginn der intensiven Verfolgung 2004 sei die Zahl der illegalen Musikdownloads in Deutschland von mehr als 600 Millionen auf 312 Millionen im Jahr 2007 zurückgegangen.
Quelle: http://satundkabel.magnus.de/
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Morgen ist der erste Termin für den Prozess gegen den 24-jährigen Studenten Joel Tenenbaum, welchem vorgeworfen wird, sieben Songs via KaZaA zur Verfügung gestellt zu haben. Hierfür möchte man eine gerade fantastische Schadensersatzsumme zugesprochen bekommen. Vertreten wird der Student vom Harvard-Rechtsprofessor Charles Nesson, welcher der Recording Industry Association of America mit aller Härte entgegentreten will.
Bereits vor einiger Zeit berichteten wir über den anstehenden Prozess gegen Joel Tenenbaum, der von der Recording Industry Association of America (RIAA) wegen der Verbreitung von sieben Tracks via KaZaA belangt wird.
Der erste Prozesstermin findet morgen statt, vertreten wird Tenenbaum hierbei von dem Harvard-Rechtsprofessor Charles Nesson, welcher sich selbst das Ziel gesetzt hat, als Sieger aus diesem Prozess hervorzugehen. Vergeblich hatte die RIAA versucht, den Prozess gar nicht erst stattfinden zu lassen. Dies jedoch nicht wegen der vorherigen Ankündigung, man möchte nicht mehr gegen "einfache Filesharer" juristisch ins Feld ziehen. Vielmehr dürften die Juristen der RIAA eine Niederlage befürchten.
Eine erste Anhörung, welche Mitte Dezember stattfinden sollte, musste bereits verschoben werden. Ausschlaggebend hierfür war, dass Professor Nesson nicht gestattet wurde, als Verteidiger von Joel Tenenbaum aufzutreten, da man eine Befangenheit der Richter befürchtete. Ein Widerspruch gegen diese Entscheidung wurde bereits eingelegt, wenngleich hier noch kein Ergebnis vorliegt. Bis dahin wird ein Jurist aus Rhode Island in Zusammenarbeit mit Nesson den Angeklagten vertreten. Professor Nesson brachte dieses Spiel der RIAA sehr treffend auf den Punkt: "Dies unterstreicht wieder einmal nur, wie unglaublich unfair es ist den mächtigen Goliath-RIAA [...] gegen den schwachen David-Joel vorgehen zu lassen."
RIAA, SchadensersatzVoller Spannung wird man abwarten können, ob Nesson schlussendlich doch als Verteidiger die Vertretung von Tenenbaum gestattet wird. Auch sein Antrag auf eine Ausstrahlung des Prozesses via Webstream wurde bislang nicht beantwortet. Ob hier eine lobbyistische Macht ihre Finger im Spiel hat?
Quelle: http://www.gulli.com/news/riaa-1-05-mio-us-dollar-2009-01-06/
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Nun rechnen wir mal : 1 Song hat einen Wert von ca. 1 Euro. Also insgesamt 7 Euro.
Gehen wir "nur" von 1 Mio. gefordertem Geld aus (damit sich das besser rechnet), so hätten die 7 Songs : 142857 Mal allesamt vollständig und nachweisbar von diesem Account heruntergeladen sein müssen um die Schadenssumme überhaupt erst ergeben zu können.
Möglich, aber relativ unwahrscheinlich...würde ich mal sagen ???
Gut, ich hab die Euro-Dollar Umrechnung vergessen (ausgelassen), aber trotzdem, so mal im Groben...das halte ich für sehr, sehr unwahrscheinlich.
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Sowas sollte mit max. 700 Euro Strafe belegt sein. Ist es dagegen gewerblich, will also jemand Kohle für illegale Downloads, dann sieht die Sache schon wieder ganz anders aus. Dagegen hab auch ich was.
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fordern kann man alles was man will, ob einem recht gegeben wird ist eine andere frage.
ebenso wissen wir nicht, um welche lieder es hier geht, vielleicht waren es ja welche, die noch gar nicht veröffentlicht waren.
dass ein lied 150 000 mal heruntergeladen sehe ich als nicht so unwahrscheinlich an, das ist selbst bei "aktuellen" torrents mit mehreren GB größe keine seltenheit.
da man aber keinen einzigen upload beweisen kann, nicht mal diesen einen an die RIAA beauftragten, ist somit das ganze meiner ansicht nach hinfällig.
es geht hier um schadenersatz, also die RIAA möchte den schaden den sie trägt ersetzt haben, da kann man schlecht eine obergrenze festsetzen.
eine strafe kann darüber hinaus erfolgen.
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Eine Anhörung in einem Filesharing-Verfahren vor einem US-Bundesgericht am kommenden Donnerstag wird live im Internet übertragen. Die vorsitzende Richterin Nancy Gertner gab einem entsprechenden Antrag des Beklagten Joel Tenenbaum statt. Der 25-jährige Student der Boston University muss sich wegen des Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung in einem der zahlreichen, von der Musikindustrie gegen Internetnutzer angestrengten Verfahren verantworten. Tenenbaum wird von Harvard-Professor Charles Nesson und einem Team von Jura-Studenten vertreten. Die Verteidigung hatte im Dezember beantragt, in dem Verfahren die Übertragung ins Internet zuzulassen.
Dem Antrag hat Richterin Gertner mit Entscheid vom gestrigen Mittwoch stattgegeben. "In diesem Fall geht es in vielerlei Hinsicht um die sogenannte Internet-Generation", schreibt Gertner in ihrer Begründung (PDF-Datei). Diese Generation sei mit Computern und dem Internet aufgewachsen, sie lese angeblich keine Zeitung oder schaue die Abendnachrichten. "Sie beziehen ihre Informationen zumeist, wenn nicht ausschließlich, aus dem Internet." Zudem habe der Fall im Netz bereits einige Aufmerksamkeit erregt.
Eine Übertragung sei deshalb im öffentlichen Interesse, folgert Gertner. Die Prozessordnung erlaube dem Gericht explizit, das Übertragungsverbot aufzuheben. Die Vorgänge im Gericht seien nach dem ersten Verfassungszusatz wenn möglich der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Im Zeitalter des Internets – und insbesondere in diesem Fall – habe "Öffentlichkeit" eine neue Dimension. Unter den gegebenen Umständen sei eine Übertragung an die interessierte Öffentlichkeit über deren bevorzugtes Medium angebracht.
Gertner geht auch auf die Argumente des klagenden Labels ein, dessen Anwälte die Übertragung mit einem Gegenantrag verhindern wollten. Die Gegenwehr der Musikindustrie findet Gertner "merkwürdig". Die Kläger hätten in diesem und anderen Fällen stets auf den Publicity-Faktor und das Abschreckungspotenzial der Klagekampagne gesetzt. Eine Übertragung an die Zielgruppe sollte also der Strategie der Musikindustrie entsprechen. Allerdings räumt Gertner ein, dass die RIAA nach ihrer angeblichen Abkehr von den Massenklagen diese Strategie geändert haben könnte.
Entgegen Nessons Antrag, der sich auf das gesamte Verfahren erstreckte, erlaubt Gertner nur die Übertragung der Anhörung am 22. Januar. Darin geht es vor der Eröffnung der Hauptverhandlung um verschiedene Anträge der Prozessgegner, unter anderem die erweiterte Gegenklage Tenenbaums, die Erwiderung der Musikindustrie und den Antrag Nessons, die RIAA offiziell mit in die Liste der Kläger aufzunehmen. Die Eröffnung der Hauptverhandlung ist für den 30. März angesetzt.
Bei der Anhörung am 22. Januar wird das Unternehmen CVN einen Livestream auf der Website des von Nesson geleiteten Berkman Center for Internet and Society der Harvard Law School bereitstellen. Die Kosten übernimmt die Universität. Der Beginn der Anhörung ist für 14 Uhr (Ortszeit) angesetzt. Für Zuschauer in Deutschland beginnt die Übertragung um 8 Uhr früh.
Quelle : www.heise.de
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Spitzenwerte von über 600 GBit/s im Dezember 2008
Der Internetverkehr am zentralen deutschen Internet-Knotenpunkt DE-CIX in Frankfurt am Main hat Ende 2008 mit 600 GBit/s eine neue Rekordmarke erreicht. Im Vergleich zum Jahresanfang 2008 hat sich der Traffic verdoppelt.
Der DE-CIX ermöglicht über eine verteilte und ausfallsichere Switch-Infrastruktur den Austausch von IP-Verkehr, das sogenannte Peering zwischen Providern. Mittlerweile nutzen rund 280 große Carrier und ISPs aus mehr als 30 Ländern den Knoten zum Austausch.
(http://scr3.golem.de/screenshots/0901/DE-CIX/decix-yearly-max_high.jpg)
Der Traffic am DE-CIX erreichte im Dezember 2008 eine neue Rekordmarke von über 600 GBit/s, eine Verdopplung im Vergleich zu Ende 2007. Vor zwei Jahren lag dieser Wert noch bei rund 100 GBit/s.
Für das Wachstum sorgt auch der Anschluss neuer Teilnehmer aus dem Ausland: "Allein 2008 haben wir 62 neue Netze an den DE-CIX angeschaltet", sagt Frank Orlowski, Marketingchef des DE-CIX. Hinzu kommt die Zunahme an Videoinhalten: "Rund die Hälfte des Internet-Traffics am Frankfurter Netzknoten ist Datenverkehr zu den Endkunden. Da macht sich eine stärkere Breitbandnutzung natürlich bemerkbar", so Orlowski.
Angesichts eines unverändert boomenden Breitband-Markts auch in Osteuropa geht man in Frankfurt von weiterem Wachstum aus. 2009 soll sich der Traffic am DE-CIX nochmals verdoppeln. Er soll dann in den Spitzen bei mehr als einem TBit/s liegen.
Quelle : www.golem.de
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Lange Zeit behaupteten die amerikanischen Verbände der Musik- und Filmindustrie RIAA (Recording Industry Association of America) und MPAA (Motion Picture Association of America), dass die Verluste der Musik- und Filmindustrie durch Musik- und Videotauschbörsen verursacht würden.
Deswegen sollten die Benutzer von Tauschbörsen wie Kriminelle behandelt werden, die sich des Diebstahls und der Urheberrechtsverletzung schuldig machen. Rückenwind bekam diese Argumentation in dem Augenblick, als der Ex-Administrator von Elite Torrents, Daniel Dove, wegen Konspiration und schwerer Urheberrechtsverletzung von einer Jury zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt wurde.
In einem 16-seitigen Papier unterstreicht nun der Bezirksrichter James P. Jones aus dem westlichen Virginia, dass die Argumentationsweise von RIAA und MPAA nicht haltbar sei. Es sei ein Grundprinzip der Betriebswirtschaft, dass die Nachfrage sinke, wenn der Preis steige. Menschen, die Musik und Videos ohne Bezahlung aus dem Internet saugten, würden dieselben Produkte nicht unbedingt auch käuflich erwerben, weil sie ihnen einfach zu teuer seien. Er glaube nicht, dass jemand sieben oder gar 19 Dollar für etwas bezahlen würde, das er umsonst bekommen könne.
Quelle : www.heise.de
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Anwälte des US-Verbands der Musikindustrie (Recording Industry Association of America, RIAA) setzen alle Hebel in Bewegung, um die von einer Richterin in der vergangenen Woche angeordnete Live-Übertragung einer Anhörung in dem Filesharing-Prozess gegen Joel Tenenbaum noch zu verhindern. In einem am Freitag beim zuständigen Berufungsgericht eingereichten Dringlichkeitsantrag fordern die klagenden Labels eine Verfügung gegen die von Richterin Nancy Gertner genehmigte Online-Übertragung der Anhörung am kommenden Donnerstag.
Gertner hatte in der vergangenen Woche dem von Tenenbaums Verteidigung gestellten Antrag auf Live-Übertragung aus dem Gerichtssaal teilweise stattgegeben und die Kameras für den Anhörungstermin am 22. Januar zugelassen. Tenenbaum muss sich in einem der zahlreichen von der Musikindustrie angestrengten Verfahren wegen des Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung verantworten. Die Klageschrift wirft dem 25-jährigen Studenten die Verbreitung von sieben geschützten Songs über ein Filesharing-Netzwerk vor.
Mit ihrer Genehmigung der Übertragung habe Gertner gegen die für den US District Court von Massachusetts geltende Prozessordnung verstoßen, argumentieren die RIAA-Anwälte. Darüber hinaus widerspreche die Zulassung den allgemeinen Regeln der US-Bundesgerichte. Die Prozessordnung verbietet grundsätzlich Aufnahmen und Übertragungen aus dem Gerichtssaal. Gertner stützt sich in ihrer Entscheidung auf den Nebensatz "außer bei Anordnung durch das Gericht". Damit wird dem vorsitzenden Richter ihrer Ansicht nach die Entscheidung überlassen, eine Übertragung unter Umständen zuzulassen.
Das sei eine Fehlinterpretation, meinen dagegen die RIAA-Anwälte in der Begründng ihres Antrags an das Berufungsgericht (PDF-Datei). Der mit dieser Formulierung geschaffene Entscheidungsspielraum des Gerichts bezieht sich nach Auslegung der Kläger auf bestimmte, im weiteren Text der Prozessordnung näher erläuterte Ausnahmen, etwa der Aufzeichnung oder Übertragung von Untersuchungsverfahren oder Einbürgerungszeremonien. Damit folge die Prozessordnung den Vorgaben der Richterkonferenz. Das Berufungsgericht soll nun anordnen, dass Gertner die Genehmigung zurückzieht und die Übertragung verbietet. Mindestens aber solle Gertners Anrodnung ausgesetzt werden, bis ein Richterausschuss darüber befunden habe.
Um das Eingreifen der Berufungsinstanz in einer so frühen Phase des Verfahrens – noch vor Eröffnung des eigentlichen Prozesses, der erst Ende März beginnen soll – zu rechtfertigen, müssen die Kläger nachweisen, dass ihnen aus der Anordnung Gertners ein Schaden entsteht. Den sehen die RIAA-Anwälte darin, dass mit Übertragung der Anhörung die Position der Verteidigung begünstigt werde. So werde die Übertragung ausschließlich auf der Seite des Berkman Center zugelassen, des von Tenenbaums Verteidiger Charles Nesson geleiteten Harvard-Instituts.
Während Nesson und sein Team aus Jura-Studenten in einer ersten Stellungnahme (PDF-Datei) nicht auf die prozeduralen Argumente der Gegenseite eingehen, zeigen sie sich – wie schon Richterin Gertner – ob des Wunsches der RIAA nach weniger Öffentlichkeit verwundert. Schließlich habe die Musikindustrie bei den Massenklagen erklärtermaßen auch auf den Erziehungseffekt gesetzt und die Klagekampagne auch als PR-Instrument gesehen. "Wir arbeiten daran, dass das Berkman Center nicht der alleinige Verteiler bleibt und begrüßen die Hilfe der RIAA, weitere Websites zu finden, auf denen die Anhörung zu sehen sein kann."
Nach Ansicht von Rechtsanwalt Ray Beckerman, der eigene Erfahrungen mit RIAA-Prozessen hat, scheuen die RIAA-Anwälte das Licht der Öffentlichkeit. "Meiner Meinung nach ist der Hauptgrund für ihre Taktik, dass sie weitgehend das Informationsmonopol über ihre Fälle halten wollen", schreibt Beckerman in einem Gastbeitrag für IPTVe.
Quelle : www.heise.de
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Die zur Live-Übertragung per Internet-Stream vorgesehene Anhörung im Filesharing-Verfahren gegen den US-amerikanischen Studenten Joel Tenenbaum wird verschoben. Die Vorsitzende Richterin Nancy Gertner gab einem entsprechenden Antrag der klagenden US-Musikindustrie am gestrigen Dienstagabend statt. Die ursprünglich für den morgigen Donnerstag angesetzte Anhörung wird um einen Monat auf den 24. Februar verschoben. Damit soll die von den Klägern eingeschaltete Berufungsinstanz genug Zeit erhalten, über den Verfügungsantrag gegen die zuvor von Richterin Gertner angeordnete Live-Übertragung der Anhörung ins Internet zu entscheiden.
Die Anwälte des US-Verbands der Musikindustrie (RIAA) hatten am vergangenen Freitag das Berufungsgericht angerufen, um die Live-Übertragung noch zu verhindern, und gleichzeitig einen Aufschub für die Anhörung beantragt. Tenenbaums Verteidigung um Harvard-Professor Charles Nesson hatte diesem Antrag nicht widersprochen. Richterin Gertner gab dem Antrag nun teilweise statt. So erhält die RIAA nicht den gewünschten unbegrenzten Aufschub, sondern nur einen Monat. Das sei angemessen und auch zulässig, zumal die Anhörung selbst keinerlei Dringlichkeit habe, begründet Gertner ihre Entscheidung.
Gegenüber Vorschlägen der Kläger zur Änderung der Vorgehensweise – etwa eine parallele Übertragung auch auf die Website der RIAA – zeigt sich Gertner offen. In dem Disput geht es nach Ansicht der Richterin weniger um die grundsätzliche Frage, ob es eine Live-Übertragung geben darf, sondern wie und auf welche Websites die Sitzung übertragen wird.
Quelle : www.heise.de
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Der TV-Sender SVT will den mit Spannung erwarteten Prozess gegen das schwedische Internet-Unternehmen The Pirate Bay (TPB) direkt und komplett im Internet ausstrahlen. Mit dem am 16. Februar beginnenden Verfahren wollen unter anderem Filmgesellschaften durchsetzen, dass TPB für das Ermöglichen von kostenlosem, illegalem Herunterladen von Kinofilmen bestraft wird.
Nur Tonübertragung
Wie SVT mitteilte, wird von dem Gerichtsverfahren lediglich der Ton, aber kein Bildmaterial, direkt auf der Internetseite des Kanals "24 Direkt" ausgestrahlt, wie es das schwedische Recht zulässt. In der Vergangenheit hatten Rundfunk- und TV-Sender bei stark beachteten Gerichtsverfahren wie etwa nach der Ermordung von Ministerpräsident Olof Palme 1986 und Außenministerin Anna Lindh 2003 zeitversetzt und in Auszügen ausgestrahlt.
Material später auch per Download
Nie zuvor aber ist in Schweden ein komplettes Verfahren direkt übertragen worden. Schwedens öffentlich-rechtlicher TV-Sender SVT will das komplette Material anschließend auch zum Herunterladen auslegen.
TPB hatte selbst vergeblich versucht, sich das Recht auf eine Live-Übertragung des Verfahrens zu sichern. Mit den als "BitTorrent- Tracker" bezeichneten Internetseiten wie TPB ist es möglich, unter anderem Musik und Filme auf anderen Computern zu finden und kostenfrei herunterzuladen. Dies gilt als akut geschäftsgefährdend nicht zuletzt für die US-Filmindustrie. In mehreren Ländern sind die Internetseiten des schwedischen Unternehmens gesperrt.
Quelle : www.onlinekosten.de
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Das P2P-Tauschbörsennetz Bittorrent gilt als zuverlässiger Verteiler für Daten aller Art. Eine noch nicht abgeschlossene Untersuchung von Raynor Vliegendhart von der TU Delft zeigt jedoch eine mögliche Schwachstelle des Netzwerks auf, die beim Ausfall von nur acht schwedischen Servern zum Zusammenbruch des Bittorrent-Netzes führen könnte.
(http://www.heise.de/bilder/132501/0/1)
Der Wissenschaftler sammelte die Daten von 283.032 Torrents und den damit verbundenen 52.634.797 Peers (Bittorrent-Clients). Bei über der Hälfte aller Torrents arbeiteten Pirate-Bay-Server in Schweden als Tracker. Gut 5 Millionen Peers nutzen nur Pirate Bay, der Rest arbeitet immerhin mit weiteren Trackern. Diese Dominanz des immer wieder von der Medienindustrie und Rechteinhabern angegriffenen Trackers könnte nach Ansicht von Vliegendhart zu einem Zusammenbruch der gesamten Tracker-Infrastruktur führen: Fallen die schwedischen Server aus, wechseln die Peers auf die anderen Tracker, was diese überlasten könnte und schließlich zu einem Zusammenbruch des gesamten Bittorrent-Netzes führen kann.
Als Alternative kommen "trackerlose" Torrents in Frage, die Distributed Hash Tables (DHT) nutzen. DHT wird mittlerweile zwar von vielen Bittorrent-Clients unterstützt, doch ist das Verfahren laut Johan Pouwelse nicht sonderlich schnell und effektiv. Es gebe zwar auch andere Ideen, doch seien diese noch nicht nutzbar. Pouwelse gehört zu den Gründern des auf Bittorrent aufsetzenden P2P-TV-Client-Projekts Tribler, das als Open Source entwickelt wird.
Quelle : http://www.heise.de/netze/Studie-zeigt-Schwachstelle-im-Bittorrent-Netz-auf--/news/meldung/132501
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Ein Hauch von Showdown weht über dem Gerichtsgebäude am Stockholmer Kungsholmen, wenn dort ab dem kommenden Montag (16. Februar) die Betreiber des BitTorrent-Verzeichnisses "The Pirate Bay" gegen Hollywood, Musikkonzerne und den Staatsanwalt antreten. Beihilfe zur Verletzung des Urheberrechts lautet die Anklage gegen Fredrik Neij, Gottfrid Svartholm Warg, Peter Sunde Kolmisoppi and Carl Lundström. Den Beklagten droht eine Höchststrafe von zwei Jahren Gefängnis.
Das Interesse an dem bis März anberaumten Verfahren ist riesig: Zum ersten Mal in Schwedens Geschichte wird ein Gerichtsverfahren live übertragen. Der öffentlich-rechtliche Sender SVT darf allerdings keine Bilder, sondern lediglich den Ton der Verhandlung auf der Webseite seines Programms 24 Direkt streamen.
Die Vorwürfe gehen zurück auf eine Razzia im Jahr 2006, bei der die schwedische Polizei die Pirate-Bay-Server beschlagnahmt hatte. Gleichzeitig verhandelt das Gericht zivilrechtliche Schadenersatzforderungen von Filmstudios und Musiklabels in Höhe von insgesamt 13,1 Millionen Euro.
Sowohl die Piraten wie auch ihre Kontrahenten aus der Medienindustrie sehen das Verfahren als wegweisend im weltweiten Kampf um Filesharing. "Wir sind die größten Vermittler von Kultur und Medien auf der Welt", behauptet Fredrik Neij gegenüber dpa. Juristisch fühlen sich die Betreiber auf der sicheren Seite: Die Piratenbucht sammle lediglich Links, biete aber selbst keine Inhalte auf ihren Servern an, was nach schwedischem Recht legal sei.
Staatsanwalt Hakan Roswall widersprach Anfang 2008 gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters: "Es ist das klassisches Beispiel für Beihilfe, wenn man als Mittelsmann zwischen Gesetzesbrechern fungiert – gleichgültig, ob in der physischen oder der virtuellen Welt."
Vertreter der Musiklabels versuchen unterdessen, die Öffentlichkeit auf ihre Seite zu ziehen: "Dieser extrem detaillierte Fall wird die versteckten Abläufe hinter der Pirate Bay offenlegen", versicherte Verbandssprecher Jo Oliver der Londoner Times. Während sich die Macher der Seite öffentlich als Web-Freiheitskämpfer darstellten, würden sie in Wirklichkeit an der Verletzung der Rechte Dritter Geld verdienen – über Werbebanner auf ThePirateBay.org.
Seit der Gründung im Jahr 2003 hat sich die Seite zum weltgrößten BitTorrent-Tracker mit geschätzten 25 Millionen Nutzern entwickelt. Klagedrohungen der Software- und Unterhaltungsindustrie ließen die Betreiber jahrelang völlig kalt, eine Auswahl der Abmahnungen haben sie veröffentlicht. Ihre Server haben sie angeblich in mehreren Ländern verteilt, die Stockholmer Richter können die Seite also nicht im Alleingang aus dem Netz nehmen lassen.
Quelle : www.heise.de
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Überraschende Wende im Stockholmer Prozess gegen die Betreiber des BitTorrent-Verzeichnisses "The Pirate Bay": Staatsanwalt Håkan Roswall hat heute Morgen seinen schwerwiegendsten Vorwurf fallengelassen.
(http://www.heise.de/bilder/132725/0/1)
Roswall wirft den vier Angeklagten nun nicht mehr die Mittäterschaft bei der "Vervielfältigung" urheberrechtlich geschützten Materials vor. Bestehen bleibt der Vorwurf der Komplizenschaft bei der "Bereitstellung" von Raubkopien. Die neue Anklageschrift mit den entsprechend abgeschwächten Formulierungen will der Staatsanwalt dem Gericht morgen zustellen.
Dem britischen Online-Dienst The Register zufolge musste Roswall seine Klageschrift zurechtstutzen, weil er am ersten Prozesstag nicht beweisen konnte, dass seine als Beweismaterial gesammelten Beispiel-Downloads durch den Pirate-Bay-Tracker ermöglicht wurden.
Die Angeklagten Fredrik Neij, Gottfrid Svartholm Warg, Peter Sunde Kolmisoppi und Carl Lundström sowie ihre Anwälte zeigten sich zuversichtlich, einen Freispruch erstreiten zu können.
Quelle : www.heise.de
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Der Leipziger Traffic-Management-Spezialist Ipoque hat wie in den beiden vorigen Jahren eine Studie vorgelegt, die Rückschlüsse auf die Anteile verschiedener Übertragungsprotokolle am Internet-Traffic erlaubt. Die Ergebnisse sind nicht repräsentativ, da nur ausgewählte Ipoque-Kunden – drei Universitäten und ein Provider – ihre Daten zur Verfügung gestellt haben. Die Studie unterscheidet unter anderem zwischen den Protokollklassen "Web" (alle Webseiten), "P2P" (zum Beispiel BitTorrent und eDonkey), "Streaming" (zum Beispiel Flash- und Quicktime-Videos), "VoIP" und "Instant Messaging".
Im Jahr 2008 waren 53 Prozent des untersuchten deutschen Traffics der Untersuchung zufolge P2P-Daten, im Vorjahr lag deren Anteil noch bei 69 Prozent. Der Anteil des Web-Traffics kletterte von 14 Prozent auf 26 Prozent, Streaming stagnierte bei 7 Prozent – trotz der Beliebtheit von YouTube & Co. VoIP und Instant Messaging dümpeln weiter bei unter einem Prozent. Höhere P2P-Anteile maß Ipoque in Osteuropa, Südamerika und Südafrika, in Nordamerika erhob das Unternehmen keine Daten.
Auf der Ebene der einzelnen Protokolle verursachten BitTorrent-Nutzer mit 37 Prozent den meisten Traffic in Deutschland, gefolgt von HTTP (15 Prozent) und eDonkey (13 Prozent). Deutschland sei die einzige untersuchte Region mit einem nennenswerten Usenet-Anteil (4 Prozent), hebt Ipoque hervor. Die Ipoque-Trafficmanager beobachten durchrauschende Datenpakete und können angeblich mit einer Trefferquote von mehr als 99,9 Prozent die Art der Anwendung feststellen.
Quelle : www.heise.de
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Wegen der illegalen Verbreitung von Filmen wurden in Los Angeles am Freitag in separaten Prozessen drei Männer angeklagt.
Einem 24-jährigen Kalifornier wird vorgeworfen, er habe eine Kopie des Films "Slumdog Millionär" über den Torrent-Tracker The Pirate Bay verbreitet. Ein 21-Jähriger steht vor Gericht, weil er das inoffizielle Forrest-Gump-Remake "Der seltsame Fall des Benjamin Button" sowie das Kriegsdrama "Australia" über Webseiten zum Download bereitgestellt haben soll. Die Anklage beruft sich auf Ermittlungen des US Secret Service. Den Beklagten droht jeweils eine maximale Strafe von drei Jahren Gefängnis sowie ein sechsstelliges Bußgeld.
Der dritte Fall ist etwas komplexer gelagert: Ein mit dem Duplizieren einer Vorabkopie der Mike-Myers-Komödie "Der Love Guru" betrauter Mann soll dabei eine Kopie für sich selbst abgezweigt haben. Danach ließ er es sich nicht nehmen, diese "Privatkopie" im Freundeskreis herumzureichen. Einer dieser Freunde soll den Film am Tag vor dem US-Kinostart ins Internet hochgeladen haben.
Quelle : www.heise.de
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Gottfrid Svartholm aka Anakata brachte die Kläger durch seine Erklärungen über "die Szene" ins Schwitzen und eröffnete dem Gericht zugleich neue Aspekte.
Im Verfahren gegen The Pirate Bay gelingt es den Beklagten immer häufiger, die Ankläger nicht besonders positiv vor dem Gericht aussehen zu lassen.
Angefangen bei einer schreienden Anwältin, über ein verärgertes Gericht bis hin zum aktuellen Fall, in welchem der Anwalt der International Federation of the Phonographic Industry förmlich sprachlos wurde. Auslöser für letzteres Geschehen war die Befragung von Gottfrid über die Upload-Gewohnheiten der User von The Pirate Bay (TPB). Peter E. Samuelsson, der Verteidiger von Lundström, hatte den Stein hierfür ins Rollen gebracht.
Samuelsson: "Haben Sie irgendeine Idee wieviele der von der Anklage benannten Werke durch gewöhnliche User, die die DVD oder CD gekauft haben, bei The Pirate Bay zur Verfügung gestellt wurden?"
Anakata: "Nein, aber anhand der Dateinamen sieht es typischerweise so aus, dass diese von organisierten Piraten, sogenannten Warez-Gruppen, sind."
Samuelsson: "Entschuldigung, ich verstehe nicht ganz?"
Anakata: "Es gibt Gruppen, die sich darauf spezialisiert haben, urheberrechtlich geschützte Werke verfügbar zu machen. Sie markieren die Torrents mit ihrer Signatur, vergleichbar einem Graffiti-Logo."
Samuelsson: "Also gibt es somit keine physischen Personen irgendwo auf der Welt, die legale Kopien kaufen und sie dann über The Pirate Bay zur Verfügung stellen?"
Anakata: "Die kann es schon geben, aber in diesen speziellen Fällen sieht es nicht danach aus."
Samuelsson: "Das würde bedeuten, dass die Werke bereits vorher eine Million Mal zur Verfügung gestellt wurden und dass der Torrent auf Pirate Bay lediglich Nummer eine Million und Eins ist."
Anakata: "Ja genau."
Der Kläger der IFPI, Peter Danowsky, schien gerade magisch von den mysteriösen Warez-Gruppen angezogen zu werden, da er kurze Zeit später Anakata zu diesen befragte.
Danowsky: "Sie haben herausgefunden, dass es bestimmte Piraterie-Gruppen gibt, die diese Werke in diesen Fällen gottfrid Svartholm, spectrial, the pirate bayveröffentlicht haben..."
Anakata: "Nicht herausgefunden, aber es scheint so zu sein."
Danowsky: "Benutzen diese Gruppen typischerweise die Dienste von The Pirate Bay?"
Anakata: "Nein, sie hassen The Pirate Bay."
Danowsky: "[Anm.: Es war mehrere Sekunden still] Wieso?"
Anakate: "Sie haben ihre Veröffentlichung gerne innerhalb einer selektiven Gruppe von Personen"
Eine schwierige Lektion für die IFPI und ein grober Einblick in das System für das Gericht.
Quelle (http://www.gulli.com/news/the-pirate-bay-anakata-erkl-rt-2009-02-21/)
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Der wichtigste Online-Prozess des Jahres läuft, und die Web-Gemeinde wettert gegen das antiquierte Urheberrecht. Doch für eine Modernisierung kämpft niemand - es ist ja viel leichter, geltende Gesetze online zu ignorieren. Deshalb schwindet das Rechtsbewusstsein im Netz.
Dieser Prozess ist ein Witz - zumindest für viele Beobachter und einige der Angeklagten: In Stockholm ist die erste Verhandlungswoche im Verfahren gegen die Betreiber von Pirate Bay vergangen. Die Anklage wirft den Chefs des bekanntesten BitTorrent-Verzeichnisses "Komplizenschaft bei der Bereitstellung von Raubkopien" vor, bei einer Verurteilung droht den vier Angeklagten womöglich Haft und Millionen-Schadensersatz. Ihre Verteidigung, grob vereinfacht: Wir beitreiben lediglich eine Suchmaschine, was die Nutzer damit anstellen, ist ihre Sache.
Wörtlich antwortete Fredrik Neij auf die Frage des Musikindustrie-Anwalts Peter Danowsky nach seiner Meinung zum Urheberrecht laut " The Local": "Das ist mir völlig egal. Ich mache das hier, weil es Spaß macht, so eine große Seite zu betreiben." Wenn man die Aussagen der Angeklagten liest, muss man schmunzeln. Neij sagt vor Gericht auch, er habe einen Vertrag, laut dem er für die Inhalte der Seite verantwortliche zeichne, "nicht gelesen".
Und die Rede, in der er 2006 sagte: "Wir haben in den vergangen zwei Jahren ein Filesharing-Imperium aufgebaut, das die Welt so noch nicht gesehen hat."? Die habe jemand anders geschrieben, sagt Neij nun vor Gericht.
Die formaljuristische Verteidigung
Die Argumentation der Verteidigung und die Aussagen Neijs sind juristisch sicher sinnvoll. In der Tat gibt es im schwedischen Recht nicht unbedingt ein ähnlich wirksames Prinzip wie das der Störerhaftung, das sich in der deutschen Rechtssprechung herauskristallisiert hat. In Deutschland ist der Betreiber eines Web-Angebots ab einem bestimmten Punkt mitschuldig, wenn andere sein Forum nutzen, um die Rechte Dritter zu verletzten.
In Schweden ist das nicht so klar, darauf spekulieren die Verteidiger wohl.
Top 100 auf Pirate Bay: Kinofilme, Software, TV-Serien
So verständlich die "Wir-wissen-von-nichts"-Argumentation der Priate-Bay-Macher also juristisch ist, so feige wirkt sie beim Vergleich mit dem bisherigen Auftreten: Seit Jahren veröffentlichen die Betreiber der Suchmaschine stolz E-Mails von Anwälten, die im Auftrag von Microsoft, Apple, Warner Brothers und anderer Firmen die Löschung bestimmter Torrent-Dateien verlangen. In den öffentlichen Antwortbriefen der Piratebay-Macher heißt es dann schon mal: "Bitte, verklagen sie uns nicht gleich, unser Anwalt liegt betrunken auf der Straße."
Warum äußern die selbsternannten Piraten nun nicht einfach vor Gericht mit derselben erfrischenden Offenheit ihre Meinung? Zum Beispiel so: Wir wissen, dass es Links zu Raubkopien gibt, aber das ist gut so. So etwas war in Stockholm nicht hören. Stattdessen antwortete Neij zum Beispiel auf die Frage, ob er sich solcher Links bewusst war: "Keine, deren ich mir besonders bewusst war."
Die Pirate-Bay-Macher lassen ihre Anwälte ausführen, warum ihre Torrent-Suchmaschine, auf deren Servern keine der getauschten Dateien landet, nach schwedischem Recht legal sei.
Das wirkt verlogen. Denn niemand, der halbwegs bei Verstand ist, wird bestreiten, dass mit Pirate Bay vor allem Links zu Raubkopien gesucht und gefunden werden. Warum trauen sich die Macher der Seite nicht vor Gericht einfach zuzugeben, dass sie das wissen, dass es ihnen aber egal ist?
Man kann auf der Startseite des Angebots mit wenigen Mausklicks die Top 100 der meistgefragten Dateien abrufen und sich schnell ein Bild machen, was mit dieser Suchmaschine nahezu ausschließlich gesucht wird. Ein paar Stichworte nur: "Battlestar Galactica S04E16 HDTV", "Filme Gran Torino 2008 DvDRip", "Mac iLife '09 Install DVD".
Das Web zerfällt in gefilterte, nationale Teilnetze
Wäre es ein Erfolg für die Kritiker des Urheberrechts, wenn nun das Gericht Pirate Bay für in Schweden legal erklärt? Auf den ersten Blick sicher. Aber über die langfristigen Konsequenzen dieses Verfahrens scheint keiner der in Web-Foren jubelnden Pirate-Bay-Fans nachzudenken.
Das eigentliche Problem im Internet sind ja gerade die extremen Unterschiede der nationalen Regelungen im Urheberrecht. So ein antiquiertes Durcheinander taugt wenig, um Spielregeln in einem internationalen Datennetz festzulegen.
Weil das so ist und weil niemand an einer Lösung oder zumindest einem Minimalkonsens arbeitet, zerfällt das Web mehr und mehr in geografisch strikt getrennte Inseln, die per Geo-Filterung des Datenverkehrs auseinandergehalten werden. Filme, Fotos und Anwendungen auf große US-Seiten sind für europäische Nutzer heute schon in vielen Fällen unzugänglich.
Web-Nutzer motzen statt zu kämpfen
Aber anstatt gegen diese Filter und für einen internationalen Rechtsstandard zu kämpfen, jubeln derzeit in den Web-Foren selbsternannten Cyberaktivisten über den Pirate-Bay-Prozess. Allein: Vielleicht drängt bald jemand deutsche Internet-Provider dazu, den Zugang zu dieser Seite zu sperren und das Web noch ein wenig nationaler zu machen?
Doch wo immer im Web über Pirate Bay diskutiert wird, kommt niemand auf die Idee, einen neuen Konsens darüber zu verlangen, was im Web erlaubt ist und was nicht. Die meisten Menschen fühlen sich im Recht, auch wenn es um in Deutschland ganz eindeutig illegale Handlungen geht. Denn selbst wenn in Schweden ein Verzeichnis wie Pirate Bay legal sein sollte, macht sich jemand, der nach einer Suche dort Kopien urheberrechtlich geschützter Filme, Programme oder Musikalben auf seinen Rechner lädt, strafbar.
Das geht sehr einfach, scheint erstmal niemandem wehzutun und gilt in der allgemeinen Wahrnehmung als ganz und gar nicht anstößig. Liest man sich in Web-Foren allerdings die Begründung dieses Verhaltens durch, ist die Argumentation fast immer so verlogen, feige und faul wie die der Betreiber Pirate-Bay-Prozess.
Das Recht, für lau zu kopieren, was immer man haben will, leiten die Befürworter je nach Gusto aus der technischen Entwicklung, der Verfassung oder dem allgemeinen Rechtsempfinden ab. Das Problem dabei ist, dass man genau so auch das Gegenteil, also eine strikte Verschärfung des bestehenden Urheberrechts begründen könnte.
Bittorrent-Downloads ersetzen Bürgerinitiativen
Weil das so ist, legt in einem Rechtsstaat ja die Mehrheit der gewählten Volksvertreter die Spielregeln fest, an die sich dann alle zu halten haben, egal wie sie die nun finden. Wer Gesetze ändern will, gründet Bürgerinitiativen, Lobbyverbände, geht an die Presse oder macht seiner Abgeordneten Druck.
Dieses sicher mühselige Verfahren glauben sich die Urheberrechtsverächter sparen zu können, weil es ja so einfach ist, das Gesetz zu missachten, weil es keinem weh tut, weil es in der Peer-Group niemanden stört. Ein ähnlicher Mechanismus dürfte auch bei den Menschen gewirkt haben, die ihr Geld unversteuert nach Liechtenstein schafften.
Wenn jeder glaubt, die Gesetze ignorieren zu dürfen, die er dämlich findet, wird sich das Recht nicht weiterentwickeln, zumindest nicht in eine Richtung, die allen Bürgern nützt. So interessante Reformideen des Urheberrechts wie die Kulturflatrate hatten mangels Öffentlichkeitsdruck niemals eine echte Chance darauf, auch nur ein Gesetzentwurf zu werden.
Wir ignorieren, was uns nicht gefällt
Obwohl die Mehrheit der Bundesbürger Medienkonsumenten sind, hat hierzulande keine Partei die große Debatte geführt, wie ein neues Urheberrecht die Interessen von Produzenten und Machern internetgerecht neu austarieren kann.
Polemisch formuliert: Es gibt keine Konsumenten-Lobby, weil die meisten Konsumenten lieber problemlos Raubkopien aus dem Web saugen und einfach jene Gesetze zu ignorieren, die sie stören, als für eine Reform zu kämpfen.
Wie wenig Rechtsbewusstsein noch vorhanden ist, illustriert ein Kommentar im Blog des Musikers Kevin Hamann, der als Clickclickdecker tolle Platten, aber ganz sicher keine Millionen macht. Ihm gratulierte ein anonymer Kommentator im Blog zum neuen Album - Wochen vor der Veröffentlichung: "Ich finde das neue Album auch sehr schön, finde auch nichts schlimmes daran, dass man es schon herunterladen kann." Hamanns Antwort: "Ich glaube du hast einiges missverstanden!"
Quelle : www.spiegel.de
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Größter ISP Irlands unterliegt in Rechtsstreit mit den vier großen Labels
Die Musikindustrie hat nach jahrelangem Rechtsstreit erreicht, dass mit Eircom der größte Provider Irlands Internetsperren gegen Tauschbörsennutzer errichtet. "Wir werden keine Sperrverfügung abweisen", so ein Eircom-Sprecher.
Die Musikkonzerne EMI, Sony-BMG, Warner und Universal haben in Irland einen wichtigen Sieg gegen Tauschbörsennutzer errungen. Der Landesverband Irish Recorded Music Association (Irma) versendet seit einigen Wochen Schreiben an die Internetprovider des Landes, die aufgefordert werden, Internetsperren einzurichten, und beruft sich dabei auf irisches und europäisches Recht. Eircom, größter Telekommunikationsbetreiber und ISP der Republik Irland, hat sich nun bereiterklärt, entsprechende Sperrlisten umzusetzen, berichtet die irische Tagesszeitung The Post. "Wir werden keine Sperrverfügungen (der Irma) abweisen", zitiert die Zeitung einen Eircom-Sprecher. Das Unternehmen hatte sich zuvor in einem jahrelangen Rechtsstreit gegen die Musikbosse gewehrt.
Alle anderen ISPs des Landes, darunter BT, UPC und mobile Provider, sind ebenfalls zur Kooperation aufgerufen, so der Branchenverband Irma. Ist der Vorstoß erfolgreich, würde Irland zum ersten Land Europas, in dem hunderte von Websites über Sperrlisten blockiert werden, berichtet The Post weiter.
Für jede Website werde zuerst ein richterlicher Sperrbeschluss eingeholt, den die Provider dann umsetzen müssten. Als Erster sei der schwedische BitTorrent-Tracker The Pirate Bay betroffen. "Ähnliche Websites sollen folgen", so die Irma. Pirate Bay, eines der weltgrößten Angebote für Filesharer, stellt selbst keine Inhalte zum Tausch bereit, sondern liefert nur Informationen zu vorhandenen Inhalten im .torrent-Format. Vier Männer, die Pirate Bay mitbetreiben, stehen derzeit in Stockholm vor Gericht.
Eircom hatte Ende Januar 2009 vor Gericht einer Einigung mit den vier weltgrößten Plattenfirmen zustimmen müssen, die vorsieht, die sogenannte "Three-Strikes-Policy" gegen Filesharer zu praktizieren. Nutzer, die sich am illegalen Filesharing beteiligen, müssen damit rechnen, nach wiederholten Verwarnungen den Internetzugang zu verlieren. Die Vereinbarung sieht zudem vor, dass die Plattenfirmen dem Internetprovider Informationen darüber liefern, welche IP-Adressen zum illegalen Dateitausch benutzt werden.
Quelle : www.golem.de
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Im Filesharing-Verfahren gegen Joel Tenenbaum ist die für eine Live-Übertragung im Internet vorgesehene Anhörung vor einem US-Gericht erneut abgesagt und verschoben worden. Die eigentlich für den 24. Februar angesetzte Anhörung soll nun am 30. April stattfinden. Bis dahin haben die Prozessbeteiligten nun noch Zeit, offenbar bestehende Unklarheiten auszuräumen.
Gegen die von Richterin Nancy Gertner genehmigte Internet-Übertragung hatten die Anwälte des klagenden Musiklabels Sony und des US-Musikindustrieverbands RIAA vor einer Berufungskammer Beschwerde eingelegt. Auf Anordnung des Berufungsgerichts sollte Gertner die Anhörung ohne Übertragung durchführen oder bis zu einer Entscheidung in der Sache vertagen.
Bis zum neuen Termin soll die Beweisaufnahme für die Klage weitergehen, für die Gegenklage Tenenbaums wird sie dagegen unterbrochen. Der Beklagte soll nun bis zum 9. März einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens aus verfassungsrechtlichen Gründen vorlegen. Tenenbaums Verteidigung – Harvard-Professor Charles Nesson und ein Team seiner Studenten – argumentiert, die im US-Copyright vorgesehenen Strafen von bis zu 150.000 US-Dollar pro Verstoß seien in diesem Fall unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig.
Ende April dürfte auch die Berufungskammer zu einer Entscheidung über die Live-Übertragung gekommen sein. In diesem Zusammenhang sorgt eine inzwischen in die Diskussion eingebrachte frühere Entscheidung des Richterrats des zuständigen Gerichtsbezirks für Verwirrung, in der die Übertragung aus Gerichtssälen der Bundesgerichte von Massachusetts untersagt worden sei. Das könnte Gertner bei ihrer Zulassung übersehen haben.
Die direkten Auswirkungen auf das Verfahren seien aber noch unklar, sagte eine der Mitstreiterinnen aus Nessons Team gegenüber heise online. "Da sind gerade eine Menge Bälle in der Luft." Dazu gehören unter anderem der Antrag der Verteidigung, RIAA-Chefankläger Matthew Oppenheim vorzuladen, was die Kläger verhindern wollen. Darüber hinaus hat sich erneut das US-Justizministerium eingeschaltet und mehr Zeit gefordert, um über eine mögliche Stellungnahme für die RIAA zu entscheiden.
Beobachter wie der New Yorker Anwalt Ray Beckerman warnen unterdessen vor möglichen Auswirkungen der Personalpolitik des neuen US-Präsidenten Barack Obama. Ehemalige RIAA-Anwälte sind für hochrangige Posten im US-Justizministerium nominiert. Thomas Perrelli soll stellvertretender Justizminister werden. Sein Kollege Donald Verrilli, der einschlägige Erfahrungen im Grokster-Prozess und im Verfahren gegen Jammie Thomas gesammelt hat, soll ebenfalls ins Department of Justice wechseln.
Quelle : www.heise.de
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Im Prozess gegen die Betreiber des BitTorrent-Verzeichnisses "The Pirate Bay" hat die Staatsanwaltschaft am heutigen Montag in Stockholm Haftstrafen von jeweils einem Jahr für die vier Angeklagten gefordert. Einem dpa-Bericht zufolge begründete die Staatsanwaltschaft ihre Forderung damit, dass sich Fredrik Neij, Gottfrid Svartholm Warg, Peter Sunde Kolmisoppi und Carl Lundström mit ihrer Plattform zum Herunterladen von Raubkopien systematisch bereichert und dabei Urheberrechte verletzt hätten.
Die vier Schweden machen in dem seit zwei Wochen laufenden Verfahren hingegen geltend, dass Pirate Bay lediglich eine technische Plattform sei, um Computer miteinander zu verbinden. Man könne nicht dafür verantwortlich gemacht werden, was die Anwender untereinander austauschen. Einen Erfolg konnten die Pirate-Bay-Betreiber in der ersten Prozesswoche verbuchen, als Staatsanwalt Håkan Roswall seinen schwerwiegendsten Vorwurf fallen lassen musste.
Warf Roswall den Angeklagten zunächst eine Mittäterschaft bei der "Vervielfältigung" urheberrechtlich geschützten Materials vor, wurde die Klageschrift dahingehend geändert, dass schließlich nur noch der Vorwurf einer Komplizenschaft bei der "Bereitstellung" von Raubkopien im Raum stand. Roswall konnte nicht belegen, dass seine als Beweismaterial gesammelten Beispiel-Downloads durch den Pirate-Bay-Tracker ermöglicht wurden.
Quelle : www.heise.de
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Freispruch oder ein Jahr Haft und zehn Millionen Euro Schadenersatz für Raubkopien aus dem Internet: Mit den Plädoyers der Verteidiger von vier Verantwortlichen für das schwedische BitTorrent-Verzeichnis "The Pirate Bay" sind heute in Stockholm die Verhandlungen in dem international beachteten Prozess um die Verletzung von Urheberrechten im Internet zu Ende gegangen. Der Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest. Laut Medienberichten könnten der Richter und die drei Schöffen für die Urteilsfindung Wochen brauchen.
Die Anwälte der Angeklagten Fredrik Neij (30), Gottfrid Svartholm (24), Peter Sunde (30) und Carl Lundström (48) machten geltend, dass Pirate Bay als Plattform zum Austausch von Computer-Inhalten nichts mit der Verletzung von Urheberrechten zu tun habe. Die Verantwortung dafür treffe die Millionen Anwender von Pirate Bay.
Die Unterhaltungsindustrie sieht das Raubkopieren über Torrent-Tracker wie Pirate Bay als wichtigste Ursache für ihre Umsatz- und Gewinneinbußen in den vergangenen Jahren. Sie verlangt als Nebenkläger Schadenersatz über umgerechnet zehn Millionen Euro von den vier Schweden. Die Staatsanwaltschaft hatte gestern Haftstrafen von jeweils einem Jahr gefordert.
Quelle : www.heise.de
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The Pirate Bay Portal offline, Tracker online
Aus rein technischen Gründen ist die Webseite von The Pirate Bay offline, die Tracker laufen derweil ununterbrochen weiter.
Gestern Abend kam es bereits zu den ersten Problemen bei der Benutzung der Webseite. Diese wurde langsamer und langsamer, seit einigen Stunden ist sie komplett offline.
Einige Leute glaubten zunächst an DDoS-Angriffe, dies scheint sich aber nicht zu bewahrheiten. In jedem Fall hat der Ausfall im Gegensatz zu manchen Gerüchten nichts mit dem laufenden Gerichtsverfahren zu tun. Nach Informationen von TorrentFreak waren die ersten Versuche das Problem zu fixen nicht von Erfolg gekrönt. Offenbar bedarf es der fachkundigen Hilfe durch einen der Administratoren vor Ort. Diese sind allerdings derzeit im Gerichtssaal unabkömmlich. Und da der Aufenthaltsort der Hardware unbekannt ist, kann folglich niemand sagen, ob einer der Techniker wegen der Strecke im Verlauf eines Abends dort hinfahren könnte.
Es scheint also, TPB wird noch ein wenig offline bleiben. Davon abgesehen nimmt das Verfahren unbeeindruckt seinen Lauf ...
Quelle: http://www.gulli.com/
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Derzeit (seit ca. drei Stunden schon) sind sie wieder da ???
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momentan gehts bei mir nicht, vor 1h oder so aber problemlos.
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??? versteh ich nicht, alles gut ???
Hast wohl noch kein Piraten T-Shirt gekauft ;D
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hmm, es scheint zu gehen, aber dauert halt ziemlich lange.
vllt war ich einfach zu ungeduldig :)
Hast wohl noch kein Piraten T-Shirt gekauft ;D
hab mal überlegt, aber da ich ja keine langen haare XOR langen bart habe, passt das wohl nicht :D
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Trotz der Ankündigung der RIAA, man werde zukünftig keine Verfahren mehr gegen einfache Filesharer anstrengen, scheint sich die Lage nun doch anders darzustellen.
Großspurig verkündete die Recording Industry Association of America (RIAA) vor einiger Zeit, dass man in Zukunft nicht mehr gegen einfache Filesharer vorgehen wolle. Existenzvernichtende Schadensersatzklagen sollten damit eigentlich der Vergangenheit angehören.
Die RIAA wäre jedoch nicht zu dem geworden, was sie ist, hätte man nicht stets viel Interpretationsspielraum in die eigenen Aussagen gelegt. Bereits kurze Zeit nachdem man erklärt hatte, man würde keine gewöhnlichen Filesharer mehr verklagen, berichtete der bekannte us-amerikanische Verteidiger Ray Beckermann etwas völlig Gegensätzliches. Die RIAA hatte trotz ihrer Ankündigung, keine weiteren Verfahren einzuleiten, kurz nach der Jahreswende Neue angestrebt. Ihre damalige Entschuldigung war schlicht. Man hätte keine Gelegenheit gehabt, diese Klagen zu unterbinden, da die entsprechenden Vorgänge bereits vor der Ankündigung ins Laufen geraten seien. Eine bereits damals fadenscheinige Aussage, hätte man doch schlicht und ergreifend von der Einreichung der Klage absehen müssen.
Wie Beckermann aktuell in seinem Blog berichtet, scheint sich das Lügengerüst der RIAA um eine neue Etage zu erweitern. Während man kurz nach der Jahreswende noch hätte glauben können - mit viel Naivität - dass es schlicht nicht mehr aufzuhalten war, scheint das aktuelle Ereignis dies zu widerlegen. Beckermann berichtet von einer Klage der RIAA, welche am 4. März, also über 2 Monate nach deren so positiv aufgenommenen Ankündigung, eingereicht worden war.
Besonders interessant dürfte eine Äußerung der RIAA zu diesem Ereignis sein. Auf diese wartet Beckermann noch.
Quelle : www.gulli.com
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Vergangenen Mittwoch trafen sich die beiden Parteien isoHunt und CRIA vor Gericht, um die Frage zu klären, ob eine Torrent-Suchmaschine Copyrights verletze. Mit diesem Prozess will isoHunt einer Klage der CRIA zuvorkommen, um etwaige Kosten möglichst niedrig zu halten und eine grundsätzliche Feststellung zu erreichen.
Im Mai 2008 erhielt die Torrent-Suchmaschine isoHunt eine Aufforderung der CRIA (Canadian Recording Industry Association), ihre Seite vom Netz zu nehmen. Man verletze damit das Urheberrecht. Kurze Zeit später im Juli wurde der QuebeckTracker nach einer Klage der CRIA, sowie 30 weiterer Firmen und Verbände, geschlossen. Um einer ähnlich hohen Summe wie den damals angedachten 200.000 Dollars Strafe und dem gleichen Schicksal zu entgehen, entschloss sich isoHunt im September zum Gegenangriff.
Gary Fung strebte also einen Prozess an (PDF), der die Grundsatzfrage klären soll, ob eine Suchmaschine wie isoHunt oder auch die Schwesternseiten Torrentbox und Podtropolis, illegal seien. Letztlich verteile oder hoste man dort keinerlei Torrents oder gar Files, sondern indexiert selbige nur von anderen Seiten. isoHunt macht also letztlich exakt das gleiche, wie Google oder jede andere Suchmaschine. Um die Absurdität der Forderung der CRIA zu demonstrieren, zeigte man dem Richter eine entsprechende Google-Suche nach Torrent-Files für Coldplay-Alben. Bei dieser speziellen und dennoch eigentlich ganz normalen Suchform ist es möglich, nach speziellen Filetypen zu suchen. Das Ergebnis war wie zu erwarten eine umfangreiche Auflistung verschiedenster Angebote, die der Branchenriese Google fein säuberlich auflistet.
Mit diesen eindeutigen Tatsachen konfrontiert sah sich der Richter nicht zu einem Urteil befähigt und forderte weitere umfangreiche Untersuchungen an. Würde man hier nun voreilig von einer Copyright-Verletzung sprechen, dann hätte dies weitreichende Konsequenzen, die auch andere Suchmaschinenbetreiber ins Visier der Copyright-Vertreter brächten.
Ansonsten müßte man dann konsequenterweise selbige Klagen gegen jegliche Suchmaschinen führen, sowie Forderungen von der Entfernung der Inhalte, bis hin zu Schadensersatzansprüchen.
Quelle : www.gulli.com
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Studie: Angeblich wieder mehr illegale Musik-Downloads im Internet
(pk) In Deutschland ist die Zahl der illegalen Musik-Downloads angeblich wieder leicht angestiegen. Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" zitiert in seiner kommenden Ausgabe aus einer bisher unveröffentlichten Brenner-Studie des Bundesverbands Musikindustrie, wonach im vergangenen Jahr 316 Millionen Titel unrechtmäßig geladen wurden. 2007 waren es vier Millionen Songs weniger.
"Viele Staatsanwaltschaften haben eine Bagatellgrenze eingeführt und ein völlig falsches Zeichen gesetzt. Wer eine CD im Laden klaut, wird bestraft, wer 100 Musikalben herunterlädt, kommt ungeschoren davon", kritisierte Dieter Gorny, der Vorsitzender des Verbands ist. Nur sehr langsam steige die Zahl der im Netz verkauften Titel - ein Viertel der Musik-Downloads im vergangenen Jahr war legal. "Mit der Einführung der Privatkopie in den sechziger Jahren wird der Gesetzgeber wohl kaum gemeint haben, dass 40 Jahre später auf organisierten Partys ganze Festplatten mit Tausenden Musikdateien getauscht werden", sagte Gorny.
Die CD und DVD hat als Datenträger nach Angaben des "Spiegel" fast ausgedient: 26 Milliarden Musikdateien landeten im letzten Jahr direkt auf Festplatten, MP3-Spielern und Handys, rund 30 Prozent mehr als noch im Jahr zuvor.
Quelle: http://satundkabel.magnus.de
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Nachdem die illegalen Downloadzahlen von Songs 2008 wieder leicht angestiegen sind, droht der Bundesverband Musikindustrie eine Wiederaufnahme der Klagewelle vor allem auf zivilrechtlichem Weg an. "Wir werden wieder mehr klagen", sagte der Geschäftsführer der Labelvereinigung, Stefan Michalk, am gestrigen Mittwochabend bei einem Pressegespräch in Berlin. Größere Fälle illegaler Filesharing-Aktivitäten würden dabei strafrechtlich, Urheberrechtsverstöße mittleren und kleineren Ausmaßes zivilrechtlich verfolgt. Bisher habe die Musikindustrie auf letzterem Weg erst eine Handvoll Verfahren durchgeführt, um den neuen Auskunftsanspruch gegen Internetprovider zu testen. "Das funktioniert", betonte Michalk, sodass Unterlassungs- und Schadensersatzklagen möglich seien.
Die Jahreszahlen, die der Verband am heutigen Donnerstag vorlegt, können sowohl Optimisten als auch Pessimisten Nahrung geben. Insgesamt ging der Umsatz mit Musikprodukten 2008 wieder etwas stärker zurück als 2007, nämlich um 4,7 Prozent auf 1,575 Milliarden Euro. Die Einnahmen mit digitalen Downloads schnellten um 34 Prozent nach oben, der Verkauf von "Bundles" in Form mehrerer Musikstücke oder ganzer Alben gar um 50 Prozent. Der Anteil des Digitalmarktes am Gesamtkuchen ist mit insgesamt 44 Millionen verkauften Titeln aber noch recht gering. Noch nicht eingerechnet in diesen Sektor sind beispielsweise die als "neue Erlösquellen" gehandelten und bislang schwer zahlenmäßig zu fassenden Lizenzierungen an Online-Portale wie YouTube oder MySpace sowie an die Hersteller von Computerspielen wie Guitar Hero sowie der Mobilmarkt.
Nach der Ankündigung von Massenklagen Anfang 2007 waren die im Rahmen der "Brennerstudie" ermittelten illegalen Downloads von Titeln im gleichen Jahr um fast die Hälfte auf 312 Millionen Songs hierzulande gesunken. Im vergangenen Jahr lag diese Zahl bei 316 Millionen. Die erneute leichte Zunahme bezeichnete Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Musikindustrie-Lobbyverbands, zwar zuversichtlich als "kleinen Pickel", der auch noch "clearasiliert" werde. Dennoch forderte er verstärkte Bemühungen der Politik und der von ihm ausgemachten "Allianz" der gesamten Kreativindustrie, ein "qualitativ geschäftsfähiges Netz" zu schaffen.
In diesem Sinn begrüßte Gorny das Vorhaben des Buchhandels, mit der verstärkten Einführung von E-Books parallel ganz selbstverständlich auch auf den Klageweg zu setzen. Der Musikindustrie bleibe nichts anderes übrig, als ebenfalls wieder vermehrt vor die Gerichte zu ziehen, solange die Diskussion über das Aufsetzen eines Systems einer "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverletzungen mit Warnhinweisen und Internetsperren hierzulande in eine Sackgasse geraten sei. Neue Anstöße für diese Debatte erhofft sich Gorny, wenn das entsprechende französische Modell erst einmal als Vorbild für ganz Europa leuchte.
Als Stärke des deutschen Marktes sieht der Verband, dass die Verkäufe von CDs und DVDs nach wie vor mit 81 Prozent den Löwenanteil des Umsatzes ausmachen. Hier habe es seit fünf Jahren keine wesentliche Änderung gegeben, sodass sich Deutschland von den wesentlich höheren Einbußen etwa von 19 Prozent 2008 in den USA hätte abkoppeln können. Um in der Gesellschaft für den Wert der Rechte an immateriellen Gütern zu werben und der "Internetpiraterie" von Anfang an entgegenzuwirken, hat sich die Musikindustrie die Kampagne "Play Fair" ausgedacht. Bei dem Gemeinschaftsprojekt mit der Hochschule für Musik und Theater Hannover sowie dem Verband Deutscher Schulmusiker geht es um die Sensibilisierung von Musiklehrern für dieses Thema. Die Aktion soll parallel laufen zu den "Schul-Touren" der Musikindustrie, die sich direkt an Schüler richten.
Quelle : www.heise.de
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Bis zum Urteil gegen die schwedischen Betreiber vom BitTorrent-Tracker und Portal The Pirate Bay vergeht noch knapp ein Monat. Im Verlauf eines Interviews zeigte sich deren Sprecher Peter Sunde noch immer sehr zuversichtlich.
Das endgültige Urteil darf für den 17. April erwartet werden. TPB-Sprecher brokep aka Peter Sunde äußerte sich im Verlauf eines Interviews von TorrentFreak sehr selbstsicher. Er prognostiziert noch immer einen wahrhaft heldenhaften Sieg vor Gericht und dann schränkt er seine Erwartungen doch noch etwas ein. "Andererseits, man weiß nie. Wir erwarten einen Sieg - aber wir sind für den Worst Case vorbereitet, damit uns das nicht umwirft, sollten wir verlieren." Höchstwahrscheinlich wird man für den schlimmsten Fall einen Umzug der Server zum Beispiel ins östliche Europa vorbereitet haben.
"Wenn man TPB künftig nicht benutzt - dann nur deswegen, weil es neue Technologien gibt, die uns überflüssig gemacht haben", brokep weiter. Er geht davon aus, die Technologie wird sich entwickeln, BitTorrent wird aber noch für eine Weile relevant bleiben. Er spricht auch von den Problemen, Spammer und Firmen, die IP-Adressen mitschneiden daran zu hindern, solange sie sich bei dezentralen Trackern einklinken. Das Grundkonzept von BitTorrent bleibt in dieser oder in einer leicht veränderten Variante noch länger erhalten, so Peter Sunde weiter. Leider ist es bei TPB zum Thema anonymes Filesharing sehr still geworden. Die Umsetzung ist offensichtlich komplizierter als anfangs gedacht. Wem die Auswahl an Dateien bei I2P nicht ausreicht, vielleicht bringt das Projekt Anomos in wenigen Wochen die nötige Sicherheit für alle Filesharer. Noch ist deren Dienst nicht online. Ende Februar wurde aber bereits ein eigener Tracker aufgesetzt, der von den Machern derzeit mit Tests überzogen wird.
Am letzten Tag der Verhandlung zeigten die Admins von TPB im Gerichtssaal einen selbst gemachten Film, der die genaue Funktionsweise von BitTorrent erläutern sollte. Es bleibt abzuwarten, ob man das Gericht davon überzeugen konnte, dass es sich dabei nicht nur um Diebstahl und Bereicherung an den Pfründen der Industrie geht. Die Rechteinhaber hätten es zumindest sehr gerne genau so dargestellt.
Wie auch immer: In knapp vier Wochen wissen wir mehr ...
Quelle : www.gulli.com
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Die Betreiber der in Kanada ansässigen Torrent-Suchmaschine isoHunt ziehen vor das oberste Gericht der kanadischen Provinz British Columbia. In dem Verfahren, an dem auch der kanadische Verband der Musikindustrie CRIA beteiligt ist, will sich isoHunt Web Technologies Inc. den legalen Umgang mit urheberrechtlich geschützter Musik bestätigen lassen und gleichzeitig klären, ob das Unternehmen als Betreiber einer Suchmaschine für die gelisteten Inhalte überhaupt verantwortlich zu machen ist.
Bereits im September 2008 hatte Gary Fung, Präsident der isoHunt Inc. eine entsprechende Petition an den Supreme Court of British Columbia gerichtet. Neben isoHunt.com betreibt das Unternehmen die Seiten torrentbox.com und podtropolis.com. Im Rahmen der nun stattfindenden ersten Anhörung verglich isoHunt-Anwalt Arthur Grant den Dienst mit herkömmlichen Suchmaschinen und führte vor, dass auch Google und Yahoo! auf urheberrechtlich geschützte Inhalte verweisen: "isoHunt ist eine Suchmaschine und funktioniert nicht anders als Google", so die Kernaussage.
In der weiteren Argumentation verweist isoHunt auf das Betamax-Urteil von 1984: Damals konnten sich Hersteller von Videorecordern gegen die US-Filmindustrie behaupten, die sie für mit den Aufzeichnungsgeräten angefertigte Raubkopien zur Verantwortung ziehen wollte. IsoHunt hat nach eigenen Angaben über 20 Millionen regelmäßige Nutzer und verweist auf mehr als 44 Millionen BitTorrent-Dateien. Die klare Trennung von Techniken zum Verbreiten von Inhalten und der Art der verbreiteten Inhalte fordern auch die Anwälte im Pirate-Bay-Verfahren ein. Das Urteil im Fall der wohl größten Torrent-Suchmaschine wird Mitte April erwartet.
Quelle : www.heise.de
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Die US-Regierung hat im Filesharing-Verfahren gegen Joel Tenenbaum den Argumenten der Verteidigung widersprochen. In einer umfangreichen schriftlichen Stellungnahme (PDF-Datei) verteidigt das US-Justizministerium die Verfassungsmäßigkeit des in Copyright-Fällen gesetzlich festgelegten Schadensersatzes. In dem Verfahren gegen Tenenbaum, dem Urheberrechtsverletzung durch die unberechtigte Verteilung geschützter Musikwerke über ein Filesharing-Netzwerk vorgeworfen wird, hatte die Verteidigung angesichts des drohenden, im Vergleich zum Straßenpreis von 99 US-Cent pro Musikstück hohen Schadensersatzes die Frage der Verfassungsmäßigkeit aufgeworfen.
Bei Urheberrechtsverstößen hat ein Rechteinhaber laut US-Copyright Anspruch auf Schadensersatz entweder in Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens zuzüglich der eventuell aus dem Verstoß geschöpften Profite. Da sich das nicht immer berechnen lässt, ist als Alternative ein gesetzlicher Rahmen vorgegeben, der zwischen 750 und 30.000 US-Dollar pro Verstoß vorsieht; im Falle einer vorsätzlichen Verletzung bis zu 150.000 US-Dollar. In Tenenbaums Fall geht es um sieben Songs – im schlimmsten Fall könnten also Forderungen in Höhe von über 1 Million Dollar auf ihn zukommen.
An diesem Punkt argumentiert Tenenbaum, der inzwischen von Harvard-Professor Charles Nesson und einem Team seiner Studenten verteidigt wird, dass die Höhe des möglichen Schadensersatzes unverhältnismäßig sei und wirft die Frage auf, ob das mit der Verfassung und der Prozessordnung zu vereinbaren sei. Das Missverhältnis zwischen dem tatsächlich entstandenen Schaden und dem gesetzlich möglichen Schadensersatz sei in diesem Fall so groß, dass der zivilrechtliche Rahmen verlassen werde und der Schadenersatz einer strafrechtlichen Ahndung gleichkäme. Das Urheberrecht verlagere also eine im Grunde strafrechtliche Angelegenheit in ein Zivilverfahren und verstoße damit gegen die in der Verfassung verankerte Gewaltenteilung.
Diesen Argumenten widerspricht die US-Regierung in ihrer Eingabe, ohne die Frage nach der Verhältnismäßigkeit ganz zurückzuweisen. Das Justizministerium hält verfassungsrechtliche Aspekte aber für die Entscheidung des Falles selbst nicht für relevant. Die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit von Schadensersatz könne erst nach einem Schuldspruch gestellt werden, wenn eine Summe fest stehe. Zudem widerspricht die Regierung der Annahme, der gesetzliche Rahmen zur Bestimmung des Schadensersatzes gelte nur für kommerzielle Urheberrechtsverletzungen.
Auch könne bei dem Rahmen nicht von exzessiven Summen gesprochen werden, da die Rechtsprechung in dieser Hinsicht eindeutig sei: Es gehe dem Gesetz nicht um das Verhältnis von tatsächlichem Schaden und Schadenersatz, vielmehr werde die Summe durch die klar vorgegebenen und vom Gesetzgeber in der Vergangenheit wiederholt angepassten Grenzen determiniert. Als Präzedenzfall führt die Regierung dazu ein Verfahren aus dem Jahre 1911 an, in dem einer Eisenbahngesellschaft für einen Schaden von 66 US-Cent eine Wiedergutmachung von 75 US-Dollar zugesprochen worden war, was innerhalb des damals gültigen Rahmens von 50 bis 300 US-Dollar lag und damit nach Meinung des Gerichts nicht gegen den Fairness-Grundsatz der Verfassung verstieß.
Dabei geht die US-Regierung nicht auf Argumente ein, die zuvor von der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) vorgebracht worden waren. Für die EFF wies Rechtsanwalt Ray Beckerman auf relevante Rechtsprechung und Argumente hin. Laut Eingabe der FSF (PDF-Datei) sind den Gerichten in mindestens zwei Fällen Zweifel gekommen, dass überhöhter Schadensersatz verfahrensrechtliche Konsequenzen haben könne.
Die US-Regierung spricht Fragen geltenden Rechts an und verteidigt die Verfassungskonformität des Urheberrechts, vermeidet aber eine direkte Stellungnahme in der Sache Tenenbaum. Dennoch tritt die Regierung Barack Obamas mit dieser Stellungnahme in die Fußstapfen der Vorgänger-Administration. Unter George Bush hatte das Justizministerium im inzwischen geplatzten und zur Neuauflage anstehenden Filesharing-Verfahren gegen Jammie Thomas für den US-Verband RIAA Partei ergriffen. Zuletzt hatte Obama hohe Posten im Justizministerium mit ehemaligen RIAA-Anwälten besetzt.
Im Fall Tenenbaum sorgt auch die Verteidigung immer wieder für bunte Schlagzeilen. Unter anderem musste sich Nessons Team wegen prozeduraler Fehlleistungen einen Rüffel von der Vorsitzenden Richterin gefallen lassen. Der Wunsch der Verteidigung, eine Anhörung live ins Internet zu übertragen, hat die Anwälte in den vergangenen Wochen beschäftigt und eine Vertagung bewirkt. Der Professor selbst hatte sich in einer ungewöhnlichen Eingabe bei Richterin Gertner entschuldigt, einen Antrag nicht rechtzeitig zurückgezogen zu haben. Auch freundlich gesinnte Beobachter vom Fach sind sich inzwischen nicht mehr sicher, ob Nesson hier eine ausgefeilte Strategie fährt oder einfach heilloses Durcheinander herrscht. Inzwischen wird die Verteidigung auch von einem erfahrenen Bostoner Prozessanwalt unterstützt.
Quelle : www.heise.de
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Der US-amerikanische Telekommunikationskonzern AT&T hat angekündigt, die Musikindustrie im Kampf gegen "Raubkopierer" zu unterstützen. Dazu will man Musikpiraten im Verdachtsfall kontaktieren.
So erklärte der Senior Executive Vice President für Rechtsangelegenheiten, Jim Ciccioni, dass man damit begonnen hat, Internetnutzer zu informieren, wenn sie von der RIAA verdächtigt werden, Musik aus illegalen Quellen bezogen zu haben. Die RIAA hatte im letzten Jahr angekündigt, auf massenhafte Abmahnungen zu verzichten und stattdessen mit den Providern zusammenzuarbeiten.
Noch handelt es sich dabei um einen Probelauf. Man will herausfinden, wie die Kunden auf die Benachrichtigung reagieren. So klärt man die "Musikpiraten" auf, welche Konsequenzen ihr Handeln haben könnte. Ob ihnen auch die Sperrung des Anschlusses angedroht wird, ist nicht bekannt.
In Irland setzt die Musikindustrie inzwischen auf ein ähnliches Vorgehen. So werden Filesharer bei einem Verstoß gegen das Urheberrecht darüber informiert. Wurde man drei Mal verwarnt, sperrt der Provider Eircom den Internetanschluss.
Quelle : http://winfuture.de
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Jim Keyzer, IT-Forensik-Spezialist bei der Stockholmer Polizei und maßgeblich an den Untersuchungen gegen The Pirate Bay (TPB) beteiligt, wurde offenbar zum Ziel eines Hackerangriffs - oder genauer gesagt war das direkte Ziel seine Freundin.
Offenbar wurde der Hotmail-Account von Keyzers Freundin gehackt und daraus eine Reihe persönlicher Dokumente und auch Passwörter Keyzers entwendet. Diese wurden daraufhin per Bittorrent verbreitet.
Der Torrent, der unter anderem auch Details über einen kürzlich von Keyzer getätigten Hauskauf enthält trägt den brisanten Titel "Where did the money come from?" Dabei handelt es sich um eine Anspielung auf Keyzers kurzfristige Tätigkeit für Warner Brothers noch während des Prozess gegen TPB. Belege dafür, dass zwischen dem Hauskauf und Keyzers zugegebenermaßen sehr fragwürdigen Tätigkeit für die Content-Industrie bestehen, gibt es allerdings keine.
Trotzdem dürfte Keyzer die ganze Angelegenheit sehr peinlich sein. Er forderte allerdings nicht, den Torrent zu entfernen - das zeigt, dass er während seiner Tätigkeit zumindest etwas über das Internet gelernt hat, wäre doch das Entfernen eines einmal eingestellten Torrents, der bereits verbreitet wurde, zwecklos. Keyzer kontaktierte allerdings das Team von TPB, um sich darüber zu beschweren, dass seine Freundin aufgrund seiner Rolle im Prozess ihren Mailaccount gehackt bekam.
Wahrscheinlich handelt es sich bei dem Angreifer um einen Fan von TPB, der dem Team so seine Solidarität demonstrieren will.
Quelle : www.gulli.com
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Ende Dezember hatte der Verband der US-amerikanischen Musikindustrie RIAA seinen Strategiewechsel im Kampf gegen die Verbreitung illegaler Kopien im Internet bekannt gegeben: Zukünftig wolle man auf Massenklagen verzichten und stattdessen enger mit den Providern zusammenarbeiten. Musikpiraten sollten zukünftig nach einem abgestuften Plan zunächst abgemahnt werden. Im zweiten Schritt sollte ihre Bandbreite gedrosselt und schließlich ihr Internetzugang komplett gesperrt werden.
Inzwischen sind zahlreiche Berichte aufgetaucht, nach denen die RIAA zu den Providern bereits Kontakt aufgenommen hat und einige den Musikverband bereits tatkräftig unterstützen. Derweil versuchen Unternehmenssprecher der Provider, die Zusammenarbeit mit der RIAA herunterzuspielen.
So berichtet das US-Magazin PC-World, dass der US-Provider Cox Communications mit der Musikindustrie zusammenarbeitet und Warnschreiben der RIAA an Cox-Kunden weiterleite, die nach deren Ansicht Urheberrechte verletzen. Cox arbeitet nach Auskunft eines Sprechers bereits seit Inkraftreten des Digital Millenium Copyright Act DMCA vor zehn Jahren mit der Musikindustrie zusammen und hat seitdem Hunderttausende von Warnungen an seine Kunden verschickt. Bislang hätten sich aber "weniger als ein Promille" der Kunden als renitent gezeigt, sodass ihr Zugang von Cox gesperrt wurde, versuchte ein Sprecher des Unternehmens Kritik an der Vorgehensweise zu beschwichtigen.
Comcast gab gegenüber dem Magazin bekannt, dass man – wie andere Provider auch – bereits seit Jahren mit der Musikindustrie zusammenarbeite und Warnungen der RIAA an Kunden weiterleite. Ein Sprecher betonte jedoch, dass Comcast sich im Unterschied zu Cox auch zukünftig nicht an den geplanten Zugangssprerren beteiligen werde.
Ins gleiche Horn stieß ein Sprecher des US-Providers AT&T, der einen Bericht von CNET relativierte, nach dem der Konzern in Warn-Mails harte Konsequenzen gegenüber seinen Kunden androhe, die über ihren Anschluss urheberrechtlich geschützte Musik illegal verbreitet hätten. AT&T-Executive Manager Jim Cicconi erklärte auf dem Leadership Music Digital Summit, dass man nicht mit der RIAA zusammenarbeite. Man teste lediglich, zukünftig Warnungen gegenüber Urheberrechtsverletzungen an betroffene Kunden weiterzuleiten. Es werde seitens AT&T aber keinerlei Sanktionen geben, wenn Kunden die Warnungen in den Wind schlugen, betonte Cicconi. Es stehe es den Rechteinhabern frei, gegen die Urheberrechtsverletzer gerichtlich vorzugehen. Cicconi erklärte, bislang sei man von der RIAA nicht dazu aufgefordert worden, einem Kunden seinen Zugang zu sperren und man werde auch in Zukunft solchen Forderungen nicht nachkommen, sollten sie an AT&T herangetragen werden.
Quelle : www.heise.de
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Nach den jüngsten Entwicklungen bei The Pirate Bay scheint man in einen richtigen Ideenrausch verfallen zu sein, welcher erneut zu einem Feature führt, welches BitTorrent noch populärer machen soll.
Ein neues Feature auf The Pirate Bay dürfte sich für einige Nutzer der Social-Network-Community Facebook zu einem wahren Prachtstück entwickeln.
Mit einem einzigen Klick können Nutzer von Facebook nämlich ab sofort ihre bevorzugten Torrents ihrem Profil hinzufügen, und somit auch mit Freunden teilen. Eine Funktion, die BitTorrent sicherlich noch populärer macht, falls man es nicht bereits kennt. Während sich die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) wenig begeistert von dem neuen Feature zeigt, verweigerte Facebook bislang jeden Kommentar.
Gegenüber 20minuten.ch, einem Nachrichtenportal aus der Schweiz, äußerte sich ein Sprecher der IFPI kritisch. Das Anbieten von Links zu Torrent-Files, welche zu urheberrechtlich geschütztem Material führen, sei in der Schweiz illegal und somit strafbar. Dies ändert jedoch bislang nichts an der Tatsache, dass die Funktion nach wie vor aktiv ist und vermutlich auch bereits zahlreich genutzt wird. Immer häufiger werden solche Communitys genutzt, um Dateien zu tauschen. Dabei wird häufig auf Torrents oder auf One-Click-Hoster verlinkt. Verständlicherweise sehen diverse Anti-Piraterie-Organisationen darin eine neue Gefahr. Peter Sunde von The Pirate Bay zeigt sich indes unbeeindruckt über die bisherigen Äußerungen der IFPI sowie dem Schweigen von Facebook. Bislang seien keine Beschwerden eingegangen, erklärte er: "Soweit ich weiß, hat sich bisher kein Rechteinhaber bei uns beschwert."
Ein Nachtrag zu dieser Aussage mag zum Schmunzeln anregen, als Sunde erklärt, dass eingehende Beschwerden sowieso unverzüglich gelöscht werden. Auf die Frage, ob man bei Facebook angefragt hatte, ob man dieses Feature implementieren darf, sagte Sunde, dass man keine Notwendigkeit gesehen hatte, nachzufragen. "Sie überwachen ihr Portal jeden Tag - sie müssten es also schon lange bemerkt haben."
Quelle : www.gulli.com
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Meinen Kumpel haben sie mit torrent zu packen bekommen. Der hat irgenteinen Schlagermüll runtergeladen und sich einen Heimtelefonierer beim Entpacken auf die Platte gebastelt. XP sei Dank ist das ja kein Problem. 500€ hat ihm der Staatsanwalt dafür berechnet, denn er hat ja weiterverteilt übers torrent Netzwerk :o
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Der hat irgenteinen Schlagermüll runtergeladen
Wer lädt sich auch son Sche+++ runter ?! ;D
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Genau DEN Kommentar hab ich ihm gegenüber auch gebracht und ihn mir hier bewusst verkniffen. Daher an DICH meinen DANK dafür ;D
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Immer gerne ;D
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Der Betroffene hätte, als Opfer seichten Schlager-Gehirn-Wegätz-Terrors, gleich auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren sollen ::)
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Jo...gute Idee :D ;D
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Der kommt gleich noch zu mir, ich reich das dann mal so weiter ;D
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Wird dann bestimmt ein lustiger Abend ;D ;)
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Der Verteidiger des Angeklagten Joel Tenenbaum, welcher von der Musikindustrie beschuldigt wird zahlreiche MP3s via Tauschbörse verbreitet zu haben, sorgt gegenwärtig mit einer aufregenden These für Wirbel.
Manch einer hat sich bereits gefragt, ob Professor Charles Nesson, welcher Rechtswissenschaften an der Harvard University unterrichtet, etwas verrückt ist.
Er selbst bestätigte ebenfalls bereits, dass "diese Fragen vielen Leuten im Kopf umhergeistert." In einem Gespräch mit ArsTechnica erklärte Nesson bereits, dass er den Fall des Studenten Joel Tenenbaum so nutzen möchte, dass dieser zu einer weitläufigen Diskussion über das Urheberrecht führt. Einige seiner jüngst in seinem Weblog veröffentlichten E-Mails gehen jedoch einen erheblichen Schritt weiter, als nur von einer angeregten Diskussion zu träumen. Dazu möchte er eine eigentlich unglaubliche These ins Feld führen, die schon allein beim Aussprechen für erheblichen Wirbel sorgen dürfte:
Nicht kommerzielles Tauschen von urheberrechtlich geschützten Dateien in P2P-Netzen unterliegt der "FairUse" Regelung und ist somit vollständig legal.
Diese Grundsatzidee muss man erst einmal eine Weile auf sich wirken lassen, ehe man begreift, welches Ausmaß eine solche Reglementierung haben könnte. Die "FairUse" Regelung ist ein Konstrukt, welches es in dieser Form nur im us-amerikanischen Urheberrecht gibt. Das im deutschen Urheberrecht hervortretende Recht auf eine Privatkopie lässt sich damit nicht wirklich vergleichen, obwohl es um ein ähnliches Prinzip geht. Eine faire und angemessene Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten für private Interessen, ohne wirtschaftlichen Hintergedanken. Glücklicherweise ist die "FairUse" Klausel der Legislative vollends zum Opfer gefallen, die Definierung der Regelung ist schwammig, nicht absolut eindeutig und mitunter auch Auslegungssache. Um zu erkennen, ob ein Fall von FairUse vorliegt, können vier elementare Prüffragen gestellt werden. Wenn diese beantwortet werden, kann man ableiten, ob es sich nach bisher vorherrschender Rechtsmeinung um "FairUse" im Sinne des Urheberrechts handelt. Die erste Frage lautet dabei, ob die neue Nutzung in verändernder Form stattfindet, ob ein Teil oder das gesamte Originalwerk genutzt wird, welchen Einfluss die neue Nutzung für das Original auf dem zukünftigen Markt haben wird und welcher Art das Originalwerk war.
Wenn man diesen Test auf das bekannte Filesharing-Prinzip anwendet, kann man zu einem positiven wie negativen Ergebnis gelangen, je nach Meinung. Die Frage der veränderten Form muss von beiden Seiten identisch beantwortet werden. Tauschbörsen erzeugen eine identische Kopie des Originals. Wenn es um die Frage geht, ob nur ein Teil oder alles genutzt wird, wird man auch zu dem Ergebnis gelangen, dass in der Regel das gesamte Werk bezogen wird. Bei der Frage der Markteinflüsse gehen die Meinungen selbstverständlich auseinander. Die einen bestreiten Verluste durch Tauschbörsen, während die Rechteinhaber dies als unabstreitbares Faktum ansehen.
Der letzte Fragepunkt stellt keine wirkliche Relevanz dar, da ein Großteil der getauschten Werke in digitaler Form vorliegen. Wenn es nach Professor Nesson geht, ist die Diskussion um Urheberrechte sowieso nicht ausreichend, da "FairUse" weit darüber hinausgeht. Seiner Meinung nach erfasst das Volk diese Regelung als Grundrecht, vielleicht sogar verfassungsmäßig reglementiert, wenngleich nicht exakt definiert. Die abschließende Analyse, ob dies zutrifft, müsse eine Jury treffen.
Schnell wird klar, welches Ziel Nesson anstrebt. Ein Spiel mit dem Feuer, welches beim geringsten Fehler zu einem Flächenbrand führen könnte, welcher von der Contentindustrie weiter geschürt werden kann. Ein Prozess, in welchem die Jury überzeugt wird, dass "FairUse" mehr bedeutet als nur Urheberrechte. Auf dieser These greifend könnte Nesson den weiteren Prozessverlauf aufbauen, wonach Joel Tenenbaum nicht kommerziell gehandelt hat und somit nach der "FairUse" Regelung. Die geforderten Schadensersatzsummen von 150.000 US-Dollar pro Song könnten aufgrund dieser These als unfair und übertrieben dargestellt werden, so dass Tenenbaum tatsächlich als Sieger aus dem Prozess hervorgeht und ein Grundsatzurteil gefällt wurde, welches die Contentindustrie ins Schwitzen bringen dürfte.
Befragt zu seiner Definition von Fairness erklärte Nesson: "Für mich ist das ein verständliches Prinzip, dass es okay ist, konkurrenzlose Produkte zu konsumieren und zu teilen, welche im Netz kostenlos zur Verfügung gestellt werden."
Bedauerlicherweise scheinen nicht einmal die anerkannten Experten, welche auch als Zeugen geladen werden sollen, von Nessons Ansatz überzeugt zu sein. Lawrence Lessig erklärte, dass er überrascht über den Prozessverlauf sei. Es würde sich alles dahin entwickeln, als ob Joel keine Rechtsverletzung begangen hätte. Dem sei nicht so. Nesson würde dem Gesetz keinen Gefallen tun, indem er versucht die "FairUse" Klausel als Entschuldigung für die Tat vorzuschieben (oder auszudehnen). Dies funktioniere einfach nicht. Auch einige seiner Studenten können die These bislang nicht akzeptieren. Die Leiterin des Berkman Center for Internet & Society, Terry Fisher, erklärte, dass ihrer Meinung nach auch die vier elementaren Fragen nicht stimmig beantwortet werden können.
Egal wie man es nun aber dreht oder wendet. Professor Nesson hat in eine starre Szenerie erheblichen Schwung gebracht und trotz seines Alters mehr Offenheit für neue Aspekte des Urheberrechts bewiesen, als es die Contentindustrie je getan hat.Vielleicht ist es auch nur eine Behauptung, um Aufsehen zu erregen. Egal welches Ziel man nun verfolgt: Aufmerksamkeit wird der Fall mehr denn je bekommen, und sei es nur, weil viele Internetnutzer mit der vorherrschenden Legislative, welche sie zu Schwerkriminellen abstempelt und horrende Schadensersätze geltend machen will, nicht mehr einverstanden sind.
Quelle : http://www.gulli.com/news/charles-nesson-filesharing-ist-2009-04-02/
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Der Internet-Traffic in Schweden ist in den letzten beiden Tagen massiv eingebrochen. Hintergrund ist das Inkrafttreten eines neuen Gesetzes zum Schutz der Urheberrechte im Internet.
Die neue Regelung ermöglicht es der Medienindustrie, deutlich einfacher an die persönlichen Daten von Nutzern zu kommen, die sie in Filesharing-Netzen beim Austausch urheberechtlich geschützter Inhalte ertappt werden. Die Informationen lassen sich nun direkt bei den Providern einholen.
Zahlreiche Nutzer rechnen nun offenbar damit, dass sie sehr leicht mit einer Schadensersatzklage konfrontiert sein werden. Da das Gesetz für heftige Diskussionen in der Öffentlichkeit sorgte, sind die Anwender offenbar sehr gut über dessen Auswirkungen informiert.
Laut Statistiken der Netnod Internet Exchange, einer Organisation, die den Internet-Traffic an zentralen Netzknoten misst, ging der Internet-Verkehr in Schweden seit dem 1. April um rund 40 Prozent zurück. Für den schwedischen Ableger des Anti-Piracy Bureau zeigt dies einen klaren Erfolg der Gesetzesinitiative, da offenbar zahlreiche Filesharing-Nutzer ihre P2P-Clients abgeschaltet haben.
Quelle : http://winfuture.de
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Wenige Tage nach Inkrafttreten der IPRED-Richtlinie wurden in Schweden zwei Männer verhaftet. Ihnen wird vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Files getauscht zu haben.
Die Intellectual Property Rights Enforcement Directive Richtlinie, kurz IPRED, entfaltet bereits wenige Tage nach ihrer Einführung ihre volle Wirkung. Wie Netnod berichtete, sei zum einen der Traffic in Schweden massiv gesunken.
Als Ursache sieht man hierfür die Einführung dieses Gesetzes. Nun wurden in Schweden zwei Männer im Alter von 29 Jahren verhaftet, beiden wird vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Files getauscht zu haben. Der Staatsanwalt Fredrik Ingblad, welcher sich um den Fall kümmert, erklärte gegenüber der Presse folgendes: "Die zwei Personen aus Schweden werden verdächtigt, Teilnehmer eines internationalen Netzwerks zu sein, welche eine große Menge von Filmen verbreitet hat". Details über Anzahl und Umfang der zur Verfügung gestellten Dateien wurden bislang nicht veröffentlicht. Die PCs der Beschuldigten sowie weiteres Equipment wurden im Rahmen einer Hausdurchsuchung von der Polizei sichergestellt.
Vermutlich steht dieser Zugriff jedoch nicht im Zusammenhang mit der jüngst eingeführten IPRED-Richtlinie. Staatsanwalt Ingblad erklärte, dass es sich bei diesem Zugriff um eine international koordinierte Polizeiaktion gehandelt habe, welche die Bezeichnung "Operation Carbonite" trug. Sie soll durch Europol sowie die Strafermittlungsbehörden in den USA, Großbritannien, den Niederlanden, Belgien und Schweden durchgeführt werden. Bislang wurden die beiden durch die örtliche Polizei befragt, ob sie Details verraten haben, ist noch unklar. Wenn es nach Lars Gustafsson, dem Operating Manager der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) geht, so soll dies nicht der einzige Fall in diesem Jahr bleiben.
Quelle : www.gulli.com
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Das Verfahren gegen Joel Tenenbaum nimmt immer beeindruckendere Züge an. Nun erklärte sich der Manager der Band Radiohead bereit, als Zeuge auszusagen - gegen die Recording Industry Association of America (RIAA).
Professor Charles Nesson scheint keinen Weg unangedacht zu lassen, wenn es darum geht, den Studenten Joel Tenenbaum vor der Prozessmaschinerie der Recording Industry Association of America (RIAA) zu schützen.
Bei einer kleinen Revue stellt man schnell fest, dass die von Nesson aufgefahrenen Mittel provokant, unorthodox und offensiv sind. Mittel, welche sich kaum ein Filesharer bei der Verteidigung leisten könnte. Gerade dies macht das Verfahren jedoch so außergewöhnlich. Angefangen bei einem Team aus Jura-Studenten, welche Nesson unterstützen, über den Antrag, das Verfahren per Webstream ausstrahlen zu können, bis hin zu Nessons Feststellung, Filesharing entspreche dem FairUse-Grundsatz. Es wäre verwunderlich, wenn diese Steine die Anwälte der Musikindustrie nicht ins Schwitzen bringen würden.
Nun hat sich Professor Nesson einen passenden Zeugen für das Verfahren laden lassen: Den Manager der Band Radiohead. Es ist kein Geheimnis, dass die Bandmitglieder sowie ihr Manager der Thematik Filesharing positiv gegenüberstehen. Bislang war es jedoch so, dass stets die Labels hinter den Künstlern auftraten und von ihrem Leid durch Filesharing klagten. Nur selten kamen die Künstler selbst oder deren Manager zu Wort, was sich nun jedoch ändern dürfte. Brian Message dürfte im Verfahren ein sehr interessantes Bild zeichnen, wie die international anerkannte Band Radiohead zum "illegalen Filesharing" steht. Ein Bild, welches alles andere als negativ ist und vielleicht zu einer Ohrfeige für die Recording Industry Association of America werden könnte.
Inzwischen kommen so zahlreiche Faktoren im Prozess um Tenebaum zum tragen, dass sich der Ausgang nur noch schwerlich einschätzen lässt. Professor Nesson scheint jedoch unbedingt gewillt, als Sieger aus diesem Verfahren hervorzugehen. Sollte dabei seine FairUse-Taktik ebenfalls aufgehen, sind die Auswirkungen kaum vorstellbar.
Quelle : http://www.gulli.com
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Mit einer geradezu genialen Idee könnte eine schwedische Website die kürzlich in Kraft getretene IPRED-Richtlinie einen nicht zu verachtenden Dämpfer versetzen.
Die Intellectual Property Rights Enforcement Directive (IPRED) Richtlinie ist erst seit wenigen Tagen in Kraft, doch die ersten Auswirkungen zeichnen sich bereits ab.
Nachdem am 1. April die Richtlinie umgesetzt wurde, konnte Netnod einen Abfall des Internettraffics um 30 Prozent verzeichnen. Man vermutete, dass viele Filesharer ihre Aktivitäten einstellten, aus Angst vor dem Gesetz. Eine nun jedoch gestartete Website dürfte vielen zumindest im Ansatz die Angst nehmen, wenn nicht sogar der IPRED-Richtlinie enormen Widerstand leisten. Die Website bietet Usern die Möglichkeit zu prüfen, ob ihr Anschluss gegenwärtig unter Überwachung steht. Mit der Einführung der IPRED-Richtlinie gab es nämlich auch eine weitere Regelung, welche besagt, dass das Auskunftsersuchen öffentlich an die Gerichte gestellt werden müssen. Nur über eben dieses Ersuchen sind die Provider gezwungen, die Datensätze der Filesharer auszuhändigen - sofern sie diese noch besitzen.
Da alle Gerichtsaufzeichnungen in Schweden der Öffentlichkeit frei zur Verfügung stehen (on- wie offline) ist es ein leichtes eine Liste zu kreieren, welche alle IP-Adressen beinhaltet, die Unter Überwachung stehen. Das primäre Interesse der Industrie liegt bei der IPRED-Richtlinie nämlich nicht bei einzelnen Filesharern sondern vielmehr bei intensiveren Nutzern.
Ein kurzer Check auf der Website gibt an, ob man bereits in das Raster der Contentindustrie gefallen ist, und seine Aktivitäten zukünftig einschränken sollte. Auch eine Registrierung per E-Mail ist möglich, um informiert zu werden, sobald ein Auskunftsersuchen gegen die eigene IP-Adresse an die Gerichtsbarkeit herangetragen wird.
Die Umsetzung einer Idee, die zumindest dafür sorgen könnte, dass man nicht mehrfach in die Klauen der Industrie gerät. Aufgrund dynamischer IP-Adressen wird man jedoch zumindest einmal das Vergnügen haben müssen - leider.
Quelle : www.gulli.com
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Das Landgericht Frankenthal hat in einem aktuellen Beschluss dem Zivilrechtlichen Auskunftsersuchen seitens eines Rechteinhabers erneut eine deutliche Absage erteilt und zugleich die Hürden dafür hoch angesetzt.
Die Absage für den Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gestaltet sich im vorliegenden Fall etwas gewichtiger, als dies noch im September vergangenen Jahres der Fall war. Diesmal wurde nämlich nicht nur das Vorliegen eines "gewerblichen Ausmaßes" abgelehnt.
Man stellte vielmehr fest, dass nicht genügend Anhaltspunkte vorgetragen wurden, die überhaupt zu der Annahme hätten führen können, dass eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Wie Rechtsanwalt Christian Solmecke berichtet, beschäftigte sich das Gericht intensiv mit der Frage, ob die Antragstellerin überhaupt die Urheber- und Nutzungsrechte für das angeblich getauschte Computerspiel innehatte. Oftmals werden Lizenzen nur zum Zwecke der Abmahnung an bekannte Anti-Piraterie Firmen übertragen. Wie genau die Lizenzen erteilt werden, bleibt oftmals im Dunkeln. Umso interessanter ist es, dass die Antragsstellerin vor Gericht keine ausreichenden Anhaltspunkte liefern konnte, dass sie überhaupt über die benötigte Lizenz verfüge.
Im weiteren Verlauf hielt das Gericht fest, dass man sich im Unklaren darüber sei, ob die fragliche IP-Adresse auch dem Provider zuzuordnen sei, welcher Auskunft darüber erteilen sollte. Die Gründe für diesen Zweifel lagen vor allem darin begründet, dass die Antragsstellerin eine eidesstattliche Versicherung über die IP-Adresse abgegeben hatte, welche jedoch noch vor die eigentliche Ermittlung selbiger datiert war.
Besonders interessant dürfte jedoch sein, dass die Richter auch Zweifel an der Hash-Funktion zeigten. Man setzte sich kritisch mit der Frage auseinander, ob eine Hash-Summe zweifelsfrei identische Dateien erkennen kann. Auch würde ein gleicher Hash-Wert nur eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Identität zweier Dateien bedeuten. Im gegebenen Fall war es der Antragsstellerin überhaupt misslungen, den Hash-Wert des Spiels vorzulegen. Abschließend äußerten die Richter noch Zweifel, ob überhaupt ein Auskunftsanspruch bestehe, wenn unklar ist, ob der Anschlussinhaber selbst die Rechtsverletzung begangen hat. Insbesondere im Hinblick auf die besondere Schutzwürdigkeit von Verkehrsdaten sei es bedenklich, Daten auszuhändigen. Der Anschlussinhaber selbst könne sowieso nur dann als Störer haften, wenn vorab konkrete Anhaltspunkte gegeben wären, dass ein Missbrauch seines Anschlusses durch Dritte bestanden hätten. Auch der Definition, wann ein gewerbliches Ausmaß vorliegt, fügten die Richter eine persönliche Note hinzu. Bei einem Computerspiel - selbst kurz nach der Veröffentlichung - sei kein gewerbliches Ausmaß anzunehmen.
Das Landgericht Frankenthal hat sich hier erneut als Gerichtsbarkeit erwiesen, welche dem Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch keinen Freifahrtschein erteilt, stellt dieser doch einen massiven Grundrechtseingriff dar. Wie Rechtsanwalt Solmecke notiert, haben die Richter hier die Schwächen in der Beweiskette der abmahnenden Kanzleien aufgedeckt. Leider müssen sich andere Gerichte der Entscheidung des Landgerichts Frankenthal nicht anschließen.
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Die Schadensersatzforderung bei Urheberrechtsverletzungen nehmen in den USA stets äußerst weltfremde Ausmaße an. Zwei Urheberrechtsexperten protestieren nun offen gegen diese.
Wenn es den Rechteinhabern in den USA nicht möglich ist, die tatsächlichen Schäden zu ermitteln, so haben sie das Recht, sich an den gesetzlich festgelegten Rahmen zu orientieren.
Wenn es um Filesharing und die damit verbundene Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material geht, ist dies oftmals der Fall, da sich der tatsächlich Schaden nur schwerlich ermitteln lässt. Der rechtlich festgelegte Rahmen reicht jedoch von 750 US-Dollar bis hin zu 30.000 US-Dollar. In Ausnahmefällen sogar 150.000 US-Dollar, wenn die Tat "böswillig" begangen wurde. Infolge dessen gab und gibt es nach wie vor unglaublich hohe Strafen für vergleichsweise geringe Verbrechen. Zwei führende Urheberrechtsexperten, beide Professoren an der University of California (Berkeley).
Der tatsächlich entstandene Schaden im Fall von Jammie Thomas war wohl um die 50 US-Dollar. In Anbetracht der Tatsache, dass die Unschuld jedoch im ersten Anlauf nicht nachgewiesen werden konnte, blieb der Jury wenig anderes übrig, als einen Schaden von mindestens 750 US-Dollar pro Werk anzunehmen. Dies führte sinnigerweise mindestens zu einer Gesamtsumme von 18.000 US-Dollar. Einige der Juroren waren sogar so empört über die Ausführungen von Thomas, dass sie Capitol Records am liebsten die Maximalstrafe zugestanden hätten - 3,6 Millionen US-Dollar.
Man erkennt ein deutliches Problem im Bereich des Schadensersatzes, doch wie löst man es? Pam Samuelson und Tara Weatland, beide Professoren an der University of California und anerkannte Experten für Urheberrechtsangelegenheiten haben Ansätze entwickelt. Zum einen soll an der gesetzlichen Basis für diese Pfichtsummen, welche in Sektion 504(c) des Urheberrechts festgelegt sind, eine Veränderung durchgeführt werden. Das Gesetz gibt nämlich wenig Hilfestellung, wann diese Beträge angewandt werden sollen, weshalb "das Ergebnis oftmals willkürliche, skrupellose und oftmals viel zu hohe gesetzlich festgelegte Schadensersatzsummen sind".
Grundsätzlich sind die beiden Professorinnen dem Gedanken von gesetzlich festgelegten Schadensersatzforderungen nicht abgelehnt, da es oftmals einfach Fälle gibt, in denen der tatsächlich entstandene Schaden nur schwer zu ermitteln ist. Auch sei grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, dass ein höherer Schadenersatz angewandt wird, um die Strafe zu symbolisieren. Aber 150.000 US-Dollar für einen Track zu bezahlen, weil dieser über eine Tauschbörse verbreitet wurde, erscheint nicht zweckmäßig. "In der heutigen Zeit, wo der durchschnittliche Mensch im alltäglichen Leben mit zahlreichen urheberrechtlich geschützten Werken auf eine Art und Weise interagiert, die das Urheberrecht beeinflusst, da sind die Gefahren durch mangelnde Grenzen bei gesetzlich festgelegten Schadensersatzsummen besonders schlimm".
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Bereits im Jahr 2005 hat die US-amerikanische Organisation Motion Picture Association of America (MPAA) einem Hacker 15.000 US-Dollar gezahlt, damit er ihnen die E-Mail-Korrespondenz von Torrentspy und The Pirate Bay besorgt. Der Freispruch durch das Gericht wird demnächst angefochten.
Vom Ausgang dieses Verfahrens könnte der Job des aktuell noch amtierenden MPAA-Geschäftsführers Dan Glickman abhängen. Glickman wurde schon häufiger von der Filmindustrie wegen seiner Praktiken kritisiert. Sollte der Fall vor Gericht verloren werden, dürfte es um die Verlängerung seines Vertrages geschehen sein.
Bereits vor vier Jahren hat die MPAA mithilfe eines Hackers tief im Dreck gewühlt, um Beweise gegen die Hintermänner der BitTorrent-Tracker Torrentspy und The Pirate Bay (TPB) zu sammeln. Robert Anderson war ein früherer Bekannter des Eigentümers von Torrentspy. Er änderte die Konfiguration des Mailservers von Torrentspy, damit ihm automatisch eine Kopie aller E-Mails zugeschickt wurde. Für den Ausdruck dieser E-Mails, der 34 Seiten umfasste, erhielt er die stolze Summe von 15.000 US-Dollar. Für dieses Vorgehen wurde die MPAA später angeklagt. Der Betreiber des Trackers beschwerte sich über illegale Datenspionage. Das Verfahren wurde in erster Instanz abgelehnt - die Umleitung der Mails würde nach Ansicht des Gerichts nicht unter Strafe stehen.
Der Torrentspy-Eigentümer Justin Bunnel indes gab gegenüber TF bekannt, er hätte eine Klage beim Berufungsgericht eingereicht. Bis zur Eröffnung des Verfahrens kann aber noch bis zu einem Jahr vergehen. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) unterstützt ihn bei seinem Vorhaben.
Sie hatten im Vorfeld ausgedrückt, die Gerichtsentscheidung sei ein gefährlicher Versuch das Recht auf Privatsphäre zu verbiegen. Die Admins von The Pirate Bay haben auf die Angriffe sehr gelassen reagiert, sie planen keine rechtlichen Schritte. Sie halten das ganze Unterfangen für überaus unterhaltsam, weil die Aktion sowohl teuer als auch illegal war. Peter Sunde gab bekannt, damit hätte die MPAA lediglich eindrucksvoll ihre Dummheit unter Beweis gestellt. Die Sachlage wäre eindeutig - um das zu beweisen bräuchte er kein Gericht.
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Das Herunterladen von Kinofilmen aus Tauschbörsen ist seit Langem der erklärte Todfeind der Filmindustrie. Dass man sich den Kunden aber auch anders, als nur mit Anwälten nähern kann, hat Miramax nun bewiesen.
Die Twitter-Userin Amanda Music hatte ein ganz besonderes Erlebnis, nachdem sie folgende kurze Nachricht bei Twitter eingestellt hatte: "Verdammt, wieso ist [Adventureland] noch nicht auf den Torrent-Seiten?"
Gegenüber Torrentfreak erzählte sie, dass sie und ihre Freunde für gewöhnlich warten, und sich dann Cam-Rips von Kinofilmen zu organisieren. Für den Film Adventureland hatten sie bislang jedoch keinen Torrent gefunden, was sie via Twitter verkündete. Scheinbar wurden die Begriffe Adventureland sowie Torrent vom Hollywood-Studio Miramax überwacht, da bereits kurze Zeit später eine Antwort auf Amandas Tweet erfolgte, und zwar von niemand anders als dem Miramax Studio. Diese versuchten es auf die höfliche Art: "Komm schon Amanda, tu es nicht". Amanda ihrerseits antwortete auf die Nachricht des Studios und erwiderte, dass sie den Film nicht herunterladen würde, aber nur weil diese so nett darum gebeten haben.
Witzigerweise folgte auch darauf eine Antwort des Studios, jedoch eine, die Amanda so nicht erwartet hatte. Man bedankte sich bei ihr und bot ihr zwei Kinokarten für den Film Adventureland an. Dieses Angebot wurde auch beinahe eingehalten, wenngleich es final nur ein Ticket war. Natürlich kann man nicht jedem Filesharer eine kostenlose Kinokarte schenken, dies ist sicherlich klar. Doch zeigt dieses Ereignis deutlich auf, dass man auch ohne Juristen Einfluss nehmen kann, und das Bild, welches man nach außen darstellt, ist auch erheblich angenehmer.
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Eine realistische Einschätzung oder blanker Übermut? Am kommenden Freitag schlägt für die Köpfe hinter The Pirate Bay die Stunde der Wahrheit.
Am kommenden Freitag wird die Entscheidung fallen, ob die Schöpfer von The Pirate Bay (TPB) schuldig im Sinne der Anklage sind - oder eben nicht.
Peter Sunde zeigt sich bereits jetzt siegessicher: "Wir sind ziemlich sicher, dass wir gewinnen werden." Ziemlich sicher. Eine vage Vermutung, die bis zum kommenden Freitag niemand wirklich mit Sicherheit bestätigen oder widerlegen kann. Es spricht vieles für Peter Sunde und seine Kollegen, haben diese doch dem Gericht während der gesamten Verhandlung oftmals die richtigen Fakten zur richtigen Zeit darlegen können. Die Klägerseite, allen voran die Contentindustrie, fielen dabei eher negativ ins Bild. Schreie seitens der Anwältin der Nebenklage waren sicherlich nicht die positivsten Erinnerungen. Was bleibt, ist eine offene Frage über den Ausgang des Verfahrens.
Peter Sunde, Frederik Neij, Gottfrid Svartholm sowie Carl Lundstrom gründeten The Pirate Bay im Jahr 2003. Zu keinem Zeitpunkt boten die Server von The Pirate Bay urheberrechtlich geschütztes Material an, lediglich Torrents zu Filmen, Serien, Spielen, Musik und Software wurden zur Verfügung gestellt. Die Nutzung von BitTorrent selbst ist vollends legal, lediglich was man damit überträgt, könnte zum Problem werden. Hier wird oftmals der Vergleich mit einem Messer angebracht, welches an sich auch "legal" ist, obwohl man es auch für eine Straftat verwenden könnte. Den Hersteller des Messers für einen Mord zu belangen, weil sein Messer benutzt wurde, klingt abstrus. The Pirate Bay zu verurteilen, weil sie Torrents anbieten, die auch auf urheberrechtlich geschützte Files verweisen - ebenso abstrus? Justitia wird am Freitag unter anderem darüber richten.
Nachdem die Anklage wegen "Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung" fallen gelassen wurde, musste man sich mit "Beihilfe zur Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material" begnügen. Bereits nach zwei Tagen hatte man die Anklage zu diesem Schritt zwingen können. Währenddessen blieb die Industrie bei ihren geforderten 10,6 Millionen Euro an Schadensersatz.
Gegenüber der BBC erklärte Sunde: "Wir sind nach wie vor nicht der Ansicht, dass wir etwas Illegales im Sinne der schwedischen Gesetze getan haben. Wir verbreiten keine Dateien, wir verlinken nur zu Material. The Pirate Bay wird weiterleben. Nichts wird geschehen, wenn wir verlieren, aus einer Vielzahl von Gründen, nicht zuletzt, weil wir dann in Berufung gehen." Es scheint, als habe man einen Plan in der Hinterhand, sollten wirklich alle Bemühungen scheitern. Derweil übt sich die Industrie in großen Reden, wie Jonas Sjostrom, Vorsitzender der "Swedish Independent Music Producers Association", in einem Statement: "Wir sind... müde und haben Dienste wie The Pirate Bay satt, die keinerlei Verständnis oder Respekt für die kreative Gesellschaft aufbringen und stattdessen ihre eigenen finanziellen Interessen im Auge haben."
Das Urteil soll am kommenden Freitag in Schriftform veröffentlicht werden. Sollten die vier Angeklagten für schuldig befunden werden, drohen ihnen enorme Geld- sowie Haftstrafen.
gulli hat diesbezüglich bereits gestern ein Voting angeleiert, wo jeder Leser darüber abstimmen kann, wie seiner Meinung nach die Chancen von TPB auf einen Sieg aussehen. Zu finden ist das Voting auf der Hauptseite von gulli.com rechts oben. Wir bitten alle Leser um eine möglichst objektive Bewertung der Sach- und Rechtslage. Verurteilung oder Freispruch? Bisher sind über 70% unserer Besucher der Meinung, die Admins werden am Freitag straffrei ausgehen. Am 17. wissen wir mehr.
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Morgen früh erfolgt der Urteilsspruch gegen TPB. Nicht alle Künstler unserer Generation sehen in der P2P-Technologie nur das Böse. So auch der Bestseller Autor Paul Coelho.
Der Bestseller-Autor Paul Coelho hat sich nun, einen Tag vor der Urteilsverkündung gegen The Pirate Bay, öffentlich zu diesen bekannt.
Sein Werk "Der Alchemist" wurde rund 65 Millionen weltweit verkauft, doch nur die wenigsten kennen sein "kleines Geheimnis". Coelho selbst ist nämlich ein begeisterter User von BitTorrent, welcher sogar zugegeben hat, sein eigenes Buch darüber heruntergeladen zu haben. Paul Coelho ist davon überzeugt, dass Filesharing eine großartige Möglichkeit darstellt, um Künstler zu promoten. Um diesen Worten das notwendige Gewicht zu verleihen, erklärte er, dass er gerne nach Schweden reisen würde, um dort als Zeuge für The Pirate Bay auszusagen. Ein interessantes Schauspiel, welches sich an dieser Stelle erneut ereignet. Die Klägerseite musste eine Autorin dazu auffordern, einen Artikel gegen Filesharing zu verfassen, welcher jedoch kurze Zeit später als Finte entlarvt wurde.
Gegenüber Torrentfreak erklärte Coelho: "Ich unterstütze öffentlich ihre Seite. Ich habe sogar freiwillig angeboten, nach Schweden zu reisen und über freie Inhalte zu diskutieren, aber leider habe ich nie eine Antwort auf dieses Angebot erhalten." Bereits in einem früheren Interview brachte Coelho seine Haltung gegenüber Filesharing zum Ausdruck: "Seit dem Anbeginn der Zeit haben die Menschen das Bedürfnis verspürt, zu teilen - von Nahrung bis Kunst. Teilen gehört zur menschlichen Natur. Eine Person, die nicht teilt, ist nicht nur selbstsüchtig sondern verbittert und allein." So veröffentlichte Coelho sein eigenes Buch auf diversen BitTorrent-Seiten, unter anderem The Pirate Bay. Dies hatte sich für Coelho final wirklich gelohnt, wie sich anhand der Verkaufszahlen belegen lässt. Auf seinem eigenen Blog pirate coelho veröffentlicht er für seine Bücher jeweils aktuelle Links für den Download via BitTorrent und Rapidshare.
"Ich glaube, wenn ein Leser die Möglichkeit hat, einige Kapitel zu lesen, dann kann er oder sie sich auch später noch dazu entschließen, das Buch zu kaufen", so Coelho.Eine umsichtige Aussage, mit welcher er sicherlich nicht alleine steht.
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Das Schwedische Nationalmuseum will einen originalen Pirate-Bay-Server in ihr Museum stellen.
Das Schwedische Nationalmuseum für Technik und Wissenschaft hat bekannt gegeben, dass sie einen Webserver von The Pirate Bay in ihr Museum stellen möchten. Sie kauften das gute Stück für etwa 243 Euro für ihre Sammlung. Der Server wurde bereits im Jahr 2008 von der Polizei beschlagnahmt.
Die Museumsreife erhält der Server deswegen, da in der Ausstellung des Nationalmuseums Erfindungen gezeigt werden, die das Leben der Menschen verändert haben. Berührungsängste mit der Technik hätte man keine. Schließlich würde man auch Kassetten aus den 70er Jahren ausstellen. Auch damals wurde darüber diskutiert, ob das Mitschneiden von Musik illegal ist oder nicht. Aus dieser Perspektive betrachtet, weist das Museum eine äußerst geistesgegenwärtige Haltung auf. Somit hat "The Pirate Bay" heute zumindest schon mal eine frühe und überaus würdige Ehrung erhalten.
Morgen wird das Gerichtsurteil in dem Prozess über den Torrent-Tracker gefällt.Bis dahin gilt es abzuwarten. Die Macher des Piraten-Trackers selbst geben sich wie immer siegessicher. In ihrem Blog schreiben sie, dass dieses Urteil so oder so nicht final sein wird, da die Verliererseite ohnehin in Berufung gehen wird.
Quelle : www.gulli.com
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Gefängnis- und Geldstrafen wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung
In Schweden sind die Angeklagten im Pirate-Bay-Prozess wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung schuldig gesprochen worden. Alle vier Angeklagten sollen für ein Jahr ins Gefängnis. Darüber hinaus sollen sie Schadensersatz in Millionenhöhe zahlen.
Das weltweit mit Spannung erwartete Urteil gegen die vier Pirate-Bay-Betreiber ist gesprochen. Fredrik Neij, Gottfrid Svartholm Warg, Peter Sunde und Carl Lundström sind der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden worden. Neben einer Gefängnisstrafe von einem Jahr sieht das Urteil auch Schadensersatzzahlungen in Höhe von rund 3,5 Millionen US-Dollar (30 Millionen Schwedische Kronen) vor, berichtet die schwedische Tageszeitung The Local.
Das Urteil fiel vergleichsweise hart aus, da das Gericht den Angeklagten bescheinigte, mit dem Betreiben von The Pirate Bay wirtschaftliche Ziele verfolgt zu haben. Sie sollen demnach jährlich rund 1,2 Millionen US-Dollar (10 Millionen Schwedische Kronen) verdient haben. Die Angeklagten hatten im Prozess immer wieder bestritten, Gewinne erzielt zu haben.
Bereits vor Prozessende hatten die vier Pirate-Bay-Betreiber für den Fall einer Verurteilung angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Beobachter rechnen damit, dass der Prozess am Ende vor dem Obersten Gericht Schwedens oder sogar vor dem Europäischen Gerichtshof entschieden werden muss. Es wird also vermutlich noch Jahre dauern, bis ein endgültiges Urteil feststeht.
Quelle : www.golem.de
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Die erste Runde geht an den schwedischen Staat und die Medienindustrie: Vier Männer, zwischen 24 und 48 Jahre alt, werden für ihre Verbindung mit dem berühmt-berüchtigten Torrent-Tracker The Pirate Bay zur Verantwortung gezogen. Ein Gericht in Stockholm verurteilte die vier am heutigen Freitag zu jeweils einem Jahr Haft und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 2,75 Millionen Euro. Während bei internationalen Medienunternehmen die Sektkorken knallen, nehmen es die verurteilten Piraten ziemlich locker. Sie wollen auf jeden Fall in Berufung gehen.
Verurteilt wurden die Vier wegen Beihilfe zu schweren Urheberrechtsverletzungen. Mit dem Betrieb des Torrent-Trackers hätten sie die Verstöße Dritter befördert, befand die urteilende Kammer des Stockholmer Bezirksgerichts, die aus einem Richter und drei Schöffen besteht. Durch die Website mit "gut entwickelten Suchfunktionen" und einem verbundenen Tracker hätten die Angeklagten zu den "von Filesharern begangenen Verbrechen angestiftet", teilte das Gericht zur Begründung des Urteils (PDF-Datei) mit. Die Haftstrafe gab es wegen der Größenordnung der Verstöße und der Ansicht des Gerichts, The Pirate Bay sei wohlorganisiert und kommerziell orientiert.
"Das ist wie bei Karate Kid", sagt Peter Sunde. Den ersten Kampf verliert man, doch am Schluss folgt das Happy-End. Der Dreißigjährige nimmt das Urteil ziemlich locker, aber durchaus ernst. "Es ist ziemlich bizarr, dass wir überhaupt verurteilt wurden". Sunde ist so etwas wie der Pressesprecher der Pirate Bay, einer Organisation, die es eigentlich nicht gibt. Auch deshalb findet er das Urteil zum Lachen: Dass ausgerechnet die nach seinen Angaben nur lose verbandelten Piraten organisierte Kriminelle sein sollen.
Sunde und seine Mitangeklagten Fredrik Neij (30), Gottfrid Svartholm (24) und Carl Lundström (48) können es auch noch locker nehmen. Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass allzu bald die Handschellen klicken. Beide Seiten, die Piraten und die Medienindustrie, werden das Verfahren durch alle Instanzen bringen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil kann es noch eine Weile dauern. Die Piratenbucht wird also vorerst nicht trockengelegt.
Für die Gegenseite ist die Verurteilung ein echtes Erfolgserlebnis in ihrem bisher wenig erfolgreichen Kampf gegen die Website. Vor allem hoffen sie, dass der Richterspruch richtungsweisend sein wird. "Das Urteil gegen die Betreiber von The Pirate Bay hat eine wichtige Signalwirkung", meint Stefan Michalk vom Bundesverband Musikindustrie. "Es stellt klar, dass das Betreiben einer Internettauschbörse mit überwiegend illegalen Inhalten nichts mit Seeräuberromantik zu tun hat."
Auch andere Offizielle der deutschen Kulturszene sind entzückt. "Ich freue mich für alle Urheber, Kreativen und die, die Sorge tragen, dass deren Inhalte verbreitet werden", kommentiert der Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Gottfried Honnefelder. Für den Deutschen Kulturrat ist das Urteil ein "Etappensieg zur Sicherung der Rechte von Urhebern und anderen Rechteinhabern". Dass der Kulturrat den Torrent-Tracker dabei als "Einbruchswerkzeug" bezeichnet, ist symptomatisch für die in dieser hitzig geführten Debatte verbreitete Unkenntnis technischer Zusammenhänge.
Dabei spielen die eine zentrale Rolle. Ein Argument der Verteidigung ist, dass The Pirate Bay die Dateien nicht selbst hostet, sondern nur den Austausch vermittelt. Eine solche Vermittlung genieße das gleiche rechtliche Privileg wie das der Zugangsanbieter, die nicht für Verstöße ihrer Kunden haftbar gemacht werden können. Deshalb ist auch Verteidiger Per Samuelsson überzeugt, dass der Richterspruch keinen Bestand haben wird. Der Jurist, der den umstrittenen Unternehmer Carl Lundström vertritt, spricht von "politischem Druck", der wohl auf das Gericht ausgeübt worden sei. Für Sunde ist das Verfahren ein "politischer Prozess".
The Pirate Bay ist durchaus ein Politikum – nicht nur für die schwedische Piratenpartei, die in dem Schuldspruch ihr Ticket ins Europaparlament sieht. Es geht um die Frage, wie mit Schutzrechten in Zeiten der digitalen Vervielfältigung umzugehen ist, wie die Interessen der Urheber und Rechteinhaber mit denen der Nutzer abgewogen werden können. Zu dieser Debatte leisten die schwedischen Piraten ihren Beitrag. "Wir wollen, dass die Politik die Sache viel ernster nimmt", sagt Sunde. Die ganze Rhetorik kann aber ein Kernproblem der Pirate Bay nicht schönreden: Über die Plattform wird urheberrechtlich geschütztes Material in enormem Umfang illegal getauscht.
Quelle : www.heise.de
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Mit dieser Frage wird man sich nun näher beschäftigen müssen. Die zuständige Instanz will die Ermittlungen in diesem Zusammenhang so bald wie möglich aufnehmen.
Zugegebenermaßen war der Twitter-Eintrag (gulli:news berichtete) von "brokep" als eine äußerst überraschende Meldung anzusehen. Er schrieb, seinen eigenen Informationen zufolge, welche offenbar aus involvierten Kreisen stammten, werde das Urteil nicht zugunsten der Betreiber von The Pirate Bay (TPB) ausgehen. Und da sich diese Angelegenheit zudem bewahrheitete, soll nun etwas Licht in das Dunkel gebracht werden. Im Klartext wollen die Behörden den Ursprung dieser Information ausfindig machen. Ob diese Gegebenheit auch Konsequenzen hinsichtlich des Urteils beinhalten wird, ist unklar.
Der Auftrag für diese Untersuchung kommt vom zuständigen Gericht selbst. Dort wird dieser Sachverhalt als überaus bedeutend eingestuft. Grund genug also, die Polizei darüber zu unterrichten. Schließlich handelt es sich dabei in gewissem Maße um einen Bruch der Vertraulichkeit von Informationen. Abschließend bestätigte man, dass das durchgesickerte Urteil keinerlei Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts hatte. Davon war auch nicht auszugehen. Angeblich hätte sich das Gericht in jedem Fall so entschieden. Wo diese Nachricht jedoch seine Quelle hat, kann man sich nicht erklären.
Peter Sunde von TPB vermutet, dass durchaus mehrere Personen mit der Entscheidung des Gerichts im Vorfeld vertraut waren. Unter anderem soll die Anwältin der Filmindustrie Monique Wadsted davon in Kenntnis gesetzt worden sein. Obgleich Sunde in bekannter Art und Weise auch in dieser Angelegenheit gleich wieder zu Scherzen aufgelegt war. In einem Twitter-Post sagte er: "Die Sache ist schon echt merkwürdig. Früher waren es immer nur Filme, die vor dem offiziellen Release-Datum in den Umlauf gerieten. Doch nun sind offenbar auch Urteile von dieser Problematik betroffen."
Quelle : www.gulli.com
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Nun scheint es besiegelt zu sein: Ein Berufungsgericht hat die Ausnahmegenehmigung der Bostoner Richterin Nancy Gertner für einen Live-Webcast kassiert. Damit fällt die vom Verteidiger des 2007 von der RIAA wegen illegalen Filesharings verklagten Joel Tenenbaum, dem Harvard-Professor Charles Nesson geforderte Direktübertragung der für den 30. April angesetzten Verhandlung wohl aus.
Als Begründung (PDF-Datei) dafür, dem Antrag der Musikindustrie stattzugeben, schreiben die Richter des US Court of Appeals for the First Circuit, dass Richterin Nancy Gertner bei der Bewilligung der Ausnahmegenehmigung eine ältere Entscheidung eines anderen Gerichts "eindeutig falsch interpretiert" habe.
Quelle : http://www.heise.de/newsticker/Kein-Live-Stream-vom-Filesharing-Verfahren-in-Boston--/meldung/136376
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Da ja hier wie üblich keiner was macht ...tu ich mal was ....
In Stockholm gingen gestern etwa 1000 Menschen auf die Straße, um gegen das Urteil gegen den Bittorrent-Tracker The Pirate Bay zu protestieren.
Organisiert wurde die Demonstration von der schwedischen Piratenpartei, die am 7. Juni zur Europawahl antritt. Der Auslöser war das Urteil gegen vier Betreiber des Bittorrent-Trackers The Pirate Bay. Die vier Schweden wurden zu je einem Jahr Haft und Schadensersatzzahlungen in Höhe von je 905.000 US-Dollar verurteilt. Obwohl das Urteil aufgrund der von der Verteidigung eingereichten Berufung noch nicht rechtskräftig ist, gibt es heftige Proteste gegen den Urteilsspruch. Die Veranstalter der Demonstration bemängeln hierbei unter anderem, die Politik hätte das Internetzeitalter verschlafen. Rick Falkvinge, Vorsitzender der schwedischen Piratenpartei, bezeichnete die Politiker unter anderem als "digitale Analphabeten" und warf ihnen vor, sich zum "Pantoffelheld von ausländischen Mächten" zu machen.
Piratenpartei-Funktionär Daniel Nyström beklagte außerdem die weitreichenden Folgen des Urteils. Es könne sich "niemand sicher fühlen, wenn er ein Youtube-Video verlinkt". The Pirate Bay sei ein legitimer Dienst, der Informationen unter Menschen austauscht. Die schwedische Piratenpartei konnte bereits sieben Stunden nach der Urteilsverkündung gegen die Macher von The Pirate Bay 3.000 neue Mitglieder verzeichnen. Nach Angaben der Partei habe sich der Neuzugang mittlerweile auf etwa 6.000 erhöht. Die Piraten geben an, mit nun etwa 20.000 Mitgliedern eine der größten Parteien Schwedens zu sein.
Quelle : www.gulli.com
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Pirate-Bay-Betreiber gehen gegen Urteil vor
Die Betreiber des Torrenttrackers The Pirate Bay haben nach eigenen Angaben Berufung gegen das Urteil vom vergangenen Freitag eingelegt. Außerdem kündigten sie an, den Dienst weiter betreiben zu wollen.
Die vier Betreiber des Torrenttrackers The Pirate Bay wollen trotz der Niederlage vor Gericht ihren Dienst weiterlaufen lassen. Das Urteil sei lediglich eine "Bremsschwelle auf dem Informationssuperhighway", schreiben sie in ihrem Blog.
Gottfrid Svartholm Warg hatte schon zum Prozessauftakt im Februar 2009 erklärt, der Prozess habe keinen Einfluss auf den Betrieb der Suchmaschine. "Der Dienst hat ein eigenes Leben, auch ohne uns." Die vier haben jetzt bekräftigt, dass sie "überzeugter als je zuvor sind, dass das, was wir tun, richtig ist." Die große Zahl derer, die den Dienst nutzten, unterstreiche das.
Warg und seine Kollegen Peter Sunde, Carl Lundström und Fredrik Neij haben nach eigenen Angaben Berufung gegen das Urteil wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung eingelegt. Sie erwarten, dass sich das Verfahren weitere zwei bis drei Jahre hinziehen wird.
Ende Januar 2008 hatte der schwedische Staatsanwalt Hakan Roswall Anklage gegen die Betreiber des Torrenttrackers The Pirate Bay erhoben. Die Beschlagnahme der Server des Torrenttrackers, bei der die Behörde Beweise für die Anklage sammelte, liegt drei Jahre zurück.
Außerdem riefen die Pirate-Bay-Betreiber die unbekannten Nutzer, die Spenden für die Geldstrafe sammeln, auf, diese Aktion wieder einzustellen. Sie wollten keine Spenden, da sie nicht beabsichtigten, eine Strafe zu zahlen. Hilfreicher sei es unter anderem, bei der Europawahl im Juni 2009 die Piratenpartei zu wählen.
Quelle : www.golem.de
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Nachdem die Betreiber des BitTorrent-Trackers "The Pirate Bay" am Freitag in erster Instanz verurteilt wurden, stehen die Seiten der Kläger nun unter Beschuss.
Sowohl auf das Online-Angebot des internationalen Branchenverbandes der Musikindustrie IFPI als auch gegen die ihn vertretenden schwedischen Anwälte gab es DoS-Angriffe. Heute Morgen waren diese daher schwer bis gar nicht zu erreichen.
Wie der britische 'Register' berichtet, verabredeten rund 250 Nutzer die Angriffe in einem IRC-Channel. "Sie wollten damit klarstellen, dass sich die IFPI nicht mit dem gesamten Internet anlegen kann und merken soll, dass es im Netz zur Sache geht", zitiert das Magazin einen der Anwesenden.
Die Aktion wurde unter den Titel "Operation Baylout" gestellt. In diese wurde auch das Defacement der IFPI-Seite vor einiger Zeit eingeordnet. Von diesem Angriff hatten die Pirate Bay-Betreiber damals aber distanziert, weil dieser für das laufende Verfahren nicht zielführend sei.
Quelle : http://winfuture.de
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Die Betreiber des BitTorrent-Trackers "The Pirate Bay" haben ihre zahlreichen Unterstützer im Internet dazu aufgefordert (http://thepiratebay.org/blog), Ruhe zu bewahren. Gegen das Urteil vom letzten Freitag habe man bereits Berufung eingelegt.
Gottfrid Svartholm Warg, Peter Sunde, Fredrik Neij und Carl Lundström, die hinter dem Angebot stehen, wurden zu je einem Jahr Gefängnis und Schadensersatzzahlungen in Millionenhöhe verurteilt. Die Musikindustrie hatte ihnen in dem Verfahren Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen im Internet vorgeworfen.
Die Betreiber des Trackers sehen sich aber nach wie vor im Recht. Nach der schwedischen Gesetzgebung sei ihr Angebot nicht illegal. "Die Seite wird fortbestehen", sicherten sie ihren Anhängern zu. Dies wolle man in der nächsten Instanz vom Gericht klarstellen lassen.
Sie forderten die Nutzer des Trackers insbesondere auf, bereits gestartete Spendensammlungen wieder einzustellen. Eine Reihe von Anwendern hatte sich bereiterklärt, die Betreiber bei ihren Schadensersatzzahlungen zu unterstützen. "Wir wollen das Geld nicht, solange wir nicht wirklich zahlen müssen", gaben sie bekannt.
Stattdessen forderte man die Nutzer auf, die anwender-orientierte Seite des Internets zu stärken: "Startet mehr BitTorrent-Seiten, bloggt mehr, gründet eigene Lobby-Gruppen", hieß es.
Quelle : http://winfuture.de
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Nach dem jüngst ergangenen Urteil gegen The Pirate Bay geht die Angst nun auch bei anderen Trackern in Schweden um.
Das Urteil gegen die Betreiber von The Pirate Bay sorgt für eine angespannte Stimmung in Schweden. Zahlreiche Menschen haben bereits gegen das Urteil demonstriert.
Egal ob man der Ansicht ist, dass dieses Urteil so zu erwarten war oder nicht. Es wurde gesprochen und schwebt nun wie das Schwert des Damokles auch über anderen BitTorrent-Trackern, die nicht die Stärke besitzen, um ebenfalls so standhaft zu sein, wie The Pirate Bay es war und ist. Während man bereits bekannt gegeben hat, dass man in Berufung gegangen ist, deren Ergebnis wohl frühestens in zwei oder drei Jahren zu erwarten wäre, scheinen einige Seiten nicht so lange warten zu können.
Nordicbits, Powerbits, Piratebits, MP3nerds sowie Wolfbits gehören zu einigen der BitTorrent-Trackern, die kurz nach der Urteilsverkündung ihr Angebot vom Netz genommen haben. Es ist davon auszugehen, dass noch weitere Tracker folgen werden. Dies dürfte somit eine der größten Trackerabschaltungen werden, die auf freiwilliger Basis fungieren. NordicBits verkündet hierzu auf seiner Website: "Wir mussten unsere Seite aufgrund aller gegebenen Umstände vom Netz nehmen. Wir haben keine Zeit, um noch etwas am Code zu machen, wir sind auch nicht daran interessiert, wir haben kein Geld mehr und der wichtigste Grund ist die Info über The Pirate Bay."
Angeblich sollen bis zu einem Dutzend Tracker aus Schweden vom Netz verschwinden. Die Website von Swebits ist bislang noch erreichbar, deren Tracker wurde jedoch bereits abgeschaltet. SeedIT haben ebenfalls ihren Tracker deaktiviert, der letzte gepostete Torrent zeugt von deren Abschied: "RiP.SeedIT.We.Have.always.been.the.best.of.the.best.Love.love.love.XXX-RIP."
Viele schwedische Tracker-Betreiber fürchten nun die volle Macht der Industrie zu spüren, ohne finanziell betrachtet auch nur einen Hauch einer Chance zu haben, sich gegen ein solches Verfahren zu wehren. Währenddessen agiert The Pirate Bay weiter. Man wartet auf die Berufungsverhandlung, welche wohl noch zwei oder drei Jahre auf sich warten lassen könnte. Derweil verbleibt die Lage in Schweden unsicher. Ein Faktum, dass die Contentindustrie mit Sicherheit nutzen wird, um Druck auszuüben. Man kann es bis zu diesem Punkt das Urteil drehen und wenden, wie man will. Falsch oder richtig? Fair oder unfair? Was bleibt ist eine äußerst heikle Situation für diejenigen, die P2P unterstützen. Der Contentindustrie ist also zumindest juristisch betrachtet - vorerst - ein Sieg gelungen, welchen man bis zum letzten Tropfen auskosten wird. Von der Berufungsverhandlung und deren Ausgang kann man derweil bestenfalls träumen. Somit bleibt nur eines: Ein juristischer Sieg für die Contentindustrie, welcher ihr ein unglaubliches Mittel in die Hand gibt. Die moralischen Sieger müssen derweil ausharren, den die Moral hilft in Schweden gegenwärtig keinem.
Quelle : www.gulli.com
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Der britische Carrier und Internet-Provider BT (British Telecom) blockiert für seine Mobilkunden den Zugriff auf das Filesharing-Portal The Pirate Bay. Als Grund für die Maßnahme gibt das Unternehmen ein Jugendschutz-Abkommen an.
Ein Sprecher des Providers bestätigte gegenüber heise online die Blockade: "BT und andere Provider haben sich auf einen Code of Practice geeinigt, um den Zugriff auf Inhalte einzuschränken, die für Kunden unter 18 Jahren nicht geeignet sind". Erwachsene Kunden könnten den Zugang über eine Service-Nummer wieder freischalten lassen.
Die Sperre wurde wenige Tage nach dem spektakulären Urteil gegen die Betreiber des Filesharing-Portals aktiviert. Wie der Sprecher von BT betont, war in diesem Fall nicht die Internet Watch Foundation für die Sperre verantwortlich. Das Selbstregulierungsorgan pflegt Sperrlisten für britische Internet-Provider und war in die Kritik geraten, nachdem ein Wikipedia-Artikel auf der Sperrliste landete.
Quelle : www.heise.de
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Gottfrid Svartholm Warg muss sich mit einer weiteren rechtlich relevanten Angelegenheit auseinandersetzen. Angeblich ist er tief mit dem Projekt Student Bay verwurzelt.
Nach der Verurteilung der Betreiber des schwedischen BitTorrent-Trackers The Pirate Bay (TPB) am Freitag (gulli:news berichtete) holt Svartholm Warg nun offenbar schon die nächste rechtliche Auseinandersetzung ein. Keine geringere Instanz als die schwedische Staatsanwaltschaft selbst will einem der TPB-Betreiber haftbar machen. Aktuell lautet der Vorwurf, er habe sich am Texttauschportal Student Bay maßgeblich beteiligt.
Student Bay stellt eine Plattform für den Austausch wissenschaftlicher Texte und Kursliteratur dar. Indes ist das Portal ähnlich wie die nordische Piratenbucht einer gewissen Problematik hinsichtlich des Urheberrechts ausgesetzt. Und genau diese kritisiert nun die Staatsanwaltschaft. Gottfrid Svartholm Warg will von den Anschuldigungen, dass er an diesem Projekt beteiligt sei, nichts wissen. Seiner Aussage zufolge hat er seine Finger nicht im Spiel.
Die Ermittlungen der schwedischen Behörden gegen die Student Bay dauern bereits geraume Zeit an. Den offiziellen Angaben nach zu urteilen, habe man die Arbeit im Dezember 2008 aufgenommen. Als maßgeblicher Grund für die Ermittlungen wurde eine Anzeige schwedischer Autoren genannt. Selbige hatten in Sachen Urheberrechtsverletzung etwas an der Plattform auszusetzen. Ob sich auch in dieser Angelegenheit ebenfalls ein "Spectrial" zutragen wird, muss die weitere Zukunft unter Beweis stellen.
Quelle : www.gulli.com
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Im Zuge des aufsehenerregenden Pirate Bay-Urteils hat sich der prominente Spiele-Entwickler David Perry die Zeit genommen, um sich mit dem brisanten Thema Piraterie zu befassen.
Laut David Perry gäbe es keinen Zweifel daran, dass das jüngst gefällte Pirate Bay-Urteil die verhasste Piraterie in keinster Weise bezwingen werde. Zwar werde der Urteilsspruch einige Filesharer abschrecken und sie zeitweise davon abhalten, heiter Dateien zu tauschen, doch trotzdem könne man in diesem Zusammenhang auf langfristiger Ebene keine signifikanten Erfolge verbuchen. Die Filesharing-Szene sei viel zu aufmüpfig und könne nicht einmal von schwerwiegenden Urteilssprüchen der Justiz abgeschwächt werden.
Laut David Perry sei es somit unbedingt notwendig, ideenreichere Wege einzuschlagen, um mit einem größeren Erfolg gegen die gefährliche Software-Piraterie vorzugehen."Meiner Meinung nach ist es falsch, als betroffenes Unternehmen, das sich aufgrund der Piraterie zutiefst benachteiligt fühlt, sofort den Rechtsweg zu beschreiten. Um die Piraterie zu zähmen, gibt es viele wesentliche Aspekte, die zur sinnvollen Prävention zu beachten sind. Qualität, Design-Komfort und eine angebrachte Preisgestaltung gehören zu den Dingen, die den einen potenziellen Filesharer dazu verleitet, vom illegalen Download abzusehen und das Produkt lieber ordnungsgemäß zu erwerben", heißt es in seinem Blog-Eintrag.
Nach der Publikation von David Perry bleibt es nun mit Spannungbzuwarten, ob der Spiele-Macher demnächst auch bei seinen eigenen Spiele-Veröffentlichungen auf diese Äußerungen zurückkommen wird.
Quelle : www.gulli.com
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Die Betreiber des nach eigenen Angaben weltgrößten BitTorrent-Trackers 'The Pirate Bay' sind nach eigenen Angaben nicht nur nicht in der Lage, die gegen sie verhängte Geldstrafe zu zahlen, sie wollen sich auch unter allen Umständen weigern.
Ein schwedisches Gericht hatte Fredrik Neij, Gottfrid Svartholm Warg, Peter Sunde und Carl Lundström in der letzten Woche zu jeweils einem Jahr Haft und einer Geldstrafe in Höhe von umgerechnet rund 2,83 Millionen Euro wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung verurteilt.
In einer Stellungnahme gegenüber der Presse erklärte Peter Sunde, Sprecher von 'The Pirate Bay', nun, dass man die Strafe nicht bezahlen könne und auch nicht bezahlen werde. Selbst wenn man das Geld besäße, würde er lieber all seine Besitztümer verbrennen und noch nicht einmal die Asche heraus rücken, so Sunde.
Er wiederholte die Aufforderung an das Internet-Publikum, keine Spenden zu sammeln, die bei der Bezahlung der Geldstrafe helfen würden. Man wolle keine Spenden annehmen, da man auch keine Strafen bezahlen werde, so Sunde weiter. Zuvor hatten verschiedene Webseiten begonnen ohne Zustimmung Geld zu sammeln.
Quelle : http://winfuture.de
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Die schwedischen Internet-Provider weigern sich, den Zugang zum BitTorrent-Tracker "The Pirate Bay" zu sperren. Entsprechende Forderungen wurden nach dem Urteil gegen dessen Betreiber laut.
Vor allem die IFPI, die internationale Branchenorganisation der Musikindustrie, hatte eine Blockade seitens der ISPs verlangt. "Das ist ein Urteil gegen Pirate Bay und nichts, dass irgendeinen Provider berührt", stellte allerdings Patrik Hiselius, Anwalt des Telekommunikationskonzerns Telia Sonera, gegenüber der Tageszeitung 'Svenska Dagbladet' klar.
Die Forderungen der Musikindustrie kommen seiner Ansicht nach außerdem übereilt, da das Urteil noch nicht einmal rechtskräftig ist und die Betreiber des Trackers Revision eingelegt haben. Aber auch wenn es bei der aktuellen Urteilslage bleibt, sieht er keinen Anlass, tätig zu werden.
"Wir werden keine Sperrung von Inhalten vornehmen, solange wir nicht direkt dazu gezwungen werden", fuhr Hiselius fort. Dieser Ansicht schlossen sich auch Vertreter der Provider Bredbandsbolaget und Com Hem.
"Wir werden keine Seiten gegenüber unseren Kunden zensieren, das ist nicht unsere Aufgabe", erklärte auch Jon Karlung, Geschäftsführer des Providers Bahnhof. "Ich bin gegen alles, das die Prinzipien eines freien und offenen Internets untergräbt", fuhr er fort.
Quelle : http://winfuture.de
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Kann ein Richter, der Mitglied in Lobby-Vereinigungen ist, in einem Verfahren unabhängig urteilen, das Interessen dieser Lobby-Vereinigungen berührt? Diese Frage stellt sich offensichtlich nun im Verfahren gegen die Betreiber des Torrent-Trackers Pirate Bay.
Ein schwedisches Gericht hat vier Verantwortliche von The Pirate Bay der Beihilfe zur schweren Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden und zu einjährigen Haftstrafe sowie Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilt. Der Schadensersatz in Höhe von 30 Millionen Schwedischen Kronen (2,75 Millionen Euro) soll verschiedenen Film- und Musikunternehmen zugutekommen.
Nun gibt es schwere Vorwürfe gegen den Richter in dem Verfahren: Er ist nach Berichten des Nachrichtenprogramms von Sverige Radio Mitglied in einer Organisation zum Schutz des Urheberrechts, in dem auch Repräsentanten der Medienindustrie vertreten sind, die als Kläger an dem Verfahren beteiligt waren. Außerdem soll er in einer Vereinigung mitwirken, die sich aktiv für eine Verschärfung des Urheberrechts einsetzt.
Schwedische Rechtsexperten sehen darin laut der schwedischen Nachrichtensite The Local einen Interessenkonflikt, der eine Wiederaufnahme des Verfahrens notwendig machen könnte. Die Anwälte von Pirate Bay müssten dies allerdings sofort vor Gericht zur Sprache bringen. In einer ersten Reaktion auf den Bericht forderten die verurteilten Pirate-Bay-Betreiber, die bereits Berufung eingelegt hatten, dass das Urteil gegen sie aufgehoben werden müsse.
Der Richter selbst dementierte nicht, Mitglied in den aufgeführten Organisationen zu sein, wies Vorwürfe der Befangenheit aber zurück: "Meiner Ansicht begründen diese Aktivitäten keinen Interessenkonflikt", erklärte er gegenüber dem Radiosender.
Quelle : www.heise.de
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Mit deutlicher Mehrheit lehnte man gestern im Komitee des Europäischen Parlaments, zuständig für Wirtschaft, Forschung und Energie, die geplante Three-Strikes-Regelung ab.
Frankreichs Bemühungen, eine Three-Strikes-Regelung auch europaweit einzuführen, scheiterten bereits zum zweiten Mal. Auch in der zweiten Abstimmung zu dem umstrittenen Three-Strikes-Gesetz kam man zu dem Entschluss, diese Regelung nicht einzuführen. Somit wird es vermutlich zu einer dritten Runde in der Entscheidung darüber kommen, ob man Menschen, die das Urheberrecht verletzen, mittels einer Behörde den Zugang zum Internet verwehren darf. Mit 40 Gegenstimmen gegenüber 4 Fürsprechern erteilte man Amendement 138/46 hierbei einen entschiedenen Dämpfer. Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy, der dieses Gesetz auch gerne auf EU-Ebene ausbauen wollte, wird also nun seine Wünsche in einem weiteren Anlauf den Kritikern nicht nur im Europäischen Parlament schmackhaft machen müssen.
Geplant war in dem Gesetz, eine Kontrollbehörde mit Namen HADOPI (la Haute Autorite pour la Diffusion des oeuvres et la Protection des Droits sur Internet) einzurichten, die ohne einen richterlichen Beschluss zu benötigen, den eigens ermittelten oder gemeldeten Urheberrechtsverletzern den Hahn abdreht. Es bleibt also zumindest vorerst dabei, dass die ISPs nicht ohne diesen richterlichen Beschluss Daten ihrer Kunden weitergeben dürfen, damit selbige ihre nicht einmal notwendigerweise bewiesenen Vergehen zum Verhängnis werden. Selbst das umstrittene DMCA-Gesetz (Digital Millennium Copyright Act) in den USA sieht vor, dass ein Richter die Herausgabe von Kundendaten abgesegnet haben muss.
Schon vergangenen Monat erreichten die Fürsprecher nicht die benötigten Stimmen, da viele Ministerpräsidenten in Urlaub waren. Auch das ähnlich geartete Gesetz in Neuseeland wurde bei seiner finalen Abstimmung in letzter Minute gekippt, wobei sicherlich auch die Proteste in der "Internet Blackout"-Kampagne ihren Teil dazu beitrugen, bei der viele Websites sämtliche Icons schwärzten, um auf die Vermutung einer drohenden Zensurmethode hinzuweisen. Damit steht Südkorea bisher allein die zweifelhafte Ehre zu, der einzige Staat mit Three-Strikes-Regelung in Kraft zu sein.
Quelle : www.gulli.com
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Die Lead-Sänger der britischen Rockband Snow Patrol erklärt in einer britischen Zeitung, dass das Urteil gegen die Betreiber von The Pirate Bay weit über das Ziel hinausgeschossen wäre.
Eine gute Woche ist vergangen, seit das Urteil gegen die Köpfe hinter The Pirate Bay (TPB) bekannt gegeben wurde. Alle vier wurden zu einer Haftstrafe von jeweils einem Jahr sowie einer mehrere Millionen Euro schweren Geldstrafe verurteilt.
Ein Urteil, welches bereits für erheblichen Wirbel gesorgt hatte und sogar zu Demonstrationen geführt hat. Der schwedischen Piratenpartei verhalf das Urteil zu einem unglaublichen Zustrom an neuen Mitgliedern sowie einer besseren Ausgangssituation für die bevorstehende Europawahl. Kurze Zeit später wurde auch noch klar, dass der Vorsitzende Richter Tomas Norström Mitglied in zwei Vereinigungen ist, welche sich für ein härteres Urheberrecht einsetzen. Darunter die "Swedish Copyright Association", zu welcher auch Personen der Klägerseite gehörten. Den kritischen Stimmen gegen die Verurteilung hat sich nun auch die bekannte britische Rockband Snow Patrol angeschlossen, wie aus einem aktuellen Zeitungsartikel hervorgeht.
The Big Issue aus Schottland hat nun einige Kommentare zum Urteil gegen The Pirate Bay abgedruckt, darunter auch einer von Gary Lightybody, dem Lead-Sänger von Snow Patrol. Er erklärte, dass das Urteil nicht nur weit über das Ziel hinausschießen würde, eigentlich hätte es in dieser Form nicht gesprochen werden dürfen. "Sie hätten nicht zu einer Haftstrafe verurteilt werden dürfen. Ein Jahr, weil jemand das getan hat, das ist verrückt. Die Strafe steht in keinem angemessenen Verhältnis zur Tat", so Lightybody gegenüber The Big Issue. Im weiteren erklärte er, dass er nicht grundsätzlich gegen Filesharer wäre, es sei nun mal der moderne Weg. "Wir sind selbst für diese Situation verantwortlich und man muss nun mal in der Gesellschaft leben, die man erschaffen hat. Musik ist für jeden verfügbar, wenn man nur weiß wie man sie bekommt also sage ich, holt sie euch verdammt noch mal."
Ein interessanter Abschluss, welcher erneut eine bekannte Stimme befördert, die das Urteil gegen The Pirate Bay als unangemessen betrachtet.
Quelle : www.gulli.com
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Momentan kursieren Spekulationen im Netz, dass das Urteil gegen The Pirate Bay das Gesicht von P2P und Filesharing verändern wird.
Das Urteil gegen The Pirate Bay wird vermutlich zu etwas völlig Neuem führen, auch wenn unklar ist, wie dieses Neue aussehen wird. Das ist der Grundtenor eines Beitrags auf dem Weblog NewTeeVee. Während einige den Untergang von Pirate Bay oder BitTorrents generell vermuten, gibt es andere Stimmen die behaupten, dass die Geschichte des Filesharings immer wieder gezeigt hat, dass bedeutende Urteile gegen bekannte Seiten immer zu entscheidenden Weiterentwicklungen des Filesharings geführt haben. Warum sollte das dieses Mal nicht auch passieren?
Die Diskussion bisher verbleibt meist bei der Frage, wie die Zukunft von The Pirate Bay selbst aussehen wird. Jedoch könnte es möglich sein, dass sich die BitTorrent-Technologie entscheidend weiterentwickelt und neue Seiten und Communities entstehen, die entsprechende Größe erreichen, noch bevor das letzte Wort im Fall Pirate Bay gesprochen wurde. Als Beispiel wird in dem Beitrag unter anderem Napster angegeben. Die Schließung dieses Servers hat zu den ersten dezentral organisierten P2P-Netzwerken geführt, die ihrerseits wieder der Vorläufer der Torrent-Technologie waren.
(http://www.gulli.com/img/2009/Filesharing-das_elfte_gebot.jpg)
P2P könnte in Zukunft zum Teil eines "Medien-Webs" werden und weniger stark an das herkömmtliche Internet und entsprechende Webserver gebunden sein, so eine der Thesen. Auch könnte P2P stärker auf eigenständige Communities setzen, die nicht nur einen Index-Server zum Tauschen nutzen, sondern in ein vielfältiges Nutzer-Biotop, in welchem und völlig neue Organisationsmuster entstehen.
Quelle : www.gulli.com
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Im Fall rund um Joel Tenenbaum, welcher auf rund eine Million US-Dollar Schadensersatz verklagt wird, entwickelt sich die Diskussion über die Zulassung eines Webstreams immer mehr zu einem Ping-Pong-Spiel.
Ursprünglich schien für Joel Tenenbaum, welcher von der Recording Industry Association of America (RIAA) verklagt wird, alles mehr als nur gut zu laufen. Das Blatt scheint sich jedoch immer mehr zu wenden, was letztendlich zu einer Schlammschlacht führen könnte.
Joel Tenenbaum wird beschuldigt, sieben (!) MP3s via KaZaA verbreitet zu haben, woraufhin ihn die RIAA auf einen Schadensersatz von 1.050.000 Millionen US-Dollar verklagte. Mithilfe des Rechtsprofessors Charles Nesson, welcher an der Harvard University of Law lehrt, sowie eines Teams seiner Studenten, versucht Tenenbaum sich gegen die vollends überzogene Forderung zu wehren. Um die juristische Maschinerie der RIAA etwas besser ins Rampenlicht zu bringen - wie es eigentlich auch deren stets gepredigtes Mantra ist - versuchte man, einen Live-Webstream des Verfahrens genehmigen zu lassen.
Ursprünglich hatte Richterin Nancy Gertner vom District Court einer Live-Webübertragung des Verfahrens zugestimmt. Es war unschwer zu erkennen, dass dies zum absoluten Missfallen der RIAA war, welche bereits bei der Antragsstellung seitens Professor Charles Nesson deutlich worden. Trotz der Erklärungen, man wolle den Konsumenten vom illegalen Filesharing abschrecken, wehrte man sich vehement gegen die Erlaubnis, dass das Verfahren über einen Webstream übertragen wird. Dies steht nach wie vor im krassen Gegensatz zu den Standpunkten der RIAA, wonach die Bevölkerung über die straf- sowie zivilrechtlichen Risiken von Urheberrechtsverletzungen insbesondere in Tauschbörsen aufgeklärt werden soll. Über einen Webstream hätte man einen unglaublich großen Personenkreis erreicht. Man wollte aber nicht, und setzte alles daran, damit der Erlass von Richterin Nancy Gertner aufgehoben wird. Fraglich ist nach wie vor wieso.
Das First District U.S. Court in Massachusetts hatte daraufhin zu entscheiden, ob Gertners Entscheidung korrekt war. Der dortige Vorsitzende Richter Lipez erteilte der Entscheidung von Gertner jedoch eine Absage und berief sich dabei auf ein Gesetz aus dem Jahre 1990, wonach Ton- und Bildübertragungen aus dem Gerichtsgebäude verboten seien. Glücklicherweise hatte auch er erkannt, dass dieses Gesetz nicht mehr zeitgemäß sei und eine Übertragung per Webstream einen enormen Vorteil für die Gerichtsbarkeit bedeuten würde. Die Verfahren würden transparenter und auch für den einfachen Bürger leichter zu erfassen. Dies wiederum würde das Vertrauen der Bevölkerung, dass Verfahren fair und angemessenen abgehalten werden, erheblich stärken. Dies änderte jedoch nichts an der Entscheidung: Der Webstream war vorerst wieder gestorben. Insgesamt sah es für Professor Nessons Bemühungen somit eher düster aus, den ohne die Öffentlichkeit droht das Verfahren gegen Joel Tenenbaum eines von vielen zu werden - wenngleich mit einer beachtenswerten Forderung.
Professor Nesson konsultierte daraufhin die Richter des First District Courts, um von ihnen eine Gesamteinschätzung zu erhalten. Ein erneut unorthodoxer Weg, welcher vorerst jedoch wenig erfolgreich ist. Die Richter lehnten seinen Wunsch ab, so dass die von Richter Lipez getroffene Entscheidung nach wie vor fest im Raum steht. Dennoch fordert Nesson nun, dass die ursprüngliche Entscheidung von Richterin Nancy Gertner bis zum Ende der Anhörungen in Kraft bleibt, da darin auch die Grundrechte von Joel Tenenbaum zur Sprache kämen. Es sei nur rechtens, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf habe, zu sehen und zu hören, wie es um ihre eigenen Grundrechte steht. "Die öffentliche Meinung ist mit absoluter Mehrheit für einen öffentlichen Webcast des Verfahrens, trotz verschiedener Ansichten zum Thema Filesharing", erklärte das Team von Professor Nesson. Dieser selbst verwies diesbezüglich auf die widersprüchliche Entscheidung des Gerichts, weshalb er eine Revision des Urteils fordert. Dies begründet er insbesondere damit, dass sich die Kommunikationstechnologie dramatisch verändert hat und einen erheblichen Einfluss auf die Gesellschaft haben würde. Auch würden die neuen Technologien unglaubliche Kapazitäten und Möglichkeiten bieten, um der Öffentlichkeit Zugang zum System der Rechtsprechung zu geben. Die Gesetze sollen rasch überdacht werden, um eine zeitnahe Entscheidung herbeizuführen. Die rechtliche Vorgabe, auf welcher Richter Lipez seine Entscheidung fällen musste, stammte bedauerlicherweise aus dem Jahr 1990. Seit diesem Zeitpunkt hat die Technologie mehr als nur kleine Sprünge vollbracht.
Quelle : www.gulli.com
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Eine Gruppe von Internet-Aktivisten hat aus Protest gegen die Verurteilung der Betreiber des weltgrößten BitTorrent-Trackers The Pirate Bay eine Website gestartet, auf der man mit Hilfe der Google-Suche nach illegalen Torrent-Downloads suchen kann.
Das Suchportal, dessen Ziel es war, auf Google als Quelle illegaler Downloads aufmerksam zu machen, ist mittlerweile nicht mehr voll funktionstüchtig. Wer die Suche benutzt, wird von einer Sperrmeldung begrüßt, kann seine Torrent-Suche aber über einen von Google angebotenen Link fortsetzen.
Die Initiatoren von "The Pirate Google", wie die Site genannt wird, wollten mit ihrer Aktion nach eigenen Angaben darauf hinweisen, dass die internationalen Gerichte offenbar nach zweierlei Maß entscheiden.
In ihren Augen ist es nicht hinnehmbar, dass The Pirate Bay und andere Torrent-Portale von Rechteinhabern verfolgt werden, während man mit dem einfachen Zusatz "filetype:torrent" problemlos auch per Google illegale Downloads jeder Art aufspüren kann.
http://winfuture.de
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woraufhin ihn die RIAA auf einen Schadensersatz von 1.050.000 Millionen US-Dollar verklagte.
boah, mit der summe kann er die USA kaufen ;D
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Im Zuge des folgenschweren Pirate Bay-Urteils hat die schwedische Schriftstellerin Unni Drougge Farbe bekannt und ihr neustes Hörbuch auf der zur Debatte stehenden Filesharing-Seite zum Download angeboten.
Nachdem die Macher des bekannten Filesharing-Portals The Pirate Bay vor einigen Tagen für schuldig erklärt worden sind, hat die engagierte Bestsellerautorin Unni Drougge den Entschluss gefasst, ihr neustes Hörbuch "Boven i Mitt Drama Kallas Kärlek" ("Der Übeltäter in meinem Drama heißt Liebe") erstmals kostenlos als Torrent zur Verfügung zu stellen. Laut Unni Drougge sei diese Initiative einer demonstrativen Protestaktion zurückzuführen, die die Solidarität zur Filesharing-Seite zum Ausdruck bringen soll. Denn der Urteilsspruch sei offensichtlich undurchschaubar gewesen und habe verheerende Folgen für ein unabhängiges Verhalten der Internet-Nutzer mit sich gebracht.
"Ich fordere meine Kolleginnen und Kollegen dazu auf, meinem Beispiel zu folgen, um sich gegen die völlig verständnislose und entgeisterte Unterhaltungsindustrie zur Wehr zu setzen. Wir alle müssen auf irgendeine Weise dazu beitragen, dass die größte demokratische Plattform unserer Zeit in Schutz genommen wird und sein verdientes Recht behaupten kann. Filesharer sind nicht unsere Feinde. Filesharer sind unsere Fans und unsere Kunden", sagte sie.
Drougge zufolge gibt es keinen Zweifel daran, dass die zumeist profitorientierte Industrie mit ihrem altmodischen Verhalten dazu beiträgt, dass das Internet schon bald in den Schwitzkasten genommen und unerbittlich erwürgt wird. So müsse man den unzeitgemäßen Herstellern und Produzenten irgendwie klar machen, dass rücksichtslose oder kompromisslose Vergeltungsmaßnahmen gegen Filesharer nur kontraproduktiv seien und letztendlich keiner Interessengemeinschaft Befriedigung beschaffen werden.
Quelle : www.gulli.com
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Schwedische Zugangsanbieter wollen Daten über die Vergabe von IP-Adressen nicht mehr speichern. Damit unterlaufen die Provider das am 1. April in Kraft getretene neue IPRED-Gesetz, das Rechteinhabern per Gerichtsbeschluss Zugriff auf auf IP-Adressdaten gewährt. Nachdem die Provider All Tele und Bahnhof bereits angekündigt hatten, auf die Speicherung der Daten zu verzichten, hat mit Tele2 nun auch einer der größten schwedischen Zugangsanbieter nachgezogen.
Damit solle der Schutz der Privatsphäre seiner Kunden gestärkt werden, erklärte Tele2-Chef Niclas Palmstierna gegenüber der Nachrichtenagentur TT. Damit werde auch ein offensichtliches Bedürfnis der Kunden erfüllt. Tele2 verstoße damit auch nicht gegen das Gesetz. "Wir haben die Situation sorgfältig analysiert und sind zu dem Schluss gekommen, dass wir keinerlei Verpflichtung zur Speicherung der Daten haben." Tele2 hat laut Medienberichten rund 600.000 Breitband-Kunden in Schweden.
Zeitgleich mit dem neuen Gesetz hatten die Macher der berühmt-berüchtigten Torrent-Website The Pirate Bay ein kostenpflichtiges VPN-Angebot angekündigt, der Nutzern mehr Anonymität verspricht. Währenddessen geht das Verfahren gegen vier Verantwortliche der Website in die nächste Runde und sorgt auch nach der erstinstanzlichen Verurteilung zu einem Jahr Haft weiter für Schlagzeilen. Die Verteidiger wollen eine Wiederaufnahme, nachdem sich der vorsitzende Richter dem Verdacht der Befangenheit ausgesetzt sieht.
Quelle : www.heise.de
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Es scheint so, als ob die Unterstützung für ein Three-Strikes-Gesetz in Großbritannien stark schwinden würde.
Die Formulierung ist vielleicht sogar etwas zu vorsichtig gewählt. Der Ausdruck "Man vollzieht gerade eine 180-Grad-Wendung" wäre vermutlich treffender.
Nach den jüngsten Ereignissen um The Pirate Bay und der allgemein augenscheinlich immer schlechter werdenden Situation für die Filesharing-Szene scheint es nun neuen Aufwind zu geben. Nachdem erst vor kurzem das französische Parlament dem Three-Strikes-Gesetz eine erneute Absage erteilte, sieht sich der Intellectual Property Minister David Lammy aus Großbritannien nun scheinbar ebenfalls dazu gezwungen, diesem Gedanken eine völlige Absage zu erteilen. Das Three-Strikes-Gesetz hätte vorgesehen, dass spätestens bei der dritten Urheberrechtsverletzung per Internet, dem Anschlussinhaber der Zugang gesperrt wird. David Lammy äußerte sich nun, dass dies für ihn inzwischen nicht mehr "der richtige Weg" sei.
Gegenüber dem Observer erklärte der Minister, dass man zwar eine rechtliche Basis für Anti-Piraterie schaffen werde, um die Arbeit der Rechteinhaber zu stützen, diese dürften aber nicht zu spezifisch oder übertrieben sein. "Am Ende muss die Lösung eine wirtschaftliche Lösung sein. Diese Lösungen müssen sicherstellen, dass die Menschen für Inhalte bezahlen, aber die Chance zu zahlen ist da", so Lammy. Daneben wies er darauf hin, dass sich die Lösungen für das Problem vor allem auf das Wissen Einzelner stützen müssten, die mehr vom Urheberrecht und einer Welt mit geistigem Eigentum verstehen, da diese immer mehr zugänglich sei.
Ein eigentlich unerwarteter Sinneswandel, für den es keine plausible Erklärung gibt. Es scheint jedoch so, als ob sich immer mehr Politiker von einer Three-Strikes-Gesetzgebung abwenden. Eines gilt es jedoch nach wie vor zu bedenken. Auch wenn erneut eine Schlacht gewonnen wurde, so ist der Anti-Piraterie-Krieg noch lange nicht vorbei.
Quelle : www.gulli.com
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bleibt nur zu hoffen, dass das ganze nicht unter neuem namen wiederkommt...
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Nach den Absagen an ein geplantes Three-Strikes-Gesetz ist dieses nun offensichtlich wieder im Rennen.
Anfang April berichteten wir über den glücklichen Ausgang einer Abstimmung durch die französische Regierung, welche das Three-Strikes-Gesetz ablehnte. Es schien ein großartiger Sieg für die Konsumenten zu sein.
Doch er währte nicht lange. Innerhalb kürzester Zeit wurde klar, dass das Gesetz erneut vorgebracht werden würde, eine erneute Niederlage erschien daher eher unwahrscheinlich. Es kam, wie es eben nun kommen musste. Das Three-Strikes-Gesetz ist nun in der zweiten Runde zurück ins Parlament gewandert und somit noch lange nicht endgültig vom Tisch. Vielmehr geht es jetzt darum, dass Gesetz zu verändern. Einige Regierungsmitglieder lehnten nämlich bei der ersten Lesung die Passage ab, wonach die Kunden selbst nach einer Trennung ihrer Internetverbindung weiterhin die Gebühren für diese zu bezahlen hätten. Man wird nun entsprechende Editierungen vornehmen und das Gesetz anschließend erneut vorlegen. Ob es erneut scheitern wird, ist nach wie vor äußerst fraglich. Das Hauptaugenmerk sollte jedoch auch nicht darauf gelegt werden. Relevanter dürfte in diesem Zusammenhang eine Abstimmung im EU-Parlament sein, welche in wenigen Tagen stattfindet.
Dort wird über das "Telecoms Package" entschieden, eine Sammlung von Regelungen für die elektronische Kommunikation. Selbstverständlich sind die getroffenen Entscheidungen im EU-Parlament nicht bindend, jedoch bemühen sich die französischen Europaabgeordneten mit äußerster Intensität dafür, dass der Abschnitt 138 dieses Packetes gelöscht wird. In der ersten Lesung konnte dies noch verhindert werden, ob dies in der zweiten, am 5. Mai bevorstehenden Lesungen ebenfalls funktioniert, ist fraglich. Relevant ist diese Änderung aufgrund ihres Inhalts. Diese pocht auf die rechtsstaatlichen Säulen der Gewaltenteilung und erteilt einer Trennung der Internetverbindung für Urheberrechtsverletzer eine grundsätzliche Absage. Damit jedoch nicht genug. Auch die von Präsident Sarkozy geplante HADOPI-Behörde, welche gegen die Urheberrechtsverletzer in Frankreich vorgehen soll - sofern das Gesetz erlassen wird - würde damit auf wackeligen Beinen stehen. Die Behörde vereinigt nämlich alle drei Gewalten in sich. Sie ermittelt selbsttätig Urheberrechtsverletzer, klagt diese an, urteilt über sie und spricht schlussendlich auch das "Strafmaß" aus.
Im Abschnitt 138 wird festgehalten, dass ein unabdingbarer Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren besteht. Dieses wäre Betroffenen des Three-Strikes-Gesetzes grundsätzlich verwehrt, da die HADOPI-Behörde einzig über ihr Handeln entscheidet. Sollte der Abschnitt 138 tatsächlich gelöscht werden, so dürfte es dem Three-Strikes-Gesetz in Frankreich durchaus einiges an Rückenwind geben.
Quelle : www.gulli.com
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Der Prozess der Recording Industry Association of America (RIAA) gegen Joel Tenenbaum, welcher von Professor Charles Nesson verteidigt wird, nimmt immer merkwürdigere Ausmaße an.
Zugegebenermaßen schenken wir der Klage, die gegen Joel Tenenbaum seitens der Recording Industry Association of America ins Feld geführt wird, überdurchschnittlich viel Beachtung.
Dies liegt jedoch insbesondere an der Tatsache, dass das Verfahren an sich gerade außergewöhnlich geführt wird. Der bekannte amerikanische Filesharer-Verteidiger Ray Beckermann kritisiert die Situation seit langer Zeit, was durchweg verständlich ist. Beide Seiten agieren auf eine höchst unorthodoxe Weise vor dem Gericht, wobei die gewünschte Live-Übertragung der Verhandlung bestenfalls die Spitze des Eisbergers darstellt. Jedoch ist das Verfahren eben insbesondere aufgrund der vollzogenen Arbeitsweise mehr als nur hochinteressant. Die RIAA versucht mit allen erdenklichen Mitteln die Öffentlichkeit vom Verfahren fernzuhalten, während Professor Charles Nesson mit dem gleichen Aufwand versucht, die Verfahrenspraktiken der RIAA zu veröffentlichen.
Wohin das Verfahren gehen wird, ist nach wie vor unklar, insbesondere nachdem der Live-Übertragung eine Absage erteilt wurde. Besonders interessant wird der Prozess nun jedoch aus einem neuen Grund. Die RIAA hat eine Verlegung des Prozesstermins um eine Woche beantragt. Wie Ray Beckermann erklärt, ein völlig untypischer Schritt, welchen kein angehender Jurist adaptieren sollte. Der Auslöser für diesen Antrag der RIAA liegt darin, dass man eine Woche später einen neuen "Zeugen" präsentieren könnte. Dieser wäre zu dem Zeitpunkt in Chicago und könnte per Telefon befragt werden. Die Ergebnisse würden dann als neues Beweismaterial in das Verfahren einfließen. Die Major-Labels argumentieren in einem Dokument damit, dass ein Flug nach Chicago zur Abnahme der Aussage inklusive einer eidesstaatlichen Versicherung das Verfahren unnötig verteuern würde.
Fragwürdig ist, ob diesem Ersuchen der Klägerseite stattgegeben wird. Denn interessanterweise weigern diese sich dem Gericht mitzuteilen, wer der Zeuge ist und welche Aussage er zu tätigen gedenkt. Laut Ray Beckermann eine eigentlich unmögliche Konstellation.
Ein Verfahren, welches immer merkwürdigere Züge annimmt, dessen Ausgang aber nach wie vor vollends unklar ist.
Quelle : www.gulli.com
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Laut einer aktuellen Meldung der National Business Review wurde in Neuseeland die geplante Gesetzesänderung, die verdächtigte Urheberechtsverletzer bis zum Nachweis ihrer Unschuld für schuldig erklärt hätte, verworfen.
Die neuseeländische Legislative hat laut einem Bericht der National Business Review beschlossen, bis auf Weiteres keinerlei Änderungen an dem Urheberrecht von 1994 vorzunehmen.
Infolge dessen soll der Gedanke einer "Schuldig bis die Unschuld bewiesen ist"-Gesetzesinitiative komplett verworfen werden. Die Regierung hatte die gewünschte Gesetzesänderung nach wochenlangen Diskussionen zu keinem befriedigendem Ergebnis führen können, so dass die Opposition der Labour-Partei schlussendlich sogar vorgeworfen hatte, dass es sich bei deren Gesetzesanpassung lediglich um ein "Band-Aid-Programm" handeln würde.
Treffenderweise hielt man fest, dass das Urheberrecht einer kompletten Überholung bedarf, um es zu modernisieren. Diese Aufgabe soll nun der Justizminister Simon Power erfüllen. Ein großartiger Sieg, wie auch Simon Fogerty, ein Rechtsanwalt bei einer auf Urheberrecht spezialisierten Kanzlei festhält:
(http://www.gulli.com/img/2009/comic-important-message-entertainment-industry.jpg)
"Die technischen Entwicklungen und die neuen Möglichkeiten urheberrechtlich geschützter Werke seit 1994 zu benutzen bedeutet, dass das Gesetz wirklich eine völlige Überarbeitung braucht, damit dieses ins 21. Jahrhundert einkehren kann. Es wird Rechteinhabern sowie Konsumenten die Chance geben, angemessenen Einfluss auf die Inhalte des Gesetzes zu nehmen. Dies sollte dabei behilflich sein, Probleme und Sorgen zu entfernen, die im Rahmen um den verworfenen Abschnitt 92a des neuen Urheberrechtsgesetzes entstanden sind."
Der Abschnitt 92a, der unter anderem dem Passus enthielt, dass bis zum Nachweis der Unschuld die verdächtige Person als schuldig gelte, hatte für erhebliche Aufregung gesorgt. Ursprünglich hatte der Justizminister Simon Power das Gesetz lediglich verschoben, nun jedoch auf unbestimmte Zeit eingefroren. Die Regierung selbst hat die Urheberrechts-Gesetzesänderungen von sämtlichen Plänen gestrichen. Experten gehen davon aus, dass diese damit komplett von der Agenda verschwinden.
Wann die Überarbeitung beginnen wird, ist derweil noch unbekannt. Diese Bürde wird sicher nicht einfacher Natur sein, zumal mit Sicherheit im Hintergrund längst das Gezerre der Lobbyisten begonnen hat. Trotzdem gibt sich die neuseeländische Regierung eher vorsichtig. Offenbar wollte man die Unschuldsvermutung nicht einfach über Bord werfen.
Quelle : www.gulli.com
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Die italienischen Justizbehörden überlegen gegenwärtig, ob auch sie eine Klage gegen The Pirate Bay anstrengen sollen.
Es scheint fast so, als wolle man einem vorläufig besiegten Gegner noch einmal nachtreten. Zumindest könnte man diesen Eindruck erhalten, wenn man die gegenwärtigen Bemühungen der italienischen Justizbehörden vernimmt.
Nach der Verurteilung der Betreiber von The Pirate Bay scheint man nun nämlich Interesse daran zu haben, den Gegner herumzureichen, um ihn nochmal zu verklagen und zu verurteilen. Wie von vielen Stellen bereits vor dem Urteilsspruch befürchtet wurde, scheinen sich manche Personen tatsächlich an ein Urteil anlehnen zu wollen, das in einem anderen Land ergangen ist. Fraglich ist jedoch, ob so eine Klage überhaupt möglich ist. Denn während die italienische Justiz nach einer Möglichkeit sucht, die Betreiber von The Pirate Bay zu verklagen, stellt man sich anderswo eine gänzlich andere Frage: Welche Verbindung haben die Betreiber mit Italien, was ein solches Verfahren dort rechtfertigen könnte? Die schlichte Antwort lautet schlichtweg "keine". Die Problematik lässt sich damit jedoch nicht aus der Welt schaffen. Vielleicht will man es ja mit der Begründung versuchen, dass The Pirate Bay weltweit abrufbar ist.
Interessanterweise versäumen es die Vertreter der Contentindustrie von Anfang an nicht, von einem neuen großen Sieg zu sprechen. "Die Klage ist identisch mit der in Schweden, also können wir optimistisch sein, dass wir ein ähnliches Urteil hier in Italien erhalten", erklärte Enzo Mazza, der Präsident der Federazione Industria Musicale Italiana (FIMI). Die Anwälte der "Beklagten" sehen dies etwas anders und erklärten gegenüber TorrentFreak, dass man hier wohl etwas zu optimistisch sei. "Ich sehe überhaupt keinen Zusammenhang wie die Schwedische Entscheidung in irgendeiner Weise den Weg für die italienische Strafverfolgung ebnen sollte. Zuerst handelt es sich um ein Urteil in erster Instanz, was bedeutet, dass es gegenwärtig nicht relevant ist. Zum Zweiten hat der italienische Fall viele verschiedene Eigenheiten, angefangen beim Problem der Zuständigkeit, was die in Schweden ergangene Entscheidung erheblich weniger relevant werden lässt, als es auf den ersten Blick aussieht. Zum Dritten basiert jede Entscheidung auf ihren eigenen Beweisen, und inItalien muss das Verfahren erst einmal beginnen." Laut Peter Sundes Anwalt, ist es nach wie vor unklar, ob die in Schweden gesammelten Beweise rechtmäßig sind oder nicht. Die Contentindustrie ist derweil einen Schritt weiter und hofft das Beste aus der Verurteilung herauszuholen. Simona Lavagnini, eine Anwältin, welche die italienische Musikindustrie vertritt, äußerte sich etwas zurückhaltender. Es sei nicht realistisch, dass die Beklagten nach Italien ausgeliefert würden, aber Geldstrafen sowie weitere Auflagen seien durchaus im Rahmen des Möglichen.
Die italienische Staatsanwaltschaft wird jedoch erst in einigen Monaten entscheiden, ob ein Verfahren gegen The Pirate Bay eingeleitet wird oder nicht.
Quelle : www.gulli.com
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Es scheint, als wären so manche Personen von dem Urteil gegen The Pirate Bay so sehr verärgert, dass sie nun einen anderen Ort für die Suche nach Torrens ausgewählt haben.
So widerfahren ist es der Website der Motion Picture Association of America (MPAA). Diese war eine der klagenden Parteien gegen die Betreiber der beliebten Torrent-Website The Pirate Bay.
Dass es nach der Verurteilung für die Contentindustrie keine Blumensträuße regnen würde, war sicherlich jedem klar. Es war aber nicht zu erwarten, dass jemand so clever wäre, die MPAA-Website zu The Pirate Bay umzuwandeln. Nun, dies war eigentlich nicht das Ereignis, welches man vielleicht erwartet hatte. Geschafft hat dies der Hacker Vektor, der durch einen XSS-Angriff die "About Us" Seite der Motion Picture Association of America etwas umgebaut hat. Bereits vor etwa einem Jahr war die Website Opfer eines solchen Angriffs geworden, welcher jedoch binnen kürzester Zeit wieder behoben war. Dennoch konnten sich mehr als genug Personen an der entstellten Seite erfreuen.
(http://www.gulli.com/img/tpb-mpaa.jpg)
Auf der About Us Seite der Homepage können Besucher der MPAA ihren Lieblingsfilm mitteilen. Dort steht unter anderem "Danke, dass sie sich die Zeit nehmen uns ihren Lieblingsfilm mitzuteilen", was in nicht-übersetzter Form jedoch viel besser klingt: "thank you for taking the time to share your favorite movie". Durch den XSS-Angriff folgt auf diesen Text nun jedoch nicht das Formularfeld, welches zur Eingabe der eigenen E-Mail-Adresse dient. Nein, kurz danach prangert dort das Logo von The Pirate Bay sowie deren Website. "Dies demonstriert, dass eine XSS-Attacke gegen die MPAA.org Website möglich ist", schreibt Vektor in seinem Blog und fügt freundlicherweise hinzu, dass man es als kleinen Scherz betrachten soll.
Für einen Lacher hat er damit sicherlich gesorgt. Bleibt nur die Frage, ob man sich jetzt selbst verklagt, weil man auf der eigenen Website eine Torrent-Suchmaschine zur Verfügung gestellt hat.
Quelle : www.gulli.com
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Es sind nur noch wenige Tage, bis das EU-Parlament über das Telekom-Paket abstimmen wird. Was vielen bislang nicht bewusst war: Eine Passage, die ein Three-Strikes-Gesetz verhindert hätte, soll in der aktuellen Version gestrichen werden.
Natürlich sind Entscheidungen des EU-Parlaments nicht bindend für ihre Mitgliedsstaaten. Im aktuellen Telekom-Paket möchte man jedoch bewusst eine Passage entfernen, welche die Einführung einer Three-Strikes-Regelung verhindern würde.
Bereits vor einigen Tagen berichteten wir über Frankreichs erneuten Versuch, ein Three-Strikes-Gesetz zu realisieren. Dieses wird gegenwärtig im französischen Parlament erneut gelesen, nachdem es im ersten Anlauf gescheitert war. Eine erneute Niederlage erscheint durchaus möglich, jedoch nicht sonderlich wahrscheinlich. Problematisch wird dies insbesondere durch das Telekom-Paket, über welches das Europaparlament gerade diskutiert. Über dieses soll in wenigen Tagen abgestimmt werden. Was die wenigsten jedoch wissen ist, dass ein bestimmter Abschnitt gestrichen werden sollte. Dieser würde - wenngleich auf indirektem Wege - einem Three-Strikes-Gesetz Tür und Tor öffnen.
Zum einen würde dies durch den Artikel 32a geschehen, der in der nun vorliegenden Fassung vollends neutralisiert wurde. Ursprünglich lautete dieser: "Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die notwendigen Einschränkungen des Rechts der Nutzer auf Zugang zu Inhalten, Diensten und Anwendungen aufgrund geeigneter Maßnahmen gemäß den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, Wirksamkeit und Abschreckung erfolgen. Diese Maßnahmen behindern nicht die Entwicklung der Informationsgesellschaft gemäß der Richtlinie 2000/31/EG und verletzen nicht die bürgerlichen Grundrechte, einschließlich des Rechts auf Achtung der Privatsphäre und auf ein faires Verfahren."
In der überarbeiteten Version wurde dieser Abschnitt völlig gestrichen. Ungeachtet der Tatsache, dass eine Einschränkung des Zugangsrechts zum Internet grundsätzlich skeptisch betrachtet werden sollte, hätte dieser Abschnitt zumindest sehr enge Hürden bereitgestellt, die einem Three-Strikes-Gesetz von vornherein entgegen gewirkt hätten. Verhältnismäßigkeit. Wirksamkeit. Abschreckung. Ob die dauerhafte Trennung der Internetverbindung nach der dritten Urheberrechtsverletzung "verhältnismäßig" ist, oder ob dies eine "wirksame" Maßnahme wäre, muss sich jeder selber beantworten. Auf die bürgerlichen Grundrecht zu pochen wäre aber besonders wichtig gewesen.
Ein weiterer tiefer Eingriff wurde mit dem Artikel 46 wahrgenommen. Dieser hatte ursprünglich festgehalten, dass ausschließlich ein unabhängiger Richter über eine theoretische Netzsperre entscheiden darf - unter der Annahme, dass diese Sperre außerdem zu keiner Zeit die Grundrechte des Bürgers verletzen darf. Dieser Artikel wurde nun nach langem hin und her wieder verworfen. Dies bedeutet, dass die Umsetzung des Three-Strikes-Gesetzes nicht nur seitens des EU-Parlaments offensichtlich geduldet wird, vielmehr setzt man einem solchen Gesetz auch keine Hürden, wer final über die Netzsperre entscheiden wird.
Frankreich plant eine eigene (HADOPI-)Behörde, die alle drei Gewalten in sich vereint und über die Netzsperren von mehrfachen Urheberrechtsverletzern entscheiden soll. Würde Artikel 46 des Telekom-Pakets nicht verworfen, so würde die EU der rechtlichen Basis, auf welcher die Behörde agiert, eine Absage erteilen.
Das Telekom-Paket wird am 5. Mai erneut zur Lesung vorgebracht, eine Abstimmung wird vermutlich am 6. bzw. 7. Mai erfolgen. Bis dahin hat jeder noch ausreichend Gelegenheit, seinen Abgeordneten im Europaparlament zu kontaktieren. Eine Liste mit Kontaktadressen findet sich hier (http://www.europarl.de/parlament/abgeordnete/auswahl_bundesland.jsp).
Quelle : www.gulli.com
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Der größte deutsche Filmverleiher und -produzent Constantin Film verschickt derzeit massenhaft Abmahnungen an Filesharer. Darin werden 800 Euro Schadensersatz gefordert, ansonsten droht eine Klage.
Wer so genannte Schwarzkopien von Filmen zum Download anbietet, beispielsweise "Der Baader Meinhof Komplex" oder "Männersache", muss damit rechnen, einen Abmahnung zu bekommen. Der Vorstandschef des Unternehmens, Bernhard Burgener, bestätigte gegenüber der 'Frankfurter Allgemeinen Zeitung', dass die Abgemahnten aufgefordert werden, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
Wer den Schadensersatz in Höhe von 800 Euro nicht zahlt oder die Unterschrift verweigert, wird mit einer Klage bedroht. Die IP-Adressen hat Constantin Film von einem privaten Dienstleister erhalten. Die persönlichen Daten wurden dann mit Hilfe der Internet Service Provider, beispielsweise der Deutschen Telekom, ermittelt. Laut der FAZ betrifft dies über 500 Kunden.
Der Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger erklärte gegenüber den Kollegen von 'Golem.de', dass hauptsächlich private Filesharer abgemahnt werden. "Das ist bezogen auf die Filmindustrie neu. So etwas habe ich in den letzten zweieinhalb Jahren nicht erlebt", sagte Solmecke. Bislang kamen zwei Unterlassungserklärungen mit der entsprechenden Unterschrift zurück.
Quelle : http://winfuture.de
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Dass das Urteil gegen The Pirate Bay ein Nachspiel haben würde, war bereits ab der ersten Sekunde klar. Jetzt hat es den Webhoster von Torrentbytes.net getroffen.
Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) nutzt dieses Urteil, seit es nun gesprochen wurde, um an allen Ecken und Enden Druck auszuüben.
Ihr neuestes Ziel sind nun die Webhoster, welche Torrent-Websites auf ihren Servern lagern. Trotz der Tatsache, dass man gegen die Verurteilung in Berufung gegangen ist, versucht man eben dieses Urteil nun überall dort zu nutzen, wo man gegen Filesharing etwas unternehmen könnte. Der neu entdeckte Weg, gegen die Webhoster von Torrent-Sites vorzugehen, scheint dabei sogar mitunter effektiver als alle bisherigen Bemühungen. Einer der betroffenen Webhoster ist DCP Networks, welcher Server für TorrentBytes zur Verfügung stellt.
In einem Brief an den Provider kritisiert der Verband, dass der Tracker, den man hostet, "eine große Zahl" urheberrechtlich geschützter Werke der Öffentlichkeit zu Verfügung stellen würde. Die Nutzer der Website würden die Urheberrechte von IFPI-Mitgliedern verletzen. Das Ende des Schreibens enthält das obligatorische Säbelrasseln, welches jedoch aufgrund der Verurteilung der Betreiber von The Pirate Bay bei vielen Angst schürt. Man fordert DCP Networks auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Aktivitäten zu unterbinden. Ansonsten würde "die IFPI notwendige Schritte einleiten", wie das Schreiben erklärt.
Gegenüber DN.se erklärte der IFPI-Anwalt Magnus Mårtensson, dass das Schreiben an DCP Networks nichts besonderes oder gar ungewöhnliches sei. Man habe einige weitere Webhoster und Website-Besitzer kontaktiert. Das Ziel dieser Aktion scheint offensichtlich. Man möchte das Urteil gegen The Pirate Bay, welche Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung begangen haben sollen, auf Webhoster übertragen.
TorrentBytes ist (wieder) online, was annehmen lässt, dass sich DCP Networks nicht von dem Schreiben hat beeindrucken lassen. Fraglich ist jedoch, ob alle Webhoster so reagieren.
Quelle : www.gulli.com
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Das Europa-Parlament hat sich klar gegen die so genannte "Three Strikes"-Regelung ausgesprochen. 407 Abgeordnete stimmten für eine entsprechende Empfehlung, nur 57 waren dagegen.
Mit "Three Strikes" wird die Praxis bezeichnet, nach der Internet-Nutzern ihr Zugang gesperrt wird, wenn sie zum dritten Mal bei Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen ertappt werden. Grundlage für die Sperrung sind jeweils eigene Ermittlungsergebnisse der Medienindustrie.
Diese versucht die Regelung bereits länger in verschiedenen europäischen Ländern durchzusetzen. Die Einführung würde es Musik- und Filmkonzernen deutlich erleichtern, gegen Filesharing-Nutzer vorzugehen, weil kein aufwändiges Verfahren vor Gericht geführt werden muss.
Nach Ansicht des EU-Parlaments greift ein solches Vorgehen allerdings zu tief in die Grundrechte der Anwender ein. Allerdings hat die Entscheidung des Gremiums noch keine verbindliche Wirkung für die Mitgliedsstaaten. Grund ist die Kompetenzverteilung zwischen den EU-Gremien.
Das EU-Parlament kann selbst keine Gesetzesvorlagen einbringen, die für alle Mitglieder bindend sind. Dies kann nur die EU-Kommission. Die Empfehlung dürfte aber durchaus dafür sorgen, dass die Medienindustrie mit ihrer Lobby-Arbeit weniger erfolgreich ist.
Quelle : http://winfuture.de
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Ende vergangenen Jahres erklärte die Recording Industry Association of America (RIAA), dass man keine einfachen Filesharer mehr verklagen würde.
Diese Aussage war zu schön, um wahr zu sein. Die Redewendung sollte Recht behalten. Bereits kurze Zeit später erreichten Berichte das Netz, dass neue Klagen verschickt wurden.
Insbesondere Ray Beckerman, ein bekannter Verteidiger von Filesharern in den USA, präsentiert auf seiner Homepage regelmäßig neue Klagefälle. Am Jahresanfang erklärte die RIAA noch, dass man gegen bereits eingeleitete Verfahren nichts unternehmen könne, man aber dennoch Wort halten wird. Es vergingen die ersten Monate des neuen Jahres, bis schließlich eines immer klarer wurde. Die Klagemaschinerie der RIAA war alles, aber nicht am Ende.
Im März 2009 reichte man eine Klage gegen Shaun Adams ein, wegen der Verbreitung von neun urheberrechtlich geschützten Werken in Filesharing-Tauschbörsen. Die Tat selbst soll er im Jahr 2007 begangen haben.
Ray Beckerman hat sich erneut die Mühe gemacht und nachgeforscht, ob bereits neue Klagefälle - trotz anderer Versprechungen - eingereicht wurden. Es mag nicht verwunderlich sein, dass er rasch fündig wurde. "Ich erhalte Berichte aus dem ganzen Land, dass neue RIAA-Klagen gegen Einzelpersonen durchgeführt werden. Nur so nebenbei habe ich nachgesehen, ob die RIAA auch im April neue Fälle gegen Personen im Ost- sowie Südbezirk von New York eingereicht hatte. Ich fand eine Klage im Südbezirk sowie zwei im Ostbezirk."
Man darf sich also getrost die Frage stellen, was eigentlich aus den Versprechungen der RIAA geworden ist. Bereits seit letzten August sollten eigentlich keine Klagen mehr durchgeführt werden, die aktuell aufgeführten waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal vorbereitett. Das Märchen findet langsam aber sicher sein Ende, wenngleich man noch immer daran festhält.
Quelle : www.gulli.com
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Ein aktueller Beschluss des Amtsgericht Augsburg verrät, wie es um die Unverletzlichkeit der Wohnung bestellt ist.
Wie wertvoll der deutschen Gerichtsbarkeit das Grundgesetz ist, zeigt ein aktueller Hausdurchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Augsburg, welcher gegen einen vermeintlichen Filesharer ergangen ist.
Die Vorgeschichte schien relativ simpel. Der Betroffene erhielt eine Abmahnung seitens einer Rechtsanwaltskanzlei. Diese forderte ihn auf, einen Schadensersatz für die illegale Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes zu bezahlen. Dies soll der Betroffene in einer Tauschbörse zur Verfügung gestellt haben. Im weiteren verlangte man außerdem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, damit sich der Rechteinhaber sicher sein kann, dass die rechtsverletzende Tat nicht noch einmal vollzogen wird. Eine Unterlassungserklärung wurde seitens des ermittelten Anschlussinhabers abgegeben, in modifizierter Form. Die Zahlung der Rechtsanwaltskosten sowie des Schadensersatzes wurde jedoch verweigert, da sich der Betroffene keiner Schuld bewusst war.
Der Rechteinhaber stellte daraufhin einen Strafantrag, welcher nun äußerst interessante Auswirkungen hatte. Dieser spricht nämlich - wie die Abmahnung - von zwei urheberrechtlich geschützten Audiotiteln, die zugänglich gemacht worden sein sollen. Das Amtsgericht Augsburg hat aufgrund dieses Vorwurfes einen Hausdurchsuchungsbeschluss erlassen. Für zwei Audiotitel. Interessant die Standard-Klauseln des Beschlusses, im Kontext zu Tat: "Im Übrigen hält die Staatsanwaltschaft wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten" sowie "Die Beschlagnahme steht in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachtes und ist für die Ermittlungen notwendig."
Fraglich ist nur, was genau man mit diesem massiven Grundrechtseingriff eigentlich bewerkstelligen wollte. Den eines war dem Richter, der diesen Hausdurchsuchungsbeschluss unterzeichnet hat, vermutlich nicht bekannt. Der Betroffene war durch die Abmahnung bereits ausreichend vorgewarnt. Falls es doch bekannt war, darf man sich die Frage stellen, wie man einen solchen Eingriff in verbriefte Grundrechte rechtfertigen kann.
Quelle : www.gulli.com
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Manche Details werden erst nach langer Zeit bekannt. So auch im Falle der Rock-Band Radiohead, welche ihr Album "In Rainbows" zum Wunschpreis verkauften.
Es war der Versuch, ein neues Geschäftsmodell auszuprobieren. Der Versuch gelang, wenngleich nicht vollständig so wie erwartet. Man erklärte, dass man zukünftige Alben wieder zum Festpreis verkaufen werde.
Wie nun bekannt wurde, stand es zum damaligen Zeitpunkt jedoch offensichtlich nicht besonders gut um die Band. Wie deren Manager Brian Message erklärt, hatte er der Band damals geraten, sich aufzulösen. Aufgrund massiver Schwierigkeiten bei den Aufnahmen zum Album "In Rainbows" sah er sich zu dieser Empfehlung genötigt. "Man muss ehrlich sein, wenn es nicht klappt", erklärte er gegenüber dem Music Managers Forum in Dublin. Obwohl die Band ausgelaugt war, ignorierte man jedoch den Rat des Managers und arbeitete weiter.
Besonders interessant wurde sein Vortrag jedoch aufgrund eines weiteren Details, das im Zusammenhang mit "In Rainbows" steht. Der ursprüngliche Gedanke, das Album zum individuellen Wunschpreis an die Fans zu verkaufen, stamme nicht von der Band. "Zwei meiner Partner in der Management-Branche kamen mit dieser Idee des Zahl-was-du-willst Konzeptes. Wir, also die Band und ich waren wirklich aufgeregt, etwas tapferes und zugleich verrücktes zu tun. Wir erkannten, dass wir durch die Nutzung des Internets als Vertriebsmedium 173 Länder erreichen konnten, während es uns weniger als drei Cent für den Vertrieb einer Kopie kosten würde", erklärte Message. Seiner Ansicht nach sei Radiohead auch eine Band, die "einen Schritt voraus" sei, im Vergleich zu der regulären Plattenindustrie und deren Hauptproblemen. Wenn es nach ihm ginge, sollte Filesharing nicht als illegal angesehen werden. "Wir glauben, dass Filesharing auf P2P-Basis legalisiert werden sollte. Der Austausch von Musik ohne kommerziellen Hintergrund ist eine großartige Sache für die Kultur und die Musik." Mit dieser Ansicht ist er vermutlich nicht alleine.
Quelle : www.gulli.com
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Die vier Verantwortlichen des schwedischen Torrent-Trackers The Pirate Bay stützen die angekündigte Berufung gegen ihre Verurteilung unter anderem auf Vorwürfe der Parteilichkeit des Richters Tomas Norström. Das schwedische Magazin Ny Teknik berichtet, das gehe aus den vier beim Berufungsgericht Svea hovrätt getrennt eingereichten Einsprüchen hervor. Die Pirate-Bay-Verantwortlichen wollen erreichen, dass ihr Fall neu verhandelt wird.
Kurz nach dem Urteilsspruch war bekannt geworden, dass Norström Mitglied in einer Organisation zum Schutz des Urheberrechts ist, in dem auch Repräsentanten der Medienindustrie vertreten sind, die als Kläger an dem Verfahren beteiligt waren. Außerdem soll er in einer Vereinigung mitwirken, die sich aktiv für eine Verschärfung des Urheberrechts einsetzt. In einem Interview mit der Zeitung Dagens Nyheter hatte Norström die Vorwürfe zurückgewiesen und betont, er stehe den Organisationen nur beratend zur Seite.
Das lässt Peter Althin, einer der Anwälte der Pirate-Bay-Verantwortlichen, nicht gelten, wie CNet berichtet. Bereits durch die Mitgliedschaft in einer Organisation, die die Rechte der Copyright-Inhaber stärken will und deren Mitglieder an dem Verfahren beteiligt waren, fehle die Vertrauensgrundlage. Althin will auch geltend machen, dass die Pirate-Bay-Betreiber die Nutzer nicht zu Urheberrechtsverletzungen aufgerufen haben. Der Anwalt meint außerdem, die für das Urteil zugrundegelegte Schadenssumme sei zu hoch angesetzt.
Das Gericht hatte die vier Pirate-Bay-Verantwortlichen der Beihilfe zur schweren Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden und zu einjährigen Haftstrafe sowie Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilt. Der Schadensersatz in Höhe von 30 Millionen Schwedischen Kronen (2,75 Millionen Euro) soll verschiedenen Film- und Musikunternehmen zugutekommen.
Quelle : www.heise.de
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Trotz der bereits eingereichten Berufung schwebt das Urteil gegen die Betreiber von The Pirate Bay wie das Schwert des Damokles über ihnen.
Nach der Verurteilung im April gab es kontroverse Meinungen zum Urteilsspruch, die von "völlig korrekt" bis hin zu "maßlos überzogen" reichten.
Die Betreiber wurden zu einer Haftstrafe von einem Jahr sowie einer Geldstrafe von 905.000 US-Dollar pro Person verurteilt. Die Anwaltskanzlei der Klägerseite versucht nun mithilfe der "Kronofogde" insbesondere die Geldstrafen einzutreiben. Trotz der Tatsache, dass gegen das Urteil in Berufung gegangen wird, ist es rechtskräftig. Da während des Prozesses nicht nur die strafrechtliche sondern auch die zivilrechtliche Seite entschieden wurde, hat die Industrie nun einen vollstreckbaren Titel. Im Wesentlichen läuft das Pfändungsverfahren ähnlich ab wie in Deutschland, wo die Gerichtsvollzieher neben einer Gehaltspfändung auch Wertgegenstände beschlagnahmen können.
Nachdem die "Kronofogde" das Anliegen der Klägerseite geprüft hatte, wurde den Beklagten nun mitgeteilt, welche Summen sie jeweils zu bezahlen hätten, um einer Pfändung zu entgehen. Gegenüber Torrentfreak erklärte Peter Sunde, dass man inzwischen Widerspruch gegen den Antrag eingereicht hätte. Man beschwert sich darüber, dass das Verfahren noch lange nicht zu Ende ist und eine Pfändung durch die Kronofogde somit nicht zulässig sei. Abgesehen von dieser Tatsache wäre das Prozedere auch sinnlos, wie Sunde bereits vorab erklärte: "Selbst wenn ich Geld hätte würde ich eher alles was ich besitze verbrennen."
Inzwischen wurde bereits der Versuch gestartet, der Kanzlei Danowsky & Partner die Arbeit so schwer wie möglich zu machen. Eine jüngst ins Leben gerufene Website fordert Freiwillige dazu auf, kleinere Geldbeträge an die Kanzlei zu überweisen und diese dann zurückzufordern,gepaart mit der Begründung, einen Fehler bei der Überweisung begangen zu haben. Die Kanzlei ist dazu verpflichtet, jedweden Aus- sowie Eingang von Geld aufzuzeichnen, was insbesondere dann kostspielig wird, wenn viele Leute dieser Aufforderung folgen. Auch verweist man darauf, dass bei einer verweigerten Rückzahlung ebenfalls die Kronofogde beauftragt werden kann.
Quelle : www.gulli.com
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Wenige Tage nach dem Urteil gegen die Betreiber von The Pirate Bay wurde bekannt, dass der vorsitzende Richter Mitglied in mehreren Verbänden ist, die das Urheberrecht bewahren wollen. Inzwischen plädieren immer mehr schwedische Rechtsexperten dafür, das Verfahren mit einem neutralen Richter von vorne beginnen zu lassen.
Der vorsitzende Richter im Verfahren gegen die Macher von The Pirate Bay war Tomas Norström. Dieser hatte es nach der Urteilsverkündung sichtlich schwer.
Es wurde bekannt, dass Norström Mitglied im Schwedischen Urheberrechtsverband (SFU) sowie der Schwedischen Vereinigung zum Schutz von industriellem Eigentum (SFIR) ist. Diese Mitgliedschaften führten automatisch dazu, dass er zwei der der größten internationalen Verbände angehört, die sich für ein härteres und strengeres Urheberrecht aussprechen, nämlich die ALAI sowie die AIPPI. In deren Grundsätzen halten die beiden Verbände fest, dass es ihr wichtigstes Ziel ist, die Interessen von Rechteinhabern durchzusetzen. Norström hatte die entsprechenden Verbindung auch vor dem Verfahren nicht preisgegeben, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre.
Inzwischen sprechen sich viele Rechtsexperten in Schweden dafür aus, das Verfahren neu zu verhandeln. Die bisherigen Details zur SFU und SFIR hätten eine Befangenheit nur am Rande rechtfertigen können, mit der ALAI und der AIPPI ändere sich dies jedoch. Bedauerlicherweise wollen zahlreiche dieser Experten anonym bleiben. Lediglich Eric Bylander, ein Assistenzprofessor an der Universität von Göteburg sagte, dass "das Vertrauen in das judikative System verlangt, dass das Berufungsgericht dies als eine Befangenheit bewertet."
Sollte es tatsächlich zu einer kompletten Neuverhandlung kommen, so wäre dies nicht nur ein kleiner Sieg für The Pirate Bay. Die Chancen, ein anders lautendes Urteil zu erhalten, stehen auch nicht gerade schlecht. "Im besten Interesse für die schwedische Bevölkerung und ihr Vertrauen in das System sollte eine Neuverhandlung nicht nur genehmigt, sondern verlangt werden", erklärte Peter Sunde. Die entsprechenden Anträge wurden bereits eingereicht, in den kommenden Wochen wird über diese entschieden.
Neben dem Richter Tomas Norström haben die Beklagten außerdem eine neue polizeiliche Ermittlung verlangt. Die, auf der die Klage aufbaute, wurde nämlich von Jim Keyzer durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Befragung der Beklagten wusste dieser bereits, dass er bei Warner Bros. angestellt war. "Wir wollen, dass alles unter den Augen der Öffentlichkeit geschieht, so dass alle Leute dabei helfen können, dass alles korrekt abläuft", schreibt Sunde in seinem Blog. Bis zu einer möglichen Neuverhandlung wird jedoch noch einige Zeit vergehen.
Quelle : www.gulli.com
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Die Kanzlei Danowsky, welche aufseiten der Contentindustrie die Klage gegen die Betreiber von The Pirate Bay ins Feld führte, sieht sich nun einer interessanten Variante eines DDo$-Angriffs ausgesetzt.
Peter Danowsky trat im Verfahren gegen The Pirate Bay als Anwalt der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) auf.
Wie bereits gestern berichtet, verbreitete sich im Netz eine Art Racheplan, welcher offensichtlich seine ersten Schritte gemacht hat. Die Besucher der Website internetavgift.se finden auf der Homepage die Aufforderung, einen Betrag von 1 Schwedischen Kronen auf das Konto der Kanzlei zu überweisen. Dies entspricht einem Betrag von ungefähr 13 Cent. Als Überweisungszweck soll "Kauf von Medien" angegeben werden. Als Ziel der "Attacke" hat man die Nordea Bank ausgemacht, bei welcher die Kanzlei ein Konto hat.
Laut den Richtlinien der Bank sind bis zu 1.000 Überweisungen pro Jahr kostenlos. Jede weitere Überweisung wird mit 21 Cent berechnet. Des Weiteren verlangt das Gesetz, dass jede Transaktion - egal ob kostenlos oder nicht - von der Kanzlei schriftlich aufgezeichnet werden muss. Es sollte deutlich werden, dass dies ein enormer personeller Aufwand werden kann, wenn sich viele zu den Überweisungen entschließen. Den Kostenfaktor für die Rücküberweisungen einmal außen vor gelassen.
Bislang ist unklar, wer sich hinter der Website und der DDoS-Planung befindet. Registriert ist die Seite auf einen "svart3024-00001", was bei manchen die Vermutung aufkommen ließ, dass Gottfrid Svartholm Warg in Verbindung mit der Seite stehen könnte.
Bislang ist unklar, wie viele Menschen dem Aufruf Folge leisten. Man sollte von diesem "Streich" auch nicht zu viel erwarten.
Quelle : www.gulli.com
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Laut einem Bericht der schwedischen Tageszeitung 'The Local' will der Staat Schweden, dass die vier verurteilten Pirate-Bay-Betreiber den Schadensersatz über knapp 2,8 Millionen Euro sofort zahlen. Die erste Rate ist heute fällig.
Obwohl die Betreiber des BitTorrent-Trackers in Berufung gegangen sind, will die schwedische Vollzugsbehörde Kronofogdemyndigheten das Geld sofort eintreiben. Den vier Personen wurde eine Aufforderung zugestellt, 12,1 Millionen Schwedische Kronen zu überweisen. Umgerechnet sind das 1,1 Millionen Euro.
Sollten sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden die Konten von Fredrik Neij, Gottfrid Svartholm Warg, Peter Sunde und Carl Lundström gepfändet. Ein Sprecher der Behörde sagte, dass man das Geld beschlagnahmen werde, falls bis heute keine Zahlung eingeht.
Die Pirate-Bay-Betreiber zeigen sich davon unbeeindruckt. So teilte Sunde gegenüber der Nachrichtenagentur 'TT' mit, dass er den Bescheid geschreddert hat. Er erklärte, dass er der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen kann, da er kein Geld besitzt. Der einzige, der die Rechnung begleichen könnte, ist Lundström - er ist Erbe des Lebensmittelkonzerns Wasabröd.
Quelle : http://winfuture.de
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In den letzten Tagen ist der Richter im Prozess gegen die Betreiber von The Pirate Bay immer stärker unter Beschuss geraten. Ein neues Detail lässt eine Neuverhandlung unumgänglich erscheinen.
Nach dem harschen Urteil gegen das angeklagte Quartett war bekannt geworden, dass der Richter Tomas Norström selbst Mitglied in einem Verband der Rechtewirtschaft ist. Lautstarke Forderungen nach einer Neuverhandlung waren die Folge. Nur erklärte einer der TPB-Anwälte, weitere Beweismittel für eine Befangenheit Norströms gefunden zu haben.
Per E. Samuelson erklärte, der Richter sei augenscheinlich nicht zufällig für den Fall ausgelöst worden, wie es das schwedische Gesetz vorschreibt: "Wir haben einige Dinge gefunden, insbesondere über die zufällige Auswahl. Sie scheint nicht zufällig gewesen zu sein." Der Präsident des Gerichtsbezirkes widersprach diesen Vorwürfen und erklärte, alle Vorgänge seien vorschriftsgemäß ausgeführt worden.
Die Anwälte der Verteidigung haben nun Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt. Der mitangeklagte TPB-Sprecher Sunde hatte sich bereits zuvor dafür eingesetzt, angesichts der Zweifel an Norströms Neutralität den Fall neu aufzurollen:
"Im besten Interesse des Vertrauens des schwedischen Volkes in das System sollte ein Wiederaufnahmeverfahren nicht nur gewährt, sondern verlangt werden."
Quelle : www.gulli.com
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Nach der juristischen Niederlage von The Pirate Bay hat nun die Bank, bei welcher die Betreiber ihre Konten haben, angedeutet, dass sie mit den Behörden kooperieren werden und notfalls sogar die Konten einfrieren.
Mit immer neuen Mitteln versucht man, die Betreiber von The Pirate Bay zur Zahlung des geforderten Schadensersatzes zu bewegen. All dies, obwohl gegen das Urteil Berufung eingelegt worden ist.
Natürlich schützt dies nicht vor einer Vollstreckung, es scheint jedoch so, als ob es die Industrie unglaublich eilig hätte, an vielleicht vorhandenes Bargeld zu gelangen. Problematisch wird dies, da nach wie vor unklar ist, ob die Verurteilten - bis auf eine Ausnahme - überhaupt über die finanziellen Mittel verfügen, um die Forderungen zu begleichen. Die Bank, bei welcher die vier Betreiber von The Pirate Bay ihre Konten haben, hat nun angedeutet, dass man deren Konten notfalls auch einfrieren würde. Befürchtet man, dass die angeblich vorhandenen finanziellen Mittel schnell beseitigt werden? Insbesondere Peter Sunde scheint es mit der Vollstreckung gänzlich entspannt zu nehmen. Die erhaltene Zahlungsaufforderung fand bei ihm ein interessantes Ziel: "Ich habe sie bereits geschreddert. Ich habe kein Geld, also wird es auch nicht meine persönlichen Finanzen betreffen." Bislang scheint es lediglich so, als ob Carl Lundström seinen Anteil am Schadensersatz begleichen könnte.
Dies könnte äußerst heikel für ihn werden, da alle vier zur Zahlung des Schadensersatzes verurteilt wurden. Da Sunde, Neij und Svartholm Warg jedoch vermutlich keine Zahlungen leisten können, ist davon auszugehen, dass Lundström allein für die Forderungen einstehen muss. Die Folgen dieses Ereignisses dürften sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur schwer abschätzen lassen.
Das ganze Verfahren gerät langsam aber sicher zu einer Farce, bei welcher die Contentindustrie immer mehr ins negative Licht gerät. Auf die Berufungsverhandlung darf man gespannt warten.
Quelle : www.gulli.com
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Bereits kurz nach dem Urteil im Pirate-Bay-Prozess kündigten die vier verurteilten Betreiber des schwedischen Torrent-Trackers an, in Berufung zu gehen. Eines ihrer Argumente: Der beteiligte Richter Tomas Norström sei befangen gewesen, da er Mitglied in einer Organisation zum Schutz des Urheberrechts sei und in einer Vereinigung mitwirke, die sich aktiv für eine Verschärfung des Urheberrechts einsetzt.
Einem Bericht des schwedischen Fernsehens zufolge werfen die Anwälte der Pirate-Bay-Betreiber Richter Norström jetzt außerdem vor, auf andere Weise als die in Schweden vorgeschrieben zufällige Zuteilung von Richtern zu Verfahren am Prozess beteiligt worden zu sein. "Wir haben eine ganze Menge gefunden, vor allem Merkwürdigkeiten rund um das Losverfahren. Es scheint, als habe es kein Losverfahren gegeben", so Per E. Samuelson, einer der Verteidiger. Diesen Vorwurf weist das Stockholmer Gericht allerdings zurück.
Das Gericht hatte die vier Pirate-Bay-Verantwortlichen der Beihilfe zur schweren Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden und im April zu einjährigen Haftstrafen sowie Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilt.
Quelle : www.heise.de
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Ein schwedischer Musiker hat für den beliebten BitTorrent-Tracker eine Hymne geschrieben. Diese kann ab sofort heruntergeladen werden.
Vor einigen Jahren haben die Betreiber des nordischen Torrent-Trackers damit geliebäugelt, eine eigene Insel zu kaufen. Getauft wurde das Vorhaben auf den Namen "Buy Sealand". Dort wollte man allen Gleichgesinnten einen Wohnsitz inclusive Breitbandinternet und VIP-Accounts für The Pirate Bay zur Verfügung stellen. Ohne urheberrechtlich Beschränkungen versteht sich.
Innerhalb weniger Wochen sammelten sich 20.000 US-Dollar von gewillten Bewohnern an. Allerdings war der Betrag nicht ausreichend, um tatsächlich eine eigene Insel zu erwerben. Daraufhin hat man noch einige andere Inseln in Betracht gezogen. Viele kamen aber nicht in Frage, da es keine ausreichende Anbindung an das Internet gab. So verlief das Projekt mit der Zeit im Sand und die gesammelten Gelder wurden verwendet, um Bäume in Kambodscha zu kaufen. Da es aber offenbar immer noch Leute gibt, die an dem Vorhaben großen Gefallen finden und die Hoffnung noch nicht aufgegeben haben, gibt es ab sofort eine eigene Pirate-Bay-Hymne.
Entsprungen ist das Werk einem schwedischen Künstler namens Montt Mardie.Er war der Meinung, dass die nordischen Piraten eine Hymne gebrauchen könnten. Grund genug für ihn, sich ans Werk zu begeben. Das zugehörige Musikvideo ist auf der Videoplattform YouTube (http://www.youtube.com/watch?v=1fCHoI0h7Tc) zu sehen. Abgesehen davon kann der Titel auch via BitTorrent heruntergeladen werden (http://thepiratebay.org/torrent/4897173). Die Pirate-Bay-Crew zeigt sich sichtlich erfreut darüber und ermutigt jeden, sich den Song herunterzuladen, zu remixen und weiterzugeben.
Quelle : www.gulli.com
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In dem bisher einzigen vor Gericht verhandelten Filesharing-Verfahren der US-Musikindustrie droht eine weitere Verzögerung. Der Anwalt von Jammie Thomas will sich aus dem in Duluth (US-Bundesstaat Minnesota) anhängigen Verfahren zurückziehen, das kurz vor der Wiederaufnahme steht. Am 15. Juni sollte Thomas zum zweiten Mal der Prozess gemacht werden, nachdem die spektakuläre Verurteilung im ersten Anlauf wegen eines Verfahrensfehlers später wieder aufgehoben worden war. In seinem am Freitag eingereichten Rückzugsgesuch (PDF-Datei) führt Rechtsanwalt Brian Toder finanzielle Gründe an. Auch um das Vertrauensverhältnis zwischen Mandantin und Anwalt scheint es nicht mehr zum Besten zu stehen. Toder hatte das Mandat kurz vor dem ersten Prozess schon einmal niederlegen wollen.
Thomas erhebt in einer separaten Eingabe (PDF-Datei) keinen Widerspruch gegen Toders Rückzug. Der begründet seinen Schritt unter anderem mit Kosten von knapp 130.000 US-Dollar, die durch den Prozess bisher aufgelaufen seien. Für den weiteren Verlauf des Verfahrens rechnet der Anwalt mit noch einmal dieser Summe. Thomas ist weitgehend mittellos, hatte sich in der Vergangenheit aber zu regelmäßigen Zahlungen an Toders Kanzlei bereiterklärt. Das Gericht hatte darin ein Zeichen des guten Willens gesehen und unter Hinweis auf ein intaktes Vertrauensverhältnis Toders erstes Rückzugsgesuch verweigert. Das Gegenteil sei der Fall, argumentiert nun Toder, führt Einzelheiten dazu aber nur in einem vertraulichen, nicht veröffentlichten Antrag aus.
Gegenüber der Lokalzeitung Duluth News Tribune äußerte der Anwalt, er sei bis zu den Vergleichsverhandlungen in der vergangenen Woche an Bord geblieben. Am vergangenen Dienstag hatten sich Thomas, Toder sowie die Klagevertreter des US-Labels Capitol Records auf Anordnung des Gerichts getroffen, um zu einer außergerictlichen Lösung des Konflikts zu kommen. Das Label wirft Thomas Urheberrechtsverletzung in 24 Fällen durch die Verbreitung von Musikstücken über ein P2P-Netz vor. Nach dem Scheitern der Verhandlungen will Toder nun aussteigen. Die Gegenseite erhebe keine Einwände, wolle aber keine weitere Verzögerung des Verfahrens, schreibt Toder. Am kommenden Mittwoch soll der Antrag vor Gericht zur Sprache kommen.
Wie das auch ausgeht, für Thomas wird es schwer: Auch wenn sie kurzfristig einen neuen Verteidiger findet, muss der sich erst einarbeiten. "Auf keinen Fall kann ein anderer Anwalt diesen Fall am 15. Juni verhandeln", meinte Toder dazu gegenüber Wired. Sollte der Richter das ähnlich sehen, könnte er Toders Antrag allerdings ablehnen. Sollte er den Anwalt dagegen aus seinen Pflichten entlassen, könnte es auch eine weitere Verschiebung geben. Im für die Beklagte schlimmsten Fall steht sie am 15. Juni ohne Anwalt vor Gericht. Kritiker der vom US-Branchenverband Recording Industry Association of America (RIAA) koordinierten Klagewelle gegen mutmaßliche Filesharer hatten wiederholt auf das Ungleichgewicht hingewiesen, dass in den Verfahren hochbezahlte Branchenanwälte auf Bürger treffen, die sich eine angemessene Verteidigung nicht leisten können.
Das Verfahren gegen Jammie Thomas hatte weltweit Aufsehen erregt. Zum ersten Mal war es der amerikanischen Musikindustrie gelungen, eine Verurteilung wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke über ein Filesharing-Netzwerk zu erreichen. Thomas war von den Geschworenen der Urheberrechtsverletzung in 24 Fällen für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 222.000 US-Dollar verurteilt worden. Der vorsitzende Richter hatte später einen Verfahrensfehler eingeräumt, das Urteil kassiert und eine neue Verhandlung angeordnet.
Quelle : www.heise.de
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Vertreter der Musikindustrie fordern nach der Verurteilung der Betreiber des BitTorrent-Trackers "The Pirate Bay" eine sofortige Einforderung der verhängten Strafzahlung. Außerdem wollen sie eine endgültige Sperrung des Portals durchsetzen.
Die Plattenfirmen EMI, Sony, Warner und BMG gehen dazu nun gegen den Hosting-Provider von The Pirate Bay vor. Die Firma Black Internet soll nach dem Willen der Musikfirmen aufhören, ihre Bandbreite für das Torrent-Portal zur Verfügung zu stellen, meldet die schwedische Zeitung 'Dagens Nyheter'.
Die Unternehmen haben den Angaben zufolge beim für das Verfahren gegen The Pirate Bay zuständigen Gericht einen entsprechenden Antrag eingereicht. Darüber hinaus verlangen sie, dass die Betreiber Maßnahmen ergreifen, um die weitere Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte zu unterbinden.
Bei Tests sei es möglich gewesen, 467 Musikalben herunterzuladen, für die die Plattformen die Rechte besitzen. Die Erfolgsaussichten für die Forderungen der Musikindustrie sind unterdessen eher gering, da die Server von The Pirate Bay in Ländern stehen, in denen ihr Betrieb bisher vollkommen legal möglich ist.
Noch hat das Gericht zudem nicht über einen Berufungsantrag der zu einem Jahr Haft und mehreren Millionen Euro verurteilten The Pirate Bay-Betreiber entschieden. Sie befinden sich deshalb weiterhin auf freiem Fuß. Experten gehen außerdem davon aus, dass das Verfahren noch lange nicht beendet ist und einige weitere Jahre in Anspruch nehmen könnte.
Quelle : http://winfuture.de
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Seit dem gestrigen Dienstag sind zahlreiche beliebte Warez- und BitTorrent-Sites offline, nachdem deren Hoster diese von seinen Servern genommen hat.
Der luxemburgische Webhosting-Dienst Root eSolutions hat mehrere bei ihm gehostete Warez-Seiten offline nehmen müssen, nachdem von staatlicher Seite eine Intervention erfolgt worden war.
Die Server wurden nicht beschlagnahmt, eine Weitergabe der IP-Adressen erfolgte angeblich ebenfalls nicht. Eine Stellungnahme seitens des Betreibers verheißt jedoch nichts Gutes: "Es handelt sich hier in der Tat um eine Zwangsabschaltung, die über höhere Instanzen bewirkt wurde (Stichwort: Musik/Film-Industrie und Copyright Verletzungen). Interpol scheint da auch teilweise im Spiel zu sein. Diese Verordnung kam schon vor einer Woche, jedoch hat man uns Zeit gelassen um die betroffenen Kunden zu informieren. Den meisten Kunden schien das aber egal zu sein, da nur die wenigsten eine Reaktion zeigten. Vermutlich wird jetzt jeder zweite seine Seite zu OVH oder Hetzner umleiten, was jedoch auf Dauer nicht gut gehen wird, da diese den selben EU Direktiven unterliegen wie Luxemburg und alle anderen EU-Mitgliedstaaten. Wir, die Betreiber von server.lu können und wollen uns nichts vormachen, denn wir haben alles Mögliche getan um unsere Kunden zu informieren. Dass jetzt in diversen Foren die Gerüchteküche am Brodeln ist wird unvermeidbar sein."
Dem Hoster war ein richterlicher Beschluss zugestellt worden, wonach die Seiten vom Netz genommen werden müssen. Man stellte die Betreiber vor die Wahl, ob sie die Seiten offline zu nehmen, oder ob alle 30 Server beschlagnahmt werden sollten. Aufgrund des Kooperationswillens konnte man eine Woche Zeit schinden, um zusätzlich die Betreiber der Seiten zu informieren und diese aufzufordern, ihre Portale selbst offline zu nehmen. Dies ist jedoch bei praktisch keinem geschehen, weshalb jetzt an vielen Stellen kein Licht brennt - zumindest vorübergehend. Bislang betroffen sind:
www.torrent.to
www.g-stream.in
www.chili-warez.net
www.never-bust.org
www.united-ddl.biz
www.firefiles.in
www.relfreaks.com
www.flashload.org
www.datensau.org
www.saugking.net
www.serienfreaks.to
www.toxic.to
www.fettrap.com
www.steelwarez.com
www.ddl-warez.org
www.oxygen-warez.com
www.xxx-4-free.net
www.sceneload.com
www.feeling-warez.eu
www.flatliners.x2.to
www.warez2go.6x.to
www.leech-or-die.6x.to
www.mcload.ddl.cx
www.unlimited.gulli.to
www.ddl-scene.com
www.scum.in
www.sdx.cc
Quelle : www.gulli.com
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Bereits vor einigen Tagen berichteten wir über eine Hausdurchsuchung, deren Verhältnismäßigkeit getrost mit einem Fragezeichen versehen werden darf. Jetzt haben uns weitere Informationen zu drei ähnlichen Fällen erreicht.
Es scheint so, als wäre der vorangegangene Monat in Bayern derjenige gewesen, bei dem die unverhältnismäßigsten Eingriffe in die Grundrechte von deutschen Bürgern ausgeführt wurden, die per Tauschbörse urheberrechtlich geschützte Werke verbreitet hatten.
Der erste Fall hat sich offensichtlich Anfang April diesen Jahres abgespielt. Ein Richter am Amtsgericht München unterzeichnete hierbei einen Hausdurchsuchungsbeschluss für das urheberrechtlich geschützte Filmwerk "Slumdog Millionär". Die DVD ist bei Amazon für 17,95 Euro käuflich zu erwerben.
Der zweite Fall stammt von Mitte April 2009. Hier hat ein Richter am Amtsgericht Augsburg eine Hausdurchsuchung genehmigt, weil der Verdächtige das Werk "The Westerner 2: Fenimore Fillmore's Revenge" illegal heruntergeladen und verbreitet haben soll. Das Spiel kostet im Handel lediglich 39,95 Euro.
Besonders interessant ist jedoch der Kommentar der zweiten Person, deren Haus durchsucht wurde. Diese hielt gegenüber Abmahnwahn-Dreipage fest: "Danach schrieben die Beamten noch ein Protokoll über die Hausdurchsuchung (HD), was sie alles beschlagnahmt hatten und schon waren die wieder weg. Die HD dauerte etwa 45 Minuten. Als man meine PCs einlud, sah ich, dass sie bereits einen PC im Kofferraum hatten und hab gleich einmal nachgefragt, ob ich heute nicht der Erste wäre. Ich bekam zur Antwort: 'Nein sie sind nicht der Erste. Wir stellen uns immer Routen zusammen, wo wir dann mehrere Hausdurchsuchungen durchführen, aber meist ist es wohl wegen Musikdateien.'"
Der dritte Fall ist etwas anders geartet. Der Hausdurchsuchungsbeschluss stammt hier von Anfang Mai 2009 und kommt ebenfalls vom Amtsgericht Augsburg. Dieses genehmigte eine Hausdurchsuchung für zwei MP3s. Es handelt sich dabei um die Tracks "I Listen To Music" von D.D. Alliance (1,29 Euro) sowie "Givin The World To You" von Josh Jackson (1,29 Euro). Es scheint gerade so, als hätte die Unverletzlichkeit der Wohnung, ein festgeschriebenes Grundrecht, im Falle von Urheberrechtsverletzungen gerade einmal einen Wert von einer MP3. Besonders pikant auch die Begründungen in den Hausdurchsuchungsbeschlüssen: Im Falle von Slumdog Millionairs teilt man folgendes mit: "Die Staatsanwaltschaft bejaht (ein) besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung aufgrund des Verbreitens vor den offiziellen Kinostart." Für das PC-Spiel The Westerner 2: Fenimore Fillmore's Revenge lautet die klare Ansage: "Die Staatsanwaltschaft bejaht (ein) besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung aufgrund des Verbreitens vier Tage nach Verkaufsstart." Besonders hervorzuheben ist jedoch eine Textpassage aus dem Hausdurchsuchungsbeschluss wegen der zwei MP3-Dateien: "Die Staatsanwaltschaft bejaht (ein) besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung."
Treffenderweise hat sich Abmahnwahn-Dreipage mit dem bekannten Strafverteidiger Udo Vetter unterhalten und ihn zu diesen Hausdurchsuchungen befragt. Auf die Frage, ob er von ähnlichen Fällen wüsste, erklärte dieser: "Unrechtmäßige Hausdurchsuchungen sind an der Tagesordnung. Meist geht es in einem solchen Stadium jedoch nicht um Profilierung, sondern die Durchsuchung ist Resultat von Trägheit und Unkenntnis. Trägheit, weil man sich halt Arbeit spart, wenn man gleich beim Beschuldigten einmarschiert, statt vernünftig zu ermitteln. Unkenntnis, weil viele Behörden noch nicht in der Informationsgesellschaft angekommen sind."
Quelle : www.gulli.com
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Nach dem spektakulären Urteil[1] gegen vier Verantwortliche der Torrent-Website "The Pirate Bay" wollen die Kläger in zweiter Instanz einen höheren Schadensersatz durchsetzen. Nach der Verteidigung haben nun auch die Vertreter der Unterhaltungsindustrie Berufung eingelegt, berichtet[2] die schwedische Nachrichtenseite The Local. Die Klagevertreter fordern zudem eine Verurteilung wegen aktiver Urheberrechtsverletzung. Es gehe dabei darum, rechtliche Präzedenz zu schaffen, erklärte eine Anwältin der Kläger gegenüber The Local.
Den Vorwurf der aktiven Urheberrechtsverletzung hatte das Stockholmer Gericht in seinem Urteil vom 17. April verworfen, die vier Beklagten aber wegen Beihilfe jeweils zu einjährigen Haftstrafen sowie Schadensersatz von 30 Millionen Schwedischen Kronen (2,75 Millionen Euro) verurteilt[3]. Die Anwälte der Beklagten hatten daraufhin Berufung eingelegt[4] und dem Richter Befangenheit[5] vorgeworfen, weil er zusammen mit den Anwälten der klagenden Medienindustrie in Organisationen zum Schutz des Urheberrechts aktiv sei. Zudem werfen die Anwälte der Justiz Unregelmäßigkeiten[6] bei der Auswahl des Richters für dieses Verfahren vor.
Eine Berufungskammer soll nun zunächst klären, ob der Richter in der ersten Instanz befangen war. Dabei kommt nicht die sonst für Urheberrechtsfälle zuständige Abteilung des Berufungsgerichts zum Einsatz, sonder eine andere Kammer. Zuvor war bekannt geworden, dass die für die Berufung vorgesehene Richterin früher ebenfalls Mitglied im fraglichen Urheberrechts-Verband gewesen war. Doch auch gegen den neuen Richter hegen die Piraten Vorbehalte: Er soll ebenso Verbindungen zu den Vertretern der Klageparteien haben, schreibt[7] der verurteilte Peter Sunde in seinem Blog.
Unterdessen haben schwedische Anwälte der Major-Labels Universal, Sony, Warner und EMI vor dem Stockholmer Gericht Unterlassungsverfügungen gegen die vier Verurteilten und einen Hoster beantragt. Ihnen soll der Weiterbetrieb der Torrent-Website untersagt werden. Darüber sollen sich die vier Beklagten bis zu einem abschließenden Urteil nicht öffentlich über das Verfahren äußern dürfen.
Quelle: heise.de
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Ein aktueller Fall eines abgemahnten Filesharer, welcher bereits einen Vollstreckungsbescheid erhalten hatte, scheint nun plötzlich und unerklärlich ein juristisches Ende gefunden zu haben.
Wie viele deutsche Bundesbürger ihn bekommen haben ist unklar, doch er ging vor wenigen Wochen wie ein Schreckgespenst unter abgemahnten Filesharern um. Der Mahnbescheid. Allem Anschein nach hatte die Kanzlei Schutt & Waetke beziehungsweise deren Mandanten das Inkasso-Institut Infoscore damit beauftragt, die ausstehenden Anwaltsgebühren einzutreiben.
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Nach dem Versand von bis zu drei Infoscore-Mahnungen erfolgten durchschnittlich zwei Schreiben der Kanzlei Haas&Kollegen, welche für Infoscore tätig sind. Nachdem diese ebenfalls fruchtlos abgelaufen waren, leiteten Haas&Kollegen den nächsten Schritt ein, welcher zu einer erneuten Panikwelle unter Abgemahnten führte. Die ursprünglich Abgemahnten erhielten einen Mahnbescheid zugestellt, welcher die Begleichung der Kosten forderte. Manche widersprachen dem Mahnbescheid, manche jedoch auch nicht. Einen solchen Fall kann das gulli-Board gegenwärtig präsentieren mit einem höchst interessanten Ausgang.
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Der Abgemahnte empfing zuerst mehrere Schreiben der Kanzlei Schutt & Waetke, in welchen ihm eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wurde. Er sollte einen bestimmten Betrag bezahlen, welcher mit jedem Schreiben wuchs. Auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wurde gefordert. Die Abmahnungen wurden ignoriert, bis sich schließlich Ende 2008 das Inkasso-Institut Infoscore mit zwei Briefen bemerkbar machte. Interessanterweise erhielt der Abgemahnte im Anschluss an diese den gerichtlichen Mahnbescheid. Die Stufe eines Schreibens der Kanzlei Haas wurde vermutlich übersprungen. Nichts Böses ahnend ignorierte der Betroffene den Mahnbescheid ebenfalls, nicht wissend, dass nach 14 Tagen ohne Widerspruch die gegnerische Seite einen Vollstreckungsbescheid beantragen kann, was auch geschah. Glücklicherweise ist es mit der Zustellung eines Vollstreckungsbescheides noch lange nicht vorbei. Auch hier besteht erneut die Option, zu widersprechen, was der Betroffene nach eingehender Recherche auch tat. Das Amtsgericht setzte sich daraufhin mit der Kanzlei Haas, welche den Mahnbescheid beantragt hatte, in Verbindung. Diese hielten allem Anschein nach Rücksprache mit dem Rechteinhaber CDV, dessen Urheberrechte angeblich verletzt worden waren. Eine äußerst interessante Situation trat hier nämlich für den Abgemahnten sowie den Antragssteller des Mahnbescheids ein. Wird nämlich gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt, so geht die Sache von Amts wegen an das zuständige Prozessgericht zurück. Dieses prüft zuerst die Zulässigkeit des Einspruchs, gefolgt von der Prüfung, ob die geltend gemachten Ansprüche begründet sind. Für diese Begründung muss der Antragssteller eine Anspruchsbegründung einreichen, die vom Inhalt her ähnlicher einer Klage wäre.
(http://www.gulli.com/img/vollstreckung3.jpg)
Die Kanzlei Haas hätte im Zuge des Widerspruchs auf den Vollstreckungsbescheid dem Gericht erklären müssen, wieso der Anspruch begründet ist - vergleichbar einer Klage. Interessanterweise hat man dies versäumt.
An dieser Stelle hilft alles Wunschdenken und Rätselraten nichts, da es sich womöglich auch nur um einen unbedeutenden Einzelfall handeln könnte. Wie ein professioneller Jurist der sich seit Jahren mit der Eintreibung von Forderungen beschäftigt jedoch die Frist zur Einreichung einer Antragsbegründung versäumen kann, ist doch etwas suspekt. Vielleicht - aber nur vielleicht - konnte und wollte man nicht Klagen. Wieso? Dies darf sich jeder selbst beantworten.
Quelle : www.gulli.com
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Die Betreiber des BitTorrent-Trackers "The Pirate Bay" müssen im Rahmen des in Schweden laufenden Strafverfahrens vorerst keine Zahlungen leisten. Das berichtet das Magazin 'TorrentFreak'.
Die Musikindustrie hatte nach einem Urteil zu Ungunsten der Webseite gefordert, dass die Betreiber für jeden weiteren Tag, den das Angebot weiterhin verfügbar ist, eine Geldbuße zahlen müssen. Diese Forderung wies das zuständige Berufungsgericht nun zurück.
Nach Ansicht der Anwälte der Musikindustrie müsste The Pirate Bay aufgrund des Urteils aus erster Instanz abgeschaltet oder die Links auf Torrent-Dateien, die den Download urheberrechtlich geschützten Materials ermöglichen, entfernt werden, bis eine höhere Instanz eine anderslautende Entscheidung trifft.
Die Richterin Caroline Hindmarsh führte aus, dass sie erst eine Anhörung mit den Angeklagten durchführen will, bevor er irgendwelche weitergehenden Schritte unternimmt. "Ich glaube nicht, dass es sich hier um einen Sachverhalt handelt, wo man umgehend aktiv werden muss", sagte sie.
Quelle : http://winfuture.de
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Das Landgericht Köln hat in einem Beschluss, der bereits Ende September 2008 ergangen ist, eine höchst kritische Äußerung bezüglich der Beweiskraft von IP-Adressen in Fällen von Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen getroffen.
Tausende Bürger müssen sich seit Jahren mit einem Phänomen befassen, dass sich als "Abmahnung" in die Köpfe der Betroffenen gebrannt hat. Spezialisierte Firmen und Kanzleien durchforsten hierbei im Auftrag eines Rechteinhabers diverse Tauschbörsen.
Ziel der Suche ist es, Filesharer ausfindig zu machen, die urheberrechtlich geschützte Werke des beauftragenden Rechteinhabers verbreiten. Um die User identifizieren zu können, wird hierzu neben anderen technischen Details stets die IP-Adresse geloggt. Nach Ansicht der Piratenjäger ist die IP-Adresse sowie der Hashwert der Datei allein bereits ausreichend, um eine Urheberrechtsverletzung beweissicher und gerichtsverwertbar zu dokumentieren. Eine IP-Adresse sowie eine Hash-Summe seien schließlich ein absolutes Unikat, doch selbst wenn dies zutrifft, wird auch stets von einer fehlerfreien Beweiserhebung gesprochen. Viele Experten können über eine fehlerfreie Beweiserhebung durch eine fehlerfreie Software nur müde lächeln. Das Landgericht Köln setzte jedoch, wie jetzt erst bekannt wurde, dem Ganzen die Krone auf.
Wie Rechtsanwalt Dr. Wachs in seinem Blog erklärt, müsse man sich vorab klar machen, dass das Landgericht Köln eine Spezialzuständigkeit im Urheberrecht innehat. Infolge dessen würden 99 Prozent der herausgegebenen Adress-Daten von eben diesem Gericht kommen. Dr. Wachs drückt es erheblich simpler aus: "ohne Köln keine Adressen und damit auch keine Abmahnungen."
Wenn man sich somit den Stellenwert des Landgerichts Köln klar gemacht hat, gilt es, einen Beschluss vom 25. September vergangenen Jahres aufmerksam durchzulesen. Dieser bezieht sich auf den Zeitraum vor dem Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch, als noch die Staatsanwaltschaften eine Auskunft vom Provider zu bestimmten IP-Adressen einholten. Inzwischen kann der Rechteinhaber mit dem Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch diese Tätigkeit selbst ausführen. Während vor dem 1. September die Staatsanwaltschaft vom Provider mitgeteilt bekam, wenn keine Zuordnung einer IP-Adresse und Zeit zu einem Anschluss möglich war, wird dies heute ausgeblendet. Die Richter segnen lediglich den Beschluss ab, die negativen Ergebnisse - die es bei einer fehlerfreien Beweiserhebung nicht geben dürfte - werden direkt an die anfragende Kanzlei weitergeleitet. Das Landgericht Köln stand jedoch seinerzeit der IP-Adresse offensichtlich äußerst kritisch gegenüber, wenn diese als Beweis hätte genutzt werden wollen.
"Auf welche Weise die Antragsstellerin vorliegend die Verbindung der zwischen konkreten IP -Adresse, einen genauen Zeitpunkt und dem "Hashwert" eines ihrer Werke hergestellt hat, lässt sich ihrer Anzeige und auch allen weiteren Schriftsätzen nicht entnehmen. In der Anzeige heißt es lediglich, die Antragstellerin habe es "in Erfahrung" gebracht. Diese Angabe ist dünn und wird durch das rund 380 Seiten lange Konvolut von "Tatnachweisen" auch nicht wesentlich aufgewertet. Der einzelne Tatnachweis - in einer PDF - Datei übermittelt - enthält bei nüchterner Betrachtung nicht viel mehr als die Behauptung, zu einer bestimmten sekundengenau definierten Zeit habe jemand unter einer konkreten IP - Adresse eine Datei mit einem bestimmten Hashwert angefordert beziehungsweise downgeloadet. Wie lange der Vorgang lief und ob und in welchem Umfang tatsächlich Daten geflossen sind, kann der "Tatnachweis" nicht vermitteln. Das technische Verfahren zur Gewinnung der übermittelten Informationen und die konkreten natürlichen Personen, die für diese Angaben ggfls. als Belastungszeugen gerade stehen könnten, sind nicht nachvollziehbar dargelegt."
Bereits an dieser Stelle werden viele Abgemahnte höchst erstaunt sein. Der wirklich interessante Teil folgt jedoch erst einen Satz später: "Die Kammer zweifelt nicht daran, dass die Antragstellerin nach bestem Wissen und Gewissen ihre Erkenntnisse vortragen möchte. Deren Verlässlichkeit kann das Gericht aber nicht abschätzen. Dass die Zuverlässigkeit der ausgespähten IP -Adressen nicht ohne weiteres unterstellt werden kann, ergibt sich aus den Angaben der Staatsanwaltschaft, die schon öfter offensichtliche Mängel bei der IP -Adressen -Auflösung beobachtet hat. So hat sie beispielsweise zunehmend beobachtet, dass bei der Abfrage von IP -Adressen Provider rückgemeldet haben, zu dem betreffenden Zeitpunkt habe zu der konkreten IP -Adresse keine Session gefunden werden können; dies könne - so folgert die Staatsanwaltschaft zu Recht -nur bedeuten, dass unter den zur Anzeige gebrachten angeblichen Taten auch solche waren, die es nicht gegeben habe."
Konkret bedeutet dies, dass die fehlerfreie Datenerhebung der hier benutzten Anti-Piracy Software alles war - aber nicht fehlerfrei. Sie lieferte IP-Adressen und Zeitwerte, die jedoch zusammengeführt keinerlei Ergebnisse bei den Providern erbrachten. Wo genau der Fehler lag - sei es nun IP-Adresse oder Zeitstempel - ist letztendlich auch egal. Es verdeutlicht die Anfälligkeit der Beweisführung. Natürlich könnte sich noch auf Einzelfälle ausgesprochen werden, die einfach "passieren", auch wenn sie dies nicht dürften. Die weitere Ausführung des Beschlusses verdeutlicht jedoch, dass die Fehler nicht im kleinen Rahmen geschehen, sondern offenbar in einem wirklich großen Stile:
"Dies habe man nur zufällig aufdecken können, weil die angeblich benutzte IP -Adresse zum betreffenden Zeitpunkt überhaupt nicht in Benutzung gewesen sei. Ob und wie oft eine mitgeteilte IP -Adresse zur Tatzeit von einem Unbeteiligten anderweitig genutzt worden sei, lasse sich nicht mit Sicherheit sagen; man könne insoweit nur Vermutungen anstellen. Derartige Fehlverknüpfungen sind nach der Erfahrung der Staatsanwaltschaft auch kein seltenes oder vereinzeltes Phänomen. Bei einigen Verfahren habe - so die Staatsanwaltschaft - die Quote der definitiv nicht zuzuordnenden IP -Adressen deutlich über 50% aller angezeigten Fälle gelegen, bei einem besonders eklatanten Anzeigenbeispiel habe die Fehlerquote sogar über 90% betragen. Ergänzend wird auf die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Köln zum Gutachten Prof. T2 vom 3.7.2008 (Blatt 158 ff.) Bezug genommen. Erklärlich erscheinen solche Zuordnungsprobleme der Kammer etwa durch Schwierigkeiten bei der Zeitnahme - sowohl beim ermittelnden Unternehmen als auch beim Provider. Auch die Verlässlichkeit der Hashwerte, die nach den Beobachtungen der Staatsanwaltschaft Köln manipuliert werden können und gelegentlich - von Hackern - manipuliert werden, um den Betrieb der Tauschbörse zu stören, ist nicht hundertprozentig gewährleistet. Daraus ergibt sich eine weitere, quantitativ schwer einzuordnende Unsicherheit in der Zuordnung eines bestimmten Festnetzanschluss ist zu einem bestimmten Werk- Download."
Aufgrund dieser Konstellation gelangte das Landgericht Köln zu folgendem Schluss:"Dies alles macht es rechtlich zweifelhaft, aus einer vereinzelten Verknüpfung zwischen einer bestimmten IP-Adresse und dem Hashwert eines einzelnen geschützten Werks eine (zivilrechtliche) Störerhaftung eines konkreten Anschlussinhabers herleiten zu wollen, solange nicht weitere Faktoren hinzutreten - wie etwa der Umstand, dass erkennbar erhebliche Datenmengen zum Upload angeboten wurden - oder zusätzliche Ermittlungsergebnisse (beispielsweise über Vortaten) vorliegen, die ein zufälliges, singuläres "Hineingeraten" eines technisch nicht versierten Internetnutzers in eine Tauschbörse, bei der der Vorsatz für die Begehung eines urheberrechtlichen Verstoßes nicht angenommen werden könnte, unwahrscheinlich erscheinen lassen."
Wir halten es an dieser Stelle wie Dr. Wachs und sparen uns eine weitere Kommentierung.
Quelle : www.gulli.com
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Die Betreiber von The Pirate Bay haben zusammen mit dem Videoportal Bambuser eine neue Kampagne zur EU-Wahl gestartet. Dabei spricht man sich aber zur Überraschung vieler Beobachter für die Grünen, nicht für die Piratenpartei aus.
Diese Wahlkampagne trägt dabei den Namen "Vote or Die 2009" und soll auf die gegenwärtige Lage aufmerksam machen, in der sich die digitale Welt befindet. Überraschenderweise spricht sich Peter Sunde jedoch nicht - wie von vielen erwartet - für die Piratenpartei aus.
Die Wahlunterstützung der beliebten BitTorrent-Seite geht allem Anschein zugunsten einer anderen Partei, nämlich der Grünen. Dies mindert natürlich nicht direkt die Erfolgschancen der Piratenpartei in der bevorstehenden EU-Wahl, doch deren Hoffnungen, weitere Stimmen von technikaffinen BitTorrent-Usern zu erlangen, scheinen damit dahin. Auch dürften einige der zahlreichen Neumitglieder, die kurz nach dem Urteil der schwedischen Piratenpartei beigetreten sind, noch einmal ihr Kreuzchen überdenken. Sunde äußerte sich dabei selbst in einem kurzen Videoclip auf Bambuser und erklärte, dass man "die Grünen in der bevorstehenden Wahl wählen muss, egal wo man in Europa ist". Für die schwedische Piratenpartei dürfte dies wie eine Ohrfeige wirken.
Mit der Kampagne "Vote or Die 2009" sind nun alle dazu aufgerufen, ihre Videoclips zur bevorstehenden Wahl einzureichen, damit "ihre Stimme gehört wird". Obwohl The Pirate Bay stets dargelegt hatte, dass man sich keiner politischen Organisation zugehörig fühle, hatten viele deren Handlungsweise am ehesten mit den Zielen der Piratenpartei verknüpft. Nicht zuletzt aufgrund der Aussage, politisch unabhängig zu sein, erstaunt die Fürsprache für die Grünen umso mehr.
Wie sich dieses Statement auf die tausenden Neumitglieder bei der schwedischen Piratenpartei auswirkt, von denen viele nur aufgrund der juristischen Niederlage von The Pirate Bay Mitglied wurden, lässt sich gegenwärtig nur schwerlich abschätzen.
Quelle : www.gulli.com
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Die russische Polizei hat eine Razzia bei den Betreibern des Interfilm BitTorrent-Trackers durchgeführt. Neben den Gründern wurden mehrere Mitglieder verhaftet.
An der eigentlichen Problematik hat diese Razzia jedoch nichts geändert. Denn der P2P-Tracker läuft ungeachtet aller Tatsachen in den Niederlanden weiter. Während Russland bisher als ein relativ sicheres Land für BitTorrent-Betreiber angesehen wurde, scheint sich diesbezüglich nun etwas zu verändern. Als treibende Kraft hinter diesem Unterfangen wird die MPAA gehandelt.
Stattgefunden hat die Razzia in dieser Woche am 26. Mai, als die ansässige Polizei die Köpfe hinter Interfilm verhaftet hat. Im Internet sind sie unter den Nicknamen "Ripper" und "Nadezhda" bekannt. Den Anschuldigungen zufolge soll Interfilm eine zentrale Quelle für Raubkopien darstellen und Verbindungen zu internationalen Gruppierungen haben.
Auf Interfilm bekamen die Besucher, da die Dienste offenbar mittels Werbung finanziert wurden, kostenlosen Zugriff auf Bit-Torrent-Files.Allerdings sei auch eine Art Premium-Account mit besseren Downloadraten gegen Bezahlung zu haben gewesen, teilte man mit. Wie lange der von Leasweb gehostete Tracker noch im Netz sein wird, ist unklar. Aktuell läuft alles in gewohnter Manier. Im Falle einer Verurteilung drohen den Betreibern sechs Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von über 16,000 US-Dollar.
Quelle : www.gulli.com
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Die schwedische Hip-Hop-Band Advance Patrol hat ihr neues Album als kostenlosen Download (http://globalgonza.com/2009/05/31/download-el-futuro-from-the-pirate-bay/) in das BitTorrent-Netzwerk eingestellt. Damit protestieren die Musiker gegen das Vorgehen der Musikindustrie im Pirate Bay-Prozess.
In dem Verfahren gegen den BitTorrent-Tracker hatten die Anwälte der Musikfirmen verschiedene Beispiele aufgeführt, in welchem Umfang der Industrie und den Künstlern Einnahmen verloren gehen, weil Werke über The Pirate Bay kostenlos zugänglich gemacht werden.
In einem Beispiel rechnete man auch die Verluste von Advance Patrol auf. "Wir wurden nie gefragt, ob wir in dem Prozess als Ankläger dienen wollen", erklärte nun das Band-Mitglied Gonza. "Sie haben uns in einem Kampf, an dem wir nicht teilnehmen wollen, als Sündenböcke benutzt."
"Wir lehnen es ab, für einen Krieg gegen unsere Fans eingesetzt zu werden", führte er weiter aus. Jene Menschen, die die Musik der Band herunterladen und verbreiten seien oft die engagiertesten Anhänger und keine Kriminellen, so Gonza.
Die Gruppe entschloss sich deshalb, ihr neues Album "El Futuro" kostenlos per BitTorrent zu vertreiben. Nutzern, denen das Werk gefällt, legte man nahe, einen Betrag per PayPal direkt an die Band zu spenden.
Quelle : http://winfuture.de
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Während Gerichtsverfahren rund um die Verletzung des Urheberrechts durch die Nutzung von Tauschbörsen im zivilrechtlichen Bereich inzwischen schon alltäglich sind, gibt es vergleichsweise wenig Urteile aus dem Strafrecht. Über die Frage einer potenziellen Strafbarkeit bei der Nutzung von P2P-Angeboten hatte nun das OLG Oldenburg zu entscheiden. Mit Beschluss vom 8. Mai 2009 (Az. 1 Ss 46/09) entschieden die Richter, allein aus der Teilnahme an einer Tauschbörse sei nicht automatisch abzuleiten, dass sich der jeweilige User dessen bewusst ist, dass er die heruntergeladenen Dateien auch gleichzeitig verbreitet.
Dem Angeklagten in diesem Verfahren war vorgeworfen worden, er habe Gewaltpornografie in einem P2P-Netzwerk zugänglich gemacht. Das ist nach Paragraf 184a des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar. Das Amtsgericht Jever hatte den Angeklagten im Oktober 2007 zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt. Das Landgericht Oldenburg hatte diese Entscheidung in der Berufung bestätigt. Anders sahen dies jedoch die Richter des OLG Oldenburg, sie hoben nun die Entscheidung auf.
Die vorliegenden Beweise seien falsch gewürdigt worden, meint das OLG. Denn in dem Verfahren hatte der Angeklagte ausgesagt, ihm sei nicht bewusst gewesen, dass die von ihm heruntergeladenen und im Ordner "incoming" gespeicherten Daten sofort auch anderen Nutzern der Tauschbörse zur Verfügung standen. Vielmehr sei er davon ausgegangen, dass man Dateien in einem gesonderten Ordner ausdrücklich freigeben müsse, um sie anderen Nutzern zugänglich zu machen.
Das Landgericht hatte gemeint, der Angeklagte habe als Nutzer einer Tauschbörse gewusst, dass bei Nutzung des Programms auch von dem eigenen PC Daten zur Verfügung gestellt werden oder dieses zumindest in Kauf genommen wird. Wer ein P2P-Angebot aktiv nutze, wisse auch, wie das dazugehörige Programm funktioniere. Hinzu komme, dass sich ähnliche Dateien in nicht frei zugänglichen Ordnern auf dem PC des Angeklagten befunden hätten. Wenn sich der Angeklagte der Funktion der Tauschbörse nicht bewusst gewesen wäre, hätte er diese Dateien nicht in andere Ordner zu verschieben brauchen.
Nach Ansicht der OLG-Richter widerlegen diese Ausführungen jedoch nicht die Einlassung des Angeklagten. Ein Erfahrungssatz dahingehend, dass ein – auch wiederholter – Nutzer einer Tauschbörse wisse oder zumindest damit rechne, dass er die von ihm heruntergeladenen Dateien schon durch seinen Download anderen Nutzern zur Verfügung stelle, existiere nicht. Der Name des Eingangsordners "incoming" spreche jedenfalls dagegen und lasse nicht ohne weiteres vermuten, dass hier auch Ausgangsdateien gespeichert werden.
Das Landgericht Oldenburg wird sich nun erneut mit der Sache beschäftigen müssen. Auf die Revision des Angeklagten hoben die Richter des OLG die Entscheidung der Vorinstanz auf und verwiesen die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurück an das Landgericht.
Quelle : www.heise.de
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Der Chef des britischen Telekommunikationsunternehmens Carphone Warhouse erklärte bei der Bekanntgabe der Jahreseinnahmen, dass die Piraten immer gewinnen werden.
Bereits 1989 gründete Charles Dunstone die inzwischen weltweit größte unabhängige Filialenkette für Telekommunikation mit dem Namen Carphone Warehouse. Unter den Tochterkonzernen befindet sich auch der britische Provider TalkTalk.
Bei der Vorstellung der Jahreseinnahmen des 20.000 Mitarbeiter umfassenden Konzerns erklärte Dunstone, dass es wie ein Spiel Katze gegen Maus sei, Menschen davon abhalten zu wollen, urheberrechtlich geschützte Materialien über das Internet zu verbreiten. Die Piraten stellen dabei die Maus dar, und sie gewinnt immer. Deshalb würden die Provider angehalten, um illegales Filesharing zu unterbinden. Diese Forderung sei naiv, so der Chef des Konzerns. Stattdessen sollten andere Lösungswege gesucht werden, wie beispielsweise eine Unterrichtung über die Vorteile des Urheberrechts gepaart mit Diensten, die dem Konsumenten gestatten "Inhalte schnell und günstig" zu erwerben.
Die Menschen seien inzwischen "besessen" von P2P-Filesharing aber es gäbe "eine Vielzahl von Wegen um Inhalte über das Internet zu verbreiten." Dabei erklärte Dunston, wie zwecklos die geplanten Maßnahmen seien und wie man die Problematik anderweitig ändern könnte: "Wenn man Geschwindigkeitsbremsen oder Internettrennungen für P2P versucht, dann werden die User einfach ihrer Traffic verschleiern oder die Inhalte anderweitig verbreiten. Es ist wie Tom und Jerry mit dem Detail, dass man die Maus niemals fangen wird. Die Maus gewinnt diesen Kampf immer und wir müssen vorsichtig sein, damit Politiker nicht in Versuchung geraten Gesetze zu erlassen, die am Ende einfach nur dumm sind. Wenn die Menschen etwas teilen wollen, dann werden sie notfalls einen anderen Weg finden, um das zu tun. Es geht mehr um Unterrichtung und die Möglichkeit, dass die Leute Inhalte leicht und günstig bekommen, dies wird den Unterschied ausmachen. Die Idee, dass das alles P2P ist und die ISPs es irgendwie einfach so aufhalten können ist sehr naiv."
Quelle : www.gulli.com
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wir müssen vorsichtig sein, damit Politiker nicht in Versuchung geraten Gesetze zu erlassen, die am Ende einfach nur dumm sind.
Zu spät ;D :laugh: ;D
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Am vergangenen Mittwoch fand die Verhandlung der BitTorrent-Seite Mininova gegen die niederländische Anti-Piraterie BREIN statt. Neben einer Zusammenfassung sind inzwischen weitere Details bekannt geworden, die durchaus interessant sind.
Beim Prozess am vergangenen Dienstag stellte der Anwalt des niederländischen Anti-Piraterie Verbandes BREIN einige Forderungen, darunter unter anderem die Einführung eines Filters, der Torrents zu urheberrechtlich geschützten Werken vorab aussortiert.
Dies war jedoch offensichtlich nicht alles, wie die Kollegen von Torrentfreak nun vermelden. Ihnen liegt das Protokoll der Gerichtsverhandlung vor, das weitere Details zum Prozess enthält. So stellte der Anwalt von BREIN im weiteren die Forderung, dass Mininova jedwede Torrents verbannen sollte, die auf öffentliche BitTorrent-Tracker führen, die primär urheberrechtlich geschützte Werke verbreiten. Man verwies dabei insbesondere auf The Pirate Bay. Dass diese Idee dabei völlig über das angepeilte Ziel hinausgeht, scheint BREIN nicht klar zu sein oder interessiert vielleicht auch gar nicht. Schlussendlich sind nämlich nicht alle Werke auf öffentlichen Trackern wie The Pirate Bay urheberrechtlich geschützt und den Betreibern ist es auch kaum möglich, bloß bestimmte Benutzer auszuschließen. Infolge dessen würden auch User, die Tracker für nicht geschützte Werke nutzen wollen, ausgesperrt.
Ein weiterer Vorschlag seitens des Verbandes war die Sperrung bestimmter Uploader-Accounts bei Mininova, auf der Basis von IP-Adressen, die regelmäßig Torrents einstellen, die zu urheberrechtlich geschützten Werken führen. Dabei verwies man unter anderem auf den Uploader aXXo. Interessanterweise erwähnte der Anwalt von BREIN diesen auch bei seinem Plädoyer. Er erklärte, dass sich Mininova bei aXXo für seine zahlreichen Uploads bedankt hätte und dieser mit einem "VIP Uploader" Status gekennzeichnet worden sei. Es gab und gibt bei Mininova jedoch keine "VIP Uploader" oder vergleichbare Auszeichnungen. Das Urteil soll am 15. Juli gesprochen werden und wird voraussichtlich Einfluss auf alle BitTorrent-Indexdienste in den Niederlanden nehmen.
Quelle : www.gulli.com
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Einer der größten französischen BitTorrent-Tracker wurde vergangene Woche von den Behörden hochgenommen. Das Militär half bei der Ermittlung der Betreiber.
Vergangene Woche wurde einer der größten französischen BitTorrent-Tracker mit über 250.000 registrierten Usern von den französischen Behörden vom Netz genommen. Konkret handelt es sich um den zum Teil privaten BitTorrent-Tracker von SnowTigers.
Das Urheberrecht scheint in Frankreich einen neuen Stellenwert zu bekommen, nachdem erst jüngst das Three-Strikes-Gesetz seinen Weg durch die Instanzen gemacht hat. Wie jetzt bekannt wurde, hat die französische Polizei in Zusammenarbeit mit der Association de lutte contre le piraterie audiovisuel (ALPA) vergangene Woche den privaten BitTorrent-Tracker von SnowTigers abgeschaltet. Der Tracker, welcher 2005 gegründet wurde, bot die üblichen BitTorrent Inhalte, jedoch auch speziell aus Frankreich stammend Musik und Filme, an. Bei dem Zugriff am Dienstag wurden laut der Polizei 21 Server beschlagnahmt sowie 10 Mitglieder des SnowTigers Teams in Paris und Toulouse verhaftet. Bemerkenswert an diesem Zugriff ist die Äußerung eines ALPA-Sprechers, wonach man zur Ermittlung der "Mitarbeiter" des Trackers "sehr eng mit dem Militär zusammengearbeitet" hat. Wie genau die Unterstützung des Militärs konkret ausgesehen hat, ist bislang unklar.
Ziel der Aktion waren offensichtlich die von SnowTigers generierten Einnahmen. Einladungen waren über diverse Quellen für rund 30 Euro zu kaufen. Dieser Betrag solle den Rechteinhabern des Contents zustehen, erklärte die ALPA. Deren Präsident Frédéric Delacroix besteht derweil darauf, dass SnowTigers eine kriminelle Vereinigung war: "Die Seite hat mehrere tausend Euro an Einnahmen generiert", erklärte er. Neben den käuflichen Einladungen konnten User auch freiwillig an die Seite spenden, um diese zu unterstützen. Der Präsident der ALPA nutzte die Gelegenheit, um insbesondere unter den Spendern die Angst vor einer strafrechtlichen Verfolgung zu schüren: "All diejenigen, die Gelder [an die Seite] bezahlt haben, können jetzt befragt werden." Wie groß der Umfang der Ermittlungen ist, lässt sich gegenwärtig nur erahnen. Der Verband versteht es derweil geschickt, diese Unsicherheit für sich zu nutzen: "Wir haben es hier mit einem wahrlich internationalen Netzwerk zu tun. Die Ermittlungen sind noch nicht am Ende, da sie die französischen Staatsgrenzen überschreiten."
Ob er sich dabei auf Spender aus dem Ausland bezieht, oder auf die simple Tatsache, dass SnowTigers angeblich auch Server in den Niederlanden und Kanada besitzen, ist unklar. Der Status der im Ausland befindlichen Server ist noch unklar.
Quelle : www.gulli.com
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Henrik Pontén war auf Seiten von Antipiratbyrån als Anwalt im Prozess gegen The Pirate Bay vertreten. Dass er sich dabei nicht besonders viele Freunde gemacht hat, beweist eine jüngste Racheaktion.
Vor kurzem konnte Henrik Pontén ein etwas ungewöhnliches Schreiben von den schwedischen Behörden in Empfang nehmen. Das Schreiben kam von der schwedischen Steuerbehörde (Skatteverket) und erklärte ihm, dass sein Antrag auf Namensänderung genehmigt worden sei.
Dumm bloß, dass Pontén keinen Antrag auf Namensänderung gestellt hatte. Im weiteren teilte ihm das Schreiben nun mit, dass er praktisch ab sofort offiziell "Pirat Pontén" heißen würde. Seit dem 29. Mail kann Pontén nun diesen Namen tragen, was unzweifelhaft zu einigen Belustigungen in der Filesharer-Szene sorgen wird. "Die Piratenbewegung hat bereits vorher versucht mir zuzusetzen und als das nicht funktioniert hat, versucht man es eben so", erklärte Pontén gegenüber dem Aftonbladet. Die Attacke selbst bezeichnet er als "lächerlich" und versucht derweil seinen alten Namen wieder zurück zu bekommen. "Dies bestätigt mir eigentlich nur noch mehr, dass ich im Recht bin. Die Piratenbewegungen sprechen oft von der Wichtigkeit von persönlicher Integrität, aber diese Namensänderung verletzt meine Integrität. [...]. So wie ich das sehe, gibt es eine Kampagne gegen all diejenigen, die nicht mit der Piratenbewegung übereinstimmen. Sie versuchen unser Recht zur freien Meinungsäußerung zu beschränken. Sie haben bereits früher Maßnahmen versucht, jetzt benutzen sie eben andere Methoden."
Interessanterweise vermutet er den Angriff scheinbar aus den Reihen der schwedischen Piratenpartei, wie er gegenüber Aftonbladet festhält. Er forderte diese auch offiziell auf, sich von diesem Angriff zu distanzieren. Der Stellvertretende Vorsitzende der Partei, Christian Engström, fühlte sich scheinbar genötigt einen Kommentar hierzu abzugeben: "Die Gegenseite bloßzustellen ist absolut in Ordnung, aber diese Art von Verhalten ist einfach nur daneben. Wir distanzieren uns von solchen Angriffen und Neckereien. Es nützt der Partei nichts."
Wer sich an dieser Stelle wundert, wie diese Namensänderung abgelaufen sein könnte, sollte zur Kenntnis nehmen, dass keine Identitätsprüfung bei einem Änderungsantrag durchgeführt wird. Die betroffene Person erhält lediglich ein Schreiben, dass die gewünschte Änderung durchgeführt wurde. Ingegerd Widell von Skatteverket erklärte, dass "Pirat Pontén" seinen Original-Namen in Kürze zurückerhalten werde.
Insgesamt gesehen ein kindischer Streich, der nicht nur keinerlei wirklichen Nutzen hatte, sondern der Contentindustrie nur in die Hand spielt. Um ernst genommen zu werden, bedarf es sachlicher Argumenten und keiner sinnlosen Ausnutzung von eventuellen Lücken in der staatlichen Maschinerie. Der einzige Effekt, den dieser Streich hatte, äußerte sich in Form einer Distanzierung der Piratenpartei. Es dürfte jedoch klar sein, dass Pontén bei jeder sich bietenden Gelegenheit der Filesharer-Szene unter anderem diese lächerliche Aktion ankreiden wird, insbesondere, da hier ein persönlicher Angriff ausgeführt wurde. Die Integrität einer Person, so unbeliebt sie auch ist, zu zerstören, lässt auch die Angreifer in keinem besonders guten Licht stehen.
Quelle : www.gulli.com
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Wie das Stockholmer Gericht heute mitgeteilt hat, sind die Prüfungen gegen Richter Thomas Norström, welcher das Urteil im Verfahren gegen The Pirate Bay gesprochen hat, abgeschlossen. Er war nicht befangen.
Nachdem das Urteil gegen die Betreiber von The Pirate Bay gesprochen war, schien alle Hoffnung auf ein gutes Ende zerstreut. Umso interessanter war es, als kurze Zeit später Vorwürfe gegen den Vorsitzenden Richter der Verhandlung, Thomas Norström, laut wurden.
Ihm wurde zur Last gelegt, dass er bei seiner Urteilsfindung befangen gewesen sein könnte. Dies schlussfolgerte man aus der Tatsache, dass Norström Mitglied in zwei schwedischen Verbänden ist, die eine intensive Pro-Copyright Haltung innehaben. Aufgrund eines Befangenheitsantrags musste das Stockholmer Gericht eine Prüfung einleiten, um festzustellen, ob Norström wirklich befangen war. Es folgten einige weitere Pannen, beispielsweise, dass der Prüfer für das Verfahren selbst in Verbindung mit der Contentindustrie stand. Auch deutete alles darauf hin, dass Norström nicht zufällig für das Verfahren ausgewählt worden war - wie für Strafprozesse üblich - sondern bewusst. Dies begründete man mit seinem enormen Wissen zum Thema Urheberrecht.
Nach Abschluss sämtlicher Prüfungen ist man nun zu einem sicherlich nicht erwarteten Ergebnis gelangt: Thomas Norström war bei seiner Urteilsfindung nicht befangen. Nach Ansicht des Gerichts sind seine Mitgliedschaften beim Schwedischen Urheberrechtsverband sowie bei der Schwedischen Vereinigung zum Schutz von industriellem Eigentum keine, die eine Befangenheit herbeigeführt haben könnten. In ersterem Verband sind auch die Anwälte der Klägerseite, Monique Wadsted sowie Henrik Pontén, Mitglied. Beide Verbände streben ein härteres Urheberrecht an, mit strengeren Sanktionen für Urheberrechtsverletzer. Laut dem Gericht wären diese Mitgliedschaften für Norström ein wichtiger Platz für Fortbildungen gewesen, damit er up to date mit den Urheberrechtsproblematiken unserer Zeit bleibt.
Man könnte sich mit Sicherheit damit anfreunden, dass ein gewisser Lernfaktor zum Thema Urheberrecht aus diesen Mitgliedschaften hervorgeht, da sich beide Verbände nunmal intensiv mit der Thematik befassen.
Der Knackpunkt dürfte jedoch sein, wie sie sich damit befassen und hier ist wohl von einer völlig einseitigen Sichtweise auszugehen. Selbst wenn Norström nicht bewusst befangen war, so ist doch zumindest davon auszugehen, dass der "Unterricht" keine Contra-Urheberrecht Tendenzen aufwies, sondern sich lediglich für dessen Vorteile aussprach. Es stellt sich also die Frage, wie man von keiner Befangenheit sprechen kann, wenn man zeitgleich zugibt, dass Norström sich bei Verbänden fortgebildet hat, die sich primär für ein strengeres Urheberrecht einsetzen.
Quelle : www.gulli.com
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Im Wiederaufnahmeverfahren gegen Jammie Thomas-Rasset wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Musik in einem Filesharing-Netz muss die Verteidigung kurz vor Prozessauftakt am kommenden Montag einen Rückschlag verkraften. Richter Michael Davis ließ die von den klagenden US-Plattenlabels vorgebrachte Beweismittel entgegen einem Antrag der Verteidigung zu. Thomas-Rassets neues Anwaltsgespann hatte gefordert, die vom technischen Dienstleister MediaSentry gesammelten Informationen zu Musikstücken und IP-Adressen nicht als Beweise zuzulassen.
Zugleich verwehrte der Richter der Verteidigung die Möglichkeit, nachträglich auf "Fair Use" zu plädieren. Diese im US-Copyright vorgesehene Schutzklausel für die legale Verwendung geschützten Materials hätte die Beklagte bereits in der Klageerwiderung in Anspruch nehmen müssen, meint der Richter. In dem nun schon seit Jahren dauernden Verfahren sei davon aber bisher nicht die Rede gewesen.
Darüber hinaus wies der Richter den Antrag der Kläger ab, die Aussage eines von der Verteidigung als Experten konsultierten Informatikers nicht zuzulassen. Doch schränkte Davis die Aussagemöglichkeiten von Assistant Professor Yongdae Kim von der Universität Minnesota ein. Kim darf zwar zu von den Klägern vorgebrachten Beweisen Stellung nehmen, soll sich mit Spekulationen zum Hergang der Ereignisse aber zurückhalten.
Rasset-Thomas wird die illegale Verbreitung von insgesamt 24 Musikstücken über Kazaa vorgeworfen, was sie aber zurückweist. Ihr Fall ist das erste von Tausenden vergleichbaren Verfahren, die unter Federführung des Verbands der US-Musikindustrie (Recording Industry Association of America, RIAA) angestrengt wurden, in dem es tatsächlich zu einer Verhandlung und einem Urteil gekommen war. Eine Geschworenenkammer hatte Rasset-Thomas für schuldig befunden und zu Schadensersatz in Höhe von 222.000 US-Dollar verurteilt. Richter Davis kassierte das Urteil später wegen eines Rechtsfehlers und ordnete ein Wiederaufnahmeverfahren an.
Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
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Am späten Montagabend europäischer Zeit hat vor einem US-Bundesgericht in Minneapolis (US-Bundesstaat Minnesota) das Wiederaufnahmeverfahren der Musikindustrie gegen die 32-jährige Jammie Thomas-Rasset begonnen. Die klagenden Labels werfen Thomas-Rasset vor, im "Shared"-Ordner ihres Kazaa-Clients über 1700 urheberrechtlich geschützte Musikstücke zur Verbreitung bereitgehalten zu haben. Gegenstand der Klage sind allerdings nur 24 einzeln genannte Songs, deren unrechtmäßige Verbreitung die Kläger im Laufe des Verfahrens nachweisen wollen.
In einem ersten Verfahren im Oktober 2007 hatte ein Geschworenengericht Thomas-Rasset im Sinne der Anklage für schuldig befunden und zu Schadensersatz in Höhe von insgesamt 222.000 US-Dollar verurteilt. Das Urteil wurde später vom vorsitzenden Richter Michael Davis nach einem Rechtsfehler kassiert und ein neues Verfahren angeordnet. Mit einem neuen Anwälte-Team an der Seite stellt sich Thomas-Rasset seit Montag erneut den Vorwürfen.
Die Klage stützt sich nur auf – wenn auch starke – Indizienbeweise, etwa die IP-Adresse des Anschlusses der Beklagten und ihren Kazaa-Nutzernamen, den sie auch für andere Dienste im Netz nutzt. Der Beweis, dass tatsächlich Thomas-Rasset zum fraglichen Zeit vor dem Computer gesessen hat, wird kaum zu führen sein. Die Geschworenen im ersten Verfahren hatten dennoch keinen Zweifel daran, dass Rasset-Thomas die fraglichen Musikstücke verbreitet hat. Nicht einig war sich die Jury in der Frage eines angemessenen Schadensersatzes. Auch darum wird es im neuen Verfahren gehen.
Der erste Prozesstag begann am Montag mit der Auswahl der zwölf Geschworenen. Danach wurden erste Zeugen vernommen. Prozessbeobachtern zufolge setzte Thomas-Rassets Anwalt "Kiwi" Camara Zeugen und Klagevertretern dabei ziemlich zu. "Das mit der Aggressivität, das ist unser Stil", sagte Camaras Partner Joe Sibley der Lokalzeitung Star Tribune. Die offensichtliche Strategie der Verteidigung, möglichst wenig der von den Klägern vorgebrachten Indizien und Zeugenaussagen als Beweismittel zuzulassen, hatte vor Prozessbeginn einen Rückschlag erlitten.
Am Montag beantragte Camara nun, die von der Musikindustrie vorgelegten Nachweise über die Urheberrechte an den fraglichen Songs nicht anzuerkennen. Damit setzt er am Anfang der Indizienkette an: Sollten die Kläger nicht nachweisen können, die Urheberrechte an den 24 Songs zu besitzen, könnte der Prozess schnell vorbei sein, meint der New Yorker Anwalt Ray Beckerman, der sich seit Jahren intensiv mit den Filsharing-Klagen der Musikindustrie befasst. Beckerman hält die Anträge Camaras, der sich auf Präzedenzfälle stützt, für "unanfechtbar" – eine Einschätzung, die allerdings nicht alle Beobachter teilen.
Das Verfahren findet international Beachtung. Der Prozess gegen Thomas-Rasset ist von tausenden ähnlichen Verfahren, die der US-Verband der Musikindustrie RIAA wegen mutmaßlich illegalen Filehsarings gegen US-Bürger angestrengt hat, das erste, in dem es zu einer Verhandlung vor Geschworenen gekommen ist. Aus dem Gerichtssaal berichten die Prozessbeobachter Marc Bourgeois für Beckermans Blog und bei Twitter (mwbourgeois) sowie der Copyright-Anwalt Ben Sheffner (Twitter bensheffner). Auch das Online-Magazin SemiAccurate twittert aus Minneapolis.
Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
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Das Tribunale Ordinario di Roma, ein Gericht in Rom, hat eine Klage der Medienindustrie gegen einen mutmaßlichen Filesharing-Nutzer mangels ausreichender Beweise zurückgewiesen.
Die Anwälte der Rechteinhaber hatten wie üblich im Rahmen eines Strafverfahrens die IP-Adresse genutzt, um die Identität des Nutzers zu ermitteln und ihn zu verklagen. Das Gericht führte in seiner Abweisung der Klage allerdings aus, dass der Betroffene zwar der Anschlussinhaber ist, daraus aber nicht geschlossen werden könne, dass er die Urheberrechtsverletzung beging.
Ohne weitergehende Belege lehnte der zuständige Richter es ab, ein Verfahren einzuleiten. Um einen Prozess zu eröffnen, wären zumindest zusätzliche Indizien nötig, die auf eine Tat durch den Anschlussinhaber hindeuten - wie beispielsweise Ein Nachweis der Nutzung der Tauschbörse von dessen PC, möglichst sogar noch von seinem privaten Benutzerkonto aus.
Die Ermittlung solcher Beweise würden es allerdings erfordern, eine Hausdurchsuchung durchzuführen und den Rechner zu beschlagnahmen. Da solch rigide Maßnahmen gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verstoßen würden, hatten Staatsanwaltschaften in Deutschland es beispielsweise mehrfach verwehrt, überhaupt strafrechtliche Ermittlungen gegen Filesharer aufzunehmen.
Quelle : http://winfuture.de (http://winfuture.de)
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Der zweite Verhandlungstag im Fall Thomas-Rasset gegen die Recording Industry Association of America konnte einen geladenen Einstieg vorweisen, gefolgt von einem Tiefschlag.
Kurz vor Mittag nahm das "Drama" seinen Lauf, als der Computerexperte der Recording Industry Association of America (RIAA), Doug Jacobson, sich im Zeugenstand befand und seine Aussage tätigte.
Der Großteil davon war bereits bekannt, erklärte er einfach die wesentlichen Züge von P2P-Netzen und die Verknüpfung der Beweise von MediaSentry mit dem Provider Charter. Problematisch wurde es, als dieser plötzlich erklärte, dass er auf Jammie Thomas-Rassets Festplatten-Spiegelung eine Log-Datei gefunden habe. Diese würde belegen, dass die interne Festplatte ihres PCs von einer externen Platte befüllt worden wäre. Wir erinnern uns zurück an die Erklärung von Thomas, dass sie ihre Festplatte aufgrund eines Defektes hatte austauschen lassen. Der Verteidiger Joe Sibley erklärte, dass ihm Informationen über ein solches Log-File neu wären, und fragte, wieso dies nicht in Jacobsons Bericht stehen würde. Er wollte wissen, wann der Experte Kenntnis von der Datei erhalten hätte. "Vor einigen Tagen!", erwiderte dieser. Sibley wiederholte lautstark: "Vor einigen Tagen! Keine weiteren Fragen." Der Verteidiger von Thomas ging zurück an seinen Tisch und die Jury wurde aus dem Gerichtssaal geführt, ehe Jacobson weiter befragt wurde. Es stellte sich heraus, dass dieser das Log-File erst entdeckt hatte, als er sich auf seine Aussage für das Verfahren vorbereitete. Er habe diese Information auch an die Anwälte der Klägerseite weitergereicht. Wie jedoch unschwer zu erkennen war, hatte weder der verteidigende Anwalt noch der Vorsitzende Richter Davis Kenntnis von diesen neuen Beweisen. Dies sollte sich als schwerer Fehler herausstellen, oder wie Arstechnica formulierte: "Not disclosing new information [...] makes federal judges very, very grumpy."
Richter Davis erklärte der Klägerseite, dass ihn deren Verhalten zutiefst verärgere, so dass er sogar überlege, das gesamte Gutachten von Jacobson aus dem Verfahren zu werfen. Dazu kam es jedoch dann doch nicht.
Nach der Mittagspause versäumte es der Chefkläger Tim Reynolds nicht, sich für das Versäumnis zu entschuldigen - vier Mal. Man habe nicht in böser Absicht gehandelt und sei sich auch nicht darüber im Klaren gewesen, dass Jacobson hier von neuen Beweisen sprechen würde. Richter Davis kam zu der Entscheidung, dass lediglich ein kleiner Teil von Jacobsons Aussage gelöscht werden müsse, der Rest dürfe jedoch bleiben. Im Wesentlichen hat es jedoch keinerlei Relevanz, ob Thomas-Rasset wirklich eine externe Festplatte im März beziehungsweise April 2005 angeschlossen hatte, da die Urheberrechtsverletzung im Februar 2005 begangen wurde. Jacobson konnte seine Aussage fortsetzen, die jedoch ab diesem Zeitpunkt nur noch aus technischen Informationen bestand. Er erklärte unter anderem wie die IP-Adresse, die von MediaSentry erhoben wurde, mithilfe des Providers dem Anschluss von Thomas-Rasset zugeordnet werden konnte. Ihr Verteidiger Sibley bohrte an dieser Stelle nach: "Selbst mit all ihren Referenzen ist es doch so, dass wir bestenfalls Filesharing mit einem Computer verknüpfen können, richtig?" Jacobson bestätigte dies.
Womöglich liegt genau darin der Knackpunkt für das weitere Verfahren. Wenn die Jury zu der Ansicht gelangt, dass Thomas die Tat nicht selbst begangen hat, könnte sie nur schwerlich für schuldig befunden werden.
Der nachfolgende Zeuge war Thomas' Ex-Freund Kevin Havemeier. Dieser konnte sich zwar an keines der Dates mehr erinnern, dafür aber an die Tatsache, dass er erhebliche Probleme dabei hatte, den PC seiner Freundin zu benutzen. Das Gerät sei per Passwort geschützt gewesen und hinzu käme, dass Thomas-Rasset keinen Wireless Router benutzt hätte. Auch habe sie stets den Benutzernamen "tereastarr" für jedwede Internetaktivität verwendet. Dieser Benutzername wurde auch von MediaSentry festgehalten, was für die Jury nun womöglich zu der Annahme führt, dass es wirklich sie war. Auf Havemeier folgte Ryyan Chang Maki, der Abteilungsleiter des "Best Buy Geek Squads". Best Buy ist das Geschäft, in welchem Thomas-Rasset ihre Festplatte hatte austauschen lassen. Es wirkte witzig, als er in seiner "Geek Squad" Kleidung den Zeugenstand betrat. Das genaue Gegenteil war jedoch seine Aussage. Er erklärte, dass Thomas-Rasset ihren PC Ende Februar 2005 in das Geschäft gebracht hätte. Zwei Wochen, nachdem MediaSentry die Urheberrechtsverletzungen festgestellt hatte. Es habe ein Problem mit der Festplatte bestanden, weshalb man diese auf Garantie austauschte. Eigentlich keine große Sache, bis man das eigentliche Problem dieser Aktion erkennt.
Die von Thomas-Rasset zu einem späteren Zeitpunkt an MediaSentry ausgehändigte Festplatte war die Neue, und nicht diejenige, die sich im PC befand, als die Tat begangen wurde. Umso kritischer wird dies, da Thomas-Rasset unter Eid geschworen hatte, dass die Festplatte definitiv im Jahr 2004 ausgetauscht worden wäre und seither keinerlei Veränderungen vorgenommen wurden. Sibley versuchte diesem Austausch wenig Beachtung zu schenken und wollte von Maki die Bestätigung, dass man eine Festplatte nur dann auf Garantie austauschen würde, wenn sie wirklich defekt sei. Maki bestätigte beides. Wenn Thomas also ihre Spuren hätte verwischen wollen, so hätte sie die Festplatte selbst beschädigen müssen. Sibley versuchte nun die Jury mit einer Aufzeichnung sämtlicher Best Buy Einkäufe von Thomas-Rasset aus dem Jahr 2005 zu überzeugen. Es fanden sich zahlreiche Medienkäufe darauf, fast jede Woche kaufte sie DVDs, Videospiele und Getränke. Ihr Verteidiger versuchte zu betonen, was für eine gute Kundin sie doch sei, selbst nach der Zeit, in der ihr diese Taten vorgeworfen wurden. Dabei zielte er auf eines ab: Wenn jemand alle Musik umsonst haben könnte, wieso sollte er dann zu Best Buy gehen und CDs kaufen? Bedauerlicherweise war es aber gerade dies, was die Einkaufslisten nicht bewiesen. Zwischen Dezember 2004 und Mai 2005 war nur eine einzige Musik-CD auf der Liste. So wurde aus der Einkaufsliste viel mehr ein Indiz dafür, dass hier jemand viele Medien kauft, die Musik jedoch herunterlädt.
Es folgte Eric Stanley, welcher von Thomas-Rasset beauftragt worden war, ihre Festplatte zu prüfen. Sie erklärte ihm, dass die Platte 2004 eingebaut worden wäre, lange Zeit vor der Tat. Es schien also ein Heimspiel für sie zu werden, wäre Stanley nicht darauf aufmerksam geworden, dass die Festplatte erst 2005 eingebaut wurde. Wie ihm dies zu Ohren kam, ist unklar, denn zum Zeitpunkt der Aussage des Abteilungsleiters von Best Buy war er nicht anwesend. In einer kurzen Verhandlungspause führte dies nun aber dazu, dass Stanley die Festplatte noch einmal genauer betrachtete und den Herstellungsaufkleber fand - mit der Jahreszahl 2005. Er hatte sich also eine Festplatte angesehen, die vermutlich gar nicht im PC eingebaut war, als die Tat stattgefunden hat. So auch seine Erklärung gegenüber dem Gericht und der Jury.
Nachdem Stanley angehört worden war, wurde es endlich wirklich interessant. Jammie Thomas-Rasset musste selbst in den Zeugenstand treten, völlig in schwarz gekleidet, wie bei einer Beerdigung. Ihre Aussage war zwar nicht direkt so katastrophal, jedoch lief es auch nicht sonderlich gut für sie. Tim Reynolds verleitete sie kurz vor der Entlassung aus dem Zeugenstand zu einem Fehltritt. Reynolds bedrängte Thomas-Rasset und las jede ihrer bisherigen, unter Eid getätigten Aussagen vor, nur um sie dann zu fragen, ob diese falsch waren. Sie musste immer mit "Ja" antworten. Einige weitere Details kamen ans Licht.
Thomas-Rasset besaß und besitzt nur einen PC, einen Compaq Presario, den sie in ihrem Schlafzimmer aufbewahrte. Ihr Windows-Konto trägt den Namen "tereastarr" und ist passwortgeschützt, daneben gibt es einen Gast-Zugang sowie ein Benutzerkonto für ihre Kinder. Der Nickname "tereastarr" wird von ihr als einziger Online-Nickname benutzt - seit 16 Jahren. Im weiteren erklärte sie, dass sie niemals von KaZaA gehört habe, bis zu diesem Vorfall. Dies, obwohl "tereastarr@KaZaA" von MediaSentry als Benutzername festgestellt wurde und definitiv auf ihren Anschluss zurückgeführt wurde. Außerdem kam ans Licht, dass sie in ihrer College-Zeit einen Aufsatz über Napster verfasst hatte. Darin erklärt sie die ursprüngliche Variante von Napster für absolut legal unter US-Recht. Es dauerte eine Stunde, bis Reynolds endlich auf die Festplatte zu sprechen kam. Ohne lange um den heißen Brei herumzureden, erklärte er, dass nach seiner Ansicht die Festplatte, die MediaSentry ausgehändigt wurde, eine andere war als die, die von MediaSentry während den Ermittlungen betrachtet wurde und von wo aus die Urheberrechtsverletzungen getätigt wurden. "Das ist wahr", erwiderte Thomas-Rasset. Die Befragung endete.
Das Verfahren wird weitergehen und Thomas muss noch einmal in den Zeugenstand, um diesmal von ihrem Verteidiger befragt zu werden. Es gibt viele offene Fragen, viele Ungereimtheiten. Aber Thomas-Rasset bleibt hart. Als sie am zweiten Tag spontan gefragt wurde, ob das Share-Verzeichnis, das MediaSentry durchleuchtet hatte, ihres war, antwortete sie strikt: "Es war nicht meines."
Quelle : www.gulli.com (http://www.gulli.com)
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Im Wiederaufnahmeverfahren gegen die von der US-Musikindustrie wegen Urheberrechtsverletzung verklagten Jammie Thomas-Rasset haben die Anwälte am Dienstag und Mittwoch Zeugen gehört und Beweismittel vorgelegt. Die Verhandlung vor dem Bundesgericht in Minneapolis (US-Bundesstaat Minnesota) geht am heutigen Donnerstag mit den in diesen Minuten beginnenden Schlussplädoyers und der Unterweisung der Jury zu Ende. Sollten sich die Geschworenen schnell einig werden, kann es noch am Donnerstagnachmittag (US-Ortszeit) zu einem Urteil kommen.
Die Plattenlabels werfen der 32-Jährigen vor, mit der illegalen Verbreitung von 24 Songs über das P2P-Netzwerk Kazaa gegen das US-Copyright verstoßen zu haben und fordern Schadensersatz. Insgesamt seien in ihrem Kazaa-Ordner rund 1700 Stücke zur Verbreitung freigegeben gewesen. In einem ersten Verfahren hatten die Geschworenen Thomas-Rasset zur Zahlung von 222.000 US-Dollar verurteilt. Nach einem Verfahrensfehler musste der Prozess neu aufgerollt werden.
In den vergangenen beiden Tagen haben die Klagevertreter ihre Indizienkette gegen Thomas-Rasset mit Zeugenaussagen zu untermauern versucht. Gehört wurde ein Vertreter von MediaSentry, einem Dienstleister der Musikindustrie, der eine Momentaufnahme des "Shared"-Ordners des Kazaa-Teilnehmers "tereastarr" vorlegte. Unter diesem (ihrem Windows-)Nutzernamen ist Thomas-Rasset nach eigenen Angaben bei zahlreichen Online-Diensten registriert. Ein Vertreter ihres Providers sagte aus, dass die von MediaSentry ermittelte IP-Adresse zur fraglichen Zeit an das Kabelmodem der Beklagten vergeben war.
Ein von der Musikindustrie geladener Netzwerk-Experte verknüpfte die Aussagen seiner Vorgänger und reihte die Indizienkette für die Geschworenen noch einmal übersichtlich auf. Um ein nicht wesentliches Detail seiner Aussage gab es am Mittwoch kurze Aufregung, weil trotz potenzieller Beweiskraft die Verteidigung darüber nicht vorab informiert war – im US-Recht ein Verstoß gegen die Prozessordnung. Nachdem die Klagevertreter wiederholt um Entschuldigung gebeten hatten, wurde der entsprechende Teil der Aussage gestrichen.
Nach fehlgeschlagenen Versuchen, die Klage wegen nicht ausreichender Nachweise der Urheberschaft an den fraglichen Songs gleich zu Beginn abzuwehren, konzentrierte sich die Verteidigung auf das ihrer Ansicht nach fehlende Schlussstück der Indizienkette: Die reiche nur bis zum Computer in Thomas-Rassets Wohnzimmer. Wer das Gerät zur fraglichen Zeit benutzt habe, könne die Musikindustrie nicht nachweisen. Die Verteidigung versuchte bei ihren Befragungen alternative Szenarien plausibel zu machen, verzichtete aber auf die Aussage des vorgesehenen Computerexperten Yongdae Kim.
Einfacher wird der Fall damit nicht. Thomas-Rasset bleibt dabei: Sie sei es nicht gewesen. Sie habe vor der Klage nicht einmal gewusst, was Kazaa ist, hat aber im College eine Arbeit über Napster geschrieben. Sie möge Industrial und Metal nicht besonders, soll es aber heruntergeladen haben. Das bringt ihren ehemaligen Lebensgefährten, einen Metal-Fan, als möglichen Filesharer ins Spiel. Wie er, hatten auch ihre Kinder Zugang zu dem Rechner und ihrem Nutzeraccount.
Ob das reicht, die Geschworenen an Thomas-Rassets Schuld zweifeln zu lassen, wird sich möglicherweise schon bald zeigen. Denn die Verteidigung verzichtete darauf, der Jury die Erörterung komplizierter rechtlicher Fragestellungen aufzubürden – wie etwa die Frage, ob Bereithaltung von Musik im Kazaa-Ordner eine Verbreitung im Sinne des Copyrights und damit ein Verstoß ist. Wegen dieser Annahme, die von der Klageseite im ersten Prozess in die Jury-Unterweisung eingebracht worden war, war das Verfahren gegen Thomas-Rasset geplatzt.
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Nachdem die Contentindustrie in Dänemark einige juristische Erfolge erreichen konnte, die Provider zur Zugriffssperre gegen The Pirate Bay zu bewegen, versucht man dies nun auch in Norwegen.
Es ist noch nicht einmal ein Jahr vergangen, seit ein dänischer Richter die Entscheidung getroffen hatte, dass der Provider Tele2 seinen Kunden den Zugriff auf The Pirate Bay verwehren muss.
Nach Ansicht des Gerichts verletzte Tele2 in großem Ausmaße die Urheberrechte von Dritten, weil die Kunden urheberrechtlich geschütztes Material über die Leitungen des Providers jagten. Bereits zum damaligen Zeitpunkt kam eine kontroverse Diskussion auf, da man dies zum einen als einen Akt gegen die Netzneutralität, also den Carrier-Status der Provider betrachtete. Zudem hielt man es für eine Maßnahme, die der Zensur gleichkommt.
Glücklicherweise widersprach Tele2 dieser Entscheidung, so dass nun die oberste dänische Gerichtsbarkeit über die Blockade zu entscheiden hat. Bis es hier jedoch zu einem Urteil kommt, reizt die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) weiterhin ihr juristisches Glück (oder Können) aus. Ziel ist nun der größte norwegische Provider Telenor, welchem man bereits im März 2009 ein Ultimatum stellte. Man solle den Zugriff auf The Pirate Bay binnen 14 Tagen blockieren oder es folgt eine Klage.
"Das ist, als ob man von der Post verlangen würde alle Briefe zu öffnen, um zu entscheiden, welche davon zugestellt werden", so Ragnar Kårhus von Telenor kurz nach Stellung des Ultimatums. Man würde ausschließlich dem Gesetz folgen und nicht den Forderungen der Musikindustrie.
Wie nicht anders zu erwarten war, weigerte sich Telenor der Aufforderung zu folgen und erklärte gegenüber der IFPI, dass man doch darum klagen soll, wenn man es für wirklich notwendig erachtet. Dies hat man nun getan.
Sveinung Golimo, ein Repräsentant der norwegischen Filmindustrie erklärte diesen Schritt so: "Wir möchten das Problem in den Fokus rücken. Wir wollen das Internet nicht zensieren aber wir wollen eine Möglichkeit haben, von dem was wir Kreativen leben zu können."
Auch wenn man hier nicht von Zensur spricht, so stellt es doch nichts anderes dar. "Rechtswidrige Inhalte" auszublenden, in der Hoffnung es würde das Kernproblem lösen, stellt den fehlerhaftesten Ansatz dar, den man anstreben kann.
Quelle : www.gulli.com (http://www.gulli.com)
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Zum Schluss ging es rasant: Nach den Schlussplädoyers im Wiederaufnahmeverfahren gegen die von der US-Musikindustrie wegen Urheberrechtsverletzung verklagte Jammie Thomas-Rasset kamen die Geschworenen schnell zu einem Urteil. Thomas-Rasset wurde wegen der illegalen Verbreitung von 24 Musiktiteln über Filesharing-Netze zu einer Strafe von 1,9 Millionen Dollar verurteilt.
Die klagenden Labels hatten Thomas-Rasset vorgeworfen, im "Shared"-Ordner ihres Kazaa-Clients über 1700 urheberrechtlich geschützte, aber zur Weitergabe nicht lizenzierte Musikstücke zur Verbreitung bereitgehalten zu haben. Gegenstand der Klage waren allerdings nur 24 einzeln genannte Songs, deren unrechtmäßige Verbreitung die Kläger im Laufe des Verfahrens nachweisen wollten. Das Gericht befand Thomas-Rasset nun schuldig, diese 24 Musiktitel, darunter Stücke von No Doubt, Linkin Park, Gloria Estefan und Sheryl Crow, illegal heruntergeladen und weiterverbreitet zu haben. Jeder einzelne Verstoß wurde mit einer Strafe von 80.000 Dollar belegt.
Nach Angaben des Anwalts der Verurteilten hätte der rechtmäßige Kauf der Musikstücke jeweils nur 99 Cent gekostet. Die Mutter von vier Kindern sei angesichts der hohen Strafe geschockt gewesen. Eine Vertreterin der US-Plattenindustrie RIAA zeigte sich erfreut von dem Urteil. Man begrüße, dass das Gericht den Verstoß gegen Urheberrechte ebenso ernst nehme wie die Musikindustrie, hieß es.
In einem ersten Verfahren im Oktober 2007 hatte ein Geschworenengericht Thomas-Rasset im Sinne der Anklage für schuldig befunden und zu Schadensersatz in Höhe von insgesamt 222.000 US-Dollar verurteilt. Das Urteil wurde später vom vorsitzenden Richter Michael Davis nach einem Rechtsfehler kassiert und ein neues Verfahren angeordnet. Mit einem neuen Anwälte-Team an der Seite stellte sich Thomas-Rasset seit Montag dieser Woche erneut den Vorwürfen. In den vergangenen beiden Tagen hatten die Klagevertreter ihre Indizienkette gegen Thomas-Rasset mit Zeugenaussagen zu untermauern versucht.
Nach fehlgeschlagenen Versuchen, die Klage wegen nicht ausreichender Nachweise der Urheberschaft an den fraglichen Songs gleich zu Beginn abzuwehren, hatte sich die Verteidigung auf das ihrer Ansicht nach fehlende Schlussstück der Indizienkette konzentriert: Die reiche nur bis zum Computer in Thomas-Rassets Wohnzimmer. Wer das Gerät zur fraglichen Zeit benutzt habe, könne die Musikindustrie nicht nachweisen. Die Verteidigung hatte bei ihren Befragungen versucht, alternative Szenarien plausibel zu machen. Dies ist ihr nun nach Ansicht des Gerichts nicht gelungen. Wie der US-Urheberrechtsanwalt Ray Beckerman in seinem Blog Recording Industry vs The People berichtet, kann man davon ausgehen, dass das Verfahren gegen Thomas-Rasset in eine dritte Runde gehen wird; ihr Anwalt kündigte bereits Berufung an.
Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
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Knapp vier Stunden brauchten die zwölf Geschworenen, um sich zu einigen. Zurück im Gerichtssaal des Bundesgerichts in Minneapolis (US-Bundesstaat Minnesota) verkündeten sie am Donnerstagnachmittag (US-Ortszeit) das überraschende Urteil: 1,92 Millionen US-Dollar Schadensersatz (1,4 Millionen Euro) wegen vorsätzlicher Urheberrechtsverletzung in 24 Fällen. Zahlen soll das Jammie Thomas-Rasset aus der Kleinstadt Brainerd (Minnesota), weil die Jury es für erwiesen hält, dass die 32-jährige Mutter von vier Kindern 24 Musikstücke über das Filesharingnetz Kazaa verbreitet hat. Doch das letzte Wort in diesem Verfahren ist noch nicht gesprochen, die Verteidigung kündigte Berufung an.
Für die Musikindustrie ist das Urteil ein "durchschlagender Erfolg", meint der Copyright-Experte Ben Sheffner, der das Verfahren in Minneapolis beobachtet hat. Allerdings könnte die enorme Summe für die Musikindustrie zum Bumerang werden, vermutet der Fachanwalt, der selbst schon für die Medienbranche gearbeitet hat. Schon das nach einem Verfahrensfehler wieder aufgehobene erste Urteil in Höhe von insgesamt 220.000 US-Dollar war von Beobachtern als völlig überzogen bezeichnet worden. Und jetzt sind es 80.000 US-Dollar für einen Song, der im Internet für 99 Cent zu haben ist.
Lautes Triumphgeheul ist von der Musikindustrie wohl deshalb auch nicht zu hören. "Wir wissen die Entscheidung der Jury zu würdigen, und dass sie diese Dinge so ernst nimmt wie wir", kommentierte Cara Duckworth, eine Sprecherin der Recording Industry Association of America (RIAA). Der US-Branchenverband koordiniert die über 30.000 Klagen, die verschiedene US-Labels in den vergangenen Jahren wegen mutmaßlich illegalen Filesharings angestrengt haben. Der Fall von Jammie Thomas-Rasset ist der bisher erste und einzige, der es bis vor die Geschworenen und zu einem Urteil gebracht hat.
Stefan Michalk, Geschäftsführer des deutschen Bundesverbands Musikindustrie, spricht von einem symbolischen Urteil. "In Deutschland ist so ein hartes Urteil mit einer Millionenstrafe aber nicht möglich und aus unserer Sicht auch gar nicht wünschenswert", sagte er der dpa. "Wir haben kein Interesse daran, Menschen in den wirtschaftlichen Ruin zu treiben." Stattdessen setzt die deutsche Musikbranche auf außergerichtliche Vergleiche mit Zahlungen zwischen 1000 und 2000 Euro. Bei 100 Songs würden häufig Vergleichsangebote in Höhe von etwa 5000 Euro gemacht, ergänzte Rechtsanwalt Carsten Ulbricht.
Auch die RIAA weiß, dass sie die 1,9 Millionen nie sehen wird und signalisierte bereits die Bereitschaft zu einem Vergleich. "Vom ersten Tag an waren wir bereit, diesen Fall außergerichtlich beizulegen", bekräftigte Duckworth. "Und daran halten wir fest." Ein Vergleich über eine niedrige einstellige Dollar-Summe, wie in solchen Verfahren üblich, ist auch für Thomas-Rasset eine Option. Trotzig reagierte sie auf das Urteil und das viele Geld, das sie nun zahlen soll: "Das einzige, was ich sagen kann, ist: Viel Glück bei dem Versuch, es von mir zu bekommen".
Thomas-Rasset will in die Berufung gehen. Ihr Anwalt "Kiwi" Camara sagte am Freitag, Details der Berufung müssten noch geklärt werden, doch werde es dabei wohl auch um die Summe gehen. "Die unverhältnismäßige Höhe der Strafe wirft verfassungsrechtliche Fragen auf", meint auch Fred von Lohmann, Anwalt der Verbraucherorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF). Das US-Verfassungsgericht habe bereits klargestellt, dass stark überhöhte Schadensersatzsummen gegen das Verfassungsprinzip des fairen Verfahrens verstoßen.
Auch Ray Beckerman meint, dass der Prozess in eine dritte Runde geht. Der New Yorker Rechtsanwalt, der die RIAA-Verfahren aus eigener Erfahrung kennt und in seinem Blog begleitet, zeigte sich erstaunt angesichts der enormen Summe. "Ich habe keine Zweifel, dass Richter Davis das Urteil aufheben wird", erklärte Beckerman gegenüber heise online. Er hat in dem Verfahren, das er nur aus der Ferne beobachten konnte, die Erörterung einiger grundlegende Fragestellungen vermisst, die in einem möglichen Berufungsprozess zum Tragen kommen sollten.
Darunter ist auch die Frage der Verfassungsmäßigkeit von so hohen Schadensersatzsummen. "Seltsamerweise könnte dieses Riesenurteil der RIAA mehr schaden als nutzen", meint Beckerman. Der Spruch der Geschworenen sei eine anschauliche Demonstration, wie sehr die Schadensersatztheorie der Musikindustrie mit der in Jahrzehnten ausgebildeteten Präzedenz über Kreuz liege. Das US-Copyright kennt den sogenannten Strafschadenersatz, der höher als der tatsächlich entstandene Schaden ausfallen kann. Doch müsse sich auch der an Verfassungsprinzipien orientieren und angemessen sein, betont Beckerman.
Bei Richter Michael Davis könnten diese Argumente auf fruchtbaren Boden fallen. Schon im ersten Verfahren hatte der oberste Richter des District Court of Minnesota seinen Bedenken gegen den hohen Schadensersatz Ausdruck verliehen. Den US-Kongress forderte Davis damals auf, das Urheberrecht für solche Fälle zu erweitern. Zwar billige das Gericht die Taten der Beklagten nicht, formulierte der Richter in seiner Anordnung eines neue Verfahrens, doch wäre es "eine Farce" anzunehmen, dass die Kazaa-Nutzung einer "alleinstehenden Mutter" vergleichbar sei mit "globalen Finanzunternehmen, die Urheberrechte aus reinem Gewinninteresse verletzen". Damals ging es noch um 222.000 US-Dollar.
Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
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Der US-amerikanische Musiker Moby bringt nach der Verurteilung von Jammie-Thomas Rasset seine Ablehnung für die Handlungen der Recording Industry Association of America zum Ausdruck.
Das Urteil gegen Jammie Thomas-Rasset, die wegen der Verbreitung von 24 urheberrechtlich geschützten Werken 1,92 Millionen US-Dollar Schadensersatz zahlen soll, erschüttert nicht nur sie selbst.
Es war die Recording Industry Association of America (RIAA) selbst, die kurz nachdem diese Summe gefallen war, von einer "gütlichen Einigung" sprach, die man noch immer anstrebe. Man hatte scheinbar begriffen, dass diese Summe keine abschreckende Wirkung mehr hatte, sondern vielmehr den Hass gegen den Interessensverband und die Majorlabels fördern würde. Ob und wie man sich einigen wird, ist bislang noch unklar, doch auch vonseiten bekannter Musiker regt sich erster Widerstand. Sie wollen die Hexenjagd nach ihren Fans nicht mehr einfach so hinnehmen und formieren sich, allen voran der Musiker und Sänger Moby. Auf seiner Website titelt er zum Schuldspruch von Thomas: "Argh. Was für ein totaler Blödsinn. So wollen sich die Plattenlabels also selbst beschützen? Indem sie Vorstadt-Mütter verklagen, weil sie Musik hören? Und dabei 80.000 US-Dollar pro Song verlangen?" Eine berechtigte Frage, die der international anerkannte Künstler hier stellt und auch postwendend selbst beantwortet: "Ich weiß nicht so recht, aber besser gefürchtet als respektiert zu sein scheint mir kein zukunftsfähiges Geschäftsmodel zu sein, wenn es um die Kunden geht. Wie wäre es stattdessen mit einem neuen Modell wie 'Es ist besser dafür geliebt zu werden den Künstlern dabei zu helfen gute Platten zu machen und den Konsumenten großartige Songs zu erschwinglichen Preisen zu bieten.'"
Die "Sue 'em all" Taktik der RIAA hat sich wirklich nicht als besonders positiv herausgestellt, zumindest auf lange Sicht betrachtet. Kurzfristig gesehen hat man wohl bereits mehrere Millionen US-Dollar eingenommen, wenn Filesharer aus Angst vor einem Prozess eine außergerichtliche Einigung anstrebt hatten. In den vergangenen Jahren soll sich die RIAA mit rund 30.000 Filesharern außergerichtlich geeinigt haben, wobei durchschnittlich etwa 3.500 US-Dollar pro Einigung geflossen sind. Einnahmen von 10 Millionen US-Dollar stehen somit im Raum.
"Ich bedauere es das jedweder Musikfan irgendwo auf der Welt sich jemals schlecht fühlen musste, weil er Musik hören wollte. Die RIAA muss aufgelöst werden", so die letzten Sätze von Mobys Blogeintrag.
Quelle : www.gulli.com (http://www.gulli.com)
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Moby hat den Nagel auf den Kopf getroffen. (http://www.cheesebuerger.de/images/midi/froehlich/a013.gif)
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Jep, es ist der pure marktwirtschaftliche Wahnsinn. Eine Riesen-Industrie
stellt über ihr Flagschiff I-net eine Riesen-Medienzentrale zur Verfügung. Dort
bietet man die Musik-clips via einem vollgepushten Videoserver (Youtube)
gleich millionenfach an. Dann soll der nicht viel schwierigere download eines
Musikstücks 80.000 US$ kosten? Meine Fresse, wenn das kein Widerspruch ist!!
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Gute Zeiten für Filesharer in Norwegen: Der einzige zugelassene Piratenjäger des Landes verliert voraussichtlich seine Lizenz.
Die Kanzlei Simonsen befand sich seit 2006 im Besitz einer Lizenz der norwegischen Datenschutzbehörde. Diese erlaubte unter anderem dem Anwalt Espen Tøndel, die IP-Adressen angeblicher Urheberrechtsverletzer zu sammeln.
Dumm nur, dass die Lizenz zeitlich befristet war. Deshalb müssen Tøndel und Co. wohl nun ihre Verfolgung einstellen. Die Datenschutzbehörde hat zumindest angekündigt, die Zulassung nicht zu verlängern.
Die Begründung: Es habe zu wenig politische Diskussionen über das Thema gegeben, seitdem die Lizenz ausgestellt wurde. Damals hatten die Datenschützer nämlich eine Gesetzgebung erbeten, die den Status und Umfang der Lizenzen klären sollte.
Der Anwalt ist entsprechend unzufrieden mit der Situation und befürchtet im Falle der Nichtverlängerung der Lizenz den Piraten schutzlos ausgelieferte Rechteinhaber: "Man kann ihnen nicht vorenthalten, ihre Rechte auf diese Art zu beschützen", klagt er. (Simon Columbus)
Quelle: http://www.gulli.com (http://www.gulli.com)
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Die schwedische Internet-Tauschbörse "Pirate Bay" kommt wieder vor Gericht - und die drei Verantwortlichen haben ihre Vorladung passend über die Internetdienste Twitter und Facebook zugestellt bekommen. Wie der Chef der niederländischen Copyright-Organisation BREIN, Tim Kuik, am Mittwoch angab, soll am 21. Juli in Amsterdam gegen die drei Schweden verhandelt werden.
BREIN hat sie verklagt, weil Pirate Bay das kostenlose Herunterladen von Musik, Filmen und Computersoftware ermöglicht, die urheberrechtlich geschützt sind. Wegen Verletzung des Urheberrechts sind die drei Schweden sowie ein weiterer Verantwortlicher von Pirate Bay im April in Stockholm zu je einem Jahr Haft und umgerechnet 2,76 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt worden (SAT+KABEL berichtete). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Kuik sagte der schwedischen Nachrichtenagentur TT über die ungewöhnliche Zustellung der Klageschrift per Twitter und Facebook: "Das Internet funktioniert sowohl für die Verteidiger des Urheberrechts wie für dessen Verletzer. Nun wissen die drei, dass am 21. Juli in Amsterdam verhandelt wird."
Quelle : SAT + KABEL
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Der Prozess gegen vier Verantwortliche der Internet-Tauschbörse "The Pirate Bay" wird nicht wegen Befangenheit des Richters wiederholt. Entsprechende Anträge der Verteidigung wies das Oberlandesgericht in Stockholm am heutigen Donnerstag laut dpa-Bericht ab. In erster Instanz waren die vier Schweden wegen Verletzung des Urheberrechts zu je einem Jahr Haft sowie 2,7 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt worden. Wie während des Verfahrens bekanntwurde, war der Gerichtsvorsitzende Tomas Norström Mitglied von Branchenorganisationen, die sich für die Wahrung des Urheberrechts einsetzen. Die Pirate-Bay-Macher wollen nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.
Das Oberlandesgericht habe festgestellt, dass der Richter sein Engagement in der Copyright-Organsisation vor dem Prozess hätte öffentlich machen sollen, betonen die Pirate-Bay-Macher auf ihrer Website. Sie weisen zudem darauf hin, dass auch der nun über Norströms Befangenheit urteilende Richter Anders Eka mit den Anwälten der Kläger in entsprechenden Organisationen verkehre. Für den Freitag kündigten die Piraten eine Klage gegen die schwedische Justiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.
Pirate Bay ist eines der führenden Torrent-Portale, über das auch massenhaft Kopien von Musik, Filmen und Computersoftware verlinkt werden. Unter anderem die Film- und Musikindustrie aus den USA haben Gerichtsverfahren in mehreren europäischen Ländern betrieben und planen weitere, um die Sperrung der Internet-Tauschbörsen zu erreichen. Gegen das Stockholmer Urteil aus erster Instanz haben sowohl die Verurteilten wie die Kläger Berufung eingelegt.
Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
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Das Major Label Universal Music musste eine Klage gegen den US-Bürgerin Mavis Roy fallen lassen. Diesem wurde vorgeworfen, Urheberrechtsverletzungen über eine Filesharing-Plattform begangen zu haben.
Der Musikkonzern stützte sich in dem Verfahren auf Beweise, die von der Firma MediaSentry gesammelt wurden. Dessen Status als Privatermittler ist bei Rechtsexperten ohnehin umstritten, was zu einer Ablehnung der gesamten Beweisführung durch das Gericht führen könnte.
So weit kam es im aktuellen Fall aber gar nicht. Die Verteidigung konnte nachweisen, dass die Vorwürfe vollkommen haltlos sind, weil Roy zum fraglichen Zeitpunkt der Taten nicht einmal einen Computer besaß. MediaSentry hatte hier also offenbar eine Fehler beim Sammeln und Auswerten der IP-Adressen gemacht.
Dass die Frau in die Schusslinie geriet, liegt offenbar daran, dass ihr Haushalt über einen nicht genutzten Internet-Anschluss verfügt. Diese sind inzwischen Oft Bestandteil eines Gesamtpakets für Kabelfernsehen. In der Vergangenheit kam es bereits häufiger vor, dass der Musikbranchenverband RIAA Klagen gegen angebliche Rechteverletzer einleitete, die sich letztlich als Kinder, Rentner ohne Computer oder gar Tote herausstellten. Der Verband kündigte deshalb vor einiger Zeit an, keine neuen Prozesse mehr gegen Privatpersonen führen zu wollen.
Quelle : http://winfuture.de (http://winfuture.de)
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Mit etwas Glück könnte sich The Pirate Bay in Kürze auf den Milchpackungen der norwegischen Molkerei Tine verewigen.
Der Konzern hat vor kurzem einen öffentlichen Wettstreit ausgeschrieben, wie das neue Logo aussehen soll, das auf die Verpackung der Schokomilch Litago gelangt. Jeder konnte mit seinem eigenen Entwurf daran teilnehmen, was jedoch auch zu einigen interessanten Beiträgen führte.
Darunter fiel unter anderem eine Kuh im "The Pirate Bay" Design, die es bemerkenswerterweise bislang sogar auf den zweiten Platz geschafft hat. Schlussendlich entscheiden nämlich die Besucher der Website per Voting, welches neue Design auf die Milchpackung soll. Mit einigen weiteren Stimmen besteht durchaus die Möglichkeit, dass sich ein Design von Platz 2 auf Platz 1 hochschieben lässt.
Dort hält bislang die Kuh mit dem "Opera-Browser" Design tapfer die Stellung, was nicht zuletzt daran liegt, dass die Entwicklerfirma ebenfalls aus Norwegen stammt.
(http://www.gulli.com/img/2009/thepiratebay_cow.jpg)
Einen kleinen Haken hat diese gesamte Abstimmung jedoch, den Tine ist keinesfalls ein Konzern, der mit dem Logo einer Website auf den Markt geht, deren Betreiber von einem Gericht vorerst rechtskräftig verurteilt wurden. Eine "Sicherungsmaßnahme", um unerwünschte Logos zu verhindern, besteht darin, dass die finale Entscheidung von einer Gruppe Landwirte getroffen wird. Diese werden selbstverständlich per Hand von Tine ausgewählt. Man durfte aber wenigstens einen Augenblick lang hoffen.
Quelle : www.gulli.com (http://www.gulli.com)
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Der vor allem in den 80ern bekannte Sänger Richard Mark kritisiert die RIAA scharf, die unter anderem in seinem Namen den Prozess gegen Jammie Thomas führt.
Als habgierig bezeichnete Richard Marx den Prozess, den die RIAA seit längerer Zeit gegen Jammie Thomas-Rasset geführt hat. Erst kürzlich wurde sie zu einer Rekordstrafe von 1,92 Millionen Dollar verurteilt, weil die 24 Songs aus der Tauschbörse KaZaA runtergeladen hat. Das entspricht einer Summe von 80.000 US-Dollar pro Song. Entsprechend scharf fällt nun die Kritik von Richard Marx an der RIAA aus. Der Prozess sei eine "äußerst verwerfliche Machtdemonstration" gewesen. An Jammie Thomas sei ein Exempel statuiert worden für etwas, was hunderttausende Menschen täglich tun.
Zur Demonstration und zum Beweis der Musikstücke, die Jammie Thomas runtergeladen haben soll, wurde auch ein Stück von Richard Marx im Gerichtssaal abgespielt. "Ich finde es beschämend, dass mein Name mit diesem Prozess in Verbindung gebracht wird", so Marx. "Als professioneller Songwriter und Musiker habe ich schon immer meine Einwände gegen die Praxis von illegalen Downloads gehabt. Jedoch hatte ich auch immer Sympathien gegenüber den durchschnittlichen Musikfans, die durch habgierige Aktionen der großen Labels finanziell missbraucht wurden. Diese Labels waren - noch bis vor kurzem - dafür verantwortlich, den größten Teil der verfügbaren Musik zu vertreiben. Doch anstatt die Industrie zu pflegen, und alles dafür zu tun, den Fans die höchstmögliche Qualität an Musik zu bieten, haben sie sich hauptsächlich darauf verschrieben, den Konsumenten aufzureiben und ihre eigenen Taschen zu füllen."
Obwohl er sieht, dass Jammie Thomas in der Sache des illegalen Runterladens von Musikdateien im Grunde schuldig ist, findet er das gesprochene Urteil alles andere als gerechtfertigt - vor allem in ökonomisch schwierigen Zeiten wie diesen. Der Prozess sei eine Farce gewesen, und er schämt sich dafür, dass ausgerechnet sein Name nun damit verbunden ist.
Eigentlich bleibt in diesem Zusammenhang nur eine Frage offen: Warum äußert sich Richard Marx erst jetzt zu diesem Sachverhalt? Hätte er als ein betroffener Musiker jenseits der reinen Musikverwerter nicht schon viel früher seiner Meinung Ausdruck verleihen können?
Quelle : www.gulli.com (http://www.gulli.com)
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The Pirate Bay macht unbeeindruckt weiter. In spätestens 5 Jahren soll jeder Videos hochladen können, ohne Angst vor Jägern des Urheberrechts haben zu müssen.
Schon vor zwei Jahren hieß es in einer Meldung, dass The Pirate Bay an einer Videostreaming-Seite ähnlich YouTube arbeiten würde. Dieses Gerücht darf nun offiziell bestätigt werden. Vor wenigen Tagen ging eine erste Version online, die wegen Arbeiten im Hintergrund momentan zwar aufgesucht werden kann, aber nicht benutzbar ist. Entstehen soll eine Videoseite, die allerdings nicht auf dem peer-to-peer-Prinzip basiert, dafür frei von jeglicher Zensur (auch von den Rechteverwertern) sein soll. Momentan hätte man vor allem noch mit dem Videoencoder viel zu tun. Peter Sunde, Sprecher von The Pirate Bay, sagte zum aktuellen Stand: "Die Seite ist fertig, wenn sie fertig ist. Dieses wird in der Zukunft sein, in vielleicht einem Jahr, vielleicht in fünf."
(http://www.gulli.com/img/2009/the-video-bay.jpg)
Es ist unverkennbar, dass sich die Macher hinter diesem Projekt ohne Frage wieder mit vielen Rechtsverwertern anlegen, doch auch eine große Anzahl an Sympathisanten ins Boot holen werden. Davon zeugt schon der etwas eigentümliche Humor (welcher bei den Musikvertretern mittlerweile komplett abhandengekommen zu sein scheint) auf der aktuellen Webseite von The Video Bay, die dort als "Beta Extreme" bezeichnet wird. Man möchte mit der "aktuellsten Technologie (TM)" arbeiten und das Projekt in Html5 implementieren, sodass auch audio- und video-tags im Quelltext benutzt werden können. Jedoch entschuldigt man sich zum aktuellen Stand, sollte da mal etwas nicht funktionieren, so liegt das am live durchgeführten und betrunkenen (en)coding - so steht es auf der Seite. Zweifelsfrei könnte The Video Bay so schon bald zu den großen Playern in Netz gehören, denn ein YouTube ohne Sperren von Videos auf Zuruf der Rechteverwerter wäre schon eine echte Killerapplikation für viele Internetnutzer.
Quelle : www.gulli.com (http://www.gulli.com)
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Das weltweit populärste Filesharing-Verzeichnis steht vor dem Aus: Die Firma soll den Besitzer wechseln. Eigentlich ist das normal, denn P2P-Angebote kommen und gehen. Und doch ist es anders - denn Pirate Bay war auch der Katalysator für das Entstehen einer politischen Bewegung.
Die umstrittene Filesharing-Suchmaschine The Pirate Bay soll verkauft werden. Neuer Inhaber soll für 60 Millionen Kronen (5,5 Millionen Euro) das börsennotierte schwedische IT-Unternehmen Global Gaming Factory X AB (GGF) werden. The Pirate Bay soll demnach als legales Angebot weiterleben: In einer Pressemeldung kündigt GGF-Chef Hans Pandeya an, Inhaber von Urheberrechten für ihre Inhalte, die mittels der Pirate-Bay-Seite heruntergeladen werden, bezahlen zu wollen.
Da The Pirate Bay ein freies Web-Angebot ist, wird GGF nur die Pirate-Bay-Domain und dazugehörige Seiten aufkaufen, nicht aber die Datenbestände. Mindestens die Hälfte des Kaufpreises werde das Unternehmen in Bar zahlen, den Rest in Aktien.
Noch müssten aber die Details der Finanzierung dieses Kaufs geklärt werden, der Verkauf von Pirate Bay ist damit - anders als von Nachrichtenagenturen gemeldet - noch nicht rechtskräftig. Bis August soll der Handel abgeschlossen sein und aus Pirate Bay ein Vertriebskanal für legale Inhalte werden.
Gleichzeitig mit dem Erwerb der Pirate-Bay-Website will sich GGF in die schwedische Technologiefirma Peerialism AB einkaufen. Peerialism AB entwickelt Filesharing-Techniken zum Vertrieb digitaler Inhalte. Damit scheint das Ziel von GGF klar: Eine Plattform für Online-Inhalte zu schaffen, die im Gegensatz zu Angeboten wie Megadownloads und Rapidshare auf P2P-Filesharing wie BitTorrent zum kostengünstigen Vertrieb von Dateien setzt. Klingt gut, wenn auch nicht neu: Mit Versuchen, aus brummenden P2P-Angeboten legale Services zu machen, waren in früheren Jahren schon zu ihrer Zeit weltweit führende Angebote wie Napster und KaZaA gescheitert.
Pirate-Bay-Macher: Weiter unter neuer Flagge?
Wie sich das alles mit dem aktuellen Status von Pirate Bay als Bollwerk des illegalen Filesharings vereinbaren lässt, bleibt also offen. Zwar versucht Oberpirate Peter Sunde die Pirate-Bay-Nutzer zu beschwichtigen: Sie machten sich keine Sorgen und die Nutzer müssten sich auch keine machen. Das dürfte aber die typisch kritischen Filesharer ebenso wenig beruhigen, wie die Ankündigung beim Szene-Blog Torrentfreak, dass The Pirate Bay nicht mehr als Tracker fungieren werde - also als Organisationsserver des illegalen Dateiversands.
Die Torrent-Dateien sollen stattdessen bald "extern", also wohl auf geschützten Servern außerhalb der Reichweite der schwedischen Behörden, gespeichert werden. Die Pirate-Bay-Verantwortlichen sollen da angeblich auch künftig mitmischen - die kryptische Andeutung scheint auf eine Weitergabe der Pirate-Bay-Datenbestände an ein anderes Bittorrent-Tracker-Verzeichnis hinzudeuten.
Warum also der Verkauf, brauchen die Piraten Geld?
Die Pirate-Bay-Verantwortlichen beantworten keine Pressefragen. Frischen Blog-Einträgen der Betreiber - das szeneübliche Äquivalent zur Presseerklärung - ist aber zu entnehmen, dass sie selbst angeblich nichts von dem Geld zu sehen bekommen würden: Der Kaufpreis solle in eine zu gründende Stiftung investiert werden, die sich der Umsetzung politischer Web-Projekte widmen solle. Vor dem Zugriff durch die Kläger im Pirate-Bay-Prozess sei eine eventuell zu zahlende Millionensumme sicher, da die verurteilten Verantwortlichen von Pirate Bay keine Eigentumsrechte an dem Unternehmen besäßen.
Abschied von einem Klotz am Bein?
Der Blogger Ernesto, ein Piraten-Intimus und Filesharing-Kenner, vermutet, dass The Pirate Bay den Verantwortlichen seit längerem zur Last fällt: Schon seit Monaten kündigen Peter Sunde und Co. immer weitere Projekte an, erst kürzlich einen YouTube-Konkurrenten, ein neues Online-Bezahlsystem und die Anti-Überwachungssoftware IPRED. Das Konzept der Torrent-Suchseiten sei eh veraltet: Neue Filesharing-Systeme werden ohne zentrale Server auskommen - und damit umso schwieriger zu kontrollieren sein. "Die Pirate-Bay-Piraten haben so viele Ideen und Projekte", darauf wollten sie sich wohl erstmal konzentrieren, vermutet Ernesto im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE.
Und natürlich auf das Berufungsverfahren, mit dem die vier angeklagten Piraten die hohen Strafen abmildern wollen, zu denen sie erstinstanzlich wegen "Komplizenschaft bei der Bereitstellung von Raubkopien" verdonnert wurden. Die vier Angeklagten wurden von einem schwedischen Gericht zu jeweils einjährigen Haftstrafen und insgesamt 30 Millionen schwedischen Kronen (2,74 Mio Euro) Schadensersatz verdonnert.
Piraten und Politik: Katalysator einer Partei
The Pirate Bay hat sich - vor allem aufgrund eines weltweit beobachteten Copyright-Prozesses, der im April 2009 mit Schuldsprüchen gegen die Betreiber endete - in den letzten Jahren von einer von vielen BitTorrent-Web-Seiten zu einem Politikum gemausert: So führte der Schuldspruch gegen die Pirate-Bay-Betreiber direkt zu einem abrupten Mitgliederzuwachs bei der schwedischen Piratenpartei ("Piratpartiet"). Ihre Mitgliederzahlen stiegen innerhalb weniger Tage nach dem Urteil von rund 15.000 auf über 40.000. Heute gilt die Piratpartiet als drittgrößte Partei Schwedens und erhielt bei der Europawahl stolze 7,1 Prozent der Stimmen.
Und sie gilt als Keimzelle einer sich gerade europa- und weltweit verbreitenden Bewegung, die sich anschickt, die politische Szenen gehörig durcheinander zu bringen. Der Streit um Pirate Bay wurde so zu einem Katalysator für das Erstarken einer Bewegung, die sich neben urheberrechtlichen Themen auch Datenschutz, den Kampf gegen den Überwachungsstaat und für die Meinungs- und Informationsfreiheit zum Ziel genommen hat.
Piraten und Parteien - wie aus der Selbstbedienung an Musik und Film eine politische Bewegung erwächst
Die verschiedenen Piratenparteien sind dabei durchaus keine reinen "legalisiert P2P"-Lobbygruppen. Das Thema diente als Katalysator für Parteien, in denen sich der wachsende Unmut darüber Luft macht, dass angeblich viele rechtliche Rahmenbedingungen mit den Realitäten einer digital geprägten Gesellschaft nicht kompatibel seien - und die Parlamente die Interessen der Bürger gerade in Bezug auf Datenschutz, Privatsphäre und andere Bürgerrechte nicht mehr hinreichend vertreten.
Innerhalb kürzester Zeit entstanden so Piratenparteien in Deutschland, Österreich und Frankreich, Spanien, Polen, Tschechien und Finnland. Auf ihre Zulassung oder Registrierung als politische Parteien warten Organisationen in mindestens sechs weiteren EU-Ländern. Aktive Piratenparteien oder -organisationen gibt es darüber hinaus in europäischen Ländern außerhalb der EU, in den USA, Südamerika, in Australien und Neuseeland. Insgesamt kommunizieren derzeit Gruppen aus mindestens 26 verschiedenen Ländern unter dem Dach der gerade entstehenden internationalen Piratenorganisation "Pirate Party International" miteinander.
Die meisten dieser Gruppen verstehen sich als eine Art digitale Bürgerrechtsbewegung - so wie auch die Urheberrechtsbrecher im Umfeld der Pirate Bay. Auch hier gibt es einen ideologischen Unterbau, der für massive Veränderungen bei Urheber- und Patentrechten plädiert. The Pirate Bay fiel in den letzten Jahren mehrfach dadurch auf, dass sie politische Aktionen stützte, wie zuletzt das Unterlaufen staatlicher Zensur oppositioneller Stimmen im Iran. Für Teile des P2P-Lagers ist der Verstoß gegen Urheberrechte neben Eigennutz auch Überzeugungssache: Für Menschen außerhalb dieser Szenen irritierend sind die Grenzen zwischen den rechtbrechenden P2P-Kreisen und ideell agierenden Bürgerrechtsbewegten durchaus fließend.
Piratenpartei Deutschland: Geburt aus dem Protest heraus
Was etwa der Streit ums Thema Netzfilter sichtbar macht, ist eine Spaltung, eine Kluft, die nicht nur Deutschland schon länger teilt: Die habituellen Nutzer digitaler Technologie sind es langsam leid. Sie möchten sich einmischen, möchten nicht einfach wortlos hinnehmen, dass immer wieder ungeniert in ihre Lebenswirklichkeit eingegriffen werden soll - im Extremfall verbunden mit einer Kriminalisierung eines längst als völlig normal empfundenen Verhaltens. Und das ausgerechnet von Leuten, die gerade unter den Jüngeren vielfach als auf diesem Gebiet ahnungslos wahrgenommen werden.
Spektakulären Ausdruck fand diese Haltung des "nicht ohne uns!" in Deutschland unter anderem in der Online-Petition gegen das von Familienministerin Ursula von der Leyen angestoßene Sperrlisten-Gesetz gegen Kinderpornografie, die von über 130.000 Bürgern unterzeichnet wurde. Für die Petitionsunterzeichner standen Bedenken gegen die mangelnde Wirksamkeit der Internet-Sperren im Kampf gegen Kinderpornografie im Vordergrund - und die Angst davor, dass mit den BKA-geführten Listen erstmals eine von einer Polizeibehörde in Eigenverantwortung geführte Zensur-Infrastruktur entstehen könnte.
Kurz nachdem das umstrittene Gesetz mit den Stimmen von Union und SPD vom Bundestag beschlossen wurde, begann die Diskussion darüber, ob die Web-Zensur auf andere Bereiche wie gewalthaltige Spiele ausgeweitet werden könnte. Analoge Diskussionen gibt es aktuell in Australien, wo mit dem Argument des Kampfes gegen Kinderpornos eingeführte Sperrlisten bereits im Einsatz sind. Solche Dinge bestätigen die Ängste der Warner vor Zensur und Überwachung.
P2P? Das Thema ist jetzt eher Parlament
Der Verkauf von Pirate Bay markiert einen Einschnitt in der Entwicklung der Piratenbewegung. Relevant ist er letztlich nicht: Als die Ur-P2P-Börse Napster kommerzialisiert wurde, zog das absolute Gros der Nutzer binnen weniger Tage einfach zur nächsten um. Technisch gesehen ist Pirate Bay nur eine von vielen hundert Seiten, über die sich BitTorrent-Nutzer mit frischen Links zu aktiven Tracker-Dateien versorgen. Ihr Wegfall würde absolut nichts ändern. Relevant ist dagegen ihre Verbindung zur Piratenbewegung, für die die Pirate Bay ein Katalysator war.
Den braucht die inzwischen allerdings kaum noch. In Deutschland gibt es inzwischen elf Landesverbände, zahlreiche regionale Gruppen und natürlich eine Bundespartei, die Kandidaten für die kommende Bundestagswahl aufstellt. Das Thema P2P ist für diese Parteien nur noch ein Thema von vielen - und das einzige, was die Piraten in die Nähe nicht legaler Kreise rückt. Mittelfristig mag es gut sein für die keimenden Parteien, dass nun die Seile zur Pirate Bay gekappt werden.
Quelle : www.spiegel.de (http://www.spiegel.de)
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Die Entscheidung der Betreiber des weltgrößten BitTorrent-Trackers The Pirate Bay ihr Portal an den schwedischen Provider Global Gaming Factory X zu verkaufen, kommt für viele Nutzer des umstrittenen Angebots einem Verrat an der "Szene" gleich.
In diversen Foren, wo sich Filesharing-Nutzer aus aller Welt austauschen, wurden die inzwischen zu Haftstrafen verurteilten Gründer von The Pirate Bay eines "Ausverkaufs" beschuldigt, der einem "Pakt mit dem Teufel" gleich komme. Zuvor hatten sie bekannt gegeben, dass das Portal für gut 5,5 Millionen Euro verkauft wird.
Viele Nutzer sehen den Verkauf vor allem deshalb als Enttäuschung an, weil sich die Betreiber stets selbst als Internet-Aktivisten hervorgetan hatten, die alles für die Bekämpfung des ihrer Meinung nach hinfälligen Urheberrechts und die Erhaltung der Freiheit im Internet tun würden.
Ein Großteil der Nutzer von The Pirate Bay will nun alternative Angebote verwenden, um auf diesem Weg weiterhin illegal verbreitete urheberrechtlich geschützte Werke zu beziehen. Der Käufer des Angebots will die Plattform langfristig legalisieren und für den legalen Vertrieb von Medieninhalten einsetzen.
Quelle : http://winfuture.de (http://winfuture.de)
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Die schwedische Torrent-Suchmaschine The Pirate Bay ermöglicht es ihren Nutzern jetzt, ihre Nutzeraccounts zu löschen. Die The Pirate Bay-Betreiber betonen, sie wollen niemanden zwingen zu bleiben, wenn das Portal verkauft wird.
Gestern war bekannt geworden, dass die Betreiber von The Pirate Bay das Portal verkauft haben (gulli:news berichtete). Die Betreiber betonten, das Projekt sei an die richtigen Leute mit den richtigen Zielen verkauft worden. Mit dem Kauf durch das IT-Unternehmen Global Gamer Factory X sollen die Torrent-Suchmaschine und der BitTorrent-Tracker legalisiert werden. Viele Nutzer von The Pirate Bay sind durch die Verkaufsmeldung verunsichert worden. The Pirate Bay zog daraus die Konsequenz, jedem Nutzer zu ermöglichen, seine Accountdaten zu löschen.
In ihrem Blog betonen die The Pirate Bay-Macher, dass sie "keine Logs von irgendwas haben und dass bei dem möglichen Verkauf keine persönlichen Daten übergeben werden, da keine Daten gespeichert werden. Es besteht also kein Grund zur Sorge. Wir kümmern uns immer darum." Dennoch respektieren die Admins den Wunsch vieler Nutzer, ihre Accounts zu löschen. Sie seien zwar traurig über die negativen Reaktionen zum Verkauf, betonen aber, dass sie den Unmut verstehen können.
"Lasst uns daraus etwas Gutes machen!", fordern die Betreiber schließlich.
Quelle : www.gulli.com (http://www.gulli.com)
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Börsenbetreiber vermutet Insiderhandel im Vorfeld des Verkaufs
War der Kauf des BitTorrent-Trackers Pirate Bay Insidern vorab bekannt? Das vermutet der Betreiber der Börse, an der Käufer Global Gaming Factory X notiert ist, und hat eine Untersuchung eingeleitet.
Die schwedische Börsenaufsicht ermittelt gegen das Unternehmen Global Gaming Factory X (GGF) wegen Insiderhandels. Im Zusammenhang mit dem Kauf des BitTorrent-Trackers Pirate Bay soll es zu Insiderhandel gekommen sein, berichtet der schwedische Branchendienst Swedish Wire.
Die Betreiber der schwedischen Börse Aktietorget, an der GGF gelistet ist, hatten die Aktie am 22. Juni 2009 aus dem Handel genommen. Grund waren eine auffällig hohe Zahl von Transaktionen mit GGF-Aktien. Gleichzeitig verdoppelte sich der Kurs der Aktie: Der hatte in den Vorwochen immer bei 9 Öre gelegen. Am Montag vergangener Woche schloss sie bei 18 Öre, umgerechnet etwa 1,6 Cent.
GGF hatte an dem Tag keine Meldung herausgegeben, die das plötzliche Interesse an dem Unternehmen erklären könnte. Er habe deshalb Grund zu der Annahme, dass der geplante Kauf von Pirate Bay bereits vorab durchgesickert war, sagte Peter Gönczi, Vizechef bei Aktietorget. Entsprechend will er den Fall untersuchen lassen.
Eine weitere Untersuchung will Gönczi einleiten, wenn der Pirate-Bay-Kauf abgeschlossen ist. Das soll im August der Fall sein. Er wolle sicher sein, dass bei Aktietorget nur Aktien von Unternehmen gehandelt werden, die legale Geschäfte machen. Die vier Betreiber von Pirate Bay, Carl Lundström, Fredrik Neij, Peter Sunde und Gottfrid Svartholm Warg, waren jedoch im April von einem Stockholmer Gericht wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung verurteilt worden.
Quelle : www.golem.de (http://www.golem.de)
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Die wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing zu Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilte US-Amerikanerin Jammie Thomas-Rasset wird wie erwartet gegen das Urteil in Berufung gehen. Das erklärte ihr Anwalt Joe Sibley am Mittwoch gegenüber CNet News. Thomas werde die Verfassungsmäßigkeit des von einem Geschworenengericht verhängten Schadensersatzes von 1,92 Millionen US-Dollar (1,36 Millionen Euro) in Frage stellen. Ein von der Musikindustrie weiterhin angebotener Vergleich ist damit offenbar vom Tisch.
"Sie hat kein Interesse an einem Vergleich", zitiert CNet den Juristen Sibley, der zusammen mit seinem Partner Kiwi Camara kurz vor dem Wiederaufnahmeverfahren die Verteidigung der 32-Jährigen übernommen hatte. Noch in der vergangenen Woche hätten Anwälte des Verband der US-Musikindustrie (RIAA), der die Filesharing-Klagen der Labels koordiniert, Vergleichsgespräche angeboten. Doch sei Thomas-Rasset zu keiner Einigung bereits, die ein Schuldeingeständnis oder eine Zahlung vorsehe, erklärte ein RIAA-Sprecher.
Der Prozess hatte nach einem ersten Urteil in Höhe von insgesamt 222.000 US-Dollar wiederholt werden müssen, weil der vorsitzende Richter einen Verfahrensfehler bei der Unterweisung der Geschworenen festgestellt hatte. Im Wiederaufnahmeverfahren vor einem Bundesgericht in Minneapolis (US-Bundesstaat Minnesota) befanden die zwölf Jury-Mitglieder Thomas-Rasset ebenfalls wegen Verbreitung von 24 Titeln der vorsätzlichen Urheberrechtsverletzung für schuldig und sprachen den klagenden Labels für jeden Song 80.000 US-Dollar Schadensersatz zu.
In der Berufung will Thomas-Rasset nun offenbar auf die Höhe der Schadensersatzsumme abheben. "Eines der Hauptargumente ist, dass der Schadenersatz in keinem Verhältnis zum tatsächlich entstandenen Schaden steht", erklärte Sibley. Beobachter, die mit der Beklagten sympathisieren, sehen das ähnlich – etwa der New Yorker Rechtsanwalt Ray Beckerman oder Fred von Lohmann von der Verbraucherorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF). Copyright-Anwalt Ben Sheffner sagt einen "schweren Kampf" voraus, weil sich Thomas-Rassets Verteidigung damit auf bisher unbekanntes Gelände begebe.
Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
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Das Filesharing-Netzwerk will sich künftig auf legale Inhalte beschränken und Überlastungen von ISPs auffangen. Nutzer sollen für das Bereitstellen von Dateien entschädigt werden. Gegen den neuen Eigentümer läuft derweil eine Untersuchung wegen Insiderhandels.
Global Gaming Factory (GGF) hat ein neues Geschäftsmodell für den Ende Juni übernommenen Torrent-Tracker "The Pirate Bay" vorgestellt. Filesharer sollen künftig für das Bereitstellen von Dateien Geld erhalten. Dies erklärte GGF-CEO Hans Pandeya in einem Interview mit der BBC.
Dem Konzept zufolge bleibt Pirate Bay eine Filesharing-Website. Der einzige Unterschied sei, dass sich das Angebot auf legale Inhalte beschränke, erklärte Pandeya.
GGF will das Filesharing-Netzwerk nutzen, um Überlastungen von Internet-Service-Providern (ISP) aufzufangen. "Nehmen wir als Beispiel die Veröffentlichung eines populären Songs. Als Alternative zu Millionen von Downloads von einer Site, was eine Herausforderung für einen ISP darstellt, verteilen wir das Lied über ein P2P-Netzwerk", so Pandeya. Im Gegenzug für die Entlastung seines Netzes bezahle der Provider die Pirate-Bay-Nutzer. Nach Einschätzung von GGF senkt dieses Verfahren die Kosten eines ISP im Fall einer Netzüberlastung um bis zu 90 Prozent.
Das neue Geschäftskonzept kann den Pirate-Bay-Käufern dabei helfen, eine massenhafte Abwanderung seiner Nutzer zu verhindern. Viele Pirate-Bay-Anhänger hatten in den letzten Tagen eine Löschmöglichkeit für ihre Nutzerkonten gefordert. Die Betreiber des Torrent-Trackers hatten zwar erklärt, keine Daten zu speichern, waren aber trotzdem Anfang der Woche dem Wunsch ihrer Nutzer nachgekommen.
Die Übernahme von The Pirate Bay könnte für GGF derweil noch ein rechtliches Nachspiel haben. Die schwedische Börse Aktietorget hat einem Bericht von The Swedish Wire zufolge Ermittlungen gegen das Unternehmen wegen Insiderhandels eingeleitet. Anfang vorletzter Woche war der Handel der GGF-Aktie nach einem ungewöhnlichen und unbegründeten Kursanstieg ausgesetzt worden. Kurz nach der Wiederzulassung hatte GGF den Kauf von The Pirate Bay angekündigt, was zu einem erneuten Anstieg um 170 Prozent geführt hatte.
Aktietorget vermutet, dass GGF die Pläne für die Übernahme vor der offiziellen Ankündigung durchsickern ließ, was gemäß den Regeln der Börse verboten ist. Nach dem Abschluss der Übernahme will Aktietorget-Vizepräsident Peter Gönczi einen weitere Untersuchung gegen GGF einleiten. "Wir wollen sicherstellen, dass bei uns gelistete Unternehmen einem legalen Geschäft nachgehen", sagte Gönczi.
Ende Juni hatte GGF den Kauf von The Pirate Bay für 5,5 Millionen Euro bekannt gegeben. Im April hatte ein schwedisches Gericht die Betreiber des Torrent-Trackers wegen Urheberrechtsverletzungen zu einjährigen Haftstrafen und Schadenersatz in Höhe von 3,6 Millionen Dollar verurteilt.
Quelle: www.zdnet.de (http://www.zdnet.de)
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Die Recording Industry Association of America versucht gerade ein äußerst interessantes Spiel in den Medien zum Laufen zu bringen, welches von der maßlosen Schadensersatzsumme gegen Thomas-Rasset ablenken will.
Einen Schadensersatz von 1,92 Millionen US-Dollar soll Jammie Thomas-Rasset, eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern begleichen, weil sie mithilfe der Tauschbörsen-Software KaZaA 24 urheberrechtlich geschützte Tracks verbreitet hatte.
Nach einer langwierigen juristischen Auseinandersetzung folgte vor wenigen Wochen der Schuldspruch der Jury, welche den Schadensersatz für diese 24 Tracks auf insgesamt 1,92 Millionen US-Dollar festlegten. Beeindruckende 80.000 US-Dollar pro Track. Ob dieser Schaden tatsächlich in dieser Höhe entstanden ist, daran kann man durchaus seine Zweifel haben. Wenn man bedenkt, dass ein Track etwa einen US-Dollar kostet, so hätte sie jeden dieser Tracks jeweils 80.000 verbreiten müssen. Nicht dass dies unmöglich wäre, aber es scheint zumindest unwahrscheinlich. Die Recording Industry Association of America (RIAA) erkannte ebenfalls kurze Zeit nach dem Urteil der Jury, dass der Schadensersatz doch etwas hoch sei. Der Image-Schaden, den der Verband befürchtete, führte zu dem mehrmaligen Angebot, dass man sich noch anderweitig einigen möchte. Von diesen Schadensersatzforderungen möchte man nun allem Anschein nach ablenken, da man eine neue Forderung an das Gericht gestellt hat. Dieses soll Jammie Thomas-Rasset die Auflagen erteilen, sämtliche illegale Kopien von urheberrechtlich geschützten Musikwerken, egal ob auf dem PC oder auf CD, unverzüglich zu vernichten. Des Weiteren soll es ihr verboten werden, weiterhin die P2P-Software KaZaA zu benutzen, um der Industrie "erheblichen Schaden" zuzufügen. Sie könnte auf diese Weise die 1.702 Songs in ihrem Share-Ordner weiter verbreiten.
Man wundert sich vielleicht etwas über diesen Antrag und möchte vielleicht dahingehend ausweichen, dass seitens der Contentindustrie immer wieder absurde Forderungen gestellt werden. Diese ist jedoch nicht absurd, sondern raffiniert. Thomas-Rasset wurde nämlich für 24 Tracks zu einem Schadensersatz von 1,92 Millionen US-Dollar verurteilt. Nicht für die 1.702 Tracks, die sich im Share-Ordner befanden. Die Zahl 24 wird jedoch von der RIAA totgeschwiegen, stattdessen versucht man nun, die 1.702 Tracks in die Medien zu bringen. Es scheint geradezu so, als wolle man den Eindruck erwecken, Thomas-Rasset sei für diese 1.702 Tracks verurteilt worden und nicht für lediglich 24. Der Gedanke dahinter dürfte schnell klar werden. Zwar ist der Schadensersatz bei dieser Menge an Werken nach wie vor grotesk hoch, jedoch nicht mehr grundlegend so fiktional, wie vorher. Denn eines dürfte auch der RIAA klar sein. Wer zu einem Schadensersatz von 1,92 Millionen US-Dollar verurteilt wurde, wird sich einer Tauschbörse nie wieder nähern. Deren Antrag ist somit also völlig unnötig, es geht lediglich darum, einen anderen Eindruck des Verfahrens zu vermitteln.
Vielleicht wäre es wünschenswert, dass die RIAA die 80.000 US-Dollar pro Track auf alle 1.702 Werke fordert. Eine Schadensersatzsumme von 136 Millionen US-Dollar hätte sicher für noch weit größeren Medien-Rummel gesorgt und eventuell dazu geführt, dass sich mehr Menschen gegen das Urteil auflehnen.
Quelle : www.gulli.com (http://www.gulli.com)
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Nachdem die Rechteinhaber in Spanien mit dem Versuch scheiterten, eine Three-Strikes-Regelung wie in Frankreich einzuführen, wollten sie gerichtlich gegen rund 200 Seiten vorgehen, die Torrent-Dateien oder eDonkey-Links anbieten.
Allerdings hatte man auch damit keinen Erfolg, wie am Beispiel der Internetseite 'Elrincondejesus.com' festgestellt wurde. Demnach wollte die Medienindustrie die Betreiber gerichtlich dazu zwingen, den Betrieb einzustellen. Allerdings lehnte dies der zuständige Richter in Barcelona ab.
Er vertritt die Auffassung, dass grundsätzlich die Unschuldsvermutung gelten muss. So sind P2P-Netzwerke nicht illegal und auch das Einstellen eines Videos oder anderer Mediendateien, die in ein PC-kompatibles Format umgewandelt wurden, stellt keine Reproduktion dar.
Er begründete dies damit, dass das reine Kopieren keinen Profit bringt und auch keine öffentliche Darbietung ist. Zudem ist es nur sehr schwer zu beweisen, dass die Dateien öffentlich angeboten werden, schließlich könnte der Dateiaustausch auch nur mit einer einzelnen Person stattgefunden haben. Die noch offenen Fragen sollen nun in einem Prozess geklärt werden, der im Laufe des Jahres aufgenommen werden soll.
Quelle : http://winfuture.de (http://winfuture.de)
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Die "Alles oder Nichts"-Taktik von Professor Charles Nesson, welcher den Angeklagten Filesharer Joel Tenenbaum vertritt, scheint eine neue Wendung genommen zu haben.
Der Harvard-Rechtsprofessor Charles Nesson sorgt für Furore im amerikanischen Justizsystem, nachdem er durch mehrere unorthodoxe Methoden auf den Fall seines Mandanten Joel Tenenbaum aufmerksam machen wollte.
Angefangen bei einer Live-Übertragung des Prozesses, hin zu heimlichen Aufnahmen und Publikationen der entsprechenden Tonbänder und nicht zu vergessen das Veröffentlichen aller Tracks, die Joel Tenenbaum seitens der Recording Industry Association of America (RIAA) vorgeworfen werden. Ein besonders markantes Detail von Professor Tenenbaums Verteidigung stellt die "Fair-Use" Theorie dar. Nach Ansicht des Juristen fällt Filesharing von urheberrechtlich geschützten Werken ohne tatsächliches kommerzielles Interesse nämlich unter die Fair-Use Regelung. Dies bedeutet, dass die Urheberrechtsverletzung praktisch keine ist, da laut Joel Tenenbaum theoretisch jeder Filesharer - das Recht hätte, im Rahmen dieser Klausel urheberrechtlich geschützte Werke zu beziehen, wie er sie beispielsweise auch von einem Freund oder Bekannten hätte erhalten können. Eine sehr gewagte Theorie, die trotz aller Annahmen vermutlich scheitern wird, jedoch nicht, ohne der Recording Industry Association of America einen weiteren Kratzer zuzufügen.
Richtern Nancy Gertner, welche den Fall verhandelt, ist sich nämlich der Bedeutung der Fair-Use Regelung nicht nur durchweg bewusst. Sie weiß auch, was ein juristischer Sieg Nessons für die Prozessmaschinerie der RIAA bedeuten könnte. Das Verfahren muss jedoch um jeden Preis in alle Richtungen genutzt werden, was Richterin Gertner bereits in der Vergangenheit verdeutlicht hatte. Vermutlich betrachtet sie den Ansatz von Professor Nesson selbst äußerst skeptisch, doch sie ist geneigt weitere Details zu erfahren, um sich ein wahres Urteil bilden zu können. Aus diesem Grunde hat Richterin Gertner die RIAA angeordnet, die Verteidigung mit neuen Schätzungen bezüglich der Einnahmen zu versorgen. Sie sollen beziffern, welche Schäden der Angeklagte hervorgerufen hat. Dabei soll eine separate Trennung nach digitalen und physischen Musikverkäufen erfolgen sowie eine detaillierte Erklärung, wie man zu diesen Zahlen gelangt ist. Das Gericht will auf Basis dieser Zahlen die Schadensersatzsumme anpassen, sollte die Verteidigung unterliegen.
Wie jedoch nicht anders zu erwarten war, beantragte die RIAA die Rücknahme dieser Anordnung mit der Begründung, dass es sich hier um interne Zahlen handeln würde, die nicht für die Öffentlichkeit gedacht sind. Die Wahrheit liegt aber vermutlich ganz woanders. Oder wie Ray Beckermann erklärte: "Dieser Antrag ist beschämend. Ich hoffe aufrichtig, dass Richterin Gertner ihn ablehnt. Es ist lächerlich, dass die vier Kläger gemeinsam versuchen, die Informationen als vertraulich einzustufen. Wie jeder Beobachter der RIAA-Prozesse weiß, gibt es nur einen Grund für diesen Antrag: Um die Kosten für die Anwälte der anderen Beklagten in die Höhe zu treiben, sofern sie diese Informationen wollen. Es ist ein wesentlicher Bestandteil der RIAA-Strategie, die Kosten der Verteidigung so hoch wie möglich zu gestalten. Hoffentlich durchschaut (die Richterin) dieses Spiel."
Der Prozess soll am 27. Juli beginnen.
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Heute beginnt das Verfahren der Recording Industry Association of America (RIAA) gegen Joel Tenenbaum. Wir werden kontinuierlich darüber berichten.
Montage sind bekanntlich nie gut. Ob es für Joel Tenenbaum und sein Team aus Juristen, allen voran Professor Charles Nesson anders aussehen wird, dürfte in absehbarer Zeit feststehen.
Das Verfahren wird im John Joseph Moakley United States Courthouse in Boston (Massachusetts, USA) ausgefochten. Einen ersten Tiefschlag gab es für die Verteidiger bereits am frühen Morgen, als deren Fair-Use Verteidigungsstrategie doch noch aus dem Rennen geworfen wurde. Auf welche weitere Basis sich die Verteidiger nun stützen werden, ist noch nicht gänzlich klar. Details aus dem Gerichtsgebäude sickern nur sehr zögerlich durch, doch man versucht die Öffentlichkeit dennoch zu erreichen. Man zieht dabei alle Register digitaler Möglichkeiten. Begonnen bei einer schlichten Website, über Facebook bis hin zu Twitter. Auch wir werden dem Geschehen so kontinuierlich wie möglich folgen und drücken dem Beklagten die Daumen. Denn 4,5 Millionen US-Dollar Schadensersatz für sieben Tracks sind sicherlich alles - aber nicht "angemessen". Der Guardian hat Tenenbaum die Möglichkeit geboten einen Artikel zu veröffentlichen. In diesem beschreibt er, wie er sich fühlt, konfrontiert mit einer solchen Schadensersatzklage. "Wenn ich diese Summe da betrachte, muss ich mich fragen, wofür ich eigentlich angeklagt bin. Schwerer Betrug? Einen Angriff gegen die Regierung? Nein. Ich habe Musik geshared. Und ich habe mich geweigert nachzugeben." Nach wie vor habe er Angst, da er vier Jahre lang immer wieder bedrängt worden war und Klageandrohungen erhielt. Seine Eltern, Schwester und Freunde wurden verhört. Tenenbaum selbst sogar zwei Mal. Seine Emotionen sind mehr als verständlich, bei diesem Betrag. Lehnt man ihn an den Prozess Jammie Thomas-Rasset gegen die RIAA an, so kann man staunen. Diese wurde zu 1,92 Millionen US-Dollar Schadensersatz verurteilt - für über 20 Tracks. Tenenbaum drohen 4,5 Millionen US-Dollar - für sieben (!) Tracks. Das Verständnis der Bevölkerung ist schon lange dahin und mit jedem Millionenprozess wird es nur noch schlimmer.
Der Beginn dieses Prozesses wurde auf 09:00 (UTC-5) festgelegt. Debbie Rosenbaum wurde als Verteidigerin von Joel Tenenbaum seitens der Vorsitzenden Richterin Nancy Gertner akzeptiert. Professor Charles Nesson fragte das Gericht erneut vergebens, ob man nicht doch einen Webcast durchführen könnte. Es folgt der bürokratische Teil des Prozesses, die Eröffnungsplädoyers sollen um 14 Uhr (UTC-5) gehalten werden. Es wird also nach unserer Zeitrechnung erst um 20 Uhr abends richtig losgehen.
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Der Rechtsstreit zwischen Joel Tenenbaum und der Recording Industry Association of America wurde gestern eingeläutet. Auch heute berichten wir wieder über den Prozess und beleuchten zuvor einige Eindrücke der Prozessteilnehmer.
Es war ein sehr langatmiger Tag für die Kläger sowie das Team Tenenbaum, als diese gestern den ersten Verhandlungstag einläuteten. Bedauerlicherweise begann er alles andere als gut, für den Beklagten.
In den sehr frühen Morgenstunden gab Richterin Nancy Gertner bekannt, dass die Fair-Use Verteidigungsmethode nicht zur Anwendung kommen könne. Tenenbaum habe bereits zugegeben, dass er die fraglichen Tracks heruntergeladen habe. Was somit verbleibt, ist also lediglich eine nicht minder wichtige Frage: Hat Tenenbaum diese Tracks auch verbreitet und falls ja, wie viel Schadensersatz muss er hierfür leisten. Es folgte erneut die Bitte von Professor Nesson, ob man nicht doch einen Webcast übertragen könnte. Diese wurde abgelehnt. Sein Wunsch die Einrichtung des Gerichtssaals umzustellen (!) wurde jedoch von Richterin Gertner gestattet. Für gewöhnlich sitzt der Beklagte sowie die Kläger in Front des Richters. Die Geschworenen auf der einen Seite flankierend. Professor Nesson platzierte den Tisch des Beklagten so, dass er nun gegenüber der Jury sitzt, während die Klägerseite sich weiterhin vor der Richterin befindet. Was er sich dabei gedacht hat, lässt sich nur schwerlich mutmaßen. Vielleicht möchte er, dass sein Mandant stets direkt in den Augen der Jury ist. Sie sollen vielleicht so einen besseren Eindruck von ihm gewinnen und deutlicher erkennen, wie der Prozess und die Klage auf ihn wirkt. Schließlich hat die Recording Industry Association of America (RIAA) sogar Joel Tenenbaums Vater als Zeugen geladen. Um gegen seinen eigenen Sohn auszusagen. Nachdem der bürokratische Teil des Verfahrens erledigt war, begann die Vorvernehmung der Juroren. Es waren 25 Jury-Mitglieder geladen, von denen jede Seite 16 auswählen durfte. Zusätzlich hat jede beteiligte Prozesspartei die Möglichkeit, drei der ausgewählten Juroren der Gegenseite abzulehnen. Final kam man also zu der benötigten Jury-Größe von 10 Personen. Der Pro-RIAA Jurist und Blogger Ben Sheffner, ein Kritiker von Tenenbaum und dem Prozess, berichtete ebenfalls aus dem Gerichtssaal und über die ausgewählten Juroren. Bei den zehn Personen handelt es sich um (Beruf-Name):
1. Hilfsschwester F. Somerset
2. Tiertrainerin/Sekretärin - F. Plymouth
3. Physiker - M. Wayland
4. Bankadministrator - F. Quincy
5. Krankenschwester - F. Westford
6. Qualitätsbeauftragter - F. Mansfield
7. Verwaltungsmitglied - M. Milton
8. Verkäufer - M. Milton
9. Pharmazeutisch-technischer Assistent - M. Wakefield
10. Geschäftsführer - M. Tewksbury
Bei der Vorvernehmung der Juroren wird seitens der Prozessteilnehmer ausgeleuchtet, ob irgend jemand befangen sein könnte. Die RIAA stellte dementsprechend passende Fragen wie: "Welche Meinung haben Sie von der Musikindustrie?" oder "Haben Sie schon einmal Musik über ein P2P-Netzwerk heruntergeladen". Professor Nesson hingegen stellte der Jury folgende Fragen: "Spielen Sie Poker?", "Was bedeutet ihnen der Ausdruck 'Wir, das Volk'?", "Was ist ihre Leidenschaft?", "Was bedeutet es ein Peer zu sein?", "Kämpfen Sie für Gerechtigkeit?", "Was halten Sie von meiner Kleidung?". Nicht zu vergessen seine Marihuana-Fragestellung, die bei einigen Anwesenden anfangs für Verwirrung sorgte.
Des Weiteren wurde Debbie Rosenbaum am Tisch des Beklagten zugelassen, sie darf jedoch unter Umständen nicht aktiv als Juristin eingreifen. Die Ursache hierfür ist äußerst dubios und sollte doch beleuchtet werden. Rosenbaum studiert Rechtswissenschaften und muss noch 2 Semester absolvieren. Sie ist also noch keine vollwertige Juristin, jedoch ist es unter einem speziellen Abschnitt des Bundesrechts von Massachusetts möglich, dass diese dennoch am Verfahren aktiv teilnehmen. Dazu muss lediglich ein anderer Jurist, welcher Mitglied in der Anwaltskammer ist, auf der selben Seite zugegen sein. Die Richtlinien der Harvard University of Law schreiben hierzu weiter vor, dass Studenten eine Erlaubnis des Dekans haben müssen, um am Verfahren teilzunehmen. Dieser muss bestätigen, dass die notwendige charakterliche Stärke, die Fähigkeiten sowie die notwendige Erfahrung vorliegen. Debbie Rosenbaum wurde diese Bestätigung ausgestellt - und wenige Wochen vor Prozessbeginn durch die "Assistant Dean for Clinical and Pro Bono Programs", Lisa Dealy, widerrufen. Der Widerspruch von Rosenbaum wurde von der neuen Dekanin Martha Minow abgelehnt, so dass sich auch Professor Nesson einschalten musste. "Verstehe ich das richtig dass es auch Ihnen recht ist, wenn Debbie mir im Bundesgericht assistiert?", war die Frage von Professor Charles Nesson. Minow verneinte dies und erklärte die Lage der Universitätsrichtlinien. Es folgte die Androhung massiver Sanktionen sowie einer Disziplinaranhörung, sollte Rosenbaum sich im Prozess beteiligen. Ursprünglich war vorgesehen, dass sie einige Zeugen befragt. In einer späteren E-Mail wich man etwas von den Richtlinien ab und erklärte, dass es natürlich letztendlich die Entscheidung des Gerichts sei, ob sie am Verfahren aktiv teilnehmen darf. Rosenbaum bezeichnete dieses harsche Vorgehen von Harvard als "unentschuldbar". Es sei "inakzeptable für eine Top-Universität das Gesetz so engstirning zu interpretieren, dass sie ihre Studenten von der Verteidigung eines mittellosen Mandanten abhalten." Glücklicherweise hat Richterin Nancy Gertner Rosenbaum während des Verfahrens zugelassen. Ob sie jeodch aktiv daran teilnehmen wird, ist noch nicht klar.
Der zweite Prozesstag beginnt am 28.07.2009 um 9 Uhr (UTC-5). Die Kläger haben für ihre Eröffnungsplädoyers keine visuellen Demonstrationen angemeldet. Professor Nesson hat folgende beantragt: Einen Styropor-Würfel sowie nachfolgende Zeichnung.
(http://www.gulli.com/img/2009/tenenbaum/styropor_wuerfel.jpg)(http://www.gulli.com/img/2009/tenenbaum/necker_wuerfel.png)
Die Kläger gaben an, 20 bis 30 Minuten zu benötigen. Professor Nesson geht von 40 Minuten bei sich aus. Mit dem Würfel möchte Professor Nesson "den Unterschied zwischen Atomen und Bits" darstellen, was "elementar für diesen Fall ist." Tim Reynolds, der Kläger für die Musikindustrie, wollte Widerspruch gegen dieses Mittel einlegen. Sein Gesuch wurde jedoch unverzüglich von Richterin Gertner abgelehnt.
Diese machte Professor Nesson jedoch darauf aufmerksam, dass es hier um Eröffnungsplädoyers gehe und nicht um Argumente. Neben dem Würfel soll das Bild eines Necker Würfels (http://de.wikipedia.org/wiki/Kippfigur) zum Einsatz kommen, wie bereits erwähnt. Manche dürften diese "Optische Täuschung", die von Louis Albert Necker beschrieben wird, bereits kennen. Was Professor Nesson damit im Prozess bewirken will. Nun, Vermutung gibt es viele. Aber im Falle von Joel Tenenbaum wäre die passendste Erklärung womöglich: Nichts ist so, wie es zu sein scheint...
Quelle : www.gulli.com (http://www.gulli.com)
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Der dritte Prozesstag der Auseinandersetzung zwischen der Recording Industry Association of America und Joel Tenenbaum liegt vor uns. Wir beleuchten noch einmal den gestrigen Tag und widmen uns dann Tag 3.
Der zweite Prozesstag begann mit der Klägerseite:
Tim Reynolds, der Anwalt der Klägerseite, begann am gestrigen Dienstag mit seinem Eröffnungsplädoyer damit, dass er der Jury zuerst einmal erklärte, was die Plattenfirmen darstellen. Diese würden aus echten Menschen bestehen, die dafür arbeiten, dass Musik aufgenommen und verbreitet wird und die Menschen daran Freude haben können. Sein Mandant wäre durch Urheberrechtsverletzung im Internet einer "signifikanten Gefahr für seine Existenz" ausgesetzt. Er erklärte, dass er die Absicht habe dem Beklagten nachzuweisen, dass er tausende von Musikstücken heruntergeladen und verbreitet habe. Über das Internet und umsonst. Trotz dieser massiven Rechtsverletzung würde sein Mandant sich lediglich auf 30 der Werke fokussieren. Es folgte eine pauschale Erklärung, was Filesharing ist. Joel habe Dateien mit Fremden getauscht, die er nicht kannte. Er erklärte auch, wie KaZaA heruntergeladen und installiert wurde und wie es möglich ist, damit nach Musikstücken zu suchen. Sein Mandant habe MediaSentry mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzern beauftragt. Diese seien am 10. August 2004 auf einen User mit dem Nickname sublimeguyl4@KaZaA gestoßen, der über 800 Musikdateien in seinem Share-Ordner hatte. Auf einige dieser Dateien sollte MediaSentry ein Auge werfen. Sein Mandant habe sich die Werke alle Werke angehört und konnte somit bestätigen, dass sie zu denen gehörten, an denen man die Rechte innehatte. Man würde jedoch keine anderen Beweise vorlegen, als die von MediaSentry ermittelten, da KaZaA die Dateien nicht langfristig behalten würde und es unmöglich wäre herauszufinden, was passiert sobald die Dateien einmal ins P2P-Netzwerk eingespeist wurden. Man wisse jedoch, dass eine weitere Verbreitung stattgefunden habe, weil dies ja der einzige Sinn von KaZaA sei. Es folgte eine Erläuterung zu Metadaten sowie zur der Weg, bis man den Anschlussinhaber identifiziert hatte. Weitere Beweise würden durch Zeugen dargelegt werden. Schlussendlich habe der Beklagte versucht, andere für seine Tat herhalten zu lassen, indem er Freunde und Familie beschuldigte. Man würde außerdem den PC des Beklagten als Beweis vorführen, welcher über 2.000 Musikstücke enthält sowie diverse Filesharing-Software. Er kam mit den Worten zum Abschluss, dass der Beklagte gewusst habe dass das, was er tat, illegal war. Deshalb müsse er für schuldig befunden werden.
Es folgte die Verteidigung des Beklagten:
Professor Nesson begann sein Eröffnungsplädoyer eher unkonventionell. Er erklärte der Jury, dass diese Geschichte lange vor dem Jahr 2004 begann. Es begann im Jahr 1999, als Napster erschaffen wurde. Die Kläger hatten bis dahin großen Erfolg ihre Musik zu verkaufen, bis schließlich Filesharing mit Napster populär wurde. Vor dem Internet sei der Prozess des "Musik stehlens" physischer Natur gewesen, man habe ein physisches Gut aus einem Laden entwendet. Aber jetzt sei es etwas, das im Schlafzimmer über das Internet gemacht werden kann. Er beleuchtete Joels bisheriges Leben und was auf ihn warten würde. Die Jury würde auch von Joels Familie etwas hören. Das Geschäftsmodell der Kläger beschrieb er mit dem Styropor-Würfel, der sich in der Welt der Bits und Bytes zerreißen würde. Die Klägerseite hat damit ein Problem und braucht ein neues Geschäftsmodell, welches in Anbetracht der neuen Technologien des Internets angepasst werden müsse. Der Anwalt der Klägerseite habe seinen Mandanten wie jemanden dargestellt, der vor der Verantwortung flieht. Joel habe jedoch einen langen Weg hinter sich, mit mehreren Befragungen und Schwierigkeiten in seinem Leben. Er griff auf das Poster des Necker-Würfels und forderte die Jury auf, es genau zu betrachten. Obwohl es ein zweidimensionales Objekt sei, würde man es doch immer dreidimensional sehen. Viele Menschen seien aber auch in der Lage, es aus beiden Perspektiven zu beobachten. Wenn man nur lange genug auf den Necker-Würfel starrt, so erkennt man oft die unterschiedlichen Perspektiven. So sei es auch mit Joel. Die Jury möge den Fall auch einmal aus der Sicht von Joel betrachten, welcher nicht in der Beweislast stehe. Sein Mandant habe keinen Profit erlangen wollen oder sei Mitglied einer kriminellen Vereinigung. Die Verfahren der Musikindustrie haben mit Napster und Grokster begonnen. Reynolds wollte an dieser Stelle Widerspruch einlegen, welcher jedoch unverzüglich abgewiesen wurde. Irgendwann, so Nesson, sei man an den Punkt gelangt, an dem die Jagd nach den Diensten nicht mehr möglich gewesen wäre, also habe man einzelne User verklagt. Dieser Prozess ginge um 30 Songs aus zwei Kategorien. Die vom August 2007, eine ursprüngliche Liste mit sieben Tracks, später reduziert auf fünf. Und eine weitere Gruppe aus 25 Songs. Er bat die Jury, sich den Unterschied zu verdeutlichen und sich zu fragen, ob Joel wirklich eine der beiden Gruppen verletzt hat. Wenn die Jury zu dem Punkt gelangt, wo der Schadensersatz festgelegt werden muss, so sollen sie den wahren Schaden festlegen. Sie sollen die Rechtsverletzung als geringfügig erachten, denn wenn Joel wirklich gegen das Gesetz verstoßen hat, dann war dies die Verletzung eines Gesetzes durch eine Generation, zu der auch Joel gehört. Professor Nesson wurde daraufhin darauf aufmerksam gemacht, dass seine beantragte Redezeit bereits überschritten ist. Er bedanke sich bei der Jury und nahm wieder neben seinem Mandanten Platz.
Es folgte die Befragung der ersten Zeugen seitens der Klägerseite:
Den Anfang machte Wade Leak von Sony BMG Music Entertainment, der erneut beschrieb, was die Plattenfirmen eigentlich machen. Sie finden neue Musik, arbeiten mit Künstlern zusammen um sie mit Songwritern und Produzenten zusammenzubringen und natürlich sei ein Basisprozess die Herstellung eines Albums. Die primäre Einnahmequelle für die Plattenfirmen sei der Verkauf von Alben und einzelnen Tracks in Geschäften sowie online. Er kenne die Songs, wegen denen hier geklagt wird. Er selbst habe drei Songs identifiziert, die MediaSentry sichern konnte, und habe für diese Tracks auch eine Eintragung zwecks urheberrechtlichem Schutz. Sony habe die exklusiven Rechte daran. Er schwenkte zu MediaSentry und erklärte, dass diese angeheuert wurden, um Beweise für Urheberrechtsverletzungen im Internet zu finden und dabei auf Tenenbaum trafen. Von den vorher genannten Songs habe MediaSentry eine vollständige Kopie von Joels Festplatte transferiert, er habe sich die Tracks angehört und identifiziert. Mithilfe der juristischen Maschinerie sei man über Cox Communications an den Anschluss von Joel Tenenbaum gekommen. Sein Provider hätte ihn nach Einleitung des Verfahrens zur Offenbarung seiner Adresse informiert. Leak beschrieb die Screenshots, die von MediaSentry in dessen Share-Ordner gemacht worden waren. Viele Songs darauf gehören zu Sony, aber wegen diesen klage man hier nicht. Auf die Frage, wieso man nicht wegen aller Songs klagen würde, erklärte Wade Leak, dass man nur wegen einer bestimmten Menge Klagen würde. Er wolle, dass die Fans die Musik seines Unternehmens kaufen und das Urheberrecht sei der Schlüssel dafür, dass das passiert.
Man habe ursprünglich versucht gegen Dienste wie Napster vorzugehen und PR-Aktionen laufen zu lassen. Der Entschluss gegen Individuen vorzugehen sei deshalb gefallen, weil man keine andere Wahl hatte. Die Menschen sollen Musik lieben, aber auch dafür bezahlen. Er verglich illegales Downloaden mit Diebstahl im digitalen Universum. Durch solche Prozesse würden sie kein Geld einnehmen, da ihre Ausgaben die Einnahmen durch außergerichtliche Einigungen weit übersteigen. Die entgangenen Einnahmen hätten zu verlorenen Arbeitsplätzen bei Sony geführt. Viele Menschen seien der Ansicht, Filesharing sei ein Verbrechen ohne Opfer. Die Opfer seien jedoch die Angestellten von Sony, die in den vergangenen Jahren ihren Job verloren haben. Man habe keine exakte Vorstellung, wie viel Schadensersatz in diesem Verfahren verlangt werden soll.
Es folgte das Kreuzverhör durch Professor Nesson:
Dieser wollte wissen, wie die RIAA die Zusammenarbeit mit MediaSentry koordiniere und wie es um Geld stehe. Leak wiederholte seine vorherige Aussage bezüglich der Einnahmen und erklärte, es ginge vorrangig darum die Bevölkerung zu belehren. Die meisten würden sich vor einem Prozess außergerichtlich einigen. Wieso man nicht wegen aller Dateien klagen würde, wollte Nesson wissen. Leak wiederholte erneut seine vorherige Aussage. Jeder Song stelle eine willentliche Urheberrechtsverletzung dar. Professor Nesson schwenkte daraufhin auf deren Einnahmen sowie deren digitales Angebot im Jahr 2004 um. Leak erklärte im weiteren Verlauf, dass jeder illegale Download einen entgangenen Verkauf darstellen würde. Der Screenshots des Share-Ordners würde beweisen, dass diese Tracks womöglich Millionen Menschen kostenlos zur Verfügung standen. Er beschrieb dann das Problem seines Industriesektors, die mit einem Marktplatz konkurrieren sollen, wo es alles umsonst gibt. Es sei so als ob man Fernsehgeräte verkauft, und direkt vor der Ladentür bleibt ein Truck stehen und verschenkt genau dieselben Geräte. Professor Nesson wollte zu Michael Jackson umschwenken, was jedoch durch einen Einspruch unterbunden wurde. Er versuchte sein Glück mit der Frage, wie es um neue Prozesse aussehe, schließlich wolle die Musikindustrie ja keine mehr anstreben. Leak erklärte, dass er in diesen Prozess nicht involviert sei, aber bereits begonne Prozesse seien noch am Laufen. Auch würde man sich natürlich das Recht vorbehalten, jederzeit völlig neue Prozesse einzuläuten. Befragt bezüglich des Schadensersatzes erklärte Leak, dass er einfach einen angemessen Betrag möchte.
Es folgte Chris Connelly von MediaSentry, welcher im Wesentliche nur erklärte, wie man auf Joel Tenenbaum stieß. Es folgten einige technische Erläuterung zu Metadaten und MP3-Dateien sowie zur Funktionsweise einer P2P-Tauschbörse. Im Kreuzverhör stellte Professor Nesson ihm die Frage, ob er auch nur den geringsten Beweis vorbringen könne, dass auch nur ein Werk von Joels Computer zu einem anderen fremden PC übertragen worden sei. Connelly beantwortete diese Frage mit Nein. Daraufhin wandte sich Nesson detaillierter der Wirkungsweise einer Tauschbörse zu und ließ sich die Funktion erklären. Er fragte Connelly, ob es nicht so sei, dass die Musikstücke auch dann zur Verfügung gestanden hätten, wenn sein Mandant nicht an der Tauschbörse teilgenommen hätte. Connelly erklärte, dass die Datei wahrscheinlich trotzdem durch andere User zur Verfügung gestanden hätte. Bemerkenswert ist auch die Erklärung von Connelly, was aus einem Teil der Aufzeichnungen hervorgeht. Man wollte einen der Tracks übertragen, diese Übertragung wurde jedoch abgelehnt. Vermutlich sei Joels PC zu beschäftigt gewesen. Das Werk wurde dann von einem anderen User übertragen. So funktioniere P2P.
Es folgte Mark Matteo von Cox Communications, dem Provider von Joel Tenenbaum. Er berichtete, wie die Anforderung der RIAA bei ihm eingegangen war und dass das System, welches die Rechnungen und die Zugänge verwaltet, immer Joel Tenenbaum als Treffer für die IP-Adresse auswarf. Man habe Joel einen Brief gesandt, um ihn über die Anschuldigung zu informieren und dass ihm womöglich ein Zivilprozess droht. Er habe keine Zweifel daran, dass man den Richtigen identifiziert habe. Im Kreuzverhör stellte Nesson die Frage, ob der Brief wirklich an den richtigen Empfänger gerichtet war. Matteo bejahte dies, man habe den Brief an J. Tenenbaum versandt, wie in den Rechnungsdaten eingetragen. Professor Nesson stellte daraufhin die Mutter von Joel Tenenbaum vor. Judith Tenenbaum.
Es folgte James Chappel, ein Freund von Joel, der mit ihm die High-School besuchte. Er beschrieb Joels Surfgewohnheiten und erklärte, dass er dessen PC mitunter zum Abfragen seiner E-Mails benutzt hatte. KaZaA habe er nie benutzt. Er wisse aber was Filesharing sei und habe auch einige gebrannte CDs in Joels Schlafzimmer gesehen. Er habe auch gehört, wie Joel auf der High-School erzählte, wie man Musik kostenlos haben kann.
Im Kreuzverhör wollte Professor Nesson von ihm wissen, ob er Joel böses wolle, weil dieser ihn für die Urheberrechtsverletzungen in Verdacht gezogen hatte. Chappel wollte keine Antwort auf diese Frage geben, stotterte dann jedoch heraus, dass er darüber nicht sonderlich glücklich war. Er sei zu diesem Sachverhalt bisher nicht angehört worden, habe jedoch "etwas für die Kläger unterschrieben". Diese hatten ihn kontaktiert und ihm eine Erklärung vorgelegt, die in seinen Worten wiedergeben soll, was er von Joel Tenenbaum weiß. Verfasst wurde das Statement von der RIAA.
Es folgte Joels Vater dem primär Fragen gestellt wurden, die man mit Ja oder Nein beantworten konnte. Welche Musiker sein Sohn mag, ob er ihn beim Nutzen von KaZaA gesehen habe und viele weitere. Er bestätigte, dass er seinen Sohn gesehen habe, als dieser die Tauschbörse verwendete. Er habe sich auch die Funktionsweise zeigen lassen an Musikstücken, die er selbst mag. Nachdem der Brief von Cox Communications zu Hause eingetroffen war, habe er ihn am College angerufen und ihn gebeten, damit aufzuhören. Er habe ihm daraufhin am Telefon erklärt, dass man nur verklagt wird, wenn man es "oft macht". Es folgte die Verlesung der Aussagen von Tova Tenenbaum und Abagail Nathan, Joels beiden Schwestern. Darin kam Joels Musikgeschmack zur Rede sowie die Feststellung, dass niemand anderes seinen PC nutzte. Nach der Verlesung ging auch der 2. Prozesstag zu Ende. Über den dritten Tag berichten wir in Kürze.
Die Informationen zum Prozess der Recording Industry Association of America (RIAA) gegen Joel Tenenbaum sind mehr als umfangreich. Wir beleuchten kurz, was heute bevorsteht und betrachten die mediale Abdeckung des Verfahrens.
Es sind nur noch wenige Stunden bis zum Beginn des dritten Verhandlungstages, weshalb wir uns nach dem ausführlicheren Rückblick auf Tag 2 auch kurz die Zeit nehmen, um den bevorstehenden Tag zu beleuchten.
Wie allseits bekannt ist, wurde der Webcast abgelehnt. Auch die Nutzung von Handys und Kameras ist im Gerichtssaal verboten. So viel zur Thematik einer öffentlichen Verhandlung. Das Team Tenenbaum erklärte uns, dass man darüber sehr enttäuscht wäre, da die digitale Welt dadurch ausgesperrt sei. Dabei sind es gerade diese, die sich für den Prozess interessieren. Glücklicherweise darf vor dem Gerichtsgebäude interviewt werden, was einige lokale Medien auch wahrgenommen haben.Wir stellen hier einen kurzen Videoclip einer lokalen Nachrichtenagentur vor. Dessen Redakteur hat mit Professor Charles Nesson während der Prozesspause gesprochen. Es ist mehr als sehenswert.
Tenenbaum Lawyer Charlie Nesson Trial Webcast (http://www.youtube.com/watch?v=KziisTOT9LU#lq-lq2-hq)
Für den heutigen Tag stehen einige weitere Zeugen auf dem Programm, die Joel im Verdacht hatte die Musikstücke heruntergeladen zu haben. Des Weiteren soll der Anwalt von Universal Joan Cho sowie Silda Palerm von Warner gehört werden. Ihnen wird der Computerforensik-Experte Dr. Douglas Jacobson folgen und schlussendlich Joel Tenenbaum. Die Kläger haben zwischenzeitlich verlauten lassen, dass sie das Verfahren bis Donnerstag morgen gerne zu Ende bringen würden. Wir erinnern uns, dass Richterin Nancy Gertner insgesamt nur einen zeitlichen Rahmen bis diesen Freitag eingeplant hat. Wir werden natürlich auch weiterhin zeitnah vom Verfahren berichten.
Quelle : www.gulli.com (http://www.gulli.com)
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Nachdem der dritte Verhandlungstag im Fall Tenenbaum vs. Recording Industry Association of America nicht so glücklich wie erhofft abgelaufen ist, liegt die Aufmerksamkeit nun auf dem heutigen Tag, an dem Joel Tenenbaum selbst aussagen wird.
Während der gestrigen Verhandlung kamen folgende Zeugen zu Wort: Antonio Franko, ein ehemaliger Schulfreund von Joel, Dr. Doug Jacobson, Computerforensik-Experte der Iowa State University, Joan Cho, Anwältin der Universal Music Group sowie Stan Liebowitz, Professor an der Texas State University.
Der Schulfreund Antonio Franko konnte bei der Befragung keinerlei wirklich relevanten Aussagen tätigen, so dass am Schluss des Kreuzverhörs lediglich eines klar war: Nämlich, dass er sehr gut Skateboard fahren kann. So befragte man kurz darauf den Computerforensik-Experten Dr. Douglas Jacobson. Es folgte eine grobe Übersicht über die Funktionsweise einer Tauschbörse, was Datenpakete sind sowie einige Features von KaZaA. Im Wesentlichen wurde es deshalb ein sehr theoretisches Gespräch über die Beweislage durch die Datenerhebung. Professor Charles Nesson begann sein Kreuzverhör erschreckend konventionell, indem er mit der Frage begann, wie viel Dr. Jacobson eigentlich durch die RIAA verdienen würde. Er erklärte, dass sein Stundenlohn bei 200 US-Dollar liegen würde. In Anbetracht der Tatsache, dass er im Rahmen von Filesharing-Prozessen bereits über 300 Gutachten verfasst hat, hätte er mehr als 100.000 US-Dollar verdient. Die Frage, ob er in irgendeiner Verbindung zu MediaSentry stehen würde, verneinte Jacobson. Er merkte jedoch an, dass er mit diesen gelegentlich über deren Software sprechen würde. "Haben Sie die Software von MediaSentry jemals untersucht?", wollte Professor Nesson von ihm wissen. Die Antwort war knapp: "Nein". Nesson legte nach: "Funktioniert Software zu jeder Zeit absolut 100% fehlerfrei?". Dr. Jacobson erwiderte hierauf: "Ich bin mir nicht sicher". Professor Nesson schwenkte auf die Äußerung von MediaSentry, dass deren Software absolut fehlerfreie Beweise liefern würde und ob dies wahr sein könne. Dr. Jacobson erwiderte, dass dies in den Fällen die er untersucht hatte, der Fall war. Zugegebenermaßen sei es jedoch so, dass eine absolute Fehlerfreiheit etwas sehr schwieriges für eine Software sei. Auf die Frage, ob es sich bei einigen der Dateien nicht auch um Fakes gehandelt haben könnte, die keinerlei Urheberrechtsverletzung darstellen, kam eine besonders interessante Antwort. Fakes könnten theoretisch dieselben Metadaten enthalten wie eine funktionsfähige Kopie. Ihm sei jedoch noch kein Fake begegnet. Es folgte eine kurze Mittagspause nach der Dr. Jacobson weiter befragt wurde. Thematisch ging es nun um die Nutzerfreundlichkeit von KaZaA sowie die Qualität der MP3s. Weitere Befragungen in diese Richtung wurden jedoch von den Klägern unterbunden. Es folgten einige weitere Detailfragen, ehe Dr. Jacobson den Zeugenstand verlassen durfte.
Danach wurde die Anwältin Joan Cho befragt, die im Auftrag von Universal Music tätig ist. Im Wesentlichen berichtete diese identische Inhalte wie Wade Leak. Sogar die Begründung, warum man nur wegen 13 Musikdateien klagen würde, war identisch zu der Äußerung von Leak. Im Kreuzverhör wollte der Verteidiger von Tenenbaum, Matthew Feinberg, die Anwältin bezüglich der juristischen Maschinerie ihres Konzerns in die Ecke drängen. Dies gelang jedoch nicht im geringsten, so dass Richterin Gertner kontinuierlich "Abgelehnt" rief, noch bevor die Kläger "Einspruch" rufen konnten. Es sorgte für einige Lacher in der Jury. Mit dem Humor scheint es sowieso nicht besonders weit her zu sein, trotz der angespannten Lage. Nachdem die Jury am gestrigen Tag hereingeführt worden war und sich setzen wollte, brach an einem der Stühle etwas ab. Trocken erklärte Richterin Gertner: "Ja, machen sie ruhig etwas in meinem Gerichtssaal kaputt, es ist ja nur Regierungseigentum."
Nach der Befragung von Joan Cho folgte Professor Stan Liebowitz, welcher gleich zu Beginn eine äußerst imposante Grafik präsentierte. Die Einnahmen der Musikindustrie seien von 1973 bis 1999 konstant gestiegen bis zu einem Wert von 18,5 Milliarden US-Dollar. Ab dem Jahr 1999 fielen diese dann abrupt ab, auf einen jetzigen Wert von 8,5 Milliarden US-Dollar. Welche Ursache er darin sehe, dass es ausgerechnet ab 1999 so steil bergab ging. Liebowitz erwiderte: "Napster!"
Er erklärte, dass er viele Optionen in Betracht gezogen habe, die zu den sinkenden Einnahmen hätten führen können. Die gesamtwirtschaftliche Situation, Inflation, Veränderung der Preismodelle, Abwanderung der Konsumenten zu anderen Unterhaltungsprodukten wie DVDs und Videospiele. Aber die Daten unterstützten diese Erklärungen einfach nicht, was ihn zu der Ansicht führt, dass der wahre Täter die neue Fähigkeit der Kunden ist, Musik auf illegale Weise kostenlos über das Internet zu beziehen.
Im Kreuzverhör begann Nesson wie bekannt sehr theoretisch und fragte den Zeugen: "Was ist Eigentum?" Richterin Nancy Gernter unterbrach diese Befragung sofort mit den Worten: "Können Sie diese Frage etwas präzisieren?", wobei sie ihren Kopf zwischen ihre Hände legte. Nesson fragte Liebowitz daraufhin, wann die Musikindustrie damit angefangen hätte Geld zu machen.
(http://www.gulli.com/img/2009/tenenbaum/us_at_work.jpg)
Dieser erwiderte: "Ab dem Mittelalter", und wieder sprang Richterin Gertner dazwischen. "Das wird ein sehr langes Verfahren, wenn wir bis zum Mittelalter zurückkehren." Nesson sprang daraufhin in die 70er Jahre voran. Interessant wurde es, als sich Liebowitz in gewisser Weise selbst widersprach. Er erklärte zuerst, dass seiner Ansicht nach Filesharing der einzige Grund für die massiven Einnahmenausfälle der Musikindustrie sei. Kurze Zeit später äußerte er sich jedoch, dass es unmöglich sei herauszufinden, welchen Effekt der einzelne Filesharer auf das Gesamtbild haben würde.
Da Professor Nesson noch offene Fragen an Liebowitz hatte, wird die Verhandlung heute damit beginnen. Die Kläger wollen darüber hinaus heute noch zwei Zeugen von Warner Music, Ron Wilcox und Silda Palerm, hören. Danach soll die Befragung von Joel Tenenbaum folgen, so dass das Verfahren bis Freitag zum Abschluss gelangt.
In wenigen Stunden treffen die Recording Industry Association of America sowie Joel Tenenbaum wieder im Gerichtssaal aufeinander. Der heutige Tag wird einen besonderen Stellenwert inne haben, da der Beklagte heute selbst seine Aussage tätigen muss.
Der Prozess wird mit dem Kreuzverhör von Stan Liebowitz beginnen, da dieses gestern nicht beendet werden konnte. Danach werden zwei weitere Anwälte von Warner Music gehört werden. Konkret handelt es sich um Ron Wilcox, der über den "digitalen Fortschritt" der Musikindustrie im vergangenen Jahrzehnt sprechen wird. Ihm folgt Silda Palerm, welche bezeugen wird dass ihre Firma die Rechte an einigen Songs hat, die sich in Tenenbaums Share-Ordner befanden.
Sobald deren Befragung zu Ende gegangen ist, wird Joel Tenenbaum selbst in den Zeugenstand treten um seine Aussage zu machen. Es dürfte klar sein, dass Tim Reynolds, der Anwalt der RIAA, ihn gnadenlos attackieren wird. Wenn es nach dem Prozessbeobachter und Musikindustrie-nahen Anwalt Ben Sheffner geht, steht die Frage seiner Schuld sowieso nicht mehr zu Debatte. Matthew Feinberg, einer der Verteidiger von Tenenbaum, hatte der Richterin bereits erklärt, dass man die Tat begangen habe. Im Prinzip ist dies jedoch nichts Neues, da es bereits aus der schriftlichen Vernehmung von Joel Tenenbaum hervorgegangen war. Bei der Äußerung von Feinberg war die Jury glücklicherweise nicht anwesend, da seine Äußerung doch sehr überraschend kam. Laut Ben Sheffner stellt sich jedoch in diesem Verfahren somit nicht mehr die Frage ob er verurteilt wird, sondern lediglich noch die Frage zu welcher Summe.
Die Befragung von Stan Liebowitz ist inzwischen abgeschlossen. Unklar ist, ob die beiden Anwälte von Warner zu Wort gekommen sind. Allem Anschein nach haben die Kläger Joel Tenenbaum bereits jetzt in den Zeugenstand gerufen, wo er nun auch Platz genommen hat. Professor Nesson scheint dagegen protestiert zu haben, da er durch Richterin Gertner verwarnt wurde. Es sei eine Missachtung des Gerichts, wenn er Joel anweist, keine Fragen zu beantworten. Außerdem sei es nichts Ungewöhnliches, dass die Kläger den Mandanten der Verteidigung in den Zeugenstand rufen.
Wie das Team Tenenbaum mitteilt, war eine der Kernaussagen von Stan Liebowitz, dass "Amateurmusik" niemals so gut sein könnte wie "professionelle Musik". Joel Tenenbaum wird zwischenzeitlich von Tim Reynolds schwer attackiert. Er hat bereits zugegeben, dass er KaZaA benutzt hat und ihm sei auch klar gewesen, dass andere dadurch von ihm herunterladen könnten. Man weißt darauf hin, dass Joel zuerst sagte, dass er nur über geringfügiges Wissen verfügen würde. Immer wieder kann Tim Reynolds punkten und Tenenbaum dazu bringen, dass er seine Tat zugibt. Dieser wehrt sich nicht mehr. Die "Schuldfrage" ist somit eigentlich durch Joels eigene Worte bereits bestätigt. Im Wesentlichen wird nur das unterstrichen, was MediaSentry und Dr. Jacobson bereits mitgeteilt hatten. Interessanterweise kämpft Joel in keinster Weise gegen die Fragen an. Das Team Tenenbaum erklärte, dass es ab jetzt nichts mehr den Lauf der Dinge aufhalten könnte. Man hatte monatelang auf diesen Moment hingearbeitet.
Joel Tenenbaum hat inzwischen ein umfassendes Geständnis abgelegt, wie der Prozessbeobachter Ben Sheffner berichtet. Er hat zugegeben bei seiner Aussage unter Eid gelogen zu haben, als er die Schuld von sich wies: "Es schien mir die bestmögliche Antwort zu sein." Darüber hinaus erklärte er, dass er "Musik hochgeladen und heruntergeladen" habe. "So siehts es nun mal aus. Ich habs getan." Dabei hätte er aber keine Absicht gehabt die Labels oder Künstler zu schädigen. Er habe auch alle 30 Songs, die ihm vorgeworfen werden angehört, so dass sinnigerweise keine Fakes darunter waren. Man befindet sich nun in der Mittagspause. Danach wird das Kreuzverhör mit Professor Nesson fortgeführt.
Eine weitere Pause wurde eingelegt, so dass neue Informationen aus dem Gerichtssaal dringen. Joel Tenenbaum äußerte sich unter anderem zu Dr. Doug Jacobson, welcher für die Musikindustrie ausgesagt hatte: "Ich vertraue darauf das er ein kompetenter Experte ist." Die Befragung der beiden Warner Music Anwälte hat auch stattgefunden, wie nun klar ist. Ron Wilcox erklärte, dass Joel zum Zeitpunkt der Tat zahlreiche legale Alternativen gehabt hätte. Silda Palerm äußerte sich lediglich zur Thematik des Urheberrechts an sich. Alle Zeugen der Kläger sind somit gehört worden. Interessant ist nachfolgende Information, die der Prozessbeobachter Ben Sheffner verbreitet. Professor Nesson soll noch versucht haben Joels Mutter sowie den IT-Experten Dr. Pouwelse als Zeugen zu hören. Sheffner stellt sich hier die Frage wieso, da Joel die Tat ja bereits zugegeben hat.
Die Kläger haben inzwischen Antrag gestellt, den Beklagten wegen der willentlichen Urheberrechtsverletzung zu verurteilen und außerdem festzuhalten, dass sie die Rechte an den Werken haben. Ein Urteil wird vermutlich morgen früh gefällt. Die Verteidigung kann am morgigen Vormittag noch agieren, doch der Spielraum ist bereits sehr eng. Die Kläger sind somit bereits zum Abschluss gelangt. Wir werden auch morgen berichten.
Quelle : www.gulli.com (http://www.gulli.com)
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Am heutigen Freitag soll das Urteil gegen Joel Tenenbaum ergehen, der von der Recording Industry Association of America verklagt wurde. Wir lassen die vergangenen Tage knapp Revue passieren und werden dann über das Urteil berichten.
Die Woche begann ausgesprochen schlecht für das Team Tenenbaum. Bereits vor dem eigentlichen Beginn des ersten Verhandlungstages warf Richterin Nancy Gertner die Fair-Use-Verteidigungsmethode aus dem Rennen.
Der Grund war simpel: Bei einer schriftlichen Aussage vor geraumer Zeit hatte Joel zugegeben, dass er KaZaA benutzt hatte, jedoch nicht für die fraglichen Dateien. Dass er diese Nutzung mit Fair-Use rechtfertigen wollte, schien Richterin Gertner abwegig. Es musste Joel klar gewesen sein, dass die Nutzung von KaZaA für bestimmte Dateien rechtswidrig sein könnte. Nachdem am ersten Tag die Jury festgelegt worden war, begann der zweite Prozesstag mit den Eröffnungsplädoyers. Die Kläger klassisch nüchtern, Professor Nesson mit einem Styropor-Würfel sowie dem Bild eines Necker-Würfels. Nichts ist so, wie es zu sein scheint. Für alles gibt es zwei Betrachtungswinkel. Es folgte die Befragung von Mark Matteo von Cox Communications sowie Chris Connelly von MediaSentry. Insbesondere Connelly äußerte etwas sehr substanzielles. Nesson fragte, ob er beweisen könne, dass Dateien über KaZaA zum PC irgend eines anderen Users übertragen wurden. Die Antwort war ein schlichtes "Nein". Auch Mark Matteo von Cox Communications kam einen Augenblick lang in Bedrängnis, als Nesson ihm die Frage stellte, ob er Brief an J. Tenenbaum auch sicher den richtigen Empfänger hatte. Matteo bejahte dies, woraufhin Nesson erwiderte: "Ich möchte ihnen Judie Tenenbaum vorstellen...". Der zweite Tag endete mit der Befragung von Joels Vater sowie einem seiner ehemaligen Schulfreunde. Beide gaben an, dass sie Joel gesehen hätten, als er KaZaA nutzte.
Am dritten Tag wurden folgende Personen im Zeugenstand gehört: Antonio Franko, ein ehemaliger Schulfreund von Joel, Dr. Doug Jacobson, Computerforensik-Experte der Iowa State University, Joan Cho, Anwältin der Universal Music Group sowie Stan Liebowitz, Professor an der Texas State University. Während die Befragung von Antonio Franko wenig informativ war, beschäftigte man sich doch erheblich länger mit Dr. Doug Jacobson. Dieser erstellt seit geraumer Zeit Gutachten für die RIAA und arbeitet eng mit MediaSentry zusammen. "Haben Sie die Software von MediaSentry jemals untersucht?", wollte Professor Nesson von ihm wissen. Die Antwort war knapp: "Nein". Nesson legte nach: "Funktioniert Software zu jeder Zeit absolut 100% fehlerfrei?". Dr. Jacobson erwiderte hierauf: "Ich bin mir nicht sicher". Als Joan Cho, eine Anwältin von Universal in den Zeugenstand trat, sah es einer der Verteidiger von Joel scheinbar als unabdingbar sie so hart wie möglich zu attackieren. Dies führte jedoch lediglich dazu, dass Richterin Gertner intervenierte, noch bevor die Kläger die Chance hatten Einspruch zu rufen. Besonders interessant wurde es, als Professor Stan Liebowitz den Zeugenstand betrat. Der Ökonomie-Experte stand Rede und Antwort zu den Auswirkungen von illegalem Filesharing auf die Musikindustrie. Er zeigte gleich zu Beginn eine Skala, in der die Einnahmen der Musikindustrie von 1973 bis 2009 verzeichnet waren. Ab 1999 brachen die Einnahmen von 18,5 Milliarden US-Dollar auf jetzt 8,5 Milliarden US-Dollar ein. Welche Ursache er darin sehe, dass es ausgerechnet ab 1999 so steil bergab ging, fragte Nesson. Liebowitz erwiderte: "Napster!" Auch eine weitere Äußerung von Liebowitz bekam viel Aufmerksamkeit. Er erklärte zuerst, dass seiner Ansicht nach Filesharing der einzige Grund für die massiven Einnahmenausfälle der Musikindustrie sei. Kurze Zeit später äußerte er sich jedoch, dass es unmöglich sei herauszufinden, welchen Effekt der einzelne Filesharer auf das Gesamtbild haben würde. Auch sei seiner Ansicht nach "Amateurmusik" niemals so gut wie "professionelle Musik".
Am vierten Prozesstag wurde die Befragung von Stan Liebowitz fortgeführt, ihm folgten zwei weitere Anwälte von Warner Music. Darunter Ron Wilcox, der über den "digitalen Fortschritt" der Musikindustrie im vergangenen Jahrzehnt sprach. Gefolgt von Silda Palerm, welche bezeugte, dass ihre Firma die Rechte an einigen Songs hat, die sich in Tenenbaums Share-Ordner befanden. Schlussendlich kam der wichtigste Zeuge zu Wort: Joel Tenenbaum selbst. Dessen Aussage war überraschend. Er tat im Wesentlichen nichts anderes, als ein vollumfängliches Geständnis abzulegen. Ja, er hatte KaZaA benutzt. Ja, er wusste, dass er dadurch urheberrechtlich geschützte Werke verbreiten konnte. Er wollte aber weder Künstler noch Labels schädigen. Dies sei ihm nicht bewusst gewesen. Seine schriftliche Aussage, dass er es nicht selbst gewesen sei, war nichts anderes als Lüge. Er habe die vorgeworfenen 30 Tracks selbst heruntergeladen und angehört. So wäre es. Er habe den PC benutzt und niemand anderes. Es schien nun zu einem Akt der Verzweiflung zu werden, als Professor Nesson versuchte, Joels Mutter noch in den Zeugenstand zu rufen sowie den IT-Experten Dr. Pouwelse. Die Kläger kamen mit ihren Befragungen zu einem Ende, so dass am heutigen Tag nur noch folgende Ereignisse eintreten werden: Das Kreuzverhör von Joel Tenenbaum durch Professor Nesson wird fortgeführt. Im Anschluss daran zieht sich die Jury zu einer Urteilsfindung zurück.
Wir werden berichten sobald ein Urteil ergangen ist.
Update: Die Kläger haben darauf verzichtet Joels Mum oder ihn selbst nochmals zu befragen. Wie inzwischen bekannt ist befindet sich der Musikwissenschaftler Wayne Marshall scheinbar auf dem Weg ins Gericht um für die Verteidigung auszusagen. Wayne Marshall ist ein anerkannter Musikethnologe mit mehreren akademischen Graden. Inzwischen ist klar dass Tenenbaum gestern die Zulassung von Marshall als Zeuge beantragt hat. Bemerkenswert ist, dass nicht Prof. Nesson auf ihn zugegangen ist, sondern Wayne Marshall auf das Team Tenenbaum. Er habe ihnen gegenüber erklärt, dass er eine wichtige Aussage im Prozess tätigen kann. Die Jury wurde inzwischen aus dem Gerichtssaal geführt um festzustellen, ob Marshalls Aussage relevant ist. Marshall will unter anderem zeigen wie man legal MP3s bei iTunes kaufen kann.
Der Vortrag von Wayne Marhsall ist zu Ende. Innerhalb drei Minuten führte er vor wie man bei Amazon eine MP3 kauft. Die Abschlussplädoyers werden nun gehalten. Danach wird sich die Jury zur Urteilsfindung zurückziehen.
Quelle : www.gulli.com (http://www.gulli.com)
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Nachdem die Befragung von Joel Tenenbaum abgeschlossen war, hatte sich die Jury zur Beratung zurückgezogen. Die Entscheidung ist nun gefallen und sorgt wie im Falle von Jammie Thomas-Rasset für Wirbel.
Die Befragung von Joel Tenenbaum im Rahmen des Kreuzverhörs von Professor Nesson war nur noch ein Hinauszögern des eigentlich Unvermeidlichen. Auch die Befragung von Wayne Marshall - welche drei Minuten dauerte - hatte auch keinen bedeutenden Einfluss. Joel Tenenbaum hatte alles zugegeben, so dass der Jury die Entscheidung eigentlich leicht gemacht wurde.
Somit ist deren Schuldspruch alles andere als überraschend. Man legte pro Track einen Schadensersatz von 22.500 US-Dollar fest, was einer Gesamtsumme von 675.000 US-Dollar entspricht. Damit ist man unter dem Wert geblieben, den Joel selbst erwartet hatte. Die Jury ist außerdem zu der Ansicht gelangt, dass die Urheberrechtsverletzung vorsätzlich begangen wurde (willful infringement). Demzufolge wäre sogar ein maximaler Schadensersatz von 150.00 US-Dollar möglich gewesen. Wie man jedoch schlussendlich zu dem üppigen Betrag von 22.500 US-Dollar pro Track gekommen ist, lässt sich leider nicht feststellen. Die Jury muss sich hierzu auch nicht äußern. Deren Entscheidungsfindung ist und bleibt geheim. Richterin Gertner hatte noch vor Verhandlungsbeginn festgelegt, dass ihm Falle eines Schuldspruchs der Schadensersatz nicht unter den Regelsatz von 750 US-Dollar pro Verletzung fallen dürfte. Wäre die Jury zu dem Ergebnis gelangt, dass Tenenbaum zwar illegal herunter aber nicht hochgeladen hat, so hätte zumindest theoretisch die Option für einen Schadensersatz von 0 US-Dollar bestanden. Schlussendlich steht noch nicht fest, ob Richterin Gertner dem exorbitanten Schadensersatz in ihrem Urteil zustimmen wird. Manche hatten vermutet, dass Gertners untere Mindestgrenze vielleicht einen tieferen Sinn hat und sie möglicherweise bewusst einen hohen Schadensersatz provizieren wollte, um Nesson im Falle einer Verfassungsbeschwerde in die Hände zu spielen. Es ist jedoch anzuzweifeln, dass dies tatsächlich der Fall sein dürfte. Über das weitere Vorgehen nach dem Schuldspruch ist bislang noch nichts bekannt, doch aufgrund des Geständnisses bleiben dem Team Tenenbaum auch nicht viele offene Optionen, gegen das Urteil vorzugehen. Einzig wegen der möglichen Unverhältnismäßigkeit könnte - wie im Falle von Jammie Thomas-Rasset - eine Beschwerde wegen des Verstoßes gegen bestimmte Verfassungszusätze angestrebt werden. All dies in der Hoffnung, dass der Schadensersatz dann minimiert wird. Dieses Spiel wird jedoch nicht ohne die Teilnahme der Recording Industry Association of America ablaufen.
Während der abschließenden Plädoyers hatte Nesson noch einmal versucht die Jury darauf hinzuweisen, dass es absolut in ihrem Machtbereich liegen würde, auch nur für einen Song einen Schadensersatz zu verlangen. Auch hier hätten sie die Option, unter den 750 US-Dollar zu bleiben. Dies sei absolut in deren Handlungsspielraum. Genützt hat es jedoch nicht viel. Auch die vermeintliche Verbreitung sei bestandslos, so Nesson. Dadurch dass viele andere den Track geshared hätten, wäre sein Beitrag bedeutungslos gewesen. "Es waren viele, viele Kopien dieser Songs im Umlauf. Die Tatsache, dass eine weitere Quelle zur Verfügung steht, ändert nicht viel."
Firebird77 von gulli meint: Eine unglaubliche Summe, die Joel Tenenbaum hier begleichen soll. Es dürfte klar sein, dass ihm dies in nächster Zeit wohl auch nicht möglich sein wird. Man darf sich aber getrost fragen, wie die Jury ausgerechnet zu diesem Wert gelangt ist.
Geht man davon aus, dass der Musikindustrie tatsächlich dieser Schaden entstanden ist? Oder ging es vielmehr darum abzuschrecken? Mit einem Betrag von 675.000 US-Dollar muss die letzte Frage eigentlich mit "Nein" beantwortet werden. Wie soll ein Einzelner auch eine solch überwältigende Summe stemmen? Die Existenzgrundlage von Joel Tenenbaum dürfte damit praktisch zerstört worden sein.
Die USA ist nicht nur das Land der unbegrenzten Möglichkeiten, es ist auch das Land der (fast) unbegrenzten Schadenssummen!
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Der bekannte Filesharer-Verteidiger Ray Beckerman berichtet gegenwärtig über eine E-Mail, die gegenwärtig vom Team Tenenbaum aus ihre Kreise zieht und nicht überall mit Wohlwollen aufgenommen wird.
Ray Beckerman hat diese E-Mail auch selbst erhalten, da er sich im Newsletter-Verteiler von joelfightsback.com eingetragen hatte. Joel Tenenbaum wurde vergangenen Freitag von einer Jury der vorsätzlichen Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden.
Diese kamen zu dem Ergebnis, das für die 30 in der Klageschrift genannten Tracks ein Schadensersatz von 675.000 US-Dollar - also 22.500 pro Track - angemessen wäre. Ein Betrag, den nur wenige Menschen alleine stemmen können. Der Beklagte gehört nicht zu diesen. Aus diesem Grunde wandert gegenwärtig scheinbar folgende E-Mail des Team Tenenbaum an alle Newsletter-Empfänger. Auch über Twitter wird die Botschaft gestreut:
"Betreff: Das Urteil steht fest ... 675.000 US-Dollar
Wie viele von euch inzwischen gehört haben, erging gestern ein 675.000 US-Dollar schweres Urteil gegen Joel. Eine Basisinitiative wurde heute früh durch einige Leute gestartet, die danach streben das Geld zusammenzubringen, damit Joel nicht Privatinsolvenz anmelden muss. Die Idee dahinter ist, dass wenn jeder Filesharer 99 Cent oder den Preis einiger Alben spendet, daraus eine umfassende Botschaft an die RIAA gesandt werden könnte. Vom Gericht der öffentlichen Meinung.
Weil viele Leute gefragt haben, wollten wir die Plätze mitteilen, wo Geld gesammelt wird: www.facebook.com (http://www.facebook.com) & www.joelfightsback.com (http://www.joelfightsback.com)
Kontinuierliche Updates von Joel und dem Team auf facebook.com & joelfightsback.com"
Ray Beckerman kam aufgrund des Wortlautes dieser E-Mail zu dem einzig möglichen Schluss, dass man versucht die 675.000 US-Dollar durch Spendengelder zu sammeln. Um damit die RIAA zu bezahlen.
Firebird77 von gulli meint:
Dass der Schadensersatz, den Joel Tenenbaum leisten soll, vermutlich fernabseits jeglicher real entstandener Schäden ist, dürfte jedem klar sein. Alleine kann er diese Summe auf keinen Fall stemmen. Da wir kontinuierlich über den Fall berichtet haben, wollten wir auch auf diesen Spendenaufruf aufmerksam machen. Wir teilen jedoch in diesem Falle die Meinung von Ray Beckerman, dass eine Spende nur dazu führt, dass die RIAA ihre Prozesskampagne weiterführen kann. Wer sich wirklich gegen deren Maschinerie engagieren will, sollte denjenigen Geld geben, die gegen die RIAA kämpfen. Beckerman führt hierbei den Verteidigungsfond der Free Software Foundation an, aus welchem IT-Experten & Berater bezahlt werden, um umfangreiche Berichte für weitere Beklagte der RIAA zu bezahlen. Die vermutlich einzig wahre Botschaft an die RIAA bei der Bezahlung des geforderten Betrags wäre, dass deren eingeschlagener Weg der richtige ist - und Geld einbringt.
Quelle und Links : http://www.gulli.com/news/riaa-vs-joel-tenenbaum-2009-08-02/ (http://www.gulli.com/news/riaa-vs-joel-tenenbaum-2009-08-02/)
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Im letzten Jahr wurde eine Filesharing-Nutzerin trotz der von ihr behaupteten Verwendung eines nicht zum Upload geeigneten modifizierten eMule-Clients ("0-Upload-Mod") wegen des Vorwurfs der nicht lizenzierten Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte abgemahnt. Nachdem auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung eine zweite Forderung folgte, ließ die Abgemahnte ein privates Gutachten anfertigen und beauftragte ihren Rechtsanwalt damit, die Abmahner aufzufordern, die Anschuldigungen und die damit verbundenen Forderungen zu widerrufen.
Nachdem eine entsprechende Reaktion ausblieb, verklagte sie schließlich einen Mandanten der abmahnenden Kanzlei auf Schadensersatz. Nach Angaben der Klägerin war es außerordentlich schwierig, an die für eine Beweisführung notwendigen Informationen über die Arbeitsweise der von der Beklagten eingesetzten Firma Media Protector, die Daten, die sie loggt, und ihre Gutachten zu kommen. Auf entsprechende Auskunftsersuchen reagierte die Kanzlei angeblich mit neuen Vorwürfen. Erst nach dem ersten Prozesstermin legten die Beklagten den Userhash offen, nach Angaben der Klägerin sind damit alle Argumente der Gegenseite, wie Verschulden eines Familienangehörigen oder Verwendung eines weiteren eMule, ins Leere gelaufen.
Gegenüber dem Gericht forderte die Kanzlei, die Klage abzuweisen, unter anderem weil die Klägerin eine Unterlassungserklärung abgegeben habe und sich deshalb widersprüchlich verhalte. Zudem unterstellte sie dem Rechtsanwalt der Klägerin persönliche Gründe. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und eröffnete am 15. Juli den Prozess.
Der Verhandlungstermin endete mit einem Beweisbeschluss, nach dem ein vom Gericht bestellter Gutachter sowohl den Rechner der Klägerin als auch die technischen Möglichkeiten der Firma Media Protector untersuchen soll. Allerdings müsste die Klägerin dafür einen vom Gericht festgesetzten Kostenvorschuss in Höhe von 5.000 Euro leisten. Diese Summe ist ihren Angaben zufolge jedoch eine große finanzielle Belastung für sie, weshalb eine Klärung der für eine Vielzahl von Abmahnungen relevanten Frage, inwieweit von Media Protector gesammelte Daten tatsächlich Beweiskraft haben, offen bleiben könnte. Die Frist zur Zahlung des Kostenvorschusses läuft am 23. August ab.
Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
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Am Montag berichtete Heise Online von einem Prozess, in dem eine Filesharing-Nutzerin, die einen nicht zum Upload geeigneten Client verwendete und trotzdem abgemahnt wurde, Schadensersatz von einem Rechteinhaber erwirken will. Von grundlegender Bedeutung ist der Prozess unter anderem deshalb, weil darin die Beweiskraft der Methoden des Dienstleisters Media Protector geklärt werden könnte.
Der Richter ordnete zwar ein Gutachten an, das unter anderem diese Frage klären soll, verlangte aber dafür von der Klägerin einen Vorschuss von 5.000 Euro bis zum 23. August, der ihren Angaben zufolge ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigt. Nun hat sich der Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs mit dem Anwalt der Klägerin verständigt, der in Kontakt mit dem Verein gegen den Abmahnwahn e.V. und der Initiative Abmahnwahn-Dreipage ein Konto zur Verfügung stellt, auf das Unterstützungszahlungen überwiesen werden können. Es läuft bei der HypoVereinsbank (Bankleitzahl 20030000) unter der Nummer 649988854. Als Empfänger sollte bei Überweisungen "Spendenkonto Dr. Wachs" und als Verwendungszweck "Gegengutachten" angegeben werden.
Durch eine Spende wird das Gutachten zwar potentiell ermöglicht, kann aber weder in die eine noch in die andere Richtung beeinflusst werden, weshalb offen ist, ob darin tatsächlich Mängel an der Beweiskraft der mit Media Protector ermittelten Daten festgestellt werden. Trotzdem will auch Dr. Wachs aus seiner "Kriegskasse" 3.000 Euro für das Gutachten zur Verfügung stellen, so dass nunmehr nur noch 2.000 Euro fehlen. Sollte nach Bezahlung des Gutachtens Spendengeld übrig sein, wird damit diese "Kriegskasse" aufgestockt, die den Angaben des Anwalts nach in Notfällen zugunsten von Abgemahnten angegriffen wird.
Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
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Die Betreiber von The Pirate Bay bäumen sich ein letztes Mal gegen die Contentindustrie auf und präsentieren ein außergewöhnlich anspruchsvolles Mixtape.
Wer erinnert sich nicht an Joel Tenenbaum. Dieser wurde von der Recording Industry Association of America (RIAA) wegen der Verbreitung von 30 Tracks verklagt und zu einem Schadensersatz von 675.000 US-Dollar verurteilt.
Wir berichteten über den gesamten Prozessverlauf, bis hin zur Urteilsfindung. Die Jury war sich einig, dass Tenenbaum die Urheberrechtsverletzungen vorsätzlich begangen hatte. Als Schaden pro Werk legte man 22.500 US-Dollar fest. So kam man zu der erdrückenden Summe von 675.000 US-Dollar. Das Urteil wurde von der Musikindustrie als weiterer glorreicher Sieg aufgenommen und der Öffentlichkeit verkauft. Die Filesharing-Szene zeigte sich entsetzt über die unverhältnismäßig hohe Schadensersatzsumme. Die Betreiber von The Pirate Bay haben nun scheinbar beschlossen, ein letztes Mal gegen die Contentindustrie zu wettern. Es ist der letzte Schlag eines Gegners, der in etwa zwei Wochen ein legales "Contentangebot" bereitstellen wird.
(http://www.gulli.com/img/2009/djjoel.png)
Für diese Aktion hat man das Logo der Seite geändert. Dort prangert nun ein vermeintliches CD Cover. Darauf zu sehen ist Joel Tenenbaum. Neben ihm prangert ein "approved by RIAA". Der Titel des Scheibe: "The $675.000 Mixtape". Wer auf das Logo klickt, landet bei einem Torrent. Dieser beinhaltet alle 30 MP3s, die Joel Tenenbaum heruntergeladen und somit auch verbreitet hat. Die Bezeichnung des Torrents: "Joel Tenenbaum Track List - hugs to the RIAA (final)". Die RIAA wird sich sicherlich über diese Art der "Umarmung" nicht freuen. Selbst mit dem Wissen, dass es die erste und letzte Umarmung ist, die sie je von The Pirate Bay erhalten haben. Gegenwärtig liegt das Verhältnis von Seedern und Leechern des Files bei 9:1. (Firebird77)
Quelle: http://www.gulli.com
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Wegen des Verdachts auf Betreiben eines Bittorrent-Trackers, über den Schwarzkopien verbreitet wurden, haben Polizeibeamte in Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, im Saarland und in Schleswig-Holstein mehrere Wohnungen durchsucht. Der Dienst soll rund 2.000 angemeldete Nutzer gehabt haben.
Unter Federführung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken haben Polizisten aus Saarbrücken, Flensburg, Köln, Wolfsburg, Berlin, Essen und Schönefeld Privatwohnungen von sechs Männern wegen des "Verdachts auf Betreiben und Befüllen einer illegalen Tauschbörse" durchsucht, teilt die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) mit. Die von Unternehmen und Verbänden der Film- und Unterhaltungssoftware-Wirtschaft getragene Organisation hatte die Ermittlungen angestoßen.
Zwei der Durchsuchten werden beschuldigt, einen Bittorrent-Tracker mit knapp 2.000 angemeldeten Nutzern betrieben zu haben. Gegen Zahlung von 15 Euro gewährten die Betreiber einen Downloadbonus von 30 GByte sowie besondere Privilegien, so die GVU. Normale Nutzer mussten für jeden Download auch eine bestimmte Dateimenge zur Verfügung stellen. Der Zugang zu dem Dienst wurde erst nach E-Mail-Registrierung gewährt.
Die weiteren vier Personen stehen im dringenden Verdacht, das Angebot mit illegalen Kopien von aktuellen Kinofilmen, PC- und Konsolenspielen, Software und Musik versorgt zu haben.
Insgesamt wurden sieben Rechner, elf Festplatten, mehrere USB-Sticks, 870 CDs und DVDs sowie diverse Dokumente beschlagnahmt. Zeitgleich wurden im sächsischen Bennewitz Unterlagen bei einem Internetbezahldienst sichergestellt.
Die Trackerdatenbank soll bei einem Erfurter Internetanbieter gesichert worden sein und nun helfen, weitere Mitglieder des Bittorrent-Trackers zu ermitteln.
Angestoßen hat die GVU das Verfahren nach eigenen Angaben bereits 2007. Damals seien über den Tracker 500 Titel in insgesamt 18 Kategorien illegal angeboten worden.
Quelle : www.golem.de
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Wie die Initiative Abmahnwahn-Dreipage gegenwärtig berichtet, hat man gegenwärtig Kenntnis von sechs Klageschriften der Kanzlei Haas gegen Filesharer. Zwei der Klageschriften liegen der Initiative bereits vor.
Beginnt nun die Klagewelle gegen abgemahnte Filesharer? Man hat es lange Zeit als unmöglich abgetan. Die Beweise wären so gering, dass sich die Gegenseite niemals trauen würde, eine Klage einzureichen. Allem Anschein nach war diese Annahme nicht korrekt, wie die Initiative Abmahnwahn-Dreipage (http://www.abmahnwahn-dreipage.de/) aktuell informiert. Inzwischen habe man Kenntnis von sechs Klageschriften seitens der Kanzlei Haas, zwei davon hat man bereits in Augenschein nehmen dürfen. Für all diejenigen, denen die Kanzlei Haas kein Begriff ist. Diese agiert zusammen mit Infoscore, einem Inkassounternehmen. Viele Filesharer, die von der Kanzlei Schutt & Waetke abgemahnt wurden, erhielten im Laufe diesen Jahres Post seitens Infoscore. Darin wurde die Forderung noch einmal zur Sprache gebracht. Wer das Schreiben ignorierte oder Widerspruch einlegte, erhielt einige Zeit später ein Schreiben der Kanzlei Haas.
Diese sei nun mit dem Einziehen der Forderung beauftragt. Wer auch hier nicht reagierte oder lediglich einen Widerspruch gegen die Forderung einreichte, konnte einige Zeit später einen gerichtlichen Mahnbescheid sein eigen nennen. Für viele Abgemahnte wurde die Situation ab diesem Punkt ernst. Es ist unklar, wie viele letztendlich dann doch noch bezahlt haben. Doch es gab auch viele, die erneut Widerspruch einreichten. In vielen Fällen reagierte die Kanzlei Haas mit einem erneuten Schreiben, wieso man den Widerspruch eingelegt hätte. Falls die Gründe nicht mehr bestehen würden, so lag auch eine Rücknahmeerklärung für den Widerspruch bei. Wer soweit gegangen war, dachte nicht im Traum an eine Rücknahme. Dies mag sich nun jedoch vielleicht ändern, nachdem die ersten Klageschriften eingegangen sind. Die Kanzlei Haas klagt nach aktuellen Informationen auf folgende Bestandteile:
1. Schadensersatz
2. Ermittlungsgebühren (des Loggers)
3. Rechtsanwaltskosten
4. Aufwandspauschale
Problematisch ist diese Forderung insbesondere im Bereich Schadensersatz und Ermittlungsgebühren. Der Schadensersatz kann nach weitläufiger Meinung nämlich nur vom Verursacher selbst eingefordert bzw. eingeklagt werden. Der einzige Umweg wäre über die sogenannte Störerhaftung. Insbesondere bei Klagen gegen eine Familie dürfte sich der Täter äußerst schwierig ausfindig machen lassen. Vorausgesetzt dem Fall, der Anschlussinhaber ist seinen Sorgfalts- und Prüfpflichten nachgekommen. Auch bei den Ermittlungskosten geht man mitunter davon aus, dass sie als Schadensersatz erstattungsfähig sind. Da die Rechtssprechung hier bislang keine einheitliche Linie fährt, ist ein weiteres Vorgehen ohne Rechtsbeistand schwer abzuschätzen. Daher empfiehlt die Initiative Abmahnwahn-Dreipage spätestens bei Erhalt der Klageschrift einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Da die Fälle aufgrund des Streitwerts vor einem Amtsgericht verhandelt werden, besteht selbstredend die Option sich selbst zu verteidigen. Als Laie jedoch die "Interaktive Klageschrift" zu nutzen, welche von der Kanzlei Solmecke aufgesetzt wurde, sollte man möglichst unterlassen. Zu gefährlich sei dieses Spiel und die Fallstricke für den juristischen Laien zu undurchschaubar. Bemerkenswert erscheint vielleicht auch noch, dass es kein Muster für die Klageschriften gibt. Anhand der Informationen, die der Initiative Abmahnwahn-Dreipage vorliegen, haben alle möglichen Varianten von Abgemahnten eine Klageschrift erhalten. Gemeint ist damit, dass Klageschriften an Abgemahnte zugestellt wurden, die entweder mit modifizierter Unterlassungserklärung reagierten, oder mit gar keiner Unterlassungserklärung. Oder solche, die nur dem Mahnbescheid widersprochen haben und seither keine Schreiben mehr erhielten und zuletzt diejenigen, die dem Vollstreckungsbescheid widersprochen hatten.
Quelle: http://www.gulli.com
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Das Landgericht Köln will die Abmahnpartnerschaft zwischen dem Bundesverband Musikindustrie (BVMI/IFPI.de) und der Anwaltskanzlei Clemens Rasch genauer unter die Lupe nehmen. Clemens Rasch und Stefan Michalk vom BVMI sollen als Zeugen zu Abmahngebühren vernommen werden.
5.800 Euro Abmahngebühren forderte die Anwaltskanzlei Rasch im Auftrag des Bundesverbands Musikindustrie von einem namentlich nicht bekannten Filesharer. Der nahm sich, statt zu zahlen, einen Anwalt. Der Anwalt arbeitet in einer Kanzlei, die regelmäßig Filesharer gegenüber der Musikindustrie vertritt. Dort war bekannt, dass Clemens Rasch schnell und häufig Abmahnungen mit vergleichbar hohen Forderungen verschickt.
Angesichts der Vielzahl der Fälle fragten sich die Anwälte der Kanzlei des Abgemahnten, wie die Höhe der Abmahngebühren von 5.800 Euro von der Kanzlei Rasch berechnet wird. Angesichts von mutmaßlich 10.000 Abmahnungen, die im Jahr 2007 durch die Kanzlei Rasch verschickt wurden, käme eine Summe von 58 Millionen Euro zusammen. In dieser Höhe hätte die Musikindustrie grundsätzlich bereit sein müssen, die Anwaltsgebühren der Kanzlei Rasch zu zahlen, wenn die Abgemahnten die Abmahnungen nicht bezahlt hätten.
Mit Abmahnungen sollen möglicherweise kostspielige und langwierige Rechtsstreitigkeiten schnell und unkompliziert beigelegt werden. Die Abmahngebühren muss der Rechtsverletzer tragen, wenn er die Abmahnung akzeptiert. Andernfalls müsste die Gegenseite klagen oder die Kosten tragen. Die Höhe der Abmahngebühren berechnet sich normalerweise auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und der Höhe des Streitwertes.
Ging es tatsächlich um 58 Millionen Euro Abmahngebühren? Oder gibt es nicht viel mehr eine pauschale Kostenvereinbarung zwischen Musikindustrie und der Kanzlei Rasch in viel geringerer Höhe? Sind also die den Abgemahnten in Rechnung gestellten Gebühren stark überhöht? Diesen Verdacht hegen die Anwälte der Kanzlei Wilde & Beuger. Genährt wurde der Verdacht durch Interviewäußerungen des Geschäftsführers des Bundesverbands Musikindustrie, Stefan Michalk, die in dem Buch "Auswirkungen des Filesharing auf die deutsche Musikindustrie" abgedruckt sind.
Das Landgericht Köln konnten die Anwälte mit ihrer Argumentation überzeugen. Das Gericht will es jetzt genau wissen und hat unter anderem Clemens Rasch und Stefan Michalk als Zeugen zur Vernehmung geladen. Geklärt werden soll die Frage: "Erfolgt die Berechnung der bezifferten Kosten... nach dem RVG und im vollen geltend gemachten Umfang oder besteht noch eine andere Vereinbarung, wonach die Leistungen der Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen nicht oder nur in geringerem Umfang vergütet werden?"
Quelle : www.golem.de
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Wenn es um die Jagd nach Filesharern geht, so drücken manche Staatsdiener scheinbar gerne mal ein Auge zu. Zumindest kann man diesen Eindruck gewinnen, wenn man eine aktuelle Information des IT-Fachanwalts Jürgen Hüneborn genauer betrachtet.
Das Frankfurter Unternehmen DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ist in Filesharer-Kreisen wohlbekannt. Im Mai diesen Jahres hatte Rechtsanwalt Hüneborn eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen bei der DigiProtect GmbH gestellt. Auslöser hierfür waren Abmahnungen, die sich auf vollständige Alben, Best-Of-Sammlungen oder Vergleichbares bezogen. In diesen Sammlungen wurde jedoch regelmäßig nur ein einzelnes Werk abgemahnt. Da die Alben jedoch in den meisten Fällen als Archiv gepackt waren, ergibt sich ein Problem. Zur Beweissicherung müsste nämlich das gesamte Archiv heruntergeladen worden sein. Selektive Downloads sind in diesem Zusammenhang nicht möglich.
Hier ergibt sich mitunter das Problem, dass nicht alle Urheber etwaige Rechte an DigiProtect abgetreten haben. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Hüneborn eine Handlung, die unzulässig ist. In der Regel verfügen die Rechteverwerter nur über die Nutzungsrechte einiger weniger Stücke, nicht über komplette "Best-Of-Sammlungen". Eine generelle Erlaubnis die Urheberrechte von Dritten zu verletzen, um eigene zivilrechtliche Ansprüche zu realisieren, existiert nicht.
Auch etwaige Ausnahmetatbestände des Urheberrechtsgesetzes umfassen hierzu keine Regelung. Vielmehr - so die Ansicht von Rechtsanwalt Hüneborn, handele es sich dabei um einen Verstoß gegen den Paragraf 108a, des Urheberrechtsgesetzes. Die Rechteverwerter beziehungsweise deren Ermittlungsfirmen laden die geschützten Werke mit einem gewerbsmäßigen Hintergrund herunter, so der Jurist. Das kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Zumindest theoretisch.
Die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt wurde zuerst eingestellt, da ein mangelhafter Anfangsverdacht vorlag. Rechtsanwalt Hüneborn legte daraufhin Beschwerde ein und schilderte weitere Details. Das Verfahren wurde daraufhin wieder aufgenommen. Im zweiten Zug erfolgte jedoch erneut die Einstellung. Man würde "von [einer] Verfolgung absehen". Eine solche Einstellung ist möglich, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen ist, oder mangelndes öffentliches Interesse an einer weiteren Verfolgung besteht.
Das Ermittlungsverfahren endete an dieser Stelle zwar, doch nach Ansicht von Rechtsanwalt Hüneborn ist dies dennoch ein bemerkenswerter Erfolg. Einen strafrechtlich relevanten Verstoß sieht die Staatsanwaltschaft nämlich für gegeben, so die Ausführungen des Juristen. Wie sich dies auf etwaige weitere Abmahnungen auswirken wird, ist noch unklar.
Bemerkenswert ist jedoch die Haltung der Generalstaatsanwältin in Karlsruhe. In einem parallel gelagerten Fall brachte sie eine Argumentation vor, die schwer nachvollziehbar ist. Man ging von einer Einwilligung der sonstigen Urheber aus, da der Zweck der Tätigkeit ja nicht "die Verbreitung, sondern die Bekämpfung des Urheberrechtsverstoßes" sei. Müssen es anderen Rechteinhaber wirklich hinnehmen, dass ihre Werke in den Internet-Tauschbörsen für solche Zwecke heruntergeladen oder gar angeboten werden?
Quelle: www.gulli.com
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Die dänische "Antipiratgruppen" hat angekündigt, in Zukunft nicht mehr nach Urheberrechtsverletzern zu jagen und diese vor Gericht zu bringen.
Hat man die mangelnde Effektivität im Kampf gegen Filesharer erkannt? Man könnte es fast meinen, wenn man der jüngsten Ankündigung der dänischen "Antipiratgruppen" lauscht. Der Anti-Piraterieverband hat aber durchaus seine Gründe für diesen Rückzug: einige verlorene Prozesse gegen vermeintliche Filesharer in diesem Jahr.
Man konnte zwar viele Filesharer ermitteln. Einige von diesen brachte man sogar vor Gericht. Aber dort war dann vorerst Endstation. Die Beweislage war in fast allen Fällen zu dünn. Die Richter konnten folglich keine Verurteilung aussprechen. Der Rechtsbeistand der Antipiratgruppen, Mary Fredenslund, brachte die Problematik nüchtern auf den Punkt: "Es verlangt sehr starke und konkrete Beweise, diese Leute verurteilen zu lassen. Wir konnten die Beweisführung einfach nicht lückenlos bewältigen."
In diesem Jahr wurden vier Fälle gegen urheberrechtsverletzende Filesharer vor der obersten Gerichtsbarkeit in Dänemark verhandelt. Das Ergebnis war für die Klägerseite bis auf eine Ausnahme negativ. In drei Fällen wurden die Angeklagten aufgrund nicht ausreichender Beweise freigesprochen. Nur einen Fall konnte man gewinnen. Aber auch hier lag es nicht an der Beweisführung der Kläger. Der Beklagte hatte vielmehr seine Schuld gestanden. Folglich bestand gar keine andere Option, als ihn schuldig zu sprechen.
Einer der Verteidiger der Beklagten, Per Overbeck, zeigte sich ebenfalls sehr gefasst über diese Ankündigung: "Die Antipiratgruppen hat zugegeben, dass sie niemanden verurteilen lassen kann, wenn sie ihn nicht auf frischer Tat ertappen oder ihm so lange zusetzen, bis er gesteht. In der Praxis bedeutet das, dass es ohne Geständnis keinen Fall gibt."
Die IP-Adresse würde nämlich nur zum Anschlussinhaber führen. Dieser sei jedoch nicht zwingend der Täter. Die dänische Gerichtsbarkeit hat IP-Adressen bereits mehrfach als mangelhaften Beweis betrachtet. In einem weiteren Fall verließ der Angeklagte als freier Mann den Gerichtssaal. Seine Verteidigung: Jemand musste auf seinen WLAN-Router Zugriff genommen haben. Er selbst habe das urheberrechtlich geschützte Werk auf jeden Fall nicht heruntergeladen.
Natürlich wird hier der strafrechtliche Aspekt beleuchtet. Was verbleibt ist die zivilrechtliche Seite. Dass es hier nicht mit einem simplen Bestreiten der Schuld abgetan ist, dürfte klar sein.
Quelle: www.gulli.com
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Die litauische Anti-Piraterie-Organisation Litauischen Antipiracines Veiklos Asociacija (LANVA) hat im Zuge des Releases von Windows 7 zahlreiche Filesharer an die Polizei gemeldet.
LinkoManija.net ist die wohl größte BitTorrent-Seite in Litauen. Aber nicht nur das. Nun scheint die Webseite auch zum neuesten "Weidegrund" für die Anti-Piraterie-Organisation Litauischen Antipiracines Veiklos Asociacija (LANVA) geworden zu sein. Bereits vor rund einem Jahr war der Verband in die Medien geraten. Man hatte seinerzeit einen Namenswechsel durchgeführt. Bedauerlicherweise vergaß man dabei, die entsprechende Domain zu registrieren. Dies "erledigte" kurze Zeit später der Betreiber von LinkoManija.net.
Die Verbandsleitung von LANVA dürfte gekocht haben. Wie alle Piratenjäger verfügt man über eigene Accounts bei den großen und beliebten BitTorrent-Seiten. Damit beobachtet und analysiert man das aktuelle Filesharing-Geschehen. Nach Angaben des Verbandes ist man nun insbesondere bei LinkoManija.net aktiv geworden. Die IP-Adressen von 106 Usern, die zum Verkaufsstart von Windows 7 die Ultimate Version heruntergeladen und somit verbreitet haben, wurden an die Polizei übermittelt. Vermutlich hat man sich mithilfe der Torrent-Datei des nicht öffentlichen Portals dem Tracker angeschlossen, und war so an die IP-Adressen gelangt.
Als Beweismaterial dient ein Screenshot sowie eine Liste der Peers, die von µTorrent ausgegeben wurde. Peers ist die Summe aller Uploader und Downloader einer bestimmten Datei. Der Besitzer der BitTorrent-Seite, Kestas Ermanas, war mehr als unerfreut über diese Aktion. "Jeder kann eine Peer-Liste kopieren, aber es beweist nicht, dass irgendwer das gesamte File heruntergeladen oder tatsächlich etwas verbreitet hat. Das kann nicht als bodenständiger Beweis genutzt werden", so der Betreiber gegenüber dem Filesharing-Blog Torrentfreak.
Verständlicherweise ist der Anti-Piraterie-Verband da anderer Ansicht. Dort hofft man zwischenzeitlich, dass die Polizei rasch die Namen der Urheberrechtsverletzer ermittelt. Sollte tatsächlich ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden, droht den Personen eine Geldstrafe von mehreren Hundert Euro. Von den Schadensersatzforderungen von Microsoft ganz abgesehen.
Als Zeichen des Widerstands hat der LinkoManija-Betreiber Ermanas Anzeige gegen LANVA erstattet. Laut dem Disclaimer seiner Website ist es Personen, die in Verbindung mit Anti-Piraterie-Organisationen stehen nämlich verboten, auf seine Seite zuzugreifen. "Wir haben die Polizei kontaktiert. Diese sollen nun ermitteln wie LANVA an die Daten kam, denn wir haben keine Erlaubnis dazu erteilt", so der Admin von LinkManija.net. Auf den Ausgang dieser Aktion darf man gespannt sein. Der Verband wird sich nämlich nicht einfach so geschlagen geben.
Quelle: www.gulli.com
Kommentar: Als Zeichen des Widerstands hat der LinkoManija-Betreiber Ermanas Anzeige gegen LANVA erstattet.
Das Imperium schlägt zurück ;)
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Wie die Kanzlei Wilde & Beuger aktuell berichtet, hat man einen Prozess gegen die Kanzlei Kornmeier und deren Mandantin DigiProtect gewonnen. Das Augenmerk lag dabei unter anderem auf der Beweisführung. Hier machte das Gericht eine interessante Feststellung.
Mit einer steigenden Zahl an Klagen seitens P2P-Abmahnern, müssen sich immer mehr Gerichte mit einer besonderen Thematik befassen: der Beweisführung bei Filesharing-Abmahnungen. In der Regel wird der "Beweis" nämlich nicht sonderlich detailliert erbracht. Nach Ansicht abmahnender Kanzleien jedoch mehr als gerichtsverwertbar. Mit dieser Auffassung fasste bereits einmal ein P2P-Abmahner daneben. Dieser legte den Screenshot eines Share-Ordners vor. Dem Gericht war dies aber nicht genug. Das Verfahren hätte seinerzeit jedoch rasch eine Wendung nehmen können.
Nur weil der Angestellte, der die Werke geprüft hatte, keine Aussage tätigte, entschied der Richter so. Hätte der abmahnende Anwalt ihn als Zeuge vernehmen lassen, wäre das Verfahren eventuell zu einem anderen Ende gelangt. Durch die steigende Anzahl an Klagen müssen sich nun aber immer mehr Gerichte mit der Beweisführung beschäftigen. Die Kanzlei Wilde & Beuger vertrat jüngst einen Mandanten vor dem Landgericht Frankfurt a. M. gegen die Forderungen der Kanzlei Kornmeier und deren Mandantin. Der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien.
Zum Nachweis der Tat legte die Klägerseite, also die abmahnende Kanzlei, einen Ausdruck vor. Auf diesem waren mehrere IP-Adressen gelistet. Darunter auch diejenige, die dem Beklagten zugeordnet worden war. Zumindest nach den Behauptungen der Kläger. Das Gericht erklärte, dass das Dokument - oder besser das Papier - nicht zur Glaubhaftmachung eines Urheberrechtsverstoßes ausreiche.
Um dies zu erreichen, hätte der Antragssteller nach Auffassung der Kammer insbesondere die Möglichkeit gehabt, eine eidesstattliche Versicherung des Providers vorzulegen. In dieser hätte der Dienstleister bestätigen können, dass die betreffende IP-Adresse auch tatsächlich zu dem Anschlussinhaber gehört. Zu dieser Kritik kam das Gericht insbesondere aus einem Grund: Das Papier war neutral. Es ließ keine Rückschlüsse auf den Ersteller zu. Es hätte somit ebenso aus dem heimischen Drucker stammen können.
Das Gericht gab der klagenden Partei während der mündlichen Verhandlung zwar einen entsprechenden Hinweis, die Kläger legten dennoch keine eidesstattliche Versicherung vor.
Demgegenüber stand die eidesstattliche Versicherung der Anschlussinhaberin sowie ihres Lebensgefährten, den PC zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung ausgeschaltet zu haben. Darüber hinaus sei man nicht zu Hause gewesen. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Christian Solmecke bemängelte das Gericht zu Recht die Beweisqualität der Unterlagen. Diese würden in der Regel weder den Aussteller noch das angewendete Ermittlungsverfahren erkennen lassen.
Sollte sich die Rechtsansicht des Landgerichts Frankfurt a. M. durchsetzen, droht zahlreichen abmahnenden Kanzleien zukünftig ein großes Problem, so Rechtsanwalt Solmecke.
Quelle: www.gulli.com
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Jeder Abmahnung, die ein Filesharer erhält, liegt immer ein spezielles Dokument bei. Eine so genannte Unterlassungserklärung. Viele Juristen raten davon ab, diese ungeprüft zu unterzeichnen.
Der Grund hierfür ist verständlich. Meistens sind diese Dokumente sehr allgemein gehalten. Darüber hinaus verbergen sich weitere nachteilige Formulierungen für den Betroffenen. In den meisten Fällen raten Juristen deshalb zum Versand einer modifizierten Unterlassungserklärung. Diese ist den Gegebenheiten speziell angepasst.
Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage stellt ein solches Dokument zur Verfügung. Erarbeitet wurde es jedoch vom Hamburger Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs. Seit geraumer Zeit gilt dieses Dokument als das Mindestmaß an Aktion, die ein Abgemahnter ohne anwaltliche Vertretung durchführen sollte. Der Grund dafür ist einfach. Wird keine Unterlassungserklärung abgegeben, so geht der Abgemahnte die Gefahr ein, eine Einstweilige Verfügung zu erhalten. Gibt man jedoch die modifizierte Unterlassungserklärung ab, so vermindert sich der Streitwert erheblich. Darüber hinaus besteht keine Gefahr mehr, eine Einstweilige Verfügung zu erhalten. Sollte es tatsächlich zu einer Klage kommen, ginge es nur noch um die Rechtsanwaltsgebühren, die Prozesskosten wären in diesem Falle wesentlich überschaubarer.
Die modifizierte Unterlassungserklärung ist somit nach wie vor die erste Wahl für Abgemahnte. Natürlich stellt sie keinen Freifahrtschein dar. Aber sie mindert gewisse Risiken. In letzter Zeit wurde seitens der Musikindustrie auch Kritik an dem Dokument laut. Auf diese hat man nun reagiert.
Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage stellt seit kurzem zwei (!) modifizierte Unterlassungserklärungen zur Verfügung. Das alte "Modell" kann nach wie vor für alles benutzt werden. Wenn man jedoch speziell für ein Musikalbum abgemahnt worden ist, so gibt es hierfür eine spezifische modifizierte Unterlassungserklärung.
Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage stellt neben dem Dokument eine MP3 zur Verfügung, die alle wichtigen Details zum neuen Dokument enthält. Wer zukünftig für ein ganzes Musikalbum abgemahnt wird, sollte die Abgabe dieser speziellen Unterlassungserklärung in Erwägung ziehen. Wer noch die "alte" Version der modifizierten Unterlassungserklärung abgegeben hat, sollte die Abgabe der neuen Variante laut Dr. Wachs zumindest in Erwägung ziehen.
Quelle: www.gulli.com
Link zur Initiative "Abmahnwahn-Dreipage": http://abmahnwahn-dreipage.de/cgi-bin/weblog_basic/index.php?p=1295
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Ende November hat das LKA Berlin eine der drei größten geschlossenen Tracker in Deutschland hochgenommen. Dieser verfügte über mehr als 25.000 Benutzer und 18.000 Dateien. Es handelt sich dabei aber um keinen Pay-Tracker.
Filesharing auf P2P-Basis ist und bleibt gefährlich in Deutschland. Am 26. November, ab neun Uhr morgens, setzten Berliner und Nürnberger Kriminalpolizisten einem der drei größten deutschsprachigen BitTorrent-Netzwerken ein Ende. In einer konzertierten Aktion durchsuchten Beamte des Landeskriminalamtes Berlin die Privaträume eines Mannes in der Bundeshauptstadt. Zeitgleich nahm die Nürnberger Kripo in einem örtlichen Rechenzentrum den dazugehörigen Tracker vom Netz. Über 18.600 verschiedene Kopien von Kinomitschnitten, TV-Serien, Games, Audio- und eBooks sowie Anwendersoftware sollen darüber ausgetauscht worden sein. Der Name des Trackers ist bisher nicht bekannt. Aufgrund der noch immer laufenden Ermittlungen gegen andere Verdächtige des Netzwerkes konnte uns die GVU diesen nicht telefonisch mitteilen.
Der Berliner wird beschuldigt, eben diesen geschlossenen Tracker betrieben zu haben, der zuletzt mehr als 25.300 angemeldeten und registrierten Nutzern zur Verfügung stand. Die bei ihm sichergestellten Beweismittel werden nun von den Behörden ausgewertet. Noch im August vergangenen Jahres versteigerte man fünf "erprobte GVU-Schutzhelme mit Echtheitszertifikat" zum Schutz vor der Entdeckung durch die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) an die Tauschbörsenmitglieder. Doch die GVU fand das offenbar weniger lustig.
Der geschlossene Tracker soll vor eineinhalb Jahren mit 10.767 Nutzern nicht einmal halb so viele Benutzer gehabt haben, wie im Sommer dieses Jahres. Ihnen standen damals 8.346 Raubkopien - knapp 45 Prozent des aktuellen illegalen Angebots - in insgesamt 24 Kategorien zur Verfügung. Damals wie heute lag der Schwerpunkt auf deutschsprachigen Filmdateien. Unter den im Sommer 2008 angebotenen 1.848 deutschsprachigen Kinofilmtiteln befand sich beispielsweise auch der zu dem Zeitpunkt aktuelle Kinofilm "Lizenz zum Heiraten". Zudem zählten seinerzeit etwa 1.200 TV-Serien zum illegalen Angebot, diverse Filme pornografischen Inhalts sowie insgesamt weit über tausend Konsolen-, PC- und Handheld-Games. Aufgenommen wurden Nutzer nur nach einer Bewerbung oder durch Empfehlung bereits bestehender Mitglieder. Sie alle hatten sich nach Angaben der GVU einem umfangreichen Regelwerk zu unterwerfen, das von den 16 Betreibern überwacht wurde.
Auf Basis der Ermittlungen stellte die GVU Ende August 2008 in Nürnberg Strafantrag gegen den damals noch unbekannten Betreiber. Intensive Ermittlungen unter Verfahrensführung erst der Nürnberger und dann der Berliner Staatsanwaltschaft führten im Folgenden zur Identifizierung des Tracker-Betreibers. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin hin erließ das zuständige Gericht dann vor kurzem die Durchsuchungsbeschlüsse. Zudem konnte anhand einer genaueren Analyse von Angaben zu Titeln und Downloads in der Tauschbörse eine erste Schadensberechnung erstellt werden. Danach wurden bis zum 15. Juli 2009 die damals verfügbar gemachten Raubkopien insgesamt 526.377 vollständig heruntergeladen.
Quelle: www.gulli.com
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Offenbar handelte es sich dabei um Quorks. Auf ihrer Webseite schrieben sie: "Wie einige bereits richtig vermutet und evtl. auch schon gewusst haben, gab es am gestrigen Donnerstag eine Hausdurchsuchung bei einem ehemaligen Teammitglied. Aus Gründen der Privatsphäre wird darauf natürlich nicht weiter eingegangen. Die Festplatten, welche selbstverständlich verschlüsselt sind, wurden aus unserem Server entfernt." Die Informationen beider Seiten sollte man in diesem Fall wohl am besten mit Vorsicht genießen. So soll Quorks demnächst wieder online gehen. Es bleibt also unklar, wie groß der Schaden durch diesen Bust wirklich war.
Quelle: www.gulli.com
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Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) scheint die Intellectual Property Rights Enforcement Directive (IPRED) in Schweden das erste Mal genutzt zu haben. Gegen einen einzigen Filesharer.
Die Intellectual Property Rights Enforcement Directive (IPRED) versprach den Rechteinhabern ab dem 1. April 2009 eine bessere Verfolung von Urheberrechtsverletzungen. Mithilfe der Richtlinie sollte es ihnen ermöglicht werden, unter Umgehung der Strafverfolgungsbehörden die Klarnamen von vermeintlichen Urheberrechtsverletzern zu erfahren. Lediglich ein Richter muss das Auskunftsersuchen unterzeichnen.
Vergleichbar wäre der Ablauf mit dem Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch in Deutschland. Einen markanten Unterschied gab es jedoch bisher: Während deutsche Rechteinhaber massiven Gebrauch von dieser juristischen Möglichkeit machten, hielt man sich in Schweden zurück. Seit dem 1. April hatte der Musikverband nicht einmal um Auskunft gemäß der IPRED-Richtlinie ersucht. Bis heute.
Die IFPI hat nun einen entsprechenden Antrag eingereicht. Bereits vor wenigen Wochen hatte man erklärt, dass Vorbereitungen getroffen würden. Die schwedische Bevölkerung erwartete vermutlich eine ganze Welle an Auskunftsersuchen. Ein solches Ersuchen ist nun am Stockholmer Bezirksgericht eingegangen. Mit einer IP-Adresse. Gegen einen einzelnen Filesharer.
Angeblich hat der Betroffene 50 MP3s über eine Tauschbörse verbreitet. Angeblich war der Betroffene ein Nutzer von Direct Connect. Über das weitere Vorgehen gegen diesen User schweigt man sich bislang noch aus. Angeblich wolle man sich jede Option offenhalten. Angefangen bei einer simplen "Warnung" bis hin zu einem kostspieligen Prozess. Bis erste Informationen zum ermittelten Filesharer bekanntwerden, dürfte also noch einige Zeit vergehen.
Die erwartete "Welle" ist jedoch ausgeblieben. Oder man bereitet sie noch immer vor.
Quelle: www.gulli.com
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Schlechte Noten für den Professor: In dem Zivilverfahren gegen den US-Studenten Joel Tenenbaum hat die vorsitzende Richterin das schriftliche Urteil (http://www.scribd.com/doc/23790774/Fair-Use-Memorandum-and-Order-in-Sony-v-Tenenbaum) vorgelegt. Im August hatte das Gericht Tenenbaum der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing in 30 Fällen für schuldig befunden und die Geschworenen den Schadensersatz auf 675.000 US-Dollar (450.000 Euro) festgesetzt. In ihrem abschließenden Urteil bestätigt Richterin Nancy Gertner den Schuldspruch und entscheidet über weitere Unterlassungsforderungen der klagenden US-Musikunternehmen. Gertners schriftliche Begründung ist darüber hinausauch eine Standpauke für Tenenbaums Verteidigung unter Führung von Harvard-Professor Charles Nesson.
Tenenbaum war 2003 im Zuge einer breit angelegten Kampagne des US-Branchenverbands Recording Industry Association of America (RIAA) ins Visier der Industrieanwälte geraten. Im Laufe des langwierigen Zivilverfahrens hatte Nesson mit einem Team seiner Studenten dann Ende 2008 die Verteidigung übernommen. Im Laufe des im Juli dieses Jahres eröffneten Prozesses hatte Tenenbaum die ihm zur Last gelegte Verbreitung von 30 Musiktiteln über das P2P-Netzwerk Kazaa eingeräumt. Richterin Gertner hatte die Schuldfrage daraufhin als geklärt betrachtet und die Geschworenen angewiesen, über die Höhe des Schadenersatzes zu entscheiden. Das Urteil der Jury: 22.500 US-Dollar pro Song.
Die Verteidigung hatte unter anderem auf die "Fair-Use"-Doktrin des US-Copyrights gesetzt. Bestimmte Nutzungsformen bedeuten demnach keine Verletzung des Schutzes, den das Urheberrecht gewährt. Dabei hatte Nesson es mit einer Richterin zu tun, die solchen Argumenten gegenüber offen ist, wie sie in ihrer schriftlichen Ausfertigung des Urteils betont: "Das Gericht [...] hat alles in seiner Macht stehende getan, damit Tenenbaum seine bestmögliche Verteidigung auf Fair Use aufbauen kann".
Gertner hatte die "Fair-Use"-Verteidigung kurz vor Prozessbeginn verworfen. In der Begründung schreibt sie dazu, sie sei bereit gewesen, Argumente für eine über die Sichtweise anderer Gerichte hinausgehende Auslegung der Doktrin zu hören. Doch habe Nessons Verteidigung sich nicht ausreichend mit den vorliegenden Fakten auseinandergesetzt. Stattdessen habe Nesson eine späte "Breitseite" gegen das US-Copyright versucht, "die jegliches Filesharing zum privaten Vergnügen entschuldigen würde". Insgesamt habe der Harvard-Professor eine "wahrlich chaotische Verteidigung" abgeliefert, Termine nicht eingehalten und "oberflächliche" Schriftstücke formuliert – eine Einschätzung, die Prozessbeobachter von beiden Seiten teilen.
Mit der Urteilsbegründung zwingt Gertner Tenenbaum auf Antrag der Kläger per Verfügung, die fraglichen Musiktitel zu löschen und deren Verbreitung künftig zu unterlassen. Einer weiteren Forderung der Kläger versagte Gertner allerdings die Zustimmung: Tenenbaum zu untersagen, für die Nutzung des Internets zu urheberrechtswidrigen Zwecken zu "werben". Gertner lehnte eine solche Verfügung unter Hinweis auf den Ersten Verfassungszusatz ab, der Redefreiheit garantiert. Schließlich mahnt die Richterin den Gesetzgeber, das US-Copyright müsse den neuen Rahmenbedingungen im Internet angepasst werden.
Unterdessen wird der Prozess gegen Tenenbaum wohl in die nächste Runde gehen; die Verteidigung hatte eine Berufung bereits angekündigt. Gertner setzte den Termin für weitere Anträge der Parteien nach dem Urteil auf den 4. Januar 2010. Bis dahin kann Tenebaum etwa noch gegen die Höhe des Schadensersatzes vorgehen und einen neuen Prozess verlangen.
Quelle : www.heise.de
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Die schwedische Polizei hat vorgestern eine Hausdurchsuchung bei einem Filesharer durchgeführt. Aufgrund eines Hinweises war der 25-Jährige in das Blickfeld der Ermittler geraten. Insgesamt soll er 12.000 urheberrechtlich geschützte Tracks verbreitet haben.
Wer urheberrechtlich geschützte Werke in Tauschbörsen verbreitet, ist zumindest in Deutschland eher zivilrechtlich als strafrechtlich bedroht. Die Gründe dafür sind einfach. Die Verbreitung einer oder mehrere MP3s wird von zahlreichen Staatsanwaltschaften als Bagatellkriminalität angesehen. Eine strafrechtliche Verfolgung würde einen erheblichen Zeit- sowie Kostenaufwand bedeuten. Der Nutzen wäre eher fragwürdiger Natur.
Es gibt aber auch Ausnahmen. Insbesondere wenn ein User eine nicht geringe Menge an Werken zur Verfügung stellt. Einem Schweden wurde dies nun zum Verhängnis. Er verbreitete rund 12.000 MP3s, allesamt urheberrechtlich geschützt. Angeblich nutzte er dafür den Client Direct Connect. Eine Tauschbörsen-Software, die nicht so offen agiert wie eDonkey oder BitTorrent. Hier wird zentral zu einem Server - dem sogenannten Hub - verbunden. Nur wer dessen Adresse kennt, kann auf das Hub und die Angebote der verbundenen Nutzer zugreifen.
Auch wenn es für die Behörden etwas schwieriger ist, sich in ein Direct Connect Netzwerk einzuklinken. Unmöglich ist es nicht. Dass es lohnend sein kann, beweist der jüngste Erfolg der schwedischen Polizei.
Der 25-Jährige Täter hatte keinerlei Schritte unternommen, seine Identität zu verschleiern. Im Zuge der Hausdurchsuchung wurde zahlreiches Material sichergestellt, darunter in erster Linie sein PC. Bei der anschließenden Befragung soll der Verdächtige geständig gewesen sein. Dies mag eventuell auch der Grund sein, warum er kurze Zeit später wieder auf freien Fuß gesetzt wurde. Die Behörden erklärten kurze Zeit später, dass die Aktion von der Staatsanwaltschaft in Stockholm geleitet worden war. Diese habe einen Hinweis seitens einer "Musikindustrie-nahen Organisation" erhalten.
Typisch wäre dieses Vorgehen für die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI). Bestätigt wurde dies bis jetzt jedoch nicht.
Quelle: www.gulli.com
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Ein 31-jähriger Kalifornier hat kürzlich seiner Verurteilung zugestimmt. Weil er den Film "Der Love Guru" vorzeitig in den Internet-Tauschbörsen zur Verfügung stellte, wurde er zu drei Jahren Bewährung verurteilt. Der Erstverbreiter war für sechs Monate im Gefängnis.
Die kalifornische Universitätsstadt Irvine ist bekannt für den Sitz von IT-Firmen wie Blizzard Entertainment, GameSpy, Toshiba und viele andere. Jüngst sorgte diese Stadt für Aufsehen aufgrund einer etwas anders gelagerten Angelegenheit.
Vor zwei Jahren beschloss Jack Yates, ein ehemaliger Angestellter einer Filmkopierfirma, eine private Kopie für sich, seine Freunde und Familienmitglieder abzuzweigen. Gemeint ist Mike Myers und Graham Gordys Komödie „Der Love Guru“. Die Überwachungskameras des Unternehmens verrieten allerdings die zusätzliche Kopie, was ein Jahr später zu seiner Verhaftung führte. Yates wurde zu sechs Monaten Gefängnisstrafe verurteilt. Diese Strafe hat er im September letzten Jahres verbüßt.
Einer der Verwandten von Yates gab Mischa Wynhausen eine Kopie des Streifens. Wynhausen gab im Verlauf der Untersuchungen des FBI zu, den Film bei Mininova verfügbar gemacht zu haben. Zu seiner milden Strafe kam es, weil er von Anfang an mit den Ermittlern kooperierte. Obwohl "The Love Guru" schon vor dem Start in den Lichtspielhäusern im Internet verfügbar war, konnte er nur wenige Filesharer für sich begeistern. Auch an den Kinokassen wurden die Produktionskosten letztlich nicht eingespielt. Weltweit spülte der Film 40 Millionen US-Dollar in die Kassen der Paramount Pictures, die Kosten lagen aber bei 62 Mio. Dollar. Die MPAA würde natürlich den frühzeitigen Leak dafür verantwortlich machen, nicht den Inhalt des Filmes oder gar das Genre. Bei Mininova indes sind nach der Niederlage vor Gericht nur noch legale Torrents erlaubt. Wie wir bereits berichteten, sank die Anzahl der Suchanfragen von 10 Millionen täglich auf weniger als 400.000.
Quelle: www.gulli.com
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Nachdem es lange Zeit still geworden war, scheint erneut Bewegungen in den Prozess gegen Joel Tenenbaum zu kommen. Diesmal tritt man jedoch nicht als Beklagter auf. Sondern als Kläger.
Es war einer der meistverfolgten Filesharing-Prozesse in den USA. Der ehemalige Student Joel Tenenbaum hatte mehrere Tracks mit Hilfe einer Filesharing-Software aus dem Netz heruntergeladen und somit auch verbreitet. Filesharing-Jäger der Musikindustrie ertappten ihn dabei. Trotz mehrerer Einigungsversuche lief alles auf einen Prozess hinaus. Vertreten wurde Tenenbaum dabei von dem angesehenen Rechtsprofessor Charles Nesson. Dieser lehrt an der Harvard University of Law.
Innerhalb kürzester Zeit bildete Nesson ein Team seiner Studenten um sich. Man bereitete das Verfahren medial auf. Letzten Endes wurde es jedoch nicht so publik, wie man es sich gewünscht hatte. Das Verfahren endete, wie so viele andere in diesem Bereich. Tenenbaum wurde für schuldig befunden. Er muss Schadensersatz leisten. Insgesamt 675.000 US-Dollar für ganze 30 Tracks.
Eine unglaubliche Summe, die Tenenbaum niemals tragen könnte. Genau dies will man nun auf den Prüfstand stellen. Unabhängig des Schuldspruchs hat Tenenbaum eine Klageschrift ausfüllen lassen. Man geht also zum Angriff über. Das 32-Seiten starke Dokument (http://beckermanlegal.com/pdf/?file=/Lawyer_Copyright_Internet_Law/sony_tenenbaum_100104MotNewTrial.pdf) beinhaltet einige Punkte. Die Wichtigsten dürften jedoch folgende sein:
Man kritisiert den Schadensersatzbetrag. Das Gericht solle prüfen, ob 675.000 US-Dollar nicht gegen die Verfassung verstoßen würden. Diese verlangt, dass niemand übertrieben drakonisch bestraft wird. Sind 675.000 US-Dollar für 30 Tracks also zuviel? Man verweist auf andere Urteile, die sich ebenfalls mit dieser Thematik befassen.
Darüber hinaus möchte man die Fair-Use Thematik noch einmal zur Debatte stellen. Die Anwendung des Gerichts sei falsch gewesen. Darüber hinaus habe sich das Gericht einen Fehler bei einem Schlüsselbeweis begangen.
Sollte das Gericht keiner Verhandlung zustimmen, so soll man wenigstens den Schadensersatz auf ein akzeptables Maß absenken. Es wird einige Zeit dauern, bis man über eine Zulassung der Klage entschieden hat.
Quelle: www.gulli.com
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Zum EU-Abmahnwahn gesellen sich jetzt auch übertrieben hohe Strafen für die Nutzung von Tauschbörsen in der Schweiz. Erstmalig wurde in der Schweiz eine junge Frau für das Anbieten heruntergeladener Medien bestraft.
Bei unseren benachbarten Eidgenossen ist das reine Herunterladen von Musik oder Filmen aus dem Netz legal. Auch digitale Bild- und Tonträger dürfen zum Privatgebrauch kopiert werden. Beim Download von Medien über Internet-Tauschbörsen jedoch wird der heruntergeladene Inhalt durch die Software selbst automatisch wieder zum Herunterladen an andere Nutzer angeboten. Dieser Teil des Prozesses ist in der Schweiz verboten. Nach dem Prinzip, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, vollzieht ein Nutzer mit dem Upload in der Schweiz auch dann eine illegale Handlung, wenn er oder sie gar nicht weiß, dass seine Software die Medien wieder zum Download zur Verfügung stellt. Dasselbe gilt für Nutzer, die nicht wissen, wie man diesen erneuten Upload abstellt.
Bei einem solchen Fall wurde nun eine 18-jährige Tessinerin im Locarnese zu einer Haftstrafe von 30 Tagen und 400 Franken Strafe verurteilt. Die Haftstrafe wurde zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Sie hatte 4200 Musiktitel und 270 Filme aus online-Tauschbörsen herunter- und wieder hochgeladen.
Die Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz kritisiert dieses Urteil hart. Hier werde mit Kanonen auf Spatzen geschossen, erklärte Andreas Tschöpe stellvertretend für die Stiftung und monierte weiter, dabei werde eine unbedarfte Jugendliche kriminalisiert.
Laut Martin Wüthrich, Sprecher der Schweizer Urheberrechtsorganisation Suisa, handelt es sich hierbei um die erste Strafe dieser Art in der Konföderation.
Ausgegangen war die Anzeige von der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI), einer internationalen Vereinigung von Video- und Musik-Produzenten. Deren Rechtsvertreter, Anwalt Peter Vosseler, gab an, man wolle nicht auf Kinder losgehen, sondern Erwachsene belangen, die sich den Erwerb von Musikstücken leisten könnten. Deshalb bringe die IFPI, die ihren Sitz in Zürich hat, monatlich auch 20 neue Fälle in der Schweiz vor Gericht. Einige dieser Fälle würden angeblich mangels Vorsatz eingestellt, die meisten mit einem Vergleich (also der Einigung auf eine Zahlung) enden. Vosseler erklärt, man verfüge durchaus über genügend Material für tausende solcher Anzeigen, könne sie jedoch aus Gründen mangelnder Kapazität nicht gerichtlich verfolgen lassen. Außerdem wolle man die Behörden nicht mit einer solch hohen Fallanzahl belasten.
Quelle: www.gulli.com
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Dass Abmahnungen für die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke einen gewissen finanziellen Reiz für die Rechteinhaber haben, steht für viele Abgemahnte außer Frage. Doch Geld zieht auch Trittbrettfahrer an.
Sobald diese ins Spiel kommen, wird es für den juristischen Laien noch schwieriger. Ihm fehlt oftmals die Kenntnis, eine "echte" Abmahnung von einer gefälschten Abmahnung zu unterscheiden. Bislang war die Menge an versandten Fake-Abmahnungen auch mehr als überschaubar klein. Offensichtlich ändert sich das aber langsam. Wie die Kanzlei von Olnhausen aktuell in ihrem Blog berichtet, liegt ihr aktuell ein Schriftstück vor, welches als Abmahnung deklariert ist.
Bislang scheint es ein Einzelfall zu sein, doch es wäre verwunderlich, wenn sich nicht auch in dieser Branche langsam Trittbrettfahrer etablieren. Die Abmahnung, die Rechtsanwalt Thomas von Olnhausen dabei vorliegt, stellt aber ein ganz besonderes Glanzstück dar. Nachfolgender Auszug stellt den Originaltext der Abmahnung dar. Ohne Anpassungen:
" Sehr geehrter Herr Xxx
hiermit zeige ich unter Vollmachtsvorlage an, dass mich die Firma Unidet-….. Köln, mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat.
Grund meiner Beauftragung ist die Information einer sogenannten „File Sharing“ Plattform, dass Sie im Jahr 2009 von meinem Mandanten Urheberrechtlich-geschütze Dateien unter Ihrer gespeicherten IP Adresse bezogen und ggf. weitergeleitet haben.
Dies stellt eine Straftat nach § 51 UrhG dar.
Uns ist nicht bekannt in welchem Umfang Sie Dateien bezogen haben, deswegen bieten wir Ihnen gütlich ein Verwahngeld in Höhe von 75,– Euro an zzgl. Bearbeitungsgebühren.
Mit der Zahlung des Verwarnendes tritt eine Unterlassungserklärung in kraft, mit dieser Ihnen untersagt wird weitere Dateien die durch meinen Mandanten Urheberrechtlich geschützt sind, zu beschaffen und weiterzuleiten.
Sollten Sie mit dem Verwarngeld nicht einverstanden sein, so werde ich meinem Mandanten empfehlen, weitere Rechtliche schritte gegen Sie einzuleiten. Die dann mit erheblich hören Kosten und oder einer Freiheitsstrafe verbunden sind.
Verwahngeld 75,00 Euro
Auslagen pauschale 28,40 Euro
Postgebühren 4,90 Euro
Gesamtkosten inkl. 19% MwSt. 108,30 Euro
Zahlbar bis zum 20.01.2010 auf mein Geschäftskonto danach gilt diese Verwarnung als nicht angenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Günter H.
Rechtsanwalt"
Bei genauerer Betrachtung fallen nicht nur einige schwerwiegende Rechtschreibfehler auf. Auch die rechtlichen Formulierungen geben mehr als zu denken. Die Kanzlei von Olnhausen hat versucht den Rechtsanwalt Günter H. ausfindig zu machen - vergeblich. Darüber hinaus wirft der Paragraf 51 Urheberrechtsgesetz nur Fragen auf. In der "Abmahnung" heißt es, dass der Empfänger eine Straftat nach eben jenem Paragrafen begangen habe. Bei dem entsprechenden Paragrafen handelt es sich jedoch um das Zitatrecht. In diesem werden auch keine strafrechtlich relevanten Folgen aufgeführt.
Insgesamt also ein mehr als fragwürdiges Dokument. Rechtsanwalt Thomas von Olnhausen vermutet, dass man es hier womöglich mit einer Betrugsmasche im Sinne einer "Nigeria Connection" zu tun haben könnte. Unabhängig davon wird an dieser Stelle dieser Stelle deutlich, wie komplex die Thematik Abmahnung ist. Sollte noch jemand ein gleichartiges Schreiben erhalten haben, empfiehlt es sich bei Unklarheiten dringend einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Quelle: www.gulli.com
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Ein First Seeder des Films "Sunshine" wurde zu 180 Tagessätzen à 15 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Verurteilte hatte vor fast zwei Jahren den SF-Streifen in einem BitTorrent-Netzwerk angeboten. Zeitgleich lief dieser in den deutschen Kinos an.
Der Mann stellte "den Film damit als einer der Ersten zum Download zur Verfügung", urteilte der Richter. Zusätzlich erkannte das Gericht die Urheberrechtsverletzungen im gewerbsmäßigen Ausmaß an. Der Verurteilte hatte über seine Webseite illegale Filme und Software zum Download angeboten. Durch die Werbung habe er sich eine langfristige Einnahmequelle verschafft, argumentierte das Gericht im Urteil weiter. Für das illegale Installieren eines Betriebssystems auf seinem Notebook erhielt er alleine 15 Tagessätze. Die vom Amtsgericht gebildete Gesamtstrafe von 180 Tagessätzen ist seit dem 12. Januar dieses Jahres rechtskräftig.
Sollte der 41-jährige Mann die 2.700 Euro nicht bezahlen, drohen ihm sechs Monate Haft. Zudem muss der nunmehr Vorbestrafte die Verfahrenskosten tragen. Seine Notebooks sowie mehrere beschlagnahmte CDs und DVDs mit Raubmordkopien wurden eingezogen und vernichtet. Die GVU hatte im April 2007 einen Strafantrag gestellt. Die Staatsanwaltschaft nahm ihre Ermittlungen auf und identifizierte den Anschlussinhaber. Auf Basis der Beweismittel der Hausdurchsuchung von Ende April 2007 konnte man dem Angeklagten nachweisen, dass dieser mit seinem Filesharingportal Werbeeinnahmen erzielte. Anderenfalls wäre die Strafe deutlich niedriger ausgefallen.
Quelle: www.gulli.com
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Ein US-Bundesrichter hat die von Geschworenen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing verhängte Millionenstrafe gegen Jammie Thomas-Rasset drastisch reduziert. In dem Verfahren hatte die Jury den klagenden US-Labels im zweiten Anlauf Schadensersatz zugesprochen in Höhe von 80.000 US-Dollar für jeden der 24 Songs, die Thomas-Rasset über den Filesharing-Dienst Kazaa verbreitet hatte – insgesamt 1,9 Millionen US-Dollar. Am Freitag hat der vorsitzende Richter die Gesamtstrafe auf 54.000 US-Dollar reduziert.
"Das Erfordernis der Abschreckung kann eine 2-Millionen-Dollar-Strafe für den Diebstahl und die illegale Verbreitung von 24 Songs – mit der alleinigen Absicht gratis an Musik zu kommen – nicht rechtfertigen", heißt es in der Begründung von Richter Michael Davis. Auf die verfassungsrechtlichen Bedenken, die von der Verteidigung gegen die Millionenstrafe vorgebracht wurden, geht Davis dabei allerdings nicht ein. Für die Korrektur exzessiver Schadensersatzsummen führt der Richter entsprechende Präzedenzfälle an. Zudem will er das Urteil auf Antrag der Kläger um eine Unterlassungsanordnung für Thomas-Rasset ergänzen.
Mit der Herabsetzung der Strafe entspricht Davis einem Antrag der Verteidigung nur zum Teil. Thomas-Rasset hatte außer der Höhe der Strafe auch die Beweisführung der Labels in Frage gestellt und ein neues Verfahren gefordert. Das wurde ihr verweigert. Allerdings könnte es zu einem weiteren Prozess um die Höhe des Schadensersatzes kommen, wenn Kläger oder Beklagte Richter Davis' Anordnung nicht akzeptieren. Die Verteidigung habe dazu noch keine Entscheidung getroffen, sagte Thomas-Rassets Anwalt Joe Sibley gegenüber CNet News.
Die Labels haben nun sieben Tage Zeit, das Urteil anzunehmen. Der Verband der US-Musikindustrie RIAA teilte laut CNet dazu mit, das weitere Vorgehen werde geprüft. Von dieser Entscheidung kann einiges abhängen. Einerseits wolle der Verband das Verfahren endlich abschließen und aus den Schlagzeilen bringen – der Prozess hatte nach einem ersten Urteil in Höhe von insgesamt 222.000 US-Dollar wegen eines Verfahrensfehlers wiederholt werden müssen. Akzeptieren die Kläger die Entscheidung, können sie gegen die Höhe des Schadensersatzes nicht mehr vorgehen. Eine weiter reichende Konsequenz wäre allerdings, dass sie die Komepetenz des Gerichts anerkennen, exzessive Schadensersatzsummen zu korrigieren.
Richter Davis lässt in seiner Begründung keinen Zweifel aufkommen, dass er selbst die von ihm verfügte Summe für zu hoch hält. Davis hat den Klägern das Dreifache des gesetzlichen Minimums zugestanden, weil er den Wunsch der Jury nach einer hohen Bestrafung und einem klaren Signal zu berücksichtigen habe, schreibt der Richter. Mehr sei nicht angemessen. Auch wenn die Kläger bei dem im Copyright geregelten Schadensersatz den tatsächlichen Schaden nicht nachzuweisen hätten, müsse die Summe schon im Verhältnis dazu stehen.
Damit setzt Davis auch ein Signal – und eine Obergrenze – für vergleichbare Verfahren. Im Prozess gegen Joel Tenenbaum, der wegen Filesharings von 30 Musikdateien zu 675.000 US-Dollar verurteilt worden war, steht die vorsitzende Richterin Nancy Gertner vor der gleichen Entscheidung. Die Verteidigung hatte ein neues Verfahren oder die Herabsetzung der Summe auf das gesetzliche Minimum von 750 US-Dollar pro Song gefordert.
Quelle : www.heise.de
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Die schwedische Polizei hat gestern mit Unterstützung der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) mehrere Hausdurchsuchungen durchgeführt. Ziel waren vor Allem Filesharer, die Direct Connect benutzen.
Der IFPI ist in Schweden ein neuer Coup gelungen. Am gestrigen Dienstag unterstützte man die schwedische Polizei bei mehreren Hausdurchsuchungen. Primäres Ziel waren Filesharer eines Direct-Connect Netzwerks. Bei Direct Connect handelt es sich um ein zentrales Tauschbörsennetzwerk. Als Knotenpunkt agiert ein sogenannter "Hub", zu dem sich andere Filesharer verbinden können. Vorausgesetzt, sie kennen die relevanten Daten hierfür.
Die Aktion ging gezielt gegen den Betreiber und vier User eines solchen Hubs. Ersterer wurde von der Polizei sofort festgenommen. Die PCs von vier weiteren Filesharern wurden beschlagnahmt. Zwei der Filesharer räumten ihre Taten sofort ein.
Lars Gustafsson, der Chief Executive Officer (CEO) der IFPI Schweden, erklärte in einem Radiointerview, dass sein Verband jüngst 20 Beschwerden wegen Urheberrechtsverletzung bei den Behörden eingereicht hatte. Um an die relevanten Daten zu gelangen, nutzte man vermutlich die Intellectual Property Rights Enforcement Directive (IPRED).
Diese ermöglicht es Rechteinhabern, unter Umgehung der Strafermittlungsbehörden die Personendaten zu einer IP-Adresse abzufragen. Offensichtlich reichte man in den ermittelten 20 Fällen dennoch einen Strafantrag ein. Wie Gustafsson erklärte, hätten jedoch nur fünf Strafanträge auch zu einer Intervention der Polizei geführt. Die von den Hausdurchsuchungen betroffenen Filesharer hätten zwischen 9.000 und 17.000 urheberrechtliche geschützte Werke verbreitet.
Gustafsson erklärte, dass er die Filesharer nicht verstehen würde: "Es gibt so viele neue und gute Optionen [um legal an Musik zu kommen]. Es gibt für die Leute wirklich keinen Grund mehr, Musik zu stehlen."
Rick Falkvinge, Vorsitzender der schwedischen Piratenpartei, verurteilte die Aktionen. "Wenn die Polizei in die Häuser der Leute eindringt und Privat-PCs beschlagnahmt, weil sie Musik getauscht haben, dann ist das absolut falsch. Die Plattenfirmen nutzen dasselbe Argument, das auch Verleger benutzten, als die Büchereien aufkamen. Sie warnten, dass niemand mehr ein Buch schreiben würde, wenn es möglich wäre, diese umsonst zu leihen."
Quelle: www.gulli.com
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Weil einer Frau eine Tauschbörsennutzung nicht konkret nachgewiesen werden konnte, ist die Musikindustrie in Deutschland mit einer Klage gescheitert. Da auch die Söhne der Angeklagten Zugang zu dem Internetanschluss hatten, muss sie 1.500 Euro Geldstrafe nicht zahlen.
Das Amtsgericht Mainz sprach eine Frau in einem Strafverfahren frei, weil ihr persönlich eine Tauschbörsennutzung nicht nachgewiesen werden konnte. Das Urteil (Aktenzeichen: 2050 Js 16878/07.408ECs) vom 24. September 2009 wurde jetzt im Magazin MMR - MultiMedia und Recht vom Verlag C.H. Beck veröffentlicht. Mehrere Musikkonzerne hatten Anzeige erstattet, weil unter der IP-Nummer der Beschuldigten insgesamt 3.780 Musikdateien angeboten worden seien. Zwei Musikdateien wurden zur Beweissicherung heruntergeladen. Bei einer Hausdurchsuchung wurden vier PCs und eine externe Festplatte beschlagnahmt.
Die Angeklagte hatte erklärt, dass an dem genannten Tag ihr Ehemann und ihre zwei Söhne von der gemeinsamen Wohnung aus Zugang zum Internet hatten. Sie befand sich zur Tatzeit an ihrem Arbeitsplatz. Einer der Computer im Haushalt war zudem durch ein Passwort geschützt gewesen, das von den Strafverfolgern nicht zu ermitteln war. Die Anschlussinhaberin machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und belastete ihre Angehörigen nicht.
Das Gericht entschied: "Insgesamt konnte daher nicht mit Sicherheit festgestellt werden, dass die Angeklagte... den Titel... zum Download angeboten hatte." Als Täter kämen auch die Familienangehörigen in Betracht. "Die Angeklagte war daher aus tatsächlichen Gründen freizusprechen." Zuerst war die Besitzerin des Anschlusses zu 1.500 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Im Einspruch gab ihr das Gericht jedoch recht und entschied im Zweifel für die Angeklagte. Das Urteil in dem Strafgerichtsprozess ist rechtskräftig.
Zivilgerichte lassen solche Begründungen gewöhnlich nicht gelten. Hier gilt meist die Haftung des Halters eines Internetanschlusses, der so gesichert sein muss, dass illegale Tauschbörsennutzung nicht möglich ist.
Quelle : www.golem.de
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Nachdem Jammie Thomas-Rasset die gemilderte Geldstrafe durch Richter Michael Davis abgelehnt hat, stellt sich nun auch die Recording Industry Association of America (RIAA) gegen seine Entscheidung. Es wird folglich ein drittes Verfahren geben.
Alles hätte so einfach sein können. Jammie Thomas-Rasset schien alles verloren zu haben. Weil sie mehrere Dateien über eine Tauschbörse verbreitet haben soll, wurde sie zu einem Schadensersatz von 1,92 Millionen US-Dollar (ca. 1,4 Mio. Euro) verurteilt. Ein unglaublicher Betrag. Auch der Vorsitzende Richter Michael Davis sah dies so. Vor rund zwei Wochen milderte er deshalb die Geldstrafe. Aus 1,92 Millionen US-Dollar wurden 54.000 US-Dollar (ca. 39.000 Euro).
Damit stellte sich Richter Davis gegen die absurd hohen Schadensersatzbeträge, mit denen die RIAA stets für Angst und Schrecken sorgen konnte. Sein Beschluss hätte weitreichende Folgen gehabt. Dies war auch der RIAA bewusst. Infolgedessen unterbreitete man Thomas ein großzügiges Angebot. Sie müsse nur 25.000 US-Dollar (ca 18.000 Euro) bezahlen. Der ganze Fall wäre damit erledigt gewesen. Eine Gegenleistung wollte man jedoch noch haben. Sie sollte die Verwerfung der Entscheidung von Richter Davis aus den Gerichtsunterlagen fordern.
Thomas-Rasset weigerte sich, die 54.000 US-Dollar zu entrichten. Sie lehnte auch das 25.000 US-Dollar Angebot ab. Das Angebot von Richter Davis stand somit schwebend im Raum. Die RIAA bat um weitere Bedenkzeit. Diese brachte jedoch nur ein Ergebnis klar hervor: Weder Thomas-Rasset noch die RIAA wollen die verminderte Geldstrafe akzeptieren. Thomas-Rasset will in das Berufungsverfahren, die RIAA will eine Filesharerin nicht so einfach davonkommen lassen. Vor allem mit einer solch tiefgreifenden Entscheidung des Richters im Schlepptau.
Wie die RIAA gegenüber dem Gericht nun erklärte, müsse man den verminderten Schadensersatzbetrag "bedauerlicherweise ablehnen". Es handele sich hier um einen Präzedenzfall. "Die Kläger sehen es als unmöglich an einen Beschluss zu akzeptieren, der sich als neuer Standard für Schadensersatzkalkulationen etablieren könnte und Personen, die Musik ohne kommerzielles Interesse illegal hoch- und heruntergeladen haben, gerade einmal den dreifachen Wert des Mindestschadensersatzes von 750 US-Dollar (2.250 US-Dollar) auferlegt", so die Antwort der RIAA.
Richter Davis hat nun erklärt, dass sich eine Berufungsverhandlung primär um die Schadensersatzthematik drehen wird. Allem Anschein nach steht einem dritten Verhandlungstermin somit nichts mehr im Wege. Es ist davon auszugehen, dass die RIAA bei der Berufungsverhandlung alles in den Ring werfen wird, um die hohen Schadensersatzforderungen zu rechtfertigen.
Sollte ihr dies nicht gelingen, wären die Folgen kaum abzuschätzen. Eine Jury, die sich der Entscheidung von Richter Davis im vorhergehenden Verfahren anschließt, würde die Klagen der RIAA auf eine sehr wacklige Position stellen. Insbesondere das Verfahren gegen Joel Tenenbaum würde damit eine neue argumentative Basis erhalten. Noch ist nicht klar, wann der dritte Prozess stattfinden wird.
Quelle: www.gulli.com
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Ende Februar will der Dienst MooZar seine Tätigkeit aufnehmen. Der Dienst will Filesharern in gewisser Weise eine "Amnestie" ermöglichen, wenn diese urheberrechtlich geschützte Werke herunterladen. Dabei gibt es aber mehr als ein Problem.
Ob es nun der Download via P2P oder One-Click-Hoster ist. Das Endergebnis ist immer dasselbe. Eine Datei befindet sich hinterher auf dem PC. Möglicherweise ist sie urheberrechtlich geschützt. Wenn dem so ist, dann ist dem Urheber vielleicht eine Einnahme entgangen. Das Werk wurde schließlich nicht gekauft. Andererseits ist es fraglich, ob es worden wäre, hätte man es nicht über das Internet "organisieren" können. So manchen Filesharer mag nach dem Download einer urheberrechtlich geschützten Musikdatei aber schon einmal das schlechte Gewissen geplagt haben.
Man mag den Track gut gefunden haben. Gerne hätte man jetzt etwas bezahlt. Nicht den vollen Preis des Albums. Aber einen gewissen Betrag, der die Wertschätzung zeigen soll. MooZar möchte genau dies ermöglichen. Das Szenario ist simpel: Ein User lädt sich ein geschütztes Album herunter und stellt nach einiger Zeit fest, dass er die Tracks gut findet. Aber nicht alle. Nur ein paar. Dem Künstler kann er so jedoch kein Geld zukommen lassen. MooZar will genau in diese Lücke eindringen.
Am 26. Februar wird das Projekt seinen Dienst aufnehmen. Ein Filesharer, der mit seinem Gewissen nicht mehr klarkommt, kann dann auf die Website gehen. Er zahlt einen gewissen Betrag in sein Online-Konto ein und teilt MooZar mit, an welchen Künstler das Geld überwiesen werden soll. Ab diesem Augenblick übernimmt MooZar alle weiteren Schritte. Man befördert die "Spende" zum Rechteinhaber und die Welt ist wieder in Ordnung.
Genau hier stellt sich die Frage, ob dem wirklich so ist. MooZar möchte seinen "Transferdienst" nämlich als weit mehr verstanden wissen. Es soll nicht lediglich ein simples "Bewege Geld von A nach B" sein. Der Filesharer soll sich in gewisser Weise die Absolution erkaufen können. Befreiung von straf- und zivilrechtlichen Sanktionen. Oder anders formuliert: Vom Fegefeuer.
Was in der Religion vor geraumer Zeit bereits scheiterte, soll nun hier auf's Neue erblühen. Eine moderne Form des "Ablasshandels" also? In gewisser Weise vielleicht ja. Jedoch haben auch P2P-Abmahnungen mitunter diesen Charakter. Bezahle Geld und deine Tat wird dir vergeben. Der Unterschied liegt hier beim Betrag. Diesen können die Filesharer nämlich selbst festlegen. Er wird nicht diktiert. MooZar empfiehlt jedoch, pro Track etwa einen Euro zu bezahlen. MooZar behält 20 Prozent des Gesamtbetrags als Begleichung der "Transaktionskosten". Die Frage ist jedoch, ob MooZar diesen "Freikauf" überhaupt für alle Filesharer wahrnehmen kann. Es darf doch bezweifelt werden, dass sich große deutsche P2P-Abmahner der Musikbranche hier ins Handwerk pfuschen lassen.
Ab dem 26. Februar wird man es vielleicht herausfinden.
Quelle: www.gulli.com
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Ein 20 Jahre alter Däne wurde vergangene Woche Ziel einer Hausdurchsuchung. Die Anti-Piraterie-Organisation "Antipiratgruppen" war auf den Mann gestoßen und hatte die Behörden auf ihn aufmerksam gemacht. Er soll den Screener eines Kinofilms verbreitet haben.
Ein Nutzer von The Pirate Bay wurde gestern Ziel einer Hausdurchsuchung in Dänemark. Die "Antipiratgruppen" hatte den Mann ermittelt. Er soll via BitTorrent einen Screener des aktuellen Kinofilms "Black Balls" verbreitet haben. Bei Screenern handelt es sich um Kopien, die beispielsweise von einer Presse-DVD des Films erzeugt werden.
Wie die Organisation Antipiratgruppen festhält, habe man zuerst zahlreiche Beweise gegen den Mann gesammelt. Nachdem man seine IP-Adresse ermittelt hatte, versuchte man an die Identität des Mannes zu gelangen. Man beantragte einen Gerichtsbeschluss, welchem auch stattgegeben wurde. Mit diesem wandte man sich an den Provider des Filesharers. Dieser händigte daraufhin die persönlichen Daten aus.
Nachdem man die Daten ermittelt hatte, kontaktiere man die Polizei. Da es sich um einen aktuellen Kinofilm handelt, schien sofortiges Handeln wichtig. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Hausdurchsuchungsbeschluss, welcher ebenfalls genehmigt wurde. Vergangene Woche führte man schließlich in Zusammenarbeit mit der Anti-Piracy-Organisation die Hausdurchsuchung bei dem Verdächtigen durch.
Maria Fredenslund, Juristin der Antipiratgruppen, betonte die Bedeutung des Schlages: "Wir warten auf das Gutachten des IT-Experten [...], aber es gibt keine Zweifel, dass er auf massive Urheberrechtsverletzungen stoßen wird. Wir haben zahlreiche Festplatten gefunden und beschlagnahmt, Web-Server und vieles mehr. Es wird einige Zeit brauchen, bis wir da durch sind. Dieses Ereignis ist ein gutes Beispiel dafür, wie ein Fall, der auf den ersten Blick einfach wirkt, in Wahrheit von enormer Piraterie handelt. Zumindest in Dänemark."
Ob sich auf den Festplatten wirklich urheberrechtlich geschützte Werke befinden, ist noch nicht geklärt. Frau Fredenslund bestätigte jedoch, dass sich der Mann bislang eher unauffällig verhalten hat. Mehrere urheberrechtlich geschützte Filme soll er dort unter dem Namen Icenfire verbreitet haben. Auch sein Benutzerprofil bei The Pirate Bay bestätigt, dass er bisher nicht mehr Torrents hochgeladen hatte. Man stuft ihn dennoch als "großen Fisch" ein. Dies sei darauf zurückzuführen, dass er als Erster den Film "Black Balls" (Sorte Kugler) im Internet zur Verfügung stellte.
Quelle: www.gulli.com
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Das Verfahren der Recording Industry Association of America gegen Joel Tenenbaum scheint wieder Aufwind zu bekommen. Der Verteidiger des Beklagten, der Rechtsprofessor Charles Nesson, hat dem Gericht erklärt, wie viel Schadensersatz angemessen wäre: genau 21 US-Dollar.
Im vergangenen Jahr fand einer der beiden spektakulärsten Filesharing-Prozesse in den USA statt. Auf der Anklagebank saß Joel Tenenbaum, ein ehemaliger Physik-Student. Die Recording Industry Association of America (RIAA) hatte ihn verklagt. Zahlreiche Tracks soll er über die Tauschbörsensoftware KaZaA verbreitet haben. In der Klageschrift wurden davon 30 Stück herausgepickt. Kein ungewöhnliches Szenario. Dennoch erhielt der Fall viel Aufmerksamkeit. Der Grund war simpel.
Verteidigt wurde der Student von dem Harvard-Rechtsprofessor Charles Nesson. Dieser war bereits im Vorfeld des Prozesses aufgrund seiner unorthodoxen Vorgehensweise ins Schussfeld geraten. Sein Versuch, einen Live-Stream des Verfahrens zu erwirken, scheiterte. Dennoch brachte es ihm und dem Beklagten Sympathien ein. Zum ersten Mal wäre ein Verfahren der RIAA mehr als nur öffentlich gewesen. Jeder US-Bürger hätte dem Verfahren live folgen können. Hinzu kam, dass Professor Nesson einige äußerst interessante Verteidigungsoptionen ins Feld führte. Seine Feststellung, dass es sich beim Filesharing um Fair Use handele, war nur eine davon.
Trotz aller Bemühungen unterlag Tenenbaum in dem Prozess. Er wurde zu einem Schadensersatz von 675.000 US-Dollar (ca. 496.000 Euro) verurteilt. Das entspricht 22.500 US-Dollar (ca. 16.500 Euro) pro Track. Nachdem man sich anfänglich zurückgezogen hatte, wurde die weitere Strategie schnell klar. Man wollte in Berufung gehen und das Urteil anfechten. Insbesondere die Fair-Use-Verteidigung sei nicht ausreichend zur Kenntnis genommen worden. Dies lag mitunter daran, dass große Teile davon vor dem Verfahren gestrichen werden mussten.
Dem District Court of Massachusetts hat Professor Charles Nesson nun eine weitere Erklärung zukommen lassen. Diese legt dar, wieso der Schadensersatz viel zu hoch ist. Damit ist es für ihn jedoch nicht getan. In dem Schreiben erklärt er, dass der geforderte Betrag maximal 21 US-Dollar (ca. 15 Euro) betragen dürfte - also 70 US-Cent (ca. 50 Euro-Cent) pro Track.
Dies wäre der Betrag, den die Majorlabels erhalten hätten, wären die Tracks legal im iTunes-Store von Apple gekauft worden. "Wenn er die 30 Tracks bei iTunes zum Stückpreis von 99 Cents bei iTunes gekauft hätte, so hätte Apple 70 Cent davon an die Majorlabels weitergeleitet. Unter der Annahme, dass die Plattenfirmen keine Kosten haben, was nicht den Tatsachen entspricht, wäre jeder Cent, der an sie ging, ein Profit gewesen, der insgesamt mit 21 US-Dollar zu Buche schlägt", so Professor Nesson.
Der RIAA geht es jedoch nicht um den Download, also die einmalige Beschaffung des Werkes, sondern um den Upload, also die Verbreitung. Auch hier hat Professor Nesson nun eine interessante Argumentation vorgelegt. Die Dateien hätten zwar im Share-Ordner gelegen. Dadurch könne man Tenenbaum jedoch keine vorsätzliche Verbreitung unterstellen. Darüber hinaus hätten die Labels nicht einen einzelnen zusätzlichen Verkauf bemerkt, wäre die Upload-Funktion blockiert gewesen.
"Nicht eine einzige Person, die diese Tracks heruntergeladen hat, wäre von ihrer Handlung abgehalten worden, hätte Tenenbaum den Zugriff auf seinen Share-Ordner blockiert. Tenenbaum war kein Verbreiter von auch nur einem einzigen Track. Welcher Schaden auch immer durch die Verbreitung dieser 30 sehr populären Tracks in Peer-to-Peer Netzwerken entstanden sein mag, wurde durch die ursprünglichen Uploader erzeugt. Nachdem die ersten Verbreitungen sich ausweiteten, hatte eine weitere, leicht zugängliche Kopie unter den Millionen keine wirtschaftlichen Konsequenzen jedweder Art erzeugt", so Professor Nesson in dem Schreiben an das Gericht.
Das Gericht wird sich am 23. Februar mit diesen neuen Argumenten befassen. Eine Verminderung des Schadensersatzes auf 21 US-Dollar scheint unwahrscheinlich. Dennoch ist zumindest eine gewisse Absenkung nicht gänzlich ausgeschlossen. Insbesondere nach den jüngsten Ereignissen rund um die Filesharerin Jammie Thomas-Rasset erscheint dies möglich. Diese war zu 1,92 Millionen US-Dollar Schadensersatz verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter erkannte jedoch jüngst, dass dies weit über das Ziel hinausschießt. Er unterbreitete beiden Prozessparteien das Angebot, die Sache mit einem Schadensersatz von 54.000 US-Dollar abzuschließen. Die RIAA erklärte sich sogar bereit, 25.000 US-Dollar zu akzeptieren. Vorausgesetzt, Thomas-Rasset würde sich dafür einsetzen, dass der Vorschlag des Vorsitzenden Richters aus den Gerichtsunterlagen gestrichen wird.
Zwar haben beide Parteien abgelehnt. Das unterbreitete Angebot steht jedoch nach wie vor in den Gerichtsunterlagen. Eine ähnliche Entwicklung im Fall Tenenbaum ist deshalb nicht gänzlich unwahrscheinlich.
Quelle: www.gulli.com
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In jüngster Vergangenheit ist es zu einigen Zugriffen bei schwedischen Filesharern gekommen. Die Ermittlungen scheinen sich jedoch als sehr schwierig gestaltet zu haben, weshalb man nun "bessere" Gesetze fordert.
Es ist gerade einmal einen Monat her, dass die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) ihren letzten großen Erfolg feiern konnte. In Zusammenarbeit mit der Polizei war man gegen ein Direct Connect Netzwerk vorgegangen. Der Betreiber sowie einige Nutzer wurden von der Polizei zumindest vorübergehend festgenommen. Aufgrund der enormen Menge an getauschten Dateien waren sie in den Fokus der Ermittler geraten.
Im Vergleich zu den abertausenden weiteren Filesharer mag es sich bei dem Direct-Connect Netz jedoch um einen kleinen Fisch gehandelt haben. Wieso wurde also ausgerechnet dieses "hochgenommen"? Die Antwort hierauf scheint ganz simpel: Die Beweiserhebung bei Rechtsverstößen via BitTorrent gestaltet sich weitaus schwieriger als bei einem Direct-Connect Netz.
Der Entwickler von µTorrent, Ludvig Strigeus, erklärte jüngst wieso: "Sie können einen Film herunterladen und sehen dann, wer den Film noch anbietet. Sie erhalten aber keine Liste, was man sonst noch herunterlädt. Ein gigantischer Apparat ist notwendig, wenn man alle Torrents überwachen will. Ich glaube, dass es zu schwierig ist, das zu bewältigen, und dann [mit Beweisen] vor dem Gericht aufzutauchen."
Wie schwierig es ist, lässt sich kaum ausmalen. Laut einem Bericht von sr.se wurden innerhalb der vergangenen 18 Monate gerade einmal zwischen 70 und 80 Filesharer bei der Polizei gemeldet. Etwa die Hälfte wurde als so relevant angesehen, dass man ein Ermittlungsverfahren einleitete. Zehn Personen wurden bisher belangt. Drei davon haben ihre Schuld bereits zugegeben und eine Strafe bezahlt. Weitere 15 Fälle sind noch offen.
Kein wirklicher Ermittlungserfolg auf diese lange Zeit, insbesondere, wenn man die Kosten und den Nutzen vergleicht. Darüber hinaus war keiner der betroffenen Filesharer ein Nutzer von BitTorrent. Während die Ermittler auf neue Techniken hoffen, setzt das schwedische "Antipiratbyrån" auf andere Methoden. Die Piratenjäger im Namen der Musikindustrie setzen ihre Karte - wie so oft - auf die Legislative.
Wie der Antipiratbyran-Jurist Henrik Pontén erklärte, würden diese Probleme eines deutlich offenbaren: "[...], den Bedarf nach anderen Interventionsmethoden seitens der Legislative, wenn sie wirklich wollen, dass das Urheberrecht im Internet funktioniert." Worauf Pontén hinaus will, ist mit diesem Satz nicht sofort offensichtlich. Spätestens der Folgesatz bringt jedoch Licht ins Dunkel.
"Der einfachste Weg wäre, dass die Opfer von Urheberrechtsverletzungen Warnbriefe versenden können", so Pontén. Postalische Verwarnung für verdächtigte Filesharer? Diese Idee ist nicht neu. Das Three-Strikes-Gesetz sieht sie als ersten Schlag vor. Doch wer A sagt, muss auch B sagen. Paradoxerweise ist dies nicht der Fall. "Wir wollen nicht die Identität [der Filesharer] erfahren. Wir wollen nur das die Verwarnungen an die richtige Adresse kommen. Ein unabhängiges Organ sollte in der Lage sein, diese Information an die Person zu schicken, die das Gesetz bricht. Vielleicht ein Regierungsorgan oder eine Drittorganisation."
Bis dato hörte man von der Contentindustrie immer eines: Verwarnungen funktionieren nur dann, wenn auch Sanktionen drohen. Von Sanktionen ist hier jedoch in keiner Art und Weise die Rede. Ob bewusst oder unbewusst, lässt sich kaum festhalten. Man ist sich jedoch zwischenzeitlich darüber im Klaren, welche Ablehnung das Three-Strikes-Gesetz im Gesamten hervorgerufen hat.
Da mag es sinnvoller erscheinen, nicht gleich das Maximum zu fordern. Auch der stete Tropfen höhlt den Stein. Es mag zwar etwas länger dauern. Doch eine schrittweise Steigerung mag weniger drakonisch aufgenommen werden.
Quelle : www.gulli.com
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Filesharing via P2P-Programme birgt seit Jahren ein immer größer werdendes Risiko. Meistens erhalten Betroffene eine Abmahnung. Ein Anschlussinhaber aus Landshut wurde nun Ziel einer Hausdurchsuchung für eine einzige Datei.
Seit dem 1.9.2008 ist es für Rechteinhaber ein leichtes Spiel, an die Personendaten hinter einer IP-Adresse zu gelangen. Dies ermöglicht der sogenannte Zivilrechtliche Auskunftsanspruch. Man gibt einem Richter einen Stapel mit IP-Adressen und erklärt, welche Urheberrechte über diese verletzt wurden. Im günstigsten Fall genehmigt dieser den Auskunftsanspruch für alle IP-Adressen. Die Provider müssen infolgedessen sämtliche relevanten Daten aushändigen.
Vor dem 1.9.2008 war dieses Spiel etwas schwieriger, aber kostengünstiger. Man erstattete Strafanzeige. Nachdem die Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber ermittelt hatte, verlangte man Akteneinsicht. So kam man an den Klarnamen hinter der IP-Adresse. Da die Staatsanwaltschaften aber regelmäßig mit solchen Anzeigen überflutet wurden, versuchte man mit dem Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch eine Lösung zu finden.
Diese bewegt sich zwar im zivilrechtlichen Bereich. Das Strafrecht fällt deshalb aber nicht komplett flach, so dass nach wie vor das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung besteht. Ein Anschlussinhaber aus Landshut durfte nun erleben, was genau dies bedeutet. Interessant sind hierbei gleich mehrere Aspekte des Ablaufs.
Am 02.03.2009 erstattete die abmahnende Kanzlei Nümann+Lang Strafanzeige gegen Unbekannt. Man hatte unter einer bestimmten IP-Adresse die Verbreitung der Software "Autodata" des Rechteinhabers Autodata Ltd. festgestellt. Die Staatsanwaltschaft benötigte einige Zeit für ihre Ermittlungen. Nümann+Lang konnten die Abmahnung für die unerlaubte Verbreitung des Werkes erst am 29.09.2009 zustellen. Also sechs Monate, nachdem man Strafanzeige erstattet hatte.
Fraglich ist, ob die Anschlussinhaberdaten per Einsicht in die Strafermittlungsakten gewonnen wurde. Alternativ hätte parallel ein Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch ins Feld geführt werden können. Letzteres wirkt jedoch eher unwahrscheinlich, wäre dies doch mit erneuten Kosten und Arbeitsaufwand verbunden gewesen. Somit kam die Kanzlei Nümann und Lang irgendwann zwischen dem 02.03.2009 und dem 28.09.2009 an die Anschlussinhaberdaten, um ihre Abmahnung zu versenden. Auch die Staatsanwaltschaft hat irgendwann in diesem Zeitraum die Daten des Anschlussinhabers erhalten.
Am 14.10 reagierte der Abgemahnte mit der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Von der Kanzlei Nümann und Lang wurde er in der Abmahnung darüber hinaus aufgefordert, "die Urheberrechtsverletzung" sofort abzustellen. Die entsprechenden Dateien wären sofort zu löschen. Für den Abgemahnten schien alles wieder seinen geregelten Lauf zu gehen. Dem war aber nicht so.
Am 8. März 2010 wurde dem Betroffenen sprichwörtlich das Haus auf den Kopf gestellt. Das Amtsgericht Landshut hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Hausdurchsuchungsbeschluss abgesegnet. Rund ein Jahr nach dem vielleicht stattgefundenen Rechtsverstoß und ungefähr ein halbes Jahr, nachdem man die Anschlussinhaberdaten kennen musste.
Was den Ermittlungsrichter dazu veranlasste, so spät noch einen Durchsuchungsbeschluss für eine Datei zu unterzeichnen, bleibt ein Rätsel. Tatsache ist lediglich, dass die Software im Vergleich zu anderen Softwareprodukten erheblich teurer ist. In einem Abonnement kostet die Software 695 Euro pro Jahr.
Ob dies den schwerwiegenden Eingriff in ein Grundrecht rechtfertigen kann? Besonders absurd erscheint in diesem Zusammenhang die Feststellung im Durchsuchungsbeschluss. So lautet es im unteren Teil des Dokuments: "[...] es ist zu vermuten, dass die Durchsuchung zum Auffinden der Gegenstände führt.[...]."
Ob dies ein Jahr nach der Tat tatsächlich noch der Fall sein kann? Oder besser: Sechs Monate nach der Abmahnung mit dazugehöriger Aufforderung, die Datei zu löschen?
Wir haben mit Rechtsanwalt Dr. Sven J. Mühlberger gesprochen, der diesen Fall betreut. Besonders irritierend fanden wir nämlich den Sachverhalt, dass hier trotz des Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch eine Strafanzeige erstattet wurde. Wir wollten von Rechtsanwalt Dr. Mühlberger wissen, ob der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch nicht genügt hätte. Doch auch für Dr. Mühlberger ist nicht ganz klar, wieso die Staatsanwaltschaft involviert wurde:
"Der zivilrechtliche Auskunftsanspruch in § 101 UrhG verfolgte natürlich auch den Zweck, den bis zum 1.09.2008 erforderlichen Umweg über das Strafverfahren unnötig zu machen und die Staatsanwaltschaften zu entlasten. Mit Einführung des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs wurde der Weg über das Strafverfahren jedoch nicht verbaut - der zivilrechtliche Auskunftsanspruch tritt vielmehr neben die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Staatsanwaltschaften.
Wir bearbeiten weit über tausend Filesharing-Mandate jährlich. In nahezu allen Fällen aus dem Jahr 2009 wurde bereits auf den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch zurückgegriffen. Eine Ausnahme hiervon stellt die im Auftrag der Autodata Ltd. über Nümann und Lang versendeten Tauschbörsen-Abmahnungen dar. Gegenstand der Abmahnungen ist regelmäßig die Software „Autodata CD2“. Dass hier weiterhin der Weg über die Staatsanwaltschaften gegangen wird, ist nicht ohne weiteres erklärbar.
Der Gang über das Strafverfahren erscheint auf den ersten Blick zwar nach wie vor attraktiv: während gemäß § 101 Abs. 9 UrhG die Kosten der richterlichen Anordnung der Verletzte trägt, gehen die Kosten beim Umweg über die Staatsanwaltschaften zu Lasten der Staatskasse. Vorteil des zivilrechtlichen Auskunftsverfahren ist hingegen, dass eine Vielzahl von Auskunftsbegehren gebündelt werden kann. [..]"
Quelle : www.gulli.com
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Das Landgericht in Magedeburg hat heute einen Vater als Anschlussinhaber zur Zahlung von 3000 Euro Schadenersatz verurteilt. Sein Sohn hatte im Internet illegal 132 Musikstücke zum Download angeboten.
teltarif.de berichtet, dass das Landgericht Magdeburg einen Mann wegen der Verletzung des Urheberrechts verurteilt hat. Er war aber lediglich der Anschlussinhaber. Sein volljähriger Sohn hatte im Jahr 2005 in einer Internet-Tauschbörse nachweislich 132 urheberrechtlich geschützte Musiktitel zum Download angeboten.
Der Vater hatte von den Vorgängen auf dem Computer seines Sohnes offenbar keine Ahnung. Das Gericht befand heute, der Vater müsse dennoch dafür haften. Er hätte im Zweifelsfall sachkundige Hilfe einholen müssen. Der Anschlussinhaber hätte die Transfers technisch blockieren können, um die Urheberrechtsverstöße des gemeinsam genutzten Anschlusses zu verhindern, befanden die Richter. Der Vater muss nun 3.000 Euro Schadensersatz sowie die Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte im Jahr 2008 in einem ähnlich gelegenen Fall völlig gegenteilig entschieden. Das Gericht entschied, ohne konkrete Indizien für einen Missbrauch des gemeinsam genutzten Internet-Anschlusses müsse dieser nicht dauerhaft überwacht werden. In Magdeburg muss der Anschlussinhaber in vollem Umfang haften. Egal ob er von den Tätigkeiten seines Kindes Kenntnis hatte oder ihm der dafür nötige technische Sachverstand zur Verfügung stand, um die Übertragungen unmöglich zu machen. Kritiker sprechen von einer Sippenhaftung der ganzen Familie.
Auch ist mehr als fraglich, ob den Musiklabels pro Musikstück tatsächlich ein Schaden in Höhe von fast 23 Euro entstanden ist. Oder ging es dem Landgericht Magdeburg vielmehr um eine abschreckende Wirkung des Urteils?
Quelle : www.gulli.com
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Um der Piraterie Einhalt gebieten zu können, braucht es raffinierte Köpfe. Warner Bros. Entertainment UK hat nun damit angefangen, Studenten für diese Aufgabe zu rekrutieren.
Der Kampf gegen Piraterie ist nicht leicht. Die Contentindustrie musste es in der Vergangenheit mehrmals schmerzlich erfahren. Dies scheint auch der Grund für Warner Bros. neueste Bemühungen zu sein. Die britische Anti-Piraterie-Zweigstelle des Filmstudios versucht derzeit technikaffine Studenten zu rekrutieren. In einer 12 Monate andauernden Praktikumsphase sollen die Studenten unter anderem folgende Aufgaben bewerkstelligen:
* Erlangen von Accounts zu privaten BitTorrent-Seiten
* Entwicklung von Bots, mit denen Link-Scanning (also die Suche nach Filesharing-Links) möglich wird
* Fake-Einkäufe illegaler Kopien bewerkstelligen
* Internetsuche nach illegal verbreiteten Werken von Warner Bros. und NBC Universal
* Sammlung von Informationen zu Portalen, die Links zu urheberrechtlich geschützten Werken verbreiten
Gesucht werden primär Studenten, die aus technischen Studiengängen kommen. Sie sollten IT-affin sein und sich mit Filesharing-Netzen auskennen. Ein Kriterium, über das eigentlich viele junge Studenten verfügen dürften. Die Studenten sollen aber auch erfahren, wie es ist, gegen die illegale Verbreitung geschützter Werke vorzugehen. Aus diesem Grunde fällt auch die Versendung von "Löschaufforderungen" in ihr Aufgabenspektrum.
Die erlangten Informationen sollen aufbereitet und in eine interne forensische Datenbank überführt werden. Darüber hinaus sollen die Studenten unterstützend tätig sein, wenn es um die Auf- und Vorbereitung von Anti-Piraterie Kampagnen geht. Last but not least soll aber auch der wissenschaftliche Teil nicht zu kurz kommen. Die Erstellung von Forschungsdokumenten, die Piraterie in Bezug zu der technischen Entwicklung setzen, wird ebenfalls erwartet.
Leider wird aus dem Jobangebot nicht deutlich, ob man mehrere Stellen zu vergeben hat. Dafür spricht man deutliche Worte beim Verdienst. Innerhalb der 12 Monate soll es 17.500 Britische Pfund (ca. 19.500 Euro) geben. Bevorzugterweise verfügt der Bewerber über Erfahrungen mit Java oder JSP und PHP.
Quelle : www.gulli.com
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Ein Team richtiger Fahnder ist denen wohl zu teuer ::)
Warum muss ich gerade jetzt an das seltsame Hühnchen aus den aktuellen GEZ-Spots denken...
Praktikanten an die Macht???
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Illegale Downloads von Filmen und Serien aus dem Internet haben in Spanien so gewaltige Ausmaße angenommen, dass große Hollywood-Studios überlegen, den Verkauf von DVDs wegen mangelnder Profitabilität gänzlich einzustellen.
(http://res.magnus.de/res/_2/2/3/7/91428.jpg)
Das berichtete die "Los Angeles Times" (Dienstagsausgabe) unter Verweis auf Erhebungen des Marktforschers Media-Control GfK. Laut Analysten explodierte die Zahl illegal abgerufener Filmkopien über Tauschbörsen seit 2006 von 132 auf 350 Millionen im Jahr. Im selben Zeitraum brach der Absatz von Kauftiteln um rund 30 Prozent ein.
Laut Angaben der Zeitung verzichtet Apple in Spanien bereits auf ein eigenes Video-on-Demand-Angebot per iTunes. Die Studios sehen sich mit einer Gesetzeslücke konfrontiert. Auf der iberischen Halbinsel ist Piraterie nur dann strafrelevant, wenn sie kommerzielle Ziele verfolgt.
Quelle: SAT+KABEL
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Hollywood hat unbemerkt von der Öffentlichkeit mehr als 20.000 Torrent-Nutzern wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen eine Klage angedroht.
(http://res.magnus.de/res/_2/2/a/e/119553.jpg)
Raubkopie und Urheberrecht
(Quelle: Initiative "Respect Copyrights" / ZKM)
Die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) und der Branchendienst "Hollywood Reporter" machten den den Vorgang am Dienstagnachmittag (Ortszeit) publik. Demnach zerrte eine neue, als "U.S. Copyright Group" benannte Lobbyisten-Truppe die Surfer vor ein Gericht in Washington. Ihnen wird vorgeworfen Spielfilme wie "Steam Experiment" "Far Cry" "Uncross the Stars" "Gray Man" und "Call of the Wild 3D" illegal geladen zu haben.
Den Angaben zufolge sollen sich weitere 50.000 Torrent-Fans bereits im Visier von Hollywood befinden. Insgesamt wären also gut 50.000 Klagen anhängig. Die EFF warf den beteiligten Kanzleien und der "U.S. Copyright Group" reine Profitgier vor. Den Bürgerrechtlern stößt vor allem der genutzte Automatismus auf: Zum Einsatz gegen die Urheberrechtsverletzer kommt offenbar eine Software von Guardaley-IT, die sich rühmt, illegale Aktivitäten im Web in Echtzeit aufzuspüren und IP-Adressen mitzuschreiben. Diese werden dann im Anschluss genutzt, um mit Massenanschreiben Provider unter Androhung juristischer Schritte Name und Adresse der Surfer zu entlocken. Dabei erwischt es, das hat die Vergangenheit gezeigt, auch zahlreiche Unschuldige - ausgelöst durch menschliche Fehler oder technische Unzulänglichkeiten.
Abmahnungen im großen Stil sind in diesem Zusammenhang nichts neues, zuletzt waren rund 170.000 US-Bürger wegen vermeintlichem illegalen Empfang von Pay-TV-Programmen angegangen worden, Musik-Labels gingen zwischen 2003 und 2008 über 30.000 Internet-User wegen Musik-Downloads an.
Quelle: SAT+KABEL
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Die Rechteinhaber des mit mehreren Oscars ausgezeichneten Kinofilms "The Hurt Locker" haben angekündigt, gegen illegale Downloads vorzugehen. Dazu sollen am heutigen Mittwoch Klagen gegen mehrere Tausend BitTorrent-Nutzer eingereicht worden sein.
Insgesamt sechs Oscars konnte der Hollywood-Film "The Hurt Locker" für sich gewinnen. Ein Film, der von zahlreichen Kritikern hoch gelobt wurde. Doch der Nervenkitzel des Films dürfte sich in absehbarer Zeit auch auf einige Filesharer übertragen. Nach Angaben des Hollywood Reporter haben sich die Rechteinhaber des Films mit der U.S. Copyright Group zusammengetan.
Gemeinsam plant man mehrere Tausend BitTorrent-Nutzer zu verklagen, die den Film illegal heruntergeladen - und somit auch verbreitet - haben. Am heutigen Dienstag soll die Klageschrift eingereicht werden. Ob dies bereits geschehen ist, ist vorerst unklar. Mithilfe der Klage will man die US-amerikanischen Provider zur Herausgabe der Nutzerdaten zwingen.
Im Anschluss daran soll allen Anschlussinhabern eine Abmahnung mit entsprechender Kostennote zugestellt werden. Das Schema dürfte dabei vergleichbar zu den in Deutschland stattfindenden Massenabmahnungen sein. Bereits vor zwei Monaten hatte die U.S. Copyright Group angekündigt, in großem Stil gegen Urheberrechtsverletzer in Internet-Tauschbörsen vorzugehen. Damals ging es um Filme eines unabhängigen Filmstudios.
Das Ausmaß dürfte dieses Mal jedoch weit größer sein. The Hurt Locker war nämlich nicht nur bei den Oscar-Verleihungen sehr beliebt. Auch in BitTorrent-Tauschbörsen war er heiß begehrt.
"Es ist kein Geheimnis, dass die Größenordnung mit Hurt Locker deutlich höher ist, als bezogen auf die Filme, die wir bereits verfolgt haben", so der U.S. Copyright Group Anwalt Thomas Dunlap. Nach seinen Angaben hätten bisher 75 Prozent aller kontaktierten Provider kooperiert. Rund 40 Prozent der seit März kontaktierten Filesharer hätten eine außergerichtliche Einigung bevorzugt. Bisher sollen 50.000 Filesharer abgemahnt worden sein.
Quelle : www.gulli.com
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In den USA hat eine Organisation namens "US Copyright Group" 14.000 Klagen gegen Filesharing-Nutzer eingereicht. Die Gruppe will damit offenbar vor allem neue Einnahmen für ihre Mitglieder generieren.
Dies ist zumindest die Einschätzung von US-Bürgerrechtsorganisationen. "Diese Art von Organisation wurde ausschließlich gegründet, um Klagen führen zu können. Sie sehen das Rechtssystem als Mittel, um Geld verdienen zu können", sagte Jennifer Granick, Anwältin der Electronic Frontier Foundation (EFF), gegenüber der 'Washington Post'.
Zu den Mitgliedern der Grupppe gehören verschiedene unabhängige Produzenten, darunter auch Uwe Boll, der für seine Verfilmungen von Computer-Spielen bekannt ist. Die Gruppe arbeitet mit dem deutschen Technologie-Unternehmen GuardaLey zusammen, das IP-Adressen aus Filesharing-Netzen ausliest und so die Klagen vorbereitet.
Die Prozessführung selbst obliegt der Kanzlei Dunlap, Grubb & Weaver. Diese hat die zahlreichen Klagen gegen Unbekannt eingereicht. Das soll die Grundlage dafür bilden, von den Providern Informationen über die Identität der Nutzer hinter den IP-Adressen einzufordern.
An die Anwender sollen dann Abmahnungen verschickt werden. In diesen werden jeweils Zahlungen in Höhe von 1.500 bis 2.500 Dollar für eine außergerichtliche Einigung verlangt.
Quelle : http://winfuture.de
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Die ungarische Polizei hat diese Woche in einer konzertierten Aktion Einsätze gegen Filesharer im ganzen Land durchgeführt.
Am Mittwoch führte die Polizei von Ungarn mehrere koordinierte Operationen durch, deren Ziele eine große Zahl an Torrent-Seiten, ein Internet-Provider und eine technische Universität waren. Vorangegangen waren Ermittlungen durch die ASVA.hu, einer Gruppe der Filmindustrie, und des PROART.hu, eines Verbandes für Autorenrechte. Bisher ist das genaue Ausmaß noch nicht bekannt, aber die ungarischen Gesetzeshüter sollen sehr erfolgreich gewesen sein. Nach eigenen Angaben sollen mehr als 50 Server mit über 500 Terabyte an Daten konfisziert worden sein.
Als Folge sind viele Seiten heruntergefahren. Unklar bleibt bisher jedoch, wie viele davon wirklich Opfer der Polizeiaktion sind. Denn einige dürften wohl auch als Reaktion darauf zur Sicherheit offline gegangen sein. Definitiv getroffen hat es Bithorló, GigaTorrent, Evolution, Blue Dragon, Dreamland und Deja Vu, deren Server wurden beschlagnahmt. Insane und Pirate Bay haben sich aufgrund von Vorwarnungen selbst heruntergefahren, die Situation von 1stTorrent ist unklar, ebenso wie die von Ncore, der bekanntesten Seite mit etwa 900.000 Peers. Bei letzterer soll nach bisher unbestätigten Gerüchten nur ein Proxy von der Polizei aufgestöbert worden sein, die Hauptseite sei aber immer noch intakt. Bithumen, eine weitere große Filesharing-Seite, die auch Ziel der Operation gewesen war, arbeitet weiterhin von Deutschland aus.
PROART bezeichnete die Aktion als "einen riesigen Meilenstein im Kampf gegen die Internetpiraterie" und dankte der Polizei dafür, dass sie "den Schutz für die Rechte von Urhebern etabliert haben". Das Vorgehen dürfte zum Teil auch darin begründet sein, dass die Vereinigten Staaten Druck in dieser Hinsicht auf die Behörden in Ungarn ausgeübt haben. So gab es bereits mindestens zwei ähnliche Aktionen gegen Filesharer in den Jahren 2007 und 2009. Vor kurzem hatte die US-Regierung allerdings Ungarn von seiner schwarzen Liste genommen.
Quelle : www.gulli.com
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In der vergangenen Woche ist der schwedischen Polizei ein Schlag gegen Urheberrechtsverletzer gelungen. Im Rahmen eines Polizeieinsatzes hat man vier Personen verhaftet, die der Warez-Szene zugerechnet werden.
Nach Angaben der Anti-Piraterie-Organisation Antipiratbyrån stehen die vier verhafteten Personen im Verdacht, Kontakte zur Warez-Servern der Szene, bekannt als "Darkside", zu unterhalten. Die Server würden zahlreiche Daten enthalten. Es handele sich um den bisher größten Fall in Schweden, möglicherweise sogar ganz Europa.
Im Rahmen polizeilicher Ermittlungen in Zusammenarbeit mit Antipiratbyrån war man dem Quartett auf die Spur gekommen. Am vergangenen Mittwoch und Donnerstag griff die Polizei zu. Vier Personen wurden vorerst festgenommen. Im Zuge der Hausdurchsuchung prüfte man eine Wohnung in Stockholm und zwei weitere in Västerås. An letzterem Standort fand man einige Server. Eine der Personen wurde wenig später wieder auf freien Fuß gesetzt.
Dennoch werden alle verdächtigt, Kontakte zu Szene-Servern unter dem Decknamen "Darkside" zu besitzen. Nach Angabe von Henrik Pontén von Antipiratbyrån hätten die Server rund 130 Terabyte an Filmmaterial enthalten. Inländische wie ausländische Produktionen seien darunter. "Darkside hat eine enorme Kapazität. Das ist der größte Fall bisher, sicherlich der größte in Schweden, aber vielleicht sogar in Europa", so Pontén gegenüber dem Nachrichtendienst DN.
Antipiratbyrån hatte Darkside seit einigen Monaten überwacht und IP-Adressen sowie weitere Informationen protokolliert. Im Februar hatte man die Ermittlungsergebnisse an die Polizei gereicht. Diese wurde nun aktiv.
"Der Polizeieinsatz [vom Mittwoch] war erneut ein wichtiger Schritt, um organisierte Piraterie zu stoppen. Diese Arten von Handlungen haben einen direkten und dramatischen Effekt auf die Zahl der Urheberrechtsverletzungen", so Pontén. Angeblich sollen einige der Personen bereits Teilgeständnisse abgelegt haben.
Quelle : www.gulli.com
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Im Rechtsstreit Jammie Thomas-Rasset gegen die Recording Industry Association of America (RIAA) hat der Vorsitzende Richter Davis nun einen Mediator angefordert. Dieser soll den seit vier Jahren andauernden Prozess zu einem Ende bringen.
Seit vier Jahren stemmt sich die alleinerziehende Mutter Jammie Thomas-Rasset nun schon gegen einen übermächtigen Gegner: Die Recording Industry Association of America (RIAA). Das Verfahren könnte dabei nicht sprunghafter sein. Während der ersten Verhandlung wurde sie zu einem Schadensersatz von 222.000 US-Dollar (ca. 180.000 Euro) verurteilt. Dem Vorsitzenden Richter wurde jedoch nachträglich klar, dass er die Jury falsch instruiert hatte. Er hatte den Mut, sich diesen Fehler einzugestehen. Das Verfahren wurde erneut aufgerollt.
Die zweite Verhandlung verlief jedoch in keinster Weise besser. Am Ende wurde Jammie Thomas-Rasset erneut verurteilt, Schadensersatz zu leisten. Der Betrag war jedoch auf exorbitante 1,92 Millionen US-Dollar (ca. 1,56 Mio. Euro) angestiegen. Richter Davis erkannte, dass dieser Betrag "monströs und schockierend" ist. Eigenmächtig reduzierte er den Betrag auf 54.000 US-Dollar.
Die RIAA war darüber wenig begeistert. Letzten Endes war jedoch die Publicity, die das 1,92 Mio. US-Dollar Urteil eingebracht hatte, ebenso unerwünscht. Man unterbreitete Thomas-Rasset ein letztes Einigungsangebot. Falls sie nicht akzeptiert, würde man gegen die Entscheidung von Richter Davis vorgehen.
Wie nicht anders zu erwarten, lehnte Thomas-Rasset ab. Die RIAA ging gegen die Entscheidung von Richter Davis vor. Das kontinuierliche "hin-und-her" soll nun jedoch endlich ein Ende finden. Richter Davis hat den beiden Parteien einen Mediator zugewiesen. Dieser soll den seit vier Jahren andauernden Rechtsstreit zu einem - für beide Seiten akzeptablen - Ende führen. Ob ihm dies gelingen wird, sei dahingestellt.
Der Rechtsbeistand von Thomas-Rasset zeigte sich gegenüber CNET wenig positiv: "Ich bin nicht optimistisch. Ich denke, dass der Fall von der Plattenindustrie hinreichend analysiert wurde und diese wissen, was sie akzeptieren werden. Wenn sie das Urteil [bezüglich des reduzierten Schadensersatzes] nicht akzeptieren, glaube ich nicht, dass wir irgendetwas anbieten könnten, dass sie jetzt akzeptieren."
Quelle : www.gulli.com
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Eine neue Wende im Fall Joel Tenenbaum vs. Recording Industry Association of America (RIAA). Bei einer gestern stattgefundenen Anhörung hat die Bundesrichterin Nancy Gertner den Schadensersatz um 90 Prozent reduziert.
Wegen der Verbreitung zahlreicher urheberrechtlich geschützter Songs hatte Joel Tenenbaum seit geraumer Zeit mit einer rechtlichen Auseinandersetzung zu kämpfen. Die Recording Industry Association of America (RIAA) hatte ihn verklagt. Gemeinsam mit dem Rechtsprofessor Charles Nesson nahm er den Kampf vor Gericht auf. Im August vergangenen Jahres folgte das Urteil. Tenenbaum unterlag und sollte 675.000 US-Dollar Schadensersatz für 30 Songs leisten.
Ein Betrag, der unmöglich zu stemmen war. Auch die Bundesrichterin Nancy Gertner betrachtete den Betrag als verfassungswidrig. In einer gestern stattgefundenen Anhörung bestätigte sich dies. Der Betrag wurde um 90 Prozent gemildert. Damit ist bei Joel Tenenbaum nun dasselbe Ereignis eingetreten, wie auch zuvor bei Jammie Thomas-Rasset. Ob die RIAA diese Entscheidung akzeptieren kann, ist unklar. Sollte sich der Verband jedoch weigern, wird das Verfahren erneut vollständig aufgerollt.
Auch Richterin Gertner geht davon aus, dass die RIAA gegen ihre Entscheidung vorgehen will: "Die Kläger haben in diesem Fall jedoch uneingeschränkt klar gemacht, dass sie - um es mild auszudrücken - alles fordern werden. Sie haben bei der Verhandlung bestätigt, dass sie eine reduzierte Summe vermutlich nicht akzeptieren werden."
Wie sehr sich Richterin Gertner gegen dieses Urteil lehnt, bestätigt ihre Formulierung auf der sechsten Seite der Gerichtsunterlagen:
"Ich reduziere den Betrag der Jury auf 2.250 US-Dollar pro verletztem Werk, also das Dreifache des Minimum-Schadensersatzes, was zu einer Gesamtsumme von 67.500 US-Dollar führt. Dieser Betrag ist erheblich höher, als wie wenn ich das Urteil unabhängig gefällt hätte. Aber die Aufgabe den angemessenen Schadensersatz zu bestimmten lag in diesem Verfahren bei der Jury, nicht beim Gericht. Ich habe den Betrag lediglich auf den größten Betrag reduziert, den die Verfassung in Anbetracht der Fakten dieses Falles zulässt."
Die Summe ist natürlich nach wie vor erdrückend hoch. Die Entscheidung von Richterin Gertner sendet jedoch ein deutliches Signal und könnte - wie zuvor Jammie Thomas-Rasset - Präzedenzfälle schaffen. In jedem Falle wird dadurch klar, dass bei Urheberrechtsverletzungen kein exorbitanter Schadensersatz verlangt werden kann. Für die Kläger steigt das Prozessrisiko somit ebenfalls.
Joel Tenenbaum zeigte sich hocherfreut über das Urteil. In einem Telefoninterview mit dem Boston Globe erklärte er, dass es kaum bessere Nachrichten geben könnte. Den Betrag könne er aber nach wie vor nicht bezahlen. Doch selbst wenn er den Betrag bezahlen könnte: Weder die Künstler, noch die Labels würden etwas davon erhalten. Wie die RIAA gegenüber TorrentFreak bestätigte, würde der Betrag in neue Anti-Piraterie-Kampagnen fließen.
Quelle : www.gulli.com
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Die Klagewellen gegen Filesharing-Nutzer sind für die Musikindustrie offenbar ein großes Verlustgeschäft. Reich werden durch sie nur die beteiligten Anwälte.
Das geht aus einer Analyse des Blogs 'Recording Industry Vs. The People' hervor. Demnach hat der Branchenverband der US-Musikindustrie im Jahr 2008 rund 16 Millionen Dollar Anwaltshonorare gezahlt. Aus den eingeleiteten Verfahren flossen aber nur Schadensersatzzahlungen in Höhe von 391.000 Dollar zurück.
Auch in den vorhergehenden Jahren soll das Verhältnis ähnlich gewesen sein. Das dürfte der Wesentliche Grund sein, warum die Musikindustrie vor einiger Zeit erklärte, nicht mehr hauptsächlich gegen einzelne Nutzer von Tauschbörsen vorgehen zu wollen.
Denn die Branche konnte nicht nur wenig Schadensersatz einklagen, auch der erhoffte Abschreckungseffekt blieb aus. Deshalb richtet sich der Fokus nun darauf, die Infrastrukturen der Tauschbörsen juristisch anzugreifen. Dies gestaltet sich allerdings kaum weniger kompliziert.
Quelle : http://winfuture.de
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Die Recording Industry Association of America (RIAA) hat einen Widerspruch gegen die Entscheidung von Richterin Nancy Gertner eingelegt. Diese hatte den Schadensersatz, den Joel Tenenbaum für die rechtswidrige Verbreitung von 30 Songs bezahlen sollte, um 90 Prozent reduziert.
675.000 US-Dollar (ca. 523.000 Euro) für die Verbreitung von 30 urheberrechtlich geschützten Songs. Diesen Betrag sollte Joel Tenenbaum an die Recording Industry Association of America (RIAA) leisten. Eine Summe, die viele Menschen staunen lässt. Im Falle von Joel Tenenbaum sorgte sie für eine heftige Diskussion. War der Betrag maßlos überzogen? Oder gar wider der Verfassung, die Bestrafungen über ein angemessenes Maß verbietet?
Die vorsitzende Richterin Nancy Gertner vertritt offenbar diese Ansicht. Nachdem im Fall Thomas-Rasset vs. RIAA der zu leistende Schadensersatz kurz zuvor um 97 Prozent gemildert wurde, handelte sie ebenso. Aus den geforderten 675.000 US-Dollar wurden 67.500 US-Dollar (ca. 52.300 Euro). Nach wie vor ein erdrückender Betrag, den Joel Tenenbaum nicht einfach so stemmen kann. Doch wie es inzwischen aussieht, steht dies vielleicht gar nicht mehr zur Debatte.
Die RIAA hat gegen die Entscheidung von Richterin Gertner Widerspruch eingelegt. Darin hält man fest, dass der ursprünglich geforderte Betrag nicht "verfassungswidrig exzessiv" sei. Das United States Court of Appeals for the First Circuit soll die Entscheidung von Richterin Gertner nun revidieren. Dies bedeutet nichts anderes, als dass die RIAA den ursprünglichen Betrag wieder festgesetzt sehen möchte. Auch wenn dieser Schritt seitens der RIAA zu erwarten war, ist sein Nutzen eher fragwürdiger Natur. Da Joel Tenenbaum weder den einen, noch den anderen Betrag begleichen kann, spielt es kaum eine Rolle, wie viel er letzten Endes nicht bezahlen kann.
Vermutlich erhofft sich die RIAA jedoch einen besonders abschreckenden Effekt durch den höheren Betrag, sofern dieser tatsächlich eintritt.
Quelle : www.gulli.com
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Vor wenigen Tagen sorgte die Recording Industry Association of America (RIAA) erneut für Wirbel. Aus den Unterlagen des Verbands geht hervor, dass man 17 Millionen US-Dollar (ca. 13 Mio. Euro) für Rechtsstreitigkeiten mit Urheberrechtsverletzern ausgegeben hat. Im selben Zeitraum erzielte man nur knapp 400.000 US-Dollar Einnahmen aus diesen Streitigkeiten. Nun verteidigt man die Beträge.
(http://static.gulli.com/media/2010/07/thumbs/370/riaa.jpg)
Wie teuer darf der Kampf gegen Filesharer sein. Keine einfach zu beantwortende Frage. Die Steuerunterlagen der Recording Industry Association of America (RIAA) aus dem Jahr 2008 bieten wenigstens eine Größenvorstellung. Rund 17 Millionen US-Dollar (ca. 13 Mio. Euro) hat man an diverse Kanzleien bezahlt, um die Jagd nach Filesharern zu ermöglichen. Im Gegenzug lagen die Einnahmen bei knappen 400.000 US-Dollar (umgerechnet rund 300.000 Euro). Natürlich gibt es immer wieder Positionen in einem Wirtschaftskreislauf, bei denen mehr Ausgaben als Einnahmen anfallen. Zumindest temporär.
Meistens wird dann jedoch rasch daran gearbeitet, dies zu ändern. Im Falle der RIAA ist dies jedoch anders. Der Senior Vice President for Communications, Jonathan Lamy, hat erklärt, dass sich Siege nicht in Dollar oder Cent aufrechnen lassen. Manchmal würde der Sieg in Form einer abgeschalteten Filesharing-Website daherkommen. Manchmal würden die gewonnen Einnahmen direkt an das klagende Label durchgereicht. So war es zumindest im Jahr 2006, als man 115 Millionen US-Dollar von KaZaA im Rahmen einer Einigung erhielt.
Die fragliche Summe sei zwar an Gebühren für Rechtsstreitigkeiten aufgewendet worden, jedoch habe es hier viele verschiedene Handlungen gegeben. Löschaufforderungen im Rahmen des Digital Millenium Copyright Acts, Rechtsberatung bei schwebenden Verfahren, langfristige Streitigkeiten aufgrund ausstehender Lizenzgebühren und natürlich auch Prozesse gegen Filesharer sowie Filesharing-Seiten. Manche Prozesse würden Jahre dauern, so dass die Ausgaben aus dem Jahr 2008 erst in der Zukunft zu einem juristischen Sieg - mit entsprechenden Einnahmen (?) - führen.
Gegenüber dem ABA Journal hat Lamy erklärt, dass ein Zusammenhang zwischen den Ausgaben laut den Steuerunterlagen und der Effektivität ihrer Anti-Piraterie-Maßnahmen einfach ungenau und höchst irreführend sei. Man sei davon überzeugt, dass die eigenen Bemühungen erfolgreich seien. Indirekt wurden damit auch die Ausgaben in Höhe von 17 Millionen US-Dollar gerechtfertigt.
Quelle : www.gulli.com
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Wie der verurteilte Filesharer Joel Tenenbaum gestern mitteilte, werde er in Berufung gehen. Obwohl der Schadensersatzbetrag um 90 Prozent reduziert wurde, könne er das Urteil nicht hinnehmen. Das Verfahren wird also erneut aufgerollt. Das Problem daran: Keine der beteiligten Parteien ist darüber wirklich glücklich.
Es schien ein großartiger Erfolg zu sein. Ursprünglich sollte Joel Tenenbaum 675.000 US-Dollar für die Verbreitung von 30 Songs bezahlen. Doch der Betrag wurde um 90 Prozent verringert. Auslöser war Tenenbaums Leidensgenossin Jammie Thomas-Rasset. Auch sie war zu einem exorbitanten Schadensersatzbetrag verurteilt worden. Das Gericht sah den Betrag jedoch als maßlos überzogen an. Diese Ansicht teilte vergangenen Monat auch Richterin Nancy Gertner, die für den Fall von Joel Tenenbaum zuständig ist.
Wie das "Team Tenenbaum" jedoch gestern bekanntgegeben hat, wird man sich mit dem reduzierten Betrag nicht zufriedengeben. Man wird in Berufung gehen. Die um 90 Prozent reduzierte Summe sei nach wie vor "gleichermaßen absurd". Ein Berufungsverfahren soll Klarheit schaffen: "67.500 US-Dollar klingen nur vernünftiger, weil dass der ursprüngliche Betrag hätte sein müssen", so Joel Tenenbaum. Im Endeffekt sei es jedoch egal, ob eine Nullstelle mehr oder weniger dabei sei. Er könne keinen der Beträge begleichen, ohne existenziell ruiniert zu werden. Es sei schon schwierig genug seinen Verteidigern eine Bezahlung anzubieten.
Im Berufungsverfahren wird erneut der Rechtsprofessor Charles Nesson an seiner Seite kämpfen. Auch wenn man über diesen Schritt nicht gänzlich glücklich ist, so war er doch anzunehmen. Hätte Joel Tenenbaum nicht die Initiative ergriffe, so wäre es durch die RIAA geschehen. Diese hat nun ebenfalls angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Jedoch nicht wegen der Entscheidung an sich. Vielmehr ist man mit dem reduzierten Schadensersatz nicht einverstanden.
Quelle : www.gulli.com
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Am heutigen Dienstag ist es europaweit zu zahlreichen Hausdurchsuchungen gekommen. Im Fokus der Ermittlungen stehen nach ersten Angaben die Betreiber diverser Warez-Seiten. Allein in Schweden wurden bisher vier Personen verhaftet. Auch den prominenten BitTorrent-Indexdienst The Pirate Bay hat es getroffen, der derzeit offline ist.
In mehr als 14 europäischen Mitgliedsstaaten ist es heute zu einem koordinierten Zugriff der Strafverfolgungsbehörden gekommen. Nach Angaben der Polizei wurde die Operation seit über zwei Jahren geplant und richtet sich gegen die Warez-Szene. Insbesondere die sogenannten First-Seeder waren das Ziel der Aktion. Also Personen, die Server mit urheberrechtlich geschützten Werken bereithalten und so die erstmalige Verbreitung selbiger Werke ermöglichen.
Trotz der spärlichen Informationslage ist bisher bekannt, dass Hausdurchsuchungen in den Niederlanden, Beglien, Norwegen, Deutschland, Großbritannien, Ungarn, Schweden sowie der Tschechischen Republik durchgeführt wurden. Allein in Schweden sollen vier Personen verhaftet worden sein. An vier Standorten, darunter Stockholm, Malmö sowie an der Universität von Umea.
Wie die Polizei mitteilt, standen die Ermittlungen auch in Zusammenhang mit dem schwedischen Provider PRQ. Prominente Kunden des Providers sind unter anderem The Pirate Bay sowie Wikileaks. Die Whistleblower-Website ist gegenwärtig erreichbar, selbiges gilt jedoch nicht für The Pirate Bay. Die schwedische Staatsanwaltschaft bestätigte zwischenzeitlich, dass es keinen Zusammenhang zu Wikileaks gibt.
Wie Mikael Viberg von PRQ berichtet, hätten ihn fünf Polizeibeamte um neun Uhr morgens besucht. Sie wollten wissen, wer zwei IP-Adressen ab dem Jahr 2009 belegt hatte. Da man keinerlei Aufzeichnungen darüber führe, habe er ihnen lediglich E-Mail-Adressen aushändigen können. Diese würden seiner Einschätzung nach jedoch ins Leere führen. Wo Hausdurchsuchungen in Deutschland durchgeführt wurden, ist noch nicht bekannt.
Quelle : www.gulli.com
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Die Bemühungen der U.S. Copyright Group, Abertausende Filesharer in den USA zivilrechtlich zu belangen, sind vor ein Problem gestoßen. Die US-Bundesrichterin Rosemary Collyer zweifelt, ob ihr Gericht überhaupt zuständig ist.
Die von der U.S. Copyright Group initiierte Abmahnwelle trifft auf immer mehr Widerstand, insbesondere, seit sich die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) in die Auseinandersetzungen involviert hat. Nachdem man bereits darüber gestritten hatte, ob eine vierstellige Zahl an Fällen in einem Verfahren abgehandelt werden kann, hat man nun ein neues Problem.
Praktische alle Auskunftsersuchen sind gegenwärtig vor dem Bundesgericht in Washington D.C. anhängig. Mit dem Fall betraut ist unter anderem die US-Bundesrichterin Rosemary Collyer. Aufgrund jüngster Korrespondenz potenziell Betroffener, ob ihr Gericht überhaupt im Zuständigkeitsbereich für manche der IP-Adressen ist, scheinen ihr Zweifel zu kommen.
Von der EFF angeleitet hatten einige Anschlussinhaber Widerspruch gegen die Auskunftsersuchen der U.S. Copyright Group eingereicht. Auch wenn die Klarnamen hinter den IP-Adressen noch unklar sind, hatte die EFF Musterschreiben zur Verfügung gestellt. Wer befürchtet, unter den potenziellen Opfern zu sein, konnte damit Widerspruch gegen das Auskunftsersuchen einreichen. Wie die Bundesrichterin Collyer nun festgehalten hat, sei eines der Schreiben aus Pennsylvania gekommen, ein anderes Schreiben aus Oregon. Es sei fraglich, ob beide Personen ausreichend Kontakt mit ihrer Gerichtsbarkeit hatten, so dass ihr eine Entscheidung über diese Fälle zustehe.
Infolge dieser Zweifel wurde der U.S. Copyright Group nun auferlegt, bis 30. September zu belegen, wieso die beiden genannten Fälle vor ihrem Gericht verhandelt werden sollten. Egal wie ihre Entscheidung später ausfällt, ist diese jedoch möglicherweise nur ein geringes Hindernis. Da die ursprünglichen Auskunftsverfahren gegen Unbekannt ergehen, lassen sich diese praktisch an jedem Gericht einreichen. Sobald Klarname und Wohnort bekannt sind, lassen sich Abmahnungen ohne weiteres durchführen.
Erst wenn es zu einer möglichen Klage kommt, müsste sich die U.S. Copyright Group an die Gerichte wenden, an denen die Beklagten ihren Wohnsitz innehaben. Dies ist zwar mit massiven Mehrkosten verbunden, doch hierzu müsste erst einmal geklagt werden. Bisher hat die U.S. Copyright Group keine Klage gegen namentlich bekannte Personen initiiert.
Quelle : www.gulli.com
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Der französisch-schweizerische Filmregisseur Jean-Luc Godard hat sich in einem Rechtsstreit um den illegalen Download und den Austausch von tausenden Musikstücken auf die Seite des Beschuldigten gestellt. Die 79 Jahre alte Filmlegende war durch einen Artikel in der französischen Tageszeitung Libération auf den Fotografen James Climent aufmerksam geworden. Dieser war von den Verwertungsgesellschaften SACEM und SDRM beschuldigt worden, knapp 14.000 Musikstücke aus dem Internet geladen zu haben. Sie erstritten vor Gericht eine Strafe von 20.000 Euro. Godard habe daraufhin angeboten, 1000 Euro für Rechtskosten bereit zu stellen, schreibt Climent in seinem Weblog.
Godard, der mitunter als "Bertolt Brecht der Nouvelle Vague" bezeichnet wird, hatte sich schon bei früherer Gelegenheit gegen die französische Aufsichtsbehörde Hadopi (Haute Autorité pour la diffusion des Oeuvres et la protection des droits sur Internet) gewandt, die in Frankreich für Urheberrechtsverletzungen im Internet zuständig ist. Im Mai bezweifelte Godard in einem Interview die Möglichkeit eines Urheberrechts. Es gebe kein geistiges Eigentum. Die Kinder eines Künstlers könnten von dessen Werken höchstens bis zu ihrer Volljährigkeit profitieren.
Climent hatte sich in dem Urheberrechtsverfahren gegen die Verwertungsgesellschaften 2007 auf Anraten seines Rechtsanwalts für schuldig erklärt. Zwei Jahre später wurde über ihn die Geldstrafe verhängt. Climent strebt nun ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. Dafür müsste er 5000 Euro Anwaltskosten zusammenbekommen. Neben den 1000 Euro vom Regisseur hat Climent 104,38 Euro über Paypal eingesammelt, 19,34 über den Belohnungsdienst Flattr sowie einen Betrag von bis zu 1200 Euro. Von dem europäischen Gericht will Climent unter anderem den freien Zugang zur Kultur als Grundrecht bestätigt sehen. Dieses werde durch das seit Anfang dieses Jahres geltende Gesetz für Internetsperren gefährdet.
Quelle : www.heise.de
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Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen stellen ein enormes Problem dar. Die Gefahr, abgemahnt zu werden, ist inzwischen kaum überschaubar. Eine Frau in Rostock hatte eine bessere Idee, um an Musik zu gelangen: Sie nahm ihr Notebook mit in einen Elektrofachmarkt. Dort benutzte sie es, um Kopien von Musik-CDs auf ihre Festplatte zu rippen.
Wie das Lawblog unter Berufung auf die Polizei Rostock berichtet, wurde dort am vergangenen Montag eine 52-Jährige Frau festgenommen. Sie war dem Kaufhausdetektiv eines Elektrofachmarktes aufgefallen, der sie beim Kopieren von Musik-CDs ertappte. Die Frau hatte das Geschäft zuvor mit ihrem Notebook betreten und sich daraufhin in die Abteilung mit den Musik-CDs begeben. Dort bediente sich die Frau "an den reichlich vorhandenen CDs", indem sie diese "auf ihr mitgebrachtes Notebook kopierte".
Ihre Handlung - die inmitten von anderen Kunden vollzogen wurde - zog schließlich die Aufmerksamkeit des Hausdetektivs auf sich. Dieser erkannte, was die Frau tat, und informierte die Polizei. Die 52-Jährige Frau wurde wegen des Verdachts der Urheberrechtsverletzung festgenommen. Ihr Notebook wurde sichergestellt. Wie Rechtsanwalt Udo Vetter in seinem Blog erklärte, könne man überlegen, ob hier tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Schließlich sei die Vorlage "nicht unrechtmäßig" gewesen.
Staunen lässt dieser Fall jedoch sowieso. Egal ob die Tat nun rechtswidrig war oder nicht. Szenarios wie dieses fügen sich geradezu perfekt als massentaugliches Bild in die Anti-Piraterie Bemühungen der Branche ein. Für einen Augenblick möchte man da gar annehmen, dass es sich bei dieser Aktion viel eher um einen PR-Streich der Musikwirtschaft handelt. Da dies jedoch eher nicht der Fall ist, bleibt die offene Frage: War das Verhalten dreist oder - wie Udo Vetter erklärt - ist es zumindest eine Überlegung wert, ob hier überhaupt eine rechtswidrige Tat vorliegt?
Quelle : www.gulli.com
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Mehrere Personen haben vor dem District Court für den Bezirk Columbia einen Sammelantrag eingereicht. Ihr Begehren: Die Auskunftsanträge der US Copyright Group sollen abgewiesen werden. Die Kosten dieses Widerspruchs soll ebenfalls die US Copyright Group tragen.
Die US Copyright Group ist ein amerikanisches Unternehmen mit angeschlossener Rechtsanwaltskanzlei Dunlab, Grubb & Weaver. Das Unternehmen ermittelt IP-Adressen, woraufhin die Kanzlei die Kanzlei gerichtlich versucht, an die Anschlussinhaberdaten zu gelangen. Gelingt dies, folgt die Abmahnung. Auf der Firmenwebsite (siehe Screenshot links) kann man sofort das Aktenzeichen seiner Abmahnung eingeben, um die Zahlung einzuleiten. Natürlich werden alle gängigen Kreditkarten akezptiert, um es den Betroffenen so leicht wie möglich zu machen, ihr Geld loszuwerden.
Das hierbei verwendete System kommt dem Drucken von Geld gefährlich nahe.
Seitdem die US Copyright Group ihre Bemühungen, urheberrechtsverletzende Filesharer juristisch zu belangen begonnen hat, kam ihr nur wenig Widerstand entgegen. Vereinzelte Widersprüche, oftmals ohne rechtlichen Beistand verfasst, wurden direkt abgelehnt. Nun haben sich einige Personen zusammengetan, um gemeinsam gegen die Auskunftsanträge vorzugehen.
Vertreten durch mehrere Anwälte hat man gemeinsam einen Antrag eingereicht, der die Ablehnung der Auskunftsersuchen durch die U.S. Copyright Group fordert. Aufgrund des juristischen Beistands ist der Antrag stichhaltig formuliert. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, will man sich damit jedoch nicht zufriedengeben. In diesem Falle, so die potenziell Beklagten, soll das Unternehmen sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten sowie Auslagen begleichen.
Das Kernargument des Antrags lautet, dass keine der Personen im Einzugsgebiet des Gerichts wohnt. Eine Zuständigkeit sei somit in keiner Weise gegeben. Darüber hinaus seien auch deren Internet Service Provider mit keiner Zweigstelle im Bezirk des Gerichts vertreten. Bereits in der Vergangenheit waren vereinzelte Anträge eingegangen, die ähnlich argumentierten. Die U.S. Copyright Group erwiderte daraufhin stets, dass man nicht in Erfahrung bringen könne, aus welchem Bezirk eine IP-Adresse stamme. Während dem in den ursprünglichen Anträgen nichts entgegengebracht wurde, hat sich dies nun geändert.
So schreibt einer der Juristen: "Die Kläger wussten, oder hätten durch die Nutzung von freien, unter Public Domain stehenden Internet-Tools leicht die allgemeine geografische Herkunft der Beklagten herausfinden können. Fakt ist, dass weder die Computer der Beklagten, noch deren ISPs zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung innerhalb dieses Bezirks waren. Trotz dieses Wissens haben die Kläger ihre Handlungen dennoch an diesem Gericht durchgeführt."
Als Beweis demonstrierten die Anwälte eine derartige Prüfung bei der IP-Adresse eines Beklagten. Eine Online-Prüfung ergab, dass die IP-Adresse zum ISP "Cox" gehört. Der zugehörige Knotenpunkt befindet sich in Las Vegas - wo auch der Beklagte wohnt. Richterin Rosemary Collyer, die den Fall betreut, hatte sich bereits in der Vergangenheit skeptisch bezüglich einer Zuständigkeit geäußert. Die Chancen stehen also nicht schlecht.
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In vier Staaten Europas ist es kürzlich zur Zerschlagung eines Piraterie-Rings gekommen. Die Gruppe hatte über einen Zeitraum von über vier Jahren "Masterboxen" verkauft, die nicht lizenzierte Musik und Filme enthielten. Die Zugriffe erfolgten in Holland, Belgien, Bulgarien sowie Spanien.
Die Contentindustrie konnte erneut einen Sieg gegen die Piraterie verbuchen. Bei zahlreichen Hausdurchsuchungen quer durch Europa konnten mindestens vier Verdächtige festgenommen werden. Die Ermittlungen gegen die Gruppe reichen bis ins Jahr 2006 zurück. Mindestens seit diesem Zeitpunkt soll die Gruppe eine CD/DVD-Reihe mit dem Titel "Masterbox" verkauft haben. Auf den Datenträgern waren urheberrechtlich geschützte Musikwerke und Filme.
Seit dem Jahr 2006 sollen weit über 450.000 Stück dieser "Masterbox" verkauft worden sein. Nach Angaben der niederländischen Anti-Piraterie Organisation "BREIN" umfassten die verschiedenen Folgen eine beachtliche Menge an Material. Von elf DVDs und einer MP3-CD ist die Rede. Diese sollen durchschnittlich sieben Filme, diverse bekannte TV-Serien, etwa 60 Musikalben sowie ein Konzertvideo enthalten haben. Auf Märkten wurde für das Gesamtpaket ein Preis von rund 40 Euro verlangt.
Im Rahmen des Zugriffs wurden in den Niederlanden drei Verdächtige vorläufig festgenommen. Eine weitere Festnahme erfolgte in Belgien. Weitere Zugriffe erfolgten in Bulgarien sowie Spanien. Die Herstellungsorte der "Masterbox" wurden bereits zuvor durchsucht. Sie lagen in Polen sowie Italien.
Jeremy Banks, der Leiter der Anti-Piraterie Abteilung bei der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) wertete den Zugriff als großen Erfolg: "Das war eine große grenzüberschreitende Anti-Piraterie Aktion gegen einen Ring, von dem wir glauben, dass er der legalen Musikindustrie signifikante Verluste zugefügt hat. Die Polizei ist hier gegen eine Gang vorgegangen, die Millionen von Euro an Einnahmen generiert hat, indem sie die Rechte von Künstlern, Songwritern und Plattenherstellern verletzt haben."
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(http://static.gulli.com/media/2010/10/thumbs/370/filesharing.jpg)
Das Landgericht Hamburg hat den Schadensersatz für illegal verbreitete Musik in Tauschbörsen drastisch nach unten korrigiert. Für zwei ältere Songs forderten die Kläger jeweils 300 Euro Schadensersatz. Das Gericht gewährte 30 Euro - für beide Songs.
Das Landgericht Hamburg hat einer Schadensersatzklage wegen illegaler Verbreitung urheberrechtlich geschützter Songs einen ordentlichem Dämpfer verpasst. Der heute 20-jährige Beklagte hatte im Jahr 2006 zwei urheberrechtlich geschützte Songs in einer Tauschbörse verbreitet. Dies geschah über den Internetanschluss seines Vaters. Betroffen waren die Werke "Engel" von Rammstein sowie "Dreh dich nicht um" von Marius Müller-Westernhagen.
Das Landgericht entschied, dass der Sohn schadensersatzpflichtig sei. Schließlich habe er Urheberrechte verletzt. Bei der konkreten Bezifferung des Schadens ging man jedoch dazwischen. Dieser müsse so berechnet werden, wie ihn vernünftige Parteien bei Abschluss eines fiktiven Lizenzvertrages als angemessene Lizenzgebühr für die Nutzung vereinbart hätten.
Da es für eine derartige Nutzung keinen Tarif gibt, müsse der Preis geschätzt werden. Hierbei berücksichtigte das Gericht, dass die Aufnahmen zwar von bekannten Interpreten stammten. Doch auch 2006 waren die Songs schon verhältnismäßig alt. Infolgedessen käme nur noch eine begrenzte Nachfrage in Betracht.
Darüber hinaus sei anzunehmen, dass die Werke nur für einen kurzen Zeitraum in der Tauschbörse zur Verfügung standen. Im günstigsten Fall sei es zu 100 Downloads der Titel bei Dritten gekommen. Zur Berechnung des Schadensersatzes griff man nun zum GEMA "Tarif VR-OD 5". Dieser umfasst die Nutzung von Musikwerken im Rahmen von Music-On-Demand Diensten zum privaten Gebrauch. Des Weiteren griff man auf einen Einigungsvorschlag der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes zurück.
Das Endergebnis dieser Kalkulation: Pro verbreitetem Werk steht ein Schadensersatz von 15 Euro zu, insgesamt also 30 Euro. So beeindruckend das Urteil auch sei darf, es sollte mit Vorsicht betrachtet werden. Insbesondere bei aktuellen Charthits dürfte der Schadensersatz pro Werk wesentlich höher ausfallen. Bleibt man bei der Kalkulation des Landgerichts Hamburg, dürften abmahnende Kanzleien bald ein Problem haben.
Wie Rechtsanwalt Udo Vetter erklärt, wären für aktuelle Songs Schadensersatzbeträge von 40 bis maximal 80 Euro realistisch. Vorausgesetzt die zukünftigen Berechnungen stützen sich auf die des Landgerichts Hamburg.
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Hört sich nach weing an.
Aber der Beklagte wird sicher auch noch Anwalts- und Gerichtskosten tragen müssen.
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Der dritte und vermutlich letzte Prozess gegen die alleinerziehende Mutter Jammie Thomas-Rasset hat in den USA begonnen. Sie hatte mehrere urheberrechtlich geschützte Songs via P2P verbreitet. Nun wird nur noch der Schadensersatz geklärt. Der Auftakt des Verfahrens hielt jedoch bereits eine Überraschung bereit.
150.000 US-Dollar. Dies ist der Höchstbetrag, der als Schadensersatz für eine Urheberrechtsverletzung gefordert werden kann. Im Falle der US-Amerikanerin Jammie Thomas-Rasset wurde das mögliche Strafmaß ausgereizt. Sie soll mehrere urheberrechtlich geschützte Songs via P2P verbreitet haben. Der Schadensersatz wurde auf 1,92 Millionen US-Dollar beziffert. Erst der Eingriff des Richters Michael Davis korrigierte diesen Betrag drastisch nach unten. Da jedoch weder Kläger noch Beklagte den neuen Betrag von 54.000 US-Dollar akzeptierten, steht nun die dritte Runde an.
Richter Michael Davis eröffnete das Verfahren mit der Aussage, dass "Murmeltiertag" sei. Er spielte dabei auf den Film "Und täglich grüßt das Murmeltier" mit Bill Muray an. Im Kern wird man nämlich denselben Prozessablauf vorfinden, wie schon in den ersten beiden Prozessen. Abgesehen von der Tatsache, dass es diesmal nur um den Schadensersatz geht.
Gleich zu Beginn des Verfahrens gab es jedoch eine kleine Überraschung: Der Harvard-Rechtsprofessor Charles Nesson betrat den Gerichtssaal. Wie bekannt wurde, hatte er wenige Wochen zuvor einen Antrag gestellt. In diesem empfahl er sich als "Freund des Gerichts" (Amicus Curiae). Er empfahl dem Gericht, die Jury spezifisch zu belehren, um exorbitante Schadensersatzsummen zu verhindern. Der Antrag wurde ursprünglich abgelehnt.
Am ersten Verhandlungstag bat Nesson erneut darum, einige Worte mit dem Richter wechseln zu dürfen, bevor die Jury ausgewählt wird. Richter Davis gestattete dies, woraufhin Professor Nesson seine Ausführungen begann. In diesen stellte er klar, dass der Schadensersatz von einem Richter bestimmt werden müsse. Es gäbe dafür bereits Präzedenzfälle, die man heranziehen kann. Aufgrund der mangelnden Rechtskenntnisse der Jury, würden diese zu überhöhten Schadensersatzsummen greifen. Nur eine spezielle Belehrung könne dies verhindern.
Die Recording Industry Association of America (RIAA) protestierte als Kläger gegen die Ausführungen Nessons. Richter Davis ließ sich davon jedoch nicht beeindrucken. Wider erwarten gestattete er Nesson, sich erneut als "Freund des Gerichts" zu empfehlen. Es folgte die Auswahl von elf Mitgliedern der Jury. Die Kläger sowie die Verteidigung befragten die Mitglieder der Jury bezüglich ihrer "Download-Gewohnheiten". Die Mehrheit erwiderte, dass man iTunes nutze, zwei gaben offen zu, via P2P Musik herunterzuladen.
Der jüngere der beiden Männer erklärte, dass er im Social-Media Marketing Bereich arbeitet. In der Vergangenheit hätte er Napster benutzt, dann KaZaA. An der Universität sei er auf eine andere Art von Filesharing umgestiegen. Die Verteidigung wollte wissen, ob seine kreative Arbeit schon jemals kopiert worden sei. Dies bejahte er. Auf die Frage, wie er sich dabei gefühlt habe, antwortete er knapp mit "Wütend". Dennoch habe er die Musik von zahlreichen Menschen heruntergeladen. Wieso er damit aufgehört habe, wollte die Verteidigung nun wissen. Die Antwort war schlicht: "Ich bin jetzt an einem Punkt [in meinem Leben], an dem ich es mir leisten kann, für Musik zu bezahlen."
Die beiden "Filesharer" wurden aus der Jury geworfen.
Der Prozessablauf dürfte als "Eilverfahren" bezeichnet werden. Richter Davis hat lediglich zwei Verhandlungstage angesetzt. Bis dahin muss sich die Jury entscheiden. Thomas-Rasset dürfte darauf hoffen, dass diese den Ausführungen ihres Rechtsanwalts Joe Sibley folgen. Dieser hatte gleich zu Prozessauftakt auf einem Whiteboard den "Schaden" skizziert: "Der Marktwert dieser Songs liegt bei etwa einem Dollar", erklärte Sibley. Da Thomas-Rasset 24 Songs geshared habe, wäre der Marktwert entsprechend 24 US-Dollar.
Nun folgten zwei Querverstrebungen. Die eine führte zum niedrigstmöglichen Schadensersatz: 18.000 US-Dollar. Der andere führte zum höchstmöglichen Schadensersatz: 3,6 Millionen US-Dollar. Die Jury möge diese beiden Zahlen betrachten und sich für das untere Ende des Spektrums entscheiden. Das Verfahren wird heute fortgesetzt.
Quelle : www.gulli.com
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Ein US-Geschworenengericht in Minneapolis (Bundesstaat Minnesota) hat die 33-jährige Jammie Thomas-Rasset am Mittwoch im nunmehr dritten Verfahren wegen mutwilliger Urheberrechtsverletzung durch Filesharing zu Schadenersatz von insgesamt 1,5 Millionen US-Dollar verurteilt. Die Jury erkannte die Beklagte für schuldig und setzte den Schadensersatz für jeden der 24 von Thomas-Rasset verbreiteten Musiktitel auf 62.500 US-Dollar fest. Damit senkten die Geschworenen das Urteil aus dem zweiten Verfahren nur unwesentlich ab.
Im vergangenen Jahr hatte eine Jury die Summe auf 80.000 US-Dollar pro Song – insgesamt 1,92 Millionen US-Dollar – festgesetzt. Richter Michael Davis hatte den Geschworenenspruch allerdings als "monströs" bezeichnet und die Strafe anschließend auf 54.000 US-Dollar oder 2250 US-Dollar pro Titel reduziert. Gegen das Urteil waren Thomas-Rasset ebenso wie die Vertreter des klagenden Verbands der US-Musikindustrie (RIAA) in Berufung gegangen. Im ersten Verfahren war Thomas-Rasset zu vergleichsweise milden 222.000 US-Dollar verurteilt worden. Wegen eines Verfahrensfehlers hatte der Prozess dann aber neu aufgerollt werden müssen.
Auch das nunmehr dritte Geschworenen-Urteil dürfte kaum Bestand haben. Thomas-Rassets Anwälte haben gegenüber US-Medien bereits weitere Schritte angekündigt, sie stellen die Verfassungsmäßigkeit des Urteils in Frage. Schon der nach US-Copyright für mutwillige Urheberrechtsverletzung mindestens angesetzte Schadensersatz von 750 US-Dollar pro Verstoß gehe in diesem Fall weit über den tatsächlichen Schaden hinaus und sei damit verfassungswidrig, weil er die Grundsätze eines fairen Verfahrens und einer angemessenen Bestrafung verletze.
In dem Verfahren geht es längst um mehr als um die Frage, ob die Beklagte ein paar Songs über Kazaa verbreitet hat – davon waren die Geschworenen bisher durch die Bank überzeugt. Es geht um ein Signal: Wie hoch darf der Schadensersatz für eine illegal verbreitete Musikdatei sein? Thomas-Rassets Anwälte halten die Schadenersatzregelung im US-Copyright für grundsätzlich problematisch. Das Gesetzte sieht bei mutwilliger Urheberrechtsverletzung einen Schadensersatz von 750 bis 150.000 US-Dollar pro Verstoß vor.
Dem Verband RIAA ist an einem möglichst abschreckenden Urteil gelegen, voll des Lobes waren die Lobbyisten am Mittwoch für die Geschworenen. Weniger einverstanden waren die RIAA-Anwälte mit der Entscheidung des Richters im zweiten Verfahren, den Schadensersatz drastisch abzusenken. Laut CNet News hatte die RIAA der Beklagten danach angeboten, den Fall für 25.000 US-Dollar beizulegen – unter der Bedingung, dass sie die Streichung der richterlichen Entscheidung aus den Akten beantragt.
In Deutschland hat die Frage des Schadensersatzes für illegal über Filesharing verbreitete Musikstücke kürzlich erstmals das Landgericht Hamburg beantwortet. In einem Verfahren, in dem es um zwei ältere Titel ging, die nach Überzeugung der Richter nur kurz online waren und nur rund 100 Mal heruntergeladen worden seien. Das Gericht legte in diesem Fall den Schadensersatz unter Berücksichtigung aktueller GEMA-Tarife auf 15 Euro pro Song fest.
Quelle : www.heise.de
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Das in der Schweiz aus Datenschutzgründen verbotene Verfahren des Unternehmens Logistep AG zur Ermittlung der IP-Adressen von Tauschbörsennutzern ist nach einer jetzt bekanntgewordenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg in Deutschland zulässig.
Was in der Schweiz illegal ist, ist in Deutschland datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Das hat jedenfalls das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg im Hinblick auf die umstrittenen Methoden des Ermittlungsunternehmens Logistep entschieden (Beschluss vom 3.11.2010, Az. 5 W 126/10). Das OLG Hamburg schloss sich damit einer Entscheidung der Vorinstanz an.
Logistep ermittelt im Auftrag von Rechteinhabern in Tauschbörsen die IP-Adressen von Nutzern, die mutmaßlich illegal urheberrechtlich geschützte Werke anbieten. Die Werke werden anhand ihrer Hashwerte identifiziert. Die Firma ist hierzulande mit ihrem Tochterunternehmen Logistep Deutschland UG vertreten.
Im konkreten Fall hatte ein von Logistep anhand seiner IP-Adresse ermittelter Tauschbörsennutzer ein Beweisverwertungsverbot geltend gemacht. Dabei berief er sich auf ein Urteil des Schweizer Bundesgerichts vom Sommer, wonach die IP-Adressen von Tauschbörsennutzern "Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes" sind. Die Ermittlungstätigkeit des Unternehmens Logistep AG verstieß deshalb laut Gericht gegen den Datenschutz, weil "das Bearbeiten der Daten durch die AG im Regelfall ohne Wissen der betroffenen Personen und in einer für diese nicht erkennbaren Weise erfolgt".
Das OLG Hamburg lehnte die Anerkennung eines Beweisverbots in Deutschland jedoch ab und erklärte zur Begründung: "Dass das Ermitteln der IP-Adressen nach deutschem Datenschutzrecht rechtswidrig sein könnte, ist nicht ersichtlich, da bei den ermittelten IP-Adressen ein Personenbezug mit normalen Mitteln [...] nicht hergestellt werden kann." Erst auf dem Weg über die Einschaltung der Staatsanwaltschaft oder durch gerichtliche Anordnung würde eine Auskunft des Providers über die Personendaten ermöglicht. Die rechtliche Zulässigkeit dieses Verfahrens habe aber der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung (Az. 1 ZR 121/08) vom Mai dieses Jahres ausdrücklich bestätigt.
Deutsche Tauschbörsennutzer können also bei mutmaßlichen Urheberrechtsverstößen nicht denselben Datenschutz erwarten wie Schweizer.
In einer Pressemitteilung begrüßt Logistep die Hamburger Entscheidung ausdrücklich und sieht ein "Schlupfloch für Filesharer geschlossen". Richard Schneider, Verwaltungsrat der Logistep AG, kommentierte die Entscheidung mit den Worten: "Wir freuen uns, dass unsere Arbeit nicht nur in technischer Hinsicht, sondern auch nach datenschutzrechtlicher Prüfung durch das Hanseatische Oberlandesgericht ein weiteres Mal für gut befunden wurde."
Quelle : www.golem.de
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Prozesse gegen Urheberrechtsverletzer haben nur eine begrenze Wirkung. Diese Feststellung haben zehn Verbände der Unterhaltungsindustrie gegenüber dem US-Wirtschaftsministerium getroffen. Zeitgleich erneuerte man Forderungen, die Provider stärker zu involvieren. Doch mit welchem Effekt?
Eine Anfrage des US-Wirtschaftsministeriums an die Verbände der Unterhaltungsindustrie hat ein interessantes Ergebnis hervorgebracht. Die Verbände sollten sich zum Themengebiet "Copyright Policy, Creativity, and Innovation in the Internet Economy" äußern. Dabei kritisierten die Verbände - darunter beispielsweise die Recording Industry Association of America (RIAA) - teilweise ihr eigenes Vorgehen.
So heißt es in der Antwort: "Die Verfahren, die wir durchgeführt haben, hatten einige positive Effekte. Sie haben das öffentliche Verständnis bezüglich Urheberrechtsverletzungen erhöht, vor weiteren Verletzungen abgeschreckt und die Konsumenten soweit gebracht, dass sie nach legalen Alternativen für den Konsum von Musik suchten."
Der positive Effekt hatte jedoch auch eine negative Seite. Auch davon weiß die Antwort der Verbände zu berichten: "Aus einer Vielzahl von Gründen ist die Rolle von Prozessen als Lösung dieses Diebstahl-Problems jedoch limitiert. Beispielsweise ist es auf lange Sicht keine Lösung, saubere Forderungen gegenüber großen kommerziellen Rechtsverletzern vorzubringen. Diese Fälle werden jahrelang prozessiert und verschlingen enorme Ressourcen."
Bemerkenswert an dieser Erklärung: Man spricht von großen, kommerziell agierenden Urheberrechtsverletzern. Wenn bei diesen ein Verfahren schon so problematisch ist, wie steht es dann erst bei Prozessen gegen "normale" Filesharer? Gegen Personen, die ohne kommerziellen Hintergedanken urheberrechtlich geschützte Musik herunterladen?
Die Verbände halten dennoch an einer schärferen Gesetzgebung fest. Insbesondere der "Combating Online Infringement and Counterfeiting Act" genießt deren Wohlwollen. Provider müssten stärker eingebunden werden. Außerdem müsste es "bedeutsame Sanktionen" gegenüber "wiederholten Rechtsverletzern" geben, um eine "deutliche Botschaft" zu senden.
Quelle : www.gulli.com
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Die niederländische Anti-Piraterie Organisation Bescherming Rechten Entertainment Industrie Nederland (BREIN) hat zusammen mit der Motion Picture Association of America (MPAA) insgesamt 29 Websites abschalten lassen. Dabei soll es sich aber vor allem um kleinere BitTorrent- sowie Usenet-Seiten handeln.
Bisher ist noch nicht endgültig geklärt, welche Seiten betroffen sind. Bekannt ist nur, dass hd-united.com nicht mehr erreichbar ist. Die Domain leitete zwischenzeitlich auf die Homepage von BREIN weiter. Obwohl die Angebote in den USA gehostet werden, verweist BREIN auf niederländische Gesetze. Diese hätten die Abschaltung der Seiten bewirkt. "In diesem Jahr haben wir über 600 dieser Seiten vom Netz genommen. Viele suchen ihr Glück bei ausländischen Hostern. Diese 29 dachten offenbar, dass sie in Amerika ungestört wären. Das war nicht korrekt", so Tim Kuik von BREIN. Durch die Kooperation mit Kollegen im Ausland könne man auch dort Seiten vom Netz nehmen.
Der Fokus liege nun darauf herauszufinden, wer hinter den Websites steckt. Die Betreiber will man persönlich zur Verantwortung ziehen. Vermutlich wird es dabei nur kleine Fische treffen, die sich kaum wehren können. So halten die Kollegen von TorrentFreak fest, dass bisher keinerlei Meldungen über abgeschaltete BitTorrent- oder Usenet-Seiten eingegangen sind. Hätte man große Seiten erwischt, wäre dies aber der Fall.
Wie Tim Kuik von BREIN wenig später erklärte, seien von der Aktion tatsächlich keine wichtigen Seiten betroffen. Die Namen der betroffenen Portale will man jedoch nicht veröffentlichen, da dies nur "Aufmerksamkeit" auf die Seiten lenken würde.
Seitens der MPAA wurde bis dato keine Stellungnahme abgegeben. Verdächtig ist, dass bisher kein Wort über die Behörden gefallen ist, die bei der Abschaltung involviert gewesen sein sollen. Fraglich bleibt auch, ob überhaupt irgendwelche Behörden hinzugezogen wurden. Es ist nämlich recht merkwürdig, dass die Seite von hd-united.com auf die Homepage von BREIN weitergeleitet wurde. Laut Kuik sind die Seiten aber von den Hostern offline genommen worden.
Quelle : www.gulli.com
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Dank der investigativen Anstrengungen des schwedischen Lobbyvereins „Antipiratbyrån“ gelang es den Stockholmer Behörden, eine der letzten großen Warez-Seiten des Landes hochzunehmen. Bei einer Razzia wurden Dutzende Server beschlagnahmt und ein Verdächtiger verhaftet. Diesen beschuldigt man nun der Verbreitung von „Zehntausenden“ urheberrechtlich geschützten Filmen.
Den schwedischen Behörden gelang es, eine der letzten großen Warez-Seiten des Landes hochzunehmen. Nachdem der Anti-Piraterie Verein Antipiratbyrån zuvor Untersuchungen anstellte, gelang es der Polizei, circa ein Dutzend Server zu beschlagnahmen und einen Verdächtigen festzunehmen.
Die Seite, um die es sich handelt, war unter dem Namen „Devil“ in Szenekreisen bekannt und beherbergte zwischen 200 und 250 Terabyte illegal kopiertes Material. Insbesondere Hollywoodfilme standen zum Download bereit.
Dem Verdächtigen, der während der Razzia in Stockholm festgenommen wurde, wird nun vorgeworfen, der Leiter von „Devil“ gewesen zu sein. Die Justiz beschuldigt ihn der Verbreitung von „Zehntausenden“ urheberrechtlich geschützten Filmen. Wie die Seite TorrentFreak berichtet, wird er aktuell von Teilen des Antipiratbyråns befragt.
Die Geschehnisse gehen an der schwedischen Raubkopiererszene nicht unbemerkt vorbei. Durch die Beschlagnahmung der Server in Stockholm offenbar verschreckt, gehen andere ähnliche Seiten in Europa ebenfalls offline, schreibt TorrentFreak. Nun beginnen die gegenseitigen Beschuldigungen innerhalb der Szene, wer die Sicherheitspatzer, die zu den „Busts“ führten, verursacht hat. Offenbar scheinen insbesondere Teile von Peer-to-Peer Gruppen hierfür beschuldigt zu werden.
Quelle : www.gulli.com
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Joel Tenenbaum wurde im Juli 2009 zu einer Geldstrafe von 675.000 US-Dollar verurteilt. Im Juli 2010 wurde diese auf 67.500 US-Dollar reduziert. Diesen Betrag soll er für die Verbreitung von 30 urheberrechtlich geschützten Songs via KaZaA als Schadensersatz leisten. Nun hat er die Prüfung der Summe beantragt, da sie seiner Ansicht nach gegen die Verfassung der USA verstößt.
Welcher wirtschaftliche Schaden entsteht beim Filesharing via P2P? Die Ergebnisse derartiger Überlegungen könnten kaum unterschiedlicher sein. Problematisch ist, dass sich anhand dieses Schadens eben auch der Schadensersatz berechnet. In den USA gelangt man hier regelmäßig zu exorbitant hohen Beträgen.
Einer der beiden spektakulärsten Prozesse der vergangenen beiden Jahre ist sicherlich der um Joel Tenenbaum. Der Physiker hat als Student 30 urheberrechtlich geschützte Songs via KaZaA verbreitet. Eine Jury befand ihn für schuldig. Für die Verbreitung der Songs sollte er ursprünglich 675.000 US-Dollar Schadensersatz leisten. Im vergangenen Juli wurde diese Strafe auf 67.500 US-Dollar reduziert.
Wie Professor Charles Nesson, der Anwalt von Joel Tenenbaum, erklärte, sei auch diese Strafe noch viel zu hoch. Deshalb hat man am 27. Dezember 2010 einen Antrag das Berufungsgericht gestellt. Darin hält Joel Tenenbaum fest, dass es "systematische Probleme" gibt, die "sittenwidrige Strafen" bei Filesharing-Prozessen produzieren.
Professor Nesson betont, dass dieser Fall deutlich zeige, wie fehlgeleitet das traditionelle Verständnis des Urheberrechts sei: "Die Schadensersatzbeträge sind so unangemessen in Bezug zur Tat, weil die Sätze niemals dafür gedacht waren bei nicht-kommerziellen und individuellen Konsumenten wie Tenenbaum angewandt zu werden."
Bei Tenenbaums Prozess handelt es sich um den ersten, der es vor ein Berufungsgericht auf Bundesebene geschafft hat. Sollte das Gericht tatsächlich von der Verfassungswidrigkeit des Betrages überzeugt werden, dürfte dies weitreichende Folgen haben.
Quelle : www.gulli.com
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Wegen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen und dem Betrieb eines geschlossenen BitTorrent-Trackers wurde ein Dresdner zur Zahlung von 2.250 Euro Strafe verurteilt. Ihm wurde zur Last gelegt, er habe mindestens in 25 Fällen eigenhändig urheberrechtlich geschützte Werke hochgeladen. Ohne Bezahlung der auferlegten Strafe würden ihm 150 Tage Haft drohen.
In der heutigen Pressemitteilung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) wird ein Urteil erwähnt, welches bereits im September 2010 ausgesprochen wurde. Das Urteil vom Dresdner Amtsgericht (Abteilung Wirtschaftsstraftaten) ist mittlerweile rechtskräftig. Neben den eigenen Uploads bestätigt das Gericht den Betrieb eines nicht öffentlichen Trackers. Diese zentrale Steuerungseinheit der Peer-to-Peer-Tauschbörse reguliert den kompletten Datenverkehr. Denn „soweit der Angeschuldigte nicht mehr selbst als Bereithaltender bzw. Verbreiter aktiv war“, heißt es in der Anklageschrift, „ermöglichte er zumindest als Inhaber und Betreiber des Trackers bewusst und gewollt“ den Download der Dateien durch Dritte. Dies sei strafbar als „Beihilfe zur unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke“.
Erste Hinweise gingen bereits im September 2008 ein. Die GVU stellte im Auftrag ihrer Mandanten der Film- und Spieleindustrie Strafantrag gegen den damals noch unbekannten Betreiber des geschlossenen Trackers, über den ausschließlich angemeldete und registrierte Nutzer Zugriff auf ein breit gefächertes Angebot an Warez erhielten. Den beinahe 15.000 Mitgliedern sollen mehr als 1.200 Dateien zur Verfügung gestanden haben. Primär sollen darüber aktuelle Kinofilme, TV-Serien, Pornos, Hörbücher und mindestens 60 verschiedene Titel der Unterhaltungssoftware für PC, Playstation 2, Playstation Portable und Nintendo Wii ausgetauscht worden sein.
Die Betreiber des geschlossenen Trackers haben dabei die Zugänge verwaltet und Nutzer ausgeschlossen, sofern sie heruntergeladene Werke nicht lange genug den anderen Tauschbörsenbenutzern zum Upload angeboten haben. Wer das nicht wollte, konnte sich für einen bestimmten Betrag von dieser Pflicht freikaufen.
Wer sich für weitere Details der selbst ernannten Raubkopierjäger interessiert, wir haben mit dem Leiter der Rechtsabteilung und der Pressesprecherin ein ausführliches Fachgespräch durchgeführt.
* Teil 1 (http://www.gulli.com/news/gulli-und-gvu-im-fachgespr-ch-2008-11-04/) des Fachgesprächs mit Frau Ehlers und Herrn Scharringhausen
* Teil 2 (http://www.gulli.com/news/gulli-und-gvu-im-fachgespr-ch-teil-2-2008-11-04)
* Resümee und Ausblick im dritten und letzten Teil (http://www.gulli.com/news/gulli-und-gvu-im-fachgespr-ch-2008-12-03/).
Quelle : www.gulli.com
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Gericht definiert Frist für "gewerbliches Ausmaß" bei Urheberrechtsverletzung durch Filesharing
Heise News-Meldung vom 12.01.2011
Wer urheberrechtlich geschützte Werke widerrechtlich auf einer Tauschbörse anbietet, kann eine Urheberrechtsverletzung "im gewerblichen Ausmaß" begehen, soweit sich das Werk noch in seiner relevanten Verwertungsphase befindet. Den Zeitraum hierfür hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem nun veröffentlichten Beschluss vom 27. Dezember 2010 (AZ. 6 W 155/10) für Unterhaltungsmusik und Filme auf sechs Monate beschränkt. In dem Fall ging es um die Frage, wann ein gewerbliches Ausmaß vorliegt und der Rechteinhaber somit einen Auskunftsanspruch gegenüber Telekommunikationsanbietern hat.
Werden Werke, die dem Urheberrechtsschutz unterliegen, auf Tauschbörsen widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht, können dem Rechteinhaber unter anderem Auskunftsansprüche zustehen. Hat der Verletzte die entsprechende IP-Adresse ermittelt, kann er die zugehörigen Verbindungsdaten beim Internetprovider erfragen. Liegt eine Rechtsverletzung "im gewerblichen Ausmaß" im Sinne des §101 UrhG und ein entsprechender Beschluss des zuständigen Gerichtes vor, müssen dem Rechteinhaber solche Verkehrsdaten, die bei Nutzung von Telekommunikationsdiensten gespeichert werden, mitgeteilt werden. Hierunter fallen insbesondere Angaben, die den Nutzer identifizieren.
Derartige personenbezogene Daten unterstehen dem besonderen Schutz des Gesetzes.Der Auskunftsanspruch kann deshalb nur beim Vorliegen besonderer Voraussetzungen gewährt werden, welche das OLG im vorliegenden Beschluss noch einmal darlegte. So könne bereits das Anbieten eines einzelnen urheberrechtlich geschützten Werkes auf einer Filesharing-Plattform den Anforderungen genügen. Dabei lasse sowohl der hohe Wert eines Werkes als auch das öffentliche Zugänglichmachen einer umfangreichen Datei, wie etwa ein kompletter Film oder ein vollständiges Musikalbum, die Annahme eines gewerblichen Ausmaßes zu. Der Verletzte müsse jedoch nicht an dem gesamten Musikwerk Rechte haben. Es genüge, dass das Zugänglichmachen eines einzigen Titels seine Rechte verletzt.
Zusätzlich müsse das Werk innerhalb seiner relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht werden. Denn gerade in diesem Zeitraum werde der Rechteinhaber durch die widerrechtliche Veröffentlichung besonders betroffen. Der Auskunftsanspruch könne nur solange gewährt werden, bis die wirtschaftliche Verwertungsphase im Wesentlichen abgeschlossen ist. Für kommerzielle Musik nimmt das OLG eine Frist von sechs Monaten an, die aber bei Vorliegen besonderer Umstände auch länger sein könne. Beispielhaft nannte das Gericht eine Platzierung in den TOP 50 der Verkaufscharts. Anhaltspunkt hingegen dafür, dass die wesentliche Verwertungsphase beendet wäre, sei das Verramschen des Werkes zum Ausverkaufspreis. Auch bei Kinofilmen soll die 6-Monatsgrenze gelten. Für den Zeitpunkt der Veröffentlichung sind sowohl der Filmstart in den Kinos als auch der Verkaufsstart der DVD-Version zu berücksichtigen.
Ist die sechsmonatige Frist überschritten, muss der Anspruchssteller nachweisen, dass seine Rechte im gewerblichen Ausmaß verletzt wurden. Im vorliegenden Fall konnte der Beschwerdeführer deshalb nur einen Teilerfolg verbuchen. Da für einen der beiden in Netz gestellten Filme die Veröffentlichung auf DVD bereits mehr als sechs Monate zurücklag, oblag es dem Anspruchssteller ein gewerbliches Ausmaß nachzuweisen. Dies gelang ihm nicht, die Beschwerde wurde diesbezüglich zurückgewiesen.
Angesichts dieser Rechtsprechung raten Anwälte den Adressaten einer Abmahnung hinsichtlich der aufgeführten Auskunftsansprüche zu prüfen, ob für die entsprechenden Werke die akute Verwertungsphase bereits abgelaufen ist. (Maike Brinkert) / (vbr)
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(http://static.gulli.com/media/2011/01/thumbs/370/bild-gvu-evrim-sen3.jpg)
Abermals erlaubte sich jemand einen derben Spaß mit den selbst ernannten Urheberrechtsschützern von der GVU. Dieses Mal wurde ein Bochumer als Betreiber des BitTorrent-Trackers „Torrent Heaven“ bezichtigt. Bei Nichtachtung der schriftlichen Verwarnung würde man ihn anzeigen. Den Briefkopf sowie den Inhalt des Schreibens hatte man aus diversen Quellen zusammenkopiert.
Dem Einfallsreichtum mancher Menschen sind offenbar keine Grenzen gesetzt. Vor einem Jahr wurden an Unbeteiligte gefälschte Filesharing-Abmahnungen verschickt, um die GVU in Misskredit zu bringen. (gulli:News berichtete) Ende 2010 „gestand“ die Vereinigung, sie habe ganze Server gelöscht, um Raubkopien zu entfernen, was natürlich auch frei erfunden war. (gulli:News berichtete) Aktuell soll jemand der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß bezichtigt werden, der von alledem überhaupt nichts weiß. Aus dem Büro der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) wurde aber de facto keines der Schreiben verschickt.
Vor wenigen Tagen wurde einem Bochumer eine Frist bis zum 10. Januar gesetzt, um seinen Tracker „Torrent Heaven“ vom Netz zu nehmen. Bei Nichteinhaltung der Frist würde man Anzeige erstatten, so das nachgemachte Schreiben weiter. „Beihilfe sowie Anstiftung zur unerlaubten Verwertung in gewerblichem Ausmaß“ lautet die Betreffzeile des Briefes, den der sichtlich schockierte Mann Ende letzten Jahres erhielt. Die Grafik des Briefkopfes ist zwar korrekt und auch der Aussteller des Briefes arbeitet bei der GVU. Der Rest der Zuschrift ist aber frei erfunden.
Der Etikettenschwindel flog auf, als der Angeschriebene vor wenigen Tagen bei der Berliner Vereinigung um Aufklärung bat. Der Tracker ist sowieso schon seit dem Jahreswechsel offline. Seine Unschuld beteuernd schickte er das Originalschreiben zur Prüfung nach Berlin, wo schnell auffiel, dass man sich recht umfangreich aus den Formulierungen von P2P-Abmahnungen und juristischen Beurteilungen des Gerichtsurteils von The Pirate Bay bedient hatte.
Jan Scharringhausen, Leiter des GVU-Rechts- und Ermittlungsteams kommentiert den Vorfall: „Es kommt immer häufiger vor, dass Abzockbetrüger oder selbst ernannte Urheberrechtsschützer die GVU als Absender für Ihre Fake-Schreiben benutzen.“ In den Jahren zuvor sei der Ruf der GVU deutlich seltener als solches Druckmittel missbraucht worden, führt Scharringhausen aus und ergänzt: „Wir interpretieren dies als Indiz für den Erfolg und den Einfluss unserer Tätigkeit, weisen aber nochmals darauf hin, dass unsere Aufgabe darin besteht, die Strafverfolgungs- und Zollbehörden bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zu unterstützen.“ Die Verfahrensweise läuft sowieso anders herum ab. Anstatt die vermutlichen Raubmordkopierer schriftlich zu verwarnen, wird stets zunächst Strafanzeige gestellt, um weitergehend in Zusammenarbeit mit der zuständigen Staatsanwaltschaft zu ermitteln. Ob man die Häufung derartiger Fakes als Erfolg für sich oder seine Organisation werten sollte, bleibt dahingestellt. Zumindest haben die Autoren der nachgeahmten Takedown Notice damit ihren Einfallsreichtum unter Beweis gestellt.
Quelle : www.gulli.com
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Wegen den Bemühungen der Motion Picture Association of America (MPAA) in Kooperation mit der Bescherming Rechten Entertainment Industrie Nederland (BREIN) wurden angeblich zwölf BitTorrent-Webseiten geschlossen.
Diese besagten Webseiten hatten laut einem Artikel des Szene-Portals Torrentfreak ihren Sitz in den Vereinigten Staaten. Zudem hat sich 'BREIN (http://www.anti-piracy.nl/nieuws/bericht.asp?nieuwsberichtid=257)' in Form von einer Pressemitteilung zu dieser Thematik geäußert. Angeblich wurden die Webseiten über die zugehören Provider geschlossen.
Die Wahl der BitTorrent-Seiten fiel diesbezüglich aus gutem Grund auf neue Angebote, heißt es. Auf diese Weise will man verhindern, dass die Webseiten ein großes Publikum anziehen können. Unklar ist allerdings, welche Angebote davon betroffen sind.
Dies geschieht laut BREIN ebenfalls bewusst. Sollten die BitTorrent-Webseiten später doch wieder im Netz verfügbar sein, so soll diesen keine zusätzliche Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Laut dem veröffentlichten Artikel von 'Torrentfreak (http://torrentfreak.com/mpaa-takes-a-dozen-torrent-sites-offline-110127/)' liegen bislang keine Hinweise in diesem Zusammenhang vor. Üblicherweise gehen angeblich zahlreiche E-Mails bei solchen Vorfällen ein, heißt es.
Quelle : http://winfuture.de
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Laut Aussage des P2P-Blogs TorrentFreak ist es in den USA innerhalb eines Jahres zu fast 100.000 Klagen gegen mutmaßliche Urheberrechtsverletzer gekommen. Die meisten Anwender benutzten dabei BitTorrent-Clients, um sich die fraglichen Dateien zu besorgen. Das Geschäft mit den Abmahnungen brummt, die Kurve der angestrengten Verfahren ging steil nach oben.
Zwischen dem 8. Januar 2010 und dem 21. Januar 2011 sollen in den USA 99.924 Klagen gegen unbekannt beantragt worden sein. Die eingereichten Verfahren dienten aber allein der Identifizierung der Täter, um eine Abmahnung zustellen zu können. Zumeist bot man den Abgemahnten ein Schlichtungsverfahren an, damit diese von der gegnerischen Kanzlei und dem Rechteinhaber gegen Bezahlung nicht weiter juristisch belangt werden. Vor allem Pornoproduzenten klinken sich in den USA vermehrt ins lukrative Abmahngeschehen ein, um ihre Inhalte gewinnbringend zu „vermarkten“. Die Abmahnungen sollen in den USA durchschnittlich 1000 Dollar betragen. Zwar war es auch zu Massenabmahnungen von bestimmten Kinofilmen wie etwa "The Hurt Locker" gekommen. Die Filmbranche Amerikas stellt in 2010 dennoch nur einen Nebenschauplatz dar.
Die Bürgerrechtsbewegung EFF spricht in Anbetracht der angewendeten Methoden von einem Missbrauch der Rechtsmittel. Einerseits werden nicht selten auf einen Schlag mehrere tausend IP-Adressen vor Gericht eingereicht. Andererseits geht es nicht um die Klage an sich, sondern nur darum, den Anschlussinhaber für die Abmahnung lokalisieren zu können. Die EFF geht davon aus, dass in den USA die Beweislage in vielen Fällen sehr dürftig ist. Die Tätigkeit der Unternehmen, die die Feststellung der IP-Adressen durchführen, wird aber nicht nur dort kritisiert. gulli berichtet in regelmäßigen Abständen über erhebliche Mängel bei der Erfassung der IP-Adressen von Tauschbörsenbenutzern. Da die Downloader der Pornos hüben wie drüben ungerne mit dieser Thematik konfrontiert werden, zahlen sie statt sich anwaltliche Hilfe zu holen. Nicht selten handelt es bei den Downloadern um verheiratete Männer, die sich mit dem peinlichen Thema nur ungern länger als nötig befassen möchten. Corynne McSherry von der Electronic Frontier Foundation (EFF) dazu: “Rechteinhaber haben das Recht ihre Werke zu verteidigen. Aber sie dürfen keine schäbigen und unfairen Taktiken anwenden, um dies zu tun. Wir fordern die Gerichte auf, die Rechte jedes einzelnen Angeklagten zu beschützen, statt es den Copyright-Trollen zu ermöglichen mit dem System herumzuspielen.“
Ein anonymer Leser von TorrentFreak (http://exit.gulli.com/url/http://torrentfreak.com/100000-p2p-users-sued-in-us-mass-lawsuits-110130/) stellte in monatelanger Kleinarbeit diese Statistik zusammen, um die Tendenzen im Abmahnmarkt deutlich zu machen. Hier bei Google Docs (http://exit.gulli.com/url/https://docs.google.com/leaf?id=0B8oEqWOAwM3SY2MxNjlhYzUtZDE4Mi00MDcwLWFhZDEtZjdjMmFlODQwYjBk&hl=en) kann genaustens eingesehen werden, welche Firmen wegen ihren Werken Klage in den USA eingereicht haben. Die Dateien werden ständig aktualisiert.
Quelle : www.gulli.com
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Jonas Laeborg, Betreiber des privaten BitTorrent-Trackers EliteBits, wurde zur Leistung eines Schadensersatzes in Höhe von rund 13.000 Euro verurteilt. Im Januar 2010 hatte ihn ein Gerichtsvollzieher sowie die private Anti-Piraterie Organisation "Antipiratgruppen" um 7 Uhr morgens aufgesucht. Die anschließende "Hausdurchsuchung" war vermutlich nicht legal.
Dänemark präsentiert ein scharfes Vorgehen gegen die Betreiber von privaten BitTorrent-Trackern. Der 19 Jahre alte Jonas Laeborg, Betreiber von EliteBits, wurde in der vergangenen Woche dazu verurteilt, rund 13.000 Euro Schadensersatz für diverse Urheberrechtsverletzungen zu leisten. Ursprünglich hatten die Kläger rund 218.000 Euro gefordert. Einige Umstände, insbesondere die Art und Weise, wie man "Beweismaterial" erhoben hat, lassen dieses Verfahren jedoch äußerst absurd erscheinen.
Im Januar 2010 erhielt Laeborg um 7 Uhr morgens Besuch. Jedoch nicht von der Polizei. Vielmehr sah er sich einem Gerichtsvollzieher sowie Vertretern der "Antipiratgruppen" gegenüber. Was dann geschah, war nach Ansicht von Laeborgs Verteidiger, Per Overbeck, nicht legal. Der Gerichtsvollzieher habe ihn zwar korrekt befragt, ob er einen Anwalt hinzuziehen wolle. Man wartete jedoch nicht, bis dieser eintraf. Die Befragung von Laeborg begann sofort.
Viel schlimmer waren jedoch die Handlungen, die der Gerichtsvollzieher zuließ. Während der Befragung durchstöberten die Vertreter der Antipiratgruppen die Wohnung von Laeborg und "beschlagnahmten" heikles Material. Wie Overbeck während der Verhandlung festhielt, hätten dies IT-Experten des Gerichts durchführen müssen. Darüber hinaus sei das Eigentum von Laeborg nach wie vor im Besitz der Antipiratgruppen. Auch nach über einem Jahr hätten diese seinen PC, Festplatten, DVDs und vieles mehr nicht zurückgegeben.
Der geforderte Schadensersatz wurde vom vorsitzenden Richter ausgebremst. Von den geforderten 218.000 Euro blieben am Ende nur 18.000 Euro übrig. Zwei Aspekte führten zu dieser Summe. Einerseits ist Laeborg Student, seine finanziellen Umstände gestatten ihm keinen höheren Betrag. Darüber hinaus sei nicht feststellbar, welche "Qualität" die illegal verbreiteten Filmwerke hatten. Der höchstmögliche Schadensersatz sei nur möglich, wenn die Werke in bester Ausführung verbreitet wurden.
Da darüber keine Klarheit herrsche, legte man den Schadensersatz auf umgerechnet rund 13.000 Euro fest.
Quelle : www.gulli.com
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Das Oberlandesgericht Köln hat einen Auskunftsbeschluss des Landgerichts Köln für unzulässig erklärt. Ein abgemahnter Anschlussinhaber hatte sich über die Herausgabe beschwert und glaubhaft darlegen können, wieso die Beweiserhebung falsch war. Das OLG Köln teilte die Ansicht des Beschwerdeführers und erklärte den Beschluss des LG Köln daraufhin für unzulässig.
Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen die Datenerhebung von Anti-Piraterie Unternehmen schlicht falsch war. Die Folge dieser Patzer: Anschlussinhaber werden abgemahnt, obwohl sie wirklich unschuldig sind. Trotz dieses Wissens werden tagtäglich Auskunftsbeschlüsse gegen Filesharer erlassen. Das Oberlandesgericht Köln hat nun einen Auskunftsbeschluss des Landgerichts Köln für unzulässig erklärt, nachdem ein abgemahnter Anschlussinhaber dagegen vorgegangen war. Erschreckend ist dabei, wie offensichtlich ein Fehler begangen wurde und niemand ihn bemerkt hat.
Der Anschlussinhaber war für die Verbreitung eines pornografischen Filmwerkes abgemahnt worden. Ihm war jedoch klar, dass er die Tat nicht begangen hatte und auch Dritte keine Möglichkeit dazu hatten. Daraufhin legte er Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Köln ein. Bei seiner Recherche war ihm aufgefallen, dass ihm die als Beweis genannte IP-Adresse zum fraglichen Zeitpunkt nicht zugeordnet war. Es könne sich folglich nur um einen Fehler bei der Datenermittlung handeln.
Das Oberlandesgericht Köln überzeugte der Sachvortrag des Anschlussinhaber. Es würden "erhebliche Zweifel bestehen, ob die Antragsstellerin die IP-Adressen, die Gegenstand des Verfahrens sind, zuverlässig ermittelt hat." Die Zweifel des Gerichts rührten vor allem an einem Sachverhalt, den der Beschwerdeführer detailliert vorbringen konnte.
Nach den Daten der Piratenjäger war das Filmwerk wiederholt mit einer identischen IP-Adresse verbreitet worden. Über Tage hinweg. Da der Anschlussinhaber jedoch einen normalen DSL-Anschluss für Privatkunden besitzt, erfolgt spätestens nach 24 Stunden eine Zwangstrennung seitens des Providers. Damit einhergehend erhält man in der Regel eine neue IP-Adresse.
Da die Aufzeichnungen des Anti-Piracy-Unternehmens jedoch über mehrere Tage hinweg dieselbe IP-Adresse benennen, ist nach Ansicht des OLG Köln von einem Fehler bei der "Ermittlung, Erfassung oder Übertragung der IP-Adressen" auszugehen.
Quelle : www.gulli.com
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Seit dem gestrigen Montag wird der Fall des Filesharers Joel Tenenbaum vor einem Berufungsgericht in Boston verhandelt. Es gilt die Frage zu klären, ob der festgelegte Schadensersatz angemessen ist, oder auf einen niedrigeren beziehungsweise höheren Betrag angepasst werden sollte. Laut Tenenbaum sind 30 US-Dollar akzeptabel.
Wie viel Schadensersatz ist für eine illegal verbreitete MP3 angemessen? In den USA ist diese Frage nicht einfach zu beantworten. Das Gesetz sieht hier eine üppige Spanne vor. So ist es nicht verwunderlich, dass der Filesharer Joel Tenenbaum ursprünglich zur Zahlung eines Schadensersatzes von 675.000 US-Dollar verurteilt wurde.
Richterin Nancy Gertner, die bei der Verhandlung den Vorsitz führte, entschied jedoch, dass der Betrag verfassungswidrig wäre. Dies begründete sie damit, dass er über alle Maße hoch gesteckt wäre. Die US-Verfassung verlangt jedoch, dass niemand übermäßig bestraft wird. Die Recording Industry Association of America (RIAA) konterte damals wie heute, dass ein so hoher Betrag zur Abschreckung diene. Nur dann könne man Filesharer von ihren Handlungen abbringen.
Nach Ansicht der Verteidigung sind 30 US-Dollar angemessen. Also 1 US-Dollar pro Werk, bei dem das Urheberrecht verletzt wurde. Außerdem betonte man vor Gericht, dass der gesetzlich festgeschriebene Schadensersatz für kommerzielle Täter angewandt werden müsse. Für gewöhnliche "Konsumenten" sei er völlig überzogen. Während der Berufungsverhandlung zeigte sich Richterin Lynch jedoch wenig begeistert von dieser Theorie. Gleich zu Beginn der Verhandlung betonte sie, dass diese gesetzlich festgeschriebenen Beträge wohl auch auf gewöhnliche Konsumenten Anwendung finden können.
Die beiden anderen Richter, Torruella sowie Thompson, zeigten sich indes weniger beeindruckt von der Argumentationskette der RIAA. So hinterfragte Richter Torruella, ob "entgangene Verkäufe" eine sinnvolle Messgröße zur Bestimmung des Schadens wären. Interessant wurde der Verhandlungstag, als einer der Richter sich erst einmal erklären lassen musste, wie eine Tauschbörsensoftware funktioniert.
Eine Entscheidung wird erst in mehreren Monaten erwartet.
Quelle : www.gulli.com
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Justitia
Elementarer Anteil einer Filesharing-Abmahnung ist die sogenannte "Unterlassungserklärung". Viele unterzeichnen diese in modifizierter Form und glauben an ihre "Endlichkeit". Wie der Jurist Dr. Mühlberger aktuell erörtert hat, ist dies jedoch ein fataler Irrtum.
Schon Schiller wusste, dass man es sich mit bestimmten Entscheidungen nicht einfach machen sollte. "Drum prüfe wer sich ewig bindet" ist insbesondere bei Filesharing-Abmahnungen ein Passus, den man verinnerlichen sollte. Abgemahnte Filesharer wissen: Neben einer enormen Kostennote fordert der abmahnende Rechteinhaber stets eine sogennante Unterlassungserklärung.
Diese soll sicherstellen, dass der Abgemahnte die Rechtsverletzung zukünftig nicht mehr begeht. Tut er es doch, so droht ihm die in der Unterlassungserklärung festgesetzte Strafe. In der Regel galt bisher immer die Annahme unter Abgemahnten, dass eine Unterlassungserklärung eine Gültigkeit von 30 Jahren aufweist. Danach "verfällt" sie. Wie der Jurist Dr. Mühlberger auf der Seite der Initiative der Abmahnwahn-Dreipage (http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/PDF/Interview%20RA%20Muehlberger.pdf) aktuell erörtert, ist diese Annahme jedoch falsch.
Wie Rechtsanwalt Dr. Mühlberger ausführt, besitzt die Unterlassungserklärung eine lebenslange Gültigkeit. Einerseits mag dies für manche kaum eine Rolle spielen. Wer bisher von 30 Jahren ausging, hatte bereits einen beachtlichen, kaum überschaubaren Zeitrahmen im Blick. Wer beispielsweise mit 18 Jahren einen eigenen Internetanschluss betreibt, abgemahnt wird und daraufhin die Unterlassungserklärung abgibt, wäre erst im Alter von 48 Jahren wieder "frei" gewesen.
Das durch die Unterlassungserklärung begründete Rechtsverhältnis unterliegt jedoch keinerlei Verjährung oder zeitlichen Beschränkung. Ein Aspekt, der bei der Unterzeichnung des Schriftstücks bedacht werden sollte. Natürlich mag es wenig Unterschied machen, ob dieses Vertragswerk 30 Jahre oder ein Leben lang gilt. Möglicherweise existiert diese "Branche" in einem Jahrzehnt nicht mehr. Die Erklärung mag dann zwar noch vorhanden sein, aber vielleicht interessiert sich dann niemand mehr für deren Umsetzung.
Eine detaillierte juristische Erläuterung, wie es zu dieser "lebenslangen" Bindung kommt, findet sich im Blog von RA Dr. Mühlberger.
Quelle : www.gulli.com
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Möglicherweise existiert diese "Branche" in einem Jahrzehnt nicht mehr. Die Erklärung mag dann zwar noch vorhanden sein, aber vielleicht interessiert sich dann niemand mehr für deren Umsetzung.
Das sehe ich völlig anders.
Erstens ist es schon immer üblich, jede Art von Titeln, die z.B. nach dreissig Jahren zu verfallen drohen, einige Zeit vorher nochmals hartnäckig geltend zu machen, selbst oder durch Inkassounternehmen.
Das machen selbst hochseriöse Unternehmen, nicht nur Winkeladvokaten.
Oder besonders ihre Rechtsnachfolger, Liquidatoren usw.
Zweitens ist die Anzahl der Betroffenen für den einzelnen Abmahner überschaubar, weshalb sich eine gelegentliche Überprüfung durchaus anbieten kann. Insbesondere ist davon auszugehen, dass im Wiederholungsfalle sogar öffentliches Interesse angenommen werden kann. Und da sich Anwaltskosten am Streitwert orientieren, der sich i.d.R. aus der Unterlasungserklärung direkt ergibt, wo meist sehr heftige Zahlungspflichten im Verstossfall festgelegt werden, leckt man sich sicher schon alle elf Finger... :x
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Die Betreiber der Website nfos.de haben erneut Probleme mit ihrem Webhoster Strato. Nachdem sie im März dieses Jahres beschuldigt wurden, angeblich eine eigene P2P-Tauschbörse zu betreiben, wurde die Seite jetzt wegen DDoS-Angriffen kurzerhand gesperrt. Eine Warnung vor der eigentlichen Sperre soll nicht erfolgt sein.
In NFO-Dateien wird der Inhalt eines Releases der Warez-Szene beschrieben. Traditionell schmückt man diese Infodateien mit Darstellungen der ASCII- oder ANSI-Art aus. Die kunstvolle Verzierung der NFO ist bei vielen Gruppen im Laufe der letzten Jahre leider wieder aus der Mode gekommen. Bei Cracks wird oftmals beschrieben, wie der Kopierschutz funktionierte und mit welchem Aufwand der Cracker ihn umgehen konnte. Manche Gruppen bewerten selbst veröffentlichte Spiele oder Software auch, grüßen ihre Mitbewerber etc. Zwar kommen alle Informationen aus der Releaser-Szene. Da die reinen Textdateien aber keinerlei urheberrechtlich geschützten Daten enthalten, ist der Betrieb einer solchen Website auch in Deutschland erlaubt.
Dass man mit der Veröffentlichung von NFOs rechtliche Probleme bekommen könnte, erschien auf den ersten Blick höchst unwahrscheinlich. Dennoch ist Dr. Backe und seinem Team nichts anderes passiert. Ihr Hoster Strato warf ihnen noch im März vor, eine eigene Filesharingbörse zu betreiben und diese auf nfos.de zu bewerben. Die Administratoren wehrten sich dagegen und versuchten zu klären, dass dies nicht der Fall ist. Strato forderte die Betreiber auf, alle illegalen Inhalte aufzusuchen und innerhalb einer von ihnen bestimmten Frist zu entfernen. Nachdem sich die Mitarbeiter von Strato dann genauer auf der Seite umgesehen hatten, musste man zugeben, dass dort keine Filesharing-Tauschbörse betrieben wird. Dafür wurden die Betreiber von nfos.de stattdessen aufgefordert, alle markenrechtlich und urheberrechtlich geschützten Texte, Grafiken und Bilder zu entfernen. Gelöscht wurden so beispielsweise die Cover zahlreicher DVDs, Computerspiele und anderer Veröffentlichungen. Die Frist lief bis zum 21. März 2011. Bis zu diesem Zeitpunkt waren die Administratoren dem Wunsch des Unternehmens nach eigenen Angaben nachgekommen. Auch wenn völlig unklar ist, was der Hoster mit dieser Thematik zu tun hat. Strato war nicht in einem einzigen Fall der Inhaber der fraglichen Rechte. Es ist schleierhaft, wie es überhaupt zu dieser Forderung kommen konnte.
Doch die Probleme gehen weiter. Gestern erhielt Dr. Backe eine SMS von Strato zugestellt. Ohne jede Vorwarnung wurde der Server gesperrt. Eine Begründung wurde in der Kurznachricht nicht angegeben. Später erfuhr er, Anlass der Sperre seien die anhaltenden DDoS-Angriffe gegen die Website. Derzeit ist das Portal German NFO Source leider nicht erreichbar. Wir warten noch auf eine Antwort beider Parteien und melden uns, sobald weitere Informationen zur Verfügung stehen.
Quelle : www.gulli.com
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Update:
Dr. Backe teilte uns gerade mit, die Sperre würde man aufrecht halten, bis die DDoS-Angriffe aufhören würden. Deshalb sei es für die Admins von nfos.de derzeit nicht möglich, aktive Gegenmaßnahmen einzuleiten. Eine Reaktion von Strato steht noch aus.
Quelle : www.gulli.com
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(http://static.gulli.com/media/2011/05/thumbs/370/ol-skool-classics.jpg)
Gestern wurde der 29-jährige Kalifornier Richard Franco Montejano vor Gericht schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft verlangt 5 Jahre Haft und 250.000 Dollar Geldstrafe. Ihm wurde nachgewiesen, von 2002 bis 2007 die Gruppe OSC (oL-sKOOL-cLASSiCS) geleitet zu haben. Er hat Supplier von Rabid Neurosis angeheuert, die ihm unveröffentlichtes Material aus einer Fabrik von Universal besorgten.
Nachdem Mitglieder von Rabid Neurosis hochgenommen wurden, ermittelte man ihn als Leiter der Releaser-Group OSC, die für zahlreiche illegale Veröffentlichungen verantwortlich gemacht wird. Die Gruppe hatte auf ihren ftp-Servern unzählige Alben veröffentlicht, darunter auch ein Pre-Release des Musikers Kanye West aus dem Jahr 2007. Nach jetziger Aktenlage war Montejano Organisator der Gruppe und hatte administrative Rechte auf all ihren privaten ftp-Servern. Ihm wird auch vorgeworfen, Original Supplier von Rapid Neurosis (RNS) angeheuert zu haben, um OSC mit neuer Musik zu beliefern. Die Supplier mit Pseudonym ade und StJames waren beide Beschäftigte einer Fabrik von Universal Music, in der CD's hergestellt werden.
Die Urteilsverkündung wurde auf den 25. Juli 2011 datiert. Seine Supplier erhielten bereits am 15. Januar 2010 eine Haftstrafe von drei Monaten und zwei Jahre auf Bewährung. Man wird sehen, ob Richter George H. King den Forderungen der Staatsanwaltschaft nachkommen wird. Immerhin hat er gestern bereits verkündet, dass Montejano verantwortlich für zahlreiche Urheberrechtsverletzungen sei. Als Leiter der kriminellen Vereinigung wird auf ihn wahrscheinlich eine höhere Strafe zukommen, als auf seine früheren Gruppenmitglieder.
Quelle : www.gulli.com
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Ein US-Gericht hat den Weg für eine der bisher größten Filesharing-Massenklagen in den Vereinigten Staaten freigemacht. Provider müssen auf Anweisung eines Bundesrichters die Identität von zahlreichen Nutzern preisgeben, über deren IP-Adresse der Silvester-Stallone-Streifen "The Expendables" per Bittorrent heruntergeladen worden sein soll. In diesem Fall verfolge die US Copyright Group im Auftrag des Rechteinhabers über 23.000 mutmaßliche Filesharer, berichtet das US-Magazin Wired.
Massenklagen der Copyright-Lobby gegen tausende Unbekannte ("John Does") sind in den USA schon seit mehreren Jahren üblich. In der Regel geben die Richter den Anträgen der Kläger statt und ordnen die Ermittlung der zu IP-Adressen gehörenden Anschlussinhaber an. Dabei kommt es in den seltensten Fällen tatsächlich zu einem Prozess. Üblicherweise enden die individuellen Verfahren mit einem Vergleich.
Bisher haben es nur zwei Fälle tatsächlich vor eine Jury geschafft, die den Beklagten jeweils hohe Schadensersatzzahlungen auferlegten. Die US-Amerikanerin Jammie Thomas Rasset war im dritten Prozess wegen mutwilliger Urheberrechtsverletzung in 24 Fällen insgesamt 1,5 Millionen US-Dollar verurteilt. Der Student Joel Tenenbaum soll für 30 per Filesharing verbreitete Musiktitel 67.500 US-Dollar zahlen. In beiden Verfahren ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Allerdings billigen nicht alle US-Richter den Rechteinhabern einen uneingeschränkten Auskunftsanspruch gegenüber den Providern zu. Im November 2010 wies eine US-Bundesrichterin eine weitere Massenklage der Copyright Group mit dem Hinweis ab, nur Klagen gegen in ihrem Gerichtsbezirk gemeldete Personen anzunehmen. Mit der gleichen Begründung wies im Dezember vergangenen Jahres ein Richter die Massenklage eines Dienstleisters der Pornoindustrie ab.
In der vergangenen Woche wies ein weiterer US-Richter das Auskunftsbegehren eines kanadischen Pornoproduzenten ab, der die Anschlussinhaber zahlreicher IP-Adressen ermittelt haben wollte. IP-Adressen seien nicht mit Personen gleichzusetzen, befand der Richter laut TorrentFreak. Der Verstoß könne von jemandem im Haushalt des Anschlussinhabers begangen worden sein oder von einem Gast oder einem WLAN-Schwarzsurfer. Zudem müssten im Zusammenhang mit "Erwachsenenunterhaltung" die Interessen der möglicherweise zu Unrecht Beschuldigten besonders berücksichtigt werden.
Quelle : www.heise.de
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Trident Media Guard, eine Firma die im Auftrag der französischen Regierung Raubkopierer und Filesharer aufspürt, wurde offenbar gehackt.
Bei dem Angriff soll eine Vielzahl an Daten gestohlen worden sein, inklusive einer Anleitung, wie Software-Piraten eine Entdeckung durch die Fima vermeiden können, berichtet die BBC. Eric Walter, Chef der französischen Anti-Piracy Einheit bestätigte auf Twitter, dass man die Zusammenarbeit mit TMG "vorläufig eingestellt“ habe.
In Frankreich erhalten Raubkopierer und File-Sharer seit dem Jahr 2009 drei offizielle Warnungen. Danach können bei Anzeige massive Strafen drohen, u.a. Internetverbot.
quelle: Dnews.de/J. Jehnen
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Ein Nutzer von The Pirate Bay, der einen Film via BitTorrent verbreitet hat, ist zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von umgerechnet rund 20.000 Euro verurteilt worden. Er hatte aus Spaß einen Film via BitTorrent verbreitet und die dazugehörige Torrent-Datei bei The Pirate Bay angeboten.
(http://static.gulli.com/media/2011/05/thumbs/370/antipiratgruppen.jpg)
Die Antipiratgruppe kann einen Erfolg verbuchen
Eigentlich sollte es nur ein Spaß sein. Ohne böse Folgen. Doch im Februar 2010 kam alles anders für den The Pirate Bay User "Icenfire". Mit einem Hausdurchsuchungsbeschluss im Gepäck verschaffte sich ein Gerichtsvollzieher sowie Vertreter der Antipiratgruppen Zugang zu seinem Haus in Herning (Dänemark). Das Vergehen von Icenfire? Er hatte einen DVD-Rip des Films "Black Balloon" via BitTorrent verbreitet. Die dazu benötigte Torrent-Datei hatte er bei The Pirate Bay hochgeladen.
Durch gezielte Überwachung von The Pirate Bay fand die Antipiratgruppen heraus, dass der eigentliche Upload von einer dänischen IP-Adresse stammte. Nach einer Weile erhielt man vom zuständigen Provider auch die Daten des Anschlussinhabers. Nachdem man eine Verfügung gegen Icenfire erwirkt hatte, dies es ihm verbat, weitere urheberrechtsverletzende Uploads vorzunehmem, stand nur noch die Prozessfrage im Raum.
Diese wurde nun geklärt. Das Bezirksgericht am Wohnsitzs von Icenfire hatte den Fall gegen den Mann, der Ende 20 Jahre alt ist, zu verhandeln. Die Anklage verstand es dabei geschickt, ihre Ansprüche durchzusetzen. Man schilderte äußerst bildhaft, dass man bei der Hausdurchsuchung auf "massive Urheberrechtsverletzungen" gestoßen sei. Bei dem fraglichen Upload handelte es sich nicht um den ersten seiner Art, gleichwohl war Icenfire alles andere als ein "Power-User".
Es gehe auch nicht darum, so die Kläger, jemanden kaputt zu klagen. Man sei schließlich anständig und wolle nur für den entstandenen Schaden entschädigt werden. Das Gericht folgte den Auffassungen der Kläger vollständig. Icenfire muss umgerechnet rund 20.000 Euro an Schadensersatz leisten. Hierzu kommen weitere 5.300 Euro an Gerichtskosten, die er ebenfalls zu tragen hat.
Quelle: www.gulli.com
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Vor einigen Tagen haben Ermittlungen der Federation Against Copyright Theft (FACT) zu einer Verhaftung in Großbritannien geführt. Der Verdächtige wird beschuldigt, Administrator der Videostreaming-Website "Fast Pass TV" zu sein. Bei der Hausdurchsuchung wurde außerdem ein erheblicher Geldbetrag sichergestellt.
Seit Jahren arbeitet die Federation Against Copyright Theft (FACT) eng mit der britischen Polizei zusammen. Immer wieder gibt man ihr Tipps und Hinweise. Oft genug waren diese Fälle erfolgreich. Nun reiht sich ein weiterer Fall ein, der perfekt in das Bild des Interessensverbands passt. Denn allem Anschein nach erzielte der Verdächtige erhebliche Einnahmen durch seine illegalen Handlungen.
So wurde bei der Hausdurchsuchung des 26-jährigen Mannes nicht nur umfangreiches IT-Equipment (PCs, Festplatten, etc.) sichergestellt, sondern auch ein Bargeld-Betrag in Höhe von 83.000 Britischen Pfund. Umgerechnet entspricht das etwa 97.000 Euro. Auch wenn völlig unklar ist, woher dieser Geldbetrag stammt, wirft er doch ein bedenkliches Licht auf die Gesamtumstände.
Der Verdächtige wurde nach einer umfangreichen Befragung auf Kaution freigelassen. Bisher hat die Polizei nur wenige Informationen zum Fall zur Verfügung gestellt. Wie die Kollegen von TorrentFreak ermittelt haben, handelt es sich bei dem Verdächtigen jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach um einen Admin der Videostreaming-Website "Fast Pass TV". Diese hostet selbst keinerlei Videomaterial, sondern verlinkt lediglich darauf. Dieser Aspekt ist es auch, der den ganzen Fall etwas verwirrend macht.
In der Vergangenheit war es der britischen Staatsanwaltschaft bei vergleichbaren Fällen nicht gelungen, die Betreiber von Filesharing-Seiten strafrechtlich verurteilen zu lassen. Dies lag primär daran, dass BitTorrent-Seiten nun einmal nur Torrents und keine Inhalte hosten. Bei Fast Pass TV ist die Sachlage ähnlich. Daher verwundert es umso mehr, dass die Polizei hier abermals derart massiv zugegriffen hat.
Quelle: www.gulli.com
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Ein Dinosaurier weniger. Die deutschsprachige Webwarez-Seite Drei.to hat kürzlich seine Pforten geschlossen. Als Grund gab man den Bust des Streamingportals Kino.to an. Für die Verantwortlichen würde es auf Dauer zu gefährlich werden, wenn private wie staatliche Ermittler weiterhin nach ihnen fahnden. Den Behörden wirft man erhebliche Willkür bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen vor.
Drei.to, ehemals 3dl.am, war stets ein beliebter Ort für alle Premiumkunden von Filehostern. Sie haben darüber die Download-Links für alle möglichen digitalen Inhalte bezogen. Seien es Kinofilme, Musik, E-Books, Computerspiele etc.
Drei.to wurde nach eigenen Angaben weder gehackt, gebustet und auch nicht an Dritte verkauft. Das hat man auch nicht vor. Entweder die Seite geht irgendwann mit dem aktuell bestehenden Team wieder online oder sie bleibt für immer vom Netz getrennt. Wäre man online geblieben, die Gefährdung für die deutschen Hintermänner wäre auf Dauer immer größer geworden. Drei.to gehörte schon länger zu den ganz großen Anbietern im Netz. Auf ihrer Webseite vermerkte der Admin zum Abschied: "Es ist einfach das Sicherste für uns alle.. Bei so einem großen Portal ist es einfach nicht realistisch den Gedanken zu hegen, dass dies immer so weitergehen kann, ohne dass man irgendwann von den Behörden ins Visier genommen wird.." Um künftigen Problemen zu entgehen, zieht man sich aus der Webwarez-Szene komplett zurück, obwohl der jetzige Betreiber das Projekt erst vor 2 Monaten übernommen hat.
Es ist ein wenig so wie mit der Hydra. Zwar werden, ähnlich wie bei kino.to, im Netz mindestens 3 neue mehr oder weniger offizielle Nachfolger entstehen und die jetzige Lücke füllen. Dafür hat sich mit Drei.to einer der ganz alten Veteranen der Szene für immer von uns verabschiedet. Aber vielleicht sollte man ja tatsächlich genau dann aufhören, wenn es am schönsten ist.
Quelle: www.gulli.com
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Seriöse Gerüchte besagen, der frühere Admin von 3.dl.am/3dl.am, Darky oder auch David M. wurde mittlerweile von den Ermittlern enttarnt. Offenbar hat die GVU beziehungsweise SAFE (Schweiz) ihn auch erwischt. Er gilt als früherer Beteiligter von Bockwurst und als eines der Urgesteine der deutschen Webwarez-Szene. Er war es auch, der 3dl.am groß gemacht haben soll. Unter seiner Leitung wuchs die Seite unheimlich, er führte damals die virtuelle Währung 3mark ein und brachte die V2/V3, den Email-Service, etc. ein. Der Höhepunkt der Seite war Anfang 2009. Er verkaufte 3.dl.am später an die Betreiber von uploaded.to. Die Seite wurde mehrfach verkauft, zahlreiche Macher wanderten nach dem Niedergang der Seite zu wusa.me und anderen Anbietern ab. Inwiefern der Bust von Kino.to tatsächlich eine Rolle gespielt hat, ist noch unbekannt. Offenbar haben aber auch andere große Seiten wie iload.to aufgrund der Verfolgung von Kino.to Bedenken bekommen.
Quelle: www.gulli.com
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Die Streaming- und WebWarez-Seite iload.to wurde kürzlich nach dem Missbrauch einer Schwachstelle im eigenen Script der Betreiber gehacked. Das Portal wurde von den Betreibern vorübergehend vom Netz genommen. Die Seite ist zwar wieder onine. Allerdings werden einige Module des Scripts aus Sicherheitsgründen erst nach und nach wieder aktiviert.
Leider ist dieses Vorgehen nicht neu. Konkurrenten und sonstige Neider versuchen neben DDoS-Angriffen häufiger in fremde Webwarez-Seiten einzubrechen, um deren Ruf zu schädigen und deren Vormachtstellung zu brechen. Die Lücke wurde sofort nach der Entdeckung geschlossen. Der Admin hat den Hacker sozusagen auf frischer Tat ertappt. Er versuchte gerade ein weiteres Backup von der Festplatte des Servers zu ziehen, als die iload-Betreiber aktiv wurden. Ein Teil der Datenbank und des selbst geschriebenen Scriptes wurde dennoch erbeutet und von den Hackern im Internet veröffentlicht, um die Echtheit des Hacks zu bezeugen. Das iLoad-Script darf ab sofort von jedem kostenfrei benutzt werden, weil es als quelloffene Software deklariert wurde. Wer mag, darf es also verbessern und nach Wunsch daran arbeiten. Weitergehende Quellen dafür sollen in den nächsten Tagen ganz offiziell zur Verfügung gestellt werden. Einige Module des Scripts wurden bei iload.to abgeschaltet, bis der komplette Inhalt auf mögliche Fehler und weitere Schwachstellen hin untersucht wurde. Man hofft nun auf die Mitarbeit von anderen Programmierern, die den Betreibern bei der Fehlersuche helfen sollen.
Zudem möchte man sich für den Hack und die Downtime entschuldigen. Derzeit werden aus Sicherheitsgründen Nachrichten mit einem neuen Passwort an die E-Mail-Adressen der registrierten Benutzer von iLoad versendet. Es kann offenbar etwas dauern bis das neue Passwort ankommt. Man darf also gespannt sein, wie der nächste Schritt der Mitbewerber aussehen wird. Die Schlammschlacht dürfte damit seinen Höhepunkt aber sicher noch nicht sein Ende gefunden haben.
Quelle: www.gulli.com
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Das 1st Circuit Court of Appeals hat entschieden, dass die eigenmächtige Reduzierung des Schadensersatzes, den der Filesharer Joel Tenenbaum leisten soll, unangemessen war. Der Schadensersatzbetrag wurde von 67.500 US-Dollar wieder auf 675.000 US-Dollar erhöht. Gleichsam betonte das Gericht jedoch, dass die Reduzierung nur aus den falschen Motiven heraus erfolgte.
Bereits sechs Jahre tobt der Kampf zwischen dem US-Amerikaner Joel Tenenbaum und Sony BMG Music Entertainment. Tenenbaum hatte 30 urheberrechtlich geschützte Songs via der Tauschbörsensoftware KaZaA verbreitet. Hierfür war er im Jahr 2009 zu einem Schadensersatz von 675.000 US-Dollar verurteilt worden. Ein Betrag, der nach Ansicht der damaligen Richterin Nancy Gertner unverhältnismäßig war und gegen die US-Verfassung verstößt. Diese verbietet nämlich exorbitante Strafen. Mit dem Verweis auf die Verfassung reduzierte sie die Strafe auf 67.500 US-Dollar.
Tenenbaum sowie die Recording Industry Association of America (RIAA) als Kläger gingen gegen diese Entscheidung vor. Die Berufungsinstanz hat nun ihr Urteil zu dem Fall veröffentlicht. Es könnte nicht zwiespältiger ausgefallen sein. Auf der einen Seite wird der ursprüngliche Schadensersatz von 675.000 US-Dollar wieder in Kraft gesetzt. Für Tenenbaum mag dies ein herber Schlag sein, für die RIAA ein Erfolg. Der Teufel steckt jedoch bekanntlich im Detail, und so ist es auch bei diesem Urteil.
Im Kern widersprechen die Richter nämlich der vorangegangenen Entscheidung nicht. Die Reduzierung des Betrags hätte man also durchaus akzeptiert. Aber nicht auf der argumentativen Basis der Verfassung. Richterin Gertner hätte zuerst auf eine Remittur bestehen müssen. Wie die Bürgerrechtsbewegung Electronic Frontier Foundation schildert, ermöglicht es diese den Schadensersatz ohne umfangreiche Begründung zu reduzieren. Wäre die RIAA damit nicht einverstanden gewesen, hätten sie lediglich ein neues Verfahren verlangen können. Die Schadensersatzfrage an der US-Verfassung auszumachen, war nach Ansicht der Berufungsinstanz unnotwendig und abwendbar.
Wirkliche Klarheit ist durch diese Entscheidung bedauerlicherweise auch nach sechs Jahren nicht eingekehrt. Das Spiel kann nun vorläufig weitergehen. Der finale Ausgang ist nach wie vor offen.
Quelle: www.gulli.com
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Der Inhaber eines Internetzugangs kann nicht ohne Beweisaufnahme wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing als Täter verurteilt werden. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor. Allerdings nur, wenn er nachweisen könne, dass er zur Tatzeit abwesend und der Computer ausgeschaltet gewesen sei.
In Tauschbörsen-Fällen neigen Gerichte dazu, den Beweisen der Rechteinhaber zu glauben, ohne die Argumente der Beklagten gründlich zu prüfen. In einem solchen Fall, in dem der Anschlussinhaber vom Landgericht Frankfurt am Main verurteilt wurde (Az. 2/18 O 248/08), hat sich das für die Berufung zuständige Oberlandesgericht Frankfurt am Main zur Frage der Beweisaufnahme geäußert (Az. 11 U 53/11, Beschluss vom 20. September 2011).
Demnach hätte das Landgericht nicht ohne weitere Beweisaufnahme eine Täterschaft des Anschlussinhabers annehmen dürfen, nachdem dieser erklärt hatte, zum Tatzeitpunkt außer Haus gewesen zu sein, wobei der Computer ausgeschaltet gewesen wäre. Daher käme er nicht als Täter für die über seinen Internetzugang erfolgten Urheberrechtsverletzungen infrage.
Diese Argumentation hatte das Landgericht in seinem Urteil nicht berücksichtigt. Stattdessen war es der Auffassung der Klägerin gefolgt. Diese hatte behauptet, dass für eine Verurteilung als Täter eine Anwesenheit des Anschlussinhabers gar nicht erforderlich sei.
Das Landgericht hätte jedoch prüfen müssen, ob die Aussagen des Anschlussinhabers im Hinblick auf Abwesenheit und Computerbetrieb zutreffend gewesen sind. In dem Fall, dass ein Dritter die Urheberrechtsverletzungen begangen hat, wäre nämlich eine Verurteilung als Täter ausgeschlossen gewesen, so das Oberlandesgericht. Lediglich eine Verurteilung als Störer wäre infrage gekommen, hätte der Anschlussinhaber seinen WLAN-Router nicht ausreichend verschlüsselt. Dazu wäre ein Sachverständigengutachten einzuholen gewesen.
Im Berufungsverfahren ist es nicht zu einem Urteil gekommen, da sich die Streitparteien außergerichtlich geeinigt haben. Nichtsdestotrotz ist es ein Verdienst des Oberlandesgerichts, in seinem Beschluss deutlich auf die Rechtsansprüche von Beklagten in Tauschbörsen-Verfahren hingewiesen zu haben.
Quelle : www.golem.de
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Der ungarischen Zollbehörde ist ein Schlag gegen das angeblich "größte Serverzentrum" der landeseigenen Filmpiraten gelungen. Man habe das größte private Serverzentrum Ungarns abgeschaltet. Dieses soll eine zentrale Rolle für die Release-Gruppe CiNEDUB gespielt haben. Dramatische Videoaufnahmen der Polizei zeichnen dabei ein interessantes Bild der "Filmpiraten".
Anfang dieses Jahres gelang es mehreren großen Hollywood-Studios die Quelle für zahlreiche illegale Filmkopien ausfindig zu machen. Aufgrund eines Wasserzeichens fand man heraus, dass die Kinofilme aus ungarischen Kinos abgefilmt worden waren. Die Konsequenzen seitens der ungarischen Regierung blieben jedoch vorerst aus. Das Filmstudio Warner Bros. wollte dies nicht hinnehmen. Deshalb gab man bekannt, dass aktuelle neue Kinoproduktionen zukünftig nicht mehr zeitnah in Ungarn veröffentlicht würden. Dadurch wollte man illegale Kopien verhindern.
Als eine Aufnahme des Streifens "Hangover II" auftauchte, sah man sich in Ungarn offenbar im Zugzwang. Der Mitschnitt stammte von der Release Group EP1C. Das Videomaterial wurde von der Leinwand eines ungarischen Kindos abgefilmt, die Tonspur war englisch. Als Quelle des Videomaterials wurde CiNEDUB ausgemacht. Da sich die Behörden Ungarns nun erneut mit dem Vorwurf konfrontiert sahen, nicht genug gegen Filmpiraterie zu unternehmen, ergriff man drastische Maßnahmen.
Im Rahmen umfangreicher Ermittlungen und aufgrund des Drucks von außen erfolgte nun der Zugriff durch die ungarischen Zollbehörde und Spezialeinheiten der ungarischen Polizei. Wie die Kollegen von TorrentFreak berichten, wurde eines der größten privaten Serverzentren hochgenommen. Dieses soll eine zentrale Rolle für die Gruppe CiNEDUB gespielt haben. Parallel gab es zahlreiche Hausdurchsuchungen, die von der Polizei mit Videoaufnahmen festgehalten wurden.
Die Aufnahmen selbst sind in vielerlei Hinsicht interessant. Die Wohnungen der Filmpiraten werden von schwerbewaffneten Spezialeinheiten der Polizei gestürmt. Anstatt jedoch über Berge illegaler Filmkopien oder PCs zu stolpern, zeigt man erst andere Bilder. In einer Wohnung ist es eine Schrotflinte, die am Boden liegt. In anderen Räumlichkeiten ist ein Spiegel zu sehen, auf dem eine Kreditkarte und eine Rasierklinge liegt. Spuren einer weißen, pulverartigen Substanz sind zu erkennen. Danach folgen Aufnahmen von gestapeltem Bargeld. Erst nach diesen Szenen folgen Bilder von CDs und Festplatten, sowie beschlagnahmten Rechnern.
Nach Angaben der Behörden hat man 10 Server beschlagnahmt. Drei davon sollen gemeinsam eine Kapazität von 70 Terabyte aufgewiesen haben. Es wurden 5.000 Filme, 4.000 Songs, 6.000 Spiele sowie 500 weitere Softwareprodukte beschlagnahmt. Der Zugang zu den Inhalten wurde laut Polizei von einem Team organisiert, das aus neun Personen bestand. Gegen den Versand einer Premium-SMS oder Überweisung erhielt man Zugriff auf die FTP-Server. Ob CiNEDUB tatsächlich im Zusammenhang mit den festgenommenen Personen steht, ist gegenwärtig noch unklar. Natürlich auch, ob die veröffentlichten Filmaufnahmen der Durchsuchungen authentisch sind.
Quelle: www.gulli.com
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Für Diskussionen sorgt derzeit ein Hinweisbeschluss, den das Oberlandesgericht Köln in einem Verfahren (AZ: 6 U 67/11) rund um eine Abmahnung für Filesharing erlassen hat. Der Beschluss deutet an, dass das OLG seine bisherige Einschätzung über die Berechnung des Schadens revidiert hat, die dem Rechteinhaber durch Filesharing entsteht. Die daraus resultierende Neubewertung könnte erheblichen Einfluss auf weitere Verfahren in diesem Bereich haben.
Bisher wurde von Abmahnern und Gerichten meist der Tarif VR-W I der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) für die Bemessung des Schadensersatzanspruchs in Filesharing-Fällen zugrunde gelegt. Dieser umfasst die Nutzung von Musikwerken als Hintergrundmusik insbesondere im Bereich der Werbung, die als Streaming zur Verfügung gestellt wird. Als Mindestlizenz ist nach diesem Tarif eine Zahlung in Höhe von 100 € für bis zu 10.000 Abrufe zu leisten.
Nach Ansicht der Richter entspricht dieser Tarif jedoch nicht den tatsächlichen Begebenheiten bei Filesharing. Vielmehr gehe es darum, einen Schaden abzugelten, der den Rechteinhabern dadurch entsteht, dass geschützte Werke "in unbekannter Zahl zum Download zur Verfügung gestellt worden sind". Aus Sicht des Senats entspreche diese Handlung nicht dem bisherigen Tarif VR-W I, sondern dem Tarif VR-OD 5, der die Nutzung einzelner Titel auch durch Download zum Gegenstand hat. Statt einer Mindestsumme von 100 € sieht dieser Tarif pro Titel und pro erfolgtem Zugriff einen Betrag in Höhe von 0,1278 € vor.
Hiergegen trug der klagende Musikverlag vor, dass die Anwendung dieses Tarifes unangemessen sei, da er sich nur auf die Rechte der Komponisten und Texter beziehe. Ein Tonträgerhersteller trage jedoch das komplette wirtschaftliche Risiko einer Musikproduktion. Um diesen Einwänden zu begegnen, forderte das Gericht den Kläger auf, konkret mitzuteilen, wie hoch die Lizenzgebühr sei, die bei einem Download über eine Plattform im Internet üblich sei. Weiterhin müsse der Kläger darlegen, "wie viele Zugriffe auf den Rechner der Beklagten erfolgt sind", zumindest aber in welcher Größenordnung sich üblicherweise in Anzahl der Download im fraglichen Zeitraum bewege.
Welchen Einfluss diese Einschätzung des OLG Köln auf die Festsetzung von Lizenzgebühren und Streitwerten im Bereich Filesharing hat, ist derzeit noch nicht absehbar. Bemerkenswert ist sie jedoch insoweit, als dass dieses Gericht bislang als besonders rechteinhaberfreundlich galt und es Schauplatz von zahlreichen Verfahren aus diesem Bereich ist.
Quelle : www.heise.de
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Wer illegal urheberrechtlich geschütztes Material in Tauschbörsen zum Download anbietet, muss Schadensersatz zahlen. Umstritten ist, wie dieser berechnet werden soll. Das OLG Köln will den Downloadtarif der Gema zugrundelegen.
Illegales Filesharing kann teuer werden: Wer erwischt wird, muss in der Regel nicht nur die fälligen Abmahngebühren zahlen, sondern auch noch Schadensersatz. Die Höhe des Schadensersatzes wird von Gerichten geschätzt, sie kann hierzulande leicht in die Tausende gehen. Von welcher Grundlage die Gerichte dabei ausgehen, hat entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Summe. Das Oberlandesgericht Köln will für die Berechnung den Downloadtarif der Gema zugrundelegen.
Ende September erklärte das Gericht in einem Revisionsverfahren, es gehe davon aus, dass der Gema-Tarif für Downloads einzelner Titel (VR-OD 5) und nicht der Gema-Tarif für das Streaming von Hintergrundmusik auf Webseiten (VR-W I) angemessen sei. Das geht aus einem jetzt bekanntgewordenen Hinweis- und Auflagenbeschluss des Gerichts hervor (Az. 6 U 67/11, 30.9.2011).
Der Tarif VR-W I sieht eine Mindestvergütung von 100 Euro "je angefangene 10.000 Zugriffe je gestreamtem Ereignis" vor. Beim Tarif VR-OD 5 ist eine Mindestvergütung von 0,2789 Euro "je entgeltlich oder unentgeltlich genutztes Werk aus dem GEMA-Repertoire mit einer Spieldauer bis zu fünf Minuten" fällig.
Das Gericht hat die klagenden Plattenfirmen nun aufgefordert, eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage zur Abschätzung der angemessenen Schadensersatzhöhe vorzulegen. Diese hatten zuvor argumentiert, dass der Gema-Streamingtarif angemessen sei, weil sie als Tonträgerhersteller wegen des wirtschaftlichen Risikos einen höheren Vergütungsanspruch als Komponisten und Textdichter hätten.
Um die Gesamthöhe des Schadensersatzes angemessen abschätzen zu können, will das Gericht von den Plattenfirmen außerdem eine Aussage darüber, "wie viele Zugriffe auf den Rechner der Beklagten zum Zweck des Downloads des streitgegenständlichen Titels erfolgt sind oder zumindest doch, in welcher Größenordnung [...] bzw., wie sich diese Zahlen im fraglichen Zeitraum entwickelt haben."
Das Oberlandesgericht Köln hat die Entscheidung im Verfahren vorerst aufgeschoben, bis die Plattenfirmen die geforderten Zahlen vorgelegt haben und der Beklagte dazu Stellung nehmen konnte.
Quelle : www.golem.de
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Das Amtsgericht Ludwigshafen hat in Folge eines Strafantrags der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) ein Urteil gegen den Betreiber des Anti-Leech-Trackers Bit-Flyer gefällt.
Wegen unerlaubter Verwertung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken wurde ein 42-jähriger Mann von dem besagten Gericht zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist laut der GVU bereits rechtskräftig.
Dem Angeklagten hat man abgesehen von dem Betreiben des Torrent-Trackers, der zentralen Organisationseinheit eines BitTorrent-Netzes, einen weiteren Tatbestand zur Last gelegt. Gemeint ist damit die unerlaubte Vervielfältigung von insgesamt 781 urheberrechtlich geschützten Werken auf DVD und PC. Strafmildernd wirkte dabei die Tatsache, dass sich der 42-Jährige geständig zeigte.
Obwohl der Verurteilte selbst keine urheberrechtlich geschützten Dateien hochgeladen hat und nur für den Betrieb des Trackers sorgte, kam das Gericht zu dieser Entscheidung. Der zuständige Richter sagte in diesem Zusammenhang, dass er durch den Betrieb den anderen registrierten Usern die Möglichkeit gegeben hätte, im Rahmen eines Filesharing-Programms urheberrechtlich geschützte Filme, Software und Spiele kostenlos downzuloaden.
Quelle : http://winfuture.de
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Wie erst am heutigen Sonnabend bekannt wurde, gab es am vergangenen Dienstag eine groß angelegte Polizeiaktion gegen mutmaßliche Mitglieder sogenannter Release-Gruppen, die als Ausgangspunkte der illegalen Verbreitung von Filmen im Internet gelten. Laut Angaben der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), die einen Strafantrag gestellt hatte, wurden unter der Leitung des Polizeipräsidiums Frankfurt/Main Privatwohnungen von sieben Personen in Kiel, Köln, Freiburg/Breisgau, Darmstadt und Frankfurt sowie Rechenzentren in der Schweiz und in Ungarn durchsucht.
Die durchsuchten Personen stehen den Angaben zufolge unter dem dringenden Verdacht, als zentrale Köpfe der beiden Release-Gruppen "Inspired" und "Crucial" für das gemeinschaftliche Veröffentlichen von mindestens 2500 Film-Raubkopien verantwortlich zu sein. In den durchsuchten Rechenzentren befanden sich Server, die von den Release-Gruppen selbst dort unter Verwendung falscher Namen über einen Untermieter aufgestellt wurden. Das führte dazu, dass die Betreiber der Rechenzentren, in denen die Server standen, nicht wussten, welche Mieter sie da im Hause hatten.
Der Einsatz sei von Erfolg gekrönt gewesen, berichtete die GVU: Die betriebenen Server in der Schweiz mit etwa 180 Terabyte und in Ungarn mit ca. 30 Terabyte seien inklusive der Seiten vom Netz genommen worden. Die in Deutschland eingesetzten Beamten hätten eine Vielzahl von Rechnern und Festplatten beschlagnahmt.
Der Aktion sind offenbar jahrelange Ermittlungen vorausgegangen. Begonnen habe das Verfahren mit einem Strafantrag der GVU vom September 2009, die zuvor über einen langen Zeitraum hinweg die Aktivitäten der beiden Release-Gruppen beobachtet hatte. Allein bis zum August 2009 sollen beide Gruppen zusammen nach GVU-Erkenntnissen mehr als 1600 Filmkopien hergestellt haben, die sie illegal zum Download ins Netz stellten.
Laut Angaben der GVU veröffentlichte die Release-Gruppe "Crucial" am 11. Oktober 2009 die erste deutschsprachige Raubkopie des Films "Harry Potter und der Halbblutprinz" in DVD-Qualität. Die Quelle für das Bildmaterial war ein Original für den skandinavischen Raum, welches mit einem individuellen forensischen Wasserzeichen versehen war. Nach GVU-Erkenntnissen wurde dieses Original auf Veranlassung des Anführers von "Crucial" aus dem Hochsicherheitsbereich eines österreichischen Presswerks gestohlen. Danach nutzten neben "Crucial" mehrere andere Release-Gruppen das Bildmaterial für eigene Raubkopien, indem sie es mit illegalen Tonmitschnitten aus Kinos kombinierten. Bereits am 12. Oktober waren diese Raubkopien auf illegalen Angeboten wie etwa kino.to erhältlich. Innerhalb der folgenden zwölf Tage seien Kopien dieser ersten Raubkopien nahezu 240000 Mal illegal über verschiedene einschlägige Portale heruntergeladen worden. Diese Erkenntnisse habe die GVU den Strafverfolgungsbehörden übermittelt.
Quelle : www.heise.de
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Das BitTorrent-Portal BTjunkie zog heute aus Angst vor Klagen den Stecker. Eines der ältesten und größten BitTorrent-Portale ist somit Geschichte. Die Nutzer werden sich wie üblich auf die Webseiten der Konkurrenz verteilen. Offenbar fühlt man sich im Graubereich durch die Verurteilung der Pirate Bay-Betreiber in letzter Instanz und das harte Vorgehen gegen MegaUpload zunehmend verunsichert.
BTjunkie wurde bereits im Jahr 2005 gegründet. Der Macher schreibt auf seiner Seite, die Entscheidung, die Seite nun zu schließen, sei ihm nicht leicht gefallen. Das Team habe für das Recht der Nutzer auf freie Kommunikation gekämpft, doch jetzt sei es an der Zeit, sich mit anderen Dingen zu beschäftigen. Die Webcrawler des Portals gingen auch bei der Konkurrenz auf die Suche, um deren Torrent-Dateien der eigenen Datenbank hinzuzufügen. Um die vier Millionen aktive Torrent-Dateien wurden angeboten, täglich kamen etwa 4.200 neue dazu. Nachdem Google die Suchergebnisse nach einer DMCA-Anfrage filterte, fiel BTjunkie im weltweiten Vergleich mit den anderen Anbietern von einer Spitzenposition auf das Mittelfeld zurück. Bis zur Schließung wurden private als auch öffentliche BitTorrent-Tracker angeboten.
Um zu vermeiden, dass der Betreiber mit Klagen überzogen wird, gab das Filesharing-Portal heute freiwillig auf. Die Verfahren gegen The Pirate Bay und MegaUpload spielten nach Aussage des Gründers dabei eine entscheidende Rolle. Er glaubt aber, die Auseinandersetzung zwischen Rechteinhabern und Filesharern sei noch lange nicht vorüber.
Hintergrund: Letzte Woche bestätigte Schwedens Oberster Gerichtshof die zuvor ausgesprochenen Haft- und Geldstrafen gegen die Pirate-Bay-Gründer Frederik Neij und Peter Sunde sowie ihren Unterstützer Carl Lundström. Auch der Antrag auf Freilassung des MegaUpload-Chefs Kim Schmitz gegen Zahlung einer Kaution wurde Ende letzte Woche vom zuständigen Berufungsgericht abgelehnt. Die GVU verlangt sogar, sämtliche One-Click-Hoster seien - unabhängig davon, ob die gemeldeten Raubkopien zeitnah entfernt werden oder nicht - grundsätzlich für alle Dateien haftbar zu machen, die bei ihnen hochgeladen werden.
Wie dem auch sei. Mit der Zeit scheint die harte Gangart der Justiz zunehmend ihre Wirkung zu entfalten. Dennoch sollten sich die Rechteinhaber nicht zu früh auf ein vorzeitiges Ende des freien Austauschs ihrer Werke freuen. Der Graubereich hat sich stets durch seine extreme Anpassungsfähigkeit und Flexibilität ausgezeichnet. Die Auseinandersetzung ist demnach noch lange nicht ausgefochten.
Quelle: www.gulli.com
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(http://static.gulli.com/media/2012/02/thumbs/370/bittorrent-filesharing-pirate-way.jpg)
Die Verhaftung der Megaupload-Betreiber scheint noch immer nachzuwirken. Nachdem vorgestern das Portal BTjunkie für immer seine Pforten geschlossen hat, erwägen die Administratoren von mindestens zwei weiteren großen Filesharing-Webseiten, ihr Angebot einzustellen. Das Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzer gleiche nach Auskunft der zumeist US-amerikanischen Betreiber derzeit einer Hexenjagd.
Gestern erfuhren die Macher des Filesharing-Blogs TorrentFreak, dass mindestens zwei der zehn größten BitTorrent-Portale geschlossen werden sollen. Deren Überlegungen begannen nach Aussage eines anonymen Betreibers schon vor dem Abschied von BTjunkie. Bislang ist aber unklar, welche Filesharing-Portale davon betroffen sind. Der Admin erzählt, die derzeitige „Hexenjagd“ beunruhige die gesamte Szene.
Einige Mitarbeiter ihrer Webseiten seien nach der stark überzogenen Aktion der Polizei in Neuseeland ausgestiegen. Einheiten der neuseeländischen Special Tactics Group, einer Anti-Terror-Einheit, stürmten im Dezember mit kugelsicheren Westen, Pistolen und Gewehren bewaffnet das gemietete Anwesen von Kim Schmitz. Klar ist: Eine abschreckende Wirkung war sicherlich in dieser Form geplant.
Gegenüber TorrentFreak sagte der Betreiber eines weiteren großen Portals, er habe in den letzten Wochen häufiger über seinen Ausstieg nachgedacht. Es sei für ihn in letzter Zeit deutlich komplizierter geworden. Selbst diejenigen, die mit den Rechteinhabern kooperieren und beanstandete Torrent-Dateien unverzüglich löschen, können nicht vor vergleichbaren Aktionen wie die bei Auckland sicher sein. Sich an die Richtlinien des Antipiraterie-Gesetzes DMCA zu halten, stelle keine Garantie mehr dafür dar, die Portale dauerhaft weiterführen zu können.
Quelle: www.gulli.com
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Das harte Durchgreifen der US-Behörden gegen Megaupload zeigt immer noch Nachwirkungen – bei den Machern von Torrent-Seiten scheint die Angst umzugehen: Während Anfang der Woche der populäre Torrent-Index Btjunkie den Betrieb eingestellt hat und laut TorrentFreak auch zwei andere große Torrent-Seiten ans Aufgeben denken, wappnet sich auch die wohl berühmteste Torrent-Site The Pirate Bay für härtere Zeiten. Die inzwischen rechtskräftig verurteilten Pirate-Bay-Macher – beziehungsweise ihre Mitstreiter – hatten bereits vor einigen Wochen angekündigt, keine Torrent-Dateien mehr zu hosten, sondern nur noch sogenannte Magnet-Links.
Während in den Torrent-Dateien neben Dateinamen und den zugehörigen Prüfsummen die URLs von Tracker-Servern eingetragen sind, bestehen Magnet-Links lediglich aus einer eindeutigen Kennzeichnung (Hash) der Datei. Tracker-Server werden hier nicht mehr benötigt – die Clients finden sich gegenseitig über verteilte Hash-Tabellen (DHT). Das Peer-to-Peer-Netz lässt sich so nicht mehr durch Tracker-Abschaltungen stören.
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Für die Pirate-Bay-Macher ergibt sich durch die Nutzung von Magnet-Links ein weiterer Vorteil: Sie benötigen weniger Bandbreite, da sie (oder mögliche Mirrors) statt ein paar Dutzend Kilobyte großer Torrent-Dateien nur noch vergleichsweise kurze Hashwerte hosten müssen. Ein Pirate-Bay-User hat bereits die Magnet-Links von 1.643.194 Torrents in einer lediglich 90 MByte großen gzip-Datei zusammengefasst.
Bislang hostet Pirate Bay neben den Magnet-Links auch noch die jeweiligen Torrent-Dateien. Für die Benutzer ändert sich aber auch nach dem geplanten Komplettumstieg auf Magnet-Links wenig: Populäre Clients wie µTorrent können mit Magnet-Links genauso umgehen wie mit konventionellen Torrent-Dateien. Es dauert lediglich ein paar Sekunden länger, bis der Download startet.
Quelle : www.heise.de
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Der sechs Jahre alte BitTorrent-Tracker Swepiracy wurde am Freitag Morgen abgeschaltet. Wie die Betreiber auf ihrem Blog schreiben, wurden Freitag früh ab 8 Uhr Durchsuchungen und Verhaftungen in den Niederlanden und Schweden durchgeführt. Die Antipiraterieorganisation "Svenska Antipiratbyrån" soll bei den Ermittlungen federführend gewesen sein. Doch es gab aktuell in Schweden noch mehr Busts.
Nach Angaben der privaten Ermittler der "Svenska Antipiratbyrån" war Swepiracy eine der wichtigsten Quellen zur Verbreitung von Filmkopien in Schweden. Die Antipiraterieorganisation schätzt die Zahl vergleichbarer schwedischer Tracker auf rund einhundert Stück. Der im Jahr 2006 gegründete Tracker finanzierte sich unter anderem über die Spenden der Teilnehmer. Der Anbieter wird auch als Quelle zahlreicher schwedischsprachiger Schwarzkopien von Kinofilmen verdächtigt. Angeblich sollen die Betreiber die Warnungen ihrer Verfolger ignoriert haben. Auch wurden die Server zum eigenen Schutz verlegt. Nach Informationen von TorrentFreak sollen die mutmaßlichen Betreiber des BitTorrent-Trackers nach dem Vorbild der Betreiber von The Pirate Bay verurteilt und bestraft werden. Ob die Niederschlagung diesmal endgültig gelingen wird, bleibt abzuwarten. Nachdem man Swepiracy im April 2009 vom Netz trennte, war der Anbieter wenige Wochen später wieder online.
Doch das noch lange nicht alles, die nationalen Piratenjäger Schwedens waren diese Woche sehr aktiv. tanka fetast, die Nummer Zwei der schwedischen Torrent-Tracker hinter The Pirate Bay, schloss diese Woche mehr oder weniger freiwillig ihre Pforten. Doch die Freude der Rechteinhaber war nur von kurzer Dauer. Die Downtime hielt nur kurze Zeit an. Nach einem Betreiberwechsel ist die Seite nun wieder in vollem Umfang verfügbar.
Die auf E-Books spezialisierte Webseite Bibliotik.org hat ebenfalls vor wenigen Tagen auf Druck von „Svenska Antipiratbyrån“ den Stecker gezogen. Die Betreiber sehen sich außerstande, die Risiken des Betriebs weiterhin zu übernehmen, weswegen es zu dieser kurzfristigen Aufgabe kam. In Göteborg wurde zudem ein Verdächtiger verhaftet, der die Filesharing-Webseite Shareitall.se betrieben haben soll. Das Portal ist aber noch immer in vollem Umfang verfügbar.
Die vielen Aktionen gegen Raubkopierer brachte der schwedischen Piratenpartei einigen Zulauf. In kürzester Zeit sollen sich dort 250 neue Mitglieder aus Protest gegen die strikte Verfolgung der Urheberrechtsverletzer angemeldet haben. Die Vorsitzende der schwedischen Piratenpartei bedankt sich für das denkbar schönste Abschiedsgeschenk von tankafetast.com. Wie bereits erwähnt kann aber von einem endgültigen Abschied keine Rede sein.
Quelle: www.gulli.com
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Am Donnerstagmorgen gegen 9:00 Uhr wurden die Räumlichkeiten eines 26-jährigen Mannes aus Leipzig untersucht, dem man vorwirft, Uploader von bis zu sechs geschlossenen Pay-BitTorrent-Trackern zu sein. Als Beschaffer soll er angeblich über seinen eigenen Server rund 100 Terabyte Daten bereitgestellt haben. In vielen Fällen sollen die Bezieher für dem Empfang ihrer Dateien Geld bezahlt haben.
Das Verfahren nahm seinen Anfang durch einen Strafantrag der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU). Zum damaligen Zeitpunkt richtete sich die Anzeige gegen den mutmaßlichen Betrieb des ehemals zweitgrößten geschlossenen BitTorrent-Trackers im deutschsprachigen Raum. Im Laufe der folgenden Monate konzentrierten sich die Recherchen der GVU auf den 26-jährigen Uploader, der mehrere Bezahltauschbörsen mit Warez beliefert haben soll. Nach offiziellen Angaben sollen rund 175.000 Personen das kostenpflichtige Angebot in Anspruch genommen haben, die ihre Dateien mit P2P-Clients bezogen haben. Die Gesamtzahl aller urheberrechtlich geschützten Videospiele, TV-Serien und Kinomitschnitte beläuft sich auf 25.000 Dateien. Zudem wurden in den Tauschbörsen auch urheberrechtlich geschützte Musikstücke zum Download angeboten.
Die Polizeibeamten beschlagnahmten zur Beweiserhebung den PC des Verdächtigen. Die Sicherstellung des im Ausland befindlichen Servers wurde außerdem eingeleitet, der entsprechende „Webseed-Server“ soll aktuell nicht mehr erreichbar sein. Eine Pressemitteilung der GVU steht derzeit noch aus, mit dieser kann schon bald gerechnet werden.
Quelle: www.gulli.com
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Nu Image Films hat mit Hilfe der Kanzlei Dunlap, Grupp & Weaver in den USA erneut zahlreiche Klagen gegen Filesharer eingereicht. Diesmal werden gleichzeitig am Bundesgericht in Maryland über 2100 Klagen gegen mutmaßliche Downloader der Conan-Neuverfilmung aus dem Jahr 2011 eingereicht.
Die Rechtsanwaltskanzlei Dunlap, Grubb & Weaver vertritt Nu Image Films erneut. So wird beim Bundesgericht in Maryland in 2165 Fällen eine Klage gegen mutmaßliche Anbieter eines urheberrechtlich geschützten Films eingereicht. Ihnen wird vorgeworfen, zwischen Dezember 2011 und Anfang Februar dieses Jahres den Kinofilm Conan über eine der BitTorrent-Tauschbörsen ausgetauscht zu haben.
Üblicherweise wird anfangs gegen Unbekannt ermittelt, um die Internet-Anbieter dazu zu bewegen, die mitgeloggte IP-Adresse der Anschrift des tatsächlichen Anschlussinhabers zuzuordnen. Die Kanzlei sagte gegenüber "The Hollywood Reporter" man habe in der Vergangenheit zahlreiche Klagen gegen Personen gewonnen, die nicht bereit waren, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen. Und wieder geht es um viel Geld. Letztes Jahr schätzte man pro Verfahren die durchschnittlich zu zahlende Summe auf etwa 2000 Dollar.
Im Vorjahr ergingen in Verbindung mit der Verfolgung von Filesharern des Films "The Hurt Locker" über 24.000 Auskunftsverfahren bei allen größeren US-amerikanischen Internet-Anbietern. Das letzte Massenverfahren wurde aber eingestellt, weil man versucht hatte, an einem Gericht den BitTorrent-Nutzern des ganzen Landes habhaft zu werden. Aus den Fehlern der Vergangenheit scheint die Kanzlei gelernt zu haben. Diesmal betrifft die Klage lediglich die Personen, für die das Gericht tatsächlich zuständig ist. Das P2P-Blog TorrentFreak berichtet, man habe sich bei den Auskunftsverfahren ausschließlich an die Internet-Anbieter gewendet, die in der Vergangenheit positiv durch ihre Kooperationsbereitschaft aufgefallen sind. Während Comcast und Sprint mit der Abmahnkanzlei kooperierten, erfolgten offenbar keine Anfragen mehr an den Provider Time Warner.
Das Fazit der Kritiker dieses Films war übrigens durchweg vernichtend. Regisseur Marcus Nippel sei es nicht gelungen, einen Film jenseits eines platten Schlachtenepos zu produzieren. In die Nähe des charmanten Originals aus dem Jahr 1982 hätte man sich beim Remake noch nicht einmal ansatzweise heran bewegt. Was meint ihr: Ob die Filmgesellschaft etwa mit derartigen Mitteln versucht, aus dem gegenwärtigen Dilemma noch etwas Profit zu schlagen?
Quelle: www.gulli.com
Tja... mal wieder ein Film der an der Kinokasse wohl nicht genug eingespielt hat ::)
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mea culpa...
Ich war's. Ich habe die Neuverfilmung wie auch schon ihren Vorgänger vermieden.
Warum sollte man(n) sich sowas antun wollen, wenn man die Vorpubertät hinter sich hat und sich sowieso nichts aus Männern macht...
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(http://static.gulli.com/media/2012/04/thumbs/370/IMAGiNE-NFO-Toystory3-Release.jpg)
Momentan werden in Virginia die Anklagen gegen vier mutmaßliche Mitglieder einer ehemaligen US-amerikanischen Warez-Gruppe vorbereitet. Die Angeklagten müssen sich auf einen Freiheitsentzug von bis zu 5 Jahren einstellen. Ihnen wird vorgeworfen, als Mitglied von IMAGiNE einen eigenen BitTorrent-Tracker betrieben zu haben. IMAGiNE war zudem eine der größten Quellen für illegale Filmmitschnitte.
Im Herbst 2010 wurde bekannt, Mitglieder von IMAGiNE arbeiteten gemeinsam mit anderen P2P-Gruppen wie ViSiON, FLAWL3SS, KiNGDOM, PRiSM und Rx an einem eigenen Torrent-Tracker. Die Idee von UnleashTheNet war es, die illegalen Releases der beteiligten Gruppen zunächst exklusiv auf ihrem eigenen Tracker zu veröffentlichen. IMAGiNE galt mit über 100 Releases längere Zeit als eine der produktivsten Warez-Gruppen überhaupt. Weder die illegalen Publikationen noch die eigene Distribution der Warez blieb den Behörden auf Dauer verborgen.
Bei bestimmten Mitbewerbern scheint dieses Vorgehen nicht so gut angekommen zu sein. In der P2P-Szene wird manchen konkurrierenden Gruppen vorgeworfen, Ermittlern die entscheidenden Informationen für die Verhaftung der aktiven Gruppenmitglieder von IMAGiNE gegeben zu haben. Letztes Jahr wurden vier Personen in Virginia, Kalifornien, Pennsylvania und New York von Spezialeinheiten festgenommen. Den Männern im Alter von 27 bis 57 wird vorgeworfen, konspirativ urheberrechtlich geschützte Werke vertrieben oder sogar verkauft zu haben.
Besonders problematisch erscheint in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass sie über UnleashTheNet unzählige Kopien verteilt haben. Pro Person könnte es zu einem Freiheitsentzug von bis zu fünf Jahren kommen. Am 9. Mai 2012 wird in Virginia erstmals verhandelt.
Quelle: www.gulli.com
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Das Bundesverfassungsgericht prüft demnächst eine mit Erfolg eingelegte Verfassungsbeschwerde. Dort wird geklärt, ob und unter welchen Voraussetzungen der Anschlussinhaber für die illegalen Handlungen der Nutzer seines Internetanschlusses haftet. Es geht dabei nicht nur um Urheberrechtsdelikte, sondern auch um Verletzungen des Wettbewerbs- und Markenrechts.
Nicht selten wird beim illegalen Tausch von Musik- und Filmwerken der über die IP-Adresse ermittelte Anschlussinhaber in die Haftung genommen. Selbst wenn die Täterschaft des Anschlussinhabers nicht nachgewiesen werden konnte oder sogar sehr unwahrscheinlich war, wurde dieser von zahlreichen Gerichten zur Zahlung der Rechtsverfolgungskosten verurteilt, zumindest, wenn er nicht nachweisen konnte, den Anschluss gegen den Zugriff Dritter hinreichend abgesichert oder überwacht zu haben.
Die Gerichte begründeten die Haftung für die Schutzrechtverletzung mit dem Argument, der Anschlussinhaber habe den Internet-Zugang zur Verfügung gestellt und dadurch erst ermöglicht, dass Dritte darüber beispielsweise Tauschbörsen nutzen. Die von den Gerichten gerne bemühte BGH-Entscheidung („Sommer unseres Lebens“) (BGHZ 185,330) befasste sich aber nur mit der Frage, inwieweit ein WLAN-Anschluss durch die Benutzung durch Fremde abgesichert werden muss. Unter Berufung auf diese BGH Entscheidung ließ ein Oberlandesgericht eine Revision zum BGH nicht zu. Die gegen diese Entscheidung gerichtete Verfassungsbeschwerde eines Polizeibeamten, dessen volljähriger Sohn den Zugang genutzt hatte, war insoweit erfolgreich, als dass das Bundesverfassungsgericht das Urteil aufhob und der Fall neu entschieden werden müsse, da nicht klar sei, aus welchen Gründen die Revision zum BGH nicht zugelassen wurde.
Es ist bislang noch nicht abschließend juristisch geklärt, ob und unter welchen Voraussetzungen der Anschlussinhaber zum Beispiel für illegale Handlungen von Familienangehörigen haftet, die über diesen Anschluss im Internet begangen werden. Die Problematik betrifft nicht nur die Tauschbörsengeschäfte, sondern auch Wettbewerbs- und Markenrechtverletzungen, die von Lebenspartnern und oft vom teilweise noch minderjährigem Nachwuchs bei e-Bay-Verkäufen und anderen Geschäftsaktivitäten mit eigener Homepage hinter dem Rücken der Eltern beziehungsweise des Lebenspartners begangen werden.
Rechtsanwalt Dlugosch meint hierzu: "Es gibt keine Rechtssicherheit darüber, wie der Internet-Anschlussinhaber vorgehen muss, wenn er den Zugang zum Anschluss Dritten überlässt. Hierzu bedarf es endlich Klarheit, ob und inwieweit die von der Rechtsprechung geprägte Störerhaftung in Betracht kommt."
Nach jüngster Rechtsprechung - so zuletzt das OLG Köln (Urteil v. 16.05.2012-6 U 239/11-) setzt die Störerhaftung die Verletzung zumutbarer Verhaltenspflichten, insbesondere von Prüfpflichten, voraus. Bei einem Ehepartner müssen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieser über den Internetanschluss Rechtsverletzungen begeht. Eine anlasslose Prüf- und Kontrollpflicht besteht nach Auffassung des OLG Köln gegenüber dem Ehepartner nicht. Etwas anderes gelte jedoch bei Kindern. Grundsätzlich spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung als Täter verantwortlich ist. Daraus ergebe sich eine sekundäre Darlegungslast. Eine Umkehr der Beweislast sei damit aber ebenso wenig verbunden wie eine Verpflichtung des Anschlussinhabers, dem Gegner Informationen zu verschaffen (so das OLG Köln).
In der Praxis muss der Anschlussinhaber aber nachvollziehbar im Detail darlegen, dass der Ehepartner den Internetanschluss überwiegend nutze und beispielsweise das heruntergeladene Computerspiel eher zu ihm passe. Nicht immer wird eine solche Entlastung so einfach sein, wenn beide den Anschluss gleichermaßen nutzen und es zum Beispiel um Musiktitel geht. Im Urteil des OLG Köln ging es um ein Computerspiel. Die Vorinstanz hatte gegenteilig entschieden.
Es ist generell eine Güterabwägung widerstreitender Interessenlagen vorzunehmen, insbesondere, wenn es um den häufigen Fall geht, dass Jugendliche Peer-to-Peer-Netzwerke benutzen.
In der Lebenswirklichkeit ist es zum einen so, dass in den meisten Fällen sogar Jugendliche ab 14 Jahren eine weit höhere IT-Kompetenz haben als ihre Eltern als Anschlussinhaber, die oft sehr unbedarft der Technik und dem, was alles im Internet möglich ist, gegenüberstehen. Wer nicht beruflich ständig mit dem Internet zu tun und dieses auch nicht zu seiner intensiven Freizeitbeschäftigung erklärt hat, sich um seinen Job und die Familie kümmern muss, hat erst gar keine Chance, gewahr zu werden, welches juristische Minenfeld das Internet im Einzelnen liefert. Zumindest im Tauschbörsengeschäft wissen auch die meisten Jugendlichen um die Illegalität ihrer Aktivitäten, es wird aber wie das Kirschen-Klauen älter Generationen in Nachbars Garten empfunden. Ebenso lebensfremd ist die Annahme, Jugendliche oder Lebenspartner ließen sich tatsächlich effektiv bei ihren Internetaktivitäten überwachen. Es sei denn, man hält sie so gut wie ganz vom Internet fern. IT-Kompetenz ist heute zumindest für die jüngeren Generationen neben Sprechen, Rechnen, Schreiben und Lesen die fünfte Kulturkompetenz; das Internet ist Bestandteil des heutigen Alltages wie der Fernseher. Dessen Nutzung ermöglicht aber jedermann vom Wohnzimmer aus anonym und mit minimalem Aufwand Rechtsverletzungen zu begehen, deren Schadensausmaß und finanzielle Folgen zuweilen sogar die wirtschaftliche Existenz eines Normalbürgers, der hierfür in die Haftung genommen wird, erheblich in Frage stellen kann. War er nicht der Täter, kann ein Internetanschluss in einem Mehrpersonenhaushalt eine „Haftungsbombe“ unübersehbaren Ausmaßes darstellen.
Der Anschlussinhaber kann das Gefährdungspotential des Internets durch Rechtsverletzungen begangen durch Dritte nicht versichern und die Versicherungswirtschaft wird allein aus Gründen der Missbrauchs-und Beweisproblematik ein solches neues Versicherungsmodell kaum ernshaft in Erwägung ziehen wollen. Gegen Abmahnungen wird man sich also auch künftig nicht versichern können.
Auf der anderen Seite ist das Internet nicht nur Nebenschauplatz, sondern in vielen Fällen Hauptbühne geschäftlicher, aber auch sozialer Aktivitäten und kann daher nicht zum rechtsfreien Raum erklärt werden. Aktivitäten im Internet haben ebenso Auswirkungen auf die nicht virtuelle geschäftliche und private Existenz. Das große Problem der über das Internet verletzten Rechtsinhaber ist die Identifizierung des Täters, der – wie bei Rechtsverletzungen oft der Fall - anonym im Netz unterwegs ist und sich dann allenfalls über die IP-Adresse der Anschluss ermitteln lässt. In der Praxis wird der so ermittelte Anschlussinhaber seine Täterschaft, soweit vorhanden, wider besseres Wissen bestreiten und gegebenenfalls seinen minderjährigen Nachwuchs dessen verdächtigen oder im umgekehrten Fall von einem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Bei Wegfall des Anschlussinhabers als sekundär Haftendem würden dann die Opfer auch hinsichtlich ihrer Rechtsverfolgungskosten in den meisten Fällen aus Gründen der Beweisnot leer ausgehen. Dies ist angesichts der Schwere und Vielzahl der Rechtsverletzungen im Internet sowie dessen Allgegenwärtigkeit mit rechtsstaatlichem Denken nicht in Einklang zu bringen.
Technisch lässt sich das Problem nicht in den Griff kriegen. Wenn die Rechtsverletzung in der Einflusssphäre (in der Rechtsprechung oft bemühte sogenannte Sphärentheorie) des Anschlussinhabers geschieht, muss dieser letztendlich die Haftung übernehmen, soweit er nicht unwiderlegt und glaubhaft darlegen kann, dass eine konkrete dritte volljährige Person die Rechtsverletzung begangen hat. Eltern als Anschlussinhaber müssen insoweit auch für ihre Kinder haften, was die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten angeht.
(http://static.gulli.com/media/2012/06/thumbs/370/abmahnung-einstweilige-verfuegung.jpg)
Doch wer sonst ? Etwa die Opfer für massenweise begangene Rechtsverletzungen fremder Jugendlicher im Urheberrechtsbereich oder beim gewerblichen Rechtsschutz, wobei die Täter meist als solche nicht erkennbar sind und durchgehend mit hoch professionellen Webauftritten Geschäfte im Internet teils mit Wissen ihrer Eltern über deren e-Bay-Account tätigen, ohne überhaupt geschäftsfähig zu sein.
Dass Eltern als Anschlussinhaber mit der Problematik oft überfordert sind, lässt sich nicht von der Hand weisen. Sie haften aber dann als Anschlussinhaber nicht für den vollen Schaden, sondern nur für die Rechtsverfolgungskosten des Opfers und diese Folge ist hinnehmbar.
Von daher wird es spannend und für viele Abmahnungen wichtig zu beobachten, zu welchem Ergebnis das Bundesverfassungsgericht in absehbarer Zeit kommen wird.
Bild links: Abmahnanwalt Dr. jur. Gier zieht den Tauschbörsenbenutzern systematisch das Geld aus der Tasche. Hohe Kostennoten bei Urheberrechtserletzungen als einträgliches Geschäftsmodell.
Quelle : www.gulli.com
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Der BitTorrent-Tracker Demonoid ist von der ukrainischen Polizei vom Netz genommen worden. Die Abschaltung der Website sorgt nun für wilde Spekulationen, wonach es politische Gründe für die Aktion geben soll.
Schon in der letzten Woche war Demonoid zunächst nicht erreichbar, was für Gerüchte um eine Abschaltung durch die Behörden sorgte. Letztlich stellte sich jedoch heraus, dass es einen breit angelegten Distributed Denial of Service (DDoS) Angriff auf das Portal gegeben hatte, der die Erreichbarkeit einschränkte.
Wie die Zeitung 'Komersant' und die auf Filesharing-Themen spezialisierte Website 'TorrentFreak' berichten, wurde Demonoid inzwischen aber von Ermittlern der ukrainischen Behörden vom Netz genommen. Die Server, welche bei dem Hosting-Anbieter ColoCall untergebracht sind, wurden inzwischen angeblich versiegelt und die Daten auf den Systemen wurden zuvor kopiert.
Die Geräte verblieben vor Ort, wurden jedoch vom Netz genommen. Außerdem veranlasste die ukrainische Polizei, dass ColoCall seine Geschäftsbeziehungen mit den Betreibern von Demonoid beendete. Bevor die Ermittler die Server abschalteten, gab es in Folge der DDoS-Attace nach Angaben der Quelle bei dem Hosting-Anbieter auch noch einen Angriff, bei dem sich Hacker Zugriff auf die Systeme verschafften.
Laut 'Komersant' könnte es politische Gründe für die Abschaltung der Server von Demonoid geben. So soll eine Quelle aus dem Innenministerium berichtet haben, dass der Vorgang mit einer Reise des stellvertretenden Ministerpräsidenten der Ukraine Valery Khoroshkovsky in die USA zusammenhängt, bei denen es unter anderem um Unterstützung im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen ging.
Bei den Gesprächen verabschiedeten die Teilnehmer angeblich eine gemeinsame Erklärung, wonach die Ukraine den US-Behörden künftig mit einem verstärkten Engagement im Kampf gegen Raubkopien und die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke helfen will. Unterdessen sind die Hintergründe der Abschaltung von offizieller Seite noch nicht kommentiert worden.
Zwar sind die Server von Demonoid vom Netz genommen worden, zu Festnahmen kam es in diesem Zusammenhang aber offenbar nicht. Die Betreiber des Portals sollen sich möglicherweise in Mexiko befinden. Wahrscheinlich wird bereits an einer Wiederherstellung des nur nach Einladung nutzbaren Torrent-Trackers gearbeitet, denn es soll für den Fall einer Abschaltung der Server in der Ukraine Backup-Systeme an einem anderen Standort geben.
Quelle : http://winfuture.de/
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Internetprovider müssen Rechteinhabern Namen und Anschrift des Nutzers einer IP-Adresse mitteilen, wenn über diese ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück offensichtlich unberechtigt in eine Online-Tauschbörse eingestellt wurde. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit die anders lautende Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben. Mit dem am Freitag in Karlsruhe bekannt gegebenen Beschluss trifft das höchste deutsche Gericht eine Feststellung zu dem laut Gesetz für den Auskunftsanspruch erforderlichen "gewerblichen Ausmaß" der Rechtsverletzung (Az. I ZB 80/11).
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Filesharing-BGH-bestaetigt-grundsaetzlichen-Auskunftsanspruch-der-Rechteinhaber-1665091.html)
Quelle : www.heise.de
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Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Provider müssen Namen und Adressen von Filesharern auch bei Verstößen herausgeben, die sich nicht im "gewerblichen Ausmaß" bewegen
Seit gestern können sich Rechteinhaber auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes berufen, wenn sie von einem Provider die Herausgabe von Namen und Anschrift eines Filesharers über dessen IP haben wollen, selbst wenn der Filsharer bei seiner unlizensierten Kopie keine gewerblichen Zwecke verfolgt. Betroffen sind damit "Mini-Filesharer", wie Law-Blogger Udo Vetter herausstellt:
"Das Gericht gibt damit auch Menschen zum Abschuss durch die Abmahnindustrie frei, die Tauschbörsen nur minimal genutzt haben."
Für Vetter ist in dem Urteil "zweckgerichtete Rabulistik" am Werk, welche die vom Gesetzgeber errichtete Schranke "gewerbliches Ausmaß" unterläuft. Tatsächlich ist im §101 des Urheberrechtsgesetzes, das den Anspruch auf Auskunft regelt, an mehreren und zentralen Stellen von "gewerblichen Ausmaß" die Rede. Der I. Zivilsenat urteilte in seiner Entscheidung jedoch: "Dem Rechtsinhaber stehen Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz nicht nur gegen einen im gewerblichen Ausmaß handelnden Verletzer, sondern gegen jeden Verletzer zu." (Hervorhebung d. d. A.)
In der Auslegung der obersten Zivilrichter setzt der im oben genannten § 101 des UrhG formulierte Anspruch auf Auskunft nicht voraus, dass das Einstellen von urheberrechtlich geschützten Musikstücken in eine Online-Börse das Recht „in gewerblichem Ausmaß verletzt hat“. Aus dem Wortlaut der Bestimmung und der Systematik des Gesetzes ergebe sich eine solche Voraussetzung nicht. Zudem - und hier wird die Stoßrichtung der Entscheidung klar -, widerspräche laut Bundesgerichtshof die Voraussetzung, nur das gewerbliche Ausmaß als Maßgabe heranzuziehen, "dem Ziel des Gesetzes, Rechtsverletzungen im Internet wirksam zu bekämpfen."
Die Karlsruher Auslegung wertet Law-Blogger Vetter "als starkes Stück" mit "akrobatischen Gedankengängen", die sich nicht nur vom Gesetz selbst, sondern auch vom "erklärten Willen" des Gesetzgebers lösen ("Da kann einem wirklich schwindlig werden"). Seine Kritik richtet sich darauf, dass die Zivilrichter die Problematik des gewerblichen Ausmaßes umgangen haben:
"Ich frage mich nur, warum dann im Gesetz mehrfach vom schon erwähnten gewerblichen Ausmaß die Rede ist, wenn man das gewerbliche Ausmaß nicht braucht. Bemerkenswert ist auch, dass die Richter es nicht mal für gesondert erwähnenswert halten, warum das gewerbliche Ausmaß ins Gesetz eingeflossen ist. Wegen des Telekommunikationsgeheimnisses! Einem Grundrecht! Der Auskunftsanspruch für die Rechteinhaber schränkt dieses Grundrecht nämlich ein, und schon deswegen war es eigentlich unbestritten, dass Bagatellverstöße nicht erfasst sein dürfen."
Quelle : http://www.heise.de/tp/
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit seinem Urteil zum Auskunftsanspruch von Rechteinhabern auch bei vergleichsweise geringfügigen Urheberrechtsverletzungen viel Kritik eingehandelt. Für die Sozialdemokraten steht der Beschluss im Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers. Die Oppositionspartei sieht die Bundesregierung nun in der Pflicht, die angekündigte Novelle des Urheberrechts endlich anzugehen.
"Aus meiner Sicht hat der Gesetzgeber den Auskunftsanspruch bei der Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie im Jahr 2008 ausdrücklich und aus guten Gründen auf Verletzungen des Urheberrechts in gewerblichen Ausmaß begrenzt", erklärte Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, gegenüber heise online. Dabei habe der Rechtsausschuss des Parlaments in seiner Begründung auf einen "unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen oder kommerziellen Vorteil" abgestellt. Dieser Sicht sei der BGH aber nicht gefolgt.
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Filesharing-Urteil-des-BGH-stoesst-auf-Unverstaendnis-1666662.html)
Quelle : www.heise.de
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Ist ja mittlerweile nichts Neues, dass die eine oder andere Seite, die Warez anbietet, geschlossen wird. Doch der aktuelle Fall ist mal wieder eine Erwähnung wert, handelt es sich doch um Webseiten, die dafür anscheinend bekannt sind (waren), die eine oder andere geknackte Android-App dem geneigten Nutzer feilzubieten. Die US-Strafverfolgunsgbehörden haben meines Wissens nach damit zum ersten Mal explizit Seiten “beschlagnahmt”, die sich gezielt mit dem Austausch von Android-Apps beschäftigten. Involviert in die Aktion war neben dem Justizministerium auch das Federal Bureau of Investigation (FBI) nebst dänischen und französischen Strafverfolgungsbehörden.
(http://img89.imageshack.us/img89/10/fbicaschyandroid590x442.jpg)
applanet.net, appbucket.net und snappzmarket.com sind demnach dicht, besonders AppPlanet war bei den Leuten sehr beliebt, bot man doch einen eigenen Market an, der die Apps zum Nulltarif aufs Smartphone brachte. Verständliche Maßnahme? Natürlich! Ob nun Film, Musik, oder Software – digitale Güter sind ein großer Teil der Volkswirtschaft und gerade im Fall von Software im App-Format trifft es oftmals kleine Entwickler, was schade ist.
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Über die Filesharing-Börse Kazaa verbreitete Joel Tenenbaum 30 Musik-Titel. Deswegen muss er nun eine Strafe in Höhe von 675.000 US-Dollar zahlen. Dies wurde nun in einem Berufungsverfahren entschieden. In vorherigen Prozessen wurden andere Strafen auferlegt.
Es handelte sich nur um 30 Musiktitel, die der Amerikaner Joel Tenenbaum über die Tauschbörse Kazaa verbreitete. Dafür muss er nun 675.000 US-Dollar Strafe zahlen. Dies entscheid ein Gericht in den USA. Der Fall selber liegt schon einige Jahre zurück, doch Tenenbaum führte jahrelang Gerichtsprozesse gegen Anwälte der Unterhaltungsindustrie.
Zwischendurch sah es für Tenenbaum auch besser aus. 2010 erstritt er, dass die Strafe lediglich 67.000 US-Dollar betragen sollte. Gegen dieses Urteil legte Sony allerdings Berufung ein. Dies führte dazu, dass die alte Strafe von 675.000 Dollar Gültigkeit besitzt. Die zuständige Richerin lehnte nun ein Berufungsverfahren ab. Sie verwies aber darauf, dass es sich um ein vergleichsweise mildes Urteil handele. In den USA ist es möglich, pro verbreitetem Song zu einer Strafe von bis zu 150.000 Dollar verurteilt zu werden. Deshalb sei das Urteil ihrer Meinung nach am unteren Ende angesetzt.
Quelle : www.gulli.com
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Das Bundesgericht von Virginia sprach am Mittwoch den früheren Leader der Warez-Gruppe IMAGiNE für schuldig. Der 39-jährige Jeramiah B. Perkins muss aber noch bis zum 3. Januar 2013 auf das endgültige Urteil warten. Ihm drohen im Höchstfall fünf Jahre Gefängnis, eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Dollar und drei Jahre Bewährung. Er hatte im Verlauf des Verfahrens seine Schuld eingestanden.
Dem 39-Jährigen aus Portsmouth wird vorgeworfen, im Internet zehntausende Kopien von Kinofilmen vertrieben zu haben. Als ehemaliger Organisator der P2P-basierten Release-Gruppe IMAGiNE mietete er in Frankreich und in anderen Ländern Server an. Er gab zudem zu dafür verantwortlich zu sein, dass Film-Mitschnitte noch vor dem offiziellen Verkaufsstart der DVDs im Internet verfügbar waren. IMAGiNE gilt als eine der aktivsten Release-Groups im Bereich Video-Piraterie. Jeramiah B. Perkins war einer der vier Gruppenmitglieder, die am 18. April von Spezialeinheiten verhaftet wurden. Perkins gab im Rahmen seiner Aussage zu, auf seinen Namen Domains von Webseiten und E-Mail-Accounts angemeldet und PayPal-Accounts aktiviert zu haben. Über PayPal wurde die Zahlung der Original-DVDs und der Vertrieb der Schwarzkopien abgewickelt.
Das US-Justizministerium wirft Perkins vor, an der Aufnahme von Tonspuren in Kinosälen beteiligt gewesen zu sein, um diese mit fremdsprachigem Filmmaterial zu synchronisieren. Die so entstandenen Schäden durch Urheberrechtsverletzungen werden auf 400.000 US-Dollar geschätzt. Zwei seiner Mitangeklagten wurden bereits im Laufe dieses Jahres vor Gericht wegen gemeinschaftlich begangener Urheberrechtsverletzungen für schuldig gesprochen.
Gerüchte besagen, weil IMAGiNE gemeinsam mit anderen Gruppierungen an einem eigenen Torrent-Tracker mit Namen UnleashTheNet arbeitete, sollen die Behörden Hinweise von ihren Mitbewerbern erhalten haben. Geplant war, die neuen Veröffentlichungen aller beteiligten Gruppen für eine gewisse Zeit exklusiv über den eigenen Torrent-Tracker zu vertreiben. Möglicherweise diente die Preisgabe der Identität der Beteiligten lediglich dem Zweck, die Konkurrenz aus dem Weg zu räumen.
Neu wären derartige Methoden innerhalb der Szene nicht, der letzte Release erfolgte mit dem DVD-Rip des Films "The Guard - ein Ire sieht schwarz" am 9. September 2011.
Quelle : www.gulli.com
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Die IP-Adressen von Nutzern, die populäre Medieninhalte über Bittorrent herunterladen, werden innerhalb weniger Stunden aufgezeichnet. Das ist das Ergebnis einer Studie (PDF-Datei (http://www.cs.bham.ac.uk/~tpc/Papers/P2PMonitor.pdf)) britischer Forscher, die sie am gestrigen Dienstag auf der SecureComm im italienischen Padua vorgestellt haben. Untersucht haben sie indirekte aber auch direkte Überwachungsmaßnahmen des Bittorrent-Verkehrs, um einen Überblick über die gegenwärtige Situation zu bekommen. Vor allem Verbindungsdaten von Filesharern populärer Inhalte werden demnach massenhaft gesammelt.
(http://www.heise.de/imgs/18/9/1/4/0/8/3/a26261e9bbd5ba56.jpeg)
Bei der Analyse der über die Plattform The Pirate Bay zugänglichen Inhalte, haben die Forscher beobachtet, dass vorwiegend die jeweiligen Top 100 überwacht werden. Mit Abstand am stärksten konzentrierten sich die Kontrollsysteme dabei auf Torrents zu Film- und Musikdateien. Wer solch eine Datei über Bittorrent tauscht, dessen IP-Adresse wird innerhalb von drei Stunden registriert, so die Forscher. Je höher die Medieninhalte dabei in der Gunst der Pirate-Bay-Nutzer stehen, desto geringer ist dieser Zeitraum.
Überwacht würden die Filesharer auf verschiedene Art und Weise. Die indirekte Kontrolle greift dabei nur auf Anzeichen dafür zurück, dass von einer IP-Adresse aus Inhalte hoch- oder heruntergeladen werden. Das ist beispielsweise das Auftauchen der Adresse im Schwarm eines Torrent-Trackers. Für dieses Vorgehen hätten Wissenschaftler aber bereits eine hohe Zahl von Fehlermeldungen nachgewiesen. Diese haben demnach sogar schon zu Unterlassungserklärungen geführt, in denen Drucker als Filesharer identifiziert wurden. Trotzdem verlassen sich Urheberrechtskontrolleure weiter auf derartige Kontrollen, so die Studie.
Bei der aktiven Überwachung verbindet sich das Überwachungssystem dagegen entweder direkt mit dem Filesharer, oder stellt seine eigene Adresse zur Verfügung und wartet auf eingehende Verbindungen. Aber auch diese Methode liefere zumindest in ihrer derzeit durchgeführten Form keine gerichtsfesten Beweise gegen Filesharer, meinen die Forscher. Zur Überwachung würden sie aber jetzt immer häufiger eingesetzt.
Darüber hinaus wurden für die Studie auch sogenannte Blocklists untersucht, die im Internet kursieren, und Überwacher angeblich blockieren sollen. Hier habe sich gezeigt, dass viele der gefundenen Systeme nicht auf diesen Listen auftauchen und sich Bittorrent-Nutzer, die solche Listen einsetzen, somit nicht darauf verlassen können, nicht erfasst zu werden.
Wozu diese Daten gesammelt würden, sei im Verlauf der Studie aber nicht klargeworden, erklärte der leitende Wissenschaftler in Padua. Die BBC zitiert ihn mit der Aussage, dass viele Firmen derzeit einfach auf den Daten sitzen würden, da die Überwachung einfach zu bewerkstelligen sei. Wahrscheinlich dächten sie, dass sie in Zukunft einmal von Wert sein könnten.
Quelle : www.heise.de
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(http://static.gulli.com/media/2012/09/thumbs/370/cinefox-carnage-nfo.jpg)
Diese Woche wurden in Paris fünf Mitglieder verschiedener Release-Groups zu Vorstrafen und zur Zahlung von insgesamt 1.1 Millionen Euro verurteilt. CiNEFOX veröffentlichte innerhalb von drei Jahren neben X-men 3, Mission Impossible 3 und Jumper über 500 Mitschnitte von Kinofilmen. Ein Sondereinsatzkommando der französischen Polizei verhaftete die Verdächtigen im Jahr 2008.
Die Verurteilten waren in den Release-Gruppen Carnage und CiNEFOX aktiv. Ihnen wird vorgeworfen, vom Jahr 2005 bis 2008 aktuelle Kinofilme von Leinwänden mitgeschnitten und über ftp-Sites verbreitet zu haben. Eine Sondereinheit der Polizei verhaftete Mitglieder in Lyon, Montpellier und Straßburg. Die beiden Mitglieder der Gruppe Carnage wurden ebenfalls im Zuge der Razzien festgenommen.
Den fünf Filmpiraten wird von den US-amerikanischen Filmgesellschaften Disney, Warner Bros. und Universal vorgeworfen, aufgrund ihres Verhaltens Schäden in Millionenhöhe erzeugt zu haben. Auf das Konto von CiNEFOX gingen Releases wie Könige der Wellen, Der goldene Kompass, Jumanji, Der Polar Express, Serenity, Star Wars Episode 5 und viele andere. Einer der Mitglieder von Carnage besaß eine unbegrenzte Eintrittskarte zu einem örtlichen Kino. Ihm wird zur Last gelegt, zahlreiche Cam-Rips angefertigt zu haben.
Vor Gericht sagte er, sie wussten schon, dass ihre Handlungen nicht legal waren. Aber in dem Moment war man sich einfach nicht der möglichen Konsequenzen bewusst. Für sie war es irgendwie mehr ein Spiel. Die Verteidigung wies das Gericht darauf hin, die Angeklagten seien in eine Art virtuelle Welt gezogen worden. Keiner der Angeklagten trieb seine Aktivitäten aufgrund von finanziellen Interessen voran.
Die drei Mitglieder von CiNEFOX erhielten jeweils sechs Monate auf Bewährung und wurden zur Zahlung von insgesamt 710.000 Euro verurteilt. Die beiden Mitglieder von Carnage erhielten jeweils drei Monate auf Bewährung und müssen insgesamt 410.000 Euro bezahlen.
Quelle : www.gulli.com
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Wie im Vorjahr war im ersten Halbjahr 2012 die Anzahl der Abmahnungen rückläufig. Dafür stieg die Zahl der Klagen an. Kleinere Kanzleien erhalten in Durchschnitt wöchentlich 3 bis 5 Anrufe von Abgemahnten, größere Kanzleien mit als 3 Anwälten zehn bis fünfzehn Anrufe. Wenige bereits etablierte Abmahn-Kanzleien teilen den Markt mehr und mehr unter sich auf.
Der Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. hat für dieses Jahr eine Halbjahresstatistik erstellt, die die Entwicklungen in diesem Bereich aufzeigt. Dafür wurden diverse einschlägige Foren überwacht und die Statistiken von fünfzig Rechtsanwaltskanzleien eingeholt, die dem Verein alle relevanten Daten anonymisiert mitgeteilt haben.
Im Gegensatz zu 2011 hat sich die Anzahl der Abmahnungen fast halbiert. Wahrscheinlich wurden weniger Abmahnungen verschickt, weil zahlreiche Anwender auf alternative Transfermethoden wie etwa Filehoster umgestiegen sind, bei denen sich eine Abmahnung nicht lohnt. Außerdem sind zahlreiche Abmahn-Kanzleien noch dabei, eine Unmenge an Fällen abzuarbeiten, die aufgrund ihres Alters zu verjähren drohen. Die Anwälte werden sich die Kostennoten aus den unerledigten Fällen von 2009 und 2010 nicht freiwillig entgehen lassen.
Musiktitel sind erneut an der Spitze mit über 46 Prozent aller Abmahnungen vertreten, gefolgt von Spielfilmen mit 36,5 und Pornos mit nur noch 12 Prozent. Abmahnungen aufgrund des illegalen Austauschs von Spielen, Anwenderprogrammen oder eBooks spielen in 2012 keine große Rolle. Auffällig ist die Abnahme der Porno-Abmahnungen, die letztes Jahr noch 19,7 Prozent ausmachten.
Nachdem im Jahr 2011 der große Einbruch in diesem Sektor erfolgte, konzentriert sich der Markt derzeit auf wenige "alte Bekannte" unter den Abmahn-Kanzleien. Die Top-Abmahner in 2012 sind bis jetzt: Kanzlei Waldorf Frommer, gefolgt von FAREDS, Rasch, Kornmeier & Kollegen, Sasse und Partner, Bindhardt/Fiedler/Zerbe, Reichelt/Klute/Assmann, Sebastian, WeSaveYourCopyrights. Am Ende der Fahnenstange befindet sich bisher Rechtsanwalt Reiner Munderloh, der als Newcomer Werke wie "Private Anal Teens in 3D" abmahnt.
Etwa ein Viertel der angeschriebenen Anschlussinhaber ist vergleichsbereit. Dafür ergingen im ersten Halbjahr 8 einstweilige Verfügungen, elf Unterlassungsklagen und ein Fall ging sogar bis vor das Bundesverfassungsgericht. Zwei Fälle wurden vor dem Bundesgerichtshof verhandelt, 4 gingen vor ein Oberlandesgericht, 11 vor ein Landgericht und 197 vor ein Amtsgericht. Damit stieg die Anzahl der Fälle, die vor Gericht verhandelt wurden, deutlich an.
Anfang nächsten Jahres erscheint eine neue ganzjährige Statistik aus 2012. Auch wenn diese Zahlen keiner wissenschaftlichen Prüfung standhalten würden, so demonstriert die Filesharing-Statistik dennoch sehr deutlich den Trend in diesem Bereich.
(http://static.gulli.com/media/2012/10/thumbs/370/Entwicklung-Filesharing-Statistik-2012.jpg)
Verbraucherschützer fordern seit längerer Zeit eine Deckelung der Abmahnungen. Wenn beim ersten Vorfall die Abmahnungen im privaten Bereich keine 100 Euro überschreiten, würden die meisten Kanzleien ihre Tätigkeit verlagern und sich einträglichere Geschäftsmodelle suchen. Auch wird von Verbraucherschützern verlangt, dass sich die Kläger nicht mehr den Prozessort aussuchen können. In vielen Fällen wurden Gerichte ausgewählt, die bisher durch ihre Urteile zu Ungunsten der Abgemahnten auffielen.
Auch wenn sich der Trend weiter nach unten fortsetzt (siehe Grafik rechts), von einer Entwarnung kann bei der Anzahl der gerichtlich geklärten Abmahnungen keine Rede sein. Ob das Bundesjustizministerium noch bis zum Ende der Legislaturperiode einen Entwurf vorlegen wird, bleibt skeptisch abzuwarten. Abgemahnte haben keine Lobby, die Belange der Filesharer genossen in Berlin leider noch nie die höchste Priorität.
Quelle : www.gulli.com
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(http://static.gulli.com/media/2012/11/thumbs/370/imageinerealse.jpg)
Nachdem die Mitglieder der Release-Gruppe IMAGiNE bereits im April für schuldig gesprochen wurden, müssen zwei der Schwarzkopierer nun für jeweils 30 und 23 Monate in Haft. Dies entschied am Freitag eine Richterin des Virgina District Court. Neben den Gefängnisaufenthalten sind die Täter zudem verpflichtet, der MPAA eine Geldstrafe in Höhe von 449.514 Dollar zu entrichten.
Die Release-Gruppe IMAGiNE stellte laut einem Gutachten, das im Namen der größten Filmlabel angefertigt wurde, 41 Prozent aller englischsprachigen Filmveröffentlichungen im Torrentnetzwerk. Mit dieser Bilanz war die amerikanische Gruppe sogar fünfmal aktiver als ihr zweitpopulärster Nachfolger.
Bereits im April dieses Jahres wurde bekannt, dass die vierköpfige Bande von den amerikanischen Justizbehörden enttarnt wurde. Entsprechend fiel das Urteil des zuständigen Gerichts, alle Täter schuldig zu sprechen. Erst am vergangenen Freitag wurde nun für zwei der Angeklagten eine Strafe verhängt.
Ein 57-jähriges Mitglied vom IMAGiNE sieht sich laut Urteil des Virgina District Court nun mit einer 30-monatigen Haftstrafe konfrontiert. Der zweite Angeklagte kam mit sieben Monaten weniger davon. Nichtsdestotrotz werden beide Männer nach ihrer Entlassung weitere drei Jahre eine Bewährung absitzen, in deren Rahmen sie sich regelmäßig bei einem zuständigen Beamten melden müssen. Überdies sind beide Personen angewiesen, der Motion Picture Association of America (MPAA) jeweils einen Betrag über 449.514 US-Dollar als Schadensersatz zu leisten.
Mit den Haftstrafen unterbot die zuständige Richterin Arenda Allen die Forderung der Anklage, die die IMAGiNE-Mitglieder bis zu 57 Monate im Gefängnis sehen wollte. Die Tatsache, dass die Schwarzkopierer allerdings keine kriminelle Vergangenheit hatten und geständig waren, wirkte sich urteilsmindernd aus.
Die andere Hälfte der Release-Gruppe wartet derweil noch auf den Beschluss ihres Strafmaßes. Die Verhandlung für das dritte Mitglied ist für Ende November anberaumt. Die letzte Verhandlung soll daraufhin Anfang 2012 stattfinden.
Quelle : www.gulli.com
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Das Landgericht (LG) Köln wies eine Zahlungsklage wegen behaupteten Filesharings gegen einen Familienvater zurück (Urteil vom 24.10.2012; Az. 28 O 391/11). Dieser wurde von den Musikkonzernen Warner, Universal, Emi und Sony Music auf etwa 5400 Euro Schadensersatz verklagt, da unter seinem Internetanschluss 2200 Audiodateien widerrechtlich in einer Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht worden sind.
Das Gericht äußerte dabei keine Zweifel an der Richtigkeit des von den Klägerinnen vorgelegten Screenshots, der die Urheberrechtsverletzung beweisen sollte. Dasselbe gilt für die Providerauskunft, welche die im Screenshot abgebildete IP-Adresse dem Anschluss des Beklagten zuordnete. Nichtsdestotrotz ließ sich die 28. Kammer des LG Köln vom Beklagten davon überzeugen, dass er zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung mit seiner Familie im Ausland und dass sein Router während dieser Zeit vom Stromnetz getrennt war.
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Filesharing-Zeugenaussage-schlaegt-Screenshot-1748262.html)
Quelle : www.heise.de
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Ob der Router während der fraglichen Zeit am Stromnetz war oder nicht, sollte sich in den Protokollen des Providers genauso wiederfinden lassen wie eine ggf. vergebene IP-Adresse, oder im Falle von IPv6 der Satz an IP-Adressen.
Es handelt sich nämlich um dasselbe Protokoll.
Ein weitgehendes Spiegelbild solcher Datensätze kennt wohl jeder, der z.B. seine Fritz!box selbst betreut. Der findet da u.a. auch entsprechende Daten zu seinem Port am DSLAM, mit Hersteller, Version usw., und eine Änderung dort würde natürlich auch auf der Box mit Uhrzeit aufgezeichnet.
Bei normalen Internetzugängen von Privatkunden wird bekanntlich spätestens nach 24 Stunden kurz unterbrochen und IP-Adresse(n) neu vergeben. Ist der Router dagegen in der fraglichen Zeit nicht erreichbar, wird die Neuvergabe nicht automatisch initiiert, die alte IP ungültig und anderweitig verfügbar gemacht, eine neue erst beim nächsten erfolgreichen Kontaktversuch des Routers vergeben.
Im Rahmen meiner Hilfestellung bei diversen Problemen Anderer wie auch einiger eigener Erlebnisse kann ich versichern, dass noch jeder Provider, mit dem ich so zu tun hatte, eben nicht nur IPs und die Zeiten dazu speichert, sondern gleichzeitig und damit verbunden die weiteren technischen Parameter dieser Verbindungen. Ausgefiltert werden Teile dieser Protokolle allenfalls mal aufgrund gesetzlicher Auflagen, sonst natürlich nicht, weil der Aufwand durch zu erwartende marginal geringere Datenmengen nicht auszugleichen wäre.
So kann der Provider sogar nachträglich feststellen, wenn z.B. vorübergehend ein anderer Router angeschlossen war, samt dessen technischer Identifikation und u.U. abweichender Datenrate, Störabstände, Fehlerraten usw.
Solche Daten braucht ein Provider nämlich laufend, um die technische Qualität seiner Dienstleistungen zu überwachen und drohenden Problemen möglichst vorzubeugen, z.B. aufgrund zunehmender wechselseitiger Beeinträchtigung im Leitungsbündel bei steigender Beaufschlagung mit schnellem DSL.
Fraglich ist nur, ob solche Umstände den Beteiligten dieser Auseinandersetzung überhaupt bewusst waren, und ob sie alle bereit waren, dies dem Gericht bekannt werden zu lassen, das ja meist technisch gesehen als allenfalls laienhaft informiert angesehen werden muss...
Jürgen
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Eltern müssen für den illegalen Musiktausch eines minderjährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind ausreichend über das Verbot einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt haben. Diese richtungsweisende Entscheidung traf der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe.
Im konkreten Fall ging es um eine Familie mit drei im Haushalt lebenden Kinder im Alter von 13, 15, und 19 Jahren. Vier große Unternehmen aus der Musikindustrie hatten dem Familienvater 2008 wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt und Unterlassung sowie die Zahlung von rund 2380 Euro Abmahngebühren und 3000 Euro Schadensersatz verlangt. Die Anschlussdaten zur ermittelten IP-Adresse hatten sie über Akteneinsicht im Strafverfahren erhalten.
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Urteil-zum-Filesharing-Eltern-haften-bei-Belehrung-nicht-1750863.html)
Quelle : www.heise.de
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Auch wer bei illegalem Filesharing Daten von anderen nur durchleitet, kann dafür verfolgt werden. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Ein Nutzer von Retroshare ist vom Landgericht Hamburg mit einer einstweiligen Verfügung belegt worden, obwohl das urheberrechtlich geschützte Werk von Dritten nur über seinen Nutzeraccount übertragen wurde. Das berichtet die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte, die die Medienindustrie vertritt. Das Urteil vom 24. September 2012 wurde in dieser Woche veröffentlicht.
Der ganze Artikel (http://www.golem.de/news/filesharing-nutzer-des-verschluesselten-netzwerks-retroshare-verurteilt-1211-95845.html)
Quelle : www.golem.de
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Als die bekannte BitTorrent-Release Group IMAGINE Sommer 2011 plötzlich ihre Veröffentlichungen einstellte, war eines schnell klar: Die Gruppe wurde von den Behörden gebusted. Nun hat das zuständige Gericht erste Urteile verkündet. Demnach wurde der Gruppenführer der Filesharer zu einer 40-monatigen Haftstrafe verurteilt – die bisher höchste US-Strafe in Folge von Filesharing.
Nachdem die bekannte BitTorrent-Gruppe IMAGINE im Juli 2011 seitens der US-Behörden gesprengt wurde, wehte innerhalb der Filesharing-Community ein tosender Wind. Angesichts der Fülle der bisher getätigten Releases dürften die betroffenen Gruppenmitglieder mit hohen Strafen rechnen. Mittlerweile wurden die ersten Urteile verkündet; und tatsächlich sind die Strafen immens.
Der ganze Artikel (http://www.gulli.com/news/20366-rekordstrafe-fuer-us-amerikanischen-filesharer-2012-12-02)
Quelle : www.gulli.com
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Die Wahrheitspflicht eines wegen illegalem Filesharing Beschuldigten reicht nicht so weit, dass er sich einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Urheberrechtverletzung aussetzen muss. So hat das Landgericht Frankfurt geurteilt.
Ein Internetnutzer müsse Ermittlern bei einer Filesharing-Abmahnung nicht die Wahrheit sagen, wenn er dadurch eine strafrechtliche Verfolgung wegen Urheberrechtverletzung befürchten müsse. Das habe das Landgericht Frankfurt entschieden, berichtet das Blog der Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke. Ein Filesharing-Nutzer hatte seinen Internetanschluss auf seinen minderjährigen Sohn angemeldet. Die Fahnder mahnten das Kind wegen illegalem Filesharing ab.
Der ganze Artikel (http://www.golem.de/news/landgericht-frankfurt-nutzer-muss-filesharing-fahndern-nicht-die-wahrheit-sagen-1301-96812.html)
Quelle : www.golem.de
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Überhaupt kann das Urheberrecht elementare Rechtsprinzipien unseres Landes nicht aushebeln, insbesondere keine direkt aus den Grundrechten herrührenden, wie hier GG Art. 6 und 13.
So kann weder verlangt werden, dass sich ein Beschuldigter selbst einer strafbaren Handlung bezichtigt, noch dass er auf sein Aussageverweigerungsrecht im engeren Familienkreis verzichtet.
Anwendung diese Rechte darf ihm auch nicht selbst zum Nachteil ausgelegt werden.
Im Interesse des Kindeswohls ist zudem eine Vollkontrolle aller Internetaktivitäten ohne einen hinlänglich schwerwiegenden Verdacht im Einzelfall nicht als angemessen anzusehen.
Auch Pubertierende haben einen Anspruch auf Schutz der Privat- und insbesondere Intimsphäre.
Jürgen - der auch mal 13 war :P
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Während die Verbreitung illegaler Kopien bis vor einiger Zeit noch in der Hauptsache von nichtkommerziellen Warez-Gruppen und von Anwendern ohne Gewinnerzielungs-Absicht vorangetrieben wurde, gibt es nun eine starke Kommerzialisierung.
Dies geht aus einer aktuellen Analyse der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hervor. Demnach haben große illegale Contentverwerter ihr Angebot weiter ausgebaut und ermöglichen Internetnutzern Zugriff auf mehr als zwei Millionen unautorisierte Dateien mit Spielfilminhalten. Intransparente Strukturen, wie etwa der Einsatz von Anonymisierungsdiensten, im Ausland registrierte Firmengeflechte, das Anmieten von Speicherkapazitäten in Ländern mit unzureichendem Rechtsdurchsetzungsrahmen sowie die Vermietung von Werbeflächen an dubiose Dienstanbieter gehören zum Standardrepertoire der Seitenbetreiber, hieß es.
Von den aktuell insgesamt 70 aktiven illegalen Online-Portalen, die unter der Beobachtung der GVU stehen, haben die Verantwortlichen von derzeit 16 aktiven Streaming-Portalen im vergangenen Jahr durchschnittlich 31 Prozent mehr Verweise auf Kino- und Spielfilme auf ihre Seiten eingestellt. Die Betreiber illegaler Download-Portale mit eigenen externen Online-Speichern steigerten die durchschnittliche Linkanzahl sogar um 44 Prozent. Insgesamt 51 illegale Streaming- und Download-Portale wurden 2012 abgeschaltet.
Bei weitem den größten Umfang unter den illegalen Streaming-Portalen weist Movie2k auf. Seit 2008 aktiv, ermöglichte es Ende 2012 unautorisiert Zugriff auf 24.200 Filme in diversen Sprachfassungen, davon annähernd 9.500 Werke mit deutscher Tonspur. Bis zum 02. Februar 2013 wurde dieser Katalog von den Portalverantwortlichen auf fast 27.000 eingetragene Filme vergrößert. Zu jedem Film können die Nutzer zwischen mehreren Kopien bei bis zu 17 Streamhostern wählen.
Die Seite liegt auf Servern in Rumänien. Name und Sitz des Registrars sind durch Einsatz eines Anonymisierungsdienstes verborgen. Bei Aufruf von Movie2k öffnen sich Werbungen für Glücksspiele, Erotikchats und für diverse Dienste, die eine kostenlose Nutzung des gewählten Films versprechen, zuvor jedoch eine Registrierung unter Angabe der Kreditkartennummer verlangen. Daneben wird auf der Seite aber auch ein neuer Internetauftritt eines bekannten Jugend- und Musik-TV-Netzwerks beworben.
Movie2k verzeichnete im vergangenen Jahr auch den größten Besucheranstieg: Ende 2011 lag dieses illegale Angebot im Alexa-Ranking, das die meist besuchten Seiten im Web ermittelt, auf Platz 58 der beliebtesten Webseiten in Deutschland. Vor sechs Wochen belegte die Webseite Rang 35. Zum heutigen Tag ist Movie2k auf Platz 22 der in Deutschland am häufigsten aufgesuchten Seiten aufgerückt. Damit hat dieses Streaming-Angebot mehr Besucher als das soziale Netzwerk Xing, die Seite des Online-Werbemarktplatzes AdScale und der Webauftritt des Übersetzungsdienstes Babylon.
Unter den 54 aktiven Download-Portalen unter Beobachtung der GVU ermöglichten Ende 2012 allein acht BitTorrent-Portale Zugriff auf insgesamt 561.577 Filmdateien. Das am häufigsten besuchte BitTorrent-Portal "Torrent.to" ist angeblich auf Internetrechnern auf den Seychellen gespeichert. Informationen zur Identität der Seitenverantwortlichen sind vollständig verdunkelt. Seine Werbeflächen hat Torrent.to aktuell an einen Zugangsanbieter zum Usenet vermietet, der einem österreichischen Internetunternehmer zuzurechnen ist. Diesen benannten mehrere der verurteilten Kino.to-Verantwortlichen vor Gericht als Hintermann und Finanzier ihres illegalen Portals.
Quelle : http://winfuture.de
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Der Betreiber desFilesharing-Forums ItalianShare.net wurde Medienberichten zufolge von einem italienischen Gericht zur Zahlung einer Strafe von 6,4 Millionen Euro verurteilt. Der Unbekannte, der sich nach einer italienischen Comicfigur aus den 1940er Jahren "Tex Willer" nannte, war im Juli 2012 verhaftet worden. Die italienischen Behörden warfen ihm Urheberrechtsverletzungen, Steuerhinterziehung und Betrug vor.
ItalianShare war Teil eines Verbunds von fünf Websites mit insgesamt 30.000 Links zu Inhalten, die nach Überzeugung der Behörden gegen Urheberrechte verstießen. Zusammen sollen die Websites mehr als 300.000 registrierte Nutzer gehabt haben. Die Polizei hatte die in den USA gehosteten Sites im November 2011 stillgelegt, berichtet TorrentFreak. Der Betreiber, ein 49-jähriger Italiener aus Neapel, soll Behördenangaben zufolge 580.000 Euro mit Werbung und Verkauf von Nutzerdaten verdient haben.
Laut dem Verband der italienischen Musikindustrie F.I.M.I ist dies die höchste bisher in Italien verhängte Strafe für Urheberrechtsverstöße. Bereits 2001 hatte die italienische Steuerfahndung Guardia di Finanzia ItalianShare.net als einen "Supermarkt für Raubkopien“ bezeichnet. Die dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen unterstellte Polizeibehörde ist vor allem für die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität zuständig.
Quelle : www.heise.de
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Der ehemalige Betreiber eines der größten deutschen Schwarzkopie-Portale entging vor dem Amtsgericht München einer Haftstrafe. Knapp 150.000 Euro Strafe muss der mittlerweile in der Schweiz wohnhafte Unternehmer an die Staatskasse zahlen. Besonders das Facebook-Profil des Angeklagten wurde von der Justiz in Augenschein genommen und belegte die enormen Einnahmen des Mannes.
Das Geschäftsmodell des Schuldigen zielte wohl vor allen Dingen darauf ab, durch die Bereitstellung von urheberrechtlich geschütztem Material, Kunden für seinen Filehoster zu gewinnen. Überdies betrieb der verurteilte Deniz C. bis 2008 ein Link-Board, auf dem die einzelnen Releases präsentiert wurden. Wie der Spiegel berichtet, sah es die Justiz als erweisen, dass beide Projekte darauf ausgelegt waren, illegale Kopien von Songs anzubieten.
Durch den Verkauf von Premium-Accounts und Werbeplätzen gelang es dem Mann augenscheinlich, einiges an Geld einzunehmen. Vor dem Gericht argumentierte er zwar, „lediglich ein Nettoeinkommen von 7.300“ erwirtschaftet zu haben. Allerdings zeigte er Schuldige sich auf seiner Facebook-Seite gerne im Lamborghini und präsentierte der Öffentlichkeit seine gehobenen Lebensstil. Auch für die Justiz war das Profil des gebürtigen Deutschen ein ausschlaggebender Beleg für den Erfolg seiner beiden illegalen Projekte. Folglich schätzte das Gericht die tatsächlichen Einnahmen auf mindestens 12.000 Euro monatlich, zusätzlich zu „immensen Einnahmen aus früheren Internetplattformen“.
Obwohl sich über die Webseiten etliche Urheberrechtsverletzungen ereignet haben müssen, entging der mittlerweile in der Schweiz wohnhafte Unternehmer einer Haftstrafe. Stattdessen ist eine Zahlung über knapp 150.000 Euro zu 360 Tagessätzen zu erbringen. Auf strafrechtlicher Seite dürfte der Verurteilte nach Ableistung der Strafe keine weitere Konsequenzen für die beklagten beiden Webseiten erwarten.
Quelle : www.gulli.com
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Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) war mal wieder aktiv. In Zusammenarbeit mit der Bielefelder und Flensburger Kriminalpolizei wurde kürzlich die Webwarez-Seite drei.bz abgeschaltet. Knapp ein Jahr zuvor bewirkte eine Strafanzeige der GVU die Abschaltung von freedownloadz.us, die mutmaßlich von der gleichen Person betrieben wurde.
Die Hausdurchsuchung im Auftrag der Staatsanwaltschaft Paderborn gegen den mutmaßlichen Betreiber von drei.bz und Freedownloadz V2 fand bereits am 26. Februar 2013 statt. Nachdem das Portal drei.to (ehemals 3dl.am) im Sommer 2011 aus Angst vor den Ermittlungen der GVU offline ging, bot sich drei.bz den Usern als Alternative an.
Der ganze Artikel (http://www.gulli.com/news/20958-dreibz-nach-hausdurchsuchung-offline-2013-03-06)
Quelle : www.gulli.com
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Der ehemalige Betreiber des Filesharing-Portals torrent.to wurde vom Amtsgericht Aachen zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Der Vorwurf gegen den gebürtigen Heinsberger Jens R. lautet auf gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke. R. wurde wegen Fluchtgefahr nach der Verhandlung festgenommen, torrent.to ist aber weiterhin online.
Wie heute im Rahmen einer Pressemitteilung der GVU bekannt wurde, sprach das Amtsgericht Aachen bereits am 30. April 2013 ein Urteil gegen den heute 33-jährigen Mann. Dem früheren Betreiber eines der bis heute beliebtesten deutschsprachigen Torrent-Webseiten wird vorgeworfen, er habe darüber von Dezember 2005 bis April 2008 aktuelle Kinofilme, Fernsehserien, Musik, Software, Games, E-Books, Pornos und vieles mehr vertrieben.
Nach Ansicht des Gerichts stand dabei der Profitgedanke sehr stark im Vordergrund. Die Werbung des Filesharing-Portals wurde über ein eigens dafür installiertes Werbenetzwerk vertrieben. Ein Richter warf dem Angeklagten vor, mit diesem Geschäftsmodell habe R. in Spitzenzeiten monatliche Einnahmen im hohen fünfstelligen Bereich erzielt. Zu den Vorwürfen hat sich der Angeklagte zu keiner Zeit geäußert. Auch weigerte er sich, der Gesellschaft zu Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) oder den Ermittlungsbehörden Hilfestellungen zur Aufklärung der Urheberrechtsverletzungen zu geben.
Dr. Matthias Leonardy, Geschäftsführer der GVU, erkennt Gemeinsamkeiten des Torrent-Anbieters mit dem Streamingportal kino.to. torrent.to könne als Blaupause für kino.to angesehen werden, weil es ebenfalls zeitweise eine marktführende Rolle gespielt hat. Zudem soll auch der Betreiber von torrent.to seinen Mitarbeitern niedrige Löhne gezahlt haben.
Da die Vermutung besteht, dass R. über Gelder in der Schweiz und in Liechtenstein verfügt und fliehen könnte, wurde der Angeklagte noch im Gerichtssaal festgenommen. Derzeit läuft ein weiteres Verfahren beim Amtsgericht Aachen wegen Bankrotts und Untreue. Es wurde Untersuchungshaft angeordnet.
Quelle : www.gulli.com
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Das illegale Filesharingportal 1load.net ist infolge einer Polizeiaktion am Donnerstag von Netz genommen worden. Im Rahmen von Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wurden ein Rechenzentrum sowie die Wohnungen der beiden mutmaßlichen Betreiber in Leipzig und Altenburg durchsucht. Ihnen wird die gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken vorgeworfen. Die Verdächtigen wurden nicht verhaftet. "Beide haben sich kooperativ verhalten, deshalb sehen wir hierzu momentan keinen Anlass“, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein der Online-Ausgabe der Leipziger Volkszeitung.
Laut Angaben der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) sollen auf dem Portal mehr als 100.000 Dateien in einer Datenbank verzeichnet gewesen sein, darunter TV-Serien, Spiele, E-Books, Musik, Pornos und Software. Die Dateien selbst seien bei Filehostern wie Share-online, Uploaded und Cloudzer abgelegt worden.
Nach Erkenntnissen der GVU erfreute sich 1load.net regen Wachstums. Das Angebot sei um den Jahreswechsel 2007/2008 online gegangen und habe zunächst nur rund 1621 verschiedene Dateien verzeichnet. Ende 2012 seien dann insgesamt 102.480 Titel "durch kuratierte Datenbankeinträge" öffentlich zugänglich gemacht worden. Die GVU war auf das Portal gestoßen, weil es Verbindungen zu Werbedienstleistern gab, die auch das mittlerweile geschlossene Streaming-Portal kino.to mit Werbung versorgt hatten.
Dessen Betreiber und Helfer wurden inzwischen zu unterschiedlich hohen Haftstrafen verurteilt. Der Gründer und Betreiber von kino.to wurde im Juni 2012 zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, sein Chef-Programmierer musste für fast vier Jahre hinter Gitter. Auch andere Beteiligte wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das beliebte Portal war im Rahmen einer Großrazzia im Juni 2011 vom Netz genommen worden.
In letzter Zeit nehmen die Copyright-Kämpfer zunehmend die Geldquellen der illegalen Websites ins Visier – der Betreiber von kino.to soll mit Werbung Millionen verdient haben. Damit geraten Werbevermarkter und verwandte Dienstleister in den Fokus der Ermittler. Zwei Werbevermarkter von kino.to waren im April 2012 vorübergehend verhaftet worden. Zuletzt haben in den USA die Betreiber großer Werbenetzwerke – darunter Google, Yahoo und AOL – dazu verpflichtet, Werbung auf Piraterie-Sites zu unterbinden.
Quelle : www.heise.de
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Ein Münchner Amtsrichter zeigt einen Weg, mit Klagen wegen illegalem Filesharing umzugehen: Wenn der Anschlussinhaber nachweisen kann, dass ein Verwandter ausschließlich das Internet nutzt, können weder dieser noch der Vertragsinhaber verklagt werden.
Für illegales Filesharing haftet die Anschlussinhaberin nicht, wenn der volljährige Sohn ausschließlich das Internet nutzt. Das wurde in einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht München vom Richter erklärt, wie die Rechtsanwälte Kurz Pfitzer Wolf & Partner aus Stuttgart in ihrem Blog berichten.
Der ganze Artikel (http://www.golem.de/news/amtsgericht-keine-filesharing-haftung-bei-geteiltem-anschluss-1310-102314.html)
Quelle : www.golem.de
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Die Domain des Torrent-Portals Torrentz.eu wurde durch die britische Polizei gesperrt. Nachdem sich die Ermittler in einer E-Mail an den zuständigen Registrar wendeten, wurde die Adresse vom Unternehmen geschlossen. Da die Deaktivierung ohne gerichtlichen Beschluss erfolgt ist, haben die Betreiber des umstrittenen Portals allerdings gute Chancen, ihren Besitz wieder zurückzuerhalten.
Die Suchmaschine für Inhalte im BitTorrent-Netzwerk Torrentz.eu sieht sich im Schussfeld der britischen Polizei. Bereits seit Längerem verfolgen die Ermittlungsbehörden des Landes die Strategie, sich direkt an die zuständigen Domain-Registrare zu wenden, wenn die Inhalte einer Webseite für rechtswidrig gehalten werden.
Im Fall des Torrent-Portals hatte die Polizei mit dieser Methode Erfolg. Wie Torrentfreak berichtet, ist die Webseite unter Torrentz.eu seit Anfang der Woche nicht mehr erreichbar. Ganz offensichtlich ließ sich der Registrar von dem Schreiben der Behörden einschüchtern. Denn ohne einen Gerichtsbeschluss ist der Anbieter nicht verpflichtet, den polizeilichen Forderungen nachzugeben. "Ich habe immer gedacht, dass eine Domain-Sperre von einem Gericht veranlasst wird und nicht von irgendeinem Typen, der E-Mails verschickt", reagierte beispielsweise der Geschäftsführer des Hosters easyDNS, als er wegen eines anderen Falls aus Großbritannien kontaktiert wurde.
Aufgrund der rechtlich fragwürdigen Sachlage können die Betreiber von Torrentz.eu sogar davon ausgehen, dass sie ihre Domain wieder zurückerhalten oder zumindest zu einem anderen Registrar umziehen dürfen. Denn auch die internationale Verwaltungsstelle für Webadressen ICANN erklärte ausdrücklich, dass derartige Sperren keinesfalls nur deshalb durchgeführt werden dürfen, weil Inhalte von Polizisten für illegal gehalten werden.
Inwiefern die Verantwortlichen der Torrent-Suchmaschine gegen die Maßnahme vorgehen ist noch unklar. Noch bleiben dem Portal noch die Domains in der Schweiz (.ch) und in Montenegro (.me), die sich bereits großer Beliebtheit erfreuen.
Quelle : www.gulli.com
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Das Amtsgericht (AG) Bochum hat den Betreiber der Streamingseiten diedreifragezeichen.net und ddf.to zur Zahlung einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt.
Das Amtsgericht Bochum hatden ehemaligen Betreiber der Streamingseiten diedreifragezeichen.net und ddf.to zur Zahlung einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt (Az.: 30 Ls 7/14, rechtskräftiges Urteil vom 15. April 2014). Das gab die Anwaltskanzlei Rasch in einer aktuellen Mitteilung bekannt. Auf Anfrage von heise online wurden inzwischen auch noch die Anklageschrift und das Urteil im Volltext veröffentlicht.
Danach hatte der Verurteilte auf den beiden Internetseiten für jedermann frei zugänglich alle rund 150 Folgen der Hörspielreihe "Die Drei ? ? ?" zum Abruf per Streaming bereitgehalten. Entsprechende Lizenzen der Rechteinhaber hatte er hierfür nicht eingeholt. Einnahmen generierte der Verurteilte dabei über einen Online-Marketing-Dienst, der auf den Plattformen Werbeeinblendungen geschaltet hatte. Auf diese Art hatte sich der Betreiber zunehmend Gewinne und eine fortlaufende Einnahmequelle erwirtschaftet.
Seine Identität hielt der Verurteilte, ein nicht vorbestrafter deutscher Staatsbürger, zunächst mit erheblichem Aufwand verborgen. So war die Domain diedreifragezeichen.net auf eine in Kuala Lumpur niedergelassene Firma registriert worden. Bezüglich dieser Domain leitete die Kanzlei ein Domain-Schiedsverfahren bei der WIPO ein und erreichte so 2012 die Übertragung der Internetadresse. Diese fungiert heute als Weiterleitung auf eine offenbar von den Rechtsinhabern geduldete Fanseite.
Von diesem Verlust der Domain offenbar unbeeindruckt, veröffentlichte der Verurteilte die vollständige Hörspielreihe kurze Zeit später erneut über die Domain ddf.to und schaltete auch dort wieder Werbung. Die Inhalte lagen dabei bei einem in Rumänien ansässigen Hostprovider. Dieser wurde laut der Kanzlei zunächst zur Löschung der Inhalte und zur Nennung des Kunden aufgefordert. Nachdem der Hoster darauf nicht reagiert hatte, wurde er durch das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (OLG) Mitte 2013 als Gehilfe einer Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung und Schadensersatz verurteilt. Schließlich teilte das rumänische Unternehmen die Kundendaten des Seitenbetreibers mit, gegen den daraufhin Anklage vor dem AG Bochum wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in zwei Fällen erhoben wurde.
Das Amtsgericht verurteilte den Betreiber der beiden Seiten wegen der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke nach Paragraf 106 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen. Die Höhe eines Tagessatzes wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitgeteilt; 30 Tagessätze entsprechen einem aktuellen Monatseinkommen eines Verurteilten. Allerdings gilt der Verurteilte nach dieser Entscheidung nicht als vorbestraft, da eine Eintragung der Strafe in das Führungszeugnis erst dann erfolgt, wenn die Grenze von 90 Tagessätzen überschritten wird. Das Urteil ist rechtskräftig.
Quelle : www.heise.de
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Die Torrentplattform KickassTorrents zwingt ihre Besucher künftig zur Benutzung von SSL-Verschlüsselung. Damit ist es Dritten nahezu unmöglich, den Datenverkehr zwischen den Nutzern und dem Server der Webseite mitzuschneiden. Kickass ist damit der erste Tracker der Szene, der eine derartige Verschlüsselung voraussetzt. Auf vergleichbaren Seiten ist SSL ein optionaler Service.
Wie die meisten Internetnutzer bevorzugen es Besucher von Torrentportalen, wenn ihre Verbindungsdaten nicht für Dritte zugänglich sind. Eine Möglichkeit, ein Abgreifen derartiger Informationen zu verhindern, ist SSL. Das Netzwerkprotokoll wird von immer mehr Webseiten unterstützt und sorgt für eine verlässliche Verschlüsselung. Auch Google nutzt die Technik mittlerweile standardgemäß, um den Inhalt von Suchanfragen zu verschleiern.
Torrent-Webseiten wie The Pirate Bay und Torrentz bietet SSL ebenfalls an. Das Konkurrenzportal KickassTorrents geht derweil einen Schritt weiter. Künftig sind alle Besucher des Trackers verpflichtet, die Verbindung mit dem Server zu verschlüsseln. Alle Nutzer des Dienstes können nur noch über einen geschützten Kanal mit der Domain Kickass.to kommunizieren. Wie die Betreiber des Portals gegenüber dem Blog TorrentFreak erklären, habe man das Feature auf Wunsch der User eingeführt.
SSL sorgt dafür, dass beispielsweise der Arbeitgeber, die Schule oder der Internet Service Provider nicht ermitteln können, was eine Person konkret auf KickassTorrents unternimmt. Grobe Verbindungsinformationen wie Zugriffszeit und Aufenthaltsdauer auf der Adresse bleiben allerdings nach wie vor einsehbar. Außerdem ändert das Netzwerkprotokoll natürlich nichts an der grundsätzlichen Unsicherheit des BitTorrent-Protokolls, denen beispielsweise ein Filesharer von urheberrechtlich relevantem Material zum Opfer fallen kann. Um Daten sicher via Torrent auszutauschen, ist die Verwendung eines VPNs oder Proxies unabdingbar.
Quelle : www.gulli.com
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Rechteinhaber sind mit einer Filesharing-Klage vorm Antsgericht Braunschweig gescheitert: Das Gericht sah es als nicht widerlegt, dass sich Dritte über eine Sicherheitslücke im Router des Beklagten Internetzugriff verschafft haben.
Ein Unternehmen der Filmindustrie ist in einem Filesharing-Verfahren vor dem Amtsgericht Braunschweig mit einer Klage auf Zahlung von Schadensersatz und Abmahnkosten gescheitert. Grund dafür ist die von dem Rechteinhaber nicht hinreichend wiederlegte Möglichkeit, das sich Dritte über eine Sicherheitslücke im Router Zugang zu seinem Internetanschluss verschafft haben könnten. Dies entschied das Amtsgericht mit Urteil vom 27. August 2014 (Az.: 117 C 1049/14).
Der ganze Artikel (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Filesharing-Klage-wegen-moeglicher-Luecken-im-Router-abgeschmettert-2335740.html)
Quelle : www.heise.de
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Die Staatsanwaltschaft Köln gibt bekannt, eine Razzia gegen das Download-Forum Boerse.bz durchgeführt zu haben. Es wurden mehrere Häuser in 14 Bundesländern durchsucht und es konnten einige Beweismittel sichergestellt werden.
Auf richterlichen Beschluss führten am heutigen Dienstag 400 Polizeibeamte in 14 Bundesländer Hausdurchsuchungen bei 121 mutmaßlich für den Betrieb des Download-Forums Boerse.bz verantwortlichen Personen statt. Dabei wurden Beweise wie Computer und Datenträger sichergestellt.
Festgenommen wurde jedoch laut der Staatsanwaltschaft Köln niemand, allerdings hätten sich einige der Personen inzwischen bereit gezeigt, mit der Polizei zu kooperieren.
Großer Schlag gegen Raubkopiererszene
Auf der Website Boerse.bz finden Besucher keine illegalen Downloads, dafür aber Links zu Filehostern, über welche Raubkopien von Computerspielen, Filmen, Hörbüchern oder E-Books heruntergeladen werden können. Wer bei den Filehostern ein Abo abschließt, der kann die Dateien schneller herunterladen. Die Betreiber von Boerse.bz haben von diesen Filehostern angeblich eine Provision erhalten, was die Staatsanwaltschaft den Verantwortlichen nun vorwirft. Zudem erhielten die User, die viele Dateien hochgeladen haben, angeblich ebenfalls eine Provision. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) geht davon aus, dass rund 100.000 geschützte Werke illegal über Boerse.bz zur Verfügung stehen.
Die Betreiber von Boerse.bz sollen diese urheberrechtlich geschützten Werke rund 2,7 Millionen Usern zur Verfügung gestellt haben. Dadurch hätten die Uploader durch die bereits erwähnten Provisionen monatliche Gewinne in Höhe von bis zu mehreren tausend Euro eingenommen, ohne davon etwas an die Rechteinhaber abzugeben.
Aufgrund eines Strafantrags wurde das Verfahren von der GVU sowie der Kanzlei Waldorf Frommer eingeleitet. Die Kanzlei vertritt in dem Fall mehrere Musik-, Film- und Verlagsunternehmen. Es wurde auch bekannt gegeben, dass Recherchen zahlreiche Hinweise und Informationen zu jüngst aktiven Uploadern von Boerse.bz hervorgebracht hätten, welche in den vergangenen Monaten an die Staatsanwaltschaft Köln weitergeleitet wurden.
Boerse.bz hatte im vergangenen Monat 880.240 Seitenaufrufe aus Deutschland, 489.440 Zugriffe aus Österreich und 374.080 Aufrufe aus der Schweiz.
Die Ermittler sind nun damit beschäftigt, die bei der Razzia gesammelten Beweismittel auszuwerten, wovon sie sich weitere Erkenntnisse über die Raubkopierer-Szene erhoffen. Nach der Razzia bei den Betreiber des illegalen Streamingportals kinox.to ist dies nun der zweite Schlag innerhalb kürzester Zeit gegen die Raubkopierer-Szene.
Quelle : www.gulli.com
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Möglicherweise als Folge der Ermittlungen und Razzien gegen Kinox.to, Movie4k und Boerse.bz ist das illegale Portal Leecher.to offline. Auch Movie4k hatte nach Angaben der GVU Aussetzer.
Das illegale Downloadportal Leecher.to ist offline. Das gab die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) am 5. November 2014 bekannt. Die Gründe seien nicht eindeutig. GVU-Sprecherin Christine Ehlers sagte Golem.de: "Es kann sich um eine präventive Handlung der Verantwortlichen handeln. Aus früheren Vorgängen wissen wir, dass Betreiber illegaler Angebote aus Angst vor Strafverfolgung ihre Seiten nach großen Razzien zum Teil selbst abschalten."
Der ganze Artikel (http://www.golem.de/news/illegale-plattform-leecher-to-ist-offline-1411-110336.html)
Quelle : www.golem.de
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Offenbar wurde der Druck der Behörden zu groß: Nach den Razzien gegen über 100 mutmaßliche Beteiligte haben die Betreiber des seit 2008 etablierten Filesharing-Forums am Dienstag den Stecker gezogen.
(http://1.f.ix.de/scale/geometry/600/q75/imgs/18/1/3/7/8/2/3/0/boerse.bz-919fe3d4478d189c.jpeg)
Das Warez-Forum Boerse.bz ist offline. Unter Hinweis auf die "aktuellen Vorfälle" haben die Verantwortlichen den Stecker gezogen und die Website am Dienstagabend abgeschaltet. Mit den "Vorfällen" sind wohl die Razzien der vergangenen Woche gemeint: Die Staatsanwaltschaft Köln hatte über 100 Wohnungen von mutmaßlichen Betreibern und Uploadern in ganz Deutschland durchsuchen lassen.
Die Behörden werfen den mutmaßlichen Verantwortlichen des Forums vor, "in erheblichem Ausmaß" urheberrechtlich geschütztes Material bei diversen Filehostern hochgeladen und so rund 2,7 Millionen Nutzern zum kostenlosen Herunterladen bereitgestellt zu haben. Dem offiziellen Verfahren waren Vorermittlungen und ein Strafantrag der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) vorausgegangen.
Der "Vollsortimenter" Boerse.bz war das, was die GVU ein "strukturell urheberrechtsverletzendes Online-Angebot" nennt. "Wir freuen uns über das Verschwinden von boerse.bz", kommentiert GVU-Chef Mathias Leonardy. "Wir sind zuversichtlich, dass die Ermittlungsbehörden auch diesmal anhand der jetzt anstehenden Zeugenbefragungen und Auswertung anderer Beweismittel die Betreiber finden und zur Rechenschaft ziehen wird. Kino.to lässt grüßen."
Die Razzien gegen Boerse.bz waren der zweite Schlag gegen die Filesharing-Szene in den vergangenen Wochen. Vorher waren die Behörden bei den mutmaßlichen Hintermännern des Streaming-Portals KinoX.to vorstellig geworden. Zwei Männer wurden vorübergehend festgenommen, zwei weitere Hauptverdächtige sind auf der Flucht und zur Fahndung ausgeschrieben.
Quelle : www.heise.de
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Die Staatsanwaltschaft geht mit Durchsuchungen gegen Nutzer, Betreiber und Moderatoren der E-Book-Tauschplattformen Spiegelbest und Ebooksspender vor. Die Nutzer wurden über Rückverfolgung ihrer IP-Adressen ermittelt.
Die Staatsanwaltschaft München geht wegen Urheberrechtsverletzungen und Steuerhinterziehung gegen Betreiber, Moderatoren und Nutzer der E-Book-Tauschplattformen Spiegelbest.me und Ebooksspender.me vor. Das berichtet der IT-Rechtsanwalt Christian Solmecke im Blog seiner Kanzlei. Ihm liegen die Durchsuchungsbeschlüsse vor. Auf den Plattformen bekommen registrierte Nutzer für 5 Euro monatlich Zugriff auf über 50.000 urheberrechtlich geschützte E-Books. Die Titel werden ohne Kopierschutz online gestellt.
Im Durchsuchungsbeschluss wird angegeben, dass die Nutzer über die Rückverfolgung ihrer IP-Adressen ermittelt wurden. Die Durchsuchungen sind am 9. Dezember 2014 durchgeführt worden. Beide Plattformen sind gegenwärtig offline.
Der ganze Artikel (http://www.golem.de/news/staatsanwaltschaft-muenchen-durchsuchungen-gegen-nutzer-von-e-book-tauschplattform-1412-111099.html)
Quelle : www.golem.de
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Torrents seien illegal, meint ein Sprecher von Leaseweb, das dem Bittorrent-Tracker Coppersurfer gekündigt hat. Eine Urheberrechtsorganisation hatte offenbar Druck auf das Unternehmen ausgeübt.
Der Bittorrent-Tracker Coppersurfer ist offline. Grund ist eine Kündigung durch den Hosting-Provider Leaseweb. Wie das Online-Magazin Torrentfreak berichtet, haben sich die Betreiber geweigert, "urheberrechtsverletzende Hashwerte" zu entfernen.
Unter der Webadresse ist zu lesen, dass der Bittorrent-Tracker, Tor- und Onion-Router Coppersurfer.tk von seinem Hoster blockiert werde und nach einem "neuen Heim" suche.
Laut den Angaben von Torrentfreak ist Coppersurfer einer der meistgenutzten Tracker. Das Hosting-Unternehmen Leaseweb sei von der niederländischen Urheberrechtsorganisation "Protection Rights Entertainment Industry Netherlands" (BREIN) unter Druck gesetzt worden, die auch gefordert hätten, die Anonymität der Betreiber aufzuheben.
Coppersurfer.tk nutzt die Opentracker-Software und hostet selbst keine Links oder Torrent-Dateien. Seit dem vergangenen Wochenende sei die Plattform offline. Ein Sprecher von Leaseweb teilte Torrentfreak mit, dass nach Auffassung des Unternehmens "Torrents illegal sind". Es habe keine andere Möglichkeit gegeben, als die Plattform zu schließen.
Coppersurfer ist der voreingestellte Tracker von The Pirate Bay. Alle Torrents, die auf der Plattform geteilt werden, werden automatisch von Coppersurfer getrackt. Pieter Haringsma von BREIN betonte, dass "Coppersurfer deshalb kein neutraler Tracker" sei.
BREIN sei aber bereit, sich mit Coppersurfer zu einigen, wenn bestimmte Inhalte dort nicht mehr erfasst würden. Wenn The Pirate Bay blockiert werde, könne mit Coppersurfer über mögliche Strafen und eine Legalisierung verhandelt werden. Doch die Betreiber haben sich gegen eine Zusammenarbeit mit den Rechteinhabern entschieden.
Die Betreiber von Coppersurfer suchen nun nach einem neuen Hoster mit 100 MBit/s ohne limitierten Daten-Traffic.
Nachtrag vom 7. April 2015, 19:03 Uhr
Media-Saturn betont, nicht der rechtliche Nachfolger für Txtr zu sein und das Unternehmen nicht gekauft zu haben. Die Intellectual Property und die Technologie habe Storecast erworben.
Quelle : www.golem.de
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Die Musikbranche hat die Stilllegung von drei großen Trackern im Bittorrent-Netzwerk erreicht. Das Landgericht Hamburg erließ zudem eine Verfügung, dass der Hoster die Namen der Betreiber herausrücken muss.
Die Musikbranche hat beim Hamburger Landgericht eine Einstweilige Verfügung gegen den Hoster zweier Bittorrent-Tracker erwirkt, der nun die Daten seiner Kunden herausgeben soll. Zuvor hatte das Unternehmen die bei ihm gehosteten Websites PublicBittorrent.com und istole.it vom Netz genommen, nachdem die Betreiber eine Frist verstreichen ließen, urheberrechtlich geschütztes Material von der Seite zu entfernen. Auch der Tracker OpenBittorrent sei auf Betreiben der Rechteinhaber vom Netz genommen worden, teilte der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) mit.
Die drei Websites wurden schon Anfang des Jahres abgeschaltet. Sie gehörten zu den größten Trackern, die als wichtige Instanzen im Bittorent-Netzwerk Angebot und Nachfrage zusammenbringen. Während die Musikindustrie bisher eher gehen Suchseiten wie "The Pirate Bay" vorgegangen sei, sagte BVMI-Chef Florian Drücke, werde der Fokus nun auf die Tracker erweitert. "Ohne die Tracker, die Anbieter und Suchende überhaupt erst miteinander verbinden, sind illegal angebotene Inhalte erheblich schwerer zu finden."
Der von der einschlägig erfahrenen Hamburger Kanzlei Rasch vertretene Rechteinhaber hatte den Hoster auf Urheberrechtsverletzungen durch die Tracker hingewiesen. Der Hoster habe daraufhin seine Kunden aufgefordert, die Vermittlung bestimmter Dateien zu unterlassen. Dies sei durch eine "Blacklist" mit den Hashes bestimmter Torrents ohne weiteres möglich, betont die Kanzlei. Nachdem die Betreiber nicht auf eine Fristsetzung des Hosters reagierten, schaltete dieser die Websites ab.
Die Musikbranche will nun weiter gegen die Betreiber vorgehen und hat eine Einstweilige Verfügung gegen den Hoster erwirkt. Das Landgericht Hamburg hat das nicht genannte Unternehmen per Beschluss vom 12. Januar angewiesen, den Klägern die Namen der mit den Trackern in Verbindung stehenden Kunden zu offenbaren. Dem sei der Hoster auch bereits nachgekommen, heißt es beim BVMI. Dem oder den Betroffenen drohen nun zivilrechtliche Ansprüche der Rechteinhaber und ein Strafverfahren.
Quelle : www.heise.de
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Der Bundesgerichtshof hat mehrere Inhaber eines Internet-Anschlusses zu Schadensersatzzahlungen an die Musikindustrie verurteilt. Diese hatten als Eltern nicht nachweisen können, dass sie die Voraussetzungen für Haftungsfreiheit erfüllen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit drei Urteilen am Donnerstag zwar seine allgemeine Linie zur Eltern-Haftung bei Urheberrechtsverstößen ihrer Kinder bestätigt, in den drei Filesharing-Fällen aber die Revision der jeweils beschuldigten Eltern gegen Urteile der Vorinstanz zurückgewiesen. Die Eltern hatten nach Meinung der Bundesrichter nicht nachweisen können, dass sie die ihnen zur Last gelegten Urheberrechtsverletzungen nicht begangen hatten (Az. I ZR 7/14, I ZR 19/14, I ZR 75/14).
Aufklärung schützt
Grundsätzlich haften Eltern nicht, wenn sie ihre Kinder darüber aufgeklärt haben, dass die Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material über Filesharing-Anwendungen gesetzeswidrig ist, und ihnen die Teilnahme an Filesharing verboten haben. In den verhandelten Fällen hatten die beklagten Anschlussinhaber das nicht glaubhaft machen können oder unterlassen.
Der BGH hält das übliche Verfahren, in dem ein Dienstleister der Musikindustrie die IP-Adressen von mutmaßlichen Filesharern ermitteln, für grundsätzlich geeignet, die Täterschaft des Anschlussinhabers nachzuweisen. Der ist dann in der Pflicht, das Gegenteil zu beweisen. Dies gelang in einem der Fälle einer Familie nicht, die angegeben hatte, zum Zeitpunkt der Tauschbörsennutzung im Urlaub in Spanien gewesen zu sein und alle technischen Geräte einschließlich Router abgeschaltet zu haben.
Tochter geständig
Die Aussagen seiner Tochter bei der Polizei und in den Instanzgerichten wurden einem anderen Anschlussinhaber zum Verhängnis. Die 14-Jährige hatte angegeben, nicht gewusst zu haben, dass solche Tauschbörsen illegal seien, sie sei ahnungslos gewesen. Damit hatte der Vater seine Aufsichtspflicht missachtet und muss dafür nun tief in die Tasche greifen.
Eltern müssen die Nutzung des Internets durch das Kind nicht dauernd überwachen, hat der BGH grundsätzlich festgestellt. Zu derartigen Maßnahmen wären Eltern erst dann verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass das Kind dem Verbot zuwiderhandeln. Der BGH führt in Revisionsverfahren selbst keine Sachverhaltsermittlungen durch und ist an die Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz gebunden.
Quelle : www.heise.de
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Es ist eine schwierige Frage für Eltern: Verpfeifen sie ihr Kind, das einen Rechtsbruch begangen hat? Oder ziehen sie es vor, viel Geld zu bezahlen? Das Oberlandesgericht München hat nun ein Urteil gesprochen.
Eltern haften laut einem Urteil des Münchner Oberlandesgericht (OLG) unter bestimmten Bedingungen für illegale Musik-Uploads ihrer Kinder. Eine Strafzahlung könne nur dann vermieden werden, wenn die Eltern konkret den Verantwortlichen benennen, teilte das Gericht am Donnerstag mit (Az.: 29 U 2593/15).
Im vorliegenden Fall wurde in einer Online-Tauschbörse das Album "Loud" der Pop-Sängerin Rihanna vom Anschluss des Münchner Ehepaars angeboten, zu dem auch dessen drei volljährige Kinder Zugang hatten. Das ist unbestritten. Die Eltern hätten sich aber geweigert zu sagen, welches Kind die Musik hochgeladen hatte. Die Kinder wiederum machten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Das häusliche WLAN sei durch ein auch den Kindern bekanntes Passwort gesichert gewesen.
3544 Euro Schadenersatz- und Abmahnkosten
Das reicht nach Angaben des OLG nicht aus, um die Ansprüche der Universal Music als Inhaberin der Verwertungsrechte zu verwirken. Daher bestätigte das Gericht das Urteil des Landgerichts München I zur Zahlung von Schadenersatz- und Abmahnungskosten in Höhe von insgesamt 3544,40 Euro plus Zinsen (Gz.: 37 O 5394/14). Weil der Streitfall für eine Vielzahl sogenannter Filesharing-Verfahren bedeutend sei, ließ das Gericht die Revision zum Bundesgerichtshof zu.
Hätten die Eltern – nach der so genannten sekundären Darlegungslast – konkret benannt, wer als Täter in Betracht kommt, wäre das Blatt nach Darstellung des Gerichts gewendet worden: Dann nämlich hätte Universal Music den Beweis liefern müssen, dass der Upload gegen das Urheberrecht verstieß und somit illegal erfolgte.
Zwei Grundrechte
Die Beklagten hatten sich auf Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetz berufen, nach dem Ehe und Familie unter besonderem Schutz stehen. Das Gericht meinte nun, der Artikel gewähre "keinen schrankenlosen Schutz gegen jede Art von Beeinträchtigung familiärer Belange". Der Kläger habe sich auf Art. 14 GG berufen können, der das Eigentum unter Schutz stelle.
Quelle : www.heise.de