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Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio => # WWW, Telefon, Provider & Co => Thema gestartet von: SiLæncer am 03 Dezember, 2004, 17:08

Titel: Telekom-Regulierung ...
Beitrag von: SiLæncer am 03 Dezember, 2004, 17:08
Die Regulierungsbehörde (RegTP) hat heute eine einstweilige Anordnung gegen die Deutsche Telekom erlassen, wonach diese die Telefonmodelle Sinus 711 Net und Sinus 722 Net nicht mehr verkaufen darf. Die Anordnung gilt bis zum Ende des Missbrauchsverfahrens, das die Behörde gegen den Konzern eingeleitet hat. Bei der RegTP waren mehrere Beschwerden von Wettbewerbern gegen diese Geschäftspraxis der Telekom eingegangen.

Die Schnurlos-Modelle der Telekom mit dem Zusatz "Net" haben eine so genannte "voreingestellte Netzwahl". Im Klartext bedeutet dies, dass sie vor jeder Telefonnummer die Telekom-Vorwahl 01033 wählen und damit die Nutzung anderer Netze unmöglich machen (siehe auch Editorial "Wählerfang" in der c't-Ausgabe 24/04). Zwar lässt sich die Voreinstellung umgehen, dazu ist jedoch ein recht komplizierter Menüaufruf vor jedem Gespräch erforderlich. Die Geräte waren im Vergleich zum Standard-Modell mit erheblichen Preisnachlässen verkauft worden.

Die Regulierungsbehörde wertete dies als "missbräuchliche Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten". Man will offenbar nicht hinnehmen, dass die Telekom ihre Verpflichtung, Call by Call und Preselection anzubieten, technisch aushebelt. Um zu verhindern, dass die Telekom weitere Geräte in den Markt bringt und damit das Kundenpotenzial für die Wettbewerber schmälert, habe die Behörde sich dazu entschlossen, eine vorläufige Anordnung zu erlassen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Greift RegTP auf dem DSL-Markt ein?
Beitrag von: SiLæncer am 11 April, 2005, 17:13
Nicht nur den deutschen Mobilfunkern droht wegen marktbeherrschender Stellung ein Einschreiten der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Auch auf dem DSL-Markt könnte es schon bald Vorgaben aus Bonn geben. Medienberichten zufolge plant die Behörde Auflagen für die T-Com, die es Wettbewerbern weiter erleichtern sollen, im Geschäft mit DSL-Anschlüssen zu bestehen.

      
Erhebliche Marktmacht

In einem der "Financial Times Deutschland" vorliegenden Schreiben heißt es, dass die Behörde eine "erhebliche Marktmacht" der Telekom-Tochter auf dem Markt der schnellen DSL-Anschlüsse festgestellt habe. Daher soll es anderen Anbietern noch einfacher möglich werden, DSL-Anschlüsse in Eigenregie anzubieten.

Bitstream Access

Konkrete Ansätze, wie der Wettbewerb auf dem DSL-Markt forciert werden soll, stehen der Zeitung zufolge ebenfalls schon fest. Demnach soll die Telekom ihren Wettbewerbern den so genannten Bitstream Access zur Verfügung stellen, was von den T-Com-Konkurrenten schon lange gefordert wird, bisher aber kaum konkret umgesetzt wurde. Sie könnten dann einen DSL-Anschluss anbieten, ohne dafür ein eigenes Netz aufzubauen.

Quelle : www.onlinekosten.de
Titel: Wettbewerb bei Breitband-Anschlüssen lässt Preise purzeln
Beitrag von: SiLæncer am 18 April, 2005, 19:38
Schneller Internetanschluss, Surfen zum Billigtarif oder Festpreis -- der Wettbewerb zwischen Anbietern von DSL-Anschlüssen wird immer schärfer. War der Markt im Breitbandgeschäft einst die Domäne der Deutschen Telekom, jagen die Konkurrenten dem Platzhirsch inzwischen mit Pauschaltarifen und Komplettangeboten zunehmend Marktanteile ab. Walter Raizner, im Telekom-Vorstand für das neue Geschäftsfeld Breitband zuständig, hat kein leichtes Spiel. Zu schwerfällig, zu wenig markt- und kundenorientiert: "Wir werden uns radikal ändern müssen, denn wir stehen in einem harten Wettbewerb", diagnostizierte der Chef der größten Unternehmenssparte der Telekom erst vor wenigen Wochen. Er hat sich das Ziel gesetzt, bis 2007 die Zahl der Breitbandkunden in Deutschland auf 10 Millionen (2004: 6 Millionen) zu steigern.

Eine erste Antwort auf die zahlreichen Preisoffensiven der Konkurrenten ließ nicht lange auf sich warten: Die Tochterfirma Congster, ein Ableger des größten europäischen Internetanbieters T- Online, bietet ab sofort für alle DSL-Kunden der Telekom und für alle Geschwindigkeiten eine Flatrate von 9,99 Euro im Monat. "Das Angebot liegt relativ gut im Markt", sagt Thilo Salmon, Geschäftsführer der Düsseldorfer Indigo networks GmbH, die in der Internettelefonie mit sipgate von sich reden machte. Tatsächlich hat Congster den Pauschaltarif mehr als halbiert. Bislang verlangte das Unternehmen, das den Billiganbietern in der Branche Paroli bieten will, monatlich mehr als 25 Euro. Congster ist zwar nicht der günstigste in der Branche, kommt diesen aber sichtlich näher.

Als fast unschlagbar gelten die 4,99 Euro der Strato Medien AG oder 6,99 Euro Flatrate von 1&1. Allerdings sind die Dienste bundesweit nicht überall verfügbar. Auch Tiscali und Arcor, der größte Konkurrent der Telekom, können mit Angeboten von unter 10 Euro mithalten. Im Vergleich dazu liegt der T-Online-Pauschaltarif für das Internetsurfen bei 29,95 Euro.

Richtig interessant für den Kunden werden die Tarife aber eigentlich nur im Gesamtpaket -- sprich: schnelles Internet und Telefonie aus einer Hand. Zahlreiche Stadtnetzbetreiber wie Netcologne oder HanseNet haben das längst erkannt und entsprechende Pakete geschnürt. Die Preise für Internetzugang (pauschal), einschließlich eines Telefonanschlusses oder sogar einer Sprach-Flatrate sind bereits unter 50 Euro im Monat zu haben.

Künftig werden die Telekom-Konkurrenten im Breitbandgeschäft weiter Gas geben. Allein im vergangenen Jahr schrumpfte der Marktanteil des Marktführers im DSL-Geschäft nach Angaben von Regulierungschef Matthias Kurth von knapp 90 auf 80 Prozent. Im Neukundengeschäft kämen die Wettbewerber bereits auf ein Drittel und in einzelnen Regionen hätten sie schon mehr als die Hälfte des attraktiven Marktes erobert.

Wenn die Regulierungsbehörde Ende April über den Antrag der Telekom zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) entscheidet, könnte der Wettbewerb zusätzlich angeheizt werden. Eine weitere Senkung würde den Wettbewerbern mehr Marge und damit Luft verschaffen. Es geht schließlich um das Vorprodukt, auf das sie ihre DSL-Angebote aufbauen. Derzeit müssen sie 11,80 Euro pro Monat für den Anschluss berappen. Die Telekom hat 17,40 Euro beantragt. Der Geschäftsführer des Branchenverbandes VATM, Jürgen Grützner, warnte bereits im Vorfeld: "Jetzt hat es der Regulierer in der Hand, ob er die Weichen für einen kräftigen Investitionsschub stellen oder den Fuß auf der Bremse lassen will."

Quelle : www.heise.de
Titel: Deutsche Telekom will Breitband-Ausbau beschleunigen
Beitrag von: SiLæncer am 23 Mai, 2005, 14:14
Die Deutsche Telekom will den Ausbau ihres Breitband-Geschäfts "bis an die Grenzen des wirtschaftlich Vertretbaren" beschleunigen. "Die Kritik an unserem DSL-Ausbau ist völlig unbegründet", sagte der Chef der Festnetz-Sparte T-Com, Walter Raizner, der Süddeutschen Zeitung. Innerhalb von nur fünf Jahren habe das Unternehmen bereits eine Versorgungsdichte von 91 Prozent erreicht.

Das jüngste Angebot der Telekom an kleinere Kommunen, sich an einer möglichen DSL-Erschließung finanziell zu beteiligen, war zuletzt bei Konkurrenten und Verbänden auf heftige Kritik gestoßen. Das Thema sei politisch hochgespielt worden, sagte Raizner. "Die Gemeinden betrachten unser Angebot als fairen Deal." Die Haltung der Wettbewerber kritisiert der T-Com-Chef scharf: "Die sagen immer nur, bitte liebe Telekom, macht ihr das doch auf dem Lande. Wir konzentrieren uns lieber auf die Gebiete, wo DSL ohnehin schon verfügbar ist."

Für die zukünftigen Investitionen im Breitband-Geschäft sei es notwendig, dass der Konzern hier nicht Marktregulierungen unterworfen werde. Gerade die Telekom brauche klare Rahmenbedingungen für ihre Investitionen in Deutschland. "Auf Grund der umfassenden Regulierung haben wir diese Klarheit heute nicht." Raizner will dabei mit seinen Äußerungen offensichtlich schon einmal ersten Widerstand gegen Vorhaben der Regulierungsbehörde leisten: Ende April deutete Matthias Kurth, Chef der RegTP, DSL-Regulierungen an. Vieles spreche dafür, mit regulatorischen Instrumenten dafür zu sorgen, dass die Telekom für ihre Konkurrenten einen Bitstream-Zugang anbiete.

Deutschland wegen der fehlenden neun Prozent Flächenabdeckung mit DSL als Entwicklungsland auf dem Breitbandsektor zu bezeichnen, sei "totaler Humbug", sagte Raizner weiter. Die Telekom habe anders als beim Telefon keine Versorgungspflicht und biete dennoch über 90 Prozent der Bevölkerung einen schnellen Zugang zum Internet. Weitere Verbesserungen in der Versorgung dünn besiedelter Regionen soll es schon bald durch den Einsatz der Funktechnik Wimax geben.

Quelle : www.heise.de
Titel: Telekom-Kunden zahlen mehr für Telefonate in andere Netze
Beitrag von: SiLæncer am 04 Juli, 2005, 16:56
Kunden der Telekom müssen jetzt 0,2 Cent pro Minute mehr für Gespräche in bestimmte andere Telefonnetze zahlen. Der Betrag werde seit Anfang Mai erhoben, sagte Frank Domagalla von der Deutschen Telekom in Bonn dem dpa/gms-Themendienst; trotzdem scheint es noch immer einige Unklarheiten und Unkenntnis bei den Kunden zu geben. Es handele sich um einen Aufschlag auf die normalerweise erhobenen Durchleitungsgebühren für Telefongespräche in die Netze anderer Anbieter. Denn einige solche Unternehmen wie NetCologne oder Hansenet dürfen nach einem Beschluss der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) im September 2004 höhere Nutzungsentgelte für Gespräche in ihre Netze erheben.

Die Telekom setzt die Erhöhung der Durchleitungsgebühren 1:1 um, eine versteckte Tariferhöhung, die Mehreinnahmen in die Kassen des Konzerns bringt, ist damit nicht verbunden. Allerdings müssen die Kosten von 0,2 Cent pro Minute auch Kunden mit den so genannten XXL-Tarifen beachten, wenn sie in Netze anderer Anbieter als der Telekom telefonieren. XXL-Tarife ermöglichen innerhalb des Telekomnetztes deutschlandweite Telefonate ohne Gesprächsgebühren zu bestimmten Zeiten (an Wochenenden und Feiertagen oder in der Nebenzeit) und kostenlose Ortsnetzgespräche.

Bislang waren die Kosten für Durchleitungsgebühren nicht an die Kunden weitergegeben worden, weil die Telekom und andere Telefongesellschaften jeweils die gleichen Gebühren für Gespräche aus fremden Netzen erhoben, erklärt Rudolf Boll von der RegTP in Bonn. Im September stellten dann einige Anbieter den Antrag, höhere Gebühren verlangen zu dürfen. Sie begründeten das damit, dass sie noch in der Ausbauphase seien und vergleichsweise höhere Kosten zu tragen hätten als die Deutsche Telekom.

Anbieter, die einen entsprechenden Antrag bei der RegTP gestellt haben, dürfen zunächst bis Ende Mai 2006 für Gespräche aus dem Netz der Telekom ein bis zu 25 Prozent höheres Durchleitungsentgelt verlangen als bisher, sagt Boll. Die Telekom gibt diese Kosten in Form von höheren Minutenpreisen an ihre Kunden weiter, betonte Domagala. «Auch manche Call-by-Call-Anbieter geben diese Erhöhung der Gebühr für Gespräche aus dem Netz der Deutschen Telekom in andere Netze an die Kunden weiter», erklärt Boll. Ob sich damit der Minutenpreis erhöhe, hänge aber von der Kalkulation des jeweiligen Anbieters ab.

Ob ein alternativer Netzbetreiber höhere Durchleitungsgebühren erhebt, erfahren Telekom-Kunden unter der kostenlosen Service-Nummer 0800/330 95 76.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/61387
Titel: Internet-Verband bemängelt Bedingungen für Breitband-Internet
Beitrag von: SiLæncer am 11 Juli, 2005, 21:42
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco fordert eine deutliche Senkung der Einmalentgelte im Bereich Line Sharing. Außerdem solle die Regulierungsbehörde prüfend einschreiten. "Nachdem die EU-Kommission die Deutsche Telekom durch Androhung eines förmlichen Verfahrens bewegt hat, die monatlichen Entgelte für Line Sharing auf ein europaweit durchschnittliches Niveau von 2,34 Euro zu senken, stehen seitdem die Einmalentgelte für die Neueinrichtung, Übernahme und Kündigung einer Nutzung dieses Wettbewerbsinstruments entgegen", stellt eco fest.

In Deutschland gebe es ein Senkungspotenzial von etwa 50 Prozent gegenüber dem Durchschnittsentgelt der zehn EU-Länder mit den geringsten Entgelten und 85 Prozent gegenüber dem Durchschnittswert der drei günstigsten Länder. eco empfiehlt Migrationsentgelte beim Wechsel vom Line Sharing zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) von einmalig maximal 20 Euro, um den Wettbewerb zu beleben. Die heutigen Kosten lägen bei 120 bis 160 Euro.

Deutschland falle gegenüber anderen europäischen Ländern beim breitbandigen Internetzugang zurück. Das geht laut eco aus den aktuellen Zahlen des Verbands der Europäischen Telekommunikationsanbieter (ECTA) hervor. Demnach sei Deutschland auf den zehnten Platz bei der Breitbandverbreitung in Europa abgerutscht. Deutschland, das nach den ECTA-Zahlen einen Verbreitungsgrad bei Breitbandanschlüssen in der Bevölkerung von 8,9 Prozent hat, sei neben Zypern und der Slowakei einer von drei Problemfällen beim Breitband-Internet in Europa.

Quelle : www.heise.de
Titel: Keine Zahlungspflicht für Telefonkunden bei verspätetem Prüfbericht
Beitrag von: SiLæncer am 20 September, 2005, 18:54
Bestreitet ein Telefonkunde die Nutzung von 0190-Rufnummern, kann das Telekommunikationsunternehmen nur bei Vorlage eines Prüfberichts eine Zahlung verlangen. Wird der Prüfbericht aber nicht zeitnah dem Kunden vorgelegt, muss dieser nicht zahlen. Dies hat das Amtsgericht (AG) Waiblingen entschieden (Az. 8 C 2472/04, PDF-Datei).

Hintergrund der Entscheidung war ein Streit um kostenpflichtige 0190-Rufnummern. Nachdem der Kunde im Mai 2003 seine Rechnung erhielt, legte er gegen die aufgeführten Mehrwertdienste-Rufnummern Widerspruch ein. Anstelle zu zahlen, verlangte er die Vorlage eines Prüfberichts, mit dem die Anwahl der 0190-Nummern dokumentiert werden sollte. Dem kam der Anbieter zwar nach. Das vorgelegte Zertifikat mochte der Kunde hingegen nicht akzeptieren, da es seiner Meinung nach wegen fehlender Zertifizierung der Gebührenerfassungsanlage nicht dem Gesetz entsprach. Daraufhin erhob der Anbieter Klage auf Zahlung von 264 Euro.

Zu Unrecht, wie die Amtsrichterin entschied. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Bericht tatsächlich nicht den rechtlichen Vorgaben entsprach und ordnete die Erstellung eines neuen Prüfberichts an. Aber auch das nunmehr eingereichte Prüfprotokoll nützte dem Anbieter nichts. Begründung: Zwischen dem jetzigen Bericht und dem Widerspruch liege ein Zeitraum von mehr als zwei Jahren, so dass die Ergebnisse der Dokumentation nicht mehr verlässlich seien. Damit sei "der Fall der weit verspätet vorgelegten Dokumentation mit der unterlassenen Dokumentation gleichzusetzen". Da keine zeitnahe Vorlage des Prüfberichts erfolgt sei, könne der Anbieter auch nicht die 264 Euro verlangen, so das Amtsgericht.

Das Recht von Telefonkunden auf Vorlage eines Prüfberichts ist in Paragraf 16 Absatz 1 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) geregelt. Danach müssen Telekommunikationsanbieter bei Einwendungen eine technische Prüfung durchführen und die Dokumentation dem Kunden auf Verlangen vorlegen. Aus dem gleichen Paragraf geht auch hervor, dass der Prüfbericht auch bei fehlendem Auftrag zur Erteilung eines Einzelentgeltnachweises erstellt werden muss. Erfolgt keine Dokumentation oder wird diese wie in diesem Fall nicht zeitnah erbracht, muss der Kunde die Rechnung nicht begleichen.

Welche Anforderungen an den Prüfbericht zu stellen sind, hat das Landgericht München I entschieden. Im dortigen Fall berief sich das Telekommunikationsunternehmen auf die Zeugenaussage eines Sachverständigen, dass die Telekommunikationsanlage ordnungsgemäß funktioniert habe. Das reichte den bayerischen Richtern jedoch nicht. Gleichfalls lehnte das Landgericht eine Beweisführung durch das einmal jährlich vorgeschriebene Gutachten über die Funktionsfähigkeit von Telekommunikationsanlagen ab. Dieses diene nur der allgemeinen Qualitätssicherung und sei deshalb der Bundesnetzagentur (vormals RegTP) vorzulegen. Der Kunde habe aber ein Recht auf die Einzelfallprüfung seiner Rechnung.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/64107
Titel: Netzagentur startet Missbrauchsverfahren gegen Telekom-Tarif
Beitrag von: SiLæncer am 13 Oktober, 2005, 17:59
Die Bundesnetzagentur hat ein Markt-Missbrauchsverfahren gegen die Deutsche Telekom eingeleitet. Darin wird der Regulierer die Festnetz-Tarifoption Calltime 240 untersuchen: Am 1. September hatten die Bonner bei dieser ISDN-Zusatzoption zum Preis von vier Euro monatlich das Zeitbudget für Telefonate im nationalen Festnetz auf 240 Minuten verdoppelt. Gegen diese Tarifgestaltung haben zwei Wettbewerber bei der Netzagentur Beschwerde eingereicht, da sie der Telekom Preismissbrauch und einen Verstoß gegen Paragraph 28 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorwerfen: Angesichts des von der Telekom gewählten Endkundenpreises für diese Option hätten sie keine Chance, ähnliche, für sie kostendeckende Angebote zu machen, argumentieren die Wettbewerber.

Musste die Telekom als marktbeherrschendes Unternehmen früher ihre Tarife vor der Markteinführung bei der Regulierunsgbehörde genehmigen lassen (ex-ante-Prüfung), nimmt der Regulierer seit dem Inkraftreten des neuen TKG Mite 2004 bei neuen Tarifangeboten nur noch eine so genannte "Offenkundigkeitsprüfung" vor. "Wenn ein Marktmissbrauch nicht förmlich ins Auge springt, ist der neue Tarif im Markt", erklärte Behördensprecher Rudolf Boll gegenüber heise online. Behauptet nun ein Wettbewerber, dass die Telekom ihre Marktmacht missbraucht, kann die Bundesnetzagentur einen bestehenden Tarif nachträglich untersuchen (ex-post-Regulierung). Im Fall von Calltime 240 habe die Behörde zunächst die Telekom mit den Vorwürfen der Wettbewerber konfrontiert, vom Ex-Monopolisten jedoch keine zufriedenstellende Antwort erhalten, berichtet Boll. Die kommenden zwei Monate hat die Agentur nun Zeit, die Vorwürfe genauer zu untersuchen. Während der Prüfungsfrist steht es im Ermessen der Telekom, ob sie den Tarif weiter anbietet.

Die Telekom kritisiert hingegen, dass die Bundesnetzangentur überhaupt ein Missbrauchsverfahren eingeleitet hat. T-Com-Sprecher Frank Domagalla bezeichnete gegenüber heise online das Verfahren als "Schritt in die regulatorische Steinzeit". Der Regulierer habe die Entwicklung des Festnetzmarkts offenbar überhaupt nicht zur Kenntnis genommen: Angefangen bei Call-by-Call-Angeboten hätten die Telefonkunden heute eine Fülle von Möglichkeiten, auch Billigangebote von Wettbewerbern zu nutzen. Angesichts der von den Wettbewerbern der Telekom selbst gefeierten Erfolge im Telecom-Markt sei es paradox, wenn einzelne Konkurrenten ein solches Missbrauchsverfahren in Gang setzten. Der Branchenverband VATM hatte in einer jüngst vorgelegten Marktstudie ermittelt, dass das Wachstum im TK-Sektor zum großen Teil auf Erfolge der Telekom-Wettebwerber zurückgeht. Mit der Tarifoption Preselect free 333 bietet zum Beispiel auch Arcor ein Minutenkontingent zu einem monatlichen Fixbetrag, der mit dem beanstandeten T-Com-Tarif vergleichbar ist. Das Eschborner Unternehmen berechnet 4,95 Euro, für die man bis zu 333 Minuten im deutschen Festnetz telefonieren kann.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesregierung will Telekom-Regulierung lockern
Beitrag von: SiLæncer am 05 Januar, 2006, 15:27
Die Bundesregierung möchte die Telekommunikationsmärkte in Europa weniger regulieren als bislang. Dies geht aus einer Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums an die EU-Kommission hervor, über die Die Welt berichtet. Das Papier, das der Tageszeitung vorliegt, stellt die Stellungnahme der Bundesregierung zur Überprüfung des Regulierungsrahmens für die Telekommunikationsbranche dar, die die EU-Kommission gegenwärtig durchführt. Bis Mitte 2006 sollen die Berichte aller Mitgliedsstaaten über die Umsetzung der Telekommunikationsrichtlinien vorliegen. Danach wolle die EU-Kommission den 2002 formulierten Rechtsrahmen aktualisieren. Als eine der ersten Regierungen hat die deutsche Bundesregierung ihre Stellungnahme in Brüssel abgeliefert.

Die Regulierung müsse "auf ein notwendiges Maß beschränkt" und transparenter gestaltet werden, heißt es laut der Tageszeitung in dem Schreiben des Bundeswirtschaftsministeriums. Außerdem müsse die Arbeit der Regulierer regelmäßig überprüft werden, um regulierte Bereiche konsequent ins normale Wettbewerbsrecht zu überführen. Zwar sei der von der EU angestoßene Privatisierungsprozess in der Telekommunikation "ein Erfolgsmodell", aber die Politik habe auch die Aufgabe, "der Industrie genügend Anreize für Innovation und Investitionen zu sichern", zitiert die Welt aus dem Schreiben. Es sei der falsche Ansatz, wenn "das Hauptziel der Regulierung die Beseitigung von beträchtlicher Marktmacht" darstelle. Denn dann werde Regulierung schnell "ineffizient und übermäßig, weil natürliche Monopole und Bottleneck-Stellungen geradezu charakteristisch für die Telekommunikation sind".

Die EU-Kommission selbst hatte allerdings zuletzt erhebliche Bedenken an den Plänen der Bundesregierung geäußert, das geplante Hochgeschwindigkeits-Glasfasernetz der Telekom, das Endkunden bis zu 50 MBit/s Bandbreite für den Internetanschluss bereitstellen soll, aus der Regulierung auszunehmen. Die Bundesnetzagentur hatte daher das geplante Glasfasernetz für VDSL-Anschlüsse in die Marktanalyse für den deutschen Breitbandmarkt einbezogen und so zumindest teilweise der Regulierung unterworfen. Die EU-Kommission hatte diese Entscheidung begrüßt und in einem eigenen Beschluss unterstützt.

Die Stellungnahme der Bundesregierung zur aktuellen Novellierung des EU-Regulierungsrahmens scheint teilweise auch eine Antwort auf diese Bedenken der EU-Kommission darzustellen. Die Telekom selbst hatte dagegen immer gefordert, bei solch zusätzlich aufgebauten Netzen mit neuer Technik von der Aufsicht befreit zu werden, da sonst solche Milliardeninvestitionen nicht lukrativ seien. Der Wissenschaftliche Arbeitskreis für Regulierungsfragen bei der Bundesnetzagentur widersprach aber auch diesem Ansinnen der Telekom: Es gebe keinen funktionierenden Wettbewerb bei Infrastrukturen für Breitbandzugänge; der Investitionsaufwand des Marktführers und die Risiken sollten durch entsprechende Zugangstarife berücksichtigt werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Telekom will höhere Miete für "letzte Meile" kassieren
Beitrag von: SiLæncer am 19 Januar, 2007, 16:18
Die Deutsche Telekom AG will die Mietgebühren für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) erhöhen. Der Bonner Konzern stellte heute nach eigenen Angaben einen entsprechenden Antrag bei der Bundesnetzagentur, welche die neuen Tarife genehmigen muss.
      
Neue Gebühren stehen an

Derzeit darf die Telekom von den Wettbewerbern 10,65 Euro im Monat verlangen, diesen Preis hatte der Regulierer letztmals im Jahr 2005 festgelegt. Der aktuelle Mietpreis ist aber nur noch bis April dieses Jahres gültig. Nun möchte das Bonner Unternehmen 12,03 Euro monatlich verlangen. Als einer der Gründe führt der Konzern die hohen finanziellen Lasten beim sozialverträglichen Personalabbau an.

Den Wettbewerbern wird dies aber nicht gefallen. Sie müssen die TAL - auch "letzte Meile" genannt - von der Telekom mieten, um ihre Kunden an das eigene DSL-Netz anschließen zu können. Würden sie dies nicht tun, so müssten sie eigene Leitungen bis zur Haustür des Kunden legen. Bereits bei der letzten Preisfestlegung forderten die Wettbewerber einen TAL-Mietpreis von unter zehn Euro, die Telekom beantragte eine Erhöhung von damals 11,80 Euro auf 17,40 Euro, der die Bundesnetzagentur erwartungsgemäß nicht nachkam.

Regulierer muss entscheiden

Im vergangenen September forderte der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) den Regulierer bereits dazu auf, die TAL-Miete vorzeitig neu festzulegen und die nach eigenen Angaben "bedrohliche Schieflage im Preisgefüge" zu beseitigen. Die Mitglieder des BREKO - dazu gehören unter anderem Arcor, Versatel, HanseNet oder NetCologne - übten scharfe Kritik an Rabatten von bis zu 54 Prozent, welche die Telekom anderen Wettbewerbern ohne eigene Infrastruktur gewähre. Die Bundesnetzagentur lehnte den Antrag ab.

Für die Verbraucher könnten höhere TAL-Mieten letztendlich steigende DSL-Preise zur Folge haben. Die Deutsche Telekom hatte Ende September nach eigenen Angaben 4,3 Millionen Teilnehmeranschlussleitungen an die Wettbewerber vermietet. Die geforderte Preiserhöhung von 1,38 Euro würde jährlich mehr als 71 Millionen Euro zusätzlich in die Kassen des Bonner Unternehmens spülen. Über den Antrag muss die Bundesnetzagentur nun bis spätestens Ende März entscheiden.

Quelle : www.onlinekosten.de
Titel: Entrüstung über geplante Preiserhöhung der Telekom
Beitrag von: SiLæncer am 19 Januar, 2007, 17:35
BREKO und VATM sprechen von absurder Begründung und grobem Unfug

Mit Entrüstung reagieren die Telekom-Konkurrenten auf die Pläne des Ex-Monopolisten, die Miete für die Teilnehmeranschlussleitung zu erhöhen. Als "Unfug" und "absurd" bezeichnet BREKO und VATM die Begründung der Telekom.

Die Deutsche Telekom AG hat heute bei der Bundesnetzagentur eine Erhöhung der monatlichen Entgelte für die Teilnehmeranschlussleitung um fast 13 Prozent auf 12,03 Euro beantragt. Demgegenüber fordern die in den Verbänden VATM und BREKO organisierten Konkurrenten wie bereits beim letzten Genehmigungsverfahren vor zwei Jahren eine Absenkung dieser Entgelte auf deutlich unter 9,- Euro.

Die Telekom argumentiert, die aktuelle Miete von 10,65 Euro entspreche nicht dem im Gesetz vorgesehenen Entgeltmaßstab, "da insbesondere die Kosten für die besonderen Lasten, die die Deutsche Telekom für den sozialverträglichen Personalumbau trägt, nicht eingerechnet worden sind".

Mit dem Antrag versuche die Deutsche Telekom AG, den Wettbewerbsunternehmen sogar Kosten für zehntausende Mitarbeiter aufzubürden, für die es im Konzern keine Arbeit mehr gibt, sagt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Der gesetzliche Maßstab für die Entgelte - die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung - werde damit völlig ad absurdum geführt: "Bei allem Verständnis für die personellen Überkapazitäten eines Ex-Monopolisten kann es nicht sein, dass zehn Jahre nach der Liberalisierung erstmals die Kosten für einen technologisch bedingten und unbestreitbar erforderlichen Arbeitsplatzabbau auf die Wettbewerber abgewälzt würden."

Die Argumentation der Telekom, eine leichte Erhöhung der TAL-Miete werde den Wettbewerb nachhaltig stärken, grenze laut BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann an "groben Unfug. Das ist so, als würden unsere Mitgliedsunternehmen behaupten, die Preise erhöhen zu müssen, um Kunden zu gewinnen."

Der BREKO sieht die Netzbetreiber in einer benachteiligten Position gegenüber den Resellern von Telekomprodukten, weshalb der Verband das Verfahren zur Festlegung der neuen TAL-Entgelte bereits im letzten Jahr vorziehen lassen wollte. Dem war die Bundesnetzagentur nicht gefolgt. Der Verband machte insbesondere die Rabatte der Telekom gegenüber Resellern wie United Internet und Freenet geltend. Die Problematik verschärfte sich im Laufe des Jahres 2006 - inzwischen seien beim Weiterverkauf eines DSL-Produktes bis zu 54 Prozent Nachlass auf den Endkundenpreis möglich.

Der VATM weist darauf hin, dass die TAL-Miete hierzulande schon heute deutlich teurer ist als in Ländern wie Italien mit 8,30 Euro.

Quelle : www.golem.de
Titel: Regulierer hält nichts von Mieterhöhung für die Teilnehmeranschlussleitung
Beitrag von: SiLæncer am 30 Januar, 2007, 12:38
Die Deutsche Telekom stößt mit dem Antrag auf Erhöhung ihrer Preise für die Vermietung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) an Konkurrenten bei der Bundesnetzagentur weiter auf Widerstand. "Es gibt keinen Grund, unseren bisherigen Kurs fundamental zu ändern", sagte der Chef der Behörde, Matthias Kurth, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Grundsätzlich sei es denkbar, außerordentliche Personalkosten bei den regulierten Preisen zu berücksichtigen, aber dann müsse die von der Telekom über den Personalumbau angestrebte mittelfristige Kostensenkung ebenfalls in die Kalkulation einbezogen werden.

Die Telekom hatte bei der Netzagentur beantragt, auf Grund der hohen Kosten für den "sozialverträglichen Personalumbau" die Miete für die Überlassung von Telefonanschlüssen ("letzte Meile") an Wettbewerber von 10,65 auf 12,03 Euro pro Monat erhöhen zu dürfen. Rund 4,6 Millionen Anschlüsse von Konkurrenten laufen den Angaben zufolge über angemietete Telekom-Leitungen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundesnetzagentur bekämpft Telekom-Marktmacht
Beitrag von: SiLæncer am 27 Juni, 2007, 18:12
Der Deutschen Telekom bläst im Streit um das schnelle VDSL-Netz nicht nur Gegenwind aus Brüssel entgegen, auch die Bundesnetzagentur duldet keine Regulierungsferien. Die Behörde gab heute in Bonn eine Regulierungsverfügung für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung bekannt. In den nächsten zwei Jahren muss die Telekom ihren Wettbewerbern nicht nur Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) - der so genannten letzten Meile - gewähren, sondern auch die Kabelkanäle zwischen Hauptverteilern und den Kabelverzweigern für Wettbewerber öffnen.
   
In einer Marktdefinition und Marktanalyse kam die Bundesnetzagentur zu dem Schluss, dass die Telekom im Bereich des Zugangs zur TAL nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht verfüge. Die Regulierungsverfügung soll nun dafür sorgen, dass mindestens in den beiden kommenden Jahren ein entsprechender Wettbewerb möglich ist. Alle bereits in der Regulierungsverfügung von April 2005 auferlegten Verpflichtungen sind beibehalten worden.

Kabelkanäle müssen geöffnet werden

Ergänzend wurde verfügt, dass die Deutsche Telekom ihre Kabelkanäle zwischen Hauptverteilern und den Kabelverzweigern für Wettbewerber öffnen muss. Sollte aus technischen Gründen oder aufgrund von Kapazitätsproblemen ein direkter Zugang zu den Kabelkanälen nicht möglich sein, ist die Telekom sogar verpflichtet, anderen Unternehmen den Zugang zu unbeschalteten Glasfaserleitungen zu gewährleisten.

Mit dieser zusätzlichen Verfügung will der Regulierer den Wettbewerb auf dem VDSL-Markt ankurbeln, ohne die Telekom grundsätzlich zu verpflichten, bereits verlegte Glasfaserkabel durch Wettbewerber nutzen zu lassen. Vielmehr sollen Telekom-Wettbewerber die Möglichkeit bekommen, über die Kabelkanäle ebenfalls glasfaserbasierte Infrastrukturen für die Highspeed-Internetnutzung aufzubauen. Dadurch würden für die Telekom-Konkurrenten zeit- und kostenintensive Grabungsarbeiten wegfallen.

Druck von Kurth

"Noch offene Detailfragen, insbesondere zu den konkreten technischen Zugangsbedingungen, sollten jetzt zügig und im eigenen Interesse zwischen der Deutschen Telekom und den Wettbewerbern einvernehmlich geregelt werden", forderte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. Er kündigte gleichzeitig an, die Bundesnetzagentur werde die Bedingungen festlegen, falls es nicht zu einer freiwilligen Einigung komme.

Quelle : www.onlinekosten.de
Titel: Potenzielles DSL-Konjunkturpaket sorgt für Unmut
Beitrag von: SiLæncer am 29 Dezember, 2008, 09:33
VATM will keine Bevorzugung der Deutschen Telekom

Die Konkurrenten der Deutschen Telekom haben der Bundeskanzlerin in einem Brief mitgeteilt, dass sie die weißen Flecken der Internetversorgung in Deutschland schließen könnten. Das Angebot soll preisgünstiger und schneller als das der Deutschen Telekom sein, die im Gegenzug für weniger Regulierung ihr DSL-Netz ausbauen will.
Der Telekommunikations-Branchenverband VATM teilte gegenüber der Financial Times Deutschland (FTD) mit, dass man alle bundesdeutschen Haushalte mit schnellen Internetzugängen ausstatten könne. Der Plan sieht nicht nur DSL-, sondern auch Funknetze vor, mit denen die Breitbandversorgung flächendeckend realisiert werden soll.

Das Angebot soll die Pläne der Deutschen Telekom durchkreuzen, im Zuge eines Konjunkturpaketes der Bundesregierung weitreichende Konzessionen für ihren DSL-Netzausbau zu erringen. Telekom-Chef René Obermann hatte angeboten, zwei Milliarden Euro in die Breitbandversorgung zu stecken. Die Gegenforderung birgt wettbewerbspolitischen Sprengstoff. Die Telekom-Konkurrenten sollen höhere Mietpreise für die Mitnutzung des Telekom-Netzes zahlen.

Die rund fünf Millionen Bundesbürger, die derzeit keinen DSL-Anschluss bekommen könnten, sollen von den VATM-Mitgliedsfirmen ein Breitbandangebot erhalten. Neben DSL sollen auch Glasfasern verlegt und Funknetze aufgebaut werden, erfuhr die Financial Times Deutschland.

Quelle : www.golem.de
Titel: Re: Potenzielles DSL-Konjunkturpaket sorgt für Unmut
Beitrag von: Jürgen am 29 Dezember, 2008, 21:18
Für den Verbraucher wäre es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit langfristig günstiger und wohl auch durchaus schneller verfügbar, wenn solchen Marktteilnehmern eine Chance belassen wird, die mit eigenen finanziellen und technischen Mitteln die Versorgung anbieten wollen, als wenn die Telekom - in Anlehnung an das frühere Bundespost-Monopol - Exklusivrechte zu Sonderkonditionen bekäme und damit echten Wettbewerb für längere Zeit verhindern könnte.
Dem Rosa Riesen wäre es immer noch unbenommen, sich als einer von mehreren Anbietern aus eigener Kraft zu bemühen, die bisherigen groben Versäumnisse aufzuholen...

Jürgen
Titel: Re: Potenzielles DSL-Konjunkturpaket sorgt für Unmut
Beitrag von: Yessir am 29 Dezember, 2008, 23:34
Je mehr Wettbewerb, desto eher fallen die Preise...

Fragt sich nur, wie das ganze dann Arbeitsplatzmäßig aussieht. Wäre doch wieder ein guter Grund für den rosa Riesen, ein paar Arbeitsplätze wegzu rationalisieren...
Titel: Re: Potenzielles DSL-Konjunkturpaket sorgt für Unmut
Beitrag von: ritschibie am 29 Dezember, 2008, 23:40
Je mehr Wettbewerb, desto eher fallen die Preise...
...und desto eher hat Hesse einen DSL-Anschluss ::)
Titel: Telekom will 23 Prozent mehr für "letzte Meile"
Beitrag von: SiLæncer am 20 Januar, 2009, 19:20
Die Konkurrenten der Deutschen Telekom sollen nach dem Willen des Unternehmens künftig für die "letzte Meile" mehr Geld bezahlen. Die Gebühr für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) solle zum 1. April von jetzt 10,50 Euro auf 12,90 Euro pro Monat angehoben werden, teilte die Telekom am heutigen Dienstag in Bonn mit. Dieses Entgelt solle bis 2014 gelten. Einen entsprechenden Antrag habe der Konzern bei der Bundesnetzagentur gestellt, die über den Gebührensatz entscheiden muss.

Als Begründung für die Erhöhung um fast 23 Prozent gibt die Telekom an, dass die "Kosten pro Anschluss gestiegen" seien. Erhöht hätten sich die Anschlusskosten durch "die anhaltenden Verluste von Festnetzanschlüssen an Mobilfunk- und Kabelnetzbetreiber", erklärte T-Home-Vorstand Timotheus Höttges. Außerdem mache die Telekom "die Kosten für den sozialverträglichen Personalumbau geltend". Überdies solle die Bundesnetzagentur die Kosten für Zinsen und Abschreibungen stärker als bisher anerkennen.

"Auf der anderen Seite brauchen wir dringend Anreize für weitere Infrastrukturinvestitionen", sagte Höttges. "Ein zu niedriges TAL- Entgelt entwertet aber die Investitionen der Deutschen Telekom und auch der anderen Netzbetreiber, die beispielsweise in Kabelnetze oder in Glasfaserausbau bis zum Kunden investieren." Deshalb solle die Netzagentur höhere Entgelte festlegen und durch einen längeren Genehmigungszeitraum für Planungs- und Investitionssicherheit im Markt sorgen, forderte er. In der Vergangenheit wurden die TAL-Entgelte meistens nur für zwei Jahre genehmigt.

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO), in dem Konkurrenzunternehmen der Telekom organisiert sind, sprach sich dagegen für eine Senkung des TAL-Entgelts aus. "Die Absenkung des TAL-Entgelts ist eine wichtige Voraussetzung, um Investitionen in die Netze der nächsten Generation zu ermöglichen", teilte BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann mit. Regulierung, Wettbewerb und Breitbandausbau seien keine Gegensätze, sondern gehörten zusammen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Netzbetreiber legen im TAL-Poker nach
Beitrag von: SiLæncer am 23 Januar, 2009, 21:12
Alle Jahre wieder streiten sich die deutschen Netzbetreiber mit der Telekom um die Vorleistungsentgelte, deren Höhe turnusmäßig von der Bundesnetzagentur neu festgesetzt wird. Zum Jahresauftakt laufen sich die alten Kontrahenten schon einmal für die Neubewertung der TAL-Miete warm, die für Ende März auf der Agenda des Regulierers steht. Die alternativen Telefon- und DSL-Anbieter mieten die sogenannte Teilnehmeranschlussleitung (TAL) – die "letzte Meile" zum Kunden – von der Telekom.

Bisher zahlen die Wettbewerber dafür monatlich 10,50 Euro an den Bonner Konzern. Wie schon in den Tarifrunden zuvor fordert die Telekom eine deutliche Erhöhung der Gebühr – um nahezu ein Viertel auf 12,90 Euro. Nachdem dagegen schon der Branchenverband Breko auf die Barrikaden gegangen war, forderten am gestrigen Donnerstagabend in Berlin die Chefs von vier großen Netzbetreibern ebenfalls eine kräftige Absenkung. In einer gemeinsamen Erklärung sprachen sich Hansenet, Telefónica Deutschland, QSC und Versatel für eine "deutliche Senkung der TAL-Entgelte um 25 Prozent" aus.

Von einer deutlichen Mietsenkung versprechen sich die Anbieter eine Ersparnis von etwa 1,2 Milliarden Euro für alle Telekom-Wettbewerber. Die Absenkung der TAL-Entgelte sei damit die "wichtigste Voraussetzung für weitere Investitionen in Deutschlands Infrastruktur", meinen die Unternehmenschefs. Bleibe ein solch "positives Signal" aus, "sehen wir für dieses Jahr keine Basis für zusätzliche Investitionen in neue Infrastruktur", sagte Hansenet-Chef Carlos Lambarri.

Die Frage der TAL-Gebühren ist innerhalb der Branche allerdings nicht unumstritten. Im Breko hatte ein Streit unter den Mitgliedern um die Verbandsposition zur TAL zu einem Patt geführt und die für November vergangenen Jahres geplante Neuwahl der neuen Verbandsführung verhindert. Die Stadtnetzbetreiber Netcologne und M-Net, die unter anderem auf Glasfaseranschlüsse (FTTH) setzen, wollten der Verbandslinie in Sachen TAL-Miete offenbar nicht weiter folgen. Nachdem nun ein neuer Vorstand im Amt ist und sich der Breko in der TAL-Frage klar positioniert hat, wollen die Stadtnetzbetreiber ihr Engagement im Verband überdenken.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Telekom will höhere Miete für "letzte Meile" kassieren
Beitrag von: Jürgen am 24 Januar, 2009, 01:19
Was soll eigentlich so ein dünner Kupfer-Zweidraht wert sein, der üblicherweise jahrzehntelang einfach nur wartungsfrei in der Erde herumliegt und selbst bei erheblichen Mängeln kaum je erneuert wird?
Mehrere Euros im Monat kann ich unter diesen Umständen absolut nicht als angemessen ansehen.
Andere Betriebskosten, wie die erforderliche Verteiltechnik und der Energieverbrauch des Teilnehmeranschlusses, sollten ohnehin nicht den Kosten der Letzten Meile hinzugerechnet werden, sondern standardmässig direkt den jeweils tätigen Providern angelastet, die ohne diese kein Geschäft machen könnten und zudem immer öfter mindestens grosse Teile der entsprechenden Technik stellen müssen, um für ihre Dienste überhaupt Zugang zur TAL zu erhalten. Jedenfalls für DSL oder Komplett-Anschlüsse per VoIP.

 
Titel: TAL-Streit: Netcologne und M-Net verlassen Breko-Verband
Beitrag von: SiLæncer am 07 Februar, 2009, 13:49
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) verliert wie erwartet zwei Gründungsmitglieder. Die beiden Citycarrier Netcologne (Köln) und M-Net (München) gaben am heutigen Samstag ihren Austritt aus dem Verband bekannt. Die Unternehmen führen "Interessengegensätze bei der Bewertung angemessener Preise für Telekommunikationsinfrastruktur" als Grund an. In den Wochen zuvor war es verbandsintern zum Streit über die künftige Marschrichtung des Breko in zentralen Regulierungsfragen gekommen.

Der Streit im Breko hatte den Verband über Wochen gelähmt und die Neuwahl des Vorstands verhindert. Erst im Januar konnten sich die Mitglieder auf eine Verbandslinie einigen und eine neue Führung wählen. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich der Austritt von Netcologne und M-Net bereits abgezeichnet, auch wenn das noch keines der Unternehmen bestätigen wollte. "Die Entwertung von Telekommunikationsinfrastruktur kann nicht im Interesse investierender Unternehmen sein", erklärt nun M-Net-Chef Hans Konle den Austritt.

Bei dem Streit ging es auch um die Frage, wie sich der Verband im anstehenden Entgeltverfahren der Bundesnetzagentur bezüglich der Miete für die Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) der Telekom verhält. Der Regulierer legt die TAL-Gebühr Ende März neu fest. Während die anderen Mitglieder eine Mietsenkung fordern, legen Netcologne und M-Net "Wert auf verlässliche und langfristig stabile Preisfestsetzungen", wie es in der Mitteilung heißt.

Beide Carrier, die als Telekom-Großkunden selbst von einer TAL-Senkung profitieren würden, wollen auf "kurzfristige Kostenentlastungen" zu Gunsten eines "langfristig angelegten infrastrukturbasierenden Geschäftsmodells" verzichten. Die beiden Stadtnetzbetreiber wollen nach eigenen Angaben in den kommenden Jahren mehrere hundert Millionen Euro in Glasfasernetze investieren und diese bis in die Häuser legen (Fiber To The Home, FTTH).

Nach Auffassung der beiden Unternehmen würden sich sinkende TAL-Entgelte unmittelbar auf Endkundenpreise auswirken, damit aber nicht den vom Breko angenommenen Infrastruktur-Wettbewerb stärken. "Natürlich werden die Preistreiber in diesem enorm preisaggressiven Markt jeden neu gewonnenen Spielraum nutzen", meint Netcologne-Chef Werner Hanf. "Langfristig bedeutet dies aber, dass dem Markt dringend notwendiges Umsatzpotential entzogen würde und damit die auf lange Sicht gerechneten Glasfasernetze in ihrer Wirtschaftlichkeit nachhaltig gefährdet würden."

Quelle : www.heise.de
Titel: Breko-Aussteiger gründen Glasfaser-Verband
Beitrag von: SiLæncer am 12 Februar, 2009, 16:49
Die beiden aus dem Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) ausgetretenen Netzbetreiber Netcologne und M-Net gründen zusammen mit anderen Regional-Carrieren eine eigene Interessenvertretung für die Glasfaserbranche. Der neue "Bundesverband Glasfaseranschluss" soll sich künftig für stabile Rahmenbedingungen einsetzen, um "dem dringend erforderlichen Breitband-Infrastrukturausbau die notwendige Planungssicherheit zu verleihen", teilten die Unternehmen in einer gemeinsamen Erklärung am heutigen Donnerstag mit.

Zusammen mit den Kölnern und Münchnern gehören die Unternehmen wilhelm.tel (Norderstedt), willy.tel (Hamburg), Stadtwerke Schwerte (Schwerte), Heli Net (Hamm), accom (Aachen), VSE NET (Saarbrücken) und HL Komm (Leipzig) zu den Gründungsmitgliedern der neuen Lobby-Truppe. Die Anbieter investieren in den Ausbau ihrer Glasfasernetze und wollen bis 2012 zusammen rund 1 Million Haushalte mit Glasfaseranschlüssen versorgen. Offen bleibt zunächst, ob die auch im Brekoverband engagierten vier Mitgründer – accom, Heli Net, HL Komm und VSE NET – ebenfalls austreten wollen. Entsprechende Überlegungen soll es allerdings geben.

Dem Breko zumindest liegen keine weiteren Austrittsgesuche vor. "Ganz gelassen" sieht die Breitband-Lobby ihre neue Konkurrenz. "Wir halten den Glasfaserverband für überflüssig", kommentiert eine Breko-Sprecherin die Neugründung. Aber sie hält auch Doppel-Mitgliedschaften für möglich. Allerdings sei es gar nicht so einfach, eine neue Interessenvertretung aus dem Hut zu zaubern, gibt sie zu bedenken. "Wir sind seit gut zehn Jahren am Start und haben uns unser Standing hart erarbeitet." Wie und wo sich der neue Glasfaserverband aufstellen wird, ist tatsächlich noch nicht klar. Bis April soll das wohl geklärt sein, als Standort ist Köln im Gespräch.

In einer ersten Stellungnahme fordert der Verband die Bundesregierung auf, den Breitbandausbau auf Bundes- und EU-Ebene durch Fördermittel zu unterstützen. Nur so könne eine "größmögliche Abdeckung" mit schnellen Internetanschlüssen erreicht werden. Die Bundesregierung will sich verstärkt um das Thema Breitband kümmern und Mittel aus dem Konjunktupaket in den Netzausbau fließen lassen. Bis 2014 sollen drei Viertel aller Haushalte mit mindestens 50 MBit/s surfen können, 2018 soll schließlich ganz Deutschland mit dieser Bandbreite ins Internet gehen können. Als weiteres Ziel formuliert der neue Verband die Entwicklung von branchenweiten Standards etwa für "Open-Access-Modelle".

Ein Thema, an dem sich der Streit im Breko entzündet hatte und das dann zum Austritt der beiden Abtrünnigen geführt hatte, ist die Preisgestaltung für Infrastrukturvorleistungen. Die Bundesnetzagentur entscheidet im März etwa über die Miete für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die letzte Meile Kupferdraht zum Kunden. Die von anderen Branchenverbänden geforderten Senkungen für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL-) und Bitstromvorleistungen der Deutschen Telekom gfährden nach Ansicht der neuen Glasfaser-Lobby den Ausbau der Infrastruktur und "entziehen dem Markt notwendiges Umsatzpotenzial".

Damit rücken die Glasfaseranbieter regulierungspolitisch in die Ecke der Telekom und liegen über Kreuz mit anderen Netzbetreibern, die im Breko und im Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) organisiert sind. Die pochen turnusgemäß auf deutliche Nachlässe bei den Gebühren für Vorleistungen der Telekom, die vom Regulierer in regelmäßigen Abständen neu festgelegt werden. Der neue Verband wünscht sich dagegen eine Regulierung, die Investitionen in Infrastruktur vor dem harten Preiswettbewerb schützt. Billigere Vorleistungen, lautet das Argument, drehen die Preisschraube weiter nach unten und erschweren die Rentabilität neuer Netze.

Das stößt auch beim VATM auf Kritik. Die Kölner Lobby-Truppe wundert sich über die neue Konkurrenz und warnt vor einer Zersplitterung in Partikularinteressen. "Wettbewerb belebt das Geschäft", begrüßt zwar VATM-Chef Jürgen Grützner den neuen Player. Doch seien die Ziele der Branchenunternehmen im Grunde nicht sehr unterschiedlich, betont der Verbandschef gegenüber heise online. Es ginge allgemein um eine verträgliche Regulierung, dafür müsse man "nicht für jedes Geschäftsmodell einen eigenen Verband gründen".

Quelle : www.heise.de
Titel: Telekom-Konkurrenten wird Kundenzugang erleichtert
Beitrag von: SiLæncer am 03 März, 2009, 21:22
Die Bundesnetzagentur erleichtert den Konkurrenten der Deutschen Telekom den Zugang zu Kunden-Haushalten. Laut einer Mitteilung der Behörde muss der Bonner Konzern seinen Wettbewerbern den Zugriff auf die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) künftig bereits am Schaltverteiler gewähren. Diesen muss die Telekom in einem bisher breitbandig nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortseingang aufbauen.

Damit verkürze sich die Länge der Leitungen zwischen der Technik des Anbieters und dem Kunden, was die Versorgung mit höheren Bandbreiten ermöglicht, führt die Agentur aus. Außerdem werde die erforderliche DSL-Technik an nur einem zentralen Punkt gebündelt. Die Anbindung jedes einzelnen Kabelverzweigers, für die aufwändige Tiefbauarbeiten notwendig seien, werde damit überflüssig.

Die Telekom-Wettbewerber hatten auf den Zugang zu den Schaltverteilern gedrängt. Die Entgelte für die neue Zugangsmöglichkeit zum Telekom-Netz werden in einem gesonderten Verfahren festgelegt, wie die Behörde weiter mitteilte. "Die Bundesnetzagentur zeigt mit der heute ergangenen Entscheidung, dass sie das Problem der weißen Flecken aktiv angeht und die nötigen regulatorischen Voraussetzungen dafür schafft, dass auch in ländlichen Gebieten künftig jeder einen schnellen Internet-Anschluss bekommen kann, sagte der Präsident der Behörde, Matthias Kurth. Damit trage die Behörde der von der Bundesregierung beschlossenen Breitbandstrategie Rechnung.

Kurth appellierte an die Wettbewerber, von der neuen Zugangsmöglichkeit regen Gebrauch zu machen, um auf diese Weise den Breitbandausbau in der Fläche voranzutreiben. Die Telekom reagierte gelassen. "Wir verstehen die Entscheidung als Aufforderung an die Wettbewerber, sich im ländlichen Raum mit Investitionen in die Infrastruktur zu beteiligen", sagte ein Sprecher. Die Entgelte, die von den Wettbewerbern für diese neue Zugangsmöglichkeit zum Telekom-Netz zu zahlen sind, werden in einem gesonderten Genehmigungsverfahren von der Bundesnetzagentur festgelegt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Telekom: Call-by-Call und Preselection weiter Pflicht
Beitrag von: SiLæncer am 18 März, 2009, 17:53
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Deutsche Telekom auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Das teilte die Behörde heute mit.

Basis der Entscheidung ist eine alle zwei Jahre durchgeführte Analyse des Marktes für Telefonanschlüsse. Die Bundesnetzagentur stellte außerdem klar, dass die Verpflichtung zu Call-by-Call und Preselection ebenso für IP-basierte Anschlüsse gilt.

"Call-by-Call und Preselection machten im Jahr 2008 noch 33 Prozent der Wettbewerberangebote aus. Damit ist deren Bedeutung angesichts von Flatrate- und Bündelangeboten zwar rückläufig, dennoch stellen diese Zugangsvarianten für bestimmte Kundengruppen nach wie vor eine wichtige Option dar", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Auch die Anschluss-Entgelte der Telekom sollen nach wie vor einer nachträglichen Regulierung unterliegen. Als neu hinzukommende Maßnahme sieht der Entwurf die Verpflichtung des ehemaligen Staatskonzerns vor, Wettbewerbern Telefonanschlüsse zur Weiterüberlassung anzubieten. Dieses so genannte Anschluss-Resale hat die Telekom bisher ohne ausdrückliche Verpflichtung durch die Bundesnetzagentur angeboten.

Die jetzt vorgesehene Verpflichtung zu einem Anschluss-Resale-Angebot soll die Voraussetzungen für die Festlegung und Standardisierung von Geschäftsprozessen schaffen, hieß es. Alternative Netzbetreiber könnten so auf einer verlässlichen Rechtsgrundlage für eigene Kunden Anschlüsse von der Telekom beziehen, um auch in Regionen tätig werden zu können, in denen der eigene Infrastrukturausbau noch nicht abgeschlossen ist.

Aufgrund der zu beobachtenden Verfestigung wettbewerblicher Strukturen auf dem Telekommunikationsmarkt sieht der Verfügungsentwurf im Gegenzug jedoch auch vor, die Regulierung in bestimmten Bereichen zu lockern. So soll künftig die Pflicht der Telekom entfallen, der Bundesnetzagentur geplante Preisänderungen zwei Monate vor deren Inkrafttreten zu melden.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: EU: Regulierung für Telekom gelockert - noch viele offene Fragen
Beitrag von: SiLæncer am 20 März, 2009, 20:00
Deutschland hat eine Lockerung der EU-Wettbewerbsregeln auf dem Telekommunikations-Markt erreicht. Das sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Freitag nach dem Gipfeltreffen der EU-Staats- und Regierungschefs in Brüssel. So sollten Investitionen zur besseren Versorgung von ländlichen Gebieten mit schnellen Internetanschlüssen angekurbelt werden.

Die Bundesregierung hatte im Rahmen der Verhandlungen für das 5 Milliarden Euro schwere EU-Konjunkturpaket gefordert, dass die Wettbewerbsregeln für Breitband-Anbieter wie die Deutsche Telekom gelockert werden. So sollen Investitionen angeregt werden, ohne dass Steuergelder fließen.

Konkret geht es um die sogenannte Risikoteilung. Ein Unternehmen - etwa die Deutsche Telekom - soll vor einer Investition in neue Breitbandnetze einen Wettbewerber - etwa Vodafone - am Risiko beteiligen können. Dieser Mechanismus ist wettbewerbsrechtlich aber umstritten.

Verhandlungen über neuen Rechtsrahmen für Telekommunikation in der EU

Derzeit verhandeln die EU-Mitgliedstaaten über einen neuen Rechtsrahmen für den europäischen Telekommunikationssektor. Der Direktor des europäischen Branchenverbands ETNO, Michael Bartholomew, begrüßte den Beschluss der EU-Chefs und forderte, ihn in die laufenden Verhandlungen über das "EU-Telekompaket" aufzunehmen.

Industrievertreter fordern auch, dass Unternehmen, die in neue Netze investieren, diese eine Zeitlang nicht für andere Diensteanbieter öffnen müssen. Die EU-Kommission sieht darin aber den freien Wettbewerb besonders behindert. Auch der deutsche Telekommunikationsverband VATM hatte an dieser Vorgehensweise am Donnerstag Kritik geübt.

Quelle : SAT + KABEL
Titel: EU droht mit Verfahren wegen Telekom-Wettbewerb
Beitrag von: SiLæncer am 28 März, 2009, 10:57
Die Europäische Kommission droht der Bundesregierung in der Auseinandersetzung um den Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt erneut mit rechtlichen Schritten. Die Bundesnetzagentur müsse die Entgelte der Deutschen Telekom für den Verbindungsaufbau und die Anrufzustellung mitteilen, erklärte die Behörde am Freitag in Brüssel.
   
Bundesnetzagentur in der Pflicht

Bislang habe die deutsche Regulierungsbehörde nur die Grundsätze mitgeteilt, nach der sie die Entgelte genehmigen will, nicht aber die Höhe. Die sogenannten Terminierungsentgelte berechnen sich Unternehmen, wenn Kunden in einem fremden Netz angerufen werden.

Dazu sei die Bundesnetzagentur aber verpflichtet, machte die EU-Kommission klar. So sollten Wettbewerbsverzerrungen zwischen Betreibern aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten vermieden werden. Sollte die Behörde ihrer Pflicht nicht nachkommen, werde die Kommission ein Verfahren wegen des Bruchs von EU-Recht gegen Deutschland einleiten. Damit droht der Bundesregierung erneut eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dort ist bereits ein Verfahren wegen Sonderregeln für die Deutsche Telekom anhängig. Die Bundesregierung ist der größte Anteilseigner des Bonner Konzerns.

"Es ist sehr wichtig, dass die Regulierungsverfahren für alle Beteiligten transparent sind und dass Unternehmen ihre Geschäftspolitik neuen Regulierungsvorgaben anpassen können", sagte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Mit den von der Bundesnetzagentur am 27. Februar übermittelten Informationen seien die Kommission und die anderen für die Telekommunikation zuständigen nationalen Regulierungsbehörden "nicht in der Lage, zu prüfen, ob die Regulierung des deutschen Marktes wirksam ist und der in anderen Mitgliedstaaten üblichen Praxis" entspreche, hieß es. Im Dezember 2008 hatte Brüssel die Bundesnetzagentur bereits aufgefordert, die Terminierungsentgelte in Mobilfunknetzen mitzuteilen.

Quelle : www.onlinekosten.de
Titel: Letzte Meile wird minimal günstiger
Beitrag von: SiLæncer am 31 März, 2009, 18:26
Auch Anrufe vom Festnetz in Mobilfunknetze werden billiger

Der Mietpreis für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) der Telekom, die so,genannte letzte Meile zum Kunden, sinkt um 30 Cent auf 10,20 Euro, entschied die Bundesnetzagentur. Zugleich wurden die Preise für Anrufe in die vier Mobilfunknetze gesenkt.
Bisher durfte die Telekom ihren Konkurrenzen für die Anmietung der TAL 10,50 Euro im Monat berechnen, ab 1. April sind es nur noch 10,20 Euro. Die Telekom hatte eine Erhöhung auf 12,90 Euro beantragt. Einige Konkurrenten hingegen wollten eine deutlichere Absenkung.

"Die moderate Absenkung des TAL-Preises ist das Ergebnis eines sehr sorgfältig und transparent durchgeführten Genehmigungsverfahrens. Bei der Durchführung des gesetzlich vorgegebenen Prüfprogramms hat sich gezeigt, dass seit der letzten Entscheidung vor zwei Jahren zwar einerseits die Tiefbau- und Kupferpreise, die maßgeblich in die Kalkulation des Investitionswertes für die TAL eingehen, gestiegen sind", begründet Bundesnetzagenturchef Matthias Kurth die Entscheidung. Einer weitergehenden Absenkung des TAL-Preises habe man nicht stattgegeben können.

Die Bundesnetzagentur hat heute zudem neue Entgelte für die Anrufzustellung in Mobilfunknetze von T-Mobile, Vodafone, E-Plus und Telefónica O2 festgelegt. Ab 1. April 2009 gilt ein Preis 6,59 Cent pro Minute für Gespräche in die Netze von T-Mobile und Vodafone sowie 7,14 Cent pro Minute bei Anrufen in die Netze von E-Plus und O2.

Die neuen Entgelte liegen damit für T-Mobile und Vodafone D2 um gut 16 Prozent, für E-Plus und O2 um knapp 19 Prozent unter den bisherigen Entgelten von 7,92 und 8,80 Cent pro Minute.

Als Grund für die Preissenkung werden die "deutlich gestiegenen Verkehrsmengen in den Mobilfunknetzen" angeführt.

Die monatlichen Überlassungsentgelte für den Zugang zur TAL gelten für einen Zeitraum bis zum 31. März 2011, die Genehmigung der Mobilfunkterminierungsentgelte ist bis zum 30. November 2010 befristet worden.

Quelle : www.golem.de
Titel: Regulierungsferien für Telekom: Berlin droht Niederlage
Beitrag von: SiLæncer am 23 April, 2009, 17:03
Im Fall der umstrittenen Regulierungsferien für die Deutsche Telekom beim Aufbau des Breitbandnetzes droht Deutschland eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). In seinem Schlussantrag schlug Generalanwalt Miguel Poiares Maduro den obersten EU-Richtern vor festzustellen, dass die Bundesrepublik mit den entsprechenden Änderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) gegen Europarecht verstoßen habe. Üblicherweise folgt der EuGH den Empfehlungen des Generalanwalts. (Rechtssache C-424/07).

Die Europäische Kommission hatte die Bundesregierung 2007 vor dem EuGH verklagt, weil Berlin dem Bonner Konzern zumindest zeitweise erlauben wollte, nach dem milliardenschweren Ausbau des Breitbandnetzes die neuen Netze Wettbewerbern vorzuenthalten. Auch in den jüngsten Beratungen zum EU- Konjunkturpaket hatte sich die Bundesregierung für Investitionsanreize in Form gelockerter Wettbewerbsregeln für die Deutsche Telekom eingesetzt. Berlin ist der größte Anteilseigner an dem Ex-Monopolisten.

Nach Firmenangaben kostet der Ausbau der Netze in Deutschland in den kommenden 10 bis 15 Jahren bis zu 50 Milliarden Euro. Nach Einschätzung der EU-Kommission gibt es in Deutschland insbesondere auf dem Land nicht genug Breitbandversorgung.

In seinem Schlussantrag stellte der Generalanwalt fest, dass die im Februar 2007 in Kraft getretenen Änderungen am TKG unter anderem die zuständige Regulierungsbehörde – die Bundesnetzagentur – zwingen sollten, bei ihren Entscheidungen "insbesondere das Ziel der Förderung von Infrastrukturinvestitionen und Innovationen zu berücksichtigen". "Offenbar hatte sich vor Erlass dieser Änderungen der etablierte deutsche Telekommunikationsbetreiber (Deutsche Telekom) dafür eingesetzt, das Breitbandnetz, dessen Bau er plante, von Regulierungseingriffen (nämlich Zwangszugang zu regulierten Preisen) freizustellen", hieß es.

Zwar warf Poiares Maduro den Brüsseler Wettbewerbshütern "ungestümes Vorgehen" im Lauf des Vertragsverletzungsverfahrens vor. Dennoch sei die Klage zulässig. Es gehe um die letztlich "politische Entscheidung", ob mittels eingeschränkter Regulierung und einer Duldung von "beträchtlicher Marktmacht" Infrastrukturinvestitionen begünstigt werden sollten. Diese Entscheidung könne Deutschland deshalb nicht mehr treffen, weil auf EU-Ebene bereits eine Regulierung des Sektors beschlossen worden sei.

Auch das Argument der Bundesregierung, die "neuen Märkte" wie das Breitbandnetz unterlägen laut dem EU-Rechtsrahmen für den Telekommunikationssektor nicht der Regulierung, sei falsch. Selbst wenn Deutschland ins Feld führe, es gebe lediglich der Bundesnetzagentur vor, das Ziel der Investitionsförderung vorrangig zu berücksichtigen ("Vorstrukturierung"), so sei dies nicht erlaubt.

Die Richter können keine direkten Änderungen in nationalen Gesetzen erzwingen. Sollte sich Deutschland nicht an das anstehende Urteil halten und die EU-Kommission erneut Klage erheben, könnte der EuGH am Ende eines zweiten Prozesses hohe Buß- oder Zwangsgelder verhängen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Telekom bewegt Kunden zur Abkehr von alternativen Anbietern
Beitrag von: SiLæncer am 11 Mai, 2009, 09:17
Einstellungsschreiben zu ISDN-Komfortanschlüssen ohne rechtliche Relevanz

Die Deutsche Telekom verschickte an ISDN-Komfortanschlussinhaber ein Schreiben, in dem das Unternehmen ankündigt, dass diese Anschlussart aus dem Angebot herausgenommen werden soll. Die Verbraucher sollen sich melden und auf das Telekom-Komplettpaket Call&Surf Comfort umsteigen. Diese Praxis ist dem Wettbewerb und Verbänden ein Dorn im Auge, Tele2 will klagen.
Das Schreiben sei keine Verpflichtung, sich bei der Telekom zur Umstellung zu melden, um seinen Telefonanschluss nicht zu verlieren, meinte Rechtsanwalt Ralf Thoenes aus Düsseldorf gegenüber Tele2. Der Grund: Die Deutsche Telekom gibt weder ein genaues Datum an, wann der ISDN-Anschlussdienst eingestellt werden soll, noch spreche sie eine Kündigung aus.

"Sollte die Telekom den Anschluss oder Vertrag eines Kunden ändern oder kündigen wollen, bedürfte es einer eindeutigen Vertragskündigung oder -änderung, nicht nur einer allgemeinen und unverbindlichen Vertragsinformation", sagte Thoenes.

"Die Telekom täuscht den Verbrauchern vor, dass sie sich unbedingt melden müssen, bevor ihre ISDN-Anschlüsse angeblich eingestellt werden. Ziel der Telekom ist es, den Kunden dann im gleichen Atemzug ein Bündelprodukt mit Mindestlaufzeit zu verkaufen", sagte der Geschäftsführer von Tele2.

"Damit umgeht die DTAG lächelnd die neuen Verbraucherschutzregeln. Sie selbst darf danach keine unverlangten Werbeanrufe mehr tätigen. Nun spielt sie mit der Verunsicherung des Kunden, die sie selbst herbeigeführt hat", kritisiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Er will das Verbraucherschutzministerium und die Verbraucherschutzorganisation informieren.

Günstige Wettbewerberangebote wie Internetzugänge, Telefon-Preselection und Call-by-Call-Angebote kosten die Telekom Markt- und Umsatzanteile. Mit den Komplettpaketen versucht das Unternehmen, scheinbar verlorenes Terrain gutzumachen.

Die Verunsicherung der Kunden darüber, ihren Telefonanschluss zu verlieren, bekommt auch Tele2 zu spüren. Nutzer eines Preselection-Tarifs oder eines DSL-Produktes von Tele2, die ihren Telefonanschluss bei der Telekom haben, sorgen sich, plötzlich ohne Telefonanschluss dazustehen.

Wer von alternativen Anbietern auf das Telekom-Angebot umsteigt, während der Vertrag noch läuft, muss aber womöglich für zwei DSL- und Telefonflatrates zahlen.

Quelle : www.golem.de
Titel: Re: Telekom bewegt Kunden zur Abkehr von alternativen Anbietern
Beitrag von: SiLæncer am 20 Mai, 2009, 10:36
Telekom darf keine weiteren Kundenschreiben über Aufhebung des ISDN-Vertrags verschicken

Der Deutschen Telekom ist es per einstweiliger Verfügung untersagt worden, ihren Kunden Schreiben über die angebliche Aufhebung ihres ISDN-Anschlusses zu schicken. Der Düsseldorfer Telekommunikationsanbieter Tele2 erwirkte am Landgericht Münster eine entsprechende Unterlassungsverfügung, wonach die Telekom keine weiteren Briefe dieses Inhalts versenden darf. Ein Gerichtssprecher bestätigte die Eilentscheidung vom 14. Mai, konnte aber zum genauen Inhalt keine Angaben machen. Laut Tele2 wird den Telekom-Kunden in dem Brief suggeriert, mit der geplanten Aufhebung des ISDN-Vertrags falle der gesamte Telefonanschluss weg. Zugleich werde ein umfangreicheres Paket mit weitergehenden Leistungen wie DSL angeboten.

Dies sei "Irreführung" der Kunden. Tele2 reagierte mit dem juristischen Schritt auf Anrufe eigener Kunden, die ihren Anschluss zwar bei der Telekom haben, aber Zusatzleistungen wie DSL oder eine Flatrate über Tele2 beziehen.

Bei der Telekom in Bonn hieß es gestern dazu, als Alternative zu den auslaufenden Altverträgen werde den Kunden ein neuer, kaum teurerer Vertrag angeboten. Von einer Aufhebung des Anschlusses sei hingegen keine Rede. Laut Telekom ist ein ähnliches Verfahren auch am Landgericht Bonn anhängig. Wie der Gerichtssprecher in Münster weiter sagte, ist noch offen, ob es in dem Fall zu einer mündlichen Verhandlung und damit auch zu einer genaueren inhaltlichen Bewertung kommt – "dafür müsste die Telekom zunächst Widerspruch gegen die Verfügung einlegen".

Quelle : www.heise.de
Titel: Telekom wegen Wettbewerbsbehinderung bei Preselection verurteilt
Beitrag von: SiLæncer am 06 August, 2009, 16:39
Die Telekom hat vor dem BGH eine Schlappe erlitten. Der BGH wies die Revision gegen ein Urteil des OLG Köln zurück (Az. I ZR 119/06). Es ging um den Anschluss eines Kunden, der sich für eine Preselection auf den Anbieter freenet City Line entschieden hatte. Ein weiterer Anbieter hatte den Kunden abgeworben, der Kunde widerrief den an der Haustür abgeschlossenen Auftrag jedoch innerhalb der zweiwöchigen Frist. Trotzdem gab der neue Anbieter einen Auftrag an die Telekom, die Preselection des Kunden zu ändern. Der Kunde seinerseits beauftragte die Telekom umgehend, den alten Zustand wiederherzustellen. Stattdessen stellte die Telekom seinen Anschluss jedoch auf das eigene Netz um, was der Kunde erst nach einigen Monaten bemerkte.

Der BGH entschied nun, dass die Telekom wettbewerbswidrig gehandelt hat, indem sie den Auftrag bewusst falsch ausführte, sodass statt der Dienstleistungen eines anderen Anbieters die eigenen in Anspruch genommen wurden. Ein Versehen konnte das Gericht bei dem Vorgehen der Telekom nicht erkennen. Es bestätigte damit das Urteil des vorinstanzlichen OLG Köln. Im ersten Rechtszug hatte das LG Köln die Klage zuvor abgewiesen, wogegen freenet City Line erfolgreich in Berufung gegangen war. Das Urteil basiert noch auf dem alten Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, weil der Vorfall vor dessen Neufassung am 8. Juli 2004 geschah.

Quelle : www.heise.de (http://www.heise.de)
Titel: TAL-Entgelte - VG Köln hebt Entgeltentscheidung auf
Beitrag von: SiLæncer am 31 August, 2009, 16:30
Das Verwaltungsgericht Köln hat die 2001 von der Bundesnetzagentur festgelegten TAL-Entgelte (Teilnehmeranschlussleitung) aufgehoben. Damit haben sich einige Konkurrenten der Telekom mit einer Klage gegen den Exmonopolisten durchgesetzt.

Die TAL-Entgelte werden von den Wettbewerbern an die Deutsche Telekom AG für die Inanspruchnahme der sogenannten letzten Meile bis zum Kunden bezahlt. Doch nach Ansicht der Telekom-Konkurrenten wurden die Preise falsch berechnet, was nun das Verwaltungsgericht Köln bestätigte.

Das VG Köln hatte bereits Ende 2008 bei der Preisfestsetzung des Regulierers aus dem Jahre 1999 festgestellt, "dass sich das Berechnungsmodell damals - und damit aus unserer Sicht erst recht heute - stärker an den tatsächlichen historischen Kosten orientieren muss. Es darf nicht allein eine theoretische Wiederbeschaffung zur Kalkulationsbasis haben", kommentierte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner das Urteil. Wenn in Wahrheit nicht weiter in Kupfernetze investiert werde, müsse das auch zwingend berücksichtigt werden.

Der VATM kritisiert, dass auch bei der TAL-Entscheidung im März 2009 weiterhin das alte Berechnungsmodell zugrunde gelegt worden ist. Sollten die Urteile des VG Köln aus dem Jahre 2008 und das vom 28. August 2009 rechtskräftig werden, müsste die Bundesnetzagentur das monatliche Entgelt für die Jahre 1999 bis 2001 sowie 2001 bis 2003 aufgrund der geänderten Berechnungsgrundlage neu ermitteln. Allerdings ist der Rechtsstreit noch nicht abgeschlossen. Sowohl die Telekom als auch die Bundesnetzagentur haben die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen.

Quelle : www.golem.de
Titel: Regulierer will Preisfestlegung bei entbündeltem DSL lockern
Beitrag von: SiLæncer am 21 Oktober, 2009, 18:31
Behördenchef Kurth will die Telekom künftig zunächst selbst entscheiden lassen, welche Preise sie für entbündeltes DSL aufruft. Die Wettbewerber sehen darin ein gefährliches Spiel.

Der Bundesnetzagentur will das Preisfestsetzungsverfahren für entbündeltes DSL (IP-Bitstrom) lockern, das die Telekom ihren Konkurrenten anbietet. Statt der bisherigen Vorab-Regulierung könne zu einer nachträglichen Kontrolle der Bitstromentgelte übergegangen werden. "Die Vorabgenehmigungspflicht könnte künftig entfallen", so die Behörde. Gegebenenfalls würde nachträglich eingegriffen.

"Wir wollen der Deutschen Telekom hier die Chance eröffnen, in ihrer Preisgestaltung flexibler zu sein. Mehr Freiheit bedeutet aber auch mehr Verantwortung. Auch eine nachträgliche Kontrolle ist keine Kontrolle zweiter Klasse. Wir werden sorgfältig darauf achten, dass keine Diskriminierung der Wettbewerber erfolgt", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.

Der Behördenchef ruft dazu auf, innerhalb eines Monats zu den Entwürfen Stellung zu nehmen. Die Bundesnetzagentur werde dann entscheiden, ob ihr Entwurf einer Regulierungsverfügung, der der EU-Kommission vorgelegt wird, geändert wird.

"Das ist ein gefährliches Spiel. Woher nimmt Kurth den Optimismus, dass das funktionieren kann?", kommentierte Jürgen Grützner, Chef des Telekom-Wettbewerberverbands VATM. Die Erfahrungen der letzten Jahre hätten gezeigt, dass der Bonner Konzern bis heute keine konsistenten Marktpreise anbieten wolle. Über vier Jahre habe es keine Einigung mit dem Markt gegeben.

Eine Aussage der Regulierer zu der wichtigen Frage, wie Bitstromprodukte im Glasfasernetz der Zukunft behandelt werden, suche man in der Vorlage zudem vergeblich, beklagte Grützner.

Quelle : www.golem.de
Titel: Telekom scheitert mit Eilantrag gegen Regulierer
Beitrag von: SiLæncer am 16 November, 2009, 17:03
Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat den Eilantrag der Deutschen Telekom gegen eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) zurückgewiesen. Das Gericht habe den Antrag der Telekom auf einstweiligen Rechtsschutz am vergangenen Freitag abgelehnt, erklärte ein Gerichtssprecher gegenüber heise online und bestätigte damit eine Mitteilung der Bundesnetzagentur vom heutigen Montag. Eine schriftliche Begründung der Tenorentscheidung der Kammer liege noch nicht vor (Az. 21 L 941/09).

Die Telekom hatte Ende Juni gegen die Regulierungsverfügung beim VG Köln geklagt. In dem Verfahren geht es um die Entscheidung der Bundesnetzagentur vom März dieses Jahres, laut der die Telekom ihren Konkurrenten den Zugang zur TAL (die sogenannte "letzte Meile") über sogenannte Schaltverteiler gewähren soll. Der Schaltverteiler wird im Netz der Telekom zwischen dem Hauptverteiler der Vermittlungsstelle (HVt) und dem Kabelverzweiger (KVz) – dem grauen Kasten an der Straßenecke – aufgestellt. Bisher habe die Telekom selbst nur wenige dieser Verteiler im Einsatz, erklärt ein Sprecher auf Anfrage: "In den meisten Fällen brauchen wir die nicht".

Laut der Regulierungsverfügung kann ein Wettbewerber die Einrichtung eines Schaltverteilers fordern, wenn die Entfernung des Hauptverteilers von den einzelnen Teilnehmeranschlüssen so groß ist, dass die Bandbreite am Anschluss die 1 MBit/s-Marke nicht schafft. Es geht also um Regionen, die mit DSL eher unterversorgt sind. Mit dem Zugriff auf den Schaltverteiler können Telekom-Wettbewerber dort die TAL verkürzen und so auch höhere Bandbreiten anbieten. Zudem erschließt ein Schaltverteiler mehrere Kabelverzweiger und die daran hängenden Haushalte. Der Wettbewerber kann so mit einer Zuführung an den Schaltverteiler gleich mehrere Haushalte erreichen.

Dagegen haben die Bonner auch nichts einzuwenden, wie der Sprecher erklärt. Es gehe grundsätzlich darum, was die Regulierung darf. Die Entscheidung zwinge die Telekom,  Verteilerkästen aufzubauen, die sie selbst nicht benötige, ohne aber die Kostenübernahme zu garantieren. Denn die entstehenden Kosten bekomme die Telekom unter Umständen nicht in voller Höhe zurück, weil der Regulierer für die Erstattung eine Kappungsgrenze vorsehe. Das führe dazu, "dass die Telekom den Breitbandausbau der Wettbewerber mitfinanziert", wie es Finanzvorstand Tim Höttges formulierte. Die Telekom hält das für "rechtswidrige Verpflichtung". Nach diesem Prinzip "wären weitergehende regulatorische Eingriffe möglich", befürchtet der Sprecher.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, begrüßte die Entscheidung: "Wir haben jetzt hinreichende Klarheit und Sicherheit für alle investitionsbereiten Wettbewerber, die sogenannten weiße Flecken über einen Schaltverteiler erschließen wollen." Der Chefregulierer hofft, dass die Telekom die Regulierungsentscheidung "nunmehr unverzüglich und vollständig umsetzt". Ein Hoffnung, die auch die Wettbewerber teilen. "Die Bundesnetzagentur muss nun auf die Umsetzung bestehen, unabhängig von einem möglichen Hauptsacheverfahren", fordert Jürgen Grützner vom Branchenverband VATM. "Wir sind optimistisch, dass die Telekom diesen Prozess nicht weiter verzögert", sagt Stephan Albers vom Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko).

Die Telekom betont, dass das Kölner Gericht lediglich den Eilantrag abgewiesen hat, ohne in der Sache zu urteilen. Diese Entscheidung wird nun im weiter laufenden Hauptsacheverfahren fallen. Nach dem Scheitern des Eilantrags ist der Konzern bis auf Weiteres verpflichtet, die Schaltverteiler auf Nachfrage zu errichten. "Das waren wir übrigens auch schon bisher", sagt der Sprecher. "Konkrete Anträge gab es bei uns aber bisher kaum."

Quelle : www.heise.de
Titel: VDSL: EU-Gericht kippt Sonderstellung der Telekom
Beitrag von: SiLæncer am 03 Dezember, 2009, 17:47
Das VDSL-Netz der Deutschen Telekom darf nicht von der Regulierung ausgenommen werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) und fügte dem Konzern und der Bundesregierung damit eine Niederlage zu.

Die Auseinandersetzung um die so genannten Regulierungsferien für die Telekom laufen schon seit Jahren. Der Konzern hatte betont, dass man Milliarden in den Ausbau der Infrastruktur stecke und die Regierung den Bereich im Gegenzug aus der staatlichen Regulierung heraushalten soll.

Dies tat die Bundesregierung im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die damit umgesetzte Einschränkung der Aufsicht der Bundesnetzagentur als Wettbewerbshüter in dem Bereich sei aber unzulässig, entschied der EuGH nun aber in seinem Urteil.

Dieses führt zwar nicht direkt dazu, dass die Änderung am TKG unwirksam wird, die Bundesregierung muss aber auf die Entscheidung reagieren. Ansonsten könnte die EU-Kommission in dem Fall ein Verfahren gegen Deutschland anstrengen, das hohe Bußgelder zur Folge haben könnte.

Der EuGH berief sich in seiner Entscheidung auf eine EU-Rahmenrichtlinie, die die Aufsicht über die Infrastrukturen ehemaliger Staatsmonopolisten an die jeweiligen nationalen Regulierungsbehörden übergibt. Ein Eingriff des Gesetzgebers in den Prozess der Schaffung eines funktionierenden Wettbewerbes sei dabei nicht vorgesehen.

Quelle : http://winfuture.de
Titel: Telekom öffnet ersten Schaltverteiler für die Konkurrenz
Beitrag von: SiLæncer am 07 Mai, 2010, 17:47
Über ein Jahr nach der entsprechenden Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur  hat die Telekom  in dieser Woche in Düren den ersten Schaltverteiler an einen Wettbewerber übergeben. Chefregulierer Matthias Kurth freute sich bei einer Besichtigung, dass nun "endlich ein erster Schaltverteiler aufgebaut" worden ist. Zugleich gab die Bundesnetzagentur neue Entgeltregelungen für den Zugang zum Schaltverteiler bekannt.

Die Regulierungsbehörde hatte die Telekom im März 2009 per Verfügung dazu verdonnert, ihren Wettbewerbern den Zugang zum Endkunden wenn nötig auch über sogenannte Schaltverteiler zu gewähren. Wenn etwa die Entfernung vom Hauptverteiler zum Kunden zu groß ist und sich eine Bandbreite von 1 MBit/s auf der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) nicht realisieren lässt, kann ein Schaltverteiler, der mehrere Kabelverzweiger erschließt, die TAL zu den angeschlossenen Kunden deutlich verkürzen. Der Wettbewerber kann so mit einer Zuführung an den Schaltverteiler mehrere Haushalte versorgen.

In einer Entgeltentscheidung hat die Bundesnetzagentur auch die Gebühren für den Schaltverteilerzugang neu geregelt. Danach werden bisher nach Aufwand individuell abzurechnende Leistungen künftig mit Pauschalentgelten vergütet. "Pauschalentgelte erlauben den Wettbewerbsunternehmen eine bessere Kalkulation der für die Errichtung des Schaltverteilers nötigen Investitionen und somit eine größere Planungssicherheit", erklärte Kurth laut Mitteilung der Regulierungsbehörde.

Zudem plant die Bundesnetzagentur ein sogenanntes Standardangebot für den Schaltverteilerzugang. Ein solchermaßen in Leistung und Preis klar beschriebenes Vorprodukt soll allen Wettbewerbern ermöglichen, die Errichtung eines Schaltverteilers bei der Telekom auf Basis eines "Mustervertrags" ohne aufwendiges Regulierungsverfahren beantragen zu können. Die Schaltverteiler sollen nach Ansicht der Regulierungsbehörde beim Breitbandausbau auf dem Land und dem Schließen "weißer Flecken" helfen.

Auch für die Telekom-Konkurrenz ist der Zugang zum Schaltverteiler "von zentraler Bedeutung für den Breitbandausbau in ländlichen Gebieten". Doch sehen die im Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) organisierten Unternehmen hier "Licht und Schatten". Zwar begrüßte der Breko die neuen Pauschalentgelte, deren Einführung er selbst gefordert hatte. Doch bemängelt der Verband die damit einhergehende "teilweise signifikante Preissteigerung" als "herben Rückschlag".

Die Telekom hatte gegen die Regulierungsverfügung geklagt, weil sie sich dadurch gezwungen sah, Schaltverteiler an Stellen ihres Netzes aufzubauen, an denen sie diese selbst nicht benötigt. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben selbst nur wenige dieser Verteiler im Einsatz. Mit dem Eilantrag gegen die Verfügung war der Bonner Konzern im November 2009 vor dem Verwaltungsgericht Köln allerdings abgeblitzt.

Quelle : www.heise.de
Titel: Letzte Meile - Deutsche Telekom erhält Vorgabe zur weiteren Öffnung
Beitrag von: SiLæncer am 30 November, 2010, 18:04
Die Telekom muss ihre Verträge zum Zugang der Konkurrenz zum Schaltverteiler fairer abfassen. Die Konkurrenten hoffen, dass die "Blockadehaltung der Telekom nun ein Ende" hat und die Beseitigung der weißen Flecken auf dem Lande schneller vorangeht.

Die Bundesnetzagentur hat die Deutsche Telekom aufgefordert, den Zugang von Konkurrenten auf der letzten Meile zu verbessern. Der Standardvertrag für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) am Schaltverteiler der Telekom muss geändert werden, was den Breitbandausbau auf dem Lande beschleunigen könnte.

Den Entwurf des Standardvertrags hatte das Unternehmen auf Aufforderung der Bundesnetzagentur im August 2010 vorgelegt. Nach der Prüfung werde der Telekom nun vorgegeben, "klare und nachprüfbare Regelungen zu den Voraussetzungen für einen Zugangsanspruch zu treffen, die Informations- und Bereitstellungsfristen zu straffen sowie Vertragsstrafen einzuführen", gab die Bundesnetzagentur am 30. November 2010 in Bonn bekannt. Zudem müssten mögliche technische oder sonstige Ablehnungsgründe für die Errichtung von Schaltverteilern genauer definiert werden.

"Bei unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass der Standardvertrag für den Schaltverteilerzugang in zahlreichen wichtigen Punkten einer Überarbeitung bedarf", sagte Behördenchef Matthias Kurth. Zeitaufwendige Verhandlungen zwischen Telekom und Wettbewerbern würden so überflüssig. Die Telekom müsse die Vorgabe "im Interesse der Verbraucher in den mit Breitband unterversorgten Gebieten" jetzt zügig umsetzen, erklärte Kurth. Dafür habe der Konzern bis Ende Januar 2011 Zeit, dann werde der Text von der Bundesnetzagentur diktiert, sagte Kurth.

Einen Schaltverteiler muss die Telekom in einem bisher breitbandig nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortseingang aufbauen. Mit der Zugangsmöglichkeit zur TAL an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich wird.

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) hat die Regulierungsentscheidung begrüßt. Die Nutzung der Schaltverteiler sei ein wichtiger Baustein bei der Schließung der weißen Flecken auf dem Lande. "Jetzt kommt es auf die Umsetzung an. Es bleibt abzuwarten, was die Telekom aufgrund der Vorgaben der Regulierungsbehörde als geänderten Standardvertrag im Januar vorlegt - und wie konsequent die Bundesnetzagentur dann handelt", sagte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Die Unternehmen hofften, dass die "Blockadehaltung der Telekom nun ein Ende" habe. Im VATM sind unter anderem Vodafone, Telefónica Deutschland, Versatel, Hansenet, EWE TEL und QSC organisiert.

Quelle : www.golem.de
Titel: Diskussion um künftige Preise für die "letzte Meile"
Beitrag von: SiLæncer am 19 Dezember, 2010, 16:10
Im März 2011 wird die Bundesnetzagentur neu festlegen, welche Monatsmiete die Deutsche Telekom von ihren Wettbewerbern für die Überlassung sogenannter Teilnehmeranschlussleitungen (TALs) verlangen darf. Diese auch "letzte Meile" genannte und meist aus Kupferkabel bestehende Leitung stellt die Verbindung zwischen der Ortsvermittlungsstelle im Telefonnetz und der Anschlussdose beim Endabnehmer her. Derzeit müssen Telekommunikationsanbieter pro Monat 10,20 Euro für eine solche Leitung berappen.

Bei der nun anstehenden, turnusmäßig alle zwei Jahre stattfindenden Neufestsetzung der Miete fordert der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) eine Absenkung um rund 30 Prozent: Sie sei die vierthöchste im europäischen Vergleich; der Durchschnitt und damit ein angemessener Preis läge bei etwa 7 Euro. Das derzeitige Entgelt orientiere sich "an einem Kostenmodell, das völlig zu Unrecht allein auf Neubaukosten basiert. Und das, obwohl das über Jahrzehnte errichtete alte Kupfernetz der Telekom weitestgehend abgeschrieben ist und eben nicht mehr neu gebaut oder ersetzt wird“, erklärte VATM-Präsident Gerd Eickers.

Das sieht der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS ) naturgemäß völlig anders: Die Forderung des VATM sei gerade im Hinblick auf den dringend erforderlichen flächenmäßigen Breitbandausbau in Deutschland völlig kontraproduktiv; der daraus resultierende Trend zur Entwertung von Telekommunikationsinfrastruktur hätte fatale Folgen für die Investitionsbereitschaft in den dringend erforderlichen Ausbau in neue Netze. Der Preisverfall bei Telekommunikationsdienstleistungen sei vor allem auf ein ruinöses Preisdumping im DSL-Endkundenmarkt zurückzuführen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Telekom will Miete für "letzte Meile" erhöhen
Beitrag von: SiLæncer am 21 Januar, 2011, 17:28
Die Deutsche Telekom hat bei der Bundesnetzagentur eine Erhöhung der regulierten Miete für die "letzte Meile" zum Kunden beantragt. Wie das Unternehmen am Donnerstag in Bonn mitteilte, will die Telekom für die Nutzung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) von Wettbewerben künftig 12,90 pro Monat verlangen. Ende März läuft die Genehmigung für das aktuell gültige Entgelt von 10,20 Euro ab. Bis dahin muss die Regulierungsbehörde über neue Entgelte entscheiden.

Die Telekom fordert denselben Preis wie zur letzten Entgeltrunde vor zwei Jahren und sieht darin "ein Zeichen für Stabilität". Im Sinne des politisch gewünschten Breitbandausbaus "brauchen wir eine moderne Regulierung, die sich nicht weiter auf die Absenkung von Preisen konzentriert", argumentiert Deutschland-Chef Niek Jan van Damme. "Nur so können die Bereitstellung und der Betrieb einer flächendeckenden Infrastruktur vor allem auch im ländlichen Raum finanziert werden."

Um die von der Bundesnetzagentur regulierten Entgelte entsteht turnusmäßig ein rituelles Tauziehen in der Branche. Die Verbände VATM und Breko, in denen zahlreiche Konkurrenten der Telekom organisiert sind, trommeln traditionell für eine Absenkung der Entgelte. Sie bemühen dabei das gleiche Argument: "Das richtige Signal für raschen Glasfaserausbau auch und gerade in der Fläche ist eine deutliche Absenkung der TAL-Entgelte", sagte Breko-Präsident Ralf Kleint im Dezember. Der VATM fordert eine Absenkung um 30 Prozent.

Neu an der Tarifrunde 2011 ist, dass die Telekom nicht mehr alleine mit ihrer Meinung ist. Der vor knapp zwei Jahren formierte Bundesverband Glasfaser (Buglas) stellt sich dem Bonner Konzern zur Seite. Eine Absenkung der TAL-Miete sei im Hinblick auf den Breitbandausbau "völlig kontraproduktiv", tönt es aus Köln. Die Interessenvertretung war von Netcologne und M-Net gegründet worden, nach dem die Unternehmen aus dem Breko ausgetreten waren – im Streit um die Positionen des Breitband-Verbands zur TAL-Miete.

Quelle : www.heise.de
Titel: Telekom will Miete für "letzte Meile" erhöhen [Update]
Beitrag von: SiLæncer am 21 Januar, 2011, 17:46
Für "sachlich nicht begründbar" hält VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner den Antrag der Telekom laut einer Mitteilung des Verbands vom Freitag. "Die beantragten Entgelte liegen deutlich über den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung." Es dürfe keinesfalls dazu kommen, dass der Preis für die "Mutter aller Vorprodukte" weiterhin künstlich hoch gehalten werde. Mit 12,90 Euro wäre Deutschland das Land mit dem höchsten TAL-Preis in der gesamten EU. "Wir müssen auf einen guten europäischen Durchschnittspreis kommen", betonte Grützner. Höhere Entgelte würden die Wettbewerbsfähigkeit der darauf angewiesenen Unternehmen "insbesondere auch gegenüber den Kabelnetzbetreibern" schwächen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Netzagentur kürzt Mietpreis für Telekomleitungen um 12 Cent
Beitrag von: SiLæncer am 31 März, 2011, 17:48
Die Deutsche Telekom darf ihren Wettbewerbern für angemietete Telefonleitungen bis zum Endkunden künftig nur noch 10,08 Euro pro Monat abknöpfen. Wie die Bundesnetzagentur mitteilte, wird der Mietpreis für die "letzte Meile" (Teilnehmeranschlussleitung, TAL) um 12 Cent gekürzt. Das vorgeschlagene Entgelt biete Gewähr für stabile Rahmenbedingungen im deutschen Telekommunikationsmarkt, erklärte der Präsident der Behörde Matthias Kurth. Es werde vorläufig zum 1. April 2011 genehmigt.

Über die Höhe der sogenannten TAL-Miete gibt es zwischen der Telekom und ihren Konkurrenten unterschiedliche Vorstellungen. Während der Bonner Ex-Monopolist einen Mietpreis von 12,90 Euro verlangte, forderte der Verband VATM eine Senkung auf rund 7 Euro. Die Wettbewerber der Telekom, die in der Regel keinen direkten Zugang zu den Endkunden haben, sind auf der letzten Meile abhängig von der Infrastruktur der Telekom. Sie müssen deshalb die Telekom-Leitungen zwischen Hauptverteiler beziehungsweise Kabelverzweiger und dem Endkunden anmieten. Die Telekom streicht so jährlich eine Summe von rund 1,2 Milliarden Euro aus den vermieteten Leitungen ein.

Der Deutschland-Chef der Telekom, Niek Jan van Damme, kritisierte die Entscheidung der Bundesnetzagentur: "Die erneute Absenkung ist ein falsches Signal für alle Unternehmen, die in den Ausbau der Breitbandinfrastruktur investieren wollen." Hierdurch würden Investitionen in ländlichen Regionen zusätzlich erschwert. Deutschland riskiere, beim Breitbandausbau weiter zurückzufallen, sagte van Damme.

Kritik kam auch vom VATM, dem Branchenverband der Telekom-Wettbewerber, allerdings in die andere Richtung: Mit 0,12 Euro oder 1,2 Prozent sei die Kürzung viel zu niedrig ausgefallen. Damit habe die Bundesnetzagentur "leider die Chance vertan", die dringend notwendigen Impulse für den Wettbewerb und den Breitbandausbau in Deutschland zu setzen, erklärte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.

Quelle : www.heise.de
Titel: Entgelt für "Letzte Meile" genehmigt
Beitrag von: spoke1 am 18 Juni, 2011, 16:57
Die Bundesnetzagentur hat ihre endgültige Entgeltgenehmigung für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) der Telekom Deutschland GmbH, der sogenannten "letzten Meile", bekannt gegeben. Demnach gilt rückwirkend ab dem 1. April 2011 ein Entgelt in Höhe von 10,08 Euro monatlich für die Anmietung der TAL durch Wettbewerber. Für den Zugang zur TAL an einem Kabelverzweiger (KVz) – das sind die grauen Kästen am Straßenrand – gilt das monatliche Überlassungsentgelt von 7,17 Euro.

Die TAL-Entgelte waren Ende März 2011 zunächst nur vorläufig genehmigt worden, weil vor einer endgültigen Entscheidung zunächst noch ein nationales Konsultationsverfahren durchgeführt und anschließend eine Stellungnahme der EU-Kommission abgewartet werden musste. Dieses Verfahren ist nun abgeschlossen.

Die Genehmigung der neuen Entgelte ist bis zum 30. Juni 2013 befristet.


Quelle (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Entgelt-fuer-Letzte-Meile-genehmigt-1262923.html)