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Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio => # WWW, Telefon, Provider & Co => Thema gestartet von: kater am 27 Dezember, 2010, 18:56
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wie schon geschrieben möchte ich den Telefon/ Internetanbieter wechseln. Nun geht es um die Kündigung des alten Vertrages.
In den AGB dea Altanbieters steht sinngemäß. Mindestlaufzeit, ein Jahr nach Vertragsabschluß. Danach kündbar zum Quartalsende wobei das Kündigungsschreiben drei Monate vorher vorliegen muß. Heißt im Klartext, ich muß bis zum 31.12. 2010 die Kündigung übermitteln damit diese zum 31.3. 2011 wirksam wird. Bis dahin alles klar.
Nun hab ich mitte Mai 2010 mal den Tarif bei meinem Anbieter gewechselt, weil dieser ein neues Angebot geschaltet hatte.
Ich hatte per Mail um den Wechsel gebeten, daß wurde per Mail bestätigt und am genannten Termin war die Sache erledigt. Es gab keinen Schriftverkehr, keine Unterschrift.
In der Antwort auf meine Kündigung, diesmal per Mail und Brief, wurde die Kündigung bestätigt, aber als Termin wurde der Tarifwechsel plus ein Jahr
gerechnet, also wie ein Neuvertrag. Das wäre dann ende Mai 2011.
Nun stellt sich für mich die Frage, ist dieser Tarifwechsel einem neuen Vertrag gleichzusetzen, vor allem deshalb weil kein Neuer unterschrieben wurde?
Was meint ihr?
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Es ist generell üblich einem Kunden bei Änderungen eine Verlängerung auf's Auge zu drücken. Ich halte das aber nicht für sehr seriös. Da wirst Du wohl die AGB's zu wälzen müssen was die hergeben.
Und was den fehlenden Schriftverkehr angeht, da kommt heute meist jeder mit "Duldung nach der Umstellung" und Übernahme "der dann anfallenden Kosten" danach durch. Da gilt dann als abgesegnet. Halte ich aber für genau so unseriös.
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Bin bei der Telekom. Die verschicken bei Tarifwechsel (per Telefon beauftragt) anschließend gleich eine neue Beauftragung mit neuem Vertragsbeginn. Also auch da: Tarifwechsel = Vertragsverlängerung. Ob das bei Dir ohne schriftliche Bestätigung so ok ist...
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na ja,
Es ist generell üblich einem Kunden bei Änderungen eine Verlängerung auf's Auge zu drückenAlso auch da: Tarifwechsel = Vertragsverlängerung. Ob das bei Dir ohne schriftliche Bestätigung so ok ist... hab ich eigentlich auch so erwartet und wegen zwei Monaten zum Anwalt? Ist ja nicht Sekt oder Selter. ;)
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Ne, das lohnt den Aufriss wirklich nicht. Zumal was das wieder kostet. Unde wenn man dann zu dem Anbieter mal zurück will steht man schon immer als Depp da. Also: nachlassen!