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Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio => # WWW, Telefon, Provider & Co => Thema gestartet von: SiLæncer am 15 Februar, 2009, 14:09

Titel: Preissuchmaschinen ...
Beitrag von: SiLæncer am 15 Februar, 2009, 14:09
Online-Preisvergleiche mit fehlerhaften Angaben

Im Internet lässt sich so manches günstige Schnäppchen machen. Einen Überblick über die Angebote der zahlreichen Online-Shops bieten etliche Preissuchmaschinen. Doch sind die Angaben dieser Preisvergleichsseiten auch korrekt? Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nahm sechs Anbieter genauer unter die Lupe.
   
Test von sechs Anbietern

Getestet wurden Billiger.de, Evendi.de, Meta-Preisvergleich.de, Guenstiger.de, Idealo.de und Kelkoo.de. Die Verbraucherschützer analysierten anhand von zehn Testprodukten die Qualität der jeweiligen Suchergebnisse. Erfreulich: Im Vergleich mit den unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller waren die gefundenen Online-Angebote 30 bis 45 Prozent günstiger.

Ersparnisse von bis zu 45 Prozent

Gegenüber fünf Reklameangeboten aus dem Elektrohandel vor Ort taten sich die digitalen Schnäppchensucher dagegen schwerer. Bei 12 von 30 Versuchen konnten die speziellen Internetsuchmaschinen keinen günstigeren Preis angeben. Laut Verbraucherzentrale NRW zeigte evendi.de hier allerdings seine Stärken. Zu vier der fünf Angebote konnte das Suchportal günstigere Einkaufsquellen vorweisen. Als erfolgreichste Preissuchmaschine im Test erwies sich aber idealo.de. Für fünf der zehn gesuchten Produkte wurde das preiswerteste Angebot ermittelt. Billiger.de und Kelkoo.de bildeten dagegen die Schlusslichter, da sie zu keinem der Produkte den günstigsten Preis vorschlagen konnten. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt bei einem Online-Preisvergleich mehrere Preissuchmaschinen zu benutzen und nicht nur einem Anbieter zu vertrauen.

Ergebnisse nicht selten mit unpräzisen Angaben

Doch nicht alle Angaben hielten einer näheren Überprüfung stand. Mehr als jeder dritte Endpreis sei laut den Testern unpräzise oder falsch gewesen. Insbesondere die Versandkosten würden nicht immer korrekt angegeben. Besonders ungenaue Informationen gaben hier Megapreisvergleich.de und guenstiger.de. Nach Angaben der Verbraucherzentrale seien Anbieter von Preissuchmaschinen aber rechtlich dazu verpflichtet "stets aktuell" die korrekten Produktpreise mit gesonderten Versandkosten zu nennen. Im Test wurden Unterschiede von bis zu 140 Euro durch fehlerhafte Angaben ausgemacht.

Bemängelt wurden aber auch fehlende Filtermöglichkeiten der Suchergebnisse. Idealo.de und andere boten keine Möglichkeit, das Suchergebnis nach dem Gesamtpreis inklusive Versandkosten zu sortieren. Das insgesamt günstigste Angebot war dadurch nicht ganz oben auf der Liste zu finden, sondern musste erst mühsam herausgesucht werden.

Quelle : http://www.onlinekosten.de/ (http://www.onlinekosten.de/)
Titel: Preissuchmaschinen müssen Versandkosten zeigen
Beitrag von: SiLæncer am 17 Juli, 2009, 19:20
Internet-Nutzer müssen in den Ergebnislisten von Preissuchmaschinen bereits darauf hingewiesen werden, mit welchen zusätzlichen Versandkosten zu rechnen ist, um sich ein Gesamtbild machen zu können.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun in letzter Instanz entschieden. Der Antrag der Media Online, die ihre Produkte ohne Versandkosten über Googles Produktsuche finden ließ, auf die Revision früherer Urteile gleichen Inhalts vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Hamburg wurde abgewiesen.

Für den Verbraucher sei es essenziell zu wissen, ob die Abstufung der Preise in der Suchmaschine den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Dies ist nach Ansicht des Gerichtes nur möglich, wenn die Versandkosten neben dem Produktpreis selbst zu sehen sind.

Nur so kann sichergestellt werden, dass Unternehmen ihre Waren nicht mit möglichst niedrigen Preisen beim Preisvergleich auf eine gute Position schieben und die geringeren Einnahmen durch möglicherweise höhere Versandpauschalen wieder hereinholen.

Quelle : http://winfuture.de (http://winfuture.de)
Titel: Apnoti startet Echtzeit-Preissuchmaschine
Beitrag von: SiLæncer am 03 August, 2009, 13:55
Der kostenlose Service fragt bei jeder Suche die aktuellen Preise ab. Dazu greift er auf 65 Millionen Produkte aus über 10.000 Online-Shops zu. Zur Zeit befindet sich der Dienst noch in einer Betaphase.

Apnoti (http://www.apnoti.com/) hat eine Preissuchmaschine gestartet, die Nutzer in Echtzeit über Preisschwankungen in Online-Shops informieren soll. Aktuell befindet sich der Dienst noch in einer Betaphase.

Dem Anbieter zufolge können die Preisschwankungen bei einem Internethändler im Tagesverlauf um bis zu 70 Prozent betragen. Anders als herkömmliche Vergleichsportale, die die gelisteten Preise üblicherweise einmal täglich aktualisieren, fragt smart.apnoti.com bei jeder Suchanfrage die aktuellen Preise direkt bei den über 10.000 angeschlossenen Online-Shops ab. Insgesamt greift die Suchmaschine auf 65 Millionen Produktangebote zu.

Auf der Ergebnisseite werden die einzelnen Shops nach Preisen sortiert aufgelistet. Zudem zeigt die Preissuchmaschine eine Grafik mit der Preisentwicklung der vergangenen vier Wochen an. Eine blaue Linie steht dabei für den Durchschnittspreis des gesuchten Produkts in allen Shops und eine grüne Linie für den Preis des Produkts beim jeweiligen Anbieter. Daran können Nutzer ablesen, ob der gewählte Shop eher günstig oder eher teuer ist.

"Nahezu jeder Konsument, der in der Vergangenheit online Produkte und Preise gesucht, verglichen und gekauft hat, hat aufgrund veralteter Preisdaten auch schon einmal zu viel gezahlt. Damit ist jetzt Schluss", verspricht Gerold Herrmann, Gründer und Geschäftsführer des Start-ups mit Sitz in Starnberg bei München. Der Service steht ab sofort in deutscher und englischer Sprache kostenlos zur Verfügung.

Anfang Mai hatte Apnoti einen Benachrichtigungsdienst vorgestellt, der Nutzer in Echtzeit über Preisschwankungen bei Amazon informiert. Mit einer "Smart Shopping Toolbar" lässt sich jedes Produkt des Amazon-Sortiments überwachen.

Quelle : www.zdnet.de (http://www.zdnet.de)
Titel: xidda - öffentliche Betaphase gestartet
Beitrag von: SiLæncer am 26 August, 2009, 16:47
Webseiten, die lediglich den Preis von Artikeln vergleichen, sind hoffentlich bald von gestern. xidda versucht seinen Besuchern weit mehr zu bieten. Dieses Produktberatungsportal stellt seinen Anwendern gezielt Fragen. Diese sollen im Detail klären, was genau zu euch und euren Bedürfnissen passt. Die User des gulli:boards sind zurecht dafür bekannt, sehr kritisch zu sein. Wir möchten euch exklusiv die Gelegenheit bieten, diesen Internetauftritt auf Herz und Nieren zu prüfen.

Megapixel, Gigahertz, GPU, CPU, UTMS, GPS, SMTP, LMAA etc. Die Liste verwirrender technischer Begriffe ist schier endlos. Nicht jeder Konsument möchte vor dem Erwerb seines Gerätes ein Studium der Elektrotechnik oder Informatik absolvieren. Wie aber erfahren wir, welche Hardware wirklich am besten zu uns passt? An dieser Stelle kommt xidda ins Spiel.

So gibt man dort an, für welchen Zweck man beispielsweise sein neues Notebook anschaffen möchte. Soll der tragbare Computer lediglich einen Arbeitsplatz oder gar eine Multimedia-Station darstellen? Welcher der Aspekte hat für euch eine höhere Gewichtung - der Preis, die Größe oder das Gewicht? Und last, but not least: Was bin ich bereit, für diese Investition auszugeben? Ist das passende Stück ausgewählt, kann man sich bei Interesse einen Überblick über die technischen Daten verschaffen oder direkt nach dem günstigsten Anbieter in Österreich oder Deutschland suchen.

Doch xidda kann noch mehr. Nach einer entsprechenden Vorbereitungs- und Planungsphase hat die Redaktion in Wien bereits ihre Arbeit aufgenommen. Ziel ist es, den Lesern die wichtigsten Neuerscheinungen zum Thema Consumer Electronics vorzustellen. Und auch an dieser Stelle ist weniger mehr. Die Redakteure prüfen vor allem das, was euch als Benutzer direkt betreffen wird, nämlich die Handlichkeit, die Anwendbarkeit und das Preis/Leistungsverhältnis der Modelle. Wochenlange Laboruntersuchungen hinunter bis zum letzten Pixel oder Bit überlassen wir gerne der Konkurrenz. Vielmehr soll man hier in knappen und allgemein verständlichen Worten lesen können, was einem das neue Gerät unter dem Strich bringen wird. Nicht hinter jedem Hype verbirgt sich auch ein Hit. Für wen lohnt es sich also tatsächlich, für die Luxusausführung etwas tiefer in die Tasche zu greifen? Und wer bekommt zum minimalen Preis das für ihn optimale Gerät, das ganz genau seinen Bedürfnissen gerecht wird.

Auch für die Artikel des Magazins von xidda ist es nicht erforderlich, ein Studium im IT-Bereich absolviert zu haben. Und wem diese Artikel noch nicht ausreichen, der kann sich gerne auch im eigenen Forum oder Glossar von xidda umschauen. Wir hoffen, dass ihr vom gulli:board möglichst viel Feedback in Bezug auf dieses neue Projekt der InQnet GmbH abgebt. Die Rückmeldungen sollten dabei nach Möglichkeit sehr ehrlich, detailliert und dennoch konstruktiv ausfallen.

Quelle und Links : http://www.gulli.com/news/xidda-ffentliche-betaphase-2009-08-26/
Titel: Online-Preisvergleichsdienste unter Manipulationsverdacht
Beitrag von: SiLæncer am 31 August, 2009, 09:32
Ob Preisvergleichs-Websites für die Nutzer auch tatsächlich die günstigsten Angebote suchen oder ob Anschuldigungen wegen dubioser Werbestrategien und verwirrender Preisangaben berechtigt sind, soll in Großbritannien nun das zuständige Office of Fair Trading (OFT) klären.

Bis zum 18. September sollen noch unterschiedliche Interessensgruppen konsultiert werden. Mit dem fertig Bericht ist im kommenden Jahr zu rechnen, so der britische Guardian. Im Zentrum stehen neben Diensten, die Produkte von Spielzeug bis Computern vergleichen, vor allem Websites, die sich den Finanzen verschrieben haben.

Von der Autoversicherung bis zum Strom- und Gaspreis können Nutzer online auf verschiedenen Websites das vermeintliche optimale Angebote finden. Dienste wie comparethemarket.com oder confused.com wurden jedoch bereits im vergangenen Jahr von der Financial Services Authority (FSA) ermahnt, ihr Angebot fair zu gestalten. Die FSA hatte herausgefunden, dass Kunden erst am Ende des Kaufprozesses mit den tatsächlichen Preisen konfrontiert würden und zuvor mit niedrigeren Summen getäuscht werden würden.

Vor allem der Vergleich von Autoversicherungen ist in Großbritannien sehr populär. Nach Angaben von moneysupermarket.com vergleichen fast zwölf der 24 Millionen versicherten Autobesitzer online die Preise. Hier gäbe es jedoch oft Abweichungen bei der Endsumme von bis zu 500 Pfund, so die British Insurance Brokers' Association. Im Moment sind in Großbritannien etwa 40 Websites online, die sich auf den Vergleich von Finanzprodukten spezialisiert haben.

Quelle : www.tecchannel.de
Titel: BGH-Urteil: Preissuchmaschinen müssen aktuelle Preise zeigen
Beitrag von: SiLæncer am 13 März, 2010, 16:20
In höchster Instanz hat der Bundesgerichtshof (BGH ) entschieden, dass Händler, die ihre Produkte in Preissuchmaschinen bewerben, diese auch zu dem dort angegeben Preis im eigenen Shop-System anbieten müssen. Im konkreten Fall aus dem Jahre 2006 hatte ein Online-Händler im eigenen Shop den Preis für eine Espressomaschine von 550 auf 587 Euro erhöht und diese Änderung dem Suchmaschinenbetreiber (idealo.de) umgehend mitgeteilt. Preissuchmaschinen aktualisieren die Angebote allerdings nicht sofort, sondern mitunter verzögert. So kam es dazu, dass besagter Händler, mit dem alten Preis noch drei Stunden nachdem Kunden nicht mehr zu diesem Preis kaufen konnten, das vermeintlich beste von 45 Angeboten hatte.

In der Spitzenplatzierung sieht das BGH einen "besonderer Wettbewerbsvorteil" und stuft das Vorgehen damit als Irreführung ein, insbesondere da Verbraucher Preissuchmaschinen mit "höchstmöglicher Aktualität" verbinden. Shop-Betreiber dürfen daher den Preis im eigenen System erst dann erhöhen, wenn die Suchmaschinen, bei denen sie werben, die Änderungen auch übernommen haben. Auch die Ausrede "Alle Angaben ohne Gewähr" lässt das BGH in diesem Fall nicht gelten. Dem Händler sei es zuzumuten, mit der Umstellung so lange zu warten, bis der neue Preis in der Suchmaschine erscheine.

Zuvor hatte das Landgericht Berlin die Klage abgewiesen, die Berufungsinstanz – das Kammergericht – der Klägerin Recht gegeben, die unter anderem auf Unterlassung und Feststellung der Schadensersatzpflicht geklagt hatte. Nach der nun erfolgten Bestätigung des Urteils durch das BGH (Aktenzeichen Bundesgerichtshof I ZR 123/08) ist keine Revision mehr möglich.

Quelle : www.heise.de