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Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio => # WWW, Telefon, Provider & Co => Thema gestartet von: SiLæncer am 19 Oktober, 2007, 14:19

Titel: Anwälte verbieten Ansicht von HTML-Code ihrer Website
Beitrag von: SiLæncer am 19 Oktober, 2007, 14:19
Nutzungsbedingungen untersagen Quelltext-Ansicht im Browser

Die mit eigenwilligen Abmahnungen und Klagedrohungen bekanntgewordene Anwaltskanzlei Dozier Attorneys verbietet in den Nutzungsbestimmungen für ihre Website die Ansicht des HTML-Codes derselben. Wie die Anwälte bei Zuwiderhandlung vorgehen wollen, bleibt offen.
Auf der Seite der Anwaltskanzlei findet sich in der Rubrik "User Agreement/Privacy Policy ein mehrere Seiten langer Text, ähnlich den berüchtigten "End User License Agreements" für proprietäre Software. Ein Passus darin erregte die Aufmerksamkeit von Greg Beck von der Verbraucherschutz- und Bürgerrechtsorganisation Public Citizen. Der Passus liest sich wie folgt:

"Zum Beispiel sind wir die Urheber aller Texte auf dieser Website und Eigentümer ihres Look-and-Feels. Uns gehört auch der ganze Code, der HTML-Code eingeschlossen, sowie die Inhalte. Wie Sie vielleicht wissen, können Sie sich den HTML-Code in einem Standardbrowser anzeigen lassen. Wir gestatten es Ihnen jedoch nicht, den Code anzusehen, denn wir sehen ihn als unser gesetzlich geschütztes, geistiges Eigentum an. Sie haben daher keine Erlaubnis, das zu tun. Darüber hinaus sollten Sie auch keine ganzen oder teilweisen Kopien von dieser Website anfertigen, denn wir wollen nicht kopiert werden. Wir gestatten auch keine Links auf unsere Website, ohne unsere Erlaubnis dazu gegeben zu haben"


Dozier Attorneys haben vor einigen Tagen erneut Aufmerksamkeit erregt, als sie den Betreibern von InfomercialScams eine Abmahnung schickten. InfomercialScams hatte den Möbel- und Haushaltwarenhändler DirectBuy auf ihrer Homepage unter anderem unter Verwendung der Worte "Betrug" und "Alptraum" scharf kritisiert. In dem von Dozier-Anwalt Donald Morris formulierten Abmahnungsschreiben wurde InfomercialScams deswegen "die Ermutigung und Aufforderung zur Verleumdung" vorgeworfen. Im Abmahnungsschreiben machte Morris Urheberrechte geltend und warnte davor, das Schreiben zu veröffentlichen. Das würde seiner Auffassung nach eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Public Citizen, die sich auf die Seite von InfomercialScams gestellt haben, hat das aber nicht davon abgehalten, das Schreiben auf ihrer Website zu posten.

Im vergangenen Jahr waren die Dozier-Anwälte mit ihrem Vorgehen gegen Shawn Olson bekannt geworden. Der Fall war ähnlich gelagert wie der Streit zwischen DirectBuy und InfomercialScams. Olson hatte damals den Machern des Manchester Who’s Who auf einer eigens dafür eingerichteten Webseite Betrug vorgeworfen. Die Kanzlei Dozier forderte Olson per E-Mail auf, die Webseite zu entfernen und machte Schadensersatzforderungen in Höhe von insgesamt 7 Millionen US-Dollar geltend, zuzüglich Anwaltsgebühren. Olson weigerte sich, der Forderung nachzukommen (Zitat Olson: "Raucht dieser Anwalt Crack?") oder dem Angebot einer außergerichtliche Einigung zuzustimmen. Der Fall liegt jetzt bei Gericht.

Quelle : www.golem.de
Titel: Re: Anwälte verbieten Ansicht von HTML-Code ihrer Website
Beitrag von: Jürgen am 20 Oktober, 2007, 00:59
Kompletter Bockmist.
Ebenso könnte man verbieten wollen, das Impressum einer Zeitung oder Fussnoten in einem Buch zu lesen.

Den seltsamen Zeitgenossen ist anscheinend nicht klar, dass es reine Text-Browser gibt, die IMMER den HTML-Code anzeigen, ungefiltert, genau so wie die Daten öffentlich verbreitet werden.
Keine Ahnung vom Internet, aber klagen wollen  ::)

Und eines noch:
Quelltext-Anzeige ist die einzig wirklich sichere Methode.
Das weiss man doch schon seit Ewigkeiten auch von E-Mails.
Und selbst irgendeine Art von Filterung der Quelltext-Anzeige zur Unterdrückung der Anzeige von Formatierungen ist per se eine angreifbare und daher sicherheitsrelevante Funktion.
Insbesondere gilt das schon lange für Links, interne wie externe...

Übrigens, wie anders als per Quelltext-Anzeige soll man prüfen, dass diese Policy authentisch ist und nicht  irgendwie z.B. über einen Angriff a la frame spoofing untergeschoben und damit ganz sicher wirkungslos ist?
Rein rechtlich gebietet die Sorgfaltspflicht im Geschäftsverkehr oft genug mindestens eben solche Prüfungen.

Setzen, sechs  :P