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Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio => # WWW, Telefon, Provider & Co => Thema gestartet von: SiLæncer am 24 August, 2007, 20:42

Titel: Usenet ...
Beitrag von: SiLæncer am 24 August, 2007, 20:42
Das Musiklabel Sony BMG scheiterte in München auch in der Berufung mit einem Verfügungsantrag gegen den Usenet-Zugangsanbieter Elbracht Computer. Sony BMG, vertreten von der Rechtsanwaltskanzlei Rasch, wollte Elbracht verbieten lassen, Kunden über Binary-Newsgroups Zugang zu einigen urheberrechtlich geschützten Musikwerken zu verschaffen. Als Berufungsinstanz schmetterte das Oberlandesgericht (OLG) München den Antrag ab, nachdem Sony BMG im April bereits vor dem Landgericht München gescheitert war.

Inhaltlich setzte sich das OLG mit dem Fall allerdings nicht auseinander, sondern führte in seinem Beschluss (Az. 29 U 3340/07) formaljuristische Gründe an. Sony BMG habe die Berufung "nicht mit der gebotenen Beschleunigung weiter betrieben", konstatierten die Richter. Obwohl es sich um ein Eilverfahren gehandelt hat, habe das Musiklabel einen Tag vor Ablauf der Berufungsfrist um eine Fristverlängerung von vier Wochen gebeten. Dadurch habe die Antragstellerin "zu erkennen gegeben, dass es ihr mit der Rechtsverfolgung nicht so eilig ist". Ein Verfügungsgrund liege folglich nicht vor.

Quelle : www.heise.de
Titel: Newzbin: Prozess gegen Usenet-Indexdienst beginnt
Beitrag von: SiLæncer am 31 Januar, 2010, 12:47
Das Usenet ist ein Bestandteil des World Wide Webs, der vielen Usern eher unbekannt ist. Aber selbst wenn man mit dem Begriff etwas anzufangen weiß, nutzt es doch eher eine Minderheit. Zumindest im Vergleich zum etablierten Filesharing via P2P oder One-Click-Hoster. Das Usenet ist - vereinfacht ausgedrückt - vergleichbar mit einem Schwarzen Brett. Es sollte eine offene Alternative zum militärischen ARPAnet werden. Letzteres ist der Ursprung des uns heute bekannten Internets.

Jeder kann am "Schwarzen Brett" des Usenets eine Textnachricht hinterlassen. Andere User können darauf antworten. Es ist allerdings sehr viel mehr möglich. Ein wichtiger Bestandteil ist das Anhängen von Dateien. Wer also auf der Suche nach einem bestimmten Werk X ist, kann dort eventuell fündig werden. Dies kann somit auch zum Austausch urheberrechtlich geschützter Werke genutzt werden. Newzbin ist darüber hinaus für das "NZB-Dateiformat" verantwortlich. Dieses ermöglicht das einfache Herunterladen von Dateien.

Newzbin selbst hostet keine urheberrechtlich geschützten Werke. Man findet bei dem Indexdienst lediglich NZB-Dateien, die wiederum zu urheberrechtlich geschützten Werken führen können. Trotzdem zog man im Mai 2008 die Aufmerksamkeit der Contentindustrie auf sich, genauer gesagt der Motion Picture Association (MPA). Das Unternehmen hinter Newzbin erklärte, dass man ein Schreiben der MPA erhalten habe. Der Vorwurf darin lautete, dass einige Benutzer der Webseite NZBs zu urheberrechtlich geschützten Filmen im Usenet anbieten würden. Dies sei nicht tragbar.

"Newzbin hat jüngst zwei ernstzunehmende Beschwerden über unseren Indexdienst erhalten. Dies wirft Fragen auf, ob unser Dienst legal ist. Es ist anzunehmen, dass wir in den kommenden Wochen mit einem Gerichtsverfahren überzogen werden und unsere Rechte verteidigen müssen", erklärte der Besitzer von Newzbin. Es sei zu keinem Zeitpunkt die Absicht gewesen, NZBs zu urheberrechtlich geschützten Werken anzubieten. Darüber hinaus hätten die Mitarbeiter die Anweisung, entsprechende NZBs unverzüglich zu löschen. Darüber hinaus erklärte der Betreiber "Caesium", dass er das Bereithalten von NZB-Dateien als absolut legal ansehen würde.

Im Dezember 2008 verschwanden einige NZB-Dateien. Wie später bestätigt wurde, geschah dies auf Verlangen der MPA. Man versuchte den Willen zur Kooperation zu signalisieren. Trotz allem reichte der Filmverband Klage ein. Es hat über ein Jahr gedauert, bis ein Prozesstermin zustande kam. Am kommenden Montag ist es soweit. Als Hauptkläger tritt das Filmstudio Twentieth Century Fox Film Corporation auf. Weitere Filmstudios haben sich als Nebenkläger angeschlossen. Auf der Seite des Beklagten sitzt die Newzbin Ltd. Nach Angaben von Newzbin wird das Verfahren voraussichtlich eine Woche in Anspruch nehmen, und vor dem London High Court verhandelt.

Gemeinsamkeiten & Differenzen

Das Verfahren gegen Newzbin birgt eine gewisse Brisanz in sich. Schließlich gab es erst jüngst einen ähnlichen Prozess in Großbritannien. Dieser ging gegen Alan Ellis, den Betreiber der beliebten BitTorrent-Musikseite OiNK. Er endete mit einem Freispruch. Beide Verfahren zeigen gewisse Gemeinsamkeiten bei den Beklagten auf.

OiNK sowie Newzbin sind lediglich Index-Dienste. Keine der beiden Seiten hat jemals urheberrechtlich geschützte Werke bei sich selbst gehostet oder gar verbreitet. Man fand dort lediglich Dateien, die bei richtiger Anwendung zu solchen Werken führen können. Seien es nun Torrent oder NZB-Files. Von diesem Standpunkt aus betrachtet, besteht eigentlich kein markanter Unterschied zwischen beiden Anbietern. OiNK wurde von einer Privatperson betrieben, hinter Newzbin steht eine Limited. Dabei handelt es sich um eine britische Unternehmensform.

Der markante Unterschied ist jedoch die Art des Verfahrens. Denn hier handelt es sich um zwei völlig verschiedene Aspekte. Alan Ellis wurde wegen "Verschwörung zur Schädigung der Musikindustrie" in einem Strafverfahren angeklagt. Newzbin wird wegen der "Veranlassung und Ermöglichung von Kopien, beispielsweise urheberrechtlich geschützter Werke" in einem Zivilverfahren angeklagt. Darüber hinaus habe das Unternehmen hinter Newzbin gegen den Grundsatz von "Treu und Glauben" verstoßen. Dies ist ein Begriff der Rechtswissenschaft, der sehr abstrakt formuliert ist. Im Kern geht es um ein "redliches und lauterbares Verhalten" im Geschäftsverkehr. Das Unternehmen hinter Newzbin soll also nicht "anständig" gearbeitet haben.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Prozess gegen Usenet-Indexdienst Newzbin läuft (Update)
Beitrag von: SiLæncer am 09 Februar, 2010, 20:01
Im Verlauf der letzten Tage kamen zumindest erste Informationen über den Verlauf des Verfahrens ans Tageslicht. Die Betreiber wurden bei Slyck News zitiert: "Man kann die Situation nur in der Form angemessen beschreiben, dass das Bild von Newzbin nicht gerade positiv vor Gericht ausfällt." Und dann: "Wir könnten ein paar ernsthafte Probleme bekommen." Betreiber Caesium sei mehrfach mit dem Vorwurf der Falschaussage konfrontiert worden. "Wir mögen paranoid sein. Aber unsere Vorahnungen gehen in die Richtung, dass derzeit alles schlechter als letzte Woche aussieht. Ich hoffe wir irren uns."

Bis auf diese schwammigen Ahnungen gibt es bislang leider keine handfesten Informationen. Die Administratoren von Newzbin haben keine konkreteren Statements abgegeben. Kläger und Nebenkläger wollen sich während des laufenden Verfahrens nicht weiter dazu äußern. Sollte das Gericht die Beteiligung an der Verbreitung urheberrechtlicher Dateien ähnlich auslegen wie im Fall von BitTorrent-Trackern oder Torrent-Suchmaschinen, so würden die Zeichen für Newzbin auf Sturm stehen. OiNK ist ein Hoffnungsschimmer aber kein Garant für einen Sieg vor Gericht. Spannend wird es so oder so. Der Ausgang dieses Verfahrens dürfte wegweisend für vergleichbare Indexdienste sein.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Newzbin: Verfahren wird vertagt
Beitrag von: SiLæncer am 10 Februar, 2010, 21:41
Das Verfahren gegen den Usenet-Indexdienst "Newzbin" in Großbritannien wird vorerst für einige Wochen ausgesetzt. Dies geschah auf Antrag der Klägerseite.

Die vergangenen Tage verliefern nicht gut für das britische Unternehmen, das den Indexdienst Newzbin betreibt. Dieses sieht sich aktuell als Beteiligter in einem Prozess vor dem London High Court. Geklagt hat die Motion Picture Association (MPA). Man wirft dem Indexdienst vor, er würde dazu beitragen, urheberrechtlich geschützte Werke zu verbreiten. Dies geschehe durch die sogenannten NZB-Dateien, welche der Dienst seinen Usern zur Verfügung stellt. Diese sind vergleichbar mit .torrent-Files. Kurzum: Sie beinhalten genauso viel urheberrechtlich geschütztes Material wie die funktionsverwandte Datei aus dem BitTorrent-Bereich. Die Gemeinsamkeit: Keine beinhaltet wirklich urheberrechtlich geschützte Elemente.

Das Verfahren lief in den vergangenen Tagen nicht sonderlich gut. Der Website-Administrator Caesium wurde im Zeugenstand beim Kreuzverhör regelrecht zerlegt. Auch sonst schien sich alles gegen den Indexdienst gerichtet zu haben. In einem Statement an die User erklärte man, dass "das Bild von Newzbin nicht gerade positiv vor Gericht ausfällt. Wir könnten ein paar ernsthafte Probleme bekommen."

Allem Anschein nach war die Verteidigung nicht richtig aufgestellt oder einfach viel zu dünn für die gezielten und trainierten Attacken der Kläger. Dies wäre nicht unerwartet, haben diese doch meist umfangreiche Erfahrungen zum Thema. Dies hat nun offensichtlich auch Newzbin begriffen und das Gericht um eine Vertagung des Verfahrens gebeten. Die MPA hat gegen den Antrag protestiert.

Dem Antrag wurde dennoch stattgegeben. Man will nun weitere Anwälte ins Team holen, um die Verteidigung zu stärken. "Kurzes Update aus wichtigem Grund. Wir denken, dass es wichtig ist, unsere User über Ereignisse im Gerichtssaal auf dem Laufenden zu halten, selbst wenn die MPA die Nachrichten und Kommentare gegen uns verwenden wird. Die MPA hat sich gegen Newzbins Antrag auf Vertagung, um einen weiteren Anwalt einzuschalten, ausgesprochen. Sie haben versagt: Der Fall wird für einige Wochen vertagt, bis wir einen weiteren Anwalt hinzugezogen haben. Wir erwarten die abschließenden Vorträge Anfang März", so Caesium.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Newzbin: Verfahren beendet - Urteil zum Monatsende
Beitrag von: SiLæncer am 05 März, 2010, 08:14
Das Verfahren gegen den britischen Usenet-Indexdienst "Newzbin" wurde am vergangenen Dienstag wiederaufgenommen. Nun hat sich der Betreiber an die User gewandt.

Es gibt viele verschiedene Arten des Filesharings. Sei es nun über P2P-Netze, One-Click-Hoster, das Usenet oder zahlreiche weitere Optionen. In den Augen der Contentindustrie muss dagegen jedoch vehement vorgegangen werden. Hierbei greift man sich bevorzugt das schwächste Glied der Kette heraus. Im konkreten Falle betrifft es den Usenet-Indexdienst "Newzbin". Dieser hat nicht nur das im Usenet weit verbreitete .nzb-Dateiformat entwickelt.

Man bietet den Usern auch eine umfangreiche Usenet-Suche an. Wer eine bestimmte MP3 sucht, gibt den Namen dort ein. Einen Augenblick später erhält man einige Treffer. Ist das gewünschte Objekt darunter, kann man eine NZB-Datei herunterladen. Mit dieser ist der Download der MP3 aus dem Usenet möglich. Die NZB-Datei fungiert quasi wie ein Wegweiser. In der Wirkungsweise ist eine NZB-Datei also mit einer .torrent-Datei vergleichbar. Ähnlich - aber nicht gleich. Auch wenn man selbst keine Dateien hostet, geriet man 2008 in den Fokus der Motion Picture Association (MPA).

Diese hatte sich beschwert. Zahlreiche NZB-Dateien würden zu urheberrechtlich geschützten Werken verweisen. Man entfernte die Dateien, doch dies war nicht genug. Eine Klage folgte. Der Prozessauftakt war am 1. Februar 2010. Seither ist es nicht besonders gut für die beklagte Firma hinter Newzbin gelaufen. Der Admin "Caesium" wurde im Kreuzverhör schwer unter Beschuss genommen. Die Verteidigung bat um eine zweiwöchige Unterbrechung, der das London High Court stattgab.

Am vergangenen Dienstag ist man in den Gerichtssaal zurückgekehrt. Bereits einen Tag später waren alle weiteren Prozessakte abgehandelt. Newzbin veröffentlichte nun eine Zusammenfassung der Gesamtsituation veröffentlicht. Diese zeichnet zwar kein optimales Bild. Es scheint aber auch nicht alles verloren. Die MPA habe den Richter wohl davon überzeugen können, dass der Indexdienst die Urheberrechtsverletzungen erleichtere.

Dass jedoch ein tatsächlicher Schaden oder Verlust entstanden sei, habe man nicht beweisen können. Dies liege allein daran, dass Newzbin nur eine kleine Datei anbietet. Die Werke selbst würden über ein gänzlich anderes Netzwerk verbreitet. Man ist sich auch sicher, dass die MPA keine Abschaltung der Seite anstrebt. Stattdessen befürchtet man jedoch ein weiteres Verfahren. In diesem könnte es darum gehen, Newzbin zu angemessen Maßnahmen zu verurteilen, um weitere Rechtsverletzungen zu verhindern. Denkbar wäre ein Filtersystem, das MPA-Inhalte automatisch erkennt. Ähnlich wie das System bei Mininova.

"Im Moment sind wir noch ungefiltert und wir kämpfen für unser gegenwärtiges Melde- und Löschsystem, das wir bereits [seit langem] benutzen. […].", so Newzbin in einer Stellungnahme. Man könne aber die Nutzer von Newzbin beruhigen. Obwohl einige Daten gespeichert werden, ist dies nur kurzfristig der Fall. Details zur heruntergeladenen NZB-Dateien werden gar nicht gespeichert. Die MPA wird also nicht an Daten von Filesharern gelangen.

Die MPA wollte sich bisher nicht äußern. Das Urteil wird zum Monatsende erwartet.

Quelle : www.gulli.com
Titel: MPA-Klage gegen Usenet-Portal Newzbin erfolgreich
Beitrag von: SiLæncer am 29 März, 2010, 18:27
Der Betreiber von Newzbin, einem Index von Dateien im Usenet, wurde von einem britischen Gericht wegen Verstößen gegen das Urheberrecht für schuldig befunden. Das teilte die Motion Picture Association (MPA), die geklagt hatte, mit.

Der zuständige Richter gelangte demnach zu der Auffassung, dass Newzbin selbst zwar keine geschützten Inhalte anbietet, allerdings aktiv zu Urheberrechtsverletzungen beiträgt. Immerhin gewähre man den Nutzern der Plattform die entscheidende Möglichkeit, illegal angebotene Dateien herunterzuladen.

Die Newzbin-Betreiber hatten argumentiert, dass ihr Angebot lediglich wie andere Suchmaschinen auch funktioniert. Sie plädierten auf unschuldig, da ihr Dienst nicht generell dafür gedacht sei, Urheberrechtsverletzungen zu fördern, sondern Datei-Anhänge im Usenet durchsuchbar zu machen. Dem schloss sich das Gericht aber nicht an.

Die Auseinandersetzung läuft schon seit dem Jahr 2006. Damals war die Seite mehrfach offline. Nach dem Umzug zu einem neuen Provider ging der Betrieb jedoch weiter. Die MPA reichte daraufhin 2008 eine ordentliche Klage ein. Die Verhandlungen begannen aber erst im letzten Februar und führten nun relativ schnell zu einem Urteil.

Quelle: http://winfuture.de
Titel: MasterNZB abgeschaltet
Beitrag von: SiLæncer am 13 April, 2010, 09:19
Der niederländischen Anti-Piraterie Organisation BREIN ist es erneut ein Schlag gegen einen Anbieter sogenannter NZB-Files gelungen. Getroffen hat es diesmal MasterNZB. Die Website bot NZB-Files für das Usenet an.

Das Usenet ist für viele nach wie vor die Quelle, wenn es um Inhalte und Diskussionen geht. Wer auf der Suche nach einer bestimmten Datei ist, steuert meist eine Usenet-Suchmaschine an. Diese wirft sogenannte "NZB" Dateien aus. Mit dem passenden Client lassen sich diese Dateien öffnen, und ermöglichen den direkten Download aus einer Newsgroup. Darüber hinaus werden solche NZB-Files von diversen Usenet-Seiten angeboten.

Eine solche Seite hat die niederländische Anti-Piraterie Organisation BREIN nun abgeschaltet. Betroffen ist die eher kleine NZB-Seite "MasterNZB". Der Betreiber der Seite erklärte am vergangenen Freitag den Usern, dass er die Website abschalten werde. Der Grund dafür sei eine Androhung von BREIN. Sollte er sich nicht kooperativ zeigen, werde man Klage gegen ihn erheben. In einem Statement verabschiedet er sich von den Nutzern der Seite.

BREIN hat sich an dieser Stelle einen schwachen Gegner herausgesucht. Der Betreiber von MasterNZB hätte nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um einer Klage der Raubkopierjäger standhalten zu können. Der Anti-Piraterie Verband interpretiert auch die Abschaltung dieser Seite als einen großen Erfolg. Man versäumt es nicht, MasterNZB mit Newzbin zu vergleichen.

Das britische Portal Newzbin unterlag vor wenigen Wochen vor Gericht. Das Unternehmen hinter Newzbin hatte das NZB-Format entwickelt und etabliert. Für BREIN ist es klar, dass die niederländische Gerichtsbarkeit einen identischen Standpunkt wie die britischen Kollegen vertritt.

"Die niederländischen Gerichte halten solche Dienste für illegal und schadenersatzpflichtig, weil sie ein System und eine Struktur in die unautorisierte Nutzung von Dateien im Internet bringen", so die Organisation in einem Statement.

Die Strategie von BREIN scheint damit deutlich zu werden. Primäres Ziel sind und bleiben Seiten, die eine Wegweiser-Funktion übernehmen. Ob es nun Torrent- oder NZB-Files sind, ist dabei letztendlich irrelevant. Ob diese Aktionen jedoch wirklich etwas verändern können, ist fraglich.

Quelle : www.gulli.com
Titel: BREIN geht gegen Usenet-Provider vor
Beitrag von: SiLæncer am 01 Mai, 2010, 17:34
Die niederländische Anti-Piraterie Organisation BREIN geht aktuell auf dem Rechtsweg gegen einen Usenet-Zugangsprovider vor. Dieser soll die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke stoppen

Die Anti-Piraterie Organisation BREIN scheint unterwegs zu neuen Ufern zu sein. Auch wenn Filesharing via P2P oder sogenannte One-Click-Hoster nach wie vor auf Platz 1 steht, sucht man sich neue Gegner. Im konkreten Fall hat es den Usenet-Zugangsprovider News-Service.com erwischt. Dieser kann mit lediglich sieben Mitarbeitern nicht als wahrer Gegner bezeichnet werden. Doch vermutlich ging es genau darum.

BREIN hat dem Provider erklärt, dass er Urheberrechtsverletzungen erleichtern würde. Infolge dessen müsse man diesen dazu auffordern, Schritte gegen diese Verbreitung zu ergreifen. Sollte der Provider der Aufforderung nicht nachkommen, drohte man mit Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro pro Tag. Dabei liegt es nicht im Ermessen von BREIN, eine solche Strafe zu verhängen.

Der technische Direktor von News-Service.com, Patrick Schreurs, hat die Bitte von BREIN inzwischen abgelehnt. Man würde lediglich einen Dienst zur Verfügung stellen. Dieser ermöglicht den Zugang zu Informationen, auf die man keinen Einfluss hat. Das Vorgehen von BREIN kommentierte Schreurs wie folgt: "BREINs Handlung ist vergleichbar mit der rechtlichen Verfolgung eines Postdienstleisters, weil er rechtswidrige Güter transportiert."

Für das Unternehmen sei es darüber hinaus unmöglich, die 20 Millionen Nachrichten die tagtäglich im Usenet aufschlagen zu prüfen. Das Verfahren wurde bereits am 19. April vor einem niederländischen Gericht gehört. Der Urteilsspruch wird in den kommenden Wochen erwartet. Schreurs befürchtet jedoch, dass News-Service ein ähnliches Schicksal erleiden wird, wie auch Mininova.

Konkret befürchtet man also die richterliche Anordnung, die Inhalte vorab zu filtern. Dadurch sollen urheberrechtlich geschützte Werke automatisch von einer Verbreitung ausgeschlossen werden.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Usenet-Portal Newzbin nach Klage geschlossen
Beitrag von: SiLæncer am 19 Mai, 2010, 11:00
Das bekannte Usenet-Portal Newzbin ist seit einigen Stunden geschlossen. Auf der Website heißt es lediglich, dass der Dienst aufgrund eines Rechtsstreits eingestellt werden musste. Ein Blog-Eintrag verrät weitere Details.

Im 'Revoltingfilesharers Blog', der von Newzbin verlinkt wird, heißt es, dass Newzbin aufgrund einer Klage der Filmindustrie in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist. Das Verfahren, das von der Motion Picture Association (MPA) angestrengt wurde und für Newzbin negativ ausging, verschlingt allein 230.000 Britische Pfund. Eine Strafzahlung ist nicht enthalten, da diesbezüglich noch keine Entscheidung gefällt wurde.

Weiterhin schuldet man einem Software-Entwickler noch 500.000 Britische Pfund, die ebenfalls nicht gezahlt werden können. Aufgrund der Einschränkungen, die Newzbin im Gerichtsverfahren auferlegt wurden, hatte man vor wenigen Wochen den kostenpflichtigen Teil der Website für jedermann zugänglich gemacht, ohne Geld zu verlangen.

Newzbin wurde wegen Verstößen gegen das Urheberrecht im März verurteilt. Der zuständige Richter gelangte zu der Auffassung, dass Newzbin selbst zwar keine geschützten Inhalte anbietet, allerdings aktiv zu Urheberrechtsverletzungen beiträgt. Immerhin gewähre man den Nutzern der Plattform die entscheidende Möglichkeit, illegal angebotene Dateien herunterzuladen.

Die Newzbin-Betreiber hatten argumentiert, dass ihr Angebot lediglich wie andere Suchmaschinen auch funktioniert. Sie plädierten auf unschuldig, da ihr Dienst nicht generell dafür gedacht sei, Urheberrechtsverletzungen zu fördern, sondern Datei-Anhänge im Usenet durchsuchbar zu machen. Dem schloss sich das Gericht aber nicht an.

Quelle: http://winfuture.de
Titel: Usenet-Keimzelle geht vom Netz
Beitrag von: SiLæncer am 20 Mai, 2010, 16:05
Mehr als 30 Jahre nach dem ersten Start eines Usenet-Servers stellt die Duke-University  ihre Usenet-Dienste am heutigen Donnerstag ein, gab die US-Uni in einer Mitteilung  bekannt. Im Jahr 1979 hatten die Duke-Absolventen Tom Truscott und Jim Ellis in Zusammenarbeit mit Steve Bellovin von der University of North Carolina zwei Unix-Server mit einem einfachen Programm verbunden, das über eine Modemverbindung Nachrichten und Daten per UUCP austauscht, und so das Usenet (User Network) aus der Taufe gehoben.

Das erste dort gestartete Diskussionsforum nannte sich net.general. In den Jahrzehnten danach wuchs das Usenet zu einem internationalen Diskussionsforum, das fast beliebige Themen behandelte. Gleichzeitig war es die Keimzelle für zahlreiche soziale Internet-Phänomene wie Emoticons, Akronyme und Meme. Obwohl viele nachfolgende Entwicklungen wie etwa E-Mail, Twitter oder Weblogs das Usenet in der Zwischenzeit zurückdrängten, wird es weiter genutzt. Für Tom Truscott, inzwischen Software-Entwickler, gehört das Usenet immer noch zum täglichen Leben, aber "heute ist es nur noch eine unter vielen Möglichkeiten".

Die Usenet-Erben RSS, Twitter und Facebook haben zwar die Bedienung deutlich verbessert, die grundlegenden Probleme seien jedoch die gleichen geblieben, meint der emeritierte Informatik-Professor Dietolf Ramm: Man muss mit dem Informationsfluss Schritt halten und diese Fülle sortieren sowie priorisieren. Angesicht der steigenden Kosten und der mittlerweile geringen Nutzung habe man sich nun zum Abschalten des Usenet-Servers entschlossen. Die Duke-University folgt damit dem Beispiel vieler Provider und Firmen wie etwa Microsoft, das ab Juni seine Usenet-Foren deaktivieren wird. Die Usenet-Archive lassen sich weiterhin über Google Groups per Browser abrufen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Newzbin: Domain nun auf den Seychellen
Beitrag von: SiLæncer am 27 Mai, 2010, 08:29
Turbulente Zeiten für den Usenet-Indexdienst Newzbin. Nach der juristischen Niederlage folgten Leaks des Source-Codes der Seite sowie der Datenbank. Nun wurde die Domain verkauft, um die Gerichtskosten zu schultern. Der neue Inhaber ist ein seychellisches Unternehmen

Die Geschichte um Newzbin scheint ein weiteres Kapitel erhalten zu haben. Das aktuelle Geschehen ist jedoch durchaus interessant. So scheint es, dass die Domain Newzbin.com sowie Newzxxx.com transferiert wurden. Sie befinden sich seit kurzem nicht mehr im Besitz der Newzbin Limited, sondern wurden ins Ausland übertragen. Zumindest verrät dies eine aktuelle Whois-Abfrage. Als neuer Eigentümer der Domains wird die WCIS Limited angegeben. Dabei handelt es sich um ein Unternehmen, das auf den Seychellen existiert.

Dieser Inselstaat dürfte aktiven Filesharern durchaus ein Begriff sein. So wurde auch The Pirate Bay dorthin übertragen, als rechtliche Auseinandersetzungen begannen. Laut einer anonymen Quelle sollen die Domains regulär verkauft worden sein. Mit den Einnahmen wolle man die Gerichtskosten und sonstige finanzielle Belastungen der juristischen Auseinandersetzung schultern.

Der Verkauf sei jedoch mit einer "Rückkauf-Option" abgeschlossen worden. Ein merkwürdiger Schachzug, der nur noch mehr Verwirrung erzeugt. Die ehemaligen Betreiber von Newzbin bestreiten in jedem Falle alle Zusammenhänge zu dem Unternehmen auf den Seychellen. Ob es hier einen Zusammenhang mit der geleakten Datenbank von Newzbin gibt, lässt sich gegenwärtig nicht bestätigen.

Sollte dem jedoch so sein, dürfte sich der juristische Erfolg der Contentindustrie bald als nutzlos herausstellen. Mit einer halbwegs aktuellen Datenbank und der ursprünglichen Domain ist es durchaus denkbar, alles wieder in Betrieb zu nehmen. Somit wäre der Erfolg der Kläger nur von kurzer Dauer gewesen. Ohne tiefgreifende Folgen. Erneut einen solchen Sieg einzufahren, erscheint unwahrscheinlich. Nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass völlig unklar ist, wer hinter dem Kauf der Domains tatsächlich steckt.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Teilsieg für Usenet-Community
Beitrag von: SiLæncer am 17 November, 2010, 17:41
Das Verfahren des Filmstudios "Eyeworks" gegen die Usenet-Community FTD vor dem Den Haager Berufungsgericht ist zu Ende gegangen. FTD konnte dabei einen kleinen Sieg erringen, obwohl in einem Klagepunkt auch gegen die Community entschieden wurde.

Im Mai dieses Jahres ging das Filmstudio Eyeworks gegen die Usenet-Community FTD vor. Letztere teilten ihren Nutzern mit, wo das urheberrechtlich geschützte Filmwerk "Komt Een Vrouw Bij De Dokter" im Usenet zu finden wäre. Aufgrund der Eilbedürftigkeit beantragte Eyeworks eine Einstweilige Verfügung, die im Mai gegen die Betreiber von FTD ergangen war. Gegen diese Verfügung ging man vor, scheiterte jedoch vor dem Den Haager Gericht.

Nach Ansicht des Gerichts wäre der reine Hinweis auf den Speicherort einer illegalen Kopie genauso, als ob FTD das Werk selbst verbreite. Dieses Urteil hat das Den Haager Berufungsgericht nun in Teilen ausgebremst, wie der FTD Anwalt Arnoud Engelfriet erklärte. "Es ist keine Urheberrechtsverletzung, eine Website anzubieten, auf der 'Spotter' andere Nutzer über downloadbares Material informieren. Darüber hinaus ist auch der Download zu rein privaten Zwecken legal, auch wenn die Quelle illegal ist."

Eine gewisse Schuld laste dennoch auf FTD. Nach Ansicht des Gerichts seien illegale Uploads durch FTD "stimuliert" worden. "Das Gericht akzeptierte das Argument, dass die meisten Spotter auch die tatsächlichen Uploader sind und FTD konnte dieses Argument nicht entkräften", so Engelfriet. FTD hatte vor Gericht erklärt, dass sie nicht wüssten, wer Inhalte ins Usenet lädt. Es sei also unmöglich festzustellen, ob es sich dabei um FTD-Nutzer handle.

Dem Gericht war diese Verteidigung nicht genug, weshalb es in einem Klagepunkt gegen FTD entschied. Sollte das streitgegenständliche Werk noch einmal bei FTD auftauchen, drohen den Betreibern 10.000 Euro Strafe pro Tag.

Quelle : www.gulli.com
Titel: BREIN: Elf Usenet-Foren abgeschaltet
Beitrag von: SiLæncer am 23 Februar, 2011, 20:21
Der niederländischen Anti-Piraterie Organisation "BREIN" ist es gelungen, elf Usenet-Foren abschalten zu lassen. In den fraglichen Foren wurden NZB-Dateien zu urheberrechtlich geschützten Werken im Usenet angeboten. Bereits vor einiger Zeit war BREIN gegen das Usenet-Forum FTD juristisch erfolgreich gewesen.

Vor wenigen Wochen konnte die niederländische Anti-Piraterie Organisation BREIN einen juristischen Erfolg gegen das Usenet-Forum "FTD" erringen. Seither hat man sich aufgemacht, weitere Usenet-Foren aus dem Netz zu verdrängen. Kurze Zeit nachdem das Urteil ergangen war, hatte man diverse weitere Usenet-Foren kontaktiert.

Man teilte den Betreibern mit, dass ihre Handlungen illegal wären. Sie sollten ihre Foren daher abschalten. Im Falle einer Weigerung würde man rechtliche Schritte einleiten. Die Folge wäre ein Gerichtsverfahren, dass ähnlich wie bei FTD ausgehen würde.

Inzwischen haben elf Usenet-Foren den Drohungen von BREIN nachgegeben. Tim Kuik, Geschäftsführer von BREIN, zeigte sich über diesen Erfolg durchweg erfreut:

"Man erkennt dass die Downloader von illegalen Inhalten nach Alternativen suchen. Die Idee ist die, dass sie legale Dienste nutzen, aber es gibt einen großen Widerstand, der sie dazu bringt nicht zu zahlen. Selbst wenn ein Dienst wie Spotify mit 20 Stunden kostenlosen Musikstreams pro Monat nicht gut genug für sie ist. Illegale Dienste werden von diesen Leuten als Helden angesehen, selbst wenn sie kein Geld an die Eigentümer des Produkts bezahlen."

Wie auch im Falle von FTD wirft man den Usenet-Foren vor, dass sie sich an ihren illegalen Inhalten bereichern würden. Dies geschieht primär durch die geschalteten Werbebanner. Derartiges Verhalten schädige die Entwicklung eines legalen Marktes nachhaltig: "Das Wachstum und die Entwicklung von legalen Diensten wird ernsthaft gestört durch diesen illegalen Wettbewerb", so Kuik. Die Jagd nach Usenet-Foren gehe in jedem Fall weiter. Es ist somit nur eine Frage der Zeit, bis der nächste Prozess ansteht. Oder wann die kurzfristig geschlossenen Foren außerhalb der EU ihre Pforten wieder aufmachen werden.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Usenet-Aus bei der Deutschen Telekom
Beitrag von: SiLæncer am 03 April, 2011, 18:09
Wie auf den eigenen FAQ-Seiten angekündigt, hat die Deutsche Telekom ihren eigenen NNTP-Server zum 1. April abgeschaltet. Begründet wird dies mit dem Bedeutungsverlust der Usenet-News, die dieser Server verteilte. Nach dem Aus für die Usenet-Keimzelle an der Duke University und der lückenhaften Speicherung alter Usenet-Nachrichten ist dieser Schritt ein weiteres Indiz dafür, dass sich das frühe Internet ins digitale Nirwana absetzt.

Die Geschichte des Usenet ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Ursprünglich als USENET gestartet, um auf Unix-Rechnern ein Kommunikationssystem im Stil der einstmals weit verbereiteten Mailboxen beziehungsweise Bulletin Board Systems (BBS) zur Verfügung zu haben, bestimmte es bis zum Aufkommen des World Wide Web die Internet-Diskussionskultur. Zu den Hochzeiten des Usenet umfasste das System über 10.000 Newsgroups und verteilte täglich 500 MByte Usenet-News via UUCP.

Als dieses Kommunikationsprotokoll in den 90er Jahren an Bedeutung verlor, begann auch der Verfall der Usenet-Kultur. Zu den verbreiteten Missverständnissen gehört es heute, von "Internet Newsgroups" zu reden oder das Usenet nur als Verteiler von Binärdateien zu sehen. Eine laufend aktualisierte Liste von Usenet-Anbietern im deutschsprachigen Raum gibt es hier (http://cord.de/proj/newsserverliste/).

Quelle : www.heise.de
Titel: Hollywood verlangt Netzsperren gegen Usenetsuchmaschine Newzbin2
Beitrag von: SiLæncer am 29 Juni, 2011, 21:29
Zahlreiche Hollywoodstudios, vertreten durch die Motion Pictures Association (MPA), wollen in Großbritannien vor Gericht erwirken, dass der Internet-Provider British Telecom (BT) seinen Usern den Zugriff auf die Usenet-Suchmaschine Newzbin2 sperren muss. Der britische Internetanbieter befürchtet zahlreiche Nachahmer dieses Verfahrens, weswegen die Netzsperren bis jetzt abgelehnt wurden.

Nach Ansicht der Kläger verweist die nicht öffentliche Suchmaschine Newzbin2 indirekt auf 115.000 illegale Versionen von Filmen und 320.000 Dateien zu TV-Serien. Dort sind aber keine der fraglichen Dateien an sich vorrätig. Wer diese herunterladen will, muss von dort die entsprechende NZB-Datei downloaden. Wer über einen kostenpflichtigen Zugang bei einem der Anbieter der Binärbretter des Usenet verfügt, kann dann mithilfe der bei Newzbin2 erhaltenen NZB-Datei den eigentlichen Film beziehen. Nach Auffassung der Kläger existieren im Usenet alleine 75 verschiedene Fassungen des Oscar-prämierten Blockbusters „The King's Speech“. Man schätzt, rund 700.000 User der Suchmaschine greifen auf den kostenpflichtigen Premium-Bereich des Portals zu, was den Machern zu einem jährlichen Umsatz von umgerechnet über 1.1 Millionen Euro verhelfen soll.

Der beklagte Internet-Anbieter weigert sich bislang gegen die Sperren. Die BT befürchtet, dass nach einem Sieg der Rechteinhaber ein wahrer Dammbruch an Sperranträgen folgen könnte. Netzsperren gegen bis zu 400 Webseiten seien zu erwarten, so die BT. Im Frühjahr 2010 hatte der High Court die Betreiber von Newzbin dazu verurteilt, alle urheberrechtlich geschützten Werke aus ihrem Angebot zu entfernen. Zur Zahlung des Schadenersatzes kam es aufgrund der Insolvenz der Newzbin Ltd. nicht. Kurze Zeit später tauchte die Nachfolgeseite Newzbin2 auf, die ein ähnlich großes Reportoir an NZB-Dateien aufweist. Ein Manager der MPAA gab zu Protokoll, er glaube, die Macher der Seite scheren sich nicht um britisches Recht.  Es sei nicht akzeptabel, dass sie auf „massive und kommerzielle Weise das Urheberrecht brechen, obwohl sie gerichtlich dazu verurteilt wurden, dies zu unterlassen." Offenbar befürchtet man ein weiteres Insolvenzverfahren der Betreiber, eine leicht veränderte URL oder einen weiteren Klon des Usenet-Portals.


Quelle : www.gulli.com
Titel: Newzbin: Filmindustrie erstreitet Internetsperre gegen Usenet-Suche
Beitrag von: SiLæncer am 29 Juli, 2011, 12:29
BT, der größte Internet-Provider Großbritanniens, muss eine Internetsperre gegen eine Usenet-Suchmaschine errichten. Zum Einsatz soll die Blockiersoftware Cleanfeed kommen.

Der Internet-Service-Provider BT muss eine Internetsperre gegen die Usenet-Suchmaschine Newzbin2 errichten. Das hat der High Court of Justice in London entschieden, der zum obersten Gerichtshof in England und Wales gehört. Geklagt hatte die Organisation der Filmindustrie Motion Picture Association. Internetnutzer fänden über Newzbin illegale Filmkopien. Laut dem Sender BBC ist dies die erste gerichtlich angeordnete Internetsperre in Großbritannien. Für die Sperre muss BT Cleanfeed einsetzen, dass gegen Kindesmissbrauchsabbildungen verwandt wird.

Die Betreiber von Newzbin.com, die die Plattform selbst als "Google des Usenet" bezeichnen, haben das Dateiformat NZB zur Speicherung von Informationen über Usenet-Beiträge definiert.

Vom 1. Mai 2010 bis zum 2. Juni 2010 war Newzbin.com wegen Urheberrechtsstreitigkeiten offline. Seitdem läuft die Plattform unter der Bezeichnung Newzbin2 und soll laut Betreiber auf dem Inselstaat Seychellen im indischen Ozean gehostet sein.

BT habe genaue Kenntnisse über die Urheberrechtsverletzungen, die mit Newzbin begangen würden, erklärte das Gericht.

Quelle : www.golem.de
Titel: BREIN gewinnt gegen Usenet-Anbieter News-Service
Beitrag von: SiLæncer am 05 Oktober, 2011, 19:07
Die niederländische Anti-Piraterie Organisation BREIN konnte einen juristischen Erfolg gegen den Usenet-Anbieter News-Service verbuchen. Nach Ansicht des Gerichts ist News-Service als Anbieter mitverantwortlich für die Urheberrechtsverletzungen der Kunden und ermöglicht diesen sogar erst den Zugang hierfür.

Die langwierigen Auseinandersetzungen der niederländischen Anti-Piraterie Organisation BREIN gegen den Usenet-Anbieter News-Service hat eine neue Stufe erreicht. Wie News-Service mitteilt, sei man beim Prozess am Gericht in Amsterdam gegen BREIN unterlegen. Die Piratenjäger forderten, dass News-Service alle urheberrechtlich geschützten Inhalte von den Servern löschen sollte.

News-Service wiederum argumentierte, dass man selbst keinerlei Inhalte bereitstelle. Man würde lediglich den Zugang zum Usenet ermöglichen. Sei es nun über diverse Reseller oder konkrete Usenet-Zugangsanbieter.

Das Gericht teilte die Ansicht der Kläger von BREIN und ging sogar noch ein Stück weiter. Man hielt fest, dass die Firma News-Service für die Verbreitung von Usenet-Nachrichten mit den dazugehörigen urheberrechtlich geschützten Dateien mitverantwortlich ist. Man kopiere diese weiter und ermögliche den Nutzern somit den Zugang zu diesem Material. Wie das Unternehmen erklärt, prüfe man gegenwärtig das Urteil, um dann eine Entscheidung hinsichtlich der weiteren Schritte zu treffen. Eine Berufung ist also durchaus möglich.

Wie News-Service betonte, könne dieses Urteil eine Gefahr für das gesamte Usenet darstellen. Es sei nicht nur technisch sondern auch ökonomisch unmöglich, die 15 bis 20 Millionen Nachrichten die täglich im Usenet veröffentlicht werden zu prüfen. Es gibt auch keinen automatisierbaren Weg, um Postings mit urheberrechtlich geschützten Anhängen automatisch zu entfernen.

Darüber hinaus gefährde das Urteil die wirtschaftliche Existenz aller Usenet-Zugangsanbieter, da deren Geschäftsbasis damit praktisch unmöglich gemacht wird. Besonders kritisch betrachtet man den Aspekt, dass man als Diensteanbieter nach niederländischem Recht eigentlich von der Haftung freigestellt ist. Diesen Aspekt habe das Gericht jedoch in keinster Weise gewürdigt.


Quelle : www.gulli.com
Titel: News-Service.com: Usenet-Provider schaltet wegen Gerichtsurteil ab
Beitrag von: SiLæncer am 07 November, 2011, 12:45
Der niederländische Usenet-Provider News Service hat seinen Betrieb eingestellt. Ein Gericht hatte dem Unternehmen untersagt, urheberrechtlich geschützte Inhalte anzubieten. News Service zählt zu den größten Usenet-Providern weltweit und steckt unter anderem hinter dem Angebot Usenext.

News Service, laut Top1000 einer der größten Usenet-Provider weltweit, hat seinen Dienst abgeschaltet. News Service stellt seine Dienste anderen Anbietern zur Verfügung, die diese in eigenem Namen an Endkunden verkaufen. Zu den Kunden zählen laut Newsgroupservers.net unter anderem Usenext.de, Usenext.com, Eurofeeds.com und Sonic-news.com.

Welche Auswirkungen die Abschaltung auf die Reseller von News Service hat, ist unklar. Usenext gab gegenüber Golem.de an, der eigene Dienst funktioniere weiterhin und Sonic News verweist darauf, auch Server von Highwinds sowie eigene Server zu verwenden.

Auf Antrag der niederländischen Antipiraterie-Organisation BREIN untersagte am 28. September 2011 ein Gericht in Amsterdam dem Unternehmen, urheberrechtlich geschütztes Material aufzuzeichnen und zu verbreiten. Demnach müsste News Service sämtliche Dateien mit urheberrechtlich geschütztem Material auf seinen Servern löschen. News Service hat gegen das Urteil zwar Berufung eingelegt, das Gericht lehnte eine Aussetzung des Urteils bis zur Entscheidung über die Berufung aber ab.

Da News Service keine andere Möglichkeit sieht, der Entscheidung gerecht zu werden, hat das Unternehmen seinen Dienst mit sofortiger Wirkung eingestellt, wie das Unternehmen auf seiner Website mitteilt. Der Usenet-Provider bietet Zugriff auf Usenet-Beiträge und sieht sich selbst als technischer Dienstleister, der täglich 15 bis 20 Millionen Nachrichten weiterreicht und diese unmöglich einer inhaltlichen Kontrolle unterziehen kann.

Vor diesem Hintergrund gefährde das Urteil nicht nur die Existenz von News Service, sondern die des gesamten Usenet, sagte News-Service-Chef Patrick Schreurs. Er sieht das Geschäft seines Unternehmens durch niederländisches Recht geschützt.

An seiner Berufung hält News Service schon aus Prinzip fest und will weiter gegen das Urteil vorgehen, auch wenn der Dienst nicht weiter angeboten wird.

Quelle : www.golem.de