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Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio => # News und Infos zu Kanälen/Paketen => Thema gestartet von: SiLæncer am 15 Mai, 2007, 13:30
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Der Pay-TV Sender Premiere knickt ein, die Verbraucherschützer feiern. Zwei Wochen vor dem geplanten Gerichtstermin über angeblich nicht zurückgesandte Smartcards zur Entschlüsselung der Bezahlfernsehprogramme hat Premiere die gesamte Klageforderung überraschend akzeptiert. Premiere-Chef Georg Kofler sah sich einer von der Verbraucherzentrale Hamburg angestrengten Sammelklage von rund 90 ehemaligen Kunden gegenüber. Bereits Ende November vergangenen Jahres hatten wir über die Betrugsvorwürfe gegen Kofler berichtet.
Rücksendeklausel umstritten
Stein des Anstoßes ist ein Passus im Kleingedruckten der Premiere-Verträge. Demnach ist jeder Kunde bei einer Kündigung seines Premiere-Abos verpflichtet, die Smartcard an den Sender zurückzuschicken. Diese Klausel gilt bei Verbraucherschützern ohnehin als sehr umstritten, da ein Betrieb der Premiere-Digitalreceiver ohne Smartcard nicht möglich ist.
Doch in zahlreichen Fällen will Premiere die Post nicht erhalten haben und verlangte Schadenersatz in Höhe von 35 Euro. Das von Premiere beauftragte Inkasso-Unternehmen InFoScore macht den ehemaligen Kunden schnell eine Rechnung von knapp 75 Euro auf, die sich aus zusätzlichen Mahn- und Bearbeitungsgebühren zusammensetzt. Die Vielzahl der Beschwerden und die seit geraumer Zeit verhärteten Fronten veranlasste die Verbraucherzentrale, eine gerichtliche Klärung herbeizuführen.
Ursprünglich war die Verhandlung vor dem Landgericht München für den 30. Mai angesetzt. Doch dazu kommt es nun nicht mehr. Premiere hat sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten bezahlt, die 86 Verbraucher erhalten die auf Druck des Inkassounternehmens gezahlten Beträge demnächst zurückerstattet. Insgesamt 127 eidesstattliche Versicherungen lagen bereits in der Schublade, 77 Zeugen waren geladen. Die Zahl der am Verfahren beteiligten Personen lag nach Angaben der Hamburger Verbraucherschützer bei 290.
Kunden sollen sich melden
Ehemalige Premiere-Kunden, die ebenfalls Schadensersatz wegen der angeblich nicht eingetroffenen Smartcard gezahlt haben, werden gebeten, sich bei der Verbraucherzentrale Hamburg zu melden. Sie haben nach dem gescheiterten "Musterprozess" beste Chancen, das Geld zurück zu bekommen.
Quelle : www.onlinekosten.de
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da ein Betrieb der Premiere-Digitalreceiver ohne Smartcard nicht möglich ist.
Das kann so ja wohl nicht ganz stimmen. FTA wird ja wohl nicht davon beeinflusst ob eine Karte im Receiver ist oder nicht.
Wenn ja müßte man dann eigentlich den Boxenhersteller zu einer Änderung der Boxensoft bewegen. Sehr fraglich ??? ???, weiß da wer mehr drüber bzw. hatte dieses Problem schon??
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Ich vermute, das bezieht sich auf ein Upgrade der Betanove-Software. Das war nur mit eingesteckter Smartcard möglich, wenn ich mich recht erinnere.
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Übrigens ist mir das mit den angeblich nicht angekommenen Karten-Rücksendungen auch passiert.
Aber dank Einschreiben und vorsorglicher und dokumentierter Online-Sendungsverfolgung habe ich mich nicht ver@rschen lassen.
Und ich habe mich natürlich auch nicht auf die Hotline abschieben lassen, die mir schon bei'm allerersten Kontakt als komplett nutzlos erschien.
Statt dessen habe ich sofort massiv schriftlich gedroht, mit Anzeige und gezielter Presse-Information.
Auf einmal ging's glatt, Entschuldigung eingeschlossen.
Allerdings erdreistete man sich, mich Wochen später telefonisch zu belästigen.
So sah ich mich genötigt, abermals sehr massiv aufzutreten, unter Hinweis auf die anzuwendenden Teile des Datenschutzgesetzes umfassende Auskunft über die gespeicherten Daten und schriftliche Erklärung über die Löschung aller nicht speicherungspflichtigen Daten zu fordern und schliesslich wunschgemäss zu erhalten.
Man bekommt nur das Personal, für das man bezahlt.
Und mir scheint, Manche wollen in Wirklichkeit keinen guten Service.
Wenn dann regelmässig Fehler zulasten der Kunden auftreten und diese nicht unverzüglich abgestellt werden, möchte ich meine Bewertung nicht auf grobe Fahrlässigkeit beschränken.
Sowas riecht eher mindestens nach bedingtem Vorsatz.
Somit könnte die Nähe zum Betrug durchaus in Betracht kommen...