Die Fachberatung zum Artikel stammt von einem Lobbyverband
"Wem nützt die Zeitarbeit?" - mit dieser Schlagzeile warben gestern Zeitungskioske in der Hauptstadt für die Bild-Zeitung. Eine Antwort auf diese Frage konnten die Leser freilich nicht erwarten. Stattdessen bietet der Artikel (http://www.bild.de/BILD/ratgeber/geld-karriere/2011/01/25/zeitarbeiter/wie-gut-ist-dieser-job-groesste-arbeitgeber.html), der auch im Internet nachlesbar ist, einen unkritischen Blick auf die umstrittene Branche, die derzeit "boomt wie nie" und möglicherweise eine "Alternative zu einem normalen Job" sein könnte.
So erklärt der unter der Rubrik "Ratgeber" erschienene Bild-Artikel beispielsweise, woran man eine "gute Zeitarbeitsfirma" erkennen könne. Diese kümmere sich um ihre Mitarbeiter und zahle nach Tarif. Zu den positiven Beispielen zählt Bild unter anderem den Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ), die Printausgabe nennt zusätzlich die "Top Ten" der Branche, darunter Randstad und Adecco.
Pikant dabei: "fachliche Beratung" für den Bild-Ratgeber leistete mit Wolfram Linke ein Vertreter des Lobbyverbandes IGZ, der im Artikel selbst positiv genannt wird, sowie der Professor für Arbeitsrecht Peter Schüren. Schüren steht der weit verbreiteten Praxis, dass Unternehmen ihre eigenen Leiharbeitsfirmen unterhalten, um Tarifverträge zu unterlaufen, kritisch gegenüber. Allerdings hat auch er prinzipiell nichts gegen "Kostensenkung durch Leiharbeit" einzuwenden - solange die Unternehmen dafür auf bereits am Markt aktive Verleiher beauftragen.
Der Verweis der Bild auf die Tariflöhne, die seriöse Zeitarbeitsfirmen zahlen würden, ist scheinheilig: In keinem anderen Sektor ist die Verbreitung von Tariflöhnen so hoch wie in der Zeitarbeitsbranche. Das hat einen einfachen Grund. Unter Gerhard Schröder (SPD) wurde für die Zeitarbeitsbranche die Regelung, dass gleicher Lohn für gleiche Arbeit gelten müsse, gesetzlich festgeschrieben. Nicht jedoch, ohne ein Schlupfloch zu lassen. Gibt es einen Tarifvertrag, so hat dessen Anwendung Vorrang. Dies ermöglichte den christlichen Gewerkschaften, mit Dumpingtarifverträgen zu Gunsten der Arbeitgeber die gesetzliche equal-pay-Regelung zu umgehen.
Die von der Bild so hochgelobte IGZ greift zwar nicht auf die Tarife der christlichen Gewerkschaften, sondern auf jene des DGB zurück, doch auch sie fürchtet eine per Gesetz festgeschriebene Gleichbehandlung der Leiharbeiter und der Stammbelegschaft. Gleichbehandlung bedeute einen Angriff auf die Tarifautonomie, gefährde das Unternehmerprinzip und den "Steg zur Beschäftigung über die Zeitarbeit", so die IGZ in einem offenen Brief an die Mitglieder des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat.
Auch auf einen möglichen Sprung von der Leiharbeit in eine Festanstellung macht die Bild ihren Lesern Hoffnung. Dabei erwähnt sie allerdings nicht, dass es derzeit keine einzige Studie gibt, die dies für den deutschen Arbeitsmarkt bestätigt. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das zur Bundesagentur für Arbeit gehört, sieht in der Leiharbeit lediglich einen kleinen Steg in den ersten Arbeitsmarkt. Jedoch verdränge Leiharbeit reguläre Beschäftigung, so das IAB.
Wie Leiharbeiter vorgehen können, wenn ihr Arbeitgeber [extern] das Arbeitszeitkonto plündert oder falsch abrechnet erfährt der Leser im Bild-"Ratgeber" allerdings nicht.
Quelle : http://www.heise.de/tp/
Mit einem windelweichen Gesetz will Arbeitsministerin von der Leyen die Leiharbeit regulieren
Der Umgang der Drogeriekette Schlecker mit ihren Angestellten sorgte im vergangenen Jahr für viel Wirbel in der Öffentlichkeit. Die Handelskette nutzte die Schließung kleinerer Filialen aus, um Mitarbeiter zu entlassen. Anschließend sollten diese wieder in neu eröffneten, größeren Filialen in der Nähe für Schlecker tätig werden - als Leiharbeiter in der konzernnahen Firma Meniar.
Für die Angestellten bedeutete das nicht nur eine erhöhte Arbeitsplatzunsicherheit, sondern auch deutliche Lohneinbußen. Von der Leyen zeigte sich entsetzt über diese Praxis, gab fleißig markige Interviews und demonstrierte Stärke. Mit einem Gesetz sollten derartige Praktiken verboten werden: eine Ministerin greift durch.
Das Ergebnis von von der Leyens medial groß angekündigter Initiative findet in Form eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung am Donnerstag seinen Weg in den Bundestag. Doch was im Entwurf steht, ist nicht mehr als ein Placebo, geschaffen für einen einzigen Spezialfall. Künftig, so will es der Gesetzentwurf von Schwarz-Gelb, sollen Beschäftigte nicht innerhalb von sechs Monaten nach einer Kündigung als Leiharbeiter zu schlechteren Konditionen im gleichen Konzern beschäftigt werden dürfen. Ausdrücklich erlaubt bleibt es, Arbeitnehmer zu kündigen, um sie anschließend zu gleichen Konditionen wie zuvor als Leiharbeiter wieder einzustellen. Finanziell wäre dies für die Betroffenen wohl kein Verlust, ein Druckmittel wäre dies dennoch - immerhin geht die Arbeitsplatzsicherheit verloren.
Ebenfalls nicht erfasst wird der Fall, dass ein Konzern einen Teil seiner Stammbelegschaft entlässt, um sie anschließend durch bisher betriebsfremde Leiharbeiter zu ersetzen. Stimmt der Bundestag dem Gesetzentwurf aus dem Hause der Ministerin von der Leyen zu, so wird ein zweiter Fall Schlecker zwar verhindert. Die zahlreichen anderen Möglichkeiten, die Leiharbeit zu missbrauchen bleiben jedoch unangetastet.
Weitere Elemente des Gesetzentwurfes sind die Verpflichtung der Entleihbetriebe, Leiharbeiter über freie Stellen in ihrem Unternehmen zu informieren, damit diese sich gezielt bewerben können. Ob die Brückenfunktion der Leiharbeit damit signifikant verbessert werden kann, ist allerdings fraglich. Immerhin führte der Wirtschaftssoziologe Hajo Holst in einer Anhörung im Arbeitsausschuss des Bundestages zu der Gesetzesvorlage aus, dass es einen Trend gebe, die Leiharbeit immer weniger für das Abfangen von Auftragsspitzen einzusetzen, sondern mit ihrer Hilfe Tarifverträge zu umgehen und das unternehmerische Risiko auf die Arbeitnehmer abzuwälzen. Holst sprach von einer "strategischen Nutzung" der Leiharbeit.
Ein spürbarer Fortschritt hingegen dürfte die im Entwurf festgeschriebene Öffnung der im Betrieb vorhandenen Gemeinschaftseinrichtungen für die Leiharbeiter bedeuten. Bisher ist es beispielsweise oftmals so, dass Leiharbeiter zwar weniger verdienen als die Stammbelegschaft, in der Kantine jedoch höhere Preise zahlen sollen, weil sie als Gäste behandelt werden. Ausnahmen sind den Unternehmen hier allerdings erlaubt, wenn eine Gleichbehandlung mit zu hohem bürokratischen Aufwand verbunden wäre. Die Arbeitgeber kritisieren diese neue Regelung, da sie sie als ersten Schritt hin zu Equal Treatment, also der absoluten Gleichbehandlung der Leiharbeiter mit der Stammbelegschaft sehen - wozu auch die Zahlung gleicher Löhne gehören würde.
Einen alternativen Antrag wird die Linkspartei in den Bundestag einbringen. Er sieht unter anderem die Zahlung gleicher Löhne ab dem ersten Arbeitstag, einen Flexibilitätszuschlag von 10 Prozent sowie eine auf drei Monate beschränkte Überlassungsdauer vor. Holst lobte den Vorschlag der Linken. Er verhindere die Umgehung der Tarifverträge, ohne die Leiharbeit als Instrument, um Auftragsspitzen zu bewältigen, komplett in Frage zu stellen.
Quelle : http://www.heise.de/tp/