Gericht geht im Fall Verbraucherzentrale gegen Media-Saturn in die Beweisaufnahme
Im Rahmen der Werbekampagne "Die Beste Elf des Jahres" hatten Media-Märkte zum Jahreswechsel 2005/2006 unter anderem einen DVD-Player für 19 Euro angepriesen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erhielt in diesem Zusammenhang zahlreiche Beschwerden von Konsumenten, weil das Produkt zum Teil offenbar schon bei Öffnung der Ladengeschäfte ausverkauft war. Gegen derartige Lockvogelangebote konnten die Verbraucherschützer bisher jedoch gerichtlich nur gegen einzelne Media-Markt-Niederlassungen vorgehen, weil diese aus Sicht der Konzernzentrale unabhängig agieren.
Mitte vergangenen Jahres hat sich der vzbv jedoch entschlossen, die bundesweite Verantwortung der Media-Saturn-Holding GmbH und der Media Markt Systemzentrale GmbH für die irreführende Werbung gerichtlich klären zu lassen. In der Klage, die sich konkret auf den oben genannten Fall des DVD-Players bezieht, hat das Landgericht Ingolstadt nun am 8. Mai 2007 einen Beweisbeschluss verkündet. Durch die "Einvernahme einer Reihe von Zeugen" am 24. Juli und 4. September dieses Jahres soll geklärt werden, ob die Vorwürfe des vzbv berechtigt sind. "Wenn der Beschluss in ein entsprechendes Urteil mündet, wird es uns in Zukunft leichter fallen, die Holding insgesamt zur Rechenschaft und Verantwortung zu ziehen", umreißt vzbv-Vorstand Edda Müller die Hoffnungen der Verbraucherschützer im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren.
Eine Entscheidung zu Gunsten der Kläger könnte sich zudem auch auf die bereits gerichtlich gerügte Abmahnpraxis der Media-Märkte auswirken. Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der selbst auch schon wiederholt in Werbekampagnen der Media-Saturn-Gruppe aufgetreten war, hatte Ende 2006 im Auftrag einzelner Media-Markt-Filialen zahlreiche Onlineshops mit Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht überzogen. Auch dabei nutzte die Holding gezielt ihre verteilte Konzernstruktur: Steinhöfel trat nicht im Auftrag der Media-Saturn-Gruppe, sondern jeweils als Rechtsanwalt der insgesamt 215 Media Märkte auf. So konnte er die betroffenen Händler gleich massenweise abmahnen. Die Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung hatte einen Sprecher der Holding in diesem Zusammenhang damals mit den Worten zitiert: "Wenn die bei der Blutgrätsche Ertappten mit Zeitverzug zu Boden sinken und theatralisch Vernichtungsfeldzug hauchen, entbehrt das nicht einer gewissen Chuzpe."
Quelle : www.heise.de
Media Markt stößt mit einer Werbeaktion auf Verbraucherkritik
Letzte Woche startete die Elektro-Einzelhandelskette Media Markt die Werbeaktion "Das große TV-Duell – Media Markt vs. Internet", in der potenziellen Kunden versprochen wird, dass sie sich einen Fernseher aus einer Liste von "Top-Bestsellern" aussuchen, dessen Preis bei Idealo.de mit dem anderer Anbieter vergleichen und das Gerät dann "zum niedrigsten Preis" beim Media Markt kaufen könnten.
Der Informatiker Tobias Anton las diese Anzeige und ermittelte, dass das TV-Gerät Philips 58PFL9955H beim Internet-Anbieter My-Solution für 1.299 Euro zu haben war, während es beim Media Markt mit einem Preis von 3.469 Euro ausgezeichnet war. Also machte er sich auf dem Weg zur Media-Markt-Filiale am Berliner Alexanderplatz, wo er zwei Angestellte mit einem Ausdruck des Angebots bei Idealo.de konfrontierte.
Die jedoch händigten ihm nicht wie erwartet den Fernseher für 1.299 Euro aus, sondern telefonierten mit ihrer Geschäftsleitung. Anschließend beschieden sie ihm, dass man die Offerte des Wettbewerbers erst prüfen müsse und ihm anschließend telefonisch Bescheid geben wolle.
Darauf hin verschwand allerdings das Angebot von My-Solution aus der Suchmaschine Idealo.de, die der Media Markt als einzige Preisvergleichsstelle für sein Angebot akzeptiert. Und in der Filiale am Alexanderplatz stellte man sich auf den Standpunkt, dass man den Fernseher nicht für 1.299 Euro abgeben müsse, weil das Konkurrenzangebot ja bei Idealo.de verschwunden war und im Kleingedrukten der Media-Markt-Werbung steht: "Maßgeblich für den Preis ist der Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses in Ihrem Media Markt".
Der Informatiker warf dem Media Markt darauf hin in seinem Blog vor, dass er "den Kunden unter Hinweis auf eine vorgeschobene 'Prüfung' des Angebots nach Hause schickt, das Verschwinden des Konkurrenzangebots beim Werbepartner Idealo.de abwartet und sich schließlich auf [eine Fußnote] beruft […], für die man, um sie zu lesen, auf einem durchschnittlich konfigurierten Browser etwa drei Bildschirmseiten herunterscrollen und eine Lupe zücken muss".
Die Rechtfertigung, dass das Angebot bei My-Solution "unseriös" gewesen sein müsse, konkretisierte die Elektromarktkette später noch dahingehend, dass der Fernseher in Deutschland nur von bestimmten Einzelhändlern und nicht im Online-Handel vertrieben werden dürfe. Als Anton bei My-Solution nachfragte, erhielt er dort jedoch die Antwort, dass das Angebot kein Versehen gewesen sei und man auch einige Geräte zu diesem Preis verkauft habe. Telepolis gegenüber gab das in Kesselsdorf bei Dresden angesiedelte Unternehmen zusätzlich die Auskunft, dass man sich für das zeitlich begrenzte Angebot den europäischen Binnenmarkt zunutze gemacht habe und die Aktion eine direkte Reaktion auf die Media-Markt-Kampagne gewesen sei.
Beim Media Markt meinte man auf Anfrage, man "kooperiere" zwar mit dem Preisvergleichportal, weise aber den Vorwurf zurück, "dass bei Idealo.de Angebote bewusst entfernt wurden", was auch deren Pressestelle bestätigen könne. Die Überprüfung der von Kunden eingereichten Fremdangebote behalte man sich "insbesondere" für Fälle vor, in denen der Preis "außergewöhnlich niedrig erscheint". Im vorliegenden Fall hätten Media-Markt-Mitarbeiter das Angebot von My-Solution als "fiktiven Preis" gewertet und man bitte um Verständnis, "dass der Kunde vor diesem Hintergrund das TV-Gerät somit nicht zum Preis von rund 1.300 Euro kaufen konnte".
Auf den Vorwurf Antons, dass mit "Internet-Bestpreisen" für Geräte geworben wird, die praktisch exklusiv vertrieben werden, ging man in der Ingolstädter Zentrale der zur Metro-Gruppe gehörigen Elektrohandelskette nicht ein. Der Alexanderplatz-Verkaufsleiter hatte dem Informatiker gesagt, "Internet-Bestpreis" hieße ja nicht, dass man sich "mit irgendwem messen" müsse.
Quelle : http://www.heise.de/tp/