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Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio => # WWW, Telefon, Provider & Co => Thema gestartet von: SiLæncer am 26 Januar, 2006, 11:38

Titel: Internetanbieter müssen Kunden Auskunft über gesammelte Daten geben
Beitrag von: SiLæncer am 26 Januar, 2006, 11:38
Internetanbieter müssen die von ihnen gesammelten Kundendaten auf Anfrage an die Nutzer weitergeben. "Dazu genügt eine formlose Anfrage", erklärt Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein. Am besten wenden sich Kunden an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens. Allerdings sei es sinnvoll, gleich darauf hinzuweisen, dass man die Verbindungsdaten einsehen möchte. "Sonst passiert es häufig, dass die Unternehmen erstmal nur die Informationen liefern, die der Kunde bei Vertragsabschluss selbst gegeben hat." Dazu gehören zum Beispiel seine Adresse oder der von ihm gewählte Tarif. Oft werden die Kunden laut Weichert hingehalten. "Erst wenn man mit dem Anwalt oder der Verbraucherzentrale droht, bewegt sich was." Will der Anbieter die Daten nicht rausrücken, sollten sich die Betroffenen beim Datenschutzbeauftragten ihres Bundeslandes melden.

Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Darmstadt (Az. 25 S 118/2005) dürfen Internetanbieter nur Daten speichern, die für Rechnungserhebung notwendig sind. Die bei jeder Verbindung neu vergebene und für die Rechneridentifikation notwendige IP-Adresse etwa muss demnach sofort nach Beendigung der Verbindung vom Provider gelöscht werden. Mit Hilfe der IP-Adresse ließe sich sonst herausfinden, auf welchen Websites der Nutzer unterwegs war. "Das interessiert besonders die Polizei und andere Sicherheitsbehörden", erklärt Weichert.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re:Internetanbieter müssen Kunden Auskunft über gesammelte Daten geben
Beitrag von: _Immer_Intl_ am 04 Februar, 2006, 09:37
Vernünftige Sache!
Titel: Re:Internetanbieter müssen Kunden Auskunft über gesammelte Daten geben
Beitrag von: Jürgen am 05 Februar, 2006, 16:13
...bis die Gesetze geändert werden.
Siehe auch diesen Thread:
Ausweitung der Datenspeicherung für TK-Überwachung gefordert (http://beta.dvbcube.org/index.php?board=26;action=display;threadid=10553)
Insofern bringt die Nachfrage wohl zwar Aufklärung über den status quo, aber in Zukunft kaum Abhilfe...

Im übrigen kann eine Aufbewahrung der IP über den Zeitpunkt der Buchung oder Rechnungsstellung hinaus durchaus auch mit erforderlicher Überprüfbarkeit einer Rechnung begründet werden, also mindestens bis zu dem Moment, wo eine Rechnung nicht mehr angefochten werden kann.
Das dürfte mindestens für jede CbC- / IbC-Verbindung, alle Volumen- oder Zeittarife und insbesondere gesondert kostenpflichtige Zusatzdienste gelten, die über die Rechnung verbucht werden.
Auch an Dialer-artigen Abrechnbungssystemen für DSL (auf IP-Basis) wird ja schon gebastelt...