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Das im September letzten Jahres gestartete Projekt zur Diskussion der GPL hat den ersten Entwurf der neuen Version 3 der GNU General Public License (GPL) fertig gestellt. Auf einer eigenen GPLv3-Seite bietet die Free Software Foundation (FSF) jetzt allen Interessierten die Möglichkeit, den weiteren Diskussionsprozess zu verfolgen und sich daran zu beteiligen. Die GPL ist die wichtigste Lizenz für Open-Source- und freie Software; beispielsweise stehen rund zwei Drittel der gut 75.000 auf Sourceforge.net gehosteten Projekte unter der GPL.
Wie schon die aktuelle, mittlerweile 15 Jahre alte Version 2 schützt auch die neue Version die grundlegenden Rechte der Anwender: Das Recht, Software weiterzugeben, den zugehörigen Quellcode zu erhalten, die Software zu verändern und Teile davon für eigene Open-Source-Programme zu verwenden (Copyleft). Till Jaeger, Leiter des Institus für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS), sieht mit der Vorlage zur öffentlichen Diskussion einen positiven Prozess angestoßen. "Die GPLv3 schafft mehr Rechtssicherheit und berücksichtigt sowohl die Anforderungen, die sich aus der internationalen Anwendung der Lizenz ergeben, als auch neue technische Entwicklungen wie DRM", so Jaeger gegenüber heise online.
DRM-Software, im Text der Lizenz als Digital Restrictions Management bezeichnet, schließen die Autoren ausdrücklich als unvereinbar mit der GPLv3 aus. Der ausführliche Kommentar zur GPLv3 erläutert die Gründe dafür: Eine Lizenz, die die Freiheiten der Anwender bei der Benutzung der Software schützen will, könne keine Einschränkungen der Freiheit durch DRM akzeptieren. Verwendet ein "System" zum Zugriff auf irgendwelche Daten GPL-Software, muss es mindestens erlaubt sein, andere Software zum Zugriff auf diese Daten zu entwickeln. Das dürfte den Einsatz von GPL-Code im Zusammenhang mit Kopierschutzmaßnahmen unmöglich machen.
Die Definition von Quellcode wurde ausgeweitet: Der complete corresponding source code umfasst alles, was nötig ist, um ein Programm zu verstehen, zu verändern, zu übersetzen und zu benutzen. Dazu gehören beispielsweise auch Verschlüsselungscodes, die nötig sind, um die Software -- etwa auf einer speziellen Hardware wie einem Netzwerkgerät -- zu installieren.
Verstöße gegen die Bedingungen der GPL führen nicht mehr sofort zu einem automatischen Erlöschen der Lizenz und damit zu einer Urheberrechtsverletzung. Dadurch wollen die Autoren verhindern, dass versehentliche GPL-Verletzungen gleich dramatische Folgen haben. In Deutschland, so die Einschätzung von Jaeger, schwäche das die GPL allerdings ein Stück weit.
Mehr Rechtssicherheit entsteht durch klarere Formulierungen. So trifft die GPLv3 explizit Vorsorge, dass die durch sie garantierten Freiheiten nicht durch Patentansprüche ausgehebelt werden: Distributoren von unter der GPLv3 stehender Software sind verpflichtet, alle dadurch betroffenen eigenen Softwarepatente an die Empfänger zu lizenzieren -- eine Proprietarisierung von GPL-Software durch das Hinzufügen von offengelegtem, aber durch Patente geschütztem Code wird so verhindert.
Deutlicher geworden ist die GPL auch, was die Kompatibilität mit anderen Open-Source-Lizenzen angeht: Alle Software-Lizenzen, die ausdrücklich auch einen Vertrieb unter GPL zulassen, sind kompatibel mit der GPLv3. Zudem dürfen Entwickler eigenen Code, den sie einem GPL-Programm hinzufügen, unter in Grenzen engeren Restriktionen lizenzieren. Erlaubt sind beispielsweise "Patent-Konter", um Anwendern, die einer wegen Softwarepatenten klagenden Partei nahe stehen, die Erlaubnis zur Nutzung entziehen.
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/68408
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Die vorgeschlagene Version 3 der GNU General Public License (GPL) wird allgemein als Kompromiss zwischen den politischen Zielen der Free Software Foundation (FSF) und den Interessen wirtschaftlicher Lizenznutzer gehandelt. Beobachter sprechen in ersten Reaktionen auf den am Montag in Boston vorgestellten Entwurf für die GPLv3 von insgesamt moderaten Änderungen, die den Anwendern mehr Optionen im Umgang mit dem rechtlichen Fundament der freien Softwarewelt einräumen.
Mehr Freiheiten sollen GPL-Lizenznehmer entgegen anders lautender Spekulationen im Vorfeld etwa erhalten, wenn es um die Kombination eigener proprietärer Entwicklungen oder Software unter anderen Open-Source-Lizenzen mit dem offen liegenden und frei veränderbarem Quellcode unter dem Regelwerk der FSF geht. Insgesamt gibt sich die FSF damit wirtschaftsfreundlich. Die Hauptautoren der GPLv3, Richard Stallman und Eben Moglen, betonen dazu in ihrer ausführlichen Begründung der vorgeschlagenen Änderungen: "Obwohl Unternehmenserwägungen hinter der Freiheit zurückstehen, ist es wichtig, dass die GNU GPL wirtschaftlichen Erfolg ermöglicht, solange die Freiheit respektiert wird. Wir haben nicht die Absicht, die Synergie zwischen beiden Bereich zu stören." Die grundsätzlichen Freiheiten, welche die GPL über das so genannte Copyleft-Prinzip auch weiterhin sichert, beziehen sich auf das Abspielen, Verändern, Kopieren und die Verteilung von Programmen beziehungsweise deren Quellcode.
Einen ähnlichen Ansatz wie bei den Lizenzmixen fahren die GPL-Verfasser beim Streitpunkt der gewerblichen Schutzrechte: Wer die überaus kritische Haltung der FSF gegenüber Patenten auf Programmcode teilt, darf laut dem Entwurf künftig "zurückschlagen". Die neue Klausel 7e soll es ermöglichen, Anwendern die Nutzungserlaubnis für eigene Erweiterungen zu einem Programm zu entziehen, die mit Hilfe von Patenten Rechtsstreitigkeiten angezettelt haben. Allgemein halten es die Autoren aber nicht für möglich, die Problematik der Softwarepatente allein mit einer Lizenz anzugehen. Hier erachten sie einen Kampf auf der politischen Ebene für wichtiger. Wirklich streng will die FSF nur mit Advokaten von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) umgehen. Sie müssen den Nutzern freiwillig Mittel zum Umgehen von Kopierschutztechniken mitliefern, wenn sie die GPL einsetzen wollen.
Der Versuch, eine Balance zwischen Freiheit und kommerzieller Verwertbarkeit zu erzielen, wird mit viel Lob bedacht. "Die FSF hat hervorragende Vorbereitungsarbeit geleistet", betont Kaj Arnö, bei MySQL für die Pflege der Community Relations zuständig und Mitglied der GPLv3-Konzernarbeitsgruppe, gegenüber heise online. Sein Haus habe bislang die Rechte der Anwender der eigenen Software speziell mit einer gesonderten "Open Source"-Ausnahme erweitert, damit diese MySQL-Datenbanken etwa mit PHP einsetzen konnten. Dies sei erforderlich gewesen, da hier ein unter der bisherigen GPL lizenziertes Programm mit einer offeneren BSD-ähnlichen Lizenz zusammengetroffen sei. Da der GPLv3-Entwurf nun Schritte in die gleiche Richtung mache, werde es Firmen und GPL-Projekten möglich, ähnliche Kompatibilitäten auch ohne die kostspielige Einschaltung von Rechtsanwälten zu erreichen. Der Open-Source-Berater Bruce Perens befürchtet aber, dass die Kompromissbereitschaft ein Stück zu weit geht. Er warnt davor, Lizenznehmern einen Freifahrtschein für die Verknüpfung proprietärer Komponenten mit GPL-Software zu erteilen.
Volker Grassmuck, Autor des Buches "Freie Software. Zwischen Privat- und Gemeineigentum", begrüßt insbesondere die Bemühungen, "einen klaren Trennstrich zwischen DRM und freier Software zu ziehen". Der Forscher an der Berliner Humboldt-Universität hat das "Digital Restrictions Management" als "eine der größten Bedrohungen für die Freiheit im Allgemeinen und freie Software im Besonderen" ausgemacht. Die GPL könne "dieses Übel" zwar nicht aus der Welt schaffen, praktisch bedeute die ins Spiel gebrachte Klausel gegen Kopierschutztechniken jedoch, "dass Hochschulen und der freien Software wohl gesonnene Firmen nicht länger DRM-Technologien unter der GPL entwickeln und damit suggerieren können, es sei alles in Ordnung: Es ist ja freie Software". DRM erzeugt laut Grassmuck immer nur Unfreiheit. "Freies DRM" sei ein Widerspruch in sich. Allgemein ist die insgesamt 22 Jahre alte GPL dem Experten zufolge "deutlich der Pubertät entwachsen und gerichtserprobt". Außer der in Angriff genommenen "Behebung einer gewissen Zentriertheit auf US-amerikanische Verhältnisse" bestehe wenig Anpassungsbedarf.
Noch etwas die Würze fehlt Florian Müller dagegen bei den Softwarepatent-Klauseln. Der Gründer der Kampagne NoSoftwarePatents.com befürwortet zwar den Vorstoß, sich "durch solidarischen Entzug des Nutzungsrechts" gegen die Verursacher von Patentprozessen zu wehren. Man müsse sich aber auch der Grenzen solcher optionaler Maßnahmen bewusst sein: "Gegen Microsoft und produktlose Abkassierer hilft so ein Mechanismus herzlich wenig." Es könnte in einzelnen Fällen zudem schwer werden, die vorgesehene Unterscheidung zwischen Angriff und legitimer Verteidigung zu treffen. Da in dem von der EU-Kommission gerade gestarteten neuen Anlauf zu Softwarepatenten auch wieder "einige falsche Freunde der freien Software ihr Unwesen treiben werden", würde sich Müller noch wünschen, "Firmen gleich mit bestrafen" zu können, die Lobbying für einen erweiterten Monopolschutz für Computerprogramme betreiben.
Siehe dazu auch:
* GPLv3 – der erste Entwurf
* GPLv3-Site der Free Software Foundation
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/68490
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Nachdem die Veröffentlichung des ersten Entwurfs der Version 3 der GNU General Public Licence (GPLv3) einige positive Reaktionen ausgelöst hatte, zeigte sich nun auch Mitautor und Ober-GNU Richard Stallman zuversichtlich, dass die kommende Version 3 der GNU General Public License die wichtigsten Themen seit der bislang letzten Überarbeitung abdeckt. Dazu zählen für ihn das digitale Rechtemanagement, Softwarepatente und die Kompatibilität der freien Lizenzen untereinander.
In einem Interview mit eWeek sagte der Gründer der Free Software Foundation, dass die GPLv3 die Ausbreitung des Rechtemanagements kaum eindämmen könne. Aber die neue Lizenz könne zumindest die Einbindung von GPL-Software in das DRM verhindern. Nach Ansicht von Stallman ließen DRM-Systeme keinen Umgang mit der Software im freien Sinn mehr zu; mächtige Unternehmen hätten mit den Audio- und Videoformaten das Rechtemanagement schon zu stark etabliert. Da freie Software diese nicht mehr legal verarbeiten könne, bleibe als einzige Gegenmaßnahme nur noch die Vermeidung aller derartigen Formate und der entsprechenden Abspielprogramme.
Auch die Patentsituation beunruhigt Stallman. Da Softwareentwickler praktisch wehrlos gegen die Bedrohung durch Softwarepatente seien, sollten die einzelnen Länder diese erst gar nicht zulassen. Er habe allerdings gerade erfahren, dass die EU in Kürze einen neuen Anlauf zur Einführung von Softwarepatenten unternehmen werde. Die neue Version der GPL solle außerdem kompatibler zu anderen freien Lizenzen werden, sagte Stallman. Unverträglichkeiten seien zwar weiterhin möglich, allerdings ziele die GPL ganz darauf ab, jede nachträgliche Einschränkung zu verhindern.
Vom Diskussionsprozess für die GPLv3 erhofft sich Stallman, dass möglichst viele Leute eine genaue Prüfung der Formulierungen auf unbedachte Nebenwirkungen vornehmen. Schließlich falle noch keine Software unter die derzeit veröffentlichte Version der Lizenz.
Siehe dazu auch:
* GPLv3 – der erste Entwurf
* Entwurf zur GPLv3: Ein gelungener Kompromiss?
* GPLv3-Site der Free Software Foundation
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/68599
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Nach Ansicht von Linus Torvalds steht der Linux-Kernel nicht ohne weiteres unter der in Entstehung begriffenen Version 3 der GNU General Public License (GPLv3). Viele Teile des Kernels enthielten über die eigentliche Lizenzdatei hinaus erklärende Zusätze mit der Formulierung "version 2 of the license, or (at your option) any later version". Diese ermöglicht die auf den Kernelteil beschränkte wahlweise Lizenzierung unter der GPLv3.
Wie der Linux-Schöpfer gestern in einer Mail klarzustellen versuchte, seien die Zusätze allerdings nicht Bestandteil der GPLv2. Sie gelten daher nicht per Default und somit auch nicht für den Kernel in seiner Gesamtheit. Für den aktuellen Linux-Kernel seien weiterhin ausschließlich die Bedingungen der 1991 verfassten Version 2 der GPL verbindlich, die in einer Datei im Rootverzeichnis dem Kernel-Tree vorangestellt sind.
Torvalds zeigte sich im Übrigen skeptisch bezüglich der neuen Open-Source-Lizenz. Er hält es für "verrückt", dass die GPLv3 im vorliegenden ersten Entwurf zur Verhinderung restriktiver DRM-Maßnahmen von den Software-Autoren die Freigabe privater Signaturschlüssel verlange. Da zumindest er selbst dazu nicht bereit sei, komme für ihn eine Konvertierung des von ihm verfassten und damit des gesamten Kernelcodes auf die Version 3 der GPL derzeit nicht in Frage.
Quelle : www.heise.de
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wow, da scheint sich ja ziemlich was anzubahnen. ich hoffe dass sich Hr. Torvalds doch noch zu einem Kompromiss bereiterklärt, denn die Schwächen der GPLv2 haben sich ja zur genüge herauskristallisiert...
Aber natürlich ist die neue Version auch nicht perfekt. Einige Kritikpunkte kann man hier (http://people.debian.org/~srivasta/Position_Statement.html) nachlesen.
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Richard Stallman hat auf dem Free and Open Source Software Developers' European Meeting (FOSDEM) in Brüssel am gestrigen Samstag seine Beweggründe für die nicht ganz unumstrittenen Erweiterungsvorschläge im Entwurf zur Version 3 der GNU General Public License (GPL) näher erläutert. Generell hält der Gründer der Free Software Foundation (FSF) die ins Spiel gebrachten Änderungen für "punktuell". Insbesondere auf die Vielzahl von Lizenzen aus dem Open-Source-Bereich sowie auf die Verbreitung von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) habe man aber reagieren müssen.
Der GPL-Hauptautor verwies auf die immer unverfroreneren Bemühungen von IT-Konzernen, "uns den Computer wegzunehmen". Nicht nur Firmen wie Microsoft, Disney, Sony und Intel würden mit dem neuen Kopierschutz AACS versuchen, das "digitale Restriktionsmanagement der Zukunft" unter die Leute zu bringen. Insgesamt würden Rechner verstärkt so konzipiert, "dass es hart wird für die Nutzer, sie zu kontrollieren oder sie zu modifizieren".
Beide Rechte wollte Stallman mit Hilfe der GPL von Anfang an sichern. Die GPLv3 soll es seinem Ansinnen nach daher "unmöglich machen, freie Software zu korrumpieren". Viele DRM-Befürworter seien nämlich dazu übergegangen, den Quellcode ihrer Programme offen zu legen und für Modifikationen freizugeben. Doch könne man damit letztlich nichts anfangen, da nur die von den offiziellen Software-Ausrüstern gut geheißenen, kryptographisch signierten und unveränderten Programme auf den kastrierten Rechnern liefen. Dieser Praxis will Stallman einen Riegel vorschieben, indem DRM-Anbieter verpflichtet werden sollen, die fürs Signieren ihrer Programme erforderlichen Schlüssel mitzuliefern. So könnten Entwickler sicherstellen, dass eigenhändig veränderte Versionen der betroffenen Software "zumindest auf der eigenen Maschine laufen". Limits für die technische Entwicklung von DRM selbst führe die GPLv3 auf diesem Wege nicht ein. Gleichzeitig "greift sie aber die Punkte an, die DRM böse machen". Das beziehe sich vor allem auf alle Bemühungen, die Computerprogramme der Kontrolle durch die Nutzer zu entreißen suchen.
Die bisherigen Schutzvorkehrungen in der GPL gegen die von Stallman gefürchteten Softwarepatente bezeichnete der Freiheitskämpfer ebenfalls als unzureichend. Daher erfordere die neue Version nun eine Erklärung von Distributoren, dass sie alle von ihnen gehaltenen Patente, über deren Existenz sie sich im Klaren sind, nicht für Klagen gegen Nutzer und Kunden einsetzen. Zudem solle die GPLv3 mit Lizenzen für kompatibel erklärt werden, die schärfere Klauseln zur Abwehr von Softwarepatenten enthalten. Diese dürften sich aber nur auf "Angreifer" beziehen und folglich nur den Ausschluss von Lizenznehmern vorsehen, die auf der Basis ihrer Monopolansprüche andere Marktteilnehmer verklagen. Wer Patente defensiv erst zur eigenen Verteidigung einsetzt, dürfe nicht mit derartigen Strafmaßnahmen rechnen müssen.
Stallman musste sich in Brüssel Kritik von Entwicklern gefallen lassen, dass der Entwurf für die GPLv3 nicht mehr so einfach zu handhaben und recht komplex geraten sei. Dem Vorwurf begegnete er mit dem Hinweis, dass die neue Version zwar länger, "aber nicht schwerer zu verstehen ist". Vielmehr verdeutliche sie viele der Punkte, "die wir bei der GPL immer wieder erklären mussten". Mit einer ersten überarbeiteten Variante rechnet Stallman nach der Auswertung der bisherigen Kommentare im Mai oder Juni. Stehen soll die Lizenznovelle, die gerade wegen ihrer scharfen Anti-DRM-Klausel unter anderem von Linux-Vater Linus Torvalds skeptisch beäugt wird, im Spätherbst oder Anfang nächsten Jahres. Zuvor führt die FSF am 21. und 22. April noch die zweite internationale Konferenz zur GPLv3 im brasilianischen Porto Allegre durch.
Quelle : www.heise.de
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Linux-Schöpfer Linus Torvalds hat in einem Interview mit Forbes seine Position zur neuen Version 3 der General Public License (GPLv3) klargestellt. Im Januar hatte Torvalds deutlich gemacht, dass der unter der GPL 2 lizenzierte Linux-Kernel nicht automatisch unter die GPLv3 fallen wird. Der Anfang des Jahres veröffentlichte erste Entwurf der GPLv3 will aktuellen strittigen Fragen wie DRM, Softwarepatente, dem zunehmenden Einsatz von GPL-Software in Unternehmen und der weltweiten Verwendung der Lizenz Rechnung tragen. Der Linux-Kernel gehört zu den wichtigsten der unter der GPL lizenzierten Open-Source-Projekte.
Für Torvalds ist der Kern der General Public License das Copyleft, also das Prinzip der Gegenseitigkeit: "Ich gebe meinen Code frei, mach du das auch". Die GPLv3 gehe darüber hinaus, indem sie versuche, das Ziel der "Freiheit von Software" stärker zu fördern – beispielsweise durch Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung von GPL-Software in DRM-Systemen. Auch wenn viele Firmen DRM für böse Dinge nutzen würden, sei es nicht Sache der Lizenz, hier ein "gutes" Verhalten im Sinne der Free Software Foundation (FSF) zu erzwingen: "Ich möchte meine Software nicht 'aktivistisch' machen, sondern in technischer Hinsicht so gut wir möglich", erklärte Torvalds in dem Interview.
Torvalds befürchtet, dass es angesichts einiger grundsätzlich unterschiedlicher Standpunkte zwischen ihm und der FSF nicht zu einer Einigung kommen könnte, ohne sie jedoch ausschließen zu wollen: Er sei sicher, dass es im Laufe des Diskussionsprozesses noch zu Änderungen an der Lizenz komme.
Quelle : www.heise.de
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Mit dem jetzt der Öffentlichkeit vorgestellten zweiten Entwurf der neuen GPLv3 ist die nächste Version der am meisten verbreitete Open-Source-Lizenz wieder ein Stück näher gerückt. Seit Herbst 2005 arbeitet die Free Software Foundation (FSF) an der neuen Fassung der GNU General Public License, die in der aktuellen Version 2 schon seit 1991 Bestand hat.
Im Januar hatte die FSF schon einen ersten Entwurf veröffentlicht und Interessierte dazu aufgerufen, sich an der Diskussion zu beteiligen. Seitdem sind über 1000 Änderungsvorschläge bei der FSF eingegangen. Dem Entstehungsprozess widmet sich eine eigene, von der FSF ins Leben gerufene Website. Die GPLv3 geht nun auch explitit auf kontroverse Themen wie Digtal Rights Management (DRM) und Software-Patente ein. Ein Artikel auf heise open stellt die Einzelheiten dieser ersten Fassung vor.
Obwohl im Großen und Ganzen von der Community begrüßt, ist die neue GPL nicht unumstritten. Insbesondere die neu hinzugekommene Passage zu DRM, das die Verfasser als unvereinbar mit der GPL bezeichnen, hat schon vehemente Reaktionen, unter anderem von Linux-Schöpfer Linus Torvalds ausgelöst Hier will der Entwurf deutlich machen, dass DRM nur dann verboten sein soll, wenn es dazu eingesetzt wird, die durch die GPL ganatierten Rechte einzuschränken. Linux-Kernel-Entwickler Alan Cox hingegen zeigte sich vom ersten Entwurf durchaus angetan.
Auch die jetzt erschienene zweite Fassung soll von der Community diskutiert werden, bevor die FSF im Herbst eventuell noch einen dritter Entwurf veröffentlicht. Die finale Version der GPLv3 ist für Anfang nächsten Jahres geplant. Gleichzeitig mit dem zweiten Entwurf der GPL hat die FSF einen ersten Entwurf für die LGPL präsentiert.
Ein Hintergrund-Artikel auf heise open beschreibt die Unterschiede zwischen den wichtigsten Open-Source-Lizenzen.
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/75835
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Die Free Software Foundation hat eine spezielle Draft-Version (PDF-Datei) bereitgestellt, die die Unterschiede zum ersten Entwurf zeigt. Sie ist auch als Postscript- und Latex-Version verfügubar. Änderungen umfassen zum Beispiel die Klarstellung, dass die Lizenz die Nutzung per GPL lizenzierter Software und von Digital Rights Management in dem Fall explizit ausschließt, in dem ein DRM-System verhindern soll, dass unter der GPL lizenzierte Software weitergegeben oder verändert wird beziehungsweise dass Anwender die DRM-Restriktionen nicht aus GPL-Software entfernen können. Die Free Software Foundation hebt unter anderem hervor, dass im zweiten Entwurf der GPLv3 beispielsweise spezielle Passagen aufgenommen wurden, die den Vertrieb von unter der GPL lizenzierten Programmen über Filesharing-Netzwerke erlauben. Zudem steht nun zum ersten Mal auch ein Entwurf für Version 3 der GNU Lesser General Public Licencse (LGPL) zur Verfügung.
Quelle : www.heise.de
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Linux-Schöpfer Linus Torvalds ist nur wenig vom zweiten Entwurf der GNU GPLv3 (General Public Licence) überzeugt, berichten US-Medien. Während die aktuelle Version 2 der GPL dem Prinzip des "quid pro quo" beziehungsweise dem Copyleft folgt, gehe der Vorschlag zur GPLv3 deutlich weiter, argumentiert er. Nach seiner Ansicht wolle die GPLv3 nicht nur den Umgang mit Änderungen an GPL-Software regeln, sondern auch die Hardware selbst: "I don't think it's my place as a software developer to judge how hardware works around it".
Die Free Software Foundation (FSF) argumentiert allerdings, dass mit der Modernisierung der GPL ihr Geist nicht verloren gehen dürfe. So geht die GPLv3 jetzt explizit auf kontroverse Themen wie Digital Rights Management (DRM) und Software-Patente ein, deren Einzelheiten in einem Artikel auf heise open vorgestellt werden. Torvalds versteht die – gegenüber dem ersten Entwurf bereits geänderten – DRM-Bestimmungen der GPLv3 so, dass Hardware-Hersteller, die Teile von Open-Source-Software mit ihrer Hardware nutzen wollen und die Integrität der Software anhand von Signaturen überprüfen möchten, dies mit der GPLv3 nicht mehr tun können. Seiner Meinung nach schränkt die kommende Lizenz derartige Belage zu sehr ein.
Wie Torvalds bereits angekündigt hatte, wird Linux nicht automatisch unter die GPLv3 gestellt werden, sondern die alte GPLv2 beibehalten. Insgesamt äußerte sich Torvarlds nicht sehr schmeichelhaft über den Diskussionsprozess mit der FSF. So habe er den Eindruck, dass die Organisation kein Interesse an Rückmeldungen durch andere habe. Viele Vorschläge seien ignoriert worden und es habe sich nur wenig Wichtiges an der Vorlage zur GPLv3 geändert, sagte er.
Quelle : www.heise.de
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Hewlett-Packard gehen die Vorkehrungen gegen Softwarepatente in dem überarbeiten Vorschlag für die 3. Version der GNU General Public License (GPLv3) zu weit. Der IT-Konzern, der sich seit längerem mit gewerblichen Schutzrechten auf Computerprogramme arrangiert hat und diese als Normalfall des Wirtschaftslebens betrachtet, sieht mit dem zweiten Entwurf für die am häufigsten eingesetzte Lizenz bei freier und Open-Source-Software seine Möglichkeiten zur Klage gegen Wettbewerber aufgrund von Patentverletzungen sinken. "Stellen Sie sich vor, dass jemand eine Funktion in den Linux-Kernel einfügt, die eigentlich nicht Open Source werden soll", erläutert der HP-Patentanwalt Scott Peterson die Probleme aus seiner Perspektive. Allein die Weiterverbreitung würde darauf hinauslaufen, dass seine Firma die Monopolansprüche auf eine solche geschützte Zusatzfunktion nicht mehr durchsetzen könne.
Konkret stößt sich Hewlett-Packard an einer neu in den Entwurf aufgenommenen Klausel. Demnach dürften Programme unter der neuen GPL-Version nur zusammen mit einer Verpflichtung veröffentlicht werden, dass keine den Code betreffenden "essenziellen" Patentansprüche gegen Dritte geltend gemacht werden. HP will diese Verbindlichkeit eingeschränkt wissen auf eigenhändig eingebaute geschützte Programmteile. Sollte eine andere Firma oder ein anderer Entwickler Code mit Patentschutz in ein Programm eingeschleust haben, sollen die Klagemöglichkeiten wegen der Verletzung von Schutzrechten offen bleiben.
Falls die Free Software Foundation (FSF) als die "Mutter" der GPL die gewünschten Änderungen nicht vornimmt, droht HP damit, statt der neuen Version die alte GPLv2 einzusetzen und so einen Konkurrenzkampf zwischen den beiden Varianten zu entfesseln. Auch Linus Torvalds beäugt die GLPv3 nach wie vor kritisch aufgrund ihres angestrebten Ausschlusses von Systemen zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM), obwohl die FSF in diesem Bereich zumindest ihre Rhetorik deutlich abgeschwächt hat. Der "Vater" des Linux-Kernels weigert sich weiter, seine Erfindung automatisch unter die neue GPL-Version zu stellen.
Keine Einwände hat HP andererseits gegen eine andere, leicht modifizierte Bestimmung rund um gewerbliche Schutzrechte. Ihr zufolge darf Anwendern die Nutzungserlaubnis für eigene Erweiterungen zu einem Programm entzogen werden, wenn diese mit Hilfe von Patenten Rechtsstreitigkeiten angezettelt haben. Generell lobt die bei HP für Linux und Open Source zuständige Managerin, Christine Martino, angesichts der großen Spannbreite der mit der GPL berührten Interessen zudem die FSF für ihre Arbeit: Die Organisation habe einen sehr offenen Reformprozess eingeleitet und eine breite Community mit einbezogen.
Dabei sind Spannungen sowie gegenteilige Meinungsäußerungen nicht auszuschließen. So hat Florian Müller, der Gründer der NoSoftwarePatents-Kampagne, die FSF aufgefordert, die patentbezogenen Regelungen in dem Entwurf für den GPLv3-Lizenztext nicht aufzuweichen. Der Softwarepatentgegner findet es gut, "wenn Firmen wie HP und in noch größerem Maße IBM dazu gezwungen werden, endlich Farbe zu bekennen". Laut Müller gebe es "einiges an Widersprüchlichkeit in den Strategien solcher Konzerne". Sie würden den Gedanken der freien Software immer dann unterstützen, "wenn es in der Vertriebs-, Marketing- oder PR-Arbeit gerade zu Pass kommt". Es sei den US-Computergrößen aber "unendlich wichtiger, über zehntausende Softwarepatente zu verfügen". Müller hofft, dass die GPLv3 "zu einem Lackmustest werden" könnte: Diejenigen, die wirklich freie Software und einen echten Wettbewerb im Softwaremarkt wollen, werden sie seiner Ansicht nach früher oder später unterstützen.
Quelle : www.heise.de
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Die Mehrheit der Linux-Kernel-Entwickler steht der neuen Version 3 der Open-Source-Lizenz GPL ablehnend gegenüber. Dies ist das Ergebnis einer informellen Umfrage auf der Linux-Kernel-Mailingliste. Damit stellen sich die Entwickler im Wesentlichen hinter Linux-Vater Linus Torvalds, der in der GPLv3 eine zu starke Ausweitung der Lizenzbestimmungen auf den Bereich der Hardware sieht. An der Umfrage nahmen 29 Programmierer Teil, darunter neben Torvalds auch Größen wie Andrew Morton und Alan Cox, der der GPLv3 in der Vergangenheit noch wohlwollend gegenüberstand. Positive Stimmen für die GPLv3 sind in dem Umfrageergebnis nicht zu finden.
Die GPL, GNU Public License, legt in der Version 2 die Bedingungen zur Verwendung, Weitergabe und Herstellung abgeleiteter Werke für viele Open-Source-Projekte fest, darunter auch für den Linux-Kernel. Einer ihrer Kernpunkte ist die Klausel, dass GPL-basierte Weiterentwicklungen einer Software ebenfalls unter GPL veröffentlicht werden müssen. Doch schon erste Entwürfe der GPLv3, die besondere Bestimmungen in Bezug auf Software-Patente und DRM enthält, sorgten für heftigen Widerspruch in der Open-Source-Gemeinde.
Quelle : www.heise.de
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Nachdem sich am Wochenende eine Gruppe prominenter Kernel-Entwickler in einer informellen Abstimmung gegen die für Anfang 2007 in endgültiger Version erwartete dritte Fassung der GNU General Public License (GPLv3) ausgesprochen hatte, mischt sich Linux-Schöpfer Linus Torvalds persönlich erneut in die Debatte ein. Dabei wettert der gebürtige Finne, der die neue GPL bereits mehrmals vehement kritisiert hatte, diesmal nicht so sehr gegen die vorgeschlagenen Inhalte der GPLv3, sondern stimmt vielmehr einen Lobgesang auf die aktuelle Version 2 an.
Torvalds nennt die zweite Fassung der GPL, die schon seit 1991 Bestand hat, eine "ehrliche Lizenz". Sie behandle alle gleich und verlange nur, dass Erweiterungen und Änderungen an der Software an die Community zurückgegeben werden. Sie enthalte keinerlei Zusatzbestimmungen wie die GPLv3, deren Klauseln zu Software-Patenten und Digital Rights Management (DRM) nicht nur für den Linux-Erfinder problematisch sind.
Quelle : www.heise.de
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In der kritischen Diskussion rund um die dritte Version der GNU General Public License (GPL) hat nun die Free Software Foundation (FSF) selbst das Wort ergriffen. Die FSF, unter deren Fittichen die Neufassung der Open-Source-Lizenz zunehmend Gestalt annimmt, bezieht sich in Mitteilungen an die GPLv3-Mailingliste und auf der eigenen Website auf die Bedenken, die eine Gruppe von Linux-Kernel-Entwicklern geäußert hatte.
In ihrem Kommentar betont die Organisation insbesondere, dass weder der jetzt vorliegende GPLv3-Entwurf noch die für Anfang 2007 erwartete Endfassung Einschränkungen zur Nutzung von GPL-lizenzierter Software enthalten. Vielmehr wolle die FSF mit der GPLv3 klarstellen, dass eine Beschränkung der Installation neuer Software durch die Hardware, wie sie zum Beispiel die Hersteller von DRM-Systemen implentieren, mit der GPL unvereinbar sei.
Zum ebenfalls heftig umstrittenen Thema Software-Patente stellt die FSF nochmals klar, dass in der neuen GPL lediglich ein Verzicht auf die Geltendmachung der jeweils zugrundeliegenden Patentrechte vorgesehen sei. Die Stiftung sei derzeit aktiv im Gespräch mit großen Patentinhabern, um zu einer für alle Beteiligten befriedigenden Lösung zu kommen.
Einige Open-Source-Verfechter wie Linux-Schöpfer Linus Torvalds halten die GPLv3 schlicht für überflüssig. Für sie deckt die aktuelle Version 2 ihre Bedürfnisse, die neue Fassung geht ihnen viel zu weit. Anfang September bestätigte das Landgericht Frankfurt zum ersten Mal die Gültigkeit der GPL nach deutschem Recht.
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/78674
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DRM hindere Nutzer an dem, was sie machen wollen
Linux-Schöpfer Linus Torvalds hat sich abermals zu der Diskussion um die GPLv3 und Digital Rights Management (DRM) geäußert. Solche Diskussionen erzeugten "viel heiße Luft", doch eigentlich sei beides "keine große Sache". Am Ende würde sich immer die beste Technik durchsetzen.
Digital Rights Management (DRM) und die neue Fassung 3 der GNU General Public License (GPL) sind immer wieder Grund für Diskussionen, insbesondere im Open-Source-Umfeld. Gegenüber CNet.com äußerte sich Linux-Schöpfer Linus Torvalds nun einmal mehr zu beiden Themen. Wenn es um DRM und Lizenzen ginge, wären die Leute schnell aufgeregt und hätten sehr feste Meinungen, so Torvalds. Letztlich führe dies aber zu nichts. Es erzeuge "viel heiße Luft", sei aber "keine große Sache", so Torvalds.
Er persönlich habe eine Abneigung gegen DRM-Techniken, die es beispielsweise verhindern Musikdateien zu kopieren. Solche Techniken erschwerten Nutzern, was sie eigentlich machen wollten, so Torvalds. Er sei jedoch tolerant: "Wenn jemand DRM nutzen möchte, ist es sein Problem."
Zu der GPLv3 äußerte sich Torvalds bereits in der Vergangenheit mehrmals. Der Linux-Kernel unterliegt der GPLv2 und ist explizit unter dieser lizenziert, während viele Open-Source-Projekte den Zusatz "oder neuer" nutzen, womit die für 2007 erwartete GPLv3 automatisch gültig wird. Torvalds hingegen möchte den Kernel nicht neu lizenzieren. Da die GPLv2 allerdings schon 16 Jahre alt ist, sei die Einführung einer neuen Version sicher ein "Wendepunkt", so Torvalds gegenüber CNet.com. Andererseits sei es "nur eine weitere Lizenz" und ebenfalls "keine große Sache".
Trotz aller Diskussionen über neue Techniken und Entwicklungsmodelle mache er sich keine Gedanken darüber, weil er annimmt, dass die beste Technik gewinnen werde. "Es geht nicht um kommerziell oder nicht-kommerziell, Open- oder Closed-Source. Ich benutze Open Source weil es mir Spaß macht", sagte Torvalds.
Quelle : www.golem.de
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Letzter Entwurf steht noch aus
Der letzte Entwurf der Open-Source-Lizenz GPLv3 war für Mitte Januar 2007 geplant, die endgültige Version sollte dann im März folgen. Doch bisher arbeitet die Free Software Foundation noch an ihrem letzten Entwurf. Eine Entscheidung für den Veröffentlichungstermin der fertigen Version sei noch nicht gefallen.
Ursprünglich war vorgesehen, die neue Version 3 der GNU General Public License (GPL) im März 2007 zu veröffentlichen und am 15. Januar 2007 einen letzten Entwurf freizugeben. Doch bisher steht der letzte Entwurf noch aus. Gegenüber CNet sagte Peter Brown, Geschäftsführer der für die Lizenz verantwortlichen Free Software Foundation (FSF), nun, man arbeite noch an dem Entwurf. Dieser soll in den nächsten zwei bis drei Wochen erscheinen.
Wann die fertige Version erscheinen soll, wurde hingegen noch nicht entschieden, so Brown. Verantwortlich für die Verzögerung sei unter anderem das Abkommen zwischen Microsoft und Novell, das eine gegenseitige Patentlizenzierung umfasst. Die neue Fassung der GPL soll ähnliche Verträge unterbinden, was nun aber erst noch in den Lizenztext aufgenommen werden muss.
Dabei ist die GPLv3 schon jetzt umstritten: Linus Torvalds und die Linux-Kernel-Entwickler kritisierten die Lizenz vor allem für die enthaltene Regelung bezüglich Digital Rights Management. Kernel-Maintainer Andrew Morton bezeichnete die GPLv3 gegenüber Golem.de gar als Bedrohung für die Open-Source-Welt. Sun hingegen erwägt, sein Betriebssystem OpenSolaris unter der neuen Lizenzfassung zu veröffentlichen.
Quelle : www.golem.de
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Die Free Software Foundation (FSF) hat den dritten Entwurf für die neue Version der GNU General Public License (GPL) vorgelegt. Wir schon in den vorherigen Entwürfen will auch die neue Fassung Einschränkungen der Freiheit durch Softwarepatente und DRM verhindern: Die entsprechenden Regelungen wurden präzisiert, sind aber im Grundsatz unverändert. Ein neuer Passus verbietet Lizenzabkommen, wie sie Novell und Microsoft getroffen haben. Die Bestimmungen zur Kompatibilität mit anderen Lizenzen wurden vereinfacht. Die wichtigsten Änderungen im dritten Entwurf der GPLv3 fasst ein Artikel auf heise open zusammen.
Siehe auch:
* Artikel GPLv3 zum Dritten, Der dritte Entwurf der neuen GPL auf heise open -> http://www.heise.de/open/artikel/87540
Quelle : www.heise.de
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Reaktionen von Microsoft und Novell zur GPLv3
Nach der Veröffentlichung des dritten Entwurfs der neuen GPL haben sich einige Firmen dazu geäußert. Darunter auch Microsoft und Novell, die in der neuen GPL-Fassung besonders bedacht werden.
Das IT-Magazin eWeek hat einige Stimmen zum am gestrigen Mittwoch veröffentlichten dritten Entwurf der GNU General Public License v3 eingeholt. Darunter auch Meinungen von Microsoft und Novell, die mit ihrem Abkommen vom November 2006 maßgeblich für die Verzögerung bei den Arbeiten an der neuen GPL verantwortlich sind.
Schließlich kündigte die für die Lizenz verantwortliche Free Software Foundation (FSF) schon kurz darauf an, dass die Neufassung ihrer Lizenz solche Abkommen künftig verhindern solle. Die neu verfasste Patentklausel (Ziffer 11) untersagt nun tatsächlich Regelungen wie im Fall Microsoft-Novell, bei der nur bestimmte Nutzer von Patentansprüchen freigestellt werden.
Horacio Gutierrez, Microsofts Vizepräsident für geistiges Eigentum und Lizenzierung, sagte gegenüber eWeek, die GPLv3 würde die Brücke zwischen Microsoft und Novell nicht einreißen. Es sei jedoch unglücklich, dass die FSF die GPLv3 nutze, um künftige Zusammenarbeit zwischen Firmen zu verhindern, die den Kunden nutzen würden.
Bruce Lowry von Novell sagte, man werde das Problem mit Microsoft besprechen, würde die Endfassung der GPLv3 tatsächlich Auswirkungen auf das mit Microsoft geschlossene Abkommen haben. Man wolle dieses fortsetzen, aber gleichzeitig den Bestimmungen der genutzten Lizenzen, inklusive der GPLv3, entsprechen.
Die härteste Kritik kam jedoch von der Association for Competitive Technology, einer Lobby-Gruppe, die sich beispielsweise gegen den Einsatz offener Dokumentenstandards im US-Bundesstaat Massachusetts einsetzt. Ihrer Ansicht nach sei die GPL darauf ausgelegt, die Zusammenarbeit zwischen Open- und Closed-Source-Firmen zu verhindern. "Die neue GPL sieht wie die US-Steuerordnung aus. Der Entwurf erklärt nicht mehr nur die Freiheit von Software, sondern wurde so gestaltet, dass er Firmen und Geschäftsmodelle bestraft, die Richard Stallman nicht mag", so Geschäftsführer Morgan Reed. Er sieht die GPL zudem als so komplex an, dass sie eine Arbeitsgarantie für auf geistiges Eigentum spezialisierte Anwälte sei.
Quelle : www.golem.de
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Der am gestrigen Mittwoch vorgestellte dritte Entwurf der GPLv3 ist auf überwiegend positive Resonanz gestoßen (zu den wichtigsten Änderungen siehe den Artikel GPLv3 zum Dritten: Der dritte Entwurf der neuen GPL auf heise open). Linux-Erfinder Linus Torvalds, bislang sehr deutlich in seiner Kritik vor allem an den Anti-DRM-Regeln der neuen GPL, gab sich versöhnlich: Er sei "ziemlich zufrieden" mit dem dritten Entwurf, in dem die DRM-Bestimmungen gegenüber den Vorversion präzisiert wurden. Sein entschiedenes "Nein" zur GPLv3 sei jetzt zu einer nur noch skeptischen Haltung geworden. Ob freilich der Linux-Kernel von der GPL2 zur GPLv3 wechselt, ist keineswegs klar: "Ich denke, es ist zumindest theoretisch möglich, aber ob es praktikabel und der Mühe wert ist, ist eine andere Frage", sagte Torvalds im Gespräch mit dem Newsdienst von Cnet.
Ein neuer Passus der GPLv3 beschäftigt sich mit dem Patentabkommen zwischen Microsoft und Novell, mit dem die beiden Unternehmen die Kunden des anderen von Patentansprüchen freistellen. Die FSF sieht in derartigen Regelungen eine Einschränkung der Freiheit, da es für Microsoft theoretisch möglich wäre, andere Linux-Distributoren und deren Kunden mit Patentklagen zu verfolgen, während Novell-Kunden durch das Abkommen geschützt sind. Die neue Regelung der GPLv3 verbietet solche Absprachen nicht, stellt aber klar, dass eine solche Vereinbarungen dann jeden Distributor der betroffenen Software von Patentansprüchen freistellt – wobei Verträge, die vor dem 28.3.2007 geschlossen wurden, davon unberührt bleiben.
Horace Gutierrez, Vizepräsident für geistiges Eigentum und Lizenzierung bei Microsoft, sieht in der Regel einen Versuch der FSF, Kooperationen wie die mit Novell zukünftig zu verhindern. Das sei nicht im Interesse der Kunden, erklärte Gutierrez. Novell sieht in dem neuen Entwurf keine Regelungen, die den Einsatz von GPLv3-Software in den eigenen Linux-Angeboten gefährden könnte. Novell werde die Bestimmungen der GPLv3 in vollem Umfang einhalten, allerdings auch die Zusammenarbeit mit Microsoft fortsetzen, erklärte Novell-Sprecher Bruce Lowry.
Bedenken bleiben in der Frage der Kompatibilität mit anderen Open-Source-Lizenzen. Simon Phipps, Suns Open-Source-Beauftragter, sieht die Lizenzkompatibilität als drängendes Problem der Open-Source-Community. Sun etwa betreibe eine Reihe von Open-Source-Projekten mit unterschiedlichen Lizenzen, deren Code sich nicht mischen lasse. Auch die Apache Foundation sieht Kompatibilitätsprobleme zwischen der aktuellen Apache License 2.0 und der GPLv3.
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Sechs Tage nach dem dritten Entwurf für die Freie-Software-Lizenz GPL in Version 3 hat die Free Software Foundation (FSF) eine neue Fassung der LGPL (GNU Lesser General Public License) zur Diskussion gestellt. Die Lizenz, die speziell für den Einsatz von Bibliotheken entwickelt wurde, soll in Version 3 GPL um zusätzliche Regelungen erweitern.
Die Änderungen beschränken sich auf Anpassungen inhaltlicher und begrifflicher Verweise, die den Modifikationen des neuen GPLv3-Entwurfs Rechnung tragen. So enthält der Entwurf der LGPLv3 einen zusätzlichen Abschnitt, der regelt, welche Informationen zur Installation einer Software bereitgestellt werden müssen. Die Anpassung war nötig, da die zuvor explizit erwähnten Installationsschlüssel nach der neuen GPL nicht mehr Teil des einer Software entsprechenden Quelltextes sind.
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Nach 17 Monaten Diskussion hat die FSF den vierten und letzten Entwurf der GPLv3 veröffentlicht, der bis zum 29. Juni zur Diskussion steht. Anschließend soll die finale Version der GPL in Version 3 erscheinen. Der vierte Entwurf stellt die im dritten Entwurf nicht erreichte Kompatibilität zur Apache-Lizenz 2.0 her, was sich bereits auf Suns JavaOne-Konferenz angedeutet hatte.
Mit der GPLv2 wird Version 3 der GPL jedoch nicht kompatibel sein. Dies führt dann zu Problemen, wenn Entwickler Code aus Programmen mit unterschiedlichen Lizenzen verwenden oder verlinken. FSF-Gründer Richard Stallman ermutigt daher Entwickler, Ihre Programme unter die neue GPL-Version zu stellen, betont jedoch, dass es jedem Programmierer freisteht, weiterhin die GPLv2 zu verwenden. Als ausschlaggebenden Grund für ein Lizenz-Upgrade nennt er die in der GPLv3 hinzugekommenen Regelungen bezüglich Software-Patenten und DRM.
Der vierte Entwurf enthält außerdem eine Änderung des Abschnitts, der nach dem Microsoft-Novell-Abkommenin die Lizenz aufgenommen wurde und unter anderem Vereinbarungen verbot, die Patentlizenzen speziell für ein Produkt enthalten: Der vorliegende Diskussionsentwurf präzisiert das Verbot, indem er Firmen die nach dem 28.03.2007 ein solches Abkommen unterzeichnen, untersagt, Software unter der GPLv3 zu verbreiten. Die im November 2006 zwischen Novell und Microsoft getroffene Vereinbarung ist davon also nicht betroffen.
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Der Chef des Linux-Distributors Linspire, Kevin Carmony, hat in einem offenen Brief den aktuellen Entwurf der GPLv3 kritisiert. Bestimmungen zu Softwarepatenten, DRM und Ähnlichem würden die Wahlfreiheit einschränken und eine größere Verbreitung von Linux auf Desktop-Systemen verhindern.
Mit der GNU General Public License v3 (GPLv3) sprechen die Lizenzgestalter der Free Software Foundation (FSF) explizit Themen wie digitale Rechteverwaltung (DRM) und Softwarepatente an. Carmony sieht dadurch Einschränkungen für Linux-Distributoren gegeben, die GPL-Software mit proprietären Komponenten verknüpfen wollen. Doch dies sei wichtig, da Linux-Nutzer danach verlangen würden, so Carmony in seinem offenen Brief weiter.
Vor allem in Bezug auf die Wiedergabe von Medien und auch die Nutzung von Geräten wie iPods und bestimmter Hardware würde dies Probleme für die Distributoren mit sich bringen. Dies würde letztlich zu einer Isolation von Linux führen und damit auch dazu, dass Linux keinen höheren Marktanteil bei Desktop-Rechnern erzielen könne. Mit seinem endgültigen Urteil will Carmony zwar bis zum endgültigen Fassung warten. Er bittet aber darum, dass die möglichen Konsequenzen nochmals überdacht werden.
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Nicht mehr ganz so vehement gegen die GPLv3 äußert sich Linus Torvalds auf der Kernel-Mailingliste, obgleich er die aktuelle Fassung 2.0 nach wie vor für die bessere Lizenz hält. Einen wirklich Grund, den Linux-Kernel unter die dritte Version der populären Open-Source-Lizenz zu stellen, sieht der Linux-Schöpfer daher auch nicht, wie er auch schon nach Erscheinen des dritten Entwurfs der GPLv3 bekundete.
Sollte allerdings Sun OpenSolaris tatsächlich unter die GPLv3 stellen, würde ein Wechsel Sinn ergeben, meint Torvalds. Dass Sun diesen Schritt gehen werde, hält er indes für nicht sehr wahrscheinlich. Die Free Software Foundation (FSF) will die finale Version der GPLv3 noch Ende dieses Monats veröffentlichen.
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Stellungnahme im Geschäftsbericht
Mit der so genannten Tivoization-Klausel widmet sich die GPLv3 explizit der Vorgehensweise des US-Herstellers TiVo, der digitale Videorekorder mit Linux vertreibt. Dieser sieht durch die neue Version der Open-Source-Lizenz nun sein Geschäft gefährdet, wie im Geschäftsbericht zu lesen ist.
Die GPLv3 enthält eine Tivoization-Klausel. Der Begriff Tivoization bezeichnet dabei die Entwicklung eines Systems, das zwar freie Software nutzt, dessen Hardware allerdings den Einsatz veränderter Softwareversionen verhindert. Entwickler können also etwa nicht das System um Funktionen erweitern und ihre Fassung installieren - das Gerät verweigert dann die Arbeit. Der Begriff ist abgeleitet von TiVo, einem Hersteller digitaler Videorekorder, die Linux nutzen und nur mit der original Firmware laufen. Nach der GPLv3 ist dieses Verhalten nicht mehr zulässig.
Im bereits im April 2007 veröffentlichten TiVo-Geschäftsbericht entdeckte LinuxDevices.com nun auch eine Stellungnahme zur GPLv3. Der Hersteller fürchtet, dass eine weite Verbreitung der GPLv3 den Verkauf und die Weiterentwicklung der eigenen Software verhindern würde. Weiter heißt es, man könne zukünftige Änderungen an Linux nicht integrieren, sofern Linux selbst oder Linux-Programme unter der GPLv3 lizenziert werden, was das Geschäft nachhaltig beeinflussen könne.
Weiter heißt es in dem Geschäftsbericht auch, das der SCO-Prozess Auswirkungen auf TiVos Geschäft haben könne. Sollte ein Gericht entscheiden, dass SCO Rechte an Linux hat und damit bestimmte Teile nicht frei kopiert werden dürfen, könnte dies ebenfalls TiVos Geschäft nachhaltig beeinflussen.
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Wie geplant hat die Free Software Foundation (FSF) am heutigen Freitag in Boston die finale Fassung der GPLv3 veröffentlicht. Die GPLv3 ist damit 16 Jahre nach der zweiten Version der Lizenz erschienen und ihre Bestimmungen tragen Änderungen in der IT- und Software-Landschaft Rechnung. Die GPLv3 enthält explizite Regelungen zu DRM und Software-Patenten. So sollen Anbieter, die ein Patentabkommen schließen, welches nur die Nutzer der von ihnen vertriebenen GPL-Software von Patentansprüchen freistellt, keine GPLv3-Software verkaufen dürfen. Anwender, die Geräte mit GPL-Software wie den TiVo erwerben, müssen nach der GPLv3 die Möglichkeit haben, das Gerät auch mit modifizierter Software zu betreiben. Die GPLv3 wird nicht mit Version 2 der Lizenz kompatibel sein, es steht Entwicklern jedoch weiterhin frei, ihre Software unter der GPLv2 zu veröffentlichen.
Während der fast eineinhalb Jahre dauernden Beratung über die neue Version der Lizenz hat die FSF vier Entwürfe zur GPLv3 zur Diskussion gestellt. Diese wurde zwischen Befürwortern und Gegner der neuen Regelungen heftig geführt: Während erstere betonten, die GPLv3 garantiere Anwendern und Anbietern mehr Freiheit, befürchteten die Gegner, die neue Version der Lizenz werde die Weiterentwicklung von Linux bremsen und das freie System isolieren.
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In einer eigenen Stellungnahme zur GPLv3 macht Microsoft deutlich, dass die Ausgabe von Support-Zertifikaten im Rahmen des Microsoft-Novell-Abkommens keinerlei Anerkennung der neuen GPL darstellt. Das Unternehmen sei kein Vertragspartner der GPLv3; daran ändere auch das Abkommen mit Novell nichts. Aus der Zusammenarbeit abzuleiten, Microsoft akzeptiere die GPLv3 und verpflichte sich zur Einhaltung bestimmter Regeln, entbehre jeder rechtlichen Grundlage.
Um jedoch keine Zweifel oder rechtliche Diskussionen aufkommen zu lassen, hat Microsoft fürs Erste entschieden, dass Käufer der Microsoftschen Novell-Zertifikate keine Updates auf GPLv3-Software erhalten. Man werde jedoch prüfen, ob man zukünftig den Gültigkeitsbereich der Zertifikate erweitern könne.
Die neue GPL-Version verlangt von jedermann, der GPLv3-Software vertreibt, dass er allen Empfängern der Software eine Lizenz auf alle von ihm gehaltenen Patente einräumt, die diese Software betreffen. Wer also beispielsweise eine Linux-Distribution vertreibt, kann keine eigenen Patentansprüche gegen irgendwelche Linux-Anwender mehr geltend machen.
Zudem verbietet sie "diskriminatorische" Patentlizenzen, die nur die eigenen Kunden vor eventuellen Patentansprüchen schützen und wie sie Microsoft den Linux-Distributoren Novell, Linspire und Xandros im Rahmen der geschlossenen Abkommen gewährt. Lediglich das MS-Novell-Abokmmen ist durch das Sperrdatum 28. März 2007 ausgenommen.
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In Reaktion auf die deutlich ablehnende Haltung von Microsoft hat Novell deutlich gemacht, dass das Unternehmen keine Probleme im Zusammenhang mit der neuen GPL-Version sieht. Microsoft hatte am Donnerstag erklärt, man sehe sich durch die GPLv3 in keiner Weise rechtlich gebunden; Kunden, die Suse Linux über einen Coupon von MS erhalten, würden jedoch vorerst keine Updates auf GPLv3-Software erhalten.
Dem widerspricht Novell: Unabhängig von eventuellen Regelungen in Microsofts Suse-Linux-Zertifikaten liefert Novell Kunden immer eine komplette Subskription für den Suse Linux Enterprise Server, inklusive Updates auf GPLv3-lizenzierte Programmversionen. Novell begrüße und unterstütze die neue GPL-Version und plane, GPLv3-Software in seine Distribution aufzunehmen. Die finale Version der GPLv3 enthalte keine Regelungen, die Novell davon abhalten würden.
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In einer offiziellen Mitteilung lässt das Samba-Team verlauten, künftige Versionen des File- und Printservers nur noch unter die neue GPLv3 zu stellen. Der Schritt kommt nicht überraschend, hatten die Entwickler doch bereits lange vor Erscheinen der neuen Lizenz angekündigt, den Quellcode der Windows-Server-Alternative unter Version 3 der GPL zu stellen.
Samba ist damit das erste größere Open-Source-Projekt, das auf die Nachfolgerin der altbewährten GPLv2 umsteigt. Um klarzumachen, welche Versionen der Software unter der GPLv3 stehen, hat das Team die Versionsnummerierung angepasst. Die GPLv3-Version von Samba soll unter der Nummer 3.2 erscheinen, während Samba 3.0.x unter der GPLv2 verbleibt.
Bugfixes und Sicherheits-Updates für Samba 3.0.25b wird es, so die Entwickler, geben, solange das Release eine breite Nutzerbasis hat. Neue Features sollen jedoch ausschließlich in den 3.2-Zweig einfließen. In einer FAQ zum Thema geht das Team auf Kompatibilitätsfragen ein. Während zum Beispiel Code, der unter "GPLv2 oder einer späteren Version" steht, sich ohne weiteres mit GPLv3 zu einem Programm verbinden lässt, ist das Mischen von "GPLv2-only"-Quellen mit GPLv3-Code nicht möglich.
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122 Open-Source-Projekte sind bislang auf die neue Version der GNU General Public License (GPL) umgestiegen. Das zumindest geht aus der GPLv3 Watch List hervor, einer von Palamida ins Leben gerufenen Informationswebsite zur GPLv3. Drei weitere Projekte bekannten sich zur Lesser GNU General Public License (LGPL), die vor allem für Bibliotheken verwendet wird.
Nach Einschätzung von Palamida geht es bislang um weniger als ein Prozent aller Projekte, deren Quelltexte unter der GPL stehen. Bei Software, die der GPLv2 oder einer späteren Version unterstellt ist, bleibt es dem Anwender überlassen, ob er sie unter der GPL Version 2 oder 3 benutzen will. Palamida mutmaßt, dass Projekte, die in der ersten Woche nach ihrem Erscheinen explizit zur GPLv3 gewechselt sind, mit diesem Schritt ihre Unterstützung für die neue Lizenz zeigen wollen. Hierzu gehört auch der freie Datei- und Druckserver Samba, der ab dem nächsten Release 3.2 auf die GPLv3 setzen will.
Die kalifornische Firma Palamida entwickelt mit dem IP Amplifier und dem IP Authorizer so genannte Compliance-Software. Sie soll sicherstellen, dass Firmen bei der Software-Entwicklung benutzten (Open-Source-)Quellcode gemäß den Lizenzbestimmungen einsetzen.
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Die Neufassung der GNU General Public License (GPL) hat eine deutsche Übersetzung bekommen. Sie hat ausdrücklich inoffiziellen Charakter und soll nach Angaben ihres Verfassers Peter Gerwinski lediglich dazu dienen, deutschsprachige Leser zu einem besseren Verständnis der Bedingungen der neuen Lizenz zu verhelfen.
Die endgültige Fassung der GPLv3 hatte die Free Software Foundation (FSF) nach anderthalbjähriger Entwicklungszeit am 29. Juni freigegeben. Gerwinski ist Mitgründer der Free Software Foundation Europe (FSFE) – des europäischen Ablegers der FSF. Auch von der GPLv2, die sich seit ihrem Erscheinen 1991 zum meistverbreiteten Open-Source-Lizenz entwickelte, hatte Gerwinski eine deutsche Übersetzung erstellt.
http://www.gnu.de/documents/gpl-3.0.de.html
Quelle : www.heise.de
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sorry, aber ausnahmsweise ne frage zur gplx:
ist es nach gpl erlaubt, bestimmte länder vom bezug der soft bzw. der sourcen auszunehmen?
grund: da derzeit ettliche länder auf der us-export-blacklist stehen, verweigern einige firmen wie sun oder novel den bezug dieser soft für diese länder. Ist das GPL konform?
Hatte zwar nun mehrfach die GPL(2+3) gelesen, bin aber nicht schlau draus geworden >:(
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Linspire war der dritte Linux-Distributor, der eine Vereinbarung mit Microsoft traf – Schwerpunkte: die Übernahme von Microsoftschen Audio- und Video-Codecs sowie – wie bei Novell und Xandros auch – eine gegenseitige Freistellung von Patentansprüchen. In dem Vertragstext bezüglich des Patent-Stillhalteabkommens, den Microsoft offenbar erst jetzt im Internet veröffentlicht hat, ist GPLv3-Software ausdrücklich von der Vereinbarung ausgenommen. Die GPLv3 verbietet solche "diskriminierenden Patentabkommen", die die Freiheit von Patentansprüchen lediglich Anwendern garantieren, die die Software über einen bestimmten Distributor beziehen.
Interessant ist das Datum des Vertragstextes: Er ist auf den 5. Juli datiert. Die Vereinbarung zwischen Microsoft und Linspire wurde allerdings schon Mitte Juni getroffen. Ende Juni erschien die finale Version der GPLv3. Am 5. Juli erklärte Microsoft in einer Stellungnahme zur GPLv3, man fühle sich durch die neue Linzenzversion rechtlich nicht gebunden. Allerdings würden Kunden, die über Microsofts Suse-Linux-Coupons die Linux-Distribution von Novell beziehen, keine Updates auf GPLv3-Software erhalten. Dem hat Novell allerdings schon widersprochen: Alle Suse-Linux-Kunden würden sämtliche Updates erhalten – auch solche auf GPLv3-Software. Die Vereinbarung zwischen Microsoft und Novell ist von dem Verbot "diskriminierender Patentabkommen" in der GPLv3 ausdrücklich ausgenommen.
Quelle : www.heise.de
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Im Rahmen ihrer letzten Vorstandssitzung hat die Open Source Initiative (OSI) die GNU General Public License Version 3 (GPLv3) offiziell als Open-Source-Lizenz akzeptiert. Die Organisation ist Hüterin der Open Source Definition und führt in dieser Rolle eine Liste zertifizierter Open-Source-Lizenzen.
Die OSI-Definition von freier Software ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Definition, die die Free Software Foundation (FSF) benutzt. So zeichnet sie zehn Freiheiten auf, die eine solche Software dem Anwender gewähren muss. GPLv3, die Neufassung der altbewährten Open-Source-Lizenz GPL, war Ende Juni nach einem längeren Revisionsprozess veröffentlicht worden. Mit Hilfe der GPLv3 Watch List von Palamida lässt sich genau verfolgen, wie viele Projekte bereits auf die neue Version umgestiegen sind.
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Bradley Kuhn vom Software Freedom Law Center (SFLC) rät Projekten, die ihre Software unter der GPLv2 stellen, zum Umstieg auf die neuere Version 3 der am weitesten verbreiteten Open-Source-Lizenz. Sie soll die Anwender freier Software besser gegen mögliche Patentbedrohungen schützen als ihre Vorgängerin. Anlass für Bradleys ausführlichen Beitrag TomTom/Microsoft: A Wake-Up Call for GPLv3 Migration zu dem Thema ist die außergerichtliche Einigung, zu der TomTom und Microsoft unlängst bei ihren Patentstreitigkeiten kamen.
Da der genaue Wortlaut des Abkommens – wie bei solchen Vereinbarungen üblich – nicht bekannt ist, wird es, meint Kuhn, wohl immer unklar bleiben, auf welche Bedingungen sich TomTom eingelassen hat. Auch ist ungeklärt, ob die Übereinkunft gegen Paragrafen 7 der GPLv2 verstößt. Die GPLv3 hält der Mitgründer des SFLC für die bessere Alternative. Sie lässt Patentabsprachen, die sich nur auf zwei Parteien beschränken und nur die direkten Kunden schützen, nicht zu. Stattdessen erweitert die GPLv3 die zugesprochenen Rechte automatisch auf alle Benutzer der Software, ungeachtet aus welcher Quelle diese sie bezogen haben.
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Die für den Sommer 2013 geplante Version 1.2 der European Union Public Licence (EUPL) wird zur GPLv3 kompatibel sein. Die EUPL ist die Open Source-Lizenz der europäischen Union.
(http://www.pro-linux.de/images/NB3/imgdb/n_opensource.jpg)
Mirko Lindner
Die EUPL soll nicht nur zur GPLv3 kompatibel werden, sondern auch zur AGPLv3 und mehreren anderen Open-Source-Lizenzen. Indem sie die Lizenz überarbeitet, möchte die Europäische Union Hindernisse beseitigen, die Entwickler freier Software davon abhalten könnten, unter der EUPL stehende Software zu benutzen. Die EUPL wurde eingeführt, um in allen EU-Ländern eine einheitliche Open-Source-Lizenz zu haben und aus Übersetzungen resultierende juristische Schwierigkeiten zu vermeiden. Die EUPL ist in alle Sprachen der EU-Mitglieder übersetzt und bereits mit zahlreichen anderen Open-Source-Lizenzen kombinierbar, etw der GPLv2. »Sie explizit zur GPLv3 kompatibel zu machen sollte die Interoperabilität erhöhen«, so Patrice-Emmanuel Schmitz, einer der am Entwurf der neuen EUPL-Version beteiligten Juristen aus Brüssel.
Mit der neuen Version der Lizenz soll es leichter werden, unter EUPL und GPLv3 stehende Software zu kombinieren und beide Lizenzen in einem Projekt zu benutzen. »Es sollte auch der Kategorisierung der Free Software Foundation ein Ende setzen, dass die EUPL nicht voll kompatibel zur GPLv3 ist«, so Schmitz gegenüber dem Open-Source-Portal Joinup. Das es sehr sinnvoll ist, die Lizenzen zueinander kompatibel zu machen, findet auch der italienische Rechtsanwalt und Free-Software-Jurist Carlo Piana: »Die GPLv3 ist robuster und internationalisierbarer als die Version 2 und die AGPL ist die einzige an die Cloud gerichtete Copyleft-Lizenz.«
In der EUPL v1.2 sollen einige semantische Ecken und Kanten abgeschliffen werden. Beispielsweise ist geplant, Begriffe wie »Werk«, »Werk und Software« oder nur »Software« durchgängig als »das Werk« zu bezeichnen. Die EUPL soll zu den Open-Source-Lizenzen GPLv3, AGPLv3, LGPL und MPLv2 kompatibel werden.
Die Arbeit an der EUPL begann 2005. Mit ihr sollte von der Europäischen Kommission entwickelte Software lizenziert werden. Ferner hatten die EU-Vertreter im Kopf, dass andere öffentliche Verwaltungen ihre selbst entwickelte Software als Open Source verfügbar machen. Die erste Version erschien im Januar 2007. Ca. zwei Jahre später wurde die Lizenz erstmals überarbeitet. Der aktuelle Entwurf der EUPL v1.2 und das zugehörige Arbeitspapier, das geplante Änderungen erklärt, können bereits eingesehen und bis Mitte März kommentiert werden.
Quelle: www.pro-linux.de