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Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio => # WWW, Telefon, Provider & Co => Thema gestartet von: SiLæncer am 25 November, 2005, 17:50
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Fast das gesamte aktuelle Bundesrecht ist nun kostenlos im Internet verfügbar. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute den Zugang unter gesetze-im-internet.de freigeschaltet. Bisher seien etwa 750 Gesetze und Ordnungen verfügbar gewesen, nun seien es – in Zusammenarbeit mit der juris GmbH – 5000 geworden, die barrierefrei einsehbar und recherchierbar seien. Das Angebot soll die E-Government-Initiative BundOnline 2005 ergänzen, durch die seit August über 376 Dienstleistungen der Bundesbehörden im Internet genutzt werden können.
Das Justizministerium weist darauf hin, dass nur die Papierausgabe des Bundesgesetzblattes die amtliche Fassung eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung enthält. Dieses könne über die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft in Köln bezogen werden kann. Sie bietet eine unentgeltliche Nur-Lese-Version des Bundesgesetzblattes Teil I ab 1998 und eine kostenpflichtige Abonnentenversion des laufenden Jahrganges des Bundesgesetzblattes Teil I über ihre Homepage an.
Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/66643
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Ab sofort können Privatpersonen kostenlos in den Bundesgesetzblättern recherchieren. Die kompletten Ausgaben ab 1949 stehen im PDF-Format auf der Website des Bundesanzeiger Verlags zur Einsicht und zum Herunterladen bereit.
(http://res.magnus.de/res/_2/3/9/4/94644.jpg)
Auch für Historiker dürfte die Einsichtnahme in die Bundesgesetzblätter von Interesse sein. So lässt sich beispielsweise im Bundesgesetzblatt vom 23. Mai 1949 der Eintrag zum "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" im schönsten Beamtendeutsch nachlesen: "Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rehin in öffentlicher Sitzung festgestellt, dass das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. - 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten Deutschen Länder angenommen worden ist."
Der kostenlose Bürgerzugang (http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl) zu den Bundesgesetzblättern steht ab sofort zur Verfügung.
Quelle: http://news.magnus.de
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"Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rehin
Wohl ein neuer Fluss in der Landschaft?