Autor Thema: Killerspieledebatte ....  (Gelesen 7538 mal)

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Killerspiel"-Debatte: Bund und Länder wollen Jugendschutz verschärfen
« Antwort #15 am: 13 Februar, 2007, 14:19 »
In der aktuellen Debatte um die so genannten "Killerspiele" ergreift nicht nur Bayern mit einem Gesetzesvorschlag zur Verschärfung des Strafgesetzbuches und zur Einführung eines neuen Paragraphen 131a im StGB die Initiative. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und ihr nordrhein-westfälischer Amtskollege Armin Laschet (beide CDU) kündigten an, dass Bund und Länder Kinder und Jugendliche besser vor Killerspielen schützen wollen. Anders als bei der bayerischen Gesetzesinitiative gehen sie aber nicht den Weg über das Strafgesetzbuch, sondern planen, bis zum Jahresende die Kriterien im Jugendschutzgesetz für die Beurteilung von Gewaltszenen bei Computerspielen zu verschärfen.

Die Diskussion um Computerspiele mit gewalttätigem Inhalt war nach dem Amoklauf an einer Realschule in Emsdetten in Deutschland erneut aufgeflammt und wird wieder auf höchster politischer Ebene geführt. Während Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) die gegenwärtig durch das Jugendschutzgesetz, den Jugendmedienstaatsvertrag und die freiwillige Selbstkontrolle der Industrie gegebenen Regulierungsmöglichkeiten für ausreichend hält, will Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) die Spiele durch seine Bundesratsinitiative per Gesetz verbieten lassen. Im Rat der europäischen Innen- und Justizminister hat sich Beckstein zudem für eine gemeinsame europäische Linie ausgesprochen. Auf EU-Ebene wird über eine Harmonisierung der Strafen und eine gemeinsame "Schwarze Liste" diskutiert.

Nach der neuen Gesetzesinitiative, die von der Leyen mit Laschet gemeinsam vorstellte, sollen künftig nicht nur "Gewalt verherrlichende", sondern auch "Gewalt beherrschte" Spiele mit Mord- und Gemetzelszenen automatisch für Jugendliche verboten sein. Sie müssen nach den Vorstellungen der Familienministerin dann nicht erst Prüfverfahren durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien durchlaufen. "Es reicht in Zukunft schon, wenn das ganze Spiel von Gewalt beherrscht wird, auch ohne das Gewalt verherrlicht wird", betonte von der Leyen.

Die Verkäufer von Computerspielen sollen zudem stärker als bisher durch deutlichere Jugendschutz-Hinweise auf Videos und DVD zur Einhaltung der Verkaufsverbote angehalten werden. Auch die Indizierungskriterien, nach denen die BPjM arbeitet, sollen erweitert werden: "Spiele, in denen deutlich visualisierte Gewaltanwendung mit 'Leben sammeln' oder Erreichen eines weiteren Levels belohnt wird, oder in denen Mord- oder Metzelszenen detailliert dargestellt werden, kommen auf den Index", erklärte von der Leyen. "Wir wollen für Hersteller und Händler ganz klare Regeln aufstellen, was geht und was nicht geht", begründete sie die Initiative. Darüber hinaus soll die viel gelobte und viel kritisierte Ko-Regulierung, bei der Selbstkontrollorganisationen der Wirtschaft, die von staatlichen Stellen anerkannt werden, die Kennzeichnung und Kontrolle der Medien übernehmen, "transparenter und effektiver" gestaltet werden. Laschet möchte "die Länder dafür gewinnen, dass sie kurzfristig ihr personelles Engagement" bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) verstärken: "Wir werden dann mehr Personal für diese wichtige Aufgabe zur Verfügung haben."

Die Gesetzesinitiative sieht zudem vor, dass die zuständigen Behörden Testkäufe durchführen können: "Wir müssen die schwarzen Schafe unter den Händlern erwischen, wenn sie leichtfertig verbotenerweise Spiele an unsere jugendlichen Testkäufer verkaufen", kommentierte von der Leyern. Laschet lehnte laut dpa aber den Bundesrat-Vorstoß aus Bayern für eine Verschärfung des Paragrafen 131 StGB ab, der verherrlichende Gewaltdarstellungen generell unter Strafe stellen will. Das jetzt geplante Verkaufsverbot von gewaltbeherrschten Computerspielen, Videos und DVD an Jugendliche werde von allen Ländern mitgetragen, zeigten sich von der Leyen und Laschet überzeugt. Da nur 10 Prozent der im Land angebotenen Videospiele auch in Deutschland hergestellt werden, setzt die Bundesregierung auch auf internationale Kooperation beim Jugendschutz in diesem Bereich. Dazu soll es bis Anfang 2008 eine europäische Fachkonferenz geben.

Die gegenwärt gültigen Bestimmungen des Jugendmedienschutzrechts, die Gremien zur Selbstkontrolle sowie die staatliche Kommission für Jugendmedienschutz, die als Akkreditierungs- und Aufsichtsgremium für die Koregulierung fungiert, sind mit den Bestimmungen im Jugendschutzgesetz  (JuSCHG) und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag  ( JMStV) eingeführt worden, die nach langen Debatten infolge des Amoklaufs an einer Schule in Erfurt im Jahr 2002 zum 1. April 2003 in Kraft traten. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag wird derzeit erstmals auf seine Effektivität hin evaluiert.

Quelle : www.heise.de

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Kulturrat: "Kunstfreiheit gilt auch für Computerspiele"
« Antwort #16 am: 14 Februar, 2007, 15:33 »
Der Deutsche Kulturrat hat davor gewarnt, bei den geplanten Verboten von Computerspielen als Folge der Diskussion über so genannte Killerspiele "über das Ziel hinauszuschießen". Der Spitzenverband der Bundeskulturverbände beobachte zurzeit mit Sorge, "wie sich Bund und Länder gegenseitig mit immer neuen Vorschlägen überbieten, um den Vertrieb von Computerspielen einzuschränken".

Es sei gut, wenn die Selbstkontrolle bei der Unterhaltungssoftware gestärkt und der Handel stärker in die Pflicht genommen werde, die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten, betonte der Geschäftsführer des Kulturates, Olaf Zimmermann. "Erwachsene müssen aber das Recht haben, sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch Geschmacklosigkeiten oder Schund anzusehen beziehungsweise entsprechende Spiele zu spielen."

Der Kulturrat trete "für Kunst-, Publikations- und Informationsfreiheit ein", betonte Zimmermann; die Meinungs- und Kunstfreiheit sei im Grundgesetz verankert. "Kunstfreiheit ist nicht an die Qualität des Werkes gebunden. Kunstfreiheit gilt auch für Computerspiele."

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und ihr nordrhein-westfälischer Amtskollege Armin Laschet (beide CDU) hatten am gestrigen Dienstag angekündigt, dass Bund und Länder Kinder und Jugendliche besser vor Killerspielen schützen wollen. Anders als bei einer Gesetzesinitiative, die Bayern in den Bundesrat eingebracht hat, gehen sie aber nicht den Weg über das Strafgesetzbuch, sondern planen, bis zum Jahresende die Kriterien im Jugendschutzgesetz für die Beurteilung von Gewaltszenen bei Computerspielen zu verschärfen. Unter anderem sollen künftig nicht nur "Gewalt verherrlichende", sondern auch "Gewalt beherrschte" Spiele mit Mord- und Gemetzelszenen automatisch für Jugendliche verboten sein. Sie müssen nach den Vorstellungen der Familienministerin dann nicht erst Prüfverfahren durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien durchlaufen.

Der bayerischen Staatsregierung wiederum ist das Vorhaben der Bundesfamilienministerin zu lasch: Bayern möchte weiter erreichen, dass Herstellung und Verbreitung gewaltverherrlichender Computerspiele verboten und unter Strafe gestellt werden. Als Höchststrafe sieht die Staatsregierung in ihrem Gesetzesentwuf ein Jahr Haft vor.

Quelle : www.heise.de

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Re: Kritik an "naiver Scheindebatte" um das Verbot von "Killerspielen"
« Antwort #17 am: 14 Februar, 2007, 16:16 »
Der deutsche Kulturrat wird mir schlagartig sympatisch!  :D
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Re: Kritik an "naiver Scheindebatte" um das Verbot von "Killerspielen"
« Antwort #18 am: 14 Februar, 2007, 17:52 »
Unionsfraktion prüft härteres Vorgehen gegen "Killerspiele" als Familienministerin

In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird ein generelles Verbot für Herstellung und Verkauf von so genannten "Killerspielen" geprüft. Dies geht über die Pläne von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hinaus, die lediglich die Schwelle für ein Verbot gewalttätiger Computerspiele für Kinder und Jugendliche nach dem Jugendschutzrecht senken will. Der Bundesrat befasst sich zudem am Freitag auf Antrag Bayerns mit einem generellen Verbot von "Killerspielen". Für die Linksfraktion ist der Vorstoß Bayerns für ein Verbot von Killerspielen "mit dem Rasenmäher" weltfremd. Er zeuge von fehlender Medienkompetenz.

Nach Angaben des Familienexperten der CDU/CSU-Fraktion, Johannes Singhammer, schließt seine Fraktion auch ein Verbot von realen Gewaltspielen nicht aus, wenn dabei Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabgesetzt werden. Der kulturpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen, sieht bei dem Thema auch das Fernsehen in der Verantwortung. "Gewaltdarstellungen auch im Vorabendprogramm sind leider keine Seltenheit", sagte er.

Nach Untersuchungen des hannoverschen Kriminologen Christian Pfeiffer spielt von den zehnjährigen Jungen jeder zweite zumindest gelegentlich Spiele, die erst ab 16 Jahren freigegeben sind. Von den 14- oder 15-jährigen Jungen sind es 82 Prozent, die gelegentlich Spiele spielen, die erst ab 18 erlaubt sind, berichtete Pfeiffer in Radioeins vom RBB. Nach seinen Erkenntnissen beruhen massive Leistungskrisen der Jungen in der Schule darauf, dass sie zu viel Zeit mit Gewaltvideos verbringen.

Von der Leyen will noch vor der Sommerpause eine Änderung des Jugendschutzgesetzes im Kabinett vorlegen. Damit sollen unter anderem nicht nur "Gewalt verherrlichende", sondern auch "Gewalt beherrschte" Spiele automatisch für Jugendliche verboten sein. Bisher sind nur 3,9 Prozent aller Spiele allein für Erwachsene zugelassen. Der Deutsche Kulturrat hat gerade erst davor gewarnt, bei den geplanten Verboten von Computerspielen als Folge der Diskussion über so genannte Killerspiele "über das Ziel hinauszuschießen".

Quelle : www.heise.de

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Re: Kritik an "naiver Scheindebatte" um das Verbot von "Killerspielen"
« Antwort #19 am: 14 Februar, 2007, 22:48 »
Die Entscheider in berlin machen seid Jahrzehnten den fehler, zuviele Baustellen geöffnet zu haben (mag sie alle garnicht auflisten). Die Folge -> mit keinem Thema ist sich vernünftig auseinandergesetzt worden, fast jede Entscheidung enthält zuviel Murks, laufend muss nachgebessert werden. Das gleiche Ergebnis können wir auch bei diesem Thema erwarten.

Wenn Manager sich wie die Amateure in Berlin verhalten würden, sie hätten jede Firma in den Konkurs getrieben (ja ja es gibt auch den gewollten Konkurs, da holt man sich nur die Filetstücke).

Wenn aber die Menschen immer wieder die wählen, denen sie doch schon längst nicht mehr vertrauen, wie soll man sich noch darüber ärgern. Es sind nicht nur die Politiker, die an allem Schuld sind, es sind die Wähler, die die Entscheidung herführen. 

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Killerspiele im Bundesrat
« Antwort #20 am: 16 Februar, 2007, 11:28 »
Verbotsentwurf wird erstmals vorgestellt

Der Bundesrat diskutiert heute erstmals den von Bayern eingebrachten Gesetzesentwurf für ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot von so genannten "Killerspielen". Im Vorfeld lieferten sich die Politiker quer durch alle Fraktionen und auch innerhalb der Koalition einen Schlagabtausch im "Morgenmagazin" des ZDF.

Das ZDF hatte die Bundesratsinitiative am heutigen Freitag zu seinem Top-Thema erklärt. Derzeit unterstützt nur Niedersachsen den bayerischen Entwurf für ein Gesetz, das in Deutschland die Herstellung und die Verbreitung von gewalthaltigen Spielen unter Strafe stellt. Die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hatte zuvor eine Stärkung und Verschärfung der geltenden Jugendschutzmechanismen vorgeschlagen.

Das reicht aber nach Meinung des bayerischen Innenministers Günther Beckstein nicht aus, da gewalthaltige Spiele auch junge Erwachsene zu Gewaltbereitschaft im realen Leben anstacheln würden: "Allerdings sehe ich in der Kriminalstatistik, dass die häufigste Problematik bei 18- bis 25-Jährigen liegt, und da hilft mir der Jugendschutz nichts. Da brauche ich ein Verbot."

Die bayerische Innenministerin Christa Stewens schlug im ZDF in die gleiche Kerbe: "Das sagt uns ja die Medienwirkungsforschung ganz klar, dass wir uns schon anschauen müssen, was für Wirkungen das bei Jugendlichen hinterlässt. Und da sagen uns die Vorfälle in Reichenhall, in Erfurt, in Emsdetten: Da waren immer gewaltverherrlichende Videos und Killerspiele im Spiel, die letztendlich auch hier die Bereitschaft zum Töten bei Jugendlichen herabgesenkt haben."

Dass derartige Verbote auch nach hinten losgehen könnten, betonte die jugendpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Miriam Gruß "Alles, was verboten ist, ist erst recht interessant." Auch Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des deutschen Kulturrats, der erst kürzlich Kunstfreiheit auch für Spiele gefordert hatte, sprach sich im Morgenmagazin erneut gegen ein Verbot aus: Wenn einmal angefangen wird, in diesem Bereich zu verbieten, dann wird es sehr schwer, nachher festzustellen, wo man wieder aufhören will.

Der bayerische Gesetzesentwurf wird heute im Bundesrat vorgestellt und dann an die Ausschüsse zur Beratung übergeben. Wann eine Entscheidung über den Antrag gefällt wird, ist noch nicht abzusehen.

Quelle : www.golem.de

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Bundesratsvorstoß zu "Killerspiele-Verbot" erntet viele schlechte Noten
« Antwort #21 am: 16 Februar, 2007, 16:20 »
Bayern und Niedersachsen sind im Bundesrat am heutigen Freitag in Berlin mit ihrer Forderung nach einem generellen Verbot brutaler Computerspiele und einer Verschärfung des Strafrechts auf Widerstand gestoßen. Der nordrhein-westfälische Familienminister Armin Laschet (CDU) räumte bei der Debatte über den entsprechenden, von Niedersachsen unterstützten Gesetzesentwurfs Bayerns laut dpa zwar ein, dass es ein Vollzugsdefizit bei den bestehenden, bereits im April 2003 deutlich verschärften Gesetzen zum Jugendmedienschutz gebe. Von der Wissenschaft werde ein Zusammenhang zwischen den Amokläufen von Jugendlichen etwa in Emsdetten oder Erfurt mit dem Konsum von Killerspielen aber ganz überwiegend bestritten.

Laschet hatte Anfang der Woche gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen als Alternative ein "Sofortprogramm" einschließlich einer eigenen Gesetzesinitiative angekündigt, wonach über "Gewalt verherrlichende" hinaus "Gewalt beherrschte" Spiele mit Mord- und Gemetzelszenen für Jugendliche verboten werden sollen. Die Verkäufer von Computerspielen sollen zudem stärker als bisher durch deutlichere Jugendschutz-Hinweise auf Videos und DVDs zur Einhaltung der Verkaufsverbote angehalten werden. Bayerns Familienministerin Christa Stewens (CSU) bezeichnete diesen Vorschlag als "Scheinlösung" und "stumpfes Schwert". Sie bestand darauf, dass unter anderem auch die Herstellung und Verbreitung virtueller Killerspiele unter Strafe gestellt werden müssten. Vertreter der Bundesregierung meldeten dazu verfassungsrechtliche Bedenken an.

Die Länderchefs überwiesen den bayerischen Gesetzesentwurf zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse. Dort gibt es nach Informationen von heise online viele Stimmen, die eine Vertagung der Initiative fordern. Demnach soll zumindest die für Herbst angekündigte Evaluation der Jugendschutzgesetzgebung durch das Bundesfamilienministerium abgewartet werden. In einer Stellungnahme von Rheinland-Pfalz heißt es, dass noch kein Fall bekannt geworden sei, in dem einer Staatsanwaltschaft die Basis des bestehenden Paragraphen 131 Strafgesetzbuch (StGB) nicht für ein eventuelles Verbotsverfahren ausgereicht hätte. Generell solle die staatsanwaltschaftliche und gerichtliche Praxis im Umgang mit "Killerspielen" genauer untersucht werden.

Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, hält Korrekturen beim Jugendmedienschutz für notwendig, spricht aber nicht konkret von zusätzlichen Verboten. Derzeit werden dem Innenexperten zufolge "extrem gewaltgeneigte Spiele in der Praxis nur mit einer Altersbeschränkung versehen und nicht gänzlich indiziert". Ein strafrechtliches Vorgehen fehle bislang völlig. Dieser Missstand müsse beseitigt werden, wobei sich Rechtsverschärfungen als nötig erweisen könnten. Zuvor sei jedoch die Frage zu klären, "warum das geltende Recht nicht ausgeschöpft wurde". Auch Kompetenzrangeleien kommen Uhl zufolge dem Jugendschutz nicht zugute: "Wenn die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) eine Alterskennzeichnung vergibt, wird die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien nicht mehr tätig", bringt der CDU-Politiker ein Beispiel. Nur letztere könnte jedoch Indizierungen vornehmen und die Ächtung von Killerspielen sowie wirksame Werbe- und Vertriebshindernisse vorantreiben.

Für "äußerst fragwürdig" hält ein neues Verbot Jürgen Kucharczyk, zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion. Die Rufe nach strengeren gesetzlichen Regelungen würden "die aktuelle Rechtslage verkennen". Computerspiele würden unter bestimmten Voraussetzungen schon jetzt unter ein "Herstellungs- und Verbreitungsverbot" fallen. Ein wirksames Mittel zur Stärkung des Jugendmedienschutzes sei die "Verbesserung des gesetzlichen Vollzugs". Verkäufe von Computerspielen an Jugendliche entgegen der vorgegebenen Altersbeschränkung müssten stärker kontrolliert und effizienter bestraft werden. Des Weiteren sei auf eine "effektive und qualitätsgesicherte Arbeitsweise der USK verbunden mit der Kommunikationsnotwendigkeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen" hinzuarbeiten.

Bei den Grünen kritisieren Grietje Bettin, medienpolitische Sprecherin, und ihr für Jugendpolitik zuständiger Kollege, Kai Gehring, den von Bayern vorgelegten Gesetzesentwurf als "Sammelsurium von unausgegorenen Verbotsvorschlägen und reiner Aktionismus." Durch unklare Begriffe werde der Willkür Tür und Tor geöffnet. Anstatt sinnvolle Vorschläge zur effektiveren Umsetzung bestehender Jugendschutzregelungen und zur Gewaltprävention zu machen, werde mit "Verbalradikalismus" politische Aktivität vorgegaukelt. Die Länder fordern die beiden Politiker auf, dem bayerischen Vorschlag eine klare Absage zu erteilen. Aber auch im "Sofortprogramm" aus dem Bundesfamilienministerium werde mit schwammigen Wortschöpfungen wie "gewaltbeherrschte Trägermedien" heiße Luft produziert. Eine Definition für diesen Begriff habe das Ministerium nicht vorlegen können.

Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Jerzy Montag, erinnerte daran, dass aus gutem Grund nicht jede Darstellung von Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen zum Eingreifen der Polizei und Staatsanwaltschaft führe. Nur wenn die Brutalitäten unmenschlich dargestellt würden und durch die Art der Darbietung die Gewalttätigkeit verherrlicht oder verharmlost oder die Menschenwürde verletzt werde, spreche so viel unabweisbar für ein strafrechtliches Verbot, dass dahinter Grundrechte Dritter zurückzustehen hätten. Das geltende Strafrecht berücksichtigt diese verfassungsrechtlichen Grenzen und ermöglicht schon heute, auf Totschlag und Mord in Serie ausgerichtete Computerspiele aus dem Verkehr zu ziehen. Stoiber & Co. wollten dagegen noch eins draufsetzen und auch gleich "Indianer- und Ritterspiele" mit Bußgeld belegen. Zudem solle Erziehungsberechtigten das Recht entzogen werden, sich mit ihren Kindern über fragwürdige Computerprogramme und anrüchige Schriften auseinanderzusetzen. Verantwortliche Rechtspolitik sehe anders aus.

Scharfe Proteste gegen die bayerische Initiative kommen auch von den Liberalen. Der Entwurf sei "nicht durchdacht und wenig hilfreich", meint die jugendpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Miriam Gruss. Alles was verboten sei, werde erst recht interessant. Auch laut dem Medienpolitikexperten der FDP, Christoph Waitz, fehlt es für den Verbotsantrag "an der schlüssigen Darlegung des Zusammenhangs zwischen der Planung und Durchführung der Bluttaten und der Nutzung von Gewaltspielen". Es bleibe unklar, "inwieweit das Spielen dieser Spiele die Taten vorbereitet oder zumindest die Durchführung erleichtert haben könnte".

Quelle : www.heise.de

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"Killerspiel"-Verbot schreckt Programmierer ab
« Antwort #22 am: 19 Februar, 2007, 11:50 »
Bei einem Verbot der Herstellung und des Vertriebs so genannter Killerspiele rechnet die Branche der Computerspielentwickler in Deutschland mit einer Abwanderung der Hersteller. "Es gibt einige Entwickler, die bereits überlegen, wegen der schlechter werdenden Rahmenbedingungen ins Ausland zu gehen", zitiert der Tagesspiegel den Geschäftsführer der Berliner Games Academy, Thomas Dlugaiczyk. Die Games Academy ist eine Ausbildungsstätte für Computerspiel-Entwickler, und ihr Chef befürchtet, die Branche werde künftig einen Bogen um Deutschland machen. Als Beispiel führt die Zeitung die deutsche Firma Crytek an – deren Inhaber Cevat Yerli soll damit gedroht haben, seine Firma werde Deutschland verlassen, falls ihr neuer Science-Fiction-Shooter "Crysis" in Deutschland nicht in den Handel kommen darf.

Wenig überraschend sind auch die Vertreiber von Computerspielen gegen eine Verschärfung der Jugendschutzbestimmungen. Man begrüße zwar sinnvolle Regelungen, sagte Ubisoft-Sprecher Niels Bogdan dem Tagesspiegel, "aber der aus Bayern eingebrachte Entwurf schießt über das Ziel hinaus." Eine ganz ähnliche Formulierung war letzte Woche bereits vom Deutschen Kulturrat zu hören, der zu bedenken gab, dass die Freiheit der Kunst auch für Computerspiele gelten müsse. Eine Argumentation, die sich auch der Bundesverband interaktive Unterhaltungssoftware zu eigen gemacht hat: SeinGeschäftsführer Olaf Wolters hält laut Tagesspiegel ein Verbot von bestimmten Computerspielen wegen der hierzulande geltenden Kunst- und Berufsfreiheit für unvereinbar mit der Verfassung. Sein Verband signalisert zwar in einer Stellungnahme zum Sofortprogramm von Familienministerin von der Leyen "zum wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor extrem gewalthaltigen Computerspielen" die grundsätzliche Bereitschaft zur Mitarbeit bei der Verbesserung des Jugendmedienschutzes. Grenzen zu ziehen sei aber kaum möglich, äußerte Wolters gegenüber dem Tagesspiegel – "selbst die Moorhuhn-Jagd ist gewalthaltig"

Den viel diskutierten, von Bayern eingebrachten und von Niedersachsen unterstützten Antrag auf Verschärfung des Jugendschutzgesetzes und über die Aufnahme eines gesonderten Paragrafen zu so genannten Killerspielen ins Strafgesetzbuch verwies der Bundesrat am Freitag zur weiteren Verhandlung in die Ausschüsse. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hatte dagegen vergangene Woche gemeinsam mit ihrem nordrhein-westfälischen Amtskollegen Armin Laschet (beide CDU) angekündigt, dass Bund und Länder Kinder und Jugendliche besser vor Killerspielen schützen wollen. Anders als bei der bayerischen Gesetzesinitiative gehen sie aber nicht den Weg über das Strafgesetzbuch, sondern planen, bis zum Jahresende die Kriterien im Jugendschutzgesetz für die Beurteilung von Gewaltszenen bei Computerspielen zu verschärfen.

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Justizministerium untersucht EU-weite Sanktionen gegen "Killerspiele"
« Antwort #23 am: 20 Februar, 2007, 15:59 »
Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat einen Fragebogenkatalog entwickelt, mit dem sie die in den Mitgliedsstaaten bereits bestehenden Möglichkeiten zum Vorgehen gegen brutale Spiele und Gewaltvideos vergleichen will. Mit dem Analysepapier sollen die unterschiedlichen Sanktionsmöglichkeiten zusammengetragen werden, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am heutigen Dienstag in Berlin bei einem Pressegespräch. Die Untersuchung soll die Grundlage bilden für ein mögliches EU-weites Vorgehen gegen "Killerspiele". Auf dem informellen Ratstreffen der Justizminister in Dresden im Januar hätten "alle klargestellt, dass wir sie insbesondere für Jugendliche nicht haben wollen".

Es sei aber nicht einfach, ein Gesetz für die ganze Gemeinschaft zu erlassen, ergänzte Justizkommissar Franco Frattini, der seit längerem nach einem EU-weiten Ansatz sucht. Er könne sich nicht vorstellen, dass die Mitgliedsstaaten etwa eine "Brüsseler Definition" brutaler Spiele oder des Tatbestands der "Verherrlichung von Gewalt" akzeptieren würden. Grundlegende Standards und gemeinsame Kriterien für den Schutz Jugendlicher, die Aufklärung über die gravierenden Folgen der brutalen Szenen und zur Verhinderung der Verbreitung brutaler Videospiele könnten aber von Brüssel aus vorgegeben werden.

"Es gibt nicht genügend Wissen über die Gefährlichkeit dieser Medien", sprach sich Frattini allgemein für eine stärkere Bewusstseinsbildung über die möglichen Folgen von "Killerspielen" aus. Ihn interessiere auch, "welche finanziellen Vorteile die Produzenten erhalten, indem sie Spiele verbreiten, die zu Gewalt aufrufen." Bevor man schon die Herstellung solcher Computermedien verbieten wolle, wie es hierzulande ein bayerischer Gesetzesvorstoß im Bundesrat vorsieht, müssten aber alle Mitgliedstaaten überzeugt werden, überhaupt nationale Gesetze gegen "Killerspiele" zu erlassen. Deutschland sei hier vorbildlich mit einer "weit fortgeschrittenen Gesetzgebung", aber andere EU-Länder würden hinterherhinken. Da sich Jugendliche frei über Grenzen hinweg bewegen könnten, würden so auch Spiele "frei zirkulieren".

Dazu komme die Verbreitung gewalttätiger Bilder über das Internet, zeigte der Italiener weitere Schwierigkeiten einer gesetzesbasierten Lösung auf. Diese würden häufig von Kindern selbst mit ihren Mobiltelefonen aufgenommen und ins Netz gestellt. "Die Eltern sollten daher unsere ersten Verbündeten bei der Prävention sein", betonte Frattini. Danach gehe es um die Verbesserung der Kooperation zwischen den Mitgliedsstaaten und den Austausch guter Beispiele zur Bekämpfung brutaler Spiele. Der Justizkommissar betonte in diesem Zusammenhang erneut, dass er die Erfinder, Produzenten und Distribuenten gemeinsam mit Politikern und zivilgesellschaftlichen Organisationen zum Kinderschutz an einen Tisch versammeln und dabei über die Thematik sprechen wolle. Dazu werde ein permanentes Forum für alle Interessensvertreter über die Rechte von Heranwachsenden einberufen. Das erste Zusammentreffen dieser Art sei noch in diesem Jahr in Deutschland geplant.

Allein auf die Selbstregulierung der Wirtschaft zu setzen, reicht laut Frattini allerdings auch nicht aus. So kontrolliere bisher etwa niemand, ob an ein 15-jähriges Kind, das ein wenig älter aussehe, nicht trotz eines Verkaufsverbots Spiele mit Gewaltszenen verscherbelt würden. Über Spielemacher, die sich Handlungsstränge etwa mit dem Ziel, junge Mädchen zu töten, ausdächten, zeigte sich der Kommissar besonders empört. Diese bräuchten ihm zufolge aber eher einen Psychiater statt ein strafrechtliches Verbot, um sie auf andere Gedanken zu bringen.

Zypries unterstrich erneut, dass sie von der bayerischen Initiative zur Verschärfung des einschlägigen Paragraphen 131 Strafgesetzbuch (StGB) nichts hält. "Wir haben die Killerspiele verboten", sagte die SPD-Politikerin. Ihr habe noch niemand erklärt, was er tatsächlich besser machen wolle durch eine weitere Aufbohrung der StGB-Klausel. Sie sperre sich zwar nicht prinzipiell gegen eine Veränderung des Paragraphen. Eigentlich halte sie ihn aber für "ausgereift" und es müssten wirklich "weiterführende Begriffe" gefunden werden, um ihm einen Mehrwert hinzuzufügen. Die eigentliche Schwierigkeit liegt laut Zypries in jedem Fall im tatsächlichen Vollzug jedes gesetzlichen Verbots von brutaler Spiele. Schon heute könnten ihrer Ansicht nach mit etwas mehr Einsatz mehr Spiele gefunden werden, die nach der bestehenden Regelung bereits verboten und strafbewehrt seien.

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Bundesrat vertagt bayerischen Gesetzentwurf gegen "Killerspiele"
« Antwort #24 am: 21 Februar, 2007, 15:52 »
Die bayerische Landesregierung hat am heutigen Aschermittwoch im Bundesrat eine derbe Niederlage bei ihrem umstrittenen Vorstoß zu einem härteren Vorgehen gegen "Killerspiele" erlitten. Der entsprechende Entwurf zur Verbesserung des Jugendmedienschutzes durch eine Verschärfung des Strafrechts ist im Kultur-, Rechts- und Jugendausschuss vertagt worden, wie heise online aus der Länderkammer erfuhr. Damit kommt die Vorlage auf absehbare Zeit nicht erneut auf die Tagesordnung für das Plenum des Bundesrates, in dem sie am vergangenen Freitag kontrovers diskutiert und anschließend an die Ausschüsse übergeben worden war.

Alle Länder stimmten – bei Enthaltung Bayerns – für die Vertagung. Die bayerische Initiative, die Niedersachsen eigentlich unterstützen beziehungsweise noch auweiten wollte und für die der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) bereits weit im Vorfeld eine breite Mehrheit gesichert sah, kann damit vorerst als gescheitert gelten.

Noch aus steht zwar die Beratung im Innenausschuss über den eingebrachten Gesetzesentwurf. Auch dort stehen die Zeichen aber auf Vertagung. Generell gelangt eine Vorlage im Bundesrat automatisch nicht mehr auf die Tagesordnung der nächsten Bundesratssitzung, wenn sich auch nur ein einzelner Fachausschuss querlegt. Falls Bayern den Entwurf dennoch bei der für den 9. März anberaumten kommenden Plenarsitzung abstimmen lassen wollte, müsste es ihn separat und neu auf die Agenda setzen lassen und zugleich einen Antrag auf sofortige Sachentscheidung stellen. Die Bayern würden damit aber aller Vorrausicht nach baden gehen, da sie bei diesem Verfahren die Ausschussberatungen übergehen müssten und dies auf Widerstand bei den anderen Ländern stoßen dürfte.

Der bayerische Gesetzesentwurf (PDF-Datei) sieht einen neuen Paragraph 131a für das Strafgesetzbuch (StGB) vor. Dieser will "virtuelle Killerspiele" als "Spielprogramme" definieren, "die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen". Die Klausel soll den bestehenden bereits verschärften Paragraph 131 ergänzen, in dem allein von "Gewaltdarstellungen" die Rede ist. Wer entsprechende Spiele herstellt, verbreitet, veröffentlicht, anbietet, anpreist, bezieht oder vorrätig hält, soll nach Ansicht der bayerischen Landesregierung mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr bestraft werden können.

Bayerns Familienministerin Christa Stewens (CSU) hatte vergangene Woche noch einmal für den Gesetzesantrag aus München geworben. Sie bestand darauf, dass unter anderem auch die Herstellung und Verbreitung virtueller Killerspiele unter Strafe gestellt werden müssten. Vertreter der Bundesregierung hatten dagegen verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. Der nordrhein-westfälische Familienminister Armin Laschet (CDU) brachte zudem als Alternative das von ihm gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen ausgearbeitete Sofortprogramm einschließlich einer eigenen Gesetzesinitiative zur Anapssung des Jugenschutzrechts ins Spiel. Damit sollen beispielsweise neben "Gewalt verherrlichenden" auch "Gewalt beherrschte" Spiele mit Mord- und Gemetzelszenen für Jugendliche verboten werden. Innen-, Rechts- und Medienexperten aller Fraktionen im Bundestag zeigten sich ebenfalls skeptisch bis ablehnend gegenüber dem bayerischen Vorhaben.

In den Ländern setzte sich so mit Ausnahme Bayerns die Ansicht durch, dass zumindest zunächst die für Herbst angekündigte Evaluation der bereits im April 2003 deutlich verschärften Jugendschutzgesetzgebung durch das Bundesfamilienministerium abgewartet werden sollte. Generell empfahl etwa eine Stellungnahme aus Rheinland-Pfalz für die heutigen Ausschusssitzungen, die staatsanwaltschaftliche und gerichtliche Praxis im Umgang mit "Killerspielen" zu untersuchen und mögliche Vollzugsdefizite der bestehenden Gesetzgebung aufzudecken. Noch sei kein Fall bekannt geworden, in dem einer Staatsanwaltschaft die Basis des bestehenden Paragraphen 131 StGB für ein eventuelles Verbotsverfahren nicht ausgereicht hätte.

"Strafrechtlicher Aktionismus ist fehl am Platz", erklärte der rheinland-pfälzische Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) in diesem Sinne nach der heutigen Beratung. "Eine derart populistische Forderung erweckt den Irrglauben, man könne dieses vielschichtige Problem nur und schnell über das Strafrecht lösen." Vielmehr seien Verbesserungen beim Jugendschutz und insbesondere eine bessere Beschäftigung der Eltern mit dem Medienkonsum ihrer Kinder erforderlich. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte gestern noch einmal betont, dass "Killerspiele" bereits verboten seien und sie die entsprechende StGB-Klausel für "ausgereift" halte. Ihr habe noch niemand erklärt, was durch eine weitere Aufbohrung des Paragraphen besser zu machen sei.

Quelle : www.heise.de

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Panorama-Redaktion verteidigt "Killerspiele"-Beitrag
« Antwort #25 am: 26 Februar, 2007, 15:30 »
Inhaltliche Fehler nicht anerkannt, Interview-Partner distanzieren sich

Die Redaktion des NDR-Magazins "Panorama" hat ihren umstrittenen Beitrag zu so genannten "Killerspielen" in einer Stellungnahme im Internet verteidigt. Wie der Sender in "GTA: San Andreas" Vergewaltigungsszenen entdeckt haben will, erklärt er jedoch nicht. Die im Interview des NDR gezeigten Spieler von "Call of Duty" haben sich inzwischen von dem Beitrag distanziert.

Wie berichtet, hatte die ARD am 22. Februar 2007 unter dem Titel "Morden und Foltern als Freizeitspaß - Killerspiele im Internet" einen sehr kontroversen Beitrag des Magazins "Panorama" ausgestrahlt. Darin wurden unter anderem die Spiele "Call of Duty" und "GTA: San Andreas" als besonders problematisch geschildert. Der NDR zeigte dabei Ausschnitte des vom Spieler freizuschaltenden "Hot Coffee Mods", das einvernehmlichen Sex der bekleideten Spielfiguren nach einer Verabredung darstellt. Im Beitrag hieß es dazu: "Wer hier möglichst viele Frauen vergewaltigt, gewinnt."

In einer Stellungnahme im Panorama-Forum meint die Fernsehredaktion dazu: "Auch die Zusatzpatches für gewaltsame sexuelle Handlungen sind problemlos herunterzuladen, auch wenn wir diese nicht im Detail gezeigt haben. Deutlich wird dadurch auch, dass die offizielle Handelsvariante diese Szenen nicht enthält."

Gemeint war mit den Vergewaltigungsvorwürfen also offenbar nicht das "Hot Coffee Mod" - das in neueren Versionen des Spiels ohnehin nicht mehr funktioniert -, sondern ein anderer Patch. Eine solche Erweiterung, die in "GTA: San Andreas" Sex und Gewalt verknüpft, ist der Redaktion von Golem.de nicht bekannt. Stattdessen sieht es eher so aus, als ob im Panorama-Beitrag nur Behauptungen wiederverwendet wurden, die bereits während der großen Aufregung um das Hot Coffee Mods in den USA im Jahr 2005 widerlegt wurden.

Panorama äußert sich zudem breit über die gezeigten Szenen aus "Call of Duty". Nach Meinung der Redaktion habe man hinreichend darauf hingewiesen, dass Hakenkreuze und andere NS-Symbole nicht Teil der deutschen Verkaufsversion seien. Zudem spricht Panorama von einer so genannten "Internetversion" des Spiels und erklärt: "Dort kann auch die Version 'Death Match' gespielt werden, 'möglichst viele Menschen zu töten' ". Dieser Vorwurf, es gehe bei derartigen Taktik-Shootern vor allem ums Töten, war zentraler Punkt der Darstellung von Call of Duty.

Dazu wählte Panorama auch besonders drastische Bilder, die zwischen Aufnahmen von zwei interviewten Call-of-Duty-Spielern des Clans CODW geschnitten wurden. So wurde zum Beispiel gezeigt, wie ein Spieler auf einen am Boden liegenden Gegner schoss, unmittelbar danach folgte der Schnitt auf Ingolf "Daywalker" Wichmann von CODW, der vor sich hin lachte. Auf der Webseite des Clans stellt Wichmann klar: Mein Lächeln bezog sich auf eine lustige Aussage in Teamspeak, nicht auf irgendwelche Leichenballerei. Die gezeigten Szenen werden die mit Sicherheit selber gemacht haben. Von uns stammen sie jedenfalls nicht."

Sein Clan habe dem Fernsehteam während des Drehs außerdem "Call of Duty 2" im Multiplayer-Modus gezeigt, die fraglichen Szenen im Beitrag stammten nach Ansicht des Spielers aus der Singeplayer-Kampagne des ersten Teils des Spiels. In dem Panorama-Film findet sich laut Aussage des Interviewten nur eine Szene, die sein Clan selbst vorgeführt hätte.

Laut Wichmann dauerten die Interviews für den Beitrag fünf Stunden, Panorama habe daraus nur zwei Aussagen der Clan-Spieler verwendet. Wie einer Meldung bei Heise.de zu entnehmen ist, hatte Panorama auch mit dortigen Redakteuren gesprochen, deren Aussagen aber nicht verwendet, weil der Beitrag sonst zu lang geworden wäre.

Auch andere Journalisten kritisieren den Panorama-Beitrag deutlich. So meint Christian Schmidt, leitender Redakteur bei "GameStar" in einem Kommentar auf der Webseite der Spiele-Zeitschrift: "Es ist Stimmungsmache, die dort im öffentlich-rechtlichen Fernsehen lief, kein Journalismus. An einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema nicht bemüht, trägt der Beitrag letztlich nur dazu bei, die Kluft zwischen Spielern und Nicht-Spielern zu vertiefen, Unverständnis zu streuen und Vorurteile zu bestätigen."

Quelle : www.golem.de

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Computerspielfans protestieren gegen ARD-Fernsehbeitrag
« Antwort #26 am: 26 Februar, 2007, 19:14 »
Hoch her geht es seit einigen Tagen in der Computerspiel-Szene, nachdem das ARD-Politmagazin Panorama sich in einem Beitrag mit Computerspielen allgemein und so genannten "Killerspielen" im Speziellen beschäftigt hat – und das auf eine Art, die Computerspieler heftigst erboste und kritische Beobachter zumindest befremdete. Anhänger des Computerspiels Call of Duty fühlen sich nun besonders diffamiert. Nach dem vergangene Woche Donnerstag in Panorama ausgestrahlten Beitrag "Morden und Foltern als Freizeitspaß – Killerspiele im Internet" (PDF-Datei) sehen sie sich veranlasst, den Deutschen Presserat auf angebliche Verstöße gegen den Pressekodex hinzuweisen. In einem weiteren Schreiben wollen sie den Programm-Direktor der ARD Günter Struve auffordern, künftig keine derartige Berichterstattung mehr zuzulassen. Das geht aus Beiträgen aus Foren des "ESport Gaming Network" hervor.

Für den Panorama-Bericht sei nicht sorgfältig recherchiert worden, heißt es in dem Entwurf für eine Beschwerde beim Presserat, der noch in dem dazugehörigen Forum diskutiert wird. Einige Aussagen in dem Bericht entsprächen nicht der Wahrheit und ergäben ein "vollkommen falsches Bild einer Gruppe von Menschen, die ein gemeinsames Hobby teilen". Die Spieler-Community fühle sich in ihrer Würde verletzt, da sie durch die Ausdrucksweise mit Nazis und Vergewaltigern auf eine Stufe gesetzt werde.

Es seien verschiedene Spielegenre miteinander vermischt und auf eine Stufe gestellt worden, lautet einer der weiteren Vorwürfe. In dem Beitrag sei eine Modifikation für das Spiel Grand Theft Auto San Andreas gezeigt worden, bei der es angeblich darum gehe, möglichst viele Vergewaltigungen zu begehen, um Punkte zu erzielen. In dem Schreiben an den Presserat wird die Aussage als komplett falsch bezeichnet: Es gebe eine Modifikation namens "Hot Coffee", die in dem Beitrag auch als Grundlage verwendet worden sei und virtuellen Sexualverkehr zeigt. Dieser werde in dem Beitrag fälschlicherweise als "Vergewaltigung" bezeichnet.

Kurz nach der Ausstrahlung des Fernsehbeitrags hat es bereits eine rege Diskussion im Internetforum des Politmagazins gegeben. Daraufhin bezog die Panorama-Redaktion Stellung und erläuterte, es gehe nicht darum, Computerspiele zu verunglimpfen oder ein generelles Verbot zu fordern. Aus der Sicht der Spielefans hat die Redaktion auf die Kritik nur ungenügend reagiert, weshalb sie sich zu der Beschwerde beim Presserat und beim Programmdirektor veranlasst sahen.

Quelle : www.heise.de

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Terror- oder Ego-Shooter-Filter im Angebot
« Antwort #27 am: 01 März, 2007, 09:04 »
Panorama, "Killerspiele" und die Filter-Firma

Für den in die Kritik geratenen Panorama-Beitrag des NDR wurde als "Experte" der Vorstand einer "Internetsicherheitsfirma" präsentiert, der schon häufiger wegen seiner übertriebenen Behauptungen aufgefallen ist

Der Beitrag Morden und Foltern als Freizeitspaß - Killerspiele im Internet des NDR-Magazins "Panorama" vom 22. Februar 2007 hat bisher vor allem die Spieler wegen der enthaltenen Fälschungen und Verunglimpfungen in Zorn versetzt. Doch noch bedeutsamer als eine umstrittene Meinungstendenz und -in diesem Fall gravierende- handwerkliche Fehler dürfte für die Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Magazins die Nähe zu einem Unternehmen sein, das offensichtlich zu einem wesentlichen Teil an dem Beitrag beteiligt war und darin auch eine umfangreiche Darstellung erfuhr.

Die Hamburger Firma Pan Amp, deren Namenszug und Logo an eine verblichene US-Fluggesellschaft erinnern, kümmert sich nach eigenen Angaben um "IT-Sicherheit". Auf der Webseite nehmen Schadsoftware, Hacking und kriminelle Inhalte wie Betrug allerdings nur eine untergeordnete Rolle ein. Vielmehr liegt der Schwerpunkt auf Internetfiltern und politischer Agitation, zu Gunsten einer allgemeinen staatlichen Internetfilterung und verschärften Verbotsgesetzen, für deren Umsetzung natürlich die eigene Software "genau passend" wäre. Und auch einen eigenen Filter für "Ego-Shooter"-Spiele vertreibt die Firma, 319 Euro für 250 Nutzer (Stand: 26.2.2007). Die Schwerpunkte liegen also nicht auf dem Schutz der Internetnutzer oder der Infrastruktur, sondern auf ihrer Überwachung und Kontrolle durch höhere Instanzen, wie Firmen, Netzbetreiber oder auch den Staat. Angeblich betreibt Weingarten auch "Internet-Personenschutz", indem er für Konzernvorstände und andere gesellschaftlich hoch stehende Persönlichkeiten nach Gefahren für sie sucht.

Investigative Berichterstattung und kommerzielle Interessen im Einklang

Deutlich wird, dass wesentliche Inhalte der Sendung vom 22.2. von der Firma Pan Amp beigesteuert wurden. So wurde von der Firma eine Zählung von Online-Spielern sog. "Killerspiele", nach eigenen Angaben "im Auftrag einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt" durchgeführt. Vorstand Bert Weingarten selbst trat in längeren Interview-Passagen als "Experte" auf; tatsächlich verfügt er lediglich über technische Internetkenntnisse; psychologische oder pädagogische Qualifikationen sind nicht bekannt. Die Firma Pan Amp brachte Inhalte für das Umfeld des Spiels "Call of Duty", sowie den Aspekt, dass Modifikationen des Spiels zwecks historischer Authentizität auch NS-Symbolik einbringen. Statistische Erhebungen und längerfristige Recherchen im Internet kosten Sender Geld und Journalisten Arbeit. Da ist es ein merkwürdiger Zufall, dass eine Privatfirma Statistiken und Untersuchungsergebnisse beisteuert und die Sendungen stets eine der Firma zuträgliche Tendenz haben.

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ARD-Beitrag zu "Killerspielen" weiter in der Diskussion
« Antwort #28 am: 02 März, 2007, 14:38 »
Nachdem der Beitrag des ARD-Politmagazins Panorama über "Morden und Foltern als Freizeitspaß – Killerspiele im Internet" in der Sendung vom 22. Februar sowohl im Internet-Forum des Magazins als auch auf diversen Seiten der Spielergemeinde für hohen Wellengang gesorgt hat, wurde die online abgegebene Stellungnahme der Panorama-Redaktion offenbar mindestens einmal überarbeitet. Nun enthält sie auch einen Abschnitt über den als Experten befragten Bert Weingarten von der Pan Amp AG. Der Vorstand der Sicherheitsfirma, die in der Öffentlichkeit immer wieder einmal durch Pressemitteilungen über angeblich mit Hilfe ihrer Filter- und Suchsoftware gefundene Bombenbauanleitungen, Server islamistischer Terroristen oder andere kriminelle Bestrebungen im Internet auffällt, stand zuvor im Zentrum eines Beitrags in Telepolis: Panorama, "Killerspiele" und die Filter-Firma. Dort wird unter anderen erläutert, "dass wesentliche Inhalte der Sendung vom 22. Februar von der Firma Pan Amp beigesteuert wurden".

Die Panorama-Redaktion hält es für "völlig legitim", Weingarten in diesem Zusammenhang zu interviewen. "Er ist als Fachreferent auf zahlreichen internationalen und nationalen Kongressen zum Thema Internetsicherheit geladen. Zu den Zuhörern gehörten unter anderem Kriminalisten, Innenminister und zahlreiche Journalisten." Es gebe zudem einige Printmedien, die Weingarten als Experten zitieren. Der Vorwurf, Weingarten sei ein "Forum für seine wirtschaftlichen Interessen" geboten worden, sei nicht gerechtfertigt. Panorama habe an keiner Stelle des Beitrags über "Killerspiele" über Produkte der Internet-Sicherheitsfirma berichtet. Auch sei der Firmenname "Pan Amp" nicht im Kommentartext erwähnt, sondern nur kurz im Insert aufgeführt worden.

Aus der Spielergemeinde heraus wurde inzwischen dem Deutschen Presserat per Einschreiben eine Beschwerde über den Panorama-Beitrag zugeschickt, geht aus dem Forum der "Call of Duty Infobase" hervor. Dort war für einige Tage der Entwurf für eine Beschwerde zur Diskussion gestellt worden. Die Fans des Spiels Call of Duty beschweren sich unter anderem darüber, dass der Fernsehbeitrag unwahre Aussagen enthalte und die Spielefans mit Nazis und Vergewaltigern in eine Ecke stelle. Es sei nicht sorgfältig recherchiert, verschiedene Spiele-Genres seien miteinander vermischt und auf eine Stufe gestellt worden.

Auch geht die Beschwerde auf Weingartens Auftritt in dem Panorama-Beitrag ein. Ein "Killerspiele"-Verbot könne nur in Weingartens und im Interesse seiner Firma liegen. Durch die Art der Berichterstattung sei Werbung für sein Unternehmen betrieben worden. Zudem sei die Art und Weise, wie die Bilder geschnitten und mit Musik unterlegt seien, eine Form der Effekt-Hascherei, "die eine freie Meinungsbildung für Zuschauer, die sich mit diesem Thema nicht auskennen, gar nicht erst zulassen".

Panorama-Moderatorin Anja Reschke hatte den "Killerspiele"-Beitrag mit Verweis auf die Spielehersteller abmoderiert, die angesichts eines drohenden "Killerspiele"-Verbots einen Abzug ins Ausland erwägen. In der Tat werden Programmierer von dem insbesondere von Bayern vorangetriebenen, vom Bundesrat aber zunächst vertagten möglichen Verbot abgeschreckt. Diese Woche verbündeten sich der Verband der Internetwirtschaft eco und der Bundesverband der Entwickler von Computerspielen Game, um den Computerspielen zu mehr Ansehen zu verhelfen. Bildungsexperten haben inzwischen darauf hingewiesen, dass Verbote Killerspiele für Jugendliche interessanter machen würden.

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Protest gegen Spiele- Verbot: Killerschach am Potsdamer Platz
« Antwort #29 am: 01 April, 2007, 14:00 »
Mit einer blutrünstigen Schachpartie am Potsdamer Platz richtet sich die Berliner Piratenpartei gegen das Verbot von "Killerspielen": Selbst die Passanten werden von kakaohaltigen Blutspritzern nicht verschont.

Am Ende fällt der weiße König. Schwarz hat die Partie gewonnen und hinterlässt ein Schachfeld der Verwüstung. Überall auf dem Berliner Potsdamer Platz liegen blutüberströmte Bauernopfer auf den weißen und schwarzen Quadraten. Von den beiden Spielern, die mit Megafon ihre Züge ankündigen, wurden sie gnadenlos in der Schlacht verheizt.

Es liegt ein Hauch von Kakao in der Luft. Mit dem Pulver ist das Kunstblut angereichert und gefärbt worden, das von den Spielern auf dem Potsdamer Platz literweise verspritzt worden ist. Die Szenerie lässt sich metaphorisch verstehen, denn die "Kundgebung gegen das Verbot von Killerspielen" zieht die derzeitige Debatte um den bayerischen Gesetzentwurf gehörig durch den Kakao. "Wir wollen die Absurdität der Situation aufzeigen", sagt Martin Häcker, einer der Initiatoren der Kundgebung.

Zur Spaß-Demo aufgerufen hatte die Piratenpartei, eine im vergangenen September in Berlin gegründete Organisation mit Landesverbänden in Berlin, Bayern und Hessen. Deutschlandweit zählt man bereits mehr als 300 Mitglieder, größtenteils Computer-Geeks und Spielefans, aber auch ein paar Ex-Grüne, wie Organisator Häcker verrät.

Mit der spektakulären Schachpartie wollen die Piraten gegen einen neuen Paragraphen Stellung beziehen, der auf Vorschlag Bayers ins Strafgesetzbuch übernommen werden soll. "Spielprogramme" heißt es darin, "die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen", sollen künftig unter Strafe stehen. Die Entscheidung im Bundesrat ist auf Herbst vertagt worden.

Piraten koalieren nicht

Für die Piratenpartei gehen die Vorschläge viel zu weit. Unter einem generellen Verbot bestimmter Computerspiele hätten eben nicht nur Jugendliche zu leiden. "Erwachsene Menschen sind mündige Bürger, die selbst entscheiden können, was sie tun", schallt es aus dem Megafon. Der bayerische Vorstoß zeige nur, dass er von Menschen stamme, die sich mit Computerspielen nicht auskennen. "Heutzutage wissen viele Kinder besser mit Computern Bescheid als ihre Eltern." Ein Verbot von Computerspielen sei "schwachsinnig, weil es in Deutschland einen funktionierenden Jugendschutz gibt und weit reichende Gesetze."

Die junge Piratenpartei nimmt darüber hinaus für sich in Anspruch, die "entscheidenden Themen des 21. Jahrhunderts" zu behandeln. Seitdem sich im Januar 2006 die schwedische Piratpartiet gegründet hatte, grassiert das Piratenfieber unter Anhängern von Open Source und digitalen Rechten auf der ganzen Welt.

Inzwischen hat sich eine Menschentraube um das Schachfeld am Potsdamer Platz versammelt. Johlend und feixend werden die Spielzüge kommentiert. Bisweilen müssen die meist jungen Zaungäste dem Kunstblut ausweichen, das von den Schachfiguren im hohen Bogen verspritzt wird. Einige Jugendliche wollen spontan der Piratenpartei beitreten. Johannes Klick nicht. Er ist Mitglied des Landesverbands der Jungen Liberalen in Berlin und hat sich ein gelbes T-Shirt mit entsprechendem Logo übergezogen. Weil er eine "große Übereinstimmung in Sachen gesellschaftlicher Transparenz und Selbstverantwortung zwischen den Jungen Liberalen und der Piratenpartei" entdeckt hat, wollte er eigentlich an der Schachpartie teilnehmen. Doch die Piraten denken noch nicht ans Koalieren.

Quelle : www.spiegel.de

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