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Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio => # News diverses ... => Thema gestartet von: SiLæncer am 05 Mai, 2007, 11:18

Titel: Registergestützte Volkszählung soll ausgeweitet werden
Beitrag von: SiLæncer am 05 Mai, 2007, 11:18
Stimmen im Bundesrat machen sich für einen stärkeren Datenabgleich zwischen verschiedenen Behörden im Vorfeld der für 2011 geplanten registergestützten Volkszählung stark. Auch das Steuergeheimnis soll der Informationserfassung nicht entgegenstehen. Dies geht aus den Empfehlungen (PDF-Datei) für eine Stellungnahme der Länderkammer zum Regierungsentwurf des Zensusvorbereitungsgesetzes hervor, die eine Reihe von Ausschüssen des Gremiums für die Plenarsitzung am Freitag in einer Woche vorbereitet haben.

Die Bundesregierung will die von Brüssel vorgesehene gemeinschaftsweite Volks- und Wohnungszählung im Jahr 2011 im Wesentlichen durch eine Auswertung der Melderegister, von Daten der Bundesanstalt für Arbeit sowie von Dateien zum Personalbestand der öffentlichen Hand bewerkstelligen. Eine noch aufwändigere Befragung aller Bürger soll so vermieden werden. Vorgesehen ist zur Ergänzung aber eine direkte Informationserhebung von Gebäude- und Wohnungseigentümern sowie eine Stichprobenerhebung zur Sicherung der Datenqualität und zur Erfassung weiterer zensustypischer Erhebungsmerkmale wie der Erwerbstätigkeit oder des Bildungsgrades. Abgerundet werden soll der Zensus durch eine Befragung der Verwalter oder Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften.

Zur organisatorischen Vorbereitung eines solchen registergestützten Zensus durch die statistischen Ämter des Bundes und der Länder ist vorab der Aufbau eines Anschriften- und Gebäuderegisters erforderlich. Dieses soll unter anderem zur Koordinierung, Zusammenführung und Überprüfung der übermittelten Daten und als Grundlage für eine kleinräumige Auswertung der Ergebnisse herangezogen werden. Ziel ist es, über die Zusammenführung der abgefragten Informationen flächendeckend die Vollzähligkeit des Anschriften- und Gebäuderegisters zu erreichen. Mit dem Vorstoß der Bundesregierung soll die rechtliche Grundlage für die Einrichtung eines solchen umfassenden Registers in 2007 und 2008 geschaffen werden.

Gemäß dem federführenden Innenausschuss, dem Finanz- und dem Rechtsausschuss sowie dem Ausschuss für Wohnungswesen des Bundesrates sollen nun zur Qualitätssicherung des Zensusergebnisses Unstimmigkeiten bei den übermittelten Daten auch anhand von Einzelprüfungen durch die Meldebehörden geklärt werden dürfen. Wenn die Daten der Vermessungsbehörde und der Bundesagentur für Arbeit den Daten der Meldebehörde – auch nach nochmaliger Überprüfung anhand des in einer Meldestelle vorhandenen Datenbestandes – widersprächen, müsse der Einzelfall konkret aufgeklärt werden, heißt es zur Begründung.

Um das Verfahren zu vereinfachen und Kosten zu sparen, raten die Fachgremien auch dazu, dass die statistischen Ämter der Länder Korrekturen unmittelbar in das Anschriften- und Gebäuderegister einbringen anstatt das Überprüfungsergebnis an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Zudem sei die Regelung der Kostenerstattung zu überprüfen. Mit Ausnahme des Finanzausschusses machen sich die Gremien überdies dafür stark, dass beim Aufbau des Grundregisters auch eine weitere Übermittlung der Daten der Bundesarbeitsagentur kurz vor dem Ende der Informationserhebung vorgesehen wird.

Der Finanzausschuss pocht weiter auf eine ergänzende Regelung, wonach "die Offenbarung von Verhältnissen", die vom Steuergeheimnis umfasst sind, für die Vorbereitung und Durchführung des Zensus ausdrücklich zugelassen sein soll. Dies solle auch unter dem Aspekt gelten gelten, dass die Informationen über entsprechende Beziehungen vor der Übermittlung anonymisiert wurden.

Eine Klarstellung wünscht der Rechtsausschuss. Es müsse noch deutlicher werden, dass nur die ohne größere Umstände elektronisch auslesbaren Grundbuchdaten zu transferieren sind. Keineswegs dürfe gefordert werden, dass jedes Grundbuchblatt "per Hand" geöffnet werden müsse. Der Innenausschuss ist zudem entgegen der Auffassung der Bundesregierung der Ansicht, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimmen muss. Generell müsse die Übermittlung von Massendaten zwischen den Informationen führenden und annehmenden Stellen möglichst rein auf dem technisch einfachstem Weg und insoweit elektronisch erfolgen.

Generell ist nicht nur die Maßnahme einer Volkszählung an sich, sondern auch die rechnergestützte Durchführung umstritten. Auch andere Kritiker des Ansatzes haben sich bereits für eine umfassenderen Zensus ausgesprochen, weil sie die Qualität der Registerdaten anzweifeln. In dem Maße, in dem die diese unvollständig oder fehlerhaft seien, werde die darauf aufbauende Zählung eine Datensammlung von zweifelhaftem Wert produzieren, betonen sie. Daneben gibt es auch Befürchtungen, dass die registergestützte Volkszählung zu einer Art "Rasterfahndung auf Vorrat" ausgebaut werden könnte. Diese Gefahr sei besonders groß, wenn ohne Anonymisierung Datenbestände zusammengeführt würden, die in dieser Form bisher gesetzlich nicht vereint werden durften.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Registergestützte Volkszählung soll ausgeweitet werden
Beitrag von: Jürgen am 07 Mai, 2007, 03:31
Zitat
wenn ohne Anonymisierung Datenbestände zusammengeführt würden, die in dieser Form bisher gesetzlich nicht vereint werden durften...
...dann ist und bleibt das illegal.

Aber Eingriffe in den Datenschutz, vertrauliche und persönliche Daten usw., ohne jede Rechtsgrundlage, sind ja in letzter Zeit schon publik geworden, ohne dass den Verantwortlichen in irgendeiner der Hosenboden strammgezogen wurde.

Anscheinend ist das Rechtsstaatsprinzip irgendwie verlorengegangen...  >:(

Ein Staat, der sich an die eigenen Grundregeln nicht mehr hält, darf m.e. nicht mehr als demokratisch bezeichnet werden, sondern muss als Unrechts-Regime gelten, zumal es auch keinerlei Rechtsgrundlage für solche Veränderungen gibt, denn unsere Verfassung lässt derartige grundsätzlich nicht zu.
Titel: Vor 20 Jahren: 10 Minuten, die allen helfen
Beitrag von: SiLæncer am 25 Mai, 2007, 09:51
Heute vor 20 Jahren schwärmte eine halbe Million Volkzähler aus, um die Menschen in Westdeutschland zu befragen. Mit dem Stichtag 25. Mai 1987 wurde die letzte umfassende Volkszählung durchgeführt, musste ein umfassender Fragebogen (PDF-Datei) ausgefüllt werden. Zuvor hatte unter dem Slogan "10 Minuten, die allen helfen" eine der aufwendigsten Werbekampagnen der Bundesregierung in Funk, Fernsehen und Zeitschriften für die Akzeptanz der Volkszählung geworben. Denn vier Jahre vorher war eine Volkszählung am Widerstand der Bevölkerung gescheitert.

Die letzte deutsche Volkszählung hatte eine turbulente Vorgeschichte. Ursprünglich wäre die Volkszählung des gesamten deutschen Volkes im Jahre 1981 fällig gewesen. Während die DDR die Zählung durchführte, konnten sich Bund und Länder in der BRD nicht über die Finanzierung der Zählung einigen. Die Volkszählung wurde auf den 27. April 1983 verschoben, unter anderem mit dem Argument, eine besonders detaillierte Volkszählung wissenschaftlich vorzubereiten. Das Ergebnis war ein umfassender Fragebogen, der mit kleinen Änderungen dann 1987 zum Einsatz kam.

Dieser Fragebogen wurde heftig kritisiert und politisch wie juristisch bekämpft. "Zählt nicht uns – zählt eure Tage" rief man auf Demonstrationen gegen die Volkszählung. 1984 stand vor der Tür, das symbolische Jahr des Orwell'schen Überwachungsstaates. Bereits beschlossene Sache war die Einführung eines maschinenlesbaren Personalausweises zur Beschleunigung des Datenabgleichs mit Fahndungslisten. Erst 1981 war BKA-Präsident Horst Herold in den Ruhestand versetzt worden, der nach der gescheiterten Rasterfahndung gegen die RAF-Terroristen ein sozialkybernetisches Überwachungsmodell aller Bürger vorschlug. Für besondere Empörung sorgte eine Bestimmung der Statistiker, dass die Volkszähler Kopfprämien für aufgestöberte Bürger ohne polizeiliche Anmeldung bekommen sollten. Geklagt wurde gegen die Weitergabe der Volkszählungsdaten an die Meldeämter wie gegen den umfangreichen Fragenkatalog. Auch die zehnjährige Aufbewahrungsfrist der Fragebögen war Gegenstand der Kritik.

Eine Klage von zwei Hamburger Rechtsanwältinnen führte schließlich am 15. Dezember 1983 zum berühmten Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichtes, das den Gedanken der informationellen Selbstbestimmung als Grundrecht einführte: Wenn Bürger nicht mehr wissen, wer was wann über sie weiß, werden sie versuchen, sich möglichst unauffällig zu verhalten. Das anbiedernde "ich habe nichts zu verbergen" widerspricht dem Grundrecht der eigenen Persönlichkeit: "Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus."

Nach dem gescheiterten Anlauf von 1983 untersuchten die Statistiker erstmals, ob statt des Personen-Zensus eine Hochrechnungsmethode zum Zuge kommen sollte, die in Skandinavien schon praktizierte registergestützte Zählung. Die Qualität der damaligen Melderegister wurde jedoch als völlig ungenügend beurteilt. Mit den Ermahnungen der Verfassungsrichter versehen, starteten die Statistiker darum vor der Volkszählung vom 25. Mai 1987 eine teure Werbekampagne in allen zeitgenössischen Massenmedien mit dem immer gleichen Claim:

   
"Wie Sie heißen, ist uns egal. Ihr Name hilft uns beim Zählen und wird später vernichtet. Ihr Egon Hölder. Leiter des Statistischen Bundesamtes. Volkszählung. 10 Minuten, die allen helfen."

Insgesamt kostete die Volkszählung 1987 über eine Milliarde DM. Über die Kosten und Nutzen dieser Volkszählung streiten sich die Statistiker bis heute. Eine Fraktion ist der Auffassung, dass die Zusicherung der Anonymität Erfolg hatte, die andere vermutet, das mit Falschangaben im großen Stil passiver Widerstand geleistet wurde. So ergab die Volkszählung, dass die IT-Branche nicht weniger als 160 Tätigkeitsfelder und Berufe aufweist, von Unix-Spezialisten bis zum Locher. "Irgendwo gibt es also noch Sortiermaschinen und Tabelliermaschinen", wunderte sich die Computerwoche, während Statistiker eher darauf tippten, dass ein Schimpfwort mit dem Umlaut Ö von der Scan-Software als Beruf gedeutet wurde.

Die computerisierte Auswertung der Volkszählung dauerte 18 Monate. Sie ergab, dass eine Million mehr Menschen arbeiteten und rund eine Million Wohnungen weniger als angenommen vorhanden waren. Die Zahl der in Deutschland lebenden Ausländer musste um 12 Prozent nach unten korrigiert werden. Im damaligen Berlin lebten 133.000 Menschen mehr, während München 90.000 Einwohner weniger hatte. Der Länderfinanzausgleich wie der kommunale Lastenausgleich mussten um 700 Millionen DM korrigiert werden.

Nach der Volkszählung von 1987 wurde für 1991 die nächste Volkszählung in Einklang mit der DDR geplant, doch dieses Vorhaben wurde durch den Beitritt der DDR gestoppt. Damit neue Daten für die Planung verfügbar werden, ist Deutschland 2010/11 bei einer EU-weiten registergestützten Volkszählung dabei. Dabei sollen rund 7,5 Millionen Bürger "klassisch" befragt und 16,5 Millionen Immobilienbesitzer per Post zur Datenabgabe aufgefordert werden, die restlichen Informationen aus den Melderegistern kommen. Allerdings wächst derzeit in der politischen Debatte der Appetit auf weitere Datenzugriffe und Datenabgleiche. Zuletzt hat sich der Bundesrat für einen stärkeren Datenabgleich der Behörden ausgesprochen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Vor 20 Jahren: 10 Minuten, die allen helfen
Beitrag von: Jürgen am 26 Mai, 2007, 04:24
Zitat
die andere (Fraktion) vermutet, das(s) mit Falschangaben im großen Stil passiver Widerstand geleistet wurde.
Diese Vermutung trifft zu, das kann ich notfalls beeiden  ;D

Das gilt übrigens auch für die fast ohne öffentliche Resonanz nach der zunächst ausgefallenen Volkszählung, quasi unbemerkt aber mit erheblichem Zwang, durchgeführten Microzensus-'Befragungen'.

Damals habe ich mir - als Betroffener - erstmals intensiv Gedanken darüber gemacht, was an zusätzlichen Informationen gewonnen werden könnte, indem Einzelangaben miteinander kombiniert werden, und wie man auf dieselbe Art Fehler entdecken und teils korrigieren könnte.

Seit dieser Zeit sollte lieber niemand mehr davon ausgehen, mich in irgendwelchen Scores realitätsnah erfassen zu können, weder die üblichen kommerziellen Datengräber, noch die - nicht weniger ekelhaft und penetrant indiskreten - staatlichen Stellen aller Art.

Um langfristig viele Arbeitsplätze zu sichern, sollte man sich nicht scheuen, systematisch Fehler einzustreuen. Man ist schliesslich kein Fachmann, da kann sowas passieren  :P
Titel: Datenschützer gegen Ausweitung der Volkszählung
Beitrag von: SiLæncer am 16 Oktober, 2007, 16:20
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat das erneute Drängen der Länder zur Verwendung von Zensusdaten zur Korrektur der Melderegister entschieden als verfassungswidrig zurückgewiesen. "Die Bundesregierung hat die vom Bundesrat bereits im Mai diesen Jahres bei der Einbringung des Gesetzentwurfs geforderte Möglichkeit der Einzelfallüberprüfung von Meldedaten nach der Zusammenführung mit Daten aus anderen Verwaltungsregistern zu Recht abgelehnt", erklärte Schaar am heutigen Dienstag.

Eine derartiger Check einzelner Anschriften würde gegen das vom Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil von 1983 aufgestellte strikte Gebot der Trennung von Statistik und Verwaltung verstoßen. Karlsruhe habe diese Prinzip für unabdingbar gehalten, um den Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung bei statistischen Erhebungen zu gewährleisten. Nur wenn der Einzelne darauf vertrauen könne, dass die über ihn zu statistischen Zwecken erhobenen Informationen nicht auch für Verwaltungszwecke genutzt werden, bleibe die Verarbeitung seiner Daten für ihn überschaubar.

Das Trennungsgebot hat laut Schaar auch für die vom Parlament im Grundzug abgesegnete registergestützte Volkszählung und für den im Zensusvorbereitungsgesetz geregelten Aufbau eines Anschriften- und Gebäuderegisters Gültigkeit. Zwar würden hier Informationen nicht direkt beim Betroffenen gesammelt. "Aber es werden personenbezogene Daten, die zunächst für ganz andere Verwaltungszwecke erhoben worden waren, zu Zwecken der Volkszählung zusammengeführt", erläutert der Datenschützer. "Auch hierbei muss das Recht des Bürgers auf Überschaubarkeit der Datenverwendung geschützt werden." Es dürfe nicht zu einem Hin- und Rückfluss von Einzeldaten aus den Behörden in die Statistik und zurück kommen. Datenübermittlungen aus dem statistischen Bereich dürften also nicht zu einzelnen Verwaltungsmaßnahmen führen.

Der Bund will die von Brüssel vorgesehene gemeinschaftsweite Volks- und Wohnungszählung im Jahr 2011 hauptsächlich durch eine Auswertung von Melderegistern, Daten der Bundesanstalt für Arbeit sowie Dateien zum Personalbestand der öffentlichen Hand bewerkstelligen. Vorgesehen ist zur Ergänzung eine direkte Informationserhebung bei Gebäude- und Wohnungseigentümern sowie eine Stichprobenerhebung zur Sicherung der Datenqualität und zur Erfassung weiterer zensustypischer Erhebungsmerkmale wie der Erwerbstätigkeit oder des Bildungsgrades bei etwa sieben Millionen Bürgern. Abgerundet werden soll die rechnergestützte Volkszählung durch eine Befragung der rund 17,5 Millionen Verwalter oder Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften.

Werden bei der Datenzusammenführung im statistischen Bereich Unstimmigkeiten festgestellt, sollen die Meldebehörden nach Mitteilung von Adressbereichen mit Angaben über Unklarheiten durch die Statistischen Landesämter die in den Melderegistern vorhandenen Daten nochmals zum Abgleich übermitteln. Diese Regelung ist Schaar zufolge mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar. Dabei werde nur der vorhandene Registerbestand genutzt. Geht es nach dem Bundesrat, sollen zur Qualitätssicherung Unstimmigkeiten bei den übermittelten Daten auch anhand von Einzelprüfungen durch die Meldebehörden geklärt werden dürfen. Dies geht dem Bundesdatenschutzbeauftragten deutlich zu weit.

Quelle : www.heise.de
Titel: Vorbereitung der Volkszählung fürs Erste gestoppt
Beitrag von: SiLæncer am 10 November, 2007, 16:24
In einer gestrigen Plenarsitzung hat der Bundesrat einstimmig Einspruch gegen gegen das umstrittene Vorbereitungsgesetz für den 2011 geplanten registergestützten Zensus eingelegt. Den Ländern geht es vor allem ums Geld, aber auch um die geplante Ausweitung der Datenerhebung. Mitte Oktober hatten sie erstmalig seit der Gründung der großen Koalition den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag angerufen. Dabei fanden die beiden Seiten aber keinen Kompromiss. Gemeinsame Änderungen am Gesetzesentwurf waren nicht möglich. Daher blockierten die Länderchefs das Vorhaben komplett. Es kann nun nur noch gegen den Willen des Bundesrates in Kraft treten. Dazu müsste das Parlament den Einspruch mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder zurückweisen.

Der Hauptstreitpunkt sind die Kosten. Hier drängt der Bundesrat auf eine höhere Beteiligung des Bundes. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Länder knapp 80 Prozent der auf 560 Millionen Euro geschätzten Ausgaben tragen. Außerdem forderte der Bundesrat unter anderem ein einheitlich festgeschriebenes Verwaltungsverfahren in Bund und Ländern. Bei Umsetzung dieses Anrufungsbegehrens wäre das Gesetz zustimmungsbedürftig geworden.

Die EU plant für 2011 eine gemeinschaftsweite Volks- und Wohnungszählung. In Deutschland wollen Bundesregierung und Bundestag wollen die Zählung im Wesentlichen durch eine Auswertung von Melderegistern, Daten der Bundesanstalt für Arbeit sowie Dateien zum Personalbestand der öffentlichen Hand bewerkstelligen. Zur Ergänzung sollen Informationen bei Gebäude- und Wohnungseigentümer erhoben werden. Stichproben sollen die Datenqualität sichern und bei etwa sieben Millionen Bürgern weitere Daten abfragen, darunter Erwerbstätigkeit und Bildungsgrad. Abgerundet werden soll die rechnergestützte Volkszählung durch eine Befragung der rund 17,5 Millionen Verwalter oder Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften.

Der Bundesrat will, dass die Meldebehörden bei Unstimmigkeiten bei den übermittelten Daten auch Einzelprüfungen vornehmen können. Diesen Wunsch haben Bundesregierung und Bundestag bislang aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken verworfen. Der Zensus solle nicht für Korrekturen der Melderegister missbraucht werden. Vor einer derartigen Ausdehnung der Volkszählung haben auch Datenschützer gewarnt. Prinzipielle Bedenken gegen den neuen Zensus hat der Bundesrat nicht.

Der Innenausschuss des Bundesrats hatte zudem empfohlen, den Regierungsentwurf zur Umsetzung des transatlantischen Abkommens zur Fluggastdaten-Weitergabe der EU an die USA zu kritisieren (PDF-Dokument).

Der Vorschlag fand bei den Länderchefs jedoch keine Gegenliebe. Innenpolitiker mahnen, dass europäische Datenschutzstandards auch bei der Terrorismusbekämpfung gewahrt bleiben müssten. Das Abkommen bleibe "deutlich dahinter zurück". Im Vergleich zur letzten Vereinbarung seien die Datenschutzgarantien sogar "weiter gelockert worden". Da aus EU-Sicht offenbar kein besseres Ergebnis zu erzielen gewsen sei, müsse die Bundesregierung darauf hinwirken, dass bei der Durchführung des Abkommens zumindest die Datenschutzstandards eingehalten werden.

Der Bundesrat hat auch keine Einwendungeng gegen den Gesetzesentwurf (PDF-Dokument) zur Ratifizierung der Cybercrime-Konvention des Europarats erhoben. Das Abkommen soll zur Bekämpfung der Computerkriminalität dienen.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung warnte dagegen jüngst davor, dass das Abkommen Deutschland dazu verpflichte, jeglichen Anforderungen von Telefon- und Internetdaten durch ausländische Ermittlungsbehörden unverzüglich und "im größtmöglichen Umfang" nachzukommen. Daher sei der Volkervertrag unvereinbar mit dem deutschen Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention – ebenso wie die gerade vom Bundestag beschlossene Vorratsdatenspeicherung.

Quelle : www.heise.de
Titel: Weg frei für die Vorbreitung der Volkszählung
Beitrag von: SiLæncer am 29 November, 2007, 09:35
Der Bundestag hat mit der so genannten Kanzlermehrheit den Einspruch des Bundesrates gegen das umstrittene Vorbereitungsgesetz für den 2011 geplanten registergestützten Zensus aus dem Weg geräumt. Für die Zurückweisung der Blockade votierten am gestrigen Mittwoch 422 Abgeordnete der 613 Parlamentarier. 50 stimmten mit Nein, 106 enthielten sich. Da der Einspruch im Bundesrat einstimmig war, konnte das Parlament ihn nur mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder aufheben. Damit hat das Vorhaben die letzte parlamentarische Hürde genommen.

Hauptstreitpunkt bei der ersten handfesten Auseinandersetzung zwischen Bundestag und Länderkammer in dieser Legislaturperiode waren die Kosten. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Länder letztlich knapp 80 Prozent der auf 560 Millionen Euro geschätzten Ausgaben für die Volkszählung tragen. Der Bundesrat pochte hier auf eine höhere Beteiligung des Bundes. Zudem schwebt ihm eine Ausweitung der Datenerhebung vor.

Die EU plant für 2011 eine gemeinschaftsweite Volks- und Wohnungszählung. In Deutschland will der Gesetzgeber den Zensus im Wesentlichen durch eine Auswertung von Melderegistern, Daten der Bundesanstalt für Arbeit sowie Dateien zum Personalbestand der öffentlichen Hand bewerkstelligen. Ergänzend ist geplant, auch Informationen bei Gebäude- und Wohnungseigentümern zu erheben. Stichproben sollen die Datenqualität sichern und bei etwa sieben Millionen Bürgern weitere Daten abfragen, darunter Erwerbstätigkeit und Bildungsgrad. Abgerundet werden soll die rechnergestützte Volkszählung durch eine Befragung der rund 17,5 Millionen Verwalter oder Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften. Der Bundesrat setzte sich unter anderem dafür ein, dass die Meldebehörden bei Unstimmigkeiten bei den übermittelten Daten auch Einzelprüfungen vornehmen können. Bundesregierung und Bundestag haben verfassungsrechtliche Bedenken gegen dieses Begehr.

Allein die Vorbereitung der Volkszählung wird auf 176 Millionen Euro Kosten geschätzt. Ein Gesetz zur genauen Durchführung und Details zum Inhalt des Zensus soll im kommenden Jahr verabschiedet werden. Über die entsprechenden Vorgaben von der EU zeichnet sich gerade ein Kampf zwischen EU-Kommission und EU-Parlament ab. So hat sich der Beschäftigungs- und Sozialausschuss des EU-Parlaments vergangene Woche für umfassende Änderungen am Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Durchführung der Volks- und Wohnungszählung ausgesprochen. Die "freiwillige" Abfrage von Informationen etwa über das Familien- und Sexualleben, Computerkenntnisse oder die Lese- und Schreibkompetenz sollen demnach gestrichen werden. Zudem legen die Abgeordneten Wert darauf, dass die Anforderungen des europäischen und nationalen Datenschutzrechts vollständig zu erfüllen sind.

Deutschland hat sich nach dem Debakel um die letzte Volkszählung in der Bundesrepublik 1987 zunächst darauf festgelegt, möglichst wenig private Daten abzufragen. Auf der Wunschliste stehen demografische Daten, Angaben zu Haushalt, Wohnung, Bildungsstand und Beruf. Die vom EU-Rat empfohlene Erfassung der Einkommenshöhe fällt nicht darunter, heißt es beim Statistischen Bundesamt. Die Vorentscheidung hierzulande könnte sich aber durch die geplante EU-Verordnung als revisionsbedürftig herausstellen. Im Zweifelsfall könnten dann auch sensible Fragen verpflichtend werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Ausweitung der Volkszählung: "Wunschkonzert" oder notwendige Statistik?
Beitrag von: SiLæncer am 20 März, 2009, 16:15
Vertreter der großen Koalition und der Grünen fassten bei der 1. Lesung des Regierungsentwurfs für ein Gesetz zur Durchführung der für 2011 geplanten Volkszählung die Aufnahme zusätzlicher Merkmale ins Auge. Es gebe "einige diskussionswürdige Vorschläge zur weiteren Verbesserung des Zensus", erklärte die CDU-Abgeordnete Kristina Köhler in den am gestrigen Donnerstagabend zu Protokoll gegebenen Reden. Dazu gehöre etwa die Forderung, den "Migrationshintergrund" in die Stichprobenbefragung bei dem 2007 vom Parlament beschlossenen registergestützten Zensus aufzunehmen. Zu prüfen sei zudem der Vorschlag des Bundesrats, das Merkmal "Religionszugehörigkeit" zu berücksichtigen. Die Union wolle sich aber generell "strikt an einem optimalen Datenschutz und Datensicherheit orientieren".

Auch Maik Reichel stellte im Namen der SPD-Fraktion den Ansatz der Bundesregierung in Frage, sich bei der Merkmalsauswahl allein und eng an den EU-Vorgaben zu orientieren. Auf die Hinweise etwa vonseiten der Kirchen, dass nähere statistische Angaben zur Religionszugehörigkeit der Bürger für ihre Tätigkeiten nötig seien, müsse das Parlament in den kommenden Beratungen noch genauer eingehen. Silke Stokar von den Grünen betonte ebenfalls, dass eine Eins-zu-Eins-Umsetzung des EU-Beschlusses schon angesichts der enormen Kosten in Höhe der prognostizieten 528 Millionen Euro nicht dazu führen dürfe, national erforderliche Informationen nicht zu erheben. Sie verwies dabei vor allem auf den Migrationsbereich, da eine gezielte Integrationspolitik wissenschaftlich analysiertes Zahlenmaterial brauche. Wenn Anonymisierung und Datenschutz sichergestellt würden, spreche nichts dagegen, Angaben über Einbürgerungen, Herkunftsländer oder Bildungsabschlüsse von Eingewanderten auszuwerten.

Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, warnte indes davor, die anstehenden Debatten "zu einem Wunschkonzert zu machen". Die Abgeordneten dürften nicht den Fehler machen, "dass wir am Ende mit einem Bauchladen an neuen Merkmalen und Registern herauskommen". Die angestrebte Balance zwischen Datenerhebung und Datenschutz, die mit den methodischen Verfahren aus einer Abfrage der meisten Daten bei den Meldestellen und einer intensiveren Befragung nur einer überschaubaren Stichprobe der Bevölkerung angestrebt werde, dürfe nicht verloren gehen.

"Erhebliche Bedenken" meldete die Liberale zudem gemeinsam mit dem Bundesrat gegen die Vorgabe an, dass alle Daten beim Statistischen Bundesamt ausgewertet werden sollen. Hierzu müsse ein höchst komplexes IT-System aufgebaut werden. Dies widerspreche dem vereinbarten Fachkonzept, nach dem die zu bewältigenden Datenbestände auf vier verschiedene Statistikämter bei Bund und Ländern aufgeteilt werden sollten. Petra Pau von der Linksfraktion verwies auf "unausgeräumte Zweifel", dass der zu erwartende Nutzen der Volkszählung für die Bürger tatsächlich weitaus größer sei als das befürchtete Risiko für ihre verbrieften Grundrechte.

Quelle : www.heise.de
Titel: Bundestag beschließt Ausweitung der Volkszählung
Beitrag von: SiLæncer am 24 April, 2009, 17:06
Der Bundestag hat am heutigen Freitag den umstrittenen Entwurf der Bundesregierung zur Durchführung der für 2011 geplanten Volkszählung mit den Stimmen der großen Koalition verabschiedet. Die Opposition votierte geschlossen gegen das Vorhaben. Bei dem Beschluss folgte die Parlamentsmehrheit den Änderungsvorschlägen (PDF-Datei) des federführenden Innenausschusses, der eine Ausweitung des registergestützten Zensus vorsieht.

Demnach sollen auch die Religionszugehörigkeit und ein eventueller Migrationshintergrund abgefragt werden. Zur Begründung heißt es, dass es damit Bund, Ländern und Gemeinden ermöglicht werde, in Verbindung mit demografischen und sozialen Tatbeständen "wichtige zusätzliche Informationen über die Zusammensetzung der Gesamtbevölkerung zu erhalten". Zudem sei man vielfachen Wünschen der Religionsgemeinschaften und der Fraktionen gefolgt.

Daten sollen bei dem gewählten Verfahren im Wesentlichen durch die Auswertung der Melderegister und anderer Verwaltungsdatenbanken erhoben werden. Ebenfalls abweichend von der Regierungsvorlage hat der Bundestag nun den Stichprobenumfang bei den zusätzlich durchgeführten umfangreichen Haushaltsbefragungen durch den Einbezug von Städten mit durchschnittlich etwa 200.000 Einwohnern von acht auf zehn Prozent der Bevölkerung erhöht. Den Zank mit den Ländern um die Aufteilung der Kosten für den Zensus sucht der Bundestag mit einem Kompromiss zu beseitigen. Dieser sieht eine Erhöhung der Leistungen des Bundes von etwa 84 Millionen auf 250 Millionen Euro vor.

Die Unionsfraktion zeigte sich im Vorfeld der Abstimmung erfreut über das "gelungene Ende eines langwierigen Gesetzgebungsverfahrens". Bis zur letzten Minute habe man nach einem tragfähigen Kompromiss gesucht, der Bund, Länder und Kommunen gemeinsam befriedigen könne. Die SPD-Fraktion machte deutlich, dass man bei der Arbeit an dem Gesetz auch unter Zeitdruck gestanden habe, da in den Ländern noch die nötigen Umsetzungsgesetze auf den Weg gebracht werden müssten. Hier setzte einer der Kritikpunkte der Linksfraktion an. Nach Aussagen aus den Ländern sei der Zeitplan der Umsetzung "nicht einhaltbar", betonte sie. Zudem komme es als Folge des Gesetzes zu einer weiteren Datenanhäufung.

Für die Grünen wäre eine strikte Umsetzung der EU-Vorgaben akzeptabel gewesen. So aber steuere man "sehenden Auges" auf eine Verfassungsklage zu, da in mehreren Punkten die Vorgaben aus dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts nicht eingehalten würden. So entspreche er Entwurf etwa nicht der Forderung der Karlsruher Richter, dass Daten aus sogenannten Sonderbereichen wie von Heimbewohnern, Haftinsassen oder Patienten psychiatrischer Einrichtungen nur in anonymisierter Form erfasst werden dürften. Die FDP-Fraktion begründete ihre Ablehnung vor allem mit der ihrer Ansicht nach nicht ausreichenden "Abweichungsfestigkeit" bei der Befragung. Wenn nicht sichergestellt sei, dass in allen Bundesländern die Erfassung einheitlich erfolge, führe das zu vielfach "nicht gerichtsfesten Zahlen".

Quelle : www.heise.de
Titel: Datenschützer hat weiterhin Bedenken bei der Volkszählung
Beitrag von: SiLæncer am 25 April, 2009, 17:08
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßt zwar einige der am Freitag verabschiedeten Regelungen für die Volkszählung 2011, sieht aber Bedarf für weitere Änderungen. In einer Pressemitteilung sagt Schaar, er habe sich mit seiner Forderung durchsetzen können, die Daten nicht bis auf einzelne Adressen aufzuschlüsseln. Problematisch bleibe die Datenerhebung jedoch beispielsweise in Krankenhäussern und Haftanstalten. Wie das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil empfohlen hatte, sollten die Daten in diesen Bereichen nur anonym erhoben werden, um die Gefahr einer sozialen Abstempelung zu vermeiden. Zumindest sollten "die Identifizierungsdaten nach der Datenerhebung so früh als möglich gelöscht" werden, fordert Schaar.

Quelle : www.heise.de
Titel: Volkszählung - Hackeraufruf gegen das Zensusgesetz 2011
Beitrag von: SiLæncer am 22 Mai, 2010, 21:36
Es ist kaum bekannt, doch im nächsten Jahr soll eine Volkszählung stattfinden. Auf dem Sigint-Kongress in Köln bemängeln die Hacker, dass es bisher kaum eine Debatte darum gibt. Weder von der Politik noch von Aktivisten. Aber es ist nicht mehr viel Zeit, um noch etwas zu ändern.

Im Rahmen einer EU-weiten Erhebung soll auch in Deutschland im Jahr 2011 eine Volkszählung stattfinden. Viel Aktivität rund um diese Volkszählung gibt es im Unterschied zu der im Jahr 1987 aber nicht, als noch große Teile der Bevölkerung aktiv gegen die Volkszählung waren. Den Hackern Tim Weber und Oliver Knapp gefällt dieser Umstand nicht. Sie fordern dazu auf, aktiv zu werden und sich mit dem Zensusgesetz zu beschäftigen, das Teile der kommenden Volkszählung regelt. Ihnen missfällt unter anderem die Abfrage der Religionszugehörigkeit der Bürger, die über die EU-Bedingungen hinausgeht. Sie befürchten zudem, dass ohne gesellschaftliche Debatte eine große Datenbank entsteht, die persönliche Informationen der Bürger aus Melderegistern mit Daten der Bundesagentur für Arbeit, den Finanzbehörden oder anderen Datensätzen verknüpft wird.

Die Hacker vermuten, dass aus Angst einer Blamage die Volkszählung seitens der Politik kaum öffentlich diskutiert wird. Auch von den Grünen, die seinerzeit sehr aktiv gegen die Volkszählung im Jahr 1987 waren, gibt es laut den Hackern derzeit kaum Interesse, gegen den neuen Zensus vorzugehen. Und so müssten wohl erst die üblichen Verdächtigen aus dem CCC-Umfeld aktiv werden, um darauf aufmerksam zu machen.

Das Zensusgesetz (ZensG 2011 als PDF-Dokument im Wortlaut (http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/SharedContent/Oeffentlich/AZ/ZD/Rechtsgrundlagen/Statistikbereiche/Bevoelkerung/051a__ZensG__2011,property=file.pdf), Wikipedia-Eintrag) soll genug Schwachstellen bieten, um eine Volkszählung zu verhindern, da sind sich Knapp und Weber sicher. In einem weiteren Workshop auf der Sigint, dessen Termin allerdings noch nicht feststeht (siehe Sigint-Fahrplan), wollen die Hacker über das weitere Vorgehen beraten, um auf das ZensG aufmerksam zu machen.

Die Zeit drängt allerdings. Nur noch bis zum 16. Juli 2010 ist es möglich, auf dem Klageweg gegen das Zensusgesetz 2011 vorzugehen. Danach verjährt die Möglichkeit, denn das Gesetz wurde im Stillen bereits am 16. Juli 2009 verabschiedet.

Quelle : www.golem.de
Titel: Volkszählung 2011: AK Vorrat bereitet Verfassungsbeschwerde vor
Beitrag von: SiLæncer am 08 Juni, 2010, 16:49
Noch ist etwas mehr als ein Monat Zeit, um eine Volkszählung inklusive der Erfassung der Religionszugehörigkeit zu verhindern. Bis Mitte Juli 2010 will der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungsbeschwerde einreichen und startet parallel eine Kampagne.

Noch vor dem 15. Juli 2010 will der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen der kommenden registergestützten Volkszählung einreichen. Denn an diesem Tag läuft die Frist aus, bis zu der noch gegen das Gesetz vorgegangen werden kann. Das Zensusgesetz 2011 (ZensG) trat am 16. Juli 2009 in Kraft. Es war im April 2009 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen worden. FDP, Linke und Grüne hatten dagegen gestimmt. In der Öffentlichkeit ist diese Volkszählung bisher kaum ein Thema gewesen.

Öffentlichkeitsarbeit gegen das Zensusgesetz

Die Juristen des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung bereiten derzeit die Beschwerde vor, ein anderer Teil der Gruppe kümmert sich um die Öffentlichkeitsarbeit. Der AK Vorrat ist der Meinung, dass die geplante Volkszählung zu weit geht und sogar Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts verletzt.

Probleme sieht der Arbeitskreis unter anderem darin, dass große Teile der in Deutschland "ansässigen" Menschen "Erkundigungen im familiären und nachbarschaftlichen Umfeld dulden" müssen, sowohl schriftlich als auch persönlich. Ein Widerspruchsrecht gibt es laut dem Arbeitskreis nicht. Jeder Gezählte bekommt eine eindeutige Personenkennziffer, der AK Vorrat beklagt mangelnde Anonymität.

Abfrage der Religionszugehörigkeit

Auch Angaben zu Religionsbekenntnissen werden abgefragt, bei muslimischen Glaubensrichtungen sollen sie besonders differenziert sein. Im Zensusgesetz 2011 wird in Paragraf 7 "Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis" im Absatz 4 Satz 19 verlangt: "Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung (sunnitischer Islam, schiitischer Islam, alevitischer Islam, Buddhismus, Hinduismus und sonstige Religionen, Glaubensrichtungen oder Weltanschauungen)". Laut einem Bericht des Tagesspiegels ist der Bundestag hier den Wünschen von Religionsgemeinschaften nachgekommen.

Der AK Vorrat bemängelt außerdem, dass die zentrale Verfügbarkeit der Personenprofile Begehrlichkeiten wecken kann. Der Arbeitskreis verweist auf vergangene Datenschutzskandale, die zeigen, dass ein Missbrauchspotenzial einmal angelegter Datensammlungen enorm ist.

Bund: Neue Bevölkerungszahlen sind notwendig

Der Bund hingegen erhofft sich von dem Zensus genauere Zahlen als die derzeitigen Schätzungen liefern. Das statistische Bundesamt nimmt an, dass die Einwohnerzahl unter den offiziellen Zahlen liegt und auch weniger Ausländer in Deutschland leben.

Bereits auf der Sigint-Konferenz in Köln hatte sich Ende Mai 2010 Widerstand gegen das Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 geregt.

Um den Forderungen des AK Vorrat Nachdruck zu verleihen, wurde nun eine Webseite eröffnet, die die Kampagne begleitet. Weitere Informationen zum Thema finden sich unter zensus11.de. Lesenswert ist auch der stenografische Bericht zur 211. Sitzung des Bundestages (PDF (http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/16/16211.pdf#page=197)) vom 19. März 2009, in dem die Argumente der Zensus-Befürworter zur Sprache kommen.

Die offizielle Webseite zur Volkszählung 2011 ist unter zensus2011.de zu finden.

Quelle : www.golem.de
Titel: Initiative gegen Volkszählung 2011 gestartet
Beitrag von: SiLæncer am 10 Juni, 2010, 11:39
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat heute mit Eröffnung der Website zensus11.de eine Initiative gegen die geplante Volkszählung nächstes Jahr gestartet.

Der AK Vorrat bemängelt die fehlende Sorgfalt des Gesetzgebers in Bezug auf die Bürgerrechte und den mangelnden Respekt vor den klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Volkszählungsurteil. Gefordert wird eine sofortige Aufhebung des Zensusgesetzes.

Im Rahmen der Volkszählung 2011 werden die Daten aller Bürgerinnen und Bürger erstmalig in einer einzigen zentralen Datenbank zusammengeführt und ausgewertet. Quellen für diese enorme Datenbank sind unter anderem Datensammlungen der Meldeämter und der Bundesagentur für Arbeit. Diese Datenbank wird neben Namen und Anschrift Details zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Telefonnummern und Mitgliedschaften in Religionsgemeinschaften umfassen. Florian Altherr vom AK Vorrat bemängelt, dass die Vorbereitungen nahezu unbemerkt ablaufen. Für viele Befragte dürfte die Erhebung nächstes Jahr überraschend ausfallen. Es wird dann umso schwerer, sich kurzfristig dagegen zu wehren.

"Wir halten sie (die Volkszählung) für verfassungswidrig. Mit dem jetzigen Verfahren entstünde ein zentral verfügbares Personenprofil aller in Deutschland ansässigen Personen. Eine eindeutige übergreifende Personenkennziffer soll eingeführt werden, dabei hatte das Bundesverfassungsgericht dies 1983 ausdrücklich verboten. Sensible persönliche Daten werden aus zahlreichen Quellen ohne Einwilligung zusammengeführt. Die Daten von Meldeämtern und Behörden werden somit zweckentfremdet - das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird verletzt. Die Volkszählung stellt also einen weiteren enormen Eingriff in unsere Freiheit dar und kostet darüber hinaus hunderte Millionen Euro.", erklärt Florian Altherr vom AK Vorrat.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung schlägt die Befragung von 10% aller Bundesbürger als Alternative vor. Auch damit könnte man repräsentative Ergebnisse erhalten, ohne einen Datenwust zu erzeugen und die Kosten unnötig in die Höhe zu treiben. Das Statistische Landesamt in Rheinland-Pfalz schätzt die Kosten aufseiten des Staates auf 750 Millionen Euro, die Aufwendungen für Firmen und Privatpersonen sind darin aber noch nicht enthalten.

"Während die Volkszählung 1987 noch blockweise anonymisiert wurde, sind diesmal derartige Schutzmaßnahmen nicht vorgesehen", erinnert sich Werner Hülsmann, Mitglied im Beirat des Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF e.V.). "Diesmal versucht man stattdessen, den Protest der Bevölkerung klein zu halten: Daten aus verschiedenen staatlichen Registern werden zusammengeführt und bieten im Anschluss eine klare Identifikation aller hier lebenden Menschen. Die Befragung findet repräsentativ statt und betrifft nicht mehr die gesamte Bevölkerung, sondern etwa ein Drittel", sagt Hülsmann weiter.

Böse Zungen würden behaupten, es findet eine planmäßige Durchleuchtung der gesamten Bevölkerung statt. An den Ergebnissen dieses enormen Datenaufkommens dürften unzählige Stellen interessiert sein. Unter www.zensus11.de sind weitere Informationen zur Volkszählung 2011 verfügbar.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Bürgerrechtler wollen gegen Volkszählung 2011 klagen
Beitrag von: SiLæncer am 22 Juni, 2010, 10:05
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung will gegen die für kommendes Jahr geplante Volkszählung in Deutschland vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Dort wollen sie eine gemeinsam mit der Rechtsanwältin Eva Dworschak erarbeitete Verfassungsbeschwerde einreichen. Ab dem heutigen Dienstag um 12 Uhr sollen die Bürger auf einer vorvorige Woche gestarteten  Aktions-Website  Gelegenheit haben, die Klage zu unterstützen.

Beim Zensus 2011 sollen rund 17,8 Millionen Immobilien-Besitzer per Post einen Fragebogen zu ihren Häusern oder Eigentumswohnungen erhalten. Außerdem soll eine Stichprobe von maximal zehn Prozent der Bevölkerung befragt werden. Dadurch sollen unter anderem in den kommunalen Melderegistern enthaltene Fehler in den Zensusergebnissen statistisch bereinigt werden können, erläutert das Statistische Bundesamt. In erster Linie würden für den Zensus Daten aus Registern der Verwaltung genutzt.

Die Bürgerrechtler meinen, durch die Volkszählung werde der "Trend zu einer Verdatung der Bevölkerung" weiter geführt, da die Daten aller in Deutschland lebenden Menschen zusammengeführt und ausgewertet würden. Zudem werde nach der Religionszugehörigkeit gefragt, obwohl die EU-Vorlage für die Volkszählung dieses nicht vorschreibe. Die Zuordnung der unterschiedlichen Daten aus der Volkszählung 2011 werde über eine eindeutige Personenkennziffer möglich sein. Das aber habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 jedoch verboten.

Die Bürgerrechtler fordern, die gesetzliche verordnete Auskunftspflicht abzuschaffen und dass die zu erhebenden Daten nicht an einer zentralen Speicherstelle zusammengefasst werden. Auch halten sie die Bußgeld-Androhung von bis zu 5000 Euro bei Auskunftsverweigerung für "völlig unangemessen".

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte 2008 gegen die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, die von rund 34.000 Menschen unterstützt wurde. Im März 2010 fällte das Gericht sein Urteil, in dem es die Vorratsdatenspeicherung nicht für schlechthin unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärte. Allerdings sahen die Karlsruher Richter enge Auflagen für die praktische Ausgestaltung als unbedingt erforderlich an.

Quelle : www.heise.de
Titel: Mehr als 10.000 Unterstützer für Verfassungsbeschwerde gegen Volkszählung
Beitrag von: SiLæncer am 07 Juli, 2010, 16:50
"Gegen eine umfangreiche Erfassung und Zusammenführung ihrer persönlichen Daten unter fragwürdigen Bedingungen" wenden sich mehr als 10.000 Menschen: Sie unterstützten online die Verfassungsbeschwerde gegen den Zensus 2011, teilten die Organisatoren der Verfassungsbeschwerde, der Bürgerrechtsverein FoeBuD und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, mit. Bis zum 12. Juli kann die Initiative noch auf einer Webseite (https://petition.foebud.org/FoeBuD/zensus11)  des FoeBuD unterstützt werden. Am 16. Juli soll die Verfassungsbeschwerde zusammen mit den Unterstützungsunterschriften beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgegeben werden.

"Eine besondere Gefahr sehe ich darin, dass die Zuordnung der Daten aus der Volkszählung 2011 durch eine eindeutige Personenkennziffer bis zu vier Jahre oder gar länger möglich sein wird", erklärte Eva Dworschak, die als Rechtsanwältin die Beschwerdeschrift vorbereitet. Eine solche Ordnungsnummer habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 jedoch ausdrücklich verboten.

Am 15. Dezember 1983 hatte das Bundesverfassungsgericht in einer Grundsatzentscheidung, die unter dem Namen Volkszählungsurteil bekannt wurde, ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung postuliert. Die Erkenntnis, dass es keine belanglosen Daten gibt, wenn Daten gesammelt werden, etablierte den Datenschutz als Persönlichkeitsschutz. Die für das Jahr 1983 eigentlich geplante Volkszählung lief im Kern auf die Erfassung der gesamten Bevölkerung mit den Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung hinaus. Praktisch stand hinter der Volkszählung die Einführung eines Personenkennzeichens, die 1978 gescheitert war und bis zu einem gescheiterten Versuch des Reichsicherheitshauptamtes von 1944 zurückverfolgt werden konnte.

Beim Zensus 2011 sollen rund 17,8 Millionen Immobilien-Besitzer per Post einen Fragebogen zu ihren Häusern oder Eigentumswohnungen erhalten. Außerdem soll eine Stichprobe von maximal zehn Prozent der Bevölkerung befragt werden. Dadurch sollen unter anderem in den kommunalen Melderegistern enthaltene Fehler in den Zensusergebnissen statistisch bereinigt werden können, erläutert das Statistische Bundesamt. In erster Linie aber werden für den Zensus Daten aus bestehenden Registern der Verwaltung genutzt. Die Befragung von Immobilien-Besitzern und einer Stichprobe aus der Bevölkerung sei vor allem notwendig, "um in Registern wie zum Beispiel den kommunalen Melderegistern enthaltene Fehler in den Zensusergebnissen statistisch bereinigen zu können", betont das Statistische Bundesamt.

Auch wenn die Aktualisierung der demografischen Basisdaten längst überfällig ist, kritisieren die Bürgerrechtler und Datenschützer die Methoden der Statistiker scharf. Für sie bedeutet der Zensus 2011, dass "die Daten aller in Deutschland lebenden Menschen im nächsten Jahr in einer gewaltigen Datenbank zusammengeführt und ausgewertet" werden. Durch die Volkszählung werde der "Trend zu einer Verdatung der Bevölkerung" weiter geführt, da die Daten aller in Deutschland lebenden Menschen zusammengeführt und ausgewertet würden. Zudem werde nach der Religionszugehörigkeit gefragt, obwohl die EU-Vorlage für die Volkszählung dieses nicht vorschreibe.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte bereits 2008 eine Massen-Beschwerde vor das Bundesverfassungsgericht gebracht: Die Klage gegen die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung wurde von rund 34.000 Menschen unterstützt. Im März 2010 fällte das Gericht sein Urteil, in dem es die Vorratsdatenspeicherung in der von der Bundesregierung festgelegten Form für verfassungswidrig, die Maßnahme aber nicht für schlechthin unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärte. Allerdings sahen die Karlsruher Richter enge Auflagen für die praktische Ausgestaltung als unbedingt erforderlich an.

Quelle : www.heise.de
Titel: Zensus 2011: Verfassungsbeschwerde gegen Volkszählung eingereicht
Beitrag von: SiLæncer am 16 Juli, 2010, 12:52
Fristgerecht hat ein Teil des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungsbeschwerde gegen die kommende Volkszählung abgegeben. Damit besteht die Möglichkeit, dass die Volkszählung in der geplanten Form nicht durchgeführt werden kann.

Die Verfassungsbeschwerde gegen die registerbasierte Volkszählung ist heute beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe abgegeben worden. Das melden der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) und der FoeBuD e.V. Das Verfassungsgericht soll sich jetzt der Beschwerde annehmen und entscheiden, ob und wie eine Volkszählung im Jahr 2011 durchgeführt werden kann. Auch die Anwaltskanzlei Ferner hat bereits eine Beschwerde eingereicht.

Der Widerstand gegen die Volkszählung ist bisher übersichtlich. Das liegt auch daran, dass die Diskussion über dieses Thema in der Öffentlichkeit bislang kaum geführt wurde. Erst im Mai 2010 bildete sich auf der Sigint-Konferenz bildete eine größere Gruppe, die sich aktiv mit dem Geschehen befasste. Die Vorbereitungen für die Beschwerde begannen.

Mittlerweile konnte der AK Vorrat über 13.000 Unterstützer auf der Aktionsseite zensus11.de sammeln. Die Webseite ist der Gegenentwurf zur offiziellen Volkszählungswebseite zensus2011.de.

Mittlerweile nimmt das Interesse zu. Rena Tangens, die bei der Übergabe für den FoeBuD vor Ort war, sagte Golem.de, zur Übergabe der Verfassungsbeschwerde seien viele Pressevertreter gekommen.

Der AK Vorrat gibt sich zuversichtlich, die Volkszählung verhindern zu können. Nach seiner Auffassung verstößt das ZensG 2011 in mehreren Punkten gegen die Verfassung. "Ein großes Problem stellt der Datenschutz und dabei insbesondere die Datensicherheit dar", sagt die Bremer Rechtsanwältin Eva Dworschak, die die Beschwerdeschrift erstellt hat. "So sind die Daten der Volkszählung 2011 in den ersten vier Jahren über eine eindeutige Personenkennziffer zuzuordnen. Zusätzlich sind bei einem durchaus möglichen Angriff sodann sämtliche - auch persönliche - Daten dem Zugriff ausgesetzt und zwar nicht nur einzelne". Die Zuordnung der persönlichen Daten durch eine Ordnungsnummer hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 aber ausdrücklich verboten, erklärt der Arbeitskreises Zensus, Teil des AK Vorrat.

Bis zu einem Drittel der deutschen Bevölkerung soll 2011 befragt werden. Der AK Vorrat kritisiert unter anderem die Abfrage der Religionszugehörigkeit. Die Angabe der Religion ist zwar im Unterschied zu vielen anderen Angaben freiwillig, allerdings ändere das nichts daran, dass zumindest ein Teil der Befragten diese Daten bereitwillig preisgeben wird. Weitere Daten werden aus den Einwohnermeldeämtern und der Bundesagentur für Arbeit gesammelt, um ein umfassendes Bild zu ermöglichen.

Quelle : www.golem.de
Titel: Netz-Portal zur Volkszählung 2011 gestartet
Beitrag von: SiLæncer am 18 August, 2010, 15:42
Die deutschen Statistikbehörden haben ein Portal (http://www.zensus2011.de/) zur Volkszählung  im nächsten Jahr gestartet. Das Internet-Angebot informiert über Verlauf und Zielsetzung des Zensus 2011. Befragt werden maximal 10 Prozent der Haushalte in Deutschland. Für den statistischen Gesamtüberblick nutzen die Behörden zusätzlich Daten aus Verwaltungsregistern.

Die neue Website wurde vom Statistischen Bundesamt und den Statistischen Ämtern der Länder gestaltet. Dabei gehe es nicht nur um grundlegende Informationen zum Zensus, sondern auch um "einen intensiven Dialog mit der Bevölkerung", teilte das Statistische Bundesamt am Mittwoch in Wiesbaden mit. Auch Zensuskritiker, Medien, Wissenschaftler und einzelne Bürger sollen zu Wort kommen. Geplant seien auch Chats mit Fachleuten.

Quelle : www.heise.de
Titel: Zensus 2011 hat begonnen
Beitrag von: SiLæncer am 10 September, 2010, 17:59
Aus einer Pressemitteilung des Arbeitskreis Zensus (AK Zensus) geht hervor, dass die für 2011 angedachte Volkszählung „Zensus 2011“ in Deutschland bereits begonnen hat. Angeblich wurden bereits einige Bremer Wohnungsverwaltungen, Genossenschaften sowie Gebäudeeigentümer aufgefordert, die Eigentumsverhältnisse und anderen Informationen betreffend ihrer Räumlichkeiten preiszugeben.

(http://static.gulli.com/media/2010/09/thumbs/370/zensusit2.jpg)
Offizielles Logo
Wie der Arbeitskreis Zensus (AK Zensus) in einer Pressemitteilung verlauten lässt, hat die für 2011 angedachte Volkszählung in Deutschland bereits begonnen. Bei einigen Bremer Wohnungsverwaltungen, Genossenschaften sowie Gebäudeeigentümern seien bereits die ersten Aufforderungen zur Auskunftserteilung im Briefkasten gelandet.

Für Werner Hülsmann vom AK Zensus ist das ein Unding. Er wirft den verantwortlichen Behörden vor, bereits mit sogenannten Vorbefragungen begonnen zu haben, ohne die Bürger zu informieren, um was es beim Zensus 2011 überhaupt geht. Seiner Ansicht nach „verletzen die Behörden damit ganz klar das 1983 im Volkszählungsurteil vom Bundesverfassungsgericht festgeschriebene Aufklärungsgebot!“

Die als „Zensus 2011“ bezeichnete Volkszählung wurde bereits letztes Jahr von der damaligen großen Regierungskoalition CDU/CSU und SPD ins Rollen gebracht. Man will mit der Aktion alle in Deutschland lebenden Personen erfassen und dazu erstmals die Datensammlungen der Meldeämter und die der Bundesagentur für Arbeit zusammenführen. Diese Informationen werden dann mit dem neu erstellten Wohnungsregister ausgewertet. Für die Vervollständigung dieses Registers muss jeder Deutsche der Gebäude oder Wohnräume besitzt, detaillierte Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Größe und Ausstattung der Wohnungen und zu etwaigen Mietern machen. Zudem werden circa zehn Prozent aller Bürger nochmals ausführlich persönlich befragt. Eine Verweigerung der Auskunft ist nicht möglich. Man droht sogar mit Strafen bis zu 5000 Euro, falls man den Anweisungen nicht Folge leistet.

Für Datenschützer ist dies ein Fiasko und die Vereinigung AK Zensus reichte bereits eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, über die allerdings noch nicht entschieden wurde.

Wer bereits postalisch dazu aufgefordert wurde Angaben zu seinen Räumlichkeiten zu machen und nicht vor hat der Order der Regierung nachzukommen, dem bietet man auf der Internetseite der „Initiative gegen die Volkszählung 2011“ einige Hinweise wie man sich legal gegen den Zensus auflehnen kann. Da ein schriftlicher Widerspruch allerdings keine aufschiebende Wirkung hat, rät man ausdrücklich zur Eröffnung eines gerichtlichen Eilverfahrens mit der Hilfe eines Anwaltes. So könne man versuchen die Befragungsmaßnahmen im persönlichen Einzelfall auszusetzen.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Volkszählung - AK Zensus veröffentlicht Verfassungsbeschwerde
Beitrag von: SiLæncer am 22 September, 2010, 14:56
Der Arbeitskreis Zensus hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung  veröffentlicht, die von über 33.000 Bundesbürgern unterstützt wurde. Mit der Beschwerde vor dem obersten Verfassungsgericht wollen die Datenschützer die Volkszählung im kommenden Jahr stoppen.

Die Gegner der Volkszählung haben die Verfassungsbeschwerde gegen das Zensusgesetz veröffentlicht (http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/VB_Zensus_anonymisiert.pdf). Insgesamt haben sich 13.077 Unterstützer an der Beschwerde beteiligt, die vom Arbeitskreis Zensus initiiert wurde. Das Schreiben wurde aus Datenschutzgründen anonymisiert veröffentlicht.

Die Beschwerde richtet sich gegen die für das kommende Jahr geplante Volkszählung. Die Gegner befürchten, dass dabei "ein Datenpool mit bisher noch nie dagewesenem Umfang angelegt wird.". Dort sollen personen- und haushaltsbezogene Daten zusammengeführt und unter einer gemeinsamen Ordnungsnummer gespeichert werden.

Rückschluss auf Individuen

Von der aus ließen sich Rückschlüsse auf einzelne Menschen ziehen. Zudem sollen für die Volkszählung Daten aus Ordnungs- und Meldeämtern genutzt werden. Diese seien jedoch aus einem anderen Grund erhoben worden. Deshalb stellt die Nutzung für die Volkszählung nach Meinung des AK Zensus einen Verstoß gegen die Verfassung dar.

Es sei schwer, Aufmerksamkeit für das Thema Volkszählung zu wecken, klagt Ute Elisabeth Gabelmann vom AK Zensus. "Erst wenn die detaillierten Fragebögen und Briefe der Statistikämter eintreffen, wenn der Volkszähler an der Tür klingelt, wachen die meisten Leute auf und werden aktiv. Für viele Gegenmaßnahmen ist es dann aber schon zu spät." Zu der Demonstration Freiheit statt Angst, die sich auch gegen die Volkszählung richtete, waren am 11. September 2010 nur rund 7.500 Teilnehmer nach Berlin gekommen.

Quelle : www.golem.de
Titel: Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde gegen Volkszählung nicht an
Beitrag von: SiLæncer am 01 Oktober, 2010, 12:17
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde von vier Bürgern gegen das Gesetz über den registergestützten Zensus  im Jahre 2011 nicht angenommen. Die Verfassungsbeschwerde genüge nicht den Anforderungen, die im Bundesverfassungsgerichtsgesetz gestellt werden. Nicht das gesamte Gesetz könne Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein, vielmehr müssen die angegriffenen Bestimmungen genau bezeichnet werden. Die Beschwerdeführer hätten aber beantragt, das Zensusgesetz insgesamt als unvereinbar mit ihren Grundrechten zu vereinbaren, heißt es in dem nun veröffentlichten Beschluss vom 21. September.

Die Beschwerdeführer hatten unter anderem ausgeführt, dass die für den Zensus 2011 vorgesehene Datenerhebung und -zusammenführung nach den Paragraphen 3 bis 9 ZensG "ein nicht zu rechtfertigender Grundrechtseingriff" sei. Die "undifferenzierte Nennung dieser Vorschriften" reiche angesichts ihres "umfangreichen und detaillierten Regelungsgehalts für eine hinreichende Bezeichnung des angegriffenen Hoheitsakts nicht aus", teilte das Gericht mit.

Dem Bundesverfassungsgericht liegen über die abgelehnte Beschwerde hinaus noch weitere Beschwerden gegen die Volkszählung vor, darunter auch die des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, die von 13.000 Personen unterstützt wird. Der Text der 40 Seiten umfassenden Verfassungsbeschwerde wurde vergangene Woche im Internet veröffentlicht (PDF-Datei). Die Beschwerdeführer sehen unter anderem einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts durch die Zuordnung der zu erhebenden Datensätze und persönlichen sensiblen Daten unter einer Ordnungsnummer, die bis zu sechs Jahren und länger vorgehalten werden könnten.

Beim Zensus 2011 sollen rund 17,8 Millionen Immobilien-Besitzer per Post einen Fragebogen zu ihren Häusern oder Eigentumswohnungen erhalten. Außerdem soll eine Stichprobe von höchstens zehn Prozent der Bevölkerung befragt werden. Für den Zensus werden in erster Linie Daten aus bestehenden Registern der Verwaltung genutzt. Mit der Befragung von Immobilien-Besitzern und der Stichprobe aus der Bevölkerung sollen in Registern wie zum Beispiel den kommunalen Melderegistern enthaltene Fehler in den Zensurergebnissen statistisch bereinigt werden.

Quelle : www.heise.de
Titel: Statistisches Bundesamt lässt kritische Zensus 2011-Seite ändern
Beitrag von: SiLæncer am 16 November, 2010, 22:43
Auf vobo11.de berichtet das 40-jährige Mitglied vom Arbeitskreis Zensus Michael Ebeling seit einigen Monaten kritisch über die geplante Volkszählung 2011. Nun bekam Ebeling böse Post vom statistischen Bundesamt. Man fordert die Änderung der Seite, da das Layout stark dem der offiziellen Zensus 2011 Webseite ähnle.

Ab Mai 2011 soll das erste Mal nach 24 Jahren in Deutschland eine Volkszählung durchgeführt werden. Jeder Deutsche wird gemäß Zensusgesetz 2011 dazu verpflichtet sein, einen Fragebogen auszufüllen, indem er zahlreiche Angaben über seine Person machen muss. Verweigert man die Angaben, macht man sich strafbar und muss mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro rechnen.

Nicht jeder ist mit diesem Vorgehen einverstanden. So auch das 40-jährige Mitglied vom Arbeitskreis Zensus Michael Ebeling. Seit Mitte September stellt er auf seiner Webseite vobo11.de Informationen zum Zensus 11 zusammen und berichtet kritisch über die geplante Zählung.

Vom Layout her erinnert die Seite stark an die Webpräsenz des Statistischen Bundesamtes, das auf zensus11.de positiv über die Volkszählung referiert.  Und auch das Logo der beiden Seiten ähnelt sich sehr. Ein Zustand, der dem Statistischen Bundesamt offenbar missfiel. Denn am gestrigen Montag erhielt Ebeling von der Behörde einen bösen Brief. Aus Angst vor Verwechslung, so schrieb man sollte Ebeling die Internetseite schleunigst editieren. Besonders die ähnliche Grafik wurde kritisiert. Würde er den Anweisungen nicht Folge leisten, so müsse er mit einer Strafanzeige rechnen. 

Noch montags agierte der Webmaster und gestaltete die Homepage drastisch um. Auf der Startseite ist nur noch ein Screenshot der ursprünglichen Seite zu sehen mit der klaren Kennzeichnung, dass der Besucher sich nicht auf der amtlichen Informationsseite zu Volkszählung 2011 befindet. Auch auf das abgeänderte Logo weist man hin. Dass eigentliche Seitenlayout ist komplett verschwunden. Mit einem Klick auf das Bild gelangt man in ein sehr rudimentäres Menü, in dem jedoch alle Informationen weiterhin vorhanden sind. Auch hier nochmals der Hinweis: „Dieses ist nicht die amtliche, offizielle und behördliche Informationsseite des Statistischen Bundesamts!“

Wie Michael Ebeling gegenüber taz.de schilderte, plant er nun abzuwarten ob die Behörde mit den Änderungen, die er vornahm, zufrieden sind. Denn das Logo, das im Brief erwähnt wurde, steht weiterhin auf der Seite in verschiedenen Größen zum Download bereit.
Ebeling beurteilte das Vorgehen der Regierung wie folgt: „Ich finde es eigentlich lächerlich. Damit schießen die sich selbst ins Knie.“ Ganz unrecht hat er damit nicht. Denn bislang kannte die Webseite kaum jemand. Nun macht der Vorfall in der Presse die Runde wodurch die Besucherzahlen der zwangweise umgestalteten Webseite steigen dürften.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Zensus 2011, die Weihnachtsgeschichte
Beitrag von: SiLæncer am 23 Dezember, 2010, 12:25
"Es begab sich aber zu der Zeit, dass ein Gebot von dem Kaiser Augustus ausging, dass alle Welt geschätzt würde. Und diese Schätzung war die aller erste und geschah zur Zeit, da Quirinius Statthalter in Syrien war. Und jedermann ging, dass er sich schätzen ließe, ein jeder in seine Stadt. Da machte sich auf auch Joseph aus Galiläa, aus der Stadt Nazareth, in das jüdische Land zur Stadt Davids, die da heißt Bethlehem, weil er aus dem Hause und Geschlechte Davids war, damit er sich schätzen ließe mit Maria, seinem vertrauten Weibe; die war schwanger."

Die Weihnachtsgeschichte, wie sie Lukas erzählt, ist technisch nicht auf der Höhe der Zeit. Das erkannten die deutschen Chefstatistiker und haben ihre eigene Variante ins Internet gestellt:

"Maria und Joseph wären am Stichtag 9. Mai 2011 sehr wahrscheinlich im Melderegister ihrer Heimatstadt eingetragen, ihre Daten würden auf elektronischem Wege direkt an die amtliche Statistik übermittelt. Leider ist nicht überliefert, ob Joseph als angestellter oder selbständiger Zimmermann sein Brot verdiente. Im ersten Fall kämen die Daten zu seinem Beruf ganz einfach aus den Registern der Bundesagentur für Arbeit; andernfalls käme es darauf an, ob er in die Haushaltestichprobe einginge. Und sollten für die Statistik noch weitere Daten benötigt werden, bekämen Maria und Joseph ab dem 9. Mai 2011 allenfalls Besuch von einem Interviewer oder Post von ihrem Statistischen Landesamt – der beschwerliche Weg in ihre Heimatstadt bliebe ihnen beim Zensus 2011 also in jedem Fall erspart."

Mit der deutschen Volkszählung hätte das Christentum einen komfortableren Anfang gehabt. Anders als die Theologen interessieren sich die Statistiker mehr für die Einordnung des Zimmermanns Joseph, dessen Daten entweder bei der Arbeitsagentur liegen oder via ELENA zur Verfügung stehen. Ist er selbstständig, so wäre er nicht erfasst worden und nur über die Stichprobe zu registrieren. Eine bevorstehende Geburt bereitet den Statistikern hingegen keine Probleme:

"Die Kinder, die am 9. Mai 2011 zur Welt kommen, werden mitgezählt – und das, obwohl sie an diesem Tag höchstwahrscheinlich noch gar nicht im Melderegister eingetragen sind und folglich auch nicht übermittelt werden. Wie das geht? Ganz einfach! Drei Monate nach dem Stichtag liefern die Einwohnermeldeämter genau aus diesem Grund ein weiteres Mal die Daten."

So einfach der Zensus 2011 im Mai auch sein mag, er erhitzt seit einiger Zeit die Gemüter. Es gibt eine Verfassungsbeschwerde gegen den Zensus und eine Bürgerinitiative, die eine Vollerfassung aller Bürger kommen sieht, weil Daten aus unterschiedlichen Registern zusammengeführt werden können. Damit sei die Gefahr der Re-Identifikation gegeben, meint der Arbeitskreis Zensus. Seine Kurzfassung der Weihnachtsgeschichte: Maria und Joseph pfeifen auf die Statistiker.

Quelle : www.heise.de
Titel: Volkszählung 2011: 50 Prozent aller Fragebögen landen im Müll
Beitrag von: SiLæncer am 24 Februar, 2011, 20:52
Die 700 Millionen Euro teure Volkszählung will bislang nicht so recht durchstarten. Das Nachrichtenportal DerWesten berichtet, die Hälfte aller angeschriebenen Empfänger in NRW habe ihre Fragebögen weggeworfen. Auf Bundesebene sollen es weniger sein. Viele Betroffene sehen nicht ein, warum sie die Portokosten für diese unfreiwillige Befragung tragen sollen. Verweigerern drohen auf Dauer Bußgelder.

Zensus 2011 startet mit größeren Problemen. Bereits seit Herbst 2010 verschicken die statistischen Landesämter ihre Fragebögen zur Vorbefragung. Vor allem will man damit die Datenbank der Eigentümer überprüfen und die Datensätze bei Bedarf aktualisieren. Wenn am 9. Mai 2011 die eigentliche Erhebung beginnt, sollen die richtigen Auskunftspflichtigen und nicht die Vorbesitzer der Immobilien angeschrieben werden. 19 Millionen Haus- und Grundeigentümer wird diese Aktion betreffen.

Auf Bundesebene haben mehr als die Hälfte der angeschriebenen Eigentümerinnen und Eigentümer den Fragebogen beantwortet. In NRW sollen es nur rund 50% sein. Das statistische Bundesamt schwingt in ihrer Pressemitteilung bereits die Keule: " Nach den Erfahrungen der statistischen Ämter steigen die Antwortquoten sprunghaft an, wenn ein Erinnerungs- und Mahnverfahren zur Anwendung kommt. (...) Die aktuellen Zahlen machen aber auch deutlich, dass valide Ergebnisse eines Zensus nur erwartet werden können, wenn er mit Auskunftspflicht durchgeführt wird und diese - so wie bei den ab dem 9. Mai startenden Zensus-Erhebungen - auch über Erinnerungs- und Mahnverfahren durchgesetzt wird."

Auch die anfallenden Portokosten der unfreiwilligen Erhebung scheinen sich eher hinderlich auszuwirken. Laut Paragraph 15 Statistikgesetz soll die Antwort für die Statistikämter kosten- und portofrei erfolgen. Im Klartext kommen die Bürgerinnen und Bürger für die Briefmarken auf. Nur wer seine Angaben online einreicht, kommt um das Porto herum.

Neben den Briefen sollen ab Mai 7,9 Millionen Menschen durch Mitarbeiter der statistischen Landesämter persönlich befragt werden. Die befragten Bürgerinnen und Bürger sind ebenfalls verpflichtet, über ihr Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund, Religion und Wohnung Auskunft zu geben. Bei einer Verweigerung drohen auch hier mittelfristig Bußgelder.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Zensus11:Wie viele Bürger werden dieses Jahr zum Volkszähler zwangsverpflichtet?
Beitrag von: SiLæncer am 28 April, 2011, 13:44
Wenn sich dieses Jahr zu wenig Helfer melden, dürfen volljährige Bürgerinnen und Bürger zum "Ehrenamt des Volkszählers" zwangsverpflichtet werden. Es gibt kaum Möglichkeiten sich dagegen zu wehren. Mit Ausnahme von Hamburg wäre laut Landesrecht in ganz Deutschland eine Zwangsverpflichtung möglich. Bedarf besteht primär in ländlichen Gebieten, zumal den Helfern die Wegstrecken nicht bezahlt werden.

Das Zensusgesetz sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger durch das jeweilige Landesrecht zur Mitarbeit verpflichtet werden können. Mit Ausnahme des Bundeslandes Hamburg ist dies in allen anderen Teilen der Bundesrepublik möglich. Vor allem in ländlichen Gebieten scheint ein Mangel an Helfern zu bestehen. Erste Fälle von Zwangsverpflichtungen wurden schon in verschiedenen Regionen bekannt.

Bei der Anwerbung der Helfer gibt es einige Hürden zu überwinden. Bezahlt wird nämlich nicht die Wegstrecke zum nächsten Einsatzort, sondern pauschal nur die Durchführung der Erhebung selbst. Dazu kommen für die Beteiligten weitere Unannehmlichkeiten, wie etwa Schulungen, Vorab-Begehungen und das persönliche Einwerfen der Benachrichtigungsschreiben. Zudem sind bis zu drei Versuche pro befragter Wohnanschrift notwendig, um die “Aufwandsentschädigung” von 2,50 beziehungsweise 7,50 Euro zu erhalten. Wer kleine Dörfer abklappert und auf den Spritkosten sitzen bleibt, für den wird diese Tätigkeit kein lohnendes Geschäft. Wenn die Fragebögen eingesammelt sind, muss man diese während der eigenen Arbeitszeit (tagsüber) in den Erhebungsstellen abgeben. Bis dahin verweilen die Daten ungeschützt in den Privathaushalten der Zähler.

Gegen die Zwangsverpflichtung kann man sich nur in Ausnahmefällen wehren. Ein wichtiger Grund für eine Ablehnung liegt aber nur dann vor, wenn den Bürgerinnen und Bürgern die Tätigkeit wegen ihres Alters, ihres Gesundheitszustandes, ihrer Berufs- oder Familienverhältnisse oder wegen sonstiger in ihrer Person liegender Umstände nicht zugemutet werden kann. Wer einen Grund angibt, wird diesen auch belegen müssen. Der letzte Ausweg wäre sich klar als Gegner der Volkszählung zu erkennen zu geben. Manche Behörden haben vorab signalisiert, dass sie solche Personen, die die Verschwiegenheitserklärung nicht unterzeichnen wollen, nicht einsetzen. Verlassen kann man sich darauf aber nicht.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Re: Zensus11:Wie viele Bürger werden dieses Jahr zum Volkszähler zwangsverpflichtet?
Beitrag von: Jürgen am 29 April, 2011, 00:44
Ich frage mich, ob eine Verweigerung aus Gewissensgründen letzlich möglich wäre.
So würde ich mich selbst definitiv weigern, in die Privatsphäre wildfremder Personen einzudringen.
Und notfalls bis zum Verfassungsgericht ziehen, in puncto Unverletzlichkeit der Wohnung.
Die müsste nämlich nicht nur passiv gelten, sondern auch aktiv...
Titel: Zensus 2011: Online-Übermittlung der Daten unsicher
Beitrag von: SiLæncer am 08 Mai, 2011, 17:30
Bei Jan Schejbals Prüfung der Übermittlung der Daten für die Haushaltsbefragung sind ihm schwerwiegende Sicherheitsmängel aufgefallen. Die Teilnehmer werden zunächst auf eine unverschlüsselte Webseite geleitet. Bei einem aktiven Angriff können die Daten im Klartext eingesehen werden. Die Zeit drängt: An der Wohnungstür der 7,9 Millionen ausgewählten Bürger kann es ab dem morgigen 9. Mai klingeln.

Jan Schejbal von der Piratenpartei entdeckte diesen Januar die Möglichkeit, ohne die Installation jeglicher Software die ePerso-PIN des Nutzers auszuspähen. Jetzt nahm er die Webseite der bald anlaufenden Volkszählung unter die Lupe. Laut dem Musterfragebogen zur Haushaltsbefragung werden die Bürgerinnen und Bürger auf www.zensus2011.de geleitet und nicht auf die verschlüsselte Version der Website. Selbst wenn danach eine Umleitung auf HTTPS erfolgt, kann ein Angreifer den Datenstrom umleiten und alle Informationen einsehen.

Um seine Theorie zu untermauern, setze er testweise die Software „sslstrip“ von Moxie Marlinspike ein. Diese fängt die https-redirects automatisch ab, sodass der Nutzer weiter http nutzt und die Daten im Klartext über die Leitung gehen. Eine Infektion des Servers oder des Computer des Nutzers ist dafür nicht erforderlich. Schejball schlussfolgert daraus, dass bei der Volkszählung das Thema Sicherheit offenbar nicht wirklich ernstgenommen wird. Die Lösung des Problems wäre denkbar einfach gewesen. Man hätte dafür nur https:// auf den Zensusbogen schreiben müssen. Sinnvoll wäre noch ein Hinweis, dass man diese Adresse exakt eingeben soll. Wenn alles online ist sei zu überprüfen, ob keine weiteren Sicherheitslücken zutage kommen, so Schejbal.

Abgefragt und gegebenenfalls bei den Interviewern zuhause gelagert werden unter anderem: Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, alle Staatsangehörigkeiten, Religionsgesellschaft, Glaubensrichtung, Angaben zu den Eltern, zugewandert (wann und von woher), Beruf und weitere Stichpunkte zur beruflichen Tätigkeit.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Volkszählung 2011 ist offiziell angelaufen
Beitrag von: SiLæncer am 09 Mai, 2011, 15:55
Zum offiziellen Beginn der Volkszählung am Montag hat das Statistische Bundesamt datenschutzrechtliche Bedenken zurückgewiesen. Kein Befragter müsse Nachteile durch den Zensus befürchten, wenn er zum Beispiel nicht korrekt an seinem Wohnort gemeldet sei, sagte Präsident Roderich Egeler in Berlin. Die Daten würden nicht an Finanzämter, Sozialämter, Einwohnermeldeämter oder Sicherheitsbehörden gegeben.

Kritiker halten die Befragung aber nach wie vor für überflüssig. Sie sorgen sich um den Datenschutz. Gert G. Wagner, Vorsitzender der Zensuskommission, bekam Anfang April den "Überwachungsoscar" Big Brother Award überreicht. Der "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" kritisiert, dass auch Fragen gestellt werden, die über den von der EU geforderten Umfang hinausgehen, zum Beispiel zum Migrationshintergrund und zur Religion, wenngleich diese Frage freiwillig beantwortet werden kann. Zudem fürchtet der Arbeitskreis, dass mit den zusammengetragenen Daten konkrete Rückschlüsse auf den einzelnen Bürger möglich sind. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Beschwerde nicht an, da sie nicht den Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde genügt habe; gegen das Berliner Zensus-Ausführungsgesetz läuft eine eigene Beschwerde.

Die Fragen nach Religion, Glaubensbekenntnis und Migrationshintergrund würden gestellt, weil wichtige Erkenntnisse für die weitere Intergrationspolitik erhofft würden, sagte Egeler nun. In Deutschland werde viel über die Rolle des Islams in der Gesellschaft diskutiert, es gebe aber keinerlei belastbare statistische Angaben darüber, wie viele Menschen tatsächlich dieser Religion und ihren unterschiedlichen Strömungen angehören und wie diese Bevölkerungsgruppe demografisch und sozial zusammengesetzt ist.

Die sogenannten Hilfsmerkmale wie Name, Tag der Geburt und Geburtsort dürfen maximal vier Jahre gespeichert werden, sagte Egeler. Diese Merkmale würden statistisch nicht ausgewertet, sondern dienten nur dazu, die Datenerhebungs- und -verarbeitungsprozesse zu organisieren. Diese Daten sollen den "abgeschotteten Bereich der amtlichen Statistik" nicht verlassen und würden gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden.

Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert hält die Volkszählung für nicht notwendig. Es lägen genügend auswertbare Informationen in den Behörden vor, sagte (Audiodatei) Weichert am Montag auf NDR Info. Als Beispiele nannte er Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit und Melderegister. Dagegen verwies Egeler darauf, dass die Registerdaten immer noch auf den Ergebnissen der Volkszählungen von 1987 (BRD) und 1981 (DDR) basierten. Im Laufe der Jahre würden die Fortschreibungen immer ungenauer. Auch das Bundesinnenministerium wies die Bedenken zurück. Bei der internen Verarbeitung hätten die zuständigen Mitarbeiter jeweils nur auf Teile der Daten Zugriff, beteuerte ein Sprecher.

In den 1980er Jahren wurde die Volkszählung in Westdeutschland von Protesten und Boykottaufrufen begleitet. Egeler glaubt, dass die Situation heute anders ist. "Wir rechnen nicht damit, dass dem Zensus ein Widerstand entgegengesetzt wird, der das Ergebnis infrage stellt", sagte er. Verweigere sich jemand, werde er zunächst gebeten, die Informationen zu liefern. Es gebe Erinnerungen, Mahnungen und Bußgelder. Jeder, der um Auskunft gebeten werde, sei laut Gesetz dazu verpflichtet.

In Deutschland wird rund ein Drittel der mehr als 80 Millionen Einwohner befragt. Auskunft geben müssen alle Immobilien- und Wohnungsbesitzer, Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften und zehn Prozent der Einwohner, die zufällig ausgewählt werden. Bestimmte Daten aller Bürger werden aus den Melderegistern der Kommunen und dem Register der Bundesagentur für Arbeit zusammengetragen.

Die letzte Zählung in der damaligen Bundesrepublik gab es unter großen Protesten und einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1987. In der DDR wurde das letzte Mal 1981 gezählt. Der Zensus 2011 geht zurück auf eine Verordnung der Europäischen Union. Ermittelt werden soll vor allem die genaue Zahl der Einwohner. Danach richten sich der Zuschnitt von Wahlkreisen, der staatliche Finanzausgleich und wie viele Sitze ein Land im Bundesrat bekommt. Erste Ergebnisse sollen im Herbst 2012 vorliegen.

Quelle : www.heise.de
Titel: Re: Volkszählung 2011 ist offiziell angelaufen
Beitrag von: Jürgen am 10 Mai, 2011, 00:28
Zitat
Die Daten würden nicht an Finanzämter, Sozialämter, Einwohnermeldeämter oder Sicherheitsbehörden gegeben.
... and my pig can fly  ::)
Erinnern wir uns doch bloss einmal an entsprechende Beteuerungen zu den Daten der LKW-Maut-Brücken.
Kaum durchgesetzt, verschaffte sich der Rollinator doch Zugriff darauf.
Gesetze kann man nämlich schnell ändern, aber unsere Daten kriegen wir dann nicht wieder zurück.
Titel: Zensus 2011: Dresdener Studenten werden zur Mitarbeit zwangsverpflichtet!
Beitrag von: SiLæncer am 11 Mai, 2011, 13:09
Offenbar aus Mangel an Personal will die Technische Universität Dresden Soziologiestudenten als Volkszähler zwangsweise verpflichten. Sogar die Aufwandsentschädigung will man ihnen vorenthalten. Wer seine Mitarbeit bei der Pflichtveranstaltung verweigert, riskiert seine Regelstudienzeit, weil er auf die Punkte verzichten muss. Der Einsatzort wird zudem ohne eigenes Auto schlecht zu erreichen sein.

Einige Erhebungsstellen scheinen wie bereits befürchtet Schwierigkeiten beim Anwerben von Erhebungsbeauftragten zu haben. Um die fehlenden Mitarbeiter zu ersetzen, sollen Dresdner Studenten im 4. Semester des Studiengangs Soziologie als Volkszähler herhalten. Die Studierenden sollen hierbei offiziell die praktische Durchführung einer "eigenständigen" empirischen Studie einüben. Diese "Lehrveranstaltung" ist Teil eines Pflichtmoduls und muss für einen Bachelor-Abschluss erfolgreich abgeschlossen werden. Konkret bedeutet dies, dass jede und jeder Studierende 50 erfolgreiche Befragungen durchführen muss, um die notwendigen "Credit-Points" zu bekommen.

Die TU Dresden kooperiert mit der Erhebungsstelle Freital, die (ganz zufällig) von einem ehemaligen Studenten der TU geleitet wird. Der Einsatzort wird für die Zwangsverpflichteten schlecht erreichbar sein, Freital und Umgebung kann mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht problemlos angefahren werden. Auch die Fahrt mit dem Fahrrad dorthin gestaltet sich bei mindestens 8km Entfernung schwierig. Neben den zusätzlichen Kosten und dem Zeitaufwand wird den Studenten ihre Aufwandsentschädigung vorenthalten. Diese steht ihnen aber laut dem Zensusgesetz zu. Bislang ist unklar, wer die Gelder erhalten wird. Von einer "eigenständigen" Erhebung der empirischen Studie kann bei den genau vorgegebenen Fragen leider keine Rede sein. Von daher erscheint die Vorgehensweise der Universität sehr fraglich.

Vielleicht sollte man sich statt der Zwangsverpflichtung von Studenten lieber überlegen, den Volkszählern mehr Geld zu bezahlen. Dann würden derartige personelle Lücken, die mit unlauteren Mitteln gestopft werden sollen, gar nicht erst entstehen.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Zwischenstand Zensus: Der große Widerstand bleibt aus
Beitrag von: SiLæncer am 27 Juli, 2011, 19:00
Die Volkszählung 2011 scheint bisher ohne Unvorgesehenheiten abgelaufen zu sein. Der große Widerstand gegen den umstrittenen Zensus bleibt aus. Dies ergab eine Erkundigung der taz, die alle Statistikämter befragte. Lediglich beim Frankieren lässt so mancher Bürger seinen Frust raus. Etliche Briefe kommen bei den Ämtern ohne Briefmarke an, sodass der Empfänger auf den Kosten sitzen bleibt.

Die allgemeine Rücklaufquote der Bögen ist jedoch insgesamt sehr hoch. In den meisten Bundesländern finden zwischen 80 und mehr als 90 Prozent der Zettel wieder ihren Weg zurück zum Amt. Nur in Berlin-Brandenburg ist die Quote mit circa 65 Prozent, aus Sicht der Bundesstatistiker mangelhaft. Weshalb in der Hauptstadt derart viele Schreiben unbeantwortet bleiben, weiß auch die Sprecherin des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg bei der Befragung der taz nicht. Das „lässt sich nicht wirklich begründen“, erklärte sie.

Zu den bisherigen Problemen zählte unter anderem die Unzuverlässigkeit der Erhebungsbeauftragten der Zensusdaten. Mancherorts sei es vorgekommen, dass Personen die erlangten Daten für Werbezwecke missbrauchten. Auch Softwareprobleme bleiben bei der Auswertung offenbar keine Seltenheit. Für großen Unmut sorgte beispielsweise, dass zahlreiche Bürger, die ihren Bogen versandten ein Erinnerungsschreiben erhielten. Laut den Ämtern läge die Schuld an diesem Malheur jedoch in vielen Fällen bei den Bürgern selbst. Wenn beispielsweise mehrere Schreiben in einem Brief lägen, könne das nicht immer korrekt verarbeitet werden.

Große Widerständler bei der Befragung bleiben eher die Ausnahme. Jedoch scheinen rund 30 bis 40 Prozent der Befragten nicht einzusehen, weshalb sie dem Staat neben ihren privaten Daten auch noch die Kosten für den Briefversand schenken sollten. Etliche Bürger sparten sich die 1,45 Euro Porto. Während die meisten Länder diese Kosten wohl oder übel selbst übernehmen, plant Bayern die entstandenen Schäden wieder einzutreiben. Laut Bundesstatistikgesetz muss der Absender für die Kosten aufkommen.

Ende 2012 sollen die ersten Ergebnisse der Auszählung vorliegen. Bis dahin ist nicht klar, wie viele Personen die Befragung tatsächlich verweigerten. Die verhältnismäßig hohen Rücklaufquoten lassen jedoch darauf schließen, dass sich viele Bürger dem Willen des Staates gebeugt haben.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Volkszählung: Software stiftet Chaos
Beitrag von: SiLæncer am 11 August, 2011, 13:01
Mit verschwundenen Meldungen, unberechtigten Mahnungen und nicht gezahlten Aufwandsentschädigungen löst die Volkszählungssoftware Ärger bei den Betroffenen aus.

Die Software ist schuld, dass bei der aktuellen Volkszählung nicht alles so glatt läuft, wie es sollte. Insbesondere Haus- und Grundstückseigentümer haben unter den Mängeln der Erfassungssoftware zu leiden, wie verschiedene Medien übereinstimmend berichten. So stürzt das Erfassungsprogramm häufig ab oder speichert die eingegebenen Daten nicht.

Das erfahren die Betroffenen häufig erst, wenn ihnen in amtlichen Schreiben ein Bußgeld angedroht wird. In der Mitteldeutschen Zeitung rät eine Juristin der Verbraucherzentrale Halle den Empfängern, sich umgehend mit den kommunalen Behörden in Verbindung zu setzen. Hilfreich sei es, sich Ausdrucke oder Kopien der ausgefüllten Formulare als Nachweis zu behalten, sollte die Software versagen.

Manche Kommunen sind allerdings durch die vielen Nachfragen bereits derart überlastet, dass sie ihre Telefone auf Anrufbeantworter umschalten, wie die bei der Rheinischen Post berichtet.

Doch nicht nur Befragte kämpfen mit Softwareproblemen. Auch die freiwilligen Helfer müssen zum Teil unter den Unzulänglichkeiten des Systems leiden. Jedem Befragten steht eine Aufwandsentschädigung zu. Auf deren Abrechnung und Auszahlung müssen sie mancherorts lange warten. So berichtet der NDR, dass manche Interviewer schon mehr als acht Wochen auf das ihnen zustehende Geld warten.

Auf der Website des für den Zensus 2011 zuständigen Statistischen Bundesamts hingegen scheint alles in Ordnung zu sein. Von Berichten über Probleme und Hinweisen für Betroffene fehlt jede Spur. Stattdessen heißt es dort tatkräftig: "Um verlässlich wirtschaften und planen zu können, machen Unternehmen meist jährlich eine Inventur. So ähnlich kann man sich auch den Zensus vorstellen: als eine Art Inventur für das ganze Land." Bleibt nur zu hoffen, dass die Unternehmen für ihre Inventur auf andere Software setzen.

Quelle : www.golem.de
Titel: Zensus-Verweigerern droht Zwangsgeld und Ersatzzwangshaft
Beitrag von: SiLæncer am 10 Januar, 2012, 13:20
Um das Verfahren möglichst zeitnah abzuschließen, droht diversen Zensus 2011-Muffeln ein Strafgeld, weil sie ihre ausgefüllten Fragebögen nicht rechtzeitig eingereicht haben. Die angeschriebenen Bürger müssen vielerorts 300 Euro plus Gebühren an die zuständige Verwaltung zahlen. Gleichzeitig wird bei Nichterfüllung oftmals ein neues Zwangsgeld von 500 Euro und eine Ersatzzwangshaft angedroht.

Wie die „Neue Westfälische“ berichtet, haben in Bielefeld von 20.000 Personen anfangs 450 und nach Erhalt der Androhung des Zwangsgeldes nur 200 den Fragebogen nicht ausgefüllt. Laut der zuständigen Zensusbeauftragten sei es „besonders bitter“, wenn das gesamt Bild aufgrund der fehlenden Bögen „verfälscht“ würde. Bei 200 fehlenden Auskünften sei das Gesamtbild etwa um den Faktor 35 verfälscht. Eine repräsentative Umfrage sei nur möglich, wenn möglichst alle Befragten mitmachen würden. Mit dem Versand der Zwangsgeldfestsetzungen möchte man eine möglichst aussagekräftige Umfrage erreichen. Mit Versand der ersten Zahlungsaufforderung wird oftmals gleichzeitig ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro angedroht. Viele Angeschriebene scheinen dem Druck zu weichen und füllen ihre Bögen aus, doch nicht alle.

In Sachsen-Anhalt ergingen diese Schreiben bereits im Dezember letzten Jahres. Ein Blogger berichtete Anfang Dezember 2011 unter marcokanne.de darüber, dass in seinem Fall inklusive der Verwaltungsgebühren und Auslagen ein Gesamtbetrag von 328,50 Euro erhoben wurde. Ihm wurde neben weiteren Gebühren auch eine sogenannte „Ersatzzwangshaft“ angedroht, falls er sich dauerhaft weigere, mitzumachen. Bleibt beispielsweise die Vollstreckung eines Zwangsgeldes erfolglos, so kann die zuständige Verwaltung zur Durchsetzung das Beugemittel der Ersatzzwangshaft einsetzen. Die Vollstreckungsbehörde muss aber die Anordnung der Ersatzzwanghaft beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragen.
 Sie darf nicht von einem Mitarbeiter, sondern nur gerichtlich angeordnet werden.

In Baden-Württemberg sei die „Friedenspflicht“ seit dem 7. Januar abgelaufen. Das Statistikamt in Stuttgart hat kürzlich damit begonnen, insgesamt 95.000 Bescheide zu verschicken. Auch dort hofft man laut eigener Auskunft, dass man ein förmliches Verwaltungsverfahren umgehen kann. Doch auch in Stuttgart hält man sich alle Möglichkeiten offen.

Die angewendete Praxis ist aus Sicht der Piratenpartei „untragbar“. Auch wenn sich der Widerstand aufgrund der zumeist doch recht allgemein gehaltenen Fragen in Grenzen hält, sollte man sich nach Ansicht der Piraten überlegen, warum sich manche Menschen dennoch weigern, ihre Auskünfte zu erteilen. Matthias Schrade, Beisitzer im Bundesvorstand der Piratenpartei findet: „Allein schon die datenschutzrechtlichen Bedenken rechtfertigen beim Zensus den zivilen Ungehorsam als angemessene Form des Protests.“ Alle bisher gesammelten Daten sollten vernichtet werden. Die Behörden hätten vielmehr darüber nachzudenken, wie eine Volkszählung datensparsam und grundrechtskonform durchgeführt werden könne. Bürger sogar zu inhaftieren, weil sie ein Formular nicht ausfüllen, sei „absolut unverhältnismäßig“ und könne nicht im „Interesse unseres freiheitlich demokratischen Rechtsstaats liegen“, so Schrade.

Quelle : www.gulli.com
Titel: Re: Zensus-Verweigerern droht Zwangsgeld und Ersatzzwangshaft
Beitrag von: Jürgen am 11 Januar, 2012, 03:13
Statistik hatte ich in meinem Leben mehrfach als Ausbildungsinhalt, in Schule, Uni und Berufsausbildungen, aber ein Begriff "Faktor 35" im Zusammenhang mit etwa 1% fehlenden Daten kam da niemals vor.

Um als repräsentativ zu gelten, stört so eine kleine Fehlmenge eigentlich nicht, sofern nur die Gesamtdatenmenge groß genug bleibt UND die Auswahl und Ursache der Fehlmenge nicht der Art nach wichtige zu bewertende Details verfälscht.
Aber zwangsweise doch beigetriebene Daten dürften typischerweise als besonders oder gar systematisch verfälscht gelten und gehörten ohnehin eher ausgesondert.

Und überhaupt, Statistiken werden viel zu wichtig genommen.
Statistisch ist ein Umfragewert von fast zwei Prozent für Untote nicht relevant.
Aber im Bundestag zieht sich so ein Elend ewig lange hin und dominiert tatsächlich die Politik  :Kopf
Wenigstens zwei Prozent wirklich kluge und standhafte Politiker oder ehrliche Banker dagegen könnten das allergrößte Übel vielleicht gerade noch verhindern  :rauch
Wenngleich auch ein einziger anständiger Präsi nicht, selbst wenn man den denn hätte  ;wusch

Dennoch, jedes Individuum ist ein Einzelfall, und dem nützt die Demokratur der Statistiken und Mehrheiten oft gar nix.
Die Wahrscheinlichkeit, im Straßenverkehr oder durch Blitzschlag zu Tode zu kommen, ist nicht irrelevant und zudem viel höher als die, durch eigene ehrliche Arbeit oder einen Lottogewinn reich zu werden.
Aber was hoffen die Mehrheiten...

Jürgen
Titel: Re: Zensus-Verweigerern droht Zwangsgeld und Ersatzzwangshaft
Beitrag von: spoke1 am 11 Januar, 2012, 10:08
Ich habe diesen zu erfassenden DatenM.I.S.T. auch zwei Mal bekommen. Genau so oft ist der in der Mülltonne gelandet. Ich weigere mich den Wisch auszufüllen. Da meine Adresse offensichtlich bekannt ist kann man sich, wenn der Datenschutzbeauftragte auf Einzelanfrage dem zustimmt, sich die benötigten Informationen zu meinem Vermögen und Lebensumfeld bei den passenden Behörden einsammeln. Aber das ist dann ja nicht mehr so neutral wie jetzt  ;muah (woher sonst wissen die das ich nicht mitgemacht habe?)

Mein Neffe wohnt nebenan, der ist auch "zufällig" ausgewählt worden. Der hat, um Ärger zu vermeiden (vielleicht auch weil er hofft so an eine neue Heizdecke zu kommen) den Wisch ausgefüllt und ordnungsgerecht zurückgeschickt. Er bekam jetzt auch noch mal Post, mit Androhung auf Zwangsgeld, weil er nicht mitgemacht hat. Wie soll er das Gegenteil beweisen, vor Allem warum? Solchen Leuten darf man diesen Auftrag anscheinend nicht überlassen, sie gehen nicht ordentlich damit um. Oder war es die böse Post? Man weiss es nicht. Was für mich aber wieder sicher ist: füllt er jetzt noch mal aus und schreibt irgendetwas anders, ist er dann dran weil er mal "falsche" Angaben gemacht hat. Mich beeindruckt dieses Gelaber dieses "Erfassungsinstitutes" herzlich wenig. Zwangsgeld? Bei mir gerne! Wo nix zu holen ist hat der Staat sein Recht verloren  :fy
Ansonsten bleibt es der Geschäftsleitung/Rechtsabteilung frei sich mit mir auch auf meinem Niveau zu unterhalten, für vermittelnde Gespräche reise ich gerne mal 1000 Km  :x
Das kommt immer gut wenn ich loseier, mein grosser Humor hat nämlich Grenzen. Meine Hausordnung (hier bekannt als eiserner Gustav) hat wie vieles einen Anfang und ein Ende, zwischen diesen liegen rund(e) 900mm verzinktes Rohr. Hat schon öfters bei schwierigen Fällen und Mitmenschen denen das Wort NEIN zu kompliziert war geholfen :jo

Nebenbei bemerkt: es ist eine absolute FRECHHEIT MIR noch die Portokosten für diesen Humbug auf's Auge drücken zu wollen.


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Die Krankenkassen haben vor Lichtjahren auch mal mit dem "Notopfer" herumgebettelt, wollten von mir 20 DM. Als sie sie nicht bekamen drohte man mir mit Repressalien. Der Aufwand der betrieben wurde war höher wie meine "zu erwartende" Notopferbereitschaft. Als Einziger aus der Familie habe ich nicht gezahlt, ich bin auch der Einzige der Familie der nicht immer noch auf die Rückzahlung dieses Geldes wartet. Die Aktion der Kassen war Verfassungsrechtlich auch nicht sauber....


Munter bleiben  :ha
Titel: Re: Registergestützte Volkszählung soll ausgeweitet werden
Beitrag von: spoke1 am 23 Januar, 2012, 22:26
Nun ist es soweit. In den letzten 48 Stunden erreichten uns vom Statistischen Landesamt zwei förmliche Zustellungen mit der Bitte diese nicht zu knicken. Hmm, das hat wer anders schon vorab für mich erledigt Aber egal, diesen Brief ereilt das gleiche Schicksal wie mich am Tag meiner Beerdigung:

Zitat

She wrote upon it:

Return to sender, address unknown.
No such number, no such zone.

Nach wie vor habe ich keinen Nerv Zettel auszufüllen, die zu verschicken und das auch noch zu bezahlen. Meinen Vater* zu transportieren geschweige zu inhaftieren... da werden die Spass dran haben, da bin ich mir sicher! Den hat die 6.Armee wieder ausgespuckt. Mit seinen 86 Jahren lässt der sich von dem Geleier nicht beeindrucken. Mir wiederum tun ein paar Tage Urlaub mal ganz gut.

Munter bleiben



*ebenso wurden angeschrieben:
Bruder, Schwägerin, Neffe, Schwester ....ich vermisse nach wie vor die Transparenz
Titel: Bei der Volkszählung 2011 ist es im Norden zu einer Reihe von Pannen gekommen
Beitrag von: spoke1 am 19 Februar, 2012, 17:37
Bei der Volkszählung 2011 ist es im Norden zu einer Reihe von Pannen gekommen. So wurden Briefe an verstorbene Hauseigentümer verschickt und massenhaft Bescheide ohne die notwendigen Fragebögen.

(http://www.kn-online.de/var/storage/images/kn/schleswig-holstein/landespolitik/pannenserie-bei-volkszaehlung-im-norden/19101413-2-ger-DE/Pannenserie-bei-Volkszaehlung-im-Norden_ArtikelQuer.jpg)
Auch verstorbene Hauseigentümer hatten Zensus-Post.

Das geht aus der Antwort der schleswig-holsteinischen Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Werner Kalinka hervor, die der dpa vorliegt. Dem auf Mitte Februar datierten Papier zufolge ist der Norden dabei kein Einzelfall: Die genannten "Ereignisse" seien nach Erkenntnissen des Statistikamts Nord bei allen Statistischen Ämtern in vergleichbarer Größenordnung aufgetreten. Der Zensus war die erste gesamtdeutsche Volkszählung.

Quelle: dpa / Kieler Nachrichten (http://www.kn-online.de/Schleswig-Holstein/Landespolitik/Pannenserie-bei-Volkszaehlung-im-Norden)
Titel: Zensus 2011: Erste Behörde verzichtet auf Eintreibung der Zwangsbescheide
Beitrag von: SiLæncer am 07 Mai, 2012, 19:20
(http://static.gulli.com/media/2012/05/thumbs/370/zensus-volkszaehlung-2011.jpg)
Glück für einen Verweigerer der Volkszählung "Zensus 2011": Ihm wurde von offizieller Stelle mitgeteilt, seine Daten seien nun nach Abschluss des Verfahrens nicht mehr von Nöten. Somit hätten auch die bereits ergangenen Zwangsgeldbescheide "ihren Zweck verloren". Der Betroffene muss der Behörde bis auf die Verwaltungsgebühren der Bescheide nichts mehr bezahlen.

Der Arbeitskreis Zensus berichtet von einem Fall aus Niedersachsen, bei dem hartnäckiges Nichtstun letztlich zum Erfolg führte. Der Betroffene wurde letztes Jahr angeschrieben, weil er Auskunft über seine persönlichen Daten und sein Umfeld geben sollte. Vor dem neuerlichen Bescheid hatte man ihm sogar mündlich wie schriftlich mit Zwangshaft gedroht. Vor wenigen Tagen stellte die zuständige niedersächsische Erhebungsstelle das Verfahren ein. Da die Erhebung der Informationen laut ZensG 2011 mittlerweile abgeschlossen sei, habe eine Festsetzung des Zwangsgeldes ebenfalls seinen Zweck verloren, gab man bekannt. Die Vollstreckung wurde dementsprechend eingestellt. Allerdings werden weiterhin die Verwaltungsgebühren erhoben, die für jeden einzelnen Bescheid zwischen 30 bis 100 Euro liegen.

Bislang ist unklar, ob diese Praxis im gesamten Bundesgebiet angewendet wird. Möglicherweise handelt es sich dabei lediglich um einen Einzelfall. Michael Ebeling vom Arbeitskreis Zensus hofft, dieser Bescheid könnte vielleicht das Ende der Zwangsmaßnahmen aller Verweigerer einläuten. Ebeling dazu: “Viele Menschen haben sich bei uns gemeldet und von ihren Nöten durch bürokratische und bedrückende Drohgebärden der Behörden berichtet. Es wäre gut, wenn diese unsere Gesellschaft beschämenden Handlungen nun endlich ein Ende finden.”

Quelle : www.gulli.com
Titel: Re: Zensus 2011: Erste Behörde verzichtet auf Eintreibung der Zwangsbescheide
Beitrag von: spoke1 am 07 Mai, 2012, 20:36
Wir haben uns ja allen Androhungen zum Trotz ja auch auf stur gestellt. Angredroht wurde mir persönlich deshalb so einiges (Geldstrafe bis ersatzweise Haft), reagiert hab ich nicht. Bei meinen Eltern kam dagegen nichts dergleichen.

Mich darf der Zensus mal recht lieb haben, genau wie der Rest der Politik!